Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2030

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1 Stadt Esslingen am Neckar Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2030 Begründung zum Entwurf Stand Stadt Esslingen am Neckar Stadtplanungsamt Ritterstraße Esslingen am Neckar Telefon: +49(0) Telefax: +49(0)

2 Vorbemerkung 1 Gliederung 1 Vorbemerkung Ziele des Flächennutzungsplans Charakter des Flächennutzungsplans als vorbereitender Bauleitplan Rechtsgrundlage und Rechtswirkung des Flächennutzungsplans Kontext zum Bürgerdialog Stadtentwicklung Grundlagen zum Geltungsbereich des Flächennutzungsplans Allgemeine Daten...15 Bevölkerung, Gemeindegebiet und Dichtewerte Geographische Lage Stadtstruktur Naturraum / Landschaftsbild Verkehrsanbindung Grundlagen der Raumordnung und Landesplanung Hierarchie und Planungsinstrumente der räumlichen Planung Einstufung nach Landesentwicklungsplan Einstufung nach Regionalplan...27 Raumkategorien nach dem Landesentwicklungsplan und dem Regionalplan Gewerbe/ Einzelhandel Rohstoffsicherung Regionale Grünzüge, Grünzäsuren und schutzbedürftige Bereiche Verkehrsplanung Energien einschließlich regenerative Energien Bedarfsprognose Status Quo und Rückblick auf die bisherige Bevölkerungsentwicklung...39 Einwohnerentwicklung seit 1990 mit Wanderungsbewegung und natürlicher Bevölkerungsbewegung Vergleich der Bevölkerungsentwicklung der Stadt Esslingen am Neckar mit dem teilregionalen Umfeld Derzeitige Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungsdichte Entwicklung der Belegungsdichte Vorausrechnung der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung...49 Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes für die Stadt Esslingen am Neckar 49 Vergleich der Bevölkerungsvorausrechnung für die Stadt Esslingen mit dem teilregionalen Umfeld... 52

3 Vorbemerkung Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs bis Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs nach Vorgaben des Regionalplans für die Region Stuttgart 2009 ( Zielmarge VRS ) Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs nach Vorgaben des Bauflächenbedarfsnachweises des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Kommunale Bevölkerungsvorausrechnung und hieraus abgeleitete kommunale quantitative Zielsetzung Anrechnung der vorhandenen Reserveflächen Bedarf an gewerblichen Bauflächen...68 Ausgangssituation Gewerbliche Flächenreserven; weiterer Bedarf an gewerblichen Bauflächen Flächen für den Einzelhandel - Zentrale Versorgungsbereiche Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe Charakter und Gliederung der Gebietssteckbriefe Pool an Alternativflächen Inhalte der Gebietssteckbriefe und Prüfmethodik...85 Darlegung der Grundinformationen Übergeordnete Restriktionen Sonstige Zielvorgaben Ökologische Aspekte Bewertung sozialer Aspekte Bewertung ökonomischer Aspekte Bewertung Mobilitätsaspekte Kategorie der siedlungsstrukturellen Entwicklung Fachliche Bewertung und Beurteilung der Flächen Fachliche Gesamtbeurteilung aus städtebaulicher Sicht Gesamtbewertung aus Umweltsicht Priorisierungsgrundlagen Fokus auf Innenentwicklung Strategische Handlungsfelder und räumliche Zielsetzungen Wohnen: Wohnraum qualifizieren, Wohnraum schaffen Daseinsvorsorge sichern, Infrastrukturen anpassen Wirtschaftsstruktur und Gewerbe weiterentwickeln Mobilität zukunftsfähig gestalten Landschafts- und Freiraumqualitäten weiterentwickeln Klimaschutz und Klimawandelanpassung voranbringen Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen Vorgenommene Bewertung und Priorisierung von Wohn- und Mischbauflächen Abwägungsschritt 1: Flächenpool von Wohn- und Mischbauflächen des Vorentwurfsstands vom

4 Vorbemerkung Abwägungsschritt 2: Flächenpool von Wohn- und Mischbauflächen des nun vorliegenden Entwurfsstands vom Übersicht und Beschreibung der zur Ausweisung als geplante Wohn- und Mischbauflächen vorgesehenen Flächen Be 1.1: Denkendorfer Straße (West) Be 4.1: Mühlgässle (Ost) He 1.1: Kohlerweg Erweiterung He 3: Hegensberger Hausgärten He 5: Pfarrweinberg Ob 2: Östlich Hegensberger Straße Ob 7: Rosselenäcker SB 1: Flandernstraße / Hochschulverlagerung Su 1.1: Hochwiesenweg Erweiterung Wä 1: Obertal / Färber Ze 1: Hangelstein III Zo 2: Gesäßäcker Übersicht über die zur Ausweisung als geplante Wohn- und Mischbauflächen vorgesehenen und bereits im Verfahren befindlichen Flächen He 9: Teilfläche TV Hegensberg Ho 2: Seracher Straße Ke 1: Neue Weststadt (Gebietsteil Mischbaufläche ohne Gebietsteil Hochschule) Ke 2: Alter ZOB Kr 1.1: Greut Pl 7: VFL Post We 1: Alter Sportplatz Weil Zo 4: Bolzplatz Traifelbergstraße Quantitative Übersicht der zur Ausweisung vorgesehenen Wohn- und Mischbauflächen Vergleich der vorgesehenen Ausweisungsquantität mit den raumordnerischen Zielsetzungen und Prognosegrundlagen: Örtliche Besonderheit Geplante Ausweisung von gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) Vorgenommene Bewertung alternativer gewerblicher Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) Priorisierung zur Ausweisung gewerblicher Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) Übersicht über die zur Ausweisung als geplante gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) vorgesehene Flächen Me 2: Mettinger Wiesen Si 1: Sonderbaufläche südlich K Quantitative Übersicht der zur Ausweisung vorgesehenen gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) Vergleich der vorgesehenen Ausweisungsquantität mit den raumordnerischen Zielsetzungen und Prognosegrundlagen: Örtliche Besonderheit...173

5 Vorbemerkung 4 10 Geplante Ausweisung von Sonderbau-, Gemeinbedarfs- und Versorgungsflächen Übersicht über die zur Ausweisung als Sonderbau-, Gemeinbedarf- und Versorgungsflächen vorgesehenen Flächen Ke 1: Neue Weststadt (Gebietsteil Sondergebiet Hochschulstandort) Zo 3: Erweiterung Rohräckerschule Me 4: Umspannwerk Quantitative Übersicht über die zur Ausweisung vorgesehenen Sonderbau-, Gemeinbedarfsund Versorgungsflächen Prüfung der verkehrlichen Wirkung der Ausweisungsflächen auf das gesamtstädtische Verkehrsnetz (Verkehrsmodell) Übernahmen aus dem Landschafts- und Umweltplan in den Flächennutzungsplan Übernahme von geplanten Grünflächen, Sonderbauflächen Gartenhausgebiet und Flächen für die Forstwirtschaft Suchräume für Kompensationsmaßnahmen Kennzeichnungen und nachrichtliche Darstellungen Denkmalschutz Altlasten, Altlastenverdachtsflächen Bauflächen ohne zentrale Abwasserbeseitigung Störfallbetriebe Verlauf der HQ 100-/ HQ extremgrenzen im Kontext des Hochwasserrisikomanagements Nachrichtliche Darstellungen informeller Planungen im Flächennutzungsplan ( Signaturen ) Nachrichtliche Darstellung von Zielen zur Innenentwicklung Städtebauliche Qualifizierungsgebiete Transformationsgebiete Forcieren der Innenentwicklung im Umfeld der S-Bahn-Standorte Innenentwicklung im Kontext von Mobilitätspunkten und Nahversorgungsangeboten Nachrichtliche Darstellung von freiraumplanerischen, landschaftsökologischen und umweltbezogenen Zielsetzungen zur Innenentwicklung Sicherung von Luftleitbahnen; Verbesserung der Durchlüftung, Vermeidung von Kaltluftbarrierewirkungen Sicherung durchgrünter Wohngebiete; besondere Berücksichtigung siedlungsklimatischer Belange Verbesserung des thermischen Komforts; Reduzierung der Aufheizwirkung und aktive Kühlung in Bereichen mit erhöhter bioklimatischer Belastung Nachrichtliche Darstellung ergänzender Verkehrstrassen...208

6 Vorbemerkung 5 Die Trassen sind als schematische bzw. stellvertretende Darstellungen zu verstehen: Sie beinhalten für die außerhalb des Flächennutzungsplans stattfindenden, künftigen verkehrsplanerischen Untersuchungen ein ganzes Bündel an Alternativen, die hier nicht weiter ausgeführt werden Bauwünsche Übersicht der wesentlichen Änderungen zwischen Stand Vorentwurf und Entwurf Herausnahme von Ausweisungsflächen Ergänzende Hinzunahme von Ausweisungsflächen Veränderung in Abgrenzung von Bestands- und Ausweisungsflächen / Trassenkorridoren Ergänzende inhaltliche Aufnahmen in den Flächennutzungsplan Aktualisierungen des Plans Umsetzungsstrategie: Monitoring Bevölkerung und Wohnen Teil II der Begründung: Umweltbericht Anlagen Teil II Umweltbericht Anlagen: a) Gebietssteckbriefe der Alternativenprüfung b) Gesamttabelle der fachlichen Bewertung der Alternativenprüfung c) Tabelle zur synoptischen fachlichen Priorisierung des Flächenpools d) Priorisierungsplan

7 Vorbemerkung 6 1 Vorbemerkung 1.1 Ziele des Flächennutzungsplans Die Große Kreisstadt Esslingen am Neckar hat am die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans FNP 2025 beschlossen. Inzwischen wurde der in Aufstellung befindliche Flächennutzungsplan umbenannt in Flächennutzungsplan FNP Für den wirksamen Flächennutzungsplan, Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Stuttgart (Zieljahr 1990, genehmigt April 1984), wurden bereits mehrere Änderungsverfahren (letzte Änderung genehmigt ) und zahlreiche Berichtigungen durchgeführt. Die zwischenzeitlich eingetretenen wirtschaftlichen, verkehrlichen und demografischen Entwicklungen sowie strukturellen Veränderungen erfordern von Seiten der Stadt Esslingen am Neckar eine entsprechende städtebauliche Antwort. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes soll die Voraussetzungen schaffen, mit entsprechenden Darstellungen auf die geänderten Rahmenbedingungen reagieren bzw. agieren zu können. Bereits im Oktober 1994 wurde die Auflösung des Nachbarschaftsverbandes Stuttgart beschlossen und die Flächennutzungsplanung wieder in die Zuständigkeit der Gemeinden übertragen. Auch für die Stadt Esslingen stellt sich damit die Aufgabe, ihren eigenen Flächennutzungsplan zu entwickeln, der auf ihre spezielle Situation ausgerichtet ist. Abb. : Rechtswirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Esslingen am Neckar aus dem Jahr 1984 mit Zieljahr 1990, Planausschnitt (ohne Legende) Stand April Vgl. Sitzungsvorlage 61/029/2012 vom

8 Vorbemerkung Charakter des Flächennutzungsplans als vorbereitender Bauleitplan Die Bauleitplanung als solche hat die Aufgabe und das Ziel, die Nutzung der einzelnen Grundstücke in einer Stadt vorbereitend darzustellen und je nach Erforderlichkeit für ausgewählte Plangebiete verbindlich festzusetzen. Als vorbereitender Teil der Bauleitplanung ist der Flächennutzungsplan das planerische Instrument der Gemeinde, um im Rahmen der durch Art. 28 GG gesicherten für das Planungshoheit flächendeckend gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen ( 5 BauGB). Da der Flächennutzungsplan über das gesamte Gebiet der Gemeinde aufzustellen ist, enthält er grundlegende planerische Aussagen über alle bereits bebauten und zukünftig bebaubaren Flächen, genauso wie über alle unbebauten und auch weiterhin von einer baulichen Nutzung freizuhaltenden Flächen. Als Zielkorridor für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird das Jahr 2030 festgelegt. Der Flächennutzungsplan FNP 2030 der Stadt Esslingen am Neckar besteht im Stand der Entwurfsfassung aus: - Flächennutzungsplan M 1: mit Legende im Status Entwurf, Begründung Teil I im Status Entwurf, Begründung Teil II: Umweltbericht im Status Entwurf, Darstellung der geprüften Alternativflächen (Gebietssteckbriefe) im Status Entwurf Gesamttabelle der fachlichen Bewertung der Alternativenprüfung im Status Entwurf Tabelle der synoptischen fachlichen Priorisierung des Flächenpools im Status Entwurf Plan zur synoptischen Priorisierung des Flächenpools im Status Entwurf Rechtsgrundlage und Rechtswirkung des Flächennutzungsplans Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde im Jahr 2010 durch den Gemeinderat der Stadt Esslingen beschlossen und förmlich eingeleitet, mithin nach altem Recht mit den vor dem geltenden Rechtsvorschriften begonnen. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger Öffentlicher Belange nach 4 (1) Satz 1 BauGB wurde mit Schreiben an die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange vom eingeleitet, die frühzeitige Beteiligung nach 3 (1) BauGB erfolgte vom bis Damit wurde die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger Öffentlicher Belange entsprechend der Maßgaben der Überleitungsvorschrift nach 245c BauGB (Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt) vor dem 16.Mai 2017 eingeleitet. Mithin kann das Flächennutzungsplanverfahren nach den vor dem geltenden Rechtsvorschriften ( altes Recht) fortgeführt und abgeschlossen werden.

9 Vorbemerkung 8 Für den Flächennutzungsplan gelten folgende Rechtsgrundlagen: - das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3634) - -Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3786) - Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom (BGBl I S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1057) Der Flächennutzungsplan schafft als vorbereitender Bauleitplan kein Baurecht, auch kann aus dem Flächennutzungsplan heraus kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Bodennutzung abgeleitet werden. Bestehende Nutzungen bleiben weiterhin zulässig, auch wenn sie nicht den im Flächennutzungsplan dargestellten, geplanten Nutzungen entsprechen. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan weder eine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern oder den Eigentümern der überplanten Grundstücke, noch lassen sich aus ihm verbindliche Grundstückswerte ableiten. Vielmehr entfaltet der Flächennutzungsplan als städtebaulicher Ziel- und Leitplan eine sogenannte behördenverbindliche Wirkung, d.h. er bindet die bei seiner Aufstellung beteiligten Behörden. Er bildet die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen gemäß des sog. Entwicklungsgebotes ( 8 Abs. 2 BauGB) und ist in bestimmten Fällen die Grundlage für die Ausübung von Vorkaufsrechten. Trotz der auf der Ebene des Katasterplans erarbeiteten Planzeichnung sind die im Flächennutzungsplan getroffenen Darstellungen grundsätzlich nicht als parzellenscharf anzusehen. Der Flächennutzungsplan ist den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen ( 1 Abs. 4 BauGB). Gemäß 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Hinweise zur Datenbasis: Da zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Entwurfsstands Mitte / Herbst 2017 die aktuell verfügbare Datenbasis der amtlichen Einwohnerzahl nur zum 3. Quartal 2016, nicht aber zum verfügbar war und die übrigen Parameter (bspw. Zahl der Wohneinheiten, Flächenbezüge etc.) jeweils zum Jahresende definiert werden, wurde als einheitliche Datenbasis der amtlich letztmals durchgängig zum Jahresende verfügbare Datenstand vom als Datenbasis für den vorliegenden Entwurf des Flächennutzungsplans verwendet.

10 Kontext zum Bürgerdialog Stadtentwicklung 9 2 Kontext zum Bürgerdialog Stadtentwicklung Trotz einer intensiven Beteiligung der Öffentlichkeit im Vorfeld des ersten Vorentwurfs des Flächennutzungsplans im Jahr 2012 und eines bestehenden Grundkonsens zu den Zielen und zur Grundstruktur der Stadtentwicklung ergaben sich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung des ersten Vorentwurfsstands erhebliche Proteste aus der Öffentlichkeit. Diese manifestierten sich an der neben der Innenentwicklung auch vorgesehenen Außenentwicklung im Rahmen der weiteren Siedlungsentwicklung und noch stärker an spezifischen Standorten. Vor diesem Hintergrund sind Gemeinderat und Verwaltung im Frühjahr 2013 übereingekommen, das Verfahren zu unterbrechen und in einem breit angelegten Beteiligungsprozess nochmals die strittigen Inhalte und umfassenden Fragen der Stadtentwicklung zu diskutieren. Hierfür wurde in einer ersten Phase die Prozessstruktur von einer Gruppe unterschiedlicher Interessensvertreter der Esslinger Stadtöffentlichkeit ( Runder Tisch ) mit entworfen und begleitet. Ziel dieses Vorgehens war der Aufbau einer den Prozess tragenden Vertrauensbasis. Auf dieser Grundlage wurde der Prozess in seiner zweiten Phase in mehreren öffentlichen Stadt(teil-)-konferenzen für die gesamte Bürgerschaft geöffnet. Die nachfolgende Übersicht gibt einen zeitlichen Überblick über das Beteiligungsverfahren:

11 Kontext zum Bürgerdialog Stadtentwicklung 10 Im Zuge und begleitend zu dem Beteiligungsverfahren wurden drei Bausteine erarbeitet: Die Szenarien der Stadtentwicklung (schrumpfen, halten, wachsen) Die thematischen Strategiekarten Der Flächenpool mit überarbeiteter methodischer Priorisierung Für die Szenarien der Stadtentwicklung entwarf die Verwaltung als Input in den Beteiligungsprozess ein Wirkungsmodell des Funktionierens von Stadt, um die systemischen Zusammenhänge und deren Wechselwirkungen vereinfacht, auf einen Blick erfassbar, darstellen zu können. Dieses wurde mit spezifischen demografischen Bevölkerungsvorausrechnungen für die Gesamtstadt und für die Bürgerausschussbezirke (Stadtteile) angereichert, um eine möglichst realistische Einschätzung des zukünftigen Bevölkerungsaufbaus bei unterschiedlichen strategischen Grundausrichtungen zu erhalten. Die Berechnungsbasis bildeten unterschiedliche, grundlegende und modellhafte Annahmen zur möglichen Aktivierung von Innenentwicklungs- und Außenentwicklungspotenzialen. Im Ergebnis wurden so differenzierte Szenarien möglicher Zukunftsentwicklungen vom "Schrumpfen" über "Bevölkerung halten" bis hin zum "Wachsen" in den prinzipiellen Auswirkungen sichtbar. Die unterschiedlichen Szenarien wurden im Zuge des Bürgerdialogs durchaus kontrovers diskutiert. Im Ergebnis fasste der Gemeinderat der Stadt Esslingen basierend auf den Diskussionsergebnissen in seiner Sitzung am den Beschluss, als Grundlage der weiteren Stadtentwicklung Handlungsoptionen zu entwickeln, um langfristig mindestens das Szenario Halten zu erzielen. Die in diesem Rahmen erarbeitete Bevölkerungsvorausrechnung und die damit verbundene Bedarfssituation des Szenarios Halten war Teil des Flächennutzungsplanvorentwurfs 2016 und ist Ausgangspunkt für den überarbeiteten, nun vorliegenden Flächennutzungsplanentwurf und wird im Kapitel 5 dargelegt. Als weiterer Baustein der inhaltlichen Diskussion wurden die im Rahmen des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan entwickelten thematischen, strategischen Karten gebündelt und um die Inhalte aus dem Diskurs mit der Bürgerschaft fortgeschrieben. Diese stellen nun Strategiekarten dar, die die inhaltlichen Zukunftsthemen räumlich verorten. Auch die Strategiekarten wurden intensiv in den öffentlichen Veranstaltungen inhaltlich diskutiert und weiter angereichert. Die Strategiekarten werden unabhängig vom formellen Flächennutzungsplan weitergeführt und stellen neben dem Rechtsinstrumentarium des Flächennutzungsplans auf der informellen Ebene ein für die Verwaltung leitendes gesamtstädtisches räumliches Strategiekonzept dar. Schließlich wurde die Systematik der Bewertung und der fachlichen Priorisierung von Potenzialflächen als Reaktion auf die Kritik am Vorentwurf des Flächennutzungsplanes von 2012 im Hinblick auf eine verbesserte Struktur und Nachvollziehbarkeit überarbeitet. Ziel war es, über die Gebietssteckbriefe und eine Gesamtbewertungstabelle die Methodik der Flächenauswahl und ihre weitere Priorisierung möglichst objektiv, nachvollziehbar und transparent neu aufzubereiten. Hierbei wurden zunächst alle geprüften Flächen des seinerzeitigen Flächennutzungsplanvorentwurfes um zusätzliche aus Stellungnahmen des damaligen Beteiligungsverfahrens

12 Kontext zum Bürgerdialog Stadtentwicklung 11 resultierende und um noch nicht ausgeschöpfte Potenziale aus dem heute rechtswirksamen Flächennutzungsplans (von 1984) ergänzt. Schließlich wurden auch weitere Flächenvorschläge aus dem Bürgerdialog in die Prüfung aufgenommen. Dieser aktualisierte Pool an Untersuchungsflächen wurde im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfs 2016 basierend auf der bereits vorliegenden Einzelprüfung nochmals vertiefend nach ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen, verkehrlichen und städtebaulichen Kriterien bewertet und erneut kategorisiert. Hierbei wurden - den Anregungen der Bürgerschaft entsprechend - die Bewertungskriterien übergeordneter Restriktionen (wie beispielsweise Landschaftsschutzgebiete, regionale Grünzüge oder Grünzäsuren), auf welche die Stadt Esslingen nur bedingt Einflussmöglichkeiten besitzt, separat als Kriterium dargestellt und in die Bewertung eingestellt. Im Ergebnis lag dann ein aktualisierter Flächenpool mit zugeordneten Gebietssteckbriefen vor, der aus der Konsenssuche mit der Bürgerschaft und dem Ausloten einer möglichst methodisch nachvollziehbaren, objektiven Herangehensweise heraus entwickelt wurde. Hierbei wurden in Abstimmung mit dem Runden Tisch Priorisierungen vollzogen ( priorisierte Flächen / Nachrückerflächen, auszuscheidende Flächen ), welche die Basis auch der kommunalpolitischen Diskussion bildeten. In seiner Sitzung am hat der Gemeinderat der Stadt Esslingen beschlossen, die folgenden Flächen der Empfehlung des Bürgerdialogs zur Umsetzung des Szenarios mindestens Halten als Grundlage in den Flächennutzungsplanvorentwurf 2016 einzustellen. Die Nachrückerflächen sind in der nachfolgenden Aufstellung mit einem (*) gekennzeichnet und wurden im Flächennutzungsplanvorentwurf 2016 als Optionsflächen gekennzeichnet dargestellt, um im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung durch die Behörden fachlich bewertet zu werden. Hinzu kam die Maßgabe, neben der Prüfung von Optionen für den großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel, auch für die gewerbliche Entwicklung Entwicklungsoptionen mit den übergeordneten Behörden auszuloten und auch interkommunale Entwicklungsoptionen zu prüfen. Der aktualisierte Flächenpool bildete die Basis des Flächennutzungsplanvorentwurfs 2016, und wurde in die Alternativenprüfung des Flächennutzungsplans eingestellt. Die konkrete Ausweisung von Bauflächen wurde jedoch im Vorentwurfsstand entsprechend aktueller Entwicklungen, neuer fachplanerischer Erkenntnisse (insbesondere Artenschutz) und weitergehender Abstimmungen mit den übergeordneten Behörden weiterentwickelt und angepasst.

13 Kontext zum Bürgerdialog Stadtentwicklung 12 Flächenpool des Beschlusses des Gemeinderates der Stadt Esslingen vom :

14 Kontext zum Bürgerdialog Stadtentwicklung 13 Obwohl es sich beim Bürgerdialog zur Stadtentwicklung um ein informelles Instrument der Stadtentwicklungsplanung handelt, wurde dieser Beteiligungsprozess in das formale Verfahren integriert. Die zahlreichen Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung 2013 abgegeben wurden, aber auch die nach Unterbrechung des Beteiligungsverfahrens noch eingegangenen Stellungnahmen, wurden gesammelt, erfasst und thematisch gebündelt dokumentiert. Das so entstandene, umfangreiche Dokument wurde dem Gemeinderat am Jahresende 2013 zur Kenntnis übergeben. Auch wurde es für die Diskussionen im Rahmen des Bürgerdialogs zur Stadtentwicklung sowie für die Arbeit an dem Flächennutzungsplan- Vorentwurf 2016 ausgewertet. Die wesentlichen Themenkomplexe wurden im Bürgerdialog intensiv behandelt und aufgearbeitet. Behandlung der zentralen Themenkomplexe der Stellungnahmen im Rahmen des Bürgerdialogs Ohne an dieser Stelle auf alle Fragestellungen und Themen im Einzelnen einzugehen, soll anhand der zentralen Aspekte beispielhaft aufgezeigt werden, wie mit den Inhalten aus den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung im Frühjahr 2013 umgegangen wurde. Innenentwicklung vor Außenentwicklung Das Thema des Vorrangs der Innenentwicklung vor Außenentwicklung begleitete den gesamten Bürgerdialog. Der Flächenpool als eines der Ergebnisse des Bürgerdialogs und Grundlage für einen neuen Flächennutzungsplan zeigt, dass diesem in 1a Abs. 2 BauGB verankertem Prinzip Rechnung getragen wurde: nur 1/5 aller Flächenoptionen soll im Außenbereich realisiert werden, 4/5 im Innenbereich. Auswirkungen des demographischen Wandels sowie der Bevölkerungsentwicklung in Esslingen allgemein, Bevölkerungsvorausrechnung, Wohnraumbedarf, quantitativstrategische Zielsetzung Im Rahmen der extern erarbeiteten Esslingen-spezifischen Bevölkerungsvorausrechnung (vgl. auch Kapitel 0) fand eine detaillierte Analyse der demografischen Ausgangsdaten sowie des Arbeitsmarktes und der Bautätigkeit statt. Mit Hilfe dieser Analyse und verschiedenen Vorausrechnungsannahmen konnten unterschiedliche Szenarien für Esslingen erarbeitet und deren jeweilige Auswirkungen auf die unterschiedlichen Bereiche des Systems Stadt und des Lebens in der Stadt aufgezeigt werden. Die Szenarien und deren Konsequenzen wurden im Bürgerdialog intensiv diskutiert. Der neue Flächennutzungsplan-Vorentwurf baut auf ein Szenario mind. Halten auf (s. Kap. 0). Methodik der Steckbriefe, fachliche Bewertung und Gewichtung, Nachvollziehbarkeit der Gesamtbewertung, Umgang mit übergeordneten Restriktionen Als ein inhaltlicher Baustein des Bürgerdialogs wurde die Flächenbewertung und - priorisierung der Alternativenprüfung des damaligen FNP-Vorentwurfs nochmals überarbeitet. Hierbei wurden u.a. die Bewertungskriterien weiter ausdifferenziert (z.b. in den Bereichen Ökologie/ Artenschutz/ Landschaftsschutz), um den Anregungen aus der Bürgerschaft Rechnung zu tragen. Außerdem wurde die Methodik dahingehend geschärft, dass die Schritte der fachlichen Bewertung, Gewichtung und Priorisierung besser nachzuvollziehen sind.

15 Kontext zum Bürgerdialog Stadtentwicklung 14 Hinweise zu einzelnen Stadtteilen und konkreten Flächenoptionen Die Stadtteilkonferenzen im Herbst 2014 sowie die weiteren öffentlichen Veranstaltungen boten die Möglichkeit, stadtteilspezifische Themen und konkrete Flächenoptionen intensiv zu diskutieren. Konkrete Hinweise flossen bei der Überarbeitung der Gebietssteckbriefe ein und neue Flächenvorschläge wurden in den Flächenpool zur Prüfung aufgenommen. Verkehr in Esslingen allgemein und konkrete verkehrliche Problemsituationen Der Aspekt Verkehr war im Rahmen des Bürgerdialogs immer wieder ein zentrales Thema. Die Gebietssteckbriefe wurden auch im Hinblick auf den Verkehr nochmals überarbeitet und fortgeschrieben. Im weiteren Verfahren wird eine Aktualisierung des Verkehrsmodells erfolgen, v.a. um kumulative Wirkungen möglicher baulicher Entwicklungen zu untersuchen. Einzelne konkrete Verkehrsthemen (z.b. potenzielle Erschließungstrassen) wurden im Bürgerdialog und im Rahmen der Vorbereitung eines neuen Vorentwurfs (u.a. auch in Abstimmung mit den betroffenen Bürgerausschüssen etc.) weiterentwickelt und finden sich in den Plandarstellungen wieder. Darüber hinaus werden verkehrliche Themen auch auf weiteren Planungsebenen außerhalb der Flächennutzungsplanung behandelt (Lärmaktionsplan, Stadtteilentwicklungskonzepte). Hinweise zum Thema Ökologie und zur Bedeutung der Landschaft in Esslingen Auch dieses Thema insbesondere die Frage, welchen Stellenwert Aspekte der Ökologie in der Stadtentwicklung haben sollten wurde intensiv im Bürgerdialog diskutiert. Die Überarbeitung der Inhalte der Steckbriefe und deren Methodik tragen dem Ergebnis der Diskussion Rechnung. Darüber hinaus wurden vertiefende Untersuchungen zum Artenschutz und zu lokalklimatischen Fragestellungen beauftragt, um die Aussagen der Steckbriefe noch weiter zu konkretisieren. Neue Gebiets- bzw. Flächenvorschläge Vorschläge zu neuen potenziellen Flächenentwicklungen wurden geprüft, ggf. in die Alternativenprüfung aufgenommen und dort über Steckbriefe bewertet. Private Bauwünsche Als Stellungnahmen eingegangene private Bauwünsche wurden mit aufgenommen. Alte und neue Bauwünsche wurden im Rahmen des weiteren Verfahrens (nochmals) nach einheitlichen Kriterien geprüft. Themen außerhalb der Flächennutzungsplanung Themen und Fragestellungen, die nicht auf der Ebene der Flächennutzungsplanung behandelt werden können, wurden gebündelt an die entsprechenden Fachämter und Stellen weitergegeben. Hierzu zählen auch Stellungnahmen zum Thema Windenergie diese werden in einem separaten Verfahren (Teil-FNP Wind) behandelt. Für in Esslingen besonders relevante Themen wie Verkehr, Durchlüftung/ Klimawandelanpassung und Artenschutz wurden darüber hinaus vertiefende Gutachten und Studien in Auftrag gegeben, teilweise mit gesamtstädtischem Bezug, teilweise bezogen auf thematische oder räumliche (Konflikt) Schwerpunkte.

16 Grundlagen zum Geltungsbereich des Flächennutzungsplans 15 3 Grundlagen zum Geltungsbereich des Flächennutzungsplans 3.1 Allgemeine Daten Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Gesamtgemarkung der Großen Kreisstadt Esslingen am Neckar mit den jeweiligen Stadtteilen Berkheim, Brühl, Hegensberg, Hohenkreuz, Innenstadt, Kennenburg, Kimmichsweiler/ Oberhof, Krummenacker, Liebersbronn, Mettingen, Neckarhalde, Oberesslingen, Obertal, Pliensauvorstadt, Rüdern, Serach, Sankt Bernhardt, Sirnau, Sulzgries, Wäldenbronn, Weil, Wiflingshausen, Zell, Zollberg wurden die selbstständige Gemeinde Oberesslingen sowie Oberhof nach Esslingen eingemeindet folgten die Eingemeindungen von Hegensberg und Kimmichsweiler kam Brühl von Stuttgart-Obertürkheim zu Esslingen hinzu wurde Sirnau von der Gemeinde Deizisau erworben wurde Weil eingemeindet wurden Berkheim (1. Mai) und Zell (1. Juli) aufgrund freiwilliger Vereinbarungen in die Stadt Esslingen eingegliedert. 2 Esslingen ist seit 1. April 1956 Große Kreisstadt. Sie ist Sitz des Landratsamtes und größte Stadt des Landkreises Esslingen. Die Stadt Esslingen am Neckar ist eingebunden in die übergeordneten Verwaltungseinheiten: Regierungsbezirk: Stuttgart Regionalverband: Verband Region Stuttgart Landkreis: Esslingen. Bevölkerung, Gemeindegebiet und Dichtewerte Zum Stand bezifferte das statistische Landesamt die amtliche Einwohnerzahl auf Einwohner. 3 Statistische Basisdaten für die einzelnen Stadtteile der Stadt Esslingen liegen von Seiten des Statistischen Landesamtes nicht vor. Zum Überblick der Einwohnerverteilung innerhalb der Stadt Esslingen wird daher auf die Zahlenbasis des Amtlichen Einwohnerregisters zurückgegriffen, welches durch die Stadt Esslingen geführt wird. Aufgrund unterschiedlicher Basisdaten differieren hierbei die Angaben zur Einwohnerzahl der Städte in Deutschland. Die jeweiligen Statistischen Landesämter, welche die offizielle amtliche Einwohnerzahl feststellen, ermitteln ihre Zahlen auf der Grundlage der Ergebnisse des Zensus 2011 mittels Fortschreibung anhand von Weg-/Zuzügen, Sterbefällen und Geburten. Die jeweiligen Melderegister schreiben hingegen unabhängig des Zensus monatlich die Bevölkerungszahl anhand des Einwohnermelderegisters fort. In der Summe führt dabei das Amtliche Einwohnerregister der Stadt Esslingen zum Stand insgesamt Einwohner, was eine Differenz gegenüber den Zahlen des Statistischen Landesamtes von Einwohnern bedeutet. Da anders als bei den Zahlen des Statistischen Landesamtes mit letztem Stand vom 3. Quartal 2016 beim Einwohnermelderegister auch bereits Zahlen zum Jahresendstand 2016 verfügbar sind, werden in der nachfolgenden Tabelle zur Übersicht auch diese wiedergegeben. 2 Daten aus Stand: November Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand November 2017

17 Grundlagen zum Geltungsbereich des Flächennutzungsplans 16 Die Einwohner verteilen sich entsprechend der kommunalen Statistik folgendermaßen auf die einzelnen Stadtteile: Abb.: Einwohnerzahlen der Stadtteile nach kommunaler Statistik /16 4 Stadtteil Einwohnerzahlen Einwohnerzahlen Innenstadt Oberesslingen Berkheim Pliensauvorstadt Zollberg Mettingen Sulzgries Zell Hohenkreuz St. Bernhardt Hegensberg Wäldenbronn Krummenacker Rüdern Serach Liebersbronn Wiflingshausen Weil Neckarhalde Sirnau Brühl Kennenburg Obertal Kimmichsweiler/Oberhof Gesamt Datenbasis: Stadt Esslingen, Einwohnermelderegister

18 Grundlagen zum Geltungsbereich des Flächennutzungsplans 17 Die Gemarkungsfläche der Stadt Esslingen am Neckar, für die die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gilt, beträgt ca ha. Im Gemarkungsgebiet Esslingen ist die Bevölkerungsdichte mit durchschnittlich EW/km² sehr hoch, wie die Vergleichswerte von Landkreis (817 EW/km²), Region (749 EW/km²) und Land Baden-Württemberg (305 EW/km²) zeigen (Stand ). 5 Die Struktur des Gemarkungsgebietes kann in vereinfachter Form anhand der Art der Bodennutzung aufgezeigt werden. Die Struktur lässt sich in erster Linie in die Nutzungsarten Siedlungs- und Verkehrsfläche, Landwirtschaft und Waldfläche unterteilen. In Esslingen nimmt die Siedlungs- und Verkehrsfläche mit 42 % den größten Anteil des Gemarkungsgebietes ein, gefolgt von der Landwirtschaftsfläche mit 29,8 % und der Waldfläche mit 25,5 %. Der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche ist im Vergleich zum Wert des Landkreises, der Region und des Landes stark überdurchschnittlich. Die Anteile von Landwirtschaftsfläche und Waldfläche hingegen sind unterdurchschnittlich. Abb.: Nutzungsarten in Esslingen am Neckar Nutzungsart Esslingen am Neckar Vergleich Land Baden-Württemberg ha % % Siedlungs- und Verkehrsfläche ,0 14,3 Gebäude- und Freifläche ,4 7,7 Betriebsfläche ohne Abbauland 34 0,7 0,1 Verkehrsfläche ,9 5,5 Erholungsfläche 113 2,4 0,9 Friedhof 25 0,5 0,1 Landwirtschaftsfläche ,8 45,5 Waldfläche ,5 38,3 Wasserfläche 110 2,4 1,1 Übrige Nutzungsarten 16 0,3 0,7 Bodenfläche insgesamt Die Landwirtschaftsflächen sind in den letzten Jahren zugunsten der Siedlungs- und Verkehrsfläche und in geringem Maße der Waldfläche zurückgegangen. Die relativ geringe Zunahme der Siedlungsund Verkehrsfläche seit 1988 ist mit dem bereits im Ausgangsjahr 1988 mit 37,4 % überdurchschnittlich hohen Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche am Gemarkungsgebiet zu erklären. Dies dokumentiert, ebenso wie die hohe Bevölkerungsdichte, welch starker Siedlungsdruck in der Stadt Esslingen am Neckar vorhanden ist bzw. auf die Stadt wirkt. Begründet ist dies vor allem durch die Lage im Verdichtungsraum Stuttgart (Metropolregion) und die gute verkehrliche Anbindung. 5 Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2016

19 Grundlagen zum Geltungsbereich des Flächennutzungsplans 18 Geographische Lage Geografisch betrachtet gehört das Gemarkungsgebiet zum Mittleren Neckarraum. Der Bezeichnung Mittlerer Neckarraum liegt kein traditioneller Landschaftsname zu Grunde sondern als Mittlerer Neckarraum wird hier das Gebiet hoher Bevölkerungs- und Wirtschaftskonzentration im Umkreis der Landeshauptstadt Stuttgart verstanden. Es ist kein Raum von einheitlicher naturräumlicher Gestalt und auch kein Gebiet mit halbwegs einheitlichen Strukturen, sondern eine Agglomeration mit vielfältigen, jedoch bevorzugt industriellen Betätigungen. 7 Genauer betrachtet befindet sich Esslingen am Neckar an einer Engstelle des Neckartals südöstlich von Stuttgart. Der Fluss durchquert das Stadtgebiet von Südosten nach Nordwesten, wobei die Altstadt nördlich des Neckars liegt. Aus der Gemeinde Altbach kommend berührt der Neckar zunächst den Stadtteil Zell und verlässt das Stadtgebiet zwischen den Stadtteilen Mettingen und Weil in Richtung Stuttgart. Die Stadt Esslingen am Neckar grenzt an die nachfolgenden Städte und Gemeinden, im Uhrzeigersinn beginnend im Norden: Kernen im Remstal (Rems-Murr-Kreis) Aichwald Baltmannsweiler Altbach Deizisau Plochingen Denkendorf Ostfildern (alle Landkreis Esslingen) sowie Stuttgart (Stadtkreis). Die unmittelbare Nachbarschaft zu dem Oberzentrum Stuttgart zeigt die attraktive Lage der Stadt Esslingen am Neckar in der Region Stuttgart. Stadtstruktur Die Stadt Esslingen wird geprägt durch eine städtebauliche Grundstruktur, die sich einerseits stark ausdifferenziert zwischen der hoch verdichteten Tallage des Neckartals und den Höhenstadtteilen südlich und nördlich des Neckars und die andererseits einen ausgeprägt polyzentralen Charakter aufweist. Die städtebauliche Grundstruktur im Neckartal wird zum einen durch linear verlaufende Hauptverkehrsachsen geprägt (Bahntrasse, Neckar, B 10), die als Zäsuren entlang des Verlaufs des Neckars wirken. Zum anderen finden sich in der Tallage des Neckars die hochverdichteten Wohnquartiere, die von der historischen Altstadt über gründerzeitliche Stadterweiterungen bis hin zu den Quartieren der Vor- und Nachkriegszeit reichen. Darüber hinaus wird die Tallage des Neckars durch ausgedehnte, teils tradierte, teils aber auch erst in jüngerer Zeit entwickelte gewerbliche Flächen charakterisiert, die sich östlich des Merkelparks bis zur Gemarkungsgrenze zu Altbach keilförmig südlich der Bahntrasse erstrecken und die Wohnquartiere der Oststadt, Oberesslingen und Zell, vom Zugang zum Neckar abschneiden. 7 Geografische Landeskunde von Baden-Württemberg S. 263 ff., Hrsg. Christoph Borcherdt

20 Grundlagen zum Geltungsbereich des Flächennutzungsplans 19 Während nördlich des Neckars die Kernstadt räumlich mit dem Stadtteil Oberesslingen verschmolzen ist, bilden die Stadtteile Mettingen und Zell noch stadtstrukturell eigenständige Siedlungskörper. Südlich des Neckars sind die Stadtteile Weil und Brühl sowie Sirnau durch die Lage der B 10 stark isoliert. Die Pliensauvorstadt bildet einen eigenständigen Siedlungskörper, der durchgängig eine hohe bauliche Dichte aufweist. Die nördlichen Höhenstadtteile werden durch tradierte Siedlungslagen in den Hängen entlang und den Kuppenlagen oberhalb des Neckartals mit einem vorwiegenden Fokus auf den Individualwohnungsbau charakterisiert. Die Siedlungslagen sind in Teilbereichen bereits verschmolzen (bspw. Sulzgries-Krummenacker, St. Bernhardt-Serach, Hegensberg-Liebersbronn), teils sind jedoch auch noch die Stadtteilstrukturen städtebaulich ablesbar (Neckarhalde, Rüdern, Wäldenbronn). Die südlichen Höhenstadtteile sind Berkheim und Zollberg. Der Stadtteil Berkheim hat sich hierbei aus einer tradierten Siedlungslage zum drittgrößten Stadtteil entwickelt und besitzt einen deutlichen Bezug zur Filderebene. Der Stadtteil Zollberg wurde in der Nachkriegszeit aufgesiedelt und differenziert sich in einen durch Geschosswohnungsbau geprägten Ost- und einen durch Individualwohnungsbau geprägten Westteil. Abb.: Stadt Esslingen, Schwarzplan zur Verdeutlichung der stadtstrukturellen Grundstruktur, Stand Datenbasis: Stadt Esslingen, 2016

21 Grundlagen zum Geltungsbereich des Flächennutzungsplans 20 Insgesamt verfügt die Stadt Esslingen siedlungsstrukturell über eine ausgeprägt polyzentrale Grundstruktur mit einem eher kompakten Siedlungskörper in der Tallage und neben der zentralen Rolle der Kernstadt mit über die gesamte Stadt verteilten Versorgungskernen. Die polyzentrale Grundstruktur ist vorrangig der ausgeprägten Topografie geschuldet und besitzt hinsichtlich der Wohnqualität erhebliche Vorteile (Bezug zum Freiraum). So summieren sich die Außengrenzen der Siedlungsstruktur gegenüber angrenzenden Freiräumen auf insgesamt knapp 126 lfdkm. Gleichzeitig führt die polyzentrale Grundstruktur aber auch zu Nachteilen bspw. bei der Verkehrserschließung, was sich an den vorhandenen Belastungssituationen an der Krummenackerstraße, des City-Rings, der Mülbergerstraße oder etwa der Hirschlandstraße und Schorndorfer Straße ablesen lässt. Ebenso bedingt die polyzentrale Grundstruktur eine wenig ökonomische Ausnutzung der Stadt mit hohen Kosten für Ver- und Entsorgung und Verkehrsinfrastruktur sowie Buslinien. 3.2 Naturraum / Landschaftsbild Esslingen am Neckar reicht im Osten in die Höhe des Schurwaldes, im Süden reichen die Ausläufer bis zur Filderebene. Die Stadt erstreckt sich damit über eine Höhenlage von 230 m im Neckartal bis 498 m auf dem Schurwald. Landschaftlich prägendes Element in Esslingen ist die Lage am Neckar. Der Neckar ist ein 367 km langer Nebenfluss des Rheins, der den zentralen Teil Baden-Württembergs entwässert. Bei Plochingen macht der Neckar an der Mündung der von der Alb zufließenden Fils einen scharfen Knick nach Nordwesten ( Neckarknie ). Ab hier ist er schiffbar und bis Stuttgart in eine auf beiden Seiten von Verkehrsbauten geprägte Stadtlandschaft eingebunden. Innerhalb der Auenbereiche des Neckartals befinden sich nährstoffreiche und auf Grund ihres günstigen Gefüges für den Ackerbau sehr gut geeignete Böden. Im stark reliefierten Neckarraum stellte das Neckartal historisch die einzige Möglichkeit zum Bau von Verkehrsinfrastruktur dar. Entsprechend liegen auch heute noch mit der Bahntrasse Stuttgart-Plochingen-Ulm und der Bundesstraße B 10 wichtige Verkehrsinfrastrukturen im Neckartal. Ebene Flächen und der Bezug zum Neckar waren zudem historisch für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industrieanlagen gesucht. Seit der Industrialisierung wandelte sich die Landschaft des Neckartals in weiten Teilen von einer Kultur- in eine Industrielandschaft. Begradigungen haben zum Verschwinden der natürlichen Gewässerstruktur, der Fließdynamik und der strukturreichen Auenlandschaften geführt. Mit der Schiffbarmachung und der Anlage der Schleusen wandelte sich der Neckar zu einer Schifffahrtsstraße mit einem entsprechend technischen Charakter. Die Esslinger Stadtkanäle (Nebenkanäle des Neckars) durchziehen die Esslinger Innenstadt. Seit dem Jahr 2000 erarbeitet die Stadt Konzepte zur ökologischen Aufwertung der Kanäle. 9 Die Stadtkanäle sind als Kulturdenkmale in die Denkmalliste eingetragen. 9 aus /Bauen & Umwelt/Natur- und Umweltschutz/Gewässer/Stadtkanäle, November 2010.

22 Grundlagen zum Geltungsbereich des Flächennutzungsplans 21 Neben dem Element des Neckars prägen nördlich des Neckartals die Bachläufe des Hainbachs, des Geiselbachs und des Forstbachs das Landschafts- und Stadtbild. Der Hainbach verläuft im Oberlauf durch den Schurwald und fließt offen durch das Hainbachtal durch die oder entlang der Stadtteile Obertal, Wäldenbronn, Wiflingshausen, St. Bernhardt, Kennenburg und mündet in Oberesslingen in den Neckar. Das Hainbachtal stellt eine der wichtigsten Kalt- und Frischluftschneisen für Esslingen dar ließ die Stadt Esslingen einen Gewässerentwicklungsplan erstellen, der 2007 aktualisiert wurde. Seit insgesamt 15 Jahren wird dieser Plan mit Maßnahmen wie Bachrenaturierungen, Entdolungen, Anlage von Sohlrampen und Überflutungsteichen sowie Baumund Strauchpflanzungen umgesetzt. 10 Seit 2011 ist auch der Mündungsbereich des Hainbachs in den Neckar naturnah gestaltet 11. Der Belzbach fließt bei Wiflingshausen in den Hainbach. Östlich von Hegensberg fließt der Krebsbach in den Zimmerbach, und in Oberesslingen mündet dieser in den Hainbach. Sowohl der Hainbach wie auch der Krebsbach verlaufen im Bereich der Ortslage von Oberesslingen teilweise verdolt. Der Geiselbach und der Bregelbach fließen in Krummenacker zusammen und verlaufen als Geiselbach von Krummenacker über Sulzgries in Richtung der Kernstadt, wo dieser in die Neckarkanäle mündet. Im Gegensatz zum Hainbach verläuft der Geiselbach weitestgehend verdolt und ist im Stadt- und Landschaftsbild faktisch kaum mehr ablesbar. Seine Tallage bildet aber neben dem Hainbachtal eine weitere wichtige klimatische Ventilationsbahn nördlich des Neckars aus. Nördlich von Zell entspringt der Forstbach, bevor auch dieser verdolt durch die Ortschaft und dann renaturiert in den Neckar fließt. Unterhalb des Ailenbergs in Rüdern fließt der Klingenbach, das erste Stück offen, dann verdolt bis zum Neckar. Südlich des Neckars fließen von den Hanglagen der Filderebene mehrere kleine Bäche und Gräben dem Neckar zu, wie der Mühlbach in Weil, der Champagnebach und das Auchtbächle in der Pliensauvorstadt. Am östlichen Rand der Gemarkung Esslingen mündet darüber hinaus an der Gemarkungsgrenze zu Deizisau die Körsch in den Neckar. Der Schurwald bildet landschaftsräumlich die Nordgrenze der Gemarkung. Der Schurwald ist ein bis zu 513,2 m ü. NN hoher, bewaldeter Höhenzug, der östlich von Stuttgart beginnt und sich in Ostrichtung bis zu den Vorbergen der Schwäbischen Alb zieht. Er liegt in den Landkreisen Esslingen und Göppingen sowie im Rems-Murr-Kreis. Im Süden wird der Schurwald vom stark industrialisierten Filstal und dem Neckartal, im Norden vom Remstal begrenzt. Heute ist der Schurwald ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Stadt Esslingen und den Großraum Stuttgart. Der Stettener Bach bildet innerhalb des Schurwalds einen Großteil der nordöstlichen Gemarkungsgrenze. Er entwässert in Richtung Remstal. Die Fildern im Süden der Esslinger Gemarkung bilden jenseits des bis zum Plochinger Knie Südwest Nordost fließenden Neckars die Fortsetzung des Albvorlandes. Die Fildern reichen bis unmittelbar an den steilen Abfall zur Stuttgarter Bucht heran. Entlang von Südost-Nordwest verlaufenden Bruchlinien ist der etwa 10 km breite Fildergraben eingesunken und liegt als eine 430 bis 460 m hohe, leicht gegen den Albrand geneigte Platte zwischen den treppenartigen Abbrüchen des Schurwaldes mit dem sich davor eingetieften Neckar und der Bruchstufe entlang von Schönbuch und Glemswald. Die flachwellige Oberfläche der Fildern ist großenteils lössüberdeckt, in den flachen Talmulden stehen tiefgründige Lehmböden an. Aufgrund dieser tiefgründigen Filderlehmdecke, einer Vermischung von Löss, Lösslehm und dem Verwitterungslehm des anstehenden Schwarzen Jura, ist die Filderebene außerordentlich fruchtbar und besonders gut für die landwirtschaftliche Erzeugung geeignet. Die größeren Bachtäler, besonders das Körschtal, sind bis auf den Stubensandstein des Keuperschichtpaketes eingetieft. 10 Faltblatt Natur am Hainbach, Stadt Esslingen am Neckar, 1. Auflage August Faltblatt Renaturierung des Hainbachs, Stadt Esslingen am Neckar, Juni 2012

23 Grundlagen zum Geltungsbereich des Flächennutzungsplans Verkehrsanbindung Individualverkehr (IV) ab Hier Ergänzungen Herr Rabenstein Die Verkehrsinfrastruktur der Stadt Esslingen am Neckar wird in erster Linie durch die Nordwest- Südost verlaufende Bundesstraße B 10 geprägt. Die B 10, die von Stuttgart bis Süßen (Landkreis Göppingen) mittlerweile vierstreifig ausgebaut ist und weiter nach Ulm führt, verläuft im Bereich Esslingen a. N. durchgängig parallel zum Neckar. Die B 10 wird als radiale Verkehrsachse der Region Stuttgart sehr stark vom Regionalverkehr frequentiert. Die Stadt Esslingen verfügt mit den Anschlußsstellen Weil/ Mettingen, Pliensauvorstadt (Ausfahrt), Zentrum, Oberesslingen/ Sirnau und Zell über einen guten Anschluss an die B 10. Die Anschlussstellen Weil und Pliensauvorstadt verfügen bislang nicht über einen adäquaten Knotenpunktausbau, insbesondere die Anschlussstelle Pliensauvorstadt weist hier Problempunkte auf (ausschließlich Ausfahrt, Lage innerhalb eines Wohn-/ Mischgebietes). Die Anschlussstelle Weil ist häufig verkehrlich überlastet. Die überregionale und regionale Verkehrsanbindung wird durch das nahe gelegene Autobahnkreuz Stuttgart (A 81 Singen Heilbronn und A 8 Karlsruhe - München) ergänzt. Esslingen verfügt mit der Landesstraße L 1192 über einen direkten Zubringer zur Anschlussstelle an der A 8 und in den Filderraum. Jedoch ist diese zweistreifige Straßenanbindung in den Hauptverkehrszeiten deutlich an die Belastungsgrenze gekommen. Gründe hierfür sind die Leistungsfähigkeitsdefizite der Knotenpunkte mit dem kommunalen Straßennetz und an der Anschlussstelle der A 8, welche jedoch aktuell und in den nächsten Jahren ertüchtigt werden. Zahlreiche Landesstraßen (L 1199, L 1192, L 1150, L 1201) und Kreisstraßen (K 1213, K 1214, K 1215, K 1216, K 1267, K 1268, K 1270) queren als überörtliche Verbindungsstraßen das Stadtgebiet und führen zum Teil zu erheblichen Verkehrsbelastungen. Dies insbesondere im Bereich der L 1150 in Oberesslingen, wo in der Schorndorfer Straße regionale Verkehre wie auch lokale Zielund Quellverkehre zu Überlastungswirkungen führen. In zunehmendem Maße wird auch die Stettener Straße (L 1199) als Verbindungsachse zwischen Remstal und Neckartal über den Schurwald vom Schwerverkehr befahren. In der internen städtischen Verkehrserschließung spielt vor allem die Topografie der Stadt Esslingen eine entscheidende Rolle. Diese führt dazu, dass die Verkehre insbesondere aus den nördlichen Höhenstadtteilen in wenigen Straßenzügen in die Tallage des Neckars abgeführt werden müssen. In der Folge existieren innerhalb der Stadt Esslingen hochbelastete Straßenzüge wie bspw. die Krummenackerstraße und der City-Ring, welche das Verkehrsaufkommen vorrangig aus dem Bereich RSKN (Rüdern-Sulzgries-Krummenacker-Neckarhalde) aufnehmen, oder die Hirschlandstraße und Schorndorfer Straße, auf der sich Ziel- und Quellverkehre aus den nördlichen Höhensstadtteilen und aus regionalen Verkehren bündeln.

