Brandschutztechnisches Konzept

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1 Friedhofstraße Neu-Isenburg Telefon / Telefax / info@ib-kurpiela.de Brandschutztechnisches Konzept gemäß 45 Abs. 21 Hessischer Bauordnung (HBO) für ein Bauvorhaben der Gebäudeklasse 4 (Sonderbau) Die Sang in Rosbach vor der Höhe Neubau Mehrfamilienwohnhaus und Tiefgarage Mehrfamilienhaus mit 58 Wohneinheiten, 1 Tiefgarage mit 71 Stellplätzen und 12 oberirdischen Stellplätzen Gemarkung Ober-Rosbach, Flur 4, Flurstücke 470/1 und 470/2 AZ: B-0023 NV Norman Kurpiela, Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz Eingetragen bei der als Nachweisberechtigter für vorbeugenden Brandschutz Nr. B-352A-IngKH

2 Friedhofstraße Neu-Isenburg Telefon / Telefax / info@ib-kurpiela.de Unser Zeichen: N.Kurp./Hohm Projekt 1630 Datum: Brandschutztechnisches Konzept Bauherr und Auftraggeber: Bauvorhaben: Krieger + Schramm Bauunternehmung Neue Straße Dingelstädt Neubau Mehrfamilienwohnhaus und Tiefgarage Mehrfamilienhaus mit 58 Wohneinheiten, 1 Tiefgarage mit 71 Stellplätzen und 12 oberirdischen Stellplätzen Die Sang in Rosbach vor der Höhe Gemarkung Ober-Rosbach, Flur 4, Flurstücke 470/1 und 470/2 Fachplaner: Anlagen: Dipl.-Ing. (FH) Norman Kurpiela Nachweisberechtigter und Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz Pläne B 01 bis B 07, Stand Bescheinigung Fachplaner Urkunde Nachweisberechtigter für bautechnische Nachweise Lageplan Wasserversorgung (Löschwasserhydranten) der Stadtwerke Rosbach vor der Höhe vom Dieser Bericht darf nur mit Genehmigung des Auftragnehmers (Ingenieurbüro B. Kurpiela) an Dritte weitergeleitet, teilweise oder vollständig veröffentlicht oder vervielfältigt werden. Seite 2 von 21

3 1 Einleitung Auftrag und Notwendigkeit Gesetzliche Grundlagen / Regelwerke Planunterlagen Gebäudetechnische Daten und Nutzungen Gebäudeklassifizierung und Sicherheitskategorie Konstruktion und bauliche Merkmale Beschreibung der Nutzung Brandschutzkonzept entsprechend Ziffer 7 Bauvorlagenerlass zur HBO Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 a)... 8 (Brandschutzrelevante Einzelheiten) Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 b)... 8 (Zu- und Durchfahrten, Aufstellflächen 5 HBO; M-RI Flächen für Feuerwehr, Löschwassermenge 13 Abs.1, 38 HBO, DVGW W 405, DVG W 331, LöRüRI, FeuVO) Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 c)... 9 (Löschwasserrückhaltung LöRüRI) Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 d)...10 (Brandabschnitte 27 HBO, 12 GaV) Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen ( 25 HBO) Außenwände, Außenwandteile ( 25 HBO) Brandwände ( 27 HBO) Decken ( 28 HBO) notwendige Treppen ( 30 HBO) notwendige Treppenräume ( 31 HBO) Aufzüge ( 33 HBO) Verschluss von Öffnungen in abschottenden Bauteilen Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 e) (Rettungswege) Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 f) (Nutzbarkeit der Rettungswege) Rettungsweglängen Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 g) (Anzahl der Nutzer) Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 h)...15 (haustechnische Anlagen 36, 37, 41HBO, M-LüAR, MLAR) Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen, ortsfeste Verbrennungsmotoren KRIEGER + SCHRAMM BAUUNTERNEHMUNG Seite 3 von 21

4 11.2 Installationsschächte, Schottung von Leitungen bei Durchdringung von Bauteilen Allgemeine Anforderungen Blitzschutzanlage Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 i) (Lüftungsanlagen) Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 j)...17 (Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 k) (Alarmierungseinrichtungen)...17 Die Alarmierungseinrichtungen und Darstellungen der elektro-akustischen Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 l) (Brandbekämpfung) Feuerlöscher Sprinkleranlage Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 m) (Sicherheitsstromversorgung) Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 n) (Aufzugsanlagen) Rauchwarnmelder Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 p) ( Feuerwehrpläne) Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 q) (Brandverhütung) Brandschutzordnung Unterweisung der Beschäftigten Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 r) (Abweichungen) Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 s) (Brandschutzklassen) Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 t) (verantwortliche Personen) Brandschutzbeauftragter Fachbauleitung für den Brandschutz und Bauüberwachung Brandschutz während der Bauzeit / Baustelleneinrichtung Flächen für die Feuerwehr Baustellenabfälle Alarmierung der Feuerwehr Prüfungen technischer Anlagen und Einrichtungen Zusammenfassung und abschließende Empfehlung KRIEGER + SCHRAMM BAUUNTERNEHMUNG Seite 4 von 21

