Stadt Esslingen am Neckar Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt Grünflächenamt

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1 Seite 1 von 14 Stadt Esslingen am Neckar Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt Grünflächenamt Sachbearbeiter/in: Kristina Breuninger; Heike Reim V O R L A G E 61/364/2012 Ausschluss für Technik und Umwelt Ausschuss für Technik und Umwelt Gemeinderat Betreff: Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Esslingen am Neckar 2030 mit LUP hier: Vorentwurfsbeschluss Vorgang: ATU vom , TOP 14 GR vom , TOP 4 I. Antrag 1. Das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Esslingen am Neckar 2025 wird künftig unter der Bezeichnung Flächennutzungsplan Esslingen am Neckar 2030 weitergeführt. 2. Zustimmend zur Kenntnis genommen werden: der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes Esslingen am Neckar 2030 nach dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes vom (Anlage 1) und die Begründung gleichen Datums (Anlage 2). Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet (Gemarkung) der Stadt Esslingen am Neckar. der Vorentwurf des Landschafts- und Umweltplans Esslingen am Neckar des Grünflächenamtes vom (Anlage 3). Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet (Gemarkung) der Stadt Esslingen am Neckar. die thematischen Strukturkarten Nr. 1.0 bis 1.3, Nr. 2.0 bis 2.1, Nr bis 3.1, Nr. 4.0 bis 4.4, Nr. 5.0 bis 5.4 und Nr. 6.0 bis 6.3 jeweils vom (Anlage 4). 3. Mit den unter Punkt 2. genannten Unterlagen wird die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und der Behörden gem. 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt. II. Haushaltsrechtliche Ermächtigung Finanzielle Auswirkungen: entfällt Deckungsvorschlag:

2 Seite 2 von 14 entfällt III. Ressourcenverbrauch Wird dem Antrag der Verwaltung zugestimmt, folgen keine weiteren Aufwendungen oder Erträge. Kommende Haushaltsjahre werden nicht durch zusätzlichen / neuen Ressourcenverbrauch belastet bzw. durch Einsparungen entlastet. Die Kosten des Verfahrens stehen im Haushalt 2012 zur Verfügung bzw. sind im Haushalt 2013 bereitgestellt. IV. Begründung zu 1.) Änderung der Bezeichnung des Verfahrens Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat in seiner Sitzung am beschlossen, die Änderung des Flächennutzungsplanes Esslingen am Neckar 2025 (Neuaufstellung) einzuleiten und das Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt mit der Ausarbeitung der Änderung beauftragt. Parallel hierzu wurde das Grünflächenamt mit der Bearbeitung des zugehörigen Landschaftsplans beauftragt. Als Anpassung an die dem Verfahren zugrunde gelegte Datenbasis (Bevölkerungsprognose etc.) wurde im Laufe des Bearbeitungsprozesses der zeitliche Zielhorizont geändert und auf das Jahr 2030 festgelegt. Konsequenterweise geht damit auch eine Anpassung des Namens bzw. der Bezeichnung des Verfahrens einher (siehe auch Vorlage 61/029/2012 vom , Antragsnummer 3).

