TOP 3. Sitzungs-Nr. 2. Vorlage an den Gemeinderat am

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1 BÜRGERMEISTERAMT REILINGEN Reilingen, den La Ordnungsamt Az TOP 3. Sitzungs-Nr. 2 Vorlage-Nr. GR Vorlage an den Gemeinderat am öffentlich Kindergartenentwicklung 1. Zusätzliche Krippengruppen 2. Bedarf an zusätzlichen Kindergartenplätzen 3. Verortung der Übergangslösung Beschlussvorschlag 1. Der Gemeinderat beschließt die Eröffnung von einer Krippengruppe zum Mai/Juni 2019 und einer Krippengruppe im Juli 2019 mit VÖ-Öffnungszeiten unter kommunaler Trägerschaft. 2. Der Gemeinderat beschließt eine zusätzliche Kindergartengruppe ab November Der Raumbedarf wird bei den Planungen für die Modullösung berücksichtigt. 3. Die Übergangslösung soll auf dem Grundstück Am Feldrain 4-6/ Alternativ Hertenweg 4-6 verortet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote einzuholen und zu bewerten. 4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Voraussetzungen für die Eröffnung der zusätzlich benötigten Gruppen zu schaffen 5. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die katholischen Kindergärten ihr GT-Angebot auf Montag bis Freitag bis 17 Uhr erweitern. Beratungsfolge Vorberatung erfolgt Sitzung am Beratungszweck ö/nö Top Gemeinderat Information nichtöffentlich Gemeinderat Vorberatung nichtöffentlich Gemeinderat Beschlussfassung öffentlich 3. Zusammenfassung der Begründung Durch den gestiegenen Platzbedarf werden weitere Krippen- und Kindergartengruppen benötigt. Seite 1 von 6

2 Gesamtkosten der Maßnahme: Einnahmen Beiträge u.ä.) (Zuschüsse, Haushaltsmittel veranschlagt: ja nein nur mit Die Mitglieder des Gemeinderates werden gebeten, die eigene Befangenheit nach 18 GemO selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden gegenüber ggf. die Befangenheit zu erklären. Befangen ist/sind nach Ansicht der Verwaltung: -/- Sachdarstellung 1. Zusätzliche Krippengruppen 1.1 Entwicklung der Krippennachfrage Die Jahrgangsgrößen sind in den vergangenen Jahren um zehn bis 15 Kinder stärker, als zuvor. Auch der Jahrgang 2018/2019 wird voraussichtlich wieder mit ca. 80 Kindern groß sein. Geburtsjahrgang Kinderanzahl Der ungedeckte Krippenbedarf ist Stand folgender Monat Ungedeckter Platzbedarf November 18 1 Januar 19 4 März 19 6 Mai 19 8 Juni Juli August September Oktober November Januar Februar März April Bei diesen Zahlen ist zu berücksichtigen, dass die Kinder mit einem Jahr einen Anspruch auf einen Krippenplatz haben, sodass die Vormerkungen für die Krippe spätestens ab Januar 2020 nicht aussagekräftig sind, weil die Kinder noch nicht geboren sind. Seite 2 von 6