5 1 Einleitung 1.1 Auftrag und Notwendigkeit Bei dem Objekt handelt es sich um den geplanten Neubau von zwei 4-geschossigen (3 Vollgeschosse und 1 Staffelgeschoss) Mehrfamilienwohnhäusern mit insgesamt 58 Wohneinheiten auf einer gemeinsamen Tiefgarage mit 71 Stellplätzen. Das Baugrundstück befindet sich nordöstlich der Ecke Die Sang und Homburger Straße in Rosbach von der Höhe. Die Oberkante des Rohfußbodens des obersten Vollgeschosses (Obergeschoss II) liegt im Mittel bei ca. 5,87 m über OK Gelände (Decke über Tiefgarage). Die Oberkante des Rohfußbodens des obersten Geschosses (Staffelgeschoss) liegt im Mittel bei ca. 8,835 m über OK Gelände (Decke über Tiefgarage). Die Bruttogrundfläche beträgt im Untergeschoss ca m² und im Erdgeschoss des ca m². Die Tiefgarage mit 71 Einstellplätzen hat eine Nutzfläche von ca m und ist als eingeschossige geschlossene Großgarage mit festem Benutzerkreis und mit geringem Zu- und Abgangsverkehr zu betrachten. Das gesamte Objekt ist gemäß HBO 2, Abs. (3) und Abs. (8) als einzustufen. Gebäudeklasse 4 (Sonderbau) In der Anlage 2 zum Bauvorlagenerlass zur HBO werden für Sonderbauten und Gebäude der Gebäudeklasse 4 und 5, aber auch für andere Vorhaben, soweit erforderlich und möglich, für die Bauantragsunterlagen ein abgeschlossenes Brandschutzkonzept verlangt. Das Brandschutzkonzept stellt eine zielorientierte Gesamtbewertung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes dar KRIEGER + SCHRAMM BAUUNTERNEHMUNG Seite 5 von 21

6 1.2 Gesetzliche Grundlagen / Regelwerke Für die Beurteilung des Bauvorhabens gelten die Vorschriften der Bauordnung des Landes Hessen (HBO 2011 vom ), die Garagenverordnung Hessen (GaV vom ). Die Schutzziele des baulichen Brandschutzes sind in den 3 und 13 der Hessischen Bauordnung formuliert: Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden ( 3 (1) HBO). Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. ( 13 (1) HBO). 1.3 Planunterlagen Zur Erstellung dieses brandschutztechnischen Konzeptes lagen vor: Planunterlagen vom von den Architekten Müller & Kölsch, Kaiserstraße 11 in Friedberg. die Netzauskunft Wasserversorgung (Löschwasserhydranten) der Stadtwerke Rosbach vor der Höhe vom KRIEGER + SCHRAMM BAUUNTERNEHMUNG Seite 6 von 21

7 2 Gebäudetechnische Daten und Nutzungen 2.1 Gebäudeklassifizierung und Sicherheitskategorie Das geplante Bauvorhaben wird aufgrund seiner Höhe und Größe Höhe Rohfußboden oberstes Geschoss > 7,00 m < 13,00 über Geländeoberfläche Bruttogrundfläche Untergeschoss gesamt > m², Nutzfläche Tiefgarage gesamt > m² gemäß HBO 2, Abs. (3) und Abs. (8) als Gebäudeklasse 4 (Sonderbau) eingestuft. 2.2 Konstruktion und bauliche Merkmale Die Außenwände des Untergeschosses und die Geschossdecken werden in Stahlbeton errichtet. Die Außenwände vom Erdgeschoss bis zum Staffelgeschoss sind aus 17,50 cm dickem Mauerwerk und einem Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) errichtet. Bei der Ausführung des WDVS ist das Hinweispapier des DIBT vom zu beachten. Die Treppenraumwände bestehen aus 24 cm dickem Mauerwerk/Beton. Alle Aufzüge liegen innerhalb der notwendigen Treppenräume. Den oberen Abschluss bilden Stahlbetondecken mit Flachdachabdichtung und extensiver Begrünung bzw. Terrassenbeläge. Die extensive Begrünung erfüllt die Anforderungen an die harte Bedachung, wenn eine mind. 3 cm starke Substratschicht vorhanden ist, bei Öffnungen in der Dachfläche und vor Wänden mit Öffnungen ein mind. 50 cm breiter Streifen aus Platten oder Grobkies ausgebildet wird, eine Vegetation mit geringer Brandlast gewählt wird und alle 40 m eine mind. 30 cm hohe Aufkantung aus nichtbrennbaren Stoffen oder ein mind. 1 m breiter Streifen aus Platten oder Kies eingebaut wird. 2.3 Beschreibung der Nutzung Im Untergeschoss sind die Tiefgarage mit 71 PKW-Stellplätzen, Waschküchen, Abstellräume für Kinderwagen, die Abstellräume der Wohneinheiten sowie Technikräume untergebracht. EG: 16 Wohneinheiten 1. OG: 16 Wohneinheiten 2. OG: 16 Wohneinheiten SG: 10 Wohneinheiten 58 Wohneinheiten 1630 KRIEGER + SCHRAMM BAUUNTERNEHMUNG Seite 7 von 21