3 Seite 3 von 14 zu 2.) und 3.) A) Beschreibung des Gesamtprozesses Ausgangssituation und Anforderungen an den Prozess Mit dem Beschluss der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes FNP 2030 mit Landschafts- und Umweltplan LUP 2030 hat die Stadtverwaltung den sich ändernden gesetzlichen, sozialen, demographischen, landschaftsplanerischen sowie weiteren Rahmenbedingungen Rechnung getragen. Ziel der Neuaufstellung ist die Weiterentwicklung und Anpassung der rechtswirksamen Aussagen des Flächennutzungs- sowie Landschafts- und Umweltplans (Darstellungen), resultierend aus aktuellen und absehbaren zukünftigen Anforderungen an die räumliche, funktionale und strukturelle Entwicklung der Stadt Esslingen am Neckar. Drei grundlegende Anforderungen wurden an den Prozess gestellt: zügiges Verfahren mit einem ambitionierten Zeitplan (Einbringung des Entwurfs in die Gremien bis Ende 2013) Erarbeitung einer fachlich fundierten, strategischen Grundlage unter Berücksichtigung vorhandener strategischer Konzepte (z.b. ES 2027) intensive Einbindung der Bürgerschaft. Dem Arbeitsschritt des Flächennutzungsplan-Vorentwurfs wurde daher ein räumlicher Leitbildprozess mit intensiver Bürgerbeteiligung (Bürgerdialog) vorangestellt, der parallel zu den planerischen Vorarbeiten am Vorentwurf durchgeführt wurde. Der räumliche Leitbildprozess stellt damit das Bindeglied zwischen dem thematisch sehr breit angelegten Stadtstrategieprozess Esslingen 2027 und dem förmlichen Flächennutzungsplan dar. Ergebnisse des Leitbildprozesses Der Leitbildprozess erfolgte in zwei Stufen: einem Bürgerdialog zu räumlichen Entwicklungsbausteinen im Herbst 2011 und einem Bürgerdialog zu räumlichen Szenarien im Frühjahr Der Prozess hatte folgende zentralen Ergebnisse: räumlich-strategische Ziele (städtebaulich, landschaftsplanerisch, infrastrukturell, verkehrlich etc.) ein quantitatives Ziel im Hinblick auf die künftige Einwohnerzahl Esslingens: Halten der Bevölkerungszahl, Entwicklung von ca. 200 WE/Jahr (vgl. Beschluss zur Vorlage 61/299/2012) eine Szenarien-Kombination als Leitbild der räumlichen Entwicklung: Szenario 2 PLUS (vgl. Beschluss zur Vorlage 61/299/2012). Diese Ergebnisse stellen zum einen eine wesentliche Grundlage für die Darstellungen des Flächennutzungsplans mit Landschafts- und Umweltplan dar. Zum anderen gehen sie aber auch inhaltlich und thematisch über die Aussagen eines klassischen FNP mit LUP hinaus (qualitative Erfordernisse, Innenentwicklung etc.) im Sinne eines Stadtentwicklungskonzeptes bzw. einer Stadtentwicklungsstrategie (siehe auch C) Innovative Ansätze ).

4 Seite 4 von 14 B) Der Vorentwurf: Inhalte, Aufgaben und Zielerreichung Was muss der Flächennutzungsplan leisten? Aufgaben aus dem Leitbildprozess Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes bilden einerseits den planerischen Willen für die Entwicklung einer Stadt ab, andererseits aber auch die prognostizierten Bedarfe (Flächen, Infrastruktur). Entsprechend dem oben erläuterten Leitbildprozess muss der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes daher folgende Aufgaben erfüllen: Nachweis des Erreichens des quantitativen Ziels (vgl. unten stehende Grafik) Prüfung des Erreichens der im Szenario 2 PLUS definierten räumlich-strategischen Ziele Ausweisung von für eine städtebauliche Entwicklung geeigneten Flächen. Ausweisungsquantität des Verbands Region Stuttgart und kommunalpolitisches Ziel kommunales Ziels: Entwicklung von WE in 17 Jahren (=192 WE/Jahr) Füllung von Baulücken: 416 WE / 24 WE/Jahr Innenentwicklung nach WE / 5 WE/Jahr (Mobilisierung je 30%) usweisungspool FNP (Innen+Außen): WE / 69 WE/Jahr Kommunalpolitisches Ziel: Notwendige bauliche Verdichtung im Bestand (ohne Anrechnung FNP) ca. 940 WE = 55 WE/Jahr Ausweisungsquantität VRS: WE = 137 WE/Jahr Umsetzung bestehender Vorhaben: 670 WE Erreichung quantitativer Ziele: Ergebnisse der Flächenprüfung: (siehe Anlage 2) Alle in Frage kommenden Flächen für eine gewerbliche, wohnbauliche oder Misch-Nutzung ( Ausweisungspool ) wurden einer Standortalternativenprüfung unterzogen. Mit Hilfe so genannter (Gebiets-)Steckbriefe wurden die 36 Flächen bewertet, mit Empfehlungen zur Umsetzung versehen und hinsichtlich ihrer Konfliktdichte kategorisiert. Die Flächen wurden dabei 5 Kategorien zugeordnet: 1. Flächen in laufenden Gebietsentwicklungen, Aufnahme in den FNP (3 Flächen mit ca. 670 WE sowie eine gewerbliche Teilfläche) 2. Flächen, die in den FNP aufgenommen werden, die jedoch von Restriktionen und Konfliktsituationen betroffen sind (6 Flächen mit ca. 235 WE sowie drei Misch- bzw. Gewerbeflächen) 3. Flächen, die nur nachrangig in den FNP aufgenommen werden, da auf ihnen ein hohes Konfliktpotenzial vorhanden ist (13 Flächen mit ca. 964 WE sowie eine Gewerbefläche) 4. Flächen, die zurückgestellt werden, da ihre Entwicklung aufgrund der massiven Konfliktlage nicht empfohlen werden kann (4 Flächen mit ca. 438 WE sowie eine Gewerbefläche) 5. Flächen, die aus der Entwicklung ausscheiden (13 Flächen sowie eine Gewerbefläche) Aus den Ergebnissen dieser Flächenprüfung in Verbindung mit der vom Verband Region Stuttgart vorgegebenen Ausweisungsquantität sowie den räumlichen Vorgaben des Szenario 2 PLUS (siehe Vorlage 61/229/2012) ergeben sich letztlich die im Vorentwurf des Flächennutzungsplanes dargestellten Flächen. Hinzu kommen Flächen, die im Zuge der Prüfung privater Bauwünsche als geeignet für eine

