Stadt Esslingen am Neckar Neuaufstellung Flächennutzungsplan Begründung zum Vorentwurf. Stand

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1 Stadt Esslingen am Neckar Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2030 Begründung zum Vorentwurf Stand

2 GLIEDERUNG 1 0 Gliederung 1 Vorbemerkung Ziele des FNP Charakter des FNP Rechtsgrundlage und Rechtswirkung des FNP Begleitende Fachplanungen 5 2. Methodisches Vorgehen Kontext Esslingen Grundlagen des FNP Allgemeine Daten Naturraum / Landschaftsbild Verkehrsanbindung Grundlagen der Raumordnung und Landesplanung Hierarchie und Planungsinstrumente räumlicher Planung Einstufung nach Landesentwicklungsplan Einstufung nach Regionalplan Quantitative Zielsetzungen Status-Quo und Rückblick auf bisherige Bevölkerungsentwicklung Prognose der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs (Zielmarge VRS) Flankierende kommunale Zielsetzung zur wohnbaulichen Entwicklung Bedarf an gewerblichen Flächen Räumliche Zielsetzungen Räumlich-qualitative Ziele (Entwicklungsbausteine) Räumliche Entwicklungsszenarien Alternativenprüfung / Gebietsteckbriefe Charakter der Gebietssteckbriefe Pool an Alternativflächen Inhalt der Gebietssteckbriefe / Prüfmethodik Bewertung und Beurteilung der Alternativflächen Prüfung der privaten Bauwünsche 82

3 GLIEDERUNG 2 9. Flächenpool des Vorentwurfs FNP Esslingen Wohnbauflächen Mischbauflächen Gewerbliche Bauflächen Versorgungsflächen Aufnahme neuer Signaturen Transformationsgebiete Städtebauliche Qualifizierungsgebiete Forcieren der Innenentwicklung im Umfeld S-Bahn Sicherung von Luftleitbahnen Sicherung durchgrünter Gebiete Mobilitätspunkte 90 Anlagen a) Gebietssteckbriefe der Alternativenprüfung b) Zusammenfassende Tabelle der Alternativenprüfung (Ausweisungspool) c) Zusammenfassender Plan der Alternativenprüfung (Ausweisungspool) d) Tabelle zur Prüfung privater Bauwünsche e) Plan zur Prüfung privater Bauwünsche

4 VORBEMERKUNG 3 1 Vorbemerkung 1.1 Ziele des Flächennutzungsplans Die Große Kreisstadt Esslingen am Neckar hat am die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans FNP 2025 beschlossen. Inzwischen wurde der in Aufstellung befindliche Flächennutzungsplan umbenannt in Flächennutzungsplan FNP Für den wirksamen Flächennutzungsplan, Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Stuttgart (Zieljahr 1990, genehmigt April 1984), wurden bereits mehrere Änderungsverfahren (letzte Änderung genehmigt ) und zahlreiche Berichtigungen durchgeführt. Die zwischenzeitlich eingetretenen wirtschaftlichen, verkehrlichen und demografischen Entwicklungen sowie strukturellen Veränderungen erfordern von Seiten der Stadt Esslingen am Neckar eine entsprechende städtebauliche Antwort. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes soll die Voraussetzungen schaffen, mit entsprechenden Flächen auf die geänderten Rahmenbedingungen reagieren bzw. agieren zu können. Bereits im Oktober 1994 wurde die Auflösung des Nachbarschaftsverbandes Stuttgart beschlossen und die Flächennutzungsplanung wieder in die Zuständigkeit der Gemeinden übertragen. Auch für die Stadt Esslingen stellt sich damit die Aufgabe, ihren eigenen Flächennutzungsplan zu entwickeln, der auf ihre spezielle Situation ausgerichtet ist. Abb. : Rechtsgültiger Flächennutzungsplan der Stadt Esslingen am Neckar aus dem Jahr 1984 mit Zieljahr 1990 (ohne Legende) 1 Vgl. Sitzungsvorlage 61/029/20112 vom

5 VORBEMERKUNG Charakter des Flächennutzungsplans als vorbereitender Bauleitplan Die Bauleitplanung als solche hat die Aufgabe und das Ziel, die Nutzung der einzelnen Grundstücke in einer Stadt vorbereitend darzustellen und je nach Erforderlichkeit für ausgewählte Plangebiete verbindlich festzusetzen. Als vorbereitender Teil der Bauleitplanung ist der Flächennutzungsplan das planerische Instrument der Gemeinde, um im Rahmen der durch Art. 28 GG gesicherten Planungshoheit flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen ( 5 BauGB). Da der Flächennutzungsplan über das gesamte Gebiet der Gemeinde aufzustellen ist, enthält er grundlegende planerische Aussagen über alle bereits bebauten und zukünftig bebaubaren Flächen, genauso wie über alle unbebauten und auch weiterhin von einer baulichen Nutzung freizuhaltenden Flächen. Als Zielkorridor für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird das Jahr 2030 festgelegt. Der Flächennutzungsplan FNP 2030 der Stadt Esslingen am Neckar besteht im Stand der Vorentwurfsfassung aus: - Flächennutzungsplan M 1: mit Legende im Status Vorentwurf, - Begründung im Status Vorentwurf - Darstellung der geprüften Alternativflächen (Gebietssteckbriefe) im Status Vorentwurf - Darstellung der geprüften privaten Bauwünsche im Status Vorentwurf - Begleitenden Strukturkarten zur Verdeutlichung der bestehenden städtebaulichen Strukturen sowie zum Aufzeigen künftiger Entwicklungsmöglichkeiten über den Flächennutzungsplan hinaus 1.3 Rechtsgrundlage und Rechtswirkung des Flächennutzungsplans Rechtsgrundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist. Der Flächennutzungsplan besitzt als vorbereitender Bauleitplan weder eine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern oder den Eigentümern der überplanten Grundstücke, noch lassen sich aus ihm verbindliche Grundstückswerte ableiten. Vielmehr entfaltet der Flächennutzungsplan eine sogenannte behördenverbindliche Wirkung, d.h. er bindet die bei seiner Aufstellung beteiligten Behörden. Er bildet die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen gemäß des sog. Entwicklungsgebotes ( 8 Abs. 2 BauGB) und ist in bestimmten Fällen die Grundlage für die Ausübung von Vorkaufsrechten. Trotz der auf der Ebene des Katasterplans erarbeiteten Planzeichnung sind die im Flächennutzungsplan getroffenen Darstellungen grundsätzlich nicht als parzellenscharf anzusehen. Der Flächennutzungsplan ist den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen ( 1 Abs. 4 BauGB). Gemäß 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen.

6 VORBEMERKUNG Den Flächennutzungsplan begleitende Fachplanungen Folgende Fachplanungen begleiten die Aufstellung des Flächennutzungsplans Landschafts- und Umweltplan Esslingen am Neckar 2030 (in Arbeit) Teilflächennutzungsplan Windenergieanlagen (aktuell: Vorentwurf) Energienutzungsplan Stadt Esslingen am Neckar (in Arbeit) Verkehrsmodell Stadt Esslingen am Neckar (in Arbeit) Verkehrsentwicklungskonzept Stadt Esslingen am Neckar (in Arbeit) Potenzialstudie Erneuerbare Energien auf der Gemarkung Esslingen 2012 (Außenbereich) Untersuchungen zum Thema Klimawandelfolgeanpassung (in Arbeit)

7 METHODISCHES VORGEHEN KONTEXT ZUR STADTSTRATEGIE ES Methodisches Vorgehen Kontext zur Stadtstrategie ES 2027 Die Aufstellung des Flächennutzungsplans 2030 baut auf den Ergebnissen des Stadtstrategieprozesses ES 2027 auf. Dieser beschreibt in verbal-argumentativer Form die Leitlinien der zukünftigen Stadtentwicklung, bildet jedoch noch keine räumlichen Entwicklungsleitlinien ab. Vor diesem Hintergrund war es das Ziel, die qualitativen Leitlinien des Stadtentwicklungsprozesses auch in einer räumlichen Komponente weiterzuführen und hieraus als einen fachplanerischen Baustein den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes zu entwickeln. Übergreifendes Ziel ist die Erarbeitung eines Leitbilds für die weitere räumliche Entwicklung der Stadt Esslingen mit dem Zieljahr Dementsprechend beinhaltet der bis zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans abgelaufene dialogische Planungs- und Beteiligungsprozess sowohl hinsichtlich des inhaltlichen Querschnitts wie auch hinsichtlich des Beteiligungsangebotes eine breite Ausrichtung auf Themen, die deutlich über die eigentliche Flächenentwicklung im Zuge des Flächennutzungsplans hinausgehen. Folgende methodische Schritte wurden auf Basis der Ergebnisse des Stadtstrategieprozesses ES 2027 im Zuge der Erarbeitung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans vollzogen: Expertenworkshops zur Vertiefung von planerischen Fragestellungen Planerische Vorarbeiten und Analysen Definition räumlich-qualitativer Ziele (Entwicklungsbausteine) Rückkopplung mit der Öffentlichkeit in einer Bürgerwerkstatt Definition möglicher Szenarien zur räumlichen Entwicklung Bildung einer Prognosebasis für die quantitativen Ziele Rückkopplung mit der Öffentlichkeit in einer Bürgerwerkstatt Bildung eines Flächenpools für die Alternativenprüfung Prüfung der Alternativflächen und der privaten Bauwünsche Erarbeitung des Flächennutzungsplan-Vorentwurfs Erarbeitung begleitender thematischer Strukturkarten

8 GRUNDLAGEN ZUM GELTUNGSBEREICH DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS 7 3 Grundlagen zum Geltungsbereich des Flächennutzungsplans 3.1 Allgemeine Daten Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Gesamtgemarkung der Großen Kreisstadt Esslingen am Neckar mit den jeweiligen Stadtteilen Berkheim, Brühl, Hegensberg, Hohenkreuz, Innenstadt, Kennenburg, Kimmichsweiler/ Oberhof, Krummenacker, Liebersbronn, Mettingen, Neckarhalde, Oberesslingen, Obertal, Pliensauvorstadt, Rüdern, Serach, Sankt Bernhardt, Sirnau, Sulzgries, Wäldenbronn, Weil, Wiflingshausen, Zell, Zollberg wurde die selbstständige Gemeinde Oberesslingen sowie Oberhof nach Esslingen eingemeindet folgte die Eingemeindung von Hegensberg und Kimmichsweiler kam Brühl von Stuttgart- Obertürkheim nach Esslingen wurde Sirnau von der Gemeinde Deizisau erworben wurde Weil eingemeindet wurden Berkheim (1. Mai) und Zell (1. Juli) aufgrund freiwilliger Vereinbarungen in die Stadt Esslingen eingegliedert. 2 Esslingen ist seit 1. April 1956 Große Kreisstadt. Sie ist Sitz des Landratsamtes und größte Stadt des Landkreises Esslingen. Die Stadt Esslingen am Neckar ist eingebunden in die übergeordneten Verwaltungseinheiten: Regierungsbezirk: Stuttgart Regionalverband: Verband Region Stuttgart Landkreis: Esslingen Bevölkerung, Gemeindegebiet und Dichtewerte Zum Stand bezifferte das statistische Landesamt die amtliche Einwohnerzahl auf Einwohner. 3 Dabei verteilen sich die Einwohner anhand der kommunalen Statistik folgendermaßen auf die einzelnen Stadtteile. 2 Daten aus Stand: November Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2012

9 GRUNDLAGEN ZUM GELTUNGSBEREICH DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS 8 Abb.: Einwohnerzahlen der Stadtteile nach kommunaler Statistik Stadtteil Einwohnerzahlen Innenstadt Hohenkreuz Neckarhalde 927 Rüdern Sulzgries Krummenacker Kennenburg 606 St. Bernhardt Serach Obertal 315 Wäldenbronn Wiflingshausen Liebersbronn Hegensberg Kimmichsweiler/Oberhof 202 Oberesslingen Sirnau 840 Pliensauvorstadt Zollberg Weil Brühl 719 Mettingen Berkheim Zell Gesamt Aufgrund unterschiedlicher Basisdaten differieren die Angaben zur Einwohnerzahl der Städte in Deutschland. Die jeweiligen Statistischen Landesämter, die die offizielle, die amtliche Einwohnerzahl feststellen, ermitteln ihre Zahlen auf der Grundlage der Ergebnisse der Volkszählung 1987 mittels Fortschreibung anhand von Weg-/Zuzügen, Sterbefällen und Geburten. Die jeweiligen Melderegister der Kommunen durften ihre Datenbasis aufgrund eines Verfassungsurteils zur Volkszählung nicht mit deren Ergebnissen abgleichen. Als Folge davon unterscheiden sich diese beiden Zahlenwerte. Abhilfe kann (teilweise) der Zensus 2011 bringen, dessen Ergebnisse 2013 veröffentlicht werden sollen. Danach gelten neue amtliche Einwohnerzahlen. 4 Datenbasis: Homepage der Stadt Esslingen, 2012

10 GRUNDLAGEN ZUM GELTUNGSBEREICH DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS 9 Die Gemarkungsfläche der Stadt Esslingen am Neckar, für die die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gilt, beträgt ca ha. Im Gemarkungsgebiet Esslingen ist die Bevölkerungsdichte mit durchschnittlich EW/km² sehr hoch, wie die Vergleichswerte von Landkreis (806 EW/km²), Region (733 EW/km²) und Land Baden-Württemberg (302 EW/km²) zeigen. Die Struktur des Gemarkungsgebietes kann in vereinfachter Form anhand der Art der Bodennutzung aufgezeigt werden. Die Struktur lässt sich in erster Linie in die Nutzungsarten Siedlungs- und Verkehrsfläche, Landwirtschaft und Waldfläche unterteilen. In Esslingen nimmt die Siedlungs- und Verkehrsfläche mit 41,7 % den größten Anteil des Gemarkungsgebietes ein, gefolgt von der Landwirtschaftsfläche mit 30,1 % und der Waldfläche mit 25,4 %. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche ist im Vergleich zum Wert des Landkreises, der Region und des Landes stark überdurchschnittlich. Die Anteile von Landwirtschaftsfläche und Waldfläche sind unterdurchschnittlich. Abb.: Nutzungsarten in Esslingen am Neckar Nutzungsart Esslingen am Neckar Vergleich Land Baden-Württemberg ha % % Siedlungs- und Verkehrsfläche ,7 14,2 Gebäude- und Freifläche ,3 7,6 Betriebsfläche ohne Abbauland 34 0,7 0,1 Verkehrsfläche ,9 5,5 Erholungsfläche 112 2,4 0,9 Friedhof 25 0,5 0,1 Landwirtschaftsfläche ,1 45,7 Waldfläche ,4 38,3 Wasserfläche 112 2,4 1,1 Übrige Nutzungsarten 18 0,4 0,7 Bodenfläche insgesamt Die Landwirtschaftsflächen sind in den letzten Jahren zugunsten der Siedlungs- und Verkehrsfläche und in geringem Maße der Waldfläche zurückgegangen. Die relativ geringe Zunahme der Siedlungsund Verkehrsfläche seit 1988 ist mit dem bereits im Ausgangsjahr 1988 mit 37,4 % überdurchschnittlich hohen Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche am Gemarkungsgebiet zu erklären. Dies dokumentiert, ebenso wie die hohe Bevölkerungsdichte, welch starker Siedlungsdruck in der Stadt Esslingen am Neckar vorhanden ist bzw. auf die Stadt ausgeübt wird. Begründet ist dies durch die Lage im Verdichtungsraum Stuttgart (Metropolregion) und die gute verkehrliche Anbindung. 5 Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2012