24 Grundlagen zum Geltungsbereich des Flächennutzungsplans 23 Öffentlicher Nahverkehr (ÖV) Das Grundgerüst des innerstädtischen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bildet das Busliniennetz des Esslinger Verkehrsbetriebs (SVE) und seiner Partner. Darüber hinaus ist Esslingen über die Bahnstrecken Stuttgart-Ulm und Stuttgart-Tübingen an den öffentlichen Schienenpersonenverkehr angeschlossen. Esslingen ist Mitglied des Verkehrs- und Tarifverbundes Stuttgart (VVS). Die S-Bahn-Linie S1, die zwischen Kirchheim unter Teck und Herrenberg über Stuttgart verkehrt, hält in Esslingen am Neckar an folgenden vier Haltestellen: Mettingen, Esslingen (Neckar), Oberesslingen und Zell. Die Verlängerung der Linie S1 nach Kirchheim unter Teck von Plochingen über Wernau und Wendlingen ist seit Dezember 2009 in Betrieb. Der schienengebundene öffentliche Verkehr in Esslingen am Neckar bietet gute Nahverkehrsverbindungen in die gesamte Region, vom Stuttgarter Hauptbahnhof in den ganzen Mittleren Neckar- Raum. Der Flughafen Stuttgart ist über Stuttgart mit der S-Bahn erreichbar. Direkter bindet die Buslinie 122 der END Verkehrsgesellschaft den Flughafen an Esslingen an. Die Stadt Esslingen mit ihrem Städtischen Verkehrsbetrieb Esslingen (SVE) gehört zu den wenigen deutschen Städten, in denen Oberleitungsbusse 12 verwendet werden. Oberleitungsbusse sind eine Mischung aus Omnibus und Straßenbahn. Für diesen Betrieb stehen Niederflur-Gelenk- Oberleitungsbusse zur Verfügung. Seit 2016 fahren auf Esslinger Gemarkung vier neue Oberleitungsbusse mit Elektro-Hybrid-Technik und machen damit den Einsatz elektrisch betriebener Fahrzeuge deutlich flexibler. Aktuell betreibt der SVE drei Linien elektrisch: 101: Oberesslingen Lerchenäcker Bahnhof Stuttgart-Obertürkheim 118: Esslingen Bahnhof Zollberg 113: Esslingen Bahnhof Zollberg Berkheim Oberesslingen (ab Mai 2016) Mit den elektrisch betriebenen Buslinien wurde bereits 2014 ca. ein Drittel der gesamten Leistung des SVE an beförderten Personen erbracht. Heute besteht der Esslinger Stadtverkehr aus 24 Buslinien, die vom SVE, der END Verkehrsgesellschaft und den Privatunternehmen Fischle, Schefenacker und Schlienz betrieben werden. Für die Bedienung während der späten Abend- und Nachtzeiten stehen drei Ruftaxiverbindungen zur Verfügung. Problemlagen mit dem Busverkehr in der Fläche bestehen insbesondere aufgrund geringer Fahrgastzahlen, großer Streckenlängen und teils fehlender alternativer Anschlussoptionen in der Erschließung in den peripher gelegenen Stadtteilen Neckarhalde, Rüdern, Wiflingshausen sowie Obertal und Schönblick. Mit dem neuen ZOB der 2014 in Betrieb genommen wurde, rückt der Busbahnhof an die Bahnsteige heran, wodurch das Umsteigen zwischen Bus und Bahn erheblich erleichtert wurde. Zeitgleich wurde ein Integraler Taktfahrplan umgesetzt, der die Anschlüsse am neuen zentralen Umsteigepunkt herstellt. Mit dem neuen ZOB mit Überdachung, Fahrgastinformationssystem und der Nähe zu Straßenverkaufsangeboten wurde auch im Bereich der Kundenfreundlichkeit ein großer Sprung gemacht. 12 Bild:

25 Grundlagen zum Geltungsbereich des Flächennutzungsplans 24 Carsharingangebote gibt es seit 1994 in Esslingen. Von 1994 bis 2011 gab es in Esslingen die Möglichkeit zum Car-Sharing über den VCD- Gemeinschaftsauto Esslingen e. V. mit am Ende 24 Fahrzeugen. 13 Seit 1. Januar 2012 wird das Car- Sharing in Esslingen von der stadtmobil Carsharing AG mit Sitz in Stuttgart betrieben. Es sind über 500 Teilnehmer registriert, darunter auch die Stadtverwaltung Esslingen. 24 Fahrzeuge verschiedener Klassen stehen an zehn über das Stadtgebiet verteilten Stationen bereit. 14 Wasserstraße Neckar Der Neckar ist von Plochingen abwärts mittels Staustufen zum Großschifffahrtsweg (Bundeswasserstraße) ausgebaut mit bedeutenden Häfen, insbesondere in Stuttgart, Heilbronn und Mannheim. Flughafen Wenige Kilometer entfernt von der Gemarkung der Stadt Esslingen am Neckar liegt der internationale Verkehrsflughafen Stuttgart. Er verbindet die Region und den ganzen deutschen Südwesten direkt mit europäischen Metropolen sowie wichtigen Städten in Nordamerika. Die Stadt Esslingen liegt hierbei im direkten Einflugbereich des Flughafens Stuttgart und damit im Bauschutzbereich des Flughafens mit Auswirkungen auf die Höhenentwicklung von baulichen Anlagen. Der Stadtteil Berkheim befindet sich zudem innerhalb der Lärmkontur des Flughafens mit Reglementierungen im Hinblick auf die wohnbauliche Entwicklung. Diese ergeben sich insbesondere durch den Lärmschutzbereich des Flughafens Stuttgart (EDDS, Blatt 4 mit Stand vom ). 13 Internetseite der VCD-Gemeinschaftsauto Esslingen e.v.: 14 Internetseite der stadtmobil carsharing AG,

26 Grundlagen zum Geltungsbereich des Flächennutzungsplans 25 Abb.: Lärmschutzbereich Flughafen Stuttgart (EDDS), Stand Regierungspräsidium Stuttgart, 2017

27 Grundlagen der Raumordnung und Landesplanung 26 4 Grundlagen der Raumordnung und Landesplanung 4.1 Hierarchie und Planungsinstrumente der räumlichen Planung 16 Rechtsgrundlage Planungsinstrumente Ziele Bund Raumordnungsgesetz (ROG) Raumordnungsbericht des Bundes Räumliche Entwicklung und Ordnung des Bundesgebietes Landesentwicklungsplan (LEP) Landesentwicklungsprogramm Räumliche Entwicklung des Landes auf der Grundlage der Raumordnungsgrundsätze ÜBERGEORDNETE PLANUNG Länder Gesetze der Länder Regionalplan Festlegung der regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung der Planungsregionen Informelle Stadt-/ Dorfentwicklungspläne (ES 2027) ÖRTLICHE PLANUNG Gemeinden und Planungsverbände Baugesetzbuch Baunutzungsverordnung Bauordnungen der Länder Flächennutzungsplan (FNP) mit Landschaftsplan Verbindliche Bauleitplanung Satzungen Regelungen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung des Gemeindegebietes bzw. für Teilbereiche des Gemeindegebietes 16 Boorberg, Arbeitsmappe Bauleitplanung

28 Grundlagen der Raumordnung und Landesplanung 27 Die Flächennutzungsplanung ist eingebunden in eine Planungshierarchie, die unmittelbar Auswirkungen auf den Gestaltungsspielraum im Planungsprozess der Flächennutzungsplanung hat. Der Landesentwicklungsplan ist das Gesamtkonzept für die räumliche Entwicklung des Landes. Er stellt die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung auf, um in allen Teilen des Landes gleichwertige Lebensverhältnisse, günstige wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven und gesunde Umweltbedingungen zu gewährleisten. Der Regionalplan differenziert die Ziele und Grundsätze der Landesplanung für die Region. Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan ist nach 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen. Der Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg und der Regionalplan für die Region Stuttgart vom sind Grundlagen für die landes- und regionalplanerischen Zielsetzungen für die Große Kreisstadt Esslingen am Neckar. 4.2 Einstufung nach Landesentwicklungsplan Nach den Raumkategorien des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden-Württemberg gehört die Stadt Esslingen am Neckar zum Verdichtungsraum Stuttgart. 17 Esslingen am Neckar ist im Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg als Mittelzentrum dargestellt und bildet somit Zentrum des Mittelbereichs Esslingen. Darüber hinaus liegt Esslingen am Neckar an der Landesentwicklungsachse Stuttgart Esslingen am Neckar Plochingen Göppingen Geislingen an der Steige ( Ulm/ Neu-Ulm) sowie an der Landesentwicklungsachse Stuttgart Esslingen am Neckar Plochingen Nürtingen ( Metzingen). 4.3 Einstufung nach Regionalplan Die Mittelzentren sind aus dem Landesentwicklungsplan nachrichtlich in den Regionalplan zu übernehmen. Daher ist die Stadt Esslingen am Neckar auch im Regionalplan für die Region Stuttgart 2009 im Plansatz als Mittelzentrum festgelegt. Im Regionalplan Stuttgart sind die Stadtteile Weil, Mettingen, Sulzgries, Wäldenbronn, Hegensberg, Oberesslingen und Zollberg aus der zentralörtlichen Funktion des Mittelzentrums ausgenommen. Der Mittelbereich Esslingen umfasst den Nahbereich Esslingen a. N. (Mittelzentrum), den Nahbereich Ostfildern (Unterzentrum), den Nahbereich Plochingen (Unterzentrum) und den Nahbereich Reichenbach a. d. F. (Kleinzentrum). Mittelzentren sollen so ausgestattet sein, dass sie den gehobenen, seltener auftretenden spezialisierten Bedarf eines Verflechtungsbereiches decken können. 17 Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg, A3, Strukturkarte

29 Grundlagen der Raumordnung und Landesplanung 28 Raumkategorien nach dem Landesentwicklungsplan 18 und dem Regionalplan 19 Die Stadt Esslingen am Neckar ist im Regionalplan Region Stuttgart 2009 dem Verdichtungsraum Stuttgart zugeordnet (nachrichtlich aus dem Landesentwicklungsplan übernommen). Die aus dem Landesentwicklungsplan 2002 ebenfalls nachrichtlich übernommenen Entwicklungsachsen werden im Regionalplan Region Stuttgart 2009 konkretisiert. Die weitere Siedlungsentwicklung in der Region Stuttgart ist vorrangig auf die Entwicklungsachsen mit ihren leistungsfähigen Bandinfrastrukturen zu konzentrieren. Zur weiteren Aufgliederung der Entwicklungsachsen werden für die einzelnen Achsenabschnitte Siedlungsbereiche ausgewiesen. So ist im Verlauf der Entwicklungsachsen Stuttgart Esslingen am Neckar Plochingen Göppingen Geislingen an der Steige ( Ulm/ Neu-Ulm) und Stuttgart Esslingen am Neckar Plochingen Nürtingen ( Metzingen) die gesamte Stadt Esslingen am Neckar als zum Siedlungsbereich gehörende Gemeinde und Gemeindeteile dargestellt. Siedlungsbereiche sind Gemeinden oder Gemeindeteile, in denen eine verstärkte, über die Eigenentwicklung hinausgehende Siedlungstätigkeit stattfinden soll. Schwerpunkte des Wohnungsbaus sind für Esslingen nicht aufgeführt. Zusammen mit der zentralörtlichen Funktion als Mittelzentrum trägt die Stadt Esslingen damit Aufgabe, eine verstärkte Siedlungstätigkeit für das Wohnen und die gewerbliche Entwicklung zu betreiben sowie ein vielfältiges Angebot an höherwertigen Einrichtungen und Arbeitsplätzen bereitzustellen, um den gehobenen spezialisierten Bedarf decken zu können. Dabei soll nach Plansatz des Regionalplans Stuttgart die Siedlungsentwicklung im Verdichtungsraum in dem Maße fortgesetzt werden, wie dieses mit der Erhaltung gesunder Lebensund Arbeitsbedingungen sowie einer ausgewogenen Sozialstruktur vereinbar ist. Entwicklungspotenziale sind vorrangig im Bestand und durch Umstrukturierung zu schaffen. Die Siedlungsentwicklung ist innerhalb des Verdichtungsraums bevorzugt auf die Infrastruktur des ÖPNV entlang der Achsen und in Schwerpunkten auszurichten und abzustimmen. In Kontext zu den Aussagen des Regionalplans ist bei allen Neuausweisungen von Flächen Plansatz des Landesentwicklungsplans 2002 zu beachten. Danach ist die Siedlungsentwicklung vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlastenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. Zudem wird in Bezug auf die Entwicklung darauf hingewiesen, dass in Esslingen am Neckar nach 19 DSchG eine geschützte Gesamtanlage/ historische Bereiche mit Gesamtanlagenqualität innerhalb des Siedlungsbereichs vorhanden sind. 18 Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg 19 Regionalplan Region Stuttgart 2009, Verband Region Stuttgart

30 Grundlagen der Raumordnung und Landesplanung 29 Abb.: Auszug aus dem Regionalplan Region Stuttgart 2009, Raumnutzungskarte

31 Grundlagen der Raumordnung und Landesplanung 30 Abb.: Auszug aus dem Regionalplan Region Stuttgart 2009 Karte 5: Zentrale Orte und Entwicklungsachsen Gewerbe/ Einzelhandel Im Regionalplan Region Stuttgart 2009 sind für Esslingen am Neckar keine regionalbedeutsamen Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen abgegrenzt. Im Regionalplan Region Stuttgart 2009 sind Standorte für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte aufgeführt. Für Esslingen am Neckar umfasst der abgegrenzte Standort für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte die Bereiche des zentralörtlichen Siedlungs- und Versorgungskerns, in denen alle wesentlichen zentralörtlichen Versorgungsangebote und Dienstleistungseinrichtungen gebündelt vorhanden sind. Diese Bereiche stellen zudem die Einzelhandelsschwerpunkte innerhalb von Esslingen a. N. dar. Im Regionalplan wird für die Sicherung und Stärkung der Funktionsfähigkeit des Mittelzentrums eine Beibehaltung der Bündelung und Konzentration insbesondere der überörtlichen Einzelhandelsversorgung in dem abgegrenzten Bereich vorgeschlagen, da eine Verlagerung an (z. T. bereits bestehende) dezentrale Standorte und damit die Aufsplitterung des Versorgungskerns die Wirksamkeit des zentralörtlichen Siedlungs- und Versorgungskerns des Mittelzentrums einschränken würde. Daher ist dies zu vermeiden.

32 Grundlagen der Raumordnung und Landesplanung 31 Der Bereich umfasst das Stadtzentrum mit dem Altstadtring sowie die Weststadt zwischen Bahntrasse bzw. (ehemaligem) Güterbahnhof im Süden und dem Steilhang zur Burg im Norden; nach Westen wird der Bereich gegen die Schlachthausstraße und im Osten gegen die an die Fachhochschule östlich anschließenden Wohngebiete abgegrenzt. Der Bereich liegt somit räumlich zentral im Stadtgebiet und zu angrenzenden Wohngebieten. 20 Die verkehrliche Anbindung ist durch den Individualverkehr und den ÖPNV gegeben. Der Individualverkehr bietet eine gute Anbindung auch aus dem Umland von der B 10 über den Altstadtring und die dortigen Parkhäuser. Der ÖPNV ermöglicht über den Bahnhof und den ZOB eine gute Anbindung aus dem gesamten Umland. Darüber hinaus ist im Regionalplan zu den städtebaulich-funktionalen Gegebenheiten angemerkt, dass der Bereich für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte das Stadtzentrum mit den zentralen Einkaufslagen/ Fußgängerzone mit Marktplatz, Fachgeschäften und Kaufhäusern unterschiedlicher Größenordnung, darüber hinaus diverse Gastronomie und kulturelle Einrichtungen mit Stadthalle, Kinos, Theatern, Museen, Stadtbücherei, weiterbildenden Schulen, Volkshochschule sowie öffentliche/ private Dienstleistungen mit Rathaus/ Behördenzentrum, Post, Hauptstellen verschiedener Banken, Krankenkassen, Amtsgericht und IHK umfasst. Rohstoffsicherung Nördlich angrenzend an die Gemarkungsfläche der Stadt Esslingen am Neckar auf der Markung Kernen sind im Regionalplan Region Stuttgart 2009 zwei Abbaugebiete und ein Gebiet zu Sicherung von Rohstoffen dargestellt. Es handelt sich hierbei um die Gewinnung von Kiesen, Sanden und Mürbsandsteinen. Auch auf der Markungsfläche Esslingen liegen in diesem Bereich Flächen für Abgrabung und Aufschüttung. In der Flächennutzungsplanneuaufstellung sind die Flächen entsprechend dargestellt. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren und schutzbedürftige Bereiche Zur Gliederung des Siedlungsraumes und zur Sicherung ökologischer Ausgleichsfunktionen sind im Regionalplan regionale Grünzüge und Grünzäsuren ausgewiesen. Auf dem Gemarkungsgebiet der Stadt Esslingen am Neckar liegen verschiedene im Regionalplan ausgewiesene Regionale Grünzüge und Grünzäsuren. Bei den Regionalen Grünzügen und bei den Grünzäsuren handelt es sich um Ziele der Raumordnung und Landesplanung. Die Regionalen Grünzüge sind möglichst naturnahe, zusammenhängende schutzbedürftige Teile von Freiräumen. Außerdem dienen sie als Ausgleichsflächen in unmittelbarer Zuordnung zu den Entwicklungsachsen oder großflächigen Siedlungsbereichen. Die Regionalen Grünzüge sollen insbesondere den von der Besiedlung ausgehenden erheblichen Belastungen der Landschaft entgegen wirken. Der von Regionalen Grünzügen betroffene Raum ist in der Regel ein Freiraum, in dem die Sicherung von Natur und Landschaft eine besondere Bedeutung auch im Sinne des Naturschutzgesetzes vom (GBl. S. 585), in Kraft getreten am Im Regionalplan Region Stuttgart 2009 ist der Regionale Grünzug G28 Bopser/ Frauenkopf/ Wangener Höhe in Stuttgart bis Esslingen, der Grünzug G29 Kappelberg bis Esslingen und der Grünzug G34 Nördliches Neckartal, Esslingen bis Plochingen aufgeführt. Daher befinden sich im Bereich der Stadt Esslingen am Neckar großzügige Bereiche, die als Regionaler Grünzug dargestellt sind. 20 Regionalplan Region Stuttgart 2009, S. 120, zu

33 Grundlagen der Raumordnung und Landesplanung 32

34 Grundlagen der Raumordnung und Landesplanung 33 Abb.: Auszug aus dem Regionalplan Region Stuttgart 2009 Karte 8: Regionale Grünzüge, Grünzäsuren und Gebiete für Landschaftsentwicklung Die Grünzäsuren sind als Ziele der Raumordnung und Landesplanung festgesetzte, kleinere, möglichst unbebaute, schutzbedürftige Teile von Freiräumen. Sie dienen als Ausgleichsflächen und zur Gliederung der besonders dicht, häufig fast zusammenhängend überbauten Bereiche, insbesondere in Entwicklungsachsen. Sie erfüllen als Verbindungsglied größerer Freiräume und für sich allein gesehen in der Regel mehrere wichtige ökologische Funktionen und sind für die Erholung bedeutsam. Sie sollen von Besiedelung und anderen funktionswidrigen Nutzungen freigehalten werden, der Schutz des Freiraums genießt Vorrang. 21 Neben den Regionalen Grünzügen und Grünzäsuren befinden sich gemäß dem Regionalplan Region Stuttgart 2009 im Bereich der Stadt Esslingen am Neckar Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete und Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen. Im Bereich der Stadt Esslingen befinden sich zudem verschiedene Schutzgebiete. Auf der Markungsfläche sind drei Naturschutzgebiete vorhanden. Ein kleines Naturschutzgebiet befindet sich nördlich des Segelflugplatzes bei Wäldenbronn. Entlang des Stettener Bachs an der nordöstlichen Markungsgrenze befindet sich ein weiteres Naturschutzgebiet sowie entlang des Neckaraltarms zwischen Sirnau und Zell. Um die Siedlungsflächen herum sind zahlreiche Landschaftsschutzgebiete zu finden. Der östliche Zipfel der Markungsfläche sowie ein kleiner Teil südlich der Gewerbefläche Sirnau unterliegen als FFH-Gebiete den europäischen Schutzzielen. 21 Regionalplan Region Stuttgart 2009

35 Grundlagen der Raumordnung und Landesplanung 34 Abb.: Auszug aus dem Regionalplan Region Stuttgart 2009 Umweltbericht Karte 11: Schutzgebiete Natur und Landschaft (S. 57) mit Markungsgrenze Esslingen (eigene Darstellung) Nördlich des Neckars befinden sich um die Siedlungsflächen herum viele regional bedeutsame Biotopkomplexe. Auch um den Stadtteil Zollberg herum sind regional bedeutsame Biotopkomplexe anzutreffen. Abb.: Auszug aus dem Regionalplan Region Stuttgart 2009 Umweltbericht Karte 12 Bewertung Biotoptypenkomplexe (S. 58) mit Markungsgrenze Esslingen (eigene Darstellung)

36 Grundlagen der Raumordnung und Landesplanung 35 Im Bereich der Stadt Esslingen am Neckar befinden sich Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft (bzw. landwirtschaftliche Fläche) sowie Forstwirtschaft und Waldfunktionen. Während in den weniger dicht besiedelten Teilen der Region siedlungsnahe Bereiche für die Kurzzeiterholung und die großräumigen Erholungsgebiete ausreichend vorhanden und schnell zu erreichen sind, stellt sich dies im Verdichtungsraum entlang der Entwicklungsachsen anders dar. Im Kernraum der Region ist die größte Konzentration von Siedlungsflächen zu verzeichnen, was vielfach einen Mangel an ausreichenden siedlungsnahen Erholungsbereichen und Konflikte mit anderen Freiraumnutzungen nach sich zieht. Zudem sind die Wege für die Bevölkerung in die siedlungsnahen Erholungsräume hier oft lang und von Barrieren unterbrochen. Hinzu kommt, dass die noch vorhandenen siedlungsnahen Freiräume in Teilen des Verdichtungsraumes die Erholungsbedürfnisse von Einwohnern mehrerer Gemeinden erfüllen müssen. Hier beträgt der Abstand zwischen den Siedlungsbereichen oft nur noch zwischen 500 und Metern. Darunter fällt auch der Bereich Esslingen/ Altbach/ Plochingen. 22 Verkehrsplanung Straßenverkehr Die von der Regionalplanung für die Region Stuttgart aufgeführten Leitziele im Bereich Verkehr beziehen sich in erster Linie auf eine angemessene äußere Anbindung und innere Erschließung der Region. Dies ist entsprechend der raumordnerischen Funktion der einzelnen Straßenabschnitte in der Qualität abgestuft zu gestalten; hierfür bietet die Kategorisierung der Straßen die wesentliche Grundlage. Neben Straßenbauvorhaben soll durch den Neu- und Ausbau von Anschlussstellen an das Straßennetz für den großräumigen Verkehr die Erreichbarkeit für einzelne Teilräume der Region verbessert und eine Reduzierung der Verkehrsarbeit und der damit verbundenen Umweltbelastungen erreicht werden. Im Regionalplan Region Stuttgart 2009 ist die Erweiterung der Anschlussstelle Esslingen auf der A 8 aufgeführt. 23 Im Regionalplan Region Stuttgart 2009 sind die Straßen für den großräumigen Verkehr dargestellt (Verbindungsstufe I). Hierzu gehört die B 10 Stuttgart Esslingen Göppingen. Sie ist eine wichtige Hauptverkehrsachse innerhalb des Verdichtungsraumes und eine wichtige Verkehrsverbindung an die A 81 sowie über die B 313 an die A 8. Darüber hinaus ist die B 313 (Esslingen a. N. ) Plochingen Nürtingen ( Reutlingen) aufgeführt. Sie bildet einen Teilabschnitt der Verbindung zwischen den Oberzentren und Mittelzentren. Neben den Straßen für den großräumigen Verkehr sind auch Straßen für den überregionalen Verkehr (Verbindungsfunktionsstufe II) aufgeführt. Sie leisten in Bezug auf die funktionale Gliederung des Straßennetzes eine wichtige Rolle zur Verbindung von Mittelzentren zu Oberzentren, der Verbindung zwischen Mittelzentren und der Anbindung von Mittelzentren an großräumige Verbindungen. Im Regionalplan ist in dieser Kategorie die L 1150/ L 1201 Schorndorf/ Winterbach Esslingen/ Plochingen Kirchheim u. T. als Verbindung zwischen Mittelzentren und Anbindung von Erholungsgebieten an Straßen für den überörtlichen Verkehr aufgeführt. Daneben ist auch die L 1192/ L 1202 Esslingen a. N. A 8 als Anbindung eines Mittelzentrums an Straßen für den großräumigen Verkehr benannt, die darüber hinaus eine wichtige Verbindung des Neckartals zum Filderraum darstellt. 22 Regionalplan Region Stuttgart 2009 Umweltbericht, S Regionalplan Region Stuttgart 2009, S. 236

37 Grundlagen der Raumordnung und Landesplanung 36 Öffentlicher Personennahverkehr/ Schienenverkehr In Bezug auf das Stadtbahnnetz wird im Regionalplan vorgeschlagen, Netzerweiterungen für bestimmte Abschnitte vertieft zu untersuchen, die möglichen Trassen näher zu bestimmen und zu sichern sowie die Realisierung anzustreben, darunter die Trasse Ostfildern Nellingen Esslingen am Neckar. Diese Trasse ist in der Raumnutzungskarte als Korridor bzw. Vorranggebiet festgelegt. In den Vorranggebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen, die einem späteren Stadtbahnbetrieb entgegenstehen könnten oder mit der Stadtbahntrasse nicht vereinbar sind, nicht zulässig. 24 Zweck der Planung ist die Entlastung des Straßennetzes im Bereich Ostfildern-Esslingen. 25 Abb.: Auszug aus dem Regionalplan Region Stuttgart 2009 Umweltbericht Stadtbahntrasse Nellingen- Esslingen Für ein leistungsstarkes ÖPNV-Netz in alle Teilbereiche der Region sind ein vernetztes System sowie ein vertakteter Betrieb mit gesicherten Umsteigemöglichkeiten notwendig. Ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung dieser Zielsetzungen ist dabei der organisatorische und wirtschaftliche Zusammenschluss der Träger öffentlichen Nahverkehrs zu einem Tarif- und Verkehrsverbund. Mit der Einführung der Verbundstufe II ist für den Bereich der Region, der die Stadt Stuttgart, die Kreise Böblingen, Esslingen und Ludwigsburg sowie den Rems-Murr-Kreis umfasst, bereits ein hohes Maß an Kooperation erreicht worden. 24 Regionalplan Region Stuttgart 2009, S Regionalplan Region Stuttgart 2009, S. 253

38 Grundlagen der Raumordnung und Landesplanung 37 Luftverkehr Das Segelfluggelände in Esslingen-Jägerhaus ist im Regionalplan Region Stuttgart 2009 dargestellt. Segelfluggelände sind Flugplätze, die für die Benutzung durch Segelflugzeuge und Motorsegler, die nicht mit eigener Kraft starten, bestimmt sind. Neben dem Segelfluggelände ist für das Kreiskrankenhaus Esslingen ein Hubschrauber-Sonderlandeplatz aufgeführt. 26 Wasserstraßen Die Bundeswasserstraße Neckar vervollständigt das Verkehrsangebot in der Region. Der Binnenschifffahrt auf dem Neckar kommt eine wesentliche Bedeutung bei den Transporten sowohl im Massengüterverkehr als auch zunehmend bei den Containertransporten zu. Die Attraktivität der Binnenschifffahrt wird entscheidend von der Lage der öffentlichen Häfen und Umschlagplätze sowohl zu den Produktions- als auch zu den Verarbeitungsstätten der beförderten Güter geprägt. In Esslingen am Neckar befindet sich eine dieser Umschlagstellen. Radverkehr Der Radverkehr weist im Unterschied zum motorisierten Verkehr zahlreiche Vorteile auf, u.a. im Hinblick auf die Vermeidung von Lärm-, Schadstoffen- und CO 2-Emissionen sowie in der Flächeninanspruchnahme. Dennoch so der Regionalplan werden in der Region Stuttgart laut der Verkehrsanalysen zum Regionalverkehrsplan nur etwa 7 % aller Wege und nur 11 % der kurzen Wege mit einer Länge bis zu 5 km mit dem Rad durchgeführt. Rund 47 % entfallen auf den kurzen Wegen auf den MIV. Hier sind Verlagerungspotenziale vorhanden, die es zu erschließen gilt. Durch Anstrengungen von Kommunen, Kreisen und Straßenbaulastträgern liegt in der Region bereits ein umfangreiches und weitgehend gut ausgebautes Verkehrsnetz für den Radverkehr vor. Auf dieser Grundlage wurde bei den Arbeiten zum Regionalverkehrsplan in Zusammenarbeit mit den Kommunen, weiteren Planungsträgern (wie den Straßenbauämtern) und dem ADFC das regional bedeutsame Radverkehrsnetz festgelegt. In der Kategorie Verbindung Oberzentrum/ Mittelzentrum ist Esslingen Teil des Radverkehrswegs Neckartalweg Süd: Stuttgart Esslingen Plochingen Nürtingen Neckartailfingen Neckartenzlingen ( Richtung Tübingen/ Reutlingen) sowie des Radverkehrswegs Filstalweg: Stuttgart Esslingen Plochingen Göppingen Geislingen ( Richtung Ulm). In der Kategorie Verbindung weiterer Zentraler Orte liegt Esslingen innerhalb des Radwegs Denkendorf Berkheim Esslingen/ Zollberg Ruit Stuttgart/ Heumaden/ Sillenbuch Stuttgart/ Mitte. Darüber hinaus führt mit dem Hohenzollernradweg ein weiterer Landesfernradweg durch das Stadtgebiet von Esslingen. Ein Radschnellweg im Bereich des Neckartals in der Achse der B 10 befindet sich derzeit in Planung und soll die Radverkehrsanbindung innerhalb des Neckartals und damit das Verkehrsmittel Rad weiter attraktivieren. 26 Regionalplan Region Stuttgart 2009, S. 262f.

39 Grundlagen der Raumordnung und Landesplanung 38 Fußgängerwegenetz Die Stadt Esslingen verfügt über ein dichtes Netz an Fußgängerwegen auch abseits der Verkehrsachsen, welche eine fußläufige Mobilität innerhalb der Gesamtstadt sicherstellen. Für die Fußwegebeziehungen zwischen den Stadtteilen spielen dabei auch die vorhandenen landwirtschaftlichen Wegebeziehungen und historischen Wegeverbindungen (Steigen) eine wichtige Rolle. Hinzu kommen im Sinne der Vernetzung als wichtige funktionale Elemente separate Fußgängerquerungen über/unter die trennenden linearen Achsen der Bahntrasse, des Neckars und der B 10 innerhalb der Talachse des Neckartals Energien einschließlich regenerative Energien Die Region Stuttgart besitzt aufgrund umfangreicher Stromerzeugung und des hohen Strombedarfs ein dichtes Netz an elektrischen Freileitungen und Höchstspannungsleitungen, die als Bestandteil des deutschen und europäischen Verbundnetzes die Region queren. Vor allem im Bereich der großen Umspannanlagen kommt es daher zu erheblichen Beeinträchtigungen von Landschaft und Siedlungsentwicklung. Ein weiterer Ausbau und eine Verdichtung der Freileitungen stoßen unter anderem im Landkreis Esslingen an die Grenzen der Raumverträglichkeit. Der begrenzte Spielraum für Erweiterungen soll deshalb den für die Versorgung der Region notwendigen Stromleitungen vorbehalten bleiben. Der Ausbau der regenerativen Energien ist im Regionalplan festgelegt 27. Somit sind für die Stromerzeugung verstärkt regenerative Energien zu nutzen. Genannt sind vor allem die Nutzung von Wasserkraft entlang des Neckars sowie der Ausbau solarer Stromgewinnung (z.b. auf Deponiekörpern). Nach Novellierung des Landesplanungsgesetzes im Jahr 2012 ist derzeit eine Teilfortschreibung des Regionalplans im Aspekt Windenergiennutzung im Verfahren. Gleichzeitig betreibt die Stadt Esslingen einen sachlichen Teilflächennutzungsplan zum Aspekt Windkraft, welcher jedoch derzeit ruht, um auf die Aussagen der Teilfortschreibung des Regionalplans zu warten. 27 Regionalplan Region Stuttgart 2009, S. 279ff.

40 Bedarfsprognose 39 5 Bedarfsprognose Die Ermittlung des Wohnbauflächen- und Gewerbeflächenbedarfs im Planungszeitraum ist eine zentrale Aufgabe der vorbereitenden Bauleitplanung. Die Flächenneudarstellungen müssen einer ortspezifischen Nachfrage nach Wohnbauland gerecht werden und die überörtlichen Zielvorgaben der Landes- und Regionalplanung erfüllen. Der Flächennutzungsplan ist den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen ( 1 Abs. 4 BauGB). Wesentliche Berechnungsgrundlagen sind einerseits die regionalplanerischen Vorgaben des Regionalplans Region Stuttgart 2009, die auf eine differenzierte Verteilung von Zuwächsen an Wohneinheiten entsprechend der zentralörtlichen Funktionen abzielen und mit pauschalierten Entwicklungsmargen auf der Zahl der vorhandenen Wohneinheiten aufbauen. Andererseits gibt das Hinweispapier des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach 6 und 10 Abs. 2 BauGB (Stand: ) einen Orientierungsrahmen für den Nachweis von Flächenbedarfen. Basis für die auf landesweit pauschalierten Ansätzen aufbauende Berechnung bilden die Wohnbauflächenbedarfe aus einem weiteren Rückgang der Belegungsdichte sowie aus der vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg vorausberechneten künftigen Bevölkerungsentwicklung (bei Gemeinden mit Siedlungsbereich: Prognose mit Wanderungen). Unabhängig von den beiden oben dargestellten Prognosemethoden steht es den Städten und Gemeinden jedoch frei, über die regionalisierte Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes hinaus auch eigene, nachvollziehbare Daten und Erhebungen zu Ihrer Bevölkerungsentwicklung bei der Plausibilitätsprüfung im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Neben dem im Zuge der Bedarfsprognose zu vollziehenden Blick in die Zukunft gehört zu einem Flächennutzungsplan jedoch auch zum einen der kritische Rückblick auf die bisher vollzogene Bevölkerungsentwicklung, der Ansatzpunkte für eine strategische zukünftige Ausrichtung abseits der pauschalierten regionalplanerischen Zielmargen gibt. Zum anderen bildet der prognostische Blick in die Zukunft einen Rahmen für eine stadtentwicklungspolitische Diskussion, wo Esslingen im Jahr 2030 in der Bevölkerungsentwicklung stehen wird. 5.1 Status Quo und Rückblick auf die bisherige Bevölkerungsentwicklung Einwohnerentwicklung seit 1990 mit Wanderungsbewegung und natürlicher Bevölkerungsbewegung Die Einwohnerentwicklung der Esslingen weist sehr unterschiedliche Entwicklungsphasen auf. Von Mitte der 1970er Jahre bis 1984 war das Wanderungssaldo negativ. Zwischen 1987 und 1992 überwiegt der Zuzug in die Stadt, darauf folgt bis 1999 wieder eine Phase des Fortzugs aus der Stadt. Ab der Jahrtausendwende 1999 bis 2004 war das Wanderungssaldo dann wieder meist positiv und Ende der 2000er-Jahre hielten sich Fort- und Zuzüge etwa die Waage. Ab 2010 ist das Wanderungssaldo nach Esslingen wieder deutlich positiv. In der grafischen Darstellung zeigt sich deutlich, dass die Stadt Esslingen in einem 26-jährigen Referenzzeitraum zwischen 1990 und 2015 im Gesamtsaldo keine nennenswerte Bevölkerungsveränderung zu verzeichnen hatte. Allerdings ist die Bevölkerungsentwicklung durch ein wellenförmiges Auf und Ab charakterisiert, welches jedoch nicht zu einer Erhöhung des Bevölkerungsbestandes geführt hat. Nach einem Knick durch die statistische Bereinigung im Zuge des Zensus 2011 entspricht der heutige Bevölkerungsstand Esslingens in etwa dem von Außerdem hatte die Stadt in letzten Jahren starke Bevölkerungszuwächse von 750 bis Einwohnern pro Jahr zu verzeichnen.

41 Bedarfsprognose 40 Die nachfolgenden Daten beziehen sich durchgängig auf die amtlichen Bevölkerungszahlen des Statistischen Landesamtes, nicht auf die Einwohnermelderegisterzahlen der Stadt Esslingen. Im Hinblick auf die Aktualität der Daten sind die Zahlen derzeit teilweise erst bis zum Meldejahr 2015 ( ) verfügbar. Abb.: Stadt Esslingen, Einwohnerentwicklung seit 1990 mit Wanderungsbewegung und natürlicher Bevölkerungsbewegung 28 Jahr EW gesamt Wanderbewegungen natürliche Bevölkerungsbewegung zu fort Saldo Geburten Sterbefälle Saldo Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2017, jeweils zum des Jahres,

42 Bedarfsprognose 41 Abb.: Rückblick auf die Bevölkerungsentwicklung der Stadt Esslingen Abb.: Verteilung der Bevölkerungsentwicklung auf die natürliche Bevölkerungsentwicklung und Wanderungssalden Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2017, Rückgang bedingt durch Zensus Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2017

43 Bedarfsprognose 42 Vergleich der Bevölkerungsentwicklung der Stadt Esslingen am Neckar mit dem teilregionalen Umfeld Vergleicht man die Bevölkerungsentwicklung der Stadt Esslingen am Neckar mit der Bevölkerungsentwicklung von Städten und Gemeinden im teilregionalen Umfeld, so zeigt sich der Unterschied, in einem fünfundzwanzigjährigen Zeitraum den Bevölkerungsbestand nicht ausgebaut zu haben, noch deutlicher. So liegt die Entwicklung insbesondere in den Städten im Filderraum in einem deutlichen Zuwachsbereich von bis über 30 % (Bsp. Ostfildern). Aber auch vergleichbare Mittelstädte im regionalen Umfeld liegen in ihrer Bevölkerungsentwicklung im Vergleich zur Stadt Esslingen deutlicher im Plus. Die Entwicklungen sind dabei insbesondere begründet durch eine stärkere Ausweisung von Wohnbauflächen im Vergleichszeitraum auch hier wieder am signifikantesten in Ostfildern mit der Entwicklung des Scharnhauser Parks in unmittelbarer räumlicher Nachbarschaft zur Stadt Esslingen. Dies gilt im Übrigen nicht nur für die umliegenden Mittelstädte, sondern auch für die im Umfeld der Stadt Esslingen liegenden Gemeinden, welche allesamt gegenüber dem Mittelzentrum Esslingen stärkere Zuwächse in der Wohnungsentwicklung zu verzeichnen hatten. Abb.: Vollzogene Bevölkerungsentwicklung im teilregionalen Vergleich (Basis 1990=100 %) Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2017

44 Bedarfsprognose 43 Abb.: Vollzogene Wohnungsentwicklung im teilregionalen Vergleich (Basis 1990=100%) 32 Städte im angrenzenden Filderraum und vergleichbare Mittelzentren in der Region Abb.: Vollzogene Wohnungsentwicklung im teilregionalen Vergleich (Basis 1990=100%) 33 Benachbarte Städte und Gemeinden 32 Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2017

45 Bedarfsprognose 44 Derzeitige Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungsdichte Die Stadt Esslingen weist im Vergleich zum Landkreis Esslingen und zur Region ein ähnliches Gesamtdurchschnittsalter auf, welches Ende 2015 bei 43,2 Jahren lag. Beim Vergleich der Altersstrukturen von Stadt und Kreis bzw. Region sind deutlich unterdurchschnittliche Vergleichswerte bei den 45- bis unter 65-Jährigen und leichte Überhänge bei den 25- bis unter 45- Jährigen sowie bei der Altersklasse > 65 Jahre festzustellen. Abb.: Altersstruktur der Bevölkerung im Jahr 2015 (in %) 34 Alter Stadt Esslingen a.n. in % Landkreis Esslingen in % Region Stuttgart in % unter 15 13,8 13,9 13,8 15 unter 25 11,1 11,2 11,1 25 unter 45 27,6 25,4 26,9 45 unter 65 26,9 29,2 28,5 65 u. älter 20,6 20,3 19,7 Durchschnittsalter 43,2 43,4 43,1 Im Hinblick auf die Stadtentwicklung ist dabei nicht nur die Altersstruktur innerhalb der Gesamtstadt Esslingen von Relevanz, sondern auch die Altersstruktur innerhalb der einzelnen Stadtteile und hier u.a. auch die räumliche Verteilung der Anteile älterer Altersklassen im Vergleich zur Gesamtstadt. Vor diesem Hintergrund wurden die Stadtteile im statistischen Vergleich differenziert betrachtet. Im Ergebnis lässt sich etwas verallgemeinert die Aussagen treffen, dass innerhalb der Höhenstadtteile deutlich erhöhte Anteile an älteren Altersklassen vorzufinden sind und in diesen Gebieten in einem mittelfristigen Zeitraum mit stärkeren Veränderungen im Zuge der Wiederbelegung zu rechnen sein wird (Generationenwechsel). Ob dies jedoch bereits im Zeitraum des Flächennutzungsplans zu nachhaltigen Impulsen für die Innenentwicklung beitragen wird, kann nicht prognostiziert werden (und bietet darüber hinaus keine strategische Handhabe). 34 Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2017

46 Bedarfsprognose 45 Abb.: Gebiete mit einem erhöhten Anteil der Altersgruppe > 80 Jahre Datenbasis: Stadt Esslingen a. N., Kommunales Melderegister, Stand:

47 Bedarfsprognose 46 Die Stadt Esslingen am Neckar weist im Vergleich zum Landkreis Esslingen, der Region Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg eine überdurchschnittlich hohe Bevölkerungsdichte auf, die sich einerseits aus der trotz der polyzentralen Siedlungsstruktur sehr dichten Stadtstruktur, andererseits aber auch aus der für eine Stadt mit > Einwohnern sehr kleinen Gemarkungsfläche ableitet. Abb.: Stadt Esslingen, Bevölkerungsdichte im Gemeindegebiet Stadtgebiet in ha Bevölkerung insgesamt Bevölkerungsdichte Einw./ km² Jahr Stadt Landkreis Region Landeswert Esslingen a. N. Esslingen Stuttgart Der Anteil an Migranten und Personen anderer Nationalität liegt in der Stadt Esslingen mit ca. 21 % deutlich über den Durchschnittswerten des Kreises, der Region und des Landes (13,9 %). Er entspricht eher den Werten einer Großstadt (Vergleich mit Stadt Stuttgart). Der hohe Ausländeranteil lässt sich mit der Nähe zur Landeshauptstadt und der damit verbundenen hohen Arbeitsplatzdichte erklären. Abb.: Bevölkerung insgesamt und Ausländer Bevölkerung 2015 insgesamt Ausländeranteil gesamt % Esslingen am Neckar ,4 Stadt Stuttgart ,8 Landkreis Esslingen ,6 Region Stuttgart ,4 36 Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2017

48 Bedarfsprognose 47 Entwicklung der Belegungsdichte Die Entwicklung der Belegungsdichte (Einwohner je Wohneinheit) ist ein Indikator für die Entwicklung hin zu immer weniger Personen pro Haushalt. Das kann einerseits auf die kleiner werdende Zahl von Mehrkindfamilien und die zunehmende Zahl an alleinstehend Lebenden im städtischen Umfeld zurückgeführt werden, andererseits auf die stark zunehmende Alterssingularisierung (Zunahme der Witwen-/ Witwerhaushalte). In der Rückschau lässt sich grafisch ablesen, in welch rasantem Tempo sich der Rückgang der Einwohner je Wohneinheit in den letzten dreißig Jahren in der Stadt Esslingen vollzogen hat. Eine zurückgehende Belegungsdichte führt sogar bei einer (leicht) schrumpfenden Einwohnerzahl dazu, dass die Anzahl der Haushalte ansteigt und damit die Nachfrage nach Wohnungen. Auch in Esslingen, das seine Bevölkerungszahl seit 1990 in etwa hält, ist sowohl die Anzahl der Haushalte als auch die der Wohnungen angestiegen (dazu 5.1.2). Abb.: Belegungsdichte im Vergleich von Stadt Esslingen, Stadt Stuttgart, Landkreis und Region EW insgesamt Wohneinheiten Belegungsdichte in EW/WE Esslingen am Neckar ,99 Stadt Stuttgart ,02 Landkreis Esslingen ,09 Region Stuttgart ,08 Betrachtet man die Entwicklung der Belegungsdichte, so zeigt sich, dass diese seit 2011 wieder leicht angestiegen ist. Dies begründet sich jedoch nur untergeordnet aus einer gestiegenen Geburtenrate, sondern liegt nach Auswertung detaillierter statistischer Daten zum Zu- und Wegzugsverhalten im Kontext der Stadt Esslingen eher in der Zuwanderung von Flüchtlingen und Arbeitssuchenden aus dem Ausland sowie bei einem gleichzeitig stark anhaltenden Wegzug von haushaltsgründenden deutschen Familien begründet. Das leichte Ansteigen der Belegungsdichte darf dabei auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die demografisch aus dem Verschieben der Altersstruktur der geburtenstarken Jahrgänge ergebenden Singularisierungsprozesse in den nächsten Jahren auch in der Stadt Esslingen fortsetzen werden. Zudem zeigen sich innerhalb der Stadt Esslingen hinsichtlich der Belegungsdichte große räumliche Unterschiede insbesondere zwischen den dichten Tallagen und den nördlichen Halbhöhenlagen. 38 Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2017 (Aufgrund der fehlenden Fortschreibung der Zahl der Haushalte wird auf die statistisch vorhandene Zahl der Wohneinheiten zurückgegriffen: Wohneinheiten = Bestand an Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden 2015)

49 Bedarfsprognose 48 Abb.: Entwicklung Belegungsdichte in Esslingen in EW/WE Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2017

50 Bedarfsprognose Vorausrechnung der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes für die Stadt Esslingen am Neckar Vorausrechnungen bzw. Prognosen stellen meist eine was wäre wenn -Folgerung auf. Sie schreiben jedoch insbesondere die Entwicklung der Vergangenheit in die Zukunft unter bestimmten statistischen Gesamtrahmenbedingungen fort. Die Flächennutzungsplanung hat jedoch das Ziel, die Zukunft zu gestalten und die gemeindliche Entwicklung zu steuern. Prognostizierten Bevölkerungsentwicklungen kann durch die Flächennutzungsplanung entgegengesteuert werden oder aber sie können durch diese unterstützt werden unter Einhaltung der Ziele der Raumordnung. Vorausrechnungen bzw. Prognosen für die zukünftige Einwohnerentwicklung beruhen auf zwei Faktoren: Erstens die natürliche Bevölkerungsentwicklung, die sich aus der Anzahl der Geburten und Sterbefälle ergibt und die als relativ sicher betrachtet werden kann bzw. zwischen den verschiedenen Prognose-Varianten kaum variiert, da sich ihre Determinanten erfahrungsgemäß langfristig als relativ stabil erweisen. Zweitens die Wanderungsbewegungen, die eine weitaus unsicherere Prognosekomponente darstellen, da sie aufgrund welt- und bundespolitischer oder auch sozioökonomischer Einflüsse relativ stark schwanken können. Vor allem in unterschiedlichen Wanderungsannahmen unterscheiden sich die verschiedenen Prognosemodelle. Allerdings sind es die Zuwanderungen, die bereits in der Vergangenheit und verstärkt noch in der Zukunft eine Zunahme der Bevölkerung in Esslingen bewirken. Basis für die Flächennutzungsplanung bildet die Modellrechnung des Statistischen Landesamtes und die damit verbundene Methode der Regionalen Bevölkerungsvorausrechnung bis 2035 für Gemeinden ab Einwohner, die im Dezember 2015 veröffentlicht wurde 40. Basis für die Prognosen des Statistischen Landesamtes sind die amtlichen Bevölkerungszahlen, nicht die Zahlen der kommunalen Einwohnermelderegister, die teilweise erheblich voneinander abweichen. Ausgangspunkt für die aktuelle Bevölkerungsvorausrechnung war der Bevölkerungsstand in den Kommunen zum Stichtag und sie bezieht sich im Hinblick auf die natürliche Bevölkerungsentwicklung auf den Stützzeitraum 2011 (Zensus) bis Der Vorausrechnungszeitraum erstreckt sich bis zum Jahr Den Berechnungen liegen u. a. ein leichter Anstieg der Geburtenrate von 1,46 auf 1,50 Kinder pro Frau, ein weiterer Anstieg der Lebenserwartung sowie ein jährlicher Wanderungsgewinn von Personen für Baden- Württemberg bis zum Vorausrechnungsjahr 2019 und für die Folgejahre bis 2035 jährlich von Personen zugrunde. Aufgrund der aktuellen Flüchtlingsthematik unterliegen die Wanderungsvorhersagen jedoch starken Unsicherheiten. Zu den Details der Bevölkerungsvorausrechnung wird auf das Statistische Monatsheft 02/2016 des Stat. Landesamtes Baden-Württemberg verwiesen Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart

51 Bedarfsprognose 50 Die Vorausrechnungen des Statistischen Landesamtes liegen für das Zieljahr 2035 in zwei grundsätzlichen Prognosemodellen vor, die zum einen Wanderungsgewinne beinhalten, sich zum anderen auf die natürliche Bevölkerungsentwicklung beschränken (fiktiver Ansatz). Für die Stadt Esslingen wird dabei das Prognoseszenario mit Wanderungen anzuwenden sein, da aufgrund der Lage im Ballungsraum Stuttgart, der mittelzentralen Funktion und Ausstattung sowie der Bedeutung als Arbeitsplatzstandort weiterhin mit Wanderungsgewinnen zu rechnen sein wird. Im Zuge aktuellen Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes wurde zudem ein Entwicklungskorridor berechnet. Dieser basiert für jede Gemeinde auf unterschiedlichen Varianten bei den Wanderungsannahmen und sogenannte Typisierungen. Daraus ergeben sich verschiedene Rechenläufe, von denen das höchste und niedrigste Ergebnis herangezogen wurde. Zuletzt wurde die Anfangsbreite des Entwicklungskorridors berechnet. Darin eingeflossen sind die Varianz des Wanderungssaldos jeder Gemeinde in den Jahren 2011 bis 2014 sowie die relative Gemeindegröße. In der Summe gibt die Varianz innerhalb des Prognosekorridors, welche für die Stadt Esslingen zwischen einem unteren Korridorwert von Einwohner (2035) und einem oberen Korridorwert von Einwohnern schwankt. Abb.: Entwicklungskorridor (Hauptvariante sowie unterer und oberer Korridor bis Die Varianz von Personen zwischen dem Entwicklungskorridor Unterer Rand und Oberer Rand, welche rund 12,5% des heutigen Bevölkerungspotenzials entspricht, stellt sehr anschaulich die Unsicherheiten in der Bevölkerungsvorausrechnung dar, die durch politische Entscheidungen auf nationaler, aber auch internationaler Ebene noch weiter verstärkt werden können. Hier zeigt sich sehr deutlich, dass Trendbrüche zu erheblichen Abweichungen in der Vorausrechnung führen können. Gleichzeitig muss jedoch auch konstatiert werden, dass alleine durch die innereuropäischen und innerdeutschen Wanderungen, die landesweiten Binnenwanderungen wie auch durch die Folgewirkungen der bereits erfolgten Flüchtlingswelle (Anschlussunterbringung, Familiennachzug, räumliche Konzentrationsprozesse auf wirtschaftlich starke Regionen mit Arbeitsplatzpotenzial) eine Bevölkerungsentwicklung in den nächsten Jahren vollzogen werden wird, welche deutlich über den bisherigen Annahmen aus dem Jahr 2011 liegen wird. 42 Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2016

52 Bedarfsprognose 51 Als die aus aktueller Sicht plausibelste bzw. wahrscheinlichste Bevölkerungsentwicklung wird daher die Hauptvariante mit einer Bevölkerungszahl von Einwohnern im Zieljahr 2030 für den Flächennutzungsplan zugrunde gelegt. Abb.: Modellrechnung: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung des Statistischen Landesamtes Baden- Württemberg bis 2035 (mit und ohne Wanderungen, Hauptvariante) 43 Jahr Esslingen am Neckar (mit Wanderungen) Einwohner (EW) Esslingen am Neckar (ohne Wanderungen) Einwohner (EW) Abb.: Ergebnistabelle: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung des Statistischen Landesamtes Baden- Württemberg bis Einwohner 2014 Prognostizierte Einwohner 2035 Einwohnerzuwachs-/ verlust Esslingen am Neckar (mit Wanderungen) Esslingen am Neckar (ohne Wanderungen) EW / + 6,3 % EW / - 6,1 % 43 Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2016

53 Bedarfsprognose 52 Vergleich der Bevölkerungsvorausrechnung für die Stadt Esslingen mit dem teilregionalen Umfeld Vergleicht man die Bevölkerungsvorausrechnung für die Stadt Esslingen mit der Bevölkerungsvorausrechnung für das teilregionale Umfeld, so zeigt sich, dass die Vorausrechnung für die Stadt Esslingen wiederum am unteren Rand der Vergleichswerte liegt. Es zeigt sich aber auch, dass in den Prognosen aufgrund der Bezugnahme auf die Entwicklung der letzten Jahre auch die Städte mit einer weiterhin positiven Entwicklung belegt werden, die in den vergangenen Jahren eine stärkere Baulandentwicklung zu verzeichnen hatten. Abb.: Bevölkerungsprognose (mit Wanderungen) für das Jahr 2035 im Vergleich des teilregionalen Umfelds 45 Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass es bei der Frage, ob die Vorausrechnung einen Hinweis auf Umfang und Dynamik der tatsächlichen künftigen Bevölkerungsentwicklung geben kann, darauf ankommen wird, - dass die Stadt Esslingen in Zukunft über ein der mittelzentralen Funktion angemessenes quantitatives Wohnbaulandangebot verfügt, - dass die Stadt Esslingen auch in qualitativer Sicht ein Wohnbaulandangebot vorhalten kann, welches ausgewogen und zur Bindung der Gesamtbevölkerung an die Stadt auf eine breite Zielgruppenansprache (von preiswertem (sozialen) Mietwohnraum im Geschoß über qualitativ hochwertige Wohnungen im Geschoßwohnungsbau, Angebote des verdichteten Individualwohnens für haushaltsgründende Bevölkerungsgruppen bis hin zum klassischen Individualwohnen) ausgerichtet ist und auch preislich im regionalen Wettbewerb mithalten kann. 45 Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2016

54 Bedarfsprognose Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs bis 2030 Für die Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs existieren differenzierte Vorgaben und Optionen, welche sich in ihrer Methodik grundsätzlich unterscheiden: Die Methodik der Vorgaben des Regionalplans Stuttgart basierend auf den in den Plansätzen und des Regionalplans definierten Orientierungswerten begründet sich auf einer prozentualen Steigerung der im Ausgangsjahr vorhandenen Zahl an Wohneinheiten in pauschalierten Steigerungswerten und ist damit unabhängig von der Prognose der Bevölkerungszahl. Der Regionalplan Stuttgart besitzt im Hinblick auf die Bedarfsprognose als Orientierungswert eine Verbindlichkeit für die Städte und Gemeinden innerhalb der Region Stuttgart und definiert zusammen mit dem Landesentwicklungsplan die nach Baugesetzbuch zu beachtenden Ziele und zu berücksichtigende Grundsätze der Raumordnung. Die in der Begründung des Flächennutzungsplans dargelegten Orientierungswerte basieren auf den Plansätzen und und stellen damit zu berücksichtigende Grundsätze dar. Grundsätze der Regionalplanung sind allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes und sind Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen in den kommunalen Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan). Insofern muss sich die Stadt mit den Orientierungswerten zur Bevölkerungsentwicklung bei der Erarbeitung ihrer eigenen Vorausrechnung auseinandersetzen und Abweichungen im Sinne von örtlichen Besonderheiten begründen. Die Methodik des Hinweispapiers des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach 6 und 10 Abs. 2 BauGB (Stand: ) bildet einen für die Städte und Gemeinden bindenden Orientierungsrahmen für den Nachweis von Flächenbedarfen. Basis für die auf landesweit pauschalierten Ansätzen aufbauende Berechnung sind die Wohnbauflächenbedarfe aus einem weiteren Rückgang der Belegungsdichte sowie aus der vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg vorausberechneten künftigen Bevölkerungsentwicklung (bei Gemeinden mit Siedlungsbereich: Prognose mit Wanderungen). Das Hinweispapier des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau dient bei der Prüfung des Flächennutzungsplans durch das Regierungspräsidium als Grundlage (Genehmigungsfähigkeit). Das Hinweispapier bildet hierbei auch die von der Rechtsprechung akzeptierte Berechnungsmethodik. Abweichungen der kommunalen Bedarfsberechnung von den Prognosewerten des Hinweispapiers müssen begründet werden. Bei den genannten Prognosewerten des Regionalplans und des Hinweispapiers handelt es sich um sehr pauschale und nicht auf die jeweilige Stadt bezogene Aussagen. Die spezifische Situation der Stadt Esslingen mit ihrer Lage in der Kernzone der Region Stuttgart mit den dort zu beobachtenden Bevölkerungsbewegungen und der besonderen Markt- und Nachfragesituation werden dadurch nicht abgebildet. Daher hat die Stadt Esslingen auf Basis der im Hinweispapier eröffneten Option eine eigene Bevölkerungsvorausrechnung beauftragt: Diese kommunale Bevölkerungsvorausrechnung (Häusser 2015/ 2017) berechnet anhand differenzierter kleinteiliger räumlicher Bevölkerungskohorten und städtischer Wanderungsbewegungen, wie sich die Bevölkerung hinsichtlich ihrer sozialen und demographischen Zusammensetzung in Esslingen in Abhängigkeit von einem bestimmten Wohnraumangebot entwickeln wird.

