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1 Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Land~s Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags Düsseldorf. September 2018 Seite 1 von 1 Dr. Edgar Voß Telefon Edgar.voss@mkffLnrw.de "Sachstand staatliches Asylsystem" Bericht an den Integrationsausschuss Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, hiermit übersende ich Ihnen den Quartalsbericht "Sachstand staatliches Asylsystem" für das Quartal 2/2018. Beigefügt sind weitere 60 Exemplare des Berichts mit der Bitte, diese an die Mitglieder des Integrationsausschusses weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Dr. Joachim Stamp Dienstgebäude und Liefera nsch rift: Haroldstraße Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@mkfflnrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 706, 708, 709 Haltestelle Poststraße

2

3 , Schriftlicher Bericht des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Dr. Joachim Stamp zur Information des Integrationsausschusses "Sachstandsbericht staatliches Asylsystem" Dieser Bericht erfolgt, wie in der Sitzung des Integrationsausschusses vom erbeten, quartalsweise. Er wird jeweils nach Quartalsende auf der Basis der Zahlen des abgelaufenen Quartals erstellt. Für diesen Sachstandsbericht wurde das Datenmaterial zum Stichtag 30. Juni 2018 zugrunde gelegt. Entwicklung der Zugänge im Jahr 2018 In der Vergangenheit wurde in den Sachstandsberichten für die Darstellung der Zugänge in das staatliche Asylsystem als Indikator auf die sog. EASY-Zahlen (Erstverteilung von asylbegehrenden Erstantragsstellern im bundesweiten Verteilsystem') abgestellt. Seit Anfang 2018 wird statistisch von der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg eine weitergehende Differenzierung erfasst. In den ersten beiden Quartalen des Jahres 2018 erhielten monatlich ca Asylsuchende eine EASY-Option für NRW. Im Berichtszeitraum erreichten im Durchschnitt monatlich ca asylsuchende Erst~ntragsteller und Erstantragstellerinnen die Einrichtungen in NRW und wurden anschließend einem nordrhein-westfälischen Ankunftszentrum des BAMF zugeführt. Die Zahl der Personen, die in diesem Zeitraum tatsächlich die Einrichtungen des Landes aufsuchten, ist jedoch größer. Begründet ist dies insbesondere durch Asylsuchende, die sich über die Aufnahmequote des Königsteiner Schlüssels hinaus in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes unmittelbar gemeldet haben und von hier aus in andere Bundesländer weitergeleitet wurden (Ex-NRW-Fälle) sowie durch Folgeantragsteller. Darüber hinaus wurden in der ersten Jahreshälfte in EASY monatlich ca. 700 Neugeborene erfasst, bei denen es sich im Wesentlichen um Neugeborene handelt, deren Eltern bzw. Mutter zum Zeitpunkt der Geburt bereits kommunal zugewiesen bzw. untergebracht waren. Im Übrigen haben Umverteilungen zwischen den Bundesländern zu weiteren NRW-Optionen im Umfang von ca. 30 Fällen monatlich geführt. Zu dieser differenzierenden Betrachtung liegen mangels statistischer Erhebung keine Vergleichszahlen aus den Vorjahren vor. J 1

4 Entwicklung der NRW- Zahlen im Monatsvergleich: Easy-Zugang 2018 Easy-Zugang 2017 Januar Februar März April Mai Juni Gesamt Hauptherkunftsländer Der bundesweite Gesamtzugang zwischen Januar und Juni 2018 beläuft sich auf insgesamt Personen. Die 20 Hauptherkunftsländer bundesweit: TOP HKL Zugang Anteil am 2018 Gesamtzugang in 0/0 1 Syrien ,5 2 Ir~k ,5 3 Afghanistan ,0 4 Nigeria ,7 5 Türkei ,7 6 Iran ,7 7 Eritrea ,7 8 Somalia ,0 9 Georgien ~9 10 Russische Föderation ,5 11 Guinea ,7 12 Pakistan ,5 13 Albanien ,4 14 Gambia 837 1,1 15 Ungeklärt 836 1,1 16 Moldau 831 1,1 17 Aserbaidschan 826 1,1 18 Armenien 755 1,0 19 Algerien' 704 1,0 20 Mazedonien 658 0,9 (EASY-Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge) 2

