öffentliche Sitzung Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat der Stadt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "öffentliche Sitzung Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat der Stadt"

Transkript

1 Drucksache Nr. 23 /8 Amt für Schule, Jugend und Sport Heiko Brodermann Berthold Klicza öffentliche Sitzung Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat der Stadt Kinderbildungsgesetz (KiBiz) / Gebäudesituation KITA Mäusevilla Beschlussentwurf: Für die KITA Mäusevilla ist ein Neubau zu planen. Die Planungen und die Finanzierung sind in der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorzustellen. Die konsumtiven Mehrerträge für Familienzentren und U3-Pauschalen können im Rahmen der unechten Deckung zur Finanzierung des Mehraufwands in diesem Bereich herangezogen werden. Dr. Müllmann Anlage(n): Kostenschätzung - 1 -

2 Sachverhalt: Mit dieser Drucksache informiert die Verwaltung über die Auswirkungen des KiBiz- Änderungsgesetzes und stellt die Gebäudesituation und die weiteren Planungen für die KITA Mäusevilla vor. Gesetzliche Änderungen (KiBiz) Der Landtag NRW hat in seiner dritten Lesung am das Erste KiBiz-Änderungsgesetz verabschiedet, das am in Kraft getreten ist. Neben sprachlichen Anpassungen beziehen sich die Neuerungen insbesondere auf folgende Aspekte: Planung und Rahmenbedingungen Elternbeitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr Einführung einer durch das Land finanzierten U3-Pauschale Bessere finanzielle Förderung für Kinder mit Behinderungen Bessere finanzielle Ausstattung der Familienzentren Änderung in der Planung und den Rahmenbedingungen Der weitere Ausbau der 45-Stundenbetreuung für die Altersgruppe der über dreijährigen ist durch eine 4 Prozentregelung begrenzt worden. Für Kamp-Lintfort bedeutet dies, dass im kommenden Kindergartenjahr (2012/13) die Anzahl der 45 Stundenplätze von derzeit 411 Plätze lediglich um 16 Plätze auf dann insgesamt 427 Plätze erhöht werden kann. Seit der Einführung des KiBiz sind in Kamp-Lintfort insbesondere die Betreuungsplätze mit einem Stundenumfang von 45 Stunden ausgebaut worden. Im laufenden Kindergartenjahr ist jedes zweite Kind auf einem Betreuungsplatz von 45 Stunden, sodass diese Regelung die Planungsfreiheit eingrenzt, aber keine negativen Auswirkungen auf eine bedarfsgerechte Angebotsgestaltung haben wird. Familienzentren Laut Erlass des Ministeriums (Familien, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW) ist die Auswahl der Einrichtungen die sich zum Familienzentrum NRW zertifizieren lassen auf kommunaler Ebene zu treffen und durch den Jugendhilfeausschuss zu beschlissen. Diese durch Erlass geregelte Vorgehensweise wird im ersten KiBiz-Änderungsgesetz nun als Gesetz formuliert. Familienzentren müssen neben der Zertifizierung zum Familienzentrum NRW zukünftig in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen werden ( 16 Absatz 6 Erstes KiBiz-Änderungsgesetz). Dadurch wird die koordinierende Gesamtverantwortung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe hervorgehoben

3 Der Jugendhilfeausschuss hatte in 2007 den Fahrplan zum Ausbau der Familienzentren beschlossen. Anerkannte Familienzentren sind KITA Tausendfüßler die katholischen KITAs im Verbund KITA Altes Rathaus KITA Arche Im Anerkennungsverfahren befindet sich die KITA Terhardtshof. Als weitere KITA ist die AWO- Einrichtung auf der Kirchenkampstr. vorgesehen. Damit ist nach dem jetzigen Planungsstand mit sechs Einrichtungen der Endausbau erreicht. Das Ministerium teilt jedoch mit, dass 2011/12 eine Ausbaupause erfolgen soll, um über ein neues Konzept zu beraten. Ob die AWO-Einrichtung Kirchenkampstr. ein Familienzentrum werden kann oder ob diese Möglichkeit vielleicht noch für weitere KITAs besteht, ist damit derzeit unklar. Die jährliche Landesförderung für Familienzentren steigt von auf , in Stadtteilen mit besonderen Herausforderungen auf Da es sich bei der Landesförderung um "durchlaufende Gelder" ohne kommunalen Eigenanteil handelt, erfolgte bisher keine Veranschlagung im Haushalt. Nach den Erfordernissen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements hat jedoch eine Veranschlagung zu erfolgen, so dass sich die folgenden Mehreinnahmen und Mehrausgaben ergeben: Haushaltsjahr 2011 (ab ) Mehreinnahmen für Familienzentren Mehraufwand für Familienzentren Haushaltsjahr 2012 Mehreinnahmen für Familienzentren Mehraufwand für Familienzentren

4 Inklusion Im alten KiBiz wurden Kinder mit Behinderung 1 berücksichtigt und sollten nach Möglichkeit gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. ( 8 Satz 1 KiBiz, 2007). Der in dieser Norm angelegte Gedanke der Integration wird durch das Erste KiBiz-Änderungsgesetz noch stärker betont in dem die Formulierung nach Möglichkeit ersatzlos gestrichen ist. Des Weiteren sind die Elternbeiräte angehalten, die besonderen Interessen von Kindern mit Behinderung und deren Eltern in den Einrichtungen angemessen zu berücksichtigen (vgl. 9 Absatz 4 Erstes KiBiz- Änderungsgesetz). Intention der Landesregierung und der Landschaftsverbände ist es, zunehmend integrative Angebote zu stärken. Zur Novembersitzung des JHA wird hierzu eine Drucksache vorgelegt, in der vertieft auf Aspekte der Integration/Inklusion eingegangen wird. Elternmitwirkung Die Elternmitwirkungsmöglichkeiten werden ausgeweitet. Neben den in den Einrichtungen zu bildenden Elternbeiräten können auf kommunaler Ebene Jugendamtselternbeiräte eingerichtet werden. Die Jugendamtselternbeiräte können ihre Interessen gegenüber dem Träger der Jugendhilfe vertreten und ihnen ist, bei wesentlichen Fragen bezüglich der Kindertageseinrichtungen, durch das Jugendamt die Möglichkeit der Mitwirkung einzuräumen. Auf Landesebene können sich die Jugendamtselternbeiräte zu einem Landeselternbeirat zusammenschließen. Insgesamt wird so die Elternmitwirkung gestärkt und mehr Bürgerbeteiligung eingeräumt. Wenn sich mindestens drei Elternbeiräte in KITAs in Kamp-Lintfort für einen Jugendamtselternbeirat aussprechen, so ist dieser zu gründen. Bei den Wahlen in den KITAs bis Mitte Oktober 2011 wird das Interesse abgefragt. Das weitere Verfahren wird in der AG 78 besprochen. Elternbeitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr Ab August 2011 ist das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei. Über das kommunale Rechenzentrum wurde zwischenzeitlich eine Änderung im Abrechnungsverfahren durchgeführt. Die Eltern haben veränderte Beitragsbescheide erhalten. Das Land hat den Jugendämtern einen Ausgleich für den Einnahmeausfall zu zahlen. Ein Belastungsausgleichsgesetz soll noch erarbeitet werden. Damit die Kommunen nicht in Vorleistung gehen müssen, wurde mit Landesverordnung ein Übergangsverfahren geregelt. Die Kommunen erhalten 5 % der Kindpauschalen der drei- bis sechsjährigen Kinder in KITAs. Im KITA-Jahr 2011/12 erhält Kamp-Lintfort Abschlagszahlungen in Höhe von Die Höhe des Abschlags entspricht in etwa der Höhe der tatsächlichen Elternbeiträge im letzten Jahr vor der Einschulung im KITA-Jahr 2010/11. Die gesetzliche Regelung ist abzuwarten. 1 Von einer Behinderung bedrohte Kinder sind hier mit eingeschlossen

