Merkblatt zum Anfertigen von wissenschaftlichen Arbeiten
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- Max Hermann
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1 Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Professur für Rechnungslegung und Prüfungswesen Dr. Jörg-Markus Hitz Göttingen, Merkblatt zum Anfertigen von wissenschaftlichen Arbeiten Abschlussarbeiten sind nach Maßgabe der Prüfungsordnung zu erstellen. Auf die entsprechenden Regelungen der Prüfungsordnungen wird verwiesen. Die nachfolgenden Abschnitte A bis H enthalten formale Regelungen, Abschnitt I Grundregeln zur Themenbehandlung. A. Bestandteile der Abschlussarbeit Eine Abschlussarbeit sollte aus folgenden Teilen bestehen (Reihenfolge wie angegeben): I. Titelblatt II. Inhaltsverzeichnis mit Gliederung und etwaigem Verzeichnis des Anhangs (Texte, Tabellen, Schaubilder) III. Verzeichnis der Abkürzungen IV. Text V. Anhang (soweit vorhanden) VI. Literatur- und Quellenverzeichnis VII. Schlussblatt mit eidesstattlicher Versicherung B. Seitennummerierung Die auf das Titelblatt folgenden Blätter sind mit römischen Ziffern zu nummerieren. Die arabische Nummerierung beginnt mit der ersten Seite des Textes und wird auch auf den an den Textteil anschließenden Anhang (soweit vorhanden) sowie auf das daran anschließende Literaturverzeichnis ausgedehnt. C. Umfang der Abschlussarbeit Der Umfang der Seminararbeit beträgt 9 bis 11 Seiten, der Umfang der Abschlussarbeiten wird jeweils gesondert vom Lehrstuhl bekannt gegeben. Bei Bachelor-Abschlussarbeiten beträgt der Umfang in der Regel 25 Seiten. Platz der Göttinger Sieben 3 Tel. +49 (0) 551 / accounting@wiwi.uni-goettingen.de D Göttingen Fax +49 (0) 551 / wiwi.accounting.uni-goettingen.de/
2 D. Empfohlenes Gliederungssystem Empfohlen wird das dekadische Gliederungssystem, z. B.: Wird ein Abschnitt untergliedert, sind mindestens zwei Unterabschnitte zu bilden, also nicht: sondern: 1 Einleitender Teil 1 Einleitender Teil 1.1 Problemstellung 1.1 Problemstellung Gang der Untersuchung 2... E. Schreiben des Textes Die Arbeiten sind eineinhalbzeilig (Fußnoten einzeilig) mit einem Drittel Rand zu schreiben. Schriftart: Times New Roman. Schriftgröße: 12pt. Die Gliederungspunkte müssen im Text als Zwischenüberschriften erscheinen. Die Zwischenüberschriften sind fett zu drucken oder zu unterstreichen. Beim Übergang von einer Gliederungsebene auf die nächst untere Gliederungsebene sollten gliederungsmäßig nicht erkennbare Zwischentexte vermieden werden. Die Namen der im fortlaufenden Text erwähnten Autoren sind in Großbuchstaben oder kursiv zu schreiben. F. Zitate Jede von anderen Autoren wörtlich übernommene Textstelle ist im Text durch Anführungszeichen als wörtliche Übernahme zu kennzeichnen. Bei unvollständig übernommenen wörtlichen Zitaten gelten folgende Regeln: für ein ausgelassenes Wort sind zwei Punkte, für zwei oder mehr ausgelassene Wörter drei Punkte zu setzen. Erklärt oder ergänzt der Verfasser ein wörtliches Zitat, sind seine Zusätze in eckige Klammern zu fassen. Eigene oder fremde Übersetzungen sind als solche zu kennzeichnen. Ferner ist jede sich an die Gedankengänge anderer Autoren eng anlehnende Stelle der Arbeit ausdrücklich zu kennzeichnen (sinngemäße Quellenübernahme). Die Quellenangabe erfolgt als Fußnote auf der betreffenden Seite (vgl. hierzu Punkt G). Die wörtliche wie sinngemäße Übernahme von fremden Inhalten ohne entsprechende Kenntlichmachung stellt nicht nur eine wissenschaftlich unredliche Vorgehensweise dar; sie erfüllt auch grundsätzlich den Tatbestand des 2
