News&Tipps. Bei der Revision des Steuergesetzes. Steuergesetzrevision 2014: K(l)eine Auswirkungen 1/2014

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1 News&s 1/2014 Steuergesetzrevision 2014: K(l)eine Auswirkungen Was ist neu in der Steuererklärung 2013? Direktzahlungen AP 2014/17: Wie steh ich da, was kann ich tun? Biohof Schüpfenried: Ein ganzheitlicher Neubeginn AHV-Beiträge: Zins- und Verzugszinsregelung für Selbständigerwerbende Von der Finanzbuchhaltung zur Betriebsbuchhaltung Neu: Buchführung in der «agro-cloud» Steuergesetzrevision 2014: K(l)eine Auswirkungen Im Kanton Bern hat der Grosse Rat am 26. März 2013 eine Teilrevision des Steuer gesetzes per 2014 beschlossen. Auf steuerliche Entlastungen wurde wegen der finanz politischen Situation weit gehend verzichtet. Bei der Revision des Steuergesetzes stand vorwiegend die Umsetzung von zwingendem Bundesrecht im Zentrum. Dies resultiert unter anderem in der Steuerbefreiung des Feuerwehrsolds bis zu einer jährlichen Auszahlung von 5000 Franken und der Verschärfung der Aufwandbesteuerung (Pauschalsteuern). Weiter wurden in der Steuergesetzrevision Bedürfnisse aus der Praxis berücksichtigt: Für den Ausgleich der kalten Pro gression ist neu der Regierungsrat zuständig. Die Steuerverwaltung darf bei «Kapitalleistungen aus Vorsorge» bereits rechtskräftige Veranlagungen ergänzen, falls sie von weiteren Kapitalleistungen erfährt. Die Steuerverwaltung kann künftig Verfügungen und Einspracheentscheide auf elektronischem Weg eröffnen, vorausgesetzt, die steuerpflichtige Person ist damit einverstanden. Auf steuerliche Entlastungen hat der Kanton Bern weitgehend verzichtet. Einen Vorstoss, der die Gewinnsteuern von Unternehmen ab 2016 bis 2020 hal bieren wollte, lehnte der Grosse Rat ab. Das Anliegen, Kleinbauern im Kanton Bern, die wegen der nationalen Agrarpolitik 2014/17 künftig nicht mehr als landwirtschaftliches Gewerbe gelten, zu unterstützen, fand jedoch eine Mehrheit. Die Steuergesetzrevision sieht vor, Betriebe mit mehr als 0.5 Standardarbeitskräften (SAK) steuerlich als landwirtschaftliches Gewerbe zu be handeln. Das bedeutet, dass der Eigenmietwert und der amtliche Wert für Klein betriebe weiterhin nach den Grundsätzen für das landwirtschaftliche Gewerbe fest gesetzt werden. Anpassung SAK-Faktoren verschoben, steuerliche Umsetzung noch unklar Am 8. Mai 2013 hat Bundesrat Johann Schneider-Ammann entschieden, die

2 2 STEUERN Was ist neu in der Steuererklärung 2013? Im Kanton Bern werden Familien mit Kindern steuerlich entlastet. Wird dieser Betrieb steuerlich als landwirtschaftliches Gewerbe behandelt? Faktoren der Standardarbeitskraft noch nicht anzupassen. Das Bundesamt für Landwirtschaft wurde beauftragt, bis Frühjahr 2014 einen Bericht zum Ist-Zustand des SAK-Konzepts zu erarbeiten und mögliche Vorschläge sowie Empfehlungen zu machen. Der Bundesrat will dann auf der Grund lage des BLW-Berichts entscheiden, ob und wie die SAK-Faktoren angepasst werden. Die Steuer gesetz revision im Kanton Bern war