Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom

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1 Bericht aus dem Gemeinderat vom Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf der Schlichtungsordnung und den dazu ergangenen Änderungsvorschläge des Justizministeriums zu. Des Weiteren konkretisierte der Gemeinderat die von der Stadt zu übernehmenden Kosten bei der Planung und Bau der neuen Sportstätte in Grunern und gab entsprechende Garantien im Zusammenhang mit der Umplanung der Sportstätte FC 08 Staufen e.v.. Zur Baulandumlegung des Gebietes Rundacker II stimmte der Gemeinderat dem Einteilungsentwurf des Landratsamtes FB Vermessung & Geoinformation zu. Aktueller Stand Hebungsrisse Die Verwaltung erläuterte die neuesten Ergebnisse in Sachen Hebungsrisse. Ergänzend hierzu wurde informiert, dass am Montag, den um 9.00 Uhr die Staatsministerin Silke Krebs Staufen besuchen wird. Ferner wurde informiert, dass die Hebungsgeschwindigkeit derzeit nicht weiter rückläufig sei, was teilweise auch mit Messgenauigkeiten zusammenhinge. Vorstellung der Kriminalstatistik 2011: a) Die Gesamtstatistik des Polizeireviers Müllheim durch den Revierleiter Dieter Seywald b) Die Statistik Staufen durch den Postenführer Tilo Maier Der Revierleiter aus Müllheim sowie der Postenführer in Staufen stellten die Kriminalitätsstatistik 2011 für Staufen und den südlichen Breisgau vor. Neufestsetzung Elternbeiträge Kinderkrippe Der Gemeinderat beschloss die Gebühren für die Kinderkrippen in Staufen entsprechend der nachfolgenden Tabelle zu reduzieren und nahm die Aufnahmekriterien zustimmend zur Kenntnis. Die Gebühren wurden für das Krippenjahr September 2012 bis August 2013 wie folgt festgesetzt: Stunden/ Woche Bisherige Beiträge Neue Beiträge Neue Beiträge Neue Beiträge 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate ohne soz. Abstufung 1 Kind 2 Kinder ab 4 Kinder Stunde Monat Stunde Monat Stunde Monat Stunde Stunde Monat 8 4, , , ,52 2, , , , ,52 2, , , , ,52 2, , , , ,52 2, , , , ,52 2, , , , ,52 2, , , , ,52 2, , , , ,52 2, , , , ,14 1, , , , ,14 1, , , , ,14 1,99 155

2 19 3, , , ,14 1, , , , ,14 1, , , , ,14 1, , , , ,14 1, , , , ,14 1, , , , ,14 1, , , , ,83 1, , , , ,83 1, , , , ,83 1, , , , ,83 1, , , , ,83 1, , , , ,83 1, , , , ,83 1, , , , ,83 1, , , , ,58 1, , , , ,58 1, , , , ,58 1, , , , ,58 1, , , , ,58 1, , , , ,58 1, , , , ,58 1, , , , ,58 1, , , , ,32 1, prozentuale Ermäßigung - 10 % - 25 % vom Grundbeitrag - 35 % vom Grundbeitrag Sanierung und Modernisierung der Belchenhalle in Staufen; Submissionsergebnisse und Vergabe von folgenden Gewerken: - Abbrucharbeiten - Erdarbeiten - Rohbauarbeiten Der Gemeinderat beschloss auf Empfehlung des beauftragten Architekturbüros die Abbrucharbeiten an den Bieter BSA Diamanttechnik Gottenheim mit einer Angebotssumme von ,97 zu vergeben. Des Weiteren wurden die Erdarbeiten an die Firma Knobel GmbH, Hartheim mit einer Angebotssumme in Höhe von ,09 und die Rohbauarbeiten an die Firma Luiz, Staufen-Grunern mit einer Angebotssumme in Höhe von ,93 vergeben. Stubenhaus Staufen; Umbau zur literarischen Gedenkstätte / WC-Sanierung a) Vorstellung des Umbaukonzeptes b) Beauftragung des Architekturbüros COASToffice architecture, Stuttgart c) Vergabe der Fachplanung HLS d) Überplanmäßige Mittelbewilligung a) Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Planung zur Kenntnis und beschloss die Umsetzung des Planungskonzeptes gemäß dem Umbauvorschlag vom Ferner beauftragte er die Verwaltung, die erforderlichen Genehmigungen beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald einzuholen. b)

