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1 Drucksache Nr. 23 /4 Amt für Schule, Jugend und Sport Berthold Klicza öffentliche Sitzung Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat der Stadt Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ): Ausbau der U3-Betreuung Gebäudesituation KITA Mäusevilla Beschlussentwurf: Zur Beauftragung von Planungsleistungen und Bestandsaufnahmen in 2010 für den weiteren U3- Ausbau werden Mittel in Höhe von aus dem Sachkonto Investitionsmittel für Sporteinrichtungen außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Dr. Müllmann - 1 -

2 Sachverhalt: Der Rat der Stadt hat der in der Drucksache Nr. 23/3 dargestellten U3-Ausbauplanung bis zum Jahr 2013 einstimmig zugestimmt. Zur Umsetzung der Ausbauplanung sind in den kommenden Monaten vorbereitende Arbeiten erforderlich. Mit dieser Drucksache wird der weitere Ablauf zur Umsetzung des U3-Ausbaus dargestellt. In der städtischen KITA Mäusevilla sollten in den Sommerferien 2010 kleinere Gebäudemaßnahmen umgesetzt werden. Dabei zeigten sich Mängel bei der Standsicherheit von Geschossdecken. Die Umbaumaßnahmen mussten gestoppt werden. Einzelne Räume der KITA wurden gesperrt. Über den Sanierungsaufwand in der KITA und die Auswirkungen für den U3-Ausbau in Kamp-Lintfort informiert die Verwaltung mit dieser Vorlage. U3-Ausbau bis 2013 Um die gesetzlichen Vorgaben zur Bereitstellung von U3-Plätzen erfüllen zu können, sind erhebliche Investitionen der freien Träger und der Stadt in den Kindertageseinrichtungen erforderlich. Abhängig von der weiteren demographischen Entwicklung und vom Nachfrageverhalten ist die Ausbauplanung vom Amt für Schule, Jugend und Sport in der Folgezeit zu aktualisieren. Bei einer ersten Abfrage im Sommer 2010 zeigte sich, dass für ca. 30 U3-Kinder kein Platz in einer KITA oder in Tagespflege angeboten werden konnte. Bei ca. 150 vorhandenen U3-Plätzen in KITAs und Tagespflege hält sich der Nachfrageüberhang damit im Rahmen. Weitere detaillierte Abfragen zur Angebots- und Nachfragesituation werden folgen. Es ist dabei zu erwarten, dass ein größeres Angebot von U3-Plätzen auch die Nachfrage beeinflusst. Ein größeres Angebot soll auch im Bereich der Tagespflege geschaffen werden. Die Situation zur Tagespflege in Kamp-Lintfort wird in einer separaten Drucksache dargestellt. Für die KITAs im städtischen Eigentum ist der folgende Ablauf zum Ausbau der U3-Plätze vorgesehen: KITA Zeitpunkt der Fertigstellung AWO-Sudermannstraße Terhardtshof AWO-Kattenstr Mäusevilla Löwenzahn

3 Anzahl der KITA-Gruppen und weitere U3-Plätze in den einzelnen Einrichtungen wurde so festgelegt, dass das gesamtstädtische Ziel des U3-Ausbaus 2013 erreicht werden kann. Planungsänderungen für einzelne KITAs haben damit eine Auswirkung auf die Gesamtplanung. Nach den Erkenntnissen in der Mäusevilla ergeben sich derzeit für die zukünftige Ausrichtung des Standortes mehrere Fragezeichen. Im Folgenden werden daher die Gebäudesituation in der Mäusevilla und mögliche Auswirkungen für die Gesamtplanung dargestellt. Gebäudesituation KITA Mäusevilla Um mit einer ersten U3-Gruppe in der KITA zum starten zu können, sollten kleinere Umbaumaßnahmen in einem Gruppen- und Nebenraum im 1. OG und im Sanitärbereich durchgeführt werden. Zudem waren Brandschutzmaßnahmen (Rauchschutztür im Flur) vorgesehen. Die Arbeiten wurden vom Amt für Gebäudewirtschaft so beauftragt, dass ein relativ reibungsloser Start ins Kindergartenjahr zu erwarten war. Bei Beginn der Arbeiten während der Schließungszeit der Einrichtung zeigten sich nach Entfernen der abgehängten Decken verschiedene Schäden und Risse an der Betondecke. Diese Schäden waren im Vorfeld nicht erkennbar. Die Arbeiten wurden daher eingestellt. Das Fachamt beauftragte einen Statiker mit der Untersuchung der Deckenkonstruktionen. Seit dem liegt der Bericht des Statikers vor. Der Statiker kommt dabei zu den folgenden Ergebnissen: Die Risse in der Decke über dem Erdgeschoss sind statisch unbedenklich. Eine relativ einfache Sanierung der vorhandenen Schäden (Risse, Abplatzungen) ist möglich. Die Decke über dem Gruppenraum im 1. OG weist erhebliche Schäden auf. Der Raum kann bis zu einer Sanierung nicht mehr genutzt werden. Grund für diese Schäden ist die Nutzung des darüber liegenden Dachraums als Turnraum. Soll dieser Raum als Turnraum weiter genutzt werden, ist eine sehr aufwändige Sanierung und Verstärkung der Decke notwendig. Es ist daher zu entscheiden, ob es wirtschaftlich vertretbar ist, die Nutzung an dieser Stelle in der jetzigen Form fortzuführen. Der Turnraum wurde ebenfalls gesperrt. Für die KITA ergeben sich damit erhebliche Einschränkungen für die aktuelle Nutzung. Vor der Wiederaufnahme des Betriebs am erfolgten Abstimmungsgespräche mit den Beteiligten. Das KITA-Team konnte dabei sicherstellen, dass der Betrieb wieder aufgenommen wurde. Die Stadtverwaltung appellierte mit einer Pressemitteilung an die Eltern, die Kinder bis zum En

