Kapitel 3 Kurzbeschreibung

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1 Kapitel 3 Kurzbeschreibung KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 1

2 Inhaltsverzeichnis 3 Kurzbeschreibung Allgemeines Standort Grundlagen/Antragsgegenstand Bauliche und technische Maßnahmen zur Anlagenertüchtigung Bauphase Inbetriebnahmephase Beschreibung der gesamten Anlage Betriebseinheit 1: Anlieferung, Verwiegung und Abholung Betriebseinheit 2: Bioabfallanlieferung, Intensivrotte und Aufbereitung Betriebseinheit 3: Nachrotte und Lagerung Betriebseinheit 4: Abluftreinigung Betriebseinheit 5: Wasseraufbereitung Betriebseinheit 6: Grünschnittaufbereitung, -kompostierung und Erdenherstellung Grundfließbild Mengen und Stoffströme zum Grundfließbild Emissionsprognose Geruch Emissionsprognose Staub Vorgesehene Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen, Gerüchen u.ä Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verwertung von Abfällen Art und Menge der Abwässer Maßnahmen zur sparsamen und effizienten Verwendung von Energie Maßnahmen zur Arbeitssicherheit Übersicht über Maßnahmen zur Arbeitssicherheit Organisatorische Maßnahmen KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 2

3 Technische Maßnahmen Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft Allgemeine Gefahren Betriebsstörungen Brandschutz Baulicher Brandschutz Explosionsschutz Maßnahmen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Zusammenfassung der Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Emissionsüberwachung Maßnahmen nach Betriebseinstellung KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 3

4 3 Kurzbeschreibung 3.0 Allgemeines Standort Derzeit betreibt die Herhof-Kompostierung Beselich GmbH & Co. KG (im Folgenden kurz: Herhof) am Standort Beselich - Obertiefenbach eine Kompostierungsanlage mit einer Kapazität von t/a Bio- und t/a Grünabfall. Die Gesamtfläche des Grundstückes der Kompostierungsanlage beträgt 3,132ha. Das Betriebsgelände sowie seine weitere Umgebung können dem Lageplan in Abbildung 2-1 entnommen werden. Die Koordinaten der Anlage betragen im Gauß-Krüger-Netz in etwa: Rechtswert: Hochwert: Höhe über NN: 263m Abbildung 2-1: Lageplan der Herhof-Kompostierung Beselich (roter Kreis) Zur Erläuterung: Die in diesem Kapitel eingesetzten Abbildungen wurden aus der Prognose der Geruchs- und Staubemissionen und -immissionen (siehe 8.4 im Kapitel 8) entnommen und haben dieselben Nummern wie dort. Das Betriebsgelände der Kompostierungsanlage befindet sich etwa 11km nordöstlich von Limburg. Es liegt zwischen den Ortsteilen Obertiefenbach und Heckholzhausen an der B KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 4

5 In Abbildung 2-2 ist die nähere Umgebung der Anlage im Luftbild dargestellt. Die nächstgelegenen Baunutzungen weisen folgende Entfernungen auf: Wohngebiete von Heckholzhausen: etwa 870m nordöstlich ein landwirtschaftlicher Aussiedlerhof (Hof Sommerwind): etwa 620m nordöstlich ein landwirtschaftlicher Aussiedlerhof (Hof Vogelsang): etwa 730m südwestlich gewerbliche Nutzungen von Obertiefenbach: etwa 900m südwestlich Pforte des Abfall-Wirtschafts-Betriebs Limburg-Weilburg: ca. 600m südöstlich Die nähere Umgebung der Anlage ist durch bewaldete Hügellandschaft und landwirtschaftlich genutzte Flächen gekennzeichnet. Etwa 320m südöstlich beginnt der Anstieg zu den Deponiekörpern des Abfall-Wirtschafts-Betriebs Limburg-Weilburg. Abbildung 2-2: Luftbild der Herhof-Kompostierung Beselich (rot) und der Umgebung. (Kartengrundlage: Google) KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 5

6 Die Abbildung 2-3 zeigt ein Foto der Anlage in Blickrichtung nach Nordosten. Abbildung 2-2: Betriebsgelände mit Blickrichtung nach Nordosten Grundlagen/Antragsgegenstand Der zunächst bis zum befristete Dienstleistungsvertrag zwischen dem LK Limburg- Weilburg und Herhof zum Betrieb der Kompostierungsanlage Beselich wurde mit Nachtrag vom 4./ seitens des Landkreises bis zum verlängert. Nach Auslaufen des Dienstleistungsvertrages beabsichtigt der Landkreis die Kompostierungsanlage von Herhof zu übernehmen, was vertraglich geregelt ist. Vorrangig begründete sich die Verlängerung des Dienstleistungsvertrages darin, dass der Landkreis eine Alternativplanung für die Verlagerung des Kompostwerkes oder auch den Bau einer Vergärungsanlage aufgrund fehlender Vereinbarungen mit der Standortgemeinde nicht abschließen konnte. Durch die Vertragsverlängerung mit Herhof verschaffte sich der Landkreis die erforderliche Zeit für den Abschluss der Verhandlungen mit der Standortgemeinde. Der Kreistag hatte diese Vorgehensweise in der Annahme gewählt, dass der Betrieb der Anlage Beselich für den Verlängerungszeitraum bis September 2020 unverändert weiter erfolgen kann. Durch eine an die Herhof-Kompostierung Beselich GmbH & Co. KG ergangene Anordnung des Regierungspräsidiums Gießen zur Sanierung der Kompostierungsanlage Beselich, Dokument-Nr. 2016/127766, haben sich die Randbedingungen für einen Weiterbetrieb der Anlage jedoch KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 6