3 Der Gemeinderat beschloss, das Architekturbüro COASToffice architecture, Stuttgart, mit der Umbauplanung im Foyerbereich sowie zur Unterstützung bei Ausschreibungen zum Pauschalpreis von brutto 2.500,- zu beauftragen. c) Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, dem Ing.-Büro Bernd Rieger, Bad Krozingen, den Auftrag für die Ingenieurleistungen HLS zur Sanierung der WC-Anlage gemäß seinem Angebot vom , zu einem Pauschalpreis zu erteilen. d) Der Gemeinderat beschloss die überplanmäßige Mittelbewilligung in Höhe von bei der Haushaltsstelle Die Gegenfinanzierung erfolgt durch die Einsparung von bei der Position , durch den Erhalt eines SEP- Zuschusses in Höhe von ca ,-- sowie durch Mitteleinsparungen bei Maßnahmen im Tiefbau. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Lebensmittelmarkt und Gewerbe ; Abwägung zur Offenlage des Planentwurfs und Satzungsbeschluss Der Gemeinderat nahm die ihm vorliegende Beschlussempfehlung zu den in der Offenlage eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur Kenntnis und erhob diese nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander vollinhaltlich zum Beschluss. Der Gemeinderat beschloss darüber hinaus, den Bebauungsplan Lebensmittelmarkt und Gewerbe und die örtlichen Bauvorschriften Lebensmittelmarkt und Gewerbe jeweils als selbständige Satzung. Bauantrag der Edeka Grundstücksverwaltungsgesellschaft GmbH vertr. durch Herrn Harald Rissel, Offenburg, zum Neubau Lebensmittelmarkt mit Außenanlage, Flst.Nr. 2922, Gewerbestraße, Gemarkung Staufen + Bebauungsplan Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum vorgestellten Bauantrag der Edeka Grundstücksverwaltungsgesellschaft GmbH zum Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Außenanlagen Flst. Nr. 2922, Gewerbestraße, Gemarkung Staufen mit der Maßgabe, dass die Farbgestaltung der Außenfassade rechtzeitig vor der Beauftragung, dem Gemeinderat vorgestellt werde. 2. Änderung des Bebauungsplanes Gaisgraben mit örtlichen Bauvorschriften; Abwägung zur 2. Offenlage und Beschlussfassung zur erneuten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4a Abs. 3 BauGB (3. Offenlage) Der Gemeinderat nahm die Beratungs- und Beschlussvorlage der Verwaltung zur Abwägung der anlässlich der 2. Offenlage der Planung eingegangenen Anregungen zur Kenntnis und beschloss die Anregungen entsprechend der Stellungnahme des Büros fsp.stadtplanung, Freiburg, zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen. Der Gemeinderat beschloss des Weiteren eine erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4a Abs. 3 BauGB (3. Offenlage) mit der Maßgabe, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (gegenständlich zum geänderten Geltungsbereich). Die hierfür erforderliche Anhörungsfrist wurde auf zwei Wochen festgesetzt.

4 4. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Staufen-Münstertal für den Bereich der Sportanlagen Grunern, Gemarkung Grunern im Parallelverfahren; Empfehlung an den Gemeindeverwaltungsverband Staufen-Münstertal zur Abwägung zur Offenlage und Beschlussfassung des Feststellungsbeschlusses Der Gemeinderat empfahl dem Gemeindeverwaltungsverband Staufen-Münstertal die Kenntnisnahme der Beratungs- und Beschlussvorlage der Verwaltung zu den in der Offenlage eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sowie ferner diese nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander vollinhaltlich zu beschließen. Weiterhin empfahl der Gemeinderat dem Gemeindeverwaltungsverband Staufen- Münstertal den Feststellungsbeschluss zur 4. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Staufen-Münstertal für den Bereich der Sportanlagen Grunern, Gemarkung Grunern, im Parallelverfahren zu beschließen. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sportanlagen Grunern ; Abwägung zur Offenlage und Satzungsbeschluss Der Gemeinderat der Stadt Staufen i. Br. nahm die ihm vorliegende Beschlussempfehlung zu den in der Offenlage eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur Kenntnis und erhob diese nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander vollinhaltlich zum Beschluss. Der Gemeinderat beschloss daraufhin den Bebauungsplan Sportanlagen Grunern und die örtlichen Bauvorschriften Sportanlagen Grunern jeweils als selbständige Satzung. Bebauungsplanverfahren Rundacker II; Abwägung der zusätzlich eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Offenlage des Planentwurfs und Satzungsbeschluss Auf Grundlage der zwischenzeitlich eingegangenen Zustimmung des Regierungspräsidiums sowie die Entscheidung zur wasserrechtlichen Planfeststellung für die Umverlegung und den naturnahen Ausbau des Tunseler Grabens im Rahmen der Erschließung des Baugebietes Rundacker II sowie Genehmigung zur Einrichtung von 3 Brücken und einem Steg zur Überkreuzung des Tunseler Grabens, nahm der Gemeinderat der Stadt Staufen i.br. die ihm vorliegende Beschlussempfehlung zu den im Rahmen der erneuten Offenlage zusätzlich eingegangenen Anregungen des Regierungspräsidiums Freiburg, Abteilung 4, Straßenwesen und Verkehr zur Kenntnis und erhob diese nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander vollinhaltlich zum Beschluss. Der Gemeinderat beschlioss des Weiteren den Bebauungsplan Rundacker II und die örtlichen Bauvorschriften Rundacker II jeweils als selbständige Satzung. Nahwärmeversorgung Rundacker II Auftragsbekanntmachung im europäischen Amtsblatt nach Richtlinie 2004/18EG Der Gemeinderat stimmte der europaweiten öffentlichen Auftragsbekanntmachung wie folgt zu:

5 1. Wärmelieferung (Anlagen-Contracting) für das Baugebiet Rundacker II 2. Ausschreibungsvolumen sind 31 Einfamilienhäuser, 5 Doppelhaushälften, 51 Reihenhäuser, 14 Mehrfamilienhäuser. (je 6 WE). 3. Das Heizwerk soll auf einem nahe gelegenen separaten Grundstück errichtet werden. 4. Die Wärmeerzeugung soll überwiegend klimaneutral erfolgen. 5. Weitere Vorgaben über Art und Technik der Wärmeerzeugung werden nicht gemacht. 6. Der Ausschuss für Bausachen, Verkehr und Umwelt wird aus Zeitgründen ermächtigt, weitere notwendige Beschlüsse zur Ausschreibung der Wärmeversorgung Rundacker II in der Sitzung am 12. September 2012 zu fassen, falls die Beschlusslage dies zulässt. Bebauungsplanverfahren Rundacker II Vergabevorschlag Planung/Durchführung der Freianlagen Der Gemeinderat stimmte zu, dass die STEG Stadtentwicklung den Auftrag für die ingenieurtechnischen Leistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Freianlagen für das Erschließungsgebiet Rundacker II an das Büro Freiraum- und Landschaftsarchitektur Ralf Wermuth zum Honorarpreis von ,39 vergibt.

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