AGB FÜR LOGISTIK-DIENSTLEISTUNGEN DER INTERKAS GMBH, In Beecker Bissen 9, Wegberg. Inhaltsverzeichnis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "AGB FÜR LOGISTIK-DIENSTLEISTUNGEN DER INTERKAS GMBH, In Beecker Bissen 9, Wegberg. Inhaltsverzeichnis"

Transkript

1 AGB FÜR LOGISTIK-DIENSTLEISTUNGEN DER INTERKAS GMBH, In Beecker Bissen 9, Wegberg Inhaltsverzeichnis Seite I. Vorbemerkungen 2 II. Rechte und Pflichten des Lagergeschäfts 2 Gegenstand des Lagergeschäfts 2 Leistungen des Auftragnehmers 2 Einlagerung der Vertragsware 2 4 Auslagerung der Vertragsware 2 5 Vergütung, Abrechnung 3 III. Rechte und Pflichten des Speditionsgeschäfts 3 Gegenstand des Speditionsgeschäfts 3 Abschluss von Ausführungsverträgen 3 Vergütung, Abrechnung 3 IV. Allgemeine Bestimmungen 3 Geltungsbereich 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen 3 Weisungen des Auftraggebers 3 4 Haftung des Auftragnehmers 3 5 Subunternehmer 4 6 Exklusivität 4 7 Vertraulichkeit 4 8 Abtretungsverbot 4 9 Aufrechnungsverbot 4 0 Benachrichtigungen 4 1 Vertragsdauer 5 2 Folgen der Vertragsbeendigung 5 3 Formerfordernisse 5 4 Rechtswahl, Gerichtsstand 5 5 Schlussbestimmungen 5 Stand 3/2018 Seite 1 von 5

2 I. Vorbemerkungen Der Auftragnehmer unterhält einen auf das Lager- und Speditionsgeschäft, die Kommissionierung von Waren sowie damit verbundene logistische Tätigkeiten spezialisierten Geschäftsbetrieb. Die Lager- und Geschäftsräumlichkeiten des Auftragnehmers befinden sich in Wassenberg bzw. Wegberg. II. Rechte und Pflichten des Lagergeschäfts Gegenstand des Lagergeschäfts 1. Der Auftraggeber liefert dem Auftragnehmer die in dem jeweiligen Einzelauftrag bezeichnete Vertragsware an den Sitz des Auftragnehmers, sofern nicht der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers die Versendung der einzulagernden Vertragsware an seinen Sitz übernommen hat. 2. Der Auftragnehmer nimmt die Vertragsware in Empfang und wird sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns einlagern und aufbewahren gemäß hiernach. 3. Für das betriebssichere Entladen der Vertragsware am Sitz des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verantwortlich, es sei denn der Auftragnehmer hat im Auftrag des Auftraggebers die Versendung der einzulagernden Vertragsware an seinen Sitz übernommen. In diesem Fall liegt die Verantwortlichkeit für das betriebssichere Entladen der Vertragsware beim Auftragnehmer. 4. Ein Lagerschein soll nicht erteilt werden. 5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vertragsware mit anderen Sachen gleicher Art und Güte zusammen zu lagen und aufzubewahren. Leistungen des Auftragnehmers 1. Der Auftragnehmer hat die Vertragsware sachgerecht einzulagern und aufzubewahren. Diese Leistungen hat der Auftragnehmer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters zu erbringen. 2. Der Auftragnehmer hat Bestandslisten über den gesamten Lagerbestand der Vertragsware fortlaufend zu erstellen und dem Auftraggeber auf Anforderung auszuhändigen. 3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Durchführung einer nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Stichtagsinventur entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers zu ermöglichen und sich daran zu beteiligen. 4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Konfektionierung der eingelagerten Vertragswaren gemäß den Vereinbarungen in den Einzelaufträgen durchzuführen. 5. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Kommissionierung der eingelagerten Vertragsware durchzuführen und sie für den Transport bereitzustellen. Bei der Kommissionierung ist vom Auftragnehmer vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in den Einzelaufträgen darauf zu achten, dass die zuerst eingelagerten Vertragswaren auch zuerst wieder ausgelagert werden. 6. Der Auftragnehmer hat bei der Erbringung der in vorbezeichneten Absätzen 1 bis 5 bestimmten Leistungen die gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Anordnungen sowie sonstige für seine Tätigkeit relevante Vorschriften einzuhalten und zu befolgen. Dabei ist der Auftragnehmer insbesondere verpflichtet, alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Hinblick auf die von ihm aufbewahrte und eingelagerte Vertragsware zu beachten und die hieraus resultierenden Verpflichtungen zu erfüllen. 7. Der Auftraggeber steht dem Auftragnehmer gleichwohl dafür ein, dass die im Hinblick auf die vom Auftragnehmer gemäß vorstehendem Absatz 4 zu konfektionierende Vertragsware keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Auftraggeber sichert zu, über sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte im Hinblick auf die Vertragsware sowie die Konfektionierung der Vertragsware zu verfügen und zur Rechteeinräumung an Dritte, insbesondere den Auftragnehmer, berechtigt zu sein. 8. Für den Fall, dass ein Dritter dem Auftragnehmer gegenüber Rechte an der Vertragsware sowie im Hinblick auf die Konfektionierung der Vertragsware behauptet, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über diese Rechte informieren. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Abwehr solcher Rechte bzw. hieraus abgeleiteter Ansprüche unterstützen, ihn auf erste Anforderung von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen des Dritten freistellen und dem Auftragnehmer jeglichen Schaden, der diesem wegen des Rechts des Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten, ersetzten. Einlagerung der Vertragsware 1. Der Auftraggeber kann beim Auftragnehmer bis zu der im Logistikvertrag vereinbarten Menge an Paletten/Container/Tonnen/m3 ( Einheit ) der Vertragsware einlagern. Die Einlagerung einer Mindestmenge an Vertragsware wird vereinbart. 2. Der Auftraggeber kann sich jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers über den Zustand der Vertragsware durch Besichtigung und Probenentnahmen informieren. 4 Auslagerung der Vertragsware 1. Der Auftraggeber kann die Vertragsware jederzeit herausverlangen. Er hat die Auslagerung der Vertragsware beim Auftragnehmer mit einer Frist von 5 Tagen anzumelden. Die Auslagerung kann nur zu den üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers, d.h. in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr, verlangt werden. 2. Die Auslagerung erfolgt in der Weise, dass der Auftragnehmer die gegebenenfalls gemäß Absatz 4 kommissionierte Vertragsware dem Auftraggeber am Sitz des Auftragnehmers zur Abholung bereitstellt. Stand 3/2018 Seite 2 von 5

