Unternehmensberater Kreativwirtschaft: Bunderverband der Wirtschaftsberater, Sponsoring Manager
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- Franka Arnold
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1 Andreas Bode Business Angel Kreativwirtschaft Gründercoach Unternehmensberater -Unternehmer Unternehmen Kreativwirtschaft Geschäftsführer / Inhaber Diplombetriebswirt und BA Hons Franz von - Defregger Straße Poing Tel / Mobil: 0176 / andi_bode@t-online.de (Neue nehmen) Gründercoach Kreativwirtschaft: KFW gelistet, KMU Akademie zertifiziert Unternehmensberater Kreativwirtschaft: Bunderverband der Wirtschaftsberater, Sponsoring Manager Unternehmer: Auster Medienmusikverlag Internetportal: EADEO Das WELL WEB Organisationen: Vorstand Fachverband für Sponsoring, Vorstand Netzwerk Zukunft, Vorsitzender Arbeitskreis Absolute Beginners (VUT) Juror und Coach Münchener Businessplan Wettbewerb, Jury Mitglied intern. Werbe und Film Jurys, German Speakers Association, Bundesverband der Wirtschaftsberater,DIHK Prüfungsausschuss, KFW gelisteter Coach Vita: Gründungsgeschäftsführer Bertelsmann Musikverlag weltweit Weltweiter Filmvertrieb, davor Musikbranche London (MCP
2 Wichtige Informationen für Existenzgründer (Stand ) 1. Fördersäule Der Gründercoach Ihr engagierter Partner- gut bezahlbar mit Geld vom Staat! Professionelles Gründercoaching verhindert Fehler, kann Geld sparen und gute Geschäfte bringen. Es kann die Existenzgründung maßgeblich positiv beeinflussen und wird deshalb staatlich sehr stark gefördert! 1)Wie wird das Gründercoaching gefördert? 1.Wie hoch sind die Förderungen? Bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit (ALGI) oder ALG II ( Hartz IV) werden 90% der Beratungskosten gefördert. Das Unternehmen Kreativwirtschaft bietet Existenzgründern einen Sonderpreis von 100,- /Stunde, wobei der Gründer dann nur 10,-/Stunde Eigenanteil bezahlt. Es können dann 40 Beratungsstunden gefördert werden. Alle anderen Gründer, deren Firma jünger als 5 Jahre ist, erhalten 50% Förderung. Europaweit ist dies führend. 2.Wie wird die Förderung abgerechnet? Bei Gründungen aus ALG I oder ALG II unterstützt das Unternehmen Kreativwirtschaft die Gründer durch die Akzeptanz einer Abtretung der Forderungen an die KFW. Die Gründer müssen somit nur ihren Eigenanteil zahlen und die Fördersumme wird direkt mit der KFW abgerechnet. Die Gründer müssen somit keine Gelder verauslagen und haben höhere Liquidität. Bitte beachten, dass von den Gründern aber die Mehrwertsteuer bezahlt werden muss, die dann wieder umgehend vom Finanzamt erstattet/verrechnet wird. Es sind keine Kosten. Bei Gründern, die 50% Förderung bekommen ist eine direkte Abrechnung mit der KFW nicht möglich. Hier wird die Förderung nach Zahlung des gesamten Beraterhonorars von der KFW erstattet. Mehrwertsteuer wird analog erhoben.