7 wesentlich geändert. Der Landkreis trug diesem Umstand Rechnung, indem er auf der Grundlage einer Entscheidung der Betriebskommission Herhof mit der Erstellung einer Planung zur Anlagenertüchtigung und darauf basierend einer Genehmigungsplanung mit unveränderten Durchsatzleistungen beauftragt hat. Seitens Herhof wurde die REDWAVE Waste GmbH (im Folgenden kurz: REDWAVE), Wetzlar, mit der erforderlichen Planung und Erstellung des Antrages betraut. Die in der nachträglichen Anordnung des Regierungspräsidiums Gießen zur Sanierung der Kompostierungsanlage Beselich genannten Forderungen sind nachstehend aufgeführt: Bauliche und betriebliche Anforderungen - Die Hallentore dürfen nur für die notwendigen Ein- und Ausfahrten geöffnet werden. Die Entladung der Müllfahrzeuge hat bei geschlossenen Toren zu erfolgen. - Die Hallentore sind als automatisch schließende Tore auszuführen. Für die Ein- und Ausfahrten sind Torluftschleieranlagen, Fahrzeugschleusen oder vergleichbare Techniken vorzusehen. Im Falle des Einsatzes einer oder mehrerer Torluftschleieranlagen, ist dem Regierungspräsidium Gießen, Abteilung IV Umwelt, Dezernat 42.2, spätestens ein Monat nach Einbau ein gutachterlicher Nachweis über deren Wirksamkeit bzw. Funktionstüchtigkeit vorzulegen. - Mit geeigneten organisatorischen oder technischen Maßnahmen ist sicherzustellen, dass es bei Ein- und Ausfahrten von Müllfahrzeugen nicht zum Durchzug durch offenstehende Tore kommt (z.b. kein gleichzeitiges Öffnen von Ein- und Ausfahrtoren, Einbau von Luftschleieranlagen). Bei Verwendung von Luftschleieranlagen gilt bezüglich des Nachweises über deren Wirksamkeit die Regelung der Ziffer 1.2 analog. - Der Bioabfall muss beim Eintrag in die Boxenkompostierung einen Strukturanteil von mindestens 25 % aufweisen. Dies ist ggf. durch Beimischung von Grünabfall (Ast- und Strauchschnitt) sicherzustellen. - Die Hauptrotte ist bis zum Erreichen des Rottegrades III geschlossen auszuführen. - Bioabfall und Frischkompost mit einem Rottegrad < III sowie Siebüberlauf aus der Absiebung des vorgenannten Frischkompostes darf bis zur Verarbeitung bzw. Abholung nicht offen, sondern nur innerhalb der geschlossenen Hallenbereiche mit Ablufterfassung gelagert werden. - Die Siebung von Frischkompost mit einem Rottegrad < IV hat geschlossen, z.b. innerhalb der Anliefer- und Rottehalle, zu erfolgen. Die Abgase sind der Abgasreinigungseinrichtung zuzuführen. - Das Ablufterfassungssystem ist so einzustellen bzw. umzurüsten, dass während der Betriebszeit ein mindestens zweifacher Luftwechsel pro Stunde in der Anliefer- und Rottehalle erreicht wird. Die Ablufterfassung ist vorrangig als Objektabsaugung (Annahmebunker, Schredder, Sieb etc.) auszuführen KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 7

8 Instandhaltung und Wartung - Die Anlage ist soweit Instand zu setzen, dass ein ordnungsgemäßer und emissionsarmer Betrieb gewährleistet ist. Als Mindestanforderung sind, soweit nicht bereits umgesetzt, folgende Instandsetzungsarbeiten durchzuführen: - Hallengebäude: Öffnungen in der Fassade und im Dach, die nicht dem bestimmungsgemäßen Betrieb dienen, sind zu schließen. - Boxenkompostierung: Reparatur/Austausch der Torverriegelungen, der - Staugatter und der Boxendämmung, Beseitigung von -3-Undichtigkeiten an den Rotteboxen, Instandsetzung der Sickerwasserrückführung und der korrodierten Schaltschränke sowie Reinigung der Lüftungsböden. - Ablufttechnik: Austausch/Reparatur defekter Ventilatoren, Sensorik und Rohrleitungen, Installation fehlender Potentiometer sowie Instandsetzung des Wärmetauschers und der Kühltürme - Grundreinigung: Grundreinigung der gesamten Anlage. Die einzelnen Komponenten der Abgasreinigungsanlage sind entsprechend der Instandhaltungsvorschriften der jeweiligen Hersteller zu warten. Über den Ausfall, über Störungen, Wartungsdienste sowie Reparaturen an den Komponenten der Abgasreinigungsanlage ist Buch zu führen (Dauer, Beginn, Ende). Die Aufzeichnungen sind mindestens 3 Jahre nach Ende des jeweiligen Kalenderjahres aufzubewahren. Die genannten Auflagen ziehen einen teilweise erheblichen baulichen und technischen Aufwand nach sich. Dem vorliegenden Änderungsantrag liegt die auf der Grundlage dieser Anforderungen erstellte Planung zugrunde, die baulich/technische Umsetzung wird dargestellt. Die Anlage verändert sich von den Außenabmessungen, d. h. den Hallen, Fahrflächen nur geringfügig. Neu hinzu kommt der Anbau einer Verladehalle. Die Hallen werden, bis auf den Bereich der Erdenlagerung, geschlossen. Das relativ kleine, überdachte Lager für Kompost etc. für Privatabholer wird an die hofseitige Außenwand der bisherigen Anlieferungshalle versetzt und um ein Feld vergrößert. Die beiden neuen Bioflächenfilter werden im Bereich von Kühlturm und Aktivkohlefilter platziert, da diese zukünftig nicht mehr benötigt und darum demontiert werden. Die im Jahre 2010 auf einem Teil der Hallendächer installierte PV-Anlage wird in diesen Änderungsantrag mit aufgenommen. Die Anlage wird im Außenbereich baulich um einen Vorbau als Verladehalle mit zwei Rolltoren plus jeweiliger Torluftschleieranlage für die Kompostverladung (vor mittlerem Hallenschiff der Nachrotte-/Lagerhalle) mit einer Länge x Breite x Höhe (LxBxH) von 32,00m x 5,00m x 7,20m (max. lichte Höhe), eine Erhöhung des zukünftigen Anlieferungsbereiches für Bioabfall (Anhebung Dach, von KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 8

