Mustermappe Trauerfall
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- Frank Seidel
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1 Haufe Mustermappe Mustermappe Trauerfall von Prof. Gerhard Geckle 1. Auflage 2009 Mustermappe Trauerfall Geckle schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Haufe-Lexware Freiburg 2009 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN Inhaltsverzeichnis: Mustermappe Trauerfall Geckle
2 So sorgen Sie vor Wie Sie die letzten Angelegenheiten in Ihrem Sinne regeln können Bankvollmachten: So bleiben Ihre Angehörigen handlungsfähig Ehepartnern oder nahe stehenden Angehörigen, die sich ohnehin bereits um Ihre finanziellen Belange kümmern, können Sie problemlos zu Lebzeiten eine Vollmacht über den Todesfall erteilen entweder beschränkt für ein bestimmtes Konto (z. B. Girokonto), eventuell aber auch für sämtliche Kontoverbindungen. Eine derartige Vollmacht kann zumindest zu Lebzeiten noch jederzeit nach eigener Entscheidung des Vollmachtgebers frei widerrufen werden. Auch um die Legitimationsprüfung bei der Bank zu erleichtern, kann es sich empfehlen, gemeinsam mit dem Bevollmächtigten die Bank bzw. das Kreditinstitut aufzusuchen. Meist wird dann bereits eine Kopie der Vollmacht zu den Kontounterlagen genommen, dies mit der Unterschrift des Bevollmächtigten. Informieren Sie dort auch über eine erteilte Vorsorgevollmacht. Informieren Sie sich bei Ihrer Bank Einige Banken akzeptieren nur Vollmachten auf ihren eigenen Vollmachtsformularen. Sprechen Sie mit Ihrer Bank, ob sie hier entsprechende Bedingungen stellt. Wie Sie eine Bankvollmacht formulieren können, sehen Sie im Musterteil dieser Mappe. Vorsorgevollmacht: Gilt bereits zu Lebzeiten Eine Vorsorgevollmacht sichert Sie vorrangig für Fälle ab, in denen Ihnen die Abgabe persönlicher Willenserklärungen nicht mehr möglich ist, also zum Beispiel bei schwerer Krankheit. Sie reicht viel weiter als die Bank- So sorgen Sie vor 63 1
3 vollmacht. Mit einer solchen Vollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens berechtigen, Sie in allen Vermögens-, Steuer-, Renten-, Sozialund sonstigen Rechtsangelegenheiten sowohl gerichtlich wie auch außergerichtlich zu vertreten. Dann hat der Bevollmächtigte zum Beispiel das Recht, für Sie Bankgeschäfte zu tätigen, den Haushalt aufzulösen und Mietverträge zu kündigen. Zudem kann der Bevollmächtigte dann Ihre Interessen umfassend in allen gesundheitsrelevanten Fragen wahrnehmen. Sie können festlegen, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gültig bleibt. Dann ist der Bevollmächtigte auch nach dem Tode des Vollmachtgebers handlungsfähig und kann so lange Maßnahmen treffen, bis die Erben einen Erbschein haben. Den Text einer Vorsorgevollmacht finden Sie im Musterteil dieser Mappe. Organspende: Ja oder Nein zur Transplantation? Möchten Sie einzelne Organe nach Ihrem Tod zur Transplantation freigeben, sollten Sie Ihre Zustimmung zu dieser Organspende in einem Organspendeausweis erteilen. In Deutschland dürfen Verstorbenen Organe nämlich nur entnommen werden, wenn entweder der Tote sich zu Lebzeiten für eine Organspende ausgesprochen hat, oder die nächsten Angehörigen der Organentnahme zustimmen, wobei diese dann an den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gebunden sind. Umgekehrt gilt natürlich auch: Sind Sie mit einer Organspende nicht einverstanden, sollten Sie das beizeiten