4 de der Schulsommerferien nur zur KITA zu bringen, wenn dies notwendig ist. Die Stadt wird die Elternbeiträge für die Abwesenheitszeiten erstatten. Es zeigte sich, dass zum ca. die Hälfte der Eltern die Kinder nicht zur KITA brachten. In verschiedenen Fällen erfolgten Anrufe der Eltern beim Amt für Schule, Jugend und Sport. Auf den Turnraum wird die Einrichtung längere Zeit verzichten müssen. Es war jedoch ein Ersatz für den gesperrten Gruppen- und Nebenraum zu schaffen. Um den Betrieb der KITA aufrecht zu erhalten und die fehlenden Räume zu ersetzen, wurden verschiedene Möglichkeiten geprüft (u. a. Verlagerung der Gruppe, Anmieten von Räumen im nahen ehemaligen Holstein-Haus). Es wurde gemeinsam beschlossen, als Ersatz für Gruppen- und Nebenraum einen Container neben dem KITA- Gebäude aufzustellen. Der Container wurde Ende August aufgestellt. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen wurden die U3-Kinder aufgenommen. Das KITA-Team improvisiert derzeit, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Unter Berücksichtigung der Umstände, ist die KITA mit der jetzigen Zwischenlösung zufrieden. Mäusevilla: Sanierung / Ausbau für U3-Betreuung Wie angesprochen, sind die Alternativen für eine Sanierung im Zusammenhang mit Art und Umfang einer weiteren Nutzung zu sehen. Der geplante U3-Ausbau ist damit nochmals auf den Prüfstand zu stellen. Neben weiteren Räumlichkeiten, die für U3-Kinder zu schaffen sind, ist für die KITA ein Turnraum zur Verfügung zu stellen. In den kommenden Monaten ist eine umfassende Planung zu erstellen, die sämtliche Erfordernisse berücksichtigt. Neben Fragen zur Finanzierbarkeit ist die Planung mit dem Landesjugendamt abzustimmen. Bei entsprechenden Vorlaufzeiten ist mit dem Beginn von Sanierungs-, Um- oder Anbaumaßnahmen frühestens Anfang 2011 auszugehen. Die Sanierungsmaßnahmen sind dabei mit dem geplanten U3-Ausbau in der KITA Mäusevilla gleichzeitig umzusetzen. Beauftragung von Planungsarbeiten für den weiteren U3-Ausbau in Kamp-Lintfort Das Beispiel Mäusevilla zeigt, dass Um- und Ausbaumaßnahmen im Altbestand häufig zu einem nicht vorhersehbaren Aufwand führen. Neben dem reinen Umbau ergeben sich oft zusätzliche Erfordernisse beim Brandschutz und bei der Fluchtwegsituation. Die Verwaltung hat in einem ersten Schritt die Umbauerfordernisse für die genannten städtischen KITAs grob ermittelt. Es handelt sich dabei um zusätzliche Aufgaben der kommenden Monate, die neben dem laufenden Aufgabenkatalog (u. a. Umsetzung Konjunkturpaket) zu erfüllen sind. Diese Aufgaben beziehen sich in erster Linie auf Planungsaufgaben und den Bereich des Amtes für Ge