5 Seite 5 von 14 wohnbauliche, gewerbliche oder sonstige Nutzung bewertet wurden. Hierzu wurden bislang über 380 einzelne Flurstücke aus mehr als 160 Anfragen anhand eines ausführlichen Kriterienkatalogs geprüft. Eine Filterung der Flächen erfolgte zunächst anhand harter Kriterien, die bei Betroffenheit zum Ausschluss der Flächen führen. Eine große Zahl an Flächen liegt beispielsweise in Streulage im Außenbereich, in freizuhaltenden Bereichen zwischen zwei Ortsteilen oder verfügt über keine ausreichende Erschließung. Die verbleibenden Flächen wurden anschließend einer städtebaulich-landschaftsplanerischen Abwägung unterzogen. Im Ergebnis verblieben letztlich insgesamt nur 16 kleinteilige Flächen (ca. 9 WE), die zusätzlich zu den Steckbriefflächen in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden konnten. Die Kategorien 2-3 der Alternativenprüfung sowie die Wohneinheiten aus der Prüfung privater Bauwünsche ergeben einen Ausweisungspool von WE (1.199 WE + 9 WE). Damit kann zusammen mit den Gebieten der Kategorie 1 (670 WE) sowie den anzurechnenden Baulücken (494 WE) die Ausweisungsquantität des Verbandes Region Stuttgart abgedeckt werden. Auch Flächen für verkehrliche Trassen wurden einer Prüfung unterzogen und sind im Vorentwurf dargestellt. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass nahezu alle im Flächennutzungsplan-Vorentwurf dargstellten Flächen hohe Restriktions- und Konfliktdichten aufweisen (vgl. Tabelle Ausweisungspool unter Bemerkungen ). Bei einigen Flächen wird zudem erst das weitere Verfahren zeigen, in wie weit letztlich eine Umsetzbarkeit gegeben ist. Erreichung strategischer bzw. qualitativer Ziele Mit den im Vorentwurf dargestellten Flächen werden darüber hinaus die wesentlichen qualitativen Ziele des Szenarios 2 PLUS erreicht: differenzierte gesamtstädtische Ausrichtung mit unterschiedlichen Standortbegabungen Stärkung dezentraler / polyzentraler Strukturen (Stabilisierung der dezentralen Infrastruktur) Stärkung der Esslinger Wettbewerbsposition auf dem teilregionalen Wohnungsmarkt Entwicklung gewerblicher Angebote Qualifizierung der S-Bahn-Umfelder (gewerblich wie wohnbaulich) Verbund der gewerblichen Weiterentwicklung in Berkheim Ost mit einem verkehrlichen Neuanschluss an die L Weitere Hinweise zu den Darstellungen im Flächennutzungsplan: Die Gewerbegebietserweiterung Berkheim Ost ist im Zusammenhang zu sehen mit einem verkehrlichen Neuanschluss an die L Entsprechende Trassen werden im Vorentwurf dargestellt. Die geplante Stadtbahntrasse Esslingen-Ostfildern wurde nachrichtlich übernommen. Die gewerbliche Flächen Sirnau 1 wurde trotz hoher Konfliktdichte in den Vorentwurf aufgenommen, um eine alternative Gewerbeflächenoption (auch für großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel) zu bieten. Die Rosselen-Aufstiegstraße wird im Vorentwurf dargestellt. Sie eröffnet die Möglichkeit, Oberesslingen, Wäldenbronn und den Bereich um die Hirschlandstraße weitgehend vom Durchgangsverkehr zu befreien und sollte daher als Handlungsoption in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Im Gegensatz zur bisherigen Darstellung im Flächennutzungsplan von 1984 handelt es sich um eine reduzierte Variante, die entlang der Bahnlinie an die Ulmer Straße angeschlossen wird. Die Neuordnung der Ausfahrt B 10 / Pliensauvorstadt mit Verlagerung in Richtung Danfoss-Areal / Eberhardt-Bauer-Straße wird im Vorentwurf dargestellt. Der