am besten schriftlich dokumentieren, damit an Ihrem Willen erst gar kein Zweifel aufkommt. Hier erhalten Sie Organspendeausweise Das Formular für einen Organspendeausweis erhalten Sie bei vielen Ärzten oder Apotheken. Sie können es auch über das Internet herunterladen, zum Beispiel bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter Körperspende: Ihr Körper für die Forschung Völlig getrennt von der Organtransplantation ist die Erklärung, den Körper oder Teile davon nach dem Ableben wissenschaftlichen Zwecken zur 64 So sorgen Sie vor 2
4 Verfügung zu stellen. Die anatomischen Institute der deutschen Universitäten sind bereit, schon zu Lebzeiten zusammen mit dem Interessenten die wichtigsten organisatorischen Schritte für den Fall des Ablebens zu regeln. Die Universitätsinstitute verlangen vom Verstorbenen u. a. darüber ein handschriftliches Vermächtnis. Aus organisatorischen Gründen dürfte es sich empfehlen, das betreffende anatomische Institut der Universität vorab vom Inhalt des getroffenen Vermächtnisses durch Übersendung einer Kopie zu verständigen. Sicherlich empfiehlt sich auch ein Kontaktgespräch mit dem Institut zur Errichtung einer derartigen Verfügung. Bei Körperspende späte Bestattung Beachten Sie, dass wegen der wissenschaftlichen Untersuchungen an dem überlassenen Körper eine Bestattung im Regelfall meist erst nach Ablauf eines Jahres vorgenommen wird. Die Universitätsinstitute zahlen für die Überlassung des Körpers kein Geld. Es werden jedoch einige mit dem Todesfall zusammenhängende Kosten übernommen, wie z. B. Leichenschaugebühren, Transportkosten, Kosten für etwaige Aussegnungsfeiern oder eine Beisetzung auf den meist universitätseigenen Gräberfeldern und für die Grabpflege. Lebensversicherung: Zur Absicherung Ihrer Hinterbliebenen Vielleicht sind schon Jahre seit dem Abschluss Ihrer Lebensversicherung, gleich in welcher Angebotsform, vergangen. Hier ist es für Sie ratsam, auf jeden Fall Ihre damaligen Angaben zur Bezugsberechtigung nochmals zu überprüfen: Sollen die von Ihnen zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses benannten Personen auch tatsächlich bezugsberechtigt werden? Haben Sie die Absicht, für den Fall des Todes die Versicherungsansprüche (Kapital, Gewinnansprüche, Erträge) einer anderen Person, außerhalb der möglichen Erbeinsetzung, durch Testament etc. zukommen zu lassen? Wenn nichts geregelt wurde, gilt die gesetzliche Erbfolge. Die Leistung fällt also mit in den Nachlass hinein. Andererseits fällt die Lebensversicherung tatsächlich völlig unabhängig davon, wer später einmal Erbe werden So sorgen Sie vor 65 3
5 soll, demjenigen zu, der dort aufgrund Ihrer persönlichen Mitteilung gegenüber dem Versicherungsunternehmen benannt wurde. Empfehlenswert ist eine Überprüfung daher auch in all den Fällen, in denen etwa bei Ehegatten schon vor Jahren eine Trennung oder Scheidung stattgefunden hat und immer noch der Ex-Partner als Bezugsberechtigter genannt wird. Sterbegeldversicherung: Jetzt schon für die Beerdigung sorgen Die Bestattungskosten, die Grabpflege, vielleicht aber auch die Grabanlage können sehr schnell, je nach Bestattungsart, zu einer von den Erben zu übernehmenden Summe von durchschnittlich bis Euro und mehr führen. Die Krankenkassen zahlen bereits seit 2004 kein Sterbegeld mehr. Wer für sich ein angemessenes Begräbnis sicherstellen möchte, muss also privat vorsorgen und