Öffentliche Bekanntmachung am Der Gemeinderat der Stadt Esslingen am Neckar hat am beschlossen:
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- Elke Messner
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1 Öffentliche Bekanntmachung am Der Gemeinderat der Stadt Esslingen am Neckar hat am beschlossen: III.) Konzept und Richtlinien für die Zuteilung von Standplätzen für Sammelbehälter für Alttextilien Die Zuteilung von Standplätzen für Alttextilcontainer erfolgt anhand der elf Teilgebiete in Kap. 1. Die Containerstandorte jedes Teilgebiets sind ein Los. Die Bewerber um Standplätze geben mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Prioritätenliste für die Teilgebiete ab. Wird ein Bewerber gemäß den Kriterien in Kap 2 ausgewählt, erhält er den Zuschlag für das oberste noch nicht zugeteilte Gebiet seiner Prioritätenliste, d.h. nur er darf alle in seinem Gebiet zulässigen Standorte mit Alttextilcontainern bestücken. Die Laufzeit der Sondernutzungserlaubnisse ist auf höchstens drei Jahre beschränkt. 1. Zulässige Standplätze Alttextilcontainer dürfen ausschließlich in Wertstoffinseln, d.h. zusammen mit Altglascontainern gestellt werden. Solitär stehende Alttextilcontainer im oder am öffentlichen Straßenraum sind nicht zulässig. Grundsätzlich darf nur ein Sammelbehälter pro Standort gestellt werden. In unmittelbarer Nähe zu den Glascontainern sind ausschließlich die folgenden Standorte für eine Besetzung durch einen Container des oben beschriebenen Typs für Alttextilien (Kleidung, Gardinen, Bettwäsche und -decken, Stoffreste und Schuhe) zulässig: Los 1: Berkheim B1 Schwarzwaldstraße/Filderstraße B2 Rohrackerweg/Jurastraße B3 Am Ziegelbrunnen/Seewiesenweg B4 Köngener Straße (Gemeindezentrum) B5 Köngener Straße/Lindenstraße B6 Dürrbeundstraße (gegenüber Haus Nr. 75) B7 Jakobstraße (bei Recyclinghof) Los 2: Hegensberg Liebersbronn Kimmichsweiler Oberhof H1 H2 H3 H4 Esslinger Straße/Christian-Fink-Straße Im Gehren/Liebersbronner Straße Neue Straße (bei Bushaltestelle Alte Steige ) Kimmichsweilersteige
2 Los 3: Innenstadt I1 Schlachthausstraße/Schlachthof I2 Vogelsangstraße/Neckarstraße I3 Mörikestraße/Merkelstraße I4 Dammstraße (Neckarsporthalle Parkplatz) I5 Rennstraße (geg. der Fläche zwischen Haus Nr. 10 und 14) I6 Flandernstraße/Rotenackerstraße Los 4: Mettingen Weil Brühl M1 M2 M3 Wannenrain (südliches Ende) Palmenwaldstraße/Auffahrt B10 Auenweg (Sporthalle Parkplatz) Los 5: Oberesslingen O1 Eberspächerstraße 2 (unter Adenauerbrücke) O2 Plochinger Straße/Silcherstraße O3 Rolf-Nesch-Weg O4 Ulmer Straße (Bahnhof Oberesslingen) O5 Haldenstraße an Grünanlage (gegenüber Haus 52) O6 Dresdener Straße (gegenüber Haus 16) O7 Weiherstraße/Pfostenackerweg O8 Danziger Straße/Breslauer Straße Los 6: Pliensauvorstadt P1 P2 P3 P4 Geuernrain (Wendeplatte) Parkstraße (bei Bushaltestelle) Uhlandstraße Hohenheimer Straße (im Wertstoffhof) Los 7: Rüdern Sulzgries Krummenacker Neckarhalde R1 R2 R3 R4 R5 R6 R7 Sulzgrieser Straße (nördliches Ende) Kleintierzuchtanlage nordwestlich der Kelterstraße Sulzgrieser Straße (nördlich vom Bürgerhaus) Bergstraße/Pfarrstraße Heidestraße/Viehgasse (Buswendeplatte) Kelterstraße/Kornhalde Hellerweg/Krummenackerstraße Los 8: St. Bernhardt Kennenburg Wiflingshausen S1 S2 S3 S4 Alte Talstraße/ Reinhold-Krauß-Straße Rotenackerstraße/Eugen-Bolz-Straße Hansenbergweg/Wiflingshauser Straße Goerdelerweg/Kennenburger Straße