6 Seite 6 von 14 Flächennutzungsplan-Vorentwurf Kurzname Name der Fläche (Typ) Flächentyp Größe in ha Gepl. WE Be 1 Denkendorfer Straße W 1,5 47 Be 2 Strengenäcker W 1,9 90 Be 3 GE-Erweiterung Ost G 15,5 / Be 4 Mühlgäßle W 1,1 52 He 1 Kohlerweg Erweiterung W 1 26 He 2 Koßmänneweg W 0,75 20 He 3 Hegensberger Hausgärten W 0,5 16 He 4 Bantlesweg W 2,7 85 He 6 Westlich Auchtweidenweg W 2,5 79 Ke 1 Neue Weststadt M Kr 1 Greut Südabschnitt W 0,4 19 Me 1 Sportanlagennachnutzung G 0,8 / Me 2 Mettinger Wiesen West G 0,5 / Ne 1.2 Südlich Heidestraße W 2,1 55 Ob 1 Kreuzstraße W 1,6 142 Ob 2 Östlich Hegensberger Str W 0,5 24 Pl 1.1 Geuernrain W Pl 2 Dieselstraße M 4,1 71 Si 1 Südlich K 1215 G 6,1 / Su 1.1 Hochwiesenweg Erweiterung entlang Weg W 0,4 13 Su 5 Westlich Gemeinbedarf W 1,4 66 Wä 1 Obertal Süd / Färber W 2,2 58 We 1 Alter Sportplatz M 1,8 52 Wi 1 Westlich Dulkweg W 0,5 13 Ze 1 Hangelstein III W 2,9 76 Ze 2 Alleenstraße M 1,5 80 Darüber hinaus werden folgende geplante Versorgungsflächen dargestellt: Flächen für die Windkraftnutzung im Bereich Schurwald und östlich von Berkheim (nachrichtliche Übernahme aus Vorentwurf sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft) Fläche für die Photovoltaiknutzung (Katzenbühl) Fläche für die Biomassenutzung (Entennest). C) Innovative Ansätze: Qualitative Weiterentwicklung des Flächennutzungsplans Die Stadt Esslingen ist aufgrund ihrer topografischen Lage und naturräumlichen Situation in ihrer räumlichen Ausdehnung stark begrenzt. Daher setzt die Stadt schon seit vielen Jahren den Schwerpunkt ihrer Entwicklung und Erneuerung auf die inneren Stadtgebiete ( Innenentwicklung ). Unter diesen Voraussetzungen ist für die Stadt Esslingen der klassische Flächennutzungsplan, dessen Funktionalität in der Vergangenheit vor allem für die Entwicklung neuer Flächen im Außenbereich gegeben war, nicht das hinreichende Instrument. Aus diesem Grund hat sich die Stadt Esslingen das Ziel gesetzt, das Instrument Flächennutzungsplan weiterzuentwickeln und an die aktuellen planerischen Anforderungen anzupassen. Zwei Ansätze werden hierbei verfolgt: Darstellung von räumlich-strategischen Aussagen für die Stadtentwicklung in so genannten