5 U3-Pauschale Durch eine neue U3-Pauschale wird der Einsatz von zusätzlichem Personal in den U3-Gruppen ermöglicht. Die Mittel aus der U3-Pauschale sind in vollem Umfang für zusätzliche Ergänzungskraftstunden einzusetzen. Ein kommunaler Eigenanteil ist nicht erforderlich. Für alle KITAs in Kamp-Lintfort wird eine Pauschale in Höhe von ca im KITA-Jahr 2011/12 gewährt. Für die sechs U3-Gruppen in den städtischen KITAs können damit ca. 50 zusätzliche Personalstunden finanziert werden. An die freien Träger sind die Landesmittel weiterzuleiten. Die Mittel konnten in der städtischen Haushaltsplanung bisher nicht berücksichtigt werden. Es kommt damit kostenneutral zu Mehreinnahmen und Mehrausgaben für den Haushalt: Haushaltsjahr 2011 (ab ) Mehreinnahme U3-Pauschale Mehraufwand Zahlungen an Träger zusätzlicher Personalaufwand der Stadt Haushaltsjahr 2012 Mehreinnahme U3-Pauschale Mehraufwand Zahlungen an Träger zusätzlicher Personalaufwand der Stadt Mäusevilla Sanierung oder Neubau In den vorangegangenen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses wurde wiederholt über den U3- Ausbau und die statischen Probleme im Zusammenhang mit dem geplanten Umbau in der Tageseinrichtung Mäusevilla berichtet. Seit März 2011 ist die Architektin Frau Karin Walter mit den Planungen beauftragt. Im Endausbau war für die Mäusevilla folgende Belegung vorgesehen: 1-mal Gruppenform Ic mit 6 U3-Kindern und 14 Kindern von 3 Jahren bis zur Einschulung 1-mal Gruppenform IIc mit 10 Kindern von 4 Monaten bis 2 Jahre 1-mal Gruppenform IIIb mit 25 Kindern von 3 Jahren bis zur Einschulung - 5 -

6 Das Raumangebot der Tageseinrichtung sollte auf der Grundlage der Anforderung des LVR an die Belegung mit dem o.g. Gruppenprofil angepasst werden. Dazu waren Umbauten im Gebäudebestand und ein Anbau vorgesehen. Im Zuge der Planungen der Baumaßnahmen wurde ein ausführliches statisches Gutachten (Prof. D.-Ing Fastabend, Ingenieurbüro DOMKE) erstellt. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass der Zustand der Decke zwischen 1. OG und Dachgeschoss eine vollständige Erneuerung der Decke erfordert. Um den Brandschutzanforderungen zu genügen, trifft dies auch auf die Decke zwischen EG und 1. OG zu. Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse würden sich die Gesamtbaukosten - brutto- für die Erweiterung und den Umbau der KiTa Mäusevilla (3 Gruppen) auf ca. 2,0 Mio belaufen. Die Kostenschätzung bezieht sich nur auf die von der Sanierung oder dem Umbau betroffenen Räume. Des Weiteren sind keine Kosten für die energetische Sanierung der Mäusevilla (z. B. Dämmung der Dachflächen) berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund ist der Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder in Erwägung zu ziehen. Diesbezüglich ist von Frau Walter eine alternative Kostenschätzung für einen Neubau aufgestellt worden. Als Muster für das Raumprogramm wurde die städtische Tageseinrichtung Tausendfüßler (4 Gruppen) herangezogen. Die Gesamtbaukosten werden bei einem Neubau auf ca. 1,4 Mio geschätzt. Eine detaillierte Gegenüberstellung (An/Umbau zu Neubau) der Projektkosten ist in der Anlage dieser Drucksache beigefügt. Neben den wirtschaftlichen sind auch pädagogische Aspekte im Zusammenhang mit der Gebäudesituation zu berücksichtigen. So wurden bei einer Begehung durch das Landesjugendamt im August 2011 verschiedene Punkte bemängelt, die sich auch bei einer aufwändigen Sanierung nicht oder kaum abstellen lassen: Feuchtigkeit in den Kellerräumen, zu hohe Fensterbrüstungen in den Gruppenräumen, Obergeschoss (auch aus brandschutztechnischer Sicht) für U3-Kinder schlecht geeignet, integrative Betreuung wegen des Treppenaufgangs zum Erdgeschoss kaum möglich. Das Landesjugendamt kommt damit zu der Bewertung, dass ein Umbau fragwürdig erscheint. Unter Berücksichtigung der pädagogischen und wirtschaftlichen Aspekte kommt für die KITA Mäusevilla nur ein Neubau in Betracht

