öffentliche Sitzung Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat der Stadt
|
|
- Etta Bretz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Drucksache Nr. 23 /10 Amt für Schule, Jugend und Sport Berthold Klicza öffentliche Sitzung Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat der Stadt Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hier: Investitionsförderung / Finanzierung von Baumaßnahmen an KITAs Beschlussentwurf: Zur Deckung des finanziellen Mehrbedarfs für die Neubaumaßname KITA Mäusevilla werden die investiven Maßnahmen "Schulhoferneuerung Niederrheinschule ( )" und "Kanalbaumaßnahmen ( )" verschoben. Eine Deckung des Mehrbedarfs von für die Erweiterung und den Umbau der KITA Sudermannstraße erfolgt durch Verschieben der Maßnahme "Umbau KITA AWO Kattenstraße". Dr. Müllmann Anlage(n): Grundrissplan KITA Sudermannstraße Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW - 1 -
2 Sachverhalt: Der Um- und Ausbau der örtlichen Kindertageseinrichtungen ist eine notwendige Voraussetzung, um den Rechtsanspruch auf einen U3-Platz ab dem KITA-Jahr 2013/14 umsetzen zu können. Die Kommunen sind neben einer Beteiligung des Landes an den Betriebskosten auch auf eine ausreichende Investitionsförderung angewiesen. Nach den aktuellen Mitteilungen des Landes wird diese Investitionsförderung zurückgefahren bzw. vorzeitig beendet. Mit dieser Drucksache werden die Auswirkungen für die Ausbauplanung in Kamp-Lintfort dargestellt. Über den Planungsstand zur Neubaumaßnahme KITA Mäusevilla wird Frau Walter (Architektin) in der Ausschusssitzung informieren. Aussagen zur Finanzierungssituation werden im Folgenden gemacht. Investitionsförderung Im Jahr 2008 legte das Land ein Förderprogramm mit einer Laufzeit bis 2013 auf. Im Rahmen dieses Programms ist eine Bezuschussung je neuem U3-Platz bei einem Umbau oder einer Neubaumaßnahme in der KITA vorgesehen. Während gerade bei Neubaumaßnahmen wegen der relativ geringen Förderhöhe erhebliche Eigenanteile der Träger notwendig werden, so war doch zumindest zu erwarten, dass es sich um eine verlässliche Förderung bis 2013 und dem Jahr des Rechtsanspruchs auf einen U3-Platz handelt. Bereits frühzeitig zeigte sich, dass die vom Bund und vom Land zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen. Trotz ergänzender Landesmittel bleibt es bei dieser Situation. Nach einer Mitteilung des Landes Ende Januar 2012 werden nun die noch verbleibenden Restmittel von 165 Mio pauschal an die Kommunen verteilt (fachbezogene Pauschale). Unter der Berücksichtigung von Zahlungsrückflüssen ergibt sich für Kamp-Lintfort in den Jahren 2012 bis 2013 ein restlicher Förderbetrag von ca Nach den noch umzusetzenden Um- und Ausbaumaßnahmen an KITAs in Kamp-Lintfort errechnen sich Fördermittel nach der Richtlinie von ca. 1,7 Mio. Damit ergibt sich eine Finanzierungslücke von ca. 1,2 Mio. Gebäudemaßnahmen und Planungen in Kamp-Lintfort seit 2008 Die Gebäudeplanungen erfolgen durch die Stadt für die eigenen KITAs und die freien Träger in Zusammenarbeit mit der Stadt. Die Planungen sind jeweils mit dem Landesjugendamt abzustimmen. An sieben KITAs sind die Maßnahmen beendet bzw. werden derzeit durchgeführt. Eine Förderung erfolgte in einem Umfang von ca. 1,2 Mio (s. folgende Tabelle)
3 Für fünf KITAs wurden bereits Förderanträge gestellt. Da Planungen noch verändert werden mussten oder sich ein Klärungsbedarf des Landesjugendamtes ergab, wurde über diese Anträge noch keine Entscheidung getroffen. Derzeit wird durch das Landesjugendamt geklärt, ob für diese Maßnahmen noch eine reguläre Mittelbewilligung in Betracht kommt oder ob grundsätzlich auch die fachbezogene Pauschale einzusetzen ist. Nach einer ersten telefonischen Rückmeldung des Landesjugendamtes ist für die dort vorliegenden Anträge nicht mehr mit einer Mittelbewilligung zu rechnen. Stehen keine "regulären" Landesmittel für diese beantragten Maßnahmen zur Verfügung stehen, vergrößert sich die Finanzierungslücke für die Kommune bzw. die Träger auf bis zu 1,2 Mio. Die Planungen für die verbleibenden fünf KITAs sind teilweise noch nicht abgeschlossen: AWO Sudermannstraße: Planung und Kalkulation liegen seit dem vor KITA Mäusevilla: Planungsvarianten werden vorgestellt KITA St. Marien: Möglichkeit der Verlagerung der KITA in das Kirchengebäude wird geprüft KITA Löwenzahn: Planungsphase für einen Neubau 2013 läuft an ev. KITA Regenbogen: Konzeptionserstellung des Trägers erfolgt Für diese Maßnahmen ist eine Antragstellung nach den Förderrichtlinien nicht mehr möglich
4 Investitionsförderung U3 KITA Landesförderung bewilligte Anträge nach Richtlinie: Spatzennest Tausendfüßler St. Paulus Kleine Oase bewilligt über Pauschalen: Arche (Pauschale 2010) St. Barbara (Pauschale 2011) Terhardtshof Einrichtung (Pauschale 2011) laufende Anträge: Pusteblume Altes Rathaus St. Josef AWO Kirchenkampstr. (Umbau 2012) AWO Kattenstr. (?) ca zukünftige Projekte: AWO Sudermannstr. (Umsetzung 2012) Mäusevilla ( ) St. Marien ( ?) Löwenzahn (2013) ev. Regenbogen (?) ca zur Verfügung stehende Mittel Restmittel Pauschale 2011: Pauschale 2012:
5 Weiteres Vorgehen in Kamp-Lintfort Bei einer weiteren Gültigkeit der Förderrichtlinie errechnet sich für die Stadt Kamp-Lintfort ein Eigenanteil von ca. 2 Mio für die Investitionsmaßnahmen der KITAs in freier Trägerschaft und der städtischen KITAs. Eine Mehrbelastung von bis zu 1,2 Mio für die Stadt wegen einer vorzeitig auslaufenden Landesförderung ist in der Finanzplanung nicht darstellbar. Während die Maßnahmen mit einer hohen Priorität noch zeitnah umgesetzt werden sollen, können derzeit für weiter Maßnahmen keine zusätzlichen Haushaltsmittel in Aussicht gestellt werden. Bei den Maßnahmen mit Priorität handelt es sich um die KITAs, bei denen schon U3-Plätze ohne notwendige Umbauten geschaffen wurden und deren Planungen grundsätzlich feststehen. Hinzu kommt der Neubau der KITA Mäusevilla, die bei den investiven städtischen Maßnahmen einen vorrangigen Stellenwert hat. Eine Umsetzung soll ab 2012 erfolgen für KITA AWO Sudermannstraße (städt. Gebäude): Differenzierungs- und Ruheraum plus Sanitärbereich für die vierte Gruppe mit U3-Kindern KITA AWO Kirchenkamp: Umbau des Sanitärbereichs für die U3-Gruppe KITA Mäusevilla: Neubau Die Fördersumme nach der Richtlinie beträgt für diese drei Objekte in der Summe ca Mit der fachbezogenen Pauschale stehen jedoch lediglich ca zur Verfügung. Sofern dies trotz der angespannten Haushaltslage darstellbar sein sollte, kann ein Ausgleich nur über den Haushalt 2013 erfolgen. Bei der Haushaltsaufstellung 2013 sind die Möglichkeiten für einen Ausgleich der wegfallenden Landesförderung in Höhe von ca zu prüfen. Ob und ggf. wann weitere Maßnahmen an KITAs der freien Träger und der Stadt umgesetzt werden können, ist derzeit nicht absehbar. Mit den Trägern sind entsprechende Gespräche zu führen
6 KITA Mäusevilla Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am den Standort der neuen KITA festgelegt. Nach einer ersten Behandlung der Thematik im Gestaltungsbeirat Anfang Februar 2012 wurden Planungsvarianten erstellt, bei denen verstärkt gestalterische Aspekte berücksichtigt werden. Nach einer Informationsveranstaltung in der KITA und der Beachtung pädagogischer Gesichtspunkte wird die Planung in der Ausschusssitzung von der Architektin vorgestellt. Es ist weiterhin das Ziel, den Neubau zum KITA-Jahr 2013/14 fertigzustellen. Die Finanzierungssituation für den Neubau wurde in der Drucksache Nr. 23/8 dargestellt. Danach ergibt sich aktuell ein zusätzlicher Finanzierungsaufwand für die Stadt in Höhe von ca Zur Deckung dieses Mehrbedarfs wurden in der Ratssitzung am von der Verwaltung Maßnahmen benannt, die zeitlich verschoben werden könnten: Schulhofmaßnahme an der Niederrheinschule ( ) Kanalbauvorhaben ( ) Ein entsprechender Beschluss der politischen Gremien zur Deckung des Mehraufwandes ist erforderlich. KITA AWO Sudermannstraße Erst bei weiter zurückgehenden Kinderzahlen ist es möglich, mit der vorhandenen Gruppenzahl in Kamp-Lintfort genügend Plätze für Regelkinder (3-6 Jahre) und ausreichende U3-Plätze anzubieten. Um Regelkindern jetzt Plätze anbieten zu können, hat die KITA Sudermannstraße zum KITA- Jahr 2011/12 eine vierte Gruppe eingerichtet. Diese Gruppe soll zukünftig auch U3-Kinder betreuen. Ein Umbau der Sanitäreinrichtung zur Pflegeeinheit und ein Anbau für einen Differenzierungs- und Ruheraum ist erforderlich. Bei der Aufstellung des Haushaltes 2011/2012 lag noch keine konkrete Planung für den Umbau und die Erweiterung der KITA Sudermannstraße vor. Es wurden Ausgaben für die Baumaßnahme und Einrichtung von veranschlagt. Planungskosten werden separat berücksichtigt. Bei Veranschlagung einer Landesförderung von weist der Haushalt für die Maßnahme einen kommunalen Zuschussbedarf von aus. Durch die Architektin wurde Ende Februar 2012 eine mit der KITA, dem Träger und der Stadt abgestimmte Planung erstellt. Nach der Kostenschätzung ergeben sich Bau- und Einrichtungskosten in Höhe von ca Bei einer Förderung nach den bisherigen Grundsätzen errechnet sich ein Zuschuss von Kommunale Eigenmittel werden damit in Höhe von notwendig
7 Zuschuss an die evangelische Kirchengemeinde für den Ausbau der KITA Arche Die Stadt Kamp-Lintfort beteiligt sich an den Investitionen der freien Träger, um zusätzliche U3- Plätze zu ermöglichen. Die Höhe der städtischen Zuschüsse wurde festgelegt (s. DS Nr. 23/3 vom ). Grundsätzlich erfolgt ein Zuschuss der Stadt in Höhe von 50% der ungedeckten Kosten. Für den Umbau und die Erweiterung der KITA Arche fiel dieser Zuschuss bisher deutlich geringer aus. Da die Maßnahme zum damaligen Zeitpunkt bereits lief und ein Ausgleich über einen höheren Zuschuss für die evangelische KITA Regenbogen hergestellt werden sollte, lag noch keine endgültige Entscheidung vor. Planungen für die KITA Regenbogen werden derzeit noch nicht konkret verfolgt, da sich der Träger bei der KITA-Betreuung neu positioniert. Daher ist aus Sicht der Verwaltung und unter Berücksichtigung der finanziellen Zwänge des Trägers ein Zuschuss für die KITA Arche zu gewähren, der dem Zuschuss für die KITAs der anderen Träger entspricht. Es errechnet