zu diesem Zeitpunkt bereits beschlossen: Betriebe mit mehr als 0.5 SAK haben ab 2014 Anspruch auf eine landwirtschaftliche Bewertung. Zinsen auf Steuerbeträgen? Vorauszahlungszins Als Vorauszahlungen gelten Zahlungen, die vor der Fälligkeit der Ratenrechnung geleistet werden. Ein Guthaben auf dem Vorauszahlungskonto wird zur Deckung der Ratenrechnung verwendet und bis zu dieser Verrechnung verzinst. Falls das Vorauszahlungsguthaben die Raten rechnungen übersteigt, wird das Gut haben bis Ende Jahr verzinst und auf das Folgejahr übertragen. Der Vorauszahlungszins beträgt 0.25%. Vergütung- und Verzugszinsen Ein Vergütungszins wird für die in Rechnung gestellten und bezahlten Steuerbeträge geleistet, die sich nach Erhalt der Wir sind gespannt, wie schnell die Steuerverwaltung die neue Bestimmung umsetzen wird. Hinter den amtlichen Werten steckt eine komplexe Berechnung. Falls Ihre amtlichen Werte im 2014 neu geschätzt werden, empfehlen wir Ihnen, die Neubewertung von Ihrem Mandats leiter prüfen zu lassen. Die Steuerverwaltung unterscheidet zwischen Voraus - zahlungs-, Vergütungs- und Verzugszinsen. Schlussabrechnung als überhöht erweisen. Steuern werden mit der Zustellung der Rechnung fällig. Die Zinspflicht beginnt am 31. Tag nach der Fälligkeit und endet, wenn die entsprechende Zahlung bei der Steuerverwaltung eingegangen ist. Zinspflichtig sind nur die in Rechnung gestellten Beträge, welche aufgrund der Schlussabrechnung tatsächlich geschuldet sind. Falls die Ratenrechnungen zu tief angesetzt waren, wird kein Verzugszins belastet. Der Satz für Vergütungs- und Verzugszinsen liegt bei 3%. Erhöhter Kinderabzug Das Berner Stimmvolk hat am 23. September 2012 dem Gegenvorschlag zur Initia tive «Faire Steuern Für Familien» zugestimmt. In der Folge wurde der Kinderabzug von 7000 auf 8000 Franken erhöht. Steuerbefreiung Feuerwehrsold Am 1. Januar 2013 trat das Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsolds in Kraft. Ab der Steuerperiode 2013 sind deshalb bei der direkten Bundessteuer Soldzahlungen bis 5000 Franken steuerfrei. Funktionsentschädigungen, Kaderpauschalen sowie Entschädigungen für administrative Arbeiten bleiben als Nebenerwerbseinkommen steuerpflichtig. Für die Kantons- und Gemeinde steuern gilt die neue Regelung ebenfalls schon ab der Steuerperiode 2013, obwohl das bernische Steuergesetz erst per 1. Januar 2014 formell angepasst wurde. Rückkaufswert laufender Leibrenten wird steuerbar Das Bundesgericht hat entschieden, dass gemäss Steuerharmonisierungsgesetz auch der Rückkaufswert laufender Leibrenten zum steuerbaren Vermögen gerechnet werden muss. Die Bestimmung kommt nun erstmals zur Anwendung. Alle Leibrentenversicherungen unterliegen neu der Vermögens steuer. Massgebend ist der von der Versicherungsgesellschaft berechnete Steuerwert. Erhöhte Beiträge Säule 3a Der Maximalbeitrag an die Säule 3a beträgt ab Steuerperiode 2013 neu Fr für Erwerbstätige mit einer 2. Säule, resp. 20% des Erwerbseinkommens (höchstens Fr ) für Erwerbstätige ohne 2. Säule.