55 Bedarfsprognose 54 Im Umkehrschluss lässt sich hieraus ein Bedarf an Wohneinheiten ermitteln, welcher zum Erreichen der strategischen Zielsetzung im Hinblick auf die Bevölkerungszahl und -struktur erforderlich ist. Wesentlich ist in der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit, dass der kommunale Bedarf in einem quantitativen Rahmen der beiden oben dargestellten Methoden zur Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs steht. Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs nach Vorgaben des Regionalplans für die Region Stuttgart 2009 ( Zielmarge VRS ) Im Regionalplan Region Stuttgart 2009 werden Orientierungswerte für die Bedarfsermittlung von Wohnbauflächen als Grundsatz der Regionalplanung formuliert. Die Orientierungswerte dienen als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen. Für Siedlungsbereiche, zu denen Esslingen mit all seinen Stadtteilen zählt, wird von einem Wohnbauflächenbedarf für die Eigenentwicklung und einem zusätzlichen Bedarf aufgrund von Wanderungsgewinnen ausgegangen. Als Basis werden die bestehenden Wohneinheiten herangezogen (Plansatz und Plansatz ). Es wird für die Eigenentwicklung und die Entwicklung der Siedlungsbereiche von einem pauschalierten Zuwachs differenziert nach der Zentralörtlichkeit der Kommune ausgegangen. Der errechnete Bedarf an Wohneinheiten ist nachfolgend den Flächenreserven und -potenzialen gegenüberzustellen (PS ). Die quantitative regionalplanerische Zielsetzung basiert dabei auf der Prognose des Pestel-Instituts (Perspektiven 2025 Region Stuttgart). Die Prognose für den Mittelbereich Esslingen, welcher die Nahbereiche Esslingen, Plochingen, Ostfildern und Reichenbach a.d. F. umfasst, zwischen 2010 und 2025 geht aus von einer weiterhin steigenden Haushaltszahl einer auf 1,968 EW/WE absinkenden Belegungsdichte einer zwischen 2010 und 2025 um rund EW absinkenden Bevölkerungszahl aus, ohne aber für die einzelnen Kommune dieses Sinken auszudifferenzieren. Gemäß Regionalplan ist für die Stadt Esslingen für die Eigenentwicklung als Orientierungswert ein Zuwachs von 1 % der Wohneinheiten (WE) je fünf Jahre zugrunde zu legen. In den Siedlungsbereichen, zu denen Esslingen zugehörig ist, wird über die Eigenentwicklung hinaus ein Zuwachs von 0,5 % der Wohneinheiten je fünf Jahre für Wanderungsgewinne angenommen.

56 Bedarfsprognose 55 Dies ergibt folgende Rechnung: Wohneinheiten am Stichtag x Zuwachs von 1,5 %/ 5 Jahre x Planungszeitraum: 15 Jahre = benötigte Wohneinheiten im Planungszeitraum Für Esslingen ergibt dies: WE ( ) x 1,5 %/5 Jahre x 3 = WE ( WE) Dies entspräche einem rechnerischen Zuwachs an Wohneinheiten von ca. 137 Wohneinheiten/Jahr. Für die Umrechnung von Wohneinheiten in Fläche sind die Bruttowohndichtewerte des Regionalplans Stuttgart 2009 (80 EW/ ha für Mittelzentren) und die Belegungsdichte (2015: 1,99 EW/ WE) heranzuziehen. Daraus folgt: benötigte Wohneinheiten im Planungszeitraum x Belegungsdichte von 1,99 EW/WE = Einwohnergleichwert zur Ermittlung der benötigten Baufläche Für Esslingen ergibt dies: WE x 1,99 EW/WE = EW Der Einwohnergleichwert wird nun mittels Dichtewerten des Regionalplans (für Mittelzentren: 80 EW/ha) in Flächenangaben umgerechnet. Einwohnergleichwert x 80 EW/ha = benötigte Bauflächen im Planungszeitraum Für Esslingen ergibt dies einen Flächenbedarf von: EW : 80 EW/ha ca. 51,24 ha vor Anrechnung von Reserveflächen

57 Bedarfsprognose 56 Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs nach Vorgaben des Bauflächenbedarfsnachweises des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Grundlage ist das Hinweispapier des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach 6 und 10 Abs. 2 BauGB ( ). Der Berechnung zugrundeliegende Strukturdaten: - Aufstellungszeitraum: Aufstellungsbeschluss 2010 Zahlenbasis Bedarfsprognose Entwurfsstand: Laufzeit 15 Jahre - Amtliche Einwohnerzahl zum : Einwohner - Belegungsdichte zum ,99 EW/WE - Raumkategorie: Verdichtungsraum gemäß Landesentwicklungsplan Lage an Entwicklungsachse nach LEP und Regionalplan: Lage auf Entwicklungsachse Stuttgart Esslingen/Neckar Plochingen Göppingen Geislingen/Steige Ulm sowie auf Achse Stuttgart Esslingen/Neckar Plochingen Nürtingen (Metzingen) - Regionalplanerische Festlegungen zur Zentralität und Siedlungskategorie: Mittelzentrum mit Siedlungsbereich - Bruttowohndichte laut Regionalplan Stuttgart ( (Z)): 80 EW/ha - Verflechtungsbereiche und zentrale Orte: Mittelbereich Esslingen mit den Nahbereichen Esslingen / Neckar, Ostfildern, Plochingen und Reichenbach a.d.f. und Nahbereich Esslingen mit der Stadt Esslingen / Neckar und der Gemeinde Aichwald - ÖPNV-Anbindung: Regionalbahnanschluss am Hauptbahnhof Esslingen, vier schienengebundene S-Bahnh-Bahnhöfe (Esslingen, Mettingen, Oberesslingen, Zell), intensive Busverflechtungen innerhalb des Neckartals, auf die Fildern und auf den Schurwald bis ins Remstal Das Hinweispapier geht zunächst von einem (fiktiven) Einwohnerzuwachs durch Belegungsdichterückgang (EZ 1) auf Basis der Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung mit 0,3 % Wachstum p.a. des Planungszeitraums aus.

58 Bedarfsprognose 57 Für die Stadt Esslingen würde dies folgenden Bedarf bedeuten: Amtliche Einwohnerzahl Esslingen : ( EW (2015) x 0,3 x 15 Jahre) / 100 ergibt Bedarf aus Belegungsdichterückgang (EZ 1): EW EW Im Weiteren ist die prognostizierte Einwohnerentwicklung (EZ 2) im Planungszeitraum durch Subtraktion der Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung von der prognostizierten Einwohnerzahl im Zieljahr der Planung (Zieljahr 2030, Prognose des Statistischen Landesamtes 2014 mit Wanderungen) zu ermitteln: Amtliche Einwohnerzahl Esslingen : Einwohnerzahl 2030 nach Vorausberechnung des StaLA (Basis 2014, Prognose mit Wanderungen, Hauptvariante): Prognostizierte Einwohnerentwicklung (EZ 2): EW EW EW Durch Addition des Bedarfs aus dem Belegungsdichterückgang (EZ 1) und dem Bedarf aus der prognostizierten Einwohnerentwicklung (EZ 2) ergibt sich der insgesamt erforderliche Wohnbauflächenbedarf (EZ): Bedarf aus Belegungsdichterückgang (EZ 1): Prognostizierte Einwohnerentwicklung (EZ 2): Gesamtbedarf (EZ): Entspricht bei einer angesetzten Belegungsdichte von 1,99 EW/WE einem Bedarf an Wohneinheiten von EW EW EW WE Der Flächenwert wiederum ergibt sich über die Orientierungswerte zur Bruttowohnmindestdichte für die jeweilige raumordnerische Funktion der Gemeinde (im Falle Esslingen: Mittelzentrum) von 80 EW/ha EW / 80 EW/ha Ergibt einen Flächenbedarf von ca. 109,25 ha vor Anrechnung von Reserveflächen

59 Bedarfsprognose 58 Kommunale Bevölkerungsvorausrechnung und hieraus abgeleitete kommunale quantitative Zielsetzung Grundsätzliche Methodik und Vorausrechnung 2015 als Basis Im Rahmen des Bürgerdialogs zur Stadtentwicklung zwischen 2014 und 2015 wurde von der Stadt Esslingen am Neckar eine eigene kleinräumige Bevölkerungsvorausrechnung bis 2030 in Auftrag gegeben (Häusser 2015). Ziel war es, spezifischere Aussagen zu möglichen Veränderungen der Bevölkerungszahl und -struktur sowie zum Altersaufbau unter bestimmten Annahmen zu ermöglichen d.h. einerseits Aussagen unter Berücksichtigung von spezifischen lokalen und regionalen (Rahmen-) Bedingungen, andererseits aber auch Aussagen auf kleinteiliger Stadtteilebene. Methodisch handelte es sich dabei um eine Jahrgangsweise Bevölkerungsvorausrechnung. Dahinter stehen Simulationsmodelle, die auf Grundlage eines Ausgangsbestands für jeden einzelnen Altersjahrgang Jahr für Jahr die statistisch wahrscheinlichen Veränderungen berechnen. Diese Veränderungen setzen sich aus natürlichen Bewegungen (Geburten, Sterbefälle pro Altersjahrgang) sowie Wanderungen bzw. Umzüge (altersspezifische Zu- und Wegzugswahrscheinlichkeiten bzw. Umzugswahrscheinlichkeiten) zusammen. Um lokalen Unterschieden innerhalb der Stadt Rechnung zu tragen, wurde das Stadtgebiet in 24 Raumeinheiten (Stadtviertel) untergliedert, d.h. die Vorausrechnung setzt sich aus 24 Einzelmodellen zusammen. 46 Als Datengrundlage für die demografischen Parameter dienten differenzierte Bestands- und Bewegungsdaten des kommunalen Melderegisters der Stadt Esslingen. Für die Vorausrechnung 2015 dienten die Jahre 2006 bis 2014 als Referenzzeitraum. Vor dem Hintergrund des empirischen Nachweises galt die Grundhypothese, dass wesentliche Impulse für die zukünftigen Bevölkerungsveränderungen der Stadt Esslingen am Neckar aus der zukünftigen Angebotssituation auf dem Wohnungsmarkt resultieren. 47 Die Vorausrechnungsmodelle bilden damit auch Zusammenhänge zwischen Wohnraumangeboten, Zu-, Weg- und Umzügen, der Altersstruktur und der Fertilitätsrate in den einzelnen Stadtteilen ab. Wie auch in der Realität können sich in den Modellen Effekte überlagern, sich aufsummieren oder auch gegenseitig aufheben. Ausgehend von bereits rechtsverbindlichen, derzeit bearbeiteten und angedachten Bebauungsplänen sowie der Abschätzung von kleinteiligen Innenentwicklungspotenzialen (Baulücken, Nachverdichtung), wurden 2014/ 2015 verschiedene denkbare Szenarien einer zukünftigen Gestaltung des Wohnraumangebots entwickelt und deren demographische Konsequenzen aufgezeigt. Die unterschiedlichen Szenarien wurden hierzu mit konkreten Flächen hinterlegt. 46 T. Häusser 2015: Bevölkerungsvorausrechnung 2030 Stadt Esslingen am Neckar, S. 4 ff 47 T. Häusser 2015: Bevölkerungsvorausrechnung 2030 Stadt Esslingen am Neckar, S. 27

60 Bedarfsprognose 59 Grundansatz der drei Grund-Szenarien: Szenario Schrumpfen : langfristig keine Flächeninanspruchnahme im Außenbereich, kein Forcieren der Innenentwicklung über die bekannten Projekte hinaus Szenario Halten : verstärkte Innenentwicklung und verträgliche Außenentwicklung, Szenario Wachsen : verstärkte Anstrengung zur Nutzung aller im Rahmen der übergeordneten Vorgaben möglichen Innen- und Außenentwicklungspotenziale Durch die differenzierte Bevölkerungsvorausrechnung konnte plausibel gemacht werden, dass ohne aktives Schaffen von neuem Wohnraum im Innen- und Außenbereich, die Einwohnerzahl Esslingens bis 2030 sinken wird, durch intensive Innenentwicklung in Kombination mit einer moderaten, dezentralen Außenentwicklung in einer Größenordnung von rd Wohneinheiten die Einwohnerzahl, aber auch die soziale und demographische Struktur der Bevölkerung, voraussichtlich stabilisiert werden kann und für eine wachsende Bevölkerungszahl davon auszugehen ist, dass ein Mehr an Wohneinheiten erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund beschloss der Gemeinderat im Juli 2015 als strategisches Ziel das Szenario mindestens Halten für die künftige räumliche Stadtentwicklung. Zielrichtung ist hierbei, den zu erwarteten gravierenden demografische Auswirkungen in der Bevölkerungsstruktur und den notwendigen starken Einschränkungen der städtischen Handlungsfähigkeit verbunden mit dem damit einhergehenden starken Abbau der Qualitäten der Infrastruktur entgegen zu steuern bzw. diesen abzumildern und entsprechende Handlungsoptionen zu sichern (s.a. Gemeinderats-Vorlage 61/191/2015). Aus dem Ansatz mindestens Halten ergab sich damit ein Bedarf von ca Wohneinheiten. Aktualisierung der Vorausrechnung 2017 Im Rahmen des weiteren Verfahrens wurde die Vorausrechnung auf der Grundlage aktueller Daten fortgeschrieben bzw. Vorausrechnungsparameter neu berechnet (Häusser 2017). Vor dem Hintergrund der Frage, mit welchem quantitativen Angebot an neuem Wohnraum die Bevölkerungsstruktur in Esslingen dauerhaft und nachhaltig stabilisiert werden kann, und zur Überprüfung des Ansatzes mindestens Halten (mit der Schaffung von ca WE) wurden erneut zwei Szenarien untersucht: Szenario 1: Entwicklung der Wohnraumpotenziale der Innenentwicklung, der laufenden Entwicklungen sowie der im Flächennutzungsplan-Entwurf dargestellten geplanten Wohneinheiten (ca WE) moderate Entwicklung von Flächen im Außenbereich Szenario 2: Entwicklung der Wohnraumpotenziale der Innenentwicklung und der laufenden Entwicklungen (ca WE) keine Entwicklung von Flächen im Außenbereich über laufende Verfahren hinaus

61 Bedarfsprognose 60 Wesentliche Beobachtung der Entwicklungen 2014 bis 2016 Die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung zwischen 2014 und 2016 lag über den Erwartungswerten der Vorausrechnung Grund hierfür waren vor allem die Flüchtlingswanderungen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak, aber auch eine nach wie vor anhaltende Zuwanderung aus dem europäischen Ausland. Trotz der insgesamt wachsenden Bevölkerungszahl nimmt die Zahl der Personen ohne Migrationshintergrund in Esslingen weiter ab und es ist nach wie vor ein Negativsaldo vor allem bei der unter 10-Jährigen deutschen Bevölkerung (Indikator für Familienwegzüge in Zusammenhang mit den entsprechenden Elternjahrgängen der 25- bis 45-Jährigen) festzustellen. Zentrale Ergebnisse der Vorausrechnung 2017 Die Ergebnisse der Vorausrechnung 2017 zeigen zunächst, dass die in der Vorausrechnung 2014 noch nicht abzusehende starke Zuwanderung der Jahre 2015/ 2016 die erwartete mittel- bis langfristige Bevölkerungsstagnation bzw. -abnahme zeitlich nach hinten verschiebt. Ergebnis der Vorausrechnung 2015 Einwohner (Wohnbevölkerung) Stadt Esslingen Gesamtstadt: Halten Schrumpf en

62 Bedarfsprognose 61 Ergebnis der Vorausrechnung 2017 Einwohner (Wohnbevölkerung) Stadt Esslingen Gesamtstadt: Szenario 1 Szenario 2 Mittel Der Vergleich der beiden Szenarien der Vorausrechnung 2017 bestätigt darüber hinaus den Einfluss der Angebotssituation auf dem Wohnungsmarkt als Impulsgeber für künftige Bevölkerungsveränderungen sowohl hinsichtlich der Bevölkerungszahl, als auch hinsichtlich der Bevölkerungsstruktur. So hängt insbesondere der Zuzug bzw. das Auffangen der Abwanderungstendenzen der 25- bis unter 45-Jährigen (Elterngeneration der unter 10-Jährigen) ins unmittelbare Umland stark von planerischpolitischen Entscheidungen zur Wohnraumentwicklung ab. Gerade diese Bevölkerungsgruppe ist stadtgesellschaftlich besonders relevant durch Kinder und Arbeitsplatz sind sie eng mit der Stadt verbunden, sie stabilisieren die Altersstruktur, stärken als Arbeitskräfte die Wirtschaft und fragen Kitas und Grundschulen nach.

63 Bedarfsprognose 62 Nachfolgende Grafik verdeutlicht den Unterschied zwischen Szenario 1 mit moderater Entwicklung von Wohnbauflächen im Außenbereich (blau plus rot) und Szenario 2 ohne Entwicklung von Wohnbauflächen im Außenbereich (blau): Stand am : rote Farbe: Unterschiede in den Altersjahrgängen im Vergleich zum Szenario 2 Fazit und kommunale Zielsetzung Um die Sozial- und Altersstruktur der Esslinger Bevölkerung nachhaltig und langfristig stabilisieren zu können, aber auch um ein möglichst breit gefächertes bzw. vielfältige Zielgruppen ansprechendes Wohnraumangebot machen zu können, sind neben den Wohnraumpotenzialen im Innenbereich auch Angebote im Außenbereich vorzuhalten. Die Größenordnung der hierfür erforderlichen Wohnbaupotenziale wird durch die aktualisierte Bevölkerungsvorausrechnung nochmals bestätigt (ca WE). Über die rein kommunale Betrachtung hinaus gilt es auch, die Bevölkerungsentwicklung in Esslingen in einem regionalen Zusammenhang zu sehen. Um der Funktion als Mittelzentrum in einer wachsenden Region gerecht werden zu können, sind Politik und Verwaltung dazu verpflichtet, in angemessenem Maße die Wohnraumversorgung sicher zu stellen, um einer weiteren Zuspitzung der Wohnungsknappheit und der Preisentwicklung entgegen zu wirken.

64 Bedarfsprognose 63 Anrechnung der vorhandenen Reserveflächen Für die Berechnung des realen zusätzlichen Bedarfs für eine wohnbauliche Entwicklung müssen entsprechend der Vorgaben des Regionalplans die heute noch vorhandenen Flächenpotenziale und Flächenreserven der Stadt in Abzug gebracht werden, d.h. dass noch nicht bebaute Flächenreserven Baulücken (ausgewiesene Wohnbauflächen in Bebauungsplänen sowie Potenziale im unbeplanten Innenbereich nach 34 BauGB), für Wohnbebauung aktivierbare Flächenpotenziale durch Nachverdichtung, sowie Flächenreserven in derzeit bereits im Verfahren befindliche Wohn- und Mischbauflächen, die im Zeitraum des Flächennutzungsplans zur Verfügung stehen werden, dem errechneten Wohnbauflächenbedarf gegenübergestellt werden müssen. Dafür werden im Folgenden die Flächenpotenziale und Flächenreserven der Stadt Esslingen am Neckar aufgeführt Baulücken und Flächenpotenziale nach 34 BauGB sowie Nachverdichtungspotenziale Die Siedlungsentwicklung ist entsprechend dem Regionalplan Region Stuttgart 2009 grundsätzlich so zu gestalten, dass die Innenentwicklung Priorität vor der Inanspruchnahme bislang nicht baulich genutzter Flächen hat. Demnach ist der Bauflächenbedarf vorrangig auf innerhalb der im Siedlungsbestand verfügbaren Flächenpotenziale sowie der in Bauleitplänen ausgewiesenen Flächenreserven zu decken. (PS ) 48 Die Flächenpotenziale (z.b. Baulücken, Nachverdichtung) und die Flächenreserven (noch nicht bebaute Flächen des Flächennutzungsplans und von Bebauungsplänen) sind in der Gesamtbilanz zu berücksichtigen. In Bezug auf vorhandene Baulücken gilt laut Regionalplan als Orientierungswert eine Verfügbarkeit von 50 % innerhalb des Planungszeitraums. 49 Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Flächennutzungsplans 2030 waren in der Stadt Esslingen die vorhandenen Flächenpotenziale in Baulücken in rechtskräftigen Bebauungsplänen und Gebieten nach 34 BauGB sowie darüberhinausgehende Nachverdichtungspotenziale nicht bekannt. Aus diesem Grunde wurde im Zuge des Flächennutzungsplanverfahrens eine Erhebung der vorhandenen Flächenpotenziale vorgenommen. Als Baulücken wurden all diejenigen Baugrundstücke klassifiziert, auf denen kein Gebäude oder nur ein untergeordnetes Gebäude (z.b. Garage) steht und für die seit mehr als 5 Jahren Baurecht besteht (keine Neubaugebiete) bzw. die sich im unbeplanten Innenbereich nach 34 BauGB befinden. Für die Flächen der Nachverdichtung wurden diejenigen Flächen erfasst, welche nur mit einer Gebäudegrundfläche kleiner/ gleich 15 % der Gesamtgrundstücksfläche bebaut sind. 48 Regionalplan Region Stuttgart 2009, S Regionalplan Region Stuttgart 2009, (Begründung zu PS: , S. 59).

65 Bedarfsprognose 64 In der Summe ergab sich für die Stadt Esslingen eine Gesamtfläche von 18,71 ha an Baulücken für eine wohnbauliche Entwicklung und 0,74 ha an nicht bebauter Gemeinbedarfsfläche. Des Weiteren wurden 9,15 ha an Wohnbauflächen für eine mögliche Nachverdichtung definiert. Die reine Betrachtung der noch vorhandenen Hektarzahlen gibt jedoch nur einen Anhaltspunkt über die tatsächlich vorhandenen flächenhaften Potenziale, nicht aber hinsichtlich der faktisch realisierbaren Wohneinheiten. Daher wurde aufbauend auf der Flächenerhebung eine Durchsicht aller Bebauungspläne vollzogen und die auf den Baulücken mögliche Geschossfläche ermittelt. Für die Berechnung der möglichen realisierbaren Wohneinheiten wurde nachfolgend eine durchschnittliche Wohnungsgröße von 78,9 qm angesetzt. Diese Wohnungsgröße entspricht der zum Stichtag in der Stadt Esslingen durchschnittlichen Wohnungsgröße. Im Ergebnis ist festzustellen, dass Wohneinheiten im Zuge einer Füllung von Baulücken bzw. Flächen nach 34 BauGB und weitere 236 Wohneinheiten im Zuge der Nachverdichtung realisierbar wären. In der räumlichen Verteilung der Baulücken zeigt sich, dass diese vorrangig in den Hang- und Höhenlagen der Gesamtstadt gelegen sind, die Tallage jedoch bereits heute einen hohen Verdichtungsgrad mit nur wenigen vorhandenen baulichen Entwicklungsoptionen in Baulücken aufweist. Im Zuge des Regionalplans wird als Orientierungswert für die Anrechnung von Innenentwicklungspotenzialen ein Anteil von 50 % dargestellt. Im Falle der Stadt Esslingen ist jedoch festzustellen, dass in den letzten Jahren aufgrund der extrem schwierigen Wohnbaulandmobilisierung der Druck auf vorhandene Baulücken extrem hoch war und in der Folge auch die verfügbaren Baulücken bereits in starkem Maße baulich entwickelt wurden. Um diese Annahme zu belegen, wurde im Rückblick eine Bilanzierung vorgenommen, in welchem Maße eine Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen faktisch erfolgt ist. Es zeigt sich, dass in diesem Zeitraum rund 1,66 ha an Innenentwicklungspotenzialen bebaut werden konnten, was einem Mobilisierungsgrad von 8,1 % entspricht. Auch eine neuerliche Überprüfung der zwischen 2011 und 2016 mobilisierten Baulücken in einer Größenordnung von 10 % ergab, dass sich der Mobilisierungsgrad nicht grundsätzlich verändert hat und damit weiterhin Gültigkeit besitzt. So existieren Anfang 2016 noch 17,26 ha an Baulücken für eine wohnbauliche Entwicklung und 0,62 ha an nicht bebauter Gemeinbedarfsfläche. Des Weiteren wurden 7,69 ha an Wohnbauflächen für eine mögliche Nachverdichtung definiert. Insofern ergaben sie zwar leichte quantitative Veränderungen durch eine Entwicklung von Baulücken (Verringerung der verbleibenden Flächenpotenziale), in der quantitativen Bilanz hinsichtlich des Potenzials an Wohneinheiten ergeben sich hierdurch zum Stand 2011 jedoch keine faktischen Veränderungen, da sich gleichzeitig die durchschnittlichen Wohnungsgrößen gegenüber dem Jahr 2011 reduziert haben. Würde man diesen in den letzten Jahren vorhandenen starken Druck auf die privaten Baulücken und den damit verbundenen Mobilisierungsgrad linear auf einen Zeitraum von 15 Jahren (Zielhorizont des FNP) fortschreiben, entspräche dies einem Mobilisierungsgrad von rund 23 %. Vor dem Hintergrund, dass die noch vorhandenen Baulücken eher zunehmend schwierig zu akquirieren sein werden (i.d.r. komplexe Eigentümerstruktur bei noch vorhandenen und bislang nicht an den Markt gekommenen Baulücken, zunehmendes Beharren auf Grundbesitz in Folge der Finanzkrisen, Immobilien als Wertanlage etc.), wird damit der als Orientierungswert im Regionalplan angesetzte Grad von 50 % in Frage gestellt. Im Zuge der Flächennutzungsplanung wird daher ein Mobilisierungsgrad von 30 % angesetzt.

66 Bedarfsprognose 65 Abb.: Erhebung der Flächenpotenziale in Baulücken in rechtskräftigen Bebauungsplänen und in Gebieten nach 34 BauGB Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt der Stadt Esslingen, Erhebungsstand Oktober 2016

67 Bedarfsprognose 66 Damit sind folgende Reserven an Wohneinheiten anzurechnen: Reserven in Baulücken: WE x 30 % = 358 WE Reserven aus Nachverdichtungspotenzialen: 236 WE x 30 % = 71 WE Summe 429 WE Verweis auf Leerstandsquote Laut Zensus 2011 verfügt die Stadt Esslingen über eine Leerstandsquote von 4,5 % des Wohnungsbestandes (4,0 % Landkreis Esslingen / 4,3 % Regierungsbezirk Stuttgart, 4,2 % Baden- Württemberg) bei einer Eigentümerquote des Gesamtwohnungsbestandes von nur 42,5 % (54,5 % Landkreis Esslingen / 54,4 % Regierungsbezirk Stuttgart). Vor dem Hintergrund des in der Stadt Esslingen erhöhten Anteils an Mietwohnungsbau zeigt damit die Leerstandsquote in der Stadt Esslingen keine Auffälligkeiten. Dies auch vor der Tatsache, dass im damaligen Erhebungszeitraum des Zensus 2011 aufgrund anstehender Sanierungen verschiedene Wohnungskomplexe mit einer größeren Summe an Wohnungen leer standen und in die Erhebung eingeflossen sind. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass beim Zensus 2011 nicht erfragt wurde, wie lange und warum Wohnungen nicht bewohnt waren, wodurch sich das faktisch vorhandene Aktivierungspotenzial leerstehender Wohnungen für den Wohnungsmarkt kaum abschätzen lässt. Hinzu kommt, dass bei der Leerstandsquote i.d.r. zwei bis drei Prozent auf die sogenannte Fluktuationsreserve entfallen, die Wohnungen bezeichnet, die leer stehen, weil sie gerade modernisiert werden oder weil die Bewohner gerade umziehen, was insbesondere bei einem hohen Mietwohnungsanteil wie im Falle des Mittelzentrums Esslingen von Belang ist. Aus den dargelegten Gründen und vor dem Hintergrund, dass die Stadt Esslingen zudem faktisch keinen rechtlichen Zugriff auf leerstehende Wohnungen hat, wurde die Aktivierung leerstehender Wohnungen auch nicht in Ansatz gebracht Flächenreserven im Bereich in Aufsiedlung befindlicher Wohn- und Mischbauflächen Innerhalb der Stadt Esslingen befinden sich derzeit folgende Wohn- und Mischbauflächen innerhalb von bestehenden Flächendarstellungen des Flächennutzungsplans in der Umsetzung, werden im Zielkorridor des Flächennutzungsplans zur Verfügung stehen und müssen damit zu 100 % als Flächenreserven angerechnet werden: In Umsetzung (im FNP als Bestand dargestellt): Alleenstraße (Mischgebiet, Zell) ca. 78 WE Strengenäcker (Berkheim) ca. 25 WE Ina-Rothschild-Weg / Am Schönen Rain (Hohenkreuz) ca. 150 WE Brühl ca. 100 WE Grüne Höfe / Block C+D (Pliensauvorstadt) ca. 130 WE Karstadt-Areal ca. 60 WE Summe ca. 543 WE

68 Bedarfsprognose Verbleibendes Ausweisungspotenzial für den Flächennutzungsplan Nach Anrechnung der vorhandenen Reserveflächen verbleibt für den Flächennutzungsplan folgendes Ausweisungspotenzial Wohnbauflächenbedarf gemäß kommunaler Zielsetzung auf Basis eigener Bevölkerungsvorausrechnung WE abzügl. Reserven in Baulücken WE abzügl. Reserven Nachverdichtung - 71 WE abzügl. in Aufsiedlung befindlicher Gebiete WE Verbleibender Bedarf: WE

69 Bedarfsprognose Bedarf an gewerblichen Bauflächen Ausgangssituation Die Stadt Esslingen stellt einen in der Region bedeutenden und der mittelzentralen Funktion entsprechenden Arbeitsplatzstandort dar, der geprägt wird durch einen breit gefächerten Querschnitt an Arbeitsplatzstrukturen: Produktionsorientierte Arbeitsplätze existieren vorrangig in der Tallage des Neckars und am Standort Berkheim. Esslingen weist vorwiegend mittelständische Firmen auf, die sehr häufig in der Automobilwirtschaft und deren Zulieferbereich sowie im Maschinenbau angesiedelt sind. In der Gesamtentwicklung ist die Zahl der produktionsorientierten Arbeitsplätze in Esslingen von 2000 bis 2015 um rund 11 % geschrumpft, während innerhalb der Region Stuttgart ein Schrumpfen um 15 % zu verzeichnen war. Die produktionsorientierten Arbeitsplätze besitzen in der Stadt Esslingen im Jahr 2015 mit 46,2 % Anteil an den Gesamtarbeitsplätzen noch immer einen deutlich höheren Stellenwert für die Wirtschaftskraft als im Vergleich dazu in der Region mit 33,4 % Anteil. 51 Dienstleistungsorientierte Arbeitsplätze (Arbeitsplätze im Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe und sonstige Dienstleistungen) finden sich ebenfalls in der Tallage des Neckars hier vorrangig im Bereich der Kernstadt, aber auch in den Gewerbegebieten Oberesslingen-Zell, Sirnau und Berkheim, im Krankenhaus und zusätzlich (aber in deutlich geringerem Umfang) in den Kernzonen der Stadtteile. Der Anteil an dienstleistungsorientierten Arbeitsplätzen an den Gesamtarbeitsplätzen liegt in der Stadt Esslingen 2015 bei 53,6, in der Region bei 66,3%. Im Hinblick auf Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor hat die Stadt Esslingen zwischen 2000 und 2015 einen Zuwachs von 28 % zu verzeichnen, hinkt jedoch dem regionalen Zuwachs von 34 % hinterher. 52 Arbeitsplätze in Bildung und Forschung liegen einerseits in den vorgenannten Bereichen, für Esslingen bedeutsam sind jedoch zusätzlich die Hochschulstandorte in der Kernstadt und an der Flandernstraße. Gewerbliche Flächenangebote liegen dabei ausschließlich auf der Gemarkung der Stadt Esslingen, interkommunale Kooperationen mit Nachbargemeinden (bspw. mit der Landeshauptstadt Stuttgart, den Städten und Gemeinden des Filderraums oder der weiteren Neckartalachse) existieren bislang nicht. In der Gesamtsumme verfügt die Stadt Esslingen Mitte 2015 über sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort. Gegenüber dem Jahr 2007 ( sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort) ist damit ein Zuwachs um ca. 6,5 % zu verzeichnen gewesen. Im gleichen Zeitraum war die Entwicklung in der Region jedoch deutlich dynamischer, das Plus lag bei ca. 13 %. Vergleicht man die Entwicklung noch längerfristig von 2000 bis zum Jahr 2015, so ist in der Stadt Esslingen trotz grundsätzlich beobachtbarer Tendenzen eine wenig stete Entwicklung in der Zahl der versicherungspflichtig Beschäftigten verzeichnen. 51 Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2017

70 Bedarfsprognose 69 Diese beinhaltete in der in der Summe nur eine Zunahme von Arbeitsplätzen (ca. +5,1%), während sich die Zahl der versicherungspflichtig Beschäftigten in der Region deutlich dynamischer um Arbeitsplätze steigerte (ca. +11,1 %) 53. Damit ist es der Stadt Esslingen in der Rückschau seit 2000 zwar gelungen, die Zahl der versicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort zu steigern, die Stadt Esslingen konnte jedoch ebenso wie im kurzfristigeren Vergleich zwischen 2007 und 2015 nicht entsprechend ihrer mittelzentralen Funktion an der dynamischen Entwicklung innerhalb der Region Stuttgart partizipieren. Abb.: Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort in der Stadt Esslingen Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2017

71 Bedarfsprognose 70 Abb.: Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort im Vergleich der Stadt Esslingen zur Region Stuttgart Gewerbliche Flächenreserven; weiterer Bedarf an gewerblichen Bauflächen Der weitere Bedarf an gewerblichen Bauflächen resultiert einerseits aus möglichen Entwicklungen von Bestandsbetrieben, andererseits aus dem Ziel möglicher Neuakquisitionen. Im Hinblick auf betriebliche Bestandsentwicklungen wurden in den letzten Jahren Entwicklungsoptionen geschaffen, zuletzt in größerem Maßstab am Standort Berkheim für die Firma Festo. Im Zuge der betrieblichen Bestandspflege ist es das vorrangige Ziel der Stadt Esslingen, flexible und standörtlich attraktive Flächenpotenziale vorzuhalten, um betriebliche Weiterentwicklung vor Ort zu ermöglichen und ein Abwandern von Bestandsbetrieben zu verhindern. Es ist davon auszugehen, dass aus der Bestandsbetriebsstruktur heraus im zeitlichen Zielkorridor des Flächennutzungsplans weitere räumliche Entwicklungserfordernisse resultieren. Die tradierten Betriebsstandorte in der Tallage, die vor dem Hintergrund der prioritären Innenentwicklung und der Qualifizierung der gewerblichen Bestandsflächen im Umfeld der S-Bahn- Haltestellen vorrangig zu betrachten sind, können diese Bedarfe nicht bzw. nur in geringem Umfang abdecken. Fehlende räumliche Optionen, Probleme der Aktivierung benachbarter Bestandsflächen, hohe Kosten für die Nachnutzung betrieblicher Bestandsflächen und nur bedingte Steuerungsmöglichkeiten der Kommune schränken hier u.a. die Entwicklungsspielräume gravierend ein. Zudem sind häufig auch die dort bereits ansässigen Bestandsbetriebe von schwierigen Flächenzuschnitten oder Problemen in der Verkehrserschließung betroffen. 55 Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2017

72 Bedarfsprognose 71 Vor den Zielen eines Haltens vorhandener Betriebe zur Sicherung des Arbeitsplatzangebotes in der Stadt Esslingen und einer Sicherung der mittelzentralen Funktion der Stadt als Arbeitsplatzstandort ist es für die Stadt Esslingen daher dringend erforderlich, gewerbliche Flächen in einem angemessenen Maße und an attraktiven Standorten anbieten zu können. Gleichermaßen wird ebenfalls vor dem Hintergrund der mittelzentralen Funktion und der Rolle der Stadt Esslingen innerhalb der wirtschaftlich starken Region Stuttgart wie auch dem Vorhandensein wichtiger Bildungseinrichtungen (Hochschulstandort) die Notwendigkeit gesehen, gewerbliche Neuansiedlungen ermöglichen zu können und hierfür ein entsprechendes angemessenes Flächenangebot vorzuhalten, um die Wettbewerbsposition des Mittelzentrums Esslingen abzusichern. In beiden Fällen (Flächen zur Entwicklung von Bestandsbetrieben und Flächen für die Neuakquisition von Betrieben) ist es notwendig, aufgrund der Komplexität der räumlichen Ausgangssituation vorausschauend zu agieren, um letztlich zeitnah gewerbliche Bauflächen entwickeln zu können. Dabei kann aus der statistischen Sicht heraus keine notwendige Flächenquantität definiert werden. Vielmehr muss sich die Entwicklung gewerblicher Flächen im Sinne einer Angebotsplanung in einem städtebaulich, landschaftsplanerisch und strukturell vertretbaren Maß bewegen - auch was die Sicherung vorhandener Bestandsqualitäten betrifft. Flächenreserven existieren innerhalb der Stadt Esslingen derzeit nur innerhalb von bestehenden gewerblichen Flächen. So existieren nach dem Baulückenkataster der Wirtschaftsförderung mit Stand November 2017 kleinräumige gewerbliche Flächenpotenziale in Form unbebauter, baureifer (klassischer) Baulücken in einer Größenordnung von ca. 4,8 ha, welche vorrangig innerhalb des Sanierungsgebietes Neckarwiesen (Anteil ca. 4,2 ha) und nachgeordnet den Gewerbegebieten Sirnau und Berkheim-Ost und weiteren tradierten Gewerbeflächen gelegen sind sowie kleinräumige gewerbliche Flächenpotenziale in Form unbebauter/ untergenutzter Flächen mit und ohne städtebaulichem Neuordnungsbedarf in einer Größenordnung von ca. 11,6 ha. Hier stellt jedoch der heute als ebenerdige Parkierungsfläche genutzte betriebseigene Parkplatz der Daimler AG am Rande des Werkes Mettingen mit ca. 8 ha das flächenmäßig größte Potenzial für eine bauliche Weiterentwicklung im Bestand dar. Die bislang zudem bestehenden Reserven im Bereich des Danfoss-Areals in einer Größenordnung von knapp 9 ha befinden sich inzwischen in der Entwicklung (Baubeginn 2017). In der Summe sind die Flächenreserven jedoch quantitativ nicht ausreichend bzw. aufgrund privater Grundeigentumsverhältnisse nicht aktivierbar, um im Sinne einer strategischen Angebotsplanung eine Flächenvorhaltung von kommunaler Seite aus zu betreiben. Die Stadt Esslingen ist damit derzeit kaum in der Lage, auf Ihrer Gemarkung kurzfristig auftretende betriebliche Flächenbedarfe bereits vor Ort ansässiger bzw. auch zuzugswilliger Betriebe zu decken. Gleichzeitig führte die Flächenknappheit in den letzten Jahren nachweisbar zu einer Abwanderung von Betrieben oder Betriebseinheiten in benachbarte Städte und Gemeinden und in die weitere Region Stuttgart.

73 Bedarfsprognose 72 Eine Quantifizierung des zukünftigen Bedarfs an gewerblichen Bauflächen auf der Ebene des Flächennutzungsplans ist aufgrund des aktuellen Fehlens einer dezidierten gewerblichen Entwicklungskonzeption für die Stadt Esslingen relativ schwierig, da die konkreten Bedarfe einerseits von der betrieblichen Weiterentwicklung von Bestandsbetrieben, aber auch der Entwicklung in den jeweiligen Branchen abhängig sind. Zudem hängt die Frage der Angebotsplanung andererseits stark von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Gesamtangebotssituation von gewerblichen Flächen in der Region Stuttgart ab. Nachfragesituation Im Hinblick auf die Nachfragesituation am mittelzentralen Standort Esslingen wurden über die Wirtschaftsförderung der Stadt Esslingen in den Jahren 2011 bis 2017 insgesamt 173 konkrete Anfragen nach Gewerbegrundstücken dokumentiert. Aufgrund der allgemeinen Angebotsknappheit und wirtschaftlichen positiven Situation war dabei ab den Jahren 2014 / 2015 eine deutliche Nachfragesteigerung spürbar. In der Summe entfielen 115 Anfragen auf Flächengrößen < 1,0 ha, 33 Anfragen bezogen sich auf Flächengrößen > 1,0 ha und bei 25 Anfragen wurde keine Flächengröße definiert. Prognostische Basis für den Flächennutzungsplan Eine behelfsweise Annäherung an die Prognose eines künftigen Gewerbeflächenbedarfs kann über die mögliche Entwicklung der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort erfolgen. Hierbei wird die prognostische Annahme getroffen, dass sich die Zahl der versicherungspflichtig Beschäftigten bis zum Jahr 2030 in gleichem Maße entwickeln wird die Bevölkerung. Das bedeutet, dass im Sinne einer ausgewogenen Entwicklung der mittelzentralen Funktion der Stadt Esslingen der Anteil an Arbeitsplätzen bezogen auf die Bevölkerungszahl auf dem heutigen Level gehalten wird. Hieraus lässt sich Folgendes ableiten: Bevölkerungszahl : Prognostizierte Bevölkerungszahl 2030: (StaLA, Stand mit Wanderungen) EW EW Prozentualer Zuwachs der Bevölkerung : + 4,2 % Stand sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SVB) am Arbeitsort zum Prognose sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort 2030 bei Zuwachs von 4,2 % SVB SVB entspricht einem Zuwachs von SVB

74 Bedarfsprognose 73 Um die prognostizierte Zahl an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort in Flächenwerte umzusetzen, wird zunächst der prognostische Ansatz getroffen, dass sich der Anteil des produzierenden Gewerbes von 46,2 % (Stand ) weiter verringern wird. Dabei ist aufgrund der immer noch starken Prägung durch Firmen aus der Automobilwirtschaft und deren Zulieferbereich sowie aus dem Maschinenbau grundsätzlich nicht davon auszugehen, dass sich der Anteil des Dienstleistungsbereichs vom Stand (53,6 %) auf die Werte der Region ( : 66,3%) erhöhen wird. Vor diesem Hintergrund wird prognostisch ein Verhältnis von 60 % an versicherungspflichtig Beschäftigten im Gesamtdienstleistungssektor und 40 % an versicherungspflichtig Beschäftigten im produzierenden Bereich zu angesetzt. Dies ergibt folgende prognostische Bedarfssituation: 40 % Anteil an produzierendem Gewerbe 782 SVB 60 % Anteil an Dienstleistung SVB Umrechnung in Flächenwerte Für die Umrechnung der Zahlen der versicherungspflichtig Beschäftigten bedarf es des Ansatzes von Dichtewerten für den produzierenden Bereich und den Dienstleistungssektor. Derzeit wird in gewerblichen Untersuchungen von Dichtewerten von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten / ha im Produktionsorientierten und ca sozialversicherungspflichtig Beschäftigten / ha im Dienstleistungsbereich und damit von relativ breiten Spannen in den Dichtewerten ausgegangen 56. Innerhalb der Stadt Esslingen existieren zum Vergleich in der Bestandssituation folgende Referenzwerte 57 : Gewerbestandort Berkheim Ost: Gewerbestandort Neckarwiesen: Gewerbestandort Sirnau: Gewerbestandort Plochinger Straße: Gewerbestandort Berkheim West: ca. 35 sozialversicherungspflichtig Beschäftige / ha ca. 50 sozialversicherungspflichtig Beschäftige / ha ca. 55 sozialversicherungspflichtig Beschäftige / ha ca. 115 sozialversicherungspflichtig Beschäftige / ha ca. 235 sozialversicherungspflichtig Beschäftige / ha 56 Vgl. bspw. DIFU 2010: Stadtentwicklungskonzept Gewerbe für die Landeshauptstadt Potsdam oder auch Bedarfsberechnung für die Darstellung von Allgemeinen Siedlungsbereichen und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen in Regionalplänen, Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr, Aachen, Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt der Stadt Esslingen, Erhebungsstand März 2016 Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt der Stadt Esslingen auf Basis des Unternehmensregisters des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg, Stand 2015

75 Bedarfsprognose 74 Vor diesem Hintergrund und mit dem Ziel einer - aufgrund der akuten Flächenknappheit - zukünftig städtebaulich möglichst komprimierten baulichen Entwicklung wird als Dichtewert eine Entwicklungsspanne von sozialversicherungspflichtig Beschäftige / ha im produzierenden Bereich und sozialversicherungspflichtig Beschäftige / ha im Dienstleistungsbereich angesetzt. 40 % Anteil an produzierendem Gewerbe 782 SVB bei einem Dichteansatz von 50 Beschäftigten/ ha 15,6 ha bei einem Dichteansatz von 100 Beschäftigten/ ha 7,82 ha 60 % Anteil an Dienstleistung SVB bei einem Dichteansatz von 100 Beschäftigten/ ha 11,73 ha bei einem Dichteansatz von 300 Beschäftigten/ ha 3,91 ha Gesamtsumme Bedarfslage ca. 11,73 27,33 ha Als kommunale Zielsetzung wird daher angestrebt, im Flächennutzungsplan ein Flächenangebot von mindestens 15 ha darzustellen.

76 Bedarfsprognose 75 Flächen für den Einzelhandel - Zentrale Versorgungsbereiche Gemäß Baugesetzbuch ( 1 Absatz 6 BauGB) und Regionalplanung ist die wohnungsnahe Grundversorgung (Nahversorgung) zu sichern (PS ). Einzelhandelsgroßprojekte sind nur in Ober-, Mittel-, oder Unterzentren zulässig (Ziel der Regionalplanung, PS ). Sind diese zentrenrelevant, dürfen sie nur in den als Vorranggebiete dargestellten zentralörtlichen Siedlungs- und Versorgungskernen zugelassen werden (PS ). Das Stadtzentrum von Esslingen ist im Regionalplan als ein solches Vorranggebiet gekennzeichnet. Nicht zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte sind ebenfalls nur in den zentralörtlichen Siedlungs- und Versorgungskernen zulässig (PS ). Ausnahmen hierzu sind möglich. Weitere aus raumordnerischer Sicht geeignete Standorte für nicht zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte sind als Ergänzungsstandorte im Regionalplan dargestellt (Grundsatz der Regionalplanung, PS ). Als ein solcher ist das Gewerbegebiet in Sirnau dargestellt. 58 Analyse und Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2008/ 2009 hat das Büro Dr. Acocella aus Lörrach für die Stadt Esslingen ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept 59 erstellt: nach der Analyse und Bewertung der aktuellen Einzelhandelssituation werden Vorschläge zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben und zur Weiterentwicklung der Versorgungsfunktion und -bedeutung gemacht. Die Einzelhandelssituation stellt sich in Esslingen und seinen Stadtteilen demnach wie folgt dar. Die Bindungsquote (Einzelhandelsumsatz/ Einzelhandelskaufkraft) mit insg. rund 122 % steht für eine gute Versorgungssituation. Vor allem in den mittel- bis langfristigen Bedarfsbereichen sind z.t. sehr hohe Kaufkraftzuflüsse vorzufinden. Die mittelzentrale Versorgungsfunktion für den Verflechtungsbereich nimmt Esslingen umfassend wahr. Die ermittelte Bindungsquote im kurzfristigen Bereich liegt jedoch mit rd. 93 % unter 100 % (= Vollversorgung). Vor allem im für die Nahversorgung besonders wichtigen Bereich der Nahrungs- und Genussmittel kommt die Stadt ihrer Versorgungsfunktion nicht vollständig nach (93 %) 60. Einige Randlagen der Innenstadt, Stadtteile oder Siedlungsgebiete sind nicht ausreichend mit fußläufigen Nahversorgungsmöglichkeiten mit einem umfassenden Sortiment erschlossen (Rüdern, Serach, Kimmichsweiler/ Oberhof, Wiflingshausen, Wäldenbronn, Neckarhalde, Sirnau, Teile von Oberesslingen). Eine Grundversorgung erfolgt stellenweise über kleine Lebensmittelfachgeschäfte, das Lebensmittelhandwerk oder Tankstellenshops. Das Gutachten schlägt vor, auf der Grundlage des BauGB ( 1) Zentrale Versorgungsbereiche auszuweisen, um die Einzelhandelsentwicklung räumlich zu lenken und somit den Einzelhandel an zentralen Standorten zu sichern und weiterzuentwickeln. Abgegrenzt wird der Zentrale Versorgungsbereich Altstadt, der auch großflächigen (vor allem zentrenrelevanten) Einzelhandel aufnehmen sollte. Desweiteren werden in folgenden Stadtteilen sonstige zentrale Versorgungsbereiche vorgeschlagen, um deren Versorgungsfunktion zu stabilisieren: Sulzgries, Hohenkreuz, Mettingen, Hegensberg, Zell, Berkheim, Oberesslingen, Pliensauvorstadt. 61. Große Einzelhandelskonzentrationen bzw. -einrichtungen befinden sich in der Altstadt, im Stadtteil Sirnau, in der Alleenstraße im Gewerbegebiet Zell und im Neckar Center im Stadtteil Weil. In Zell und Weil liegt der Schwerpunkt auf Lebensmittelversorgung mit ergänzenden weiteren 58 Regionalplan Region Stuttgart, Verband der Region Stuttgart vom Dr. Donato Acocella, Entwicklungskonzept für die Stadt Esslingen am Neckar Berichtsentwurf 1. Teil Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Lörrach (Acocella, 2009) 60 Acocella, 2009, S. 35 f. 61 Acocella, 2009, S. 48 ff.

77 Bedarfsprognose 76 zentrenrelevanten Sortimenten, in Sirnau auf Heimwerkerbedarf und Möbel. Die Einkaufszentren in Zell und Weil führen dazu, dass ein deutlicher Anteil des Umsatzes zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente aus den zentralen Bereichen in den Teilorten abgezogen wird 62. Ziel des Esslinger Einzelhandelskonzeptes ist die Erhaltung der mittelzentralen und gesamtstädtischen Versorgungsfunktion. Daher muss die Einzelhandels- und Funktionsvielfalt im zentralen Versorgungsbereich Altstadt erhalten und gestärkt werden. Auf der Grundlage der Vorgaben des Baugesetzbuches muss die Stadtentwicklung ferner ein Augenmerk auf die Erhaltung und Stärkung der Nahversorgungsfunktion legen. Darüber hinaus sollen in Stadtteilen oder Siedlungsbereichen mit geringer Bevölkerungszahl alternative Versorgungsmöglichkeiten (z.b. Bauernläden, mobile Verkaufswagen) in Betracht gezogen werden 63. Prognostiziert wird ein Zuwachs der Verkaufsfläche bis 2020 im Bereich der nahversorgungsrelevanten Sortimente um je nach zugrunde gelegtem Entwicklungskorridor 0 bis 16 %. (rd m²), im sonstigen zentrenrelevanten Sortiment um bis zu 11 % (rd m²) und im nicht zentrenrelevanten Sortiment um bis zu rd. 22 % (rd m²) 64. Im Gutachten wird als Grundlage des Einzelhandelskonzepts eine Sortimentsliste der zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente sowie die Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche gem. BauGB vorgeschlagen. Grundsätzlich wird die räumliche Einzelhandelsentwicklung so gelenkt, dass zentrenrelevante Sortimente in den zentralen Versorgungsbereichen konzentriert werden. Großflächiger zentrenrelevanter Einzelhandel kann nur im zentralen Versorgungsbereich Altstadt angesiedelt werden. Ausnahmen für großflächige Lebensmittelbetriebe können zugunsten anderer zentraler Versorgungsbereiche gemacht werden. Nicht zentrenrelevanter Einzelhandel unterhalb der Großflächigkeit kann im gesamten Stadtgebiet, wo Einzelhandel zulässig ist, angesiedelt werden großflächiger nicht zentrenrelevanter Einzelhandel entweder im zentralen Versorgungsbereich Altstadt oder an dem Ergänzungsstandort Gewerbegebiet Sirnau 65. Der Esslinger Gemeinderat hat die Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt am beschlossen (Lageplan vom ), die Sortimentsliste vom am ,und die Abgrenzung der Nahversorgungsbereiche am (Vorlage 61/293/2013). Sonderbauflächen Einzelhandel Im Flächennutzungsplan sind folgende Sondergebiete für Einzelhandel vorhanden: Sonderbaufläche Versorgung, Neckar Center im Stadtteil Weil Sonderbaufläche Versorgung, Möbeleinrichtungshaus, in Sirnau, Dornierstraße 1+2, Sonderbaufläche Versorgung im GE Sirnau Sonderbaufläche Versorgung im GE Neckarwiesen, Zell Im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird südlich vom Gewerbegebiet Sirnau an der K 1215 eine weitere Sonderbaufläche Handel dargestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass das Mittelzentrum Esslingen seinen Versorgungsfunktionen auch künftig im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes entsprechen und auf Entwicklungserfordernisse angemessen reagieren kann. 62 Acocella, 2009, S. 90 ff. 63 Acocella, 2009, S. 96 ff. 64 Acocella, 2009, S. 113 ff. 65 Acocella, 2009, S. 136 ff.

78 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 77 6 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 6.1 Charakter und Gliederung der Gebietssteckbriefe Die Umweltprüfung (UP) des Flächennutzungsplanes (FNP) Esslingen 2030 bezieht sich insbesondere auf die Wirkungen des Planes als Ganzes. Eine wesentliche Wirkung des FNP ist die Rahmensetzung für die Ausweisung künftiger Bauflächen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum FNP findet eine Standortalternativenprüfung statt, die einen Vergleich unterschiedlicher Standorte hinsichtlich ihrer potenziellen umweltrelevanten Konflikte, aber auch ihrer potenziellen städtebaulichen Eignung ermöglicht. Die Standortalternativenprüfung findet mit Hilfe sog. Gebietssteckbriefe statt, im Rahmen derer jedes einzelne potenzielle Baugebiet aus unterschiedlichen Blickwinkeln einer Prüfung unterzogen wird. Entsprechend dem integrierten Ansatz des Flächennutzungsplans der Stadt Esslingen dienen die Gebietssteckbriefe damit der städtebaulichen und landschaftsplanerischen Alternativenprüfung: Der Eignung im Hinblick auf eine bauliche Nutzung werden Konflikte und Risiken transparent gegenübergestellt. Die Gebietssteckbriefe gliedern sich die Gebietssteckbriefe in folgende Aspekte: - Grundinformationen zur Untersuchungsfläche - Prüfung übergeordneter Restriktionen, welche i.d.r. nicht in der Planungshoheit der Stadt Esslingen liegen - Darlegung der für die Untersuchungsfläche vorhandenen Zielvorgaben und Planungen - Prüfung der ökologischen Aspekte - Prüfung der sozialen Aspekte - Prüfung ökonomischer Aspekte - Prüfung der Mobilitätsaspekte - Einordnung in Kategorien der siedlungsstrukturellen Entwicklung - sowie einer grundlegenden fachlichen Bewertung der einzelnen Fläche aus städtebaulicher und ökologischer Sicht und damit verbundenen Empfehlungen für eine mögliche Entwicklung der Fläche sowie zum Artenschutz - Priorisierung der Einzelflächen in einem gesamtstädtischen Kontext (noch ausstehend) Die Gebietssteckbriefe führen die oben genannten Aspekte im Sinne einer Prüfung auf der Maßstabsebene des Flächennutzungsplans zusammen, stellen dabei jedoch noch keine Vorwegnahme der endgültigen Entscheidung über die jeweiligen Flächen- oder Vorhabensausweisungen im Zuge der nachfolgenden Planungen und Genehmigungen dar. Ein Großteil der Umweltwirkungen von konkreten Vorhaben kann zudem erst aufgrund von konkreten Festsetzungen in Bebauungsplänen oder bei der konkreten Planung der Vorhaben ermittelt und bewertet werden. Dennoch liefern die Gebietssteckbriefe erste Hinweise auf mögliche Untersuchungsschwerpunkte, die im Rahmen der nachfolgenden Planungsebene des Bebauungsplanes zu vertiefen sind.

