öffentliche Sitzung Rat der Stadt Umsetzung des Konjunkturpakets II: Städtisches Familienzentrum Tausendfüßler

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1 Drucksache Nr. 26 /1 PSP-Element Amt für Schule, Jugend und Sport Berthold Klicza öffentliche Sitzung Rat der Stadt Umsetzung des Konjunkturpakets II: Städtisches Familienzentrum Tausendfüßler Beschlussentwurf: Den ergänzenden Planungen für das Familienzentrum Tausendfüßler (Einrichtung einer zweiten U3- Gruppe, zusätzliche Sanierungsmaßnahmen) und einer Umsetzung der dargestellten Maßnahmen im Zeitraum von April bis August 2010 wird zugestimmt. Dr. Müllmann - 1 -

2 Sachverhalt: Im Jugendhilfeausschuss am wurden die Planungen zur Sanierung und Erweiterung des Familienzentrums Tausendfüßler vorgestellt (s. auch Drucksache Nr. 26 vom ). Durch die Verwaltung wurde erläutert, dass die Planung noch in verschiedenen Punkten zu konkretisieren ist. Neben der Abstimmung der Baumaßnahme mit dem Landesjugendamt im Zusammenhang mit dem U3-Ausbau waren noch die Kosten für die Verlagerung der Einrichtung während der Bauzeit zu berücksichtigen. Die Angaben zu den Kosten der Verlagerung wurden in den wesentlichen Punkten von den Fachingenieuren ca. Mitte Januar geliefert, so dass erst jetzt eine Vorlage der Verwaltung zum Thema erfolgen kann. Mit dieser Drucksache wird die aktuelle Kalkulation der Baumaßnahme dargestellt. Bei einem entsprechenden positiven Ratsbeschluss kann eine Umsetzung der Maßnahme bis August 2010 erfolgen. Abstimmung der Planungen zum U3-Ausbau mit dem Landesjugendamt Seit dem Sommer 2009 werden acht U3-Kinder in der Einrichtung betreut. Die Ausbauplanung zur U3-Betreuung sieht im Endausbau für den Tausendfüßler 16 U3-Plätze vor (DS Nr. 23 vom ). Nach Abstimmung mit dem Landesjugendamt können diese beiden U3-Gruppen bei der geplanten Erweiterung im Gebäude untergebracht werden. Das Landesjugendamt hat Planungsänderungen angesprochen, die vom Architekten zwischenzeitlich berücksichtigt wurden: Schaffung eines neuen Nebenraums durch eine Abtrennung, Vergrößerung von Nebenräumen durch geänderte Raumaufteilung. Aus Sicht der Verwaltung ist es insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll, durch die geplante Baumaßnahme jetzt alle U3-Plätze zu schaffen, die für den Tausendfüßler insgesamt vorgesehen sind. Die zusätzliche U3-Gruppe führt jedoch zu einem höheren Kostenaufwand für die Gesamtmaßnahme. Insbesondere ergeben sich Aufwendungen für die Gestaltung und Einrichtung eines weiteren Wickel- und Sanitärbereichs, die Einrichtung der Gruppe und eine kleinkindgerechte Außengestaltung. Für diese Maßnahmen stehen grundsätzlich U3-Fördermittel des Landes zur Verfügung

3 Die Einrichtung kann damit die folgenden Plätze zur Verfügung stellen: Kindergartenjahr Plätze für 3 6- Jährige U3-Plätze 2008/ / / Nutzung des Edith-Stein-Hauses während der Bauphase Aus verschiedenen Gründen wurde das Edith-Stein-Haus als Ausweichquartier für die ca. fünfmonatige Bauphase von April bis August 2010 gewählt (Verfügbarkeit als städtisches Objekt, relativ gute Erreichbarkeit, Größe des Außengeländes, Nähe zum Wald). Für die Kinder, Eltern und das Personal der KITA stellen der Umzug der gesamten Einrichtung und die provisorische Unterbringung eine schwierige Aufgabe dar. In einer Elternversammlung im vergangenen Monat wurden die Planungen zur Verlagerung der Einrichtung von den anwesenden Eltern positiv aufgenommen. Bei der Verlagerung der Einrichtung fallen insbesondere Kosten an für Transport von Möbeln / Material Anschlüsse Edith-Stein-Haus (Wasser, Strom, Heizung) Malerarbeiten (SCI-Moers) Brandschutzmaßnahmen (Abschottung Treppenhaus, Abdichtung Türen) Sanitärcontainer (da nur 2 WCs im Haus nutzbar) Herrichten Außenbereich (mit Eigenleistung der Eltern) Grundreinigung Verschiedene Kostenpositionen für die Verlagerung wurden in diesen Tagen von den Fachingenieuren kalkuliert. Insgesamt ist für Umzug und Nutzung des Edith-Stein-Hauses mit Kosten von ca zu rechnen