5 Der Gesamtzugang für NRW zwischen Januar und Juni 2018 beläuft sich auf insgesamt Personen. Die 20 Hauptherkunftsländerlandesweit: TOP HKL Zugang Anteil am 2018 Gesamtzugang in 0/0 1 Syrien ,S 2 Irak ,6 3 Türkei ,0 4 Afghanistan ,7 5 Iran ,5 6 Nigeria 892 5,7 7 Eritrea 555 3,5 8 Guinea 422 2,7 9 Somalia 413 2,6 10 Georgien 412 2,6 11 Aserbaidschan 375 2,4 12 Pakistan 361 2,3 13 Albanien 271 1,7 14 Russische Föderation 249 1,6 15 Ukraine 211 1,3 16 Ägypten 199 1,3 17 Algerien 195 1,2 18 Armenien 175 1,1 19 Marokko 161 1,0 20 Libanon 149 0,9 (EASY-Statistik des B.undesamtes für Migration und Flüchtlinge) 3

6 Sachstand Asylverfahren Die aktuelle Situation ist von einer zuletzt wieder steigenden Anzahl an offenen Verfahren geprägt. Der NRW-Anteil an allen BAMF-Entscheidungen liegt jetzt leicht unterhalb des Königsteiner Schlüssels (21,14 0/0). Der Entwicklung ist folgender Tabelle zu entnehmen (Zahlen gerundet): 2018 Neuanträge Entscheidungen Offene Verfahren Januar Februar März April Mai Juni Weitere NRW-Kennzahlen aus der BAMF-Statistik (Stand ): Asylanträge in NRW im Juni (NRW-Anteil entspricht 24,2 % der bundesweit gestellten Anträge) Entscheidungen im Juni (NRW-Anteil: 20,2 0/0) -=> Gesamtschutzquote in NRW im Juni: 28 % (Bund: 26 0/0) offene Verfahren Ende Juni Vergleich Bund: (NRW-Anteil: 25,5 0/0) 4

7 Unterbringungskapazität und Belegung Der Stand in den Unterbringungseinrichtungen des Landes stellt sich wie folgt dar: ~ Stand: Ifd.Nr. RB Unterkunft aktive aktuelle Kapazität Belegung 1 AR Bad Berleburg ÄR Unna K Bonn 11 - a-"'t"-,. " K Köln D Essen D JHQ Mönchengladbach DT Bielefeld Gesamt EAE AR Hamm AR Meschede AR Möhnesee AR iolpe - gesperrt AR Rüthen AR Wickede K Bonnl K Düren 11 (Kreis Düren) K Euskirchen I K Euskirchen K Kali K Kerpen K Kreuzau I K Sankt Augustin I K Schleiden K Wegberg D Neuss D Niederki"üchten I D Ratingen D Reesl D Rees BI - ge~;!e"""1: D Rheinberg I D Viersen D Willich D IWyyyeua: IV - 61C.::I!I-d'Cu1: DT Bad Driburg DT Borgentreich DT Herford I DT Oerlinghausen MS Ibbenbüren I MS Münster MS Rheine I MS Schöppingen I GesamtZUE MS Dorsteill Gesamt Notunterkünfte Summe EAE SummeZUE Summe NU Gesamt abzgl. gesperrte Einrichtungen =

