Kundeninformation und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Helvetia Auszahlungsplan. Freie Vorsorge (Säule 3b) Ausgabe Mai 2014

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1 Kundeninformation und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Helvetia Auszahlungsplan Freie Vorsorge (Säule 3b) Ausgabe Mai 2014 Ihre Schweizer Versicherung.

2 Vorwort Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde Wir freuen uns, dass Sie sich für den Helvetia Auszahlungsplan entschieden haben. Es ist uns wichtig, dass Sie vollumfänglich von den Eigenschaften Ihrer neuen Vorsorgelösung profitieren können. Die AGB sind als Nachschlagewerk konzipiert und enthalten nebst einer Inhaltsübersicht auch ein Stichwortverzeichnis. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Helvetia Versicherungen Inhaltsübersicht A Kundeninformation 3 B Allgemeine Geschäftsbedingungen 4 1 Begriffe 4 2 Vertragsabschluss 4 3 Informationen zum Anteilportfolio 4 4 Anteilgebundener Auszahlungsplan, finanziert mit einmaliger Investition (Säule 3b) 5 5 Auszahlung unserer Leistungen 6 6 Informationen für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz 6 7 Vertragliche Beziehungen 6 Stichwortverzeichnis 7 2

3 A Kundeninformation 1 Allgemeines In der vorliegenden Kundeninformation finden Sie Angaben über Ihren Vertragspartner sowie eine Übersicht über die wesentlichen Inhalte Ihres Vertrages. Detaillierte Informationen finden Sie im Anschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 2 Wer ist Ihr Vertragspartner? Ihr Vertragspartner ist die Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG St. Alban-Anlage Basel. Die Helvetia ist eine Aktiengesellschaft, hat ihren Sitz in Basel und gehört zur Helvetia Gruppe. 3 Was ist der Helvetia Auszahlungsplan? Der Helvetia Auszahlungsplan ist eine anteilgebundene Kapitalanlage, die mit einer einmaligen Investition finanziert wird. Ab Beginn der Auszahlungsphase erhalten Sie bis zum Vertragsende die im Vertrag vereinbarten Auszahlungen. Helvetia Auszahlungsplan beteiligt Sie an der Wertentwicklung des Helvetia Auszahlungsplan Anteilportfolios. Bei Kurssteigerungen profitieren Sie von einem Wertzuwachs. Bei einem Kursrückgang tragen Sie das Wertminderungsrisiko. Ihre Spareinlage wird durch Helvetia normalerweise in Termingeldanlagen, sowie einen Reserve- und Partizipationsteil investiert. Die Termingeldanlagen bilden die Basis für die in der Vertrags bestätigung ausgewiesenen vereinbarten Auszahlungen und werden von der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft ausgegeben. Der Reserveteil wird in Geldmarktzertifikate und der Partizipationsteil in Partizipationszertifikate investiert, die von Leonteq Securities AG (Zürich), gegebenenfalls handelnd durch ihre Zweigniederlassung in Guernsey, emittiert werden. Die vereinbarten Auszahlungen sind durch eine entsprechende Mindest-Rückzahlungsverpflichtung aus Termingeldanlagen seitens der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft gegenüber der Helvetia sichergestellt. Indessen bestehen keine direkten Forderungsrechte der aus dem Vertrag Anspruchsberechtigten gegenüber der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft. Bei entsprechender Entwicklung des Anteilguthabens können sich die vereinbarten Auszahlungen erhöhen. Die Erhöhung erfolgt so, dass die zukünftigen vereinbarten Auszahlungen um den gleichen Betrag angepasst werden. Die erhöhten Auszahlungen gelten für die restliche verbleibende Vertragsdauer als vereinbart. 