3 BERATUNG Direktzahlungen Agrarpolitik 2014/17 Wo steht mein Betrieb, was kann ich tun? 3 Der Bundesrat hat im Oktober 2013 die Ausführungsbestimmungen zur AP 2014/17 verabschiedet. Kernstück ist die neue Direktzahlungsverordnung. Damit werden die im Frühjahr 2013 vom Parlament beschlossene konsequente Ausrichtung der Direktzahlungen auf die Verfassungsziele und die Aufhebung der Tierbeiträge umgesetzt. Die Änderungen sind seit 1. Januar in Kraft. Die uns bekannten Direktzahlungen nach bis Ende 2013 geltendem System sind «passé». Aber was bedeutet das nun für den einzelnen Betrieb? Vier Direktzahlungsberechnungen von Beispiels betrieben (Milchvieh Tal + Bergzone 1, Mutterkühe, reiner Ackerbau) sind auf unserer Website zu finden. Als Ergänzung sehen Sie unten die relevanten Änderungen systematisch aufgelistet. Sicher ist: Die neuen Direktzahlungen sind nicht 1:1 mit den alten vergleichbar. Es gibt zwar gewisse Über nahmen, die meisten Beiträge wurden jedoch neu definiert. Weitere wichtige Neuerungen Personengesellschaften: Der Partner, der die Altersgrenze erreicht, hat keinen Anspruch mehr auf Beiträge! Dies gilt für bestehende Gesellschaften ab Einkommens- und Vermögensbegrenzungen gibt es nur auf dem Übergangsbeitrag. Sie wollen sich selbst schlau machen? liefert die nötigen Informationen und Berechnungsdokumente. Detaillierte Auskünfte er halten Sie auf Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Website An unserer Treuhand-Tagung im März 2014 (schriftliche Einladung mit genauem Datum folgt) informieren wir Sie ausführlicher über die neuen Direkt zahlungen nach AP 14/17 und über weitere wichtige Aus wirkungen. Auch stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite, um mögliche Strategien zum Auffangen von Einkommensverlusten zu entwickeln. Die neuen Beiträge in der Übersicht Kulturlandschaftsbeiträge (KLB) Versorgungssicherheitsbeiträge (VSB) Biodiversitätsbeiträge (BDB) Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB) Produktionssystembeiträge (PSB) Ressourceneffizienzbeiträge (REB, national) Übergangsbeiträge (ÜGB) Beiträge für die Offenhaltung der Kulturlandschaft, ab Hügelzone aufwärts Hangbeiträge Alpungs- (Talbetrieb) und Sömmerungsbeiträge (Bergbetrieb) Basisbeitrag, ersetzt teilweise bisherige Flächen- und Raufutterverzehrerbeiträge; Ziel ist die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Produktionserschwernisbeitrag, ersetzt teilweise bisherige TEP-Beiträge Offene Ackerflächen und Dauerkulturen Einzelne Kulturen, ersetzt bisherige Anbaubeiträge 3 Qualitätsbeiträge: aktuelle Ökoflächen, aktuelle ÖQV, aktuelle Objekte in Inventaren von nationaler Bedeutung Vernetzung Erste Landschaftsmassnahmen sind in einem Katalog der Agridea zusammengefasst. Dieser ist auf unter «Dokumente» abrufbar. Biolandbau Extenso Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktionsbeiträge. Die Berechnung, ob die Anforderungen erfüllt werden, kann mit der entsprechenden Excel-Datei auf selbst erstellt werden. Tierwohl, mit RAUS und BTS «Schleppschlauchbeitrag», mit Einfluss auf die Nährstoffbilanz (Suisse-Bilanz) «Direkt-, Streifen- und Mulchsaatbeitrag» Beitrag für die Anschaffung präziser Applikationstechnik, vor allem im Obst- und Weinbau Nach Ablauf der regionalen REB nach Art. 77a/b LwG und Art. 62a GschG können die nationalen REB beantragt werden. Ziel: ÜGB innerhalb von 8 Jahren in leistungsbezogene Direktzahlungsinstrumente überführen Berechnung: Summe höchster Betrag allg. Direktzahlungen von Summe KLB und VSB = Ausgangsbetrag Reduktionsfaktor (abnehmend von 2014 bis 2019) = Übergangsbeitrag Der Reduktionsfaktor wird jährlich vom Bundesamt für Landwirtschaft berechnet und ist abhängig von den zusätzlichen Ausgaben für leistungsbezogene Direktzahlungen. Der Übergangsbeitrag wird auch gewährt bei Betriebsübernahme (Hofübernahme, Pacht), Betriebskauf und Betriebszusammenführung (Gemeinschaft), aber nicht bei Zupacht einzelner Flächen.

