Statement der Gewerkschaften bei der Sitzung der Mindestentgeltkommission des Landes Baden-Württemberg
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- Leopold Guido Albert
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1 Statement der Gewerkschaften bei der Sitzung der Mindestentgeltkommission des Landes Baden-Württemberg Sozialministerium Stuttgart 18. September 2014 von Jendrik Scholz 1
2 Für gute Arbeit im öffentlichen Dienst Trend zu Outsourcing/Privatisierung lässt Zahl und Umfang derjenigen Dienstleistungen wachsen, die ausgeschrieben werden Vorteile privater Anbieter gegenüber öffentlichem Dienst über Lohnkostenvorteile durch Dumpinglöhne Tariftreue- und Vergaberegelungen sind wichtige Instrumente, Outsourcing/Privatisierung zu bremsen und den öffentlichen Dienst zu schützen und zu stärken Steuergeld/öffentliche Mittel sollten in gute Arbeit fließen statt in privatisierte Geschäftsmodelle, die von Lohnkostenvorteilen profitieren und einen privaten Niedriglohnsektor etablieren 2
3 Für Stärkung Tarifbindung Privatwirtschaft Stärkung der Tarifbindung ist wichtiges politisches Ziel, um der Erosion der Flächentarifverträge, Ausbreitung von Niedriglohnbeschäftigung und der Prekarisierung der Arbeit entgegenzuwirken Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollte grundsätzlich sichergestellt sein, dass der Anbieter die tariflichen Regelungen akzeptiert und anwendet Leider beinhaltet das baden-württembergische Gesetz lediglich die Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. als unterste Grenze das Mindestentgelt in Höhe von 8,50 Euro Das baden-württembergische Tariftreue- und Vergabegesetz sollte daher um eine Orientierung auf Tarifverträge ergänzt und weiterentwickelt werden 3
4 Für Unterstützung des Mindestlohns Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern haben wichtige Rolle gespielt zur Durchsetzung eines gesetzlichen Mindestlohns Mit der angemessenen Dynamisierung ihres Mindestentgelts unterstützt Baden-Württemberg den gesetzlichen Mindestlohn auf der Bundesebene und seine Weiterentwicklung Tariftreueregelungen auf Länderebene und Mindestlohnregelungen auf Bundesebene wirken komplementär - Länderregelungen gehen weit über den gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene hinaus Mit der Dynamisierung des baden- württembergischen Mindestentgelts erhält sich das Land Baden-Württemberg die Möglichkeit der politischen Gestaltung 4
5 Königreich Württemberg In den Verträgen muss festgehalten werden, dass der Unternehmer an die von ihm angegebenen Arbeitslöhne und Arbeitszeiten oder, soweit Tarifgemeinschaften oder ähnliche Vereinbarungen zwischen den Verbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen, an die von diesen festgestellten Arbeitsbedingungen gebunden sei. Bestimmungen über die Vergebung von Arbeiten und Lieferungen
6 DGB-Beschluss Das Mindestentgelt von derzeit 8,50 Euro soll jährlich angepasst werden um die prozentuale Steigerung zwischen dem Vor- und Vorvorjahr der Indizes der Tarifverdienste im Durchschnitt aller Wirtschaftsbranchen in Baden-Württemberg nach Daten des Statistischen Bundesamts, mindestens aber in der prozentualen Höhe der Steigerung der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste aller Wirtschaftsbranchen in Baden-Württemberg, der Erhöhung der Verbraucherpreise, der Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Beschluss des DGB-Bezirksvorstands vom 15. Juli 2014) 6
7 Indikatorenvergleich Mindestentgelt plus in % plus in Euro Neues Mindestentgelt Bezug Arbeitgeber 8,50 0,00 0,000 8,50 Keine Erhöhung 8,50 1,30 0,111 8,61 Nominallohnentwicklung Deutschland DGB 8,50 2,60 0,221 8,72 Tariflicher Bruttostundenverdienst Gesamtwirtschaft 8,50 0,78 0,066 8,57 Durchschnittlicher Bruttostundenverdienst mit Sonderzahlungen Baden- Württemberg 8,50 2,95 0,250 8,75 Tarifvertrag der Länder unterste Entgeltgruppe 8,50 1,50 0,128 8,63 Erhöhung um Verbraucherpreise 8,50 2,27 0,193 8,69 Erhöhung um Regelsatz Grundsicherung 7
8 Für Orientierung an Tarifverträgen Die Dynamisierung des Mindestentgelts sollte sich an den Entwicklungen der tariflichen Verdienste orientieren, denn politische Intention eines Tariftreuegesetzes ist, Tariftreue und Tarifbindung zu unterstützen Umgekehrt gilt: Ohne Bezugnahme auf die tarifliche Einkommensentwicklung würde das Tariftreuegesetz seine eigenen Ziele konterkarieren Wer sich wie die Landesregierung auf ihre Fahnen schreibt, Baden- Württemberg zum Musterland guter Arbeit zu machen, muss bei der Dynamisierung des Mindestentgelts auf die tarifliche Verdienstentwicklung abstellen. Denn Tarifverträge bilden die wesentliche Basis guter Arbeit 8
9 Baden-Württemberg muss vorne sein Baden-Württemberg als wirtschaftlich stärkstes Bundesland sollte Vorreiter sein bei der Dynamisierung des Mindestengelts in seinem Tariftreue- und Vergabegesetz, droht aber nun von anderen Ländern abgehängt zu werden: Erhöhung des vergabespezifischen Mindestlohn in Nordrhein- Westfalen zum 1. Januar 2015 unter Bezug auf die Steigerungen der untersten Vergütungsgruppen des Tarifvertrags des öffentlichen Diensts auf 9,08 Euro Erhöhung des Mindestentgelts in Rheinland-Pfalz von 8,70 Euro auf 8,90 Euro seit 1. Juli 2014 Erhöhung des Vergabemindestlohns in Bremen auf 8,80 Euro Schleswig-Holstein: 9,18 Euro 9
10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 10
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