7. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2010 FREUDENSTADT SEEWALD BAD RIPPOLDSAU-SCHAPBACH BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT

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1 7. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2010 DER VEREINBARTEN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT FREUDENSTADT MIT DEN GEMEINDEN SEEWALD UND BAD RIPPOLDSAU-SCHAPBACH BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT

2 Inhalte I. 7. Änderung Flächennutzungsplan Geplante Wohnbaufläche Erweiterung Weinstraße in Seewald, Gemarkung Besenfeld Herausnahme geplante Wohnbaufläche in Seewald, Gemarkung Besenfeld Herausnahme geplante Wohnbaufläche in Seewald, Gemarkung Besenfeld Herausnahme und Erweiterung geplante gewerbliche Bauflächen in Seewald- Göttelfingen Änderung geplante Bauflächen in Seewald-Göttelfingen II. Redaktionelle Änderungen im Flächennutzungsplan Darstellung Bebauungsplan Roßweide 2. Änderung als Bestand in Freudenstadt, Gemarkung Dietersweiler Darstellung Bebauungsplan Hansenhof als Bestand in Bad Rippoldsau- Schapbach, Gemarkung Schapbach Darstellung Bebauungsplan Im Dorf als Bestand in Bad Rippoldsau-Schapbach, Gemarkung Schapbach Darstellung Bebauungsplan Kreuzbühl als Bestand in Bad Rippoldsau- Schapbach, Gemarkung Rippoldsau III o Berichtigungen im Flächennutzungsplan Bebauungsplan Sonneneck in Freudenstadt 2 BEGRÜNDUNG

3 Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen der Planung Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Verwaltungsraum Freudenstadt wurde am 17. Dezember 1998 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt. Die erste Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltete einige punktuelle Aktualisierungen und wurde am 27. Juni 2003 vom Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt. Die zweite Änderung betraf ausschließlich die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen. Die dritte Änderung bestand nochmals aus punktuellen Änderungen auf den Gemarkungen Freudenstadt und Bad Rippoldsau- Schapbach. Mit der vierten Änderung wurden neben punktuellen Korrekturen auch größere Änderungen durchgeführt. Die vierte Änderung trat am 04. Juni 2010 in Kraft. Mit Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Freudenstadt vom 14. April 2016 wurde die 5. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet. Zwei zwischenzeitlich abgeschlossene Bebauungsplanverfahren auf der Gemarkung Bad Rippoldsau-Schapbach machten die Einleitung des Verfahrens zur 5. Änderung notwendig. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans endete am 31. Mai Der Abwägungsbeschluss wurde vom Gemeinsamen Ausschuss am gefasst. Mit der 6. Änderung wurden punktuelle Änderungen des Flächennutzungsplans, Aktualisierungen (redaktionelle Änderungen) wie auch Berichtigungen aufgrund von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren in vielen Bereichen auf den Gemarkungen der Stadt Freudenstadt und zwei redaktionelle Änderungen auf der Gemarkung der Gemeinde Seewald eingearbeitet. Im Zeitraum vom 08. August 2016 und 30. September 2016 fand die frühzeitige Beteiligung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB statt. Mit der nun vorliegenden 7. Änderung sollen insbesondere Änderungen vollzogen werden, die die jeweils örtliche Siedlungsentwicklung gestaltbar machen. Aufgrund der örtlichen Eigentumsverhältnisse sind bisher einzelne geplante Siedlungserweiterungen nicht vollziehbar. Mit den Änderungen sind daher konkrete städtebauliche Entwicklungen verbunden. Dieser 7. Flächennutzungsplanänderung ist gemäß 5 Abs. 5 BauGB eine Begründung mit den Angaben nach 2a BauGB beizufügen. Entsprechend dem Stand des Verfahrens sind demnach die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der einzelnen Änderungen und die auf Grund der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen. Eine ausführliche (Strategische) Umweltprüfung (SUP) wird erst nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung als Teil II in die Begründung mit aufgenommen. Nach der frühzeitigen Beteiligung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die Verfahren zur 5., 6. und 7. Änderung des Flächennutzungsplans zusammengefasst und gemeinsam zur Offenlage gebracht werden. 3 BEGRÜNDUNG