3 Los 9: Wäldenbronn Hohenkreuz Serach Obertal W1 Barbarossastraße (Gymnasium-Sportplatz-Parkplatz) W2 Leimenackerweg/Hohenbühlweg W3 Kolpingstraße (gegenüber Haus Nr. 55) W4 Kastanienweg/Langer Weg W5 Mülbergerstraße (Burg-Parkplatz) W6 Barbarossastraße/Wäldenbronner Straße W7 Katzenbühl Los 10: Zell und Sirnau ZS1 Spechtweg (Sportplatz-Parkplatz) ZS2 Wilhelmstraße (gegenüber Haus 98) ZS3 Staufeneckstraße/Im Erlich ZS4 Kirchstraße (Friedhof-Parkplatz) ZS5 Alleenstraße/Körschstraße ZS6 Hauptstraße/Hermannstraße ZS7 An der Friedenslinde (westliches Ende) Los 11: Zollberg ZB1 Mutzenreisstraße (bei Haus Nr. 150) ZB2 Eichendorffstraße (gegenüber Michael-Stifel-Platz) ZB3 Zollhausweg/Blienshaldenweg ZB4 Achalmstraße/Jusiweg ZB5 Traifelbergstraße/Boßlerstraße ZB6 Boßlerstraße/Zollernplatz 2. Zuteilungskriterien Alle Bewerber um die Aufstellung von Alttextilcontainern in Esslingen am Neckar müssen die Kriterien A-C erfüllen, um einen Zuschlag erhalten zu können. A. Vorlage der abfallrechtlichen Anzeige nach 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz B. Leerung, Beseitigung von Müll, Schäden und Verunreinigungen: Die Bewerber müssen sich verpflichten alle Container mindestens einmal wöchentlich zu leeren (der/die reguläre(n) Wochentag(e) müssen benannt werden) allen Müll jeglicher Art im 5-Meter-Umkreis der gesamten Wertstoffinsel (auch neben Altglascontainern) zu beseitigen o mindestens einmal wöchentlich (der/die regulären Wochentag(e) müssen benannt werden) o auf Abruf spätestens am nächsten Werktag o einmaliger Nachweis, wie der Müll entsorgt wird Graffiti und sonstigen Verunreinigungen von Containern abzuhelfen
4 Entfernung/Austausch/Reinigung des jeweiligen Containers innerhalb von 14 Tagen zur Rufbereitschaft (via Telefon und ) für die Verwaltung und Einwohner mindestens während der zulässigen Füllzeiten (an Werktagen von 8-20 Uhr) C. Containertyp und -Gestaltung Die vom Sammler verwendeten Container und deren Beklebung müssen vom AK Öffentlicher Raum genehmigt sein. o Das Stellen von (Alt-)Schuhcontainern ist nicht zulässig. o Die Container sollen sich in die Umgebung einfügen. Die Maße und Form der zukünftig verwendeten Alttextilcontainer sollen sich an den Altglascontainern orientieren. Ebenso soll die farbliche Gestaltung zu den Farben der Altglascontainer passen. Darüber hinaus muss die Beklebung stadtbildverträglich sein. o Entwürfe sind den Bewerbungsunterlagen beizulegen und werden vom AK Öffentlicher Raum geprüft und ggf. genehmigt. Falls die Maße, Farben oder Beklebung eines Containers vom AK Öffentlicher Raum nicht genehmigt werden, kann jedem Bewerber einmalig die Möglichkeit eingeräumt werden, nachzubessern. Die Beklebung muss inhaltlich enthalten: o Kennzeichnung als genehmigter Alttextilcontainer mit Logo der Stadt Esslingen am Neckar o Anbieter, Ansprechpartner