3 5 Vergütung, Abrechnung 1. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber pro Einheit und Monat der Einlagerung/ Aufbewahrung die jeweils vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in den Einzelaufträgen vereinbarte Vergütung laut Logistikvertrag zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. 2. Der Auftragnehmer wird die ihm zu zahlende Vergütung monatlich gegenüber dem Auftraggeber jeweils zum Ende eines Kalendermonats abrechnen. In der Rechnung sind sämtliche Angaben für die Berechnung der Vergütung zu dokumentieren. Die Vergütung wird mit dem Ende des auf den jeweiligen Abrechnungsmonat folgenden Kalendermonats zur Zahlung fällig. III. Rechte und Pflichten des Speditionsgeschäfts Gegenstand des Speditionsgeschäfts 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber die Versendung der Vertragsware gemäß den Vorgaben des jeweiligen Einzelauftrages zu besorgen. Hierzu gehört auch das beförderungssichere Verladen der Vertragsware. 2. Die Vertragsware ist gemäß den Vorgaben des jeweiligen Einzelauftrages abzuliefern. 3. Zur zollamtlichen Abwicklung der Vertragsware ist der Auftragnehmer nur verpflichtet, wenn ihm spätestens 5 Arbeitstage vor Durchführung der Versendung der Vertragsware gemäß dem hierzu abgeschlossenen Ausführungsvertrag vom Auftraggeber sämtliche hierzu erforderlichen Dokumente und Informationen verschafft werden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die ihm vom Auftraggeber überlassenen Dokumente und Informationen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Abschluss von Ausführungsverträgen 1. Dem Auftragnehmer steht es frei, den Transport der Vertragsware selbst durchzuführen (Selbsteintritt) oder dazu notwendige Ausführungsverträge mit Dritten abzuschließen. 2. Die Auswahl der Beförderungsmittel und der Abschluss etwaig abzuschließender Ausführungsverträge sind vom Auftragnehmer nach pflichtgemäßen Ermessen vorzunehmen. Vergütung, Abrechnung 1. Für die Organisation des Transports erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine Vergütung in der vereinbarten Höhe zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer pro vom Auftragnehmer besorgter Versendung. 2. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer die Kosten der Beförderung der Vertragsware vom Auftraggeber ersetzt verlangen. 3. Der Auftragnehmer wird über die ihm zu zahlende Vergütung sowie die Kosten der Beförderung nach Durchführung des jeweils Transports gegenüber dem Auftraggeber abrechnen; der sich aus der jeweiligen Rechnung ergebende Betrag ist sofort zur Zahlung fällig. IV. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich 1. Der Logistikvertrag erfasst als Rahmenvertrag und Dauerschuldverhältnis sämtliche Einzelaufträge, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer während der Laufzeit des Logistikvertrages erteilt. 2. Der Auftraggeber wird sämtliche Einzelaufträge rechtzeitig und unmissverständlich erteilen. Durch den Logistikertrag und durch Einzelaufträge können die in diesen AGB FÜR LOGISTIK-DIENSTLEISTUNGEN getroffenen Vereinbarungen abgeändert werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Soweit diese AGB nichts Abweichendes regelt, gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) als Vertragsbestandteil. Die ADSp 2017 in deutscher und englischer Sprache sind diesem Vertrag als Anlage I-1 und Anlage I-2 beigefügt. 2. Darüber hinaus gelten ergänzend die Logistik-AGB des Deutschen Speditions- und Logistikverbands e.v. als Vertragsbestandteil, soweit diese AGB FÜR LOGISTIK-DIENSTLEISTUNGEN nichts Abweichendes regelt. Die Logistik-AGB sind diesem Vertrag in deutscher und englischer Sprache als Anlage II-1 und Anlage II-2 beigefügt. Weisungen des Auftraggebers 1. Sofern ein Ablieferungshindernis der Vertragswaren oder sonstige ungewöhnliche Beeinträchtigungen der vorstehend bezeichneten Leistungen des Auftragnehmers eintreten, sind vom Auftragnehmer beim Auftraggeber unverzüglich Weisungen einzuholen. 2. Sofern die Durchführung der jeweiligen Weisung nicht möglich ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hiervon unverzüglich zu unterrichten. 3. Falls die Durchführung einer Weisung Kosten verursacht, ist der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Erstattung verpflichtet. 4. Sollte das Einholen einer Weisung nicht möglich sein, entscheidet der Auftragnehmer bei Ablieferungshindernissen der Vertragswaren oder sonstigen ungewöhnlichen Beeinträchtigungen nach pflichtgemäßem Ermessen. 4 Haftung des Auftragnehmers 1. Die Haftung des Auftragnehmers ist abhängig davon, ob Schäden entweder durch das Lagergeschäft, durch das Speditionsgeschäft oder durch sonstige Logistikleistungen nach den Logistik-AGB verursacht worden sind. Stand 3/2018 Seite 3 von 5