4 Welches sind die Grundlagen Ihres Vertrages? Grundlagen Ihres Vertrages bilden der unterzeichnete Antrag, die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Ihre Vertragsbestätigung. 5 Wann beginnt und endet Ihr Vertrag? Ihr Vertrag beginnt an dem Tag, der in Ihrer Vertragsbestätigung als Vertragsbeginn bezeichnet ist und endet mit dem in Ihrer Vertragsbestätigung festgelegten Vertragsablauf. 6 Was müssen Sie über Ihre Leistungspflicht wissen? Die einmalige Investition muss spätestens bei Vertragsbeginn unserem Konto gutgeschrieben sein (Valutadatum). 7 Welche weiteren Pflichten haben Sie? Sie haben die Pflicht, eine Adressänderung mitzuteilen. 8 Kündigung Ihres Vertrages Sie können den Auszahlungsplan jederzeit kündigen. Helvetia zahlt Ihnen den Erlös aus dem Verkauf der Anteile des Anteilportfolios aus. Bei Kündigung erlischt der Vertrag. 9 Jährliche Informationen über Ihren Vertrag Sie erhalten an jedem Jahresstichtag Ihres Vertrages einen Auszug über den Stand Ihres Auszahlungsplans zugestellt. Jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres erhalten Sie zudem als Beilage für Ihre Steuererklärung eine Bescheinigung des steuerbaren Anteils Ihrer erhaltenen Auszahlungen sowie den Steuerwert des Anteilportfolios. 10 Wie werden Ihre Daten bearbeitet? 10.1 Allgemeines Wir bearbeiten Ihre Daten unter Beachtung des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG). Danach ist die Datenbearbeitung insbesondere dann zulässig, wenn das DSG oder eine andere Rechtsvorschrift diese erlaubt oder wenn Sie in die Datenbearbeitung eingewilligt haben. Mit Unterzeichnung des Antrages ermächtigen Sie uns somit auch zur Datenbearbeitung im Rahmen der im Antrag befindlichen Einwilligungsklauseln Datenbearbeitung «Datenbearbeitung» bedeutet jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren. Ihre Daten werden unter Beachtung der einschlägigen Gesetze elektronisch oder physisch geführt und archiviert. Wir bearbeiten Ihre Daten soweit erforderlich für die Vertragsabschlüsse und die Vertrags- und Leistungsabwicklung sowie im Zusammenhang mit Produktoptimierungen und für interne Marketingzwecke. Ihre Daten umfassen die uns von Ihnen direkt oder via Vermittler mitgeteilten Daten sowie allenfalls öffentlich zugängliche Daten. So werden beispielsweise Ihre Angaben aus bestehenden Verträgen und Ihrem Antrag bearbeitet Datenaustausch Falls erforderlich werden Daten an involvierte Dritte, im In- und Ausland, weitergeleitet. Ein solcher Datenaustausch kann auch innerhalb der Unternehmensgruppe und mit Kooperationspartnern stattfinden Auskunfts- und Berichtigungsrecht Sie haben Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer gespeicherten oder im Dossier abgelegten Daten. 3

