Sitzungsvorlage Nr. 115 /07 f r den

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1 Der Landrat FB 60 - FG 60-1 Sitzungsvorlage Nr. 115 /07 f r den Wesel, Umwelt- und Planungsausschuss am am am ffentlich Pkt. ffentlich Pkt. ffentlich Pkt. Regionale Luftreinhalteplanung Feinstaubbelastung Anfrage der SPD-Fraktion vom betreffend Einrichtung von Umweltzone Anlagen: I. Beschlussvorschlag: Dem Umwelt- und Planungsausschuss zur Kenntnis. II. Sachlage: In der Sitzung am wurde von den Mitgliedern des Umwelt- und Planungsausschusses die vom RVR zusammen mit dem Umwelt- und Verkehrsminister NRW herausgegebene "Machbarkeitsstudie Regionale Luftreinhalteplanung" zur Kenntnis gegeben. Es wurde angeregt, das Thema ausf hrlicher in der n chsten Sitzung zu er rtern. Erg nzend dazu hat die SPD- Fraktion mit Anfrage vom um Informationen zur geplanten Einrichtung einer "Umweltzone Ruhr" und deren Konsequenzen f r den Kreis Wesel gebeten. Zur Thematik der "Feinstaubbelastung" wird zun chst auf die beigef gte Anlage, in der Informationen zur Begriffsbestimmung und Rechtslage sowie zur Bedeutung f r die Gesundheit enthalten sind, verwiesen.

2 - 2 - Hinsichtlich der Einrichtung und Auswirkungen von "Umweltzonen" ist aus Sicht der Verwaltung folgender Sachstand gegeben. Warum Umweltzonen /Fahrverbotszonen? Nachdem in der Vergangenheit bereits die Ozonbelastung geregelt wurde, konzentrieren sich z.z. die Ziele der Luftreinhalteplanung auf die Feinstaubbelastung, da die Vorgaben der EU f r Feinstaub heute vielfach nicht eingehalten werden. Zuk nftig werden weitere Luftschadstoffe - insbesondere NO2 - in den Fokus r cken, da auch die diesbez glichen Vorgaben der EU sich 2010 erheblich versch rfen. Der vom Stra enverkehr verursachte Feinstaub macht zwar nur einen Bruchteil der Gesamtbelastung aus, jedoch konzentriert er sich besonders in den am st rksten verdichteten Siedlungsr umen (Stra enschluchten) und ist dort h ufig Ausl ser von berschreitungen der Grenzwerte. Daher soll in vielen betroffenen Bereichen in einem ersten Schritt durch ein Fahrverbot f r besonders emissionstr chtige Fahrzeuge eine Entlastung der am st rksten betroffen Bev lkerung erreicht werden. Um Fahrverbote zu erm glichen, beschloss die Bundesregierung im Mai 2006 die»verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge«(Plakettenverordnung). Am 1. M rz 2007 trat diese in Kraft. Sie regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen mit Plaketten je nach Schadstoffgruppe. Wer darf Verbotszonen ausweisen? Nach 47 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 22. Verordnung zum BImSchG m ssen die Bundesl nder Luftreinhaltepl ne aufstellen, mit denen auch lokale Verkehrsbeschr nkungen angeordnet werden k nnen. In Nordrhein Westfalen sind nach der Zust ndigkeitsverordnung "Technischer Umweltschutz" die Bezirksregierungen f r die konkrete Umsetzung zust ndig. Stark feinstaubbelastete Gebiete k nnen unter Einbeziehung der St dte und Gemeinden tempor r oder auf Dauer als»umweltzone«deklariert werden, in der f r bestimmte Fahrzeuge Fahrverbote gelten. Welche St dte planen Fahrverbote, wie ist der Kreis Wesel betroffen?