9 Achse 13-8) um ca. 2,50m auf eine Höhe von 7,00m Wandinnenseite und 9,98m Giebel (OK), bei einer Gesamtfläche des Anlieferungsbereiches von 31,00m x 20,00m, das Versetzen des überdachten Lagers für Kleinmengen-Verkauf von Reifekompost, Erdenmischung etc. an die hofseitige Außenwand der bisherigen Anlieferungshalle und Erweiterung um ein Feld, die Errichtung von zwei neuen Bioflächenfiltern auf der Nordseite der Anlage im Bereich von Kühltürmen und Aktivkohlefilter. Diese werden zukünftig nicht mehr benötigt und darum demontiert, die Errichtung eines überdachten Waschplatzes, die Errichtung eines zusätzlichen Schlammfanges (Sedimentationsanlage mit Dauerstau) zur Vorreinigung des Fahrflächenwassers vor Einleitung in den Versickerungsteich (der Schlammabscheider wird unmittelbar vor dem Versickerungsteich platziert), die Erweiterung des Betriebsgebäudes um zwei weitere Container, einen Sickerwasserschacht und die Erweiterung um eine Löschwasser-Zisterne, die Erweiterung um einen neuen Trafo verändert. Die an bzw. in den Hallen geplanten Änderungen werden im nachfolgenden Kapitel 3.04 im Einzelnen beschrieben: Die auf einem Teil der Hallendächer installierte PV-Anlage ist ebenfalls Bestandteil des Änderungsantrages Bauliche und technische Maßnahmen zur Anlagenertüchtigung Auf dem in Kapitel 5 beigefügten Lageplan (Nr. 5.4) sind alle baulichen und technischen Neuerungen/Änderungen rot dargestellt. Im Demontageplan ( in Kapitel 18) sind die Anlagenteile gelb gekennzeichnet, die aus dem Bestand werden entfernt, versetzt bzw. abgerissen werden. Das in Kapitel 6 beigefügte Verfahrensfließbild (Nr. 6.7) zeigt die Abläufe der geplanten Anlagenertüchtigung, das Grundfließbild (Nr. 3.2) die in der Anlage bewegten Stoffe und in der Tabelle sind die zugehörigen Mengen der Stoffströme angegeben Bauphase Für einen Zeitraum von ca. vier Monaten ab Baubeginn erfolgt der Umbau der Anlage unter Aussetzung des Anlagenbetriebes, d. h. sämtliche Bioabfälle werden während dieses Zeitraums anderweitig entsorgt. Dabei ist hinsichtlich der Entsorgung der Bioabfälle zu differenzieren zwischen Bioabfällen aus dem Landkreis Limburg-Weilburg und Bioabfällen aus anderen KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 9

10 Landkreisen. Ausschließlich die Bioabfälle aus dem Landkreis Limburg-Weilburg werden während dieser Phase in der Kompostierungsanlage Beselich umgeschlagen. Für die Bioabfälle aus anderen Landkreisen erfolgt eine direkte Absteuerung an die abnehmenden Kompostierungsanlagen. Im Kapitel 8 des Änderungsantrages ist eine Bewertung der Geruchsimmissionssituation für die 4-monatige Bauphase mit Bioabfallumschlagung/-absteuerung beigefügt (siehe auch Prognose zu den Emissionen und Immissionen der ima Freiburg). Im Anschluss an diese Phase erfolgt die Verarbeitung der Bioabfälle wieder in der Anlage. Lediglich einige außerhalb der zu schließenden Hallen stattfindenden Baumaßnahmen (Waschplatz, Sedimentationsanlage, Erweiterung Betriebsgebäude etc.) und die Montage der Lüftungstechniken der vier neuen Rotteboxen mit Anschluss an die Luftbefeuchter können bzw. müssen dann noch parallel zum Anlagenbetrieb durchgeführt werden. Der Grünabfall wird durchgehend, d. h. während der gesamten Bauphase angenommen und verarbeitet. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant: 1. Baumaßnahmen Die nachfolgend beschriebenen Baumaßnahmen (Hochbau/Tiefbau) erfolgen zum überwiegenden Teil nicht parallel zum Anlagenbetrieb der Bioabfallkompostierung. Die Maßnahmen unterteilen sich wie folgt: Baumaßnahmen ohne Anlieferung und Verarbeitung von Bioabfall - In das erste Hallenschiff der bisherigen Nachrotte-/Lagerhalle wird der neue Anlieferungsbereich integriert. Die zwischen den Dachstützen vorhandenen Wandelemente (ehemalige Wand zwischen Boxenhalle und Nachrotte-/Lagerhalle) sowie das dort verbaute Rolltor werden bis auf das Wandelement im Bereich der Tankstelle demontiert. Das Dach dieses neuen Anlieferungsbereichs wird um ca. 2,50m angehoben, um eine ausreichende lichte Höhe für abkippende Fahrzeuge zu erhalten. - Errichtet werden die für die Bioabfallanlieferung erforderlichen Prallwände sowie die neue Außenwand (Stirnseite) dieses Hallenschiffes mit integriertem Sektionaltor und Torluftschleieranlage (neues Anlieferungstor Bioabfall). Austausch von beschädigten Iso- Paneelen. - Errichtung eines Vorbaus als Verladehalle vor der Kompostverladerampe mit zwei Sektionaltoren und zwei Torluftschleieranlagen vor dem zweiten Hallenschiff der Nachrotte- /Lagerhalle. - Errichtung von zwei neuen Biofiltern mit den Abmessungen L x B x H je Filter von 22,5m x 15,0m x 3,0m, bei einer Füllhöhe von 2,25m, außerhalb der Hallen auf der Nordseite der Anlage inkl. der Bodenplatte, Entwässerungsleitungen und Sammelschacht. Die Entwässerungsleitungen werden in den Behälter 1 in der vorhandenen Kondensatgrube und von dort in die bisherige Wasseraufbereitungsanlage geführt. Anpassung der Umfahrung (Schotterbefestigung). - Schließen der südlichen Außenwand der bisherigen Anlieferungshalle im Bereich der demontierten Rolltore KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 10