11 GRUNDLAGEN ZUM GELTUNGSBEREICH DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS Geographische Lage Geografisch betrachtet gehört das Gemarkungsgebiet zum Mittleren Neckarraum. Der Bezeichnung Mittlerer Neckarraum liegt kein traditioneller Landschaftsname zu Grunde sondern als Mittlerer Neckarraum wird hier das Gebiet hoher Bevölkerungs- und Wirtschaftskonzentration im Umkreis der Landeshauptstadt Stuttgart verstanden. Es ist kein Raum von einheitlicher naturräumlicher Gestalt und auch kein Gebiet mit halbwegs einheitlichen Strukturen, sondern eine Agglomeration mit vielfältigen, jedoch bevorzugt industriellen Betätigungen. 6 Genauer betrachtet befindet sich Esslingen am Neckar an einer Engstelle des Neckartals südöstlich von Stuttgart. Der Fluss durchquert das Stadtgebiet von Südosten nach Nordwesten, wobei die Altstadt nördlich des Neckars liegt. Aus der Gemeinde Altbach kommend berührt der Neckar zunächst den Stadtteil Zell und verlässt das Stadtgebiet zwischen den Stadtteilen Mettingen und Weil in Richtung Stuttgart. Die Stadt Esslingen am Neckar grenzt an die nachfolgenden Städte und Gemeinden, im Uhrzeigersinn beginnend im Norden: Kernen im Remstal (Rems-Murr-Kreis) Aichwald Baltmannsweiler Plochingen, Altbach Deizisau Denkendorf Ostfildern (alle Landkreis Esslingen) sowie Stuttgart (Stadtkreis). Die unmittelbare Nachbarschaft zu dem Oberzentrum Stuttgart zeigt die attraktive Lage der Stadt Esslingen am Neckar in der Region Stuttgart Stadtstruktur Die Stadt Esslingen wird geprägt durch eine städtebauliche Grundstruktur, die sich einerseits stark ausdifferenziert zwischen der hoch verdichteten Tallage des Neckartals und den Höhenstadtteilen südlich und nördlich des Neckars und die andererseits einen ausgeprägt polyzentralen Charakter aufweist. Die städtebauliche Grundstruktur im Neckartal wird zum einen durch linear verlaufende Hauptverkehrsachsen geprägt (Bahntrasse, Neckar, B 10), die als Zäsuren entlang des Verlaufs des Neckars wirken. Zum anderen finden sich in der Tallage des Neckars die hochverdichteten Wohnquartiere, die von der historischen Altstadt über gründerzeitliche Stadterweiterungen bis hin zu den Quartieren der Vor- und Nachkriegszeit reichen. Darüber hinaus wird die Tallage des Neckars durch ausgedehnte, teils tradierte, teils aber auch erst in jüngerer Zeit entwickelte gewerbliche Flächen charakterisiert, die sich östlich des Merkelparks bis zur Gemarkungsgrenze zu Altbach keilförmig südlich der Bahntrasse erstrecken und die Wohnquartiere der Oststadt, Oberesslingen und Zell, vom Zugang zum Neckar abschneiden. 6 Geografische Landeskunde von Baden-Württemberg S. 263 ff., Hrsg. Christoph Borcherdt

12 GRUNDLAGEN ZUM GELTUNGSBEREICH DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS 11 Während nördlich des Neckars die Kernstadt räumlich mit dem Stadtteil Oberesslingen verschmolzen ist, bilden die Stadtteile Mettingen und Zell noch stadtstrukturell eigenständige Siedlungskörper. Südlich des Neckars sind die Stadtteile Weil und Brühl sowie Sirnau durch die Lage der B 10 stark isoliert. Die Pliensauvorstadt bildet einen eigenständigen Siedlungskörper, der durchgängig eine hohe bauliche Dichte aufweist. Die nördlichen Höhenstadtteile werden durch tradierte Siedlungslagen in den Hanglagen entlang und den Kuppenlagen oberhalb des Neckartals mit einem vorwiegenden Fokus auf den Individualwohnungsbau charakterisiert. Die Siedlungslagen wurden in Teilbereichen bereits verschmolzen (bspw. Sulzgries-Krummenacker, St. Bernhardt-Serach, Hegensberg-Liebersbronn), teils sind jedoch auch noch die Stadtteilstrukturen städtebaulich ablesbar (Neckarhalde, Rüdern, Wäldenbronn). Die südlichen Höhenstadtteile sind Berkheim und Zollberg. Der Stadtteil Berkheim hat sich hierbei aus einer tradierten Siedlungslage zum drittgrößten Stadtteil entwickelt und besitzt einen deutlichen Bezug auf die Filderebene. Der Stadtteil Zollberg wurde in der Nachkriegszeit aufgesiedelt und differenziert sich in einen durch Geschosswohnungsbau geprägten Ost- und einen durch Individualwohnungsbau geprägten Westteil. Abb.: Stadt Esslingen, Schwarzplan zur Verdeutlichung der stadtstrukturellen Struktur, Stand Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2012

13 GRUNDLAGEN ZUM GELTUNGSBEREICH DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS 12 Insgesamt verfügt die Stadt Esslingen über eine ausgeprägt polyzentrale Grundstruktur mit einem eher kompakten Siedlungskörper in der Tallage und neben der zentralen Rolle der Kernstadt mit über die gesamte Stadt verteilten Versorgungskernen. Die polyzentrale Grundstruktur ist vorrangig der ausgeprägten Topografie geschuldet und besitzt hinsichtlich der Wohnqualität erhebliche Vorteile (Bezug zum Freiraum). So summieren sich die Außengrenzen der Siedlungsstruktur gegenüber angrenzenden Freiräumen auf insgesamt 126 lfdkm. Gleichzeitig trägt die polyzentrale Grundstruktur aber auch zu Nachteilen bspw. bei der Verkehrserschließung bei, was sich an den vorhandenen Belastungssituationen an der Krummenackerstraße, der Mühlbergerstraße oder etwa der Hirschlandstraße ablesen lässt. Ebenso bedingt die polyzentrale Grundstruktur eine wenig ökonomische Ausnutzung der Stadt mit hohen Kosten für Ver- und Entsorgung und Verkehrsinfrastruktur sowie Buslinien. 3.2 Naturraum / Landschaftsbild Esslingen am Neckar reicht im Osten in die Höhe des Schurwaldes, im Süden reichen die Ausläufer bis zur Filderebene. Die Stadt erstreckt sich damit über eine Höhenlage von 230 m im Neckartal bis 498 m auf dem Schurwald. Prägendes Element in Esslingen ist die Lage am Neckar. Der Neckar ist ein 367 km langer Nebenfluss des Rheins, der den zentralen Teil Baden-Württembergs entwässert. Bei Plochingen macht der Neckar an der Mündung der von der Alb zufließenden Fils einen scharfen Knick nach Nordwesten ( Neckarknie ). Ab hier ist er schiffbar und bis Stuttgart in eine auf beiden Seiten von Verkehrsbauten geprägte Stadtlandschaft eingebunden. Innerhalb der Auenbereiche des Neckartals befinden sich nährstoffreiche und auf Grund ihres günstigen Gefüges für den Ackerbau sehr gut geeignete Böden. Im stark reliefierten Neckarraum stellte das Neckartal historisch die einzige Möglichkeit zum Bau von Verkehrsinfrastruktur dar. Entsprechend liegen auch heute noch mit der Bahntrasse Stuttgart- Plochingen-Ulm und der B 10 wichtige Verkehrsinfrastrukturen im Neckartal. Ebene Flächen und der Bezug zum Neckar waren zudem historisch für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industrieanlagen gesucht. Seit der Industrialisierung wandelte sich die Landschaft des Neckartals in weiten Teilen von einer Kultur- in eine Industrielandschaft. Begradigungen haben zum Verschwinden der natürlichen Gewässerstruktur, der Fließdynamik und der strukturreichen Auenlandschaften geführt. Mit der Schiffbarmachung und der Anlage der Schleusen wandelte sich der Neckar zu einer Schifffahrtsstraße mit einem entsprechend technischen Charakter. Die Esslinger Stadtkanäle (Nebenkanäle des Neckars) durchziehen die Esslinger Innenstadt. Seit dem Jahr 2000 erarbeitet die Stadt Konzepte zur ökologischen Aufwertung der Kanäle. 8 Die Stadtkanäle sind als Kulturdenkmale in die Denkmalliste eingetragen. 8 aus /Bauen & Umwelt/Natur- und Umweltschutz/Gewässer/Stadtkanäle, November 2010.

14 GRUNDLAGEN ZUM GELTUNGSBEREICH DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS 13 Neben dem Element des Neckars prägen nördlich des Neckartals die Bachläufe des Hainbachs, des Geiselbachs und des Forstbach das Landschafts- und Stadtbild. Der Hainbach verläuft im Oberlauf durch den Schurwald und fließt offen durch das Hainbachtal durch die oder entlang der Stadtteile Obertal, Wäldenbronn, Wilfingshausen, St. Bernhardt, Kennenburg und mündet verdolt in Oberesslingen in den Neckar. Das Hainbachtal stellt eine der wichtigsten Kalt- und Frischluftschneisen für Esslingen dar ließ die Stadt Esslingen einen Gewässerentwicklungsplan erstellen, der 2007 aktualisiert wurde. Seit insgesamt 15 Jahren wird dieser Plan mit Maßnahmen der Bachrenaturierung, Anlage von Sohlrampen, Entdolungen, Anlage von Überflutungsrampen und Teichen sowie Baum- und Strauchpflanzungen umgesetzt. 9 Der Belzbach fließt bei Wilfingshausen in den Hainbach. Östlich von Hegensberg fließt der Krebsbach in den Zimmerbach und in Oberesslingen mündet dieser unterirdisch in den Hainbach. Der Geiselbach und der Bregelbach fließen in Krummenacker zusammen und verlaufen als Geiselbach von Krummenacker über Sulzgries in Richtung der Kernstadt, wo er in die Neckarkanäle mündet. Im Gegensatz zum Hainbach verläuft der Geiselbach weitestgehend verdolt und ist im Stadt- und Landschaftsbild faktisch kaum mehr ablesbar. Seine Tallage bildet aber neben dem Hainbachtal eine weitere wichtige klimatische Ventilationsbahn nördlich des Neckars aus. Nördlich von Zell entspringt der Forstbach, bevor auch dieser durch die Ortschaft verdolt in den Neckar fließt. Unterhalb des Ailenbergs in Rüdern fließt der Klingenbach das erste Stück offen, dann verdolt bis zum Neckar. Südlich des Neckars fließen von den Hanglagen der Filderebene mehere kleine Bäche und Gräben dem Neckar zu wie der Mühlbach in Weil, der Champagnebach und das Auchtbächle in der Pliensauvorstadt. Der Schurwald bildet landschaftsräumlich die Nordgrenze der Gemarkung. Der Schurwald ist ein bis zu 513,2 m ü. NN hoher, bewaldeter Höhenzug, der östlich von Stuttgart beginnt und sich in Ostrichtung bis zu den Vorbergen der Schwäbischen Alb zieht. Er liegt in den Landkreisen Esslingen und Göppingen sowie im Rems-Mur-Kreis. Im Süden wird der Schurwald vom stark industrialisierten Filstal und dem Neckartal sowie im Norden vom Remstal begrenzt. Heute ist der Schurwald ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Stadt Esslingen und den Großraum Stuttgart. Der Stettener Bach bildet innerhalb des Schurwalds einen Großteil der nordöstlichen Gemarkungsgrenze. Er entwässert in Richtung Remstal. Die Fildern bilden jenseits des bis zum Plochinger Knie SW NO fließenden Neckars die Fortsetzung des Albvorlandes. Die Fildern reichen bis unmittelbar an den steilen Abfall zur Stuttgarter Bucht heran. Entlang von SO-NW verlaufenden Bruchlinien ist der etwa 10 km breite Fildergraben eingesunken und liegt als eine 430 bis 460 m hohe, leicht gegen den Albrand geneigte Platte zwischen den treppenartigen Abbrüchen des Schurwaldes mit dem sich davor eingetieften Neckar und der Bruchstufe entlang von Schönbuch und Glemswald. Die flachwellige Oberfläche der Fildern ist großenteils lössüberdeckt, in den flachen Talmulden stehen tiefgründige Lehmböden an. Aufgrund dieser tiefgründigen Filderlehmdecke, einer Vermischung von Löss, Lösslehm und dem Verwitterungslehm des anstehenden Schwarzjura beta, ist die Filderebene außerordentlich fruchtbar. Diese besonders fruchtbaren Lössböden sind sehr gut für die landwirtschaftliche Erzeugung geeignet. Die größeren Bachtäler, besonders das Körschtal, sind bis auf den Stubensandstein des Keuperschichtpaketes eingetieft. 9 Faltblatt Natur am Hainbach, Stadt Esslingen am Neckar, 1. Auflage August 2005

15 GRUNDLAGEN ZUM GELTUNGSBEREICH DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS Verkehrsanbindung Individualverkehr (IV) Die Verkehrsinfrastruktur der Stadt Esslingen am Neckar wird in erster Linie durch die Nordwest-Südost verlaufende Bundesstraße B 10 geprägt. Die B 10, die von Stuttgart bis Süßen (Landkreis Göppingen) mittlerweile vierspurig ausgebaut ist und weiter nach Ulm führt, verläuft im Bereich Esslingen a.n. durchgängig in Parallellage entlang des Neckars. Die B 10 wird als radiale Verkehrsachse der Region Stuttgart sehr stark vom Regionalverkehr frequentiert. Die Stadt Esslingen verfügt mit den Anschlussstellen Weil/Mettingen, Pliensauvorstadt (Ausfahrt), Zentrum, Oberesslingen/Sirnau und Zell über einen guten Anschluss an die B 10. Die Anschlussstellen Weil und Pliensauvorstadt verfügen bislang nicht über eine adäquaten Knotenpunktausbau, insbesondere die Anschlussstelle Pliensauvorstadt weist hier Problempunkte auf (ausschließlich Ausfahrt, Lage innerhalb eines Wohn- /Mischgebietes). Die Anschlussstelle Weil ist häufig verkehrlich überlastet. Die überregionale und regionale Verkehrsanbindung wird durch das nahe gelegene Autobahnkreuz Stuttgart (A 81 Singen - Heilbronn) ergänzt. Esslingen verfügt mit der L 1192 über einen direkten Zubringer zur Anschlussstelle an der A 8 und den Filderraum. Jedoch ist diese zweistreifige Straßenanbindung in den Hauptverkehrszeiten deutlich an die Belastungsgrenze gekommen. Gründe hierfür sind die Leistungsfähigkeitsdefizite der Knotenpunkte. Zahlreiche Landesstraßen (L 1199, L 1192, L 1150, L 1201) und Kreisstraßen (K 1213, K 1214, K 1215, K 1216, K 1267, K 1268, K 1270) queren als überörtliche Verbindungsstraßen das Stadtgebiet und führen zum Teil zu erheblichen Verkehrsbelastungen. Dies insbesondere im Bereich der L 1150 in Oberesslingen, wo in der Schorndorfer Straße regionale Verkehre wie auch lokale Ziel- und Quellverkehre zu Überlastungswirkungen führen. In zunehmendem Maße wird auch die Stettener Straße (L 1199) als Verbindungsachse zwischen Remstal und Neckartal über den Schurwald vom Schwerverkehr befahren. In der internen städtischen Verkehrserschließung spielt vor allem die Topografie der Stadt Esslingen eine entscheiden Rolle. Diese führt dazu, dass die Verkehre insbesondere aus den nördlichen Höhenstadtteile in wenigen Straßenzügen in die Tallage des Neckars abgeführt werden müssen. In der Folge existieren innerhalb der Stadt Esslingen hochbelastete Straßenzüge wie bspw. die Krummenackerstraße und der City-Ring, welche das Verkehrsaufkommen vorrangig aus dem Bereich RSKN (Rüdern-Sulzgries-Krummenacker-Neckarhalde) aufnehmen oder die Hirschlandstraße, auf der sich Ziel- und Quellverkehre aus den nördlichen Höhensstadtteilen bündeln. Öffentlicher Nahverkehr (ÖV) Das Grundgerüst des öffentlichen Personennahverkehrs bildet das Busliniennetz des Esslinger Verkehrsbetriebs (SVE) und seiner Partner sowie die Stammstrecke Stuttgart Ulm und Stuttgart Tübingen und die S-Bahn. Die S-Bahn-Linie S1 des Verkehrsverbundes Stuttgart, die zwischen Kirchheim unter Teck und Herrenberg über Stuttgart pendelt, hält in Esslingen am Neckar an folgenden vier Haltestellen: Mettingen, Esslingen (Neckar), Oberesslingen und Zell. Die Verlängerung der Linie S1 nach Kirchheim unter Teck von Plochingen über Wernau und Wendlingen ist seit Dezember 2009 in Betrieb. Um den Umweg mit der S-Bahn über Stuttgart zum Flughafen zu umgehen, gibt es ab dem Esslinger Bahnhof die Buslinie 122 der END Verkehrsgesellschaft. Sie führt über Scharnhausen zum Flughafen Internetseite der Internet-Enzyklopädie Wikipedia:

16 GRUNDLAGEN ZUM GELTUNGSBEREICH DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS 15 Der schienengebundene öffentliche Verkehr in Esslingen am Neckar bietet gute Nahverkehrsverbindungen in die gesamte Region, vom Flughafen über den Stuttgarter Hauptbahnhof in den ganzen Mittleren Neckar-Raum. Esslingen ist Mitglied des Verkehrs- und Tarifverbundes Stuttgart (VVS). Die Stadt Esslingen mit ihrem Städtischen Verkehrsbetrieb Esslingen (SVE) gehört zu den wenigen deutschen Städten, in denen Oberleitungsbusse 11 verwendet werden. Oberleitungsbusse sind eine Mischung aus Omnibus und Straßenbahn. Für diesen Betrieb stehen Niederflur-Gelenk- Oberleitungsbusse zur Verfügung. Aktuell betreibt der SVE zwei Linien elektrisch: 101: Oberesslingen Lerchenäcker Bahnhof Stuttgart-Obertürkheim 118: Esslingen Bahnhof Zollberg Mit den elektrisch betriebenen Buslinien wird heute ca. ein Drittel der gesamten Personenbeförderungsleistung des SVE erbracht. Heute besteht der Esslinger Stadtverkehr aus 24 Buslinien, die vom SVE, der END Verkehrsgesellschaft und den Privatunternehmen Fischle, Schefenacker und Schlienz betrieben werden. Für die Bedienung während der späten Abend- und Nachtzeiten stehen drei Ruftaxiverbindungen zur Verfügung. Seit 1994 gibt es in Esslingen die Möglichkeit zum Car-Sharing. Im Sommer 2008 standen den etwa 210 Mitgliedern des VCD-Gemeinschaftsauto Esslingen e. V. 15 Fahrzeuge auf elf Stellplätzen in Esslingen und Ostfildern zur Verfügung. 12 Seit 2011 wird das Car-Sharing in Esslingen von Stadtmobil mit Sitz in Stuttgart betrieben. Wasserstraße Neckar Der Neckar ist von Plochingen abwärts mittels Staustufen zum Grosschifffahrtsweg (Bundeswasserstraße) ausgebaut mit bedeutenden Häfen, insbesondere in Stuttgart, Heilbronn und Mannheim. Zusammenfassend gesehen, liegt die Stadt Esslingen am Neckar verkehrsgünstig neben dem Verdichtungsraum Stuttgart. Gute Verbindungen bestehen sowohl über das Straßennetz als auch über den öffentlichen Personennahverkehr. Allerdings ist das regional und überregional bedeutsame Straßennetz während der Verkehsspitzen häufig überlastet, so dass durch Verkehrsverlagerungen auch im städtischen Straßennetz teilweise sehr hohe Verkehrsbelastungen auftreten. Etwa zehn Kilometer südwestlich der Stadt befindet sich der Flughafen Stuttgart. Die Anbindung an das öffentliche Personennahverkehrsnetz kann als sehr gut bezeichnen werden. Flughafen Wenige Kilometer entfernt von der Gemarkung der Stadt Esslingen am Neckar liegt der internationale Verkehrsflughafen Stuttgart. Er verbindet die Region und den ganzen deutschen Südwesten direkt mit europäischen Metropolen sowie wichtigen Städten in Nordamerika. 11 Bild: 12 Internetseite der VCD-Gemeinschaftsauto Esslingen e.v.:

17 GRUNDLAGEN DER RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG 16 4 Grundlagen der Raumordnung und Landesplanung 4.1 Hierarchie und Planungsinstrumente der räumlichen Planung 13 Rechtsgrundlage Planungsinstrumente Ziele Bund Raumordnungsgesetz (ROG) Raumordnungsbericht des Bundes Räumliche Entwicklung und Ordnung des Bundesgebietes ÜBERGEORDNETE PLANUNG Länder Gesetze der Länder Landesentwicklungsplan (LEP) Landesentwicklungsprogramm Regionalplan Räumliche Entwicklung des Landes auf der Grundlage der Raumordnungsgrundsätze Festlegung der regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung der Planungsregionen Informelle Stadt- / Dorfentwicklungspläne (ES 2027) ÖRTLICHE PLANUNG Gemeinden und Planungsverbände Baugesetzbuch Baunutzungsverordnung Bauordnungen der Länder Flächennutzungsplan (FNP) mit Landschaftsplan Verbindliche Bauleitplanung Satzungen Regelungen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung des Gemeindegebietes bzw. für Teilbereiche des Gemeindegebietes 13 Boorberg, Arbeitsmappe Bauleitplanung

18 GRUNDLAGEN DER RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG 17 Die Flächennutzungsplanung ist eingebunden in eine Planungshierarchie, die unmittelbar Auswirkungen auf den Gestaltungsspielraum im Planungsprozess der Flächennutzungsplanung hat. Der Landesentwicklungsplan ist das Gesamtkonzept für die räumliche Entwicklung des Landes. Er stellt die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung auf, um in allen Teilen des Landes gleichwertige Lebensverhältnisse, günstige wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven und gesunde Umweltbedingungen zu gewährleisten. Der Regionalplan differenziert die Ziele und Grundsätze der Landesplanung für die Region. Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan ist nach 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen. Der Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg und der Regionalplan 2020 der Region Stuttgart sind Grundlagen für die landes- und regionalplanerischen Zielsetzungen für die Große Kreisstadt Esslingen am Neckar. Der Regionalplan wurde in der Zwischenzeit fortgeschrieben. Am 27. Februar 2008 hat die Regionalversammlung den Entwurf des Regionalplans 2020 beschlossen und so den Weg für die Anhörung der Städte, Gemeinden, Landkreise, Verbände und anderer öffentlichen Stellen frei gemacht. Am 22. Juli 2009 hat die Regionalversammlung den neuen Regionalplan 2020 als Satzung beschlossen. 4.2 Einstufung nach Landesentwicklungsplan Nach den Raumkategorien des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden-Württemberg gehört die Stadt Esslingen am Neckar zum Verdichtungsraum Stuttgart. 14 Esslingen am Neckar ist im Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg als Mittelzentrum dargestellt und stellt somit Zentrum des Mittelbereichs Esslingen dar. Darüber hinaus liegt Esslingen am Neckar an der Landesentwicklungsachse Stuttgart Esslingen am Neckar Plochingen - Göppingen Geislingen an der Steige (- Ulm/Neu-Ulm) sowie an der Landesentwicklungsachse Stuttgart Esslingen am Neckar Plochingen Nürtingen ( Metzingen). 4.3 Einstufung nach Regionalplan Gemäß dem Regionalplan 2020 Stuttgart ist die Stadt Esslingen am Neckar als Mittelzentrum festgelegt. Die Mittelzentren sind aus dem Landesentwicklungsplan nachrichtlich zu übernehmen. Im Regionalplan 2020 Stuttgart sind die Stadtteile Weil, Mettingen, Sulzgries, Wäldenbronn, Hegensberg, Oberesslingen, Zollberg aus der zentralörtlichen Funktion des Mittelzentrums ausgenommen. Der Mittelbereich Esslingen umfasst den Nahbereich Esslingen a.n. (Mittelzentrum), den Nahbereich Ostfildern (Unterzentrum), den Nahbereich Plochingen (Unterzentrum) und den Nahbereich Reichenbach a. d. F. (Kleinzentrum). 14 Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg, A3, Strukturkarte

19 18 GRUNDLAGEN DER RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG Raumkategorien nach dem Landesentwicklungsplan und dem Regionalplan 16 Gemäß dem Regionalplan 2020 Stuttgart sind die Stadt Esslingen am Neckar als Mittelzentrum festgelegt. Mittelzentren sollen so ausgestattet sein, dass die den gehobenen, seltener auftretenden spezialisierten Bedarf eines Verflechtungsbereiches decken können. Die Stadt Esslingen am Neckar ist im Regionalplan 2020 Stuttgart dem Verdichtungsraum Stuttgart zugeordnet (nachrichtlich aus dem Landesentwicklungsplan übernommen ). Die aus dem Landesentwicklungsplan 2002 ebenfalls nachrichtlich übernommenen Entwicklungsachsen werden im Regionalplan 2020 Stuttgart konkretisiert. Die weitere Siedlungsentwicklung in der Region Stuttgart ist vorrangig auf die Entwicklungsachsen mit ihren leistungsfähigen Bandinfrastrukturen zu konzentrieren. Zur weiteren Aufgliederung der Entwicklungsachsen werden für die einzelnen Achsenabschnitte Siedlungsbereiche ausgewiesen. So ist im Verlauf der Entwicklungsachsen Stuttgart Esslingen am Neckar Plochingen Göppingen Geislingen an der Steige (- Ulm/Neuulm) und Stuttgart Esslingen am Neckar Plochingen Nürtingen (- Metzingen) die gesamte Stadt Esslingen am Neckar als zum Siedlungsbereich gehörende Gemeinde und Gemeindeteile dargestellt. Siedlungsbereiche sind Gemeinden oder Gemeindeteile, in denen eine verstärkte, über die Eigenentwicklung hinausgehende Siedlungstätigkeit stattfinden soll. Schwerpunkte des Wohnungsbaus sind für Essligen nicht aufgeführt. Zudem wird in Bezug auf die Entwicklung darauf hingewiesen, dass in Esslingen am Neckar nach 19 DSchG eine geschützte Gesamtanlage/ historische Bereiche mit Gesamtanlagenqualität innerhalb des Siedlungsbereichs vorhanden sind. Abb.: Auszug aus dem Regionalplan 2020 Stuttgart, Raumnutzungskarte Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg Regionalplan 2020, Verband Region Stuttgart

20 GRUNDLAGEN DER RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG 19 Abb.: Auszug aus dem Regionalplan 2020 Stuttgart Karte 5: Zentrale Orte und Entwicklungsachsen Gewerbe/ Einzelhandel Im Regionalplan 2020 Stuttgart sind für Esslingen am Neckar keine regionalbedeutsame Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen abgegrenzt. Im Regionalplan 2020 Stuttgart sind Standorte für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte aufgeführt. Für Esslingen am Neckar umfasst der abgegrenzte Standort für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte die Bereiche des zentralörtlichen Siedlungs- und Versorgungskerns, in denen alle wesentlichen zentralörtlichen Versorgungsangebote und Dienstleistungseinrichtungen gebündelt vorhanden sind. Diese Bereiche stellen zudem die Einzelhandelsschwerpunkte innerhalb von Esslingen a. N. dar. Im Regionalplan wird für die Sicherung und Stärkung der Funktionsfähigkeit des Mittelzentrums eine Beibehaltung der Bündelung und Konzentration insbesondere der überörtlichen Einzelhandelsversorgung in dem abgegrenzten Bereich vorgeschlagen, da eine Verlagerung an (z.t. bereits bestehende) dezentrale Standorte und damit die Aufsplitterung des Versorgungskerns die Wirksamkeit des zentralörtlichen Siedlungs- und Versorgungskerns des Mittelzentrums einschränken würde. Daher ist dies zu vermeiden.

21 GRUNDLAGEN DER RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG 20 Der Bereich umfasst das Stadtzentrum mit dem Altstadtring sowie die Weststadt zwischen Bahnhofstraße bzw. Güterbahnhof im Süden und Steilhang zur Burg im Norden; nach Westen wird der Bereich gegen die Schlachthausstraße und im Osten gegen die an die Fachhochschule östlich anschließenden Wohngebiete abgegrenzt. Der Bereich liegt somit räumlich zentral im Stadtgebiet und zu angrenzenden Wohngebieten. Die verkehrliche Anbindung ist durch den Individualverkehr und den ÖPNV gegeben. Der Individualverkehr bietet eine gute Anbindung auch aus dem Umland von der B 10 über den Altstadtring und die dortigen Parkhäuser. Der ÖPNV bietet über den Bahnhof und den ZOB eine gute Anbindung aus dem gesamten Umland. Darüber hinaus ist im Regionalplan zu den städtebaulich-funktionalen Gegebenheiten angemerkt, dass der Bereich für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte das Stadtzentrum mit den zentralen Einkaufslagen/ Fußgängerzone mit Marktplatz, Fachgeschäften und Kaufhäusern unterschiedlicher Größenordnung, darüber hinaus diverse Gastronomie und kulturelle Einrichtungen mit Stadthalle, Kinos, Theatern, Museen, Stadtbücherei, weiterbildenden Schulen, VHS, sowie öffentliche/ private Dienstleistungen mit Rathaus/ Behördenzentrum, Post, Hauptstellen verschiedener Banken, Krankenkassen, Amtsgericht und IHK umfasst Rohstoffsicherung Nördlich angrenzend an die Gemarkungsfläche der Stadt Esslingen am Neckar auf der Markung Kernen sind im Regionalplan 2020 Stuttgart zwei Abbaugebiete und ein Gebiet zu Sicherung von Rohstoffen dargestellt. Es handelt sich hierbei um die Gewinnung von Kiese, Sande und Mürbsandsteine. Auch auf der Markungsfläche Esslingen liegen in diesem Bereich Flächen für Abgrabung und Aufschüttung. In der Flächennutzungsplanfortschreibung sind die Flächen entsprechend dargestellt. Die Flächen befinden sich bereits im Abbau Regionale Grünzüge, Grünzäsuren und schutzbedürftige Bereiche Zur Gliederung des Siedlungsraumes und zur Sicherung ökologischer Ausgleichsfunktionen sind im Regionalplan regionale Grünzüge und Grünzäsuren ausgewiesen. Auf dem Gemarkungsgebiet der Stadt Esslingen am Neckar liegen verschiedene im Regionalplan ausgewiesene Regionale Grünzüge und Grünzäsuren. Bei den Regionalen Grünzügen und bei den Grünzäsuren handelt es sich um Ziele der Raumordnung und Landesplanung. Die Regionalen Grünzüge sind möglichst naturnahe, zusammenhängende schutzbedürftige Teile von Freiräumen. Außerdem dienen sie als Ausgleichsflächen in unmittelbarer Zuordnung zu den Entwicklungsachsen oder großflächigen Siedlungsbereichen. Die Regionalen Grünzüge sollen insbesondere den von der Besiedlung ausgehenden erheblichen Belastungen der Landschaft entgegen wirken. Der von Regionalen Grünzügen betroffene Raum ist in der Regel ein Freiraum, in dem die Sicherung von Natur und Landschaft eine besondere Bedeutung auch im Sinne des Naturschutzgesetzes vom , Gesetzblatt S. 385, zuletzt geändert am GBl. S. 206, hat. Im Regionalplan 2020 Stuttgart ist der Regionale Grünzug G 28 Bopser/ Frauenkopf/ Wangener Höhe in Stuttgart bis Esslingen, der Grünzug G29 Kappelberg bis Esslingen und der Grünzug G 34 Nördliches Neckartal, Esslingen bis Plochingen aufgeführt. Daher befinden sich im Bereich der Stadt Esslingen am Neckar großzügige Bereiche, die als regionaler Grünzug dargestellt sind.

22 GRUNDLAGEN DER RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG 21 Die Grünzäsuren sind als Ziele der Raumordnung und Landesplanung festgesetzte, kleinere, möglichst unbebaute, schutzbedürftige Teile von Freiräumen. Sie dienen als Ausgleichsflächen und zur Gliederung der besonders dicht, häufig fast zusammenhängend überbauten Bereiche, insbesondere in Entwicklungsachsen. Sie erfüllen als Verbindungsglied größerer Freiräume und für sich allein gesehen in der Regel mehrere wichtige ökologische Funktionen und sind für die Erholung bedeutsam. Sie sollen von Besiedelung und anderen funktionswidrigen Nutzungen freigehalten werden, der Schutz des Freiraums genießt Vorrang Regionalplan 2020 Stuttgart

23 GRUNDLAGEN DER RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG 22 Abb.: Auszug aus dem Regionalplan 2020 Stuttgart Karte 8: Regionale Grünzüge, Grünzäsuren und Gebiete für Landschaftsentwicklung

24 GRUNDLAGEN DER RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG 23 Neben den Regionalen Grünzügen und Grünzäsuren befinden sich gemäß dem Regionalplan 2020 Stuttgart im Bereich der Stadt Esslingen am Neckar Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete und Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen. Im Bereich der Stadt Esslingen befinden sich zudem verschiedene Schutzgebiete. Auf der Markungsfläche sind drei Naturschutzgebiete vorhanden. Ein kleines Naturschutzgebiet befindet sich nördlich des Segelflugplatzes bei Wäldenbronn. Entlang des Stettener Bachs an der nordöstlichen Markungsgrenze befindet sich ein weiteres Naturschutzgebiet sowie entlang des Neckaraltarms zwischen Sirnau und Zell. Um die Siedlungsflächen herum sind zahlreiche Landschaftsschutzgebiete zu finden. Der östliche Zipfel der Markungsfläche sowie ein kleiner Teil südlich der Gewerbefläche Sirnau unterliegen als FFH-Gebiete den europäischen Schutzzielen. Auszug aus dem Regionalplan 2020 Stuttgart Umweltbericht Karte 9: Schutzgebiete Natur und Landschaft mit Markungsgrenze Esslingen (eigene Darstellung) Nördlich des Neckars befinden sich um die Siedlungsflächen herum viele regional bedeutsame Biotopkomplexe. Auch um Zollberg herum sind regional bedeutsame Biotopkomplexe anzutreffen.