7 Bedarfsplanung Um ein bedarfsgerechtes und wohnortnahes Angebot vorzuhalten, sind für den Endausbau im Jahr 2013 die Einrichtungen im Stadtteil Lintfort wie folgt geplant worden: Einrichtung Träger Gruppen U3-Plätze 3 bis 6 Jahre St. Marien St. Josef Kattenstraße AWO Mäusevilla Stadt Terhardtshof Stadt Gesamt Aufgrund der offenen Situation zur Nachfolgenutzung des Kohlenlagerplatz Norddeutschland, Standort ist primär für eine mögliche Logport-Ansiedlung geeignet sind umfangreiche Baumaßnahmen (Erweiterung von derzeit 3 auf 4 Gruppen) an der Kindertageseinrichtung Terhardtshof zurückzustellen. Eine zusätzliche Kindergartengruppe im Stadtteil Lintfort zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen U3-Platz ist jedoch notwendig. Insgesamt sprechen sowohl wirtschaftliche als auch jugendhilfeplanerische Gesichtspunkte für den Neubau der Kindertageseinrichtung Mäusevilla als 4-Gruppige Einrichtung. Diese Einrichtung könnte in unmittelbarer Nähe zu der jetzigen Einrichtung erbaut werden. Mit dem Planungsamt hat es diesbezüglich schon erste Gespräche gegeben. Ein Ausweichquartier für die Einrichtung, während der Um/Anbauphase muss nicht akquiriert werden. Im Stadtteil Lintfort würde sich die ursprüngliche Planung nur geringfügig verändern und das gesamtstädtische Ziel für den U3-Ausbau ist unverändert zu erreichen. Einrichtung Träger Gruppen U3-Plätze 3 bis 6 Jahre St. Marien St. Josef Kattenstraße AWO Mäusevilla Stadt Terhardtshof Stadt Gesamt Investitionsförderung Auf Grundlage einer Richtlinie für die Jahre 2008 bis 2013 fördert das Land den investiven Ausbau von U3-Plätzen. Da die Investitionsmittel durch das Land zu niedrig angesetzt wurden, werden derzeit kaum reguläre Bewilligungen ausgesprochen. In welchem Umfang Landesmittel in 2012 und 2013 zur Verfügung stehen, ist ungewiss. Unter der Voraussetzung zukünftiger Landesmittel ist vor Baubeginn ein Förderantrag zu stellen. Wegen der genannten Finanzsituation ist damit zu rechnen, dass ein Antrag erst sehr spät geneh

8 migt werden kann. Da die KITA bereits seit einem Jahr provisorisch arbeitet, sollte ein weiterer Zeitverzug auf jeden Fall vermieden werden. Um einen möglichst frühzeitigen Baubeginn zu ermöglichen, kann in einem begründeten Ausnahmefall ein sogenannter vorzeitiger Maßnahmebeginn durch das Ministerium genehmigt werden. Diese Möglichkeit sollte für die Mäusevilla verfolgt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass das Finanzierungsrisiko dann bei der Kommune liegt. Bei den genannten 22 U3-Plätzen für die Mäusevilla ist eine Investitionsförderung von möglich. Landesmittel im Sanierungsfall Nach Auskunft des Landesjugendamtes gibt es neben der U3-Investitionsförderung noch die Möglichkeit der Bezuschussung wegen der nicht wirtschaftlichen Sanierung und des notwendigen Neubaus. Eine Bezuschussung kann bis zu einer Höhe von 50 % der nicht gedeckten Kosten betragen. Über die Höhe der Landesmittel in 2012 können voraussichtlich erst ab Mitte 2012 Aussagen gemacht werden. Ein entsprechender Antrag ist von der Stadt zu stellen. Finanzierungssituation Mäusevilla Die bisherigen Kostenschätzungen können nur eine groben Richtwert darstellen. Danach ergibt sich die folgende Situation: Neubau: Einnahme Investitionsförderung U eventuelle Förderung aus Sanierungsmitteln des Landes Ausgabe noch unklar Neubau einschl. Aussenanlagen Kosten für Gutachten, Containermiete und vorbereitende Arbeiten Einrichtung für U3 Summe Zuschussbedarf ca ca

9 Der Haushalt beinhaltet in den Jahren 2010 bis 2012 Ansätze für U3-Planung und Baukosten. Gleichzeitig wurden auch Fördermittel für einen geringfügigeren U3-Ausbau berücksichtigt. Für die Baumaßnahmen in 2010 vor der Kenntnis über die Baumängel, für die Begutachtungen und die Containerlösung bis zur Fertigstellung fallen Kosten an. Diese Kosten betragen ca Planungskosten für alle U3-Maßnahmen in städtischen KITAs sind von 2010 bis 2012 in Höhe von insgesamt veranschlagt. Auf den Planungsaufwand bei der Mäusevilla entfällt ein Anteil von ca. einem Drittel und damit ca Für die Planung bei den anderen städtischen KITAs soll die Umsetzung durch eine befristete Personalanstellung beim Amt für Gebäudewirtschaft erfolgen. Es zeigt sich die folgende Haushaltssituation: Haushaltsdaten Haushaltsansätze Einnahme Investitionsförderung U3 Haushalt 2011: Haushalt 2012: Summe Haushaltsansätze Ausgabe Planungskosten 2010 bis 2012: Baukosten Haushalt 2010: Baukosten Haushalt 2011: Baukosten Haushalt 2012: Einrichtungskosten Haushalt 2012: Summe Zuschussbedarf gem. Haushaltsplanung

10 Gegenüber den Haushaltsdaten 2011 bis 2012 ergibt sich damit für den Neubau ein zusätzlicher Kostenaufwand für die Stadt von ca Weitere Schritte Es wird nochmals eindrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den genannten Neubaukosten um Schätzwerte handelt. Eine detaillierte Planung ist in den kommenden Wochen zu erstellen und wird in der nächsten Sitzungsfolge vorgestellt. Bei einem Beginn der Baumaßnahme Anfang 2012 ist mit einer Fertigstellung in 2013 zu rechnen. Während Mittel für den Haushalt 2013 noch berücksichtigt werden können, wird es im Haushaltsjahr 2012 zu einem Mehrbedarf kommen. Die genauen Baukosten und der Zahlungsabfluss in 2012 und 2013 sind noch zu ermitteln. Ob für 2012 geplante andere investive Maßnahmen der Stadt zur Finanzierung des Neubaus verschoben werden müssen, ist bis zur kommenden Sitzungsfolge zu klären. Die Planung ist mit dem Landesjugendamt abzustimmen. Die Eltern und das Team der KITA Mäusevilla werden informiert und eingebunden. Fachbezogene Pauschale für den U3-Ausbau Wie bereits dargestellt, werden Anträge aus dem U3-Invstitionsprogramm sehr zögerlich oder gar nicht bewilligt. Um den Kommunen einen gewissen Spielraum für Investitionen zu geben, bewilligte das Land eine fachbezogene Pauschale. Es handelt sich dabei um Pauschalmittel auf Grundlage der KITA-Kinder, die an die Kommunen ausgezahlt wurden. Die Stadt Kamp-Lintfort hat für 2011 und 2012 Mittel von ca erhalten. Da Mittel aber in 2011 tatsächlich verausgabt werden müssen und eine Kombination mit den regulären Fördermitteln nach der Richtlinie nicht möglich ist, können diese Mittel nicht für die Mäusevilla eingesetzt werden. Die katholische Kirche plant einen Umbau der KITA St. Barbara. Fördermittel von wurden eingeplant. Über die fachbezogene Pauschale kann diese Förderung abgedeckt werden. Sofern noch Planungen anderer Träger bis einschließlich 2012 vor einer Umsetzung stehen und die Mittel ausreichen, kann die fachbezogene Pauschale noch für weitere Maßnahmen eingesetzt werden, zum Beispiel auch für Investitionen von Tagsmüttern. Einnahme und Ausgabe sind im Haushalt zu berücksichtigen:

11 Haushaltsjahr 2011 Mehreinnahmen fachbezogene Pauschale Mehrausgabe fachbezogene Pauschale (Zuschüsse an Träger) Haushaltsjahr 2012 Mehreinnahmen fachbezogene Pauschale Mehrausgabe fachbezogene Pauschale (Zuschüsse an Träger) Ein Mehraufwand für Familienzentren und U3-Pauschalen kann im Rahmen der unechten Deckung durch Mehrerträge finanziert werden. Dr. Müllmann

öffentliche Sitzung Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat der Stadt

öffentliche Sitzung Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat der Stadt Drucksache Nr. 23 /10 Amt für Schule, Jugend und Sport 23.02.2012 Berthold Klicza öffentliche Sitzung Jugendhilfeausschuss 14.03.2012 Haupt- und Finanzausschuss 27.03.2012 Rat der Stadt 24.04.2012 Kinderbildungsgesetz

Mehr

öffentliche Sitzung Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat der Stadt

öffentliche Sitzung Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat der Stadt Drucksache Nr. 23 /4 Amt für Schule, Jugend und Sport 12.08.2010 Berthold Klicza öffentliche Sitzung Jugendhilfeausschuss 22.09.2010 Haupt- und Finanzausschuss 05.10.2010 Rat der Stadt 26.10.2010 Umsetzung

Mehr

öffentliche Sitzung Rat der Stadt Umsetzung des Konjunkturpakets II: Städtisches Familienzentrum Tausendfüßler

öffentliche Sitzung Rat der Stadt Umsetzung des Konjunkturpakets II: Städtisches Familienzentrum Tausendfüßler Drucksache Nr. 26 /1 PSP-Element 1.100.06.02 Amt für Schule, Jugend und Sport 18.01.2010 Berthold Klicza öffentliche Sitzung Rat der Stadt 26.01.2010 Umsetzung des Konjunkturpakets II: Städtisches Familienzentrum

Mehr

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /13

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /13 Kita Felbelstraße, Felbelstraße 6, 47799 Krefeld, Anpassung der Tageseinrichtung, Stufenplan IIa/U3, hier: Vorstellung der Planung für den U3-Ausbau TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld

Mehr

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Werden Sie aktiv für Kinder in Kindertageseinrichtungen! Erziehungspartnerschaften Gemeinsam für Kinder Dem Gesetzgeber ist es ernst mit der Erziehungspartnerschaft

Mehr

Alle bis zum geborenen Kinder werden in der Regel zum eingeschult.

Alle bis zum geborenen Kinder werden in der Regel zum eingeschult. Stadt Goch Der Bürgermeister Az.: V.51-51.15.10 Drucksache-Nr. 26 /2018 vom 14.02.2018 öffentliche Beratung Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Jugendhilfeausschuss 01.03.2018 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes

Mehr

Fortbildungsvereinbarung in Nordrhein-Westfalen Schwerpunkt Sprachbildung und Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen

Fortbildungsvereinbarung in Nordrhein-Westfalen Schwerpunkt Sprachbildung und Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen Fortbildungsvereinbarung in Nordrhein-Westfalen Schwerpunkt Sprachbildung und Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen Fragen und Antworten (FAQ) (Stand: Januar 2019) Teil b) Einsatz der Fachbezogene Pauschalen

Mehr

den kommunalen Spitzenverbänden (KSV) in Nordrhein-Westfalen

den kommunalen Spitzenverbänden (KSV) in Nordrhein-Westfalen Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden (KSV) in und dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes - nachfolgend als Vereinbarungspartner bezeichnet- über Eckpunkte

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/223 19. Wahlperiode 28.09.2017 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes Federführung: Ministerium

Mehr

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 16. November 2017 folgendes Gesetz beschlossen:

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 16. November 2017 folgendes Gesetz beschlossen: 17/6 Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 16. November 2017 folgendes Gesetz beschlossen: Gesetz Gesetz Artikel 1 Änderung des Kinderbildungsgesetzes Das Kinderbildungsgesetz vom 30. Oktober 2007 (GV.

Mehr

Gemeinsame Erziehung von Kinder mit und ohne Behinderung in. im Rheinland

Gemeinsame Erziehung von Kinder mit und ohne Behinderung in. im Rheinland Gemeinsame Erziehung von mit und ohne Behinderung in im Rheinland 02.09.2008 Die Drei Säulen der Integrativen Erziehung Erste Säule heilpädagogische Gruppen 237 Gruppen mit 2094Plätzen Zweite Säule integrative

Mehr

Auswirkungen des KiBiz

Auswirkungen des KiBiz .. Auswirkungen des KiBiz (Kinderbildungsgesetzes) Ausgangslage 05. 2006 - Vorlage der Eckpunkte durch Laschet 09. - 12. 2006 Kienbaum + Deufel Am Ende ohne Ergebnis 09.2006 Eigener Vorschlag der kommunalen

Mehr

Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss Kreistag

Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss Kreistag KREIS WESEL Drucksache 814/VIII VIII. Wahlperiode 2009-2014 Betreff: Satzungen des Kreises Wesel über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder sowie zur Kindertagespflege

Mehr

Fristenübersicht für Träger und Jugendämter im Bereich der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen (Stand: Januar 2016)

Fristenübersicht für Träger und Jugendämter im Bereich der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen (Stand: Januar 2016) LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht Fristenübersicht für Träger und Jugendämter im Bereich der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen (Stand: Januar 2016) monatlich Träger bis zum

Mehr

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 899 /15

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 899 /15 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 899 /15 öffentlich Datum 07.01.2015 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/0 JHP - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss

Mehr

Faktenblatt zum Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren (U3) in Kindertageseinrichtungen

Faktenblatt zum Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren (U3) in Kindertageseinrichtungen LVR-Fachbereich Kommunikation Presseinformation Faktenblatt zum Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren (U3) in Kindertageseinrichtungen Die Schlagwörter U3-Ausbau und Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz

Mehr

Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze

Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An den Landschaftsverband Rheinland Landesjugendamt 50663 Köln An den Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Mehr

3. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).

3. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter). 216 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren RdErl. des Ministeriums für Generationen,

Mehr

Satzung der Kreisstadt Bergheim vom zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)

Satzung der Kreisstadt Bergheim vom zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) Satzung der Kreisstadt Bergheim vom 18.03.2016 zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) Der Rat der Kreisstadt Bergheim hat aufgrund der 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren, LVR-Dezernat Jugend Steuerungsdienst LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltungen Kreisverwaltungen -Jugendamt- Im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland Nachrichtlich Kommunale Spitzenverbände Spitzenverbände

Mehr

Fachbereich Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur. Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Kultur- und Sportausschuss

Fachbereich Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur. Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Kultur- und Sportausschuss Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 374 Vorstandsbereich I Verfasser Herr Schlotzhauer Fachbereich Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur Öffentliche Sitzung Datum 01.02.2016

Mehr

Ziele und Wirkungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) - Zwischenbilanz nach einem Jahr. Britta Altenkamp MdL

Ziele und Wirkungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) - Zwischenbilanz nach einem Jahr. Britta Altenkamp MdL Ziele und Wirkungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) - Zwischenbilanz nach einem Jahr Ziele des KiBiz Die Kindertagespflege soll landesgesetzlich geregelt und erstmalig finanziell gefördert werden Die

Mehr

davon Tagesstättenplätze: 15 Plätze 47 Plätze 0 Plätze davon Tagesstättenplätze: 23 Plätze 49 Plätze 0 Plätze

davon Tagesstättenplätze: 15 Plätze 47 Plätze 0 Plätze davon Tagesstättenplätze: 23 Plätze 49 Plätze 0 Plätze I. Katholische Einrichtungen 1. 4 Kath. Kirchengemeindeverband St. Antonius und Benediktus Lörickerstr. 37a Gesamtkosten 100,00% 606.890,04 Friesenstr. 81 vorher 3 x T3 = 65 Pl. Eigenmittel 20,60% 125.000,00

Mehr

- im Rahmen des Investitionsprogramms im Zeitraum zwischen dem 18. Oktober 2007 und dem 31. Dezember 2013,

- im Rahmen des Investitionsprogramms im Zeitraum zwischen dem 18. Oktober 2007 und dem 31. Dezember 2013, 216 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren RdErl. des Ministeriums für Generationen,

Mehr

zuständiges Amt I Einbringer Jugendamt

zuständiges Amt I Einbringer Jugendamt Landkreis Rostock zuständiges Amt I Einbringer Jugendamt Beschlussvorlage für den Jugendhilfeausschuss am 20.Juli 2016 Aufgabe/Betreff Beschluss zur Neufassung der Prioritätenliste des Landkreises Rostock

Mehr

Rundschreiben Nr.42/937/2016

Rundschreiben Nr.42/937/2016 LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltung Kreisverwaltung -Jugendamt- im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland

Mehr

Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII

Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR- Landesjugendamt Rheinland Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - eine Orientierung für die Praxis - Impressum Herausgeber

Mehr

e) In Absatz 5 werden die Wörter "Tagesmütter und -väter" durch das Wort "Tagespflegepersonen" ersetzt.

e) In Absatz 5 werden die Wörter Tagesmütter und -väter durch das Wort Tagespflegepersonen ersetzt. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen - Nr. 18 vom 29. Juli 2011 385 Für den Finanzminister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr zugleich in eigener Ressortzuständigkeit

Mehr

Regionalkonferenz Kita 2016 in Vlotho (17.02.), Unna (18.02.) und Münster (19.02.)

Regionalkonferenz Kita 2016 in Vlotho (17.02.), Unna (18.02.) und Münster (19.02.) Regionalkonferenz Kita 2016 in Vlotho (17.02.), Unna (18.02.) und Münster (19.02.) 1 Februar 2016 I I. U3-Ausbau: Sachstand, Ausblick II. Ü3-Ausbau: Ausgangslage, Richtlinienentwurf/Eckpunkte, Antworten

Mehr

Kinderbetreuung in den Kommunen. Bürgermeister-Seminar des Städte- und Gemeindebundes NRW. Schloss Krickenbeck, Nettetal. August/September 2011

Kinderbetreuung in den Kommunen. Bürgermeister-Seminar des Städte- und Gemeindebundes NRW. Schloss Krickenbeck, Nettetal. August/September 2011 Kinderbetreuung in den Kommunen Bürgermeister-Seminar des Städte- und Gemeindebundes NRW Schloss Krickenbeck, Nettetal August/September 2011 StGB NRW 2011 Folie 1 Bürgermeister-Seminar - 2011 - Nettetal

Mehr

Informationsblatt zur Kita Gründung

Informationsblatt zur Kita Gründung Informationsblatt zur Kita Gründung Sie interessieren sich für die Gründung einer eigenen Kindertageseinrichtung die nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) gefördert wird? Dann haben wir für Sie nachfolgend

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 15.03.2017 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung,

Mehr

GEMEINDE NORDHEIM Az.:

GEMEINDE NORDHEIM Az.: GEMEINDE NORDHEIM Az.: 461.414 Sitzung des Technischen Ausschusses am 12.09.2016 Sitzung des Verwaltungsausschusses am 14.09.2016 Sitzung des Gemeinderates am 16.09.2016 öffentlich Sitzungsvorlage 119/2016

Mehr

Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW

Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW Anforderungen an ein Kindergartengesetz Qualität der Kindergärten als Einrichtungen der Elementarerziehung soll steigen Stärkung des Bildungsauftrags Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexiblere

Mehr

Vorlage für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am

Vorlage für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Bremen, 03.12.2015 Bearbeitet von: Frau Kilian Tel.: 361-10300 Lfd. Nr. 39/16 Vorlage für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.12.2015

Mehr

keiner späteren Phase der Bildungsbiographie. In diesem Sinne haben wir mit allen Beteiligten die begonnene Reform fortgeführt. Im

keiner späteren Phase der Bildungsbiographie. In diesem Sinne haben wir mit allen Beteiligten die begonnene Reform fortgeführt. Im Ziele Investitionen in die frühkindliche h Bildung haben einen Ertrag wie in keiner späteren Phase der Bildungsbiographie. In diesem Sinne haben wir mit allen Beteiligten die begonnene Reform fortgeführt.