79 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe Pool an Alternativflächen Bei den Flächen, die im Zuge der Gebietssteckbriefe bewertet werden, handelt es sich um einen Flächenpool, welcher resultiert aus Gebieten/ Standorten - die im derzeit noch gültigen Flächennutzungsplan enthalten sind, jedoch bislang noch nicht umgesetzt wurden, - die im Zuge einer kommunalpolitischen oder fachlichen Diskussion zur Disposition stehen, - die sich über die Behandlung von privaten Bauwünschen ergeben haben - oder die aus Vorschlägen aus dem Bürgerdialog hervorgehen. Insgesamt wurden im Rahmen der Alternativenprüfung 90 Flächen bzw. in ihrer Bewertung differenziert abgrenzbare Teilflächen untersucht. Die Alternativflächen verteilen sich dabei entsprechend der Zielsetzung des Bürgerdialogs nach einer dezentral orientierten Gesamtentwicklung nahezu über die gesamte Stadt Esslingen. Insgesamt 9 Flächen wurden nach einer siedlungsstrukturellen und landschaftsplanerischen Vorprüfung frühzeitig aus dem Flächenpool ausgeschieden (vgl. Darstellung der Gründe unten). Für diese Flächen wurden keine differenzierten Gebietssteckbriefe erstellt. Diese Flächen sind in nachfolgender Tabelle mit Vorausscheider vermerkt. Gleiches gilt für 8 Flächen, die sich bereits parallel zur Aufstellung des Flächennutzungsplans in punktuellen Fortschreibungen befinden, diese Flächen sind in nachfolgende Tabelle mit im Verfahren gekennzeichnet. In der Summe wurden damit 72 Flächen / Teilflächen vertiefend im Zuge der Alternativenprüfung anhand von Gebietssteckbriefen untersucht. Die im bisherigen Vorentwurf aufgeführten Flächen Strengenäcker (Be 2) in Berkheim, Alleenstraße (Ze2) in Zell sowie Dieselstraße (Pl2) in der Pliensauvorstadt wurden nicht mehr in den Flächenpool der Alternativenprüfung aufgenommen, da diese Flächen bereits bauleitplanerisch gesichert sind und sich in der Aufsiedlung befinden. Übersicht über den dem Verfahren zugrundeliegenden Pool an Alternativflächen: Stadtteil Name der Untersuchungsfläche Kürzel Berkheim Denkendorfer Straße (West) Be 1.1 Berkheim Denkendorfer Straße (Ost) Be 1.2 Berkheim Gewerbegebiet Ost, Erweiterung Be 3 Berkheim Mühlgäßle (Ost) Be 4.1 Berkheim Mühlgäßle (West) Be 4.2 Berkheim GE Denkendorfer Wegäcker L1192 Be 5 Berkheim Osterfeldhalle Be 6 Berkheim Hallenfreibad Berkheim Be 7 Berkheim Fuge Berkheim / Zollberg (Vorauscheider) Be 8 / kein Steckbrief Hegensberg Kohlerweg Erweiterung He 1.1 Hegensberg Verbindung zwischen Kohlerweg und Koßmänneweg He 1.2 Hegensberg Koßmänneweg He 2 Hegensberg Hegensberger Hausgärten He 3

80 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 79 Hegensberg Bantlesweg (Ost) He 4.1 Hegensberg Bantlesweg Erweiterung He 4.2 Hegensberg Pfarrweinberg He 5 Hegensberg Westlich Auchtweideweg He 6 Hegensberg Im Gehren He 7 Hegensberg Buckenlehenweg He 8 Hegensberg Teilfläche TV Hegensberg (im Verfahren) He 9 / kein Steckbrief Hohenkreuz Helmensbergweg Ho 1 Hohenkreuz Seracher Straße (im Verfahren) Ho 2 / kein Steckbrief Liebersbronn Kannegieser Li 1 Kernstadt Neue Weststadt / Standort Hochschule (im Verfahren) Ke 1 / kein Steckbrief Kernstadt Alter ZOB (im Verfahren) Ke 2 / kein Steckbrief Kimmichsweiler-Oberhof Fuge Kimmichsweiler - Oberhof KO 1.1 Kimmichsweiler-Oberhof Östlich Kimmichsweilerweg KO 1.2 Krummenacker Greut Süd/ nördlich Alexanderstraße (im Verfahren) Kr 1.1 / kein Steckbrief Krummenacker Nördlich Greutweg Kr 1.2 Krummenacker Greut Nord (große Variante) Kr 1.3 Krummenacker Südlich Alexanderstraße Kr 1.4 Krummenacker Greut östlich Kr 1.1 Kr 1.5 Mettingen Sportanlagennachnutzung Me 1 Mettingen Mettinger Wiesen West Me 2 ( ) Mettingen Mettinger Wiesen Ost (Vorausscheider) Me 3 / kein Steckbrief Mettingen Umspannwerk Me 4 Neckarhalde Südliche Heidestraße (Bautiefe 2 Zeilen) Ne 1.1 Neckarhalde Südlich Heidestraße (Erweiterung) Ne 1.2 Neckarhalde Nördliche Heidestraße Ne 2 Neckarhalde Heidestraße/ Viehgasse Ne 3 Ensingerweg Holgenburg bis Heimstätte Ne 4 / kein Steckbrief Neckarhalde (Vorausscheider) Oberesslingen Kreuzstraße Ob 1.1 Oberesslingen Kreuzstraße Erweiterung Ob 1.2 Oberesslingen Oberhalb Haldenstraße/ Ringelweg Ob 1.3 Oberesslingen Östlich Hegensberger Straße Ob 2 Oberesslingen Östlich Schorndorfer Straße Ob 3 Oberesslingen Erweiterung Rosselen Ob 4 Oberesslingen Südlich S-Bahnhof Oberesslingen Ob 5 Oberesslingen Westlich Lilienthalstraße Ob 6 Oberesslingen Rosselenäcker Ob 7 Obertal Obertal/ Kernenweg Ot 1 Pliensauvorstadt Geuernrain (West) Pl 1.1 Pliensauvorstadt Geuernrain (Ost) Pl 1.2 Pliensauvorstadt Geuernrain (Nordwest) Pl 1.3 Pliensauvorstadt Häuserhaldenweg / Spitalsteige (Vorausscheider) Pl 3 / kein Steckbrief Pliensauvorstadt Südlich Hohenheimer Straße Pl 4 Pliensauvorstadt Nördlich Weilstraße Pl 5

81 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 80 Pliensauvorstadt / Weil Fuge Pliensauvorstadt / Weil /(Vorausscheider) Pl 6 / kein Steckbrief Pliensauvorstadt VFL Post (im Verfahren) Pl 7 / kein Steckbrief Pliensauvorstadt Champagne (Vorausscheider) Pl 8 / kein Steckbrief Rüdern Nördlich Uhlbacher Straße Rü 1 Rüdern Spitalwaldweg Rü 2 Rüdern Alte Wiesen Rü 3 Sankt Bernhardt Flandernstraße/ Hochschulverlagerung SB 1 Serach Nördlich Barbarossastraße Se 1 Serach Mohnweg/ Langer Weg Se 2 Sirnau Südlich K 1215 Si 1 Sirnau Fuge Hofgut Sirnau (Vorausscheider) Si 2 / kein Steckbrief Sulzgries Hochwiesenweg, Erweiterung entlang Weg Su 1.1 Sulzgries Hochwiesenweg, Erweiterung Su 1.2 Sulzgries Hochwiesenweg, Erweiterung Süd Su 1.3 Sulzgries Hohenackerstraße/ Viehgasse Su2 Sulzgries Westlich Gemeinbedarf Su 5.1 Sulzgries Westlich Bergstraße Su 5.2 Sulzgries Westlich Gemeinbedarf, Erweiterung Su 5.3 Wäldenbronn Obertal Süd/ Färber Wä 1 Wäldenbronn Hansenberg oberhalb Talstraße (Vorausscheider) Wä 2/ kein Steckbrief Weil Alter Sportplatz (im Verfahren) We 1/ kein Steckbrief Wiflingshausen Westlich Dulkweg Wi 1 Wiflingshausen Nördlich Weilerweg Wi 2 Zell Hangelstein III Ze 1 Zell Nördlich Kirchstraße (Vorausscheider) Ze 3 / kein Steckbrief Zell Egert II Ze 4 Zell Entennest Süd Ze 5.1 Zell Entennest Nord Ze 5.2 Zell Südlich Berufsschulstandort Ze 6 Zollberg Gartenhausgebiet Bildäcker (Vorausscheider) Zo 1/ kein Steckbrief Zollberg Gesäßäcker Zo 2 Zollberg Erweiterung Rohräckerschule Zo 3 Zollberg Traifelbergstraße (im Verfahren) Zo 4 / kein Steckbrief Für die im Flächennutzungsplan dargestellten Trassenoptionen - Verlängerung der Stadtbahntrasse U7 / U8 von der heutigen Endhaltestelle Nellingen über Zollberg, Pliensauvorstadt bis zum Hauptbahnhof Esslingen (S-Bahn-Haltestelle) - Neuanbindung des Danfoss-Areals an die Weilstraße - Trasse Schorndorfer Straße (Lösung der Verkehrsproblematik Schorndorfer Straße) wurden im Zuge der Alternativenprüfung keine Gebietssteckbriefe erarbeitet, da die jeweiligen Trassen in ihrer räumlichen Lage bzw. ihrem Verlauf noch zu unbestimmt sind und daher erst auf der Ebene der weitergehenden Planungen einer Prüfung unterzogen werden können.

82 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 81 Abb.: Verteilung der Untersuchungsflächen der Alternativenprüfung über die Gesamtstadt Esslingen - Pinkfarben: im Verfahren befindliche Flächen (ohne Gebietssteckbrief) - Rot: Im Zuge der Vorprüfung vorausgeschiedene Flächen (ohne Gebietssteckbrief) - Gelb: Flächen der Alternativenprüfung (mit Gebietssteckbrief)

83 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 82 Abb.: Übersicht über Restriktionen der im Zuge der Vorprüfung vorausgeschiedenen

84 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 83 Im Zuge der Flächenprüfung wurden die zehn nachfolgenden, im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung eingebrachten Untersuchungsflächen nicht vertiefend untersucht, weil sie nach einer städtebaulichen und landschaftsplanerischen Vorprüfung aus der Kombination siedlungsstruktureller Problemlagen und dem Vorhandensein folgender übergeordneter Restriktionen bzw. zentraler Konflikte nicht umsetzbar sind: - Berkheim: Fuge Berkheim / Zollberg (Be 8) o Lage in Siedlungszäsur zwischen Berkheim, Nellingen und Zollberg oberhalb des Festo-Standortes, Bedeutung zur Gliederung der Siedlungsstruktur o Lage in regionaler Grünzäsur o Lage in wichtiger, siedlungsstrukturell bedeutsamer und freizuhaltender Kaltluftabflussbahn von der Filderebene in Richtung Neckartal (vgl. Gutachten Erweiterung Firma Festo) - Mettingen: Mettinger Wiesen Ost (Me 3) o Lage in regionaler Grünzäsur o Lage in einer der letzten nicht durch Siedlungsstrukturen belegten Fuge zwischen südlichem und nördlichem Neckarufer o Bedeutung der Fläche im teilregionalen Biotopverbund o Lage im Neckaruferbereich mit Entwicklungsoption für den Landschaftspark Neckar - Neckarhalde: Ensingerweg von Holgenburg bis Heimstätte (Ne 4): o Lage in regionaler Grünzäsur o Komplette Lage im LSG o Geschützte Biotope o Bedeutung zur Gliederung der Siedlungsstruktur - Pliensauvorstadt: Häuserhaldenweg/ Spitalsteige (Pl 3): o Komplexe Situation geschützter Biotope o Steilhanglage o Bedeutung zur Gliederung der Siedlungsstruktur - Pliensauvorstadt/ Weil: Fuge Pliensauvorstadt / Weil (Pl 6) o Lage im LSG o Lage in regionaler Grünzäsur o Bedeutung für die örtliche Landwirtschaft o Sicherung Freiraumverbund in der Querachse des Neckartals o Bedeutung zur Gliederung der Siedlungsstruktur - Pliensauvorstadt: Champagne (Pl 8) o Lage in regionalem Grünzug o Vom Siedlungskörper abgesetzte Lage in sensibler Hanglage o Sicherung Freiraumverbund in der Querachse des Neckartals o Bedeutung zur Gliederung der Siedlungsstruktur

85 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 84 - Sirnau: Fuge Hofgut Sirnau (Si 2) o Lage in einer der letzten, nicht durch Siedlungsstrukturen belegten Fuge in der Querachse des Neckartals o Bedeutung zur Gliederung der Siedlungsstruktur o Beeinträchtigung des kulturhistorisch bedeutsamen Hofguts Sirnau o Regionalplanerisches Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Wasservorkommen o Allee und 20 m Schutzstreifen auf jeder Seite ist Ausgleichsfläche für die Bebauung Möbelhaus Rieger - Wäldenbronn: Hansenberg oberhalb Talstraße (Wä 2) o Komplette Lage im LSG o Geschützte Biotope o Bedeutung zur Gliederung der Siedlungsstruktur - Zell: Untersuchungsfläche nördlich der Kirchstraße (Ze 3) o Komplette Lage im LSG o Geschützte Biotope o Bedeutung zur Gliederung der Siedlungsstruktur - Zollberg: Gartenhausgebiet Bildäcker (Zo 1) o Lage abgesetzt vom vorhandenen Siedlungskörper o Bedeutung zur Gliederung der Siedlungsstruktur

86 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe Inhalte der Gebietssteckbriefe und Prüfmethodik Darlegung der Grundinformationen Als Grundinformationen werden im Rahmen der Steckbriefe dargestellt: Stadtteilzugehörigkeit und Flächengröße der Untersuchungsfläche Neben der Stadtteilzugehörigkeit wird im Zuge der Darlegung der Flächengröße zum einen die maximale im Zuge der Alternativenprüfung untersuchte Flächengröße dargestellt. Angestrebte bauliche Entwicklung / Siedlungsdichte / Wohneinheiten (WE) In den Steckbriefen werden in knapper Form die geplante bauliche Entwicklung und die vorgesehene Siedlungsdichte (EW/ha) dargelegt. Im Hinblick auf die Umsetzung werden grundsätzliche Aussagen zu vorstellbaren Dichtewerten sowie hinsichtlich realisierbarer Höhen gemacht, die sich i.d.r. aus dem angrenzenden Siedlungsbestand ergeben bzw. teilweise auch Hinweise zur Abschichtung zum Siedlungsrand geben. Zum Vergleich können folgende Dichtewerte dargestellt werden: Ansatz 50 EW/ha: Ansatz 60 EW/ha: Ansatz 90 EW/ha: Ansatz 110 EW/ha: Typische Bebauungsdichte der Hanglage mit Individualwohnbebauung bzw. der locker bebauten Siedlungsränder Leicht verdichtete, jedoch durch Individualwohnungsbau geprägte Strukturen Verdichtetere Struktur, Mischung aus verdichteter Individualwohnbebauung und kleinteiligen Geschosswohnungsbau Struktur eines verdichteten Wohnens mit deutlichem Anteil an Geschosswohnungsbau Ausgehend von der Siedlungsdichte wird ein quantitativer Ansatz an Wohneinheiten ermittelt, welcher einen ersten Orientierungswert für die möglichen entstehenden Wohneinheiten und die damit verbundene städtebauliche Dichte darstellt. Naturgemäß kann dies nur ein grober Anhaltspunkt auf der Ebene des Flächennutzungsplans sein, da die entstehende reale Dichte letztlich stark von städtebaulichen Entwurfskriterien (Frage der Erschließungsstruktur, Flächenverfügbarkeit etc.) abhängig ist, welche erst auf den nachfolgenden Planungsebenen (städtebaulicher Entwurf / Bebauungsplan) definiert werden. Statistischer Vergleich, Anteile Stadtviertel zu Gesamtstadt Um einen Vergleich der Altersstruktur des an die Untersuchungsfläche angrenzenden Stadtviertels herbeizuführen und ein Gefühl für die umgebende Bevölkerungsstruktur zu erlangen, werden statistische Vergleichsdaten dargestellt. Zur besseren Übersichtlichkeit werden diese bewertet (unter-/ überdurchschnittlich). Beabsichtigte Nutzungsart und bisherige Widmung Für die Fläche wird die im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans angestrebte Nutzungsart dargestellt sowie die Nutzungsart, welche derzeit im Flächennutzungsplan enthalten ist. Lage und Charakter im gesamtstädtischen Kontext und Lage zum nächstangrenzenden Siedlungsbestand, siedlungsstrukturelle Prägung der Nachbarschaft

87 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 86 Um die Untersuchungsfläche städtebaulich/ siedlungsstrukturell zu charakterisieren wird, eine Beschreibung der Lage im gesamtstädtischen Kontext und zum nächstangrenzenden Siedlungsbestand vollzogen. Hinzu kommt eine Darstellung der städtebaulichen Prägung der umgebenden Bebauungsstruktur. Topografische Lage Aufgrund der starken Differenziertheit der Esslingen Topografie wird die Ausrichtung sowie die Neigung der jeweiligen Untersuchungsfläche beschrieben. Flächenverfügbarkeit Zur Einschätzung der kommunalen Flächenverfügbarkeit wird der jeweilige prozentuale Anteil des kommunalen Eigentums an der Untersuchungsfläche dargelegt. Übergeordnete Restriktionen Die Prüfung der übergeordneten Restriktionen betrifft Ziele und Schutzgebietskategorien übergeordneter Planungsträger (Landratsamt Esslingen, Verband Region Stuttgart, Regierungspräsidium Stuttgart etc.). Hier ist die Stadt Esslingen in ihrer kommunalen Planungshoheit beschränkt und bei einer möglichen Flächenentwicklung auf die Zustimmung der jeweils zuständigen Behörden angewiesen. In diesen Fällen müssten bereits im Zuge des Flächennutzungsplans bzw. spätestens im Vorgriff einer Flächenentwicklung entsprechende gesonderte Verfahren durchgeführt werden (bspw. Befreiungen bzw. Veränderung von Schutzgebietsgrenzen, Zielabweichungsverfahren, Prüfverfahren etc.). Ausweisungen nach dem Naturschutzgesetz Konfliktschwere (NSG / LSG / ND / Natura 2000), nicht betroffen - Schutzgebiet randlich in geringem Umfang betroffen, gering Konfliktminderung durch Änderung der Baugebietsabgrenzung oder Ausnahme oder Befreiung durch Landratsamt bzw. besonderes Prüfverfahren erforderlich Entwicklungsfläche liegt teilweise innerhalb Schutzgebiet, mittel Konfliktminderung durch Änderung Gebietsabgrenzung schwierig, Ausnahme, Befreiung oder Änderung Schutzgebietsabgrenzung durch Landratsamt bzw. besonderes Prüfverfahren erforderlich Entwicklungsfläche liegt vollständig oder in großem Umfang hoch innerhalb Schutzgebiet, Änderung Schutzgebietsabgrenzung durch Landratsamt bzw. besonderes Prüfverfahren erforderlich Ausweisungen nach dem Wasserrecht (Wasserschutzgebiete, Konfliktschwere Quellenschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete) nicht betroffen - Entwicklungsfläche liegt innerhalb Wasserschutzzone III, ggfs. sind gering Nutzungseinschränkungen zu beachten

88 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 87 Regionalplanerische Ziele Konfliktschwere (Grünzäsur, Grünzug etc.) nicht betroffen - Grünzug / Grünzäsur randlich in geringem Umfang betroffen, gering Anpassung der Baugebietsabgrenzung erforderlich, Zielabweichungsverfahren eventuell nicht erforderlich Entwicklungsfläche liegt teilweise innerhalb Grünzug / Grünzäsur, mittel Änderung der Baugebietsabgrenzung oder Zielabweichungsverfahren durch Verband Region Stuttgart erforderlich Entwicklungsfläche liegt vollständig oder in großem Umfang hoch innerhalb Grünzug / Grünzäsur, Zielabweichungsverfahren durch Verband Region Stuttgart erforderlich Lärmschutzbereich des Flughafens Stuttgart Konfliktschwere nicht betroffen - Lage von Flächenoptionen für wohnbauliche Entwicklungen hoch innerhalb der Fluglärmkontur des Flughafens Stuttgart. Die Errichtung von Wohnungen in der Tag-Schutzzone I und in der Nachtschutzzone ist gemäß 5 (2) des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig. Gesetzlich geschützte Biotope Konfliktschwere nicht betroffen - Gesetzlich geschützte Biotope randlich oder in geringem Umfang gering betroffen. Vermeidung oder Ausgleich in der Regel mit geringem Aufwand zu bewältigen. Innerhalb der Entwicklungsfläche liegen gesetzlich geschützte mittel Biotope in mittlerem Flächenumfang. Vermeidung oder Ausgleich voraussichtlich zu bewältigen, unter Umständen mit hohem Aufwand. Innerhalb der Entwicklungsfläche liegen gesetzlich geschützte hoch Biotope in großem Umfang. Vermeidung oder Ausgleich aufgrund Ausprägung, Größe oder Lage nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand möglich. Kultur-/ Bodendenkmale Konfliktschwere nicht betroffen - Kultur- oder Bodendenkmal randlich oder in geringem Umfang gering betroffen. In der Regel keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten. Innerhalb der Entwicklungsfläche liegt Kultur- oder Bodendenkmale. mittel Ggfs. Beeinträchtigung zu erwarten.. Innerhalb der Entwicklungsfläche liegen Kultur- oder hoch Bodendenkmale in großem Umfang. Erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten.

89 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 88 Sonstige Zielvorgaben Die sonstigen Zielvorgaben beinhalten fachliche Ziele und Vorgaben sowohl übergeordneter Planungsträger (z. B. Regionalplanung) als auch kommunale planerische Ziele. Dabei handelt es sich um Ziele, die im Rahmen der Flächennutzungsplanung und auf der nachgeordneten Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen sind, die jedoch bei Zielkonflikten ggfs. im Rahmen der Abwägung überwunden werden können. Hierzu zählen: - Regionalplanerische Aussagen (z. B. Vorbehaltsgebiete) - Flächen mit besonderen Funktionen (z. B. landwirtschaftliche Vorrangfluren) - Vorkommen von Altlasten - Immissionsschutzrechtliche Aspekte - Ziele der Landschaftsrahmenplanung - Ziele des Landschafts- und Umweltplans - Aussagen von Rahmenplänen und sonstigen Vorplanungen - Sonstiges Ökologische Aspekte Auswirkungen auf europarechtlich geschützte Arten Im Rahmen der Alternativenprüfung der FNP-Neuaufstellung wurden für die untersuchten Baugebiete in den Jahren 2012, 2015 und 2016 Voreinschätzungen des artenschutzfachlichen Konfliktpotenzials vorgenommen. Für die Brutvogelarten Baumfalke, Feldlerche, Rebhuhn und Wendehals wurde zusätzlich im Jahr 2016 in besonders kritischen Gebieten geprüft, ob diese Brutvogelarten tatsächlich vorkommen (Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung 2013 und 2016). Auswirkungen auf europarechtlich geschützte Arten Keine Verbotstatbestände zu erwarten oder voraussichtlich mit vgl. geringem Aufwand zu vermeiden bzw. im Rahmen des 44 Abs. 5 BNatSchG durch Maßnahmen abzuarbeiten (z. B. durch Anbringung von Nistkästen) Verbotstatbestände möglich; Voraussichtlich mit geringem bis mittlerem Aufwand zu vermeiden bzw. im Rahmen des 44 Abs. 5 BNatSchG durch Maßnahmen abzuarbeiten (z. B. Flächenbereitstellung). Im Falle der Betroffenheit eines Wendehalsreviers nur randliche Betroffenheit außerhalb des Kernbereichs mit geringem bis mittlerem Ausgleichsbedarf von max. 0,5 ha. Funktionserhaltende Maßnahmen für den Wendehals sind nur mit mehrjährigem Vorlauf vorgezogen möglich. Konfliktpotenzial gering mittel

90 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 89 Verbotstatbestände möglich oder zu erwarten; Konfliktpotenzial je nach tatsächlichem Artenvorkommen mittel bis hoch. Evtl. Maßnahmen zur Konfliktminderung (Ausgrenzung von Teilbereichen) möglich. Bei Nachweis bestimmter Arten voraussichtlich nur mit hohem Aufwand zu vermeiden bzw. im Rahmen des 44 Abs. 5 BNatSchG durch Maßnahmen abzuarbeiten. Im Falle der Betroffenheit eines Wendehalsreviers Lage innerhalb des Kernbereichs mit hohem/ sehr hohem Ausgleichsbedarf von > 0,5 ha. Funktionserhaltende Maßnahmen für den Wendehals sind nur mit mehrjährigem Vorlauf vorgezogen möglich. hoch In der Gesamtbewertungstabelle (siehe Anlage) werden Flächen, für die aufgrund des hohen Konfliktpotenzials aus artenschutzfachlicher Sicht der Verzicht auf eine Bebauung empfohlen wird, zusätzlich mit drei Ausrufezeichen!!! versehen. Auswirkungen auf Biotope / Pflanzen Grundlage für die Bewertung sind die Biotoptypenkartierung des Landschafts- und Umweltplans, sowie die Ergebnisse der Begehungen der Prüfflächen. Bewertung von Biotopen / Pflanzen Betroffenheit von Biotopstrukturen überwiegend geringer Bedeutung Betroffenheit von Biotopstrukturen überwiegend mittlerer Bedeutung Betroffenheit von Biotopstrukturen überwiegend hoher Bedeutung Konfliktpotenzial gering mittel hoch Auswirkungen auf Klima / Luft (Frisch- / Kaltluftaustausch) Die Bewertung der Konfliktschwere aus klimatischer Sicht erfolgt anhand der Bewertung der Flächen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die bioklimatische Ausgleichsfunktion (Kaltluftentstehung, Kaltluftabfluss) und ihre Immissionsschutzfunktion (Luftfilterung) sowie das Vorhandensein lufthygienischer Belastungen (Industrie-, Gewerbegebiet und Straßen). Zur sachgerechten Beurteilung der klimatischen Situation ist in der Regel eine vertiefende Untersuchung erforderlich. Diese ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) abzuarbeiten. Bewertung von Klima / Luft (Frisch- / Kaltluftaustausch) Klimatisch und lufthygienisch belastete Gebiete (Stadt-Klimatope und Gewerbe-Klimatope) Flächen mit mäßiger lokalklimatischer Ausgleichsfunktion (Gartenstadt-Klimatope), Flächen ohne nennenswerte Kalt- bzw. Frischluftentstehung (innerstädtische kleine Freilandklimatope) Freilandklimatope und siedlungsrelevante Kaltluftleitbahnen, Grünanlagen-Klimatope, Wald und große Streuobstkomplexe, Klimaschutz- und Immissionsschutzwald Konfliktpotenzial gering mittel hoch Auswirkungen auf Boden/ Landwirtschaft

91 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 90 Grundlage für die Bewertung des Bodens ist die Gesamtbewertung der Leistungsfähigkeit anhand der natürlichen Bodenfunktionen (natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe, Standort für natürliche Vegetation), die der Boden im Naturhaushalt erfüllt. Als Basis werden Daten der Bodenkarte und Bodenfunktionsbewertung 1: der Region Stuttgart verwendet. Zusätzlich werden die Böden nach ihrer Einstufung in der landwirtschaftlichen Flurbilanz in ihrer Bedeutung für die Landwirtschaft bewertet. Auswirkungen auf Boden / Landwirtschaft Böden mit geringer Gesamtbewertung der Bodenfunktionen Böden mit mittlerer Gesamtbewertung der Bodenfunktionen, Landwirtschaftliche Vorrangflur Stufe II Böden mit hoher und sehr hoher Gesamtbewertung der Bodenfunktionen, Landwirtschaftliche Vorrangflur Stufe I Konfliktpotenzial gering mittel hoch Auswirkungen auf das Grundwasser Kriterien für die Leistungsfähigkeit des Grundwassers sind die landschaftsplanerischen Funktionen Grundwasserdargebot und die Grundwassergefährdung. Die im Landschafts- und Umweltplan vorgenommene Klassifizierung basiert auf den vorhandenen geologischen Formationen. Bewertung der geologischen Formationen Geologische Formationen mit geringer Grundwasserführung und geringer Bedeutung für das Grundwasserdargebot. Geringe und mittlerer Empfindlichkeit gegenüber Verringerung der Grundwasserneubildung und Schadstoffeintrag. Böden mit mittlerer Gesamtbewertung der Bodenfunktionen Geologische Formationen mit mittlerer Grundwasserführung und mittlerer Bedeutung für das Grundwasserdargebot. Mittlere Empfindlichkeit gegenüber Verringerung der Grundwasserneubildung und Schadstoffeintrag. Geologische Formationen mit hohem Grundwasserdargebot und hoher Bedeutung für das Grundwasserdargebot. Hohe Empfindlichkeit gegenüber Verringerung der Grundwasserneubildung und Schadstoffeintrag. Konfliktpotenzial gering mittel hoch Auswirkungen auf Oberflächengewässer Kriterium zur Beurteilung des Konfliktpotenzials für das Schutzgut Oberflächengewässer ist die räumliche Lage in Bezug zu den potenziellen Entwicklungsflächen, sowie die Vorbelastung. Für bestehende Siedlungsstandorte können sich im Rahmen einer Nutzungsänderung ggfs. auch Verbesserungen der Gewässersituation ergeben. Bewertung der Auswirkungen auf Oberflächengewässer Keine Beeinträchtigungen durch Bebauung zu erwarten. Oberflächengewässer im direkten räumlichen Umfeld; Beeinträchtigungen durch Bebauung sind nicht auszuschließen Oberflächengewässer unmittelbar betroffen. Beeinträchtigungen durch mögliche Bebauung sind zu erwarten; vertiefter Prüfbedarf; ggf. sind Maßnahmen zur Vermeidung / Verminderung erforderlich. Konfliktpotenzial gering mittel hoch

92 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 91 Auswirkungen auf Landschaft/Erholung Kriterien für die Bewertung der Landschaft sind die landschaftsästhetische Ausprägung einzelner Einheiten und deren Erholungsfunktion. Die Bewertung der Landschaftseinheiten ist dem Landschafts- und Umweltplan entnommen. Bewertung der Landschaftseinheiten / Erholungsfunktion Landschaftseinheiten mit geringer landschaftsästhetischer Bedeutung und überwiegend geringer Erholungseignung Landschaftseinheiten mit mittlerer landschaftsästhetischer Bedeutung und überwiegend mittlerer Erholungseignung Landschaftseinheiten mit hoher landschaftsästhetischer Bedeutung und überwiegend hoher Erholungseignung Konfliktpotenzial gering mittel hoch Auswirkungen auf Menschen / Bevölkerung Die Einstufung erfolgt auf der Grundlage der Gesamtlärmbetrachtung der Lärmminderungsplanung Esslingen am Neckar (Accon 2003) und der Fluglärmkonturenkarte für den Flughafen Stuttgart. Beurteilungsgrundlage sind die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN (Schallschutz im Städtebau). Bewertung der Lärmbelastung Einhaltung bzw. Unterschreitung der Orientierungswerte der DIN Geringfügige Überschreitung der Orientierungswerte um > 1-5 db(a) Deutliche Überschreitung der Orientierungswerte um > 5 db(a) Konfliktpotenzial gering mittel hoch Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter Als Kulturgüter gelten alle nach baden-württembergischem Denkmalschutzgesetz geschützten Sachen, Sachgesamtheiten, Teile und Spuren von Sachen einschließlich ihrer natürlichen Grundlagen. Als Sach-güter i.s. des 90 BGB gelten alle Infrastruktureinrichtungen und Gebäude, soweit sie nicht als Kulturgüter erfassbar sind. Bewertung der Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter Keine Kultur- und Sachgüter im direkten Umfeld vorhanden Kultur- und Sachgüter im direkten Umfeld, nicht von möglicher Bebauung betroffen Kultur- und Sachgüter unmittelbar betroffen und im Konflikt mit möglicher Bebauung Konfliktpotenzial gering mittel hoch

93 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 92 Bewertung sozialer Aspekte Nahversorgungsinfrastruktur Vorhandensein/ Lage/ Beitrag zur Sicherung Die Nahversorgungssituation ist Teil der Daseinsfürsorge für die Menschen einer Stadt. Mit dem Ziel der Sicherung der polyzentralen Struktur ist auch das Ziel einer Stärkung und Absicherung vorhandener Einrichtungen der Nahversorgung für die vorhandene Bevölkerung im Sinne einer wohnortnahen Versorgung verbunden. Gleichzeitig ist eine zentrale Lage zu Nahversorgungseinrichtungen ein wichtiger Teil der Wohnumfeldqualität, bedingt die Option einer Erreichbarkeit zu Fuß/ mit dem Fahrrad und kann so zu einer Verkehrsvermeidung beitragen. In der Konsequenz ist der Bewertung der Lage der möglichen Gebietsentwicklung zu umliegenden Versorgungeinrichtungen von Belang, die sich aus der Frage der räumlichen Lage (Entfernung), aber auch aus der Frage der Erreichbarkeit (Topografie) zusammensetzt. Als Nahversorgungsangebot wird dabei ein Laden zur Nahversorgung oder eine Agglomeration diverser Einzelangebote (Bäcker, Apotheke etc.) definiert. Bewertung Lage zum Nahversorgungsangebot Zentrale Lage einer Gebietsentwicklung zu angrenzenden Versorgungseinrichtungen (i.d.r. < 700m) ohne erhebliche Höhenversprünge oder andere Restriktionen in der Erreichbarkeit Eingeschränkte Erreichbarkeit (i.d.r. < 1.200m) oder größere räumliche Nähe jedoch verbunden mit Restriktionen (topgrafische Versprünge, Barrieren im Siedlungsgefüge etc.) Abseitige Lage zu Versorgungseinrichtungen sowie eingeschränkte Lage verbunden mit Erschwernissen in der Erreichbarkeit (Topografie, umwegige Fahrten etc.). Eignung hoch mittel gering Soziale Infrastruktur Vorhandensein/ Lage/ Ausbaukapazitäten Auch das Angebot an sozialer Infrastruktur ist Teil der kommunalen Daseinsfürsorge, stellt einen wichtigen Aspekt in der Qualität eines Wohnstandortes dar, unterstützt die Eigenständigkeit im Heranwachsen und trägt aufgrund der Möglichkeit einer fußläufigen Erreichbarkeit zur Verkehrsvermeidung bei. Als Kriterium für die Bewertung des Angebotes dient zum einen die Frage, ob im Einzugsbereich einer Entwicklungsfläche Angebote zur Kinderbetreuung und Bildungsangebote (Grundschule) vorhanden sind bzw. ob deren (fußläufige) Erreichbarkeit gegeben ist. Bewertung der Lage Einrichtungen Nähe zu Kindertageseinrichtungen / Grundschulen (< 500m) ohne erhebliche Restriktionen in der Erreichbarkeit Nähe zu einer Gemeinbedarfseinrichtung (< 750m) ohne erhebliche Restriktionen in der Erreichbarkeit Ferne zu einer Gemeinbedarfseinrichtung (> 750m) Eignung hoch mittel gering

94 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 93 Da insbesondere bei neuen Wohnbaugebieten die Betreuungsangebote für Kinder unter sechs Jahren einen wichtigen Standortfaktor darstellen, erfolgt zum anderen eine Bewertung des Angebots im Hinblick auf die Kapazitäten der vorhandenen Einrichtungen (Kindertageseinrichtungen). Bewertung der Kapazitäten im Stadtteil Kapazität im Bestand ausreichend Ausbauoptionen vorhanden Ausbauoptionen müssen geschaffen werden Aufwand niedrig mittel hoch Relevanz für die Möglichkeit der Verjüngung der vorhandenen Altersstruktur Das Kriterium zielt auf die Frage ab, ob durch eine wohnbauliche Gebietsentwicklung, mit welcher i.d.r. der Zuzug eines jüngeren Klientels mit Kindern verbunden ist, ein Beitrag zur Verjüngung eines Stadtteils (Kontext Sicherung der sozialen Infrastruktur) gefördert werden kann. Kriterien für die Bewertung ist die vorhandene Altersstruktur im Stadtteil (Durchschnittsalter) in einem statistischen gesamtstädtischen Vergleich (2012). Bewertung Verjüngung der Altersstruktur Vorhandenes Durchschnittsalter im Stadtteil < 41,7 Jahre x durchschnittl. Auswirkung Vorhandenes Durchschnittsalter im Stadtteil 41,7-44,8 Jahre xx gute Auswirkung Vorhandenes Durchschnittsalter im Stadtteil > 44,8 Jahre xxx prägnante Auswirkung Hinweis: Auf eine farbliche Kennzeichnung wurde verzichtet, da eine Gebietsentwicklung unabhängig von der vorhandenen Ausgangsaltersstruktur grundsätzlich einen positiven Einfluss auf die vorhandene Altersstruktur im Stadtteil hat. Entwicklungsoption für preiswertes Wohnen Wenngleich für die Stadt Esslingen ein grundsätzlicher Mangel an Wohnraum in allen Segmenten zu verzeichnen ist, so stellt sich unter dem Aspekt Soziales insbesondere die Frage nach Schaffung von preiswertem Wohnraum. Preiswerter Wohnraum bezieht sich dabei nicht unmittelbar auf gebundenen Wohnraum (sozial gefördert), sondern auf die Option, durch eine entsprechende städtebauliche Dichte (z.b. durch Geschosswohnungsbau) an strukturell geeigneten Standorten die Möglichkeit zu schaffen, zumindest in Teilbereichen einer Gebietsentwicklung im Vergleich zum gesamtstädtischen Preisniveau preiswertere Angebote im Miet- wie im Eigentumswohnungsbau zu generieren. Bewertung Entwicklungsoption für preiswertes Wohnen Im Bereich der Entwicklungsfläche besteht die Option einer verdichteteren, in ihrer Struktur gemischten Bauweise, dies auch vor dem Aspekt der umgebenden städtebaulichen Prägung und des umgebenden Preisniveaus x Entwicklung preiswerten Wohnungsbaus vorstellbar Besonderer Beitrag zur Heterogenität eines Stadtteils

95 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 94 Die Esslinger Stadtteile werden in ihrer Sozialstruktur sehr differenziert durch die vorhandene städtebauliche Struktur und die darin wohnende Bevölkerung geprägt. Im Aspekt Soziales wurde daher geprüft, inwieweit auch durch spezifische, auf das Umfeld abgestimmte Gebietsentwicklungen ein Beitrag geleistet werden könnte, die soziale Heterogenität im Stadtteil oder Quartier zu erhöhen. Bewertung Besonderer Beitrag zur Heterogenität eines Stadtteils Im Bereich der Entwicklungsfläche besteht die Option eines Wohnungsbauangebotes, welches einen Beitrag zur Heterogenität des umliegenden Stadtteils leisten kann x Erhöhung der Heterogenität möglich Bewertung ökonomischer Aspekte Verkehrserschließung Die Prüfung des abzusehenden Aufwands für die allgemeine Erschließung bezieht sich zunächst auf verkehrliche Erschließung und den damit verbundenen Aufwand. Darüber hinaus fließen jedoch weitere Aspekte in eine Gesamtbewertung der technischen Erschließung ein: - Unmittelbarer Anschluss des Entwicklungsstandortes an das übergeordnete Verkehrsnetz (Knotenpunktausbau) - Erschließung des Entwicklungsstandortes (Straßenerschließung) - Im Zuge einer Aufsiedlung ggfs. zu verlegende sonstige Infrastruktureinrichtungen (bspw. Freileitungen) Bewertung Aufwand Erschließung allgemein Abzusehende geringe bis durchschnittliche Erschließungskosten Abzusehende durchschnittliche bis hohe Erschließungskosten Abzusehende hohe bis sehr hohe Erschließungskosten Eignung hoch mittel gering Kanalnetz Die Prüfung des abzusehenden Aufwands für die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser basiert auf den derzeitigen Anforderungen der Entwässerung und beruht auf einer Prüfung möglicher Anschlussoptionen und einer Abschätzung des abzusehenden Aufwands für neue/ ergänzende Kanaltrassen bzw. mögliche Aufdimensionierungen. Bewertung Aufwand technische Infrastruktur Abzusehende geringe bis durchschnittliche Erschließungskosten Abzusehende durchschnittliche bis hohe Erschließungskosten Abzusehende hohe bis sehr hohe Erschließungskosten Eignung hoch mittel gering Außenbereichswasser

96 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 95 Der Umgang mit anfallendem Außenbereichswasser trägt aufgrund der hierfür notwendigen Flächen und technischen Bauwerke zu einem möglicherweise erhöhten Aufwand bei der Gebietserschließung bei. Die Prüfung des abzusehenden Aufwands für die allgemeine Erschließung bezieht sich auf eine Prüfung des Anfallens von Außenbereichswasser aufgrund der vorhandenen Randnutzungen und der Topografie sowie einer Abschätzung des damit verbundenen Aufwands. Bewertung Aufwand technische Infrastruktur Abzusehende geringe bis durchschnittliche Kosten Abzusehende durchschnittliche bis hohe Kosten Abzusehende hohe bis sehr hohe Kosten Eignung hoch mittel gering Erschließung leitungsgebundener Energieträger/ Erdgas/ Fernwärme Im Zuge der Alternativenprüfung erfolgt jeweils eine Prüfung der vorhandenen Anschlussoptionen und eine Abschätzung des abzusehenden Aufwands zur Versorgung Bewertung leitungsgebundene Energieträger Versorgung bestehend oder aus direkt angrenzendem Bestand möglich Versorgung herstellbar aus angrenzendem Bestand Versorgung nur mit erhöhten Kosten/ Aufwand realisierbar Eignung hoch mittel gering Nutzung regenerativer Energien/ Geothermie/ Solarenergienutzung Im Zuge der Alternativenprüfung erfolgt jeweils eine Prüfung der vorhandenen Nutzungsoptionen u.a. hinsichtlich des geologischen Untergrunds (Geothermie) bzw. der Exposition der Untersuchungsfläche bzw. vorhandener Verschattungen (Solarenergie) Bewertung regenerativer Energien Potenzial vorhanden bzw. hoch Potenzial mit Einschränkung Kein oder geringes Potenzial vorhanden Eignung hoch mittel gering Fiskalische Wirkungsanalyse Für einen Teil der Entwicklungsflächen liegt eine fiskalische Wirkungsanalyse vor. Der ausgewiesene Fiskalwert entspricht einem finanzmathematischen Barwert. Er ergibt sich aus einer Summe aller in der fiskalischen Analyse abgeschätzten Einnahmen und Ausgaben während des Betrachtungszeitraums, bei der alle Einnahmen und Ausgaben in Abhängigkeit des Zeitpunktes ihres Auftretens finanzmathematisch auf das Projektstartjahr (Beginn der Aufsiedlung) umrechnet (d.h. "diskontiert" oder "abgezinst") werden. Spätere Einnahmen und Ausgaben fallen daher weniger ins Gewicht als früher entstehende Einnahmen und Ausgaben. Der Betrachtungszeitraum beträgt 25 Jahre ab dem Startjahr der Aufsiedlung.

97 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 96 Den Fiskalwert beeinflussen u.a. der Erschließungsaufwand für technische und soziale Infrastruktur, die Größe des Gebietes, Veräußerungserlöse, Konzessions- und sonstige Abgaben der Stadt im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs, aber auch die Steuereinnahmen aus den künftigen Bewohnern (Anteile der Einkommens- und Gewerbesteuer). Bewertung Auswirkungen Haushalt / Fiskalische Analyse Positive Wirkung (bis EUR) x niedrige Wirkung Positive Wirkung ( EUR bis EUR) xx hohe Wirkung Positive Wirkung (über EUR) xxx sehr hohe Wirkung Flächenoption für die Wirtschaft Im ökonomischen Aspekt spielt eine mögliche ergänzende Flächenbereitstellung für gewerbliche Entwicklungsoptionen eine Rolle (Mischbauflächen und gewerbliche Bauflächen). Bewertung Flächenoption Wirtschaft Über die Entwicklungsfläche können ergänzende Flächenpotenziale für die Wirtschaft bereit gestellt werden x Ergänzende Flächenbereitstellung möglich Bewertung Mobilitätsaspekte Erschließung der Untersuchungsfläche für den motorisierten Individualverkehr (MIV) Der Teilaspekt der MIV-Erschließungssituation bezieht sich auf die Frage, inwieweit die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) im Bereich der Entwicklungsfläche möglich ist. Dabei spielen folgende Aspekte eine Rolle innerhalb der Bewertung - Kann an das vorhandene Straßennetz angedockt werden und ist dieses leistungsfähig? - Bestehen kritische Erschließungssituationen im direkten Umfeld (Querschnitte etc.)? - Bestehen erhöhte Anforderungen an die Erschließung, bspw. durch die Topografie? Bewertung MIV Erschließungssituation Die mögliche Erschließung stellt sich als weitgehend unkritisch dar, eine Gebietserschließung kann unkompliziert an das angrenzende Straßennetz angedockt werden Es sind im direkten Umfeld durchaus Restriktionen vorhanden / Maßnahmen sind notwendig/ die Topografie erfordert entsprechende Aufwendungen Die Erschließung ist aufgrund der Vor-Ort-Situation kritisch und mit hohem/ sehr hohen Aufwand verbunden Eignung hoch mittel gering

98 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 97 Auswirkungen auf gesamtstädtisches/ stadtteilbezogenes MIV-Netz Bei den Auswirkungen auf das gesamtstädtische/ stadtteilbezogene MIV-Netz geht der Blick über das direkte Umfeld und Andocken der Entwicklungsfläche an das angrenzende Erschließungssystem hinaus. Betrachtet werden mögliche Auswirkungen durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf das gesamtstädtische / stadtteilbezogene Verkehrsnetz. Dabei spielt insbesondere eine Rolle - wie das durch eine Gebietsentwicklung entstehende zusätzliche Verkehrsaufkommen abfließen kann: Bestehen differenzierte Optionen oder werden einzelne Straßenzüge besonders belastet? - und inwieweit ist das für den Verkehrsabfluss zur Verfügung stehende Straßennetz bereits vorbelastet? Werden vorhandene, in ihrer Kapazitätsauslastung bereits als kritisch anzusehende Straßenzüge noch stärker belastet? Bewertung Auswirkungen auf gesamtstädtisches / stadtteilbezogenes Verkehrsnetz Das durch die Gebietsentwicklung zusätzlich entstehende Verkehrsaufkommen kann ohne größere Probleme über das Hauptverkehrsnetz abgeleitet werden Das durch die Gebietsentwicklung zusätzlich entstehende Verkehrsaufkommen kann über mehrere optionale, wenngleich schon vorbelastete Straßenzüge abfließen Das durch die Gebietsentwicklung zusätzlich entstehende Verkehrsaufkommen kann nicht über mehrere optionale Straßenzüge abfließen, sondern belastet unmittelbar bereits hochbelastete Straßenzüge im gesamtstädtischen Verkehrsnetz, wenngleich diese noch geringe Restkapazitäten aufweisen Eignung hoch mittel gering Hinweis: Kumulierende Gebietsentwicklungen (bspw. im Bereich Hegensberg / RSKN) können in der Bewertung der Belastung des gesamtstädtischen Verkehrsnetzes zu einer weiteren Abwertung führen. Durch entsprechende Entlastungs- oder auch Optimierungsmaßnahmen (bspw. Schorndorfer Straße oder auch Krummenackerstraße) könnten die vorhandenen kritischen Bewertungen ggfs. jedoch auch positiver ausfallen.

99 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 98 Anbindung an den ÖPNV (Öffentlichen Personen Nahverkehr) Gerade im Hinblick auf die Frage der Grundbelastung des Esslinger Straßennetzes wie auch dem Klimaschutz kommt dem Thema der Verkehrsvermeidung im Aspekt des Individualverkehrs über den Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) ein Gewicht zu. Vor diesem Hintergrund bezieht sich der Bewertungsaspekt des ÖPNV auf die Lage einer Entwicklungsfläche zu Angeboten des Öffentlichen Personen Nahverkehrs (ÖPNV). Dabei spielen in der Bewertung eine Rolle: - Lage zu Bushaltestellen (500 m) - Lage zur S-Bahn (1000 m Einzugsradius) - ggfs. Abschläge bei schwieriger Topografie - ggfs. Abschläge bei geringer Taktfrequenz oder langen Fahrzeiten zu den nächsten Knotenpunkten Bewertung ÖPNV-Anbindung Die Entwicklungsfläche liegt in fußläufiger Erreichbarkeit zu Bus- Angeboten mit guter Taktfrequenz, ggfs. auch fußläufige Orientierung auf schienengebundenen Nahverkehr Die Entwicklungsfläche liegt zwar in erreichbarer fußläufiger Erreichbarkeit zu ÖPNV-Angeboten, jedoch Abschläge aufgrund von Topografie oder Fahrzeitenlänge Die Entwicklungsfläche liegt nur in untergeordneter fußläufiger Erreichbarkeit zu ÖPNV-Angeboten mit geringer Taktfrequenz und langen Wegezeiten Eignung hoch mittel gering Fuß- und Radverkehr Neben dem Aspekt der ÖPNV-Anbindung kommt im Sinne der Verkehrsvermeidung und des Klimaschutzes dem Aspekt der Anbindung einer Entwicklungsfläche zu Fuß- und Radwegen ein Gewicht zu. Dabei spielen in der Bewertung eine Rolle: - Lage zu wichtigen Radwegeachsen oder eines gut ausgebauten vernetzenden Feldwegenetzes im Umfeld der Entwicklungsfläche - Vernetzung der Entwicklungsfläche zu deren Umfeld über fußläufige Wegeverbindungen - ggfs. Abschläge bei schwieriger Topografie (trotz sich abzeichnender Stärkung der E- Mobilität) Bewertung Auswirkungen auf gesamtstädtisches / stadtteilbezogenes Verkehrsnetz Die Entwicklungsfläche liegt in guter Vernetzung zu Fuß- und Radwegen Die Entwicklungsfläche besitzt eine Anbindung, jedoch eine periphere Lage mit Restriktionen auch aufgrund der Topografie Die Entwicklungsfläche liegt nur in untergeordneter Erreichbarkeit von Fuß- und Radwegen, hinzu kommen Restriktionen durch abseitige Lage und schwierige Topografie von Hanglagen Eignung hoch mittel gering

100 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 99 Kategorie der siedlungsstrukturellen Entwicklung Der Bewertungsaspekt der siedlungsstrukturellen Entwicklung verfolgt das Ziel, die einzelnen Entwicklungsoptionen unterschiedlichen Kategorien zuzuordnen. Dabei wird in folgende Einzelkategorien unterschieden: - Beitrag zur Innenentwicklung: Die Entwicklungsfläche liegt in einem bereits baulich vorgeprägten Innenbereich und kann einen Beitrag zur Innenentwicklung leisten. - Nutzen vorhandener Erschließungsinfrastruktur: Die Entwicklungsfläche besitzt die Option, vorhandene Erschließungsstrukturen mit zu nutzen (Option einer beidseitigen straßenbegleitenden Bebauung). Dadurch werden Erschließungsaufwendungen minimiert und es kann ein Beitrag zur Minimierung des Flächenverbrauchs geleistet werden. - Kleinteilige Arrondierung des vorhandenen Siedlungskörpers: Das Umfeld der Untersuchungsfläche besitzt bereits eine bauliche Vorprägung; eine bauliche Entwicklung dockt an vorhandene städtebauliche Grundstrukturen an und verfügt gegenüber dem angrenzenden Siedlungskörper über eine noch maßstäbliche Entwicklungsgröße - Deutliche Erweiterung/ Siedlungsstruktureller Neuansatz: Die Entwicklungsfläche setzt ggfs. eine Siedlungsentwicklung strukturell, jedoch in deutlicher Erweiterung des Siedlungskörpers fort, knüpft aber nicht an städtebauliche Vorprägungen im Sinne einer Arrondierung bestehender Strukturen an. - Veränderung der polyzentralen Siedlungsstruktur der Stadt Esslingen oder Verschmelzung mit angrenzenden Siedlungskörpern: Die Entwicklungsfläche verschmilzt bestehende, derzeit von voneinander abgegrenzte Siedlungskörper innerhalb der Stadt Esslingen oder angrenzender Siedlungslagen miteinander und verändert damit das polyzentrale und die Gesamtstadt prägende Grundmuster. - Verfestigung von Siedlungssplittern im Außenbereich oder von strukturell abgesetzten Siedlungsansätzen: Die Entwicklungsfläche verfestigt vorhandene Siedlungsansätze ohne infrastrukturelle Ausstattung und trägt nicht zum Leitbild einer polyzentralen Stadt mit kompakten Siedlungskörpern bei. In der Bewertung werden die Kategorien Beitrag zur Innenentwicklung und Nutzen vorhandener Erschließungsinfrastruktur als siedlungsstrukturell positive Entwicklungsimpulse gewertet. Die Kategorie Kleinteilige Arrondierung des vorhandenen Siedlungskörpers wird aufgrund der damit verbundenen Außenentwicklung, der jedoch noch an den vorhandenen Siedlungskörper andockenden städtebaulichen Entwicklung als durchschnittlich bzw. neutral kategorisiert, die übrigen Entwicklungen als kritisch eingestuft.

101 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 100 Hinweise: Teils existieren Übergangsformen bspw. im Übergang zwischen Arrondierung und deutlicher Erweiterung des Siedlungskörpers, bei der zwar noch ein städtebauliches Andocken zu konstatieren ist, die Entwicklung jedoch bereits über eine Kleinteiligkeit hinausgeht. In diesen Fällen werden beide Kategorien bewertet und entsprechend erläutert. Bewertung Kategorien siedlungsstrukturelle Entwicklung Beitrag zur Innenentwicklung Nutzen vorhandener Erschließungsinfrastruktur Kleinteilige Arrondierung des vorhandenen Siedlungskörpers Deutliche Erweiterung/ Siedlungsstruktureller Neuansatz Veränderung der polyzentralen Siedlungsstruktur der Stadt Esslingen oder Verschmelzung mit angrenzenden Siedlungskörpern Verfestigung von Siedlungssplittern im Außenbereich oder von strukturell abgesetzten Siedlungsansätzen 6.4 Fachliche Bewertung und Beurteilung der Flächen Fachliche Gesamtbeurteilung aus städtebaulicher Sicht Die städtebauliche Gesamtbewertung stellt zunächst eine fachliche Abwägung der geprüften Einzelaspekte dar und beinhaltet einen siedlungsstrukturellen wie auch städtebaulichfreiraumplanerischen Blickwinkel. Im Zuge der städtebaulichen Bewertung werden in der Zusammenfassung die für Empfehlung wesentlichen Pro- und Kontra-Aspekte verbal-argumentativ dargestellt was aber nachdrücklich nicht bedeutet, dass die spezifischen Einzelaspekte nicht von Belang sind. In der Gewichtung der Empfehlung erfolgt eine Einstufung von empfehlenswert bis hin zu einem Ausscheiden der Fläche aus der weiteren Diskussion. Die Empfehlung basiert dabei explizit nicht auf einer Summierung/ Saldierung der oben dargestellten Einzelbewertungen, sondern greift im Sinne einer fachlichen Abwägungsentscheidung die wesentlichen, für die einzelnen Untersuchungsflächen im Kontext zu einer städtebaulichen Weiterentwicklung der Gesamtstadt Esslingen relevanten Aspekte auf. Hierbei kann es durchaus sein, dass eine Fläche zwar Restriktionen in Einzelaspekten aufweist, jedoch siedlungsstrukturell eine so wichtige Funktion übernehmen und z.b. Infrastruktureinrichtungen stützen kann, dass aus städtebaulicher Sicht in der Abwägung dennoch eine Empfehlung ausgesprochen wird.