4 B Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Begriffe Kunde sind Sie, sobald Sie einen Helvetia Auszahlungsplan beantragen und mit uns abschliessen. Einmalige Investition ist der Betrag, den Sie bei Vertragsabschluss zur Finanzierung der Leistung bezahlen. Anteilportfolio wird aus dem Sparteil Ihrer einmaligen Investition finanziert. Vertragsbestätigung ist die Urkunde, in welcher der Umfang unserer Leistungen und Ihre Investition festgehalten sind. 2 Vertragsabschluss 2.1 Wer ist Vertragspartner? Vertragspartner ist die Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, Basel. 2.2 Wann ist der Vertrag abgeschlossen? Nach Eingang Ihres Antrages informieren wir Sie so bald wie möglich, ob wir Ihren Antrag annehmen. Mit unserer Annahme ist der Vertrag abgeschlossen. Voraussetzung ist, dass die einmalige Investition spätestens bei Vertragsbeginn (Valutadatum) gemäss Ihres Antrages unserem Konto gutgeschrieben ist. Zum Nachweis erhalten Sie Ihre Vertragsbestätigung. Ihr Vertrag beginnt an dem in der Vertragsbestätigung angegebenen Datum. 2.3 Wie können Sie Ihren Antrag widerrufen? Der Widerruf Ihres Antrages ist wirksam, wenn er schriftlich innert 14 Tagen seit der Unterzeichnung des Antrages bei unserem Hauptsitz in Basel eingegangen ist. Mit der Absendung Ihres Widerrufs erlischt der Antrag. 3 Informationen zum Anteilportfolio 3.1 Was ist Helvetia Auszahlungsplan? Das Helvetia Auszahlungsplan Anteilportfolio setzt sich normalerweise aus Termingeldanlagen sowie Reserve- und Partizipationszertifikaten zusammen. Die Termingeldanlagen sind der grösste Teil, bilden die Basis für die vereinbarten Auszahlungen und werden von der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft ausgegeben. Der Reserveteil wird in Geldmarktzertifikate und der Partizipationsteil in Partizipationszertifikate investiert, die von Leonteq Securities AG (Zürich), gegebenenfalls handelnd durch ihre Zweigniederlassung in Guernsey, emittiert werden. Ausnahmsweise (z.b. bei Beendigung der Zusammenarbeit mit Leonteq Securities AG (Zürich) oder mit Raiffeisen Schweiz Genossenschaft) kann eine vollständige Umschichtung und Allokation des aktuellen Anteilportfolios ausschliesslich in Termingeldanlagen oder vergleichbaren Anlagen erfolgen. 3.2 Allokation, Kauf und Verkauf von Anteilen Bei der Allokation wird die Gewichtung der Reserve- und Partizipationszertifikate entsprechend den Marktverhältnissen überprüft und angepasst. Im Rahmen der Allokation erfolgt durch Helvetia auch die Investition der Spareinlage in das Anteilportfolio. Die Allokation findet monatlich statt. Kann eine Allokation aus technischen oder anderen Gründen nicht durchgeführt werden, findet sie zum nächstmöglichen Allokationstermin statt. Der Verkauf von Anteilen erfolgt durch Helvetia ebenfalls monatlich. Der Handel der Anteile erfolgt spätestens drei Arbeitstage nach dem Allokations- bzw. Verkaufsdatum. Die Helvetia behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen die Raiffeisen Schweiz Genossenschaft als Garantiegeberin gleichwertig zu ersetzen. 3.3 Risikoaufklärung Emittenten- und Bonitätsrisiko Die Anlage Ihres Helvetia Auszahlungsplans besteht einerseits aus Termingeldanlagen, die von Raiffeisen Schweiz Genossenschaft ausgegeben und garantiert werden, andererseits aus Zertifikaten, welche von Leonteq Securities AG (Zürich), gegebenenfalls handelnd durch ihre Zweigniederlassung in Guernsey, emittiert werden. Zur Absicherung der Forderungen aus den Zertifikaten sind sämtliche Zertifikate mit Wertpapieren und Bargeld als Pfand zu Gunsten der Helvetia hinterlegt, die das Pfand bei einem Ausfall verwerten kann. Indessen bestehen keine direkten Forderungsrechte der aus der Vertragsbestätigung Anspruchsberechtigten sowohl gegenüber der Garantin als auch gegenüber der Emittentin. Die Helvetia behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen die Garantin der Termingeldanlagen oder die Emittentin gleichwertig zu ersetzen und die Anlagen mit anderen Gegenparteien fortzuführen. Die Zahlungsunfähigkeit der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft kann zum Totalverlust der Termingeldanlagen führen. 3.4 Folgen der Zahlungsunfähigkeit der Garantin für Ihren Vertrag Tritt die Zahlungsunfähigkeit der Garantin der Termingeldanlagen ein, erlischt Ihr Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen aus den Termingeldanlagen. 4

