Das System der Ökokonten Chancen für die Landwirtschaft?

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1 Das System der Ökokonten Chancen für die Landwirtschaft? Vortrag anlässlich des Treffens des IB.SH Agrarkreises am 31. Mai 2016 in Rendsburg Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Abteilung: Forstwirtschaft Tel ,

2 Gliederung Einleitung Rechtliche Grundlagen Das Ökokonto und seine Umsetzung Berechnung der Ökopunkte Aufwertungsmaßnahmen Beispiele für Ökokonten Die Landwirtschaftskammer als Dienstleister Das Ökokonto als Chance für die Flächeneigentümer? Steuerliche Aspekte

3 Rechtliche Grundlagen (1) Die Eingriffskaskade nach LNatSchG Eingriffe in Natur und Landschaft sind zu vermeiden Nicht vermeidbare Eingriffe sind am Ort des Eingriffs auszugleichen Nicht am Ort des Eingriffs auszugleichende Eingriffe sind durch gleichwertige Maßnahmen anderenorts zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen) Nicht durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensierende Eingriffe sind durch entsprechende Ersatzgeldzahlungen zu kompensieren

4 Rechtliche Grundlagen (2) Das LNatSchG i. d. Fassung von 2007 hat erstmalig die Voraussetzungen für die Bevorratung von Ersatzmaßnahmen geschaffen. Ökokonten Flächenpools Erlass der Ökokonto-VO 2008

5 Das Ökokonto und seine Umsetzung Die Idee des Ökokontos Freiwilliger Naturschutz ohne Verbindung zu einem Eingriff Eintragung in ein Ökokonto (UNB); Verrechnungsbasis: Ökopunkte Bei Eingriff Ausbuchung aus dem Ökokonto, evtl. in mehreren Schritten, je nach Bilanzierung der Ökopunkte Neu: Handelbarkeit von Ökopunkten (Ökokonto als Dienstleistung für potenzielle Eingreifer)

6 Der Weg vom Acker zum Ökokonto Zusammenstellung geeigneter Flächen Beratung, Prüfung: ökokontofähig? Größe ( qm bzw qm in Schutzgebiet) Ökologische Aufwertbarkeit Rechtliche Verpflichtungen Erstellung von Entwicklungskonzept Abstimmung zwischen Eigentümer und UNB Genehmigungsbescheid der UNB Eintragung ins Grundbuch, Maßnahmenumsetzung

7 Die grundbuchliche Absicherung Grundlage für dauerhafte rechtliche Sicherung der Maßnahme Im Falle einer Insolvenz nur erstrangige Eintragungen vor Löschung sicher Textliche Formulierungen je Landkreis unterschiedlich, z. B.: Das Flurstück Flur Gemarkung wird unter Maßgabe des Bescheides des Landrates des Kreises Herzogtum Lauenburg vom Az dauerhaft nur für Zwecke des Naturschutzes genutzt. Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich, dauerhaft alle Maßnahmen auf dem Flurstück zu unterlassen, die nicht dem Zwecke des Naturschutzes mit dem Ziel der Entwicklung eines artenreichen Feuchtgrünlandes dienen.

8 Berechnung der Ökopunkte Basiswert + Zinsen + Zuschlag Lage + Zuschlag Artenschutz oder Zuschlag Biotop Basiswert = Flächengröße * Anrechnungsfaktor Zuschlag Lage: innerhalb des Biotopverbundsystems 10 % Zuschlag Artenschutz (Amphibien, Vögel) 5-70 % ODER Zuschlag Biotop (Moore, Bruch-, Auewälder, Trockenrasen) 50 % 1 Ökopunkt entspricht 1 m² Kompensation!

9 Aufwertungsmaßnahmen Vernässung Neuwaldbildung

10 Aufwertungsmaßnahmen Extensivierung landwirtschaftlicher Flächen Wiedervernässung Biotopmaßnahmen Artenschutzmaßnahmen Neuwaldbildung Vernässung Feuchtwälder Stilllegung von Waldflächen Maßnahmen zur Aufwertung des Landschaftsbildes Tothholzinseln

11 Beispiele für Ökokonten

12 Beispiel: Wald

13 Beispiel: Wald Flächengröße 45 ha Anrechnung 0,6 0,8 Zuschlag Lage 10 % Zuschlag Biotop 50 % oder Artenschutz 30 % Ökopunkte

14 Beispiel: Grünland

15 Beispiel: Grünland Ausgangssituation: Intensivgrünland Erzeugung von Silage Pacht läuft aus Nähe zu Rotbauchunkenhabitaten Ziel: neue Einkommensquelle extensive Beweidung oder Mahd Entwicklung von Biotopen Ansiedelung von Rotbauchunken