4 4 UNSERE KUNDEN HABEN DAS WORT Ein ganzheitlicher Neubeginn Ursula und Fritz Sahli, mit ihren Kindern Julia und Bänz, bewirtschaften in Uettligen den Biohof Schüpfenried. Der Betrieb ist sehr vielseitig und hat mehrere Standbeine. Bei einem Brand im Jahr 2010 wurde der Hof zerstört und danach völlig neu aufgebaut. Im Jahr 1998 haben Sie den elterlichen landwirt - schaft lichen Betrieb übernommen. Wie war der Einstieg in die selbständige Erwerbstätigkeit? Der Hof war vor meinem Einstieg ein paar Jahre lang verpachtet, da ich nicht zu jung übernehmen wollte. Nach der Übernahme habe ich sehr rasch auf Bio-Landbau umgestellt, die Milchproduktion aufgegeben und im neuen Laufstall eine Mutterkuhherde aufgebaut. Ich konnte den Betrieb innert kurzer Zeit verändern und in eine neue Richtung führen. Mein Ziel war von Anfang an die direkte Vermarktung der Produkte. Ihr Betrieb ist sehr vielseitig ausgerichtet. Wie meistern Sie diese Aufgaben? Wie sieht die Organisation und Arbeitsteilung aus? Wir arbeiten schon seit Jahren mit Partnern zusammen, die bei uns verschiedene Bereiche betreuen. Der Hof ist das Zentrum aller Aktivitäten. Gastronomie und Catering betreuen Christine und Ruedi Wüthrich. Roland Münger und sein Team von der Wohn- und Arbeitsgemeinschaft (WAG) arbeiten mit Jugendlichen, die Lernschwierigkeiten haben, auf dem Betrieb. Der Hofladen und die Bäckerei werden vom Ängelibeck-Team geführt. Ich bin vor allem für die Landwirtschaft und die direkte Vermarktung unserer Produkte zuständig. Daneben unterstütze ich bei Bedarf unsere Partner, zusammen mit meiner Frau. Diese enge Zusammenarbeit erfordert eine offene Kommunikation und auch Toleranz. Aber sie gibt uns viel Freiheit, da immer jemand da ist, der uns vertreten kann. Sie arbeiten schon länger mit der Wohnund Arbeitsgemeinschaft Schüpfenried (WAG) zusammen. Die jungen Menschen mit Lernschwierig keiten, die in der WAG betreut werden, lernen und arbeiten in Ihrem Betrieb. Wie kam es zu dieser Zusammenarbeit? Der Leiter der WAG, Roland Münger, arbeitete vor zehn Jahren Teilzeit auf unserem Hof. Er hatte die Idee, eine Institution zu gründen, in der Jugendliche mit Lernschwierigkeiten unterstützt werden und gleichzeitig ihren Platz in der Gesellschaft finden. Aus dieser Idee ist die WAG entstanden. Roland Münger kannte unseren Betrieb und fand ihn als Ausbildungsort ideal. Wir waren offen für diese Zusammenarbeit und starteten das Projekt. Die WAG ist Mieter des Wohnstocks direkt neben dem Hof. Die Jugendlichen und ihre Betreuer arbeiten bei den täglichen Aufgaben im Betrieb mit. Über die Jahre haben wir uns entsprechend eingerichtet und angepasst, insbesondere der Arbeitssicherheit musste vermehrt Beachtung geschenkt werden. Im Juli 2010 ist Ihr Betrieb einem Brand zum Opfer gefallen und Sie haben alles verloren. Was bedeutete dieser Schicksalsschlag für Sie und Ihre Familie? Der Schock am Anfang war sehr gross. Man steht vor dem Nichts. Wir haben dieses Ereignis aber bald auch als Chance für eine Neuausrichtung wahrgenommen. Wir wurden gezwungen, uns und unseren Betrieb zu hinterfragen. Was wollen wir? Wohin gehen wir? Diese Zeit war sehr intensiv. Alles musste neu organisiert werden und die gewohnten Strukturen fehlten. Dank der Unterstützung durch unsere Partner konnten wir recht schnell einen geregelten Betrieb einrichten. Nach drei kräftezehrenden Jahren sind wir nun froh, dass der Neubau beinahe fertig ist. «Die enge Zusammenarbeit erfordert eine offene Kommunikation und auch Toleranz. Aber sie gibt uns viel Freiheit.» Agro-Treuhand Rütti AG News & s Januar September