5 bäudewirtschaft. Da diese zusätzlichen Aufgaben nicht mit den vorhandenen personellen Ressourcen abgedeckt werden können, soll auch Sicht der Verwaltung eine externe Beauftragung der Planungsleistungen erfolgen. Wie in der Drucksache 23/3 dargestellt, ist für die fünf städtischen Einrichtungen nach einer pauschalen Kostenschätzung mit einem Kostenvolumen von ca. 2,1 Mio. zu rechnen. Dabei sind jedoch nicht die Sanierungskosten für die Mäusevilla und noch nicht absehbare Erfordernisse beim Umbau in den anderen Einrichtungen berücksichtigt. Es ist daher mit deutlich höheren Gesamtkosten zu rechnen. Investitionen in der genannten Größenordnung erwirken rd Honorarkosten bei 96%iger Fremdvergabe der Leistungen. Durch Mitwirkung bei der Grundlagenermittlung und der Planungsleistungen, Übernahme der überwiegenden Tätigkeitsfelder bei Durchführung der Vergaben und Übernahme der Oberbauleitung verbleiben etwa 25% der Architekten-/Ingenieurbelastung bei hervorragender externer Aufgabenerfüllung, bis zu 40% (bei nicht befriedigender Aufgabenerfüllung) beim Amt für Gebäudewirtschaft. Durch die Arbeitsverdichtung der letzten Jahre ist mit dem vorhandenen Personal das nicht mehr zu bewältigen. Finanzierung / Landesmittel Es wurde mehrfach festgestellt, dass die Landesförderung bei U3-Investitionen unzureichend ist. Zudem erfolgte vor einigen Wochen eine Mitteilung des Landesjugendamtes mit dem Hinweis auf fehlende Landesmittel zur Förderung von Maßnahmen. Es ist nicht absehbar, ob eine weitere Landesförderung nach den Richtlinien bis 2013 erfolgen kann. Bisher wurden Maßnahmen zum U3-Ausbau meist begonnen, ohne eine Förderzusage des Landes zu haben. Das sah das Landesprogramm auch ausdrücklich vor, um einen zügigen Ausbau in den Kommunen zu ermöglichen. Das Finanzierungsrisiko bei ausbleibender Landesförderung trägt jedoch der Träger bzw. die Kommune. Nach aktueller Mitteilung des Landesjugendamtes kann ab sofort grundsätzlich nur noch mit Maßnahmen begonnen werden, wenn eine Förderzusage erteilt wurde. Wegen der langwierigen Genehmigungsverfahren können damit kaum Aussagen zur zeitlichen Umsetzung von Maßnahmen gemacht werden. Finanzierungsbedarf für die Mäusevilla Bis zum Sanierungsbeginn ergeben sich Kosten für Bereitstellung und Miete der Containerräume. Die einmaligen Kosten für Anlieferung, Aufbau, Anschlüsse und Abbau betragen ca

6 Die monatlichen Mietkosten liegen bei 1.025,33. Eine Finanzierung dieser Kosten erfolgt aus dem Sachkonto "Hochbaumaßnahmen U3- Förderprogramm Mäusevilla". Da der überwiegende Teil der Arbeiten in der Mäusevilla nicht umgesetzt wurde, sind unter diesem Sachkonto noch entsprechende Mittel vorhanden. Für die U3-Umbaumaßnahmen sind Landesmittel von in den Haushalt eingestellt worden. Da die Maßnahme nicht umgesetzt werden konnte, können derzeit keine Landesmittel beantragt und abgerufen werden. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme 2011 können Landesmittel bei einem Anbau auch in größerem Umfang beantragt werden. Es kommt damit nicht zu einem Einnahmeausfall aber einer Verschlechterung für den Haushalt 2010 wegen der zeitlichen Verschiebung. Sanierungs- und Baukosten sind zu ermitteln und im Zusammenhang mit der Haushaltsaufstellung 2011 zu sehen. Planungskosten für U3-Ausbau in den städtischen KITAs Mit den Planungen durch ein externes Planungsbüro soll möglichst kurzfristig begonnen werden. Auf Grundlage der Kostenschätzung von 2,1 Mio. und weiterer zu erwartender Kosten ergeben sich für die Planungsleistungen Honorarkosten in 2010 von ca sowie Kosten für die Bestandsaufnahme von (Summe = ). Weitere Planungskosten bis zur genannten Höhe von ca ergeben sich ab Eine Deckung dieser Kosten kann durch die Position "Investitionsmittel für Sporteinrichtungen: Fußballsportanlage Franzstr." (Sachkonto , ) erfolgen. Nach dem Zeitplan werden die im Haushalt 2010 veranschlagten Mittel nicht vollständig in diesem Jahr benötigt. Dr. Müllmann - 6 -

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