Protokoll Gemeinsamer Ausschuss

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1 Protokoll Gemeinsamer Ausschuss Niederschrift über die 1. öffentliche Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Gottmadingen, Gailingen und Büsingen am Donnerstag, 4. Juli 2013 im Sitzungssaal des Rathauses in Gottmadingen Beginn: 17:00 Uhr Ende: 18:20 Uhr Anwesende: Gemeinde Gottmadingen: Bürgermeister Dr. Michael Klinger als Vorsitzender Gemeinderäte: Herberger Veronika Buchholz Herbert Mack Karl Ruf Georg Graf Kirsten Binder Daniel Gemeinde Gailingen: Bürgermeister Heinz Brennenstuhl Gemeinderäte: Gilli Reinhold Sienel Ingbert Gemeinde Büsingen: Bürgermeister Stellvertreterin Barner Ursula Gemeinderat: Waldvogel Helmut Verwaltung: Gramlich Urban Steinbrenner Florian Wisniewski Angelika - als Schriftführerin - Bürgermeister Dr. Michael Klinger begrüßt die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses und stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen worden ist. Weiter begrüßt er die zahlreichen anwesenden Zuhörer. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Z:\0000 Gemeindeorgane\Sitzungen\GemeinsamerA\2013\ Protokoll.doc 1

2 1. Teilflächennutzungsplan Windenergie der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Gottmadingen, Gailingen und Büsingen - Planungsverband Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es sich beim Tagesordnungspunkt 1 um eine Information handelt und kein Beschluss zu fassen ist. Da zahlreiche Bürger anwesend sind, erläutert er vorab den Sinn und Zweck eines möglichen Planungsverbandes nach 204 Baugesetzbuch (BauGB). Ein Planungsverband besteht aus mehreren Gemeinden und/oder Verwaltungsgemeinschaften, die nicht mehr alleine über ihre Flächennutzungsplanung entscheiden, sondern gemeinsam einen Flächennutzungsplan erstellen. Dadurch wird ein größeres Gebiet überplant, es stehen mehr Standorte zur Verfügung und damit ist auch eine breitere Abwägung möglich. Er erklärt, dass sich die Verwaltungsgemeinschaft in zwei Richtungen über einen Planungsverband erkundigt hat. Der eine Planungsverband, der in Frage gekommen wäre, ist der bestehende Planungsverband Engen, Hilzingen und Tengen. Dieser wurde angeschrieben und hat sich gegen eine Aufnahme der Verwaltungsgemeinschaft in den Planungsverband ausgesprochen. Der andere mögliche Planungsverband könnte gebildet werden aus den Gemeinden beziehungsweise Verwaltungsgemeinschaften Singen, Stockach, Radolfzell und der Höri. Nach der Verweigerung der Gemeinde Stockach sich dem Verband anzuschließen, beschlossen die anderen Gemeinden keinen Planungsverband zu schließen, sondern eigene Flächennutzungspläne in enger Abstimmung aufzustellen. Der Vorsitzende eröffnet die Aussprache. Herr Brennenstuhl bedankt sich für die Unterlagen. Er findet die Ablehnung des Planungsverbandes Engen, Hilzingen und Tengen sehr klar, doch die von Singen reiche ihm nicht aus. Es liege das Protokoll der Stadt Singen vor, in dem nur die Verwaltung und nicht der Oberbürgermeister geantwortet habe. Rechtswirksam sei die Antwort jedoch erst, wenn sie vom Oberbürgermeister schriftlich eingehe. Auf diese sollten wir warten. Weiterhin weißt er darauf hin, dass die Vor- und Nachteile eines Planungsverbandes erörtert wurden, nur leider kein Partner gefunden wurde. Er stelle sich nun die Frage, wie der Planungsverband zustande kommen solle. Der Vorsitzende ist der Meinung, dass durch die momentane OB-Wahl keine schriftliche Ablehnung des Oberbürgermeisters gekommen sei. Er werde