102 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 101 Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass faktisch keine der Untersuchungsflächen aus der städtebaulich-freiraumplanerischen Sicht ohne nennenswerte Restriktionen ist. Es bestehen durchgängig in unterschiedlichen Intensitäten Konflikte und Restriktionen. Diese können in Teilen auch dazu führen, dass im Zuge des weiteren Verfahrens des Flächennutzungsplans fachplanerisch keine Konfliktüberwindung erreicht werden kann. Dies gilt insbesondere für Flächen, welche als Restriktionen raumordnerische Ziele oder Schutzgebietskulissen umfassen oder Flächen, die mit besonderen Erschließungsaufwendungen als Vorleistung belegt sind. In der Summe ist zudem bei detaillierter Prüfung auf den nachfolgenden Planungsebenen nicht auszuschließen, dass die Konfliktschwere bei einzelnen Gebieten deutlich höher liegen kann, als es sich aus der städtebaulichen Sicht aktuell auf der Ebene des Flächennutzungsplans darstellt. Insofern sind die im Rahmen der Gebietssteckbriefe vorgenommenen städtebauliche Gesamtbewertungen zunächst als grobe Orientierung zu verstehen verbunden mit dem Hinweis auf mögliche Untersuchungsschwerpunkte auf der nachgeordneten Planungsebene. Gesamtbewertung aus Umweltsicht In der Gesamtbewertung aus Umweltsicht werden die Bewertungen des Konfliktpotenzials der übergeordneten Restriktionen und die Bewertungen der einzelnen Umweltbelange zu einer Gesamtbeurteilung zusammengefasst. Für jede Prüffläche ergibt sich demnach aus der Summe aller Einzelaspekte ein geringes, mittleres oder hohes Konfliktpotenzial aus Umweltsicht. Dabei werden die entscheidungsrelevanten Konfliktschwerpunkte verbal-argumentativ in zusammengefasster Form aufgeführt. Die Gesamtbewertung aus Umweltsicht führt wie die Beurteilung aus städtebaulicher Sicht zu einer abschließenden Empfehlung. Wie die fachliche Gesamtbeurteilung aus städtebaulicher Sicht basiert die Gesamtbewertung aus Umweltsicht nicht auf einer Summierung/ Saldierung der oben dargestellten Einzelbewertungen, sondern stellt eine fachliche Abwägungsentscheidung dar. Dabei können auch Einzelaspekte mit besonderer Konfliktschwere zu einem hohen Konfliktpotenzial in der Gesamtbewertung führen. Ein hohes Konfliktpotenzial in Bezug auf übergeordnete Restriktionen führt dabei nicht in jedem Fall zu einer ablehnenden Beurteilung, da u. U. andere ökologische Belange in der Gesamtsicht zu einer Empfehlung für eine Fläche führen können. In diesen Fällen ist jedoch die Umsetzbarkeit einer Flächenoption abhängig von der Abstimmung mit der zuständigen übergeordneten Behörde. In einzelnen Fällen wird eine Fläche als nicht empfehlenswert eingestuft, obwohl diese in der Gesamtwertung aus Umweltsicht nur ein mittleres Konfliktpotenzial aufweist. Hierbei handelt es sich um Flächen, die in der städtebaulichen Beurteilung aufgrund von Freiraumaspekten negativ beurteilt werden, z. B. Flächen innerhalb besonders bedeutsamer Freiraumzäsuren. In diesen Fällen führt die ablehnende Beurteilung der aus städtebaulicher Sicht betrachteten Freiraumaspekte zugleich zu einer ablehnenden Empfehlung aus Umweltsicht.

103 Alternativenprüfung der Flächenoptionen - Gebietssteckbriefe 102 Auch bei den ökologischen Aspekten kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich bei einer detaillierten Prüfung auf nachfolgenden Planungsebenen höhere oder zusätzliche Konfliktpotenziale aus Umweltsicht ergeben. Zudem unterliegen Umweltaspekte zeitlichen Veränderungen. Daher sind die Bewertungen aus Umweltsicht ebenfalls nur als Orientierung und Hinweis auf mögliche Untersuchungsschwerpunkte auf nachfolgenden Planungsebenen zu verstehen. Fachliche Empfehlungen und Hinweise für eine mögliche Entwicklung Aus der städtebaulichen und ökologischen Betrachtung der Prüfflächen ergeben sich in der Regel fachliche Empfehlungen und Hinweise, die bei einer möglichen baulichen Entwicklung ggfs. zu berücksichtigen sind. Dies betrifft u. a. Aussagen zu grünordnerischen, verkehrlichen oder klimatischen Belangen. Artenschutzfachliche Empfehlungen für eine mögliche Entwicklung Die artenschutzfachlichen Empfehlungen benennen den Prüfbedarf, der auf den nachfolgenden Planungsebenen vertiefend zu prüfen ist, und geben Empfehlungen zur grundsätzlichen Einschätzung aus artenschutzfachlicher Sicht und zu möglichen Konfliktminderungspotenzialen. In der Gesamtbewertungstabelle (siehe Anlage) werden Flächen, für die aufgrund des hohen Konfliktpotenzials aus artenschutzfachlicher Sicht der Verzicht auf eine Bebauung empfohlen wird, zusätzlich mit drei Ausrufezeichen!!! versehen.

104 Priorisierungsgrundlagen Priorisierungsgrundlagen 7.1 Fokus auf Innenentwicklung Die Stadt Esslingen am Neckar ist aufgrund ihrer topografischen Lage und naturräumlichen Situation in ihrer räumlichen Ausdehnung stark eingeschränkt. Daher setzt die Stadt schon seit vielen Jahren den Schwerpunkt ihrer Entwicklung und Erneuerung auf die Bereiche innerhalb der bestehenden Siedlungsgrenzen ( Innenentwicklung ). Unter diesen Voraussetzungen ist für die Stadt Esslingen der klassische Flächennutzungsplan, dessen Ausweisungsinstrumentarien sich vor allem für die Entwicklung neuer Flächen (Neuentwicklung im Außenbereich) oder die funktionale Neuorientierung im Innenbereich (Veränderung der Darstellung der Art der baulichen Nutzung) beziehen, nicht das hinreichende Instrument. Bereits im Stadtstrategieprozesses ES 2027 und im Leitbildprozesses zum FNP in 2011/ 2012 sowie ebenfalls auch im Zuge der Diskussionen des Bürgerdialogs zur Stadtentwicklung in den Jahren 2014 und 2015 wurde der Leitsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung für die weitere räumliche Entwicklung der Stadt Esslingen aktiv formuliert, der im Planungsalltag schon seit Langem auch praktiziert wird. Dies einerseits vor dem Hintergrund der Zielsetzung einer Minimierung des Flächenverbrauchs und der Eingriffe in vorhandene Frei- und Naherholungsräume. Dies anderseits aber auch aus der stadt- und landschaftsplanerischen Perspektive heraus, dass mögliche Außenentwicklungen aufgrund der landschaftsökologischen und siedlungsstrukturellen Wertigkeit innerhalb der Gemarkung der Stadt Esslingen minimiert werden sollten und sich im Hinblick auf vorhandene Restriktionen als planerisch anspruchsvoll erweisen. Wenngleich der Flächennutzungsplan in seinem über das Baugesetzbuch definierten Aufgabenspektrum kein klassisches planerisches Instrumentarium der Innenentwicklung darstellt, sondern zunächst den Fokus auf der Sicherung von siedlungsstrukturellen Entwicklungsoptionen liegt, so beschäftigt sich der Flächennutzungsplan für die Stadt Esslingen in seinen Inhalten aus den oben genannten Gründen dennoch sehr intensiv mit den Optionen und Rahmenbedingungen für eine Innenentwicklung. In diesem Rahmen werden - auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Bürgerdialogs und der dem Vorentwurf begleitenden Diskussionen mit der Bürgerschaft - drei wesentliche Themenkomplexe im Zuge des Flächennutzungsplan-Verfahrens formuliert und mit dem Instrumentarium des Flächennutzungsplans verknüpft. Dieses sind - ein System strategischer Handlungsfelder und Zielsetzungen als Grundgerüst der Stadtentwicklungsplanung sowie der Flächennutzungsplanung, welches die qualitativen Ziele der Stadtentwicklung in thematischen Strategiekarten räumlich verortet - die Darstellung von qualitativen siedlungsstrukturellen Zielsetzungen zur weiteren Innenentwicklung in der Plandarstellung des Flächennutzungsplans - sowie die Darstellung wichtiger freiraumplanerische und landschaftsökologischer und umweltbezogener Aspekte in der Plandarstellung des Flächennutzungsplans

105 Priorisierungsgrundlagen Strategische Handlungsfelder und räumliche Zielsetzungen Aufbauend auf den inhaltlichen Grundlagen des Stadtstrategieprozesses ES 2027 und des Leitbildprozesses zum FNP in 2011/ 2012 sowie den Diskussionen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des FNP-Vorentwurfs von 2012/ 2013 fand im Rahmen des Bürgerdialogs zur Stadtentwicklung in den Jahren 2014 und 2015 nochmals eine vertiefte Auseinandersetzung mit den grundsätzlichen Zielsetzungen der räumlichen Stadtentwicklung statt. In den sog. Thematische Strategiekarten sind die Ergebnisse des Bürgerdialogs zu den qualitativen Zielen der räumlichen Stadtentwicklung gebündelt und verortet - die zentralen Aussagen der Strategiekarten bilden das strategischen Grundgerüst bzw. die strategischen Leitlinien und Handlungsfelder der Stadtentwicklungsplanung und damit auch die Grundlagen der Flächennutzungsplanung. Strategische Handlungsfelder der Stadtentwicklungsplanung Insgesamt wurden sechs strategische Handlungsfelder identifiziert, welche die Vielzahl der unterschiedlichen Themen der räumlichen Stadtentwicklungsplanung bündeln und auf die zentralen Aspekte fokussieren. Während die Strategiekarten zu den Handlungsfeldern Wohnen, Daseinsvorsorge, Gewerbe, Mobilität und Landschaft im Rahmen des Bürgerdialogs zur Stadtentwicklung erarbeitet und diskutiert wurden, basiert die Strategiekarte Klimaschutz und Klimawandel auf der Zusammenführung von Ergebnissen verschiedener modellhafter Projekte: dem Energienutzungsplan der Stadt Esslingen (2013), dem Masterplan Energetische Stadterneuerung (2014) und dem Modellprojekt KARS (Klimawandelanpassung in der Region Stuttgart, 2016). Im Rahmen der Flächennutzungsplanung müssen die sich teilweise überlagernden und ggf. widersprechenden Zielsetzungen der einzelnen Handlungsfelder gegeneinander abgewogen werden.

106 Priorisierungsgrundlagen 105 Wohnen: Wohnraum qualifizieren, Wohnraum schaffen Leitziele: Esslingen als attraktiven Wohnstandort für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen entwickeln. Ein qualifiziertes und differenziertes Wohnungsangebot bereitzustellen. Innenentwicklungspotenziale konsequent nutzen o o o o o Entwicklung bestehender Siedlungsstrukturen durch Qualifizierung, Ergänzung und Nutzungsintensivierung, u.a. durch Baulückenschließung und Brachflächennutzung, städtebauliche Neuordnung sowie Weiterentwicklung von Struktur, Dichte und Höhe Stärkung der Innenentwicklung im Umfeld der S-Bahn-Haltepunkte Wohnbauliche Nachnutzung bei punktuellen Verlagerungen von gewerblichen Nutzungen Aktivierung der Potenziale aus dem Generationenwechsel: Neubelegung der Bestandsstrukturen fördern, maßstäbliche bauliche Entwicklung durch Planungsrecht steuern und dabei den Gebietscharakter bewahren Bedarfsgerechte attraktive Wohnangebote für Senioren in den zentralen Bereichen der Stadtteile schaffen (ÖV-Anbindung, Nahversorgung) Siedlungsbestände fit machen und qualifizieren durch o o o o o energetische und bauliche Sanierung Qualifizierung des öffentlichen und halböffentlichen Raums Anpassung des Wohnungsmix/ der Wohnungsgrößen maßvolle Erhöhung der baulichen Dichte Anpassungen an demographische Veränderungen (Barrierefreiheit, seniorengerechte Angebote) Standorte für Wohnfunktion kritisch prüfen, wenn äußere Randeinwirkungen Siedlungsbestände beeinträchtigen Optionen für Neubaugebiete prüfen anhand von Flächeneignung und -restriktionen, dabei o o o Bevölkerungsstruktur stabilisieren durch Wohnraumangebote (Verjüngung der Altersstruktur, Beitrag zur Heterogenität des Stadtteils, ) auch kostengünstigen Wohnraum schaffen polyzentrale Siedlungsstruktur erhalten und stärken durch dezentrale, kleinteilige Siedlungsentwicklung und Nutzung vorhandener Infrastruktur

107 Priorisierungsgrundlagen 106 Daseinsvorsorge sichern, Infrastrukturen anpassen Leitziele: Die zentralörtliche Funktion Esslingens ausbauen und profilieren. Eine klare Orientierung auf die Innenstadt als verbindendes Element fördern. Die starken Stadtteile Esslingens mit stabilen Kernbereichen und attraktiver Nahversorgung sichern und ausbauen. Mittelzentrale Funktionen der Stadt stärken o o o überörtliche Versorgungsfunktion der Innenstadt stärken Standort als Handels- und Dienstleistungszentrum sichern und weiterentwickeln Ansiedlung von Kleingewerbe und Handwerk fördern (Nah)Versorgungszentren und Quartiersmitten stärken für eine dezentrale Versorgung möglichst in fußläufiger Erreichbarkeit o o o Stadtteilzentren mit Versorgungsfunktion (Läden, Dienstleistungsangebote, soziale Infrastruktur, ÖV-Angebote) sichern und ausbauen öffentliche Räume qualifizieren und an Bedarfe unterschiedlicher Nutzergruppen anpassen Stadtteil- und Quartiersmitten sichern, aufwerten und aufbauen (Treffpunktfunktion) Infrastruktur an sich ändernde Bedarfe anpassen o o o vorhandene soziale Infrastruktur ggf. an sich verändernde Rahmenbedingungen anpassen (Kitas, Schulen, Hochschulen, Senioreneinrichtungen) besondere Raumangebote schaffen für Kinder/ Jugendliche, Familien, Senioren, bürgerschaftliches Engagement vorhandene Freizeitangebote ggf. an sich verändernde Rahmenbedingungen anpassen (Sporthallen, Bäder)

108 Priorisierungsgrundlagen 107 Wirtschaftsstruktur und Gewerbe weiterentwickeln Leitziele: Esslingen als bedeutenden Standort für Produktion, Dienstleistung, Technologie und Handel sichern und weiterentwickeln Mittelzentrale Funktionen der Stadt stärken o o o überörtliche Versorgungsfunktion der Innenstadt stärken Standort als Handels- und Dienstleistungszentrum sichern und weiterentwickeln Ansiedlung von Kleingewerbe und Handwerk fördern Vorhandene Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbe und Produktion, Dienstleistung sowie Versorgung und Handel stärken und weiterentwickeln o o o o o o Vorhandene, gewerbliche Standorte sichern effiziente und intensivere Nutzung von Gewerbeflächen fördern gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten stärken insbesondere auch in den Stadtteilzentren Standort für großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel sichern und entwickeln gewerbliche Innenentwicklung im Einzugsbereich der S-Bahn-Haltepunkte fördern, dabei hohe Nutzungsdichten anstreben landwirtschaftliche Produktionsbetriebe in ihrem Fortbestand sichern Bestehende gewerbliche Flächen städtebaulich qualifizieren und Innenentwicklungspotenziale nutzen Optionen für neue Gewerbegebiete prüfen anhand von Flächeneignung und -restriktionen

109 Priorisierungsgrundlagen 108 Mobilität zukunftsfähig gestalten Leitziele: Eine ökologisch nachhaltige, intelligente Mobilität aller Bevölkerungsgruppen sichern. Den motorisierten Individualverkehr umweltverträglich gestalten. Den Umweltverbund stärken o o o o o Grundgerüst des ÖPNV sichern und stärken ÖPNV-Angebote aufbauen oder verbessern alternative Mobilitätsangebote gesamtstädtisch vernetzen, Mobilitätspunkte in attraktive öffentliche Räume einbinden, barrierefreie Zugänge v.a. an den S-Bahn- Haltepunkten herstellen den Radverkehr konsequent stärken: Radwegeverbindungen optimieren bzw. neu herstellen; Radinfrastrukturen schaffen; Elektromobilität im Radverkehr ausbauen Fußwegeverbindungen zwischen den Stadtteilen und von den Hanglagen zur Innenstadt sichern, ggf. aufwerten oder herstellen Die negativen Auswirkungen des Verkehrs auf Wohnumfeld und Lebensqualität reduzieren durch o o o o Lärmschutz an Hauptverkehrs- und Sammelstraßen Verkehrslenkung auf (über)örtliche Achsen und zur Unterbindung von Schleichverkehren funktionale Neuordnung von Bereichen aufgrund hoher Verkehrsbelastung Minderung von Belastungen durch gewerblichen Erschließungsverkehr Hierarchisches Straßennetz weiterentwickeln durch o o o Verbesserung des Verkehrsflusses durch Ertüchtigung von Verkehrsknoten Ausbau der Zubringer zu den Ortslagen Prüfung von Ergänzungen des Straßennetzes Den ruhenden Verkehr regeln durch Parkraummanagement und neue Parkierungsmöglichkeiten

110 Priorisierungsgrundlagen 109 Landschafts- und Freiraumqualitäten weiterentwickeln Leitziele: Die hohe Qualität von Natur und Landschaft in Esslingen sichern und die Biotopvernetzung stärken. Die Freiflächen für Spiel, Erholung und Begegnung qualifizieren. Qualitäten der Wohn- und Lebensumfelder in Esslingen sichern bzw. verbessern. Prägende Landschaften und Freiräume in ihren Qualitäten weiterentwickeln o o o o Landschaftspark Neckar und Projekt Stadt am Fluss : Aufenthaltsqualität verbessern, Brückenschläge herstellen, ökologische und klimatische Funktionen sichern Talräume der Seitentäler: ökologische Qualitäten und insbesondere den Kaltluftabfluss sichern bzw. verbessern Hangbereiche mit besonderer stadtbildprägender Wirkung erhalten Waldflächen mit ihren ökologischen Naherholungsfunktionen sichern Streuobstwiesen mit ihrem hohen Erholungswert und identifikationsbildenden Erscheinungsbild sichern, nachhaltige Nutzungen der Streuobstwiesen fördern Flächen mit besonderer Eignung für die landwirtschaftliche Produktion (Vorrangfluren I und II) sichern, tradierte Nutzungen sichern, Strukturvielfalt erhöhen, Bioproduktion und regionalen Wirtschaftskreislauf fördern; dies gilt insbesondere für o o o Weinberge, Obstbaugebiete und mehrjährige Sonderkulturen Ackerflächen und Wirtschaftsgrünland Standorte des Gemüseanbaus Regional bedeutsame Grünzäsuren und lokal bedeutsame grüne Fugen erhalten, sichern und ggf. aufwerten zur Ablesbarkeit der Siedlungsstruktur sowie zur Vernetzung Blickbeziehungen, Aussichtspunkte und Aussichtslagen sowie das gut ausgebildete, engmaschige landschaftsbezogene Wegesystem für die Naherholung erhalten und sichern Innerstädtische Grün- und Freiflächen zur Verbesserung der Wohnqualität sowie für die Anpassung an den Klimawandel sichern, ggf. aufwerten oder neue schaffen (Grünverbindungen)

111 Priorisierungsgrundlagen 110 Klimaschutz und Klimawandelanpassung voranbringen Leitziele: Die Anpassung an den Klimawandel vorantreiben (Sicherung von Kaltluftentstehungsgebieten, Frischluftbahnen und klimaaktiven Wald- und Freiflächen) und Schutzvorkehrungen vor Hochwasser, Hitze und Erosion ausbauen. Den Klimaschutz voranbringen durch die Förderung einer umweltgerechten und nachhaltigen Erzeugung sowie einer sparsamen Nutzung von Energie im Sinne einer ressourceneffizienten Stadt. Klimatische Ausgleichsfunktionen sichern, Barrierewirkungen und Versiegelung vermeiden o o o o o o Freilandklimatope mit sehr hoher Bedeutung für die Kaltluftproduktion und den siedlungsnahen Kaltluftabfluss und Ergänzungsfunktionen für die Wasserrückhaltung und die biologische Vielfalt sichern Grünanlagen- und Gartenstadtklimatope mit sehr hoher Bedeutung für den innerstädtischen Klimaausgleich und den Biotopverbund sichern Waldflächen mit besonderen Klimaanpassungsfunktionen sichern Hauptfrischluftbahnen und Vernetzungskorridore der Klimaanpassung sichern Grünes Band Neckar: bestehende Freiflächen sichern und Barrierefreiheit für Frischluft und den Naherholungs- und Biotopverbund erhalten Ergänzungsfunktion für den Biotopverbund zur Schaffung von Ausweichkorridoren in kühlere Höhenlagen: geeignete Biotopstrukturen erhalten und entwickeln; ggf. sind Ersatzverbindungen herzustellen Klimatische Ausgleichsfunktionen verbessern o o Struktursanierung in den Hauptabflusskorridoren durch Entdichtung und Entsiegelung, Rückbau von Barrieren Sondermaßnahmen in der Innenstadt zur Reduzierung der Aufheizungswirkungen und aktiven Kühlung: Entsiegelung, Erhöhung der Albedo und des Verschattungsanteils; Flächen- und Gebäudebegrünung, Wasserverdunstung; Grünes Zimmer, Cooling Rooms

112 Priorisierungsgrundlagen 111 Hochwasserretentionspotenziale nutzen und Bodenerosion verringern o o o in den Seitentälern mit Hochwasserretentionsraumreserve zusammenhängende Freiflächen sichern, weitere Bebauung und Nachverdichtung vermeiden und Retentionsvolumen erhöhen in der Hochwasserretentionsraumreserve der Neckaraue Freiflächen sichern, Entwicklungsmöglichkeit von Poldern prüfen bei Böden mit besonderer Bedeutung als Standort für Kulturpflanzen, als Filter- und Puffer für Schadstoffe und für die Wasserretention Bodenabtrag verringern durch Bodenverbesserungen, Reduktion der Bodenbearbeitungsintensität, ggf. Anlage von Windschutzhecken Eigenwasserversorgung sichern o o Notversorgung erhalten und Eigenwasserversorgung durch Sicherung von Quellen und Brunnen auf der Gemarkung stärken Versickerungspotenzial sichern, Neuversiegelung vermeiden und Entsiegelungsmöglichkeiten prüfen Klimaschutz durch Nutzung Erneuerbarer Energien fördern o o o o Ausbau von Geothermie in geeigneten Bereichen Abwasserwärmenutzung in geeigneten Bereichen solare Energienutzung im gesamten bebauten Bereich stärken mit Ausnahme der historischen Alt- bzw. Innenstadt (Gesamtanlage) vorhandene Nah- und Fernwärmenetze zum Anschluss nutzen Quartiere mit besonderem energetischen Aufwertungspotenzial durch energetische Stadterneuerung sanieren und Energieeffizienz erhöhen (Fördermöglichkeiten nutzen, Beratungsinitiativen umsetzen und stärken)

113 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 8.1 Vorgenommene Bewertung und Priorisierung von Wohn- und Mischbauflächen Basis der Priorisierung ist die in Punkt 6 dargestellte Alternativenprüfung, im Rahmen derer jede Optionsfläche aus der städtebaulichen und landschaftsplanerischen Perspektive heraus bewertet und kategorisiert wurde. Die in den Gebietssteckbriefen in der Anlage des Erläuterungsberichts dokumentierte Bewertung bezieht sich dabei zunächst auf eine solitäre Beurteilung der jeweiligen Entwicklungsfläche mit ihrer jeweiligen Eignung und ihren jeweiligen Restriktionen. Um jedoch eine Abwägung der Standorte untereinander zu treffen, wurde basierend auf den genannten Priorisierungsgrundlagen eine weitergehende, gesamtstädtische Bewertung vorbereitet, die im Zuge des Bürgerdialogs weiter ausdifferenziert wurde. Hierbei wurden die solitär auf die Entwicklungsfläche ausgerichteten Einzelbewertungen zunächst über eine Gesamtbewertungstabelle aggregiert, um über die Steckbriefe hinausgehend einen besseren Überblick über die Einzelbewertungen zu erlangen. Die Gesamtbewertungstabelle liegt der Begründung als Anlage bei. Im Weiteren wurden die Einzelflächen in einer Priorisierungstabelle zunächst stadtteilbezogen, anschließend nach übergeordneten Restriktionen und Konfliktdichten im Bereich Ökologie und schließlich nach den Eignungskriterien in den Bereichen Soziales, Ökonomie, Mobilität und Siedlungsstruktur sortiert. Als Ergebnis zeichnet sich eine erste Rangfolge der Flächen ab, der eine Prüfung und Gewichtung der spezifischen Eignung im Kontext der ökologischen Wertigkeit zugrunde liegt. In einem abschließenden Schritt erfolgt eine Gewichtung der Eignungskriterien auf Basis strategischer Ziele, was den Entwicklungszielen und den Aussagen der räumlichen Strategiekarten entspricht. Im Zuge der Abwägungsentscheidung zur Aufnahme von Flächen in den Flächenpool des Flächennutzungsplans waren dabei wichtige Entscheidungskriterien: - Die Sicherung des polyzentralen Charakters der Stadt Esslingen mit ihren differenzierten strukturellen Qualitäten und Stadtteilidentitäten über eine dezentrale ausgerichtete Flächenentwicklung - Die Orientierung von Ausweisungsflächen an vorhandenen polyzentralen Ausstattungsqualitäten (soziale Infrastrukturausstattung, Nahversorgungsangebote) zu deren Sicherung und Weiterentwicklung - Die Berücksichtigung der Grundzüge der Verkehrserschließung innerhalb der Stadt Esslingen und eine darauf abgestimmte dezentrale Entwicklungsstruktur Die oben aufgeführten Gewichtungskriterien wurden dabei jeweils auch in einem Kontext zur ökologischen Wertigkeit der einzelnen Untersuchungsflächen gesetzt, wobei in den jeweiligen Abwägungsentscheidungen der Aspekt der Ökologie zwar eine gewichtige, jedoch nicht umfassend die ausschlaggebende Abwägungsgrundlage darstellte. Die Priorisierungstabelle liegt der Begründung als Anlage bei.

114 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen Abwägungsschritt 1: Flächenpool von Wohn- und Mischbauflächen des Vorentwurfsstands vom Auf Basis der oben beschriebenen Priorisierungsgrundlagen und der dargestellten Alternativenprüfung wurde zum erneuten Einstieg in das Flächennutzungsplanverfahren im Jahr 2015 durch den Gemeinderat der Stadt Esslingen in seiner Sitzung am ein Flächenpool für das Flächennutzungsplanverfahren beschlossen, welcher nachfolgend aufgeführte Flächen beinhaltete. Die hierbei mit * markierten Flächen wurden als Nachrückerflächen beschlossen, waren Teil der Flächen-Diskussionen im Rahmen des Bürgerdialogs und wurden im Zuge der Alternativenprüfung mit einer nachgeordneten fachlichen Priorisierung versehen. Diese Flächen sollten jedoch zur Erweiterung des Abwägungsmaterials im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf nach 3 (1) und 4 (1) BauGB durch die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bewertet werden. Die Nachrückerflächen waren dabei nicht ergänzend, sondern vielmehr als Ersatzflächen zu sehen, für den Fall, dass bei Flächen mit höherer Priorität in den nachfolgenden Verfahrensschritten Entwicklungshemmnisse auftreten. Flächenpool des Beschlusses des Gemeinderates der Stadt Esslingen vom (vgl. auch Kap. 2):

115 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 114 Basierend auf aktuellen Entwicklungen, den weitergehenden Abstimmungen mit dem Landratsamt Esslingen hinsichtlich der Frage der Inanspruchnahme von Landschaftsschutzgebieten durch Außenentwicklungsflächen, dem Verband Region Stuttgart betreffend der Inanspruchnahme von regionalen Grünzügen und Grünzäsuren sowie basierend auf aktuell vorliegenden Gutachten zum Artenschutz wurde das Flächenlayout im Nachgang der Entscheidung des Gemeinderates vom in folgenden Punkten und mit folgender Begründung im Zuge der Vorentwurfsfassung angepasst: - Herausnahme der Fläche Dieselstraße (Pl 2), weil diese bereits in einem Bebauungsplan als Mischbaufläche enthalten ist und damit zwar ein Innenentwicklungspotenzial generiert, aber im Zuge der Gesamtfortschreibung nicht mehr zu behandeln ist. - Ergänzende Aufnahme der folgenden aktuell im Verfahren befindlichen Flächen (und Markierung in der Kennziffer mit einem V für im Verfahren befindlich): - Hegensberg, Teilfläche TV Hegensberg (He 9) - Hohenkreuz, Seracher Straße (Ho 2) - Kernstadt, Alter ZOB (Ke 2) - Krummenacker, Greut Süd / nördlich Alexanderstraße (Kr 1.1) - Pliensauvorstadt, VFL Post (Pl 7) - Weil, Alter Sportplatz (We 1) - Zollberg, Bolzplatz Traifelbergstraße (Zo 4) - Aufnahme der Fläche Kreuzstraße (Ob 1.1) aufgrund artenschutzrechtlicher Problemlagen (Vorkommen Wendehals) nur noch als Nachrückerfläche. - Stattdessen Aufnahme der im Hang unterhalb liegenden Fläche (Oberhalb Haldenstraße / Ringelweg, Ob 1.3) als Ersatzfläche, welche jedoch ebenfalls artenschutzrechtliche Problemlagen aufweist. - Aus diesem Grunde ergänzende Darstellung einer Entwicklungsoption im Bereich Rosselenäcker (Ob 7, auf Vorschlag des Bürgerausschusses Oberesslingen). - Rückstufung der Fläche Spitalwaldweg (Rü 2) von einer Prio1-Fläche zu einer Nachrückerfläche aufgrund der aktuell im Verfahren befindlichen Fläche Greut Süd (Kr 1.1).

116 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen Abwägungsschritt 2: Flächenpool von Wohn- und Mischbauflächen des nun vorliegenden Entwurfsstands vom Auf Basis der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange nach 4 (1) BauGB sowie der Öffentlichkeit nach 3 (1) BauGB wie auch den mittlerweile vorliegenden, weitergehenden Fachgutachten (hier insbesondere im Aspekt des Artenschutzes) und mit dem Eintritt in die Verfahrensphase des Entwurfs des Flächennutzungsplans wurden in der weitergehenden Abwägung wiederum Anpassungen im Flächenpool vorgenommen, welche sich wie folgt darstellen: - Reduzierung des Flächenpools auf die faktisch zur Ausweisung vorgesehenen Flächen, Herausnahme der im Vorentwurf noch enthaltenen Nachrückerflächen (Ausnahme: s.u.). - Weitergehende Herausnahme der im Vorentwurf noch enthaltenen, in Landschaftsschutzgebieten liegenden, geplanten Entwicklungsflächen mit dem Ziel, keine Konfliktsituation mit Schutzgebietskulissen innerhalb der zur Ausweisung vorgesehenen Flächen mehr zu generieren (Herausnahme der Flächen Spitalwaldweg (Rü 2), Westlich Gemeinbedarf (Su 5.1), Westlich Bergstraße (Su 5.2), Geuernrain West (Pl 1.1)). Verkleinerung der Fläche Hangelstein III (Ze 1) dergestalt, dass nur noch die Erschließungsfläche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes zu liegen kommt (hierdurch Aufsplitterung in zwei Teilflächen Ze 1.1 und Ze 1.2). - Herausnahme von Entwicklungsflächen mit besonderen artenschutzrechtlichen Konfliktsituationen, welche sich basierend auf den vorliegenden Fachgutachten nicht oder nur mit einem unangemessenen finanziellen und zeitlichen Aufwand hinsichtlich des artenschutzfachlichen Ausgleichs auf der Gemarkung der Stadt Esslingen umsetzen lassen (Herausnahme der Flächen Kreuzstraße (Ob 1.1), Oberhalb Haldenstraße / Ringelweg (Ob 1.3), Verbindung zwischen Kohlerweg und Koßmänneweg (He 1.2), Kößmänneweg (He 2) und Buckenlehenweg (He 8)) - Herausnahme von über das im Verfahren befindliche Gebiet Greut (Kr 1.1) und die geplante kleinräumige Entwicklung am Hochwiesenweg Erweiterung (Su 1.1) hinausgehenden Flächenpotenzialen im Bereich RSKN mit dem Ziel der Sicherung der Freiflächenfunktion und klimatischen Situation für die Innenstadt und aufgrund der besonderen Verkehrssituation in der Krummenackerstraße (Herausnahme der Flächen Spitalwaldweg (Rü 2), Westlich Gemeinbedarf (Su 5.1), Westlich Bergstraße (Su 5.1), Nördlich Greutweg (Kr 1.2), Südlich Alexanderstraße (Kr 1.4)) - Aufnahme einer Nachrückerfläche zur quantitativen Kompensation der aus Artenschutzgründen herausfallenden Entwicklungsflächen (Aufnahme der bisherigen Nachrückerfläche Pfarrweinberg (He5) als geplante Wohnbaufläche).

117 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen Übersicht und Beschreibung der zur Ausweisung als geplante Wohn- und Mischbauflächen vorgesehenen Flächen Be 1.1: Denkendorfer Straße (West) Die Fläche Be 1.1 (Denkendorfer Straße (West) bildet eine Option einer wohnbaulichen Entwicklung, im Rahmen derer zum einen flächensparend die heute vorhandene einseitige Erschließungssituation genutzt und zum anderen zum Landschaftsraum hin ein definitiver Siedlungsrand ausgebildet werden kann. Die Aufnahme der Gebietsentwicklung in den Entwurf des Flächennutzungsplans resultiert aus dem stadtentwicklungspolitischen Ziel - die Siedlungsstruktur der Stadt Esslingen polyzentral weiterzuentwickeln und im Stadtteil Berkheim vor dem Hintergrund des vorhandenen Nahversorgungsangebotes ein Angebot zur wohnbaulichen Entwicklung vorzuhalten, - und im Fokus auf den Standort als solchen die vorhandene Erschließungsstruktur über eine kleinteilige Arrondierung zu nutzen und damit eine flächensparende Standortentwicklung vorzunehmen. Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche Be 1.1: Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung Die Untersuchungsfläche liegt im Stadtteil Berkheim im Süden der Stadt Esslingen; die Siedlungsstruktur der Nachbarschaft ist durch eine heterogene Struktur aus ein- bis zweigeschossigem Individual- und größer maßstäblichem Geschosswohnungsbau geprägt und bildet mit dem einseitig angebauten Denkendorfer Weg heute eine harte Siedlungskante zum Landschaftsraum hin aus. Der Erschließungsaufwand ist im Vergleich zu den übrigen Alternativflächen der Gesamtstadt gering und

118 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 117 kann flächensparend die Bestandserschließung mitnutzen. Mit der Gebietsentwicklung besteht die Option, einen definitiven Siedlungsabschluss zu formulieren und diesen auch grünordnerisch zu gestalten. Der Gebietssteckbrief sieht eine Dichte von 90 EW/ha vor, was mit einer verdichteten Individualwohnbebauung kombiniert mit kleinteiligem Geschoßwohnungsbau realisiert werden kann. Zum Siedlungsrand hin sollte bei einer zweizeiligen Bebauungstiefe die städtebauliche Struktur abgestuft werden. Die konkrete Ausformung im Hinblick auf das Maß der baulichen Dichte und die Sicherung von vorhandenen Freiflächen erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Für die Gebietsentwicklung muss der bestehende Tennisplatz im Einvernehmen mit dem Verein standörtlich verlagert und eine Gashochdruckleitung berücksichtigt werden. Der Standort liegt nach Darstellung des Lärmschutzbereichs Flughafen Stuttgart (EDDS) vom außerhalb der Nachtschutzzone, lediglich die äußerste südöstliche Ecke stößt an die Grenze der Schutzzone. Die Gebietsentwicklung berücksichtigt die derzeit noch am Westrand vorhandene Freileitungstrasse, die für eine Wohnbebauung nutzbare Fläche muss auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung in Abstimmung mit dem Leitungsträger definiert werden. Da der Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf ist, kann hier auch auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens entsprechend der zu klärenden erforderlichen Abstände zur Freileitung eine kleinteilige Erweiterung des Plangebietes des Bebauungsplans nach Westen erfolgen. Umweltfachliche Bewertung Die Fläche wird derzeit teilweise als Tennisplatz oder Kleingartengebiet genutzt. Die Flächeninanspruchnahme für das Neubaugebiet ist reduziert, da mit der Denkendorfer Straße bereits in Teilbereichen eine Erschließung vorhanden ist. Im Zuge der Bebauung würden die Tennisplatznutzung und die Kleingärten aufgegeben werden, so dass ein Teil der Flächen rekultiviert und für landwirtschaftliche Nutzungen bereitgestellt werden kann. Verkehrsplanerische Einschätzung der Gebietsentwicklung Die Erschließung kann über die Denkendorfer Straße mit guter Leistungsfähigkeit erfolgen. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen kann über das bestehende Straßennetz abgewickelt werden. Dies bestätigt auch die kumulierte Betrachtung gemeinsam mit allen anderen Gebietsentwicklungen durch das Verkehrsmodell. Die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes im Umfeld in Bezug auf den ruhenden Verkehr ist gering. Entsprechende Kapazitäten sind auf der neu zu entwickelnden Fläche zu schaffen.

119 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 118 Be 4.1: Mühlgässle (Ost) Die Fläche Be 4.1 (Mühlgässle Ost) bildet eine kleinteilige wohnbauliche Arrondierungsoption in der nordwestlichen Siedlungslage von Berkheim in Orientierung zum Bachlauf des Berkheimer Bachs. Die Aufnahme der Gebietsentwicklung in den Entwurf des Flächennutzungsplans resultiert aus dem stadtentwicklungspolitischen Ziel - die Siedlungsstruktur der Stadt Esslingen polyzentral weiterzuentwickeln und im Stadtteil Berkheim vor dem Hintergrund des vorhandenen Nahversorgungsangebotes ein Angebot zur wohnbaulichen Entwicklung vorzuhalten. Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche Be 4.1: Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung Die in der Hanglage Berkheims angrenzende Wohnbebauung wird durch eine kompakte ein- bis dreigeschossige Individualwohnungsbebauung in der relativ steilen Hanglage geprägt. Südlich grenzt im Quartier Rohrackerstraße/ Kastellstraße eine zwei- bis dreigeschossige gewerbliche Bebauung an, welche nach Süden weiter zum Festo-Standort überleitet. Die im Gebietssteckbrief angesetzte Siedlungsdichte von 90 EW/ ha setzt eine verdichtete Individualwohnbebauung mit Anteilen an kleinteiligen Geschoßwohnungsbau voraus und dockt damit an die bestehende Siedlungsstruktur an. Mit der Gebietsentwicklung besteht die Chance einer Weiterentwicklung und des Aufbaus eines definitiven Siedlungsrandes zum Bachlauf des Berkheimer Bachs. Städtebauliches Ziel ist es daher, zum Bachlauf des Berkheimer Bachs hin die städtebauliche Dichte abzustufen und hier einen definitiven Siedlungsabschluss verbunden auch mit einer Fußwegeverbindung zu schaffen. Die konkrete Ausformung im Hinblick auf das Maß der baulichen Dichte und die Sicherung von vorhandenen Freiflächen erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung.

120 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 119 Umweltfachliche Bewertung Das Gebiet wird derzeit extensiv landwirtschaftlich genutzt, es ist steil nach Norden geneigt. Die Fläche wurde im Jahr 2016 hinsichtlich des Besiedlungspotenzials streng geschützter Arten und Vorkommen des landes- und bundesweit stark gefährdeten Wendehalses untersucht. Für den Wendehals wurde kein Vorkommen registriert, für andere Arten bestehen teilweise Verdachtsmomente. Potentielle Konflikte werden als grundsätzlich ausgleichbar eingestuft, wobei allerdings mit einem hohen Kompensationsaufwand gerechnet werden muss. Sollte ggf. wider Erwarten ein Vorkommen des Juchtenkäfers nachgewiesen werden was fachgutachterlicherseits für unwahrscheinlich, aber nicht ganz ausgeschlossen erachtet wird wärendie Konflikte nach aktuellem Kenntnisstand kompensatorisch nicht einfach lösbar; in dem Fall könnten im Verfahren Vorgaben für die Bebauung wie bspw. der Erhalt einzelner Bäume erforderlich werden. Die möglichen Konflikte bzgl. Arten- und Naturschutz und ggf. Klimaschutz müssen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung geprüft und entsprechend kompensiert werden, eine Kompensation wird für die übrigen möglichen Konflikte grundsätzlich für machbar gehalten. Verkehrsplanerische Einschätzung der Gebietsentwicklung Das zusätzliche Verkehrsaufkommen kann über das bestehende Straßennetz abgewickelt werden. Dies bestätigt auch die kumulierte Betrachtung gemeinsam mit allen anderen Gebietsentwicklungen durch das Verkehrsmodell. Die Leistungsfähigkeit ist aber sowohl in Bezug auf fließenden wie auch ruhenden Verkehr gering. Für den ruhenden Verkehr sind entsprechende Kapazitäten auf der neu zu entwickelnden Fläche zu schaffen. He 1.1: Kohlerweg Erweiterung Die Fläche Kohlerweg Erweiterung verbleibt im Gegensatz zu den Flächen He 1.2 (Verbindung zwischen Koßmänneweg und Kohlerweg) und He 2 (Koßmänneweg), welche aus artenschutzrechtlichen Gründen für das weitere Flächennutzungsplanverfahren ausscheiden, als geplante Wohnbaufläche im Entwurf des Flächennutzungsplans. Die Aufnahme der Gebietsentwicklung in den Entwurf des Flächennutzungsplans resultiert aus dem stadtentwicklungspolitischen Ziel, - die Siedlungsstruktur der Stadt Esslingen polyzentral weiterzuentwickeln, - den vorhandenen und noch mit kleinteiligem Einrichtungen besetzten Nahversorgungsstandort am Hegensberg strukturell zu stärken (Bitte überall auf Trennung achten) - und standortbezogen ergänzende Bauflächen in einem fußläufig erreichbaren Umfeld zu den Nahversorgungseinrichtungen, zum ÖPNV und zu den Infrastruktureinrichtungen (Grundschulstandort Liebersbronn) anzubieten. Die Fläche Kohlerweg Erweiterung ist bereits als geplante Wohnbaufläche im rechtsgültigen Flächennutzungsplan 1984 enthalten.

121 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 120 Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche He 1.1: Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung Das Gebiet Kohlerweg Erweiterung grenzt an den Siedlungsbestand entlang der Esslinger Straße an, welche in jüngerer Zeit bereits durch das Wohngebiet Kohlerweg ergänzt wurde. Die Bebauung entlang der Esslinger Straße stellt sich als relativ heterogen dar und variiert zwischen Individualwohnungsbauten mit zwei Geschossen bis hin zu Geschoßwohnungsbauten größerer Einheiten. In den rückwärtigen Bereichen (Koßmänneweg, Gebiet Kohlerweg I) dominiert ein ein- bis zweigeschossiger Individualwohnungsbau. Der Gebietssteckbrief sieht im Durchschnitt der Gebietsentwicklung eine relativ geringe bauliche Dichte von 50 EW/ha vor, mit einer kleinteiligen, dem angrenzenden Siedlungsbestand im Kohlerweg entsprechenden Individualwohnbebauung, die auf die topografische Situation, die Randlage zur Freiraumzäsur in Richtung Liebersbronn sowie auf die Dreidimensionalität in der Ansicht vom Gegenhang reagieren kann. Vor dem Hintergrund des artenschutzrechtlich bedingten Ausscheidens der Flächen He 1.2 (Verbindung zwischen Koßmänneweg und Kohlerweg) und He 2 (Koßmänneweg) reduziert sich die Gesamtheit der baulichen Entwicklung im Bereich Kohlerweg/ Koßmänneweg deutlich, was der Sicherung Wert gebender Hangflächen, aber auch der kleinteiligen Erschließungssituation zur Esslinger Straße hin entgegenkommt. Die wichtige Fußwegeverbindung zwischen Pfauenbergsteige/ Koßmänneweg und Ortslage Hegensberg/ Grundschulstandort Liebersbronn bleibt erhalten. Die konkrete Ausformung im Hinblick auf das Maß der baulichen Dichte und die Sicherung von vorhandenen Freiflächen erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung.

122 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 121 Umweltfachliche Bewertung Die Fläche He1.1 wurde im Jahr 2016 hinsichtlich des Besiedlungspotenzials streng geschützter Arten und auf Vorkommen des landes- und bundesweit stark gefährdeten Wendehalses untersucht. Potentielle Konflikte werden als grundsätzlich ausgleichbar eingestuft, wobei allerdings mit einem hohen Kompensationsaufwand und mehrjährigem zeitlichen Vorlauf gerechnet werden muss. Es wurde eine randliche Betroffenheit eines Wendehalsreviers ermittelt. Im Rahmen der Einschätzung der Summationswirkung aller geplanten Eingriffe auf den Wendehals wird die geplante Bebauung aber als grundsätzlich ausgleichbar eingeschätzt (s. Geißler-Strobel & Straub 2017). Das Gebiet weist zusammenhängende Streuobstflächen auf und wird teilweise als Kleingarten genutzt. Die möglichen Konflikte bzgl. Arten- und Naturschutz müssen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung geprüft und entsprechend kompensiert werden, eine Kompensation wird für grundsätzlich machbar gehalten. Verkehrsplanerische Einschätzung der Gebietsentwicklung Die Erschließung kann über den vorhandenen Straßenbestand erfolgen. Ein Engpass bezüglich der Leistungsfähigkeit stellt der Anschluss an die Esslinger Straße dar. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen kann aber über das bestehende Straßennetz abgewickelt werden. Dies bestätigt auch die kumulierte Betrachtung gemeinsam mit allen anderen Gebietsentwicklungen durch das Verkehrsmodell. Auf keiner der folgenden Straßen sind strukturelle Überlastungen zu erwarten: Esslinger Straße, Wielandstraße, Mühlbergerstraße, Hirschlandstraße und Hegensberger Straße. Die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes im Umfeld in Bezug auf den ruhenden Verkehr ist gering. Entsprechende Kapazitäten sind auf der neu zu entwickelnden Fläche zu schaffen.

123 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 122 He 3: Hegensberger Hausgärten Die Fläche wird als Innenentwicklungsoption als geplante Wohnbaufläche in den Entwurf des Flächennutzungsplans aufgenommen. Die Aufnahme der Gebietsentwicklung in den Entwurf des Flächennutzungsplans resultiert aus dem stadtentwicklungspolitischen Ziel, - die Siedlungsstruktur der Stadt Esslingen polyzentral weiterzuentwickeln und Flächen der Innenentwicklung offensiv zu nutzen, - den vorhandenen und noch mit kleinteiligem Einrichtungen besetzten Nahversorgungsstandort am Hegensberg strukturell zu stärken - und standortbezogen ergänzende Bauflächen in einem fußläufig erreichbaren Umfeld zu den Nahversorgungseinrichtungen, zum ÖPNV und zu den Infrastruktureinrichtungen (Grundschulstandort Liebersbronn und untergeordnet auch Lerchenäckerschule) anzubieten. Die Fläche Hegensberger Hausgärten ist bereits als geplante Wohnbaufläche im rechtsgültigen Flächennutzungsplan 1984 enthalten. Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche He 3:

124 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 123 Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung Das Gebiet Hegensberger Hausgärten liegt im Übergang zwischen der Siedlungsstruktur entlang der Esslinger Straße und der prägnanten Bebauung auf dem Hegensberg entlang der Ludwig-Jahn-Straße und liegt damit sehr zentral zur Ortskernlage auf dem Hegensberg. Das Entwicklungspotenzial bezieht sich auf den gesamten Blockinnenraum jedoch mit entsprechenden Problemen im Hinblick auf die Erschließung, die aus dem umgebenden Straßen (Esslinger Straße, Ludwig-Jahn-Straße, Breitlinger Straße) in den Blockinnenraum zu erfolgen hätte. Aus aktueller Sicht ist daher eine Erschließung nur in Zusammenhang mit baulichen Veränderungen der umgebenden Bebauung möglich. Eine indirekte Erschließung von Westen in den Blockinnenraum wird nicht gesehen, da über eine solche Erschließung (bspw. über die Fuge Ludwig-Jahn-Straße 71/73) in den Außenbereich eingegriffen würde (vgl. Bewertung und Steckbrief He 4.1), wobei in den Kernbereich eines Wendehalsrevieres eingegriffen werden würde. Der Gebietssteckbrief sieht im Durchschnitt der Gebietsentwicklung eine bauliche Dichte von 60 EW/ha vor, welche auch das Ziel verfolgt, neben einer ergänzenden Bebauung auch ausreichende private Freiflächen in dem Blockinnenbereich zu sichern und damit die grundsätzliche Qualität der vorhandenen Flächen als Blockinnenraum nicht in Frage zu stellen. Die konkrete Ausformung im Hinblick auf das Maß der baulichen Dichte und die Sicherung von vorhandenen Freiflächen erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Umweltfachliche Bewertung Trotz seiner Lage im Siedlungsbereich (Blockinnenbereich) verfügt die Fläche über eine gute Ausstattung an Biotopstrukturen (Streuobst) und hat ein mittleres Potenzial als Lebensraum für Tiere. Ein Wendehalsrevier ist randlich betroffen. Im Rahmen der Einschätzung der Summationswirkung aller geplanten Eingriffe auf den Wendehals wird die geplante Bebauung aber als grundsätzlich ausgleichbar eingeschätzt (s. Geißler Strobel & Straub 2017)." Das Gebiet hat eine mittlere Bedeutung für die Kaltluftproduktion und das Lokalklima. Verkehrsplanerische Einschätzung der Gebietsentwicklung Die neu zu erstellende Erschließung kann entweder an die Esslinger oder die Ludwig-Jahn-Straße anschließen. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen kann aber über das bestehende Straßennetz abgewickelt werden. Dies bestätigt auch die kumulierte Betrachtung gemeinsam mit allen anderen Gebietsentwicklungen durch das Verkehrsmodell. Auf keiner der folgenden Straßen sind strukturelle Überlastungen zu erwarten: Esslinger Straße, Wielandstraße, Mühlbergerstraße, Hirschlandstraße und Hegensberger Straße.

125 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 124 He 5: Pfarrweinberg Die Fläche Pfarrweinberg war im Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2030 als Nachrückerfläche enthalten und wird nun aufgrund des Ausscheidens der Flächen He 1.2 (Verbindung zwischen Koßmänneweg und Kohlerweg) und He 2 (Koßmänneweg) aus artenschutzrechtlichen Gründen als geplante Wohnbaufläche in den Entwurf des Flächennutzungsplans aufgenommen. Die ergänzende Aufnahme der Gebietsentwicklung in den Entwurf des Flächennutzungsplans resultiert aus dem stadtentwicklungspolitischen Ziel, - die Siedlungsstruktur der Stadt Esslingen polyzentral weiterzuentwickeln, - den vorhandenen und noch mit kleinteiligem Einrichtungen besetzten Nahversorgungsstandort am Hegensberg strukturell zu stärken - und standortbezogen ergänzende Bauflächen in einem fußläufig erreichbaren Umfeld zu den Nahversorgungseinrichtungen, zum ÖPNV und zu den Infrastruktureinrichtungen (Grundschulstandort Liebersbronn und untergeordnet auch Lerchenäckerschule) anzubieten. Die Fläche Pfarrweinberg ist bereits als geplante Wohnbaufläche im rechtsgültigen Flächennutzungsplan 1984 enthalten. Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche He 5:

126 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 125 Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung Das Gebiet Pfarrweinberg grenzt hangabwärts an die Bebauung entlang der Hegensberger Straße und der Hofstraße an. Im Osten der Untersuchungsfläche schließt sich der Friedhof Hegensberg an. Die Ausweisungsfläche liegt in einer relativ steilen südwest- bis südostorientierten Hanglage im Oberhang eines zum Zimmerbach führenden, muldenförmigen Einschnitts. Mit der vorhandenen Bestandsbebauung existiert siedlungsstrukturell bereits eine spornartig nach Osten auskragende Wohnbebauung, welche nun durch die geplante ergänzende Wohnbebauung in der Hanglage ergänzt werden soll. Die Erschließung kann hangparallel von der Hegensberger Straße aus erfolgen, wird jedoch aufgrund der Hangsituation als durchaus aufwändig eingeschätzt. Aufgrund der visuellen Wirkung erfordert eine städtebauliche Entwicklung an diesem Standort eine gute innere Durchgrünung und die Sicherung privater Freiflächen, weshalb die Siedlungsdichte mit 60 EW/ha, mithin mit der Intensität einer Individualwohnbebauung entsprechend dem städtebaulichen Umfeld angesetzt wurde. Die konkrete Ausformung im Hinblick auf das Maß der baulichen Dichte erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Umweltfachliche Bewertung Die Fläche verfügt über eine gute Ausstattung an Biotopstrukturen (Streuobst) und hat ein mittleres Potenzial als Lebensraum für Tiere. Das Gebiet hat eine hohe Bedeutung für die Kaltluftproduktion und das Lokalklima. Aufgrund einer artenschutzrechtlichen Überprüfung im Jahr 2016 wird das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial auf der Fläche als mittel eingestuft. Die potenziellen Konflikte werden als grundsätzlich ausgleichbar eingestuft. Verkehrsplanerische Einschätzung der Gebietsentwicklung Die neu zu erstellende Erschließung im topographisch schwierigen Gebiet könnte an die Hegensberger Straße anschließen. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen kann aber über das bestehende Straßennetz abgewickelt werden. Dies bestätigt auch die kumulierte Betrachtung gemeinsam mit allen anderen Gebietsentwicklungen durch das Verkehrsmodell. Auf keiner der folgenden Straßen sind strukturelle Überlastungen zu erwarten: Esslinger Straße, Wielandstraße, Mühlbergerstraße, Hirschlandstraße und Hegensberger Straße.

127 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 126 Ob 2: Östlich Hegensberger Straße Die Untersuchungsfläche ist zweigeteilt in einen nördlichen und einen südlichen Teil. Sie gehört zum Stadtteil Oberesslingen und liegt am nordöstlichen Rand der Siedlungsstruktur von Oberesslingen in der Hanglage oberhalb des Zimmerbachs an der Hegensberger Straße. Der Standort bietet die Option einer wohnbaulichen Entwicklung, im Rahmen derer flächensparend die heute vorhandene einseitige Erschließungssituation der Hegensberger Straße genutzt werden kann. Die Aufnahme der Gebietsentwicklung in den Entwurf des Flächennutzungsplans resultiert aus dem stadtentwicklungspolitischen Ziel, - die Siedlungsstruktur der Stadt Esslingen polyzentral weiterzuentwickeln und auch im Stadtteil Oberesslingen ein Angebot zur wohnbaulichen Entwicklung zu schaffen, - damit in der Folge auch den vorhandenen und noch mit kleinteiligem Einrichtungen besetzten Nahversorgungsstandort im Bereich der Lerchenäcker strukturell zu stärken und in fußläufig erreichbarer Nähe zu einem vorhandenen ÖPNV-Anschluss eine bauliche Entwicklung vorzusehen - und im Fokus auf den Standort als solchen die vorhandene Erschließungsstruktur über eine kleinteilige Arrondierung zu nutzen und damit eine flächensparende Standortentwicklung vorzunehmen. Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche Ob 2:

128 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 127 Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung Die angrenzende Wohnbebauung wird im unteren Abschnitt der Hegensberger Straße geprägt durch eine Wohnbebauung in Zeilenbauweise. Die Erschließungssituation ist mit der Hegensberger Straße bereits vorgegeben und soll im Zuge des Ziels einer Vermeidung von Flächeninanspruchnahmen durch neue Erschließungsflächen genutzt werden. Trotz der Verkehrsbelastung ausgehend von der Hegensberger Straße besitzt die Untersuchungsfläche mit dem östlich in Richtung Zimmerbach anschließenden Freiraum ein im Sinne der Wohnqualität nutzbares Potenzial (mögliche architektonische Ausrichtung abgewandt von der Hegensberger Straße). Der Gebietssteckbrief sieht im Durchschnitt der Gebietsentwicklung eine bauliche Dichte von 110 EW/ha vor, mithin einen Geschoßwohnungsbau entsprechend der angrenzenden Bebauung. Die konkrete Ausformung im Hinblick auf das Maß der baulichen Dichte erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Umweltfachliche Bewertung Die beiden Teilflächen werden derzeit als Kleingartengebiete genutzt. Die beiden Teilf lächen von Ob2 wurden im Jahr 2016 hinsichtlich des Besiedlungspotenzials streng geschützter Arten und auf Vorkommen des landes- und bundesweit stark gefährdeten Wendehalses untersucht. Die südliche Teilfläche ist Teil des Kernbereichs eines Wendehalsreviers, die nördliche Teilfläche liegt im Randbereich eines Wendehalsreviers. Das artenschutzfachliche Konfliktpotenzial wurde deshalb als hocheingestuft. Im Rahmen der Einschätzung der Summationswirkung aller geplanten Eingriffe auf den Wendehals wird die geplante Bebauung aber als grundsätzlich ausgleichbar eingeschätzt (s. Geißler-Strobel & Straub 2017), wobei allerdings mit einem hohen Kompensationsaufwand und mehrjährigem zeitlichen Vorlauf gerechnet werden muss. Die möglichen sonstigen naturschutzrechtlichen Konflikte müssen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung geprüft und entsprechend kompensiert werden, eine Kompensation wird grundsätzlich für machbar gehalten. Verkehrsplanerische Einschätzung der Gebietsentwicklung Die Erschließung kann direkt über die Hegensberger Straße erfolgen. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen kann über das bestehende Straßennetz abgewickelt werden. Dies bestätigt auch die kumulierte Betrachtung gemeinsam mit allen anderen Gebietsentwicklungen durch das Verkehrsmodell. Es sind keine strukturellen Überlastungen zu erwarten. Sowohl die Hegensberger Straße als auch die Schorndorfer Straße können mit entsprechenden temporären Überlastungen das zusätzliche Verkehrsaufkommen noch aufnehmen.