Mehr

1 (Fn 9) Antrag auf Gewährung der Landesmittel

1 (Fn 9) Antrag auf Gewährung der Landesmittel Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (Durchführungsverordnung KiBiz - DVO KiBiz) Vom 18. Dezember 2007 (Fn 1) (Fn 2) Aufgrund des 26 Abs. 1 des Kinderbildungsgesetzes KiBiz vom 30. Oktober

Mehr

Amt für Schulen, Jugend und Familie. Bedarfsplan der Kinderbetreuung

Amt für Schulen, Jugend und Familie. Bedarfsplan der Kinderbetreuung KREIS VIERSEN Amt für Schulen, Jugend und Familie splan der betreuung 2012 Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst Kreis Viersen splan der betreuung 2012 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Mehr

Zweites Gesetz zur Änderung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes

Zweites Gesetz zur Änderung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4303 20.11.2018 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes A Problem und Ziel Das 3.

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. für ein Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. 19.

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. für ein Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. 19. 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/6748 04. 09. 2018 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen A. Problem Die Erhebung von

Mehr

Geschäftsordnung des Jugendamtselternbeirat der Stadt Düren

Geschäftsordnung des Jugendamtselternbeirat der Stadt Düren Geschäftsordnung des Jugendamtselternbeirat der Stadt Düren Präambel Grundlage dieser Geschäftsordnung ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder-

Mehr

Kindertagesstätte Südlich Westerwischstrom - Interessenbekundungsverfahren -

Kindertagesstätte Südlich Westerwischstrom - Interessenbekundungsverfahren - Kindertagesstätte Südlich Westerwischstrom - Interessenbekundungsverfahren - Anlage 6a STADT CUXHAVEN DER OBERBÜRGERMEISTER Sitzungsvorlage Nr.: 185/2017 Ausgefertigt am: 22.11.2017 öffentlich Fachdienststelie:

Mehr

Merkblatt über Fördervoraussetzungen, Fristen und Antragsverfahren

Merkblatt über Fördervoraussetzungen, Fristen und Antragsverfahren Merkblatt über Fördervoraussetzungen, Fristen und Antragsverfahren gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs des Landes

Mehr

zur Finanzierung nach KiBiz

zur Finanzierung nach KiBiz Fragen und Antworten zur Finanzierung nach KiBiz Raphaela Eilting 1 Gliederung 1. Stichtagsregelung in 19 Abs. 5 KiBiz 2. Gruppenüberschreitung 18 Abs. 4 KiBiz 3. Monatsdatenerfassung in KiBiz.web 4. 45-Stunden-Betreuungsverträge

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode

LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Gesetz Nr. 1 7 5 0 zur Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes und weiterer Vorschriften Vom 15. Juni 2011 Der Landtag des Saarlandes

Mehr

r _ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/ 1793 alle Abg.

r _ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/ 1793 alle Abg. Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin r--------_ Mimsterlum für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Spo des Landes Nordrhem-Westfalen,

Mehr

Kindergartenentwicklungsplan

Kindergartenentwicklungsplan Kindergartenentwicklungsplan der Stadt Radevormwald für die Kindergartenjahre 2018/19 2020/21 (Beschlussfassung vom Rat der Stadt Radevormwald vom 18.09.2018) (Aufgestellt vom Amt für Schule, Kultur und

Mehr

Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, Fachbereich Schule und Sport -

Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, Fachbereich Schule und Sport - Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, 03.05.2016 -Fachbereich Schule und Sport - Beratungsvorlage Vorlagen-Nr. 1615/IX öffentlich X nichtöffentlich Beratungsfolge: Bezirksvertretung Nord 11.05.2016 Bezirksvertretung

Mehr

1 (Fn 9,15) Antrag auf Gewährung der Landesmittel

1 (Fn 9,15) Antrag auf Gewährung der Landesmittel 216 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 5.11.2016 Normüberschrift Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (Durchführungsverordnung KiBiz - DVO KiBiz) Vom 18. Dezember

Mehr

Kreis Wesel Der Landrat

Kreis Wesel Der Landrat Kreis Wesel Der Landrat Hausanschrift: Reeser Landstraße 31 46483 Wesel Kreis Wesel Der Landrat Postfach 10 11 60 46471 Wesel An die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie an alle Kreistagsmitglieder

Mehr

Kooperation Familienberatung und Familienbildung mit Familienzentren. Neue Fördersystematik ab dem Haushaltsjahr 2018

Kooperation Familienberatung und Familienbildung mit Familienzentren. Neue Fördersystematik ab dem Haushaltsjahr 2018 Kooperation Familienberatung und Familienbildung mit Familienzentren Neue Fördersystematik ab dem Haushaltsjahr 2018 Förderprinzip Umstellung des Förderverfahrens auf eine fachbezogene Pauschale nach 29

Mehr

Gemeinde Schwalmtal Der Bürgermeister

Gemeinde Schwalmtal Der Bürgermeister Gemeinde Schwalmtal Der Bürgermeister Vorlage Nr. : 898/ 09 Datum : 27.05.2009 Aktenzeichen : 51 13 60 Fachbereich : Jugend, Senioren und Soziales Verwaltungsvorlage öffentlich Betreff: Kindergarten Gangesallee;

Mehr

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /14

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /14 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 5979 /14 öffentlich Datum 14.04.2014 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/00 JHP - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss 14.05.2014

Mehr

KiBiz-Revision aktueller Stand

KiBiz-Revision aktueller Stand KiBiz-Revision aktueller Stand Jahrestagung der Jugendhilfeplaner im Rheinland 29. Januar 2014 Angelika Nieling KiBiz Änderungsgesetz (Referentenentwurf) Das Land NRW gibt als Zuschlag ca. 100 Mio. jährlich

Mehr

Das KiBiz enthält in diesem Zusammenhang keine Regelung über die

Das KiBiz enthält in diesem Zusammenhang keine Regelung über die Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Bif.

