SIWF-Newsletter 07/2009 Infos aus dem Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF

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1 SIWF ISFM An alle Leiterinnen und Leiter der von der FMH anerkannten Weiterbildungsstätten (inkl. Arztpraxen) Bern, 7. Juli 2009 MG/CH/pb WB-Stätten/Newsletter/2009/Newsletter SIWF d.doc SIWF-Newsletter 07/2009 Infos aus dem Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen Die ärztliche Weiterbildung weist dank Ihres grossen Einsatzes eine hohe Qualität auf. Gemeinsam bilden Sie an rund Weiterbildungsstätten und rund 650 Arztpraxen über Assistenzärztinnen und Assistenzärzte weiter. Um Sie in dieser verantwortungsvollen Aufgabe zu unterstützen, informieren wir Sie mit dem heutigen Newsletter über folgende Themen: 1. Ihr neuer Ansprechpartner: Das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF 2. Akkreditierung Qualitätssicherung in der Weiterbildung a) Weiterbildungskonzept b) Beurteilung der Weiterbildungsstätten aus Sicht der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte c) Visitationen 4. Einführung der Logbücher 5. Arbeitsplatzbasiertes Assessment mit Feedback 6. Weiterbildungsnetze 7. Risiko- und Fehlermanagement an den Weiterbildungsstätten 8. Arbeitszeiten 9. Workforce 10. Zulassung zur Facharztprüfung 11. Weiterbildung in Good Clinical Practice 12. Vermehrte Gewichtung von Kommunikation 13. Vermehrte Gewichtung von Management 14. Sichere Pharmakotherapie 15. Schmerztherapie 16. Palliative Care SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation médicale postgraduée et continue FMH Elfenstrasse 18 Postfach Bern 15 Telefon Fax siwf@fmh.ch

2 SIWF-Newsletter 07/2009 Infos aus dem Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF Wir bitten Sie, der Pflege Ihres Weiterbildungskonzeptes (Ziffer 3a) besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Weiterführende Informationen finden Sie auf der vollständig überarbeiteten und neu gestalteten Website des SIWF: Falls Sie auf der Website Ihrer Institution Links zur FMH-Website vorgenommen haben (z.b. auf die Weiterbildungsordnung oder die Weiterbildungsprogramme), müssen diese neu gesetzt werden. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen zur Unterstützung bei der Vermittlung der Lerninhalte entgegen. Wir bitten Sie, uns einen allfälligen Wechsel in der Leitung der Weiterbildungsstätte frühzeitig zu melden. Für Ihren Einsatz im Interesse einer qualitativ hoch stehenden und effizienten Weiterbildung möchten wir uns herzlich bedanken. Freundliche Grüsse FMH Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF Dr. med. Max Giger Präsident Christoph Hänggeli Geschäftsführer Beilage - Infos aus dem SIWF Kopien an: - Mitglieder des SIWF - Präsidenten der Fachgesellschaften - Präsidenten der Schwerpunktgesellschaften - Ärztlichen Direktionen der fünf Universitätsspitäler, des EOC Tessin, der Kantonsspitäler St. Gallen, Luzern, Winterthur, Aarau, Fribourg - Dekane der fünf medizinischen Fakultäten SIWF ISFM siwf@fmh.ch 2 / 2