4 2. Die Haftung des Auftragnehmers für aus dem Lagergeschäft verursachte Schäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen in Verbindung mit den Ziffern 22, 24 und 27 der ADSp Die Haftung des Auftragnehmers für aus dem Speditionsgeschäft verursachte Schäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. das jeweils anwendbare internationale Abkommen in Verbindung mit den Ziffern 22, 23, 25 und 27 der ADSp Die Haftung des Auftragnehmers für bei der Inventur gemäß II. Absatz 3 sowie der Kommissionierung gemäß II. Absatz 4 verursachte Schäden wird durch die gesetzlichen Vorschriften in Verbindung mit den Ziffern 14 und 15 der als Anlage II beigefügten Logistik-AGB bestimmt. 5. Ist nicht nachweisbar, wie Schäden verursacht worden sind, so dass eine Zuordnung zu der entsprechenden Logistikleistung nicht möglich ist, hat der Auftragnehmer ein Wahlrecht hinsichtlich der möglichen Haftungsfolgen nach diesen AGB FÜR LOGISTIK-DIENSTLEISTUNGEN, wobei zwingende gesetzliche Haftungsregelungen hiervon unberührt bleiben. 6. Erfolgt keine unverzügliche Schadensanzeige nach Ablieferung der Vertragsware durch den Auftragnehmer wird vermutet, dass ein Schaden nicht vom Auftragnehmer verursacht worden ist. 5 Subunternehmer 1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorstehend bezeichneten Logistikleistungen durch Subunternehmer durchführen zu lassen. 2. Der Auftraggeber kann seine Einwilligung gemäß vorstehendem Absatz 1 während der Vertragslaufzeit aus wichtigem Grund widerrufen. 3. Erfolgt der Einsatz eines Subunternehmers, so hat der Auftragnehmer diesen sorgfältig auszuwählen und zu überwachen. 4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Subunternehmer in dem Umfang zu verpflichten, in dem er seinerseits durch den Vertrag gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet ist. Dies hat er dem Auftraggeber auf Aufforderung nachzuweisen. 6 Exklusivität 1. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer bei der Durchführung der vorstehend bezeichneten Logistikleistungen Exklusivität ein. 2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Logistikvertrages andere Auftragnehmer zu beschäftigen oder die vorstehend bezeichneten Logistikleistungen selbst durchzuführen. Dies gilt nicht für Speditionsleistungen. 3. Sofern der Auftraggeber während der Laufzeit des Logistikvertrages andere Auftragnehmer beauftragt oder die übertragenen Logistikleistungen selbst durchführt, steht dem Auftragnehmer ein Vergütungsanspruch nach Maßgabe des Logistikvertrages so zu, als er hätte er die jeweilige Logistikleistung erbracht. Ersparte Aufwendungen muss er sich anrechnen lassen. 7 Vertraulichkeit 1. Die Parteien werden sämtliche Informationen, die sie bei der Erfüllung des Logistikvertrages von der jeweils anderen Partei erlangen, streng vertraulich behandeln. 2. Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß vorstehendem Absatz 1 nicht erfasst sind alle Informationen, die öffentlich bekannt bzw. zugänglich sind, in deren Weitergabe an Dritte die jeweils andere Partei zugestimmt hat, die jeweilige Partei zur Offenlegung durch den Beschluss eines Gerichts, der Anordnung einer Behörde oder sonstigen Einrichtung gesetzlich verpflichtet ist oder bei objektiver Betrachtung für den Auftraggeber nicht schutzbedürftig sind. 3. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß vorstehendem Absatz 1 gilt auch nach Beendigung des Logistikvertrages fort. 8 Abtretungsverbot Keine der Parteien ist berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte oder Ansprüche aus dem Logistikvertrag abzutreten. 9 Aufrechnungsverbot Keine der Parteien ist berechtigt, (i) Forderungen, die ihr gemäß dem Logistikvertrag zustehen, gegen Forderungen einer anderen Partei nach dem Logistikvertrag aufzurechnen oder (ii) die Erfüllung einer Verpflichtung nach dem Logistikvertrag unter Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes zu verweigern; es sei denn, die Rechte oder Ansprüche der Partei, die ein Aufrechnungsoder Zurückbehaltungsrecht geltend macht, sind unbestritten oder durch eine rechtskräftige Entscheidung eines zuständigen Gerichts bestätigt worden oder - im Falle prozessualer Geltendmachung - es kann über die Rechte oder Ansprüche der Partei im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zugleich mit entschieden werden. 0 Benachrichtigungen 1. Alle Einzelaufträge, Benachrichtigungen, Weisungen und Erklärungen nach Maßgabe der AGB FÜR LOGISTIK- DIENSTLEISTUNGEN erfolgen in deutscher oder englischer Sprache. 2. Vorbehaltlich einer Mitteilung fünf (5) Bankarbeitstagen vor einer Anschriftenänderung sind alle Einzelaufträge, Benachrichtigungen, Weisungen und Erklärungen nach Maßgabe der AGB FÜR LOGISTIK-DIENSTLEISTUNGEN an die jeweiligen Beteiligten zu richten: Stand 3/2018 Seite 4 von 5

