Vorlage Nr. 012/2017

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1 Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister BUG/ SFS (gemeinsame Sitzung) Az.: VA vom Ggf. Rat Internet: JA NEIN Vorlage Nr. 012/2017 Entwicklung bedarfsgerechter Betreuungsangebote für Kinder in der Gemeinde Harsum in Krippe und Kindergarten FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN: keine Erträge Einzahlungen Aufwendungen Auszahlungen Betrag Produktkonto Jahr Betrag Produktkonto Jahr N.N Die Mittel stehen zur Verfügung Haushaltsansatz: Die Mittel stehen nicht zur Verfügung Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung Teilbetrag: (VE : je ) Produktkonto: Produktkonto: Produktkonto: Deckungsvorschlag Sichtvermerk Kämmerin BESCHLUSSVORSCHLAG: (Ist in der Beratung zu entwickeln.)

2 1. Bedarfssituation/ -planung (sh. ANLAGE 1) Sachbericht zur Vorlage-Nr. 012/2017 Angebote für Kinder unter 3 Jahren (Krippe) Nachdem im Jahr 2007 die erste Krippengruppe in der Gemeinde Harsum im Kindergarten St. Martinus in Borsum entstanden war, wurden im Zuge der Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Krippenplatz ab dem Jahr 2009 insgesamt fünf Krippengruppen mit 75 Plätzen sowie zwei altersgemischte Gruppen (10 Plätze) eingerichtet. Bei einer Investitionssumme von ,81 betrug der Finanzierungsanteil aufgrund der gewährten Landes-/Bundeszuschüsse insgesamt ,57 (sh. Anlage 2). Damit stehen aktuell 100 Plätze für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in den hiesigen Kindertagesstätten zur Verfügung. Zusätzlich sind fünf Tagespflegepersonen im Gemeindegebiet tätig, die eine Tagespflegeerlaubnis des Kreisjugendamtes erhalten haben und jeweils bis zu fünf Kinder (gesetzl. Höchstzahl) in Tagespflege betreuen können. In der Ortschaft Asel ist durch die Kooperation zweier Tagesmütter die Großtagespflege Löwenzahn entstanden, in der bis zu acht Kinder betreut werden können. Am sind insgesamt 18 Kinder unter drei Jahren aus der Gemeinde Harsum in diesen Tagespflegestellen betreut worden. Insgesamt standen am somit 118 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren im Gemeindegebiet zur Verfügung. Tatsächlich sind aber lediglich 103 Kinder von insgesamt 174 Kindern im Alter von ein bis unter drei Jahren betreut worden. Das entspricht einem Versorgungsgrad von rund 58,71 % statt wie angenommen rund 68 %. Der Grund hierfür liegt darin, dass in insgesamt fünf Krippengruppen die Platzzahl wie gesetzlich gefordert von 15 auf zwölf Kinder reduziert werden musste, weil zu diesem Zeitpunkt mehr als sieben Kinder jünger als zwei Jahre waren. Insgesamt mussten 15 Krippenplätze unbesetzt bleiben, was zahlenmäßig einer kompletten Krippengruppe entspricht. Ein Auffüllen dieser Gruppen im lfd. Kindergartenjahr ist jedoch schwierig, weil in der Regel einjährige Kinder nachrücken möchten, die aufgrund der gesetzlichen Einschränkung nicht nachrücken dürfen. Stattdessen müssen die Leitungen abwarten, bis mind. zwei Kinder das zweite Lebensjahr erreicht haben, damit ein einjähriges Kind nachträglich aufgenommen werden kann. Von den Kindergartenleitungen war am Runden Tisch kürzlich berichtet worden, dass außerdem die Nachfrage sprunghaft angestiegen sei. Aktuell würden immer mehr Eltern nach einer einjährigen Elternzeit mit Wegfall des Elterngeldes die Aufnahme in einer Kindertagesstätte (Krippe) wünschen. Ferner ist auch berichtet worden, dass Familien, die sich für eine längere Elternzeit entschieden haben, diese oftmals vorzeitig beenden, weil Arbeitgeber auf die vorzeitige Wiederaufnahme der Beschäftigung drängen würden. Damit fragen diese Familien früher Krippenplätze nach, als über die Anmeldeliste bislang angenommen werden musste. Insgesamt konnten Leitungen und Träger am Runden Tisch bestätigen, dass auch die Nachfrage nach Krippenplätzen auf eine 100 %ige Versorgung hinsteuere. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass aktuell durchschnittlich 90 Kinder pro Altersjahrgang geboren werden und damit zwei Jahrgänge (180 Kinder mit Plätzen in Kindertagesstätten, Krippen, altersgemischten Gruppen) versorgt werden müssten, wären 75 zusätzliche Plätze in bis zu fünf Krippengruppen notwendig, um eine 100 %ige Versorgung zu gewährleisten. Aktuell stehen im Kindergarten Borsum 12 Kinder auf der Warteliste für einen Krippenplatz, die zum nicht aufgenommen werden konnten. In der Region WEST (Asel, Harsum, Klein Förste) konnten bislang alle Kinder aufgenommen werden, die eine Aufnahme zum oder ggf. später wünschen.