sich damit ein städtischer Zuschuss von : anerkannte Baukosten: abzüglich Landesförderung: Trägeranteil: städtischer Anteil (bereits abgerechnet): verbleibende Kosten: davon 50 %: Eine Finanzierung dieses städtischen Zuschusses ist im laufenden Haushaltsjahr nicht möglich. Eine Berücksichtigung erfolgt im Rahmen der Haushaltsaufstellung Im Rahmen des Gesamthaushaltes ist dann vom Rat über die Bezuschussung zu entscheiden. Weiterer U3-Ausbau in Kamp-Lintfort Der bisher aufgestellte Fahrplan bei der Realisierung der weiteren Bau- und Ausstattungsmaßnahmen erfüllt die vom Land vorgegebene Quote für U3-Plätze ab 2013/14. Eine verlässliche Finanzplanung für die Kommunen ist jedoch die notwendige Voraussetzung für den weiteren U3-Ausbau. Durch das vorzeitige Auslaufen der Landesförderung ist diese Verlässlichkeit nicht mehr gegeben. Es wird damit zumindest zu einer zeitlichen Streckung der weiteren Ausbaupläne kommen. Ob und in welchem Umfang eine stärkere städtische Finanzierung in weiteren Jahren möglich ist, ist derzeit nicht absehbar. Durch die noch zu besetzende Stelle der Tagesstättenbedarfsplanung ist eine Neuberechnung der U3-Versorgung vorzunehmen. In welchem Umfang U3-Plätze ab 2013/14 fehlen und ob Klageverfahren bei Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf die Stadt Kamp-Lintfort zukommen, wird die zukünftige Entwicklung zeigen
8 Konnexitätsverfahren zum U3-Ausbau Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW vom hat sich das Land an den kommunalen Kosten für den U3-Ausbau zu beteiligen. Falls die Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden positiv verlaufen, ist mit einem Gesetzentwurf bis Mai 2012 zu rechnen. Derzeit ist die Frage strittig, in welchem Umfang die Investitionsförderung des Landes auf eine Bezuschussung der Betriebskosten angerechnet werden kann. Ein Belastungsausgleich soll an die Kommunen im KITA-Jahr 2011/12 durch eine einmalige Zahlung erfolgen. Ab dem KITA-Jahr 2012/13 soll der Finanzierungsanteil des Landes an den KiBiz- Kindpauschalen erhöht werden (s. Anlage). Es ist damit gegenüber den aktuellen Haushaltsdaten eine Verbesserung für den städtischen Etat zu erwarten. In welchem Umfang sich eine Entlastung ergibt, ist derzeit noch unklar. Es ist jedoch festzustellen, dass der Konnexitätsausgleich unabhängig von der auslaufenden Investitionsförderung zu sehen ist. Für die Stadt Kamp-Lintfort besteht damit weiterhin die unbefriedigende Situation ausbleibender Fördermittel des Landes für notwendige Investitionen in KITAs. Finanzielle Auswirkungen: Der dargestellte Sachverhalt hat eine stärkere finanzielle Belastung der Stadt Kamp-Lintfort zur Folge und verzögert oder verhindert gleichzeitig die Realisierung verschiedener geplanter Maßnahmen. Mit den freien Trägern sind darüber noch konkrete Gespräche zu führen. Die in dieser Drucksache angeführten Punkte führen zu den folgenden finanziellen Abweichungen gegenüber den bisherigen Haushaltsplanungen: Wegfall der Landesförderung von bis zu 1,2 Mio bei Umsetzung aller KITA-Planungen. Bereits bei Umsetzung der Maßnahmen mit der höchsten Priorität (Mäusevilla, Sudermannstr. und Kichenkampstr.) fehlen Landesmittel von ca in 2013 für die Mäusevilla. Für die KITA Sudermannstraße fallen die Baukosten 2012 höher aus. Zur Finanzierung des Neubaus der KITA-Mäusevilla sind investive Maßnahmen des Haushaltes 2012 zu verschieben. Bei der Haushaltsaufstellung 2013 ist ein Zuschuss von an die evangelische Kirchengemeinde zu berücksichtigen. Damit ergeben sich Veränderungen für den Haushalt 2012: - 8 -
9 KITA Mäusevilla: Zur Deckung des überplanmäßigen Mehrbedarfs von werden die Maßnahmen Schulhoferneuerung an der Niederrheinschule ( ) und Kanalbaumaßnahmen ( ) verschoben. KITA AWO Sudermannstraße Die Baukosten von liegen um über dem Haushaltsansatz. Der Haushalt 2012 beinhaltet Investitionsausgaben für die KITA AWO Kattenstraße in Höhe von Die Planungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Eine Realisierung erfolgt nicht in Damit kann eine Deckung für den Um- und Ausbau an der Sudermannstraße erfolgen. Dr. Müllmann - 9 -
öffentliche Sitzung Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat der Stadt
Drucksache Nr. 23 /4 Amt für Schule, Jugend und Sport 12.08.2010 Berthold Klicza öffentliche Sitzung Jugendhilfeausschuss 22.09.2010 Haupt- und Finanzausschuss 05.10.2010 Rat der Stadt 26.10.2010 Umsetzung
Mehröffentliche Sitzung Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat der Stadt
Drucksache Nr. 23 /8 Amt für Schule, Jugend und Sport 08.09.2011 Heiko Brodermann Berthold Klicza öffentliche Sitzung Jugendhilfeausschuss 28.09.2011 Haupt- und Finanzausschuss 11.10.2011 Rat der Stadt
Mehröffentliche Sitzung Rat der Stadt Umsetzung des Konjunkturpakets II: Städtisches Familienzentrum Tausendfüßler
Drucksache Nr. 26 /1 PSP-Element 1.100.06.02 Amt für Schule, Jugend und Sport 18.01.2010 Berthold Klicza öffentliche Sitzung Rat der Stadt 26.01.2010 Umsetzung des Konjunkturpakets II: Städtisches Familienzentrum
Mehr3. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).