8 Erläuterung zu. den als gesperrt ausgewiesenen Einrichtungen: EAE Bonn: Die BR Köln hat ab dem 1.0. Mai 2018 einen betriebsbedingten Aufnahmestopp für die EAE Bonn veranlasst. Personalvakanzen in der Einrichtung haben dazu geführt, dass der Einrichtungsbetrieb zeitweise nicht aufrechterhalten werden kann. Alle bis zum 09. Mai 2018 in der Einrichtung aufgenommenen Personen wurden im Rahmen der Regelprozesse dem Asylverfa~ren zugeführt. Zur Sicherstellung einer schnellstmöglichen Wiederaufnahme des Betriebs wurden Maßnahmen zur Personalgewinnung eingeleitet. ZUE alpe: Die ZUE alpe wurde aufgrund erforderlich gewordener Umbaumaßnahmen geschlossen. Diverse Gewerke (u.a. Abnahme der BrandmeIdeanlage durch einen Sachverständigen) konnten noch nicht abschließend fertiggestellt werden. Eine Wiederinbetriebnahme der Einrichtung ist für Ende September 2018, zunächst mit einer Kapazität von ca. 300 Plätzen, geplant. ZUE Rees 11: Die ZUE Rees ist aus personalorganisatorischen Gründen vorübergehend gesperrt. Die Belegung mit 14 Personen ist der Tatsache geschuldet, dass eine zusätzliche Verlegung bei zuweisungsfähigen Personen vermieden werden sollte. Zum Stand konnte ein vollständiger Leerzug erfolgen. ZUE Wuppertal IV: Die ZUE Wuppertal IV ist aus organisatorischen Gründen vorübergehend nicht belegt. Notunterkunft Dorsten: In Ergänzung des Berichts zur Sitzung des Ausschusses am wirdmitgeteilt, dass bis zur Umsetzung der Umbaumaßnahmen, welche sich im Wesentlichen auf die Verbesserung allgemeiner Sicherungsmaßnahmen und die Schaffung zusätzlicher Schutzzonen für Frauen beziehen, keine vulnerablen Personen mehr dort untergebracht werden. Sollte die Hilfsbedürftigkeit einer Person erst bei Ankunft in der Notunterkunft Dorsten bekannt werden, kann eine Verlegung erfolgen, sofern diese Person das wünscht. Den derzeit in der Einrichtung in Dorsten untergebrachten 13 allein reisenden Frauen ist in einem persönlichen Gespräch die sofortige oder spätere Verlegung in eine Unterkunft für vulnerable Personen angeboten worden. Alle Frauen haben das Angebot abgelehnt. 6

9 Besondere Vorkommnisse.' Vorfall in der EAE Bonn In,~ieser Einrichtung wurden Ermittlungen in Bezug auf einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstesdurchgeführt. Gegenstand der Ermittlungen war der Vorwurf der Nötigung und. Körperverletzung einer in der Einrichtung als Krankenschwester tätigen Mitarbeiterin des Betreuungsdienstes sowie der unterlassenen Hilfeleistung bei einer Asylsuchenden. Der Sicherheitsdienstmitarbeiter wurde inzwischen von der Bezirksregierung Arnsberg mit sofortiger Wirkung für den Einsatz in den Landeseinrichtungen zur Unterbringüng von Flüchtlingen vorläufig gesperrt und wird seit diesem Zeitpunkt nicht mehr in der EAE eingesetzt.. Schwere Brandstiftung in der ZU E Ratingen Am informierte die Rettungsleitstelle die Polizei über einen BrandrneIdealarm in der ZUE Ratingen. In einem Zimmer im 3, OG war aus zunächst unbekannter Ursache ein Brand ausgebrochen. Das gesamte Gebäude wurde geräumt. Der Brand konnte schnell durch die eingeset~te Feuerwehr gelöscht werden. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca Euro. Ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes wurde mit Verdacht auf Rauchgasintoxikation stationär im Krankenhaus Ratingen aufgenommen. Die Ermittlungen ergaben einen Tatverdacht gegen' einen 22-jährigen aus dem Irak stammenden Bewohner des betroffenen Zimmers, da er zeitgleich mit dem Anspringen der Brandrneideanlage die Einrichtung, verlassen hatte. Nach Rückkehr in die ZUE gab der Tatverdächtige in einer polizeilichen Vernehmung die Tat zu. Gegen ihn erging Haftbefehl durch das Amtsgericht Düsseldorf. 7

10 Zuweisungen Im 1. und 2. Quartal 2018 wurden von der Bezirksregierung Arnsberg nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz durchschnittlich. ca Asylsuchende im Monat einzelnen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. zugewiesen. Darüber hinaus erfolgten aus den Landeseinrichtungen durchschnittlich im Monat etwa 300 Zuweisungen anerkannter Schutzberechtigter nach 12a AufenthG. Seit demlnkrafttreten der landesinternen Wohnsitzregelung für anerkannte Schutzberechtigte am wurden bislang ca Personen nordrhein-westfälischen Kommunen zugewiesen. 3 FlüAG Zuweisungen 1. Halbjahr 2018 Januar Februar März April Mai Juni Gesamt a AufenthG Personen, die sich zum Personen mit Wohn- Zeitpunkt der Anerken- sitz in einer Kommunung in einer Landes- ne und Anerkennung einrichtung befanden nach dem Gesamt Januar 2018 Februar März April Mai Juni Gesamt