kann hierzu eine Sparrücklage bilden und/oder sich ergänzend durch eine Sterbegeldversicherung absichern. Sie müssen sich über eines im Klaren sein: Auch die Sterbegeldversicherung ist dem Grunde nach nichts anderes als eine besondere Form einer Kapitallebensversicherung. Es sind also im Wesentlichen die Lebensversicherer, die derartige, speziell ausgewählte Versicherungen anbieten, wobei die Prämienhöhe vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abhängig ist. Bei Sterbegeldversicherungen wird meist keine Gesundheitsprüfung verlangt. Zur Sicherheit sollten Sie bei Abschluss einer derartigen Versicherung nachfragen, welche Wartezeiten bestehen. Im Übrigen sollten Sie prüfen, ob nicht über die eine oder andere bereits bestehende Versicherung für bestimmte Fälle ein Sterbegeld oder ein Pauschalbetrag für Bestattungskosten gezahlt wird, z. B. bei Unfallversicherungen, zum Teil aber auch aufgrund einer Mitgliedschaft in einem Automobilclub, der Mitgliedschaft in Verbänden, Organisationen etc. Bestattungsvorsorgevertrag: Ein Begräbnis nach Ihren Wünschen Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob nach Ihrem Tod Ihre Erben tatsächlich umfassend Ihre Wünsche erfüllen (können), können Sie mit einem Bestattungsunternehmen einen sog. Bestattungsvorsorgevertrag abschließen. 66 So sorgen Sie vor 4
6 Die Vorteile eines solchen Vertrags: Sie können ganz persönlich, im direkten Gespräch mit diesem Bestattungsunternehmen, Ihre Wünsche nicht nur äußern, sondern die Abwicklung nach dem Todesfall klar festlegen, also auch die aus Ihrer Sicht notwendigen Einzelheiten für die Form der Bestattung. Hinzu kommt, dass es sich hier um einen verbindlichen Vertrag handelt. Soweit kein Zusatzaufwand aus der Sicht der Erben hinzukommt, ist damit auch die finanzielle Seite bereits klar geregelt. Sie können sogar bereits die gesamte Bestattung bezahlen. Denkbar ist auch, dass Sie bei Kenntnis des Aufwands eine entsprechende finanzielle Rücklage bilden. So finden Ihre Angehörigen alle wichtigen Dokumente Das detaillierteste Testament, die informativste Unterlage zu Ihren finanziellen Verhältnissen hilft nichts, wenn Sie nicht sicherstellen, dass diese Papiere im Todesfall auch gefunden werden. Wohin mit dem Testament? Soweit ein Notar Ihr Testament errichtet, wird das Standesamt Ihres Wohnorts darüber informiert, dass eine solche Verfügung vorliegt (nicht aber über deren Inhalt). Eine besondere Aufbewahrungsformvorschrift für Testamente, die Sie zu Hause selbst aufgesetzt haben, besteht dagegen nicht. Das Testament kann daher offen oder verschlossen zu Hause oder bei einer Vertrauensperson aufbewahrt werden. Darüber hinaus kann natürlich auch ein Privattestament in amtliche Verwahrung beim Amtsgericht, in Baden-Württemberg beim Notariat, gegeben werden. So stellen Sie sicher, dass es im Ernstfall auch zur Anwendung kommt. Ablieferungspflicht für Jedermann Im Todesfall muss jeder, der ein Testament im Besitz hat, dieses, gleichgültig ob es offen oder verschlossen ist, unverzüglich dem Nachlassgericht abliefern. Dies gilt für alle vorgefundenen Verfügungen, auch für solche älteren Datums. Das Nachlassgericht gibt dann in einem Testamentseröffnungstermin den Inhalt des Testaments förmlich bekannt. So sorgen Sie vor 67 5