216 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren RdErl. des Ministeriums für Generationen,
Mehrden kommunalen Spitzenverbänden (KSV) in Nordrhein-Westfalen
Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden (KSV) in und dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes - nachfolgend als Vereinbarungspartner bezeichnet- über Eckpunkte
Mehr- im Rahmen des Investitionsprogramms im Zeitraum zwischen dem 18. Oktober 2007 und dem 31. Dezember 2013,
216 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren RdErl. des Ministeriums für Generationen,
MehrFachbereich Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur. Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Kultur- und Sportausschuss
Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 374 Vorstandsbereich I Verfasser Herr Schlotzhauer Fachbereich Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur Öffentliche Sitzung Datum 01.02.2016
Mehrdavon Tagesstättenplätze: 15 Plätze 47 Plätze 0 Plätze davon Tagesstättenplätze: 23 Plätze 49 Plätze 0 Plätze
I. Katholische Einrichtungen 1. 4 Kath. Kirchengemeindeverband St. Antonius und Benediktus Lörickerstr. 37a Gesamtkosten 100,00% 606.890,04 Friesenstr. 81 vorher 3 x T3 = 65 Pl. Eigenmittel 20,60% 125.000,00
MehrRichtlinien zur finanziellen. Förderung von Projekten der. DRK Ortsvereine im. DRK Kreisverband Groß-Gerau e. V.
Richtlinien zur finanziellen Förderung von Projekten der DRK Ortsvereine im DRK Kreisverband Groß-Gerau e. V. Inhalt 1. Vorwort... 3 2. Förderziel... 4 3. Förderung... 4 3.1. Fördermöglichkeiten... 4 3.2.
MehrNummer der Vorlage: 104/2017
Stadtverwaltung 02.06.2017 Limbach-Oberfrohna Büro OB-023.321/he Nummer der Vorlage: 104/2017 Beratungsfolge Termin Status Kultur-, Jugend- und Sozialausschuss 13.06.2017 öffentlich, beschließend Gegenstand:
MehrBeschlussvorlage. Amt / Fachbereich. Amt für Familie, Bildung und Sport
Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage Amt / Fachbereich Datum Amt für Familie, Bildung und Sport 31.01.2014 Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Vorlagen Nr. öffentlich Sitzungstermin Ausschuss
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 8 vom Seite 173 bis 192
Seite 1 von 7 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 8 vom 24.3.2016 Seite 173 bis 192 216 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen
Mehr38 Satzung zur Förderung des Vereinslebens
der Stadt Herborn im Lahn-Dill-Kreis i. d. F. vom 01.07.2013 Präambel Die Förderung von Spiel, Sport und Kultur zum Wohle der Bürger ist ein Hauptanliegen der Stadt Herborn. Durch eine freiwillige Förderung
MehrVorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 410 /14
TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 410 /14 öffentlich Datum 09.09.2014 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/01 - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für
MehrZum Ausgleich dieser Aufgaben stellt das Land Brandenburg den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zusätzliche Mittel zur Verfügung.
2 Begründung: Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes vom Juni 2007 ist das Landesprogramm zur Kompensatorischen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung als eine neue Aufgabe
MehrVorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Bremen, 01.04.2016 Bearbeitet von: Wilfried Wojke Tel.: 361 6658 Anna-Marie Jäger Tel.: 361 6658 Lfd. Nr. 68/16 Vorlage für die Sitzung
MehrRegionalkonferenz Kita 2016 in Vlotho (17.02.), Unna (18.02.) und Münster (19.02.)
Regionalkonferenz Kita 2016 in Vlotho (17.02.), Unna (18.02.) und Münster (19.02.) 1 Februar 2016 I I. U3-Ausbau: Sachstand, Ausblick II. Ü3-Ausbau: Ausgangslage, Richtlinienentwurf/Eckpunkte, Antworten
MehrBetriebsnahe Kindertagesbetreuung
Betriebsnahe Kindertagesbetreuung Voraussetzungen, Erfahrungen, Fördermöglichkeiten JALTA Köln, 17.06.2010 Betriebsnahe Kindertagesbetreuung ein aktuelles kommunales Thema? Die Zahl der Anfragen im LJA
MehrVorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /13
TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 4335 /13 öffentlich Datum 09.01.2013 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 60/10 Zentrales Gebäudemanagement - Beratungsfolge: Sitzungstermin: U. A.