11 - Abriss der beiden Filterboxen (Betonkörper), der Anschubwände der Anlieferungshalle sowie des Flachbunkers für den Abwurf des zerkleinerten Bioabfalls. - Errichtung von vier neuen Boxenbetonkörpern und der Rotteböden inkl. der entsprechenden Vorrichtungen für den Umbau der Boxen zu Fermentern, jeweils mit Montage des Boxentores. Errichten einer Wand zur Abtrennung des Bereiches auf den Boxen zur Boxenhalle. - Schließen der Nachrotte-/Lagerhallen inkl. Einbau von zwei Sektionaltoren (1 x Süd- und 1 x Westseite) im westlichsten Hallenschiff. Das südliche einzubauende Tor erhält eine Torluftschleieranlage, das westliche nicht, da es nur im Brandfall genutzt wird. Einbau von Prallwänden aus Stahlbeton oder Megablocks. - Einbau von RWA s (Rauch- und Wärmeabzugs-Anlagen) in die Nachrotte-/Lagerhalle. Baumaßnahmen parallel zur Anlieferung und Verarbeitung von Bioabfall - Versetzen des Verkaufslagers für Privatkunden an die südliche Außenwand der ehemaligen Anlieferungshalle. - Errichtung eines Waschplatzes inkl. einer Überdachung. - Errichtung einer Sedimentationsanlage als Absetzbecken für das Oberflächenwasser der Grünschnittlagerflächen vor Einleitung in das Regenrückhaltebecken. - Erweitern des Betriebsgebäudes. - Einbau einer Löschwasserzisterne und eines Sickerwasserschachtes inkl. Stützwänden im Bereich des Walls (rechts vom Eingangstor). 2. Technische Baumaßnahmen Nachfolgend werden zuerst die Maßnahmen benannt die durchgeführt werden, während die Anlage abfallfrei ist, d. h. der Bioabfall in andere Anlagen abgefahren wird. Die anschließend aufgeführten Maßnahmen erfolgen parallel zur Anlageninbetriebnahme/zum Anlagenbetrieb. Technische Baumaßnahmen ohne Anlieferung und Verarbeitung von Bioabfall - Demontage des Aktivkohlefilters inkl. Zu- und Abluftverrohrung. - Demontage der beiden im Freien stehenden Kühltürme - Demontage der Lüftungstechnik der beiden Biofilterboxen inkl. Abluftkamin. - Demontage der alten Hallenablufterfassung. - Demontage der Lüftungstechnik der fünf vorhandenen Rotteboxen. - Demontage der auf den fünf vorhandenen Boxen platzierten Wärmetauscher. - Demontage der Elektrotechnik (Schaltschränke, Hallenbeleuchtung, Verkabelung etc.). - Montage der beiden neuen Biofilter (Flächenfilter) inkl. Bodenplatte. - Montage der beiden neuen Luftbefeuchter auf den fünf vorhandenen Rotteboxen KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 11

12 - Anbinden der neuen Luftbefeuchter (Ventilatoren und Verrohrung) an die neuen Bioflächenfilter und die neuen Lüftungstechniken der fünf vorhandenen Rotteboxen. - Montage der neuen Lüftungstechniken für die fünf vorhandenen Rotteboxen. - Montage der neuen Hallenablufterfassung. - Elektromontage (neuer Trafo, Schaltschrankmontage, Verkabelung, Beleuchtung etc.). - Montage der Abwassererfassung und Erweiterung/Umbau der ehemaligen Wasseraufbereitung KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 12

13 Technische Baumaßnahmen mit Anlieferung und Verarbeitung von Bioabfall - Montage der neuen Lüftungstechniken für die vier neuen Rotteboxen. - Lüftungstechnisches Anbinden der Luftbefeuchter an die vier neuen Rotteboxen. - Elektromontage für die vier neuen Rotteboxen. - Kalt- und Warminbetriebnahme der vier neuen Rotteboxen. - Inbetriebnahme der Gesamtanlage. - Einbau einer Brandmeldeanlage Inbetriebnahmephase Eine Teilinbetriebnahme erfolgt nachdem die Baumaßnahmen ohne die parallele Verarbeitung von Bioabfall abgeschlossen sind, so dass wieder mit Bioabfall gefahren werden kann. Bis zur endgültigen Fertigstellung der Anlage läuft der vorübergehende Betrieb dann für einen Zeitraum von ca. zwei Monaten im reduzierten Modus weiter, d. h. mit nur einem Boxendurchgang (7 Tage in den vorhandenen Boxen 1-5) und einer Hallenabsaugung und -abreinigung über Biofilter von m³/h anstatt m³/h. Die weiteren Arbeiten laufen parallel zu der Anlagenteilinbetriebnahme bzw. zum vorübergehenden Anlagenbetrieb bis zur Fertigstellung der Gesamtanlage. Anschließend wird die Anlage komplett in Betrieb genommen KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 13

14 3.1 Beschreibung der gesamten Anlage Betriebseinheit 1: Anlieferung, Verwiegung und Abholung Die Eingangs- und Ausgangsverwiegung erfolgt über die vorhandene Brückenwaage. Hier werden alle anliefernden und abholenden Fahrzeuge verwogen. Das Verwiegen und Dokumentieren erfolgt im Bürocontainer (Betriebsgebäude) über das Wiegeprogramm. An den Büro- und Sozialcontainer sollen noch zwei weitere Container sowie ein Vordach angebaut werden, so dass ein zusätzlicher Raum für Personal entsteht und der Schwarz-Weiß- und Sanitärbereich erweitert und modernisiert werden kann Betriebseinheit 2: Bioabfallanlieferung, Intensivrotte und Aufbereitung Anlieferung Das sich an die derzeitige Boxenhalle anschließende erste Hallenschiff der Nachrotte- und Lagerhalle wird zur zukünftigen Anlieferungs- und Aufbereitungshalle umgebaut. Dazu wird die Hallenwand zwischen derzeitiger Boxenhalle und erstem Hallenschiff inkl. Rolltor demontiert. Das Rolltor wird, ergänzt um eine Torluftschleieranlage, in die neue Hallenwand (Südseite) des letzten (westlichen) Hallenschiffes der Nachrotte- und Lagerhalle eingebaut. Die Anlieferung des Bioabfalls erfolgt zukünftig durch ein Rolltor in der Südseite der Anlieferungsund Aufbereitungshalle. Dazu wird die Südseite dieses Hallenschiffes baulich geschlossen. Eines der beiden vorhandenen Rolltore der bestehenden Bioabfallanlieferungshalle wird dazu inkl. der neu eingebauten Torluftschleieranlage in die Außenwand des neuen Anlieferungsbereiches versetzt. Der Anlieferbereich erhält auf zwei Seiten (West- und Nordseite) eine Anschüttwand aus Beton mit einer Höhe von mindestens 3m im vorderen Bereich und im Bereich der eigentlichen Abkippstelle mindestens 4m. Außerdem wird bei den ersten 5 Achsen (Achsen 13-8) des neuen Anlieferungsbereiches das Dach um 2,50m angehoben. So wird eine lichte Innenhöhe von min. 7,00m erreicht, um ein Abkippen der Müllfahrzeuge sicher zu gewährleisten. Die Wandverkleidung wird entsprechend angepasst. Zukünftig wird es nur noch ein Zufahrtstor für die Müllfahrzeuge zum Anlieferungsbereich für Bioabfälle geben, da das zweite Anlieferungstor zur bestehenden Anlieferungshalle in der Vergangenheit nicht genutzt wurde und daher auch zukünftig kein zweites Tor erforderlich ist. Das zweite Hallentor der ehemaligen Anlieferungshalle wird ebenfalls demontiert; beide Toröffnungen werden verschlossen. Die anliefernden Fahrzeuge fahren rückwärts durch das Anlieferungstor mit Torluftschleieranlage vollständig in die neue Anlieferungs-, Aufbereitungs- und Boxenhalle ein und entladen die Abfälle in den Flachbunker für Bioabfälle. Der neue Anlieferungsbereich ist so dimensioniert, dass sowohl Müllfahrzeuge als auch Sattelzüge (Fahrzeuge mit Schubboden, keine Kippsattel) entladen können. Die Torluftschleieranlagen sind in der gesamten Anlage grundsätzlich mit der Funktion der Rolltore gekoppelt, d.h. sobald ein Rolltor den Impuls für das Öffnen erhält, schaltet sich die Torluftschleieranlage automatisch ein. Ist das Tor wieder geschlossen, das Fahrzeug steht vollständig in der Halle und entlädt, schaltet sich die Torluftschleieranlage automatisch aus KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 14