11 Finanzielle Unterstützung der Kommunen Auf der Basis der aktuellen FlüAG-Pauschale in Höhe von monatlich 866,- Euro!pro tatsächlich anwesenden Asylbewerber im Sinne des 2 FlüAG bzw Euro!Jahr (im Falle einer vollen Jahresabrechnung) zahlte das Land im Jahr 2017 (Januar bis einschließlich Dezember 2017) ca. 1 Mrd. Euro an die Kommunen aus. Für den Zeitraum von Januar bis Juni 2018 einschließlich wurden bisher rd. 327 Mio. Euro nach dem FlüAG an die Kommunen ausgezahlt. Sachstand Rückführung! freiwillige Rückkehr 2017 erfolgten die meisten Ausreisen bundesweit aus NRW heraus. So sind im Zeitraum bis insgesamt geförderte freiwillige Ausreisen über das REAG!GARP-Programm erfolgt. Dies entspricht ca; 38,46 % der bundesweiten REAG!GARP-Ausreisen. In diesem Jahrwurden bis zum Stichtag ~ 8 insgesamt REAG!GARP Anträge bewilligt. Dies entspricht ca. 31,96 % der bundesweiten REAG!GARP Bewilligungen, so dass auch weiterhin die meisten freiwilligen Ausreisen bundesweit aus NRW erfolgen. Des Weiteren sind in der Zeit bis zum insgesamt Personen aus NRW in ihre Heimatländer zurückgeführt oder in die für das Asylverfahren zuständigen EU-Mitgliedstaaten überstellt worden. Bundesweit wurden im vergleichbaren Zeitraum Rückführungen statistisch erfasst. Dies entspricht ca. 26,3 0/0 der bundesweiten Abschiebungen. In 2018 wurden laut Statistik der Bundespolizei bis zum Stichtag 30.06;2018 bereits Rückführungen (einschi. Dublin-Überstellungen) durch Nordrhein-Westfalen erfasst. Dies entspricht ca. 27,55 % der bundesweiten Abschiebungen und Rücküberstellungen. 9

12 Die Abschiebungen (einschließlich Dublin-Überstellungen), die durch Nordrhein Westfalen vollzog.enworden sind, stellen.sich bezogen auf die 20 Hauptherkunftsländer wie folgt dar: EJ Anteil an Staatsangehörig keit Zielland Gesamt Gesamtrückführungen in% 1 Albanien Albanien ,76 % 2 Mazedonien Mazedonien 316 9,35 % 3 Serbien Serbien 264 7,82 % 4 Kosovo Kosovo 206 6,10 % 5 Marokko Marokko 197 5,83 % 6 Georgien Georgien 189 5,60 % 7 Aigerien Aigerien 106 3,14 %' 8 Guinea Italien 97 2,87 % 9 Armenien Armenien 64 1,89 % 10 Bangladesch Bangladesch 49 1,45 % 11 Tadschikistan Litauen 47 1,39 % 12 Ghana Ghana 45 1,33 % 13 Pakistan Pakistan 44 1,30 % 14 Serbien Mazedonien 43 1,27 % 15 Türkei Türkei 34 1,01 % 16 Bosnien-Herzegowina Bosnien-Herzegowina 32 0,95 % 17 Russische Föderation Russische Föderation 31 0,92 % 18 Aserbaidschan Aserbaidschan 29 0,86 % 19 Angola Portugal 27 0,80 % 20 Rumänien Rumänien 26 0,77 % Zahl der Ausreisepflichtigen laut Ausländerzentralregister (AZR) zum Stichtag : Bund: ausreisepflichtige Personen, davon mit einer Duldung. NRW: ausreisepflichtige Personen, davon Personen mit einer Duldung. 10