MehrKinderbetreuung in den Kommunen. Bürgermeister-Seminar des Städte- und Gemeindebundes NRW. Schloss Krickenbeck, Nettetal. August/September 2011
Kinderbetreuung in den Kommunen Bürgermeister-Seminar des Städte- und Gemeindebundes NRW Schloss Krickenbeck, Nettetal August/September 2011 StGB NRW 2011 Folie 1 Bürgermeister-Seminar - 2011 - Nettetal
MehrKooperation Familienberatung und Familienbildung mit Familienzentren. Neue Fördersystematik ab dem Haushaltsjahr 2018
Kooperation Familienberatung und Familienbildung mit Familienzentren Neue Fördersystematik ab dem Haushaltsjahr 2018 Förderprinzip Umstellung des Förderverfahrens auf eine fachbezogene Pauschale nach 29
MehrLANDTAG NORDRHEIN-\I\/ESTFALEN 17. WAHLPERIODE G 17/ A4. Vereinbarung über die Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfaien Der Minister Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes, 4090 Düsseldorf I JanUar209
MehrDer Oberbürgermeister Mönchengladbach, Fachbereich Schule und Sport -
Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, 03.05.2016 -Fachbereich Schule und Sport - Beratungsvorlage Vorlagen-Nr. 1615/IX öffentlich X nichtöffentlich Beratungsfolge: Bezirksvertretung Nord 11.05.2016 Bezirksvertretung
MehrFaktenblatt zum Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren (U3) in Kindertageseinrichtungen
LVR-Fachbereich Kommunikation Presseinformation Faktenblatt zum Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren (U3) in Kindertageseinrichtungen Die Schlagwörter U3-Ausbau und Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz
MehrLandkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Richtlinien. Stand: November 2009
Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Jugendarbeit Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln für investive Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Spree-Neiße
MehrVorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /13
Kita Felbelstraße, Felbelstraße 6, 47799 Krefeld, Anpassung der Tageseinrichtung, Stufenplan IIa/U3, hier: Vorstellung der Planung für den U3-Ausbau TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 15.03.2017 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung,
Mehrr _ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/ 1793 alle Abg.
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin r--------_ Mimsterlum für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Spo des Landes Nordrhem-Westfalen,
MehrGemeinde Schwalmtal Der Bürgermeister
Gemeinde Schwalmtal Der Bürgermeister Vorlage Nr. : 898/ 09 Datum : 27.05.2009 Aktenzeichen : 51 13 60 Fachbereich : Jugend, Senioren und Soziales Verwaltungsvorlage öffentlich Betreff: Kindergarten Gangesallee;
MehrInformationsblatt zur Kita Gründung
Informationsblatt zur Kita Gründung Sie interessieren sich für die Gründung einer eigenen Kindertageseinrichtung die nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) gefördert wird? Dann haben wir für Sie nachfolgend
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 1069 2014 Verkündet am 22. September 2014 Nr. 207 Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt
Mehrzuständiges Amt I Einbringer Jugendamt
Landkreis Rostock zuständiges Amt I Einbringer Jugendamt Beschlussvorlage für den Jugendhilfeausschuss am 20.Juli 2016 Aufgabe/Betreff Beschluss zur Neufassung der Prioritätenliste des Landkreises Rostock
MehrVereinbarung zur Finanzierung des Krippenausbaus
Kindertagesstätten Vereinbarung zur Finanzierung des Krippenausbaus Sachstand zur Umsetzung der Vereinbarung und Auswirkungen auf das Finanzierungssystem des Kreises Rendsburg-Eckernförde Hintergründe
MehrKindergartenentwicklungsplan
Kindergartenentwicklungsplan der Stadt Radevormwald für die Kindergartenjahre 2018/19 2020/21 (Beschlussfassung vom Rat der Stadt Radevormwald vom 18.09.2018) (Aufgestellt vom Amt für Schule, Kultur und
MehrUmsetzung des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An den Landschaftsverband Rheinland Landesjugendamt 50663 Köln An den Landschaftsverband Westfalen-Lippe
MehrVorlage zur Kenntnisnahme
18. Wahlperiode Drucksache 18/0495 30.08.2017 Vorlage zur Kenntnisnahme Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Abgeordnetenhaus von Berlin
MehrFAQs Sicherstellungsrichtlinie der KVB. Zuschuss für die Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Arztes/Psychotherapeuten
FAQs Sicherstellungsrichtlinie der KVB Zuschuss für die Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Arztes/Psychotherapeuten 1 Wofür können die Fördermittel verwendet werden? Der Zuschuss für die
MehrKindertagesbetreuung NRW aktuell
Kindertagesbetreuung NRW aktuell Dagmar Friedrich Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen www.chancen.nrw Kindertagesbetreuung NRW aktuell - KINDERTAGESBETREUUNG
MehrVorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 899 /15
TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 899 /15 öffentlich Datum 07.01.2015 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/0 JHP - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss
MehrRichtlinien Kommunales Förderprogramm Aus alt mach neu
Richtlinien Kommunales Förderprogramm Aus alt mach neu Präambel: Der Gemeinde-und Ortschaftsrat haben sich als politisches Schwerpunktthema zum Ziel gesetzt die historische Oberstadt und den Ortskern in
MehrWIE KÖNNTE MAN ZU GELD FÜR DIE MODERNISIERUNG DER BAHNANLAGE KOMMEN? Mögliche Geldgeber in den Bundesländern