3 SIWF ISFM Infos aus dem SIWF (07/2009) 1. Ihr neuer Ansprechpartner: Das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF Im Dezember 2008 beschloss die Ärztekammer, den Bereich der Berufsbildung unter dem Dach der FMH zu verselbständigen. Zu diesem Zweck wurde das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) geschaffen, das für alle Belange der ärztlichen Weiter- und Fortbildung zuständig ist. Das SIWF ist einzig der qualitativ hochstehenden und effizienten Weiter- und Fortbildung verpflichtet; standespolitische, insbesondere tarifarische Einflüsse sind nicht zuletzt wegen der personellen Zusammensetzung ausgeschlossen. Mit den Fachgesellschaften, den fünf medizinischen Fakultäten, den Weiterzubildenden (VSAO), den Weiterbildnern (VLSS), den Repräsentanten der Weiterbildungsstätten (H+) und den öffentlichen Institutionen (BAG, GDK, MEBEKO) sind alle wesentlichen Akteure im SIWF eingebunden. Innerhalb der FMH ist das SIWF allein der Schweizerischen Ärztekammer rechenschaftspflichtig. - Publikation «Das SIWF stellt sich vor» - Publikation «SIWF - Die wichtigsten Projekte» - Editorial - Organigramm SIWF - Mitgliederliste Plenum - Mitgliederliste Vorstand - Tätigkeitsbericht KWFB Akkreditierung 2011 Im Jahr 2011 muss das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Weiterbildungsordnung (WBO) und die Weiterbildungsprogramme erneut akkreditieren. Am Kick-Off-Meeting vom 27. Februar 2009 wurden die Fachgesellschaften über das im Medizinalberufegesetz (MedBG) vorgesehene Procedere orientiert. Als Projektleiter hat das SIWF Dr. Richard O. Binswanger gewinnen können. Alle Fachgesellschaften waren aufgefordert, bis Ende Juni 2009 einen Selbstbeurteilungsbericht zu ihrem Weiterbildungsprogramm zu verfassen. Als Vorlage diente ein in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Gesellschaft für Radiologie erarbeiteter Muster-Selbstbeurteilungsbericht. Das vom BAG eingesetzte Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen (OAQ) wird die Selbstbeurteilungsberichte der Fachgesellschaft mit unabhängigen Experten überprüfen. In den Fachgebieten mit der grössten Anzahl Assistenzärztinnen und Assistenzärzten werden zusätzlich Visitationen durchgeführt. Die Experten des OAQ begleiten dabei die gemäss Art. 42 WBO vorgesehenen Visitationsteams. Die betroffenen Weiterbildungsstätten wurden am 11. November 2008 über diese Visitationen orientiert, welche zwischen Anfang Oktober 2009 und Herbst 2010 stattfinden. Anschliessend erstellt das OAQ die Schlussberichte zuhanden des EDI. Die Medizinalberufekommission (MEBEKO) wird zuhanden des EDI eine Empfehlung betreffend SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation médicale postgraduée et continue FMH Elfenstrasse 18 Postfach Bern 15 Telefon Fax siwf@fmh.ch

4 Akkreditierung und allfälligen Auflagen formulieren. Der Vorsteher des EDI fällt den Akkreditierungsentscheid bis Ende September Muster-Selbstbeurteilungsbericht 3. Qualitätssicherung in der Weiterbildung Die Sicherung der Qualität der ärztlichen Weiterbildung in der Schweiz wird durch die folgenden drei Säulen getragen: a) Erste Säule: Weiterbildungskonzept Gemäss Weiterbildungsordnung ist jede Weiterbildungsstätte verpflichtet, entsprechend dem fachspezifischen Raster der jeweiligen Fachgesellschaft ein Weiterbildungskonzept zu erstellen und regelmässig zu aktualisieren. In diesem Konzept sind die Lerninhalte aufzuführen, welche aufgrund der Struktur, der personellen Zusammensetzung und des Behandlungsauftrags angeboten werden. Diese Lerninhalte sind sowohl für Assistenzärztinnen und -ärzte zu formulieren, welche den entsprechenden Facharzttitel anstreben, als auch für diejenigen, welche einen anderen Facharzttitel erwerben wollen (insbesondere Hausarztmedizin). Leider mussten wir bei Visitationen wiederholt feststellen, dass die Weiterbildungskonzepte oft unvollständig oder nicht aktuell waren. Im 3. Quartal 2009 verlinken wir die Liste der anerkannten Weiterbildungsstätten mit den Weiterbildungskonzepten. Damit vereinfacht sich der Zugang zum Weiterbildungskonzept für alle interessierten Assistenzärztinnen und Assistenzärzte. Aus diesem Grund sind wir dringend auf vollständige und aktuelle Weiterbildungskonzepte angewiesen. Bitte kontrollieren Sie, ob Ihr Weiterbildungskonzept auf unserer Website in aktualisierter Form vorhanden ist. Sollte kein (aktuelles) Konzept vorhanden sein, bitten wir Sie um Zustellung des entsprechenden Dokumentes bis 31. August 2009 (Word- oder pdf-dokument an siwf@fmh.ch). Ausgenommen sind die Weiterbildungsstätten für Psychiatrie und Psychotherapie, welche ihr Konzept kürzlich bei der Fachgesellschaft eingegeben haben. - Fachgesellschaftsspezifische Raster - Weiterbildungskonzepte b) Zweite Säule: Beurteilung der Weiterbildungsstätten aus Sicht der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte In den letzten Wochen haben wir die Daten über die Anzahl der Assistenzärztinnen und - ärzte für die diesjährige zwölfte Umfrage erhoben. Es ist die einzige Möglichkeit, unsere Datenbank im Bereich Weiterbildungsstätten mindestens einmal jährlich zu aktualisieren auch bezüglich deren Leiterinnen und Leiter. Sie haben Ende 2008 die Resultate Ihrer Weiterbildungsstätte für das Jahr 2008 erhalten. Diejenigen Weiterbildungsstätten, deren Beurteilung ungenügend ausfiel, haben wir den Fachgesellschaften gemeldet mit der Aufforderung, eine Visitation durchzuführen. Das Advisory Board zur «Assistentenumfrage» nahm SIWF ISFM siwf@fmh.ch 2 / 8