3 Was aus den Tabellen zu erkennen ist, ist, dass bereits jetzt größeres Angebot an Krippenplätzen benötigt wird, als in der Gemeinde aktuell vorhanden ist. Eine Modullösung mit zwei Gruppen kann den Bedarf in absehbarer Zeit abfangen. Die erste Gruppe ist mit den Vormerkzahlen bis spätestens im Juni 2019 voll belegt, die zweite Gruppe im Oktober Alle offenen Vormerkungen sind für Krippe-VÖ, sodass eine VÖ- Öffnungszeit ausreichend ist. Damit eine zeitnahe Umsetzung erfolgen kann, schlägt die Verwaltung vor, die Modullösung organisatorisch an das Haus der kleinen Hasen anzugliedern. Christina Bedruna als Leiterin der Kita ist über den Vorschlag informiert und trägt diesen mit. Eine zusätzliche Freistellung der stellvertretenden Leitung ist erforderlich, zusätzliches Personal wird durch die Leitungsfreistellung nicht benötigt. Insgesamt werden für zwei zusätzliche Krippengruppen mit VÖ-Öffnungszeit 4,73 zusätzliche Stellen benötigt. Da der Platzbedarf auch bei 20 zusätzlichen Plätzen spätestens im Januar 2020 erneut erschöpft ist, schlägt die Verwaltung vor, in der Zwischenzeit den Anbau des Oberlin Kindergartens mit der Erweiterung um zusätzliche zwei Krippengruppen zu realisieren. Hierüber wird in einer der kommenden Sitzungen weiter beraten. Die Verwaltung empfiehlt, die Gruppen in einer Modullösung unterzubringen, um flexibel auf Nachfrage und Bedarf reagieren zu können. Das kommunal angestellte Personal, das in der Modullösung beschäftigt sein wird, kann zunächst für die Dauer der Modulmietzeit auf zwei Jahre befristet eingestellt werden mit der Option auf Verlängerung, falls der Bedarf länger besteht. Besteht in zwei Jahren die Notwendigkeit eine dauerhafte Lösung zu finden, kann das Personal unbefristet übernommen werden. 1.2 Bedarf an einer zusätzlichen Kindergartengruppe Bis zum Stichtag wurden die Eltern der zukünftigen Kindergartenkinder aufgefordert ihre Kindergarten-Vormerkungen vorzunehmen. Insgesamt gingen bis Vormerkungen ein. Anfang November wurden die Eltern angeschrieben, von denen noch keine Vormerkung für den Kindergartenplatz abgegeben wurde, dass sie diese eintragen sollen, wenn ein Platz benötigt wird. Bis Anfang Dezember waren ausreichend Kindergartenplätze und einige freie Plätze vorhanden. Im November gingen 17 Vormerkungen ein, im Dezember 11 und im Januar nochmal 16 (davon 10 Stück am Stichtag), insgesamt 43 Vormerkungen. Auswärtige Kinder werden für die Aufnahme nicht berücksichtigt. Dennoch fehlen in der Gemeinde bis Ende August 2020 zum jetzigen Planungsstand 25 Kindergartenplätze. Die zusätzliche Kindergartengruppe könnte ebenfalls in der Modullösung untergebracht werden. Seite 3 von 6

4 2. Standort der Modullösung 2.1 Bestandsgebäude In der Gemeinderatssitzung vom beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung damit, zu prüfen, ob die vorübergehende Unterbringung von den beiden zusätzlich erforderlichen Krippengruppen in Bestandsgebäuden möglich ist. Betrachtet wurden die Leerstände ehem. Haas, ehem. Gundelpfannen und ehem. Bäckerei Schmidt. In allen Gebäuden müssen erhebliche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, um diese für den Krippenbetrieb herzurichten. Die Gebäude verfügen über kein oder ein sehr kleines Außengelände, das für den Krippenbetrieb genutzt werden kann, was vom KVJF nicht genehmigungsfähig ist. Unter Einbezug des Obergeschosses fehlt der zweite Rettungsweg. 2.2 Modullösung Miete der Module für drei Jahre mit Standort Am Feldrain 4-6 und anschließenden Neuüberlegungen Bereits im Kindergartenausschuss wurde der Vorschlag gemacht, die Grundstücke Am Feldrain 4-6 neben dem Haus der kleinen Hasen für die Errichtung der Modullösung zu nutzen. Es können ggf. räumliche Synergien mit dem Haus der kleinen Hasen genutzt werden, wie z.b. Leitungsräume, Personalräume, Garten etc. Die Konditionen vom Eigentümer der Grundstücke für die Pacht liegen der Verwaltung vor, wurden allerdings noch nicht verhandelt. Ein Pachtvertrag kann zunächst für drei Jahre geschlossen werden, eine Verlängerung ist möglich, aber davon abhängig, ob die Bauplätze nach dieser Zeit bebaut werden sollen. Die Grundstücke haben eine Fläche von ca. 650 qm. Das Architekturbüro Vögele hat geprüft, welche Möglichkeiten die Gemeinde in Bezug auf die Einrichtung von Krippenund Kindergartengruppen auf dem Grundstück hat. Möglich sind vier Gruppen in zwei Stockwerken. Die Größe des Außengeländes entspricht nicht vollständig den Anforderungen des KVJS, da das Außengelände der Kita mitgenutzt werden kann, wurden die Planungen von Seiten den KVJS als genehmigungsfähig eingeschätzt. Das Baurechtsamt würde zunächst für zwei Jahre mit Option auf Verlängerung ebenfalls das ok für die geplante Lösung geben. Im Anschluss an die drei Jahre Mietzeit müssen Neuüberlegungen angestellt werden, wenn der Bedarf weiterhin besteht. Mögliche Lösungen könnten das E-Gebäude der Schule oder der Bau einer weiteren kommunalen Einrichtung sein Miete der Module für drei Jahre mit Standort am Hertenweg 4-6 und anschließenden Neuüberlegungen Alternativ stünde im Baugebiet Herten II das Grundstück mit Flurstücknummer 8837 im Hertenweg gegenüber der Bürgerwiese zur Verfügung. Dieses Grundstück ist geplant für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses und ist noch im Eigentum der Gemeinde. Das Grundstück soll während der Sanierung der Hockenheimer Straße Ausweichparkflächen für die Bewohner und Besucher der Hockenheimer Straße bieten. Seite 4 von 6