5 1 Vertragsdauer 1. Der Logistikvertrag beginnt vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen mit dem im Logistikvertrag festgelegten Datum und hat eine feste Laufzeit gemäß dem Logistikvertrag. Während der festen Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung des Logistikvertrages ausgeschlossen. 2. Nach Ablauf der im Logistikvertrag vereinbarten Laufzeit verlängert sich der Logistikvertrag automatisch um weitere Monate gemäß der Vereinbarung im Vertrag, sofern dieser nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zu dem darin vereinbartem oder dem jeweiligen Verlängerungszeitraum gekündigt wird. 3. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Logistikvertrages aus wichtigem Grund während der Vertragslaufzeit bleibt unberührt. 4. Die Teilkündigung ist zulässig, sofern es sich um einzelne Logistikleistungen handelt. Kündigt eine Partei den Logistikvertrag teilweise, bleibt er mit Ausnahme der von der Kündigung betroffenen Logistikleistung wirksam. 2 Folgen der Vertragsbeendigung Bei Vertragsbeendigung ist der Auftraggeber verpflichtet, die noch beim Auftragnehmer lagernde Vertragsware zurück zu nehmen. Der Auftragnehmer ist zu einer Herausgabe der bei ihm eingelagerten Vertragsware verpflichtet und stellt die bei Vertragsbeendigung noch in seinen Lagern befindliche Vertragsware dem Auftraggeber am Sitz des Auftragnehmers zur Abholung bereit. 3 Formerfordernisse 1. Änderungen und Ergänzungen des Logistikvertrages oder der AGB FÜR LOGISTIK-DIENSTLEISTUNGEN bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Änderungen oder die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. 2. Alle Einzelaufträge, Benachrichtigungen, Weisungen und Erklärungen bedürfen der Textform. 3. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. 4 Rechtswahl, Gerichtsstand 1. Auf den Logistikvertrag und die AGB FÜR LOGISTIK-DIENSTLEISTUNGEN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sofern die Logistikleistungen einen internationalen Transport zum Gegenstand haben, findet das für das jeweilige Beförderungsmittel relevante Rechtsabkommen Anwendung. 2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB FÜR LOGISTIK- DIENSTLEISTUNGEN sowie dem Logistikvertrag ist unbeschadet der in Ziffer 30.3 Satz 2 der ADSp 2017 enthaltenen Bestimmung der Sitz des Auftragnehmers. 5 Schlussbestimmungen 1. Diese AGB FÜR LOGISTIK-DIENSTLEISTUNGEN wird auf Wunsch in deutscher und englischer Sprache ausgefertigt. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung hat die deutsche Fassung Vorrang. 2. Bei Widersprüchen zwischen den Regelungen der AGB FÜR LOGISTIK-DIENSTLEISTUNGEN, dem Logistikvertrag, der Einzelaufträge, den Regelungen in den Pflichtenheften sowie den Bestimmungen der ADSp 2017 und/ oder der Logistik- AGB gehen die Regelungen der Einzelaufträge vor. 3. Sollte eine oder mehrere der in der AGB FÜR LOGISTIK-DIENSTLEISTUNGEN oder dem Logistikvertrag enthaltenen Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch spätere Umstände verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung der AGB FÜR LOGISTIK-DIENSTLEISTUNGEN sowie dem Logistikvertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke auftritt. 39 BGB wird abbedungen. 4. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem Maß oder Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) so soll das rechtliche (noch) zulässige Maß an diese Stelle treten. 5. Die Parteien sind verpflichtet, durch eine förmliche Änderung des Wortlauts des Vertrages bzw. der AGB eine notwendige Änderung festzulegen. * * * * * Anlagenverzeichnis Anlage I-1 Anlage 1-2 Anlage II-1 Anlage II-2 Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp 2017) Deutsch Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp 2017) Englisch Logistik-AGB Deutsch Logistik-AGB Englisch Stand 3/2018 Seite 5 von 5

(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung

(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung AGB AZ International & IC Industrial Contracting GmbH I. Allgemeine Vorschriften, Geltung (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich zwischen AZ International bzw. der IC Industrial

Mehr

Sportlermanagementvertrag

Sportlermanagementvertrag Sportlermanagementvertrag Zwischen und Frau/Herrn, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Ludwigstr. 2, 86152 Augsburg, - nachstehend Sportler genannt -, Herrn/Frau - nachstehend

Mehr

VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG

VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG Arbeitsbeispiel WAYNE VAN DALSUM Copyright Wayne van Dalsum 2006 VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG zwischen XXX "Empfänger", und YYY GmbH, eine nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter

Mehr

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVERTRAG

GEHEIMHALTUNGSVERTRAG - 1 - GEHEIMHALTUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen RICHER GmbH Grubenstrasse 7a 79576 Weil am Rhein (im Folgenden RICHER genannt) und XXX (im Folgenden XXX genannt) wie folgt: - 2 - INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Wir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG

Wir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG für die betriebswirtschaftliche für die betriebswirtschaftliche 1. Präambel (1) Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen durch die S-Unternehmensbeteiligungsgesellschaft

Mehr

Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und

Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vertrag Zwischen Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vorname, Name Str./Hausnummer PLZ Ort - im Folgenden Auftragnehmer/in

Mehr

Geheimhaltungsvereinbarung

Geheimhaltungsvereinbarung Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist

Mehr

PROVISIONSVEREINBARUNG

PROVISIONSVEREINBARUNG PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,

Mehr

Dr. Thiele IT-Beratung

Dr. Thiele IT-Beratung Beratungsvertrag Zwischen Dr.-Ing. Frank H. Thiele, Dr.Thiele IT-Beratung Darmstädter Straße 53, 64354 Reinheim (Auftragnehmer) und...... (Auftraggeber) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017) 1 Allgemeines (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Quinungo und

Mehr

Beratungsvertrag. Zwischen. Max Mustermann GmbH Musterstraße Musterhausen. (Auftraggeber) und

Beratungsvertrag. Zwischen. Max Mustermann GmbH Musterstraße Musterhausen. (Auftraggeber) und Beratungsvertrag Zwischen Max Mustermann GmbH Musterstraße 100 12345 Musterhausen (Auftraggeber) und Kostenmanagement-Service-Schleger (KMS) Kölner Straße 99 51429 Bergisch Gladbach (Auftragnehmer) 1 Vertragsgegenstand

Mehr

RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE

RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE zwischen Dienstleister......... - nachfolgend Auftragnehmer genannt - und BuL Systeme GmbH Eglimarstr. 2 D-44379 Dortmund nachfolgend Auftraggeber

Mehr

L I E F E R V E R T R A G

L I E F E R V E R T R A G L I E F E R V E R T R A G zwischen dem Krankenhaus XY, vertreten durch den Geschäftsführer und, Adresse: - nachfolgend XY genannt - und der... - Apotheke Dr.... Adresse - nachfolgend Apotheke" genannt

Mehr

Allgemeine Nutzungsbedingungen für Nutzer des Online-Abrechnungs-Service ( ProAcc )

Allgemeine Nutzungsbedingungen für Nutzer des Online-Abrechnungs-Service ( ProAcc ) Allgemeine Nutzungsbedingungen für Nutzer des Online-Abrechnungs-Service ( ProAcc ) I. Leistungsgegenstand Die an das Abrechnungsverfahren angeschlossenen Agenturen bieten im Zusammenwirken mit der PPD

Mehr

Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017

Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017 Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017 Teilnahmeerklärung Mit diesem Schreiben erklären wir die Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren für die Prüfung des Einzelabschlusses sowie des Konzernabschlusses

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends

Mehr

Tippgebervereinbarung

Tippgebervereinbarung Tippgebervereinbarung Zwischen Firma Straße PLZ, Ort - nachfolgend Tippgeber genannt - und Domicil Finance GmbH Rundfunkplatz 2 80335 München - nachfolgend Domicil genannt - Tippgeber und Domicil werden

Mehr

Netzanschlussvertrag

Netzanschlussvertrag Netzanschlussvertrag für neuen mitteldruckseitigen Anschluss zwischen REWAG Regensburger Energie- u. Wasserversorgung AG & Co KG Greflingerstraße 22 93055 Regensburg Registergericht Regensburg HRB 4236/1638

Mehr

zwischen Hausvogteiplatz 12, Berlin, und

zwischen Hausvogteiplatz 12, Berlin, und nachstehend Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TLG IMMOBILIEN AG, Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 161314 B eingetragenen

Mehr

Allgemeine Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderungen von Handelsmöbeln (ABBH)

Allgemeine Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderungen von Handelsmöbeln (ABBH) Allgemeine Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderungen von Handelsmöbeln (ABBH) in der Fassung der Bekanntmachung 63/98, veröffentlicht im Bundesanzeiger Jahrgang 50 Nr. 135, S.10371 Konditionenempfehlung

Mehr

Dienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der

Dienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der Dienstvertrag zwischen Muster GmbH Sackgasse 7, 12345 Glückstadt Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der MAKLERKONZEPTE GbR Bauernvogtkoppel 33b, 22393 Hamburg Vertreten

Mehr

Dienstleistungsvertrag

Dienstleistungsvertrag Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung

Mehr

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und. Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann und Firma xy und Herrn 1 Vorbemerkung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Your-Immobilien.de - Group bmci UG (haftungsbeschränkt) Strehlener Str. 14 01069 Dresden Tel: +49 (0) 0351 / 27 499 839 Mob.: +49 (0) 160 / 5432 096 Fax: +49 (0) 0351 /

Mehr

Vertrag über den Transport von Sterilgut

Vertrag über den Transport von Sterilgut 1 Vertrag über den Transport von Sterilgut Zwischen der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau, Marie-Eberth-Straße 6, 86956 Schongau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Lippmann -

Mehr

Vermittlungsvertrag PROJEKTE

Vermittlungsvertrag PROJEKTE Vermittlungsvertrag PROJEKTE zwischen..... nachstehend Auftragnehmer oder Vertragspartei genannt und Win2you GmbH Kronenplatz 4 8755 Ennenda nachstehend Auftraggeber oder Vertragspartei genannt 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten

Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten zwischen Stefan Riedl, Kaminkehrermeister Dorfäcker 4 86944 Unterdießen nachstehend Auftragnehmer genannt (AG) und. nachstehend Auftraggeber genannt

Mehr

Willst du mit mir wohnen?