diese aber auf Wunsch nochmals anfordern, obwohl die Entscheidung für ihn klar sei. Er geht nochmals kurz auf die Vor- und Nachteile eines Planungsverbandes ein. 2. Teilflächennutzungsplan Windenergie der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Gottmadingen, Gailingen und Büsingen - Zwischenstand der artenschutzrechtlichen Untersuchungen / Steckbriefe Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es sich beim Tagesordnungspunkt 2 um eine Information handelt und kein Beschluss vorgesehen ist. Er begrüßt Herrn Kübler vom Büro 365, der den Artenschutz des Milans untersucht. Er übergibt das Wort an Herrn Steinbrenner. Herr Steinbrenner zeigt anhand ein PowerPoint-Präsentation das Zwischenergebnis der Untersuchungen mit den ermittelten Standorten der Horste der Milane. Weitere Verdachtsflächen liegen im Bereich der westlichen Fläche des Rauhenbergs. Im Bereich der bisher im Entwurf des Flächennutzungsplan ausgewiesenen Vorrangfläche auf dem östlichen Bereich des Rauhenberges wurden drei Horste des roten Milans gefunden und zwei Horste des schwarzen Milans. Dazu erklärt er, dass um Horste jeweils mit Windkraftanlagen ein Abstandradius von m eingehalten werden sollte. Der nächste Schritt wird sein, weitere ge- 1. öffentliche Sitzung am 4. Juli

3 schützte Arten zu untersuchen. Das vollständige Ergebnis der Artenschutzrechtlichen Untersuchung wird Ende diesen Jahres vorliegen. Er weist noch darauf hin, dass der Radius von m nur ein Abwägungsfaktor ist und kein hartes Ausschlusskriterium darstellt. Denn es ist bekannt, dass der Milan nicht über dem Wald jagt, sondern über freier Fläche. Somit wäre ein Horst am Waldrand per se kein Ausschlusskriterium für eine mögliche Windkraftanlage im Wald. Er macht deutlich, dass die Landesregierung alles Mögliche daran setzt, um die gesteckten Ziele zur Windenenergienutzung bis 2020 zu erreichen. Zum Beispiel nennt er auch die Lockerung der Befreiung von Standorten in Landschaftsschutzgebieten, was dazu führen könnte, dass auf der Höri im Landschaftsschutzgebiet doch Windkraftanlagen möglich werden können. Deshalb ist eine sachgerechte Erarbeitung aller Kriterien und eine ordentliche Abwägung nötig. Nach heutigem Zwischenstand sind drei Ergebnisse möglich: 1. Durch den Artenschutz bleibt keine einzige Fläche für Windkraftnutzung übrig; somit besteht kein Bedarf für einen Flächennutzungsplan. 2. Falls nur ein bis zwei kleinere Flächen übrig bleiben, und diese benötigt werden, um der Windkraft substanziell Raum zu geben, bleibt keine Wahlmöglichkeit zwischen Alternativflächen. Dann ist zu entscheiden, ob ein Flächennutzungsplan Sinn macht. 3. Es bleibt nur eine gute Fläche. Dann könnte zwar auf einen Flächennutzungsplan verzichtet werden, aber es wäre sinnvoll einen Flächennutzungsplan zu machen, um die Windkraft in der Raumschaft an einer Stelle zu konzentrieren (weniger gut geeignete Flächen würden dann für die Windkraftnutzung nicht zur Verfügung stehen; somit hätte man eine sinnvolle Steuerung). Wie das Ergebnis schlussendlich aussehen wird, klärt sich erst Ende diesen Jahres. Herr Steinbrenner übergibt das Wort an Herrn Kübler. Herr Kübler begrüßt den Verwaltungsverband wie auch die zahlreichen Zuhörer. Er erklärt, dass dieses Jahr die Witterung schlecht war und die Beobachtung dadurch sehr beeinträchtigt war. Dies lag auch daran, dass dieses Jahr durch die Wetterverhältnisse viele Verluste bei Jungvögeln zu verzeichnen waren. Er erläutert, dass im unbelaubten Zustand die Horste kartiert wurden. Welche