5 am 15. Mai 2009 die Resultate des Moduls 2008 (Beurteilung der Ausbildung, Beurteilung des Assessments und des Feedbacks) zur Kenntnis und diskutierte das Modul 2009 (Kommunikation). Die Frage nach der Verpflichtung der Assistenzärztinnen und -ärzte zur Teilnahme an der Umfrage musste dahingehend beantwortet werden, dass einzig die Weiterbildungsstätten hier im Rahmen des Anstellungs- und Weiterbildungsvertrags aktiv werden könnten. Die Umfrage führen wir erneut im Spätsommer 2009 durch. - Umfrage «Beurteilung der Weiterbildungsstätten aus Sicht der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte» c) Dritte Säule: Visitationen Das 2002 von der KWFB verabschiedete Visitationskonzept wurde im Laufe der vergangen zwölf Monate vollständig überarbeitet und auf das Hauptziel ausgerichtet: einheitliche Beurteilung der Weiterbildungsstätten (u. a. Weiterbildungskonzept und dessen Umsetzung, Struktur der Weiterbildungsstätten inkl. Managementkonzept zum Umgang mit Risiken und Fehlern, Durchführung der praktischen und theoretischen Weiterbildung, Weiterbildungsnetze, Supervision, Feedback, Arbeitszeiten). Zu diesem Zweck wurden das Verfahren zur Datenerhebung vor der Visitation, der Ablauf der Visitation und namentlich das Berichtswesen standardisiert. Am 1. Mai 2009 nahmen über 130 Kolleginnen und Kollegen an einer Instruktion zum neuen Visitationskonzept teil. Wir gehen davon aus, dass in diesem Jahr über 80 Visitationen durchgeführt werden. - Visitationen 4. Einführung der Logbücher Im November 2007 beschloss die KWFB, in allen Weiterbildungsprogrammen ein Logbuch einzuführen. Das Logbuch soll die Lernfortschritte erfassen. Es enthält die bisherigen FMH- Zeugnisse, Evaluationsprotokolle, fachspezifische Zusatzblätter und die Liste der durchgeführten Untersuchungen bzw. operativen Eingriffe. Die Führung des Logbuchs liegt in der Verantwortung der Assistenzärztinnen und -ärzte. Im November 2008 wurden alle Fachgesellschaften aufgefordert, die fachspezifischen Lerninhalte ins Muster-Logbuch einzubauen. Als Projektleiter und zur Unterstützung der Fachgesellschaften konnte Dr. Beat Althaus gewonnen werden. Bis Ende 2009 soll das Logbuch in allen Weiterbildungsprogrammen eingeführt sein. - Musterlogbuch Dermatologie und Venerologie SIWF ISFM siwf@fmh.ch 3 / 8