Willst du mit mir wohnen? ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister

Mehr

Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung

Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung Kunde Ansprechpartner Straße: PLZ/Ort: - Auftraggeber - und Evint GmbH Agnes-Huenninger-Str. 2-4 36041 Fulda - Auftragnehmer - schließen zur Kundennummer: Vertragsnummer:

Mehr

Rahmenvertrag / AGB für Vermittlungsleistungen Honorarärzte / Ärzte in Anstellung

Rahmenvertrag / AGB für Vermittlungsleistungen Honorarärzte / Ärzte in Anstellung Rahmenvertrag / AGB für Vermittlungsleistungen Honorarärzte / Ärzte in Anstellung 1 Vorbemerkung 1.1. Die Vermittlungsagentur ist spezialisiert auf die Vermittlung von Dienstleistungen im medizinischen

Mehr

Beratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber" genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main

Beratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main Zwischen vertreten durch im folgenden Auftraggeber" genannt, und Dielmannstraße 65 D 63069 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main vertreten durch im folgenden Berater genannt, wird folgender Beratervertrag

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen Staiger GmbH & Co. KG Johannes-Bieg-Straße 8 74391 Erligheim und nachstehend gemeinsam die Vertragsparteien und jede einzeln eine Vertragspartei Präambel Die Vertragsparteien

Mehr

Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV)

Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) Zwischen Name, Straße, Haus-Nr., Plz, Ort nachfolgend "Letztverbraucher" genannt Und Westfalen Weser Netz GmbH,

Mehr

Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO

Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO 1 Vertragspartner Verantwortliche (im Folgenden Auftraggeber) gem. 28 Abs. 1: Firmenbezeichnung: Vertreten durch: Adresse: Ort / Postleitzahl: Auftragsverarbeiter

Mehr

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG JWP-VNEI Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS. Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur

Mehr

Rahmenvertrag Einkauf nachfolgend Rahmenvertrag

Rahmenvertrag Einkauf nachfolgend Rahmenvertrag Rahmenvertrag Einkauf nachfolgend Rahmenvertrag zwischen 1. Würth MODYF GmbH & Co. KG Benzstraße 7, 74653 Künzelsau, Deutschland nachfolgend DE-MODYF 2. MODYF S.r.l. Bahnhofstraße 18, 39040 Tramin (BZ),

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015 Inhaltsverzeichnis 1. Gültigkeit der Bedingungen... 2 2. Allgemeine Pflichten

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand

Mehr

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN V E R T R A G über die KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN abgeschlossen zwischen OeKB CSD GmbH FN 428085 m Strauchgasse 1-3 1010 Wien (im Folgenden "OeKB CSD") und (im Folgenden

Mehr

Beratervertrag Nr. XXXX

Beratervertrag Nr. XXXX Beratervertrag Nr. XXXX zwischen Musterunternehmen Musterstraße 10 10000 Musterstadt (im folgenden Auftraggeber genannt) und dem IT-Unternehmensberater Helge Kampf Kelloggstraße 24 22045 Hamburg (im folgenden

Mehr

Vertraulichkeitsvereinbarung

Vertraulichkeitsvereinbarung Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der Stadt Kelsterbach, vertreten durch den Magistrat der Stadt Kelsterbach, dieser vertreten durch Mörfelder Str. 33, 65451 Kelsterbach, - nachfolgend Stadt genannt

Mehr

zwischen der TLG IMMOBILIEN AG, Hausvogteiplatz 12, Berlin,

zwischen der TLG IMMOBILIEN AG, Hausvogteiplatz 12, Berlin, nachstehend Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TLG IMMOBILIEN AG, Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 161314 B eingetragenen

Mehr

Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Wartung und Pflege von IT-Systemen

Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Wartung und Pflege von IT-Systemen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Wartung und Pflege von IT-Systemen zwischen Zahnarztpraxis und - Auftraggeber - Präambel - Auftragnehmer - Zwischen den Parteien besteht ein Vertragsverhältnis über die

Mehr

Clearing-Vereinbarung

Clearing-Vereinbarung Anhang 10 zu den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG: Clearing-Vereinbarung mit einem OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied und einem OTC-IRS-FCM- Kunden für das US-Clearingmodell Eurex04, Stand 02.10.2017

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Norddeutscher Rundfunk. Besondere Vertragsbedingungen Rahmenvertrag Designdienstleistungen

Norddeutscher Rundfunk. Besondere Vertragsbedingungen Rahmenvertrag Designdienstleistungen Norddeutscher Rundfunk Besondere Vertragsbedingungen Rahmenvertrag Designdienstleistungen Inhaltsverzeichnis 1 Leistungen des Auftragnehmers... 1 2 Vertragsbestandteile und Geltungshierarchie... 1 3 Laufzeit...