129 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 128 Ob 7: Rosselenäcker Die Untersuchungsfläche gehört zum Stadtteil Oberesslingen, liegt am östlichen Rand der Siedlungsstruktur der Gartenstadt Oberesslingen und bezieht sich auf die außerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegenden Außenbereichsflächen. Die Aufnahme der Gebietsentwicklung in den Entwurf des Flächennutzungsplans resultiert aus dem stadtentwicklungspolitischen Ziel, - die Siedlungsstruktur der Stadt Esslingen polyzentral weiterzuentwickeln und auch im Stadtteil Oberesslingen ein Angebot zur wohnbaulichen Entwicklung zu schaffen, - in fußläufig erreichbarer Nähe zu angrenzenden sozialen und schulischen Infrastruktureinrichtungen (Kindertagesstätte Pfostenackerweg, Schulstandorte THG / RO) und zu einem vorhandenen ÖPNV-Anschluss und in noch erreichbarer Nähe zum S-Bahn Oberesslingen eine bauliche Entwicklung vorzusehen. Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche Ob 7: Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung Die Bestandsbebauung der Gartenstadt wird entlang der Landhausstraße angrenzend an die Untersuchungsfläche durch einen kleinteiligen Geschosswohnungsbau in Zeilenbauweise und eine verdichtete Individualwohnbebauung geprägt. Hinzu kommt im Bereich Rosselenweg eine lockere Individualwohnbebauung im Übergang zum Landschaftsraum. Die Fläche als solche wird derzeit landwirtschaftlich sowie durch Kleingärten/Grabeland und durch Spieleinrichtungen/ einen Bolzplatz genutzt.

130 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 129 Die Gebietsentwicklung bezieht sich auf die außerhalb des Landschaftsschutzgebietes und außerhalb von Wasserschutzgebieten liegenden Teilflächen. Die im Gebietssteckbrief angesetzte Siedlungsdichte von 90 EW/ ha setzt eine verdichtete Individualwohnbebauung mit Anteilen an kleinteiligem Geschoßwohnungsbau voraus und kann damit dazu beitragen, einerseits ein weiteres Angebot im Geschoßwohnungsbau zu generieren, andererseits aber auch eine Individualwohnbebauung im Kontext des neu auszuformulierenden Siedlungsrandes zu beinhalten. Die konkrete Ausformung im Hinblick auf das Maß der baulichen Dichte erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Der innerhalb des Gebiets liegende Bolzplatz und die Spieleinrichtungen sollen als wichtige soziale Einrichtungen in die zukünftige Gebietsentwicklung wieder integriert und in räumlicher Nähe ersetzt werden. Desweiteren ist aus immissionsschutzrechtlicher Sicht zur Bahntrasse hin ein baulicher Lärmschutz, der auch aus der zu entwickelnden städtebaulichen Grundstruktur resultieren kann, vorzusehen. Umweltfachliche Bewertung Das Gebiet wird derzeit überwiegend als Kleingartengebiet und Spielwiese genutzt. Die Fläche Ob7 wurde im Jahr 2016 hinsichtlich des Besiedlungspotenzials streng geschützter Arten und 2010 und 2016 auf das Vorkommen des landes- und bundesweit stark gefährdeten Wendehalses untersucht. Das Baugebiet betrifft Randbereiche eines Wendehalsreviers. Im Rahmen der Einschätzung der Summationswirkung aller geplanten Eingriffe auf den Wendehals wird die geplante Bebauung als grundsätzlich ausgleichbar eingeschätzt (s. Geißler-Strobel & Straub 2017), wobei allerdings mit einem hohen Kompensationsaufwand und mehrjährigem zeitlichem Vorlauf gerechnet werden muss. Die möglichen sonstigen naturschutzrechtlichen Konflikte müssen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung weiter geprüft und entsprechend kompensiert werden, eine Kompensation wird grundsätzlich für machbar gehalten. Verkehrsplanerische Einschätzung der Gebietsentwicklung Die Erschließung kann über die Landhausstraße und oder die Alte Heusteige erfolgen. Ein Engpass bezüglich der Leistungsfähigkeit im fließenden und ruhenden Verkehr stellt die Landhausstraße dar. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen kann aber über das bestehende Straßennetz abgewickelt werden. Dies bestätigt auch die kumulierte Betrachtung gemeinsam mit allen anderen Gebietsentwicklungen durch das Verkehrsmodell. Weder auf der Landhausstraße noch auf der Schorndorfer Straße sind strukturelle Überlastungen zu erwarten. Die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes im Umfeld in Bezug auf den ruhenden Verkehr ist gering. Entsprechende Kapazitäten sind auf der neu zu entwickelnden Fläche zu schaffen.

131 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 130 SB 1: Flandernstraße / Hochschulverlagerung Die Fläche Flandernstraße/ Hochschulverlagerung wurde in Reaktion auf die Absicht der Verlagerung des heutigen Hochschulstandortes in die Neue Weststadt in den Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche aufgenommen. Der Standort der heutigen Hochschule auf der Flandernhöhe bietet damit eine für die Stadt Esslingen herausragende Chance der wohnbaulichen Innenentwicklung an einem noch recht zentral gelegenen Standort im Siedlungsgefüge. Die Aufnahme der Gebietsentwicklung in den Entwurf des Flächennutzungsplans resultiert damit aus dem stadtentwicklungspolitischen Ziel, - die Siedlungsstruktur der Stadt Esslingen polyzentral weiterzuentwickeln, - vorhandene Innenentwicklungsoptionen offensiv zu nutzen, - den vorhandenen Nahversorgungsstandort in der Wäldenbronner Straße/ Hohenkreuz zu stärken - und in fußläufig erreichbarer Nähe zu einem vorhandenen ÖPNV-Anschluss eine bauliche Entwicklung vorzusehen. Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche SB 1: Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung Die Untersuchungsfläche bezieht sich auf den heutigen Hochschulstandort an der Flandernstraße, welcher als städtebaulicher Solitär über der Kernstadt von Esslingen am Ostrand des Stadtteils St. Bernhardt gelegen ist mit einer kleinen Teilfläche noch in Hohenkreuz.

132 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 131 Die städtebaulichen Entwicklungsoptionen bieten die Chance, neben einem verdichteten Individualwohnen auch Geschoßwohnungsbau zu entwickeln und damit die städtebauliche Entwicklung im Kontext der Flandernstraße fortzusetzen. Mit vorgesehen 450 Wohneinheiten bildet der Standort in der mittelfristigen Entwicklung einen quantitativen Schwerpunkt in den Bemühungen zur wohnbaulichen Innenentwicklung. Derzeit laufen konkretisierende Untersuchungen zur Machbarkeit an. Die konkrete Ausformung im Hinblick auf das Maß der baulichen Dichte erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Maßgeblich qualitativ zu berücksichtigen ist die zur Rotenackerstraße hin abfallende Topografie und der vorhandene prägende Baumbestand ebenso wie eine zu entwickelnde Gesamtstrategie, die auch den Kontext zum umliegenden Siedlungsbestand und zu den angrenzenden Stadtteilen berücksichtigt. Umweltfachliche Bewertung Das Gebiet ist geprägt durch Solitärbauten, Sport- und Parkierungsflächen und einen hohen Grünflächenanteil mit mittlerer Bedeutung für den Artenschutz und das Klima. Die sonstigen Umweltbelange weisen ein eher geringes Konfliktpotential auf. Die möglichen sonstigen naturschutzrechtlichen Konflikte müssen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung geprüft und entsprechend kompensiert werden, eine Kompensation wird grundsätzlich für machbar gehalten. Verkehrsplanerische Einschätzung der Gebietsentwicklung Bei der Entwicklung des Hochschulgeländes Flandernstraße handelt es sich um eine Umnutzung. Die Nutzung als Hochschulstandort wird zu einer Wohnnutzung entwickelt. Bei der Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen sind jeweils die entfallenden und die neuen Verkehre zu berücksichtigen. Die aktuelle Abschätzung hinsichtlich der Kfz-Fahrten im Quell- und Zielverkehr liegt bei rund 200 zusätzlichen Kfz-Fahrten pro Tag. Dementsprechend gering sind die Veränderungen in den prognostizierten Verkehrsstärken im Umfeld des Geländes. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen kann aber über das bestehende Straßennetz abgewickelt werden. Dies bestätigt auch die kumulierte Betrachtung gemeinsam mit allen anderen Gebietsentwicklungen durch das Verkehrsmodell. Auf keiner der folgenden Straßen sind strukturelle Überlastungen zu erwarten: Rotenackerstraße, Wielandstraße, Mühlbergerstraße und Hirschlandstraße. Bei der tatsächlichen Entwicklung des Gebietes ist die Situation im nachgelagerten Bebauungsplanverfahren genauer zu untersuchen. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen kann aber ansonsten über das bestehende Straßennetz abgewickelt werden. Dies bestätigt auch die kumulierte Betrachtung gemeinsam mit allen anderen Gebietsentwicklungen durch das Verkehrsmodell.

133 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 132 Su 1.1: Hochwiesenweg Erweiterung Die kleinteilige Entwicklungsfläche am Ende des Hochwiesenwegs liegt in der oberen Hanglage des Geiselbachtals und grenzt unmittelbar an die in jüngerer Zeit aufgesiedelten Wohnbauflächen des Gebiets Hochwiesenweg an. Die Aufnahme der Gebietsentwicklung in den Entwurf des Flächennutzungsplans resultiert aus dem stadtentwicklungspolitischen Ziel, - die Siedlungsstruktur der Stadt Esslingen polyzentral weiterzuentwickeln und auch im Stadtteil Sulzgries ein kleinteiliges Angebot zur wohnbaulichen Entwicklung zu schaffen, jedoch keine großflächigen Eingriffe in der Wert gebenden Hanglagen zu generieren. Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche Su 1.1: Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung Die Siedlungsstruktur in der Nachbarschaft wird geprägt durch eine zweigeschossige, verdichtete Individualbebauung im Gebiet Hochwiesenweg. Die vorgesehene Bebauung komplettiert die Bebauung entlang des Hochwiesenwegs und nutzt die vorhandene Erschließungssituation. Aufgrund der Kleinteiligkeit des Standortes wird die Siedlungsstruktur entlang des Hochwiesenwegs nur kleinteilig arrondiert, das siedlungsstrukturelle Prinzip der hangparallel verlaufenden Siedlungsfinger mit eingelagerten Streuobstbeständen in den Hangflächen wird weiterhin gesichert und es werden weitergehende großflächige Entwicklungen vermieden.

134 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 133 Der Gebietssteckbrief sieht eine relativ geringe bauliche Dichte von 60 EW/ha vor, mithin eine kleinteilige, dem angrenzenden Siedlungsbestand entsprechende Individualwohnbebauung, die auf die topografische Situation, die Orientierung des Hangs sowie auf die Dreidimensionalität in der Ansicht vom Gegenhang und die vorhandene kleinteilige Erschließungssituation reagieren kann. Die konkrete Ausformung im Hinblick auf das Maß der baulichen Dichte erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Umweltfachliche Bewertung Das Gebiet Su1.1 wurde gegenüber den Planungen von 2013 deutlich verkleinert. Das Gebiet ist erschlossen, es wird auf eine zweiseitige Bebauung entlang der bestehenden Straße verkleinert. Das Gebiet wird derzeit überwiegend als Kleingartengebiet genutzt. Die Biotopausstattung ist gegenüber den angrenzenden Streuobstbereichen aufgrund der kleingärtnerischen Nutzung reduziert. Die möglichen Konflikte bzgl. Klimaschutz, Arten- und Naturschutz müssen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung geprüft und ggf. entsprechend kompensiert werden, eine Kompensation wird grundsätzlich für machbar gehalten. Verkehrsplanerische Einschätzung der Gebietsentwicklung Die Erschließung kann über den vorhandenen Straßenbestand erfolgen. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen kann aber über das bestehende Straßennetz abgewickelt werden. Dies bestätigt auch die kumulierte Betrachtung gemeinsam mit allen anderen Gebietsentwicklungen durch das Verkehrsmodell. Weder auf der Krummenackerstraße noch auf der Geiselbachstraße sind strukturelle Überlastungen zu erwarten. Eine Erschließung für den Individualverkehr ist aus der Kernstadt nicht über die Viehgasse möglich, daraus resultiert ein großer gefühlter Umweg.

135 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 134 Wä 1: Obertal / Färber Die Fläche Obertal / Färber stellt in der Abwägung alternativer Standorte im Kontext der Stadtteile Hohenkreuz / Wäldenbronn / Serach / Obertal trotz der relativ steilen Hanglage eine der wenigen städtebaulichen Entwicklungsoptionen im Kontext dieser Stadtteile dar. Alternative städtebauliche Entwicklungsoptionen würden hier entweder deutlich peripherer und abgesetzter zu Infrastrukturen liegen, in das Hainbachtal als zentrale Talachse oder in die noch deutlich sensibleren Hanglagen auf der gegenüberliegenden Hangseite des Hainbachtals eingreifen. Der Standort liegt zudem noch relativ zentral zu umliegenden Infrastruktureinrichtungen, wenngleich ein topografischer Versprung nach Hohenkreuz vorhanden ist. Die Aufnahme der Gebietsentwicklung in den Entwurf des Flächennutzungsplans resultiert damit aus dem stadtentwicklungspolitischen Ziel, - die Siedlungsstruktur der Stadt Esslingen polyzentral weiterzuentwickeln und auch im Stadtteil Wäldenbronn ein Angebot zur wohnbaulichen Entwicklung zu schaffen, - damit in der Folge auch den vorhandenen Nahversorgungsstandort in der Wäldenbronner Straße / Hohenkreuz zu stärken und in fußläufig erreichbarer Nähe zu einem vorhandenen ÖPNV-Anschluss eine bauliche Entwicklung vorzusehen. Die Fläche Obertal / Färber ist bereits als geplante Wohnbaufläche im rechtsgültigen Flächennutzungsplan 1984 enthalten. Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche Wä 1:

136 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 135 Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung Die Fläche ist bereits durch die vorhandene Bebauung entlang der Stettener Straße und durch die hangaufwärts zwischen Hausgüterweg und Kernenweg liegende Bebauung städtebaulich vorgeprägt. Der Gebietssteckbrief sieht im Durchschnitt der Gebietsentwicklung eine relativ geringe bauliche Dichte von 50 EW/ha vor, mithin eine kleinteilige, dem angrenzenden Siedlungsbestand entsprechende Individualwohnbebauung vor, die auf die topografische Situation, die Orientierung des Hangs sowie auf die Dreidimensionalität in der Ansicht vom Gegenhang und die vorhandene kleinteilige Erschließungssituation reagieren kann. Im Plangebiet können ggfs. Reste der Palm schen Wasserleitung zu Tage treten. Ggfs. kommt diesen Funden Kulturdenkmaleigenschaft zu und es muss hierauf im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung reagiert werden. Die für die siedlungsnahe Erholungsnutzung wichtige fußläufige Wegebeziehung des Kernenwegs in Richtung Obertal bleibt erhalten. Die konkrete Ausformung im Hinblick auf das Maß der baulichen Dichte erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Umweltfachliche Bewertung Das Gebiet weist einen Streuobstbestand auf. Aufgrund einer artenschutzrechtlichen Überprüfung im Jahr 2016 wird das Konfliktpotenzial auf der Fläche Wä1 als mittel eingestuft. Die möglichen Konflikte bzgl. Arten- und Naturschutz müssen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung geprüft und entsprechend kompensiert werden, eine Kompensation wird grundsätzlich für machbar gehalten. Verkehrsplanerische Einschätzung der Gebietsentwicklung Die Erschließung kann über den vorhandenen Straßenbestand erfolgen. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen kann aber über das bestehende Straßennetz abgewickelt werden. Dies bestätigt auch die kumulierte Betrachtung gemeinsam mit allen anderen Gebietsentwicklungen durch das Verkehrsmodell. Weder auf der Stettener Straße noch auf der Wäldenbronnerstraße sind strukturelle Überlastungen zu erwarten.

137 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 136 Ze 1: Hangelstein III Die Fläche Hangelstein III stellt für den Stadtteil Zell trotz der peripheren Lage nach Abwägung aller in Frage kommender Alternativflächen und aufgrund der mangelnden Mobilisierbarkeit von innerörtlichen Potenzialflächen (bspw. auch die größere Baulücke im Umfeld des Kirchenstandortes in der Staufenbergstraße) letztlich die einzige räumliche Entwicklungsoption dar. Alternative Entwicklungsflächen bspw. im Umfeld des Neubaugebietes Egert, in der Fuge zwischen der Ortslage und dem Gebiet Egert oder auch oberhalb der Terrassenhäuser in Fuge zwischen Zell und der Gartenstadt liegen allesamt im Wesentlichen im Landschaftsschutzgebiet oder unterliegen regionalplanerischen Zielen und Restriktionen und stehen damit für eine Bebauung nicht oder nur sehr kleinteilig zur Diskussion. Die Aufnahme der Gebietsentwicklung in den Entwurf des Flächennutzungsplans resultiert aus dem stadtentwicklungspolitischen Ziel, - die Siedlungsstruktur der Stadt Esslingen polyzentral weiterzuentwickeln und auch im Stadtteil Zell ein Angebot zur wohnbaulichen Entwicklung zu schaffen, - damit in der Folge auch den vorhandenen und noch mit kleinteiligem Einrichtungen besetzten Nahversorgungsstandort in der Kernortslage von Zell strukturell zu stärken und in fußläufig erreichbarer Nähe zu einem vorhandenen ÖPNV-Anschluss eine bauliche Entwicklung vorzusehen - und für den Stadtteil Zell grundsätzlich überhaupt noch eine mittelfristige räumliche Entwicklungsoption zu sichern. Die Fläche Hangelstein III ist bereits als geplante Wohnbaufläche im rechtsgültigen Flächennutzungsplan 1984 enthalten. Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung Die Untersuchungsfläche liegt am nordwestlichen Siedlungsrand von Zell in der topografisch deutlich abgesetzten Hanglage oberhalb des Neckartals. Die Untersuchungsfläche dockt an die bestehenden Wohnbauflächen an, welche sukzessive hangaufwärts entwickelt wurden und die untere Hanglage des Neckartals belegen. Die Erschließung des Standortes kann von der heutigen Buswendeschleife (Endhaltestelle Albblick) am Ende der Staufeneckstraße erfolgen und greift nach Verkleinerung der Ausweisungsfläche gegenüber dem Vorentwurf nun ausschließlich in diesem Rahmen in das bestehende Landschaftsschutzgebiet ein.

138 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 137 Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche Ze 1: In der Summe kann die Fläche Hangelstein III zum Landschaftsschutzgebiet hin einen baulichen Siedlungsabschluss mit einer hohen Wohnqualität und einem Kontext zum Landschaftsraum ausbilden. Der Gebietssteckbrief sieht eine relativ geringe bauliche Dichte von 50 EW/ha vor, mithin eine kleinteilige, dem angrenzenden Siedlungsbestand entsprechende Individualwohnbebauung, die auf die sensible Randlage reagiert und durch private Freiflächen zur Einbindung beitragen kann. Die konkrete Ausformung im Hinblick auf das Maß der baulichen Dichte erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Der vorhandene fußläufig erreichbare ÖPNV-Anschluss gleicht die periphere und topografisch abgesetzte Lage aus. Aufgrund der exponierten Lage im Übergang zum oberen Hangbereich des Neckartals, der Lage am Siedlungsrand und dem Ziel der Ausbildung eines definitiven Siedlungsrandes muss eine gute grünordnerische Einbindung auf der Ebene des Bebauungsplans gesichert werden. Der Standort verfügt in seiner Qualität zwar über Lärmbeeinflussungen ausgehend vom Schienen- und Flugverkehr, diese schließen aber eine Entwicklung fachlich nicht aus. Umweltfachliche Bewertung Das Gebiet wird in einer verkleinerten Abgrenzung weiterverfolgt, im Rahmen derer das Landschaftsschutzgebiet nur durch die Erschließung tangiert wird. Die Bedeutung der Fläche Ze1 wurde hinsichtlich des Besiedlungspotenzials streng geschützter Arten und des Vorkommens des landes- und bundesweit stark gefährdeten Wendehalses geprüft. Durch die Abgrenzungsänderung entfällt die Betroffenheit von Teilflächen des Kernbereichs eines Wendehalsreviers, die verbliebenen Flächen betreffen noch Randbereiche zweier 2010 bzw festgestellter Wendehalsreviere.

139 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 138 Im Rahmen der Einschätzung der Summationswirkung aller geplanten Eingriffe auf den Wendehals wird die geplante Bebauung als grundsätzlich kompensierbar eingeschätzt (s. Geißler-Strobel & Straub 2017), wobei allerdings mit einem hohen Kompensationsaufwand und mehrjährigem zeitlichen Vorlauf gerechnet werden muss. Die Fläche stellt eine Arrondierung des Siedlungsbestandes dar. Der Grünzug wird damit ausgeformt. Für die Eingriffe in das LSG wird eine Befreiung beantragt. Die möglichen Konflikte bzgl. Arten- und Naturschutz müssen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung geprüft und entsprechend kompensiert werden. Verkehrsplanerische Einschätzung der Gebietsentwicklung: Die neu zu erstellende Erschließung kann an die Staufeneckstraße anschließen. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen kann aber über das bestehende Straßennetz abgewickelt werden. Dies bestätigt auch die kumulierte Betrachtung gemeinsam mit allen anderen Gebietsentwicklungen durch das Verkehrsmodell. Die Verkehrszunahme in der Bachstraße auch durch die Aufsiedlung im Egert wird als vertretbar eingestuft. Es treten keine strukturellen Überlastungen auf. Zo 2: Gesäßäcker Die Fläche Gesäßäcker erstreckt sich zwischen der bestehenden Siedlungsstruktur entlang der Boßlerstraße, der Rohräckerschule und dem Neubau der Firma Festo. Es handelt sich hier um eine Entwicklung, welche vom Charakter her trotz des faktischen Außenbereichs strukturell bereits der Innenentwicklung zuzuordnen ist. Die Aufnahme der Gebietsentwicklung in den Entwurf des Flächennutzungsplans resultiert aus dem stadtentwicklungspolitischen Ziel, - die Siedlungsstruktur der Stadt Esslingen polyzentral weiterzuentwickeln, - den vorhandenen und noch mit kleinteiligem Einrichtungen besetzten Nahversorgungsstandort auf dem Zollberg strukturell zu stärken - und standortbezogen ergänzende Bauflächen in einem fußläufig erreichbaren Umfeld zu den Nahversorgungseinrichtungen, zum ÖPNV und zu den Infrastruktureinrichtungen anzubieten. Die Fläche Zo 2 ist als geplante Gemeinbedarfsfläche (Erweiterung Rohräckerschule) im rechtsgültigen Flächennutzungsplan 1984 enthalten.

140 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 139 Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche Zo 2: Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung Die angrenzende Wohnbebauung wird durch Geschosswohnungsbau geprägt, die Rohräckerschule durch großvolumige flache Baukörper, der Neubau der Firma Festo setzt mit seinem Punkthochhaus eine städtebauliche Landmarke in der Fuge zwischen Berkheim und Zollberg und an der Ortseinfahrt Esslingen. Die im Gebietssteckbrief angesetzte Siedlungsdichte von 90 EW/ ha setzt eine verdichtete Individualwohnbebauung mit Anteilen an kleinteiligen Geschoßwohnungsbau voraus und kann damit dazu beitragen, einerseits ein weiteres Angebot im Geschoßwohnungsbau zu generieren, andererseits aber auch am Standort Zollberg zu einem Mix differenzierter Wohnformen beizutragen. Die für die siedlungsnahe Erholungsnutzung wichtige Wegebeziehung zwischen Zollberg und Berkheim wird gesichert. Die konkrete Ausformung im Hinblick auf das Maß der baulichen Dichte und den Kontext der baulichen Entwicklung zur Andienungssituation und Vorfeldsituation der Rohräckerschule erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Umweltfachliche Bewertung Das Gebiet wird derzeit als Kleingartengebiet genutzt. Die möglichen Konflikte bzgl. Arten- und Naturschutz müssen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung geprüft und entsprechend kompensiert werden, eine Kompensation wird grundsätzlich für machbar gehalten.

141 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 140 Verkehrsplanerische Einschätzung der Gebietsentwicklung Das zusätzliche Verkehrsaufkommen kann aber über das bestehende Straßennetz abgewickelt werden. Dies bestätigt auch die kumulierte Betrachtung gemeinsam mit allen anderen Gebietsentwicklungen durch das Verkehrsmodell. Die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes im Umfeld in Bezug auf den ruhenden Verkehr ist gering. Entsprechende Kapazitäten sind auf der neu zu entwickelnden Fläche zu schaffen. 8.5 Übersicht über die zur Ausweisung als geplante Wohn- und Mischbauflächen vorgesehenen und bereits im Verfahren befindlichen Flächen Die nachfolgend dargestellten Flächen werden als im Verfahren befindliche Flächen in den Flächennutzungsplan aufgenommen, da für diese Flächen bereits auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die Planungen aufgenommen wurden, die Bebauungsplanverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen wurden. Vor diesem Hintergrund sind die Flächen weiterhin als geplante Bauflächen in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Bei allen im Nachgang dargestellten geplanten Bauflächen existieren keine den laufenden Verfahren entgegenstehenden übergeordneten raumordnerischen Zielsetzungen und die geplanten Bauflächen stehen in keinem Konflikt zu naturschutzrechtlichen Schutzgebietskulissen. Bei den im Verfahren befindlichen Flächen werden die Umweltbelange und auch die artenschutzrechtlichen Belange über das parallellaufende Bebauungsplanverfahren abgeprüft. Vor diesem Hintergrund wurden für diese Flächen auch auf der Ebene des Flächennutzungsplans keine Gebietssteckbriefe im Zuge der Alternativenprüfung erarbeitet. Folgende im Verfahren befindliche geplante Bauflächen werden in den Flächennutzungsplan aufgenommen: He 9: Teilfläche TV Hegensberg Das Gebiet He 9 (Teilfläche TV Hegensberg) wurde in das Flächennutzungsplanverfahren als eine bereits im Verfahren befindliche Fläche übernommen. Aufgrund des steigenden Drucks auf den Wohnungsmarkt bzw. der zunehmenden Wohnungsnot in Esslingen wurden in Esslingen Flächen im Innenbereich gesucht, auf denen eine Wohnbebauung realisierbar wäre. In diesem Zuge wurden auch Sportflächen untersucht. Vor diesem Hintergrund hat der Esslinger Gemeinderat den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für einen Teilbereich der Sportflächen im Bereich des TV Hegensberg gefasst. Im Rahmen dieses Bebauungsplan-Verfahrens werden Umweltbelange sowie soziale Aspekte im Detail geprüft und bei Bedarf spezielle Fachgutachten angefertigt. Im Zuge der Gebietsentwicklung ist derzeit die Entwicklung von bis zu 17 Wohneinheiten vorgesehen.

142 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 141 Der Gebietsentwicklung stehen aus städtebaulicher Sicht wie auch in Bezug auf raumordnerische Ziele und Schutzgebietskulissen keine übergeordneten und unüberwindbaren Zielsetzungen /Restriktionen entgegen. Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche He 9: Für das Plangebiet Wilhelm-Nagel-Straße/Breitingerstraße wurde bisher nur ein Aufstellungsbeschluss gefasst; das förmliche Verfahren befindet sich somit noch am Anfang. Im Rahmen der in 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vorgesehenen Möglichkeiten kann sich jedermann zu gegebener Zeit während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie während der sich daran anschließenden Auslage des Planentwurfes gegenüber der Stadt äußern und seine Anregungen und Argumente in das Verfahren einbringen. Es ist dann Aufgabe des Gemeinderates, im Rahmen der bei Abschluss des Aufstellungsverfahrens vorzunehmenden Abwägung nach 1 Abs. 7 Baugesetzbuch öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Fläche ist eine zu Sportzwecken genutzte Freifläche mit wassergebundenem Belag. Sie weist ein geringes Konfliktpotenzial hinsichtlich Natur- und Artenschutz auf. Durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan kann die Umweltsituation in Bezug auf das Klima verbessert werden. Eine Prüfung von Verbotstatbeständen nach 44 BNatSchG ist erforderlich und erfolgt auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens.

143 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 142 Ho 2: Seracher Straße Das Gebiet Ho 2 (Seracher Straße) wird in das Flächennutzungsplanverfahren als eine bereits im Verfahren befindliche Fläche übernommen. Die Gebietsausweisung bezieht sich auf eine kleinteilige Innenentwicklung an der Seracher Straße im Stadtteil Hohenkreuz und stellt aus städtebaulicher Sicht eine zu priorisierende Entwicklung dar. Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche Ho 2: Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung des Gebietes wurde bereits 2010 der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Bisher ist nur der Bebauungsplan für den nördlichen Teil des Plangebietes mit dem inzwischen bezogenen Altenpflegeheim in Kraft getreten. Für den südlichen Teil mit der geplanten Wohnbebauung (35 Wohneinheiten) musste im Jahr 2017 vor Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zunächst noch eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden. Als nächstes steht für das Plangebiet Seracher Straße/Schlosswiesenweg (südlicher Teil) die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes an, der dann wiederum öffentlich ausgelegt wird. Im Rahmen der in 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vorgesehenen Möglichkeiten kann sich jedermann zu gegebener Zeit während der Auslage des Planentwurfes gegenüber der Stadt äußern und seine Anregungen und Argumente in das Verfahren einbringen. Es ist dann Aufgabe des Gemeinderates, im Rahmen der bei Abschluss des Aufstellungsverfahrens vorzunehmenden Abwägung nach 1 Abs. 7 Baugesetzbuch öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Der Gebietsentwicklung stehen aus städtebaulicher Sicht wie auch in Bezug auf raumordnerische Ziele und Schutzgebietskulissen keine übergeordneten und unüberwindbaren Zielsetzungen /Restriktionen entgegen.

144 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 143 Die Fläche ist eine begrünte Fläche mit teilweise älterem Baumbestand. Sie weist eine mittlere Bedeutung für den Artenschutz und das Klima auf. Eine Prüfung von Verbotstatbeständen nach 44 BNatSchG ist erforderlich und erfolgt auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens. Ke 1: Neue Weststadt (Gebietsteil Mischbaufläche ohne Gebietsteil Hochschule) Das Gebiet Ke 1 (Neue Weststadt ohne Gebietsteil Hochschule) wurde als Mischbaufläche in das Flächennutzungsplanverfahren als eine bereits im Verfahren befindliche Fläche übernommen. Die Gebietsausweisung bezieht sich auf die laufende Innenentwicklungsmaßnahme im Zuge der baulichen Nachnutzung des ehemaligen Güterbahnhofareals. Die Gebietsentwicklung stellt aus städtebaulicher Sicht eine im Sinne des Stadtumbaus und der Schwerpunktbildung in der Innenentwicklung eine zu priorisierende Entwicklung dar. Die Aufnahme der Gebietsentwicklung in den Entwurf des Flächennutzungsplans resultiert aus dem stadtentwicklungspolitischen Ziel, - die städtebauliche Innenentwicklung im Bereich der zentralen Kernstadt im Sinne einer urbanen Nutzung im direkten Kontext zum schienengebundenen ÖPNV zu forcieren - und zusammen mit der Entwicklung des Standortes der Hochschule mit der Verlagerung des Hochschulstandortes auch einen Impuls zur Innenstadtentwicklung zu generieren. Im Zuge der Gebietsentwicklung ist derzeit die Entwicklung von bis zu 500 Wohneinheiten vorgesehen. Die Bebauungspläne für die Blöcke B und C sind bereits rechtskräftig. Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche Ke 1:

145 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 144 Der Bebauungsplan-Vorentwurf für Block D wurde vom ATU am beschlossen und vom öffentlich ausgelegt. Als nächstes steht für das Plangebiet die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes an, der nach Beschluss durch den ATU dann wiederum öffentlich ausgelegt wird. Im Rahmen der in 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vorgesehenen Möglichkeiten kann sich jedermann zu gegebener Zeit während der Auslage des Planentwurfes gegenüber der Stadt äußern und seine Anregungen und Argumente in das Verfahren einbringen. Es ist dann Aufgabe des Gemeinderates, im Rahmen der bei Abschluss des Aufstellungsverfahrens vorzunehmenden Abwägung nach 1 Abs. 7 Baugesetzbuch öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung Die Rahmenbedingungen für die städtebauliche Entwicklung sind bereits durch das abgeschlossene Wettbewerbsverfahren vorgegeben. Der Gebietsentwicklung stehen aus städtebaulicher Sicht wie auch in Bezug auf raumordnerische Ziele und Schutzgebietskulissen keine übergeordneten und unüberwindbaren Zielsetzungen /Restriktionen entgegen. Umweltfachliche Bewertung Die westliche Fläche wurde freigeräumt und wird derzeit als Lager- und Parkierungsfläche genutzt. Entlang der Fleischmannstraße stehen ältere Bäume mit einem gewissen Potential für den Artenschutz. Die Fläche selbst ist ohne Vegetationsbedeckung. Aufgrund der Lage am Bahngelände kann das Vorkommen von besonders geschützten Arten (Zauneidechsen) nicht ausgeschlossen werden. Die östliche Fläche ist teilweise bebaut und wird gewerblich sowie als Abstell- und Lagerfläche genutzt. Es bestehen erhebliche Lärmbelastungen durch den Zugverkehr auf der südlich angrenzenden Bahntrasse. Durch entsprechende Orientierung der Gebäude kann die Bebauung als Lärmschutz für die dahinterliegenden Flächen fungieren. Durch Dachbegrünungen können negative Auswirkungen auf das Lokalklima begrenzt werden. Eine Prüfung von Verbotstatbeständen nach 44 BNatSchG ist erforderlich und erfolgt auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens.

146 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 145 Verkehrsplanerische Einschätzung der Gebietsentwicklung Mit der Neuen Weststadt entsteht in Esslingen am Neckar ein zentral gelegenes und hervorragend durch den öffentlichen Verkehr erschlossenes neues Stadtquartier. Die Nähe zur Innenstadt in der unterschiedlichste Nutzungen zentral lokalisiert sind sowie die Nutzungsmischung im Quartier selbst schaffen beste Voraussetzungen zur Förderung einer Nahmobilität die ohne Kraftfahrzeuge auskommt. Darüber hinaus ist die Neue Weststadt durch die Nähe zum Bahnhof Esslingen am Neckar mit Anschluss an die Regionalzüge, die S-Bahn und eine Vielzahl von Buslinien hervorragend mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar. Außerdem entstehen die Erschließungsstraßen im Gebiet neu und ergänzen das bisherige Netz auch im übergeordneten Bereich. Die Auswirkungen auf den MIV werden als gering eingeschätzt, da auch die B 10 auf sehr kurzem Wege ohne sensible Randnutzungen erreichbar ist. Ke 2: Alter ZOB Der Standort Alter ZOB steht nach Eröffnung des neuen zentralen Omnibusbahnhofs für eine Entwicklung zur Verfügung. Die Aufnahme der Gebietsentwicklung in den Entwurf des Flächennutzungsplans resultiert aus dem stadtentwicklungspolitischen Ziel, - die städtebauliche Innenentwicklung im Bereich der zentralen Kernstadt im Sinne einer urbanen Nutzung im direkten Kontext zum schienengebundenen ÖPNV zu forcieren - und im Kontext der Innenstadtentwicklung weitere Angebote im Sinne einer Mischnutzung (Kerngebietsnutzung) zu generieren. Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung Die Rahmenbedingungen für die städtebauliche Entwicklung sind bereits durch die laufenden städtebaulichen Planungen zu diesem Standort vorgegeben. Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche Ke 2:

147 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 146 Umweltfachliche Bewertung Die Fläche des ehemaligen ZOB ist vollständig versiegelt, sie hat keine ökologischen Funktionen und trägt durch Aufheizungen im Sommer zur klimatischen Belastung bei. Im Zuge der weiteren Planungen können entsprechende Maßnahmen (Dachbegrünung, Erhöhung des Grünflächenanteils) zur Verbesserung der Situation beitragen. Verkehrsplanerische Einschätzung der Gebietsentwicklung Durch die Nähe zum Bahnhof Esslingen am Neckar mit Anschluss an die Regionalzüge, die S-Bahn und eine Vielzahl von Buslinien ist das Gebiet Alter ZOB hervorragend mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar. Die Auswirkungen auf den MIV werden als gering eingeschätzt. Im angrenzenden Parkhaus stehen ausreichend Stellplätze zur Verfügung. Der Anschluss an die B 10 ist auf kurzem Wege ohne sensible Randnutzungen erreichbar. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen kann aber über das bestehende Straßennetz abgewickelt werden. Dies bestätigt auch die kumulierte Betrachtung gemeinsam mit allen anderen Gebietsentwicklungen durch das Verkehrsmodell. Kr 1.1: Greut Das Gebiet Kr 1.1(Greut) ist im rechtsverbindlichen FNP von 1984 als geplante Wohnbaufläche enthalten und wurde in das Flächennutzungsplanverfahren als eine bereits im Verfahren befindliche Fläche übernommen. Vorangegangene Verfahrensansätze und weitergehende ökologische Gutachten (wie z.b. Gutachten Koch 1988) führten zu einer deutlichen Reduzierung der potenziellen Baugebietsfläche auf die südlichen Teile zwischen Alexanderstraße und Greutweg. Aufgrund des steigenden Drucks auf den Wohnungsmarkt bzw. der zunehmenden Wohnungsnot in Esslingen wurde auf der Basis der oben genannten Erkenntnisse im Januar 2016 für das Gebiet parallel zum vorliegenden Flächennutzungsplanverfahren ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die südliche Teilfläche gefasst. Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens werden Umweltbelange (wie z.b. Klima, Artenschutz, Lärm, Verkehr etc.) im Detail geprüft und bei Bedarf spezielle Fachgutachten angefertigt. Teilweise ist dies bereits erfolgt (Ökoplana-Gutachten). Im Zuge der Gebietsentwicklung ist derzeit die Entwicklung von bis zu 80 Wohneinheiten vorgesehen. Für das Plangebiet Alexanderstraße/ Gollenholzweg wurde bisher nur ein Aufstellungsbeschluss gefasst; das förmliche Verfahren befindet sich somit noch am Anfang. Im Rahmen der in 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vorgesehenen Möglichkeiten kann sich jedermann zu gegebener Zeit während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie während der sich daran anschließenden Auslage des Planentwurfes gegenüber der Stadt äußern und seine Anregungen und Argumente in das Verfahren einbringen.

148 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 147 Es ist dann Aufgabe des Gemeinderates, im Rahmen der bei Abschluss des Aufstellungsverfahrens vorzunehmenden Abwägung nach 1 Abs. 7 Baugesetzbuch öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Der Gebietsentwicklung stehen aus städtebaulicher Sicht wie auch in Bezug auf raumordnerische Ziele und Schutzgebietskulissen keine übergeordneten und unüberwindbaren Zielsetzungen /Restriktionen entgegen. Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche Kr 1.1: Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung Die Rahmenbedingungen für die städtebauliche Entwicklung sind bereits durch die laufenden städtebaulichen Planungen zu diesem Standort vorgegeben. Umweltfachliche Bewertung Die Fläche liegt in einem Freibereich mit Wiesennutzung und Streuobstbestand und weist eine hohe Bedeutung für das Klima und den Artenschutz auf. Eine Bebauung führt zu erheblichen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen, die durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan gemindert und ggf. auch außerhalb kompensiert werden sollten. Eine Prüfung von Verbotstatbeständen nach 44 BNatSchG ist erforderlich und erfolgt auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens.

149 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 148 Verkehrsplanerische Einschätzung der Gebietsentwicklung Für die Entwicklung des Gebietes im Greut liegt bereits ein Verkehrsgutachten vor. Darin wird geplanten 80 Wohneinheiten noch von 150 Wohneinheiten ausgegangen. Auch der daraus resultierende Verkehr bringt aber für das Verkehrsnetz (Krummenackerstraße, Geißelbachstraße, Barbarossastraße) nur geringe Verkehrszunahmen mit sich. Auch die zu erwartenden Auswirkungen auf den Knotenpunkt Geißelbachstraße Augustinerstraße werden als kaum spürbar bewertet. Da nun nur 80 Wohneinheiten in der Planung sind, sind noch geringere verkehrliche Auswirkungen zu erwarten. Pl 7: VFL Post Das Gebiet Pl 7 (VFL Post) wurde in das Flächennutzungsplanverfahren als eine bereits im Verfahren befindliche Fläche übernommen und bezieht sich auf eine Innenentwicklung auf den Sportfreiflächen des VFL Post im Stadtteil Pliensauvorstadt. Aufgrund des steigenden Drucks auf den Wohnungsmarkt bzw. der zunehmenden Wohnungsnot in Esslingen wurden in Esslingen Flächen im Innenbereich gesucht, auf denen eine Wohnbebauung realisierbar wäre. In diesem Zuge wurden auch Sportflächen untersucht. Im Januar 2016 hat der Esslinger Gemeinderat den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich der Sportflächen in der Pliensauvorstadt gefasst. Die im Zuge des Aufstellungsbeschlusses getroffene Abwägungsentscheidung zugunsten der Schaffung dringend benötigten Wohnraums beinhaltet dabei auch die Konsequenz des Wegfalls der vorhandenen Sportinfrastruktur in der Pliensauvorstadt, der daraus resultierenden weiteren Wege zu nächstangrenzenden Sportangeboten und der Inanspruchnahme der vorhandenen Freiflächen im Kontext der vorhandenen Sportanlagen sowie eine weitere Bevölkerungsentwicklung im Stadtteil Pliensauvorstadt. Für das Plangebiet Weilstraße/ Geuernrain wurde bisher nur ein Aufstellungsbeschluss gefasst; das förmliche Verfahren befindet sich somit noch am Anfang. Im Rahmen der in 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vorgesehenen Möglichkeiten kann sich jedermann zu gegebener Zeit während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie während der sich daran anschließenden Auslage des Planentwurfes gegenüber der Stadt äußern und seine Anregungen und Argumente in das Verfahren einbringen. Es ist dann Aufgabe des Gemeinderates, im Rahmen der bei Abschluss des Aufstellungsverfahrens vorzunehmenden Abwägung nach 1 Abs. 7 Baugesetzbuch öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens werden Umweltbelange sowie soziale Aspekte im Detail geprüft und bei Bedarf spezielle Fachgutachten angefertigt.

150 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 149 Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche Pl 7: Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung Die Rahmenbedingungen für die städtebauliche Entwicklung sind bereits durch die laufenden städtebaulichen Planungen zu diesem Standort vorgegeben. Im Zuge der Gebietsentwicklung ist derzeit die Entwicklung von bis zu 180 Wohneinheiten, mithin eine verdichtete Bauweise im Geschoßwohnungsbau vorgesehen. Der Gebietsentwicklung stehen aus städtebaulicher Sicht wie auch in Bezug auf raumordnerische Ziele und Schutzgebietskulissen keine übergeordneten und unüberwindbaren Zielsetzungen /Restriktionen entgegen. Umweltfachliche Bewertung Das Gebiet Pl 7 liegt auf dem Gelände eines vorhandenen Sportplatzes (Konversionsfläche). Der künftige Abstand zum nächst gelegenen Aussiedlerhof beträgt ca. 185 m. Die Umnutzung des Sportplatzes zur Wohnbebauung stellt einen geringen Konflikt dar, da der Sportplatz drainiert wird und der künftige Umgang mit Niederschlagswasser im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung geregelt werden muss. Die Fläche Pl 7 (Sportplatz) hat eine gewisse Bedeutung für die Kalt- und Frischluftentstehung sowie als Erholungsschwerpunkt. Im Zuge der Realisierung eines Wohngebietes müssen die Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere auch die klimatischen Aspekte bewertet und entsprechend ausgeglichen werden. Für den Stadtteil Pliensauvorstadt wurde ein Bereich südlich der Ortslage im Hangbereich zu Ostfildern zur Sicherung von Luftleitbahnen und zur Verbesserung der Durchlüftung ausgewiesen.

151 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 150 Eine Prüfung von Verbotstatbeständen nach 44 BNatSchG ist erforderlich und erfolgt auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens. Verkehrsplanerische Einschätzung der Gebietsentwicklung Für die Entwicklung des Gebietes VFL-Post liegt bereits ein Verkehrsgutachten vor. Darin wird noch statt der nun geplanten 180 Wohneinheiten von 200 Wohneinheiten ausgegangen. Auch der daraus resultierende Verkehr kann vom Verkehrsnetz (Weilstraße, Eberhardt-Bauer-Straße und Stuttgarter Straße) ohne Leistungsfähigkeitsdefizite aufgenommen werden. Da nun nur 180 Wohneinheiten in der Planung sind, sind noch geringere verkehrliche Auswirkungen zu erwarten. We 1: Alter Sportplatz Weil Das Gebiet We 1 (Alter Sportplatz Weil) wurde in das Flächennutzungsplanverfahren als eine bereits im Verfahren befindliche Fläche übernommen und bezieht sich auf eine Innenentwicklung auf der Fläche des seit längerem brachliegenden Sportplatzes im Stadtteil Weil und stellt aus städtebaulicher Sicht eine zu priorisierende Entwicklung dar. Aufgrund des steigenden Drucks auf den Wohnungsmarkt bzw. der zunehmenden Wohnungsnot in Esslingen wurden in Esslingen Flächen im Innenbereich gesucht, auf denen eine Wohnbebauung realisierbar wäre. Im Juli 2016 hat der Esslinger GR den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Im Rahmen dieses BPlan- Verfahrens werden Umweltbelange sowie soziale Aspekte im Detail geprüft und bei Bedarf spezielle Fachgutachten angefertigt. Im Zuge der Gebietsentwicklung ist die Entwicklung von bis zu 186 Wohneinheiten vorgesehen. Für das Plangebiet Württemberg-/Weilstraße hat der ATU am den Bebauungsplan-Entwurf beschlossen. Der Bebauungsplan-Entwurf wurde vom öffentlich ausgelegt. Es ist nun Aufgabe des Gemeinderates, im Rahmen der bei Abschluss des Aufstellungsverfahrens vorzunehmenden Abwägung nach 1 Abs. 7 Baugesetzbuch öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Der Gebietsentwicklung stehen aus städtebaulicher Sicht wie auch in Bezug auf raumordnerische Ziele und Schutzgebietskulissen keine übergeordneten und unüberwindbaren Zielsetzungen /Restriktionen entgegen. Die Umnutzung des Sportplatzes zur Wohnbebauung stellt einen geringen Konflikt dar, da der Sportplatz eine geringe Vegetationsbedeckung aufweist und drainiert wird. Der künftige Umgang mit Niederschlagswasser und den Aspekten des Klimaschutzes und der Klimaanpassung muss im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung geregelt werden. Eine Prüfung von Verbotstatbeständen nach 44 BNatSchG ist erforderlich und erfolgt auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens.

152 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 151 Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche We 1: Zo 4: Bolzplatz Traifelbergstraße Das Gebiet Zo 4 (Bolzplatz Traifelbergstraße) wurde in das Flächennutzungsplanverfahren als eine bereits im Verfahren befindliche Fläche übernommen und stellt aus städtebaulicher Sicht eine zu priorisierende Innenenntwicklung dar. Aufgrund des steigenden Drucks auf den Wohnungsmarkt bzw. der zunehmenden Wohnungsnot in Esslingen wurden in Esslingen Flächen im Innenbereich gesucht, auf denen eine Wohnbebauung realisierbar wäre. In diesem Zuge wurden auch Sportflächen untersucht. Im Januar 2016 hat der Esslinger Gemeinderat den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den heutigen Standort des Bolzplatzes an der Traifelbergstraße gefasst. Im Rahmen dieses Bebauungsplan-Verfahrens werden Umweltbelange sowie soziale Aspekte im Detail geprüft und bei Bedarf spezielle Fachgutachten angefertigt. Im Zuge der Gebietsentwicklung ist die Entwicklung von bis zu 45 Wohneinheiten vorgesehen. Für das Plangebiet Traifelbergstraße/Weg Flst wurde bisher nur ein Aufstellungsbeschluss gefasst; das förmliche Verfahren befindet sich somit noch am Anfang. Im Rahmen der in 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vorgesehenen Möglichkeiten kann sich jedermann zu gegebener Zeit während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie während der sich daran anschließenden Auslage des Planentwurfes gegenüber der Stadt äußern und seine Anregungen und Argumente in das Verfahren einbringen. Es ist dann Aufgabe des Gemeinderates, im Rahmen der bei Abschluss des Aufstellungsverfahrens vorzunehmenden Abwägung nach 1 Abs. 7 Baugesetzbuch öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Der Gebietsentwicklung stehen aus städtebaulicher Sicht wie auch in Bezug auf raumordnerische Ziele und Schutzgebietskulissen keine übergeordneten und unüberwindbaren Zielsetzungen/ Restriktionen entgegen.

153 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 152 Die Fläche wird derzeit überwiegend zu Sportzwecken genutzt. Sie besteht aus einem Spielfeld mit wassergebundenem Aschebelag und Rasenflächen. In den Randbereichen stehen einzelne Gehölze. Negative Auswirkungen auf die Umwelt können durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan vermieden werden. Eine Prüfung von Verbotstatbeständen nach 44 BNatSchG ist erforderlich und erfolgt auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens. Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche Zo 4:

154 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen Quantitative Übersicht der zur Ausweisung vorgesehenen Wohn- und Mischbauflächen Die derzeit zur Ausweisung als geplante Wohn- und Mischbauflächen vorgesehen Flächen basieren auf den Ergebnissen des Bürgerdialogs und dem Beschluss des Gemeinderates der Stadt Esslingen vom sowie aus den Erkenntnissen der frühzeitigen Beteiligung im Frühjahr 2017 sowie weiteren mittlerweile vorliegenden Fachgutachten. Ausgangssituation Bedarf an Wohnbauflächen nach Abzug der Reserveflächen (Baulücken/ Nachverdichtung) sowie der in Aufsiedlung befindlichen Gebiete: WE Neuausweisung von Wohn- und Mischbauflächen in der Kategorie Innenentwicklung Über die laufenden Entwicklungsmaßnahmen hinaus werden im Entwurf des Flächennutzungsplans 2030 folgende Wohnbauflächen als Neuausweisung im Zuge der Innenentwicklung ausgewiesen: Geplante Neuausweisung von Wohnbauflächen Kategorie Innenentwicklung Kurzzeichen Bezeichnung Größe in ha Ke 1 Neue Weststadt (ohne Gebietsteil Hochschule) *) M 1,8 500 We 1 Alter Sportplatz, Weil *) W 1,8 186 Pl 7 VfL Post *) W 2,6 180 Ho 2 Seracher Straße *) W 0,1 35 Zo 4 Bolzplatz Traifelbergstraße *) W 0,5 45 He 9 Teilfläche TV Hegensberg *) W 0,2 17 He 3 Hegensberger Hausgärten W 0,6 15 SB 1 Flandernstraße / Hochschulverlagerung W 6,7 450 Ke 1 Alter ZOB M 1,1 15 Summe wohnbauliche Entwicklung Neuausweisungen - Innenentwicklung 15, WE *) Bebauungsplan-Verfahren läuft bereits für Gesamt- oder Teilfläche, daher nicht in Alternativenprüfung enthalten / kein Gebietssteckbrief vorliegend

155 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen 154 Neuausweisung von Wohn- und Mischbauflächen in der Kategorie Außenentwicklung Der Flächenpool des Entwurfs des Flächennutzungsplans 2030 nimmt folgende Flächen als geplante Wohnbauflächen in der Kategorie Außenentwicklung in den Vorentwurf des Flächennutzungsplans auf: Geplante Neuausweisung von Wohnbauflächen Kategorie Außenentwicklung Kurzzeichen Bezeichnung Größe in ha Be 1.1 Denkendorfer Straße (West) W 1,0 45 Be 4.1 Mühlgäßle (Ost) W 0,9 41 Zo 2 Gesäßäcker W 1,3 59 Ob 2 Östlich Hegensberger Straße W 0,6 28 Ob 7 Rosselenäcker W 2,0 90 He 1.1 Kohlerweg Erweiterung W 1,1 28 He 5 Pfarrweinberg W 2,0 60 Kr 1.1 Greut Süd/ nördlich Alexanderstraße *) W 1,3 80 Su 1.1 Hochwiesenweg, Erweiterung entlang Weg W 0,4 12 Wä 1 Obertal Süd/ Färber W 2,4 58 Ze 1 Hangelstein III W 1,8 45 Summe wohnbauliche Entwicklung Neuausweisungen Außenentwicklung 14,8 546 *) Bebauungsplan-Verfahren läuft bereits für Gesamt- oder Teilfläche, daher nicht in Alternativenprüfung enthalten / kein Gebietssteckbrief vorliegend In der Summe werden damit folgende Quantitäten von Neuausweisungen für eine wohnbauliche Weiterentwicklung vorgesehen: WE Summe Neuausweisungen Wohnbauflächen - Innenentwicklung Summe Neuausweisungen Wohnbauflächen - Außenentwicklung Gesamtsumme Neuausweisungen: Wohnbauflächen Vergleich Ausweisungspotenzial: WE 546 WE WE WE Damit entfallen im Gesamtverhältnis der neu hinzukommenden Potenziale an Wohneinheiten rund 73 % der zusätzlichen quantitativen Entwicklungsoptionen auf Innenentwicklungsflächen und rund 27 % auf Außenentwicklungsflächen. Bezogen auf den Flächenanteil liegt das Verhältnis bei ca. 50:50. Zusammen mit den noch vorhandenen Reserven im Innenbereich (Reserven in Baulücken: 358 WE, Reserven Nachverdichtung: 71 WE, Reserven im Rahmen in Aufsiedlung befindlicher Gebiete: 535 WE = Summe 964 WE) entfallen damit rund 82% der Gesamtsumme der im Potenzial des Flächennutzungsplans enthaltenen Wohneinheiten auf die Innenentwicklung und rund 18% auf die Außenentwicklung.