7 Seite 7 von 14 thematischen Strukturkarten, die dem Flächennutzungsplan zur Seite gestellt werden und Aufnahme neuer Signaturen zur Innenentwicklung in den neuen Flächennutzungsplan gemäß 5 (2) BauGB in Verbindung mit 2 (2) PlanzV 90. Innovativer Ansatz 1: Thematische Strukturkarten (siehe Anlage 4 und 5) Thematische Strukturkarten wurden für insgesamt sechs Themenfelder erarbeitet mit jeweils einer übergeordneten strategischen Karte sowie ergänzenden und stärker konkretisierenden Strukturkarten. Die Inhalte basieren auf den Aussagen von ES 2027 und wurden durch die Ergebnisse des 1. Bürgerdialogs im Herbst 2011 vertieft und ergänzt. Die Karten zeigen die bestehenden räumlichen Strukturen auf und lassen Handlungsoptionen erkennen. Auf ihrer Grundlage sind sowohl für die vorbereitende Bauleitplanung (FNP) als auch für die anschließenden Fachplanungen konkrete räumliche Aussagen möglich. Handlungsfeld 1 Wohnen Strukturkarte 1.0 Wohnen 1.1 Wohnbauliche Innenentwicklungsoptionen 1.2 Siedlungsbestände fit halten 1.3 Stadtteil- und Quartiersmitten Handlungsfeld 2 Gewerbe Strukturkarte 2.0 Gewerbe und Arbeitsplätze 2.1 Gewerbliche Innenentwicklungsoptionen Handlungsfeld 3 Mobilität Strukturkarte 3.01 Städtische Mobilität Var.1 Strukturkarte 3.02 Städtische Mobilität Var Umweltverbund Handlungsfeld 4 Profil Strukturkarte 4.0 Profil der Stadt 4.1 Sicherung historische Qualität 4.2 Stadtteilidentität 4.3 Stadtstrukturelle Vernetzung 4.4 Ankommen / Stadteingänge Handlungsfeld 5 Landschaft Strukturkarte 5.0 Landschafts- und Freiraumentwicklung 5.1 Zielkonzept Landschaftsplan 5.2 Grünflächen und Grünstrukturen 5.3 Grüne Talräume 5.4 Waldflächen

8 Seite 8 von 14 Handlungsfeld 6 Energie, Ressourcen, Lärm Strukturkarte 6.0 Klima, Energie, Lärm 6.1 Klimawandel 6.2 Hochwasserschutz 6.3 Energie, Energieeffizienz

9 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Esslingen am Neckar 2030 hier: Vorent... Seite 9 von 14 Der Flächennutzungsplan mit Landschafts- und Umweltplan sowie die thematischen Strukturkarten sind zusammen Teil einer integrierten, übergreifenden Stadtentwicklungsstrategie für Esslingen. Sie bündeln die zentralen räumlichen Aussagen und Ziele für die Stadt und stellen damit die Basis für nachgeordnete Fachplanungen dar. Input Bürger/Experten Räumliche Handlungsfelder Räumliche Stadtentwicklungsstrategie Wohnen Strukturkarte 1 Fachplanung Gewerbe Strukturkarte 2 Fachplanung Mobilität Strukturkarte 3 Fachplanung Profil Strukturkarte 4 Fachplanung Landschaft Strukturkarte 5 Fachplanung Energie/Ressourcen Strukturkarte 6 Fachplanung Stadt ES 2027 Experten Bürgerdialog 2011 Bürgerdialog 2012 Online-Beteiligung Fachliche Planung Szenario 2 + Bebauungsplanung Stadtentwicklungsstrategie Innovativer Ansatz 2: Neue Signaturen (siehe Anlage 1 und 2) Hinsichtlich der Aufnahme neuer Signaturen in den Flächennutzungsplan läuft derzeit die Abstimmung mit den genehmigenden Behörden (Regierungspräsidium Stuttgart). Geplant ist, im Flächennutzungsplan Bereiche im bestehenden Siedlungskörper dar zu stellen, in denen aus städtebaulicher, umwelt- und landschaftsplanerischer oder auch verkehrlicher Sicht in den kommenden Jahren Veränderungen erforderlich sind im Sinne einer qualitativen Innenentwicklung, um die Flächen, die i. d. R. bestens erschlossen sind, besser zu nutzen (perspektivische Zielsetzung).