3 - 3 - Angebote für Kinder von 3 6 Jahren (Kindergarten) In den Kindergartengruppen standen am insgesamt 319 Plätze zur Verfügung. Diesen standen rechnerisch 325 Kinder gegenüber, sodass sich ein leichter Fehlbedarf von sechs Plätzen ergibt. Bei den nachfragenden Geburtenjahrgängen sind aber auch die Kinder berücksichtigt worden, die im ersten Halbjahr des Kindergartenjahres also von August bis Januar des Folgejahres das dritte Lebensjahr vollendet haben und von einer Krippengruppe in den Kindergarten wechseln möchten bzw. erstmalig eine Einrichtung besuchen wollen. In der regionalen Betrachtung ergibt sich in der Region West (Asel, Harsum, Klein Förste) unter Berücksichtigung von bis zu 15 Plätzen im Kindergarten Groß Förste ein leichter Fehlbedarf. Dem steht eine 100 %ige Versorgung im Bereich der Ortschaften im Borsumer Kaspel (Region Ost) gegenüber. Hier ist jedoch eine Kleingruppe mit 10 Plätzen im KiGa Hönnersum noch mit berücksichtigt worden, die jedoch nur noch bis zum Ende des KiGa- Jahres 2017/2018 befristet genehmigt ist. Wenn nun im Jahr 2018 die Kleingruppe im Kindergarten Hönnersum eingestellt wird, ergibt sich in der Region Ost aktuell ein rechnerischer Fehlbedarf von neun Plätzen. In der Region West beträgt dieser Fehlbedarf drei Plätze, sodass im gesamten Gemeindegebiet zum insgesamt zwölf Plätze fehlen würden. In Anbetracht der zu erwartenden Zuzüge in die Baugebiete Ährenkamp (ca. 140 WE) und An der Filderkoppel (60 WE) in Borsum muss damit gerechnet werden, dass sich dieser Fehlbedarf voraussichtlich noch erhöhen wird. Ein Großteil der Bewerber für das Baugebiet Ährenkamp stammt zwar aus unserer Gemeinde und insbesondere aus der Ortschaft Harsum, sodass die in diesen Familien bereits vorhandenen Kinder ohnehin im Rahmen der Bedarfsplanung erfasst worden sind. Allerdings gaben viele Bauinteressenten an, ein Wohnhaus errichten zu wollen, um alsbald eine Familie zu gründen. Ebenso muss berücksichtigt werden, dass durch die Veränderung in der Wohnsituation unter Umständen auch wieder Familien mit Kindern oder junge Paare in die dann freiwerdenden Wohnungen einziehen, weil die Gemeinde Harsum nach wie vor insbesondere für junge Familien ein gefragter Wohnstandort ist. Vergleichbare Effekte müssen auch für das Baugebiet An der Filderkoppel in Borsum angenommen werden. Auch dort wird eine Wohnbebauung mit klassischen Einfamilienhäusern überwiegend für junge Familien entstehen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung sind von den Kindergartenträgern und -leitungen am Runden Tisch zwei zusätzliche Krippen und zwei Kindergartengruppen gefordert worden. Die 30 zusätzlichen Krippenplätze sollen in erster Linie den aktuellen Bedarf decken und auch künftig die Aufnahme von Kindern mit Vollendung des ersten Lebensjahres gewährleisten, sofern, wie gesetzlich vorgesehen, die Gruppenstärke auf zwölf Plätze reduziert werden muss. Durch die zusätzlichen 50 Kindergartenplätze soll ein Überwechseln der Kinder mit Vollendung des dritten Lebensjahres von der Krippe in den Kindergartenbereich auch im lfd. Kindergartenjahr möglich sein. Das wechselnde Krippenkind würde so ein Nachrücken jüngerer Kinder auf den freiwerdenden Krippenplatz ermöglichen. Das setzt jedoch voraus, dass der Platz in der Kindergartengruppe bis zu diesem Überwechseln freigehalten wird und die Gruppe somit nicht mit der max. Platzzahl von 25 Plätzen in das Kindergartenjahr startet. In diesem Zusammenhang wurde aber auch die Forderung von Seiten der Kindertagesstätten formuliert, die maximale Platzzahl in Kindergartengruppen von 25 auf 20 Plätze zu reduzieren. Diese sei erforderlich, weil die in den Kindergarten aufzunehmenden Kinder immer jünger würden und dadurch in gesteigertem Maße der Zuwendung bedürfen.

