Kinder- und Jugendhilfe in der bayerischen Caritas. Bericht für die Freisinger Bischofskonferenz November Wir machen weiter Schule

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1 Bericht Deutscher Landesverband Bayern e. V. Deutscher e. V. Hauptvertretung München Kinder- und Jugendhilfe in der bayerischen Caritas Bericht für die Freisinger Bischofskonferenz November 2017 Bild: Deutscher e. V. Wir machen weiter Schule Das Engagement der Kinder- und Jugendhilfe in katholischer Trägerschaft in Bayern in Ganztagsangeboten

2 Einführung Unter der Überschrift Wir machen Schule hatte die Freisinger Bischofskonferenz im Jahr 2011 eine Standortbestimmung katholischer Träger, Einrichtungen und Organisationen zum Bereich der Ganztagsschule in Bayern veröffentlicht. Diese Broschüre erregte in der Fachwelt Aufmerksamkeit, da darin erstmals das breite und vielfältige Angebot und Aufgabenspektrum der Kirche im Kontext der Ganztagsschule dargestellt, die Rolle der Kirche hierin formuliert und somit ein Bekenntnis zum schulischen Ganztag abgegeben wurde. Nach sechs Jahren ist nun die Zeit für ein Zwischenfazit aus Sicht der Caritas und der ihr angeschlossenen Verbände der Kinderund Jugendhilfe gekommen. Denn die schulischen Ganztagsangebote haben sich in diesen Jahren etabliert, ebenso die Mitwirkung der Caritas. Die Ganztagsangebote entwickeln sich in vielfältiger Form weiter, sie sollen, wie Ministerpräsident Horst Seehofer in seiner Regierungserklärung im November 2013 versprach, zeitnah bedarfsgerecht ausgebaut werden: Bis 2018 gibt es in allen Schularten für jede Schülerin und jeden Schüler bis 14 Jahre ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot. Diese Ausweitung und die Bedarfsgerechtigkeit stellen die Caritas immer wieder vor Herausforderungen. Denn um welche Bedarfe geht es? Die der Kinder, der Jugendlichen und ihrer Familien? Die von Wirtschaft und Unternehmen? Oder die des Systems Schule? Welche Rolle kommt der Kinderund Jugendhilfe mit ihrem spezifischen, werthaltigen und qualitätsbewussten Angebot hierbei zu? Werden wir an den und von den Schulen als gleichberechtigte Partner angesehen oder doch eher als Lückenfüller und Fremdkörper? Wir möchten der Freisinger Bischofskonferenz in unserem diesjährigen Bericht Hinweise auf unsere Leistungen, auf die aktuellen Entwicklungen und auf die zukünftigen Herausforderungen geben; wie üblich aus den Blickwinkeln der drei Felder Kindertageseinrichtungen, Erziehungshilfen und Jugendsozialarbeit. Wir formulieren darin Wünsche, Visionen oder Forderungen, die uns eine Mitwirkung im schulischen Ganztag auch zukünftig ermöglichen. Wir verbinden damit die Bitte an die Verantwortlichen der Kirche in Bayern, sich diese Anliegen zu eigen zu machen und beispielsweise gegenüber der Bayerischen Staatsregierung zu vertreten. Wir machen weiter Schule diesem selbstbewussten Anspruch mag die Caritas weiterhin gerecht werden: im Interesse der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen mit ihren Familien. München, den 23. Oktober 2017 Prälat Bernhard Piendl Landes-Caritasdirektor Inhalt Schulischer Ganztag in Bayern Seite 3 Grundsätzliche Hinweise und Entwicklungsstand im Herbst 2017 Die Zukunft der Horte und des Kombi-Modells von Jugendhilfe und Schule Seite 4 Der Beitrag der Kindertageseinrichtungen in katholischer Trägerschaft zum Ganztag Heilpädagogische Tagesstätten und weitere Angebote der Erziehungshilfen Seite 5 Der Beitrag der Hilfen zur Erziehung in katholischer Trägerschaft zum Ganztag Jugendliche mit Unterstützungsbedarf in Ganztagsangeboten Seite 7 Der Beitrag der katholischen Träger der Jugendsozialarbeit zum Ganztag Seite: 2