4 TEIL 1 BEGRÜNDUNG Kapitel I 7. Änderung Flächennutzungsplan Geplante Wohnbaufläche Erweiterung Weinstraße in Seewald-Besenfeld a) Bestandsbeschreibung Anfang des Jahres 2016 konnte die Gemeinde Seewald Eigentümerin des Grundstücks mit der Flurstücksnummer 167/1 auf Gemarkung Besenfeld werden. Auf dem der B294 zugewandten Grundstücksteil derzeit das Bebauungsplan 1. Erweiterung und Änderung Weinstraße. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 11. Oktober 2016 wurde das Aufstellungsverfahren eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand von 07. November 2016 bis zum 07. Dezember 2016 statt. In nordwestlicher Erweiterung dieses Bebauungsplans soll nun im Flächennutzungsplan eine geplante Wohnbaufläche vorgesehen werden. Trotz erheblicher Bemühungen der Gemeinde Seewald konnte mit keinem der privaten Eigentümer anderer geplanter Bauflächen eine Einigung über eine Baulandentwicklung erzielt werden. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll nun eine planbare und vollziehbare Siedlungsentwicklung im Ortsteil Besenfeld ermöglicht werden. Im genehmigten Flächennutzungsplan 2010 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Freudenstadt ist der Bereich bisher als landwirtschaftliche Fläche mit einer zum Siedlungsrand abgrenzenden Ortsrandeingrünung dargestellt. Luftbild Ausweisung 4. Änderung FNP vom BEGRÜNDUNG

5 b) Erforderlichkeit der Planung Im Zuge der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes soll diese mittel- bis langfristige Siedlungserweiterung im Flächennutzungsplan gesichert werden. Im Zuge der 7. Änderung werden an zwei anderen Stellen im Stadtteil Besenfeld geplante Erweiterungen flächengleich herausgenommen. Die Fläche der neu darzustellenden geplanten Wohnbaufläche beträgt 1,60 ha. c) Übergeordnete Planungen Im Regionalplan des Regionalverbandes Nordschwarzwald sind die siedlungsumgebenden Freiflächen angrenzend an den Bereich Weinstraße als Mindestflur sowie als von der Verbindlichkeit ausgenommene Fläche für Natur und Landschaftsschutz festgesetzt. Verbunden mit dieser Neuausweisung ist die Herausnahme von insgesamt zwei bisher geplanten Wohnbauflächen am südlichen und nordöstlichen Ortsrand. Bilanziell ist von einer Flächengleichheit auszugehen. Die Mindestflur kann damit in diesen beiden Bereichen erweitert werden. Auszug Regionalplan Nordschwarzwald Biotope, Naturdenkmale, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Natura2000-Gebiete sind von der Planung nicht betroffen. d) Standort- und Planungsalternativen Die Gemeinde Seewald hat im Vorfeld dieser Änderung des Flächennutzungsplans vielfältige Anstrengungen unternommen, andere bisher geplante Bauflächen zu Wohnzwecken erschließen zu können. Dies ist auf Grund der Eigentumsverhältnisse gescheitert. Daher sollen mit der Ausweisung dieser Flächen an anderer Stelle flächengleich geplante Wohnbauflächen herausgenommen werden. e) Naturschutzrechtlicher Ausgleich Die Strategische Umweltprüfung wird im weiteren Verfahren ergänzt. 5 BEGRÜNDUNG

6 f) Darstellung 7. Änderung Flächennutzungsplan Mit der Darstellung von rund 1,60 ha geplanter Wohnbaufläche soll die mittel- bis langfristige Siedlungsentwicklung des Ortsteils Besenfeld gesichert werden. Die Darstellung der Ortsrandeingrünung wird an die neue Fläche angepasst. 6 BEGRÜNDUNG