25 GRUNDLAGEN DER RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG 24 Auszug aus dem Regionalplan 2020 Stuttgart Umweltbericht Karte 10 mit Markungsgrenze Esslingen (eigene Darstellung) : Im Bereich der Stadt Esslingen am Neckar befinden sich Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft (bzw. landwirtschaftliche Fläche) sowie Forstwirtschaft und Waldfunktionen. Während in den weniger dicht besiedelten Teilen der Region siedlungsnahe Bereiche für die Kurzzeiterholung und die großräumigen Erholungsgebiete ausreichend vorhanden und schnell zu erreichen sind, stellt sich dies im Verdichtungsraum entlang der Entwicklungsachsen anders dar. Im Kernraum der Region ist die größte Konzentration von Siedlungsflächen zu verzeichnen, was vielfach einen Mangel an ausreichenden siedlungsnahen Erholungsbereichen und Konflikte mit anderen Freiraumnutzungen nach sich zieht. Zudem sind die Wege für die Bevölkerung in die siedlungsnahen Erholungsräume hier oft lang und von Barrieren unterbrochen. Hinzu kommt, dass die noch vorhandenen siedlungsnahen Freiräume in Teilen des Verdichtungsraumes die Erholungsbedürfnisse von Einwohnern mehrerer Gemeinden erfüllen müssen. Hier beträgt der Abstand zwischen den Siedlungsbereichen oft nur noch zwischen 500 und Metern. Darunter fällt der Bereich Esslingen/ Altbach/ Plochingen Regionalplan 2020 Stuttgart Umweltbericht, S. 23.

26 GRUNDLAGEN DER RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG Verkehrsplanung Straßenverkehr Die von der Regionalplanung für die Region Stuttgart aufgeführten Leitziele im Bereich Verkehr beziehen sich in erster Linie auf eine angemessene äußere Anbindung und innere Erschließung der Region. Dies ist entsprechend der raumordnerischen Funktion der einzelnen Straßenabschnitte in der Qualität abgestuft zu gestalten; hierfür bietet die Kategorisierung der Straßen die wesentliche Grundlage. Neben Straßenbauvorhaben soll durch den Neu- und Ausbau von Anschlussstellen an das Straßennetz für den großräumigen Verkehr die Erreichbarkeit für einzelne Teilräume der Region verbessert und eine Reduzierung der Verkehrsarbeit und der damit verbundenen Umweltbelastungen erreicht werden. Im Regionalplan 2020 Stuttgart ist die Erweiterung der Anschlussstelle Esslingen auf der A 8 aufgeführt. 19 Im Regionalplan 2020 Stuttgart sind die Straßen für den großräumigen Verkehr dargestellt (Verbindungsstufe I). Darunter befindet sich B 10 Stuttgart - Esslingen - Göppingen. Sie ist eine wichtige Anbindung des Verdichtungsraumes und eine wichtige Verkehrsverbindung an die A 81 sowie über die B 313 an die A 8. Darüber hinaus ist die B 313 (Esslingen a.n. -) Plochingen - Nürtingen (- Reutlingen) aufgeführt. Sie bildet einen Teilabschnitt der Verbindung zwischen den Oberzentren und Mittelzentren. Neben den Straßen für den großräumigen Verkehr sind auch Straßen für den überregionalen Verkehr (Verbindungsfunktionsstufe II) aufgeführt. Sie leisten in Bezug auf die funktionale Gliederung des Straßennetzes eine wichtige Rolle zur Verbindung von Mittelzentren zu Oberzentren, der Verbindung zwischen Mittelzentren und der Anbindung von Mittelzentren an großräumige Verbindungen. Im Regionalplan sind in dieser Kategorie die L 1150/ L 1201 Schorndorf/Winterbach Esslingen/Plochingen Kirchheim u. T. als Verbindung zwischen Mittelzentren und Anbindung von Erholungsgebieten an Straßen für den überörtlichen Verkehr aufgeführt. Daneben ist auch die L 1192/ L 1202 Esslingen a. N. A 8 als Anbindung eines Mittelzentrums an Straßen für den großräumigen Verkehr benannt, die darüber hinaus eine wichtige Verbindung des Neckartals zum Filderraum darstellt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden weitere Straßenbauprojekte zur Aufnahme in den Regionalplan vorgeschlagen. Einige Vorschläge werden nach einer Erörterung aufgegriffen und im Regionalplan ergänzt, da für diese Maßnahmen eindeutige Bedarfsnachweise erbracht bzw. das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden konnten. So beispielsweise beim Ausbau der Anschlussstelle Esslingen der A Regionalplan 2020 Stuttgart, S. 218

27 GRUNDLAGEN DER RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG 26 Öffentlicher Personennahverkehr/ Schienenverkehr In Bezug auf das Stadtbahnnetz wird im Regionalplan vorgeschlagen, Netzerweiterungen für bestimmte Abschnitte vertieft zu untersuchen, die möglichen Trassen näher zu bestimmen und zu sichern sowie die Realisierung anzustreben, darunter die Trasse Ostfildern-Nellingen Esslingen am Neckar. Diese Trasse ist in der Raumnutzungskarte als Korridor bzw. Vorranggebiet festgelegt. In den Vorranggebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen, die einem späteren Stadtbahnbetrieb entgegenstehen könnten oder mit der Stadtbahntrasse nicht vereinbar sind, nicht zulässig. 20 Zweck der Planung ist die Entlastung des Straßennetzes im Bereich Ostfildern-Esslingen. 21 Abb.: Auszug aus dem Regionalplan 2020 Stuttgart Umweltbericht Stadtbahntrasse Nellingen-Esslingen Für ein leistungsstarkes ÖPNV-Netz in alle Teilbereiche der Region sind ein vernetztes System sowie ein vertakteter Betrieb mit gesicherten Umsteigemöglichkeiten notwendig. Ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung dieser Zielsetzungen ist dabei der organisatorische und wirtschaftliche Zusammenschluss der Träger öffentlichen Nahverkehrs zu einem Tarif- und Verkehrsverbund. Mit der Einführung der Verbundstufe II ist für den Bereich der Region, der die Stadt Stuttgart, die Kreise Böblingen, Esslingen und Ludwigsburg sowie den Rems-Murr-Kreis umfasst, bereits ein hohes Maß an Kooperation erreicht worden Regionalplan 2020 Stuttgart, S. 221ff. 21 Regionalplan 2020 Stuttgart Umweltbericht, S. 270f. 22 Regionalplan 2020 Stuttgart, S. 242

28 GRUNDLAGEN DER RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG 27 Luftverkehr Das Segelfluggelände in Esslingen-Jägerhaus ist im Regionalplan 2020 Stuttgart dargestellt. Segelfluggelände sind Flugplätze, die für die Benutzung durch Segelflugzeuge und Motorsegler, die nicht mit eigener Kraft starten, bestimmt sind. Neben dem Segelfluggelände ist für das Kreiskrankenhaus Esslingen ein Hubschrauber-Sonderlandeplatz aufgeführt. 23 Wasserstraßen Die Bundeswasserstraße Neckar vervollständigt das Verkehrsangebot in der Region. Der Binnenschifffahrt auf dem Neckar kommt eine wesentliche Bedeutung bei den Transporten sowohl im Massengüterverkehr als auch zunehmend bei den Containertransporten zu. Die Attraktivität der Binnenschifffahrt wird entscheidend von der Lage der öffentlichen Häfen und Umschlagplätze sowohl zu den Produktions- als auch zu den Verarbeitungsstätten der beförderten Güter geprägt. In Esslingen am Neckar befindet sich eine dieser Umschlagstellen. 24 Radverkehr Der Radverkehr weist im Unterschied zum motorisierten Verkehr zahlreiche Vorteile auf, u.a. im Hinblick auf die Vermeidung von Lärm-, Schadstoffen- und CO 2 -Emissionen sowie in der Flächeninanspruchnahme. Dennoch so der Regionalplan werden in der Region Stuttgart laut der Verkehrsanalysen zum Regionalverkehrsplan nur etwa 7 % aller Wege und nur 11 % der kurzen Wege mit einer Länge bis zu 5 km mit dem Rad durchgeführt. Rund 47 % entfallen auf den kurzen Wegen auf den MIV. Hier sind Verlagerungspotenziale vorhanden, die es zu erschließen gilt. Durch Anstrengungen von Kommunen, Kreisen und Straßenbaulastträgern liegt in der Region bereits ein umfangreiches und weitgehend gut ausgebautes Verkehrsnetz für den Radverkehr vor. Auf dieser Grundlage wurde bei den Arbeiten zum Regionalverkehrsplan in Zusammenarbeit mit den Kommunen, weiteren Planungsträgern (wie den Straßenbauämtern) und dem ADFC das regional bedeutsame Radverkehrsnetz festgelegt. In der Kategorie Verbindung Oberzentrum/ Mittelzentrum ist Esslingen Teil des Radverkehrswegs Neckartalweg Süd: Stuttgart Esslingen Plochingen Nürtingen - Neckartailfingen Neckartenzlingen (- Richtung Tübingen/ Reutlingen) sowie des Radverkehrswegs Filstalweg: Stuttgart Esslingen Plochingen Göppingen - Geislingen (- Richtung Ulm). In der Kategorie Verbindung weiterer Zentraler Orte liegt Esslingen innerhalb des Radwegs Denkendorf Berkheim Esslingen/ Zollberg Ruit Stuttgart/ Heumaden/ Sillenbuch Stuttgart/ Mitte. Darüber hinaus führt mit dem Hohenzollernradweg ein weiterer Landesfernradweg durch das Stadtgebiet von Esslingen Energien einschließlich regenerative Energien Die Region Stuttgart besitzt aufgrund umfangreicher Stromerzeugung und des hohes Strombedarfs ein dichtes Netz an elektrischen Freileitungen und Höchstspannungsleitungen, die als Bestandteil des deutschen und europäischen Verbundnetzes die Region queren. Vor allem im Bereich der großen Umspannanlagen kommt es daher zu erheblichen Beeinträchtigungen von Landschaft und Siedlungsentwicklung. Ein weiterer Ausbau und eine Verdichtung der Freileitungen stoßen unter anderem im Landkreis Esslingen an die Grenzen der Raumverträglichkeit. Der begrenzte Spielraum für 23 Regionalplan 2020 Stuttgart, S. 244f. 24 Regionalplan 2020 Stuttgart, S. 245f. 25 Regionalplan 2020 Stuttgart, S. 246f.

29 GRUNDLAGEN DER RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG 28 Erweiterungen soll deshalb den für die Versorgung der Region notwendigen Stromleitungen vorbehalten bleiben. Der Ausbau der regenerativen Energien ist im Regionalplan festgelegt 26. Somit sind für die Stromerzeugung verstärkt regenerative Energien zu nutzen. Genannt sind vor allem die Nutzung von Wasserkraft entlang des Neckars sowie der Ausbau solarer Stromgewinnung (z.b. auf Deponiekörpern). Nach Novellierung des Landesplanungsgesetzes im Jahr 2012 ist derzeit eine Teilfortschreibung des Regionalplans im Aspekt Windenergiennutzung im Verfahren. Gleichzeitig betreibt die Stadt Esslingen einen sachlichen Teilflächennutzungsplan zum Aspekt Windkraft, welcher sich derzeit in der frühzeitigen Beteiligung befindet. Die im Vorentwurf enthalten drei optionalen Standorte für die Nutzung der Windenergie sind als nachrichtliche Darstellung in den Vorentwurf des Flächennutzungsplans übernommen worden. 26 Regionalplan 2020 Stuttgart, S. 253ff.

30 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN 29 5 Quantitative Zielsetzungen Die Ermittlung des Wohnbauflächen- und Gewerbeflächenbedarfs im Planungszeitraum ist eine zentrale Aufgabe der vorbereitenden Bauleitplanung. Die Flächeneudarstellungen müssen einer ortspezifischen Nachfrage nach Wohnbauland gerecht werden und die überörtlichen Zielvorgaben der Landes- und Regionalplanung erfüllen. Der Flächennutzungsplan ist den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen ( 1 Abs. 4 BauGB). Wesentliche Berechnungsgrundlagen sind die regionalplanerischen Vorgaben des Regionalplans Region Stuttgart 2020, die auf eine differenzierte Verteilung von Zuwächsen an Wohneinheiten entsprechend der zentralörtlichen Funktionen abzielen und mit pauschalierten Entwicklungsmargen auf der Zahl der vorhandenen Wohneinheiten aufbauen. Neben diesen klaren regionalplanerischen Vorgaben gehört zu einem Flächennutzungsplan jedoch auch zum einen der kritische Rückblick auf die bisher vollzogenen Bevölkerungsentwicklung, der Ansatzpunkte für eine strategische zukünftige Ausrichtung abseits der pauschalierten regionalplanerischen Zielmargen gibt. Zum anderen bildet der prognostische Blick in die Zukunft einen Rahmen für eine stadtentwicklungspolitische Diskussion, wo Esslingen im Jahr 2030 in der Bevölkerungsentwicklung stehen wird. 5.1 Status Quo und Rückblick auf die bisherige Bevölkerungsentwicklung Einwohnerentwicklung seit 1977 mit Wanderungsbewegung und natürlicher Bevölkerungsbewegung Die Einwohnerentwicklung der Esslingen weist sehr unterschiedliche Entwicklungsphasen auf. Von Mitte der 1970er Jahre bis 1984 war das Wanderungssaldo negativ. Zwischen 1987 und 1992 überwiegt der Zuzug in die Stadt, darauf folgt bis 1998 wieder eine Phase des Fortzugs aus der Stadt. Seit dem Mauerfall bis 2004 war das Wanderungssaldo dann wieder meist positiv und seit 2005 sich Fort- und Wegzüge die Waage. In der grafischen Darstellung zeigt sich deutlich, dass die Stadt Esslingen in einem zwanzigjährigen Referenzzeitraum zwischen 1990 und 2010 im Gesamtsaldo keine nennenswerten Bevölkerungszuwächse zu verzeichnen hatte, sondern die Bevölkerungsentwicklung durch ein starkes Auf und Ab charakterisiert ist, welches jedoch nicht zu einer signifikanten Erhöhung des Bevölkerungsbestandes geführt hat.