7 Wohin mit anderen wichtigen Unterlagen? Andere wichtige Unterlagen, die später zum Beispiel als Wegweiser für Ihre Erben dienen, sollten Sie entweder einer Person Ihres Vertrauens in Kopie überlassen, oder Ihrem Rechtsanwalt oder Notar zur Verwahrung geben. Beachten Sie bitte, wenn Sie die Unterlagen in Ihrer Wohnung aufbewahren, dass sie nicht jedem, sondern nur vertrauenswürdigen Personen zugänglich sind. Im Musterteil dieser Mappe finden Sie Übersichten, die von Ihnen ausgefüllt als Wegweiser für Ihre Erben über Ihre finanziellen Verhältnisse und über wichtige Dokumente dienen können. Ihr letzter Wille: So machen Sie ihn transparent Immer dann, wenn ein Verstorbener kein Testament oder keinen Erbvertrag verfasst hat, greift die so genannte gesetzliche Erbfolge. Wer erbt nach dem Gesetz? Das Gesetz stuft die Verwandten in verschiedene Ordnungen ein (siehe die nachfolgende Tabelle), je nachdem, ob sie vom Erblasser selbst, von dessen Eltern, dessen Großeltern usw. abstammen. Wer nach dem Gesetz Erbe geworden ist, richtet sich daher grundsätzlich zunächst nach dem Grad der Verwandtschaft. Gesetzliche Erben der... ersten Ordnung zweiten Ordnung dritten Ordnung vierten Ordnung Wer ist das? Abkömmlinge (Kinder und Kindeskinder) des Verstorbenen Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge 68 So sorgen Sie vor 6
8 Welche Rolle spielt der Ehegatte? Für den Ehegatten des Erblassers gibt es besondere gesetzliche Regelungen. Hier ist zunächst wichtig, in welchem Güterstand die Eheleute zum Zeitpunkt des Erbfalls gemeinsam gelebt haben und ob weitere Verwandte neben dem Ehegatten als Erben berufen sind. Unabhängig vom Güterstand erbt der Ehegatte auf jeden Fall zu einem Viertel neben den Verwandten erster Ordnung und zur Hälfte neben den Verwandten zweiter Ordnung oder neben den Großeltern. Zusätzlich erhält er zum Erbteil noch den sog.»voraus«, d. h. die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände, Hochzeitsgeschenke etc. Wichtig zu wissen Sie sollten beachten, dass ein Familienangehöriger bzw. Verwandter so lange nicht erben kann, wie ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung noch lebt. Gleichzeitig müssen Sie wissen, dass auch nichteheliche Kinder als gesetzliche Erben erster Ordnung angesehen werden. Alle Kinder übrigens auch adoptierte werden also grundsätzlich gleich behandelt. Möchten Sie nicht alle Ihre nächsten Verwandten nach der gesetzlichen Erbfolge bedenken, Ihr Vermögen auch Menschen oder Institutionen vermachen, die in der gesetzlichen Erbfolge nicht vorgesehen sind, oder Ihre Ersparnisse möglichst wenig steuerbelastet Ihren Erben zukommen lassen, sollten Sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag vorbeugen. Mit diesen persönlichen Verfügungen zu Lebzeiten können Sie Ihre Erbfolge individuell regeln. Und durch eine rechtzeitige geschickte Vermögensverwaltung können Sie steuerliche Freibeträge so nutzen, dass Ihre Erben möglichst wenig versteuern müssen. Erbvertrag oder Testament? Das ist hier die Frage Wenn Sie Ihre Erbfolge regeln wollen, haben Sie die Wahl zwischen einem Testament und einem Erbvertrag. So sorgen Sie vor 69 7