6 5. Arbeitsplatzbasiertes Assessment mit Feedback Das Projekt «Arbeitsplatzbasiertes Assessment mit Feedback» (ApbA) wird zusammen mit dem Institut für Medizinische Lehre (IML) der Universität Bern unter der Leitung von Frau Prof. Dr. med. Christine Beyeler durchgeführt. Es handelt sich um eine strukturierte Beobachtung der Assistenzärztinnen und -ärzte bei der klinischen Tätigkeit durch einen Supervisor (meistens Oberarzt) gefolgt von einem Feedback. Dabei gelangen folgende Instrumente zum Einsatz: Mini Clinical Evaluation Exercises und/oder Direct Observation of Procedural Skills. Heute sind knapp 20 Kliniken aus den folgenden Fachgebieten am Projekt beteiligt: Innere Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Gefässchirurgie und Oto-Rhino-Laryngologie. Die Rückmeldungen der involvierten Kliniken sind überaus positiv: Der Einsatz des ApbA führt zu einer besseren Strukturierung der Weiterbildung und deren Beurteilung sowie zu einer besseren Kommunikation an der Weiterbildungsstätte. Wir möchten Ihnen die Teilnahme an diesem zukunftsweisenden Projekt erneut wärmstens empfehlen. An einem Workshop im September 2009 werden wir mit den Vertretern der beteiligten Weiterbildungsstätten die Erfahrungen diskutieren und zuhanden des SIWF Vorschläge für die allgemeine Einführung von ApbA erarbeiten. In diese Überlegungen können die landesweiten Erfahrungen mit ApbA aus Grossbritannien (Foundation Years) und Holland einfliessen. 6. Weiterbildungsnetze Durch Zusammenarbeit verschiedener Weiterbildungsstätten lassen sich die Weiterbildungscurricula der Assistenzärztinnen und -ärzte (vorgeschriebene Rotation in verschiedenen Weiterbildungsstätten, Möglichkeit zur Erfüllung der Vorgaben bezüglich Untersuchungs- und Operationskatalog) effizienter gestalten und die Ressourcen im Bereiche der theoretischen Weiterbildung (u. a. fachspezifische Curricula, Journal Clubs, Kurse in Ethik, Gesundheitsökonomie, Operationskurse) optimal einsetzen. Einige Fachgesellschaften haben die Netzwerkbildung in ihrem Weiterbildungsprogramm als Empfehlung bzw. Voraussetzung zur Anerkennung von Weiterbildungsstätten erwähnt. Wir möchten Ihnen im Interesse einer effizienten Weiterbildung die regionale Zusammenarbeit mit anderen Weiterbildungsstätten empfehlen. 7. Risiko- und Fehlermanagement an den Weiterbildungsstätten In unserem Newsletter vom 15. April 2008 haben wir Sie gebeten, die Prozesse rund um die Patientensicherheit gemäss den Empfehlungen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) zu fördern, an Ihrer Weiterbildungsstätte bzw. in der betreffenden Institution ein System zum Umgang mit Risiken und Fehlern (u. a. Anwendung von Sicherheitsinstrumenten wie CIRS) zu schaffen und die Weiterbildungskonzepte entsprechend anzupassen. Aufgrund einer Zusammenstellung anhand von 100 konsekutiven Visitationen in klinisch-somatischen Weiterbildungsstätten mussten wir feststellen, dass erst rund 40 Prozent der besuchten Kliniken bzw. Abteilungen diesen Anforderungen genügen. Sollte an Ihrer Weiterbildungsstätte immer noch kein entsprechendes System zum Umgang mit Risiken und Fehlern implementiert sein, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dies eine der obligatorischen Anforderungen zur Anerkennung von klinischen Weiterbildungsstätten ist, und zwar im Interesse sowohl der Patientinnen und Patienten als auch der Weiterzubildenden. SIWF ISFM 4 / 8