3 3.Wie werden die Gründer vom Unternehmen Kreativwirtschaft unterstützt? Wir sind Ihr Partner und coachen Sie individuell und engagiert. Egal ob Sie mit der Volljährigkeit als Unternehmer durchstarten oder langjähriger Manager sind, für den nur der Gründungsprozess neu ist. Wir stellen uns auf Sie und Ihre Wünsche zielorientiert ein. Als Branchenkenner und Praktiker in der Kreativwirtschaft bieten mein Team und ich Branchen - maßgeschneidertes Coaching. Dies ist ein großer Zusatznutzen gegenüber allgemeinen Beratungen.Da die gesamte Kreativwirtschaft betreut wird, ergeben sich für die Gründer zusätzliche Synergien, Fachwissen und Geschäftsmöglichkeiten. Bei besonderen Spezialfällen werden renommierte Spezialisten aus unserem Netzwerk herangezogen. Ganz wichtig ist, dass wir die Sprache der Kreativen und der Kreativwirtschaft sprechen, weil wir seit vielen Jahren Teil der Kreativwirtschaft sind. Das ist erfolgsversprechend, zielführend und macht auch noch sehr viel Spaß. 1. Welche Inhalte werden gefördert? Steuer- und Rechtsberatung wird nicht gefördert. Ansonsten werden Teamgründungen, Einzelgründungen und freiberufliche Tätigkeiten gefördert. 2.Fördersäule Hilfe zum Lebensunterhalt von der Agentur für Arbeit (ALG I berechtigt Gründungszuschuss) oder ARGE (ALG II) Viele Firmengründer bekommen gerade ihr Startkapital zusammen. Sie müssen aber auch von etwas leben können, bevor sie ihr erstes Geld verdienen. Dies wird wie oben beschrieben gefördert. 2)Gründungszuschuss Hilfe zum Lebensunterhalt -Anspruchsgrundlage
4 1.Wer kann Gründungszuschuss beantragen? Jeder, der Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat. Der besteht, wenn Sie innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate in die gesetzliche (oder freiwillige) Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Sie müssen zum Zeitpunkt der Gründung arbeitslos sein und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ihre Firmengründung muss hauptberuflich ausgeübt werden. 2.Wieviel Gründungszuschuss gibt es? Der Gründungszuschuss entspricht dem ALG I Anspruch. Für die Sozialleistungen Rentenversicherung, Krankenkasse und der empfehlenswerten freiwilligen Arbeitslosenversicherung gibt es einen pauschalen Aufschlag von 300,- Der Gründungszuschuss wird für 9 Monate gezahlt. Sie können den pauschalen Aufschlag für die Sozialleistungen noch für weitere 6 Monate beantragen. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und wird nicht auf ihre Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit angerechnet. 3.Spielen meine Vermögensverhältnisse eine Rolle? Nein. Der Gründungszuschuss basiert auf einer Versicherungsleistung, die durch Ihre Beiträge finanziert wurde. Das Vermögen oder Einkommen ihres Ehepartners spielt auch keine Rolle für die Gewährung des Gründungszuschusses. 4.Bis wann muss ich den Gründungszuschuss beantragt haben? Sie müssen zum Zeitpunkt der Gründunge über mindestens 90 Tage Restanspruch Arbeitslosengeld verfügen, um Gründungszuschuss zu erhalten.
5 5. Welche Agentur für Arbeit ist für mich zuständig? Der Antrag ist immer bei der Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort zu stellen. Falls Sie nach der Gründung umziehen, lassen Sie sich bitte die Post weiterleiten. Nur wenn Sie eine Verlängerung des Gründungszuschusses ( 300,- Pauschalaufschlag für weitere 6 Monate) beantragen, müssen Sie dies am neuen Wohnort tun. 6.Kann ich auch Gründungszuschuss erhalten, wenn ich kein Arbeitslosengeld bekomme? Ja. Dazu gehören Entgeltersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld. Last but not least ist nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes I und der gerade genannten gleichwertigen Anspruchsgrundlagen nur noch eine Förderung durch Einstiegsgeld möglich, sofern Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. 7.Was passiert, wenn ich eine frühere Selbständigkeit aufgrund einer Anstellung habe ruhen lassen? Habe ich Förderchancen? Ja, wenn Sie ihr Geschäft wieder neu aufbauen müssen. Dies ist sehr häufig, weil die Kundenbeziehungen nicht mehr bestehen oder das Geschäft neu ausgerichtet werden muss.