8 Alle Wohnungen verfügen über eine Terrasse bzw. einen Balkon/Dachterrasse. Die Geschosse werden über die notwendigen Treppenräume und über die Aufzüge erschlossen. Im Außenbereich sind Spielflächen, Fahrrad-Stellplätze sowie die Flächen für die Mülltonnen untergebracht. Die Tiefgarage wird über die nördliche Grundstücksfläche über die Philipp-Marolph- Straße erschlossen. 3 Brandschutzkonzept entsprechend Ziffer 7 Bauvorlagenerlass zur HBO Das Brandschutzkonzept ist eine zielorientierte Gesamtbewertung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes, entsprechend dem 45 Abs. 21 HBO und Abs. 7.1 Bauvorlagenerlass zur HBO. Die einzelnen Anforderungen nach Ziffer 7.4 a) bis t) Bauvorlagenerlass zur HBO werden für die gesamte Anlage in der Reihenfolge abgearbeitet. Aus den einzelnen Überschriften ist die jeweilige Ziffer erkennbar und der Gesetzestext ist kursiv darunter angeordnet, um eine übersichtliche Bearbeitung zu ermöglichen. 4 Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 a) (Brandschutzrelevante Einzelheiten) Angaben zu brandschutzrelevanten Einzelheiten der Nutzung, zum Personenkreis, der die bauliche Anlage nutzt, zu Explosions- oder erhöhten Brandgefahren, Brandlasten, Gefahrstoffen, zu Risikoanalysen und zum strategischen Sicherheitsmanagement. (Ziffer 7.4 a) Bauvorlagenerlass) Die geplanten Einheiten werden ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt, die Stellplätze in der Tiefgarage im Untergeschoss sind den einzelnen Wohneinheiten zugeordnet (eingeschränkter Benutzerkreis). 5 Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 b) (Zu- und Durchfahrten, Aufstellflächen 5 HBO; M-RI Flächen für Feuerwehr, Löschwassermenge 13 Abs.1, 38 HBO, DVGW W 405, DVG W 331, LöRüRI, FeuVO) Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, Nachweis der erforderlichen Löschwasserversorgung, Löschwassermenge sowie der Hydrantenpläne mit Darstellung der Schutzbereiche. (Ziffer 7.4 b) Bauvorlagenerlass) Das Grundstück des geplanten Bauvorhabens grenzt im Norden an die Philipp- Marolph-Straße, im Westen an die Homburger Straße und im Süden an die Die 1630 KRIEGER + SCHRAMM BAUUNTERNEHMUNG Seite 8 von 21

9 Sang. Die Gebäudeeingänge sind entsprechend verteilt und über Privatwege innerhalb der Grundstückswege zu erreichen. Die Möglichkeit der Anleiterbarkeit mit der Steckleiter (bis zum 2. OG) besteht ausschließlich auf dem eigenen Grundstück. Der Zugang (b=1,25 m) für die Feuerwehr erfolgt über die nördliche Grundstücksseite im Bereich der Philipp-Marolph-Straße. Die Überwindung der Höhendifferenz zum Innenhof (Decke über Tiefgarage) wird über eine 9-stufige Treppe (Höhendifferenz= ca. 1,70 m) ermöglicht. Ggfls. ist das Tor zur Tiefgarage mit einer Schlupftür mit Feuerwehrschließung auszustatten um der Feuerwehr im Brandfall einen zügigen und gewaltfreien Zugang zu ermöglichen. Die Details sind mit der zuständigen Feuerwehr abzustimmen. Die Zugänge sind durch Hinweisschilder zu kennzeichnen. Zugänge müssen ständig freigehalten werden und jederzeit für die Feuerwehr zugänglich sein. Eine Zu-/Durchfahrt auf das Grundstück ist nicht erforderlich. Die Rettungswege auf dem Grundstück sowie Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten müssen ständig frei gehalten werden. Darauf ist dauerhaft und gut sichtbar hinzuweisen. Die Löschwasserversorgung gemäß 38 (2) HBO ist vorhanden (siehe Lageplan Wasserversorgung). Die notwendige Löschwassermenge beträgt in Abhängigkeit von der Bebauung: Allgemeines Wohngebiet, offene Bebauung, 1600 l/min (96 m³/h) über einen Zeitraum von zwei Stunden. Zur Deckung der Gesamtlöschwassermenge können alle Löschwasserentnahmestellen im Umkreis von 300 m addiert werden. 6 Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 c) (Löschwasserrückhaltung LöRüRI) Bemessung, Lage und Anordnung der Löschwasser-Rückhalteanlagen. (Ziffer 7.4 c) Bauvorlagenerlass) Die Löschwasser-Rückhaltung nach der Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRL) ist für dieses Objekt nicht erforderlich KRIEGER + SCHRAMM BAUUNTERNEHMUNG Seite 9 von 21