31 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN 30 Abb.: Stadt Esslingen, Einwohnerentwicklung seit 1977 mit Wanderungsbewegung und natürlicher Bevölkerungsbewegung 27 Jahr EW gesamt natürliche Wanderbewegungen Bevölkerungsbewegung zu fort Saldo Geburten Sterbefälle Saldo Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2012

32 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN 31 Abb.: Rückblick auf Bevölkerungsentwicklung der Stadt Esslingen Abb.: Verteilung der Bevölkerungsentwicklung auf die natürliche Bevölkerungsentwicklung und Wanderungssalden Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2012 Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2012

33 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN Vergleich der Bevölkerungsentwicklung der Stadt Esslingen mit dem teilregionalen Umfeld Vergleicht man die Bevölkerungsentwicklung der Stadt Esslingen mit der Bevölkerungsentwicklung von Städten und Gemeinden im teilregionalen Umfeld, so zeigt sich der Unterschied, in einem zwanzigjährigen Zeitraum den Bevölkerungsbestand nicht ausgebaut zu haben, noch deutlicher. So liegt die Entwicklung insbesondere in den Städten im Filderraum in einem deutlichen Zuwachsbereich von bis zu 25% (Ostfildern). Aber auch vergleichbare Mittelstädte im regionalen Umfeld liegen in ihrer Bevölkerungsentwicklung im Vergleich zur Stadt Esslingen deutlicher im Plus. Die Entwicklungen sind dabei insbesondere begründet mit einer stärkeren Ausweisung an Wohnbauflächen im Vergleichszeitraum, auch hier wieder am signifikantesten in Ostfildern mit der Entwicklung des Scharnhauser Parks in unmittelbarer räumlicher Nachbarschaft zur Stadt Esslingen. Dies gilt im übrigen nicht nur für die umliegenden Mittelstädte, sondern auch für die im Umfeld der Stadt Esslingen liegenden Gemeinden, welche allesamt gegenüber dem Mittelzentrum Esslingen stärkere Zuwächse in der Wohnungsentwicklung zu verzeichnen hatten. Abb.: Vollzogene Bevölkerungsentwicklung im teilregionalen Vergleich (Basis 1990=100%) 30 x x 30 Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2012

34 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN 33 Abb.: Vollzogene Wohnungsentwicklung im teilregionalen Vergleich (Basis 1990=100%) 31 x x 31 Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2012

35 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN Derzeitige Altersstruktur Die Stadt Esslingen weist im Vergleich zum Landkreis Esslingen und zur Region ein leicht erhöhtes Gesamtdurchschnittsalter auf, welches Ende 2011 bei 43,9 Jahren lag. Im Vergleich der Altersstrukturen sind leicht unterdurchschnittliche Vergleichswerte bei den unter 25-Jährigen und ein leichter Überhang bei der Altersklasse > 65 Jahre festzustellen. Abb.: Durchschnittsalter der Bevölkerung in Jahren im Jahr 2011 (in %) 32 Alter Esslingen a.n. in % Landkreis Esslingen in % Region Stuttgart in % unter 15 13,5 14,2 13,9 15- unter 18 2,8 3,2 3,1 18 unter 25 7,5 7,8 8,0 25 unter 45 20,0 18,2 19,3 45 unter 65 34,5 36,4 36,1 65 u. älter 21,7 20,2 19,6 insgesamt 43,9 43,2 43,0 Im Hinblick auf die Innenentwicklung ist dabei nicht nur die absolute Altersstruktur innerhalb der Stadtgesellschaft der Stadt Esslingen von Relevanz, sondern auch die räumliche Verteilung der Anteile älterer Altersklassen im Vergleich zur Gesamtstadt. Vor diesem Hintergrund wurden die Stadtteile im statistischen Vergleich differenziert betrachtet. Im Ergebnis bildet sich für Stadt Esslingen im Grundsatz das Bild ab, dass innerhalb der Höhenstadtteile deutlich erhöhte Anteile an älteren Altersklassen vorzufinden sind und in diesen Gebieten in einem mittelfristigen Zeitraum mit stärkeren Veränderungen im Zuge der Wiederbelegung zu rechnen sein wird (Generationenwechsel). Ob dies jedoch bereits im Zeitraum des Flächennutzungsplans zu nachhaltigen Impulsen im Zuge der Innenentwicklung beitragen wird, kann nicht prognostiziert werden (und bietet darüber hinaus keine strategische Handhabe). Aus dem statistischen Blickwinkel heraus wurden weitere Verschneidungen zwischen erhöhten Anteilen an älteren Altersklassen und erhöhten Anteilen an Einpersonen- Haushalten vorgenommen. Die Ergebnisse fanden Eingang in die den Flächennutzungsplan begleitenden Strukturkarten. 32 Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2012

36 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN 35 Abb.: Stadtteile mit einem erhöhten Anteil an Altersgruppen > 65 Jahre Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt der Stadt Esslingen, Datenbasis 2011

37 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN Derzeitige Bevölkerungsdichte im Stadtgebiet Die Stadt Esslingen am Neckar weist im Vergleich zum Landkreis Esslingen, der Region Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg eine überdurchschnittlich hohe Bevölkerungsdichte auf, die sich einerseits aus der trotz der polyzentralen Siedlungsstruktur sehr dichten Stadtstruktur, aber auch aus der für eine Stadt mit > Einwohnern sehr kleinen Gemarkungsfläche ableitet. Abb.: Stadt Esslingen, Bevölkerungsdichte im Gemeindegebiet 34 Jahr Stadtgebiet in ha Bevölkerung insgesamt Bevölkerungsdichte Landkreis Einw./ km² Esslingen Region Stuttgart Landeswert Derzeitiger Ausländeranteil Der Ausländeranteil liegt in der Stadt Esslingen mit ca. 20 % deutlich über den Durchschnittswerten des Kreises, der Region und des Landes. Er entspricht eher den Werten einer Großstadt (Vergleich mit Stadt Stuttgart). Der hohe Ausländeranteil lässt sich mit der Nähe zur Landeshauptstadt und der damit verbundenen hohen Arbeitsplatzdichte erklären. Abb.: Bevölkerung insgesamt und Ausländer seit Bevölkerung 2011 insgesamt Ausländeranteil gesamt % Esslingen am Neckar ,2 Stadt Stuttgart ,6 Landkreis Esslingen ,7 Region Stuttgart , Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2012 Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2012

38 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN Entwicklung der Belegungsdichte Die Entwicklung der Belegungsdichte ist ein Indiz für die Entwicklung hin zu immer weniger Personen pro Haushalt. Das kann einerseits auf die kleiner werdende Zahl von Mehrkindfamilien und der zunehmenden Singularisierung im städtischen Umfeld zurückgeführt werden, andererseits auf die stark zunehmende Alterssingularisierung (Zunahme der Witwen/Witwerhaushalte). In der Rückschau lässt sich grafisch ablesen, in welch rasantem Tempo sich der Rückgang der Einwohner pro Haushalt in den letzten dreißig Jahren in der Stadt Esslingen vollzogen hat. Eine zurückgehende Belegungsdichte führt sogar bei einer (leicht) schrumpfenden Einwohnerzahl dazu, dass die Anzahl der Haushalte ansteigt und damit die Nachfrage nach Wohnungen. Auch in Esslingen, das seine Bevölkerungszahl seit 1990 in etwa hält, ist sowohl die Anzahl der Haushalte als auch die der Wohnungen angestiegen (dazu 5.1.2). Abb.: Belegungsdichte EW insgesamt Belegungsdichte in EW/WE Wohneinheiten Esslingen am Neckar ,05 Stadt Stuttgart ,04 Landkreis Esslingen ,11 Region Stuttgart ,10 Abb.: Entwicklung Belegungsdichte in Esslingen in EW/WE Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2012 (Aufgrund der fehlenden Fortschreibung der Zahl der Haushalte wird auf die statistisch vorhandene Zahl der Wohneinheiten zurückgegriffen Wohneinheiten = Bestand an Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden 2011) 37 Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2012

39 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN Prognose der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes für die Stadt Esslingen Prognosen stellen meist eine was wäre wenn -Folgerung auf. Sie schreiben jedoch insbesondere die Entwicklung der Vergangenheit in die Zukunft unter bestimmten statistischen Gesamtrahmenbedingungen fort. Die Flächennutzungsplanung hat jedoch das Ziel, die Zukunft zu gestalten und die gemeindliche Entwicklung zu steuern. Prognostizierten Bevölkerungsentwicklungen kann durch die Flächennutzungsplanung entgegengesteuert werden oder aber sie können durch diese unterstützt werden, jedoch jeweils unter Einhaltung der Ziele der Raumordnung. Prognosen für die zukünftige Einwohnerentwicklung beruhen auf zwei Faktoren: Erstens die natürliche Bevölkerungsentwicklung d.h. Anzahl der Geburten und Sterbefälle, die als relativ sicher betrachtet werden kann und zwischen den verschiedenen Prognosen kaum variiert, da sich ihre Determinanten erfahrungsgemäß langfristig als relativ stabil erweisen. Zweitens die Wanderungsbewegungen, die eine weitaus unsicherere Prognosekomponente darstellen, da sie aufgrund politischer oder sozioökonomischer Einflüsse relativ stark schwanken können. Vor allem in unterschiedlichen Wanderungsannahmen unterscheiden sich die verschiedenen Prognosemodelle. Allerdings sind es die Zuwanderungen, die bereits in der Vergangenheit und verstärkt noch in der Zukunft (überhaupt) eine Zunahme der Bevölkerung in Esslingenbewirken. Langfristig wird laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg durch die weiter abnehmende natürliche Bevölkerungsentwicklung und den vermuteten Rückgang der Zuwanderungen im Gesamtsaldo eine Bevölkerungsabnahme zu erwarten sein. Selbst bei Alternativrechnungen, die von einer höheren Zuwanderungsrate ausgehen, verlagert sich nur der Wachstumsgipfel, sie stellen aber ebenso langfristig einen Bevölkerungsrückgang dar. Die potentielle Zuwanderung von außen nach Baden-Württemberg lässt aber keine Rückschlüsse auf mögliche Bevölkerungsverschiebungen innerhalb des Landes zu. Seit einigen Jahren ist offensichtlich, dass Erwerbsfähige von ländlichen Regionen in Städte und Ballungsräume ziehen. Die für Esslingen wichtige Frage wird sein, ob ausreichend Wohnangebote und Arbeitsplätze in der Stadt zur Verfügung stehen, um an der Zuwanderung in die Region teilhaben zu können. Basis für die Flächennutzungsplanung bildet die Modellrechnung des Statistischen Landesamtes und die damit verbundene Methode der Regionalen Bevölkerungsvorausrechnung bis 2030 für Gemeinden ab Einwohner 38. Ausgangspunkt für die aktuelle Bevölkerungsvorausrechnung war der Bevölkerungsstand in den Kommunen zum Stichtag Der Vorausrechnungszeitraum erstreckt sich bis Den Berechnungen liegen u. a. eine Konstanz des derzeitigen Geburtenniveaus, ein weiterer Anstieg der Lebenserwartung um etwa 2,5 Jahre bis 2030 sowie ein jährlicher Wanderungsgewinn von Personen bis zum Vorausrechnungsjahr 2011 und für die Folgejahre um jährlich Personen zugrunde Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart 2010

40 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN 39 Für die künftige Entwicklung des Geburten- und Wanderungsgeschehens innerhalb des Landes wurde außerdem angenommen, dass sich die vergangene relative Entwicklung der Jahre 2000 bis 2008 fortsetzen wird. Konkret bedeutet das, wenn eine Kommune in der Vergangenheit überdurchschnittliche Wanderungsgewinne erzielt hat, dies auch für den Vorausrechnungszeitraum unterstellt wird. Gerade diese Komponente der Bevölkerungsprognose stellt jedoch für die Stadt Esslingen ein Kernproblem dar, da in den vergangenen Jahren aufgrund der räumlich schwierigen Rahmenbedingungen und aufgrund einer Konzentration auf die Innenentwicklung im (regionsweiten) Vergleich eine deutlich zurückhaltende Wohnbauflächenentwicklung vollzogen wurde und in der Folge keine nennenswerten Bevölkerungssteigerungen zu verzeichnen waren (vgl. Rückschau). Die Prognosen des Statistischen Landesamtes liegen für das Zieljahr 2030 in zwei Prognosekorridoren vor, die zum einen Wanderungsgewinne beinhalten, zum andere sich auf die Eigenentwicklung beschränken. Für die Stadt Esslingen wird dabei das Prognoseszenario mit Wanderungen anzuwenden sein, da aufgrund der mittelzentralen Funktion und Ausstattung sowie der Bedeutung als Arbeitsplatzstandort weiterhin mit Wanderungsgewinnen zu rechnen sein wird. Abb.: Modellrechnung: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung des Statistischen Landesamtes Baden- Württemberg im Jahresgang bis 2030 (mit und ohne Wanderungen) 39 Jahr Esslingen am Neckar (mit Wanderungen) Einwohner (EW) Esslingen am Neckar (ohne Wanderungen) Einwohner (EW) Abb.: Ergebnistabelle: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung des Statistischen Landesamtes Baden- Württemberg bis Einwohner 2008 Prognostizierte Einwohner 2025 Einwohnerzuwachs-/ verlust Esslingen am Neckar (mit Wanderungen) Esslingen am Neckar (ohne Wanderungen) EW / - 3,66% EW / - 8,9% 39 Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2012

41 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN Vergleich der Bevölkerungsprognose für die Stadt Esslingen mit dem teilregionalen Umfeld Vergleicht man die Bevölkerungsprognose für die Stadt Esslingen mit der Bevölkerungsprognose für das teilregionale Umfeld, so zeigt sich dass die Prognose für die Stadt Esslingen wiederum am unteren Rand der Vergleichswerte liegt. Es zeigt sich aber auch, dass in den Prognose aufgrund der nährungsweise linearen Vorausschau aus der Rückschau der letzten Jahre auch die Städte mit einer weiterhin positiven Entwicklung belegt werden, die in den vergangen Jahren eine stärkere Baulandentwicklung zu verzeichnen hatten. Abb.: Bevölkerungsprognose (mit Wanderungen) für das Jahr 2030 im Vergleich des teilregionalen Umfelds 41 x Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Prognose des Statistischen Landesamtes für die Stadt Esslingen nur eine eingeschränkte Vorausschau darstellen kann und es letztlich im Hinblick auf die zukünftige Bevölkerungsentwicklung darauf ankommen wird, - dass die Stadt Esslingen in Zukunft über ein der mittelzentralen Funktion angemessenes quantitatives Wohnbaulandangebot verfügt, - dass die Stadt Esslingen auch in qualitativer Sicht ein Wohnbaulandangebot vorhalten kann, welches ausgewogen und auf eine breite Zielgruppenansprache ausgerichtet ist und auch preislich im regionalen Wettbewerb mithalten kann. 41 Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2012

42 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs bis 2030 analog der Vorgaben des Regionalplans ( Zielmarge VRS ) Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs Im Regionalplan werden Orientierungswerte für die Bedarfsermittlung von Wohnbauflächen als Grundsatz der Regionalplanung formuliert. Die Orientierungswerte dienen als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen. Für Siedlungsbereiche, zu denen Esslingen mit all seinen Stadtteilen zählt, wird von einem Wohnbauflächenbedarf für die Eigenentwicklung und einem zusätzlichen Bedarf aufgrund von Wanderungsgewinnen ausgegangen. Als Basis werden die bestehenden Wohneinheiten herangezogen (Plansatz und Plansatz ). Es wird für die Eigenentwicklung und die Entwicklung der Siedlungsbereiche von einem pauschalierten Zuwachs differenziert nach der Zentralörtlichkeit der Kommune ausgegangen. Der errechnete Bedarf an Wohneinheiten ist nachfolgend den Flächenreserven und -potentialen gegenüberzustellen (PS ). Die quantitative regionalplanerische Zielsetzung basiert dabei auf der Prognose des Pestel-Instituts (Perspektiven 2025-Region Stuttgart) und beinhaltet eine Prognosebasis, welche sich auf die Mittelbereiche bezieht. Die Prognose für den Mittelbereich Esslingen zwischen 2010 und 2025 geht aus von einer weiterhin steigenden Haushaltszahl einer auf 1,968 EW/WE absinkenden Belegungsdichte einer zwischen 2010 und 2025 um rund EW absinken Bevölkerungszahl aus, ohne aber für die einzelnen Kommune dieses Sinken auszudifferenzieren. Gemäß Regionalplan ist für die Stadt Esslingen für die Eigenentwicklung als Orientierungswert ein Zuwachs von 1 % der Wohneinheiten (WE) je fünf Jahre zugrunde zu legen. In den Siedlungsbereichen, zu denen Esslingen zugehörig ist, wird über die Eigenentwicklung hinaus ein Zuwachs von 0,5 % der Wohneinheiten je fünf Jahre für Wanderungsgewinne angenommen. Für den Flächennutzungsplan 2030 wird ein Planungszeitraum von 17 Jahren angesetzt, der aus der Annahme resultiert, dass der Feststellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan Ende 2013 vollzogen werden kann. Für die im Regionalplan pauschalierten Zeiträume von 15 Jahre wird eine Zinseszinsrechnung zur Anwendung gebracht Dies ergibt folgende Rechnung: Wohneinheiten am Stichtag 2009 x Zuwachs von 1,5 % x Planungszeitraum: 5 Jahre = benötigte Wohneinheiten im Planungszeitraum Für Esslingen ergibt dies: WE (2009) x 1,5 % x 17/5mit Zinseszinsrechnung = WE Dies entspricht einem rechnerischen Zuwachs an Wohneinheiten von 137 Wohneinheiten / Jahr. Die Zahl von Wohneinheiten wird damit als Basis für den Flächennutzungsplan ( Zielmarge Verband Region Stuttgart ) herangezogen.