Vogelart die Horste jeweils belegen, kann man jedoch erst nach der Belegung der Horste erkennen. Außerdem sind die Horste der Milane nicht immer in Laubbäumen und dadurch werden manche auf Anhieb übersehen. Deshalb wird die rot schraffierte Fläche nochmals untersucht. Diese Untersuchung übernimmt die nächsten Tage Herr Stauß aus Tuttlingen. Zusätzlich werden im Juli noch der Baumfalke und der Wespenbussard untersucht, da diese ebenfalls artenschutzrechtlich relevant sind. Fledermäuse werden nicht extra untersucht, sondern nur, ob der Wald für die Fledermäuse geeignet ist. In dieser Hinsicht wurde er allgemein begutachtet. Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Kübler über den Vortrag. Er macht nochmals deutlich, dass das Ergebnis heute noch nicht 100%tig sicher ist und es nur eine Zwischeninformation ist. Er fügt noch hinzu, dass die Steckbriefe für die letzten Flächen beauftragt sind und demnächst vorliegen werden. Diese betreffen Randegg, Bietingen und Gailingen. Sie werden gleichwertig wie die vorherigen erarbeitet. Das Büro hat sehr viel zu tun und wir sind froh, dass sie diese Arbeit noch aufgenommen hat. Der Vorsitzende eröffnet die Aussprache. Herr Brennenstuhl bedauert, dass die Information heute sehr beschaulich ausgefallen ist. Sein Erwartungshaltung war sehr hoch. Er findet es aber gut, dass die Steckbriefe in Bearbeitung sind und die Fläche 27 gleichwertig wie der Rauhenberg untersucht wird. Er merkt an, dass die bisherige Konzentrations-Fläche östlicher Rauhenberg, durch die vielen Horste der Milane nicht mehr geeignet ist. Man sollte eventuell an einer anderen Stelle eine Vorrangfläche ausweisen. 1. öffentliche Sitzung am 4. Juli

4 Der Vorsitzende macht deutlich, dass eine Änderung der Vorrangfläche heute keinen Sinn machen würde. Erst wenn im Herbst alle Informationen vorliegen, mache es Sinn die dann noch für eine Windkraftnutzung in Frage kommenden Flächen genauer anzuschauen und dann die Vor- und Nachteile der einzelnen Flächen sachgerecht gegeneinander abzuwägen. Man müsse sich dann auch für einen der drei durch Herrn Steinbrenner aufgezeigten weiteren Schritte des Flächennutzungsplanverfahrens einigen. Eine Verschiebung der Vorrangfläche zum heutigen Zeitpunkt würde einer sachgerechten Abwägung zuwiderlaufen und zu einem Verfahrensfehler führen. Er weist auch nochmals darauf hin, dass die m Radius um die Milanhorste nur als im Zuge der Abwägung zu beachtender Hinweis zu verstehen sind und keine gesetzliche Regelung darstellen. Herr Steinbrenner ergänzt, dass es nicht zur Anwendung des Radius kommt, wenn nachgewiesen wird, dass sich der Aktionsbereich des Milans nicht über dem bewaldeten Flächen des Rauhenbergs befindet. Herr Brennenstuhl wiederholt seine Forderung auf Herausnahme der Vorrangfläche auf dem Rauhenberg, da heute neue Erkenntnisse vorliegen würden. Hierzu stellt er einen Antrag. Der Vorsitzende macht nochmals deutlich, dass es sich zum heutigen Zeitpunkt nur um einen Entwurf handelt. Herr Steinbrenner erklärt, dass die Herausnahme der Fläche und vor allem die Verschiebung der noch zu erfolgenden Abwägung vorgreifen würde. Dieses wäre nicht sachgerecht und muss kritisch gesehen werden. Herr Sienel findet den bisherigen Prozess gut. Nach dem ersten Ergebnis hat man sich im Dezember 2012 für die Fläche Rauhenberg-Ost entschieden. Diese Fläche kommt nach den heute aufgezeigten Erkenntnissen zu den Milanstandorten nicht mehr in Frage. Und sollte bei einer gleichwertigen Betrachtung aller Flächen auch nicht