MEDIfuture VSAO-Blick auf die aktuelle Gesundheitspolitik
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- Johannes Kraus
- vor 7 Jahren
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1 MEDIfuture 2012 VSAO-Blick auf die aktuelle Gesundheitspolitik
2 Themen Zulassungsstopp Neue Spitalfinanzierung, Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen und Qualität Motion Streiff Finanzierung der Weiterbildung Masterplan Hausarztmedizin
3 Zulassungsstopp Bundesrat will Art. 55a KVG ab April 2013 wieder in Kraft setzen, befristet auf drei Jahre. Während dieser Zeit soll analysiert und eine neue angepasste Lösung gesucht und etabliert werden. Kein Zulassungsstopp für: a. Allg. Innere Medizin und dieser Titel der einzige ist; b. Praktischer Arzt und dieser Titel der einzige ist; c. Kinder- und Jugendmedizin.
4 Zulassungsstopp Der VSAO lehnt den Zulassungsstopp ab Er trifft einseitig die jungen ÄrztInnen Mangelhafte Grundlagen: - Daten - Nutzen - Zusammenhang mit Ärztemangel Keine Qualitätskriterein
5 Neue Spitalfinanzierung / Auswirkungen Der finanzielle Druck ist mit der neuen Spitalfinanzierung gestiegen und steigt weiter. Auswirkungen ungenügend monitorisiert Erfassungsraster der Allianz DRG-Personal
6 Motion Streiff Eingereichter Text 1. Der Bundesrat wird beauftragt, die Einhaltung des Arbeitsgesetzes in den Spitälern kontrollieren zu lassen. 2. Der Bundesrat wird beauftragt,die notwendigen Schritte einzuleiten, damit Verstösse gegen das Arbeitsgesetz unverzüglich behoben werden.
7 Motion Streiff
8 Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung Warum werden die Kosten der Weiterbildung zum Thema? Gesetzlich hat sich nichts geändert. Die Tarife durften schon bisher keine Kostenanteile für gemeinwirtschaftliche Leistungen - zum Beispiel ärztliche Weiterbildung - enthalten.
9 Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung Die neue Spitalfinanzierung steigert den Kostendruck. Investitionen sind in den Fallpauschalen enthalten. Spitäler brauchen Geld Weiterbildung als Einnahmequelle
10 Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung Teaching und gute Weiterbildung kosten tatsächlich Zeit und Geld. Das bedeutet aber nicht, dass Assistenzärztinnen und ärzte nicht rentabel sind. 50% der Spitalärzte sind Assistenzärzte!
11 Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung Assistenzärzte verdienen wesentlich weniger als Fachärzte Sie sind bereit, Nacht- und Wochenenddienste zu leisten. Kosten für Weiterbildungsleistungen und Produktivitätsverlust (den es nur in den ersten WB- Jahren gibt) evtl. wettgemacht.
12 Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung Untersuchung im Regionalspital Biel (für BAG) Betrieb ohne Assistenzärzte wäre weder opportun noch kostengünstiger, u.a. weil im 24- Stunden-Dienst auf Grund der arbeitsrechtlichen Vorgaben die Anzahl Stellen nicht reduziert werden kann und Fachärzte teurer wären.
13 Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung Niemand kennt die Kosten der ärztlichen Weiterbildung. Zur Errechnung der Kosten fehlt eine plausible Definition des Begriffs «Weiterbildung» beziehungsweise eine saubere Abgrenzung zur Dienstleistung. Die Kosten zeichnen sich bei ca anerkannten Weiterbildungsstätten durch grosse Heterogenität aus.
14 Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung Als ausgebildete Ärzte erbringen Assistenzärzte in erster Linie eine Dienstleistung, für die sie bezahlt werden. Ihre Weiterbildung erfolgt «on the job» Der Mix aus Dienstleistung, Überstunden und dem Erfahrungsstand angepasster Lohn verunmöglicht praktisch eine reale Bestimmung der Weiterbildungskosten.
15 Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung SUK / BfS Studie: nur Unispitäler nur Bruttokosten, nicht Nettokosten. (Einsparungen dank niedriger Löhne, Verfügbarkeit, Qualitätssicherung etc. nicht berücksichtigt)
16 Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung Trotzdem besteht Handlungsbedarf: Der finanzielle Druck auf die Spitäler nimmt zu Notwendig und dringend sind deshalb Massnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Weiterbildungsqualität.