43 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN 42 Wenngleich im Flächennutzungsplan für die Stadt Esslingen als Berechnungsbasis die Zahl der Wohneinheiten herangezogen wird, kann die Zielmarge auch in Flächen übersetzt werden. Für die Berechnungsmethode sind zur Ermittlung des Flächenbedarfs in Hektar (ha) die Bruttowohndichtewerte des Regionalplans Stuttgart 2020 als Ziel der Regionalplanung zu Grunde zu legen (P.S ). Der Wert für Mittelzentren ist mit 80 EW/ha angesetzt. Um auf die benötigten Flächenangaben zu kommen, müssen die Wohneinheiten in Einwohner umgerechnet werden. Hierzu wird die für die jeweilige Stadt übliche Belegungskennziffer der Wohnungen herangezogen. In Esslingen beträgt die Zahl der Einwohner pro Wohneinheit derzeit (2009) 2,0 EW/WE. Wird entsprechend des bestehenden Trends von einer Verringerung der Belegungsdichte ausgegangen, so kann für Esslingen ein Wert von 1,9 EW/WE zugrunde gelegt werden. Daraus folgt: benötigte Wohneinheiten im Planungszeitraum x Wohnungsbelegungsdichte von 1,9 EW/WE = Einwohnergleichwert zur Ermittlung der benötigten Baufläche Für Esslingen ergibt dies: WE x 1,9 EW/WE = EW Der Einwohnergleichwert wird nun mittels Dichtewerten des Regionalplans (für Mittelzentren: 80 EW/ha) in Flächenangaben umgerechnet. Einwohnergleichwert x 80 EW/ha = benötigte Bauflächen im Planungszeitraum Für Esslingen ergibt dies: EW : 80 EW/ha = ca. 55,38 ha Anrechnung der vorhandenen Reserveflächen Für die Berechnung des realen zusätzlichen Bedarfs für eine wohnbauliche Entwicklung müssen entsprechend der Vorgaben des Regionalplans die heute noch vorhandenen Flächenpotenziale und Flächenreserven der Stadt in Abzug gebracht werden, d.h. dass noch nicht bebaute Flächenreserven Baulücken (ausgewiesene Wohnbauflächen in Bebauungsplänen), für Wohnbebauung aktivierbare Flächenpotenziale im unbeplanten Innenbereich nach 34 BauGB sowie Flächenreserven in derzeit bereits im Verfahren befindliche Wohn- und Mischbauflächen, die im Zeitraum des Flächennutzungsplans zur Verfügung stehen werden, dem errechneten Wohnbauflächenbedarf gegenübergestellt werden müssen. Dafür werden im Folgenden die Flächenpotenziale und Flächenreserven der Stadt Esslingen am Neckar aufgeführt.

44 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN Baulücken und Flächenpotenziale nach 34 BauGB Die Siedlungsentwicklung ist grundsätzlich so zu gestalten, dass die Innenentwicklung Priorität vor der Inanspruchnahme bislang nicht baulich genutzter Flächen hat. Demnach ist der Bauflächenbedarf vorrangig auf innerhalb der im Siedlungsbestand verfügbaren Flächenpotenzialen sowie der in Bauleitplänen ausgewiesenen Flächenreserven zu decken. (PS ) 42 Die Flächenpotenziale (z.b. Baulücken, Nachverdichtung) und die Flächenreserven (noch nicht bebaute Flächen des Flächennutzungsplan und von Bebauungsplänen) sind in der Gesamtbilanz zu berücksichtigen. In Bezug auf vorhandene Baulücken gilt laut Regionalplan als Orientierungswert eine Verfügbarkeit von 50 % innerhalb des Planungszeitraums (Begründung zu PS: , S. 55). Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Flächennutzungsplans 2030 waren in der Stadt Esslingen die vorhandenen Flächenpotenziale in Baulücken in rechtskräftigen Bebauungsplänen und Gebieten nach 34 BauGB nicht bekannt. Aus diesem Grunde wurde im Zuge des Flächennutzungsplanverfahrens eine Vollerhebung der vorhandenen Flächenpotenziale vorgenommen. Als Baulücken wurden all diejenigen Baugrundstücke klassifiziert, auf denen kein Gebäude oder nur ein untergeordnetes Gebäude (z.b. Garage) steht und für die seit mehr als 5 Jahren Baurecht besteht (keine Neubaugebiete). Für die Flächen der Innenentwicklung nach 34 BauGB wurden diejenigen Flächen erfasst, welche nur mit einer Gebäudegrundfläche kleiner/gleich 15% der Gesamtgrundstücksfläche bebaut sind. In der Summe ergab sich für die Stadt Esslingen eine Gesamtfläche von 18,71 ha an Baulücken für eine wohnbauliche Entwicklung und 0,74 ha an nicht bebauter Gemeinbedarfsfläche. Des weiteren wurden 9,15 ha an Wohnbauflächen für eine mögliche Innenentwicklung definiert. Die reine Betrachtung der noch vorhandenen Hektarzahlen gibt jedoch nur einen Anhaltspunkt über die tatsächlich vorhandenen flächenhaften Potenziale, nicht aber hinsichtlich der faktisch realisierbaren Wohneinheiten. Daher wurde aufbauend auf der Flächenerhebung eine Durchsicht aller Bebauungspläne vollzogen und die auf den Baulücken mögliche Geschossfläche ermittelt. Für die Berechnung der möglichen realisierbaren Wohneinheiten wurde nachfolgend eine durchschnittliche Wohnungsgröße von 81 qm angesetzt. Diese Wohnungsgröße entspricht der 2009 in der Stadt Esslingen durchschnittlichen Wohnungsgröße. Im Ergebnis ist festzustellen, dass Wohneinheiten im Zuge einer Füllung von Baulücken und weitere 260 Wohneinheiten im Zuge der Innenentwicklung nach 34 BauGB realisierbar wären. In der räumlichen Verteilung der Baulücken zeigt sich, dass diese vorrangig in den Hang- und Höhenlagen der Gesamtstadt gelegen sind, die Tallage jedoch bereits heute einen hohen Verdichtungsgrad mit nur wenigen vorhandenen baulichen Entwicklungsoptionen in Baulücken aufweist. 42 Regionalplan 2020 Stuttgart, S. 51ff.

45 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN 44 Abb.: Erhebung der Flächenpotenziale in Baulücken in rechtskräftigen Bebauungsplänen und in Gebieten nach 34 BauGB Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt der Stadt Esslingen, Erhebungsstand September 2011

46 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN 45 Im Zuge des Regionalplans wird als Orientierungswert für die Anrechnung von Innenentwicklungspotenzialen ein Anteil von 50 % dargestellt. Im Falle der Stadt Esslingen ist jedoch festzustellen, dass in den letzten Jahren aufgrund der extrem schwierigen Wohnbaulandmobilisierung der Druck auf vorhandene Baulücken extrem hoch war und in der Folge auch die verfügbaren Baulücken bereits in starkem Maße baulich entwickelt wurden. Um diese Annahme zu belegen, wurde im Rückblick auf die letzten sechs Jahre eine Bilanzierung vorgenommen, in welchem Maße eine Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen faktisch erfolgt ist. Es zeigt sich, dass in diesem Zeitraum rund 1,66 ha an Innenentwicklungspotenzialen bebaut werden konnten, was einem Mobilisierungsgrad von 8,1 % entspricht. Würde man diesen in den letzten Jahren vorhandenen starken Druck auf die privaten Baulücken und den damit verbundenen Mobilisierungsgrad linear auf einen Zeitraum von 17 Jahren (Zielhorizont des FNP) fortschreiben, entspräche dies einem Mobilisierungsgrad von insgesamt 23 %. Vor dem Hintergrund, dass die noch vorhandenen Baulücken eher zunehmend schwierig zu akquirieren sein werden (i.d.r. komplexe Eigentümerstruktur bei noch vorhandenen und bislang nicht an den Markt gekommenen Baulücken, zunehmendes Beharren auf Grundbesitz in Folge der Finanzkrisen etc.), wird damit der als Orientierungswert im Regionalplan angesetzte Grad von 50 % in Frage gestellt. Im Zuge der Flächennutzungsplanung wird daher ein Mobilisierungsgrad von 30% angesetzt. Damit sind folgende Reserven an Wohneinheiten anzurechnen: Reserven in Baulücken: WE x 30% = 416 WE Reserven im unbeplanten Innenbereich: 260 WE x 30% = 78 WE Summe 494 WE Flächenreserven im Bereich im Verfahren befindlicher Wohn- und Mischbauflächen Innerhalb der Stadt Esslingen befinden sich derzeit folgende Wohn- und Mischbauflächen in einem Aufstellungsverfahren bzw. in der Umsetzung, werden im Zielkorridor des Flächennutzungsplans zur Verfügung stehen und müssen damit zu 100 % als Flächenreserven angerechnet werden: Gebiet Neue Weststadt (Mischgebiet), Kernstadt: 500 WE Gebiet Alleenstraße (Zell): 80 WE Gebiet Strengenäcker (Berkheim): 90 WE Summe 670 WE

47 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN Verbleibendes Ausweisungspotenzial für den Flächennutzungsplan Nach Anrechnung der vorhandenen Reserveflächen verbleibt für den Flächennutzungsplan folgendes Ausweisungspotenzial Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs auf Basis Regionalplan Stuttgart abzüglich Reserven in Baulücken abzüglich Reserven im unbeplanten Innenbereich: abzüglich Reserven in im Verfahren befindlichen Gebieten: Verbleibender Bedarf: WE WE - 78 WE WE WE 5.4 Flankierende kommunale Zielsetzung zur wohnbaulichen Entwicklung Vergleich der Zielmarge des Regionalplans mit den Empfehlungen des Wohnraumsituationsberichts 2009 Die oben dargestellte Zielmarge aus dem Regionalplan stellt den aus raumordnerischer Sicht verbindlichen Rahmen für eine weitere wohnbauliche Entwicklung der Stadt Esslingen dar.. In der Summe (ohne Berücksichtigung von Reserveflächen) bedeutet der aus dem Regionalplan resultierende Bedarf (2.330 Wohneinheiten) eine Neubauleistung von 137 Wohneinheiten / Jahr. Der im Jahr 2009 erstellte Wohnraumsituationsbericht für die Stadt Esslingen beinhaltet eine weitaus dezidiertere Analyse der vorhandenen Wohnraumsituation innerhalb der Stadt Esslingen. Er gibt, neben Aussagen zu einem nachhaltigen und sozial ausgewogenen zukünftigen Wohnraumangebot, auch Empfehlungen zu einer quantitativen Entwicklung zur Sicherstellung einer angemessenen Versorgung mit Wohnraum. Dabei besitzt der Wohnraumsituationsbericht einen zeitlichen Zielkorridor bis zum Jahr 2020 und stellt einen Gesamtbedarf von Wohnungen bis zum Zieljahr 2020 fest, was einer Neubauleistung von 320 Wohnungen / Jahr entsprechen würde. Der Gesamtbedarf resultiert dabei aus einem rechnerisch vorhandenen aktuellen Defizit von Wohnungen (Differenz zwischen Haushalten und Wohnungen), angesetzten Haushaltszuwächsen von Wohnungen (aus dem Rückgang der Belegungsdichte) und einem Ersatzbedarf von 500 Wohneinheiten (wegen Abbruch alter Wohnungen oder wegen Umnutzung). Der Wohnraumsituationsbericht kommt damit zum einem gegenüber der raumordnerischen Zielmarge über doppelt so hohen Wohnungsbedarf innerhalb der Stadt Esslingen.

48 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN Definition einer kommunalen Zielmarge als Ziel der räumlichen Entwicklung Vor dem Hintergrund des kommunalen Ziels, ein Schrumpfen der Stadt Esslingen unter Einwohner zu vermeiden und damit die vorhandenen mittelzentralen Aufgaben und Versorgungsfunktionen auch langfristig zu sichern, wird neben der raumordnerischen Zielsetzung eine kommunale Zielsetzung eingeführt, die als interne Zielsetzung zu verstehen ist, die eng mit dem Ziel der weiteren Stärkung der Innenentwicklung verbunden ist. So bildet sich die kommunale quantitative Zielsetzung nicht in Ausweisungen des Flächennutzungsplans ab, sondern stellt einen Zielwert dar, an dem sich die Stadt Esslingen in ihrer räumlichen Entwicklung im Inneren in den nächsten Jahren messen lassen möchte. Die Herleitung der kommunalen quantitativen Zielsetzung beruht auf dem Ziel der Sicherung der Einwohnerzahl, unabhängig von den Ergebnissen des Zensus, und dem Vermeiden eines Absinkens der Bevölkerungszahl auf die vom Statistischen Landesamt mit Wanderungen prognostizierten EW. Zur Definition der kommunalen Zielmarge wurde die Differenz der Zielsetzung von EW zu der prognostizierten Zielzahl von EW herangezogen, was bei1.780 EW und dem Ansatz einer Belegungsdichte von 1,9 EW/WE einer Zahl von rund 940 Wohneinheiten entspricht. Diese Zahl stellt einen theoretischen Ansatzwert dar, der ausschließlich über verstärkte Innenentwicklungsbemühungen erreicht werden soll. Vor diesem Hintergrund wurden im Zuge der den Flächennutzungsplan begleitenden Strukturkarten drei wesentliche Aussagen getroffen: Innerhalb der in den Strukturkarten zur wohnbaulichen Entwicklung dargestellten Suchräume für den Stadtumbau soll eine wohnbauliche Innenentwicklung vollzogen werden (Übernahme der Aussagen als Signatur in den Flächennutzungsplan), im Umfeld der S-Bahnhöfe soll vor dem Hintergrund des Nutzen des schienengebundenen Verkehrsmittels und der damit gegebenen Option der Verkehrsvermeidung neben der gewerblichen auch eine eine wohnbauliche Innenentwicklung forciert werden (Übernahme der Aussagen als Signatur in den Flächennutzungsplan), innerhalb der Gebiete, in denen aufgrund der vorhandenen Altersstruktur und dem bereits heute hohen Anteil an singularisierten Haushalten mit einem Generationenumbruch zu rechnen ist, soll eine der städtebaulichen Situation angemessene Bestandsverdichtung vorgenommen und bauleitplanerisch begleitet werden, welche die Innenentwicklung unterstützt, jedoch gleichzeitig auch die vorhandenen Wohnqualitäten im Bestand sichert. Die kommunale quantitative Zielsetzung ergibt in Kombination mit der raumordnerischen Zielsetzung von Wohneinheiten bis 2030 eine Gesamtneubauleistung von Wohneinheiten, was einer jährlichen Neubauleistung von 192 Wohneinheiten / Jahr entspricht - demnach also eine vorsichtige Annäherung an die im Wohnraumsituationsbericht als Empfehlung gegeben Neubauleistung von 320 Wohneinheiten / Jahr (hier Bezug zum Zieljahr 2020).

49 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN Bedarf an gewerblichen Bauflächen Ausgangssituation Die Stadt Esslingen stellt einen in der Region bedeutenden und der mittelzentralen Funktion entsprechenden Arbeitsplatzstandort dar, der geprägt wird durch einen breit gefächerten Querschnitt an Arbeitsplatzstrukturen: Produktionsorientierte Arbeitsplätze existieren vorrangig in der Tallage des Neckars und am Standort Berkheim. Esslingen weist vorwiegend mittelständische Firmen auf, die sehr häufig in der Automobilwirtschaft und deren Zulieferbereich sowie im Maschinenbau angesiedelt sind. In der Gesamtentwicklung ist die Zahl der produktionsorientierten Arbeitsplätze in Esslingen jedoch von 1999 bis 2011 um 14 % geschrumpft, während innerhalb der Region Stuttgart ein Schrumpfen um 20 % zu verzeichnen war. Die produktionsorientierten Arbeitsplätze besitzen in der Stadt Esslingen mit 50,4 % Anteil an den Gesamtarbeitsplätzen noch immer einen hohen Stellenwert für die Wirtschaftskraft der Stadt (Vergleich Anteil Region: 34,8 %). Dienstleistungsorientierte Arbeitsplätze finden sich ebenfalls in der Tallage des Neckars hier vorrangig im Bereich der Kernstadt, aber auch in den Gewerbegebieten Oberesslingen-Zell, Sirnau und Berkheim, im Krankenhaus und zusätzlich (aber in deutlich geringerem Umfang) in den Kernzonen der Stadtteile. Im Hinblick auf Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor hat die Stadt Esslingen zwischen 1999 und 2010 einen Zuwachs von + 16% zu verzeichnen, hinkt jedoch dem regionalen Zuwachs von 35% deutlich hinterher. Arbeitsplätze im Handel und Gastgewerbe existieren ebenfalls vorrangig in der Tallage des Neckars, in Handelsstandorten der Kernstadt, Oberesslingen, Sirnau und Weil, im Zeitraum zwischen 1999 und 2011 ist hier ein leichter Rückgang um 4 % zu verzeichnen gewesen. Arbeitsplätze in Bildung und Forschung liegen einerseits in den vorgenannten Bereichen, für Esslingen bedeutsam sind jedoch zusätzlich die Hochschulstandorte in der Kernstadt und an der Flandernstraße. In der Gesamtsumme verfügt die Stadt Esslingen 2011 über sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort. Gegenüber dem Jahr 1999 ( sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort) ist damit ein Rückgang um 4,4 % zu verzeichnen gewesen. Die vergleichbare Entwicklung in der Region Stuttgart lag dagegen bei einem Plus von 3,1 %.