mit Anschrift o Hinweis: Container voll? Vermüllung/Schäden/Verunreinigung? o Darunter: Telefonnummer und -Adresse des Sammlers (jeweils Rufbereitschaft) sowie ein QR-Code, der auf eine entsprechende Formular- Internetseite der Stadt verweist. o Hinweis, wann befüllt werden darf o Hinweis, wann die Container geleert werden o Hinweis, was alles hineingeworfen werden darf Erfüllen mehrere Bewerber um ein Los die Kriterien A-C, so wird der Sammler mit weniger Gebieten bevorzugt. D. Bevorzugung der Sammler mit weniger Gebieten Haben die Bewerber, die die Kriterien A-C erfüllen, bisher den Zuschlag für gleich viele Gebiete erhalten, folgt ein Losentscheid. E. Losentscheid Das Verfahren wird so oft wiederholt, bis alle Gebiete zugeteilt sind. Bei Nichteinhaltung der Auflagen (A-C), oder wenn eine an der Sammlung beteiligte Organisation an einer Stelle im Stadtgebiet Container ohne Sondernutzungserlaubnis aufstellt, können die Sondernutzungserlaubnisse eines Sammlers widerrufen und die bisher ihm zugeschlagenen Teilgebiete ohne Berücksichtigung des jeweiligen Sammlers neu zugeteilt werden.
5 3. Notwendige Angaben bei der Bewerbung um Standplätze Angaben zu erfolgter abfallrechtlicher Anzeige (Datum der Anzeige, ggf. Rückmeldung der Abfallbehörde) Vollständige Adresse aller beteiligten Organisationen mit Angabe der Registernummer. Erklärung, wer der Träger der Sammlung ist. Entwurf mit Maßen des zukünftig verwendeten Containertyps sowie von dessen Beklebung. Erklärung auf einem Vordruck der Verwaltung, nur diesen Containertyp zu verwenden. Vollständige Verpflichtung (Erklärung auf einem Vordruck der Verwaltung), die Auflagen gemäß den Zuteilungskriterien (siehe Kap. 2) einzuhalten. Angabe einer Festnetz- und Mobilfunknummer sowie -Adresse nebst Name des Ansprechpartners Angabe zu Gemeinnützigkeit, ggf. Nachweis in Form einer Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Nachweis zu Umsatzsteuerbefreiung nach 4 Nr. 16 oder 18 durch das Finanzamt Angaben zur Priorisierung der gewünschten Teilgebiete gemäß Kap.1 Angaben zu gewünschter Standdauer (bis max. 3 Jahre) 4. Standardisiertes Vorgehen bei illegaler Containeraufstellung Werden nicht genehmigte Sammelbehälter im oder am öffentlichen Straßenraum aufgestellt, wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Stadt fordert den Aufsteller schriftlich oder per Aufkleber auf dem Sammelbehälter mit Androhung der Ersatzvornahme und eines Bußgelds zur Entfernung des Containers auf. Die nicht genehmigte Aufstellung und ggf. die Aufforderung durch den Aufkleber wird dokumentiert. 2. Wird der Container nicht entfernt, folgt die Ersatzvornahme unter Ausstellung eins Kostenbescheids und eines Bußgelds. Die Kosten richten sich nach der Höhe des Aufwands des Baubetriebs. 3. Die Abholung, Lagerung und Aushändigung der Container werden dokumentiert. 4. Bei unbekannten Aufstellern werden die Container innerhalb von 14 Tagen verwertet.
Antragsteller Firma/ Name, Vorname. Telefon Mobil . Ich stelle diesen Antrag als Vertreterin bzw. Vertreter der Organisation:
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