6 8. Was passiert, wenn man neben der Arbeitslosigkeit schon nebenberufliche selbständig ist? Das geht nach Absprache mit der Agentur für Arbeit. Es muss aber bei der Antragstellung wirklich im Rahmen der Nebenberuflichkeit liegen. 9. Gibt es Gründungszuschuss auch, wenn ein bestehendes Unternehmen gefördert wird oder wenn ich als Gesellschafter in ein bestehendes Unternehmen eintrete? Ja. 10.Werden auch Team Gründungen gefördert? Ja. Jeder Partner, der die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wird gefördert. 11. Wird auch eine GbR gefördert? Ja. Es ist aber wichtig, dass Sie die Unternehmereigenschaft besitzen. Dies ist bei 50% Gesellschaftsanteil der Fall. 12. Kann ich mich als Selbständiger gegen Arbeitslosigkeit versichern? Ja und das ist sehr zu empfehlen. Sie müssen dies allerdings innerhalb von vier Wochen nach Firmengründung entscheiden. Für einen relativ geringen Beitrag erhalten Sie relativ hohe Ansprüche.
7 13. Unter welchen Umständen kann die Agentur für Arbeit meinen Gründungszuschuss ablehnen? Wenn: - die Tragfähigkeit der Existenzgründung von der fachkundigen Stelle nicht befürwortet wird. - Sie die Altersgrenze von 65 Jahren überschritten haben -Sie innerhalb von 2 Jahren schon einmal Gründungszuschuss erhalten haben. Es kann Ausnahmen geben, wenn in der Person des Gründers liegende Gründe zu einer vorzeitigen Beendigung der zuvor geförderten Selbständigkeit geführt haben. Dies könnte eine Schwangerschaft oder eine längere Krankheit sein. - wenn es keinen Anspruch auf ALG I (oder vergleichbare Ansprüche) gibt. -wenn Ihr Restanspruch auf ALG I weniger als 90 Tage beträgt. -Die Anmeldung beim Gewerbeamt oder Finanzamt nicht vor liegt. -Die Arbeitslosigkeit durch die Gründung nicht beendet wird, weil sie weniger als 15 Stunden selbständig arbeiten wollen. Sie also keinen selbständigen Vollerwerb anstreben. 14. Was passiert, wenn ich meine Selbständigkeit beenden möchte? Wenn Sie z.b. einen Full-Time Job als Angestellte/r antreten müssen Sie sofort die Arbeitsagentur benachrichtigen und erhalten den Gründungszuschuss bis zum Beginn der Anstellung, falls Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch selbständig tätig sind. Die bereits erhaltene Förderung wird nicht zurückgefordert. 15. Was passiert, wenn ich insolvent werde? Nichts. Es muss keine Förderung zurückbezahlt werden, weil sie erfolgsunabhängig gewährt wird.
8 16. Gibt es die Möglichkeit, einer nebenberuflichen Selbständigkeit bei Arbeitslosigkeit? Ja. Sie müssen aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dies ist der Fall, wenn der wöchentliche Zeitaufwand für die selbständige Nebenbeschäftigung unter 15 Stunden liegt. In dieser Konstellation beachten Sie aber bitte, dass ein Gewinn, der über dem Freibetrag des ALG I liegt (zur Zeit 165 monatlich), dann zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes führt. 17. Was ist bei Gründungen aus einer Transfergesellschaft im Bezug auf Gründungszuschuss zu beachten? Eine Transfergesellschaften soll konkret von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeitern eines Betriebes im Rahmen einer maximal einjährig befristeten Beschäftigung, neue Arbeit vermitteln. Wie bei sonstigen Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, muss der Antragsteller mindestens einen Tag arbeitslos sein. Dies wäre nach Auslaufen seiner Transfergesellschaft Zeit. Dadurch kann er Kontakte und Qualifikationen verliefen. Würde er früher gründen, müsste er theoretisch eine Sperrzeit bekommen. In der Praxis verzichten aber viele Arbeitsagenturen darauf, weil es auch in ihrem Interesse ist, dass der Antragsteller seinen Lebensunterhalt selber bestreiten kann.
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