7 8. Arbeitszeiten Das Einhalten des Arbeitszeitgesetzes ist unter dem zunehmenden Leistungsdruck eine grosse Herausforderung. Die Umfrage bei den Assistenzärztinnen und -ärzten zeigt, dass die Umsetzung der 50-Stunden-Woche vor allem an den chirurgischen Weiterbildungsstätten problematisch ist. Hier besteht Handlungsbedarf. Wie viele Stunden sind Sie im Durchschnitt pro Woche am Arbeitsplatz / im Spital (Dienstleistungen und Weiterbildung)? (ca. h/woche) [v40/v39/v51/v55/f57] Std./Woche N= N= N= N= N= N= Chirurgie Gynaekologie Orthopaedische Chirurgie Innere Medizin Kinder- und Jugendmedizin Anaesthesiologie Psychiatrie ' ' Die Weiterbildung, namentlich in Fähigkeiten (Skills), ist abhängig von der Möglichkeit, die einzelnen Untersuchungen und Eingriffe regelmässig unter Supervision durchzuführen. So treten Weiterbildung und Präsenz der Assistenzärztinnen und -ärzte in Konkurrenz. Viele Weiterbildungsstätten gehen diese Problematik durch vermehrte Strukturierung der Weiterbildung und strikt auf die Weiterbildungsziele ausgerichtetes Teaching an. So können für ganze Institutionen gemeinsame Weiterbildungszeiten eingeführt und fächerübergreifende Lerninhalte (u.a. Ethik, Gesundheitsökonomie, Kommunikation, Schmerztherapie, Palliative Care, Strahlenschutz, Sicherheitsmanagement) effizienter vermittelt werden. 9. Workforce Im Jahr 2008 standen Assistenzärztinnen und -ärzte in Weiterbildung. In den letzten fünf Jahren wurden 800 neue Assistenzstellen geschaffen. Vor allem Dank der hohen Qualität der Weiterbildung und der guten Arbeitsbedingungen verfügen wir noch an den meisten klinischen Institutionen über eine genügende Anzahl Assistenzärztinnen und -ärzte. Eine zunehmende Anzahl Kandidaten muss aus dem Ausland, namentlich Deutschland, rekrutiert werden. SIWF ISFM siwf@fmh.ch 5 / 8

8 Land Staatsexamen abgeschlossen Vergleich Jahre 2005 bis 2008 In welchem Land haben Sie das Staatsexamen abgeschlossen? 70.0% 60.0% 50.0% 40.0% CH D anderes Land 30.0% 20.0% 10.0% 0.0% Engpässe sind aufgrund dieser Entwicklung im Bereich der ärztlichen Workforce in naher Zukunft gut möglich. Es empfiehlt sich deshalb, eine entsprechende Planung der Pesonalressourcen bzw. die Ergreifung von strukturellen Versorgungsmassnahmen, vor allem im Bereiche der 24-Stunden-Dienste (allgemeiner Notfall, Geburtshilfe, spezialisierte Equipen u. a. im Bereiche der interventionellen Angiologie, Gefäss- und Herzchirurgie), einzuleiten. Die Finanzierung der Weiterbildung ist mit der Einführung der DRG gefährdet. Das SIWF hat nach Diskussion mit dem Präsidium der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) eine Studie zur Finanzierung der Weiterbildung über einen Fonds in Auftrag gegeben. Mit der angestrebten Lösung soll die Weiterbildung der künftigen Ärztegeneration gemäss Vorgaben der kantonalen Gesundheitsgesetze gesichert und für die Weiterbildungsstätten finanziell attraktiv bleiben. - Nachwuchsförderung trotz VKL? (Artikel SÄZ Nr. 49 vom 3. Dezember 2008) - Ist der ärztliche Nachwuchs tatsächlich gefährdet? Änderung der Verordnungen zum KVG per 1. Januar 2009 (Artikel SÄZ Nr. 47 vom 19. November 2008) - Bundesrätliche Verordnung gefährdet ärztlichen Nachwuchs (Artikel SÄZ Nr. 46 vom 12. November 2008) - Motion Cassis 10. Zulassung zur Facharztprüfung Bitte beachten Sie, dass ab 1. Januar 2010 nur noch Ärztinnen und Ärzte zur Facharztprüfung zugelassen werden, welche über ein eidgenössisches oder ein vom BAG anerkanntes Arztdiplom verfügen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie allfällig betroffene Mitarbeitende Ihrer Weiterbildungsstätte auf diese neue Regelung aufmerksam machen. Ausländische Ärztinnen und SIWF ISFM siwf@fmh.ch 6 / 8