weiter bestehen bleiben. Der Vorsitzende erläutert, dass eine Verschiebung der Vorrangfläche nicht möglich wäre, nur eine Herausnahme der Fläche. Es würde dann allerdings nicht mehr möglich sein, einen eventuellen Antrag auf eine Windkraftanlage zurück zu stellen. Frau Graf ist es klar, dass das Verfahren und vor allem der Abwägungsprozess aufwändig und schwierig ist und sein wird. Sie rät dazu, abzuwarten bis die Artenschutzrechtlichen Untersuchungen abgeschlossen sind, um dann die geeigneten Flächen festzulegen. Insgesamt empfindet sie es als Zumutung vom Land ein so komplexes Verfahren an die Gemeinden zu übergeben. Herr Binder möchte wissen, ob er mit der Annahme richtig liegt, dass ein Flächennutzungsplan nur dann Sinn macht und auch möglich ist, wenn eine Vorrangfläche ausgewiesen werden kann. Er sieht es ähnlich wie Frau Graf und rät dazu, sich erst dann über mögliche Vorrangflächen Gedanken zu machen, wenn die Ergebnisse der Artenschutzrechtlichen Untersuchung vorliegen werden. Er teilt daher die Meinung von Herrn Sienel, kann aber den Antrag von Herrn Brennenstuhl auf Verschiebung der Fläche nicht nachvollziehen. Der Vorsitzende erklärt nochmals, dass eine Verschiebung der Vorrangfläche ein Abwägungsfehler darstellen würde und deshalb nicht möglich ist. Die Herausnahme der Vorrangfläche auf dem Rauhenberg wäre denkbar, so dass es dann derzeit gar keine Vorrangfläche mehr im Entwurf gäbe. Herr Binder sieht es, dass es im Rahmen der Abwägung dann durchaus sein kann, dass eine windhäufige Fläche aufgrund des Artenschutzes schlechter bewertet wird als eine weniger windhäufige Fläche mit keinen Problemen von Seiten des Artenschutzes. 1. öffentliche Sitzung am 4. Juli

5 Herr Brennenstuhl hält die aktuelle Vorrangfäche aufgrund des Artenschutzes für nicht sinnvoll. Und plädiert nochmals dafür, die Fläche zu verschieben. Für ihn wäre es jedoch auch denkbar, nur die Vorrangfläche aufzugeben. Der Vorsitzende weist nochmals vehement darauf hin, dass bei einer Verschiebung der Fläche zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr von einer abwägungsfehlerfreien Planung gesprochen werden kann und lehnt dieses daher ab. Frau Graf ist der Meinung, dass man heute nicht dem Abwägungsprozess vorgreifen sollte, da noch nicht alle Ergebnisse des Artschutzes vorliegen und kann sich deshalb eine Verschiebung der Vorrangfläche nicht vorstellen. Aus der heutigen Information könne man höchstens alle Flächen als gleichwertig ansehen und aus der Planung nehmen. Es sei dann über alle Flächen abzuwägen, wenn alle Untersuchungen vorliegen würden. Der Vorsitzende stellt diesen Vorschlag von Frau Graf (Aufgabe der Vorrangfläche) dem Gremium zur Abstimmung. Der Gemeinsame Ausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die bisher im Entwurf dargestellte Vorrangfläche wird aus der Planung genommen. 3. Fragestunde Ein Bürger fragt nach dem aktuellen Bearbeitungsstand der Steckbriefe und ob, wie am 15. April 2013 im planungsbegleitenden Ausschuss gefordert, die Steckbriefe für folgenden Flächen: 22, 27, 28 und 29 erarbeitet werden. Herr Steinbrenner erklärt, dass der Bearbeitungsstand der gleiche sei, wie der am 15. April 2013 im planungsbegleitenden Ausschuss in Gailingen gezeigt wurde und dass die Steckbriefe erst nach Vorliegen der Artenschutzrechtlichen Untersuchung abgeschlossen werden können. Es werden wie am 15. April 2013 gefordert, für alle vier möglichen Standorte Steckbriefe in gleicher Qualität erarbeitet. Der Vorsitzende bestätigt ebenfalls, dass