10 7 Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 d) (Brandabschnitte 27 HBO, 12 GaV) Das System der äußeren und der inneren Abschottung in Brandabschnitte bzw. Brandbekämpfungsabschnitte sowie das System der Rauchabschnitte mit Angaben über die Lage und Anordnung und zum Verschluss von Öffnungen in abschottenden Bauteilen.(Ziffer 7.4 d) Bauvorlagenerlass). Brandwände sind herzustellen als innere Brandwand zur Unterteilung ausgedehnter Gebäude in Abständen von nicht mehr als 40 m. Eine Unterteilung der Geschosse in Brandabschnitte ist notwendig, da sowohl die südliche (48,22 m) als auch die östliche (55,50 m) Gesamtlänge des Mehrfamilienhauses, die maximal zulässigen 40 m überschreiten. Die Brandwände, Trennwände und Decken sind in den Plänen eingetragen. Der Brand- bzw. Rauchabschnitt einer geschlossenen Garage darf höchstens m² groß sein. Die Nutzfläche der Tiefgarage ist mit m² kleiner als m². Eine Unterteilung in einzelne Rauchabschnitte ist daher nicht erforderlich 7.1 Feuerwiderstandsdauer der Bauteile Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen ( 25 HBO) Lfd. Nr. 1.1 EG bis 2.OG 1.2 Untergeschoss STG Bauteile und Baustoffe Rechtsgrundlage Anforderung Tatsächliche Ausführung Mauerwerk Stahlbeton Anlage1 HBO GK 4 F60-A F60-A und höher Stahlbeton F90-A F90-A ja Mauerwerk Stahlbeton Außenwände, Außenwandteile ( 25 HBO) Lfd. Nr. 2.2 Außenwandbekleidungen Bauteile und Baustoffe Dämmstoffe, Putz Rechtsgrundlage Anlage1 HBO GK 4 B2 A ja Anforderung Tatsächliche Ausführung * Anordnung von mindestens 20 cm hohen Brandriegeln, nicht brennbar (s. auch Punkt 2.2) Ausführung im Bereich der Brandwände, nicht brennbar (A1 oder A2-s,d0) B1 A* B1 A* Mindestanford. erreicht; kompensiert durch ja Mindestanford. erreicht; kompensiert durch ja ja 1630 KRIEGER + SCHRAMM BAUUNTERNEHMUNG Seite 10 von 21

11 7.1.3 Trennwände, Öffnungen in Trennwänden ( 26 HBO) Lfd. Nr. 3.1 EG bis STG 3.2 Untergeschoss 3.3 DG 3.4 Türen in Trennwänden Bauteile und Baustoffe Rechtsgrundlage Anforderung Tatsächliche Ausführung Mauerwerk Anlage1 HBO GK 4 F60-A F60-A und höher Mauerwerk F90-A F90-A ja Stahlbeton Mauerwerk F30-B F30-A und ja höher T30 T30 ja Mindestanford. erreicht; kompensiert durch ja Brandwände ( 27 HBO) Lfd. Nr. 4.1 Brandwände Bauteile und Baustoffe Stahlbeton bzw. Mauerwerk Rechtsgrundlage Anlage1 HBO GK 4 Anforderung Tatsächliche Ausführung F90-A+M F90-A+M ja Mindestanford. erreicht; kompensiert durch Decken ( 28 HBO) Lfd. Nr. 5.1 EG bis 2. OG 5.2 Untergeschoss STG Bauteile und Baustoffe Rechtsgrundlage Anforderung Tatsächliche Ausführung Stb-Decke Anlage1 HBO GK 4 F60-A F60-A und höher Stb-Decke F90-A F90-A ja Stb-Decke B2 F90-A ja Mindestanford. erreicht; kompensiert durch ja notwendige Treppen ( 30 HBO) Lfd. Nr. 6.1 tragende Teile Bauteile und Baustoffe Stahlbeton Rechtsgrundlage Anlage1 HBO GK 4 Anforderung Tatsächliche Ausführung A A ja Mindestanford. erreicht; kompensiert durch 1630 KRIEGER + SCHRAMM BAUUNTERNEHMUNG Seite 11 von 21

12 7.1.7 notwendige Treppenräume ( 31 HBO) Lfd. Nr. Bauteile und Baustoffe 7.1 Wände 7.3 Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Einbauten Türen zum Untergeschoss Türen zu sonstigen Räumen Mauerwerk Stahlbeton Trittschalldämmung EPS Aufzüge ( 33 HBO) Lfd. Nr. 9.1 Fahrschachtwände Bauteile und Baustoffe Stahlbeton Rechtsgrundlage Anlage1 HBO GK 4 dicht- und selbstschließend Rechtsgrundlage Anlage1 HBO GK 4 Anforderung Tatsächliche Ausführung F60-A+M F60-A+M und höher A A ja T30-RS T30-RS ja dicht- und selbstschließend Anforderung Tatsächliche Ausführung F60-A F60-A ja Mindestanford. erreicht; kompensiert durch ja ja Mindestanford. erreicht; kompensiert durch * Aufzugskabine aus nichtbrennbaren Baustoffen, Steuertechnik auf dem Türrahmen der Schachttür im Treppenraum (Bestandteil der Baumusterprüfung der Schachttür nach DIN EN Brandprüfung für 2 Stunden) Erläuterungen: F30 F60 F90 A B B1 B2 RS DS M feuerhemmend (30 Minuten Feuerwiderstandsdauer) hochfeuerhemmend (60 Minuten Feuerwiderstandsdauer) feuerbeständig (90 Minuten Feuerwiderstandsdauer) nichtbrennbare Baustoffe brennbare Baustoffe schwerentflammbare Baustoffe normalentflammbare Baustoffe Rauchschutztür dicht- und selbstschließende Tür widerstandsfähig gegen zusätzliche mechanische Beanspruchung Verschluss von Öffnungen in abschottenden Bauteilen Die Anforderungen an die Türen innerhalb von abschottenden Bauteilen sind in den Plänen im Anhang des Brandschutztechnischen Konzeptes dargestellt. Die Anforderungen zur Abschottung von Leitungen und Leitungsanlagen bzw. Lüftungsanlagen werden im späteren Kapitel dieses Brandschutzkonzeptes beschrieben KRIEGER + SCHRAMM BAUUNTERNEHMUNG Seite 12 von 21