7 1.1.2 Herausnahme geplante Wohnbaufläche in Seewald, Gemarkung Besenfeld a) Bestandbeschreibung Östlich des Sondergebietes Kur ist im Ortsteil Besenfeld eine größere geplante Wohnbaufläche dargestellt. Im Zuge der geplanten Erweiterung des Baugebietes Weinstraße (Plansatz 1.1.1) sollen im Gegenzug an anderer Stelle geplante Bauflächen aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen, da diese insbesondere auf Grund der Eigentumsverhältnisse derzeit nicht entwickelbar sind. Daher hat der Gemeinderat der Gemeinde Seewald diese Herausnahme der geplanten Wohnbaufläche beschlossen. Die Herausnahme umfasst eine Fläche von ca. 1,07 ha. Luftbild Darstellung 4. Änd. Flächennutzungsplan 2010 b) Erforderlichkeit der Planung Die Herausnahme dieser Fläche wird aufgrund der geplanten Erweiterung der Bauflächen im Bereich Weinstraße erforderlich. c) Übergeordnete Planungen In der Raumnutzungskarte zum Regionalplan des Regionalverbandes Nordschwarzwald ist der Bereich entsprechend der aktuellen Flächennutzungsplanung als Siedlungsbereich Planung dargestellt. Biotope, Naturdenkmale, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Natura2000-Gebiete sind von der Planung nicht betroffen. Auszug aus der Raumnutzungskarte des Regionalplans Nordschwarzwald 7 BEGRÜNDUNG

8 d) Standort- und Planungsalternativen Der Gemeinderat der Gemeinde Seewald hat sich intensiv mit der weiteren städtebaulichen Entwicklung im Ortsteil Besenfeld auseinander gesetzt. Neben den rein städtebaulichen Aspekten spielen auch die Eigentumsverhältnisse hinsichtlich der Entwickelbarkeit eine bedeutende Rolle. Unter dieser Prämisse hat sich der Gemeinderat entschieden nicht entwickelbare Flächen aus der Flächennutzungsplanung herauszunehmen. e) Naturschutzrechtlicher Ausgleich Für die Herausnahme der geplanten Baufläche ist kein Ausgleich erforderlich. f) Darstellung 7. Änderung Flächennutzungsplan 8 BEGRÜNDUNG

9 1.1.3 Herausnahme geplante Wohnbaufläche in Seewald, Gemarkung Besenfeld a) Bestandbeschreibung Östlich der Sonnenstraße befindet sich im Ortsteil Besenfeld eine geplante Siedlungserweiterung mit einem knappen halben Hektar Fläche. Im Zuge der geplanten Erweiterung des Baugebietes Weinstraße (Plansatz 1.1.1) sollen im Gegenzug an anderer Stelle geplante Bauflächen aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen, da diese insbesondere auf Grund der Eigentumsverhältnisse derzeit nicht entwickelbar sind. Daher hat der Gemeinderat der Gemeinde Seewald diese Herausnahme der geplanten Wohnbaufläche beschlossen. Die Herausnahme umfasst eine Fläche von ca. 0,45 ha. Luftbild Darstellung 4. Änd. Flächennutzungsplan 2010 b) Erforderlichkeit der Planung Die Herausnahme dieser Fläche wird aufgrund der geplanten Erweiterung der Bauflächen im Bereich Weinstraße erforderlich. c) Übergeordnete Planungen In der Raumnutzungskarte zum Regionalplan des Regionalverbandes Nordschwarzwald ist der Bereich entsprechend der aktuellen Flächennutzungsplanung als Siedlungsbereich dargestellt. Biotope, Naturdenkmale, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Natura2000-Gebiete sind von der Planung nicht betroffen. Auszug aus der Raumnutzungskarte des Regionalplans Nordschwarzwald 9 BEGRÜNDUNG