4 - 4 - Im Gegensatz zur Krippe würden in Kindergartengruppen aber nur zwei pädagogische Fachkräfte für 25 Kinder zur Verfügung stehen. Im Vergleich dazu beträgt der Betreuungsschlüssel in Krippengruppen drei Fachkräfte für max. 15 Kinder. In der Gemeinde Algermissen hat dieser Umstand dazu geführt, dass dort schon vor Jahren die maximale Platzzahl in Kindergartengruppen von 25 auf 20 Plätze reduziert worden ist, was von Seiten der Kindertagesstätten auch für die Gemeinde Harsum begrüßt werden würde. Sofern dieses für die Kindergartengruppen im Gemeindegebiet umgesetzt werden würde, wären 75 zusätzliche Plätze im Regelbereich in mind. drei weiteren Kindergartengruppen erforderlich. (sh. ANLAGE 3) 2. Erweiterung bestehender Einrichtungen In der nachfolgenden Betrachtung werden zunächst Erweiterungen an den bereits vorhandenen Standorten der Kindertagesstätten in den Ortschaften der Gemeinde Harsum untersucht. Kindergarten St. Antonius Adlum, Ahstedter Straße 14 Träger: Gruppen: Kath. Kirchengemeinde St. Martinus Borsum 1 integrative Kindergartengruppe (18 Plätze) 1 Hortgruppe (10 Plätze) Im Jahr 2016 ist die Einrichtung um einen weiteren Raum erweitert worden, um dort zum Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017 eine integrative Kindergartengruppe einzurichten. Der Anbau weiterer Krippen oder Kindergartengruppen ist aufgrund der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks insbesondere aufgrund der in der Außenanlage noch vorhandenen Bestandsgebäude, die dem Kindergarten u. a. als Abstellräume für das Außengelände dienen, nicht möglich. Außerdem würde die Größe des Grundstücks nicht ausreichen, um einen eigenständigen Gebäudeteil aufzunehmen.

5 - 5 - Kindergarten St. Catharina Asel, Am Bache 18 Träger: Gruppen: Kath. Kirchengemeinde St. Cäcilia Harsum 1 Krippengruppe (15 Plätze) 1 altersgemischte Kindergartengruppe (20/25 Plätze) Im Kindergarten Asel wurde im Jahr 2014 eine Kindergartengruppe nach Umbau in eine Krippengruppe umgewandelt, die im September 2014 ihren Betrieb aufgenommen hat. Der Kindergarten ist seinerzeit durch die Gemeinde Harsum auf einem Erbbaugrundstück errichtet und damals der kath. Kirchengemeinde St. Catharina Asel zum Betrieb als Kindergarten überlassen worden. Neben dem Gelände befindet sich eine Freifläche, welche sich im Eigentum eines örtlichen Landwirts befindet. Sofern die Gemeinde Harsum die Fläche erwerben oder pachten könnte, wäre hier ein Erweiterungsbau denkbar. Allerdings liegt ein Großteil dieser Fläche in der Überschwemmungszone des Unsinnbaches und dürfte nicht bebaut werden. Der Baukörper und sämtliche baulichen Anlagen wie Spielgeräte, Einfriedungen usw. müssten außerhalb des Überschwemmungsgebietes liegen. Das Bestandsgebäude des Kindergartens, welcher teilweise auch in der Überschwemmungszone liegt, hätte heute dort nicht errichtet werden dürfen. Ein möglicher Erweiterungsbau müsste daher näher zum Bahndamm angeordnet werden, was unter Umständen umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen erforderlich machen würde.

6 - 6 - Kindergarten St. Martinus Borsum, Landwehrstraße 16 Träger: Gruppen: Kath. Kirchengemeinde St. Martinus Borsum 2 Krippengruppen (30 Plätze) 3 Kindergartengruppen (75 Plätze) Zum Kindergartenjahr 2007/2008 ist im Kindergarten St. Martinus Borsum durch Umnutzung einer Kindergartengruppe die erste Krippengruppe im Gemeindegebiet entstanden. Seinerzeit wurden lediglich das kleinkindgeeignete Mobiliar sowie die Sachausstattung für die Krippe angeschafft und zu 50 % durch die Gemeinde bezuschusst. Die Gesamtkosten beliefen sich damals auf rund ,00. Im Jahr 2011 ist innerhalb des Kindergartens eine weitere Regelgruppe zur Krippengruppe umgewandelt worden. Der in der Einrichtung vorhandene Mitarbeiterraum wird nun künftig als Ruheraum für die Krippe genutzt, sodass durch die Erweiterung/den Anbau an das Gebäude ein größerer Besprechungs- und Schulungsraum für die Mitarbeiter entstanden ist. Erweiterungsmöglichkeiten für zusätzliche Krippen oder Kindergartengruppen ergeben sich am Standort nicht, weil der Kindergarten Borsum mit seinen fünf Gruppen die max. Größe im Sinne des 7 KiTaG erreicht hat. Außerdem lässt das Grundstück aufgrund von Größe und Zuschnitt keine Erweiterungsbauten zu, weil zudem der Mindeststandard für die Außenspielfläche von 12 m 2 je Kind reduziert werden würde.