15 Durch den im gesamten geschlossenen Hallenbereich (Anlieferungs-, Aufbereitungs- und Boxenhalle, Nachrotte- und Lagerhalle) vorgesehenen Unterdruck entsteht ein in Richtung der Absaugpunkte gerichteter Luftstrom, der einen Austritt von Staub und Gerüchen aus den geschlossenen Hallen minimiert. Bioabfallaufbereitung In das erste komplette Hallenschiff der jetzigen Nachrotte-/Lagerhalle werden neben der Anlieferung des Bioabfalls zukünftig auch die Vorzerkleinerung (vorhandener Jenz-Shredder, elektrobetrieben) und teilweise auch die Aufbereitung (2 vorhandene Trommelsiebe) integriert. Der Shredder wird so platziert, dass er sowohl mit frischem Bioabfall als auch mit Frischkompost aus dem 1. Boxendurchgang problemlos von den Radladern angefahren und befüllt werden kann. Nach dem Zerkleinerungsvorgang erfolgt der Austrag über ein Austragsband, welches mit einem Fe- Abscheider versehen wird. Die vorhandenen Fe-Metalle können somit weitestgehend abgeschieden und in einen bereitstehenden Container abgeworfen werden. Ein händisches Aussortieren von großen, gut erkennbaren Störstoffen in einen bereitstehenden Container oder alternativ das Zwischenlagern auf einer hierfür vorgesehenen kleinen Fläche (Aussortieren per Radlader) erfolgt durch den jeweiligen Radladerfahrer, wobei das manuelle Sortieren nur selten erforderlich sein wird. Die Radlader werden, soweit nicht schon vorhanden, mit Klimaanlage, Schutzbelüftungsanlage und Rußpartikelfilter ausgerüstet. Intensivrotte Die vorhandenen fünf Rotteboxen, die über eine nutzbare Grundfläche von jeweils 4,00m x 30,00m verfügen, werden um weitere vier Rotteboxen mit einer nutzbaren Grundfläche von jeweils 7,60m x 27,00m ergänzt. Die lichte Höhe der neuen Boxen beträgt 5,50m, die der alten Boxen beträgt 3,50m. Baulich platziert werden die neuen Rotteboxen in der bisherigen Anlieferungshalle sowie auf der Fläche der beiden derzeit vorhandenen Boxenbiofilter, direkt im Anschluss an die vorhandenen Boxen. An der Hallenkonstruktion sind hierfür keine baulichen Änderungen erforderlich. Die neuen Boxen sind von der baulichen Ausführung so geplant, dass sie nach entsprechender Umrüstung zukünftig auch als Fermenter zur Biogaserzeugung verwendet werden können, d.h. es werden bereits erforderliche Einbauteile in der Betonkonstruktion mit verbaut. Grundsätzlich wird durch die Erhöhung der Boxenkapazität die Möglichkeit geschaffen, die heute aus einem Boxendurchgang mit 7 Tagen Verweildauer bestehende Intensivrotte zukünftig auf 21 Tage, mit einer einmaligen Umlagerung von den alten in die neuen Boxen zu erweitern. Dadurch wird ein Rottegrad 3 in der Intensivrotte zukünftig sicher erreicht. Wie bisher gehandhabt, wird der vorzerkleinerte Bioabfall, der bei Bedarf mit Strukturmaterial aufgemischt wird, zukünftig zuerst in die 5 alten Rotteboxen eingebracht und dort über einen Zeitraum von 7 Tagen kompostiert. Nach der 7-tägigen Intensivrotte erfolgt der Austrag des Frischkompostes aus den alten Boxen und eine zweite Nachzerkleinerung über den vorhandenen Jenz-Shredder. Durch diesen Schritt soll ein weiterer Aufschluss der Organik erfolgen mit dem Ziel, dass der 2. Boxendurchgang hinsichtlich KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 15