13 Die Ausreisepflichtigen in NRW verteilen sich dabei auf die 20 Hauptherkunftsländer. wie folgt: Anteil an der. Gesamtzahl TOP Staatsangehörigkeit Gesamt der Ausreisepflichtigen in % 1 Serbien ,70 % 2 Albanien ,49 % 3 Kosovo ,08 % 4 Mazedonien ,57 % 5 Irak ,11 % 6 Afghanistan ,95 % 7 Guinea ,72 % 8 Libanon ,41 % 9 Nigeria ,31 % 10 Ghana ,22 % 11 Türkei ,05 % 12 Marokko ,89 % 13 Russische Föderation ,73 % 14 Indien ,60 % 15 Armenien ,59 % 16 Bosnien und Herzegowina ,52 % 17. Bangladesch ,28 % 18. Pakistan ,16 % 19 ungeklärt ,99 % 20 Algerien ,94 % 11

14 Erweiterung des schriftlichen Berichts der Landesregierung zum "Sachstand staatliches Asylsystem" Nachfolgende Themen werden aufgrund der mit Schreiben vom beantragten Erweiterung des schriftlichen Berichts der Landesregierung zum "Sachstand staatliches Asylsystem" dargestellt. Aufenthaltsdauer in den Landeseinrichtungen Eine Auswertung z. B. zur Aufenthaltszeit von Asylsuchenden ist derzeit noch nicht automatisiert möglich. Eine Landesdatenbank als Fachverfahren zur informationstechnischen Unterstützung in den Bereichen Unterbringung, Versorgung, Verteilung, Zuweisung und Rückführung von Flüchtlingen (DiAs. NRW) befindet sich derzeit im Aufbau. Der Entwicklungsstand des Fachverfahrens lässt gegenwärtig eine Auswertung insbesondere zu den Aufenthaltszeiten verschiedener Gruppen noch nicht zu. Gleichwohl lässt sich aus diesem Entwicklungsstand aktuell absehen, dass im Rahmen des nächsten Sachstandsberichts für das 3. Quartal voraussichtlich erste Auswertungen insbesondere zu den Aufenthaltszeiten verfügbar sein werden. Weitere Auswertungen aus dem Landesfachverfahren werde'n sukzessive folgen und stehen voraussichtlich bis Ende des 1. Quartals 2019 auch unter Berücksichtigung der asylrechtlichen Verfahrensstände, vorbehaltlich der vollständigen Bereitstellung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, zur Verfügung. Zur Verweildauer von minderjährigen Geflüchteten in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes wird auf die Antwort der Landesregierung vom (Drucksache 17/3383) auf die Kleine Anfrage 1278 vom 20. Juni 2018 verwiesen. Dezentrales Beschwerdemanagement (Zahl und Art der Beschwerden sowie der Umgang mit den Beschwerden): Es wurde zu dieser Thematik zuletzt ein Bericht für die Sitzung des Integrationsausschusses am vorgelegt. Die Inhalte dieses Berichts gelten unverändert fort. Zum Umgang mit Beschwerden wird auf das Konzept "Beschwerdemanagement und "Mobile Qualitätskontrollen" in den Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge des Landes Nordrhein-Westfalen" in der vom Runden Tisch "Beschwerdemanagement" am 12. Januar 2018 einstimmig verabschiedeten Fassung verwiesen. 12