5 Überraschend: Auch so kann ein Bauernhof aussehen. 5 «Wir sind stärker geworden und an den Aufgaben gewachsen.» Was waren die grössten Herausforderungen beim Wiederaufbau? Was machen wir in Zukunft, und wie? Die Beantwortung dieser Fragen dieser Prozess war nicht einfach. Mit dem Architekten Kurt Ryser fanden wir dann eine Person, die uns dabei unterstützt hat. Seine Inputs, Ideen und Visionen haben uns geholfen. Er hat den Aufbau des Hofs immer als Ganzes betrachtet. Herausfordernd waren auch die Verhandlungen mit den Versicherungen, den Banken und den Behörden. Wie geht es Ihnen heute, nachdem der Hof wieder aufgebaut ist? Wir haben viel erlebt, sind stärker geworden und an den Aufgaben gewachsen. Wir konnten unsere Ideen und Wünsche einbringen und umsetzen. Wir durften auch grosse Unterstützung aus dem Freundeskreis und der Bevölkerung erfahren. Die vielen Besucher am Tag der offenen Tür und die positiven Rückmeldungen haben uns sehr gefreut. Wir sind aber froh, wenn nun langsam Ruhe einkehrt. Was waren in dieser Phase die Bedürfnisse hin sichtlich der Unterstützung durch Ihren Treuhänder? Wir haben beim Brand alle Buchhaltungsunterlagen verloren, sämtliche Belege und das Backup der Daten Rasch nach dem Brand hat die Agro-Treuhand Rütti AG die Buchhaltungssoftware Pinus wieder installiert, die Buchhaltung und die Fakturierung eingerichtet. So konnten wir Schritt für Schritt das Jahr 2010 nacherfassen und sofort wieder Kundenlieferungen fakturieren. Die buchhalterische Behandlung des Brandes und die Abklärungen mit der Steuerbehörde betreffend direkte Steuern und Mehrwertsteuer hat die Agro-Treuhand Rütti AG für uns übernommen. Welche Visionen und Ziele haben Sie für Ihr Unternehmen, was möchten Sie noch erreichen? Allgemein ist der Kreislauf der Natur sehr wichtig für uns. Wir versuchen weiterhin ganzheitlich zu denken und zu handeln. Im Neubau haben wir zum Beispiel ein Solaranlage integriert, welche Strom für rund 70 Haushalte produziert. Die Optimierung des Betriebs ist eine laufende Arbeit, auch mit den neuen Hofgebäuden. Ursula möchte ihre Arbeit mit Blumen und Dekorationen in der nächsten Zeit ausbauen. Sehr schön wäre es, wenn vielleicht eines der Kinder oder sogar beide ihre beruflichen Pläne auf dem Hof umsetzen könnten. Die Gebäude haben wir so geplant, dass zur Nutzung viele Möglichkeiten offenstehen. Allgemein: Welche Arbeiten führen Sie selbst aus und welche haben Sie Ihrem Treuhänder übertragen? Wie sieht die Zusammenarbeit konkret aus? Wir arbeiten mit der Pinus-Software. Wir buchen den Geldverkehr in der Fibu und die Zahlungen erledigen wir im E-Banking- Modul. Die Lieferscheine und Rechnungen erstellen wir mit dem Faktura-Modul. Die Agro-Treuhand Rütti AG macht quartalsweise die Mehrwertsteuerabrechnungen und erstellt den Jahresabschluss. Biohof Schüpfenried Ursula und Fritz Sahli Schüpfenried Uettligen UETTLIGEN BERN

6 6 VERSICHERUNG AHV-Beiträge: Zins- und Verzugszinsregelung für Selbständigerwerbende Das Einkommen von Selbständigerwerbenden unterliegt häufig grösseren Schwankungen, was sich auch auf die AHV-Beiträge auswirkt. Oft entsprechen die aktuellen Einkommensverhältnisse nicht den bezahlten Beiträgen, da die Ausgleichskasse noch mit alten Einkommenszahlen rechnet. Wie Sie Verzugszinsen vermeiden und von Vergütungszinsen profitieren können, wollen wir Ihnen hier aufzeigen. Verzugszinsen Betrifft Zahlung nicht eingegangen bis Zinsen laufen ab Akontobeiträge Differenz zwischen Akontobeiträgen und definitiven Beiträgen Akontobeiträge sind kleiner als 75% der definitiven Beiträge des Beitragsjahres Nachforderungen von Beiträgen für vergangene Jahre 30 Tage (nicht ein Monat) nach Quartalsende 30 Tage (nicht ein Monat) nach Rechnungsstellung 1. Tag nach Quartalsende, falls Zahlungsfrist nicht eingehalten wird 1. Tag nach Rechnungsstellung, falls Zahlungsfrist nicht eingehalten wird 1. Januar ein Jahr nach Ende des