10 d) Standort- und Planungsalternativen Der Gemeinderat der Gemeinde Seewald hat sich intensiv mit der weiteren städtebaulichen Entwicklung im Ortsteil Besenfeld auseinander gesetzt. Neben den rein städtebaulichen Aspekten spielen auch die Eigentumsverhältnisse hinsichtlich der Entwickelbarkeit eine bedeutende Rolle. Unter dieser Prämisse hat sich der Gemeinderat entschieden nicht entwickelbare Flächen aus der Flächennutzungsplanung herauszunehmen. e) Naturschutzrechtlicher Ausgleich Für die Herausnahme der geplanten Baufläche ist kein Ausgleich erforderlich. f) Darstellung 7. Änderung Flächennutzungsplan 10 BEGRÜNDUNG

11 1.2.1 Rücknahme und Erweiterung geplante gewerbliche Bauflächen in Seewald- Göttelfingen a) Bestandsbeschreibung Am nordwestlichen Ortsrand betreibt eine örtliche Gerüstbaufirma ihren Betriebsstandort mit Lagerplatz nördlich der Rotlensgasse. Südlich der Rotlensgasse wurde im Jahr 2016 eine Erweiterung einer Lagerfläche genehmigt. Verbunden mit der Kündigung bisher im Pachtverhältnis genutzter Flächen, ist der örtliche Betrieb gezwungen die bestehende Lagerfläche am Betriebsstandort zu erweitern. In Erweiterung des Bebauungsplans Maueräcker 1. Erweiterung soll nun mit dieser Änderung des Flächennutzungsplans die Erweiterung des Lagerplatzes ermöglicht werden. Die Fläche für die notwendige Erweiterung des Lagerplatzes beträgt ca. 60 m auf 82 m (0,48 ha). Eine kleinere geplante gewerbliche Baufläche (ca. 0,07 ha) soll in diesem Zuge aus der Flächennutzungsplanung herausgenommen werden. Luftbild Ausweisung 4. Änderung FNP vom b) Erforderlichkeit der Planung In der rechtskräftigen 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die für die Herstellung notwendige Erweiterung des Bebauungsplans erfordert eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan. Die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich dient der langfristigen Sicherung des Betriebsstandortes. Ziel ist, parallel zum Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans das Verfahren zur Erweiterung des Bebauungsplans Maueräcker 2. Erweiterung einzuleiten. 11 BEGRÜNDUNG

12 c) Übergeordnete Planungen Die betroffene Fläche liegt in der in der Raumnutzungskarte dargestellten Mindestflur, welche unmittelbar am bestehenden Siedlungsbereich beginnt. Biotope, Naturdenkmale, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Natura2000-Gebiete sind von der Planung nicht betroffen. d) Standort- und Planungsalternativen Auszug aus der Raumnutzungskarte des Regionalplans Nordschwarzwald Standort- und Planungsalternativen sind unter den gegebenen Aspekten der notwendigen Erweiterung der Betriebsflächen planerisch, städtebaulich und betriebswirtschaftlich nicht geboten. e) Naturschutzrechtlicher Ausgleich Die Strategische Umweltprüfung wird im weiteren Verfahren ergänzt. f) Darstellung 7. Änderung Flächennutzungsplan 12 BEGRÜNDUNG

13 1.2.2 Änderung geplante Misch- und Wohnbauflächen in Seewald-Göttelfingen a) Bestandsbeschreibung Im Bereich des westlichen Ortsrandes befindet sich im Flächennutzungsplan eine rund 2,69 ha große geplante Wohnbaufläche. In der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans soll die gewerbliche Baufläche nordwestlich erweitert werden (vergleiche 1.3.1). Um bei einer späteren Entwicklung dieser Flächen einen Puffer mit gemischter Nutzung zu erhalten, soll der Flächennutzungsplan dahingehend geändert werden, dass ein Teil der Fläche künftig als gemischte Baufläche (ca. 0,38 ha) dargestellt wird, die übrige Fläche bleibt weiterhin als geplante Wohnbaufläche (ca. 2,31 ha) dargestellt. Luftbild Ausweisung 4. Änderung FNP vom b) Erforderlichkeit der Planung Im Zuge der Erweiterung der geplanten gewerblichen Bauflächen soll eine Puffernutzung zwischen der geplanten Wohnbaufläche und der Gewerbeflächen vorgesehen werden. 13 BEGRÜNDUNG