Mehr

SPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt -

SPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt - SPONSORING-VERTRAG Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt - und: Dorfladen & Dorftreff Hiltensweiler UG (haftungsbeschränkt): Straße: Ort: - nachfolgend auch

Mehr

1 Vertragsgegenstand. (2) Die Preisvorstellung für den Kaufpreis des Objektes liegt bei. 2 Laufzeit und Kündigung

1 Vertragsgegenstand. (2) Die Preisvorstellung für den Kaufpreis des Objektes liegt bei. 2 Laufzeit und Kündigung VERMITTLUNGSAUFTRAG Qualifizierter Alleinauftrag, zwischen (Auftraggeber) Name: Straße: Telefon: Email: Ort: PLZ: und (Auftragnehmer) Maklerunternehmen: Straße: Telefon: Email: Ort: PLZ:. 1 Vertragsgegenstand

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger

Mehr

Vermittlungsvertrag. zwischen der. mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Rottenbucher Str Gräfelfing. - nachfolgend mwb fairtrade AG -

Vermittlungsvertrag. zwischen der. mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Rottenbucher Str Gräfelfing. - nachfolgend mwb fairtrade AG - Vermittlungsvertrag zwischen der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Rottenbucher Str. 28 82166 Gräfelfing - nachfolgend mwb fairtrade AG - und der - nachfolgend Erwerberin genannt - - mwb fairtrade

Mehr

Personalvermittlungsvertrag

Personalvermittlungsvertrag Personalvermittlungsvertrag zwischen der Traumjobradar UG (haftungsbeschränkt) Sitz: Güstrower Str. 40 17213 Malchow Vertreten durch den Geschäftsführer: André Zimmermann hinfort Auftragnehmer und vertreten

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung zwischen der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven, geschäftsansässig Am Markt 13 in 28195 Bremen, im Folgenden bezeichnet als "Handelskammer" und im Folgenden bezeichnet

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen

Mehr

NETZ HALLE. Zuordnungsvereinbarung. -l- zwischen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) -

NETZ HALLE. Zuordnungsvereinbarung. -l- zwischen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - Zuordnungsvereinbarung zwischen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - Energieversorgung Halle Netz GmbH Zum Heizkraftwerk 12 06108 Halle (Saale) und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

Preisübersicht für Maklertätigkeit Mietwohnung

Preisübersicht für Maklertätigkeit Mietwohnung Preisübersicht für Maklertätigkeit Mietwohnung Basispaket Mietobjekt (für 12 Monate) Erstbesichtigung der Wohnung & Aufnahme des Objekts Verfassen des Exposés Interessentenverwaltung Telefonische Auskunft

Mehr

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand Vertrag Anlage 4 zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Klinikum der Universität Regensburg, dieses vertreten durch den Verwaltungsdirektor - nachfolgend als Klinikum bezeichnet - und vertreten

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag 26. Oktober 2016 Gewinnabführungsvertrag zwischen KWS SAAT SE Organträgerin KWS Services Deutschland GmbH Organgesellschaft (1) KWS SAAT SE mit Sitz in Einbeck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts

Mehr

VERTRAG. über die Nutzung der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE)

VERTRAG. über die Nutzung der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE) VERTRAG über die Nutzung der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE) Zwischen der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE), Aurich, vertreten durch

Mehr

Datenschutzvereinbarung Wartung und Pflege von IT-Systemen

Datenschutzvereinbarung Wartung und Pflege von IT-Systemen Datenschutzvereinbarung Wartung und Pflege von IT-Systemen zwischen Provence.de UG Geschäftsbereich Pluspol- Technologiezentrum Universitätsstraße 3 56070 Koblenz - Auftragnehmer - und Präambel - Auftraggeber

Mehr

zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt

zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 1BGeheimhaltungsvereinbarung (NDA, non-disclosure agreement) zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße 44 64285 Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 0BPräambel Die Parteien

Mehr

Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort. und. Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz Quickborn

Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort. und. Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz Quickborn Anlage e Zuordnungsvereinbarung zwischen Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort und Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz 1 25451 Quickborn - nachfolgend die Vertragspartner genannt 1/6 1. Gegenstand

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen des Servicebereichs Informations- und Kommunikationsdienstleistungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen des Servicebereichs Informations- und Kommunikationsdienstleistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen des Servicebereichs Informations- und Kommunikationsdienstleistungen der Fraport AG Dienstleistungen 2 1. Vertragsgegenstand 1.1 Vertragsparteien

Mehr

Vertrag. über die medientechnische Ausstattung des Raumes 0100 im StMAS Winzererstr.9, München

Vertrag. über die medientechnische Ausstattung des Raumes 0100 im StMAS Winzererstr.9, München Anlage 3 Vertrag über die medientechnische Ausstattung des Raumes 0100 im StMAS Winzererstr.9, 80797 München zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und

Mehr

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986 Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte

Mehr

Verkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, Ehringshausen ab

Verkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, Ehringshausen ab Verkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, 35630 Ehringshausen ab 002008 1 Geltungsbereich Diese Bedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von

Mehr

Rahmenvertrag zur Erfüllung von Werbeverträgen

Rahmenvertrag zur Erfüllung von Werbeverträgen Rahmenvertrag zur Erfüllung von Werbeverträgen zwischen perpedalo Inhaber: Johannes Wittig Leuchterstr. 160 51069 Köln im Folgenden Auftraggeber Name, Vorname: und Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten 1) Geltung Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigen zum Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende

Mehr

Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI Deutsche Wohnen AG,

Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI Deutsche Wohnen AG, Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI 2008 zwischen der Deutsche Wohnen AG, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 42388 eingetragenen Aktiengesellschaft