Beitragsjahres (Beitragsjahr 2013: ab 1. Januar 2015) 1. Januar nach Ende des jeweiligen Beitragsjahres (Beitragsjahr 2013: ab 1. Januar 2014) Der Zinssatz beträgt sowohl für Verzugswie auch für Vergütungszinsen 5%. Vergütungszins Hat eine selbständigerwerbende Person zu hohe Akontobeiträge bezahlt, richtet die Ausgleichskasse Vergütungszinsen aus. Die Zinsen laufen ab 1. Januar nach Ende des Jahres, in dem diese Beiträge bezahlt worden sind (z.b. 1. Januar 2014 für Beitragsjahr 2013). Falls Sie im Beitragsjahr 2014 auf einem zu hohen Einkommen Beiträge bezahlen, sollten Sie noch vor Ende Jahr die letzte Rate begleichen. Dadurch profitieren Sie ab dem 1. Januar 2015 von 5% Ver gütungszins auf den zu viel bezahlten Beiträgen. Sobald Sie merken, dass das effektive Einkommen wesentlich höher ausfallen wird, können Sie Ihr massgebendes Einkommen von der Ausgleichskasse korrigieren lassen. Haben Sie gewusst, dass seit 1. Januar 2014 die Prämienverbilligungsbeiträge vom Amt für Sozialversicherungen ausschliesslich direkt an die Krankenkasse ausbezahlt werden? Die Prämienverbilligung wird in der Regel direkt von der Prämienrechnung der Grundversicherung abgezogen. Weiter darf die Krankenkasse Zahlungsausstände mit Guthaben aus der Prämienverbilligung verrechnen. die Voraussetzungen für das Anrecht auf Prämienverbilligung per 1. Januar 2014 geändert wurden? Neu wird nur noch bis zu einem massgebenden Ein kommen von Franken (vorher Franken) eine Prämienverbilligung gewährt. Die übrigen Einkommensgrenzen sowie die Verbilligungsbeiträge bleiben weitgehend unverändert. Lediglich für Kinder und junge Erwachsene wurden die Ver billigungsbeiträge leicht erhöht. der Bundesrat fürs 2014 den BVG Mindestzinssatz von 1.5% auf 1.75% angehoben hat? die ALV-Beiträge bis zu einem Jahreslohn von Franken 2.2% betragen (1.1% Arbeitnehmer, 1.1% Arbeitgeber) und für Löhne ab bis Franken ein Solidaritätsbeitrag von 1% (0.5% Arbeitnehmer, 0.5% Arbeitgeber) erhoben wurde? Seit 1. Januar 2014 wird der Solidaritätsbeitrag auch für Lohnbestandteile über Franken erhoben. die Richtlöhne in der Landwirtschaft per 1. Januar 2014 um 1% angehoben wurden und der Mindestlohn neu bei 3200 Franken liegt? Gesamtversicherungsberatung Auch in diesem Jahr können wir landwirtschaftlichen Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern die Gesamtversicherungsberatung im Rahmen des Land - wirtschaftlichen Versicherungszentrums (LVZ) für Fr. 80. plus Mehrwertsteuer anbieten. Eine Beratung umfasst die Analyse des Versicherungsbedarfs von Betrieb und Familie (Sachversicherungen und persönliche Versicherungen) sowie Empfehlungen zu nicht mehr benötigten Versicherungen oder Versicherungslücken.

7 BUCHHALTUNG Von der Finanzbuchhaltung zur Betriebsbuchhaltung 7 Machen Sie mehr aus Ihrer Finanzbuchhaltung! Erstellen Sie einen betriebswirtschaftlichen Abschluss und vergleichen Sie Ihren Betrieb mit anderen. Als ergänzendes Führungsinstrument zur Finanzbuchhaltung eignet sich eine Betriebsbuchhaltung. Oft wird der erzielte Ertrag durch hohe Abschreibungen, Rückstellungen und weitere Steueroptimierungsmassnahmen derart verzerrt, dass das effektiv erwirtschaftete Einkommen nur noch schwer ersichtlich ist. Aufgrund der Finanzbuchhaltung können die möglichen Ursachen schwankender Erträge nur bedingt erkannt werden. Um eine aussagekräftige Problembeurteilung zum Gesamtergebnis eines Unternehmens machen zu können, benötigt es eine bereinigte Buchhaltung, die das absolute Ergebnis wiedergibt. Eine betriebswirtschaftliche Buchhaltung muss nicht immer bis auf Stufe Vollkostenrechnung aufgeschlüsselt werden. Das heisst, es wird bis auf Stufe Deckungs beitrag eine Auswertung erstellt. Der Deckungsbeitrag entspricht dem Erlös minus Direktkosten. Es