9 Abschluss eines Erbvertrags Zum Abschluss eines Erbvertrags müssen Sie die Dienste eines Notars in Anspruch nehmen. Bei einem Testament schreibt dies das Gesetz nicht vor. Der Erbvertrag: Ein»Erbabkommen«zwischen Vertragsparteien Beliebige Personen können einen Erbvertrag miteinander abschließen. Derjenige, der in dem Erbvertrag von Todes wegen verfügt, der sog. Erblasser, kann den Erbvertrag nur persönlich schließen und muss grundsätzlich unbeschränkt geschäftsfähig sein. Testamente können durch nachfolgende Testamente widerrufen werden, während der Abschluss eines Erbvertrags zu weitgehend festen rechtlichen Bindungen führt. Soll eine vertragsmäßig bindende Regelung in einem Erbvertrag geändert oder aufgehoben werden, müssen alle Vertragserben mitwirken. Der Erblasser hat also beim Erbvertrag nur wenige Möglichkeiten, sich nach Vertragsabschluss hiervon wieder zu lösen. Erbverträge Vorteile Verfügungen in Erbverträgen haben auf Dauer Bestand. Gutes Planungsmittel, um zu Lebzeiten ausgewogene Gestaltungen auf den Todesfall herbeizuführen und somit spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Nachteile Starre Bindung an die Festlegungen: Anpassung an veränderte Umstände, z. B. andere Familienverhältnisse, ist nicht möglich jedenfalls nicht ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners. Es können unerwartete Risiken beim Abschluss des Vertrags übersehen werden, so z. B. das Risiko, ein Pflegefall zu werden, und Auszahlungsfälligkeiten bei frühen Todesfällen. Ein dinglich abgesichertes Wohnrecht und eine Pflegefallverpflichtung sollten daher vertraglich hinreichend abgesichert sein. 70 So sorgen Sie vor 8
10 Erbverträge Vorteile Pflichtteilsansprüche können ausgeschlossen werden, indem etwa die Pflichtteilsberechtigten auf ihre Ansprüche verzichten. Nachteile Oft schwierige Einschätzung der finanziellen Risiken bei Verzichtserklärungen durch beteiligte Abkömmlinge. Ab 2010 bietet sich jedoch über die Erbrechtsreform die Möglichkeit der Stundung von Pflichtteilsansprüchen. Die preisgünstige Alternative: Das privatschriftliche Einzeltestament Wer keinen Notar in Anspruch nehmen will, kann ein privates Testament errichten. Damit das Testament gültig ist, muss man allerdings volljährig sein. Es gelten außerdem besonders strenge Formvorschriften: Der Erblasser muss das Testament selbst vollständig per Hand (schriftlich) abfassen und anschließend mit Datumsangabe unterschreiben. Der letzte Wille muss von Anfang bis zum Ende eigenhändig geschrieben werden. Bei mehrseitigen, umfangreichen Testamenten genügt neben der eigenhändigen Niederschrift eine Unterschrift auf der letzten Seite. Es ist aber empfehlenswert, die Seiten durchzunummerieren, damit die Vollständigkeit jederzeit nachgeprüft werden kann. Eingangssatz eines Testaments BEISPIEL Unabhängig von den inhaltlichen Festlegungen bietet sich folgender Eingangssatz nach der Überschrift (Mein/Unser letzter Wille, Testament) an:»im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, dies unter ausdrücklichem Widerruf sämtlicher früherer Verfügungen von Todes wegen, lege(n) ich/wir... (Namen, Anschrift. Geburtsdatum) hiermit folgendes für meinen/unseren Todesfall fest:...«bei Ehepartnern kann ein Ehegatte das Testament vollständig von Hand schriftlich abfassen und mit Datum und eigenhändiger Unterschrift am Ende versehen. Der andere Ehepartner sollte dies dann mit einer eigenhändigen handschriftlichen Bestätigung ergänzen, z. B durch den Satz:»Dies ist ausdrücklich auch mein letzter Wille«, danach folgen Ort, Datum und seine Unterschrift. So sorgen Sie vor 71 9