5 4 Anteilgebundener Auszahlungsplan, finanziert mit einmaliger Investition, Freie Vorsorge (Säule 3b) 4.1 Spareinlage Die Spareinlage entspricht der bezahlten einmaligen Investition abzüglich der Vertragskosten (Vertriebs-, Verwaltungskosten) für das erste Vertragsjahr und der Anlagekosten. 4.2 Investition der Spareinlage 4.3 Aufwände in den Folgejahren Die Spareinlage wird in Termingeldanlagen sowie in Reserve- und in Partizipationszertifikate durch Helvetia investiert. Die Anlage erfolgt zu den aktuellen Kaufpreisen. Die Anzahl Anteile pro Anlageinstrument entspricht dem Investitionsbetrag geteilt durch den jeweiligen aktuellen Kaufpreis. Bruchteile werden auf drei Dezimalstellen nach dem Komma gerundet. Die Vertragskosten werden ab dem zweiten Vertragsjahr durch die jeweils fällig werdenden Termingeldanlagen finanziert. 4.4 Anteilguthaben Der Wert der Anteile entspricht dem Rücknahmepreis der Termingeldanlagen sowie der Zertifikate am Bewertungstag multipliziert mit der jeweiligen Anzahl Anteile. Die Rücknahmepreise entsprechen den Preisen, die von den jeweiligen Emittenten der Anlageinstrumente aufgrund der für diese Instrumente geltenden Bedingungen bestimmt werden. Als Bewertungstag gelten: n das Verkaufsdatum nach dem Jahresstichtag des Vertrages n das Verkaufsdatum nach dem Wirkungsdatum der Kündigung n das Verkaufsdatum vor dem Datum des Vertragsablaufes. 4.5 Vertragliche Leistungen 4.6 Anteilguthaben bei Vertragsende 4.7 Verpfändung, Abtretung Ab Beginn der Auszahlungsphase erhalten Sie bis zum Vertragsablauf die im Vertrag vereinbarten Auszahlungen. Diese vereinbarten Auszahlungen können sich jeweils zum Jahresstichtag erhöhen, falls die Entwicklung des Anteilportfolios positiv verlaufen ist. Die vereinbarten Zahlungen werden jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich erbracht. Zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs kann ein Anteilguthaben vorhanden sein. Diese Anteile werden zum Rücknahmepreis verkauft. Verpfändung und Abtretung der Leistungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit: n der schriftlichen Form, n der Übergabe der Vertragsbestätigung und n der schriftlichen Anzeige an uns. 4.8 Vorbezug Weist Ihr Anteilguthaben einen ausreichend hohen Wert auf, können Sie einen Teil Ihres Anteilguthabens vorzeitig beziehen. Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden abhängig von der Höhe des verbleibenden Anteilguthabens reduziert. Auf Ihre Anfrage geben wir Ihnen gerne nähere Auskünfte. 4.9 Kündigung des Vertrages Sie können Ihren Vertrag unter Beilage der Vertragsbestätigung jederzeit kündigen. Das Wirkungsdatum der Kündigung entspricht dem Monatsende, das dem Eingang des Kündigungsschreibens bei uns folgt, sofern Sie keinen späteren Zeitpunkt angeben. Bei Kündigung erhalten Sie den Erlös aus dem Verkauf der Anteile des Anteilportfolios. Wir erstatten Ihnen diesen Betrag unter Verrechnung von allfälligen Darlehen samt Zinsen. Mit der Kündigung erlischt Ihr Vertrag Darlehen Wir können Ihnen gegen Verpfändung Ihres Vertrages ein Darlehen gewähren. Die Gewährung des Darlehens liegt in unserem Ermessen. Die Darlehensbedingungen werden separat festgelegt. 5