WIE KÖNNTE MAN ZU GELD FÜR DIE MODERNISIERUNG DER BAHNANLAGE KOMMEN? Mögliche Geldgeber in den Bundesländern FÖRDERMITTEL DER EUROPÄISCHEN UNION Aber: Leider gibt es keine gezielte Förderung des Sportstättenbaus
MehrGesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern -Kinderbildungsgesetz (KiBiz) - Stadt Erwitte Der Bürgermeister 1
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern -Kinderbildungsgesetz (KiBiz) - Stadt Erwitte Der Bürgermeister 1 bisherige Regelung: Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) Rechtsanspruch
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4681 18. Wahlperiode 11.10.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Soziales, Gesundheit,
MehrAndrea U. Asch MdL, Grüne NRW
Anforderungen an ein Kindergartengesetz Qualität der Kindergärten als Einrichtungen der Elementarerziehung soll steigen Stärkung des Bildungsauftrags Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexiblere
MehrE n t w u r f. Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
E n t w u r f Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern 1 Zusätzliche Mittel und Verteilung (1) 1 Das Land zahlt den
MehrBarrierefreier Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Karlsruhe
Amt für Schulen und öffentlichen Personennahverkehr Az.: 23.31002-797.751-3438517 Sitzungsvorlage KT/16/2017 Barrierefreier Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Karlsruhe TOP Gremium
MehrAntrag auf einen Zuschuss der Stadt Zschopau
Antrag auf einen Zuschuss der Stadt Zschopau Reg.-Nr: Posteingang: 1. Daten Name des Antragstellers... Anschrift......... Telefon... Rechtsform des Antragstellers... Vereinsvorsitzender/ Projektleiter...
MehrKindergartenentwicklungsplan
Kindergartenentwicklungsplan 2018 www.schwerte.de/rathaus Gliederung Gesetzesgrundlagen und Beschlussfassung JHA vor dem 15. März Entwicklung der Kinderzahlen Geburten (Prognosedaten) Versorgungsgrad Zielbetreuungsquote
MehrBS-Beschluss öffentlich B608-22/17
BS-Beschluss öffentlich B608-22/17 Beschlussdatum: 05.10.2017 öffentlich: Ja Drucksachen-Nr.: Erfassungsdatum: 06/1128 22.08.2017 Einbringer: Dez. II, Stabsstelle Stadtsanierung Beratungsgegenstand: Prioritätenliste
MehrErster Nachtragshaushaltsplan
Erster Nachtragshaushaltsplan Stadt Hemmoor Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Hemmoor, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr vom Aufgrund der 40 und 84 ff. insbesondere 87 der Niedersächsischen
MehrDie Förderung breiter streuen statt auf wenige Projekte zu konzentrieren
1 Ministerium für Verkehr und Infrastruktur LGVFG Landesverkehrsfinanzierungsgesetz Die Förderung breiter streuen statt auf wenige Projekte zu konzentrieren Sachstand und Argumente für die neuen LGFVG-Förderregelungen
MehrInvestitionskostenförderung in der Kindertagesbetreuung
in der Kindertagesbetreuung LWL-Landesjugendamt Westfalen 1 Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020 Neue Betreuungsplätze und Maßnahmen zum Erhalt von Plätzen für Kinder bis zum
MehrAuszugsweise Abschrift der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. März 2009
Auszugsweise Abschrift der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. März 2009 Die Gemeindevertretersitzung wird um 20.00 Uhr durch den Vorsitzenden eröffnet. Er begrüßt die anwesenden
MehrNeue Gemeinderäume in Vilsen. Vorstellung der Konzepte auf dem Visitationssonntag am
Neue Gemeinderäume in Vilsen Vorstellung der Konzepte auf dem Visitationssonntag am 21.9.2014 Neue Gemeinderäume in Vilsen. Konzepte: 1. Der Ist-Zustand mit zwei Gemeindehäusern. 2. Renovierung Am Hohen
MehrFortbildungsvereinbarung in Nordrhein-Westfalen Schwerpunkt Sprachbildung und Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen
Fortbildungsvereinbarung in Nordrhein-Westfalen Schwerpunkt Sprachbildung und Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen Fragen und Antworten (FAQ) (Stand: Januar 2019) Teil b) Einsatz der Fachbezogene Pauschalen
MehrEs wird von folgender Aufteilung auf die Kindergartenjahre ausgegangen:
1. Zahl der zu berücksichtigenden Plätze Anlage Die Zahl der in die Kostenfolgeabschätzung einzubeziehenden Plätze (Leistungsempfänger im Sinne von 3 KonnexAG) beträgt 67.405. Das ist die Differenz zwischen
MehrFristenübersicht für Träger und Jugendämter im Bereich der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen (Stand: Januar 2016)
LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht Fristenübersicht für Träger und Jugendämter im Bereich der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen (Stand: Januar 2016) monatlich Träger bis zum
MehrNr. 71 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 27. August
Nr. 71 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 27. August 2012 539 Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern
MehrRichtlinien zur Förderung der Spielgruppen im Rahmen des Ausbaus von verlässlichen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren
Richtlinien zur Förderung der Spielgruppen im Rahmen des Ausbaus von verlässlichen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren Zuwendungszweck: Der Kreis Coesfeld gewährt nach Maßgabe der 25 und
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/223 19. Wahlperiode 28.09.2017 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes Federführung: Ministerium
MehrLandtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2482 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung
MehrAlle bis zum geborenen Kinder werden in der Regel zum eingeschult.