156 Geplante Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen Vergleich der vorgesehenen Ausweisungsquantität mit den raumordnerischen Zielsetzungen und Prognosegrundlagen: Örtliche Besonderheit Vergleicht man die im Flächennutzungsplan der Stadt Esslingen zur Ausweisung vorgesehenen Quantitäten hinsichtlich der Zahl an Wohneinheiten wie auch der vorgesehenen quantitativen Flächenentwicklung, so wird deutlich, dass diese die nach dem Hinweispapier des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach 6 und 10 Abs. 2 BauGB ( ) errechneten Bedarfsquantitäten für das Mittelzentrum Esslingen sehr deutlich unterschreiten. Die Stadt kommt damit rein quantitativ betrachtet ihrer mittelzentralen Aufgabe einer verstärkten Siedlungstätigkeit für das Wohnen nur eingeschränkt nach. Die Stadt Esslingen hat sich mit der Fragestellung geeigneter und ausreichender Optionen von Flächenentwicklungen sowohl planerisch im Flächennutzungsplanverfahren wie auch in dem damit im Kontext stehenden Bürgerdialog zur Stadtentwicklung intensiv auseinandergesetzt. Dabei wurde deutlich, dass insbesondere landschaftsökologische Funktionen, aber auch der Topografie und der besonderen Lage der Stadt geschuldete Faktoren eine weitergehende Ausweisung erschweren bzw. auch großteils unmöglich machen. Andererseits existieren auch aus dem rechtskräftigen Bestandsflächennutzungsplan heraus - wohnbauliche Entwicklungsoptionen an städtebaulich nicht sinnstiftenden peripher gelegenen und ohne Infrastrukturen ausgestatteten Standorten (bspw. Kimmichsweiler-Oberhof), welche jedoch vor den Priorisierungsgrundlagen des aktuellen Flächennutzungsplans nicht weiterverfolgt werden sollen. Die nun zur Ausweisung vorgesehenen Wohnbauflächen stellen in den Aspekten der Quantität und der Qualität in der Summe einen Kompromiss zwischen der nach Landesentwicklungsplan definierten Aufgabe des Mittelzentrums Esslingen zur Bereitstellung von Flächen für eine verstärkte Siedlungstätigkeit im Verdichtungsraum und dem ebenfalls im Landesentwicklungsplan definierten Ziel einer Sicherung von gesunden Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie einer ausgewogenen Sozialstruktur dar. Ebenso berücksichtigen die nun zur Ausweisung vorgesehenen Wohnbauflächen die landschaftsökologisch und kulturlandschaftlich äußerst sensible Ausgangssituation und die im Hinblick auch auf die Erholungsfunktion nur sehr eingeschränkt vorhandenen Entwicklungsmöglichkeiten im Außenbereich der Stadt Esslingen. Die Ausweisungen entsprechen zudem mit ihrem quantitativen Verhältnis zwischen Innen- und Außenentwicklung und der offensiven Nutzung von Entwicklungsoptionen innerhalb der Siedlungsstruktur den Maßgaben des Landesentwicklungsplans, die Siedlungsentwicklung vorrangig am Bestand auszurichten, Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlastenflächen neuen Nutzungen zuzuführen sowie die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft auf das Unvermeidbare zu beschränken.

157 Geplante Ausweisung von gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) Geplante Ausweisung von gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) 9.1 Vorgenommene Bewertung alternativer gewerblicher Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) Die Priorisierung gewerblicher Bauflächen erfolgte zunächst vor dem Ziel, im Mittelzentrum Esslingen quantitativ adäquate und im Hinblick auf die Lagegunst und die Erschließung angemessene gewerbliche Bauflächen als zukünftige Flächenoption zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Esslingen auszuweisen. In diesem Rahmen wurde - aufgrund der schwierigen Lage im Kontext der Landschaftsschutzgebiete und regionalen Grünzüge / Grünzäsuren in Abstimmung mit den übergeordneten Planungsträgern/ Stellen/ Behörden - ein Suchlauf nach Optionsflächen auf der Gesamtgemarkung der Stadt Esslingen vollzogen. Hierbei wurden sowohl standortbezogene Vorschläge aus der Politik und Verwaltung wie auch der Öffentlichkeitsbeteiligung der Dialogphase berücksichtigt und geprüft. Festzustellen ist im Kontext des Suchlaufs mit Blick auf die Gesamtgemarkung, dass sich gewerbliche Flächenpotenziale aufgrund der bewegten topografischen Lage, aber auch aufgrund der schwierigen Erschließungsoption des Teilraums nördlich des Neckars (Überlastungssituation der Hauptverkehrsachsen der Krummenackerstraße, Hirschlandstraße und Schorndorfer Straße) nur auf die Talachse des Neckars und die Hochfläche der Filder im Umfeld des Stadtteils Berkheim finden. In diesen Teilräumen wurde eine erste Filterung anhand folgender Kriterien vorgenommen: - Topografie: Gering geneigte bis ebene Flächen für eine gewerbliche Entwicklung) - Erschließung: Möglichkeit des grundsätzlichen Andockens an das vorhandene übergeordnete Straßennetz - Kontext zu vorhandenen Siedlungsstrukturen: Vermeiden von solitären Standorten im Landschaftsraum, möglichst Andocken an vorhandene bereits gewerblich vorgenutzte Siedlungsstrukturen Auf Basis dieses Suchlaufs wurden die folgenden Standortpotenziale anhand einer Raumwiderstandsuntersuchung sowie aus städtebaulichen Kriterien heraus mit folgenden Ergebnissen geprüft:

158 Geplante Ausweisung von gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) 157 Me 2: Mettinger Wiesen West Restriktionen: - Gesetzlich geschütztes Biotop auf Westseite der H.-M.-Schleyer-Brücke Konflikte: - Schützenswerte Talaue des Neckars - Freiraumfuge zwischen Esslingen und Mettingen - Hohe Bedeutung insb. für Kaltluftentstehung und klimatischer Ausgleich - Hohe Bedeutung für Bodenschutz und Landwirtschaft - Einschränken von Entwicklungsspielräumen für die Umsetzung des Landschaftsparks Neckar - Vorhandene Erholungsfunktion (Spielplatzstandort für isoliert liegenden Siedlungsflächen südlich der S-Bahn und Kontext zum Neckarradwanderweg) - Einzige leicht zugängliche, fußläufig erreichbare (wohnortnahe) und rel. barrierefreie Erholungs- und Ausgleichsfläche für die Bevölkerung im isoliert liegenden Siedlungsbereich südlich der Bahn - Überflutungsbereich gemäß Hochwassergefahrenkarte für HQ extrem - Knotenpunktbelastung B10 AS Mettingen/ Weil/ Brühl Me 3: Mettinger Wiesen Ost: Restriktionen: - Regionale Grünzäsur östlich H.-M.-Schleyer-Brücke Konflikte: - Schützenswerte Talaue des Neckars - Freiraumfuge zwischen Esslingen und Mettingen - Hohe Bedeutung insb. für Kaltluftentstehung und klimatischer Ausgleich - Hohe Bedeutung für Bodenschutz und Landwirtschaft - Überflutungsbereich gemäß Hochwassergefahrenkarte für HQ extrem - Einschränken von Entwicklungsspielräumen für die Umsetzung des Landschaftsparks Neckar - Vorhandene Erholungsfunktion (Kleintierzuchtverein und Kanuabteilung SV 1845) - Einzige größere, leicht zugängliche, fußläufig erreichbare (wohnortnahe) und rel. barrierefreie Erholungs- und Ausgleichsfläche für die Bevölkerung im isoliert liegenden Siedlungsbereich südlich der Bahn - Knotenpunktbelastung B10 AS Mettingen/ Weil/ Brühl

159 Geplante Ausweisung von gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) 158 Abb.: Übersicht der Lage der gewerblichen Entwicklungsoptionen

160 Geplante Ausweisung von gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) 159 Abb.: Überlagerung der gewerblichen Entwicklungsoption mit übergeordneten Restriktionen

161 Geplante Ausweisung von gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) 160 Pl 5: Nördlich Weilstraße Restriktionen: - Konflikte: - Schützenswerte Talaue des Neckar - Regionalplanerisches Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Wasservorkommen - Randlage zum bedeutsamen Freiraumzusammenhang zwischen Filder und Neckartal - Hohe Bedeutung insb. für Kaltluftentstehung und klimatischen Ausgleich - Hohe Bedeutung für Bodenschutz und Landwirtschaft - Bodenbonitäten, Gemüseanbauflächen - Angrenzen an sensible Schulnutzungen (Waldorfschule/ Kindergarten) - Belastung der Bestandserschließung im Bereich der Pliensauvorstadt Pl 6: Fuge zwischen Pliensauvorstadt und Weil Restriktionen: - LSG - Regionale Grünzäsur Konflikte: - Schützenswerte Talaue des Neckar - Regionalplanerisches Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Wasservorkommen - Bedeutsamer und im Abschnitt des Neckartals zwischen Bad Cannstatt und Plochingen faktisch einziger verbliebener zusammenhängender Freiraumzusammenhang zwischen Filder und Neckartal - Hohe Bedeutung insb. für Kaltluftentstehung und klimatischer Ausgleich - Hohe Bedeutung für Bodenschutz und lokale Landwirtschaft - Überflutungsbereich gemäß Hochwassergefahrenkarte für HQ extrem - Bodenbonitäten, Gemüseanbauflächen, Aussiedlerstandorte - Einschränken von Entwicklungsspielräumen für die Umsetzung des Landschaftsparks Neckar - Knotenpunktbelastung B10 AS Mettingen/ Weil/ Brühl, 110-kV-Freileitung Si 1: Südlich K 1215 (Sonderbaufläche Handel) Restriktionen: - Regionaler Grünzug - Zwei gesetzlich geschützte Biotope

162 Geplante Ausweisung von gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) 161 Konflikte: - FFH-Gebiet angrenzend - Regionalplanerisches Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Wasservorkommen - Wald: Regionalplanerisches Vorbehaltsgebiet Forstwirtschaft/ Waldfunktionen - Teilw. Denkmal der Vor- und Frühgeschichte - Teil des Freiraumverbunds der Neckartalhänge im Kontext zur Freiraumfuge Sirnauer Hof - Hohe Bedeutung für Pflanzen, Tiere, biol. Vielfalt, Boden, Wasser, Landschaftsbild, Kaltluftentstehung - Knotenpunktbelastung B 10 AS Sirnau sowie Knotenpunkt mit K kV-Freileitungstrasse - Ungünstige Grundstückszuschnitte aufgrund der ungünstigen Erschließung über die K 1215 Si 2: Fuge Hofgut Sirnau: Restriktionen: - Kulturdenkmal Sirnauer Hof Konflikte: - Zäsur zwischen Sirnau und Sirnauer Gewerbegebiet - Schützenswerte Talaue des Neckars - Letzte verbliebene Fläche im Freiraumverbund des Neckartals zwischen Esslingen und Deizisau - Hohe Identifikationswirkung des Sirnauer Hofs als ein die Freiraumfuge prägendes historisches Ensemble - Teilweise: Bodendenkmale der Vor- und Frühgeschichte, Nähe zu Kulturdenkmal Sirnauer Hof, vorhandene Allee von Hof in Richtung B10 - Regionalplanerisches Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Wasservorkommen - Allee und 20 m Schutzstreifen auf jeder Seite sind Ausgleichsfläche für die Bebauung Möbelhaus Rieger - Hohe Bedeutung insb. für Bodenschutz und Landwirtschaft, Kaltluftentstehung und klimat. Ausgleich, siedlungsnahe Erholung für Stadtteil Sirnau - Einzige größere, leicht zugängliche, fußläufig erreichbare (wohnortnahe) und rel. barrierefreie Erholungs- und Ausgleichsfläche für die Bevölkerung im isoliert liegenden Siedlungsbereich Sirnau - Überflutungsbereich gemäß Hochwassergefahrenkarte für HQext - Vorhandene Erholungsfunktion (Kleingartenanlage) - Knotenpunktbelastung B10 AS Sirnau/ Knoten K 1215

163 Geplante Ausweisung von gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) 162 Ze 5: Entennest (Nord- und Südabschnitt) Restriktionen: - Regionale Grünzäsur - Nördliche Teilfläche: LSG Konflikte: - Schützenswerte Talaue des Neckars - Fuge zwischen Esslingen und Altbach - Verbindungsfläche im Freiraumverbund zwischen Esslingen und Altbach - Hohe Bedeutung für Bodenschutz und Landwirtschaft - Gesetzlich geschützte Biotope entlang der Randbereiche - Randlich Verlauf Erdkabel - Überflutungsbereich gemäß Hochwassergefahrenkarte für HQext - Einschränken von Entwicklungsspielräumen für die Umsetzung des Landschaftsparks Neckar - Konflikt zwischen Erschließungssituation und Neckarradwanderweg Ze 6: Südlich Berufsschulstandort Restriktionen: - LK benötigt Fläche für Berufsschule Konflikte: - Schützenswerte Talaue des Neckars - Teilfläche im Freiraumverbund zwischen Esslingen und Altbach - Pufferfunktion für südlich angrenzendes NSG Alter Neckar - Hohe Bedeutung insbesondere für Kaltluftentstehung und klimatischen Ausgleich - Überflutungsbereich gemäß Hochwassergefahrenkarte für HQext - Einschränken von Entwicklungsspielräumen für die Umsetzung des Landschaftsparks Neckar Be 3.1: GE Berkheim Ost (nördliche Teilfläche, mit Option Anbindung an Hofweg nach Norden) Restriktionen: - Konflikte: - Regionalpanerisches Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft - Sensibler Filderraum - Hohe Bedeutung insb. für Kaltluftentstehung und klimat. Ausgleich, Bodenschutz und Landwirtschaft sowie siedlungsnahe Erholung - Randlich Verlauf Gasleitungstrasse - Schwierige Gesamterschließungssituation Berkheim - Vorhandene Erholungsfunktion (Grabeland, angrenzende Sportfreiflächen, welche heute noch abgesetzt der Siedlungsstruktur liegen) - Verdacht Kulturdenkmale (Römerweg) Be 3.2: GE Berkheim Ost (südliche Teilfläche, mit Option Anbindung an Hofweg nach Norden)

164 Geplante Ausweisung von gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) 163 Restriktionen: - LSG - Regionaler Grünzug Konflikte: - Regionalplanerisches Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft - Sensibler Filderraum - Hohe Bedeutung insb. für Kaltluftentstehung und klimatischer Ausgleich - Hohe Bedeutung für Bodenschutz und Landwirtschaft sowie siedlungsnahe Erholung - Verlauf Gasleitungstrasse - Schwierige Gesamterschließungssituation Berkheim, notw. Neuerschließung bei gewerblicher Aufsiedlung - Vorhandene Erholungsfunktion (Grabeland, angrenzende Sportfreiflächen, welche heute noch abgesetzt der Siedlungsstruktur liegen) - Verdacht Kulturdenkmale (Römerweg) Be 5: Denkendorfer Wegäcker Restriktionen: - Grünzäsur bzw. Regionaler Grünzug - Gesetzlich geschütztes Biotop (Windschutzhecken) am östlichen Gebietsrand Konflikte: - Regionalplanerisches Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft - Sensibler Filderraum - Hohe Bedeutung insb. für Kaltluftentstehung, - Hohe Bedeutung für Bodenschutz und Landwirtschaft sowie siedlungsnahe Erholung - Lage in Durchlüftungsachse Nellingen-Berkheim - Gasleitungstrasse und Hochspannungsfreileitung (jeweils Westrand) - Nördlich angrenzende Wohnbebauung von Berkheim, u.a. auch das Neubaugebiet Strengenäcker - Vorhandene Aussiedlerstandorte angrenzend - Notwendiger Neuanschluss an L 1192 erfordert Mitwirkung von Ostfildern

165 Geplante Ausweisung von gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) 164 Be 8: Fuge Berkheim / Zollberg Restriktionen - Regionale Grünzäsur - Hinweis: Prüfung der Fläche bereits im Kontext mit der Aufsiedlung des Festo-Standortes: Fläche ist als Ausscheiderfläche im Flächenpool des FNP enthalten Konflikte: - Fuge zwischen Berkheim und Zollberg - Sensibler Filderraum - Kaltluftabflusskorridor m. hohem Belüftungspotenzial - Hohe Bedeutung für Bodenschutz und Landwirtschaft - WSG Schießhaus Zone IIIB - Ortseingangssituation, welche durch die Entwicklung der Firma FESTO definiert wurde - Knotenpunktüberlastung L 1192 durch Zuflüsse von Talachse/ B 10, Zollberg, Nellingen, Berkheim Rtg. A 8 - Nördlich angrenzende Wohnbebauung von Berkheim kV-Freileitungstrasse - Fläche ist Teil der Festo-Planung: Eingang Tiefgarage, Geländermodellierung für Luftleitbahn Mögliche weitere Standorte am Standort Berkheim: In der Summe weist der Standort Berkheim im Vergleich der für eine gewerbliche Entwicklung in Frage kommenden Teilräume auf der Gemarkung Esslingen durch seine Orientierung auf die Achse der A 81 und die Lage im wirtschaftlich hochdynamischen Filderraum die besten Standortvoraussetzungen auf. Alle denkbaren möglichen weiteren Optionsstandorte (bspw. Bereich Spiethhof bzw. Lage an der Gemarkungsgrenze zu Denkendorf) - docken jedoch nicht an vorhandene Siedlungsflächen an, - würden siedlungsstrukturell Solitäre im Landschaftsraum darstellen, - und wären in der Konsequenz mit einem deutlich erhöhten Erschließungsaufwand verbunden, was sich aufgrund der notwendigen Flächeninanspruchnahme wiederum kritisch auf das landwirtschaftliche Ertragspotenzial und die Schutzgutfunktionen auswirken würde sowie zu einer Zerschneidung des für die Naherholung wichtigen Raum führen würde. Vor dem Hintergrund der Sicherung der polyzentralen Siedlungsstruktur und der Sicherung der noch vorhandenen zusammenhängenden Freiräume werden daher abgesetzte solitäre Standorte nicht als verfolgenswert angesehen und stellen keine räumliche Entwicklungsoption dar.

166 Geplante Ausweisung von gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) Priorisierung zur Ausweisung gewerblicher Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) Im Ergebnis der oben dargelegten Kriterien werden nachfolgende Flächen mit folgender Begründung zur weiteren Entwicklung als geplante gewerbliche Bauflächen priorisiert: Me 2.1 Nordabschnitt im Kontext der Siemensstraße: - Nutzen der vorhandenen Erschließungssituation der Siemensstraße mit dem Ziel einer ökonomisch sinnvollen Erschließung - Chance der Adressbildung an der Ortseingangssituation - Vermeiden einer gewerblichen Entwicklung östlich der K 1271 zur Sicherung eines Freiraumverbunden zwischen den Neckartalseiten Me 2.2 Südabschnitt im Kontext der Siemensstraße: - Weiterentwicklung des vorhandenen gewerblichen Standortes unter noch deutlichem räumlichen Zurückbleiben vom Neckarufer zur Sicherung der Option der Gestaltung eines Neckaruferparks Be 3.1 Gewerbegebiet Berkheim Ost (Nordabschnitt) - Kleinteilige Arrondierung des bestehenden Gewerbestandortes - Nutzen der vorhandenen Erschließung am Ostrand des Bestandsgebietes (Boppenäckerstraße) - Gebietsentwicklung zunächst ohne Eingriff in Landschaftsschutzgebiet / regionalen Grünzug - Option des mittelfristigen Andockens an den Hofweg zur Entlastung der gewerblichen Gesamterschließung Be 5 Denkendorfer Wegäcker - Nutzen der Erschließungsoption einer Anbindung unmittelbar an die L 1192 ohne Belastung angrenzender Ortslagen, im Vergleich zur übrigen Esslinger Markung beste Standortlage für eine gewerbliche Entwicklung in Orientierung auf die A 81 - Weiterführen der vorhandenen gewerblichen Siedlungsstruktur auf Nellinger Markung (Ostfildern) - Eingriff in regionale Grünzäsur / Grünzug und gewerbliche Entwicklung im Kontext des durch Wohnbebauung geprägten Südrands von Berkheim: Freihalten einer entsprechenden Fuge und freiraumplanerische Gestaltung des gewerblichen Siedlungsrandes zur visuellen Einbindung des gewerblichen Standortes; Chance zur Aufwertung der für die Naherholung wichtigen Freiraumfuge zwischen Berkheim und Nellingen.

167 Geplante Ausweisung von gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) 166 Be 3.2 Gewerbegebiet Berkheim Ost (Südabschnitt) als Alternativfläche zu Be 5 - Mögliche Alternativfläche zu Be 5 aufgrund der laufenden Abstimmung zwischen der Stadt Esslingen und den übergeordneten Planungsträgern (Verband Region Stuttgart und LRA Esslingen) aufgrund der Lage von Be 5 innerhalb des regionalen Grünzugs bzw. der regionalen Grünzäsur. Si 1 Südlich K Trotz der schwierigen infrastrukturellen, städtebaulichen und ökologischen Ausgangssituation: Sicherung einer Entwicklungsoption zur Unterbringung von großflächigem, nicht zentrenrelevantem Handel, welche basierend auf den regionalplanerischen Vorgaben nur noch im Kontext des gewerblichen Standortes Sirnau möglich ist. Der Standort dockt räumlich südlich an das durch gewerbliche Einrichtungen und großflächigen Einzelhandel geprägte Gewerbegebiet Sirnau an. Alternativen für eine weitere Entwicklung bestehen aufgrund der Lage der B 10 im Norden, der Lage der Gemarkungsgrenze im Osten und der denkmalpflegerisch freizuhaltenden Fuge um das Hofgut Sirnau im Westen des Gewerbestandortes nicht.

168 Geplante Ausweisung von gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) Übersicht über die zur Ausweisung als geplante gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) vorgesehene Flächen Im Zuge des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans 2016 wurden die Flächen Me 2.1 (Mettinger Wiesen) als geplante gewerbliche Baufläche und Me 2.2 (Mettinger Westen Erweiterung) als gewerbliche Nachrückerfläche dargestellt. Ebenso erfolgte eine Ausweisung der Fläche Si 1 (Südlich K 1215) als Sonderbaufläche Handel. Die Flächen Be 5 (Denkendorfer Wegäcker / L 1192) und Be 3 (Berkheim Ost) wurden ebenfalls als geplante gewerbliche Bauflächen dargestellt, jedoch aufgrund noch laufender Abstimmungen mit den übergeordneten Planungsträgern als alternative Entwicklungsoptionen. Auf Basis der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und vor dem Hintergrund der derzeit im Flächennutzungsplanverfahren nicht lösbaren Problematik mit Schutzgebietskulissen (Landschaftsschutzgebiet) und übergeordneten Zielen der Raumordnung (regionaler Grünzug / regionale Grünzäsur) an den Standorten Be 3 und Be 5 (sowie einer derzeit von den Nachbarkommunen nicht mitgetragenen Option einer interkommunalen gewerblichen Entwicklung auf den Fildern) können diese beiden Optionsflächen aufgrund der fehlenden Umsetzungsfähigkeit nicht im Entwurf des Flächennutzungsplans als geplante gewerbliche Bauflächen in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Hierzu bedarf es längerfristiger Abstimmung mit den übergeordneten Planungsträgern, ggfs. damit verbundenen Verfahren zur Änderung von Schutzgebietskulissen oder Abweichung von Zielen der Raumordnung und weitergehende Abstimmungen mit den Nachbarkommunen und der Öffentlichkeit. Aus diesem Grunde wird eine gewerbliche Standortentwicklung zwar weiterhin entsprechend der im Vorentwurf vorgenommenen Darstellung mit Blick auf die Gesamtstadt Esslingen vorrangig am Standort Berkheim gesehen; die Entwicklung von gewerblichen Flächen an diesem Standort wird jedoch aus dem vorliegenden Flächennutzungsplanverfahren ausgeklammert und in einem separaten, längerfristig ausgerichteten Bauleitplanverfahren behandelt. Die Flächen werden weiterhin somit als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Damit verbleiben zur Ausweisung als geplante gewerbliche Bauflächen folgende Standorte:

169 Geplante Ausweisung von gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) 168 Me 2: Mettinger Wiesen Die Fläche Me 2 (Mettinger Wiesen) vereint die im Vorentwurf enthaltenen Teilflächen Me 2.1 (gewerbliche Prio1-Fläche) und Me 2.2 (gewerbliche Nachrückerfläche) und nimmt gleichzeitig die nun neu im Flächennutzungsplanentwurf enthaltene Versorgungsfläche aus. Damit wird die Teilfläche Me 2.2 ergänzend als geplante gewerbliche Baufläche in den Entwurf des Flächennutzungsplans aufgenommen. Grund der Aufnahme der Nachrückerfläche sind hierbei die fehlenden gewerblichen Entwicklungsoptionen an anderen Standorten im Siedlungsgefüge (vgl. auch Herausnahme der gewerblichen Entwicklung am Standort Berkheim aus den Flächennutzungsplanverfahren aufgrund der Konfliktsituation mit übergeordneten Schutzgebietskulissen). Die Untersuchungsfläche liegt am südlichen Rand des Stadtteils Mettingen, wird durch die Bahntrasse vom Siedlungskörper des Kernorts Mettingen getrennt und durch die K 1271 (H.-M.-Schleyer-Brücke) begrenzt. Der Standort dockt unmittelbar an die gewerbliche Bebauung im Bereich der Max-Eyth-Straße an und verfügt mit der Siemensstraße über eine leistungsfähige Erschließung, an die bislang nicht angebaut wurde und die eine räumliche Nähe zum Anschluss an die übergeordnete Verkehrstrasse der B10 besitzt. Die Aufnahme der Gebietsentwicklung in den Entwurf des Flächennutzungsplans resultiert aus dem stadtentwicklungspolitischen Ziel, - die vorhandenen gewerblichen Flächen kleinteilig weiterzuentwickeln und die vorhandene Erschließungsstruktur möglichst flächensparend zu nutzen - sowie standortbezogen ergänzende gewerbliche Bauflächen in einem fußläufig erreichbaren Umfeld zum ÖPNV und zu einer Hauptrasse des Radverkehrs (Neckartalachse) zu generieren. Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche Me 2: Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung

170 Geplante Ausweisung von gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) 169 Der Standort belegt eine stadträumlich wichtige Stadteingangssituation, welche heute jedoch noch stadträumlich weitgehend undefiniert und durch die Kreuzungssituation Siemensstraße/ Hanns- Martin-Schleyer-Brücke-Brücke unbefriedigend ist. Vor diesem Hintergrund besteht die Chance, die Ortsauftaktsituation von Mettingen an der Hanns-Martin-Schleyer-Brücke durch eine ergänzende Bebauung städtebaulich zu qualifizieren. Im Zuge der Entwicklung der gewerblichen Flächen kann die vorhandene Erschließungssituation der Siemensstraße flächensparend mitgenutzt werden. Eine bauliche Entwicklung würde aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Knotenpunkt mit der B 10 im Gegensatz zu den übrigen gewerblichen Alternativflächen das städtebauliche Umfeld kaum belasten. Eine weitere Rahmenbedingung für die städtebauliche Entwicklung stellt das geplante Umspannwerk am Brückenkopf dar, welches als bauliche Entwicklung den Standort weiter ausformuliert. Umweltfachliche Bewertung Die Bedeutung der Fläche Me 2 für die Landwirtschaft, den Wasserhaushalt und das Klima ist bekannt und wurde im Gebietssteckbrief entsprechend bewertet. Die im Zuge einer Realisierung entstehenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft erfordern eine angemessene Kompensation. Die Fläche liegt auf intensiv landwirtschaftlich genutzten Feldern. Der Eingriff in den Boden kann funktional nicht ausgeglichen werden, er muss finanziell kompensiert werden. Die Fläche steht nicht im Widerspruch zur geplanten Realisierung des Landschaftsparks Neckar, der u.a. mit der südlich der Fläche ausgewiesenen Grünfläche G 14 ausgeformt werden soll. Verkehrsplanerische Einschätzung der Gebietsentwicklung Das zusätzliche Verkehrsaufkommen kann aber über das bestehende Straßennetz abgewickelt werden. Dies bestätigt auch die kumulierte Betrachtung gemeinsam mit allen anderen Gebietsentwicklungen durch das Verkehrsmodell. Der Anschluss an die B 10 ist auf sehr kurzem Wege ohne sensible Randnutzungen erreichbar. Auch hinsichtlich des Schwerverkehrs ist die sehr gute Erschließung und die sehr kurze Anfahrt vom B 10 Anschluss hervorzuheben.

171 Geplante Ausweisung von gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) 170 Si 1: Sonderbaufläche südlich K 1215 Die Sonderbaufläche südlich der K 1215 zielt auf die Sicherung einer Entwicklungsoption zur Unterbringung vom großflächigem, nicht zentrenrelevanten Handel, welche basierend auf den regionalplanerischen Vorgaben nur noch im Kontext des gewerblichen Standortes Sirnau möglich ist (Ergänzungsstandort für großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel nach Regionalplan PS (G)). Der Standort dockt räumlich südlich an das durch gewerbliche Einrichtungen und großflächigen Einzelhandel geprägte Gewerbegebiet Sirnau an. Alternativen für eine weitere Entwicklung bestehen aufgrund der Lage der B 10 im Norden, der Lage der Gemarkungsgrenze im Osten und der denkmalpflegerisch freizuhaltenden Fuge um das Hofgut Sirnau im Westen des Gewerbestandortes nicht. Die Aufnahme der Gebietsentwicklung in den Entwurf des Flächennutzungsplans resultiert aus dem stadtentwicklungspolitischen Ziel, - für die Unterbringung von großflächigem, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel räumliche Entwicklungsoptionen zu sichern. Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche Si 1:

172 Geplante Ausweisung von gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) 171 Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung Der Standort stellt eine Weiterentwicklung des bestehenden Gewerbegebietes Sirnau dar und bezieht sich räumlich auf die linear sich erstreckende Fuge zwischen dem gewerblichen Siedlungsbestand und dem angrenzenden Wald. Die Fläche wird von einer Freileitung in kompletter Länge überspannt, was Restriktionen in der städtebaulichen Entwicklung, ggfs. auch die Frage einer Teilverkabelung / Verlegung der Freileitungsachse beinhalten könnte. Der Zuschnitt der Flächen erfordert aufgrund der Linearität und des einzuhaltenden Waldabstandes im Kontext zur Erschließung zudem eine entsprechend städtebauliche Entwicklungsstrategie. Die vorhandene Verkehrsinfrastruktur müsste bei einer verkehrsarmen Nutzung zumindest im Bereich der Kreisstraße ausgebaut werden, bei verkehrsstärkeren Nutzungen (bspw. Handelsnutzungen) müsste ein Ausbau der Knotenpunkte erfolgen. Die konkrete Ausformung im Hinblick auf das Maß der baulichen Dichte und die Berücksichtigung des Umgangs mit den dargelegten Entwicklungsrestriktionen erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Innerhalb des Standortes existiert ein vorgeschichtliches Siedlungsareal, mithin bedarf es der Einbeziehung der archäologischen Denkmalpflege bei jeder Form von Bodeneingriffen. Umweltfachliche Bewertung Mit der Ausweisung der Fläche wird der südlich angrenzende Regionale Grünzug ausgeformt. Die möglichen Konflikte bzgl. Wasserschutz, Arten- und Naturschutz müssen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung geprüft und ggf. entsprechend kompensiert werden, eine Kompensation wird grundsätzlich für machbar gehalten. Aufgrund der Revierkartierung im Jahr 2016, in der das Vorkommen des Baumfalken nicht mehr nachgewiesen werden konnte, wurde die Bewertung auf mittel eingestuft. Die Bewertung der Konfliktsituation bezieht sich auf den derzeitigen Zustand. Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial kann sich für sämtliche Flächen jederzeit ändern, weshalb eine weitere Prüfung im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung zwingend erforderlich ist. Die Fläche Si 1 hat aufgrund ihrer Randlage am Gewerbegebiet Sirnau und neben der Landesstraße sowie durch die Beeinträchtigungen durch die Hochspannungsleitung eine eingeschränkte Bedeutung für die Naherholung. Die vorhandenen Wiesenflächen haben eine gewisse Funktion für die Biotopvernetzung im Offenland, sie sind jedoch teilweise kleinflächig und verinselt und weisen erhebliche Beeinträchtigungen für Offenlandarten bei Vögeln auf durch Silhouttenbildung durch Wald und Gehölze, die durch das Gebiet laufende Hochspannungsleitung sowie durch randliche Beeinträchtigungen durch die Straße, den Fuß- und Radweg sowie aus dem Gewerbegebiet.

173 Geplante Ausweisung von gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) 172 Verkehrsplanerische Einschätzung der Gebietsentwicklung Die zusätzlichen Kfz-Fahrten im Quell- und Zielverkehr werden für die Flächenausweisung für den nicht zentrenrelevanten Einzelhandel auf rund 650 Kfz/24h geschätzt. Dadurch werden voraussichtlich die temporären Überlastungen an Knotenpunkten zunehmen. Im näheren Umfeld werden voraussichtlich Ausbaumaßnahmen notwendig. 9.4 Quantitative Übersicht der zur Ausweisung vorgesehenen gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) Die derzeit zur Ausweisung als geplante gewerbliche Bauflächen vorgesehenen Flächen basieren auf den Ergebnissen des Bürgerdialogs und dem Beschluss des Gemeinderates der Stadt Esslingen vom sowie aus den Erkenntnissen der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf 2017 sowie weiterer mittlerweile vorliegenden Fachgutachten. Neuausweisung von gewerblichen Flächen und Sonderbauflächen (Handel) in der Kategorie Außenentwicklung Kurzzeichen Bezeichnung Größe in ha Me 2 GE Mettinger Wiesen G 1,1 Si 1 Südlich K 1215 (Sonderbaufläche Handel) SO 6,1 Summe Neuausweisungen 7,2

174 Geplante Ausweisung von gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen (Handel) Vergleich der vorgesehenen Ausweisungsquantität mit den raumordnerischen Zielsetzungen und Prognosegrundlagen: Örtliche Besonderheit Vergleicht man die zur Ausweisung vorgesehenen Quantitäten an gewerblichen Flächen, so ist die Diskrepanz zwischen den zur Ausweisung vorgesehenen gegenüber den für ein Mittelzentrum wie die Stadt Esslingen erforderlichen Quantitäten an gewerblichen Entwicklungsflächen sehr offensichtlich. Die Problematik der innerhalb der Gemarkung der Stadt Esslingen fehlenden gewerblichen Entwicklungsoptionen und damit die örtliche Besonderheit resultiert hierbei aus der Tatsache, - dass in den Hanglagen nördlich des Neckartals aufgrund der Topografie und der vorhandenen Erschließungsstruktur gewerbliche Flächenentwicklungen nicht vollzogen werden können, - dass im Neckartal über die gewerblichen Bestandsflächen hinausgehend aufgrund fehlender räumlicher Entwicklungspotenziale und der strukturellen und qualitativen Hochwertigkeit und damit verbundenen Erfordernis einer Sicherung der noch vorhandenen Freiflächen keine weiteren gewerblichen Entwicklungsoptionen mehr generiert werden können - und dass an dem für eine gewerbliche Weiterentwicklung aufgrund der räumlichen Lage, Topografie und Zuordnung zu überordneten Verkehrsachsen sinnstiftenden Standortbereich Berkheim wegen der vorhandenen, übergeordneten Planungsrestriktionen (Konflikte mit Schutzgebietskulissen / Zielen der Raumordnung) derzeit eine in der Hoheit der Stadt Esslingen liegende Entwicklung auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht möglich ist und es bei einer Weiterführung der Planung an diesem Standort zeitintensiver weiterer Abstimmungen und übergeordneter Planungsverfahren bedarf, die nicht in der Planungshoheit der Stadt Esslingen liegen. Klar ist, dass sich die Stadt Esslingen im Sinne ihrer mittelzentralen Funktion und mit dem Ziel einer aktiven Wirtschaftspolitik mit der nun vorhandenen Ausweisungsquantität nicht zufriedengeben kann. Aus diesem Grunde wird die gewerbliche Standortentwicklung Berkheim vom laufenden Flächennutzungsplanverfahren abgekoppelt, um dieses zeitlich nicht zu blockieren. Die gewerbliche Entwicklung wird in einem separaten, zeitlich unabhängigen Planungsverfahren weiterbetrieben.

175 Geplante Ausweisung von Sonderbau-, Gemeinbedarfs- und Versorgungsflächen Geplante Ausweisung von Sonderbau-, Gemeinbedarfs- und Versorgungsflächen 10.1 Übersicht über die zur Ausweisung als Sonderbau-, Gemeinbedarf- und Versorgungsflächen vorgesehenen Flächen Die zur Ausweisung vorgesehenen Sonderbauflächen (ohne Handel), Gemeinbedarfs- und Versorgungsflächen beziehen sich auf folgende Flächen: Ke 1: Neue Weststadt (Gebietsteil Sondergebiet Hochschulstandort) Das Gebiet Ke 1 (Neue Weststadt Gebietsteil Hochschule) wurde als Sonderbaufläche in das Flächennutzungsplanverfahren als eine bereits im Verfahren befindliche Fläche übernommen. Der zur Verlagerung des Hochschulstandortes von der Flandernstraße in die Innenstadt vorgesehene Standort für den neuen Hochschulstandort ist Teil der Gebietsentwicklung der Neuen Weststadt und besetzt den westlichen Teilabschnitt der Neuen Weststadt jenseits der Schlachthofstraße. Die Aufnahme der Gebietsentwicklung in den Entwurf des Flächennutzungsplans resultiert aus dem stadtentwicklungspolitischen Ziel, - die städtebauliche Innenentwicklung im Bereich der zentralen Kernstadt im Sinne einer urbanen Nutzung im direkten Kontext zum schienengebundenen ÖPNV zu forcieren - und im Kontext der Entwicklung der Weststadt mit der Verlagerung des Hochschulstandortes und der damit verbundenen Frequenz auch einen Impuls zur Innenstadtentwicklung zu generieren. Die Gebietsentwicklung stellt aus städtebaulicher Sicht eine im Sinne des Stadtumbaus und der Schwerpunktbildung in der Innenentwicklung eine zu priorisierende Entwicklung dar. Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung Die Rahmenbedingungen für die städtebauliche Entwicklung sind bereits durch das abgeschlossene Wettbewerbsverfahren vorgegeben. Der Gebietsentwicklung stehen aus städtebaulicher Sicht wie auch in Bezug auf raumordnerische Ziele und Schutzgebietskulissen keine übergeordneten und unüberwindbaren Zielsetzungen / Restriktionen entgegen.

176 Geplante Ausweisung von Sonderbau-, Gemeinbedarfs- und Versorgungsflächen 175 Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche Ke 1: Umweltfachliche Bewertung Die Flächen wurden freigeräumt und stellen derzeit Lagerflächen ohne Vegetationsbedeckung dar. Aufgrund der Lage am Bahngelände kann das Vorkommen von besonders geschützten Arten (Zauneidechsen) nicht ausgeschlossen werden. Eine Prüfung von Verbotstatbeständen nach 44 BNatSchG ist erforderlich und erfolgt auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens. Es bestehen erhebliche Lärmbelastungen durch den Zugverkehr auf der südlich angrenzenden Bahntrasse. Durch entsprechende Orientierung der Gebäude kann die Bebauung als Lärmschutz für die dahinterliegenden Flächen fungieren. Durch Dachbegrünungen können negative Auswirkungen auf das Lokalklima begrenzt werden. Die Fläche ist in einem Teilbereich als altlastenverdächtige Fläche erfasst. Verkehrsplanerische Einschätzung der Gebietsentwicklung: Durch die Nähe zum Bahnhof Esslingen am Neckar mit Anschluss an die Regionalzüge, die S-Bahn und eine Vielzahl von Buslinien ist der Hochschulstandort in der Neuen Weststadt hervorragend mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar. Außerdem entstehen die Erschließungsstraßen im Gebiet neu und ergänzen das bisherige Netz auch im übergeordneten Bereich. Die Auswirkungen auf den MIV werden als gering eingeschätzt, da auch die B 10 auf kurzem Wege ohne sensible Randnutzungen erreichbar ist. Zur Abwicklung des ruhenden Verkehrs ist ein Parkhaus geplant. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen kann aber über das bestehende Straßennetz abgewickelt werden. Dies bestätigt auch die kumulierte Betrachtung gemeinsam mit allen anderen Gebietsentwicklungen durch das Verkehrsmodell.

177 Geplante Ausweisung von Sonderbau-, Gemeinbedarfs- und Versorgungsflächen 176 Zo 3: Erweiterung Rohräckerschule Die zur Sicherung von Erweiterungsoptionen für die bestehende Rohräckerschule vorgesehene Fläche erstreckt sich linear entlang des Ostrands des heutigen Schulzentrums (Rohräckerschule/ Zollberg Realschule). Vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme der bislang im Flächennutzungsplan vorgesehenen Erweiterungsoption im Bereich Gesäßäcker (vgl. Standort Zo 2) wird damit eine maßvolle Entwicklungsoption für den Schulstandort abgesichert. Die Aufnahme der Gebietsentwicklung in den Entwurf des Flächennutzungsplans resultiert damit aus dem stadtentwicklungspolitischen Ziel, - für die bestehende und über die Gesamtstadt Esslingen auch für den Landkreis bedeutsame schulische Einrichtung der Rohräckerschule eine bauliche Entwicklungsoption offenzuhalten. Die Fläche Zo 3 ist bereits als geplante Gemeinbedarfsfläche (Erweiterung Rohräckerschule) im rechtsgültigen Flächennutzungsplan 1984 enthalten. Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche Zo 3:

178 Geplante Ausweisung von Sonderbau-, Gemeinbedarfs- und Versorgungsflächen 177 Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung Der Schulstandort grenzt siedlungsstrukturell an die sich zum Neckartal hin topografisch deutlich einkerbende Fuge zwischen dem Zollberg und Berkheim. Eine weitergehende bauliche Entwicklung greift hier aufgrund des erforderlichen Andockens an den Bestandsstandort zwar in diese Siedlungszäsur ein, steht jedoch im Verhältnis zum Bestandsstandort noch in einem deutlich untergeordneten Verhältnis. Aus städtebaulicher Sicht ist mit der geplanten Gemeinbedarfsentwicklung ein definitiver Abschluss der Siedlungsentwicklung in Richtung der Fuge erreicht, was sich auch in der Ausgestaltung des baulichen Abschlusses und der vorzunehmenden grünordnerischen Einbindung niederschlagen sollte. Umweltfachliche Bewertung Eine Realisierung der Fläche würde Eingriffe in Natur und Landschaft und ggf. den Artenschutz verursachen, die einen entsprechenden Ausgleich erforderlich machen würden, der aber grundsätzlich für machbar eingestuft wird. Verkehrsplanerische Einschätzung der Gebietsentwicklung Das zusätzliche Verkehrsaufkommen kann aber über das bestehende Straßennetz abgewickelt werden. Dies bestätigt auch die kumulierte Betrachtung gemeinsam mit allen anderen Gebietsentwicklungen durch das Verkehrsmodell. Me 4: Umspannwerk Die Netze BW betreibt derzeit auf der Gemarkung Esslingen vier größere Umspannwerke. Derzeit bestehen betriebliche Überlegungen zur Zusammenlegung von zwei Umspannwerken, was jedoch einen neuen Standort zur Abdeckung der Versorgungsinfrastruktur erfordert. Vor diesem Hintergrund bietet sich der Standort am Brückenkopf der Hanns-Martin-Schleyer-Brücke in Mettingen an. Der Standort wird als geplante Versorgungsfläche in den Flächennutzungsplan aufgenommen und umfasst zur Absicherung einer langfristigen Entwicklung auch ggfs. perspektivisch erforderliche Erweiterungsflächen. Die Aufnahme der Gebietsentwicklung in den Entwurf des Flächennutzungsplans resultiert damit aus dem stadtentwicklungspolitischen Ziel, - für die Gesamtstadt Esslingen infrastrukturell eine elektrotechnische Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Fläche Me 4 war im Vorentwurf bereits als Teil der gewerblichen Entwicklungsflächen Me 2.1 und Me 2.2 (Mettinger Wiesen) als geplante gewerbliche Baufläche dargestellt.

179 Geplante Ausweisung von Sonderbau-, Gemeinbedarfs- und Versorgungsflächen 178 Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung Der Standort grenzt unmittelbar nordwestlich an die Rampensituation der Auffahrt auf die Hanns- Martin-Schleyer-Brücke. Die städtebauliche Entwicklung ergibt sich aus den technischen Anforderungen an die Infrastruktureinrichtung eines Umspannwerks mit Nähe zu Stromleitungen. Zu berücksichtigen ist einerseits die unmittelbar benachbarte geplante gewerbliche Baufläche Mettinger Wiesen (Me 2), zum anderen die gewünschte Adressbildung der gewerblichen Bauflächen an der Siemensstraße. Abb.: Unmaßstäblicher Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans Stand mit Darstellung der Fläche Me 4: Umweltfachliche Bewertung Die Bedeutung der Fläche Me 4 für die Landwirtschaft, den Wasserhaushalt und das Klima ist bekannt und wurde im Gebietssteckbrief entsprechend bewertet. Die im Zuge einer Realisierung entstehenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft erfordern eine angemessene Kompensation. Die Fläche liegt auf intensiv landwirtschaftlich genutzten Feldern. Der Eingriff in den Boden kann funktional nicht ausgeglichen werden, er muss finanziell kompensiert werden. Die Fläche steht nicht im Widerspruch zur geplanten Realisierung des Landschaftsparks Neckar, der u.a. mit der südlich der Fläche ausgewiesenen Grünfläche G 14 ausgeformt werden soll

180 Geplante Ausweisung von Sonderbau-, Gemeinbedarfs- und Versorgungsflächen 179 Verkehrsplanerische Einschätzung der Gebietsentwicklung Das zusätzliche Verkehrsaufkommen hält sich aufgrund der geringen Frequenz bei der Infrastruktureinrichtung eines Umspannwerks in engen Grenzen und führt zu keinen maßgeblichen Belastungen im Anschluss an das übergeordnete Verkehrsnetz (Knoten B 10). Über den Knoten der B 10 ist auch eine unmittelbare Erreichbarkeit (bspw. im Rahmen von Schwertransporten) gewährleistet Quantitative Übersicht über die zur Ausweisung vorgesehenen Sonderbau-, Gemeinbedarfs- und Versorgungsflächen Die derzeit zur Ausweisung vorgesehenen Flächen basieren auf den Ergebnissen des Bürgerdialogs und dem Beschluss des Gemeinderates der Stadt Esslingen vom sowie aus den Erkenntnissen der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf sowie weiterer mittlerweile vorliegenden Fachgutachten. Sonderbauflächen, Gemeinbedarfs- und Versorgungsflächen Kurzzeichen Bezeichnung Größe in ha Ke 1 SO Hochschulstandort Weststadt (als Teil der Fläche Weststadt) SO 1,8 Zo 3 GBD Erweiterung Rohräckerschule GBD 0,5 Me 4 Umspannstation Mettingen (Versorgungsfläche) V 0,5 Summe Neuausweisungen Sonderbauflächen 2,8

181 Prüfung der verkehrlichen Wirkung der Ausweisungsflächen auf das gesamtstädtische Verkehrsnetz (Verkehrsmodell) 11 Prüfung der verkehrlichen Wirkung der Ausweisungsflächen auf das gesamtstädtische Verkehrsnetz (Verkehrsmodell) 180 Vor dem Hintergrund der auch in der öffentlichen Diskussion um mögliche Flächenausweisungen immer wiederkehrenden Frage nach verkehrlichen Auswirkungen der Ausweisungen des Flächennutzungsplans auf das Verkehrsnetz der Stadt Esslingen wurde das bestehende Verkehrsmodell der Stadt Esslingen um einen Prognosefall FNP ergänzt (vgl. vorliegendes Fachgutachten Aktualisierung des Verkehrsmodells der Stadt Esslingen, Erstellen eines Prognosefalls FNP, brenner BERNRAD ingenieure, Aalen, Stand ). Folgende Ergebnisse lassen sich analog des Fachgutachtens darstellen (nachfolgend Auszug aus dem vorliegenden Fachgutachten): Die Stadt Esslingen am Neckar hat seit 2012 ein Verkehrsmodell, das die Nachfrage des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und des öffentlichen Verkehrs (ÖV) im Stadtgebiet beschreibt. Dieses Modell leitet aus Daten zum Mobilitätsverhalten der Esslinger Einwohner, dem Verkehrsangebot und den Strukturdaten der Stadt Esslingen durchschnittliche Tagesverkehrsstärken auf den Hauptverkehrsstraßen ab. Dazu werden die Entscheidungen der Verkehrsteilnehmer hinsichtlich ihrer Zielwahl, Verkehrsmittelwahl und Routenwahl nachgebildet. Die Wahlentscheidungen der Verkehrsteilnehmer zwischen den jeweiligen Alternativen werden im Modell in einem iterativen Prozess ermittelt. Dabei sind die Kenngrößen zur Beschreibung der Alternativen abhängig von den im Modell bereits getroffenen Wahlentscheidungen der anderen Verkehrsteilnehmer. Zum Beispiel ist die Fahrzeit auf einer Strecke von der bereits vorhandenen Verkehrsstärke abhängig, die Auswahlwahrscheinlichkeit einer bereits stark genutzten Strecke ist wegen der höheren Fahrzeit geringer als die einer freien Strecke. Im Verkehrsmodell ist Esslingen in rund 90 Verkehrsbezirke eingeteilt. In dieser Auflösung liegen auch die Strukturdaten vor, wie zum Beispiel Einwohner, Arbeitsplätze, Schulplätze und Schulstandorte usw. Bedingt durch diese räumliche Einteilung erlaubt das Modell nur Aussagen auf der Ebene des Hauptstraßennetzes. Die Ergebnisse des Modells sind jeweils durchschnittliche Tageswerte, keine Spitzenbelastungen in den Hauptverkehrszeiten. Durchschnittlich liegt die Belastung in der Spitzenstunde bei bis zu 10 % der Tagesbelastung. In hochbelasteten Netzen ist dieser Anteil geringer, da die Spitzenzeiten länger andauern. Weiterhin bildet das Verkehrsmodell nicht den Verkehrsfluss an den einzelnen Knotenpunkten mit Länge von Aufstellstreifen für einzelne Richtungen und eventuell resultierenden Rückstaus ab. Insofern lässt das Modell nur begrenzt Aussagen über die Auswirkungen von Knotenpunktüberlastungen, die zu Reisezeiterhöhungen oder Verkehrsverlagerungen führen können, zu. Das Verkehrsmodell für die Stadt Esslingen am Neckar aus dem Jahr 2012 wurde für die Prüfung der Auswirkungen der im Flächennutzungsplan enthaltenen Entwicklungen auf den Stand des Jahres 2017 aktualisiert. Dazu wurden die aktuellen Strukturdaten und weitere städtische Entwicklungen (seit 2012) eingearbeitet und aktuelle Zählwerte zur Kalibrierung verwendet. Die Verkehrsverhaltensdaten mit denen die Wahlentscheidungen der Verkehrsteilnehmer modelliert werden, wurden nicht aktualisiert. Das heißt, es wird für den Modellstand 2017 der gleiche Modal Split (Anteile der Verkehrsmittelnutzungen) herangezogen wie für 2012, der zum damaligen Zeitpunkt in einer umfangreichen Haushaltsbefragung ermittelt wurde. Die Vergleiche der Verkehrsstärken zwischen den beiden Modellständen (2012 und 2017) zeigen, dass sich in einigen Bereichen methodisch bedingten Veränderungen, teils auch Rückgänge ergeben. Die Begründung für diese

182 Prüfung der verkehrlichen Wirkung der Ausweisungsflächen auf das gesamtstädtische Verkehrsnetz (Verkehrsmodell) 181 Veränderungen ist, dass für die Aktualisierung des Modells weitere Zählstellen in die Kalibrierung des Verkehrsmodells eingeflossen sind, die im Jahr 2012 nicht vorlagen. Somit stehen die Ergebnisse des Verkehrsmodells nun auf einer breiteren Basis und sind damit in weiteren Bereichen von Esslingen zuverlässiger geworden. Die Aufgabe des Verkehrsmodells ist es, den Durchschnitt des werktäglichen Verkehrsgeschehens möglichst gut abzubilden. Insofern decken sich die Modellergebnisse nur bedingt mit vielen subjektiven Wahrnehmungen des Verkehrsgeschehens, die häufig zu Spitzenzeiten entstehen. Verstärkt wird diese Diskrepanz durch die Tatsache, dass die menschliche Wahrnehmung besonders sensibel für Extreme ist, wie in den Hauptverkehrszeiten oft zu beobachten, und diese verstärkt im Gedächtnis bleiben. Prognose in zwei Schritten 2020 und 2030 Um die Auswirkungen der zukünftigen städtischen Entwicklungen auf das Verkehrssystem abschätzen zu können, werden zwei Prognosen mit unterschiedlichen Zeithorizonten erstellt. Die erste Prognose mit einem Zeithorizont bis zum Jahr 2020 umfasst alle städtebaulichen Entwicklungen, die Stand Sommer 2017 bis 2020 mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit umgesetzt sein werden. Dies sind überwiegend Vorhaben, die sich in laufenden Bebauungsplanverfahren oder bereits in der weiteren Umsetzung befinden. Diese Entwicklungen gehen durch Veränderungen der Strukturdaten in den Verkehrsbezirken in das Modell ein. Anschließend werden die Auswirkungen auf die Verteilung des Verkehrs im Netz durch die Nachbildung der Entscheidungen der Verkehrsteilnehmer unter den veränderten Bedingungen bestimmt. In der zweiten Prognose wird die Entwicklung aller im Entwurf 2017 des Flächennutzungsplanes, geplanten enthaltenen wohnbaulichen Flächenoptionen und in geringerem Maße auch Flächenoptionen für Gewerbe und Handel unterstellt, mit einem Zeithorizont bis zum Jahr Mit diesem Vorgehen können die kumulierten Auswirkungen aller optionalen Flächenentwicklungen des Flächennutzungsplans auf das Esslinger Verkehrssystem untersucht werden. Für alle in den beiden Prognosehorizonten berücksichtigten Flächen wird eine detaillierte Verkehrserzeugungsberechnung durchgeführt. Diese greift alle Fahrten von Anwohnern, Beschäftigten, Kunden und Besuchern sowie Lieferverkehre auf. Beide Prognosen beinhalten keine pauschalen Verkehrsnachfrageanpassungen für die Bestandsflächen der Stadt Esslingen. Betrachtet man die allgemeine Mobilitätsentwicklung so wird in den nächsten Jahren die Motorisierung (Anzahl der Fahrzeugzulassungen) weiter leicht ansteigen, dagegen geht die Jahresfahrleistung der einzelnen Pkw zurück. Insgesamt stagnieren die Entwicklungen dadurch. Aufgrund der Sättigung des Verkehrsnetzes vor allem in sehr dynamischen Entwicklungsbereichen (Großraum Stuttgart) ist zukünftig nicht mehr von deutlich steigenden Verkehrsbelastungen auszugehen. Die Prognosen gehen von einen gleichbleibenden Modal Split (Verkehrsmittelverlagerung) aus, Veränderungen im Verkehrsverhalten der Esslinger werden aktuell nicht angenommen. Die Verhaltensdaten werden aus dem Bestand übernommen. Durch die Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) kann das Verkehrsmittelwahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig positiv beeinflusst werden. Dies führt dazu, dass sich die Anzahl der Kfz-Fahrten verringern kann. Wie stark Verlagerungen auftreten, ist maßgeblich von der Intensität der Maßnahmen und Umsetzungen aber auch weiterer Faktoren wie z.b. Öffentlichkeitsarbeit und Marketing abhängig.