3 - 3 - Bekannt sind Planungen z. B. f r»umweltzonen«in M nchen (voraussichtlich ab ) und D sseldorf (voraussichtlich ab 2008), Stuttgart (ab ) sowie Berlin, K ln, Frankfurt und Karlsruhe. Erfahrungen mit kleinr umigen verkehrslenkenden Ma nahmen haben zu der Erkenntnis gef hrt, dass diese in der Regel die Probleme verlagern, nicht aber l sen. Umweltzonen sollten daher m glichst gro z gig umgrenzt werden. Im Ballungsraum Rhein-Ruhr machen "Einzell sungen" der jeweiligen St dte und Gemeinden au erdem keinen Sinn, weil sie angesichts der engen r umlichen Verzahnung f r die Bev lkerung nicht nachvollziehbar w ren. Daher hat der RVR in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut f r Urbanistik und betroffenen St dten auf Grundlage der Machbarkeitsstudie eine gemeinsame Umweltzone vorgeschlagen, in die auch die St dte Moers und Dinslaken einbezogen waren. Nach j ngsten Einsch tzungen der Bezirksregierung D sseldorf ist jedoch die Einbeziehung von Dinslaken keinesfalls, die von Moers h chstwahrscheinlich nicht erforderlich. Konkretere Aussagen der Bezirksregierung sind erst nach der kurzfristig erwarteten Abstimmung zwischen MUNLV und Bezirksregierung und einem noch ausstehenden Feinscreening zur konkreten Abgrenzung m glich. Bez glich der Luftqualit t im Kreis Wesel liegen aktuell lediglich die kontinuierlichen Messergebnisse der Station Wesel-Feldmark vor. Diese Station soll die Hintergrundbelastung im u ersten Ballungsrandbereich erfassen. Der dort ermittelte Trend der letzten Jahre l sst trotz Grenzwert berschreitungen an einzelnen Tagen (z.b. zu Ostern) keine Probleme mit den geltenden EU-Normen erwarten. In der "Umweltzone Ruhr" sollen zun chst KFZ mit schlechter Einstufung (Plakettenverordnung des Bundes) der Abgaswerte vom Verkehr ausgeschlossen werden (erster Schritt). Die Machbarkeitsstudie verdeutlicht aber, dass weitere Ma nahmen in der "Umweltzone Ruhr" bzw. im Bereich des Luftreinhalteplanes erforderlich werden. Auch das Umweltministerium denkt momentan ber die Themen: Hausbrand ( berarbeitung der 1. BimSchV -Kleinfeuerungsanlagen-, offene Kamine, Versch rfung der Kontrollen und Grenzwerte) Wohnhaus- Modernisierungsma nahmen, W rmed mmung, Energieeinsparung Verbesserung der Kfz-Technik, Reifenentwicklung PNV- Dieselbusse City-Logistik spezielle Anlieferzeiten nach.

4 - 4 - Welche Fahrzeuge sind betroffen? Von Fahrverboten in»umweltzonen«sind mit einzelnen Ausnahmen zun chst alle f r den ffentlichen Stra enverkehr zugelassenen Fahrzeuge (also auch LKW und Busse) mit h heren Schadstoff-Emissionen betroffen, die keine Plakette erhalten. Dies sind Diesel mit Abgasstufe Euro1 und schlechter (Bj. vor Mitte der 90er-Jahre) sowie Benziner ohne geregelten Kat (vor Anfang der 90er-Jahre) und (evt.) Benzinfahrzeuge mit geregeltem Kat der ersten Generation. Generell von Verboten ausgenommen sind Krankenwagen, Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge, Fahrzeuge au ergew hnlich Gehbehinderter aber auch Kraftr der oder land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Soweit ein am Verkehrszeichen angebrachtes Zusatzschild dies zul sst und die Fahrzeuge mit entsprechenden Plaketten versehen sind, k nnen sie die Umweltzonen befahren. Die Stra enverkehrsbeh rden k nnen weitere Einzelausnahmen zulassen. Zur Zeit besteht weder beim Kraftfahrtbundesamt noch beim Kreis Wesel die M glichkeit zu ermitteln, wie viele Fahrzeuge nicht die Voraussetzungen erf llen, in den Umweltzonen zu fahren. Derzeit wird vom Anbieter der beim Kreis Wesel eingesetzten Zulassungsfachanwendung "OK-Vorfahrt" eine derartige Auswertungsm glichkeit erarbeitet. Wie sind Verbotszonen erkennbar? Die Umweltzonen werden mit Schildern gekennzeichnet. Ein Zusatzschild zeigt die zur Zufahrt n tigen Plakettenfarben. Was kosten Verst e? Wer ohne Plakette in eine Verbotszone einf hrt, muss mit 40,-- Bu geld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Es besteht keine generelle Plakettenpflicht. Nur wer tats chlich in einer»umweltzone«fahren will, ben tigt den Aufkleber. Wo gibts die Plaketten und was kosten sie?

