Vernetzung von Jugendhilfe und Schule
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- Rüdiger Acker
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2 2 Vernetzung von Jugendhilfe und Schule Jugendsozialarbeit an Schulen
3 3 Grundlagen der Kooperation Kooperationsverpflichtung in 81 SGB VIII und Art. 31 BayEUG, um im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit, für eine bestimmte Zielgruppe frühzeitig und bestmögliche Förderung innerhalb und außerhalb der Schule zu verwirklichen Gemeinsame Bekanntmachung von Kultus- und Sozialministerium vom über die institutionelle Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule Es geht gemeinsam
4 4 Ratgeber Jugendsozialarbeit an Schulen
5 5 JaS - Gesetzliche Grundlage JaS ist eine Leistung der Jugendhilfe 13.1 SGB VIII: Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. JaS ist ein verlässliches Angebot (Regelförderprogramm)!
6 6 Auftrag von Jugendhilfe und Schule Durchblick-Papier Inhalte: JaS Schulbezogene Jugendarbeit Hort Offene Ganztagsschule Gebundene Ganztagsschule Praxisklasse
7 7 JaS richtet sich speziell an... junge Menschen, die verhaltensauffällig sind (z.b. Schulverweigerung) mit erhöhtem Aggressionspotential und Gewaltbereitschaft aus Migrations- und Zuwandererfamilien mit psychosozialen, familiären Problemen (z.b. Versagensängste, Schulängste, mangelndes Selbstwertgefühl, Drogenprobleme) und damit nicht an alle Kinder und Jugendliche.
8 8 Ziele Soziale Integration stärken Persönlichkeitsentwicklung fördern auch bei schwierigen sozialen und familiären Rahmenbedingungen
9 9 JaS - Aufgaben sozialpädagogische Diagnostik Einzelfallhilfe / Gruppenarbeit / Krisenintervention Projektarbeit (Sucht- und Gewaltprävention, Integration, Übergang Schule-Beruf) Intensive Elternarbeit Sicherstellung des Schutzauftrags bei Kindeswohlsgefährdung gem. 8a SGB VIII Aufbau einer tragfähigen Zusammenarbeit zwischen Jugendsozialarbeit und Schule Vernetzung und Kooperation mit Einrichtungen und Diensten im Gemeinwesen JaS übernimmt keine Aufgaben, die zu den Pflichten der Lehrkräfte oder anders definierten Aufgabenbereichen (z.b. Hausaufgabenbetreuung, Ganztagsschule, Praxisklasse, Hort) gehören.
10 10 Methoden & Maßnahmen Einzelfallberatung: Lebensbewältigungsstrategien für Alltag, Schule, Ausbildung, Beruf Sozialpädagogische Hilfen Soziale Gruppenarbeit, Trainingskurse (z.b. AAT, Streitschlichterprogramme) Intensive Elternarbeit Vernetzung und Kooperation mit Einrichtungen und Diensten im Gemeinwesen
11 11 JaS ist an der Schule vor Ort JaS ist Filiale der Jugendhilfe an der Schule Damit Schule versteht, welches Angebot sich hinter welchem Namen versteckt, ist Begriffklarheit notwendig (JaS ist JaS, und nicht Schulsozialarbeit) mind. ½ Stelle einer sozialpädagogischen Fachkraft pro Schule Dienst- und Fachaufsicht liegt beim Jugendhilfeträger Schulleitung hat pädagogische Gesamtverantwortung für den Schulbetrieb Schulaufwandsträger sorgt für Büro und Sachausstattung
12 Zusammenarbeit in Kinderschutzfällen 12 Wenn eine Lehrkraft Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch von Schülerinnen und Schülern hegt, wendet er sich an die JaS-Fachkraft. Wenn die JaS-Fachkraft Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch von Schülerinnen und Schülern hegt, muss sie eine nach 8 a SGB VIII erfahrene Fachkraft im Jugendamt hinzuziehen. Mit dieser gemeinsam ist das Gefährdungsrisiko abzuschätzen und bei Bedarf sind von dieser notwendige Hilfen einzuleiten. Dies gilt auch, wenn der Träger der JaS ein freier Träger der Jugendhilfe ist.