4 Umfang der Sanierung Im Zuge der Planung des Sanierungsumfanges zeigte sich, dass die Grundleitungen am Gebäude zu erneuern sind. Eine vollständige Dachsanierung ist derzeit noch nicht erforderlich. Es ist jedoch sinnvoll, die Lichtkuppeln über der Eingangshalle zu erneuern, da hier auch eine neue Innendecke geschaffen wird. Diese Maßnahmen mit einem Kostenumfang von ca sollen bei einer Förderung über das Konjunkturpakte bzw. die U3-Förderung ebenfalls berücksichtigt werden. Es ist das Ziel, die Substanz des Gebäudes durch Sanierungsmaßnahmen dauerhaft zu erhalten und gleichzeitig den Erfordernissen für die U3-Betreuung gerecht zu werden. Finanzielle Auswirkungen In der Gesamtkalkulation sind damit die Kosten für die zweite U3-Gruppe, die Verlagerung der Einrichtung während der Bauphase und der zusätzliche Sanierungsaufwand zu berücksichtigen. Es ergibt sich damit ein Gesamtaufwand für die Baumaßnahme von ca Mit diesem Kostenrahmen werden die Fördermöglichkeiten aus dem Konjunkturpaket und der U3-Investitionsförderung komplett ausgeschöpft. Kalkulation (ca.) Ertrag / Einnahme Investitionsförderung U3 Konjunkturpaket Aufwand / Ausgabe Baukosten / Sanierung Außenanlagen Einrichtung Nebenkosten Architekt / Fachplaner Verlagerung Edith-Stein-Haus Eigenanteil der Stadt

5 Im Haushalt 2009 und im Haushaltsplanentwurf 2010 werden bisher Aufwendungen von insgesamt dargestellt. Über die Veränderungsliste zum Haushalt 2010 ist somit der Differenzbetrag von für die zweite U3-Gruppe zu berücksichtigen. Das Land bezuschusst bei maximalen Aufwendungen von für die beiden U3-Gruppen 90 % der Kosten (= ). Der Eigenanteil der Kommune beträgt damit für zwei Gruppen bzw für eine Gruppe. Für die zweite U3-Gruppe, die bisher in der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt wurde, ergibt sich damit ein zusätzlicher Eigenanteil der Stadt von in Vorläufige Haushaltsführung Die Baumaßnahme soll vor dem (verschobenen) Beginn des kommenden Kindergartenjahres und der Aufnahme von neuen Kindern in die KITA beendet werden. Nach Umsetzung erster Maßnahmen für die U3-Gruppe in 2009 soll die Beauftragung der Gewerke für die Hauptmaßnahme kurzfristig und vor einer voraussichtlichen Genehmigung des Haushaltes 2010 erfolgen. Vor der Genehmigung des Haushalts 2010 und der derzeitigen Phase der vorläufigen Haushaltsführung sind Maßnahmen nur zulässig, wenn eine rechtliche Verpflichtung besteht oder sie für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Eine rechtliche Verpflichtung zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren und zum Ausbau der Betreuung ist durch das KiBiZ und das Kinderförderungsgesetz (KiföG) gegeben. Zur adäquaten Betreuung der Kleinkinder im Tausendfüßler sind die beschriebenen Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen notwendig. Bei Umsetzung der Maßnahme erfolgt eine Bindung des entsprechenden Investitionsvolumens für den Haushalt Dr. Müllmann - 5 -

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