3 Schulischer Ganztag in Bayern Grundsätzliche Hinweise und Entwicklungsstand im Herbst 2017 Ganztagsangebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien finden in Bayern sowohl in Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe wie der Schulen statt. Sie umfassen eine breite Angebotspalette, zum Beispiel die gebundene Ganztagsschule, die offene Ganztagsschule, die offene Ganztagsschule im Kombi-Modell, die Mittagsbetreuung sowie der Hort und die Heilpädagogische Tagesstätte. Zum Schuljahr 2017/2018 gibt es in Bayern Schulen mit gebundenem Ganztagsangebot, Gruppen in offenen Ganztagsangeboten mit einer starken Zunahme an der Grundschule und Gruppen in der Mittagsbetreuung. Die Zahlen der Angebote innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe in katholischer Trägerschaft finden sich in den folgenden Kapiteln; eine Übersicht über die Anzahl katholischer Träger, die sich als Kooperationspartner an den zuvor genannten Angeboten in schulischer Verantwortung beteiligen, liegt uns leider nicht vor. Doch sie sind in der Fläche häufige Kooperationspartner, insbesondere in der offenen Ganztagsschule und der Mittagsbetreuung. Katholische Träger der Kinder- und Jugendhilfe stehen mit ihren Angeboten, die die Schule ergänzen und bereichern, für Prinzipien wie Qualität, gute Mitarbeiterführung, qualifizierte Fortbildung, Wertorientierung und Kindorientierung sowie Anwaltschaft. Sie sind daher vom bayerischen Kultusministerium wie vor Ort geschätzter wenn auch selbstbewusster, nicht immer bequemer Kooperationspartner. Qualität im Ganztag heißt für die Caritas beispielsweise: konsequent vom Kind und Jugendlichen her denken, hohe Fachlichkeit des Personals (durch sozialpädagogische Fachkräfte, unterstützt durch Fort- und Weiterbildung), flexible Gestaltung der Angebote, Sozialraumorientierung, Wohn- und Schulortnähe, geeignete Räume oder Ermöglichung von Inklusion. Diese Grundlagen sind den katholischen Trägern wichtig und unverzichtbare Basis ihrer Mitwirkung. Eine so beschriebene Qualität in der Kinderund Jugendhilfe benötigt vor allem Zeit und Personal, sie kostet also Geld. Dabei ist für die Kooperationspartner der Schulen im Ganztag ein großes Problem, dass die vom Freistaat mit den Kommunen finanzierten Pauschalen in der offenen Ganztagsschule nicht ausreichen, um beste Qualität anbieten zu können. Insbesondere die Finanzierung von Anleitung und Fortbildung bleibt oft an den Trägern hängen. Erfreulich ist zwar, dass die Pauschale in der offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2017/2018 einmalig um knapp 9 Prozent angehoben wurde. Da die (Personal-)Kosten stetig steigen, sind die Träger aber auf einen stetigen Anstieg der Pauschale angewiesen. Auch andere formalisierte Regelungen machen den Trägern das Leben schwer. Hier zeigt das Kultusministerium erfreulicherweise immer wieder Entgegenkommen. Dennoch wäre eine weniger bürokratische Handhabung der Durchführungsbestimmungen in der offenen wie der gebundenen Ganztagsschule wünschenswert. Ein Problem bzw. eine Spannung dabei stellt die Entwicklung dar, dass die offene Ganztagsgrundschule weiter massiv ausgebaut wird bzw. werden soll und für die Eltern in der Regel kostenfrei ist. Der Hort dagegen erfordert Elternbeiträge; er kann damit eine deutlich höhere Betreuungsqualität anbieten. Welches Angebot wird sich in der Fläche durchsetzen? Werden auf Dauer unterschiedliche Systeme nebeneinander existieren? Führt dies zu einer Zwei- oder mehr- Klassen-Betreuung, die von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängt? Gerade die christlichen Träger sind aufgefordert, diese Entwicklungen genau zu beobachten und aktiv mitzugestalten. Seite: 3

4 Die Zukunft der Horte und des Kombi-Modells von Jugendhilfe und Schule Der Beitrag der Kindertageseinrichtungen in katholischer Trägerschaft zum Ganztag Vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Bedarf an qualitativ hochwertigen und verlässlichen Betreuungsplätzen für Schulkinder in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Im Zeitraum von 2006 bis 2015 ist bayernweit ein Anstieg von ca Hortplätzen (2006: : ) zu verzeichnen gab es in Bayern 883 Horte, davon 97 in katholischer Trägerschaft. 