13 8 Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 e) (Rettungswege) ( 13 Abs. 3, 30, 31, 32, 34 HBO und 14 GaV) Lage, Anordnung, Bemessung (ggf. durch rechnerischen Nachweis) und Kennzeichnung der Rettungswege auf dem Baugrundstück und in Gebäuden mit Angaben zur Sicherheits- Beleuchtung, zu automatischen Schiebetüren und zu elektrischen Verriegelung von Türen. (Ziffer 7.4 e) Bauvorlagenerlass). Der 1. Rettungsweg in den Obergeschossen des Mehrfamilienhauses führt über die notwendigen Treppen in den Treppenhäusern in das Erdgeschoss und von dort ins Freie. Im Untergeschoss führt der 1.Rettungsweg aus der Tiefgarage über Sicherheitsschleusen aus max. 30 m Entfernung in die notwendigen Treppenräume, in die Fluchttreppenhäuser und von dort ins Freie. Der 2. Rettungsweg aus der Tiefgarage führt ebenfalls über die zuvor beschriebenen Treppenräume und über die Rampe. Von den für Behinderte ausgewiesenen Stellplätzen im Untergeschoss sind ebenfalls zwei Rettungswege über Sicherheitsschleusen in notwendige Treppenräume bzw. in einen anderen Rauchabschnitt mit einer Länge von max. 20,00 m zu erreichen. Die Zugänge zu den Sicherheitsschleusen sind stufenlos erreichbar haben ausreichende Bewegungsflächen vor den Türen haben eine Türdrückerhöhe von 85 cm lassen sich mit geringem Kraftaufwand öffnen und schließen (z. B. Freilauf- Türschließer) Im Brandfall werden behinderte Personen dort mithilfe anwesender gehfähiger Personen bzw. Betreuer gerettet (so auch in den Obergeschossen der notwendigen Treppenräume). Der 2. Rettungsweg aus dem Staffelgeschoss des nördlichen Bauköpers, führt über eine Fluchttreppe in einen Außenbereich des zweiten Obergeschosses, welcher mit Steckleitern der Feuerwehr angeleitert werden kann. Der 2. Rettungsweg des Staffelgeschosses im Bereich des Hauptbaukörpers, führt über die Außenbereiche wieder in das notwendige Treppenhaus. In den restlichen Erd- und Obergeschossen führt der 2. Rettungsweg über Fenstertüren > 90*120 cm ins Freie auf Terrassen bzw. über Fenster > 90*120 cm, die mit der Steckleiter der Feuerwehr angeleitert werden können. Sollte die maximale Anleiterhöhe von 8,00 m (OK Gelände OK FFB Balkon/Terrasse) eingehalten, jedoch durch eine massive Ausführung der Balkon/Terrassenbrüstung überschritten werden, so muss in diese Brüstung ein öffenbares Tor (b=0,90m) eingebaut werden KRIEGER + SCHRAMM BAUUNTERNEHMUNG Seite 13 von 21

14 Der Verlauf der Rettungswege ist in den Plänen zum Brandschutztechnischen Konzept dargestellt. Bei Ausführung von elektrischen Rollläden müssen im Fall eines Stromausfalls die Rollläden der Fenster und Fenstertüren, die in den Brandschutzplänen als 2. Rettungsweg gekennzeichnet sind, manuell zu öffnen sein. 8.1 Kennzeichnung der Rettungswege In Mittel- und Großgaragen müssen dauerhafte und leicht erkennbare Hinweise auf die Ausgänge vorhanden sein. In Großgaragen müssen die zu den notwendigen Treppen oder zu den Ausgängen ins Freie führenden Wege auf dem Fußboden durch dauerhafte und leicht erkennbare Markierungen sowie an den Wänden durch beleuchtete Hinweise gekennzeichnet sein. 14 GaV 8.2 Sicherung von Türen im Zuge von Rettungswegen Türen im Verlauf von Rettungswegen müssen jederzeit von innen leicht zu öffnen sein. Es ist sicherzustellen, dass das Gebäude jederzeit von jedermann ohne Hilfsmittel (Schlüssel etc.) verlassen werden kann. 8.3 Sicherheitsbeleuchtung Eine Sicherheitsbeleuchtung der Tiefgarage ist nicht erforderlich, da es sich um eine eingeschossige Großgarage mit festem Benutzerkreis handelt. In Mittel- und Großgaragen muss eine allgemeine elektrische Beleuchtung vorhanden sein. Sie muss so beschaffen und in mindestens in zwei Stufen derartig schaltbar sein, dass an allen Stellen der Nutzflächen und Rettungswege in der ersten Stufe eine Beleuchtungsstärke im Mittel von mindestens einem Lux und in der zweiten Stufe von mindestens 20 Lux erreicht wird. 14 GaV Die allgemeine elektrische Beleuchtung muss während der Benutzungszeit ständig mit einer Beleuchtungsstärke im Mittel von mindestens einem Lux eingeschaltet sein, soweit nicht Tageslicht mit einer entsprechenden Beleuchtungsstärke vorhanden ist. 19 GaV 8.4 Flucht und Rettungswegpläne nicht erforderlich 9 Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 f) (Nutzbarkeit der Rettungswege) Nachweise über die Nutzbarkeit der Rettungswege im Brandfall; Angaben der Lauflinie und Länge der Lauflinie (Ziffer 7.4. f) Bauvorlagenerlass) 9.1 Rettungsweglängen Der Verlauf der Rettungswege ist in den Brandschutzplänen im Anhang des Brandschutztechnischen Konzeptes dargestellt KRIEGER + SCHRAMM BAUUNTERNEHMUNG Seite 14 von 21

