Bauleitplanung des Flecken Coppenbrügge
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- Alma Küchler
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1 Bauleitplanung des Flecken Coppenbrügge Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses und Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung (gem. 3 Abs. 2 BauGB) Der Verwaltungsausschuss des Flecken Coppenbrügge hat in seiner Sitzung am die Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung (Auslegungsbeschluss) gem. 3 Abs. 2 BauGB für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes des Flecken Coppenbrügge (Sonderbauflächen Klinik Lindenbrunn) und für den Bebauungsplan Nr. 94 "Krankenhaus Lindenbrunn", OT Coppenbrügge, gefasst. Die Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht. 1) 43. Änderung des Flächennutzungsplanes des Flecken Coppenbrügge (Sonderbauflächen Klinik Lindenbrunn) 2) Bebauungsplan Nr. 94 "Krankenhaus Lindenbrunn", OT Coppenbrügge Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Zu 1.) 43. Änderung des Flächennutzungsplanes des Flecken Coppenbrügge (Sonderbauflächen Klinik Lindenbrunn) Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Entwicklung des Krankenhausstandortes Lindenbrunn. Zu diesem Zweck werden die im wirksamen Flächennutzungsplan bisher dargestellten Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Krankenhaus und die dargestellten Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Klinik, Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Ausgleich i.v.m. Flächen für Maßnahmen, zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft geändert. Die den Änderungsbereich querenden Bahnanlagen werden entsprechend als Bahnanlage dargestellt. Die bereits östlich an das Krankenhaus angrenzend wirksam dargestellten Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Klinik werden zur Darlegung des Gesamtzusammenhanges des Klinikareals in den räumlichen Geltungsbereich aufgenommen. Zu 2.) Bebauungsplan Nr. 94 Krankenhaus Lindenbrunn, OT Coppenbrügge Der Bebauungsplan Nr. 94 Krankenhaus Lindenbrunn dient der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Entwicklung des Krankenhausstandortes Lindenbrunn. Das Krankenhaus Lindenbrunn plant die Erweiterung des Bettenhauses und die Realisierung weiterer Stellplätze. Zu diesem Zweck wird ein sonstiges Sondergebiet gem. 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Klinik festgesetzt. Es werden ferner eine abweichende Bauweise (im Sinne der offene Bauweise, ohne Begrenzung der Gebäudelänge), eine Grundflächenzahl von 0,3 bis 0,5 und die Zahl der Vollgeschosse bzw. die Begrenzung der Gebäudehöhe festgesetzt. Im westlichen Plangebiet und nördlich der Bahnanlage werden zur Deckung des Stellplatzbedarfes Flächen für Stellplätze festgesetzt. Private Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage sowie Flächen zum Anpflanzen und zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen werden zur Integration des Sondergebietes in die freie Landschaft und zum Schutz der bestehenden Vegetation festgesetzt. 1
2 Räumliche Geltungsbereiche: Die räumlichen Geltungsbereiche der o.g. Bauleitplanungen gehen aus den nachfolgenden Übersichtskarten im Maßstab 1:5.000 hervor. Zu 1.) 43. Änderung des Flächennutzungsplanes des Flecken Coppenbrügge (Sonderbauflächen Klinik Lindenbrunn) Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000 i.o., 2016 LGLN, RD Hameln-Hannover, Katasteramt Hameln 2
3 Zu 2.) Bebauungsplan Nr. 94 Krankenhaus Lindenbrunn, OT Coppenbrügge Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000 i.o., 2016 LGLN, RD Hameln-Hannover, Katasteramt Hameln Die Planentwürfe der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes des Flecken Coppenbrügge (Sonderbauflächen Klinik Lindenbrunn) und die des Bebauungsplanes Nr. 94 Krankenhaus Lindenbrunn, OT Coppenbrügge, nebst Entwurfsbegründungen und Umweltberichten (Entwurf) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom bis während der Sprechzeiten der allgemeinen Verwaltung (Mo. Do Uhr, Fr Uhr, Mo. u. Die bis Uhr und Do ) oder nach vorheriger Terminabsprache unter 05156/ öffentlich zu jedermanns Einsicht im Bauamt des Rathauses des Fleckens Coppenbrügge, Zimmer 7, Schloßstraße 2, Coppenbrügge, aus. Während der o.g. Zeit können Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes des Flecken Coppenbrügge (Sonderbauflächen Klinik Lindenbrunn) und den Bebauungsplan Nr. 94 Krankenhaus Lindenbrunn, OT Coppenbrügge, unberücksichtigt bleiben. Es wird mit Bezug auf 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. 3