119 Horte arbeiten inklusiv ( ), das heißt, sie werden von bis zu einem Drittel, mindestens aber von drei behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern besucht. Horte sind Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Entsprechend des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) sind sie außerschulische Kindertageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung, die sich überwiegend an Schulkinder bis 14 Jahren richten. Nicht unter das BayKiBiG fallen heilpädagogische Tagesstätten (HPTen) und auch nicht schulvorbereitende Einrichtungen (SVEen), Heimschulen, Schülerheime oder die Mittagsbetreuung. Diese Einrichtungen werden vom Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) erfasst. Der Bedarf an Ganztagsbetreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen kann aktuell durch die bestehenden Horte nicht gedeckt werden. Und im Rahmen der Hortförderung werden nur ca. 60 Prozent der Betriebskosten abgedeckt. Die Deckungslücke muss u. a. durch Elternbeiträge und Trägermittel geschlossen werden. Mit dem Ausbau des bayerischen Ganztagskonzeptes an Grundschulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 kam es im Schuljahr 2015/2016 zur Erprobung des Kombi-Modells von Jugendhilfe und Schule (OGTS-Kombi). Die OGTS- Kombi-Modelle sollen an Schulen eingeführt werden, an denen Betreuungsbedarf besteht, der nicht von bereits bestehenden Angeboten gedeckt werden kann. Angebote der Kinder- und Jugendhilfe können seitdem mit schulischen Ganztagsangeboten zu einem neuartigen Bildungs- und Betreuungsangebot kombiniert werden. Dieses kann entsprechend des Angebots der Horte die Betreuungsbedarfe an fünf Werktagen und in Randzeiten bis 18 Uhr sowohl an Schultagen wie in den Ferien abdecken. Die Durchführung des OGTS- Kombi-Modells findet in Kooperation von Schule und einem kommunalen, freigemeinnützigen oder sonstigen Träger der Jugendhilfe statt. An Schultagen sind OGTS-Kombi- Modelle sowohl ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe als auch der Schule. Allerdings liegt die Gesamtverantwortung während der Unterrichtswochen bei der Schulleitung. Während der Schulferien trägt die Gesamtverantwortung ausschließlich der Kooperationspartner aus der Kinder- und Jugendhilfe. Im Schuljahr 2016/2017 wurden bayernweit an 8 Standorten sogenannte OGTS-Kombi- Modelle angeboten. Die pädagogische Qualität im OGTS-Kombi- Modell soll gesichert werden auf der Grundlage des Qualitätsrahmens für die offene Ganztagsschule ( und der Vorgaben des BayKiBiG und der Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG). Die Angebotsstruktur wird als gleichwertig beschrieben. So sehen beide Modelle neben verlässlicher Hausaufgabenbetreuung und Studierzeiten unterrichtsbezogene Förderangebote und hortpädagogische Angebote vor. Durch die kindbezogene Förderung nach BayKiBiG sind die Elternbeiträge annähernd gleich. Wie in Horten gilt entsprechend des BayKiBiG auch im OGTS- Kombi-Modell das Fachkraftgebot. Allerdings können unter Heranziehung der sog. Experimentierklausel (Art. 29 BayKiBiG) als Seite: 4

5 Ergänzungskräfte auch fortgebildete Kräfte aus der Mittagsbetreuung und der Tagespflege eingesetzt werden. Das OGTS- Kombi-Modell kann in den Räumlichkeiten der Schule durchgeführt werden. Eine Eignung der Räume für die Zwecke der Jugendhilfe wird angenommen. Die Nachfrage nach Ganztagsbetreuung wird in Zukunft weiter wachsen. Statt den Ausbau von OGTS-Kombi-Modellen in schulischer Verantwortung zu forcieren, setzt sich die Caritas mit ihren Fachverbänden für den weiteren Ausbau der Horte ein. Horte haben sich als hochwertige außerschulische Schulkindbetreuung bewährt. Dies gilt insbesondere für katholische Horte. Sie befinden sich in Trägerschaft von kirchlichen Vereinen, von Orden und vor allem von Pfarreien und sind ein wichtiger Teil der Pfarrgemeinde. Religiöse Bildung versteht sich somit als Querschnittsaufgabe. Das pädagogische Personal katholischer Horte orientiert sich an den Bedarfen der Kinder und ihrer Familien; es sorgt für individuelle Förderung und Partizipation. Katholische Horte sind generell inklusiv ausgerichtet. Kinder mit besonderen Bedarfen, so auch Kinder mit Fluchthintergrund, finden einen Ort mit verlässlichen