5 - 5 - Die Plaketten gibt es seit dem bei den Zulassungsbeh rden und berall dort, wo Abgasuntersuchungen (AU) durchgef hrt werden (z. B. Autowerkst tten, T V, DEKRA). Bei den Zulassungsbeh rden betr gt die Geb hr 5,--. Welche Auswirkungen ergeben sich f r den Kreis Wesel? Sofern das Kreisgebiet nicht eine "Umweltzone Ruhr" einbezogen wird, w ren die Einwohner zwar nicht unmittelbar betroffen. F r die zahlreichen Pendler und die Wirtschaft im Kreisgebiet ist es - angesichts der engen verkehrlichen Verflechtungen des Kreises mit den Ruhrgebietsgro st dten - aber letztlich wohl unerheblich, ob Teile des Kreisgebietes einbezogen werden, wenn die gro en Nachbarkommunen einbezogen sind. Eine von der Landesregierung angesto ene Diskussion ber die "Umweltzone Ruhr" unter dem Dach der IHK Duisburg Niederrhein hat deutlich gemacht, dass es einer im Detail durchdachten Umsetzung bedarf, um die unvermeidbaren H rten f r die Wirtschaft (Fahrzeugumr stungen und hnliches) vertr glich zu gestalten. Luftschadstoffe halten sich nicht an Stadt- oder Kreisgrenzen. Die Tatsache einer Belastung der Bev lkerung im Ballungsgebiet und der Notwendigkeit gemeinsamen konzeptionellen Handelns l sst sich nicht von der Hand weisen. Daher ist eine regionale Strategie zur Luftreinhaltung der vern nftigste Weg. Dies sollte auch schon die noch notwendige Diskussion um Details der Durchf hrung pr gen. Durch die Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchf hrung der Plakettenverordnung k nnen dem Kreis Wesel und den privilegierten St dten zus tzliche Verwaltungsaufgaben zuwachsen. Im Hinblick auf die z. Z. noch inhaltlich diskutierten Zust ndigkeits- und Ausnahmeregelungen sowie die ausstehende Entscheidung ber eine Einbeziehung der Stadt Moers in die Umweltzone (Ausnahmegenehmigungen sollen die rtlichen Stra enverkehrsbeh rden erteilen) ist der Umfang dieser Aufgaben heute nicht absch tzbar. Dennoch besteht Kl rungsbedarf, durch wen die entstehenden Personal- und Sachkosten getragen werden sollen. Diese Problematik wurde bereits dem Landkreistag im Zusammenhang einer Stellungnahme zum Entwurf der Zust ndigkeitsverordnung vorgetragen. Letztlich ist bedenklich, dass sich die bisherige ffentliche Diskussion nahezu ausschlie lich auf Fahrverbote in den Umweltzonen erstreckt. Es darf nicht bersehen werden, dass auch an anderen Stellen viel Potenzial f r Entlastungen vorhanden ist.

6 - 6 - Fazit: Im Hinblick auf die Gesundheit der Kreisbev lkerung ist jede Verringerung der Luftschadstoffbelastung zu begr en. Entsprechende Hintergr nde und Handlungsfelder sind im Gesundheitsbericht 2004 des Kreises Wesel, Kapitel 9.2 eingehend dargelegt. Die Aufstellung eines Luftreinhalteplanes f r die Belastungsschwerpunkte im Ballungsgebiet und ggf. die Einrichtung einer "Umweltzone Ruhr" ist sinnvoll, wenn auch die sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Detail ausgewogen ber cksichtigt werden.

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