Mehr

K i B i z Kinderbildungsgesetz NRW. Eckpunkte und Grundlagen zur Reform des GTK

K i B i z Kinderbildungsgesetz NRW. Eckpunkte und Grundlagen zur Reform des GTK K i B i z Kinderbildungsgesetz NRW Eckpunkte und Grundlagen zur Reform des GTK GTK - Novelle I. Ausgangslage Moderiertes Verfahren der Firma Kienbaum (Vereinbarung aller Beteiligten vom 29. Juni 2006)

Mehr

Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - eine Orientierung für die Praxis -

Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - eine Orientierung für die Praxis - LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR- Landesjugendamt Rheinland Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - eine Orientierung für die Praxis - Stand: August

Mehr

Ministerium for Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. llÿil Lebensbildung

Ministerium for Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. llÿil Lebensbildung Ministerium for Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen llÿil Lebensbildung Ziele Investitionen in die frühkindliche Bildung haben einen Ertrag wie in keiner späteren Phase

Mehr

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Bremen, 01.04.2016 Bearbeitet von: Wilfried Wojke Tel.: 361 6658 Anna-Marie Jäger Tel.: 361 6658 Lfd. Nr. 68/16 Vorlage für die Sitzung

Mehr

Wie sozial ist Bremen? - Inklusion auf Kosten sozial benachteiligter Kinder?

Wie sozial ist Bremen? - Inklusion auf Kosten sozial benachteiligter Kinder? BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/528 S Stadtbürgerschaft (zu Drs. 18/507 S) 18. Wahlperiode 25.03.2014 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Wie sozial ist Bremen? - Inklusion

Mehr

Kabinettvorlage. (Landessache)

Kabinettvorlage. (Landessache) Kabinettvorlage (Landessache) Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern ("1. KiBiz-Änderungsgesetz") Referentenentwurf nebst Begründung I. Beschlussvorschlag

Mehr

öffentlich Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung

öffentlich Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung Der Oberbürgermeister III/51 Krützberg, 3483 21.02.2012 Beschlussvorlage öffentlich Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung Rat der Stadt 22.02.2012 Entscheidung Jugendhilfeausschuss 05.03.2012 Kenntnisnahme

Mehr

Rundschreiben Nr. 35/2013

Rundschreiben Nr. 35/2013 LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) 48133 Münster Stadt-/Kreisverwaltung - Jugendamt - im Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe Kopie

Mehr

In diesem Faktenblatt finden Sie Antworten auf die folgenden Fragen:

In diesem Faktenblatt finden Sie Antworten auf die folgenden Fragen: LVR-Fachbereich Kommunikation Presseinformation Faktenblatt zum Ausbau der Plätze für Kinder in Kindertagesbetreuung Die Schlagwörter U3-Ausbau und Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz stehen für eine in

Mehr

Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5

Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5 Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn - Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2016 - Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Unterstützung der im U3-Bereich

Mehr

Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik. Merkblatt für Eltern in Elternzeit

Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik. Merkblatt für Eltern in Elternzeit Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik Merkblatt für Eltern in Elternzeit Elternteile in Elternzeit, die ihre Beschäftigung durch Rückkehr aus der Elternzeit oder innerhalb der Elternzeit

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t Stadt Overath Der Bürgermeister N i e d e r s c h r i f t über die XV/6. Sitzung vom Jugendhilfeausschuss am 09.03.2016 im Bürgerhaus, Hauptstraße 30 (öffentliche Sitzung) Beginn: 19:20 Ende: 20:00 Anwesend

Mehr

1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Goch für das Jahr 2015

1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Goch für das Jahr 2015 Stadt Goch Der Bürgermeister Az.: Drucksache-Nr. 48 /2015-neuvom 08.06.2015 öffentliche Beratung Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Haupt- und Finanzausschuss Rat 18.06.2015 23.06.2015 1. Nachtragssatzung

Mehr

Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern -Kinderbildungsgesetz (KiBiz) - Stadt Erwitte Der Bürgermeister 1

Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern -Kinderbildungsgesetz (KiBiz) - Stadt Erwitte Der Bürgermeister 1 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern -Kinderbildungsgesetz (KiBiz) - Stadt Erwitte Der Bürgermeister 1 bisherige Regelung: Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) Rechtsanspruch

Mehr

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Beitragsfreistellung in den Kindergärten

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Beitragsfreistellung in den Kindergärten Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Beitragsfreistellung in den Kindergärten Umsetzung der gemäß Gesetzentwurf, Drs. 19/5472, geplanten Regelungen - vorbehaltlich der Entscheidung des Gesetzgebers

Mehr

Konzept. Zur gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder. Kommunaler Kindergarten Schulstrasse 2, Hövelhof 05257/

Konzept. Zur gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder. Kommunaler Kindergarten Schulstrasse 2, Hövelhof 05257/ Konzept Zur gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder Kommunaler Kindergarten Schulstrasse 2, 33161 Hövelhof 05257/5009-710 Träger: Gemeinde Hövelhof Schlossstraße 14 33161 Hövelhof

Mehr

Kindertagespflege. Ein Betreuungsangebot in Bewegung. Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen

Kindertagespflege. Ein Betreuungsangebot in Bewegung. Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen Kindertagespflege Ein Betreuungsangebot in Bewegung Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen 1 September 2016 I Julia Kreimer, Fachberatung Kindertagespflege, LWL-Landesjugendamt

Mehr

Nr. 71 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 27. August

Nr. 71 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 27. August Nr. 71 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 27. August 2012 539 Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern

Mehr

Gesetz über die Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Tagespflege (Kindergartengesetz KGaG)

Gesetz über die Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Tagespflege (Kindergartengesetz KGaG) Hinweis: Der Landtag hat das Gesetz zur Änderung des Kindergartengesetzes und des Finanzausgleichgesetzes am 26. März 2003 beschlossen. Der Gesetzesbeschluss sowie der nachstehende Wortlaut des neuen Kindergartengesetzes

Mehr

Beschlussvorlage. Amt / Fachbereich. Amt für Familie, Bildung und Sport

Beschlussvorlage. Amt / Fachbereich. Amt für Familie, Bildung und Sport Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage Amt / Fachbereich Datum Amt für Familie, Bildung und Sport 31.01.2014 Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Vorlagen Nr. öffentlich Sitzungstermin Ausschuss

Mehr

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 410 /14

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 410 /14 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 410 /14 öffentlich Datum 09.09.2014 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/01 - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für

Mehr

Vereinbarung zur Finanzierung des Krippenausbaus

Vereinbarung zur Finanzierung des Krippenausbaus Kindertagesstätten Vereinbarung zur Finanzierung des Krippenausbaus Sachstand zur Umsetzung der Vereinbarung und Auswirkungen auf das Finanzierungssystem des Kreises Rendsburg-Eckernförde Hintergründe

Mehr

Amt für Schulen, Jugend und Familie. Bedarfsplan der Kinderbetreuung

Amt für Schulen, Jugend und Familie. Bedarfsplan der Kinderbetreuung Amt für Schulen, Jugend und Familie splan der betreuung 2014 Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst Kreis Viersen splan der betreuung 2014 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung...