15 Im Rahmen des Förderprogramms "Soziale Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein Westfalen" wird in jeder Landesunterbringungseinrichtung jeweils eine halbe Stelle für das Beschwerdemanagement 'gefördert. Träger dieser dezentralen BeschwerdesteIlen sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW, die Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung NRW sowie andere verbandsunabhängige Träger. Die dezentralen Beschwerdestellen dienen Flüchtlingen als unmittelbare AnlaufsteIle bei Beschwerden mit dem vorrangigen Ziel, nach Möglichkeit der Beschwerde bereits vor Ort abzuhelfen. Im Jahr 2017 wurden insgesamt Beschwerden erfasst. Kategorien der Beschwerden mit den meisten Nennungen sind "Sonstiges" mit 339 Beschwerden (10,79 0/0), "Unterbringung" mit 318 Beschwerden (10,12 010), "Durchführung des Asylverfahrens" mit 295 Fällen (9,39 0/0), "Zuweisungen in die,kommunen" mit 251 Fällen (7,99 0/0) und "Verpflegung" mit 245 Fällen (7,80 0/0). 582 (18,52 0/0) Beschwerden wurden entsprechend der im Konzept erfolgten Festlegungen an die Überregionale Koordinierungsstelle weitergeleitet. Zum Vergleich: Im Jahr 2016 wurden insgesamt Beschwerden erfasst. Kategorien der Beschwerden mit den meisten Nennungen waren im Jahr 2016 "Sonstiges" mit 443 Beschwerden (11,77 0/0), "Unterbringung" mit 442 Beschwerden (11,4 0/0), "DurchfQhrung des Asylverfahrens" mit 425 Fällen (11,29 0/0), "Kinderspielstube" mit 357 Beschwerden (9,48 0/0), und "Versorgung" mit 348 (9,25 0/0). Aufgrund der festgestellten Häufung der Zuordnung von Beschwerden durch die dezentralen Beschwerdestellen in die Kategorie "Sonstiges" wurden in Zusammenarbeit mit den Trägern und dem Flüchtlingsrat NRW am 30. Mai 2017 die Kategorien und deren inhaltliche Beschreibung überarbeitet. Danach entfällt die Kategorie "Sonstiges" ab dem Jahr Umsetzungsstand Landesgewaltschutzkonzept Das Landesgewaltschutzkonzept für die Flüchtlingseinrichtungen des Landes NRW (LGSK NRW) wird seit April 2017 in allen Landesaufnahmeeinrichtungen konsequent und sukzessiv umgesetzt. Seit 2017 ist es fester Vertragsbestanteil im Rahmender Vergabeverfahren für die Betreuungs-und Sicherheitsdienstleistungen in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen und Erstaufnahmeeinrichtungen geworden. Für alle Landeseinrichtungen, die im Rahmen der ersten Vergabestaffel ausgeschrieben wurden, gilt es aufgrund einer Vorgriffsklausel ebenfalls verbindlich. 13

16 Bis zur vollständigen landesweiten Umsetzung des LGSK bedarf es jedoch noch einer geraumen Zeit, da viele Maßnahmen nicht von heute auf morgen umzusetzen sind. Dies gilt insbesondere für bauliche Maßnahmen und Veränderungen, die beispielsweise einer Ausschreibung bedürfen. Hierfür wurden die Haushaltsmittel von ursprünglich EUR (HH 2017) auf EUR (HH 2018) deutlich aufgestockt. Die Bestandsaufnahme für alle Landesaufnahmeeinrichtungen ist derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen. Umsetzung EU-Aufnahmerichtlinie und Identifizierung besonders schutzbedürftiger Personen Die EU-Aufnahmerichtlinie ist durch die Bundesregierung bislang noch nicht in nationales Recht' umgesetzt worden. Daher gilt sie seit dem 20. Juli 2015 unmittelbar. Grundsätzlich setzt die Landesregierung die EU-Aufnahmerichtlinie bereits durch verschiedene Maßnahmen in den Landeseinrichtungen im Wesentlichen um. So wird bei allen Standortplanungen ausdrücklich auf die Belange schutzbedürftiger Personen geachtet. Der präventive Schutz in den Einrichtungen des Landes ist durch Qualitätsstandards, der Sicherheit dienende bauliche Maßnahmen sowie durch die Sensibilisierung und Schulung aller Beteiligten vor Ort kontinuierlich verstärkt worden. Schutzbedürftige Personen werden in den Landeseinrichtungen bereits im Rahmen des Belegungsmanagements unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten besonders geschützt. Alleinreisende Frauen, Kinder und LSBTI*-Personen werden grundsätzlich in eigenen Bereichen oder Gebäudeteilen untergebracht. Darüber hinaus sind inzwischen mehrere Einrichtungen für besonders schutzbedürftige Personen vorhanden. Überdies wird auf das umfassende Landesgewaltschutzkonzept (LGSK NRW) verwiesen, das auch verbindliche Leitlinien zur Unterbringung vulnerabler Personen beinhaltet. Unabhängig davon erarbeitet das MKFFI derzeit unter Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen ein Konzept zur Erkennung besonderer Schutzbedarfe von Asylsuchenden in den Landesaufnahmeeinrichtungen. Dieses Konzept sieht ein Stufenmodell zum Erkennen schutzbedürftiger Personen in der LEA, den Erstaufnahmeeinrichtungen und den Zentralen Unterbringungseinrichtungen vor. In diesem Kontext wird aktuell auch ein Pilotprojekt zur Psychosozialen Erstberatung einschließlich der Erkennung besonderer Schutzbedarfe für die Zentralen Unterbringungseinrichtungen in NRW erarbeitet. 14

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