wie von Gailingen gewünscht die Steckbriefe beauftragt wurden. Ein anderer Bürger möchte wissen, warum man nicht nach Aufgabe der Fläche am Rauhenberg (wegen Artenschutz) eine Fläche im Gewann Almenhölzle schaffe, da er davon ausgehe, dass dort keine artenschutzrechtlichen Bedenken vorlägen. Herr Kübler führt aus, dass man die recht umfangreichen Untersuchungsanforderungen zum Artenschutz durch die LUBW in Absprache mit dem Landratsamt Konstanz etwas vereinfacht habe (z.b. 5 statt 8 Begehungen). Auch er bestätigt, dass theoretisch, falls der Milan sich nicht über den Waldflächen aufhalte, die Fläche am Rauhenberg für eine Vorrangfläche geeignet sein könnte. Der Bürger fragt nochmals nach, ob denn diese vereinfachte Untersuchung ausreichend sei, als Grundlage für die Auswahl der Konzentrationszonen. 1. öffentliche Sitzung am 4. Juli

6 Herr Kübler erläutert den Ablauf der Artenschutzrechtlichen Untersuchung bei der das Vorkommen eines roten Milans eigentlich eine rote Ampel bedeute. Die Fläche wäre dann für die Windkraftnutzung nicht geeignet. Allerdings sei die Natur dynamisch und man könne heute nicht sagen an welcher Stelle sich der rote Milan morgen niederlassen würde. Ein weiterer Bürger möchte wissen wie stark die Belange der Mitarbeiter der Kliniken Schmieder (Erhalt Arbeitsplätze) ihren Niederschlag in den Flächennutzungsplan finden. Der Vorsitzende versteht die Bedenken, weist aber darauf hin, dass die Gemeinde bei diesem Problem nicht der richtige Ansprechpartner ist. Der Gesetzgeber sieht für Kliniken einen höheren Abstand zu Windkraftanlagen vor als zu normalen Wohngebieten. Wäre dieser Abstand durch den Gesetzgeber noch größer ausgefallen, würde die Verwaltung diesen selbstverständlich berücksichtigen. Außerdem hat man im gesamten Prozess bisher versucht, auf die Anforderungen der Kliniken einzugehen. Man hat zum Beispiel die Vorrangfläche im Dezember 2012 so gewählt, dass sie den größtmöglichen Abstand zu den Kliniken aufweist. Ein anderer Bürger fragt nach, ob es möglich wäre, die Vorrangfläche zu verschieben. Der Vorsitzende erläutert, dass wenn die restlichen vier Steckbriefe fertig untersucht sind, man eine sauberere Abwägung treffen kann. Momentan möchte er, bis zur Beendigung der Untersuchungen, alles offen lassen. Er macht deutlich, dass sein aktueller Standpunkt nichts damit zu tun hat, dass die Fläche in Gailingen ist. Denn aus Gailinger Sicht wären die Windräder nur nördlich zu sehen, jedoch aus Gottmadinger beziehungsweise Murbacher Sicht südlich. Ein weiterer Bürger fragt nach, weshalb die Vorrangfläche nicht verschoben wird, da die Kliniken ein öffentlicher Belang sind. Der Vorsitzende antwortet, dass alles abgewogen wird. Eine Bürgerin sagt, es wäre ihr persönliches Bedürfnis zum Ausdruck zu bringen, dass sie das Gefühl hätte, dass die Ausdrucksweise von Herrn Bürgermeister Klinger gegenüber Herrn Bürgermeister Brennenstuhl und den Gailingern Bürger nicht die notwendige Wertschätzung erkennen lasse. Der Vorsitzende nimmt diese Kritik entgegen und erklärt nochmals, dass er als Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft vor allem darauf achten müsse, dass die Entstehung des Teilflächennutzungsplans Windenergie fehlerfrei abläuft, insbesondere sei darauf zu achten, dass die Abwägung ohne Fehler erfolgt. Ansonsten wäre der Teilflächennutzungsplan fehlerhaft und würde eventuell nicht genehmigt beziehungsweise vor Gericht keinen Bestand haben. Daher müsse er gegebenenfalls auch deutlich werden, wenn es in eine falsche