Stadt Goch Der Bürgermeister Az.: V.51-51.15.10 Drucksache-Nr. 26 /2018 vom 14.02.2018 öffentliche Beratung Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Jugendhilfeausschuss 01.03.2018 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes
MehrGemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage -
Gemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage - Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2014 Datum: 04.12.2014 Sachbearb.: Heike Kling Aktenzeichen: 023.12/fa öffentlich TOP 7 Änderung der Richtlinien über
MehrIn diesem Faktenblatt finden Sie Antworten auf die folgenden Fragen:
LVR-Fachbereich Kommunikation Presseinformation Faktenblatt zum Ausbau der Plätze für Kinder in Kindertagesbetreuung Die Schlagwörter U3-Ausbau und Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz stehen für eine in
MehrBeschlussvorlage. Betrifft: Veränderungsverzeichnis der Personal- und Versorgungsaufwendungen und - auszahlungen
X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Veränderungsverzeichnis der Personal- und Versorgungsaufwendungen und - auszahlungen Beschlussdarstellung: Für das Jahr 2013 wird der Personaletat
MehrK i B i z Kinderbildungsgesetz NRW. Eckpunkte und Grundlagen zur Reform des GTK
K i B i z Kinderbildungsgesetz NRW Eckpunkte und Grundlagen zur Reform des GTK GTK - Novelle I. Ausgangslage Moderiertes Verfahren der Firma Kienbaum (Vereinbarung aller Beteiligten vom 29. Juni 2006)
MehrWas ist bisher passiert? Wie lautet der Prüfauftrag? Wie funktioniert die Finanzierung mit KiBiz? Welche Folgen hat eine Ausgründung der Kitas?
Was ist bisher passiert? Wie lautet der Prüfauftrag? Wie funktioniert die Finanzierung mit KiBiz? Welche Folgen hat eine Ausgründung der Kitas? Wie geht es weiter? Mönchengladbach Kitas sollen GmbH werden
Mehr0500 H. Berichtsanträge der Fraktion der CDU zum Haushaltsplan 2018/2019 Einzelplan 27/Bezirke. Seite HH- Plan. Lfd. Nr.
1 Berichtsanträge der Fraktion der zum Haushaltsplan 2018/2019 Einzelplan 27/Bezirke 0500 H 1. 220 27 Zuweisung an und Programme für Bezirke; Gruppenübersicht 1. Wie gliedern sich die Schuldendiensthilfen
MehrJugendhilfeausschuss Kreisausschuss Kreistag
KREIS WESEL Drucksache 814/VIII VIII. Wahlperiode 2009-2014 Betreff: Satzungen des Kreises Wesel über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder sowie zur Kindertagespflege
MehrGemeinsame Erziehung von Kinder mit und ohne Behinderung in. im Rheinland
Gemeinsame Erziehung von mit und ohne Behinderung in im Rheinland 02.09.2008 Die Drei Säulen der Integrativen Erziehung Erste Säule heilpädagogische Gruppen 237 Gruppen mit 2094Plätzen Zweite Säule integrative
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/597 7. Wahlperiode 11.07.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg und Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Geburtenzahlen und
Mehröffentlich Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung
Der Oberbürgermeister III/51 Krützberg, 3483 21.02.2012 Beschlussvorlage öffentlich Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung Rat der Stadt 22.02.2012 Entscheidung Jugendhilfeausschuss 05.03.2012 Kenntnisnahme
MehrZeitpunkt der Folgenutzung für Zielgruppen der WFB-Förderung geschaffen (siehe II.).
Beabsichtigte Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität des sozialen Mietwohnungsneubaus (WFB) und der Förderung aller Arten von Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen (RL Flü) Der Bedarf an geeignetem
MehrKinderbetreuung (U3/Ü3)
Kinderbetreuung (U3/Ü3) 2012-06-05 Einrichtung von Kinderbetreuungsplätzen (U3/Ü3) im Gebäude Kopperpahler Allee 54 In seiner vorangegangen Sitzung hatte der Ausschuss für Schule, Kinder und Jugend einstimmig
MehrBeauftragter der Evangelischen Kirchen im Lande Rheinland-Pfalz Herrn Kirchenrat Dr. Thomas Posern Grosse Bleiche Mainz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Postfach 2964 55019 Mainz Kreisverwaltungen, Verwaltungen der kreisfreien Städte und Verwaltungen der kreisangehörigen Städte mit eigenem Jugendamt im Land
MehrKommunale Richtlinie für die Stadt Dessau-Roßlau zur Mittelvergabe aus dem Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Kommunale Richtlinie für die Stadt Dessau-Roßlau zur Mittelvergabe aus dem Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Instrument: Verfügungsfonds 1. Geltungsbereich, Ziele und Aufgaben des
MehrRichtlinie der Gemeinde Rangsdorf über die Kultur-, Umwelt- und Sportförderung vom
Richtlinie der Gemeinde Rangsdorf über die Kultur-, Umwelt- und Sportförderung vom 07.02.2013 I. Ziele der Förderung Die Gemeinde Rangsdorf gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie finanzielle Zuwendungen
MehrRichtlinien des Kreises Steinburg zur Förderung von Kindertageseinrichtungen in der Fassung der 5. Änderung vom
Richtlinien des Kreises Steinburg zur Förderung von Kindertageseinrichtungen in der Fassung der 5. Änderung vom 04.02.2013 Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Steinburg hat am 22.02.2001, 19.11.2003,
MehrDezernat III Az. Datum Nr. 523 / Betrifft Antrag Nr. 141/06 Antragsteller/in: CDU-Fraktion