5 Das Grundstück ist qm groß. Damit ist es groß genug, um einen Teil des Grundstücks für Parkflächen und einen Teil für die Modullösung Kita zu nutzen. Durch die große Fläche, ist die Gemeinde mit Blick auf die Erweiterungsmöglichkeiten der Kita auf dem Grundstück flexibler. Die Prüfung des Architekturbüros Vögele ergab, dass vier Gruppen in eingeschossiger Bauweise errichtet werden können. Die Außenfläche ist ausreichend groß. KVJS und Baurechtamt gaben auch für diese Planungsvariante das ok für zunächst zwei Jahre mit Option auf Verlängerung. Da das Grundstück im Eigentum der Gemeinde ist, fällt keine Pacht an. Eine Verlängerung der Standzeit für die Modullösung ist unbegrenzt möglich. Bei der Nutzung dieses Grundstücks müssten allerdings zusätzlich Personalräume und Küche mit der Modullösung angemietet und ein Gartenbereich eingerichtet werden. Der Turnraum kann vom Haus der kleinen Hasen genutzt werden. Im Anschluss an die drei Jahre Mietzeit müssen Neuüberlegungen angestellt werden, wenn der Bedarf weiterhin besteht. Mögliche Lösungen könnten das E-Gebäude der Schule oder der Bau einer weiteren kommunalen Einrichtung sein Kauf der Module mit Standort Am Feldrain 4-6 Wenn eine Standzeit von mehr als drei Jahren möglich ist, wäre ein Kauf der Containermodule an diesem Ort denkbar. Dies kann uns zum jetzigen Zeitpunkt vom Eigentümer der Grundstücke noch nicht zugesichert werden Kauf der Module mit Standort am Hertenweg 4-6 Der Kauf von Modulen ist ab einer Standzeit von dreieinhalb bis vier Jahren rentabel. Für die Planung am Hertenweg 4-6 könnte daher auch ein Kauf der Containermodule in Betracht kommen. Am Feldrain 4-6 Vorteil Nähe zum Haus der kleinen Hasen KVJS genehmigungsfähig Nachteil Pachtzins fällt an Pachtvertrag für zunächst drei Jahre, danach ungewiss Baurechtsamt wäre einverstanden Erstes Angebot: Teurere Containermiete/Kaufpreis Gemietete Module können nach drei Jahren zurückgegeben werden, wenn Umzug in E-Gebäude Zweigeschossige Bauweise erforderlich inkl. zweitem Rettungsweg möglich werden würde Spielgeräte im Außengelände vom Haus der kleinen Hasen nutzbar Module mieten sinnvoll, Kaufen bei Standdauer von drei Jahren nicht Seite 5 von 6

6 Hertenweg 4-6 Kein Pachtzins Vollständige Kita mit eigener Küche, Personalraum, Leitungsbüro etc. erforderlich Dauerhafte Nutzung möglich Bei Kauf: Module dauerhaft im Eigentum der Gemeinde, auch Erstes Angebot: Günstigere Containermiete/Kaufpreis KVJS genehmigungsfähig wenn Bedarf wegfällt Gartengelände muss neu angelegt werden Mietwohnungsbau in Reilingen erforderlich Baurechtsamt wäre einverstanden Gemietete Module können nach drei Jahren zurückgegeben werden, wenn Umzug in E-Gebäude möglich werden würde Eingeschossige Bauweise möglich. Fluchtweg immer ebenerdig Module mieten für drei Jahre sinnvoll, Kauf ab Standzeit von 3,5 bis 4 Jahren sinnvoll (nur mit Änderung Bebauungsplan möglich) 3. Öffnungszeiten im St. Anna und St. Josef Da die Nachfrage von vielen Eltern vorhanden ist, haben sich die katholischen Kindergärten dazu entschlossen, die Öffnungszeiten zum von Montag bis Freitag auf 17 Uhr zu erweitern. Bislang waren die Ganztagsbetreuungen freitags auf 14 Uhr bzw. 15 Uhr beschränkt. Für viele Eltern war das ein Grund, die GT-Betreuung nicht in den katholischen Einrichtungen anzumelden. Deshalb wird die Öffnungszeit auch freitags zum neuen Kindergartenjahr bis Uhr bzw. 17 Uhr angeboten. Anlagen: Pläne Modullösungen für je 4 Gruppen Grundstück Am Feldrain 4-6 (2-stöckig) und Mehrfamilienhausgrundstück Hertenweg 4-6 (1-stöckig) Kostenvergleich der Lösungen (wird zur VA-Sitzung nachgereicht)... Lena Lawinger Seite 6 von 6

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