15 10 Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 g) (Anzahl der Nutzer) Die höchstzulässige Zahl der Nutzer der baulichen Anlage. (Ziffer 7.4.g) Bauvorlagenerlass) Eine Beschränkung der Anzahl der Nutzer nicht erforderlich. 11 Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 h) (haustechnische Anlagen 36, 37, 41HBO, M-LüAR, MLAR) Lage und Anordnung haustechnischer Anlagen, insbesondere Leitungsanlagen, ggf. mit Angaben zum Brandverhalten im Bereich von Rettungswegen. (Ziffer 7.4.h) Bauvorlagenerlass) 11.1 Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen, ortsfeste Verbrennungsmotoren nicht vorhanden (Fernwärme Übergabestation) 11.2 Installationsschächte, Schottung von Leitungen bei Durchdringung von Bauteilen Installationsschächte, Lüftungsleitungen und deren Bekleidungen,für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, sind so herzustellen, dass Feuer und Rauch ausreichend lang nicht übertragen werden können und müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Die konkrete Ausführungsplanung liegt noch nicht vor - es sind die Vorgaben der aktuellen MLAR umzusetzen Allgemeine Anforderungen Bei der Durchführung von gebündelten elektrischen Leitungen, Lüftungsanlagen und Rohrleitungen sind folgende Vorkehrungen gegen eine Übertragung von Feuer und Rauch vorzusehen: Kabelschotts (S) nach DIN 4102 T 9 Brandschutzklappen (K) in Lüftungsleitungen nach DIN 4102 T 6 Rohrabschottungen (R) nach DIN 4102 T 1 Die zuvor genannten Produkte bedürfen eines Prüfzeugnisses und eines sachgerechten Einbaus. Die entsprechenden Zulassungsschilder sind an den Schotts anzubringen KRIEGER + SCHRAMM BAUUNTERNEHMUNG Seite 15 von 21

16 Produktbeispiele: Brandschutzplatten S90 Hilti Brandschutzsystem CP 675 Brandschutzschaum S90 Hilti Brandschutzsystem CP 660 Brandschutzsteine S90 Hilti Brandschutzsystem CP 657 Brandschutzstopfen S90 Hilti Brandschutzsystem CP 658 BTI Vario-Sol für nichtbrennbare Rohrleitungen R30, R60, R90 Von BTI Befestigungstechnik GmbH & Co. KG, Ingelfingen 11.4 Blitzschutzanlage Das Objekt hat gemäß 13 (4) HBO keine Anforderungen an eine Blitzschutzanlage. 12 Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 i) (Lüftungsanlagen) Lage und Anordnung der Lüftungsanlagen mit Angaben zur brandschutztechnischen Ausbildung. (Ziffer 7.4.i) Bauvorlagenerlass) Gem. GaV reicht für die geschlossene eingeschossige Großgarage mit festem Benutzerkreis und mit geringem Zu- und Abgangsverkehr im Untergeschoss eine natürliche Lüftung über unverschließbare Lüftungsöffnungen oberhalb der Geländeoberfläche mit einem freien Gesamtquerschnitt von mindestens 0,06 m² pro Stellplatz aus, wenn eine ständige Querlüftung über Öffnungen in gegenüberliegenden Außenwänden gewährleistet wird. Innerhalb des Garagenraumes sind ausreichend Hinweisschilder mit folgendem Wortlaut anzubringen: "Vorsicht bei laufenden Motoren! Vergiftungsgefahr!". Notwendige Treppenräume müssen belüftet werden können. Sie müssen in jedem oberirdischem Geschoss unmittelbar ins Freie führende Fenster mit einer Größe von mindestens 0,50 m² haben, die geöffnet werden können. Zur Be- und Entlüftung der innenliegenden Räume sind die Vorgaben der aktuellen M-LüAR umzusetzen KRIEGER + SCHRAMM BAUUNTERNEHMUNG Seite 16 von 21