Informationsvorlage Dezernat III Az. Datum 25.10.2006 Nr. 523 / 2006 Betreff: Stadtpflegebericht Mannheim 2004: Umsetzungsprogramm und Mannheimer Sonderprogramm Stationäre Altenhilfe 2002 Betrifft Antrag
MehrBRÜCKEN IN DIE ZUKUNFT
1 BRÜCKEN IN DIE ZUKUNFT SCHWERPUNKTE BRÜCKEN IN DIE ZUKUNFT: 800 Millionen Euro + 20 Millionen Euro Fördervollzugskosten AUSGESTALTUNG FINANZBEZIEHUNGEN Kommunen - Freistaat 2017 bis 2020 KOMMUNALPAKET
MehrRichtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten (Förderprogramm Jung kauft Alt Junge Leute kaufen alte Häuser )
Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten (Förderprogramm Jung kauft Alt Junge Leute kaufen alte Häuser ) Um jungen Leuten und Familien mit Kindern den Erwerb von Wohneigentum in Oerlinghausen
MehrVorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 819 /14
TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 819 /14 Öffentlich Datum 19.10.2015 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/01 - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für
MehrKreis Wesel Der Landrat
Kreis Wesel Der Landrat Hausanschrift: Reeser Landstraße 31 46483 Wesel Kreis Wesel Der Landrat Postfach 10 11 60 46471 Wesel An die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie an alle Kreistagsmitglieder
MehrRichtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald über die Gewährung von Zuweisungen für Strukturmaßnahmen und besondere Bedarfe (Strukturfondsrichtlinie)
Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald über die Gewährung von Zuweisungen für Strukturmaßnahmen und besondere Bedarfe (Strukturfondsrichtlinie) 1. Zuwendungsgegenstand 1.1 Der Landkreis fördert gemäß
MehrRichtlinie zur Förderung von Vereinen und Kulturgruppen der Bergstadt Eibenstock. (V ereinsförderrichtlinie) Präambel
I,... tf I I ) C ) Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Kulturgruppen der Bergstadt Eibenstock V ereinsförderrichtlinie) Der Stadtrat von Eibenstock hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2002 die nachstehende
Mehr2231-A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. vom 14. März 2018, Az.
2231-A Richtlinie zur Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege und zur Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen
MehrRichtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten. A. Gegenstand der Förderung
Richtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten A. Gegenstand der Förderung Die Region Hannover fördert im Rahmen der jeweils bereitgestellten Haushaltsmittel 1. die Schaffung neuer Plätze in Kindertagesstätten
MehrRichtlinie über die finanzielle Förderung energetischer Sportstättensanierung in der Region Hannover. 1. Zuwendungszweck
Richtlinie über die finanzielle Förderung energetischer Sportstättensanierung in der Region Hannover 1. Zuwendungszweck Die Region Hannover fördert unter folgenden Aspekten die energetische Sanierung und
MehrENTWICKLUNG DER KINDERTAGESBETREUUNG IN HAMBURG DIRK BANGE
ENTWICKLUNG DER KINDERTAGESBETREUUNG IN HAMBURG DIRK BANGE LEA-Vollversammlung am 12.12.2017 in Hamburg + 13.700 BETREUTE KRIPPENKINDER IN KITAS UND KINDERTAGESPFLEGE (+ 118%) 23,8% 11.635 26,6% 13.124
MehrFörderung der inklusiven Kindertagespflege in Bayern: (Stand 11/2018)
Förderung der inklusiven Kindertagespflege in Bayern: (Stand 11/2018) Gerade für Kinder mit Behinderung ist eine individuelle und wohnortnahe Betreuung oft besonders wichtig. Mit dem Förderfaktor 4,5 für
MehrVorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 581 /14
TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 581 /14 öffentlich Datum 20.10.2014 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 402 - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2017 Nr. 26 vom Seite 801 bis 818
Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2017 Nr. 26 vom 17.8.2017 Seite 801 bis 818 216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und
MehrSchulverband Ratzeburg Ratzeburg,
Schulverband Ratzeburg Ratzeburg, 19.05.2011 - Sonderausschuss Gemeinschaftsschule - Hiermit werden Sie zur 10. öffentlichen Sitzung des Sonderausschusses Gemeinschaftsschule am Dienstag, 31.05.2011, 18:15
MehrAnreizförderung in den Programmen Aktive Kernbereiche in Hessen und Stadtumbau in Hessen im Rahmen der Städtebauförderung
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Anreizförderung in den Programmen Aktive Kernbereiche in Hessen und Stadtumbau in Hessen im Rahmen der Städtebauförderung - Informationen
MehrOberbürgermeister Michael Jann
Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Tourismus der Großen Kreisstadt M O S B A C H 26. Juni 2012 Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Tourismus
MehrAnlage I Förderung von Kindertageseinrichtungen
Anlage I Förderung von Kindertageseinrichtungen zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und angestellter Kindertagespflege 1. Gesetzliche Grundlage Gem. 25 Abs.
MehrRichtlinie zur Förderung der Innenentwicklung Main-Steigerwald
Richtlinie zur Förderung der Innenentwicklung Main-Steigerwald Die Mitgliedsgemeinden der ILE-Region Main-Steigerwald Stadt Gerolzhofen, Gemeinden Donnersdorf, Dingolshausen, Michelau, Markt Oberschwarzach,
Mehr