Strukturen. Besonders Kinder, die mit einem höheren Risiko aufwachsen, erhalten optimale Unterstützung und Förderung durch sozialpädagogische Fach- und Ergänzungskräfte. Hierzu werden auch entsprechende Räumlichkeiten bereitgestellt, die entsprechend groß und vielfältig sind, um das pädagogische Konzept umsetzen zu können. Soll die hohe pädagogische Qualität für alle Kinder in der Kindertages- bzw. Ganztagsbetreuung gehalten werden, wird es weitere hoch qualifizierte Fachkräfte brauchen. Da der Fachkräftebedarf bereits jetzt schon nicht mehr gedeckt werden kann, müssen neben den klassischen Ausbildungswegen zusätzliche Wege der Fachkräftegewinnung beschritten werden. Eine vielversprechende Möglichkeit wird hier der Ausbau von multiprofessionellen Teams sein. In der Verschränkung der Kompetenzen unterschiedlicher Professionen werden Inklusion, Chancen- und Bildungsgerechtigkeit umsetzbar sein. Heilpädagogische Tagesstätten und weitere Angebote der Erziehungshilfen Der Beitrag der Hilfen zur Erziehung in katholischer Trägerschaft zum Ganztag Heilpädagogische Tagesstätten (HPTen) sind wesentliche Bausteine der Ganztagsangebote der Erziehungshilfe, die es schon seit über 50 Jahren gibt. Katholische Jugendhilfeträger sind hier traditionell mit kompetenten Fachkräften engagiert. Aktuell gibt es bayernweit 51 HPTen in katholischer Kinder- und Jugendhilfeträger mit ca. 630 Mitarbeitenden und Plätzen für ca junge Menschen. Kleingruppen von 8 bis 10 Kindern mit Förderbedarf werden von einem multiprofessionellen Team bei Problemen und Schwierigkeiten im Sozialverhalten, in der Selbststeuerung bzw. in der sprachlichen und motorischen Entwicklung sowie mit Bindungsstörungen, Traumatisierungen, Autismus und ähnlichen Auffälligkeiten betreut und unterstützt. Die Teams sind meist interdisziplinär ausgerichtet und bestehen u. a. aus Erzieher(inne)n, Heilpädagog(inn)en, Sozialpädagog(inn)en und Psycholog(inn)en. Ihr Schwerpunkt ist die intensive Beziehungsarbeit in der Gruppe mit dem Ziel eines neuen, konstruktiven Verhaltens des Kindes. Meist sind auch medizinische Therapien wie Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie in den Alltag integriert. Dabei wird das gesamte Umfeld einbezogen, um eine passgenaue und individuelle Unterstützung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen zu Seite: 5

6 gewährleisten. Die intensive Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein Kern der HPT- Arbeit. Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung sind HPTen Angebote für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche gemäß 35a SGB VIII. Im Bereich der Behindertenhilfe gibt es daneben zahlreiche weitere HPTen für Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Behinderungen. Wesentliche Aufgaben der HPTen sind, Kindern mit Förderbedarf eine angemessene Ganztagesbetreuung zu ermöglichen und Eltern die Sicherheit auf einen guten (Entwicklungs-) Platz ihres Kindes in einer Ganztagesbetreuung zu geben. Die Verteilung und Verortung der HPTen der katholischen Jugendhilfeträger in Bayern ist sehr heterogen. In den Schwerpunktregionen (Diözese Augsburg und Erzdiözese München und Freising) gibt es jeweils über 20 HPTen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung in katholischer Trägerschaft. Teilweise sind die heilpädagogischen Gruppen direkt an Förderschulen angebunden. Außerdem können Klassengruppe und Tagesstättengruppe identisch sein. In der Regel besuchen Kinder und Jugendliche aus verschiedenen umliegenden Schulen (Regelschulen oder Förderschulen) eine auswärtige HPT. Dies ist ein Kritikpunkt in der aktuellen gesellschaftlichen Debatte um Inklusion. Letztlich entscheiden die Jugendämter in den Landkreisen und Städten, welche Formen und Angebote der Ganztagesförderung sie befürworten. In der Praxis gibt es derzeit unterschiedliche Entwicklungen: von der Neuschaffung eines integrierten Schul- und HPT-Konzeptes über eine selbstverständliche Belegung von heilpädagogischen Tagesgruppen bis hin in zur Schließung von Gruppen in Einzelfällen. In