13 13 Schultypen Hauptschulen Förderschulen (Hauptschulstufe) Berufsschulen ab 2010: Grundschulen mit einem Migrantenanteil von mehr als 20% ab 2010: Realschulen in unabweisbaren Einzelfällen Nicht einbezogen: Wirtschaftsschulen Gymnasien
14 14 Verantwortlichkeiten Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten (örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe) Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen durch das Förderprogramm mit 40% der Personalkosten 40%
15 15 JaS in Zahlen I Unterfranken > 56 < JaS-Schulen in absoluten Zahlen nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselt Gesamt: 557 Schulen Oberfranken > 58< Mittelfranken > 74 < Oberpfalz > 57 < Niederbayern > 83 < Schwaben > 102 < Oberbayern > 127 < Stand:
16 16 JaS in Zahlen II Unterfranken > 37 < JaS-Stellen in absoluten Zahlen nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselt Gesamt: 394 Stellen Oberfranken > 42 < Mittelfranken > 59 < Oberpfalz > 46 < Niederbayern > 50< Schwaben > 70< Oberbayern > 90 < Stand:
17 17 Stand: Sept JaS auf einen Blick
18 Regionale Verteilung der Projekte in Bayern 18 Zuwachs an JaS-Stellen in den Regierungsbezirken 90 Oberbayern 80 Niederbayern 70 Oberpfalz Oberfranken 60 Mittelfranken Unterfranken 50 Schwaben
19 Fortbildung 19 Ziel: Profil der Jugendsozialarbeit an Schulen schärfen Aufgaben, Kompetenzen und Rollenerwartungen klären Tragfähige Kooperationsformen entwickeln Erfahrungsaustausch fördern
20 Fortbildung 20 Grundkurs für sozialpädagogische Fachkräfte Fortbildung für Schulleitungen, an denen erstmalig JaS angeboten wird Workshops zu Jugendhilfethemen für Schulleitungen an Haupt- und Förderschulen Themenspezifische Aufbaukurse für sozialpädagogische JaS-Fachkräfte und Lehrkräfte im Tandem Regelmäßige regionale Arbeitstreffen im Tandem: JaSCoaching Fachtagungen im Tandem
21 21 Fortbildungskonzeption im Überblick Interdisziplinäre, überregionale Fachtagung OBB SCHW MFR OFR UFR NDB OPF Regionale JaSCoachings JaSCoachingAusbildung Aufbaukurse Gemeinsam geht s besser! Vertiefungskurs ZBFS - BLJA Grundkurs ZBFS - BLJA Schulleiterfortbildung ALP
22 22 Perspektiven zum Ausbau Beschluss des Ministerrats vom : JaS innerhalb von 10 Jahren ( ) 606 Stellen Flankierende Fortbildung Freistaat Bayern wendet hierfür insgesamt rund 150 Mio. auf
23 23 Konzeptionelle Weiterentwicklung der JaS Ausbau Ausweitung der Schultypen Aktualisierung des Handbuchs unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von JaS an Berufsschulen Abschluss Kooperationsvereinbarung zur Fortbildung zwischen StMAS/BLJA und StMUK/ALP
24 24 Erfahrungen Eintritt ins Ausbildungsverhältnis unterstützt Gewaltpotential reduziert Steigende Motivation der Schüler Entlastung der Lehrkräfte Vernetzung von Jugendhilfe, Schule und sozialen Einrichtungen Befragung der Jugendämter (2000) 44,9 % 52,3 % 73,8 % 74,8 % 86,0 %
25 25 Evaluation und Sozialstaats-TÜV 1. Sozialstaats-TÜV -> Grundlage für Evaluation -> Ergebnisse bis April Evaluierung des JaS-Förderprogramms
26 26 Vielen Dank für Ihr Interesse! 2009 Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Referat Jugendpolitik, Jugendhilfe Winzererstraße München
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Oberbayern Schwaben Mittelfranken Unterfranken Niederbayern Oberpfalz Oberfranken 19,9 16,8 12,6 11,2 10,9 10,5 10,4 9,9 9,6 8,5 8,1 7,2 5,6 5,5 5,4 5,1 4,6 4,5 4,2 2,9 2,1 2,0 1,8 1,7 1,3 1,3 1,2 1,1
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