16 des biologischen Abbaus intensiver verläuft und Rottegrad 3 und eine sichere Hygienisierung bei Temperaturen in der Boxenabluft von >65 C über drei Tage nach weiteren 14 Tagen sicher erreicht werden. Zusätzlich zum Schritt der nochmaligen Zerkleinerung erfolgt eine Befeuchtung des Frischkompostes über ein Verregnungssystem im Abwurfbereich des Zerkleinerers. Diese Maßnahme gewährleistet die ausreichende Feuchtigkeit für einen optimal verlaufenden 2. Boxendurchgang. Der Bioabfall verliert im 1. Boxendurchgang ca. 30% seiner Masse, im Wesentlichen über den Austrag von Wasser (Verdunstung) sowie zu einem kleineren Teil durch den Austrag von CO 2. Über die Befeuchtung vor dem 2. Boxendurchgang wird dem Material mindestens 10% des verlorenen Wassers wieder zugeführt. Dies ist erforderlich, da der Kompostierungsprozess nur bei ausreichend feuchtem Material optimal verläuft. Zusätzlich kann das Material in den neuen Rotteboxen über ein in die Boxendecke integriertes Verregnungssystem auch während der Rotte, jedoch nur bis zum Beginn der Hygienisierungsphase, nachbefeuchtet werden. Ziel ist der Austrag eines Kompostes mit einem Feuchtegehalt von 35 40%. Kontrolliert werden können die Rottevorgänge in den Boxen über die Boxenvisualisierung, über die gleichzeitig auch die Sollwerte geändert werden können. Dies ist sowohl über ein Tablet im Bereich der Boxen als auch über einen PC im Verwaltungscontainer möglich. Hier werden auch alle Boxendurchgänge protokolliert und archiviert, so dass sie jederzeit eingesehen oder ausgedruckt werden können. Kompostaufbereitung Nach dem 2. Boxendurchgang erfolgt eine Absiebung des Frischkompostes Rottegrad 3 über ein erstes Trommelsieb (Trommelsieb 1) auf eine Korngröße von 100mm. Die Fraktion <100mm wird über einen zweiten Siebschritt (Trommelsieb 2) anschließend auf 15mm abgesiebt. Alle Fraktionen werden in Flachbunkern erfasst und von dort per Radlader in die Lager- und Nachrottehalle transportiert. Beide Siebe sind mobil und mit einem Dieselmotor als Antrieb versehen. Die Abluft der Dieselmotoren wird jeweils über Dach geführt Betriebseinheit 3: Nachrotte und Lagerung Die um ein Hallenschiff verkleinerte Nachrotte- und Lagerhalle bleibt in ihrer Funktion erhalten, wird jedoch annähernd komplett eingehaust. Ausgespart von der Einhausung werden die jeweils ersten beiden Hallensegmente auf der Südseite der beiden westlichen Hallenschiffe. Gelagert werden sollen hier die für die Erdmischungen vorrätig gehaltene Erde/Brechsand (westlichstes Hallenschiff) sowie im zweiten Hallenschiff die zu vermarktenden Erdmischungen. Der Grund dafür liegt zum einen in der geruchsseitig unkritischen Lagerung von Erde und Erdenmischungen und zum anderen in der Vielzahl der Verladevorgänge hinsichtlich der Vermarktung der Erdenmischungen. Hier werden viele Kleinmengen an Privatabholer und Landschafts-/Gartenbauer abgegeben, was ein häufiges KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 16

17 Öffnen und Schließen eines Hallentores erfordern und damit Emissionen, wenn auch nur geringe, erzeugen würde. Dies soll durch die vorliegende Planung vermieden werden. Das westlichste Hallenschiff erhält auf der Südseite ein Zufahrtstor mit Torluftschleieranlage, da der Hallenboden dieses Hallenschiffes ca. 0,80m tiefer liegt als der Hallenboden der weiteren Hallenschiffe. Über dieses Tor erfolgt für die zerkleinerte Grünabfallfraktion 0-30mm der Eintrag in diesen Hallenbereich und der Austrag aus diesem Hallenbereich nach der Kompostierung zur Absiebung auf 15mm im Freien (siehe auch Kapitel 6). Im Bereich der Nachrotte- und Lagerhalle ist eine bauliche Erweiterung geplant, nämlich die Errichtung eines Verladebereiches. Dazu wird ein geschlossener Vorbau als Verladehalle in der Größe LxBxH von 32m x 5m x 7,2m (max. lichte Höhe) mit einem Zufahrts- und einem Ausfahrtstor plus jeweiliger Torluftschleieranlage errichtet. Über die vorhandene Rampe erfolgt das Beladen der in diesem Hallenbereich stehenden Fahrzeuge (Sattelzüge, Traktor + landwirtschaftlicher Streuer etc.). Mindestens Rottegrad 3 weisen die drei aus dem Kompost nach der 21-tägigen Intensivrotte erzeugten Fraktionen auf. Die Tätigkeiten in der Nachrotte-/Lagerhalle bestehen für die Fraktionen 0 15mm (Kompost) und >100mm (Störstofffraktion) im Wesentlichen im Aufsetzen der Mieten und im Verladen. Beides erfolgt per Radlader. Für die Mittelfraktion >15 100mm wird ein periodisches Umsetzen nach ein bis zwei Wochen durchgeführt, um den Rotteprozess auf den Mieten zu fördern (Belüftbarkeit der Mieten erhöhen). Abschließend wird diese Fraktion nochmals auf 15mm abgesiebt. Eventuell kann es nach dieser Absiebung sinnvoll sein den Siebüberlauf >15mm nochmals auf Miete zu legen um einen weiteren Abbau zu generieren (Option 1). Dies hängt zum einen von dem noch zu erwartenden organischen Abbau und von den Platzverhältnissen in der Nachrotte-/Lagerhalle ab. Als Option 2 wird beantragt, die Mittelfraktion >15 100mm nochmals nachzuzerkleinern und anschließend direkt über das Trommelsieb 2 auf 15mm abzusieben. Dies macht insbesondere in den Monaten Sinn, in denen große Anlieferungsmengen mit einem relativ geringen Störstoffanteil anfallen, so dass die sogenannte Mittelfraktion relativ sauber ist. Darüber hinaus ist als Option 3 vorgesehen, in anlieferungsschwachen Jahreszeiten die Mittelfraktion >15 100mm ohne Nachzerkeinerung nochmals mit in die Intensivrotte aufzugeben, um einen weiteren organischen Abbau generieren zu können. Sollten einzelne Mieten in der Nachrotte-/Lagerhalle zu trocken werden, können die Mieten während der Nachrotte oder auch vor einem Verlade- oder Umsetzvorgang mit Frischwasser nachbefeuchtet werden. Auf der Anlage wird ein Feuchtemessgerät vorgehalten, um entsprechende Untersuchungen durchführen zu können. Grundsätzlich ist die im Lageplan (unter 5.4) dargestellte Mietenbelegung als Beispiel anzusehen, welches jedoch jahreszeitlichen Änderungen unterliegt. Da die Mieten aus Bioabfall unabhängig von der Korngröße mindestens Rottegrad 3 aufweisen, ergeben sich durch Verschiebungen keine relevanten Änderungen hinsichtlich der Geruchs- oder Staubemissionen innerhalb der geschlossenen und abgesaugten Halle und damit auch nicht hinsichtlich der diffusen Emissionen. Auch hinsichtlich der Schallemissionen sind keine Änderungen zu erwarten, da das Auf- und Umsetzen wie auch das Verladen der Mieten mit den gleichen Radladern im Rahmen des Betriebes an fünf bzw. teilweise auch an sechs Wochentagen erfolgt KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 17