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (die Vereinbarung )

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (die Vereinbarung ) Page 1 of 5 GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (die Vereinbarung ) zwischen AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft Fabriksgasse 13 8700 Leoben-Hinterberg Austria einschließlich aller verbundenen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Anwendungsbereich (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Seocomplete GmbH (nachfolgend Seocomplete genannt) mit

Mehr

2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge

2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge Allgemeine Geschäftsbedingungen Rohr-Service-Kunz GmbH 1 Sorgfaltspflichten des Auftraggebers (1) Für die Arbeit notwendige Zugänge zum Rohrnetz, insbesondere Revisionsschächte, Verschlüsse, Sanitärobjekte

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag. zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag. zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2- Vorbemerkung

Mehr

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wohnverlag GmbH für Zeitschriften-Abonnements und Einzelbestellungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wohnverlag GmbH für Zeitschriften-Abonnements und Einzelbestellungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wohnverlag GmbH für Zeitschriften-Abonnements und Einzelbestellungen 1 Anwendbarkeit 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB GSR Services) A. Präambel

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB GSR Services) A. Präambel Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB GSR Services) A. Präambel GSR Services GmbH (GSR Services) ist ein unabhängiger technischer Dienstleister und Berater, der sich auf die Unterstützung zum sicheren und

Mehr

KOOPERATIONSVERTRAG. Vertragsnummer (Dienststellennummer Schule-Lfd.Nr.-Schuljahr Vertragsabschluss: z.b /2019) zwischen

KOOPERATIONSVERTRAG. Vertragsnummer (Dienststellennummer Schule-Lfd.Nr.-Schuljahr Vertragsabschluss: z.b /2019) zwischen KOOPERATIONSVERTRAG Vertragsnummer (Dienststellennummer Schule-Lfd.Nr.-Schuljahr Vertragsabschluss: z.b. 75123456-01-2018/2019) zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die zuständige

Mehr

W E R K V E R T R A G (für Untersuchungs- und Forschungsvorhaben)

W E R K V E R T R A G (für Untersuchungs- und Forschungsvorhaben) W E R K V E R T R A G (für Untersuchungs- und Forschungsvorhaben) Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend "BHTC" genannt -

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend BHTC genannt - Seite: 1/4 zwischen der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeugeigentum 1.1 Sämtliche im beigefügten

Mehr

a) Die ROCK YOUR LIFE! ggmbh erbringt ihre Leistungen, insbesondere Trainings, Seminare und Programmkonzeption, entsprechend den Bestimmungen im

a) Die ROCK YOUR LIFE! ggmbh erbringt ihre Leistungen, insbesondere Trainings, Seminare und Programmkonzeption, entsprechend den Bestimmungen im AGB Präambel Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bildungsmaßnahmen und Veranstaltungen im Rahmen des Angebotes ROCK YOUR COMPANY! der ROCK YOUR LIFE! ggmbh (Amtsgericht München, HRB 212 029).

Mehr

Werkvertrag. als Auftragnehmer

Werkvertrag. als Auftragnehmer Werkvertrag Werkvertrag Zwischen [Name Auftraggeber] [Straße Auftraggeber] [PLZ, Ort Auftraggeber] und [Name Auftragnehmer] [Straße Auftragnehmer] [PLZ, Ort Auftragnehmer] als Auftraggeber als Auftragnehmer

Mehr

EINSEITIGE VEREINBARUNG DER VERTRAULICHKEIT

EINSEITIGE VEREINBARUNG DER VERTRAULICHKEIT Optionale Vertragsbestimmung: (Als "Optionale Vertragsbestimmungen" gekennzeichnete Bestimmungen können nach Wunsch beibehalten oder ersatzlos weggelassen werden) [ ] Alternativklauseln und Kommentare

Mehr

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag. Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.

Mehr

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und Vertrag zwischen AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 81739 München (im Folgenden AOK genannt) und (im Folgenden Gesundheitspartner genannt) Institutionskennzeichen (IK): über die elektronische

Mehr

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH STAND Neue AEBs ab 01.04.2015: http://www.tennet.eu/de/ueber-tennet/einkaufspolitik.html Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH 1. Allgemeines

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Holger Wirbals EDV-Dienstleistungen e.k. 1 Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Holger Wirbals EDV-Dienstleistungen e.k. 1 Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Holger Wirbals EDV-Dienstleistungen e.k. 1 Geltungsbereich Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Holger Wirbals EDV- Dienstleistungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Wirkungsbereich Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die

Mehr

Eintrag eines Unternehmens im Bereich Investoren-/ Managementbörse auf. -nachstehend Online-UnternehmensbörseVERTRAG

Eintrag eines Unternehmens im Bereich Investoren-/ Managementbörse auf. -nachstehend Online-UnternehmensbörseVERTRAG Eintrag eines Unternehmens im Bereich Investoren-/ Managementbörse auf unternehmensboerse-rhein-ruhr.de -nachstehend Online-UnternehmensbörseVERTRAG zwischen dem Auftragnehmer: Stadtsparkasse Düsseldorf

Mehr

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen [zu ergänzen] - Auftraggeber - und Bentjen Software GmbH Hebelweg 9a 76275 Ettlingen - Auftragnehmer - (zusammen die Vertragspartner ) 1 Grundlage

Mehr