7 - 7 - Kindergarten St. Vincenz Harsum, Kirchplatz 5 Träger: Gruppen: Kath. Kirchengemeinde St. Cäcilia Harsum 1 Krippengruppe (15 Plätze) 1 integrative Kindergartengruppe (18 Plätze) 2 Kindergartengruppen (30 Plätze) Im Jahr 2010 ist durch Umwandlung einer Kindergartengruppe eine Krippengruppe im Kindergarten St. Vincenz Harsum entstanden. Dabei wurde der Gruppenraum einer Regelgruppe in einen Krippenraum mit angrenzendem Ruheraum umgebaut.

8 - 8 - Ein bislang als Lager für Außenspielgeräte genutzter Abstellraum mit überdachter Außenfläche wurde zu einem neuen, eigenen Eingangsbereich mit Windfang, Flur und Garderobe für die Krippengruppe umgestaltet. Ein weiterer Anbau an das Gebäude ist nicht möglich, weil das Grundstück schon bald durch die Außenmauer des Kirchgeländes begrenzt wird. Stattdessen könnte als Standort der hintere Teil des an die Kaiserstraße angrenzenden Außengeländes in Erwägung gezogen werden. Aufgrund der räumlichen Distanz zum Bestandsgebäude, würde ein dort errichteter Neubau aus Sicht der Fachbehörden organisatorisch immer als eigene Kindertagesstätte anzusehen sein, sodass neben den notwendigen Gruppenräumen auch die Nebenräume für das Personal vorzuhalten wären. Im Hinblick auf die gesetzliche Maximalgröße der Einrichtung wäre dort aber lediglich eine Gruppe unterzubringen. Erschwerend kommt weiterhin hinzu, dass das Kirchgelände mit seiner umfassenden Mauer unter Denkmalschutz steht, sodass hinsichtlich Bauart- und -ausführung mit entsprechenden Auflagen gerechnet werden muss. Überdies ist dann noch die Größe der verbleibenden Freifläche als Außenspielgelände zu beachten, die mit 12 m 2 je Kind für die dann fünfgruppige Einrichtung nicht unterschritten werden darf. Kindergarten Regenbogen Harsum, Osterfeldstraße 9 Träger: Gruppen: Ev. Kirchengemeinde St. Andreas Harsum 1 Krippengruppe (15 Plätze) 2 Kindergartengruppen (50 Plätze) Im Jahr 2009 ist zwischen dem bereits vorhandenen Kindergarten und dem Gemeindehaus der ev. Kirchengemeinde St. Andreas Harsum ein Erweiterungsbau entstanden, in dem eine Krippengruppe mit Nebenräumen (Ruheraum, Sanitärbereich, Garderobe/Flur, Büro) untergebracht werden konnte. Hierfür hatte die Kirchengemeinde einen Teilbereich der Außenfläche des Gemeindehauses zur Verfügung gestellt. Zusätzliche bauliche Erweiterungen des Kindergartens würden nur durch die Inanspruchnahme weiterer Fläche des Pfarrgartens möglich sein. Dieses Gelände wird aber sowohl für Veranstaltungen des Kindergartens als auch der Kirchengemeinde vielfältig genutzt, sodass die Kirchengemeinde hierauf nicht verzichten würde.