Mehr

Erster Nachtragshaushaltsplan

Erster Nachtragshaushaltsplan Erster Nachtragshaushaltsplan Stadt Hemmoor Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Hemmoor, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr vom Aufgrund der 40 und 84 ff. insbesondere 87 der Niedersächsischen

Mehr

Beitragsfreie Kitas in Barsinghausen

Beitragsfreie Kitas in Barsinghausen Beitragsfreie Kitas in Barsinghausen Katalog von häufig gestellten Fragen (FAQ s) zur neuen Beitragsfreiheit in Kindertageseinrichtungen in Barsinghausen Ein Wort vorweg Am 22.06.2018 hat der Niedersächsische

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode Entwicklung der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode Entwicklung der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3192 5. Wahlperiode 04.02.2010 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Investitionskostenförderung in der Kindertagesbetreuung

Investitionskostenförderung in der Kindertagesbetreuung in der Kindertagesbetreuung LWL-Landesjugendamt Westfalen 1 Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020 Neue Betreuungsplätze und Maßnahmen zum Erhalt von Plätzen für Kinder bis zum

Mehr

Beschlussrealisierung

Beschlussrealisierung Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/937 02.02.2017 Beschlussrealisierung Landesregierung Magdeburg, 31. Januar 2017 Rahmenbedingungen zur Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit verlässlich gestalten

Mehr

Beauftragter der Evangelischen Kirchen im Lande Rheinland-Pfalz Herrn Kirchenrat Dr. Thomas Posern Grosse Bleiche Mainz

Beauftragter der Evangelischen Kirchen im Lande Rheinland-Pfalz Herrn Kirchenrat Dr. Thomas Posern Grosse Bleiche Mainz Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Postfach 2964 55019 Mainz Kreisverwaltungen, Verwaltungen der kreisfreien Städte und Verwaltungen der kreisangehörigen Städte mit eigenem Jugendamt im Land

Mehr

0500 H. Berichtsanträge der Fraktion der CDU zum Haushaltsplan 2018/2019 Einzelplan 27/Bezirke. Seite HH- Plan. Lfd. Nr.

0500 H. Berichtsanträge der Fraktion der CDU zum Haushaltsplan 2018/2019 Einzelplan 27/Bezirke. Seite HH- Plan. Lfd. Nr. 1 Berichtsanträge der Fraktion der zum Haushaltsplan 2018/2019 Einzelplan 27/Bezirke 0500 H 1. 220 27 Zuweisung an und Programme für Bezirke; Gruppenübersicht 1. Wie gliedern sich die Schuldendiensthilfen

Mehr

Das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz).

Das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz). CDU-LandtagsFraktion zum Thema Familienpolitik Bestmögliche Förderung von Anfang an: Das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Zweite und aktualisierte Auflage (Sommer 2008) die landtagsfraktion Familien

Mehr

Mitglieder der. Rheinland

Mitglieder der. Rheinland Mitglieder der Jugendhilfeausschüsse Rheinland am 08. Juli 2011 Bad Honnef Revision Kibiz und mehr.. Gründe für die KiBiz Revision Wert der frühkindlichen Bildung allgemein anerkannt. Steigende Anforderungen

Mehr

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen Vom 6. Mai 1997 (932-75 304-3) GAmtsbl. S. 411 -, zuletzt geändert

Mehr

( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom ) Vom

( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom ) Vom Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in der Stadt Lippstadt ( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom

Mehr

Kapitel Wohnen

Kapitel Wohnen Kapitel 08 400 64 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2018 2017 2018 2016 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 08 400 Dieses Kapitel ist der Budgeteinheit Ministerium für

Mehr

Informationen zum neuen Förderverfahren. Ein erster Schritt auf inklusiven Wegen

Informationen zum neuen Förderverfahren. Ein erster Schritt auf inklusiven Wegen Informationen zum neuen Förderverfahren Ein erster Schritt auf inklusiven Wegen Regionalkonferenzen Rheinland 2014 Folie 1 Paradigmenwechsel bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung Öffnung der Regelsysteme

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 1069 2014 Verkündet am 22. September 2014 Nr. 207 Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt

Mehr

3. NRW-Krippengipfel MFKJKS, 11. April 2013

3. NRW-Krippengipfel MFKJKS, 11. April 2013 3. NRW-Krippengipfel MFKJKS, 11. April 2013 Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Aktueller Sachstand U3-Ausbau 3. Anmeldefristen und Bedarfsmeldeverfahren 4. Investitionszuschüsse a. Landesmittel b. Bundesmittel

Mehr

Richtlinien. Kindertagesstätten im Sinne dieser Richtlinien sind Kindergärten, Horte und andere Tageseinrichtungen

Richtlinien. Kindertagesstätten im Sinne dieser Richtlinien sind Kindergärten, Horte und andere Tageseinrichtungen Richtlinien über die Gewährung von kommunalen Zuwendungen zu den Bau-, Sanierungsund Ausstattungskosten von Kindertagesstätten im Rhein-Hunsrück-Kreis gemäß Beschluss des Kreisausschusses in der geänderten

Mehr

RAT DER HANSESTADT LÜNEBURG SACHSTANDSBERICHT ZUM BILDUNGSFONDS

RAT DER HANSESTADT LÜNEBURG SACHSTANDSBERICHT ZUM BILDUNGSFONDS RAT DER HANSESTADT LÜNEBURG SACHSTANDSBERICHT ZUM BILDUNGSFONDS Zeitlicher Überblick Bildungsfonds Projekte 2016 Bauprojekt Büro Planungsbeginn FB 8 Bürobeauftragung Baubeginn Fertigstellung GTS Häcklingen

Mehr

LANDTAG NORDRHEIN-\I\/ESTFALEN 17. WAHLPERIODE G 17/ A4. Vereinbarung über die Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes

LANDTAG NORDRHEIN-\I\/ESTFALEN 17. WAHLPERIODE G 17/ A4. Vereinbarung über die Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfaien Der Minister Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes, 4090 Düsseldorf I JanUar209

Mehr

./. Die Berichterstatterin Meßmer erläutert zuerst die als Anlage beigefügte Tischvorlage und danach den folgenden

./. Die Berichterstatterin Meßmer erläutert zuerst die als Anlage beigefügte Tischvorlage und danach den folgenden Stadtverwaltung Lindau (Bodensee) Jahrgang 2015 Niederschrift über die 2. Sitzung des Hauptausschusses vom 12. Mai 2015 ifiwft\ ö 3: Beratunqsqeqenstand tagesstätten a) Sachstandsbericht Kitaplätze im

Mehr