der fachlichen Praxis erweist sich dieses Setting (kleine Gruppen mit gutem Fachpersonalschlüssel) für viele Kinder und Jugendliche in den HPTen als passgenau, weil sie und ihre Familien sich in diesem intensiven Förderrahmen sehr gut entwickeln können. Die meisten Kinder kommen nach einer Zeit der Förderung in der HPT ohne weitere Hilfen und/oder mit den Regelbetreuungsangeboten vor Ort (z. B. Ganztagsklassen, Mittagsbetreuung, Hort) wieder in ihrem Lebensumfeld zurecht. Dies ist ein wichtiges Kriterium im Kontext von Inklusion. Viele Jugendämter wählen deshalb die HPT als sinnvolles und wirksames Ganztagsangebot. Die Entwicklung zeigt zudem, dass Träger von HPTen schon seit langer Zeit eng mit anderen Hilfe- und Angebotsformen vor Ort (offene Ganztagesschulen, Jugendsozialarbeit, Horte, Schulbegleitung u. a.) vernetzt sind und kooperieren. Neben dem Angebot niedrigschwelliger sozialpädagogischer Gruppen (12 Kinder je Gruppe und weniger Fachdienst) bieten einige katholische Jugendhilfeträger zusätzlich Angebote der Förderung von seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen, um weitere Synergieeffekte zu erzeugen. Diese exemplarische Aufzählung zeigt, dass eine Vielzahl an fachlich qualifizierten Angeboten existiert. Entscheidend ist, dass das Kind bzw. der Jugendliche mit seinem Förderbedarf im Mittelpunkt steht. Dafür gilt es auch unterstützt durch Kooperation mit anderen Angebotsformen den angemessenen Rahmen zu bieten. Das fachliche Know-how der HPTen ist groß und kann deshalb zur Beantwortung der Frage, was ein geeigneter Förderrahmen ist und wie sich die Förderlandschaft im Sinne der Inklusion weiterentwickeln sollte, herangezogen werden. Konkrete Ideen dazu gibt es z. B. in der Entwicklung eines Familienzentrums, das vor Ort die notwendigen Einrichtungen zur Ganztagsbetreuung bereitstellt. Die HPTen in der Kinder- und Jugendhilfe sind bewährte und erfolgreiche Einrichtungen. Ihre Haltung beinhaltet, im Geiste christlich-caritativer Anwaltschaft sozialraumbezogen Verantwortung für die jungen Menschen mit Förderbedarf mit ihren Familien zu übernehmen und an geeigneten, nachhaltigen Lösungen vor Ort mitzuwirken. Seite: 6

7 Jugendliche mit Unterstützungsbedarf in Ganztagsangeboten Der Beitrag der katholischen Träger der Jugendsozialarbeit zum Ganztag In den Gruppen der offenen Ganztagsschule (OGTS), insbesondere an Mittelschulen, aber zunehmend auch an Grundschulen, kommen Kinder und Jugendliche zusammen, die aus ver-schiedenen Klassen zusammengewürfelt werden, die ganz unterschiedliche Erwartungen und Bedürfnisse mitbringen und die vor allem vielfältige Persönlichkeiten sind. Eine nicht geringe Zahl von ihnen benötigt nach dem Unterrichtsbesuch am Vormittag in den schulischen Mittags- und Nachmittagsangeboten besondere sozialpädagogische bzw. erzieherische Aufmerksamkeit. Die Gründe hierfür sind sehr unterschiedlich und liegen in schwierigem Sozialverhalten, fehlender Mittagessenskultur, Bewegungsdrang, Aufmerksamkeitsdefiziten oder anderen Diagnosen. Unselbständige Freizeitgestaltung oder Unlust auf Hausaufgaben sind weitere Beispiele für individuelle Dispositionen, die sehr achtsame pädagogische Kompetenz bzw. Intervention erforderlich werden lassen. Die katholischen Träger der Jugendsozialarbeit sind in besonderer Weise prädestiniert dafür, Kindern und Jugendlichen mit sozialen Benachteiligungen bzw. individuellen Beeinträchtigungen geeignete sozialpädagogische Unterstützung und Förderung zugänglich zu machen. Daneben halten sie häufig breit gefächerte Angebote in der gesamten Angebotspalette der Kinder- und Jugendhilfe bereit. Wegen dieses vielfältigen Zugangs sind sie, wie Rückmeldungen aus der Praxis belegen, vielerorts geschätzte Kooperationspartner der Schulen. Ein Dilemma zeigt sich in der zu geringen Förderung im staatlichen (sowie kommunalen) Finanzierungssystem der OGTS: Die Pauschale, die der Träger für die Betreuung einer Gruppe von bis zu 25 Kindern bekommt, reicht bei Bezahlung der Mitarbeitenden nach kirchlichem Tarifvertrag