17 13 Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 j) (Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) Lage, Anordnung und Bemessung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mit Eintragung der Querschnitte bzw. Luftwechselraten sowie der Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen. (Ziffer 7.4 j) Bauvorlagenerlass) Geschlossene Großgaragen müssen für den erforderlichen Rauch- und Wärmeabzug Öffnungen ins Freie haben, die insgesamt mindestens 1000 cm² je Einstellplatz groß, von keinem Einstellplatz mehr als 20 m entfernt und im Decken- und oberen Wandbereich angeordnet sind. 17 GaV Die Lüftung und Entrauchung der Tiefgarage ist über Außenwand- und Deckenöffnungen in Verbindung mit Lüftungsschächten sicherzustellen. Die Entrauchung der Wohnungen und Kellerräume ist durch zu öffnende Fenster bzw. Türen sicherzustellen. 14 Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 k) (Alarmierungseinrichtungen) Die Alarmierungseinrichtungen und Darstellungen der elektro-akustischen Alarmierungsanlage (ELA-Anlage). (Ziffer 7.4 k) Bauvorlagenerlass). Geschlossene Großgaragen sollen eine flächendeckende CO-Warnanlage haben. Nach Inbetriebnahme ist eine Langzeitmessung gem. GaV 16 (7) durchzuführen. Sollte die Messung ergeben, dass eine CO-Warnanlage eingebaut werden muss, muss diese so beschaffen sein, dass die Benutzer bei Überschreitung eines CO- Gehaltes von 85 ppm für 15 Minuten über Lautsprecher oder durch Blinkzeichen mit deutlicher Aufschrift dazu aufgefordert werden können, die Motoren der Kraftfahrzeuge abzuschalten. Lautsprecher oder Blinkzeichen sind dann an eine Ersatzstromquelle anzuschließen ( 16 (3) GaV). 15 Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 l) (Brandbekämpfung) Lage, Anordnung und ggf. Bemessung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten zur Brandbekämpfung (wie Feuerlöschanlagen, Steigleitungen, Wandhydranten, Feuerlöschgeräte) mit Angaben zu Schutzbereichen und zur Bevorratung von Sonderlöschmitteln. (Ziffer 7.4 k) Bauvorlagenerlass) Feuerlöscher Zur Bekämpfung von Entstehungsbränden werden in der Tiefgarage im Untergeschoss DIN-Feuerlöscher gut sichtbar und jederzeit zugänglich angebracht KRIEGER + SCHRAMM BAUUNTERNEHMUNG Seite 17 von 21

18 15.2 Sprinkleranlage nicht erforderlich, da der Fußboden der Tiefgarage im Mittel weniger als 4 m unter der Geländeoberfläche liegt. 16 Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 m) (Sicherheitsstromversorgung) Sicherheitsstromversorgung mit Angaben zur Bemessung und zur Lage und brandschutztechnischen Ausbildung des Aufstellraumes, der Ersatzstromversorgungsanlage (Batterien, Stromerzeugungsaggregate) und zum Funktionserhalt der elektrischen Leitungsanlagen. (Ziffer 7.4 m) Bauvorlagenerlass). Für die evtl. erforderliche CO-Warnanlage in der Tiefgarage ist eine Ersatzstromquelle vorzusehen (siehe Punkt 14). Die aktuelle EltBauV als TB ist zu beachten. 17 Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 n) (Aufzugsanlagen) Aufzugsanlagen mit Brandfallsteuerung und Feuerwehraufzügen (Ziffer 7.4 n) Bauvorlagenerlass). Aufzugsanlagen mit Brandfallsteuerung und Feuerwehraufzüge sind im Objekt nicht vorhanden. Die Aufzüge befinden sich innerhalb der notwendigen Treppenräume, die Aufzugskabinen bestehen weitgehend aus nichtbrennbaren Baustoffen. Alle Türen der Schächte öffnen zum Treppenraum. Es werden hydraulische Aufzüge oder seilgeführte Aufzüge mit oder ohne eigene Maschinenräume eingebaut. Die Steuerung wird außerhalb des Treppenhauses in gesonderten Räumen ausgeführt. Die Anforderungen an die MLeiAR sind zu beachten. Die Aufzugsanlagen dürfen im Brandfall nicht genutzt werden, eine entsprechende Beschilderung ist anzubringen. 18 Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 o) (Brandmeldeanlagen) Lage und Anordnung von Brandmeldeanlagen mit Unterzentralen und Feuerwehrtableaus, Auslösestellen. (Ziffer 7.4 o) Bauvorlagenerlass). nicht erforderlich 18.1 Rauchwarnmelder Rauchwarnmelder gemäß 13 HBO, siehe Eintragungen in den Plänen In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben KRIEGER + SCHRAMM BAUUNTERNEHMUNG Seite 18 von 21