11 Testament nur komplett handschriftlich gültig Nur handschriftlich abgefasste Privattestamente sind gültig. Hüten Sie sich davor, Vordrucke oder Muster nur zu unterschreiben! Das Testament kann offen oder verschlossen zu Hause oder bei einer Vertrauensperson aufbewahrt werden. Ein Privattestament kann auch gegen eine geringe Gebühr in amtliche Verwahrung beim Amtsgericht gegeben werden. Privatschriftliche Einzeltestamente Vorteile Das Einzeltestament können Sie jederzeit durch ein neues Testament aufheben, abändern oder widerrufen. Günstig, da keine Beraterund Notarkosten anfallen. Nachteile Derjenige, der in Ihrem Testament bedacht ist, hat keinerlei Gewähr, dass die testamentarische Regelung bestehen bleibt. Es besteht das Risiko, dass ein privatschriftliches Testament, das ohne ausreichende rechtliche und steuerliche Kenntnisse und ohne sachkundige Beratung errichtet wird, unvollständig, unklar oder widersprüchlich ist. Vor allem ein Problem des privatschriftlichen Einzeltestaments: Gelegentlich werden Testamente angefochten mit der Behauptung, der Testierende sei bei der Errichtung nicht mehr testierfähig gewesen. Personen sind testierunfähig, die wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage sind, die Bedeutung der von ihnen abgegebenen Willenserklärungen einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Diese Testierunfähigkeit muss grundsätzlich derjenige beweisen, der sich darauf beruft. In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, vor Abfassung eines Testaments die Testierfähigkeit durch den Hausarzt bestätigen zu lassen, um einer etwaigen späteren Behauptung der mangelnden Testierfähigkeit entgegenzuwirken. Soweit zum Beispiel altersbedingt oder wegen Er- 72 So sorgen Sie vor 10
12 krankungen diesbezügliche Befürchtungen bestehen, sollte unbedingt der Weg zum Notar gewählt werden. Denn dieser hat sich vor Erstellung des Testaments von der Testierfähigkeit zu überzeugen. Die sicherste Variante: Das öffentliche Einzeltestament Mehr Rechtssicherheit durch einen Notar Mehr Rechtssicherheit erreichen Sie, wenn Sie Ihr Einzeltestament mit anwaltlicher Beratung errichten oder von einem Notar beurkunden lassen. Bei der notariellen Beurkundung berät Sie der Notar über die Testamentsformulierung und sorgt für die Einhaltung der Formvorschriften. Soweit ein Notar Ihr Testament errichtet, wird das Standesamt Ihres Wohnorts darüber informiert (nicht aber über den Inhalt). Dies erreichen Sie bei handschriftlichen Testamenten nur dann, wenn Sie es bei einem Notariat in amtliche Verwahrung geben. Fragen Sie vor der Beratung ruhig bei der Geschäftstelle des Notariats nach, mit welchen Gebühren, abhängig vom ungefähren Vermögenswert, hierfür zu rechnen ist. Bei Erkrankungen bzw. Schreibunfähigkeit besteht die Möglichkeit, dass der Notar den letzten Willen zu Hause bzw. im Krankenhaus bzw. Pflegeheim aufnimmt, mit dem Vorteil, dass er auch die Testierfähigkeit feststellen wird. Für Ehepartner: Das gemeinschaftliche Testament Ein gemeinschaftliches Testament können nur Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gemeinsam abfassen. Gemeinschaftliches Testament nicht möglich bei»wilder Ehe«Für viele in Lebensgemeinschaften ohne Trauschein lebende Partner an dieser Stelle folgender Hinweis: Verfassen Sie unbedingt zwei Einzeltestamente, in denen Sie den anderen Partner jeweils als Erben einsetzen. Selbst bei gleichem Inhalt dürfen Sie auf keinen Fall ein gemeinschaftliches Testament wie bei Eheleuten abfassen! Auch Verlobte und Verwandte können kein gemeinschaftliches Testament abfassen. So sorgen Sie vor 73 11