50 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN 49 Abb.: Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen am Arbeitsort Weiterer Bedarf an gewerblichen Bauflächen, gewerbliche Flächenreserven Der weitere Bedarf an gewerblichen Bauflächen resultiert einerseits aus möglichen Entwicklungen von Bestandsbetrieben und andererseits aus dem Ziel möglicher Neuakquisitionen: Im Hinblick auf betriebliche Bestandsentwicklungen wird derzeit eine betriebliche Erweiterungsfläche für die Firma Festo am Standort Berkheim geplant, um für den für die Stadt Esslingen wichtigen Betrieb am dortigen Betriebsstandort eine mittelfristige räumliche Entwicklungsoption zu sichern. Darüber hinaus geht die Verwaltung davon aus, dass aus der Bestandsbetriebsstruktur heraus im zeitlichen Zielkorridor des Flächennutzungsplans weitere räumliche Entwicklungserfordernisse resultieren. Dies umso mehr, als dass gerade im Bereich der tradierten Betriebsstandorte in der Tallage vor dem Innenentwicklungsziel der Qualifizierung dieser gewerblichen Standorte (Nähe S-Bahn) durchaus wenig räumliche Entwicklungsspielräume vorhanden sind, häufig auch die Betriebsstandorte schwierige Zuschnitte haben oder Probleme in der Verkehrserschließung besitzen. Vor den Zielen eines Halten vorhandener Betriebe zur Sicherung des Arbeitsplatzangebotes in der Stadt Esslingen und einer Sicherung der mittelzentralen Funktion der Stadt als Arbeitsplatzstandort wird daher die Notwendigkeit gesehen, gewerbliche Flächen in einem angemessenen Maße und an attraktiven Standorten anbieten zu können. 44 Datenbasis: Struktur- und Regionaldatenbank Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, LIS, Stand 2012

51 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN 50 Gleichermaßen wird ebenfalls vor dem Hintergrund der mittelzentralen Funktion und der Rolle der Stadt Esslingen innerhalb der Region Stuttgart wie auch dem Vorhandensein wichtiger Bildungseinrichtungen (Hochschulstandort) die Notwendigkeit gesehen, auch gewerbliche Neuansiedlungen vornehmen zu können und hierfür ein entsprechendes angemessenen Flächenangebot vorzuhalten. In beiden Fällen (Flächen zur Sicherung gewerblicher Betriebe im Sinne der Bestandspflege wie auch im Sinne von Neuakquisitionen) ist es notwendig, aufgrund der Komplexität der räumlichen Ausgangssituation vorausschauend zu agieren, um letztlich zeitnah gewerbliche Bauflächen entwickeln zu können. Dabei kann aus der statistischen Sicht heraus keine notwendige Flächenquantität definiert werden, sondern die Entwicklung gewerblicher Flächen muss sich im Sinne einer Angebotsplanung in einem städtebaulich, landschaftsplanerisch und strukturell vertretbarem Maß bewegen, auch was die Sicherung vorhandener Bestandsqualitäten betrifft. Flächenreserven existieren innerhalb der Stadt Esslingen nur innerhalb von bestehenden gewerblichen Flächen. So gibt es kleinräumige gewerbliche Flächenpotenziale innerhalb des Gewerbestandortes Oberesslingen- Zell, welche im Rahmen des Sanierungsgebietes Neckarwiesen entweder als Baulücken noch vorhanden sind oder in jüngerer Zeit über Neuordnungsmaßnahmen freigelegt wurden (Flächengröße ca. 7,4 ha, davon knapp 1 ha bereits in Planung/Vermarktung) kleinräumige Flächenpotenziale im Zuge von Baulücken in den Gewerbegebieten Sirnau (Flächengröße ca. 0,8 ha) und Berkheim Ost (Flächengröße ca. 0,9) Flächenpotenziale im Kontext zu Bestandsbetrieben (betriebseigene Entwicklungsflächen). Hier stellt der heute als ebenerdige Parkierungsfläche genutzt betriebseigene Parkplatz der Daimler AG am Rande des Werkes Mettingen mit ca. 8,6 ha das flächenmäßig größte Potenzial für eine bauliche Weiterentwicklung dar. In der Summe sind die Flächenreserven jedoch nicht ausreichend bzw. frei verfügbar, um im Sinne einer strategischen Angebotsplanung eine Flächenvorhaltung zu betreiben Einzelhandelsflächen / zentrale Versorgungsbereiche Gemäß Baugesetzbuch ( 1 Absatz6 BauGB) und Regionalplanung ist die wohnungsnahe Grundversorgung (Nahversorgung) zu sichern (PS ). Einzelhandelsgroßprojekte sind nur in Ober-, Mittel-, oder Unterzentren zulässig (Ziel der Regionalplanung, PS ). Sind diese zentrenrelevant, dürfen sie nur in den als Vorranggebiete dargestellten zentralörtlichen Siedlungs- und Versorgungskernen zugelassen werden (PS ). Das Stadtzentrum von Esslingen ist im Regionalplan als ein solches Vorranggebiet gekennzeichnet. Nicht zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte sind ebenfalls nur in den zentralörtlichen Siedlungs- und Versorgungskernen zulässig (PS ). Ausnahmen hierzu sind möglich. Weitere aus raumordnerischer Sicht geeignete Standorte für nicht zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte sind als Ergänzungsstandorte im Regionalplan dargestellt (Grundsatz der Regionalplanung, PS ). Als ein solcher ist das Gewerbegebiet in Sirnau dargestellt Regionalplan Region Stuttgart, Verband der Region Stuttgart vom

52 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN 51 Analyse und Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2008/2009 hat das Büro Dr. Acocella aus Lörrach für die Stadt Esslingen ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept 46 erstellt: nach der Analyse und Bewertung der aktuellen Einzelhandelssituation werden Vorschläge zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben und zur Weiterentwicklung der Versorgungsfunktion und -bedeutung gemacht. Die Einzelhandelssituation stellt sich in Esslingen und seinen Stadtteilen demnach wie folgt dar. Die Bindungsquote (Einzelhandelsumsatz/ Einzelhandelskaufkraft) mit insg. rund 122% steht für eine gute Versorgungssituation. Vor allem in den mittel- bis langfristigen Bedarfsbereichen sind z.t. sehr hohe Kaufkraftzuflüsse vorzufinden. Die mittelzentrale Versorgungsfunktion für den Verflechtungsbereich nimmt Esslingen umfassend wahr. Die ermittelte Bindungsquote im kurzfristigen Bereich liegt jedoch mit rd. 93% unter 100% (= Vollversorgung). Vor allem im für die Nahversorgung besonders wichtigen Bereich der Nahrungs- und Genussmittel kommt die Stadt ihrer Versorgungsfunktion nicht vollständig nach (93 %) (S. 35f.). Einige Randlagen der Innenstadt, Stadtteile oder Siedlungsgebiete sind nicht ausreichend mit fußläufigen Nahversorgungsmöglichkeiten mit einem umfassenden Sortiment erschlossen (Rüdern, Serach, Kimmichsweiler/Oberhof, Wiflingshausen, Wäldenbronn, Neckarhalde, Sirnau, Teile von Oberesslingen). Eine Grundversorgung erfolgt stellenweise über kleine Lebensmittelfachgeschäfte, das Lebensmittelhandwerk oder Tankstellenshops. Das Gutachten schlägt vor, auf der Grundlage des BauGB ( 1) Zentrale Versorgungsbereiche auszuweisen, um die Einzelhandelsentwicklung räumlich zu lenken und somit den Einzelhandel an zentralen Standorten zu sichern und weiterzuentwickeln. Abgegrenzt wird der Zentrale Versorgungsbereich Altstadt, der auch großflächigen (vor allem zentrenrelevanten) Einzelhandel aufnehmen sollte. Des Weiteren werden in folgenden Stadtteilen sonstige zentrale Versorgungsbereiche vorgeschlagen um deren Versorgungsfunktion zu stabilisieren: Sulzgries, Hohenkreuz, Mettingen, Hegensberg, Zell, Berkheim, Oberesslingen, Pliensauvorstadt. (S. 48ff) Große Einzelhandelskonzentrationen bzw. einrichtungen befinden sich in der Altstadt, im Stadtteil Sirnau, in der Alleenstraße im Gewerbegebiet Zell und im Neckar Center im Stadtteil Weil. In Zell und Weil liegt der Schwerpunkt auf Lebensmittelversorgung mit ergänzenden weiteren zentrenrelevanten Sortimenten, in Sirnau auf Heimwerkerbedarf und Möbel. Die Einkaufszentren in Zell und Weil führen dazu, dass ein deutlicher Anteil des Umsatzes zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente aus den zentralen Bereichen in den Teilorten abgezogen wird (S. 90ff.). Ziel des Esslinger Einzelhandelskonzeptes ist die Erhaltung der mittelzentralen und gesamtstädtischen Versorgungsfunktion. Daher muss die Einzelhandels- und Funktionsvielfalt im zentralen Versorgungsbereich Altstadt erhalten und gestärkt werden. Auf der Grundlage der Vorgaben des Baugesetzbuches muss die Stadtentwicklung ferner ein Augenmerk auf die Erhaltung und Stärkung der Nahversorgungsfunktion legen. Darüber hinaus sollen in Stadtteilen oder Siedlungsbereichen mit geringer Bevölkerungszahl alternative Versorgungsmöglichkeiten (z.b. Bauernläden, mobile Verkaufswagen) in Betracht gezogen werden. (S. 96ff.) Prognostiziert wird ein Zuwachs der Verkaufsfläche bis 2020 im Bereich der nahversorgungsrelevanten Sortimente um je nach zugrunde gelegtem Entwicklungskorridor - 0 bis 16 %. (rd m²), im sonstigen zentrenrelevanten Sortiment um bis zu 11 % (rd m²) und im nicht zentrenrelevanten Sortiment um bis zu rd. 22 % (rd m² (S. 113ff). 46 Dr. Donato Acocella, Entwicklungskonzept für die Stadt Esslingen am Neckar Berichtsentwurf 1. Teil Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Lörrach

53 QUANTITATIVE ZIELSETZUNGEN 52 Im Gutachten wird als Grundlage des Einzelhandelskonzepts eine Sortimentsliste der zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente sowie die Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche gem. BauGB vorgeschlagen. Grundsätzlich wird die räumliche Einzelhandelsentwicklung so gelenkt, dass zentrenrelevante Sortimente in den zentralen Versorgungsbereichen konzentriert werden. Großflächiger zentrenrelevanter Einzelhandel kann nur im zentralen Versorgungsbereich Altstadt angesiedelt werden. Ausnahmen für großflächige Lebensmittelbetriebe können zugunsten anderer zentraler Versorgungsbereiche gemacht werden. Nicht zentrenrelevanter Einzelhandel unterhalb der Großflächigkeit kann im gesamten Stadtgebiet, wo Einzelhandel zulässig ist, angesiedelt werden großflächiger nicht-zentrenrelevanter Einzelhandel entweder im zentralen Versorgungsbereich Altstadt oder an dem Ergänzungsstandort Gewerbegebiet Sirnau (136ff.). Der Esslinger Gemeinderat hat die Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt am beschlossen (Lageplan vom ), die Sortimentsliste vom am Zur Zeit (Vorentwurf FNP 2030) werden die Beschlüsse zur Abgrenzung der Nahversorgungsbereiche von der Verwaltung vorbereitet. Sonderbauflächen Einzelhandel Im Flächennutzungsplan sind folgende Sondergebiete für Einzelhandel vorhanden: Sonderbaufläche Versorgung, Neckar Center im Stadtteil Weil Sonderbaufläche Versorgung, Möbeleinrichtungshaus, in Sirnau, Dornierstraße 1+2, Sonderbaufläche Versorgung im GE Sirnau Sonderbaufläche Versorgung im GE Neckarwiesen, Zell Im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind keine Neudarstellungen von Sonderbauflächen Einzelhandel geplant.

54 RÄUMLICHE ZIELSETZUNGEN 53 6 Räumliche Zielsetzungen Im Zuge der räumlichen Ausformulierung des Stadtstrategieprozesses ES 2027 wurden im Rahmen der Leitbilderarbeitung räumlich-qualitative Zielsetzungen und darauf aufbauend räumliche Entwicklungsszenarien für die Stadt Esslingen erarbeitet. 6.1 Räumlich-qualitative Ziele (Entwicklungsbausteine) Die räumlich-qualitativen Ziele (Entwicklungsbausteine) stellen einen Zielkanon dar, der die stadtentwicklungspolitischen Ziele für die Stadt Esslingen in einem Querschnitt umreißt. Die räumlich-qualitativen Ziele bauen auf den Ergebnissen des Stadtstrategieprozesses auf und wurden in einem Dialog mit der Bürgerschaft weiterentwickelt. Handlungsfeld 1: Wohnbauliche Entwicklung Ziel ist die Entwicklung eines zur Stabilisierung der Bevölkerungszahl ausreichenden Angebotes an Wohnbauflächen. Diese sollen eine dem Markt angepasste standörtliche Angebotsstruktur haben und auf einen sozialen Bevölkerungsquerschnitt ausgerichtet sein. Der räumliche Hauptfokus soll auf der Weiterentwicklung des Siedlungsbestands liegen. Ziel ist eine über die nächsten Jahre kontinuierliche Entwicklung von gut vermarktbarem Bauland in städtischem Eigentum, das wirtschaftlich erschlossen werden kann. Entwicklungsbausteine sind: Baulückenschließung im Bereich von Bestandswohnbauflächen Siedlungsbestände fit machen: Aufwertung vorhandener Wohnbauflächen der Vor- und Nachkriegszeit Maßvolle, dem Einzelstandort angemessene Verdichtung von Bestandswohnbaugebieten Wohnbauliche Schwerpunktsetzungen entlang der S-Bahn-Achse Wohnbauliche Nachnutzung bislang gemeinbedarfsorientierter Nutzungen Qualifizierung und Fertigbauen von einseitig bebauten Randsituationen Klein(st)räumige städtebauliche Arrondierungen Arrondierung vorhandener Siedlungsstrukturen im Zuge der Außenentwicklung Kompakte Weiterentwicklung bestehender Siedlungsstrukturen

55 RÄUMLICHE ZIELSETZUNGEN 54 Handlungsfeld 2: Gewerbliche Entwicklung Ziel ist das Vorhalten von variablen, kurzfristig verfügbaren, planungssicheren und gut erschlossenen gewerblichen Flächen. Diese sollen im regionalen Vergleich in einem angemessenen Preisverhältnis stehen und auf neue wie auch auf Bestandsunternehmen ausgerichtet sein. Die gewerbliche Weiterentwicklung soll dabei auf die vorhandene Produktionsorientierung und auf innovative Wissenstechnologien ausgerichtet sein. Ziel ist die Sicherung und Weiterentwicklung des Standorts, damit Esslingen ein attraktiver Wirtschaftsstandort für die Betriebe und eine moderne Arbeitsstätte für Arbeitnehmer/innen ist und bleibt. Entwicklungsbausteine sind: Wiedernutzung brach liegender und Qualifizierung vorhandener gewerblicher Bauflächen Umnutzung vorhandener gewerblicher Flächen mit Ziel einer veränderten gewerblichen Nutzungsstruktur Umbau von hoch belasteten Wohnquartieren zu gemischt genutzten Quartieren Weitergehende gewerbliche Flächenentwicklung außerhalb der Tallage Handlungsfeld 3: Stadt-/Landschaftsstruktur, Profil der Stadt nach Innen und Außen Ziel ist die Stärkung des Profils der Stadt in der Außenwahrnehmung: Dabei sollen die prägenden landschaftlichen und historischen Qualitäten sowie die charakteristische Stadtstruktur gesichert, herausgearbeitet und weiterentwickelt werden. Ebenso soll die Wahrnehmung der Stadt in der Innenperspektive der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Dies soll vorrangig durch eine Verbesserung der urbanen Aufenthaltsqualität prägender Orte und eine Verbesserung der Benutzbarkeit der städtischen Struktur erreicht werden. Sicherung und Akzentuierung der historischen Qualität der Stadt Weiterqualifizierung des Profils der Stadt Esslingen als besonderer urbaner Wohn- und Arbeitsstandort Sicherung und Entwicklung der die Stadt prägenden kulturlandschaftlichen Landschaftsstruktur Sicherung ablesbarer Stadtteilstrukturen, Wahrung der Stadtteilidentitäten Sicherung, Wiederherstellung und Entwicklung von Stadtteilzentren Sicherung von Ortskernen Weiterführung der Sanierung Brücken schlagen: Vernetzung städtebaulich isoliert liegender Siedlungsstrukturen Qualifizierung der Stadteingänge / Durchfahrtssituationen Qualitätssicherung im öffentlichen Raum, in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Freiflächen