4 In Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 94 wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Folgende umweltbezogene Informationen sind in Bezug auf die o.g. Bauleitplanung verfügbar: Übergeordnete Pläne und Programme Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Hameln-Pyrmont (2001) - Vorranggebiet für Erholung Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hameln-Pyrmont (2001) - Bedeutung für die Bodenfunktion - Bedeutung für Oberflächen-/Trinkwässer - Bedeutung für Klima und Luft - Bedeutung für Arten- und Biotope - Bedeutung für das Landschaftsbild - Zielkonzepte und Schutzgebietskonzepte Wirksamer Flächennutzungsplan des Flecken Coppenbrügge, einschl. seiner wirksamen Änderungen - Darstellung der Arten der baulichen Nutzung Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Landkreis Hameln-Pyrmont (Landschaftsschutzgebiet Ith ) in den Flecken Coppenbrügge und Salzhemmendorf vom LSG HM-P 30 - Auswirkungen auf den besonderen Schutzzweck bzw. die gebietsspezifischen Verbote Natura 2000 Gebiete: FFH-Gebiet DE Ith Fachgutachten - Auswirkungen auf die gebietsspezifischen Erhaltungsziele bzw. den Schutzzweck maßgeblichen Gebietsbestandteile Artenschutz: B-Plan Krankenhaus Lindenbrunn, Flecken Coppenbrügge - Faunistische Potenzialabschätzung - (Biodata GbR, Braunschweig, Oktober 2016) - Erfassung von Brutvogel- und Fledermausbeständen im Plangebiet und Analyse und Bewertung der mit der Planung verbundenen Konflikte sowie Vorschläge für Vermeidungs-/Ausgleichsmaßnahmen Schallschutz: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 94 in Coppenbrügge OT Coppenbrügge (TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG, Hannover, ) - Untersuchung der mit den angrenzenden Bahnanlagen verbundenen Immissionen und Vorschläge zum Immissionsschutz Umweltbericht: "Umweltprüfung und Umweltbericht zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes des Flecken Coppenbrügge (Sonderbauflächen Klinik Lindenbrunn)" - in die Begründung integriert (Planungsgruppe Umwelt, Hannover, ) Umweltbericht: "Umweltprüfung und Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 94 Krankenhaus Lindenbrunn - OT Coppenbrügge - Umweltbericht einschließlich Eingriffsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Beurteilung" - in die Begründung integriert (Planungsgruppe Umwelt, Hannover, ) Die Umweltberichte enthalten Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter: 4
5 - Mensch/menschliche Gesundheit (z.b. Veränderung der Schallimmissionsbelastung) - Pflanzen (z.b. Bewertung der vorhandenen Biotoptypen hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz) / Tiere (z.b. Prüfung auf artenschutzrechtlich relevante Artvorkommen, hier: u.a. Vögel und Fledermäuse) und biologische Vielfalt, - Boden (z.b. Bewertung schädlicher Bodenveränderungen bzw. Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen durch zusätzliche Versiegelung), - Wasser (z.b. Auswirkungen der zusätzlichen Versiegelung auf die Grundwasserneubildung und die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag), - Klima / Luft (z.b. Auswirkungen der Bebauung auf Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen), - Landschaft (z.b. Auswirkungen der Bebauung auf das Landschaftsbild), - Kultur- und sonstige Sachgüter (z.b. Bewertung der Auswirkungen auf die im Plangebiet befindlichen Einzeldenkmale) sowie die Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft und deren Ausgleich (u.a. interne und externe Kompensationsmaßnahmen, Maßnahmen für den Artenschutz). Folgende umweltbezogene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und sonstigen Behörden sind zu den nachfolgenden Themenbereichen in Bezug auf die o.g. Bauleitplanung verfügbar: Natur-/Landschaftsschutz: Hinweis zur landschaftsgerechten Eingrünung der geplanten Parkplatzfläche (Landkreis Hameln-Pyrmont, Schreiben vom ) Natur-/Landschaftsschutz: Hinweis zur externen Kompensationsmaßnahme und der Einhaltung größerer Abstände zu den angrenzenden Ackerflächen (Landkreis Hameln- Pyrmont, Schreiben vom ) Natur-/Landschaftsschutz: Hinweis auf angrenzende Waldflächen und deren Betroffenheit (Niedersächsische Landesforsten, Forstamt Saupark, Schreiben vom ) Natur-/Landschaftsschutz: Hinweis zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen für die Kompensation, Hinweis zu alternativen Kompensationsmaßnahmen (z.b. Entsiegelung von Flächen) (Landwirtschaftskammer, Schreiben vom ) Bodenschutz: Hinweise zu Bodeneigenschaften, zum Schutz des Oberbodens und zu Altlasten (Landkreis Hameln-Pyrmont, Schreiben vom ) Entwässerung: Hinweis zur Oberflächenentwässerung bzgl. der Querung der Bahnanlagen (Deutsche Bahn AG, Schreiben vom ) Immissionsschutz: Hinweis zum schalltechnischen Gutachten und dem für die Beurteilung anzusetzenden Gebietstyp Beurteilung des Schutzanspruches (Landkreis Hameln-Pyrmont, Schreiben vom ) Technische Versorgungseinrichtungen: Hinweis auf geplante Ortsnetzstation im Plangebiet (Westfalen Weser Netz GmbH, Schreiben vom ), Hinweis zum Standort eines möglichen Heizwerkes (GWS Stadtwerke Hameln GmbH, Schreiben vom ), zum Telekommunikationsnetz (Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom ) und zur Betroffenheit von Gasleitungen (PLEdoc GmbH, Schreiben vom ) 5
6 Verkehr: Hinweis zur Betroffenheit von Bahnanlagen und deren Schutz (Deutsche Bahn AG, Schreiben vom ; Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hannover, Schreiben vom ) Luftfahrt: Hinweise zur Lage im Zuständigkeitsbereich für militärische Flugplätze gem. 14 Luftverkehrsgesetz (Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Schreiben vom ) Brandschutz: Hinweis zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung (Landkreis Hameln-Pyrmont, Schreiben vom ) Folgende umweltbezogene Stellungnahmen von privaten Personen sind zu den nachfolgenden Themenbereichen in Bezug auf die o.g. Bauleitplanung verfügbar: Es liegen keine Stellungnahmen von privaten Personen vor. Coppenbrügge, den Der Bürgermeister Peschka 6
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