3 Plagiats, an den prüfungsrechtliche Folgen, insbesondere das Nichtbestehen, geknüpft sind. Im Text wird auf die Quellenangabe durch hochgestellte Ziffern hingewiesen. Sinngemäße Quellenübernahmen werden in der Fußnote mit dem Hinweis vgl.... gekennzeichnet. G. Fußnoten In der Fußnote ist anzugeben: - voller Nachname des Autors, - abgekürzter Vorname nur bei Namensidentitäten (sonst entbehrlich) - Erscheinungsjahr - Seite, Textziffer, Randnummer (S., Tz., Rn.) o.ä. der betreffenden Fundstelle; bei Beiträgen in Zeitschriften, Festschriften und Sammelwerken ist die erste Seite des Beitrags und die Seite der Fundstelle des Zitats anzugeben. Beispiele: Monographie: ROSS (1994), S. 73. oder Aufsatz: K.-P. NAUMANN (1991), S. 529, 534. oder Kommentar: BAETGE/HENSE in: HdR (1990), 19 Rn Gerichtsurteil: BGH ( ), S. 507, 508. Gesetzesmaterialien: RegE BiRiLiG ( ), S. 5. H. Literaturverzeichnis Im Literaturverzeichnis sind sämtliche im Text zitierten Quellen mit folgenden Angaben zu benennen: - Name und Vorname des Autors, - nach den ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen in Klammern das gewählte Kürzel (Jahreszahl bzw. das erste oder ein geeigneteres Substantiv), - vollständiger Titel des Werkes bzw. Artikels oder Beitrags einschließlich der Untertitel sowie ggf. Name(n) der (des) Herausgeber(s) bzw. Bearbeiter(s), - bei der Angabe von Monographien, Kommentaren und Sammelwerken - die Auflage (soweit auf dem Titelblatt angegeben), - Erscheinungsort(e) und Erscheinungsjahr (falls nicht ersichtlich, ist die Angabe o.o. bzw. o.j. üblich), - bei der Angabe von Quellen aus Zeitschriften - Titel der Zeitschrift, ggf. abgekürzt, - der Jahrgang, - nach Angabe des Jahrgangs dessen Jahreszahl in Klammern, - Seitenumfang des Artikels nur bei Quellenangabe aus Zeitschriften oder Sammelwerken. Beispiele: 3
4 ADLER/DÜRING/SCHMALTZ (1995): Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, 6. Aufl., neu bearb. v. Karl-Heinz FORSTER, Reinhard GOERDELER, Josef LANFERMANN, Hans-Peter MÜLLER, Günter SIEPE, Klaus STOLBERG, Teilband 1, Stuttgart BEINE, Frank (1994): Eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen, Düsseldorf GUTENBERG, Erich (1980): Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, 3. Band, Die Finanzen, 8. Aufl., Berlin/Heidelberg/New York KNOP, Wolfgang/KÜTING, Karlheinz (1990): Kommentierung zu 255, in: Handbuch der Rechnungslegung, Kommentar zur Bilanzierung und Prüfung; Hrsg. Karlheinz KÜTING/Claus-Peter WEBER, 3. Aufl., Stuttgart KÜNNEMANN, Martin (1985): Objektivierte Unternehmensbewertung, Frankfurt am Main/Bern/New York NAUMANN, Klaus-Peter (1991): Rechtliches Entstehen und wirtschaftliche Verursachung als Voraussetzung der Rückstellungsbilanzierung - Zugleich eine Untersuchung zur Ansammlung von Rückstellungen -, in: WPg, Jg. 44 (1991), S SARX, Manfred (1990): Kommentierung zu 256, in: Beck scher Bilanz- Kommentar. Der Jahresabschluß nach Handels- und Steuerrecht. Das Dritte Buch des