56 RÄUMLICHE ZIELSETZUNGEN 55 Handlungsfeld 4: Städtische Mobilität Ziel ist es, die verkehrliche Erreichbarkeit unter Berücksichtigung der besonderen Siedlungsstruktur und besonderen Lage der Stadt Esslingen zu sichern. Dabei liegt der Fokus für die zukünftige Verkehrsentwicklung auf der Förderung einer umweltfreundlichen und stadtverträglichen Mobilität. Weiterentwicklung des Straßenverkehrsnetzes Vermeidung von Überlastung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur Strukturierung der Parkierung und des ruhenden Verkehrs Verbesserung des Angebotes im öffentlichen Verkehr Vernetzung unterschiedlicher Verkehrsmittel Mobilitätspunkte Optimierung und Ergänzung des Fuß- und Radwegenetzes Handlungsfeld 5: Landschafts- und Freiraumentwicklung, Erholen in Esslingen Ziel ist es, die Qualität, Erreichbarkeit und Vernetzung von Erholungs-, Landschafts- und Lebensräumen zur Stärkung der Eigenart der Esslinger Stadt- und Landschaftsstruktur ( Stadt / Leben am Fluss ) zu sichern und weiterzuentwickeln. Dabei ist die Sicherung und Weiterentwicklung von Freiräumen und Landschaftsräumen in der Stadt, im Stadtumfeld und in den Höhenlagen gleichermaßen zu betrachten. Innerstädtische Grün- und Parkanlagen sollen weiterentwickelt sowie Spiel- und Bewegungsräume für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stellen werden. Den Neckar im Fokus: Esslingen AM NECKAR Erhalt und Entwicklung der vernetzenden Elemente Hain- und Geiselbachtal Sicherung und Entwicklung der Streuobstbestände in den nördlichen Hangbereichen Sicherung und Entwicklung der Neckartalhänge als räumliche Verbindungselemente Sanierung, Ergänzung und Entwicklung intensiv landwirtschaftlich genutzter Bereiche Sicherung und Entwicklung von Freiflächen für Spiel, Erholung und Begegnung Blick auf die Stadt: Erhalt und Entwicklung von Erlebnis-, Aussichts- und Aufenthaltsqualitäten Sicherung einer dauerhaft hohen Arten- und Strukturvielfalt (Biodiversität) Handlungsfeld 6: Lärm- und Klimaschutz, Energie und Ressourcen Ziel ist eine energieeffiziente, emissionsarme, Ressourcen schonende Stadtplanung. Diese soll als Beitrag zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Komponenten Minderung des Energieverbrauchs und Einsatz erneuerbarer Energie optimal an die jeweilige Standortsituation anpassen und auf die äußeren Rahmenbedingungen (Lärmimmissionen) offensiv reagieren. Ökologisch orientierter Städtebau: Schonender Umgang mit den Ressourcen Schutz und Sicherung der eigenen Trinkwasservorkommen Verringerung der Lärmbelastung in der Tallage Verringerung der Schadstoffbelastungen der Luft in der zentralen Tallage Sicherung und Entwicklung der klimatischen Ausgleichsqualitäten (Klima in der Stadt) Orientierung der Stadtentwicklung am Leitbild der energieeffizienten Stadt Berücksichtigung des Klimawandels in der Stadtplanung

57 RÄUMLICHE ZIELSETZUNGEN Räumliche Entwicklungsszenarien Im Zuge der weiteren Vertiefung des räumlichen Leitbilds wurden aufbauend auf den räumlichqualitativen Zielen differenzierte räumliche Entwicklungsszenarien erarbeitet, welche die Basis für eine Diskussion zur strategischen räumlichen Entwicklung der Stadt Esslingen bildeten. Folgende Szenarien standen zur Diskussion Szenario 1: Innenentwicklung als Basisszenario Szenario 2: Außenentwicklung über Arrondierungen Szenario 3: Außenentwicklung über kompakte Standorte Szenario Plus: Innenentwicklung unterstützt durch Außenentwicklung Szenario 1: Innenentwicklung als Basisszenario Entsprechend dem politischen Ziel Innen vor Außen stellt das Szenario Innenentwicklung das Basisszenario dar und ist in allen weiteren Szenarien immer enthalten. Das Szenario bezieht sich auf eine dezentrale Entwicklung innerhalb der Gesamtstadt und umfasst drei Kategorien an Flächenpotenzialen: Aktivierung von Baulücken im Siedlungsbestand Entwicklung von Flächenpotenzialen, die durch Umwidmung z.b. von Grünflächen oder Gemeinbedarfsflächen zu Bauflächen werden könnten Realisierung von Flächen, die sich bereits in der Entwicklung befinden und die im Flächennutzungsplan berücksichtigt werden müssen (z.b. Neue Weststadt, Alleenstraße Zell).

58 RÄUMLICHE ZIELSETZUNGEN 57 Szenario 2: Außenentwicklung über Arrondierungen Das Szenario 2 sieht die Entwicklung von Wohnbauflächen in Form von kleinräumigen, dezentral über die Gesamtstadt verteilten Flächen in Form von städtebaulichen Arrondierungen vor. Die baulichen Entwicklungen docken hier an die Bestandssituationen an und entwickeln diese kleinräumig und unter einer möglichst weitgehenden Beachtung der qualitativen Zielsetzung weiter. Szenario 3: Außenentwicklung über kompakte Standorte Das Szenario 3 sieht die Entwicklung großer kompakter Gebiete an einem oder mehreren Standorten in der Stadt vor. Durch die Größe der Gebiete würde eine Konzentrationswirkung stattfinden, im Rahmen derer die Gebiete auch einen eigenständigen Charakter und eine eigenständige Infrastruktur (z.b. Kindergarten) erhalten könnten. In gleichem Maße könnten dezentrale Eingriffswirkungen vermieden und die Belastung für Natur und Landschaft gebündelt werden.

59 RÄUMLICHE ZIELSETZUNGEN 58 Szenario Plus: Innenentwicklung unterstützt durch Außenentwicklung Ausgangspunkt für das Szenario Innenentwicklung Plus ist das Potenzial, das Esslingen durch seinen schienengebundenen Anschluss mit den vier S-Bahn-Haltestellen besitzt. Aus städtebaulicher Sicht eignen sich die Bereiche um die S-Bahn-Haltestellen besonders für eine Intensivierung und Qualifizierung der wohnbaulichen und gewerblichen Nutzung. Möchte man diese Bereiche aufwerten im Hinblick auf eine bessere bauliche Ausnutzung und eine erhöhte Nutzungsintensität in gewerblicher und wohnbaulicher Sicht, benötigt man die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer und vorhandenen Betriebe. Darüber hinaus kann es Ziel führend sein, alternative Flächen anzubieten. Vor diesem Ziel koppelt das Szenario Plus die Entwicklung um die S-Bahn-Haltestellen mit der Erweiterung des Gewerbegebietes Ost in Berkheim. Die Weiterentwicklung des Gewerbegebietes Ost ist zudem unmittelbar verbunden mit einem Neuanschluss des Gebietes an die L1192 zur Entlastung der Ortslage von Berkheim. Über eine Außenentwicklung (Erweiterung des Gewerbegebietes) könnte man sich damit neue Innenentwicklungspotenziale (Bereiche um die S-Bahn-Haltepunkte) erschließen. Beschlusslage der Gremien Am hat der Gemeinderat das Szenario 2 Plus als räumliches Leitbild und damit als Grundlage für den Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplans beschlossen. Es kombiniert das Basisszenario der Innenentwicklung mit kleinteiligen städtebaulichen Arrondierungen und einer gewerblichen Außenentwicklung zur Unterstützung einer Innenentwicklung. Parallel hierzu wurde auch das strategische quantitative Ziel des Haltens der Bevölkerung beschlossen und damit auch die dem Flächennutzungsplan zugrunde gelegte Herangehensweise bei der Flächenentwicklung: Weiterhin Konzentration auf die Innenentwicklung mit bedarfsgerechter Außenentwicklung.

60 ALTERNATIVENPRÜFUNG - GEBIETSSTECKBRIEFE 59 7 Alternativenprüfung - Gebietssteckbriefe 7.1 Charakter der Gebietssteckbriefe Die Umweltprüfung (UP) des Flächennutzungsplanes (FNP) Esslingen 2030 bezieht sich wesentlich auf die Wirkungen des Planes als Ganzes. Eine wesentliche Wirkung des FNP ist die Rahmensetzung für die Ausweisung künftiger Bauflächen. Im Rahmen der UP zum FNP findet eine Standortalternativenprüfung statt, die einen Vergleich unterschiedlicher Standorte hinsichtlich ihrer potenziellen umweltrelevanten Konflikte ermöglicht. Die Standortalternativenprüfung findet mit Hilfe sog. Gebietssteckbriefe statt, im Rahmen derer jedes einzelne potenzielle Baugebiet aus unterschiedlichen Blickwinkeln einer Prüfung unterzogen wurde. Entsprechend dem integrierten Ansatz des Flächennutzungsplans der Stadt Esslingen erfolgte - die Prüfung der technischen Infrastruktur (Ver- und Entsorgung, Erschließung, Umsetzung), und sozialen Infrastruktur, - die Prüfung der landschaftplanerischen und landschaftsökologischen Belange durch das Büro Planung und Umwelt, Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch (vgl. Umweltprüfung zum FNP), - die Prüfung der städtebaulichen Kriterien durch das Büro Netzwerk für Planung und Kommunikation, Bürogemeinschaft Sippel.Buff (Beitrag Städtebau), - der Frage der energetischen Versorgung und Energieeffizienz durch das Büro ebök. Alle erhobenen Aspekte und Bewertungen wurden zudem durch die Fachämter der Stadt Esslingen geprüft. Ziel der Gebietssteckbriefe ist die Dokumentation einer ersten groben Prüfung der Eignung und der Umwelterheblichkeit der geplanten Gebietsausweisungen. Dabei werden sämtliche Umweltbelange berücksichtigt und in einer Gesamtbewertung zusammengefasst. Die Gebietssteckbriefe stellen keine Vorwegnahme der endgültigen Entscheidung über die jeweiligen Flächenausweisungen oder Vorhabensausweisungen im Zuge der nachfolgenden Planungen und Genehmigungen dar. Ein Großteil der Umweltwirkungen von konkreten Vorhaben kann erst aufgrund von konkreten Festsetzungen bei Bebauungsplänen oder Planungen der Vorhaben ermittelt und bewertet werden. Die Gebietssteckbriefe liefern jedoch erste Hinweise auf mögliche Untersuchungsschwerpunkte, die im Rahmen der konkreten Planung auf der nachfolgenden Planungsebene des Bebauungsplanes zu vertiefen sind. Die Gebietssteckbriefe sollen damit eine Hilfestellung bei der Festlegung des voraussichtlichen Untersuchungsrahmens (Scopings) auf der nächsten Planungsebene geben.

61 ALTERNATIVENPRÜFUNG - GEBIETSSTECKBRIEFE Pool an Alternativflächen Bei den Flächen, die im Zuge der Gebietssteckbriefe bewertet werden, handelt es sich um die Bewertung eines Flächenpools, welcher resultiert aus Gebieten / Standorten - die im bislang gültigen Flächennutzungsplan enthalten waren, jedoch bislang noch nicht umgesetzt wurden, - die im Zuge einer kommunalpolitischen oder fachlichen Diskussion zur Disposition stehen und im Rahmen der vorgelagerten Szenariendiskussion vorgebracht wurden, - die sich über die Behandlung von privaten Bauwünschen (räumliche Häufung von Bauwünschen) ergeben haben. Insgesamt wurden 36 Gebiete sowie ein Bündel von Trassen für eine Gebietserschließung der Alternativfläche der Erweiterung des Gewerbegebietes Berkheim Ost im Zuge der Alternativenprüfung untersucht. Die Alternativflächen verteilen sich dabei analog der Zielsetzung des für die Flächennutzungsplan zugrunde gelegten Szenarios 2 PLUS über die nahezu gesamte Stadt Esslingen, lediglich wurde aufgrund fehlende räumlicher Entwicklungsoptionen keine Alternativfläche geprüft. Folgende Flächen wurden einer Prüfung unterzogen: Be 1 Denkendorfer Str Be 3 GE-Erweiterung Ost Be 4 Mühlgäßle He 1 Kohlerweg II He 2 Kossmänneweg He 3 Hegensberger Hausgärten He 4 Bantlesweg He 5 Pfarrweinberg He 6 Westlich Auchtweidenweg He 7 Im Gehren Kr 1 Greut Me 1 Sportanlagennachnutzung (Teilfläche) Me 2 Mettinger Wiesen West Ne 1 südlich Heidestraße Ne 2 nördlich Heidestraße Ne 3 Heidestr / Viehgasse Ob 1 Kreuzstraße Ob 2 Östlich Hegensberger Str Ob 3 Nordöstlich Schorndorfer Str Ob 4 Erweiterung Rosselen Ot 1 Obertal, Kernenweg Pl 1 Geuernrain Pl 2 Dieselstraße Rü 1 Nördlich Uhlbacher Straße Rü 2 Spitalwaldweg Rü 3 Alte Wiesen Se 1 Barbarossastr Si 1 Südlich K 1215 Su 1 Hochwiesenweg Erweiterung Su 2 Hohenackerstr. / Viehgasse Su 5 Westlich Gemeinbedarfseinrichtungen Wä 1 Obertal Süd / Färber

62 ALTERNATIVENPRÜFUNG - GEBIETSSTECKBRIEFE 61 Wi 1 Ze 1 Ze 3 Ze 4 Westlich Dulkweg Hangelstein III Nördlich Kirchstraße Egert II Abb.: Verteilung der Untersuchungsflächen der Alternativenprüfung über die Gesamtstadt Esslingen Die Flächen Be2 (Strengenäcker), Ze2 (Alleenstraße), Ke1 (Neue Weststadt) sowie We1 (Alter Sportplatz) wurden nicht mehr vertiefend untersucht, da diese Flächen bereits in der Umsetzung (Neue Weststadt) bzw. im Verfahren (Strengenäcker, Alleenstraße) sind oder detaillierte Rahmenplanung existieren (Alter Sportplatz). Die zu Beginn der Steckbriefprüfung in der Diskussion befindlichen Flächen Ne/Su 3 und Ne/Su 4 bezogen sich auf Überlegungen eines großflächigen Auffüllens der Fuge zwischen Sulzgries und Neckarhalde sowie einer der Kelterstraße begleitenden Bebauung. Diese Flächen wurden von vorneherein aufgrund Ihres massiven Eingriffs in die Freiraumfüge nicht mehr weiterverfolgt und in der Konsequenz auch nicht mehr vertiefend geprüft. Desweiteren wurde die im alten Flächennutzungsplan noch enthaltene Gebietsentwicklungen in der Fuge zwischen Oberhof und Kimmichsweiler und Kreut Nord nicht mehr vertiefend untersucht: Hier liegen klare Aussagen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung vor, welche den städtebaulichen Entwicklungsrahmen abschließend definieren /Fuge Kimmichsweiler-Oberhof bzw. es liegen gutachterlicherseits klare Aussagen gegen eine städtebauliche Entwicklung vor, welche auch weiterhin Bestand haben (Kreut Nord)

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