6 5 Auszahlung unserer Leistungen 5. 1 An wen werden die Leistungen überwiesen? Der Vertrag ist am schweizerischen Wohnsitz des Anspruchsberechtigten zu erfüllen. Befinden sich Anspruchsberechtige im Ausland, ohne dass Sie einen Vertreter in der Schweiz bezeichnet haben, so befindet sich der Erfüllungsort an unserem Sitz. Sämtliche Leistungen werden ausschliesslich durch Überweisung auf ein Bank- oder Postkonto erbracht. Wir können den Kunden als anspruchsberechtigt betrachten, sofern uns keine andere Person als anspruchsberechtigt angegeben worden ist. 5.2 Was passiert im Todesfall? Der Vertrag geht auf Ihre Rechtsnachfolger über. Falls Sie es mit letztwilliger Verfügung (Testament, Erbvertrag) nicht anders bestimmt haben, werden bei Ihrem Tod Ihre Erben (Erbengemeinschaft) Vertragspartner. Sobald sich die Rechtsnachfolger ausweisen können, werden die Auszahlungen bis zum Vertragsende weitergeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Auszahlungen zurückbehalten. 6 Steuerinformationen für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz 6.1 Allgemeines Im Sinne der Aufsichtsverordnung (AVO) handelt es sich bei Ihrem Helvetia Auszahlungsplan um ein Kapitalisationsgeschäft. Die folgenden Informationen über die für Ihren Vertrag massgebenden Steuerregelungen basieren auf den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Stand Juni 2013). 6.2 Vertragsbeginn Die einmalige Investition untersteht nicht der eidgenössischen Stempelabgabe. 6.3 Aufbau- und Auszahlungsphase Sowohl während der Aufbau- als auch während der Auszahlungsphase untersteht der Wert Ihres Vertrages der kantonalen und kommunalen Vermögenssteuer. Jede Auszahlung besteht steuerlich betrachtet aus einem Kapitalrückzahlungsanteil und einem Ertragsanteil. Der Ertragsanteil sowie ein bei Vertragsende vorhandenes Guthaben ist zusammen mit dem übrigen Einkommen zu versteuern (direkte Bundessteuer und kantonale Einkommenssteuer). Wir lassen Ihnen einmal jährlich eine Bescheinigung über den Wert Ihres Vertrages sowie über die Ihnen ausbezahlten Ertragsund Kapitalrückzahlungsanteile zukommen. 6.4 Vorzeitige Kündigung Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages ist die Differenz zwischen Leistung und dem noch nicht zurückbezahlten Kapital zusammen mit dem übrigen Einkommen zu versteuern. 6.5 Im Falle Ihres Ablebens Der steuerbare Ertragsanteil der bis zum Todestag fälligen Auszahlungen wird beim Erblasser als Einkommen erfasst. Der Ertragsanteil der Auszahlungen nach dem Todestag ist von den jeweiligen Erben als Einkommen zu versteuern. Für die Erben kann der Wert Ihres Vertrages am Todestag der Erbschaftssteuer beim Kanton und der Gemeinde unterstehen. In einigen Kantonen ist zusätzlich oder anstelle der Erbschaftssteuer eine Nachlasssteuer geschuldet. Der Bund kennt keine Erbschaftssteuer. 7 Vertragliche Beziehungen 7.1 Welches sind die Grundlagen des Vertrages? Grundlagen Ihres Vertrages bilden Ihr Antrag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Vertragsbestätigung. 7.2 Welches Recht und welcher Gerichtsstand gelten? Es gilt das schweizerische Recht. Bei Streitfällen anerkennen wir Ihren schweizerischen Wohnsitz oder den schweizerischen Wohnsitz der anspruchsberechtigten Person sowie Basel als Gerichtsstand. In internationalen Verhältnissen regelt das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht sowie das Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (sog. Lugano- Übereinkommen) die Zuständigkeit. 7.3 Wie erfolgen Mitteilungen? Unsere Mitteilungen an Sie oder Ihre Rechtsnachfolger sind gültig, wenn sie an die letzte uns angegebene Korrespondenzadresse versandt worden sind. Sie können uns auch einen Vertreter benennen, der ermächtigt ist, alle Ihre Verträge betreffenden Rechtshandlungen vorzunehmen und unsere Mitteilungen in Empfang zu nehmen. Für uns bestimmte Mitteilungen sind gültig, wenn sie schriftlich bei unserem Hauptsitz in Basel eintreffen. 7.4 Was gilt bei Adressänderung? Melden Sie bitte umgehend jede Adressänderung. 7.5 Beurteilung des US-Steuerstatus Wenn Sie eine «U.S. person» bzw. in den USA steuerpflichtig sind oder werden, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich zu melden. Ändert sich dieser Status während der Vertragsdauer, ist uns dies ebenfalls umgehend mitzuteilen. Weiter sind Sie im Rahmen unserer Abklärung zur Beurteilung der US-Steuerpflicht verpflichtet mitzuwirken (beispielsweise von uns verlangte Formulare oder Eigenerklärungen innert der gesetzten Frist an uns zurückzusenden). Diese Melde- und Mitwirkungspflichten gelten sowohl für natürliche als auch für juristische Personen. 6

7 Stichwortverzeichnis Adressänderung 7.4 Allokation 3.1, 3.2 Anteilguthaben 4.4, 4.6, 4.8 Darlehen 4.10 Gerichtsstand 7.2 Grundlagen des Vertrages 7.1 Kündigung 4.4, 4.9, 6.4 Mitteilungen 7.3 Spareinlage 3.2, 4.1, 4.2 Termingeldanlage 3.1, 3.3, 3.4, 4.2, 4.3, 4.4 Vereinbarte Leistungen 4.5 Verpfändung 4.7 Vertragsabschluss 1, 2 Vertragsbeginn 2.2, 6.2 Vertragsbestätigung 1, 2.2, 3.3, 4.7, 4.9, 7.1 Vorbezug 4.8 Widerruf 2.3 Wohnsitz 6, 7.2 Zertifikate 3.1, 3.2, 3.3, 4.2, 4.4 7

8 Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, Basel Helvetia Auszahlungsplan Helvetia Versicherungen St. Alban-Anlage 26, 4002 Basel T (24 h), F

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