18 3.1.4 Betriebseinheit 4: Abluftreinigung Hallenablufterfassung Die Lüftungstechnik der fünf vorhandenen Rotteboxen wird systemgleich zu den Lüftungstechniken der vier neuen Rotteboxen so umgebaut, dass zukünftig keine Wärmetauscher und kein Kühler mehr zur Umluftkühlung benötigt werden. Eine Kühlung des Rotteprozesses erfolgt ausschließlich über Frischluft. Die bisher für die fünf vorhandenen Rotteboxen benötigte Prozessluft von max m³/h erhöht sich durch diese technische Umstellung auf im Mittel ca m³/h, der Bedarf an Prozessluft für die vier neuen Rotteboxen liegt im Mittel bei ca m³/h, zusammen also ca m³/h. Insgesamt wird Hallenluft in einer Größe von ca m³/h während des arbeitstäglichen Betriebes (Anlieferung, Zerkleinerung, Siebung, Radladerverkehr) erfasst, außerhalb der täglichen Betriebszeiten (nachts und an Wochenenden) wird diese Luftmenge auf m³/h, also den Bedarf der Rotteboxen reduziert. Die vier neuen Rotteboxen, deren Ventilatoren auf den Boxen oberhalb der Tore platziert sind, saugen die ca m³ Zuluft, d. h. je ca m³/h pro Box, jeweils direkt aus der Boxenhalle an. Hierfür ist nur eine kurze Rohrleitung vom jeweiligen Ventilator bis zur Hallenwand auf den Boxen erforderlich. Die von den Rotteboxen an die Biofilter abgegebene Prozessabluftmenge entspricht der Boxenzuluftmenge. Die weitere Hallenabsaugung erfolgt über zwei Abluftstränge, wobei die abgesaugte Abluftmenge während des arbeitstäglichen Betriebes bei ca m³/h, nachts und an Wochenenden bei ca m³/h (Zuluftbedarf für die vorhandenen fünf Boxen) liegt. Eine erste Absaugleitung erfasst - ca m³/h Abluft aus der Kompostverladehalle, wobei die Verladehalle nur während der eigentlichen Verladetätigkeiten abgesaugt wird, - ca m³/h über dem Bioabfallanlieferungsbereich, hier entfallen m³/h bei Absaugung der Verladehalle und - ca m³/h über dem Shredderabwurf, zusammen also ca m³/h. Eine zweite Absaugleitung erfasst die Abluft aus dem Bereich der beiden Trommelsiebmaschinen. Im Bereich von - Trommelsieb 1 sind dies ca m³/h an drei Absaugstellen (12.500m³/h m³/h m³/h) und - von Trommelsieb 2 ca m³/h an zwei Absaugstellen, also insgesamt ca m³/h. Die aus den Hallenbereichen entnommene Luft muss nachströmen können. Über die vier eingebauten Luftschleieranlagen könnten in der Summe, d. h. bei gleichzeitigem Betrieb, ca m³/h Luft in die geschlossenen Hallen eingeblasen werden. Da ein gleichzeitiges Laufen der vier Luftschleieranlagen jedoch ausgeschlossen ist, muss die überwiegende Luftmenge über Luftnachströmöffnungen in die Halle gelangen können. Die entsprechenden Einbauten werden an KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 18

19 verschiedenen Positionen eingebaut, im Wesentlichen in der westlichen Hallenwand. Biofilter Da geplant ist, die neuen Boxen unmittelbar neben den vorhandenen alten Boxen zu platzieren, müssen die beiden vorhandenen Boxenbiofilter abgerissen und durch neue Biofilter ersetzt werden. Unabhängig davon sind diese beiden vorhandenen Filterboxen von ihrer Kapazität mit m³/h bei weitem nicht ausreichend dimensioniert für die zukünftige Abluftmenge von ca m³/h. Für diese Abluftmenge sind daher zwei neue Biofilter mit den Abmessungen (L x B x H) vom 22,50m x 15,00m x 3,00m (Filtermaterialhöhe ca. 2,25m) geplant. Den beiden Biofiltern wird jeweils ein Luftbefeuchter zur Sicherstellung einer Luftfeuchtigkeit der ab zu reinigenden Luft von annähernd 100% vorgeschaltet. Diese Luftfeuchtigkeit ist erforderlich, um ein Austrocknen der Filter zu vermeiden und die zulässigen Emissionswerte von < 500GE/m³ Abluft sicher einzuhalten. Hinter jedem der beiden Luftbefeuchter sitzt ein Ventilator zur Druckerhöhung der Abluft auf die Biofilter. Die beiden offenen, nicht abgedeckten Flächenfilter werden im Außenbereich direkt angrenzend an die bestehende Anlieferungs- und Boxenhalle (Nordwestseite) platziert. Sie sind nur von einem Waldweg auf der nordwestlichen Seite her einsehbar, da nach Nordosten ein Erdwall mit Sträuchern und Bäumen die Sicht auf die Biofilter weitestgehend verdeckt und nach Südosten hin die Boxenhalle die Filter baulich bei weitem überragt. Das Filtermaterial, bestehend aus grob zerkleinertem Wurzelholz und Rinde von Nadelhölzern, wird auf eine Höhe von ca. 2,25m geschüttet. Eventuell durch Niederschlag auftretendes Sickerwasser wird am Boden der Biofilter erfasst und kontrolliert über eine Abwasserleitung dem Abwasserspeicher zugeführt. Die Ablufterfassung aus den Hallen, die Lüftungstechnik der Rotteboxen, die beiden Luftbefeuchter und die beiden Biofilter arbeiten SPS-gesteuert weitestgehend vollautomatisch und bedürfen keiner permanenten Überwachung. Abweichungen von Sollwerten werden über die Visualisierung angezeigt, so dass das Betriebspersonal unmittelbar eingreifen kann, was aber i.d.r. nicht erforderlich sein wird. Einige Vorgänge müssen/können vom Betriebspersonal aktiv gesteuert werden. So darf z.b. während eines Filtermaterialwechsels (i.d.r. alle 2 5 Jahre) keine Zuluft auf diesen Filter geleitet werden oder die Hallenabsaugung wird nach Arbeitsende auf den Bedarf der Rotteboxen heruntergeregelt, was jedoch auch automatisiert gesteuert werden kann. Der Filtermaterialein- und -austrag erfolgt im Übrigen mit einem dafür geeigneten Kleinbagger/Bobcat manuell unterstützt durch betriebliches oder externes Personal. Der Boden der Biofilter ist von den Belastungen her für die entsprechenden Tätigkeiten ausgelegt KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 19