9 - 9 - Ein Anbau auf der Südseite des Gemeindehauses würde die dortige Fensterfront verbauen bzw. wäre dieses aufgrund der gesetzlichen Abstandsregelung nicht möglich. Kindergarten Pusteblume Harsum, Hoher Weg 20 Träger: Elternverein Pusteblume Harsum e. V. Gruppen: 1 altersgemischte Kindergartengruppe (20/25 Plätze) Im Zuge der Sanierung des Sockelgeschosses der Turnhalle an der Grundschule Harsum sind die Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Pusteblume umgebaut bzw. erweitert worden, um dort künftig auch Kinder unter drei Jahren in einer altersgemischten Gruppe betreuen zu können. Hierzu musste ein Ruheraum sowie ein kleinkindgerechter Sanitärbereich neu geschaffen werden. Außerdem ist der Flur-, Eingangs- und Garderobenbereich komplett neugestaltet und von der Eingangssituation der Sporthalle getrennt worden. Ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 stehen nunmehr fünf Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Eine bauliche Erweiterung der Einrichtung ist nicht möglich, weil die eingruppige Kindertagesstätte in der Schulsporthalle untergebracht ist und sich dort keine baulichen Möglichkeiten ergeben. Hinzu kommt, dass für die Außenspielfläche der Einrichtung bereits ein Teil der Schulsportgeländes abgeteilt und umzäunt werden musste. Weitere, frei benutzbare Teilflächen stehen hier nicht mehr zur Verfügung. Kindergarten Hönnersumer Zwerge, Am Sumpf 16 Träger: Elternverein Hönnersumer Zwerge e. V. Gruppen: 1 Krippengruppe (15 Plätze) 1 Kindergartengruppen (25 Plätze) 1 KiGa-Kleingruppe (10 Plätze, befristet)

10 Der an das Mehrzweckgebäude Hönnersum angebaute Kindergarten befindet sich im Eigentum der Gemeinde Harsum und ist dem Trägerverein Hönnersumer Zwerge e. V. vertraglich zur Nutzung als Kindertagesstätte überlassen worden. An dem vorhandenen Gebäudekörper ist im Jahr 2013 ein Anbau angefügt worden, um eine Kindergartengruppe als Krippengruppe umwandeln zu können. Hierfür mussten Küche, Büro und Essenraum in den Anbau verlagert werden. Hinzukommt, dass dadurch auch der Eingangsbereich umgestaltet werden musste. Durch den neu errichteten Baukörper, ist ein Teilbereich der Außenfläche überbaut worden, sodass die verbleibende Fläche insgesamt noch ausreichend ist, um den gesetzlich geforderten Standards zu genügen. Aus diesem Grund ist ein weiterer Anbau an den vorhandenen Baukörper ausgeschlossen. Alternativ kommt als möglicher Standort für eine Kindertagesstätte der an das Gelände des Mehrzweckgebäudes angrenzende Bolzplatz unter Umständen in Frage. Dieses wird an späterer Stelle untersucht.

11 Kindergarten Rautenberg, Rutenbergstraße 28 Träger: Kindergartenverein Rautenberg e. V. Gruppen: 1 altersgemischte Gruppe (20/25 Plätze) Zum Kindergartenjahr 2011/2012 hat der Kindergarten Rautenberg eine Betriebserlaubnis für eine altersgemischte Gruppe bei der Nds. Landesschulbehörde beantragt, um künftig auch Kinder unter drei Jahren betreuen zu können. Zuvor ist der Sanitärbereich durch den Umbau einer Toilette sowie eines Waschbeckens und den Einbau einer Wickelkommode kleinkindgerecht umgestaltet worden. Dieses ist im Zuge der lfd. baulichen Unterhaltungsmaßnahmen erfolgt. Der Kindergarten Rautenberg ist in eigens hierfür von privat angemieteten Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Gebäudes Rutenbergstraße 23 untergebracht. Aufgrund des privaten Eigentümerverhältnisses erscheint eine bauliche Erweiterung des Gebäudes nicht möglich. Stattdessen hatte der Eigentümer eine im 1. OG befindliche und aktuell noch vermietete Wohnung zur Unterbringung weiterer Gruppen des Kindergartens in Aussicht gestellt. Allerdings ist die Nutzung nicht ebenerdig gelegener Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung grundsätzlich nicht unproblematisch, weil sowohl die Treppen als auch die Fluchtwegsituation insbesondere in Bestandsgebäuden eine derartige Unterbringung nahezu unmöglich machen. Für das Gebäude in der Rutenbergstraße 28 kommt erschwerend hinzu, dass für das Obergeschoss ein zusätzlicher Flucht- und Rettungsweg unter Umständen über eine Außentreppe geschaffen werden müsste. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Gebäude, in dem der Kindergarten untergebracht ist, mit Verfügung der Bezirksregierung Hannover vom 25. Januar 1990 in das Verzeichnis der Baudenkmale aufgenommen worden ist. Aus diesem Grunde bedürfen bauliche Veränderungen oder Erweiterungen in jedem Fall die denkmalrechtlichen Genehmigungen der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landkreis Hildesheim.