HGB, bearb. v. Wolfgang Dieter BUDDE; Hermann CLEMM, Max PANKOW; Manfred SARX, 2. Aufl., München SCHRUFF, Lothar (1976): Zur Bilanzierung latenter Verpflichtungen aus Besserungsscheinen, in: Bilanzfragen. Festschrift für Ulrich Leffson. Hrsg. v. Jörg BAETGE, Adolf MOXTER und Dieter SCHNEIDER, Düsseldorf 1976, S SIEGEL, Theodor (1994): Saldierungsprobleme bei Rückstellungen und die Subventionswirkung des Maßgeblichkeitsprinzips. Der Vorlagebeschluß des X. Senats aus der Sicht der Bilanzierungs- und Besteuerungsprinzipien, in: BB, Jg. 49 (1994), S Gerichtsurteile und Gesetzesmaterialien sind in einem gesonderten Verzeichnis aufzuführen. Beispiele: BGH, Urteil vom , II ZR 20/90, BB 46. Jg. (1991), S RegE BiRiLiG ( ): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Vierten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinie-Gesetz) vom BR-Drucks. 257/83. Bei Internetquellen ist neben der Internetadresse auch das Datum anzugeben. 4
5 Beispiel: IASB (2003): IFRIC Draft Interpretation D2: Changes in Decommissioning, Restoration and Similar Liabilities, veröffentlicht unter: docs/ifric-d02/d-02.pdf (Stand ). I. Grundregeln zur Anfertigung von Abschlussarbeiten auf dem Gebiet der Rechnungslegung Zweck dieser Grundregeln: Probleme aus dem genannten Bereich lassen sich oft nicht wie mathematische Gleichungen lösen. Falsche oder richtige Lösungen existieren nicht zwangsläufig. Ziel ist ggf., eine abgewogene und begründete Entscheidung zu treffen. Die als Optimum formulierten Grundregeln sollen helfen, diesen Denkprozess zu strukturieren. Themenbedingte Abweichungen sind möglich. Inhaltliche und methodische Zweifelsfragen können Sie ggf. mit Ihrem Betreuer besprechen. 1. Orientieren Sie Ihre Analyse nicht daran, welcher Verfasser welche Auffassung vertritt, sondern ordnen Sie Ihre Überlegungen sachbezogen. Andernfalls geraten Sie in Gefahr, sich von den Gedanken anderer nicht lösen zu können. 2. Legen Sie die Kriterien, die Ihre Analyse bestimmen, möglichst zu Beginn der Arbeit offen, zumindest aber machen Sie sie sich selbst bewusst. Dies dient nicht dem Korrigierenden, sondern Ihnen selbst. 3. Vergessen Sie keinesfalls Ihre erarbeiteten Kriterien. Theoretische Ausführungen sind Grundlage Ihrer Arbeit, sie sollen Hilfsmittel für die Argumentation Ihrer Vorgehensweise und Beleg für die von Ihnen erarbeiteten Ergebnisse sein. Unterschiedliche Auffassungen zu einem Themenbereich Ihres Arbeitsgebietes sind unter Rückgriff auf die Kriterien zu lösen. 4. Vermeiden Sie Behauptungen und misstrauen Sie Selbstverständlichkeiten. 5. Verlassen Sie sich nie auf Zitate anderer, es besteht die Gefahr, dass Fehler des Verfassers übernommen werden oder Sie den Inhalt der Quelle falsch interpretieren. 6. Vermeiden Sie sollte, könnte, wäre besser, wird abzuwarten sein, ist der Praxis zu überlassen. Diese Floskeln zeigen dem Korrigierenden nur, dass Sie sich nicht entscheiden können. 7. Wenn Sie eine Auffassung/These/Darstellung nicht verstehen oder sie Ihnen widersprüchlich erscheint, ist sie u.u. strittig. Übertünchen Sie das Problem nicht durch einen alle versöhnenden Ansatz, sondern arbeiten Sie das Problem heraus. Hier liegt wahrscheinlich ein, wenn nicht der Schwerpunkt Ihres Themas. 5
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