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19 Flächengröße 5,6 ha Anrechnung 0,8 Zuschlag Lage 0 % Zuschlag Artenschutz 20 % ~ Ökopunkte

20 Beispiel: Vielfalt im Ökokonto Beispiel: Mischkonto Flächengröße 7,9 ha Anrechnung 0,8 1,0 Zuschlag Lage 0 % Zuschlag Artenschutz 15 % Zuschlag Biotop (4500qm) 50 % ~ Ökopunkte Knickanlage lfdm

21 Die Landwirtschaftskammer als Dienstleister 1. Beratung von Landeigentümers 2. Konzeption von Ökokonten ökologischer Soll/Ist-Vergleich (u.u. Fachgutachter) Verhandlungen mit den UNB n 3. Vermarktung von Ökopunkten Kontakt zu potentiellen Eingreifern Plattform etwa 800 ha Flächenpool und ca. 70 Ökokonten mit mehr als 7 Mio. Ökopunkten (Stand Januar. 2016)

22

23 Die Landwirtschaftskammer als Dienstleister 4. Koordination in der Vermarktung Kontakte zu Landeigentümern, Planungsbüros, Behörden Zusammenführung von Anbieter und Eingreifer Vertragliche Gestaltung (Dreiecksvertrag) Zusätzliche Sicherheit durch Körperschaft LK 5. Qualitätsmanagement Flächenbetreuung/Kontrolle vertraglich gesichert Ansprechpartner

24 Das Ökokonto als Chance für die Flächeneigentümer? (1) Ja, denn Finanzielle In-Wert-Setzung von Flächen mit geringerer Wirtschaftlichkeit, Etablierung neuer Betriebszweige Umsetzbarkeit auch ohne den konkreten Bezug zum Eingriff Vermittlung für Schleswig-Holstein innerhalb großer Naturräume Rückführung von Ersatzgeldern? (NF, SL, OH) Monetarisierung von Flächenkapital ohne Flächenverlust Flächenprämie wird auch für Ökokonto-Flächen gezahlt

25 Ja, aber Das Ökokonto als Chance für die Flächeneigentümer? (2) Der Wert eines Ökopunktes schwankt mittlerweile stark. Auch Dumping-Angebote orientieren sich nicht mehr an den Kosten Teilweise zwielichtige Pachtmodelle auf dem Markt, trotz in der Regel unbefristeter Flächenbindung Flächenbewertung je nach UNB teilweise sehr unterschiedlich, Zuschläge zwischen 20 % und 50 % für denselben Tatbestand Manche UNB n bevorzugen Ersatzgeld, auch entgegen LNatSchG Große Unsicherheit in Bezug auf die Zeitschiene der Vermarktung der eigenen Punkte.

26 Das Ökokonto als Chance für die Flächeneigentümer? (3) Das von den Landkreisen festgelegte Ersatzgeld fungiert nur teilweise als Abschreckung. Landkreise prüfen nicht nach, ob im Falle der Ersatzgeldzahlung Ökokonten alternativ zur Verfügung ständen. Attraktivität kleiner Flächen für Ökokonten sinkt. Unendlichkeit der Maßnahmenumsetzung wird oft zu wenig bedacht, schafft unter Umständen langfristige Zwänge.

27 Steuerliche Aspekte (1) 1. Bilanzierende Betriebe können Erlöse auf bis zu 25 Jahre passiv abgrenzen. Dies gilt aber nicht bei Vermarktung an Händler. 2. Betriebe mit Einnahme/Überschuss-Rechnung laufen Gefahr, den kompletten Erlös im Jahr des Anfalls zu versteuern zu müssen. 3. Erlöse aus Ausgleichsmaßnahmen/Ökokonten sind mit 19 % U-Steuer zu versteuern. Auch pauschalierende Landwirte haben U-Steuer abzuführen, können U-Steuer der Investitionen jedoch gegenrechnen.

28 Steuerliche Aspekte (2) 4. Teilwertabschreibungen sind möglich, wenn Flächen nach 1970 erworben wurden. Bei E/Ü-Betrieben besteht die Möglichkeit, diese als Ausgabe anzurechnen. 5. Viele weitere steuerliche Aspekte sind noch nicht geregelt (Erbschaftssteuer, Anrechenbarkeit für 51-Gesellschaften usw.) 6. Finanzämter entscheiden selbstständig und teilweise noch völlig unterschiedlich ( Einnahmen aus Ökokonten sind keine Gegenleistung für Nutzungsüberlassung sondern Vergütung für eine Duldungsleistung )

29 Kontakt: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Abteilung: Forstwirtschaft Tel /959818, Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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