17 Lösung: Modell PEP (pragmatisch, einfach, pauschal) Grundprinzip: - Alle auf der Spitalliste aufgeführten Spitäler und Kliniken sind im Grundsatz verpflichtet, die ihrem Bedarf und ihrem Potential entsprechende Anzahl Assistenzärzt/innen weiterzubilden. - Genaue Anzahl der verlangten WB-Stellen wird in der Leistungsvereinbarung mit dem Kanton festgelegt. - Kanton unterstützt die WB der Assistenzärzte mit einem Beitrag pro WB-Stelle
18 Lösung: Modell PEP (pragmatisch, einfach, pauschal) - Spitäler und Kliniken, welche keine oder nur eine ungenügende Anzahl Assistenzärzte weiterbilden, haben eine entsprechende Ausgleichszahlung zu leisten. - Auszahlung der Unterstützungsbeiträge ist abhängig von der Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien und den Vorgaben der Kantone. - Einhaltung dieser Anforderungen wird vom SIWF überprüft.
19 Lösung: Modell PEP (pragmatisch, einfach, pauschal) Voraussetzungen und Kriterien für Unterstützungsbeiträge: Zwingend: - Institution verfügt über aktuelles und genehmigtes WB-Konzept, in dem u. a. auch Potential zur WB von Assistenzärzt/-innen festgehalten ist. - Assistenzärzte erhalten einen WB-Vertrag, in dem die Ziele und Leistungen gegenseitig vereinbart werden. - Die Institution bildet AAs in Allg. Inneren Med. weiter.
20 Lösung: Modell PEP (pragmatisch, einfach, pauschal) Reduktion der Beiträge wenn folgende Punkte nicht/ungenügend erfüllt werden: - Mindestens 1 WB.Koordinator bzw. 1 WB-Beauftragten. - Die im Logbuch vorgesehenen Eintritts-, Verlaufs und Jahres- Evaluationsgespräche werden regelmässig durchgeführt. - Die Weiterbildner verfügen über pädagogische Qualifikationen und nutzen Teach the Teacher -Angebote. - Der Case-mix bzw. die Fallzahlen der Klinik entsprechen dem WB-Programm. - Ungenügenden Resultate bei der Assistentenumfrage.
21 Lösung: Modell PEP (pragmatisch, einfach, pauschal) Erfüllt eine Weiterbildungsstätte nicht alle Kriterien, spricht die WBSK entsprechende Auflagen aus unter Ansetzung einer angemessenen Frist. Sind die geforderten Auflagen innert Frist nicht erfüllt, setzt die WBSK eine Nachfrist an. Nach unbenutztem Ablauf der Nachfrist kann die WBSK den Status «Provisorisch anerkannt» verfügen oder die Anerkennung der Weiterbildungsstätte aufheben.
22 Lösung: Modell PEP (pragmatisch, einfach, pauschal) Der Status «Provisorisch anerkannt» ermächtigt die zuständigen kantonalen Behörden, die Entschädigung für erbrachte Weiterbildung um den in der Leistungsvereinbarung vereinbarten Prozentsatz zu reduzieren.
23 Lösung: Modell PEP (pragmatisch, einfach, pauschal) Koppelung der Beitragszahlung an das ausgefüllte Logbuch Die exakte Höhe des Pauschalbeitrags pro Kopf und Jahr muss in den Leistungsvereinbarungen zwischen den Kantonen und den Spitälern festgelegt und zahlenmässig noch durch weitere Studien erhärtet werden. Die vom GDK-Vorstand eingesetzte Arbeitsgruppe "Interkantonaler Ausgleich der ärztlichen Weiterbildung und der universitären medizinischen Forschung" hat dazu ein erstes Bandbreitenmodell erarbeitet.
24 Lösung: Modell PEP (pragmatisch, einfach, pauschal) Ab 2013 sollen die Beiträge schweizweit gemäss diesem Bandbreitenmodell ausgerichtet werden sind die Lösungen noch kantonal unterschiedlich Bern: Fr pro AA / Jahr in Unikliniken, Fr in den andern Spitälern. Zürich: Fr pro AA / Jahr im Universitäts-, im Kinder- und im Triemlispital; die anderen erhalten nichts.
25 Masterplan Hausarztmedizin
26 Danke für Ihre Aufmerksamkeit
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