ist durchaus denkbar, nur gewisse Bereiche einer Buchhaltung zu bearbeiten. Die Software lässt auch ein Aufschlüsseln und Verteilen einzelner Betriebszweige wie Pflanzenbau, Tierhaltung oder paralandwirtschaftliche Tätigkeiten zu. Auch die Auswertung eines einzelnen Kosten trägers, wie zum Beispiel Milchvieh, ist denkbar, in der Regel bis auf Stufe Deckungsbeitrag. Wie weit man ins Detail geht, lässt sich individuell je nach Betrieb und Jahr an passen. Wenn der Vergleich auf Stufe Deckungsbeitrag nicht genügend aussagekräftig ist, kann eine Vollkostenrechnung durchaus Sinn machen. Das Verteilen von Ertrag und Auf wand auf die einzelnen Kostenträger bietet diverse Möglichkeiten, mit den Resultaten weiterzurechnen. Sie können auf zusätzliche Divisoren wie Fläche, Arbeitsstunden, Menge, Stückzahl etc. verteilt werden. Zudem kann der Kostenträger auf Stufe vergleichbarer Deckungsbeitrag (VDB) direkt mit den Betrieben der zentralen Auswertung verglichen werden. Dabei wird deutlich, wie gut der Gesamtbetrieb oder der einzelne Betriebs zweig im Vergleich zu den Referenzbetrieben da steht. Dies kann unter Umständen sehr hart sein, bietet aber auch die Möglichkeit, Rückschlüsse zu ziehen und den Betrieb zu optimieren oder allenfalls um zustrukturieren. Mit den Zahlen aus der betriebswirtschaftlichen Buchhaltung können auch Vergleiche zwischen verschiedenen Kulturen angestellt werden. Wenn jemand zum Beispiel mit dem Gedanken spielt, die Kultur Weizen durch Zuckerrüben zu ersetzen, beinhaltet das Programm die Möglichkeit, diese Variante anzuzeigen. Eine betriebswirtschaftliche Buchhaltung bringt den Vorteil einer Zweitbilanz: Die Vermögenswerte werden in eine zu - sätz liche Bilanz übernommen und um die stillen Reserven bereinigt. (Die stillen Reserven entstehen durch höhere Abschreibungen gegenüber der effektiven Wertminderung.) Dies widerspiegelt den Unternehmenswert. Wird die gesamte Bilanz bereinigt, zeigt das Ergebnis, ob ein tatsächlicher Vermögensverzehr vor - Die Vergleichszahlen ermöglichen, den eigenen Betrieb mit den Zahlen des Grundlagenberichts mit Referenzbetrieben zu vergleichen. Kostenträger Weizen mit Vergleichszahlen des Grundlagenberichts 2011 der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon Möchten Sie mehr über die Möglichkeiten erfahren, die eine Bebu bietet? Ihr Mandatsleiter bei der Agro-Treuhand Rütti AG steht Ihnen gerne zur Verfügung. Der Entscheid zum Führen einer Bebu wird mit Vorteil vor Beginn des Rechnungsjahres gefällt. Hinterher ist der Aufwand zum Erstellen eines Bebu-Abschlusses deutlich höher. liegt oder nicht. Aus der Finanzbuchhaltung ist das nicht eindeutig ersichtlich. Je nach Intensität der Auswertung müssen zusätzliche Aufzeichnungen erstellt werden. Die dafür notwendigen Unterlagen finden Sie auf unserer Website: > Service > Downloads > Buchhaltungsunterlagen > Betriebsinfo_FAT_2013.pdf

8 8 BUCHHALTUNG Neu: Buchführung in der «agro-cloud» Betriebsleiter, die selbst buchen, sogenannte PC-Hof-Betriebe, können neu via Internet auf ihre Buchhaltungs software in der «agro-cloud» zugreifen. Eine Zusammenarbeit ohne Datentransfers wird möglich. Mit «agro-cloud» sind Programm und Daten auf einem externen Server abgelegt. Dabei greifen Sie und Ihr Mandatsleiter auf die gleiche Datenquelle zu. Die lokale Installation wird überflüssig. Am Lizenzvertrag zwischen dem Software anbieter und dem PC-Hof-Betrieb ändert sich nichts. Die Sicherheit beim Datenaustausch mit der «agro-cloud» ist durch den verschlüsselten Datentransfer über HTTPS gewährleistet erkennbar am Schloss-Symbol in der Adressleiste. Doch vor dem Einstieg in die «agrocloud» sind einige Vorbereitungsarbeiten nötig. Ein wichtiger Punkt ist die Ab stimmung der Daten: Wenn bei Ihnen Buchungen