183 Prüfung der verkehrlichen Wirkung der Ausweisungsflächen auf das gesamtstädtische Verkehrsnetz (Verkehrsmodell) 182 Vor allem auch bei den Jüngeren spielt der Besitz eines Autos immer weniger eine Rolle sobald die Angebote im Umweltverbund oder z.b. auch im Carsharing ausreichend gut bestehen. Hier kann ein Wandel begonnen werden. Unter Berücksichtigung der genannten Aspekte kann davon ausgegangen werden, dass die im Verkehrsmodell ermittelten Belastungen für die beiden Prognosehorizonte eine Maximalbelastung im Straßennetz darstellen. Bewertung der Prognosen bis 2030 in der kumulierten Betrachtung Durch die Schaffung neuen Wohnraums und die Ansiedlung weiterer Einwohner nehmen die Belastungen im Verkehrsnetz geringfügig zu. Es ist durch die geplanten Flächenausweisungen insgesamt auf keinem Streckenabschnitt des Verkehrsnetzes eine Überlastung zu erwarten. Die temporären Überlastungen in den Spitzenverkehrszeiten werden voraussichtlich geringfügig zunehmen. Für die Stufe zeigt das Modell im MIV (motorisierter Individualverkehr) zusätzliche absolute Belastungen von bis zu Kfz/24h in der Grabbrunnenstraße, was bei einer absoluten Querschnittsbelastung von Kfz/24h einer relativen Zunahme von rund 5,5 % entspricht. Die höchste relative Zunahme von rund 9,5 % ist in der Weilstraße mit einer zusätzlichen absoluten Belastung von 600 Kfz/24h bei einer Querschnittsbelastung von Kfz/24h zu erwarten. Bei der Stuttgarter Straße liegen die absolute (500 Kfz/24) und die relative Zunahme (3,7 %) bei einer absoluten Belastung von Kfz/24h beide im mittleren Bereich. Diese Zunahmen sind nur teilweise auf die Auswirkungen der Flächenentwicklungen des Flächennutzungsplans zurückzuführen. Die Veränderungen der Verkehrsstärken für die beiden Prognosehorizonte im MIV (motorisierter Individualverkehr) sind der nachfolgend dargestellten Tabelle zu entnehmen. Es ist jeweils die absolute und relative Veränderung der Verkehrsstärke dargestellt. Die Stufe beschreibt die kumulierte Veränderung der Verkehrsstärken bei Entwicklung aller Vorhaben aus den beiden Prognoseschritten 2020 und 2030, also der laufenden / absehbaren Entwicklung und der Entwicklung aller Flächen des Flächennutzungsplans. Dabei sind in der Tabelle die Felder farblich hinterlegt, die im Text erwähnt werden. Die Stufe beschreibt die kumulierten Veränderungen der Verkehrsstärken bei Entwicklung der aktuell im Verfahren befindlichen Vorhaben, die mit hoher Wahrscheinlichkeit bis 2020 umgesetzt sein werden. Die Stufe beschreibt die kumulierten Veränderungen der Verkehrsstärken bei Entwicklung aller im Flächennutzungsplan enthaltener Flächen im Vergleich zur Prognose bis Diese Stufe zeigt also die Netto-Wirkungen des Flächennutzungsplans auf, da nur diese Entwicklungen durch den neuen Flächennutzungsplan erst ermöglicht werden. Bei der Analyse der Veränderungen ist auffällig, dass die Stufe (Netto-Wirkungen FNP), an den neuralgischen Netzabschnitten nur sehr geringe Veränderungen bewirkt. Die zwei Abschnitte mit den stärksten Zunahmen sind die Stettener Straße (300 Kfz/24h 4,8 %) und die K 1215 (500 Kfz/24h 4,8 %). Stärkere, aber immer noch geringe Veränderungen, bringt die Stufe mit sich. In dieser Stufe ist es die Weilstraße (600 Kfz/24h 9,5 %), die die stärksten Veränderungen aufweist, gefolgt von der Grabbrunnenstraße (800 Kfz/24h 3,4 %) und der Geiselbachstraße (400 Kfz/24h 2,6 %).

184 Prüfung der verkehrlichen Wirkung der Ausweisungsflächen auf das gesamtstädtische Verkehrsnetz (Verkehrsmodell) 183 Abb. : Neuralgische Abschnitte im Esslinger Verkehrsnetz - Ergebnisse aus dem Verkehrsmodell: Veränderungen der Verkehrsstärken aus den Prognosen bis 2020 und bis 2030 an neuralgischen Netzabschnitten des Esslinger Verkehrsnetzes; Im Text erwähnte Abschnitte farblich hinterlegt Netzabschnitt Absolute Veränderung Relative Veränderung Absolute Veränderung Relative Veränderung Absolute Veränderung Kfz/24h Kfz/24h Kfz/24h Relative Veränderung Adenauerbrücke 800 2,1 % 400 1,0 % 400 1,0 % Schorndorfer Straße 500 2,0 % 200 0,8 % 300 1,2 % Hirschlandstraße - 0,0 % - 0,0 % - 0,0 % Ulmer Straße 100 0,6 % 100 0,6 % - 0,0 % Vogelsangbrücke 800 1,8 % 700 1,5 % 100 0,2 % Grabbrunnenstraß e ,5 % 800 3,4 % 500 2,1 % Mühlbergerstraße 500 2,3 % 200 0,9 % 300 1,3 % Wielandstraße 200 1,2 % 100 0,6 % 100 0,6 % Hegensberger Straße 200 2,3 % 200 2,3 % - 0,0 % Esslinger Straße 200 2,3 % 100 1,2 % 100 1,1 % Geiselbachstraße 600 3,8 % 400 2,6 % 200 1,3 % Krummenackerstra ße 400 3,1 % 200 1,6 % 200 1,5 % Stuttgarter Straße 500 3,7 % 300 2,2 % 200 1,4 % Hanns-Martin- Schleyer-Brücke 100 0,6 % 100 0,6 % - 0,0 % Weilstraße 600 9,5 % 600 9,5 % - 0,0 % Stettener Straße 300 4,8 % - 0,0 % 300 4,8 % K ,8 % 100 1,0 % 500 4,8 % Die Netto-Wirkungen der Entwicklungen der Flächen des Flächennutzungsplans auf die Verkehrsstärken an den neuralgischen Punkten des Esslinger Verkehrssystems sind also insgesamt sehr gering. Die Wirkungen der bereits im Verfahren befindlichen Entwicklungen sind auch gering, aber stärker als die des Flächennutzungsplans. Ein Hinweis zur Einordnung der Auswirkungen einer Verkehrszunahme am Beispiel Lärm: Eine Verdoppelung der Verkehrsstärke (also einer relativen Zunahme von 100 %) bewirkt aufgrund der logarithmischen Skala eine Erhöhung des Schalldruckpegels um 3 db. Eine Veränderung von 3 db ist gleichzeitig auch die Schwelle, ab der ein Mensch eine Lärmpegelveränderung erst wahrnehmen kann. Für die relativ am stärksten belastete Weilstraße ist im Flächennutzungsplan bereits nachrichtlich ein Trassenkorridor für eine Erschließungsstraße des Gewerbegebietes ohne Durchfahrung des Siedlungskörpers der Pliensauvorstadt ausgewiesen.

185 Prüfung der verkehrlichen Wirkung der Ausweisungsflächen auf das gesamtstädtische Verkehrsnetz (Verkehrsmodell) 184 Grundsätzlich wird Verkehrsinfrastruktur nicht für die absolute Spitzenbelastung ausgelegt, sondern es wird vor allem in hochbelasteten und verdichteten Räumen eine Überlastung in einem gewissen Maße (temporär zu Verkehrsspitzenzeiten) akzeptiert. Für neue Verkehrsanlagen wird üblicherweise die 30. oder 50. Spitzenstunde zur Dimensionierung herangezogen. Anders ist ein Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen an die knappe Ressource öffentlicher Raum nicht herstellbar. Dabei spielen z. B. wirtschaftliche, städtebauliche und raumgestalterische Gründe und Gründe der Aufenthaltsqualität eine wesentliche Rolle. Hinsichtlich der akzeptablen temporären Überlastungen weichen die subjektiven Einschätzungen der Verkehrsteilnehmer häufig stark von der verkehrsplanerischen Sichtweise und Bewertung ab, vor allem bei Planungen mit weiten Zeithorizonten. In der Diskussion über die Auswirkungen von Verkehrsbelastungen ist dem Schutz der Anwohner (z.b. vor Lärm und Abgasen) ein höheres Gewicht zu geben als der Qualität des Verkehrsablaufs für die Verkehrsteilnehmer (z. B. Reisezeitverlängerungen). Die Stadt Esslingen am Neckar erfüllt die Funktion eines Mittelzentrums in der dicht besiedelten und wirtschaftsstarken Metropolregion Stuttgart. In Räumen mit so hoher Verdichtung und Verflechtung verschiedener Nutzungen sind temporäre Überlastungen in weiten Teilen des Verkehrsnetzes und verstärkt an neuralgischen Punkten zu erwarten. Das Esslinger Verkehrsnetz verfügt nicht über Umgehungsstrecken für regionale Durchgangsverkehre. Insofern müssen auch die Durchgangsverkehre längs und quer des Neckartals durch den Stadtkörper geleitet werden. Die temporären Überlastungen liegen aber meist in den starken Quell-, Ziel- und Binnenverkehren begründet, die auf engem Raum abgewickelt werden müssen. Durchgangsverkehre verstärken diese Überlastungen in manchen Netzabschnitten, sind aber insgesamt (die B10 ausgenommen) nicht als ursächlich anzusehen.

186 Übernahmen aus dem Landschafts- und Umweltplan in den Flächennutzungsplan Übernahmen aus dem Landschafts- und Umweltplan in den Flächennutzungsplan 12.1 Übernahme von geplanten Grünflächen, Sonderbauflächen Gartenhausgebiet und Flächen für die Forstwirtschaft Die im Flächennutzungsplan (FNP) Esslingen 2030 dargestellten geplanten Neuausweisungen von Grünflächen einschließlich Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Gartenhausgebiet sowie die geplanten Flächen für die Forstwirtschaft werden in der Anlage in Gebietssteckbriefen in kurzer Form beschrieben. Bei den Flächen, handelt es sich um Übernahmen aus dem Landschafts- und Umweltplan und um folgende Gebietskategorien: - geplante Grünflächen mit der Zweckbestimmung Friedhof als langfristige Erweiterungsoptionen der bestehenden Friedhöfe in Sulzgries und Zell - geplante Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingartenanlage (Erweiterung Kleingartenanlage Domäne Weil), - geplante Sonderbaufläche Gartenhausgebiet Champagne, - geplante Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage/Landschaftspark, - geplante Flächen für die Forstwirtschaft. Mit Ausnahme der geplanten Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage/Landschaftspark wurden für alle geplanten Neuausweisungen artenschutzrechtliche Voreinschätzungen vorgenommen (Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung 2013 und 2017). Die als Parkanlage/Landschaftspark geplanten Grünflächen sollen im Wesentlichen einer naturnahen Landschafts- und Freiraumentwicklung dienen. Für die damit verbundenen langfristigen Entwicklungsziele sind in der Regel keine erheblichen artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten bzw. mögliche Konflikte können auf der Ebene des Flächennutzungsplans nicht hinreichend genau prognostiziert werden, sondern erst beim Vorliegen konkreter Planungsabsichten. Geplante Neuausweisung von Grünflächen mit Zweckbestimmung Friedhof Kurzzeichen Bezeichnung Größe in ha F 1 Grünfläche Erweiterung Friedhof Sulzgries 2,0 F 3 Grünfläche Erweiterung Friedhof Zell 0,05 Summe Neuausweisungen Grünflächen mit Zweckbestimmung Friedhof 2,05

187 Übernahmen aus dem Landschafts- und Umweltplan in den Flächennutzungsplan 186 Geplante Neuausweisung von Grünflächen mit Zweckbestimmung Dauerkleingartenanlage Bezeichnung Größe in ha KG 1 Grünfläche Dauerkleingartenanlage Domäne Weil 0,9 Summe Neuausweisungen Grünflächen mit Zweckbestimmung Dauerkleingartenanlage 0,9 Größe in ha GH 1 Sonderbaufläche Gartenhausgebiet Champagne 2,0 Summe Umwidmungen Sonderbauflächen Gartenhausgebiete 2,0 Die Sicherung und Entwicklung der Landschaft im Außenbereich wird durch die Ausweisung von Grünflächen mit Zweckbestimmung Parkanlage Landschaftspark festgelegt. Je nach Lage im Landschaftsraum können die ausgewiesenen Grünflächen unterschiedliche Funktionen (Erholung, Klimaschutz, Wasserrückhaltung, Gewässerentwicklung, Arten- und Biotopschutz) übernehmen. Dabei können einzelne Flächen mehrere Funktionen erfüllen. Kurzzeichen Geplante Umwidmungen von Sonderbauflächen Gartenhausgebiete Kurzzeichen Bezeichnung Geplante Neuausweisung von Grünflächen mit Zweckbestimmung Parkanlage / Landschaftspark Kurzzeichen Bezeichnung Größe in ha G 01 Grünfläche Oberer Geiselbach 3,3 G 02 Grünfläche Bregelbach 0,2 G 03 Grünfläche Oberer Hainbach 7,0 G 04 Grünfläche Lindhaldenweg 0,8 G 05 Grünfläche Mittlerer Hainbach 12,1 G 06 Grünfläche Unterer Belzbach 0,4 G 07 Grünfläche Mühlhalde Kennenburg 2,5 G 08 Grünfläche Unterer Hainbach Oberesslingen 4,5 G 09 Grünfläche Hainbach Ortslage Oberesslingen 0,3 G 10 Grünfläche Zimmerbach Oberesslingen 3,1 G 12 Grünfläche Rohräcker 1,1 G 13 Grünfläche Blienshalde 1,3 G 14 Grünfläche Neckarufer Mettinger Wiesen 1,9 G 15 Grünfläche Neckarufer Gießerei Mettingen 0,8 G 17 Grünfläche Westpark 0,7 G 18 Grünfläche Krummenackerstraße 0,4 Summe Neuausweisungen Grünflächen 40,4

188 Übernahmen aus dem Landschafts- und Umweltplan in den Flächennutzungsplan 187 Zusätzlich zu den bestehenden Waldflächen werden Aufforstungsflächen dargestellt. Die geplanten Waldflächen sollen überwiegend als potenzielle forstrechtliche Ausgleichsflächen planerisch gesichert und nur im Bedarfsfall für den Waldausgleich herangezogen werden; einzelne geplante Waldflächen dienen primär der ökologischen Aufwertung z. B. der Entwicklung von gewässerbegleitendem Auwald Geplante Neuausweisung von Flächen für die Forstwirtschaft Kurzzeichen Bezeichnung Größe in ha W 07 Fläche für die Forstwirtschaft Oberer Forstbach 1,5 W 09 Fläche für die Forstwirtschaft Schießanlage Sirnau 0,6 W 10 Fläche für die Forstwirtschaft Südlich K 1215 (Teilflächen) 3,2 W 12 Fläche für die Forstwirtschaft Eisberg 0,2 Summe Neuausweisungen Flächen für die Forstwirtschaft 5,5

189 Übernahmen aus dem Landschafts- und Umweltplan in den Flächennutzungsplan Suchräume für Kompensationsmaßnahmen Die Übernahme von Suchräumen für Kompensationsmaßnahmen erfolgt als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gemäß 5 (2) Nr. 10 BauGB. Die Suchräume für Kompensationsmaßnahmen beziehen sich dabei auf Suchräume im Außenbereich und Suchkorridore im besiedelten Bereich. Hintergrund der Ausweisung der Suchräume für Kompensationsmaßnahmen ist der Grundsatz, dass eine Bauleitplanung nur dann erforderlich ist, wenn die durch ihn veranlassten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft kompensiert werden können. Der Planungsebene des Flächennutzungsplanes angemessen ist dabei der Nachweis, dass potenziell durch die Darstellung von Bauflächen ausgelöste Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können in quantitativer und qualitativer Hinsicht. Da die tatsächlichen Ausmaße der Eingriffe erst durch die nachfolgende verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) festgesetzt und ermittelt werden können, wird auf der Ebene des FNPs kein detaillierter quantitativer Nachweis geführt. Als Nachweis wird die Ausweisung von geeigneten Suchräumen im FNP geführt, wobei eine quantitative Abschätzung des erforderlichen Ausgleichsumfangs geprüft wird. Die Abgrenzung von Suchräumen für Kompensationsmaßnahmen bezieht sich auf den naturschutzrechtlichen Ausgleich, den artenschutzrechtlichen Ausgleich und den klimarelevanten Ausgleich. Die Suchräume für Kompensationsmaßnahmen sind Teil des Ökokontos der Stadt Esslingen und integrieren Aspekte der Biotopvernetzung und des Bodenschutzes. Zur Konkretisierung des Biotopverbundes auf kommunaler Ebene werden die Zielvorgaben des landesweiten Konzepts zur Biotopvernetzung für feuchte, mittlere und trockene Standorte ebenso berücksichtigt wie die Vorschläge des Verbandes Region Stuttgart. Ein besonderer Schwerpunkt für die Ausweisung von Suchräumen liegt auf den großen, zusammenhängenden Streuobstwiesenbereichen im Hangbereich unterhalb des Schurwaldes. Der Bereich zwischen Wiflingshausen und Rüdern ist im landesweiten Biotopverbundkonzept als Kernraum und Suchraum für mittlere und trockene Standorte dargestellt, der Bereich östlich von Hegensberg bis Oberhof und Kimmichsweiler ist als Suchraum für feuchte Standorte dargestellt. Zur Vermeidung von Konflikten mit der Landwirtschaft wird auf eine großflächige Ausweisung von Suchräumen in intensiv landwirtschaftlichen Bereichen verzichtet. Hier sollen punktuelle Maßnahmen in Abstimmung mit der Landwirtschaft durchgeführt werden. Dies gilt für die Weinberge zwischen Mettingen und Neckarhalde sowie für die zusammenhängenden Lößflächen in Rüdern, Sulzgries, Krummenacker und Neckarhalde und auf den Fildern (Berkheim). Im Biotopverbundkonzept der Region Stuttgart werden die Hangbereiche unterhalb des Schurwaldes weitgehend als Kernflächen (ohne Differenzierung der Standortqualitäten) ausgewiesen.

190 Übernahmen aus dem Landschafts- und Umweltplan in den Flächennutzungsplan 189 Konzept für die Stadt Esslingen am Neckar Die Abgrenzung der Suchräume für Kompensationsmaßnahmen in Esslingen basiert auf den Leitbildern für die Landschaftsentwicklung der verschiedenen naturräumlichen Untereinheiten unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Ausgleichsflächen, der geschützten Biotope und der geplanten grünordnerischen Maßnahmen im Außenbereich. Übergeordnetes Leitbild Das übergeordnete Leitbild für den Landschaftsraum von Esslingen mit seinen unterschiedlichen Untereinheiten ist die Erhaltung der landschaftlichen Vielfalt und die Sicherung und Verbesserung der Vernetzung von Landschaftsteilen. Leitbild für die Schurwaldhänge (Streuobstbereiche) Die großflächigen, zusammenhängenden Streuobstbereiche und deren extensive Nutzung sollen erhalten und in ihrer Qualität verbessert werden. Dabei wird die Sicherung mittlerer, trockener und feuchter Standorte angestrebt. Zusätzlich dienen diese Bereiche der Förderung von Tierarten der Streuobstbereiche (Zielarten Wendehals, Halsbandschnäpper). Leitbild für den Neckartalraum (Neckar und Seitentäler) Die Fließgewässer im Landschaftsraum Neckartal sollen vernetzt werden durch Sicherung und Entwicklung der Uferrandstreifen. Die vorhandenen Freibereiche im Talgrund (Pliensauvorstadt, Sirnau) sollen gesichert werden für die landwirtschaftliche Produktion (gute Anbaubedingungen), als Lebensräume für Offenlandarten und als klimatische Ausgleichsflächen und für Freizeitaktivitäten. Die innerstädtischen, stark verdichteten Siedlungsflächen sollen ökologisch aufgewertet werden insbesondere unter Gesichtspunkten der Klimaanpassung (z.b. durch Baumpflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünungen). Leitbild für den südlichen Neckarhang Die zusammenhängenden Waldflächen und Gehölzbestände am südlichen Talhang zwischen Filder und Neckaraue sollen erhalten und als Flächen des Biotopverbundes und des klimatischen Ausgleichs ergänzt werden. Dies entspricht der Ausweisung durch den Verband Region Stuttgart als Verbindungsfläche Wald (VRS 2015, Karte 6). Leitbild für die Filder (Ackerflächen des Offenlandes) Die Sicherung der Böden mit hoher Anbauqualität für die landwirtschaftliche Nutzung wird angestrebt. Dabei soll die Bedeutung des Offenlandes für die Erholungsnutzung und die Erreichbarkeit der Flächen verbessert werden. Zur Sicherung von Tierarten des Offenlandes sollen kleinflächige Maßnahmen in Abstimmung mit der Landwirtschaft realisiert werden. Leitbild für den Schurwald Die großen, zusammenhängenden Waldflächen auf den Höhen des Schurwaldes sollen erhalten und ggf. durch arrondierende kleinere Aufforstungsflächen ergänzt werden.

191 Übernahmen aus dem Landschafts- und Umweltplan in den Flächennutzungsplan 190 Methodische Basis für die Darstellung der Suchräume für Kompensationsmaßnahmen: Für die Darstellung potenzieller Suchräume im FNP werden Flächen großzügig abgegrenzt, die über den künftig zu erwartenden Bedarf deutlich hinausgehen, um Handlungsräume bei der Umsetzung zu erlangen. Die künftigen Kompensationsmaßnahmen werden langfristig nur einen kleinen Teil der abgegrenzten Suchräume ausfüllen. Der Bedarf an Ausgleichsflächen kann auf der Ebene des FNPs nur grob abgeschätzt werden, da die Beeinträchtigungen erst auf der verbindlichen Bauleitplanungsebene festgelegt werden. Ausgleichsmaßnahmen, die durch andere Verursacher, z.b. Infrastrukturplanungen, verursacht werden, sollen auch in die Suchräume integriert werden. Die Berechnungsmethode für die Eingriffs-Ausgleichsbilanz erfolgt nach der Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg. Für jede konkrete Ausgleichsmaßnahme ist der Nachweis zu erbringen, dass der erforderliche Ausgleichsbedarf durch die geplanten Maßnahmen kompensiert werden kann. Dies erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bzw. auf der Ebene der Vorhabenzulassungen. Die Suchräume für Kompensationsmaßnahmen erstrecken sich insbesondere auf die Seitentäler des Neckar (Geiselbach, Hainbach, Zimmerbach, Forstbach), die Hangbereiche mit den Streuobstbeständen auf der Nordseite des Neckar sowie auf die Hangbereiche südlich des Neckar. Vorhandene und geplante Grünflächen, Friedhöfe und Kleingartengebiete sind ebenso Bestandteil der Suchräume wie Flächen innerhalb der Kaltluftentstehungs- und -abflussbereiche oberhalb der Siedlungen (Signatur im FNP: -Sicherung von Kaltluftentstehung und Kaltluftabfluss). In die Suchräume werden Guthabenflächen und bereits zugeordnete Kompensationsflächen des Ökokontos integriert, wodurch die Wirksamkeit künftiger Maßnahmen gesteigert werden soll. Die abgegrenzten und im FNP dargestellten Grenzen der Suchräume werden ergänzt durch zwei Maßnahmen: 1. Flächen innerhalb der bestehenden Siedlung und entlang des Neckar, die ökologisch aufgewertet werden sollen; 2. Kleinflächige Maßnahmen des Artenschutzes im Offenland (z.b. Buntbrachen, Ackerrandstreifen), die nur im Landschafts- und Umweltplan erwähnt, nicht aber im Plan dargestellt werden.

192 Übernahmen aus dem Landschafts- und Umweltplan in den Flächennutzungsplan 191 Beschreibung der Suchräume und der Suchkorridore: Die im Landschafts- und Umweltplan abgegrenzten Suchräume im Außenbereich (1 bis 7) kommen aufgrund ihrer Standorteigenschaften und Vernetzung im Raum für schwerpunktmäßig unterschiedliche Kompensationsmaßnahmen in Frage. Zusätzlich werden Suchkorridore im besiedelten Bereich abgegrenzt, die für unterschiedliche und z.t. Gewässer begleitende Maßnahmen geeignet sind. Neckartalraum (Neckar und Seitentäler) Neckar (Suchkorridor) Der Neckar als Schifffahrtsstraße stellt einen teilweise stark belasteten Wasserkörper dar. Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Situation beziehen sich wesentlich auf die Ufer und die angrenzenden Freiflächen in der Aue. Die begonnenen Maßnahmen zur Verwirklichung des Landschaftsparks Neckar werden ergänzt durch ausgewiesene Grünflächen (G 14 bis G 16), in denen kompensatorische Maßnahmen realisiert werden können. Die Uferbereiche sollen zudem zur Verbesserung der Erholung und zur Herstellung eines Biotopverbunds beitragen. Rossneckar (Suchkorridor) Der Rossneckar stellt einen besonderen Suchraum im innerstädtischen Bereich von Esslingen dar. Ziel von Kompensationsmaßnahmen ist die Verbesserung der ökologischen Funktion als Lebensraum für aquatische Zönosen. Dabei stehen Maßnahmen zur Verbesserung von Sohle und Ufer ebenso im Blickfeld wie Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit, wie sie bereits im Wehrbereich durchgeführt wurden. Das Gewässer und der uferbegleitende Gehölzbestand stellen wichtige Flächen für den klimatischen Ausgleich dar. Ziel künftiger Maßnahmen ist die Sicherung und Verbesserung des klimatischen Ausgleichs und der Durchlüftung. Nördlicher Neckarhang (Suchräume 1 und 2) Bei den Suchräumen 1 und 2 sollen die vorhandenen Biotopstrukturen ergänzt werden, um positive Synergieeffekte für die lokalen tierökologischen Populationen zu erreichen. Geiselbachtal (Suchraum 3) Der Suchraum 3 soll wesentlich zur Verbesserung der Grünstrukturen im Siedlungsbereich (Suchräume 3.1 und 3.2) und zur Erhaltung und Verbesserung der klimaökologischen Funktionen im Einzugsgebiet des Geiselbaches dienen (3.3 bis 3.4). Die Möglichkeiten der Abgrenzung von Suchräumen für Kompensationsmaßnahmen im Geiselbachtal sind eingeschränkt, da große Teil des Talraumes überbaut sind. Daher liegt ein wesentlicher Teil der potentiellen Flächen im besiedelten Bereich. Darüber hinaus sollen die vorhandenen und kleinflächig erweiterten Grünflächen als Suchräume dienen ebenso wie die oberhalb der Siedlung liegenden Freiflächen mit hoher Bedeutung für den klimatischen Ausgleich. Am westlichen Rand von Sulzgries werden Flächen zur Sicherung der Böden vor möglichen Erosionen als Folge von Starkregenereignissen durch den Klimawandel ausgewiesen. Im Unterlauf des Geiselbaches, der vollständig verdolt ist, sollen Kompensationsmaßnahmen im Siedlungsbereich umgesetzt werden, die insbesondere der Klimaanpassung (Verbesserung der Durchlüftung, Vermeidung der Aufheizung) dienen sollen.

193 Übernahmen aus dem Landschafts- und Umweltplan in den Flächennutzungsplan 192 Hainbachtal (Suchraum 4) Der Suchraum 4.1 soll in Verbindung mit der Ausweisung von Grünflächen mit der Funktion Landschaftspark zur Verbesserung der Biotopvernetzung entlang des Gewässerlaufes und zur Rückhaltung von Oberflächenwasser dienen. Das Hainbachtal stellt einen zentralen Suchraum dar mit vielfältigen Funktionen. Durch die Ausweisung von Grünflächen in Verbindung mit vorhandenen Grünflächen entsteht ein durchgängiges Band von Freibereichen, das Funktionen der Biotopvernetzung, der Kaltluftentstehung und des Kaltluftabflusses, der Oberflächenwasserretention sowie der Erholungsnutzung dient. Der Wirkraum wird durch die Verbindung zu den Suchräumen in den Streuobstbereichen mit dem Ziel der Stärkung vorhandener Tierpopulationen erweitert. Im Unterlauf des Hainbaches werden die Suchräume in den Freiflächen ergänzt durch Siedlungsflächen, die eine ökologische Aufwertung erfahren sollen, ergänzt. Zimmerbach und Forstbach (Suchraum 5) Der Suchraum erstreckt sich über die Einzugsbereiche von Zimmerbach und Forstbach und stellt eine wichtige klimatische Ausgleichsfläche dar mit hoher Bedeutung für die Durchlüftung und Abkühlung der besiedelten Bereiche im Talgrund (Zell, Oberesslingen, Innenstadt). Im Unterlauf der Gewässer wurden bereits Maßnahmen zur Renaturierung realisiert. Die Vernetzung soll durch ergänzende Maßnahmen im Siedlungsbereich verbessert werden. Neckaraue Auf den intensiv landwirtschaftlich genutzten Freiflächen im Neckartalgrund (Pliensauvorstadt, Sirnau) werden keine großflächigen Suchräume abgegrenzt, da hier der landwirtschaftlichen Nutzung ein gewisser Vorrang eingeräumt wird. Hier sollen kleinflächige Maßnahmen für den Artenschutz in Abstimmung mit der Landwirtschaft umgesetzt werden. Südlicher Neckarhang (Suchräume 6 und 7) Die strukturreichen Freiflächen am Hang zwischen Zollberg und Pliensauvorstadt sowie zwischen Zollberg und Berkheim sollen gesichert und durch kleinflächige Maßnahmen ergänzt werden. Dabei soll dem klimatischen Ausgleich Rechnung getragen werden (keine geschlossenen Gehölzpflanzungen). Der Suchraum 6 soll u.a. der Förderung der siedlungsrelevanten Durchlüftung im Neckartal dienen. Der Suchraum 7 erfüllt Funktionen sowohl für die Vernetzung von Gehölzstrukturen als auch für das Lokalklima. Schurwaldhänge (Streuobstbereiche, Suchräume 4 und 5) In den Suchräumen 4 und 5 liegt der Schwerpunkt möglicher Maßnahmen in der Verbesserung der Biotopkomplexe in den Streuobstwiesen, wodurch insbesondere die Bedingungen für die lokale Population des Wendehalses verbessert werden sollen. Gleichzeitig kommt diesen Suchräumen eine hohe Bedeutung zu für die Sicherung und Verbesserung der lokalklimatischen Verhältnisse im Hainbachtal und im Bereich von Zimmer- und Forstbach. Die Abgrenzung von Suchräumen in den Streuobstbereichen der Schurwaldhänge hat die Sicherung und Verbesserung der Lebensbedingungen für streng geschützte und bedrohte Tierarten (Vogelarten wie dem Wendehals, dem Grünspecht oder dem Halsbandschnäpper, Fledermäuse) zum Ziel (mögliche CEF-Maßnahmen des Artenschutzes). Die großflächige Ausweisung von Suchräumen im Hangbereich zwischen Hegensberg, Oberhof, Kimmichsweiler und Zell bezieht sich auf einen Schwerpunkt der Wendehalspopulation in Esslingen

194 Übernahmen aus dem Landschafts- und Umweltplan in den Flächennutzungsplan 193 und soll Möglichkeiten für die Realisierung von CEF-Maßnahmen bieten, die möglicherweise durch Eingriffe in Randzonen derzeitiger Brutplätze erforderlich werden. Die Suchräume zwischen Hegensberg, Kennenburg, Liebersbronn und Wiflingshausen sollen für die genannten Arten als Habitate und vernetzende Trittsteine dienen. Der Suchraum an der Neckarhalde (1) soll die vorhandene Population des Wendehalses sichern und langfristig stärken. Neben dem artenschutzrechtlichen Potenzial kommt den Flächen in den Streuobstwiesen eine große Bedeutung für den Klimaausgleich und die landschaftsbezogene Erholungsnutzung zu. Die Sicherung unterschiedlicher Standorte (trocken, mittel, feucht) wird angestrebt. Schurwald Die Waldflächen des Schurwaldes haben eine hohe Bedeutung als klimatische Ausgleichsfläche und für die Frischluftproduktion. Innerhalb der Waldflächen können bei Bedarf Maßnahmen zur Verbesserung der Struktur (Ruheflächen) umgesetzt werden. Zusätzlich sind Ergänzungen durch Aufforstungen im Randbereich vorgesehen. Es erfolgt keine flächige Ausweisung von Suchräumen. Filder Auf den Flächen der Filder (Berkheim) werden keine großflächigen Suchräume für Kompensationsmaßnahmen abgegrenzt, da Flächenverluste für die intensive landwirtschaftliche Nutzung vermieden werden sollen. Potenziell eignet sich dieser Raum für kleinflächige artenschutzrechtliche Maßnahmen, die in Abstimmung mit der Landwirtschaft entwickelt und umgesetzt werden sollen.

195 Kennzeichnungen und nachrichtliche Darstellungen Kennzeichnungen und nachrichtliche Darstellungen 13.1 Denkmalschutz Entsprechend 5 (4) BauGB sollen im Flächennutzungsplan nach Landesrecht denkmalgeschützte Mehrheiten von baulichen Anlagen nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen werden. Vor dem Hintergrund der Vielzahl nach 2, 12, 19, 22 und 28 Denkmalschutzgesetz Baden- Württemberg (DSchG BW) geschützten archäologischen Kulturdenkmalen, Bau- und Kunstdenkmalen und geschützten Frei-, Grün- und Wasserflächen insbesondere innerhalb des Esslinger Altstadt wird zur Sicherstellung der Lesbarkeit des Flächennutzungsplans auf eine unmittelbare Darstellung in der Plandarstellung des Flächennutzungsplans zunächst verzichtet. Die nach Landesrecht geschützten Denkmale sind jedoch im Landschafts- und Umweltplan dargestellt. Es wird hier auf die Aussagen des Landschafts- und Umweltplans verwiesen. Im Hinblick auf die neu zur Ausweisung vorgesehenen geplanten Bauflächen sind in Bezug auf denkmalpflegerische Belange folgende Hinweise zu berücksichtigen: - Geplante Wohnbaufläche Obertal / südlich Färber (Wä 1): Im Plangebiet können ggfs. noch Reste der Palm schen Wasserleitung zu Trage treten, was noch anhand von Archivrecherchen zu überprüfen ist. Ggfs. kommt diesen Funden Kulturdenkmaleigenschaft zu und die Planung muss hierauf reagieren. Eine Berücksichtigung hat auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu erfolgen. - Die geplante Sonderbaufläche Handel Südlich der K 1215 (Si 1) berührt ein vorgeschichtliches Siedlungsareal in der Flur Untere Ebene. Es bedarf im Plangeltungsbereich dieser Fläche der Beteiligung der archäologischen Denkmalpflege bei jeder Form von Erdeingriffen. Eine Berücksichtigung hat auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu erfolgen. Bei den übrigen Flächen und die Bestandsflächen wird auf die Einhaltung der Bestimmungen der 20 und 27 DSchG verwiesen.

196 Kennzeichnungen und nachrichtliche Darstellungen 195 Abb.: Nach Landesrecht geschützte Denkmale innerhalb der Gesamtgemarkung Esslingen

197 Kennzeichnungen und nachrichtliche Darstellungen 196 Abb.: Nach Landesrecht geschützte Denkmale: Auszug Innenstadtbereich

198 Kennzeichnungen und nachrichtliche Darstellungen Altlasten, Altlastenverdachtsflächen Entsprechend 5 (3) Satz 3 BauGB sollen im Flächennutzungsplan für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen gekennzeichnet werden, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Die Fachkommission Städtebau der ARGEBAU hat am 26. September 2001 einen Mustererlass zur Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen, insbesondere Altlasten, bei der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren veröffentlicht. In diesem werden auch Handlungshilfen zu der oben genannten Kennzeichnung gegeben. Ein Bauleitplan darf laut Mustererlass der ARGEBAU keine städtebaulichen Missstände oder Gefahrentatbestände im Sinne des allgemeinen Ordnungsrechts oder Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen i. S. d. schädlichen Bodenveränderungen nach dem BBodSchG hervorrufen oder festschreiben. Vielmehr hat der Flächennutzungsplan bereits unterhalb dieser Schwelle Schutz vor unzumutbaren Nachteilen und Belästigungen zu gewährleisten (sog. Bauleitplanerisches Vorsorgeprinzip). Aufgabe der Kennzeichnung nach 5 (3) Nr. 3 BauGB ist es, für die nachfolgenden planerischen Verfahren auf mögliche Gefährdungen durch Bodenbelastungen und die erforderliche Berücksichtigung hinzuweisen ("Warnfunktion"). Vor diesem Hintergrund wurde das Büro Arcadis Germany GmbH, Stuttgart beauftragt, in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Esslingen (Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz) eine Beurteilung vorzunehmen, welche Flächen im Sinne des 5 (3) Absatz 3 gekennzeichnet werden sollen. Hierzu erfolgte ein Rückgriff auf das bei der Unteren Bodenschutzbehörde vorhandene Bodenschutz- und Altlastenkataster, im dem sowohl Altlasten/Altlastverdachtsflächen als auch Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des 2 BBodSchG verzeichnet sind. Auf das vorliegende Fachgutachten wird verwiesen. Im Ergebnis wurden 68 Einzelflächen zur Kennzeichnung im FNP 2030 der Stadt Esslingen als für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind vorgeschlagen. Diese Flächen wurden in den vorliegenden Entwurf des Flächennutzungsplans nachrichtlich übernommen. Es handelt sich hierbei um folgende auf der Gemarkung der Stadt Esslingen am Neckar liegende Flächen mit Vorschlag zur Kennzeichnung:

199 Kennzeichnungen und nachrichtliche Darstellungen 198 Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen (B) (Stand Arcadis, ): Nr. FLAECHE FLAECHEN_TYP BEWER- TUNGS- DATUM BEWEIS- NIVEAU B Industrie-/Gewerbestandort B Industrie-/Gewerbestandort B Industrie-/Gewerbestandort B Industrie-/Gewerbestandort B Unfall/Störfall mit gefährlichen Stoffen B Unfall/Störfall mit gefährlichen Stoffen B Industrie-/Gewerbestandort B Industrie-/Gewerbestandort B Industrie-/Gewerbestandort B Industrie-/Gewerbestandort B Unfall/Störfall mit gefährlichen Stoffen B Industrie-/Gewerbestandort B Industrie-/Gewerbestandort WIRKUNGSPFAD HAND- LUNGS- BEDARF KRITERIUM Boden Grundwasser B Gefahrenlage hinnehmbar Boden Grundwasser B Gefahrenlage hinnehmbar Boden Grundwasser B Gefahrenlage hinnehmbar Boden B nach Grundwasser Sanierung Gefahrenlage hinnehmbar Boden Grundwasser B Gefahrenlage hinnehmbar Boden Grundwasser B Gefahrenlage hinnehmbar Boden Grundwasser B Gefahrenlage hinnehmbar Boden Grundwasser B Gefahrenlage hinnehmbar Boden Grundwasser B Gefahrenlage hinnehmbar Boden Grundwasser B Gefahrenlage hinnehmbar Boden Grundwasser B Gefahrenlage hinnehmbar Boden Grundwasser B Gefahrenlage hinnehmbar Boden Grundwasser B Gefahrenlage hinnehmbar Nutzung gem. FNP M G M GBD M M G G G G M G M Altlasten und Altlastenverdachtsflächen (A) (Stand Arcadis, ): Nr. FLAECHEN_N FLAECHEN_TYP BEWER- TUNGS- DATUM BEWEIS- NIVEAU WIRKUNGSPFAD Handlungsbedarf KRITERIUM Nutzung gem. FNP A Altstandort A Altablagerung A Altstandort A Altstandort A Altablagerung A Altstandort A Altstandort A Altstandort A Altablagerung A Altstandort A Altstandort A Altstandort A Altstandort A Altablagerung Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser Gefahren durch Deponiegas Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser DU K B nach Sanierung B nach Sanierung B B K nach Sanierung B nach Sanierung B nach Kontrolle B B B B B Gefahrenlage derzeit hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar Gefahrenlage derzeit hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar G GBD/G M G G M M W W GBD W G G W

200 Kennzeichnungen und nachrichtliche Darstellungen 199 A Altstandort A Altstandort A Altstandort A Altstandort A Altstandort A Altstandort A Altstandort A Altstandort A Altstandort A Altstandort A Altstandort A Altstandort A Altstandort A Altablagerung A Altablagerung A Altablagerung A Altstandort A Altstandort A Altstandort A Altstandort A Altstandort A Altstandort A Altstandort A Altstandort A Altablagerung A Altstandort A Altstandort A Altstandort A Altstandort A Altablagerung A Altstandort A Altstandort Boden - Grundwasser B Gefahrenlage hinnehmbar Boden - Gefahrenlage Grundwasser B hinnehmbar Boden - Gefahrenlage Grundwasser B hinnehmbar Boden - Gefahrenlage Grundwasser B hinnehmbar Boden - Gefahrenlage Grundwasser B hinnehmbar Boden - Gefahrenlage Grundwasser B hinnehmbar Boden - Gefahrenlage Grundwasser B hinnehmbar Boden - Dekontaminationsmaßn Grundwasser S ahme Boden - Dekontaminationsmaßn Grundwasser S ahme Boden - Grundwasser S Sicherungsmaßnahme Boden - B nach Gefahrenlage Grundwasser Sanierung hinnehmbar Boden - B nach Gefahrenlage Grundwasser Sanierung hinnehmbar Boden - Gefahrenlage Grundwasser B hinnehmbar Boden - Gefahrenlage Grundwasser B hinnehmbar Boden - Gefahrenlage Grundwasser B hinnehmbar Boden - Gefahrenlage Grundwasser B hinnehmbar Boden - Grundwasser B Gefahrenlage hinnehmbar Boden - Gefahrenlage Grundwasser B hinnehmbar Boden - Gefahrenlage Grundwasser B hinnehmbar Boden - Gefahrenlage Grundwasser B hinnehmbar Boden - Gefahrenlage Grundwasser B hinnehmbar Boden - Dekontaminationsmaßnahme Grundwasser S Boden - Dekontaminationsmaßnahme Grundwasser S Boden - Grundwasser S Sicherungsmaßnahme Boden - Grundwasser DU Boden - Grundwasser DU Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser B nach Sanierung B nach Sanierung B nach Sanierung B nach Kontrolle B nach Kontrolle B Gefahrenlage hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar G G/VB M M GBD M W M G/VB G G W M GR/SV/G G/GBD W/M Grünfläche/ Landschaftspark G M W G G G M Sportplatz G Sonderbaufläche (Hochschule) M M W Straßenfläche, Hauptverkehrsstraße (genutzt als gewerbl. Parkplatz) M

201 Kennzeichnungen und nachrichtliche Darstellungen 200 A Altstandort A Altstandort Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser B B Gefahrenlage hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar W M A Altablagerung A Altablagerung A Altablagerung Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser B B B Gefahrenlage hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar Landwirtschaft G Landwirtschaft A Altablagerung A Altablagerung A Altstandort A Altstandort A Altstandort A Altstandort Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser Boden - Grundwasser B B B B B B Gefahrenlage hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar Gefahrenlage hinnehmbar Sportplatz/Aktivspielplatz /GBD G G W G G DU = Detailuntersuchung, B = Belassen, S = Sanierung 13.3 Bauflächen ohne zentrale Abwasserbeseitigung Nach 5 Abs. 2 Nr. 1 Halbs. 2 sind Bauflächen, für die keine zentrale Abwasserbeseitigung vorgesehen ist, im Flächennutzungsplan zu kennzeichnen. Damit soll darauf hingewiesen werden, dass bei dem Maß der baulichen Nutzung, ggf. auch bei der Art der baulichen Nutzung, besonders auf die Abwasserfragen Rücksicht zu nehmen ist. Dies wirkt sich vor allem bei der Aufstellung der Bebauungspläne aus (z.b. Festsetzung einer niedrigen Geschossflächenzahl und von Mindestgrundstücksgrößen), aber auch bei Vorhaben im Außenbereich, für deren Zulässigkeit der Flächennutzungsplan nach Maßgabe des 35 Abs. 3 Bedeutung erlangen kann, und für die Satzung nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr Störfallbetriebe Entsprechend der Mitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom befinden sich im Kontext des Plangeltungsbereichs des Flächennutzungsplans folgende Störfallbetriebe: - Betriebsgelände der Firma Hexion Stuttgart GmbH, Fritz-Müller-Straße Betriebsgelände der Stadtwerke Esslingen, Fritz-Müller-Straße 60 - Heizkraftwerk der EnBW am Standort Altbach (angrenzend an den Plangeltungsbereich) Die Störfallbetriebe sind in der Plandarstellung des Flächennutzungsplans nachrichtlich vermerkt

202 Kennzeichnungen und nachrichtliche Darstellungen Verlauf der HQ100-/ HQextremGrenzen im Kontext des Hochwasserrisikomanagements Es ist die Aufgabe der Kommunen, mit dem Flächennutzungsplan die Siedlungsentwicklung so zu gestalten, dass neue Risiken durch Hochwasser verhindert und bestehende reduziert werden. Dazu zählt der Rückhalt von Wasser in der Fläche ebenso wie der Verzicht auf neue Bebauung in hochwassergefährdeten Bereichen. Basierend auf den vorhandenen Hochwassergefahrenkarten werden auf Basis des 5 (4a) BauGB in der Plandarstellung die Grenzen des HQ 100-Linien (Hauptwasserkörper als geschützter Bereich bei HQ 100) nachrichtlich vermerkt. Aus Vorsorgegründen und zur Vermeidung der Zunahme des hochwasserbedingten Schadenspotenzials werden zusätzlich zu den HQ 100-Überschwemmungsflächen auch die Ausbreitungsbereiche der Extremabflüsse (HQ extrem) im Innen- und Außenbereich dargestellt. Dies auch mit Bezug auf den vorhandenen Klimawandel und die abzusehende Zunahme von Starkregenereignissen mit entsprechenden Folgewirkungen. Diese Hochwasserszenarien stellen den worst-case dar, wenn beispielsweise Brückenbauwerke durch Treibgut verlegt werden und das Hochwasserabfluss hierdurch verändert wird. Die Flächen zwischen HQ 100 und HQ extrem entsprechen im Außenbereich Vorranggebieten für den vorbeugenden Hochwasserschutz und sollen langfristig von Bebauung freigehalten werden.

203 Nachrichtliche Darstellungen informeller Planungen im Flächennutzungsplan ( Signaturen ) Nachrichtliche Darstellungen informeller Planungen im Flächennutzungsplan ( Signaturen ) 14.1 Nachrichtliche Darstellung von Zielen zur Innenentwicklung Um auch im Flächennutzungsplan wichtige Optionen und Kriterien der siedlungsstrukturellen Innenentwicklung in der Plandarstellung zu verankern, werden die nachfolgend beschriebenen Signaturen basierend auf 1 (6) Nr. 11 BauGB (Berücksichtigung eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzepts oder einer von ihr beschlossenen städtebaulichen Planung im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne) als nachrichtliche Hinweise in die Plandarstellung des Flächennutzungsplans aufgenommen. Die Darstellungen entstammen dabei inhaltlich dem im Zuge des Flächennutzungsplans durchgeführten Bürgerdialogs und den in diesem Rahmen entstandenen thematischen Strategiekarten. Städtebauliche Qualifizierungsgebiete In den als städtebauliche Qualifizierungsgebiete dargestellten Bereichen wird das perspektivische Ziel definiert, vorhandene bauliche Strukturen unter Beibehaltung vorhandener Nutzungsstrukturen entsprechend ihres Standortpotenzials zu qualifizieren. Hierzu gehört eine den Standortqualitäten (Zentralität, S-Bahn-Nähe, Verkehrsanschlüsse) angemessene Erhöhung der Dichte der baulichen Nutzung auch in Bezug auf die Höhenentwicklung sowie eine städtebauliche Qualifizierung im Hinblick auf die Nutzungsintensitäten (Steigerung Arbeitsplatzpotenziale wie auch die freiraumplanerische Qualifizierung). Im Vorentwurf des Flächennutzungsplans sind dabei folgende Siedlungsbereiche mit der Signatur überlagert: - Qualifizierung der baulichen Ausnutzung im Bereich des südlichen Rands des Werkstandortes der Daimler AG in Mettingen angrenzend an die Wohnbauflächen nördlich des Auenwegs - Qualifizierung der baulichen Ausnutzung im Bereich des Danfoss-Geländes und der weiterführenden gewerblichen Flächen - Qualifizierung der zwischen Zollbergstraße und Berkheimer Straße liegenden städtebaulichen Strukturen im Kontext zu deren zentraler Lage und zur Verbesserung der Anbindung der historischen Bebauung an der Berkheimer Straße in der Pliensauvorstadt - Qualifizierung der städtebaulichen Struktur im Bereich des Schlachthofareals und des rückwärtigen Bereichs des Karstadt-Geländes zur Qualifizierung zentraler Standorte innerhalb der Kernstadt und der Weststadt. - Qualifizierung der gewerblichen Flächen zwischen EnBW-Standort und Konrad-Adenauer- Brücke - Qualifizierung der gewerblichen Flächen im Bereich des Gewerbegebietes Oberesslingen / Zell entsprechend der Sanierungsziele - Qualifizierung der wohnbaulichen Nutzung am Südrand des S-Bahnhofs Zell

204 Nachrichtliche Darstellungen informeller Planungen im Flächennutzungsplan ( Signaturen ) 203 Transformationsgebiete In den als Transformationsgebiete dargestellten Bereichen besteht aus städtebaulicher Sicht ein klarer Handlungsbedarf. Allerdings gibt es mehrere alternativ denkbare Entwicklungsoptionen und die Stadt Esslingen möchte sich die Möglichkeit offenhalten, auf künftige Entwicklungen entsprechend reagieren zu können. Daher kann und soll die Darstellung zum aktuellen Stand keine Festlegung zur künftigen Nutzung treffen, sondern das Signal senden, dass sich zukünftig die Signatur (und damit auch die Nutzung) ändern kann. Mögliche Transformationen sind beispielsweise die Änderung der vorhandenen städtebaulichen Strukturen und Nutzungsfunktionen im Zuge der Innenentwicklung, die bauliche Qualifizierung, dort wo nutzungsbezogene Änderungen nicht herbeigeführt werden können, oder die Anpassung der städtebaulichen und freiraumplanerischen äußeren Randeinwirkungen und äußeren Standortfaktoren. Im Vorentwurf des Flächennutzungsplans sind dabei folgende Siedlungsbereiche mit der Signatur überlagert: - Städtebauliche Transformation der Baustruktur in der südlichen Randzone des Stadtteils Brühl zur Anpassung der Bau- und Nutzungsstruktur an die verkehrlich stark belastenden Randeinwirkungen der B 10 im Kontext zum Denkmalschutz - Städtebauliche Transformation des Bereichs des Gestüts Weil und der angrenzenden gewerblichen Flächen zur Aufwertung der Bau- und Nutzungsstruktur gegenüber der umgebenden Wohnbebauung im Kontext zum Denkmalschutz - Städtebauliche Transformation der Baustruktur zwischen Obertürkheimer Straße und Bahntrasse in Mettingen zur Anpassung der Bau- und Nutzungsstruktur an die verkehrlich stark belastenden Randeinwirkungen - Städtebauliche Transformation zwischen Stuttgarter Straße und Dieselstraße in der Pliensauvorstadt mit dem Ziel der Erhöhung und Qualifizierung des Wohnanteils innerhalb des bestehenden Mischgebietes, auch im Kontext mit einem möglichen weiteren Brückenschlag zur Weststadt und dem Aufbau des Parks entlang des Neckars - Städtebauliche Transformation der Baustruktur entlang der Ulmer Straße zwischen Konrad- Adenauer-Brücke und Neckarkanal zur Anpassung der Bau- und Nutzungsstruktur an die verkehrlich stark belastenden Randeinwirkungen (Bahntrasse, Ulmer Straße) - Städtebauliche Transformation der Baustruktur im Bereich der Dammstraße zur Anpassung der Bau- und Nutzungsstruktur an die umgebende Nutzungsstruktur (isolierte Lage der vorhandenen Wohnbauflächen) - Städtebauliche Transformation der Baustruktur im Umfeld des S-Bahnhofs Oberesslingen mit dem städtebaulichen Ziel einer verbesserten Anbindung des Stadtteils Oberesslingen an den S-Bahnhof und weiterführend an den Neckar sowie der Neuordnung der Verkehrsbeziehung zwischen Adenauer-Brücke/ Schorndorfer Straße und Plochinger Straße - Städtebauliche Transformation der Baustruktur entlang der Schorndorfer Straße zur Anpassung der Bau- und Nutzungsstruktur an die verkehrlich stark belastenden Randeinwirkungen der Schorndorfer Straße

205 Nachrichtliche Darstellungen informeller Planungen im Flächennutzungsplan ( Signaturen ) Städtebauliche Transformation der Baustruktur entlang der Geiselbachstraße/ Krummenacker Straße im Abschnitt zwischen City-Ring und Sulzgrieser Steige zur Anpassung der Bau- und Nutzungsstruktur an die verkehrlich stark belastenden Randeinwirkungen Insgesamt beinhalten die Transformationsgebiete Aussagen zu städtebaulichen und freiraumplanerischen Anpassungsstrategien, welche heute jedoch aufgrund des fehlenden Flächenzugriffs und der absehbaren geringen Veränderungsoption noch nicht im Sinne der möglichen Aussagen der Planzeichenverordnung beschrieben werden können. Forcieren der Innenentwicklung im Umfeld der S-Bahn-Standorte Die Signatur des Forcierens des Stadtumbaus im Umfeld der S-Bahn-Haltepunkte wird im Bereich der vorhandenen S-Bahn-Haltestellen dargestellt und überlagert sich einerseits mit den oben beschriebenen Signaturen, andererseits aber auch mit bestehenden Wohnbauflächen, Mischbauflächen und gewerblichen Bauflächen. Ziel der Signatur ist eine im Kontext zu den Zielen der Raumordnung stehende strategische Fokussierung der Stadtumbaubemühungen im Sinne der zukünftigen Innenentwicklung im Umfeld der S-Bahn-Standorte und eine bessere Nutzung des Potenzials des schienengebundenen ÖV-Anschlusses (Verkehrsvermeidung, Reduktion der CO 2- Emissionen etc.). Innenentwicklung im Kontext von Mobilitätspunkten und Nahversorgungsangeboten Auf Basis der Beschäftigung mit den thematischen Strukturkarten wurde im Bereich der Mobilität und des Umweltverbundes ein Konzept zur Entwicklung von Mobilitätspunkten erarbeitet. An diesen sollen sich an zentralen und gut zu Fuß, mit Fahrrad und Bus erreichbaren Orten im städtebaulichen Gefüge der Gesamtstadt Angebote alternativer Mobilität (bspw. Car-Sharing-Standorte, Elektromobilität/ Pedelec-Standorte etc.) konzentrieren. Ziel ist es, auch über die Darstellungen des Flächennutzungsplans hier klare Aussagen zu Anforderungen an den öffentlichen Raum zu setzen und über die Signatur auch die Zielsetzung der Berücksichtigung zukunftsbezogener Mobilitätsangebote zu dokumentieren. Im Kontext der Mobilitätspunkt steht aber auch das Ziel, eine Siedlungsentwicklung in den Stadtteilen nicht in peripheren Bereichen zu vollziehen, sondern vorrangig im Umfeld zentraler Standorte. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich die Lage der Mobilitätspunkte in den meisten Fällen mit der Lage stadtteilbezogener Infrastrukturen der Nahversorgung standörtlich deckt. In der Plandarstellung überlagert sich ein Teil der Mobilitätspunkte mit dem Ziel des Forcierens der Innenentwicklung im Umfeld der S-Bahn-Haltepunkte und wurde daher in der auszugsweisen Plandarstellung in der Begründung zur besseren Übersichtlichkeit ausgeblendet. Abb.: Extrakt der im Entwurf des Flächennutzungsplans enthaltenen Signaturen

206 Nachrichtliche Darstellungen informeller Planungen im Flächennutzungsplan ( Signaturen ) 205 (nachrichtlichen Übernahmen aus informellen Planungen)

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