14 c) Übergeordnete Planungen Der betroffene Bereich ist in der Raumnutzungskarte des Regionalverbandes als Siedlungsfläche in Planung dargestellt. Schutzgebiete, Naturdenkmale oder Biotope sind im betroffenen Bereich nicht berührt. d) Standort- und Planungsalternativen Auszug aus der Raumnutzungskarte des Regionalplans Nordschwarzwald Es handelt sich bei der Änderung um eine Änderung innerhalb einer bereits geplanten Baufläche. Alternativen schließen sich daher aus. e) Naturschutzrechtlicher Ausgleich Die Strategische Umweltprüfung wird im Verfahren noch ergänzt. f) Darstellung 7. Änderung Flächennutzungsplan 14 BEGRÜNDUNG

15 Kapitel II Redaktionelle Änderungen im Flächennutzungsplan a. Darstellung Wohnbaufläche Roßweide 2. Änderung in Freudenstadt, Gemarkung Dietersweiler als Bestand Der Bebauungsplan Roßweide 2. Änderung ist vom Gemeinderat der damaligen Gemeinde Dietersweiler am 18. Oktober 1974 als Satzung beschlossen und am 10. März 1975 durch das Landratsamt Freudenstadt genehmigt worden. Mit der Bekanntmachung trat der Bebauungsplan am 10. März 1975 in Kraft. Somit ist der Bereich vollständig im Flächennutzungsplan als Bestand darzustellen. Darstellung FNP Änderung Darstellung FNP Änderung 15 BEGRÜNDUNG

16 b. Darstellung Wohnbaufläche Hansenhof in Bad Rippoldsau-Schapbach, Gemarkung Schapbach als Bestand Der Bebauungsplan Hansenhof ist vom Gemeinderat der Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach am 17. Juni 2009 als Satzung beschlossen worden. Mit der Bekanntmachung ist der Bebauungsplan am 24. Juni 2010 in Kraft getreten. Somit ist dieses Gebiet im Flächennutzungsplan nicht mehr als geplante Wohnbaufläche sondern als Bestand darzustellen. Darstellung FNP Änderung Darstellung FNP Änderung c. Darstellung Bebauungsplan Im Dorf in Bad Rippoldsau-Schapbach, Gemarkung Schapbach als Bestand Der Bebauungsplan Im Dorf wurde am 27. Oktober 1971 vom Gemeinderat der damaligen Gemeinde Schapbach als Satzung beschlossen und am 14. August 1972 durch das damalige Landratsamt Wolfach genehmigt. Die Abgrenzungen der Wohn- und Mischbauflächen sind folglich lagerichtig als Bestand im Flächennutzungsplan darzustellen. 16 BEGRÜNDUNG

17 Darstellung FNP Änderung Darstellung FNP Änderung d. Darstellung Bebauungsplan Kreuzbühl in Bad Rippoldsau-Schapbach, Gemarkung Rippoldsau als Bestand Der Bebauungsplan Kreuzbühl wurde am 14. November 1988 vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Die Abgrenzungen der Wohnbauflächen sind folglich lagerichtig als Bestand im Flächennutzungsplan darzustellen. Darstellung FNP Änderung Darstellung FNP Änderung 17 BEGRÜNDUNG

18 Kapitel III Berichtigungen im Flächennutzungsplan a. Bebauungsplan Sonneneck in Freudenstadt Der Bebauungsplan Sonneneck wurde am in öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat der Stadt Freudenstadt nach 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Satzung beschlossen. Er beinhaltete die Nutzung für ein Mischgebiet trat am in Kraft. Die Flächenänderungen werden im Zuge der 6. Änderung Flächennutzungsplan nach 13a Abs. 2 Ziff. 2, 3. Halbsatz BauGB im Wege der Berichtigung angepasst und erhalten folgende Darstellung: Darstellung FNP Änderung Darstellung FNP Änderung 18 BEGRÜNDUNG

19 TEIL 2 STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG (SUP) Wird im weiteren Verfahren erarbeitet. 19 BEGRÜNDUNG

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