10 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Esslingen am Neckar 2030 hier: Vore... Seite 10 von 14 Hierzu zählen: Bereiche für die Sicherung von Luftleitbahnen, um die Durchlüftung des Talraums des Neckartals zu verbessern und Kaltluftbarrieren zu vermeiden. Bereich zur Sicherung durchgrünter Wohngebiete zur Berücksichtigung siedlungsklimatischer Belange bzw. zur Vermeidung von Barrierewirkungen. Städtebauliche Qualifizierungsgebiete, die es entsprechend ihrer Standortpotenziale aufzuwerten gilt (Erhöhung der baulichen Dichte und Nutzungsintensivierung). Transformationsgebiete, in denen aus städtebaulicher Sicht Handlungsbedarf besteht im Sinne von Nutzungsänderung, Umstrukturierung oder Anpassung an äußere Einwirkungen und Standortfaktoren. S-Bahn-Umfelder als prioritäre Bereiche, auf die sich die Innenentwicklung konzentrieren sollte, um den infrastrukturellen Vorteil stärker zu nutzen. Mobilitätspunkte als Standorte, an denen sich künftig Angebote alternativer Mobilität konzentrieren und unterschiedliche Mobilitätsformen miteinander verknüpft werden sollen. Nachfolgend die neuen Signaturen im Flächennutzungsplan:

11 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Esslingen am Neckar 2030 hier: Vore... Seite 11 von 14 D) Strategische Herangehensweise bei der Flächenentwicklung Mit Hilfe der oben erläuterten zusätzlichen Darstellungen/Signaturen im Flächennutzungsplan kann dem kommunalpolitischen Grundsatz Innen vor Außen, trotz der zunächst nur eingeschränkten Darstellungsmöglichkeiten des Flächennutzungsplanes nach Planzeichenverordnung, ein planerisches Fundament gegeben werden. Mit dem Fokus auf der Innenentwicklung und der Sicherung der Qualität im Bestand muss sich die Stadt mit erster Priorität der Baulückenschließung, der Reaktivierung von Brachen, der Flächenumwidmung und Nachverdichtung, aber auch den notwendigen Restrukturierungen insbesondere um die S-Bahn- Haltepunkte widmen. Wenn diese Potenziale ausgeschöpft sind oder dem aktuellen Bedarf nicht gerecht werden, wendet sich die Stadt ergänzend der Entwicklung von Flächenpotenzialen in den Außenbereichen zu. Nur über die intensive Nutzung der vorhandenen Innenentwicklungspotenziale kann letztlich auch die kommunale Zielmarge von Wohneinheiten in 17 Jahren erreicht werden, die deutlich über die der Stadt Esslingen regionalplanerisch zugestandenen Wohneinheiten in neuen Baugebieten hinausgeht. E) Landschaftsplan (LP) bzw. Landschafts- und Umweltplan (LUP) (siehe Anlage 3) Parallel zur Fortschreibung des FNP wird auch der LP neu erstellt. Die Fortschreibung des LP muss neuen rechtlichen Anforderungen genügen, zu denen die ökologische Beurteilung künftiger Baulandflächen (nach 1 BauGB) ebenso gehört wie die Berücksichtigung von Kompensationsflächen für Eingriffe durch Baulandausweisungen. Der LP bildet damit eine wesentliche Grundlage für künftige Planungen im Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (wie z.b. für Grünordnungspläne zu Bebauungsplänen) und für Naturschutzplanungen (wie Pflege- und Entwicklungspläne). Als ökologischer Fachbeitrag zum FNP bildet der LP auch die Basis für die Umweltprüfung, die seit 2004 Teil der Begründung zum Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan ist. Um der im BauGB ( 2 Abs. 4) verankerten Umweltprüfpflicht für den FNP gerecht zu werden, wird der klassische LP (nach BNatSchG) inhaltlich erweitert zu einem Landschafts- und Umweltplan (LUP), der den erweiterten inhaltlichen Anforderungen an die Umweltprüfung beider Pläne (LP und FNP) gerecht werden kann. Der LUP sollte sämtliche Umweltbelange nach BauGB abdecken und geht damit über die Anforderungen des BNatSchG hinaus. Als zusätzliche Belange nach 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB kommen z.b. die Vermeidung von Emissionen und die Nutzung alternativer Energien hinzu. Die Erweiterung der Inhalte des Landschaftsplans zum Landschafts- und Umweltplan bietet darüber hinaus vielfältige Ansätze zur Verknüpfung von Arbeitsschritten der Umweltprüfung und zur Effizienzsteigerung bei der Bearbeitung der unterschiedlichen gesetzlich verankerten Planungs- und Prüfinstrumente (wie z.b. Strategische Umweltprüfung (SUP), Umweltprüfung (UP), Eingriffsregelung, Lärmminderungsplanung, Luftreinhalteplan). Der vorliegende LUP ist in folgende Arbeitsschritte gegliedert: Darstellung der wesentlichen Zielvorgaben für den Planungsraum (Kap. 2) Übersicht über die Entwicklung der Landschaft (Kap. 3) Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft, Einschätzung der Empfindlichkeit der Schutzgüter gegenüber Nutzungen (Kap. 4) Erfassungen der bestehenden und zukünftigen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch bestehende und mögliche Konflikte mit den Raumnutzungen (Kap. 5) Formulierung von Zielen für die Entwicklung der Gemarkung (Kap. 6) und von Maßnahmen zur Realisierung der Ziele (Kap. 7)