12 Standorte unabhängig von bisherigen Kindertagesstätten 3.1 Pfarrhaus in Hüddessum Das Konzept, das freigewordene Pfarrhaus in Hüddessum als Kindertagesstätte nach zu nutzen, ist in der Sitzung des Schul-, Familien- und Sozialausschusses am durch die Architektin Frau Telle vorgestellt worden. (sh. Zusammenfassung Rh Kallmeyer in Ratspost vom ) Diese sieht vor, dort eine Krippengruppe mit 15 Plätzen einzurichten. Hierfür wäre aber die Erweiterung des Gebäudes um einen Anbau erforderlich, damit ein ausreichend großer Gruppenraum entsteht. Ansonsten würde sich die Platzzahl auf zehn Plätze reduzieren. Die Kosten für die Sanierung des Gebäudes sind mit ,00 ermittelt worden. Für die Erstellung des Anbaus sind weitere rund ,00 erforderlich, sodass die Kosten der Maßnahme auf bis zu ,00 beziffert werden müssen. Die Unterbringung weiterer Gruppen im Obergeschoss erscheint nicht möglich, weil sowohl die Treppensituation im Haus als auch die Anlage eines zweiten baulichen Rettungsweges voraussichtlich nicht zufriedenstellend gelöst werden können bzw. sich die Gesamtkosten noch deutlich erhöhen würden. Ob ein entsprechender Gebäudekörper zusätzlich auf dem Grundstück untergebracht werden könnte, mit einem Gruppenraum und Sanitärbereich beispielsweise für eine Kindergartengruppe, müsste noch geklärt werden. Allerdings hatte die Kirchengemeinde Borsum zur Trägerschaft von zwei Gruppen Bedenken geäußert, weil hierfür unter Umständen kein geeignetes Personal zur Verfügung steht und der Träger für die Personalgestellung gleichwohl alleinig in der Pflicht wäre. 3.2 Sonstige Freiflächen und Grundstücke Im Hinblick auf die Bebauung von Freiflächen muss diese hinsichtlich Lage und Größe geeignet sein, um dort eine Kindertagesstätte errichten zu können. Für die Frage der ausreichenden Größe sind die gesetzlichen Bestimmungen der 1. DVO zum KiTaG im Hinblick auf die Mindestanforderungen an Kindertagesstätten einschlägig. Dabei sind folgende Mindeststandards zu beachten. Krippengruppe Gruppenraum (3 m 2 Bodenfläche je Kind): 45 m 2 Ruheraum Altersgerechter Sanitärbereich mit Wickelmöglichkeit Garderobenbereiche außerhalb der Gruppenräume Abstellmöglichkeit für Kinderwagen und -karren Kindergartengruppe Gruppenraum (mind. 2 m 2 Bodenfläche je Kind): 50 m 2 Ggf. Kleingruppenraum/Ruhezone (u. U. auch im Gruppenraum) Altersgerechter Sanitärbereich (ggf. mit Wickelmöglichkeit) Garderobenbereiche außerhalb der Gruppenräume

13 Kindertagesstätte (generell) Küche Arbeitsraum für Fachkräfte Büro Bewegungs- oder Mehrzweckraum (ab 3-gruppiger Einrichtung) Außenfläche: 12 m 2 je Kind Unter Berücksichtigung dieser Standards beträgt beispielweise die überbaute Fläche des 4- gruppigen Kindergartens St. Vincenz Harsum 768 m 2. Bolzplatz in Hönnersum, Am Sumpf An das Mehrzweckgebäude und den Kindergarten Hönnersum angrenzend, befindet sich ein Bolzplatz, welcher aufgrund seiner Nähe zum Kindergarten als potentieller Standort für einen Erweiterungsbau in Frage käme. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde. Allerdings ist der Bolzplatz als Grünfläche im F-Plan der Gemeinde Harsum ausgewiesen, sodass hier sowohl der F-Plan geändert als auch ein Bebauungsplan entwickelt werden müsste. Die Fläche wäre ausreichend groß, um hierauf auch eine mehrgruppige Kindertagesstätte unterzubringen. Für den Bolzplatz müsste ggf. in enger Abstimmung mit dem Ortsrat ein anderer Standort gefunden werden. Hier könnten die am westlichen Rand dieser Fläche gelegenen Gartenparzellen genutzt werden. Allerdings befände sich dann diese Spielfläche am äußersten westlichen Rand der Ortschaft.