Richtung laufe. Wenn er es nicht täte, würde er allen Beteiligten einen Bärendienst erweisen. Damit sei keinem gedient. So hätte das Landratsamt Konstanz schon mehrmals aus gegebenen Anlass darauf hingewiesen, dass es den Teilflächennutzungsplan nur dann genehmigen würde, wenn dieser fehlerfrei entstanden sei. Ein Bürger hält es für möglich, dass nicht alle Flächen, die für die Windkraft geeignet sind, zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese Aussage stützt er vor allem auf Informationen des Kompetenzzentrums für Windenergie des RP Freiburg. Somit stell er die Frage, weshalb man die Flächen in der Nähe der Klinik nicht für eine Windkraftnutzung sperrt. Der Vorsitzende antwortet, dass mit der Klinikleitung zwei Termine im Kompetenzzentrum stattfanden. An diesen Terminen nahm auch Herr Dr. Frei vom Kompetenzzentrum teil. Bei beiden Terminen kam man zum Ergebnis, dass zwar ein möglichst großer Abstand zu den Kliniken möglich sei, nicht aber die komplette Sperrung der Flächen allein wegen der Nähe zu den Kliniken Schmieder. 1. öffentliche Sitzung am 4. Juli

7 Herr Steinbrenner macht nochmals deutlich, dass man zum heutigen Stand noch nichts genaues sagen kann, da die artenschutzrechtlichen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Erst wenn diese vorliegen, sind die Steckbriefe vollständig und es kann mit der Abwägung begonnen werden. Ein Belang innerhalb der Abwägung wird dann auch der Standort der Kliniken Schmieder sein. Ein Bürger macht noch mal die Bedeutung der Kliniken Schmieder insbesondere der Arbeitsplätze für Gailingen und die Region deutlich. Er verstehe nicht, warum Herr Bürgermeister Klinger dies nicht so sieht. Der Vorsitzende macht deutlich, dass er die Fragestunde beendet, wenn anstelle von Fragen nur noch Unterstellungen geäußert werden und er erklärt nochmals deutlich, dass ihm die Kliniken mit Ihren Arbeitsplätzen alles andere als unwichtig sind. Frau Graf fügt hinzu, wenn vorhin der Tonfall von Herrn Bürgermeister Klinger als unangemessen kritisiert wurde, so dürfe man nicht gleichzeitig einen Umgangston gegenüber Herrn Bürgermeister Klinger führen, der unangebracht ist. 4. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Herr Bürgermeister Brennenstuhl hält es für wichtig, dass alle Beteiligten vernünftig miteinander umgehen und geht nicht davon aus, dass bisher rechtliche Fehler produziert wurden. Man wird im Rahmen der Abwägung alle Ängste und Befürchtungen ernst nehmen und diese sachgerecht abwägen. Er weist nochmals daraufhin, dass jeder Bürger während der Offenlage die Chance hat, zum Flächennutzungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Wichtig ist, dass der gesamte Prozess fair und rechtssicher zu Ende gebracht wird. Er bedankt sich, dass so viele Bürger erschienen sind. Er fügt noch hinzu, dass man sich zukünftig etwas besser abstimmen sollte, bevor in den einzelnen Gemeinderäten der drei Verwaltungsgemeinschaftsgemeinden Informationen bekannt gemacht werden. Der Vorsitzende erklärt, dass dies nicht beabsichtigt war. Die Unterlagen wurden an die beiden beteiligten Gemeinden zugestellt und man wollte nur sehr offen Informieren und dem Gemeinderat und den Bürgern von Gottmadingen die Grundzüge des Flächennutzungsplanverfahrens darlegen. Er bedankt sich bei allen Anwesenden. Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung. Gottmadingen, 24. Juli 2013 Der Vorsitzende: Die Schriftführerin: 1. öffentliche Sitzung am 4. Juli

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