12 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Esslingen am Neckar 2030 hier: Vore... Seite 12 von 14 Strategische Umweltprüfung des Landschafts- und Umweltplans Die für den Flächennutzungsplan Esslingen 2030 durchzuführende Umweltprüfung, ermittelt die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen und beschreibt und bewertet sie in einem Umweltbericht. Im Rahmen der UP zum FNP findet eine Standortalternativenprüfung statt, die einen Vergleich unterschiedlicher Standorte hinsichtlich ihrer potenziellen umweltrelevanten Konflikte ermöglicht. Die Standortalternativenprüfung wird mit Hilfe sog. (Gebiets-) Steckbriefe vorgenommen Im Rahmen dieser Steckbriefe wurde jedes einzelne potenzielle Baugebiet aus unterschiedlichen Blickwinkeln einer Prüfung unterzogen. Auch für verkehrliche Trassen wurde ein solcher Steckbrief erarbeitet. Diese Prüfung ist bereits durchgeführt worden und der Anlage 2 zu entnehmen. Die textliche Einbindung in den Umweltbericht zum FNP erfolgt zum Entwurf.

13 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Esslingen am Neckar 2030 hier: Vore... Seite 13 von 14 zu 4.) Zeitplan und nächste Schritte Nach der Freigabe des Vorentwurfs FNP mit LUP und Strukturkarte durch den Gemeinderat startet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit einer vorgezogenen Einbindung der Bürgerausschüsse. Geplant sind zwei Veranstaltungen für die Bürgerausschüsse im November/Dezember 2012 sowie im Januar Für Ende Januar/ Anfang Februar 2013 ist der Beginn der förmlichen Auslage nach 3 (1) BauGB vorgesehen mit einem zusätzlichen Informations- und Beteiligungstermin im Februar (3. Bürgerdialog). Zeitplan / / / 02/ /2013 Ab 04/2013 Einbringung in den ATU vorgezogener Abstimmungstermin mit zentralen TÖB ATU Gemeinderat Beteiligung Bürgerausschüsse Beginn der förmlichen Auslage (Öffentlichkeit), Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Fortsetzung des Bürgerdialogs: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Überarbeitung des Vorentwurfs zum Entwurf Amtsleiter 61 Amtsleiter 67 Dezernent

14 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Esslingen am Neckar 2030 hier: Vore... Seite 14 von 14 Anlagen: 1) Vorentwurf Flächennutzungsplan Plan vom ) Begründung zum Vorentwurf Flächennutzungsplan vom , inkl. a. Gebietssteckbriefe der Alternativenprüfung b. Zusammenfassende Tabelle der Alternativenprüfung (Ausweisungspool) c. Zusammenfassender Plan der Alternativenprüfung (Ausweisungspool) d. Tabelle zur Prüfung privater Bauwünsche e. Plan zur Prüfung privater Bauwünsche 3) Vorentwurf Landschafts- und Umweltplan vom , inkl. a. Fachbeitrag Fauna zum Landschaftsplan Esslingen am Neckar 4) Thematische Strukturkarten Erläuterung und Pläne vom ) Auswertung ES 2027 und 1. Bürgerdialog für Inhalte der thematischen Strukturkarten Anlagen: Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)

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