19 19 Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 p) ( Feuerwehrpläne) Feuerwehrpläne. (Ziffer 7.4 p) Bauvorlagenerlass). Für geschlossene Großgaragen können Feuerwehrpläne für den Einsatz der Feuerwehr verlangt werden. 21 GaV nicht erforderlich 20.1 Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 q) (Brandverhütung) Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Personen (wie Werkfeuerwehr, Betriebsfeuerwehr, Selbsthilfekräfte, Brandschutzordnung, Maßnahmen zur Räumung, Räumungssignale. (Ziffer 7.4 q) Bauvorlagenerlass) Brandschutzordnung nicht erforderlich 20.2 Unterweisung der Beschäftigten nicht erforderlich 21 Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 r) (Abweichungen) Angaben darüber, welchen materiellen Anforderungen der Hessischen Bauordnung oder in Vorschriften auf Grund der Hessischen Bauordnung nicht entsprochen wird und welche ausreichende Maßnahme stattdessen vorgesehen werden. (Ziffer 7.4 r) Bauvorlagenerlass) 22 Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 s) (Brandschutzklassen) Verwendete Rechenverfahren zur Ermittlung von Brandschutzklassen nach Methode des Brandschutzingenieurwesens. (Ziffer 7.4 s) Bauvorlagenerlass) Es ist kein Rechenverfahren notwendig. Siehe auch Punkt KRIEGER + SCHRAMM BAUUNTERNEHMUNG Seite 19 von 21

20 23 Bauvorlagenerlass Ziffer 7.4 t) (verantwortliche Personen) Benennung der für den Brandschutz verantwortlichen Personen (Bauleiter/Fachbauleiter oder den Brandschutzbeauftragten für den Betrieb eines Gebäudes. (Ziffer 7.4 t) Bauvorlagenerlass) Bauleiter für Neubau von: Neubau Mehrfamilienwohnhaus und Tiefgarage Mehrfamilienhaus mit 58 Wohneinheiten, 1 Tiefgarage mit 71 Stellplätzen und 12 oberirdischen Stellplätzen Die Sang in Rosbach vor der Höhe Gemarkung Ober-Rosbach, Flur 4, Flurstücke 470/1 und 470/2 Norman Kurpiela, Friedhofstr. 74, Neu-Isenburg 23.1 Brandschutzbeauftragter nicht erforderlich 23.2 Fachbauleitung für den Brandschutz und Bauüberwachung Nach 73 (2) HBO bescheinigt der Sachverständige die mit dem von ihm bescheinigten Unterlagen übereinstimmende Bauausführung. Deshalb ist der Sachverständige mit der Bauüberwachung zu beauftragen und entsprechend 73 (4) jederzeit Einblick u.a. in die Genehmigungen, Zulassungen, Übereinstimmzertifikate zu gewähren. 24 Brandschutz während der Bauzeit / Baustelleneinrichtung Bauunterkünfte aus brennbaren Baustoffen und Behelfsbauten für den Betrieb von Werkstätten und zur Lagerung von Bau- und Arbeitsstoffen sind in ausreichenden Abständen zueinander und von bestehenden Gebäuden so aufzustellen, dass bei einem Brand kein Brandüberschlag stattfinden kann und wirkungsvoll Löscharbeiten der Feuerwehr möglich sind Flächen für die Feuerwehr Für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr ist die Möglichkeit zu schaffen, die Baustelle zu erreichen. Hierfür sind Fahrwege zu schaffen und freizuhalten Baustellenabfälle Brennbare Baustellenabfälle (z. B. Holz, Pappe, Verpackungsmaterialien) sind täglich aus der Baustelle zu entfernen und an geeigneten Stellen im Freien bis zum Ab KRIEGER + SCHRAMM BAUUNTERNEHMUNG Seite 20 von 21

21 transport zu lagern. Ist eine Lagerung im Freien in entsprechenden Behältern nicht möglich, so sollten diese ständig abgefahren werden Alarmierung der Feuerwehr Während der Bauzeit ist die Alarmierung der Feuerwehr von der Baustelle her sicherzustellen. Die entsprechenden Hinweise sind in den Unterlagen zum Sicherheitsund Gesundheitsschutz auf der Baustelle für alle beteiligten Firmen bereit zu halten. 25 Prüfungen technischer Anlagen und Einrichtungen Nach Inbetriebnahme der Garage ist eine CO-Langzeitmessung gemäß GaV 16 Abs. 7 durchzuführen und durch einen Prüfsachverständigen zu bewerten. Die evtl. erforderliche CO-Warnanlage ist durch einen technischen Prüfsachverständigen gem. TPrüfVO abnehmen und wiederkehrend prüfen zu lassen. 26 Zusammenfassung und abschließende Empfehlung Der Unterzeichner wurde beauftragt, vor genanntes Objekt aus brandschutztechnischer Sicht zu beurteilen und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen im Rahmen eines abgeschlossenen Brandschutzkonzeptes herauszuarbeiten. Ab Punkt 3 ist im Gutachten ein abgeschlossenes Brandschutzkonzept formuliert, welches in Umfang und Gliederung auf die Vorgabe der Ziffer 7.2 des Bauvorlagenerlasses aufbaut. Vorstehende Bearbeitung gilt ausschließlich für den genannten Planstand und das zu beurteilende Bauvorhaben; eine Übertragung auf andere Verhältnisse ist ohne Prüfung durch den Unterzeichner nicht möglich. Das Bauvorhaben entspricht den Anforderungen an den baulichen und abwehrenden Brandschutz gemäß HBO 2011, wenn die in diesem Konzept aufgeführten Maßnahmen berücksichtigt werden. Damit ergeben sich keine Bedenken. Das Brandschutzkonzept umfasst 21 Seiten. Aufgestellt KRIEGER + SCHRAMM BAUUNTERNEHMUNG Seite 21 von 21

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