gerade so aus, um eine ausgebildete Fachkraft und eine Hilfskraft in der Gruppe zu beschäftigen. Individuelle sowie pädagogisch hochwertige und verantwortungsvolle Förderung ist dann zwar stets Anspruch und Ziel, ist aber umso schwerer umzusetzen, je mehr auffällige Kinder oder Jugendliche in der Gruppe sind. Neben der grundsätzlich notwendigen kontinuierlichen Erhöhung der staatlichen Pauschale wird daher von den Trägern der Jugendsozialarbeit stets eine spezielle, zusätzliche finanzielle Förderung von Gruppen mit vielen belasteten Kindern und Jugendlichen gefordert. Das Kultusministerium weist dies im Rahmen seiner Landesmittel zurück und verweist auf die Verantwortung der Kommunen für derartige Jugendhilfebedarfe. Die Kommunen jedoch müssen sich sowieso bereits finanziell an der OGTS beteiligen und bringen daher nur sehr selten die Bereitschaft zu zusätzlichem Engagement auf. Hier bleibt eine Lücke offen. Erfreulich ist, dass das Kultusministerium in den vergangenen Monaten die Anforderungen an die Mitarbeitenden in den offenen Ganztagsangeboten insbesondere an die verantwortlichen Fachkräfte neu definiert hat. Es muss sichergestellt sein, dass an jeder Schule zumindest ein sogenannter Koordinator mit hoher pädagogischer Kompetenz die formale und pädagogische Qualität der offenen Ganztagsangebote an der Schule sicherstellt. Auch muss der oder die Koordinator(in) sicherstellen, dass die so wichtige effiziente Vernetzung mit anderen sozialen Unterstützungsdiensten, z. B. dem Jugendamt oder den Fachkräften der Jugendsozialarbeit an Schulen, sichergestellt und der Schutzauftrag für die Kinder gewährleistet ist. Diese Koordinator(inn)en sind nicht zwingend Fachkräfte, wie sie in anderen Angeboten der Jugendsozialarbeit vorgeschrieben sind, also Erzieher(innen) oder Sozialpädagog(inn)en. Sondern sie sind ganz häufig erfahrene, doch nicht pädagogisch aus- Seite: 7

8 gebildete Mitarbeitende aus der bisherigen Mittagsbetreuung. Für diese werden nun Qualifizierungskonzepte und Fortbildungsangebote entwickelt. Die katholischen Träger der Jugendsozialarbeit haben das zum Kultusministerium gehörende Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in den vergangenen Monaten intensiv bei der Entwicklung entsprechender Vorgaben begleitet, da viele von ihnen bereits zuvor Wert darauf gelegt hatten, dass in jeder Gruppe (nicht nur an jedem Standort) tatsächlich mindestens eine echte Fachkraft der Kinder- und Jugendhilfe tätig ist. Nicht zuletzt haben sich einige katholische Träger von Ganztagsangeboten bereits auf den Weg gemacht (oder beginnen diesen Weg gerade), ihre Fachkräfte und Mitarbeitenden in hausinternen Fortbildungen für die besonderen Herausforderungen im Ganztag, speziell auch mit Blick auf die schwierigeren Zielgruppen, zu schulen. Einführungstage, ein- oder mehrtägige Seminare zu Themen wie Konfliktmanagement, Umgang mit auffälligen Kindern und Jugendlichen oder Gruppen- und Freizeitpädagogik bewähren sich hier ebenso wie Begleitung und Coaching im Alltag. Mehrtägige, über das Schuljahr verteilte modulare Fortbildungsseminare, die dazu dienen sollen, den Nachmittag pädagogisch zu nutzen, sind dabei vorbildlich. Allein: Die Finanzierung derartiger, eigentlich ebenso sinnvoller wie notwendiger Qualifizierungsangebote liegt allein in der verantwortungsbewussten Hand der Träger; das System Schule leistet hierzu keinen spürbaren Beitrag. Dies stellt für viele Träger eine Hürde dar, die das Erreichen der eigenen Qualitätserwartungen häufig beschwerlich macht. Da ist es gut zu wissen, dass wir in der kirchlichen Trägerlandschaft auf engagierte, verlässliche und wert-volle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bauen können. Kontakt Maria Magdalena Hellfritsch (Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e. V.), Tel.: , Petra Rummel (Landesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen in Bayern e. V.), Tel.: , Michael Kroll (Katholische Jugendsozialarbeit Bayern), Tel.: , Seite: 8

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