14 Baugebiet Harsum Ost, Bolzplatz am Schlesierring Größe: m 2 Auch diese Fläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde Harsum und erscheint ausreichend groß, um dort eine mehrgruppige Einrichtung errichten zu können. Allerdings ergibt sich auch hier die Problematik, dass die Fläche im Bebauungsplan Harsum Ost als Grünanlage/Bolzplatz ausgewiesen worden ist, sodass vorab hier eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich wäre. Außerdem wäre im Rahmen einer Entwurfsplanung zu klären, wie viele Gruppen dort tatsächlich untergebracht werden könnten. Zudem erscheint die Zuwegung für das Bringen und Abholen der Kinder nicht unproblematisch. Bebauungsplan Zur Zuckerfabrik, freie Grundstücksfläche Größe: m 2 / bebaubar ca m 2

15 Im Baugebiet an der ehem. Zuckerfabrik in Harsum befindet sich eine bislang nicht veräußerte Fläche, die im Bebauungsplan als Mischgebiet festgesetzt worden ist. In diesem Zusammenhang hat der Landkreis Hildesheim bestätigt, dass Kindertages-stätten in B-Plänen mit der Festsetzung allgemeines Wohngebiet (WA), Dorfgebiet (MD) und Mischgebiet (MI) errichtet werden dürfen. Demnach wäre diese Fläche grundsätzlich geeignet, um ein Vorhaben unter Umständen zeitnah zu realisieren. Einschränkungen ergeben sich hier jedoch im Hinblick auf die Größe des Grundstücks und die damit verbundene Größe einer möglichen Kindertagesstätte. Hier sollte zunächst davon ausgegangen werden, dass max. eine zweigruppige Einrichtung (1 Krippe/1 Kindergartengruppe) dort untergebracht werden könnte. Außerdem wäre auch hier die Frage der Zuwegung für das Bringen und Abholen der Kinder baulich zu lösen. Stellplätze im öffentlichen Straßenraum stehen dort aktuell nur beschränkt zur Verfügung. Allerdings befände sich dieser Standort in unmittelbarer Nähe zum Baugebiet Ährenkamp, sodass dieser fußläufig erreichbar wäre. Baugebiet An der der Filderkoppel, Borsum Aufgrund der Zulässigkeit von Kindertagesstätten in allgemeinen Wohngebieten wäre es möglich, eine derartige 4-gruppige Einrichtung auf dem Areal des in Planung befindlichen Baugebietes An der Filderkoppel zu errichten. Nach Aussage der Planerin Frau Weber-Hupp müsste eine geeignete Teilfläche im Plangebiet ausgewiesen werden, welche für die Eltern über den innerörtlichen Verkehr gut erreichbar ist. Allerdings stellt dieses keine Möglichkeit dar, um ein Vorhaben für den Bereich der Ortschaften im Borsumer Kaspel kurzfristig zu realisieren, weil selbst bei einem optimalen Verfahrensgang mit einem Satzungsbeschluss nicht vor Dezember 2017 gerechnet werden könne. 4. Finanzierung: Bereits Mitte 2016 hatte der Nds. Städte- und Gemeindebund (NSGB) mitgeteilt, dass die im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung durch Bund und Land zur Verfügung gestellten und nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT IV) vergebenen Mittel vollständig verbraucht bzw. für bereits bewilligte Maßnahmen verwandt worden sind. Im Rahmen eines Eckwertebeschlusses hat der Bund jedoch bekannt gegeben, in den Jahren weitere Mittel für den KiTa-Ausbau bereitzustellen, sodass aktuell davon ausgegangen werden muss, dass die RAT IV Richtlinien eine Fortsetzung finden wird. Nach Mitteilung des NSGB vom hat die Bundesregierung den Entwurf des Kindertagesbetreuungsausbaugesetzes in die Beratung eingebracht, sodass sich der Bundesrat kürzlich mit diesem Regierungsentwurf befasst hat.