vorhanden sind, die Sie noch nicht an Ihren Treuhänder über mittelt haben, müssen diese vor dem Aufschalten unbedingt bei uns eingelesen werden. Falls Sie mit Pinus Software arbeiten, müssen die Daten von Faktura, Bebu und Lohn ebenfalls eingelesen werden. Der Zugang erfolgt über die Eingabe von Benutzername und Kennwort auf Wie sieht es mit der Sicherheit aus? Benutzername und Kennwort werden jedem PC-Hof-Betrieb nach erfolgter Anmeldung schriftlich mitgeteilt und müssen auf jeden Fall geheim gehalten werden! Es ist wichtig, dass das kundenseitige IT-System mit Sicherheitsupdates aktuell gehalten und mit einem Virenschutzprogramm gegen Schadsoftware (Viren, Trojaner, Malware etc.) geschützt wird. Die Übertragung der Datenpakete im Internet erfolgt verschlüsselt. Erkennbar ist dies am Schloss-Symbol in der Adressleiste. Dritte können die Inhalte nicht einsehen. Weil das Internet ein offenes Netz ist, könnten Dritte allerdings erkennen, dass eine Verbindung mit der «agro-cloud» besteht. Die «agro-cloud» wird von unserem IT-Partner, der Infopro AG in Zollikofen, betrieben. Die Firma kann eine langjährige Erfahrung im Umfeld der landwirtschaftlichen Treuhandstellen vorweisen. Ihre Server stehen in gesicherten Räumen an zwei verschiedenen Standorten in Zollikofen. Zur Zeit verwaltet die Infopro AG gegen dreitausend Benutzer. Anforderungen an Hard- und Software Sie müssen natürlich Zugang zum Internet haben. Zudem müssen auf Ihrem PC die Programme «Citrix» zuständig für die reibungslose Bild schirmübertragung und «ScrewDriver» verantwortlich für die korrekte Ansteuerung Ihres Druckers installiert werden können. Ab dem Betriebssystem Windows XP sollte dies problemlos möglich sein. Beide Programme können auch auf einem Mac installiert werden. Wo liegen die Vorteile für Sie? Ihre Buchhaltungsdaten werden permanent gesichert. Sie müssen sich also nicht mehr um die Datensicherung kümmern. Sie müssen die Programm-Updates nicht mehr selbst vornehmen. Sie können ortsunabhängig und rund um die Uhr auf Ihre Buchhaltungssoftware zugreifen, falls dies nötig sein sollte. Der Datentransfer mit dem Treuhänder entfällt bei einem Betrieb mit vier Mehrwertsteuerabrechnungen pro Jahr ein nicht zu unterschätzender Aufwand, welcher auch Risiken birgt: Wurden die Daten vom Treuhänder nach jeder revidierten Abrechnung wieder an den Betrieb zurückgeschickt und dort auch wirklich eingelesen? Zudem entfallen Neuinstallation und Registrierung der Buchhaltungssoftware bei einem PC-Wechsel. Die Kündigung des Kunden-Login- Zugangs kann beidseitig jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und unbegründet erfolgen. In diesem Fall kann der PC-Hof-Betrieb die Buch- haltungssoftware wieder auf seinem lokalen PC installieren und die Buchhaltungsdaten zurücklesen. Mit der «agro-cloud» können Sie Ihr Buchführungswerkzeug für wenig Geld auslagern und von vielen Vorteilen profitieren. Gerne besprechen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen persönlich. Bei der Aufschaltung können Sie auf unsere Unterstützung zählen. Impressum Die «agro-cloud» steht sämtlichen PC-Hof-Betrieben offen, die mit Agro-Office oder Pinus arbeiten. Der Zugang ist auch mit einem Mac möglich. Wenn Sie nächstens einen neuen Computer anschaffen, ist der gleichzeitige Wechsel auf die «agro-cloud» besonders praktisch. Herausgeberin: Agro-Treuhand Rütti AG, Molkereistrasse 23, 3052 Zollikofen Abonnenten: Aktionäre und Kunden der Agro-Treuhand Rütti AG sowie übrige Landwirte im Rütti-Gebiet Abonnements: Telefon , Fax , Redaktion: Hans Salvisberg Auflage: 3600 Exemplare Gestaltung: Atelier Ursula Heilig SGD Fotos: Amtliche Vermessung Schweiz/B. Devènes (S. 2) Druck: Rub Media AG

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