13 Wie beim Einzeltestament kann das gemeinschaftliche Testament von Ehepartnern als notarielles Testament vor dem Notar oder als privatschriftliches Testament errichtet werden (siehe hierzu die Erläuterungen oben). Wichtig bei gemeinschaftlichen Testamenten ist es, sich darüber einig zu sein, ob die Bindungswirkung der Verfügungen uneingeschränkt auch beim Todesfall des Erstversterbenden für den überlebenden Partner gelten soll. Falls nicht, müsste eine Befreiungsmöglichkeit mit dem Recht zur späteren Testamentsänderung auf den eigenen Todesfall zusätzlich berücksichtigt werden. Was Sie in einem Testament oder Erbvertrag regeln können Es gibt viele Möglichkeiten, einem anderen nach dem eigenen Tod etwas zu hinterlassen. Der Gesetzgeber setzt Ihrem letzten Willen fast keine Grenzen. Aber eben nur fast. Bei der Abfassung Ihres Testaments oder eines Erbvertrags sollten Sie die rechtlichen Regelungen kennen, damit Sie Ihren letzten Willen wasserdicht gestalten können oder anders herum formuliert: damit Ihr letzter Wille später nicht angreifbar ist. Folgende Fragen können Sie in Ihrem letzten Willen klären: Wer soll erben? Die wohl wichtigste Regelung ist die Bestimmung, wer Erbe sein soll. Der Gesetzgeber nennt dies Erbeinsetzung. Viele übersehen: Wenn jemand als Erbe eingesetzt wird, hat das je nach der Vermögenslage des Verstorbenen nicht nur positive Seiten: Auf den oder die Erben gehen mit dem Tod sowohl das Vermögen als auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen über. Sollen mehrere Personen als Erben eingesetzt werden, sollten die jeweiligen Erbteilsquoten angegeben werden. Sind nämlich keine Erbteilsquoten angegeben, gelten grundsätzlich alle Erben zu gleichen Teilen eingesetzt. Wer soll nicht erben? Wer die gesetzliche Erbfolgeregelung durchbrechen will, muss den Ausschluss bestimmter naher Angehöriger meist eigene Abkömmlinge in einem Testament oder einer anderen letztwilligen Verfügung ausdrücklich bestimmen. Nur so können bestimmte Personen von der Erbfolge ausgeschlossen werden. An deren Stelle kann ein anderer Erbe eingesetzt werden. Die Grenze der Enterbung zieht der sog. Pflichtteilsanspruch von nahen Angehörigen/Abkömmlingen. Falls Sie jemanden enterben wollen, holen Sie unbedingt fundierten juristischen Rat ein! Die Erben sind verpflichtet, dem Pflichtteilsberechtigten seinen Pflichtteil auszuzahlen. Allenfalls 74 So sorgen Sie vor 12
14 bei finanziellen Härtefällen kann eine Stundung dieses Auszahlungsanspruchs verlangt werden. Die Erben haben ihm auf Verlangen über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen. Wurde ein Pflichtteilsberechtigter mit einem Erbteil oder einem Vermächtnis bedacht, dessen Wert geringer ist als sein Pflichtteilsanspruch, dann kann er die Ergänzung bis zur Höhe seines Pflichtteils verlangen. Enterbung nur in Extremfällen Die Entziehung des Pflichtteils also die völlige Enterbung ist nach wie vor, trotz gewisser Änderungen durch die ab 2010 geltende Erbrechtsreform, nur bei besonders gravierenden Verfehlungen des Pflichtteilsberechtigten möglich. Diese Gründe sollten in einem Testament oder in einem Erbvertrag konkret nach juristischer Beratung dargelegt werden. Wie kann das Vermögen in der Familie gehalten werden? Sie können Vor- und Nacherben einsetzen, um den Übergang Ihres Vermögens lange über Ihren Tod hinaus festzulegen und nacheinander verschiedene