16 Das daraus resultierende Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung gilt ausdrücklich für alle Kinder bis zum Schuleintritt, d. h. insbesondere auch für Kinder im Kindergartenalter (3-6 Jahre). Details über die Förderhöhe bzw. die Konditionen des neuen Investitionsprogramms ab 2017 sind derzeit noch nicht bekannt. Nach der RAT IV betrug die Förderung für neugeschaffene Plätze für Kinder unter drei Jahren ,00 je Platz in einer Tageseinrichtung. Zusätzlich hat sich der Landkreis Hildesheim mit einem Zuschuss i. H. v. 20 % der nicht durch die Landesförderung gedeckten Kosten beteiligt. 5. Trägerschaft Nicht zuletzt bliebe im Rahmen der politischen Beratung zu klären, wer die künftige Trägerschaft für eine neue Einrichtung übernehmen sollte. Hier hatte sich bis dahin nur die Kirchengemeinde St. Martinus Borsum im Falle der Nachnutzung des Pfarrhauses in Hüddessum als Träger für eine Krippengruppe bereiterklärt. Im Falle einer kommunalen Trägerschaft ist aber zu bedenken, dass dieses mit den vorhandenen Ressourcen der Gemeindeverwaltung schwerlich umsetzbar erscheint, weil die fachliche Anleitung und Begleitung von mind. zehn bis zwölf pädagogischen Fachkräften dauerhaft realisiert werden muss. Hinzukommt, dass, anders als bei freien Trägern, aktuell kein Personalstamm besteht, auf den bei der Besetzung von sogenannten Schlüsselstellen (Leitung der Einrichtung, Guppenleitung) zurückgegriffen werden kann. Zudem steht aktuell kein qualifiziertes pädagogisches Fachpersonal am Arbeitsmarkt zur Verfügung, sodass die freien Stellen schwer zu besetzten sein dürften. 6. Zusammenfassung Unter Berücksichtigung der künftigen Siedlungsentwicklung und dem sich daraus ergebenen zusätzlichen Bedarf, erscheint es unabweisbar, die zusätzlichen Krippen- bzw. Kindergartengruppen in Nähe zu den Hauptorten Borsum und Harsum zu realisieren. Im Hinblick auf die zeitliche Umsetzbarkeit kommen dann aktuell nur die Standorte An der Zuckerfabrik in der Ortschaft Harsum sowie das ehem. Pfarrhaus in Hüddessum in Frage. In beiden Fällen wäre noch im Detail zu klären, wie groß die Einrichtungen jeweils geplant werden können und ob es im Falle des Pfarrhauses Hüddessum auch vor dem Hintergrund der mutmaßlichen Baukosten noch eine wirtschaftlich zu verantwortende Alternative ist. Auch im Fall des Standortes An der Zuckerfabrik kommt voraussichtlich wohl nur eine zweigruppige Einrichtung in Frage. Sofern eine viergruppige Einrichtung mit zwei Krippen und zwei Kindergartengruppen entstehen sollte, wären in diesem Fall zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu realisieren. Hier kommen u. U. die Flächen in Harsum am Bolzplatz Schlesierring sowie ein geeignetes Grundstück / Standort im Baugebiet An der Filderkoppel in Borsum in Frage. Allerdings handelt es sich hier in beiden Fällen nicht um eine zeitnahe umsetzbare Alternativen. Litfin ANLAGEN: 3

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37 ANLAGE 2 zur Vorlage-Nr. 12/2017 Ausbau der U3-Betreuungsplätze in der Gemeinde Harsum Einrichtung Maßnahme Jahr Plätze (NEU) Gesamtkosten Anteil Gemeinde Kosten/Platz KiGa St. Martinus Borsum Inventar Krippe , ,00 333,33 KiGa Regenbogen Harsum Anbau/ Erweiterung , , ,30 KiGa St. Vincenz Harsum Umbau KiGa-Gruppe , , ,79 KiGa St. Martinus Borsum Anbau/ Erweiterung , , ,67 KiGa Rautenberg Inventar/ Umbau , ,80 755,36 KiGa Hönnersumer Zwerge Anbau/ Erweiterung , , ,88 KiGa St. Catharina Asel Umbau KiGa-Gruppe , , ,75 KiGa Pusteblume Harsum Umbau/ Sanierung , , ,38 e GESAMT , ,57 Großtagespflege Asel Umbau/ Stellplätze ca , ,00 562,50 f:\a-zentraldateien\archiv\gemeinde_2017\vorlagen\12_anlage-2_uebersicht_u3-ausbau_gemeinde-harsum.docx

38 6.1 Bedarfsplanung Gemeindegebiet Stand: _ANLAGE-3_Reduzierung_20-Plätze_Regelbereich Gemeindegebiet KiGa/SpKr-Plätze KiGa-Plätze gem. 12 (1),S.1 KiTaG SpKr-Plätze gem. 12 (3),S.2 KiTaG anrechenb. KiGa-Nachmittagsplätze Plätze im KiGa Groß Förste gesamt Geburtenjahrgänge 50 % der 2- bis < 3-jährigen Kinder % der 3- bis < 4-jährigen Kinder % der 4- bis < 5-jährigen Kinder % der 5- bis < 6-jährigen Kinder gesamt Versorgungsgrad in % KiGa-Plätze gem. 12 (1),S.1 KiTaG 93,54 72,93 71,34 KiGa- und SpKr-Plätze 93,54 72,93 71,34 KiGa-/SpKr-/ Nachmittagsplätze 93,54 72,93 71,34 KiGa-/SpKr-/Nachm.-Plätze/Gr. Förste 98,15 77,71 76,01 gesamt 98,15 77,71 76,01 Fehlbedarf an Plätzen KiGa-Plätze gem. 12 (1),S.1 KiTaG KiGa- und SpKr-Plätze KiGa-/SpKr-/ Nachmittagsplätze KiGa-/SpKr-/Nachm.-Plätze/Gr. Förste gesamt BPlan-Gemeinde Ziff. 6.1

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