9 Ärzte ohne anerkanntes Arztdiplom müssen demnach zuerst das eidgenössische Diplom erwerben, bevor sie die Facharztprüfung ablegen und den eidgenössischen Weiterbildungstitel erwerben können. - Wegleitung FMH BAG - Ausschreibungen Facharztprüfungen - Schreiben an die Fachgesellschaft vom 27. Mai Weiterbildung in Good Clinical Practice Das Heilmittelgesetz (HMG) nennt die Bedingungen zur Durchführung von klinischen Studien (VKlin); diese Vorschriften gelten für alle Studien am und mit dem Menschen. Im Rahmen von Audits durch Swissmedic stellte man fest, dass die Vorschriften ungenügend befolgt werden. Gemäss Good Clinical Practice (GCP) müssen die Sponsoren, Prüfer und Co-Prüfer diese Regeln befolgen. Um das Wissen und die Fähigkeiten dafür zu garantieren, bieten medizinische Fakultäten bzw. Clinical Trial Units (CTU) modular aufgebaute Kurse an. Das Basismodul richtet sich hauptsächlich an Assistenzärztinnen und -ärzte, welche im Rahmen ihrer klinischen Tätigkeit Probanden für Studien rekrutieren. Einige Universitätsspitäler haben die Basisschulung in GCP für alle Assistenzärztinnen und -ärzte als obligatorisch eingeführt. 12. Vermehrte Gewichtung von Kommunikation Die Vermittlung von kommunikativen Kompetenzen für den Umgang mit Patienten und Angehörigen, im Behandlungsteam und mit anderen Berufen ist ein prioritäres Ziel der Aus- und Weiterbildung (MedBG Art. 8 und 17). Aufgrund der Erfahrungen aus über 250 Visitationen möchten wir Sie besonders auf diesen Weiterbildungsauftrag hinweisen. Wir setzen uns gerne für den Aufbau allfälliger Lehrmittel ein. Die Vermittlung von Fähigkeiten am und mit dem Patienten eine Stärke unseres dezentralen Weiterbildungssystems hat an den Weiterbildungsstätten zu erfolgen. 13. Vermehrte Gewichtung von Management Die Vermittlung der Fähigkeit, Organisations- und Managementaufgaben im Rahmen der Berufstätigkeit wahrzunehmen, gehört zu den allgemeinen Aus- und Weiterbildungszielen (Art. 4 Abs. 2 Bst. e MedBG). Die KWFB beteiligt sich seit neun Jahren an der Finanzierung der Managementgrundlagenkurse (College-M). Wir bitten Sie, den Assistenzärztinnen und -ärzten deren Besuch zu ermöglichen. SIWF ISFM siwf@fmh.ch 7 / 8

10 14. Sichere Pharmakotherapie In allen klinischen Weiterbildungsprogrammen ist gemäss Art. 8, 9 und 17 MedBG die Vermittlung von Kenntnissen und Kompetenzen im Bereiche der Pharmakotherapie gefordert. Bei den Visitationen musste leider wiederholt festgestellt werden, dass hier Nachbesserungen notwendig sind. So sollten im Interesse der Patientensicherheit die Assistenzärztinnen und -ärzte dazu angehalten werden, alle Arzneimittelverordnungen erst nach einem Interaktionscheck und unter stufengerechter Supervision durchzuführen. 15. Schmerztherapie Die Vermittlung der Kompetenz im Bereiche des Schmerzes, namentlich des chronischen Schmerzes, soll an allen klinischen Weiterbildungsstätten ein weiteres prioritäres Ziel sein. Um die Ressourcen im Bereiche des Lehrkörpers optimal einzusetzen, möchten wir Ihnen zur Erfüllung dieser Aufgabe die Netzwerkbildung empfehlen. Grössere Institutionen bieten hierzu departementsübergreifende Weiterbildungsveranstaltungen an. Das SIWF setzt sich bei Bedarf auch in diesem Bereich für den Aufbau entsprechender Lehrmittel ein. 16. Palliative Care Das EDI hat im Herbst 2008 die nationale Förderung von Palliative Care beschlossen. Dies betrifft auch den Bereich der ärztlichen Berufsbildung. Im Bereich der Weiterbildung hat das SIWF erste Abklärungen betreffend die Weiterbildungsprogramme Allgemeinmedizin und Innere Medizin eingeleitet. Die Kompetenz, Patientinnen und Patienten bis zum Lebensende zu begleiten, ist ein vom MedBG Art. 17 Abs. 2 Bst. c gefordertes Weiterbildungsziel, zumindest für die klinisch tätigen Ärztinnen und Ärzte. Die Vermittlung der entsprechenden Lerninhalte liegt somit auch in Ihren Händen. Bern, /pb WB-Stätten/Newsletter/ /Infos SIWF d.doc SIWF ISFM siwf@fmh.ch 8 / 8

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