Personen zu begünstigen. Im Gegensatz zum»normalen«erben ist der Vorerbe in seinem Recht, über den Nachlass zu verfügen, stark beschränkt: Obwohl der Vorerbe formell Eigentümer der Nachlassgegenstände geworden ist, kann er z. B. ohne Zustimmung des Nacherben nicht wirksam darüber verfügen. Aber möglich ist dadurch die Nutzung einzelner festgelegter Vermögenswerte. Wer soll außer den Erben noch etwas bekommen? Auch ohne als Erbe eingesetzt zu werden, kann jemand in einem Testament begünstigt werden, und zwar durch ein Vermächtnis. Im Gegensatz zum Erben wird der durch das Vermächtnis Begünstigte mit dem Erbfall nicht sofort Eigentümer des Gegenstands oder Inhaber der Forderung. Ein Vermächtnis kommt immer dann in Betracht, wenn eine Person zwar Vermögensvorteile erlangen, nicht aber Erbe werden soll mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Was kann vermacht werden? BEISPIEL Vermacht werden können Gegenstände (z. B. Möbel, Schmuck, Immobilien), Forderungen und Rechte (z. B. Zahlung eines bestimmten Geldbetrags, Renten- oder Nießbrauchsanspruch) oder auch ganze Unternehmen. So sorgen Sie vor 75 13
15 Wie werden Ihre sonstigen Wünsche sichergestellt? Mit einer sog. Auflage hat der Erblasser die Möglichkeit, einen Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer Leistung zu verpflichten, ohne einem anderen damit ein Recht auf die Leistung zu geben (Unterschied zum Vermächtnis). BEISPIEL Was sind Auflagen? Typische Auflagen sind die Festlegung einer Grabpflege-Anordnung oder bestimmte Vorgaben zur Art und Durchführung der Bestattung. Solche Verfügungen können z. B. auch vorsehen, dass bestimmte Nachlassgegenstände (bis hin zu einem Familiengrundstück) über einen bestimmten Zeitraum im Familienbesitz gehalten werden sollen. Erben oder Vermächtnisnehmer können auch z. B. die Auflage erhalten, aus der erhaltenen Barzuwendung einen bestimmten Betrag zu gemeinnützigen Zwecken zu verwenden. Wie setzen Sie eine bestimmte Aufteilung des Erbes durch? Durch Teilungsanordnungen können Sie festlegen, wie die Erbschaft und auch einzelne Vermögensgegenstände unter mehreren Erben aufgeteilt werden sollen. Es geht dabei nur darum aufzuteilen, nicht dagegen darum, einem einzelnen Begünstigten ein höheres Erbschaftsvermögen zu sichern, als es dem Wert seines Erbteils entspricht. Die zugewiesenen Vermögenswerte werden bei der Aufteilung des Nachlasses unter den Erben auf den Erbteil des einzelnen angerechnet. Wenn es Ihnen wichtig ist, dass Ihr Vermögen nicht aufgeteilt wird, sondern als Ganzes bestehen bleibt, z. B. bei einem Unternehmen, ist es auch möglich, eine Aufteilung des ganzen Nachlasses oder einzelner Gegenstände zu verbieten (Teilungsverbot). Wie verhindern Sie bestimmte Entwicklungen nach Ihrem Tod? Wenn Sie nach Ihrem Tod bestimmte Entwicklungen verhindern oder sanktionieren wollen, können Sie eine Zuwendung auch von einer bestimmten Bedingung abhängig machen. Das ist z. B. sinnvoll, wenn sich die Ehegatten gegenseitig als Erbe einsetzen und zur Absicherung des überlebenden Ehegatten Zuwendungen an die Kinder erst nach dem Tod des zuletzt Versterbenden vorsehen. Wenn nicht gewünscht ist, dass dem überlebenden Ehepartner bei einer erneuten Heirat das Erbe weiterhin zusteht, kann eine Wiederverheiratungsklausel in das Testament aufgenommen werden. 76 So sorgen Sie vor 14
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