20 3.1.5 Betriebseinheit 5: Wasseraufbereitung Die bisherige aufwendige Wasseraufbereitung ist zukünftig nicht mehr erforderlich, da keine aktive Kühlung der Boxenumluft mehr geplant ist und dementsprechend die bisherigen Mengen an Kondensat, ca. 250l/t Bioabfall, nicht mehr anfallen. Dieses Wasser wurde bisher nach der Aufbereitung für die sogenannten offenen Verdunstungskühler (Kühltürme) verwendet, welche die Abluft der Boxen für eine Mehrfachnutzung abkühlten. Da dieses Verfahren relativ teuer ist und gegenüber dem jetzt vorgesehenen Verfahren der Prozesskühlung über reine Frischluft keine nennenswerten sonstigen Vorteile aufweist, kommt es sowohl bei den vorhandenen als auch bei den neuen Boxen nicht mehr zur Ausführung. Trotz des Wegfalls der bisher größten Abwassermenge ist in der Anlage auch zukünftig mit verschiedenen Abwasserströmen zu rechnen. Dies sind im Einzelnen: - Sickerwasser aus den vorhandenen und neuen Rotteboxen, - Sickerwasser und Kondensat aus den Biofiltern, - Kondensat aus den Rohrleitungen und den Ventilatoren der Ablufterfassung und der Lüftungstechnik sowie - Abschlämmwasser aus den Luftbefeuchtern. Das Sickerwasser aus den alten Rotteboxen wird (bereits heute) für jede Box separat in einem Sickerwasserbehälter erfasst und über eine Pumpe in die jeweilige Rottebox zurück verregnet. Die Sickerwasserbehälter werden im Zuge der Umbaumaßnahmen erneuert. Abweichend von dieser Bauweise sind für die vier neuen Boxen nur zwei zentrale Sickerwasserschächte geplant. In dem vor den Boxen liegenden Sickerwasserschacht 1 wird das im vorderen Bereich der Boxen anfallende Sickerwasser im freien Ablauf eingeleitet, in dem hinter den Boxen außerhalb der Halle im Bereich der Böschung platzierten Sickerwasserschacht 2 wird das Sickerwasser aus dem hinteren Bereich der Boxen gesammelt. Durch eine Ausgleichsleitung sind die beiden Schächte miteinander verbunden, so dass ein Niveauausgleich stattfindet. Der außerhalb der Halle eingebaute Sickerwasserschacht 2 fördert das gesammelte Sickerwasser über 2 Pumpen in den Gebäudeteil der Wasseraufbereitung. Das in den neuen Sickerwasserbehälter (5m³ Nutzvolumen) aus dem Sickerwasserschacht gepumpte Sickerwasser wird vorher über einen Bogensieb abgereinigt. Vom Sickerwasserbehälter wird das grob gereinigte Sickerwasser zusammen mit überschüssigem Abschlämmwasser und Kondensat über einen weiteren Doppelfilter von Schwebstoffen befreit und danach in einen der beiden ehemaligen Permeatpufferbehälter, jetzt als Vorlagebehälter zum Rückverregnen bezeichnet (Nutzvolumen jeweils 10m³), eingeleitet. Diese beiden Behälter sind über eine Ausgleichsleitung miteinander verbunden, so dass insgesamt ca. 20m³ Nutzvolumen zur Verfügung stehen. Von den beiden Vorlagebehältern wird das Wasser dann entweder zu den vier neuen Rotteboxen gefördert und dort über Düsen in der Boxendecke auf den Kompost verregnet (neue Boxen) oder bei Bedarf auch zu den vorhandenen fünf Boxen und dort über eine Abwasserleitung mit Öffnungen an die Rückwand versprüht. Die Rückverregnung in die neuen Rotteboxen wird jeweils nur bis zum Beginn der 3- tägigen Hygienisierungsphase des 2. Boxendurchganges durchgeführt, für eine Rückverregnung in die vorhandenen Boxen gibt es keine zeitliche Beschränkung KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 20

21 Das Kondensat und Sickerwasser der beiden Biofilter läuft in freiem Gefälle in einen Schacht im Bereich der Biofilter und von dort in den 1. Behälter (ca. 2,5m³) in der Kondensatgrube. In den Rohrleitungen der Lüftungstechnik, den Ventilatoren und den Luftleitungen zur Hallenablufterfassung (Sammelkolonne) anfallendes Kondensat gelangt im freien Gefälle in den 2. Behälter (ca. 7,5m³) in der bereits vorhandenen Kondensalgrube. Mittels Pumpen erfolgt die gemeinsame Ableitung des in den beiden Behältern gesammelten Wassers in den ehemaligen Kondensatbehälter der Wasseraufbereitungsanlage (Nutzvolumen 88m³). Je nach Füllstand der beiden Vorlagebehälter zum Rückverregnen in die Rotteboxen wird das Wasser aus dem Kondensatbehälter in einen der beiden Vorlagebehälter gepumpt, um von dort aus zu den Rotteboxen für die Rückverregnung gefördert zu werden. Das Abschlämmwasser aus den beiden Luftbefeuchtern, die auf der Decke der vorhandenen Boxen stehen, läuft im freien Gefälle in den Abschlämmwasserbehälter. Hierbei handelt es ich um den ehemaligen Bioreaktorbehälter mit einem Nutzvolumen von ca. 50 m³. Eine Pumpe sorgt dafür, dass das Abschlämmwasser entweder über eine Leitung auf den Materialabwurfkegel des Zerkleinerers versprüht oder in den Vorlagebehälter zur Rückverregnung in die Boxen geführt wird. Die Füllstände der diversen Behälter werden permanent über die Visualisierung angezeigt und überwacht. Sollte aufgrund feuchter Bioabfälle, ungünstiger Witterung etc. das Überschusswasser nicht komplett im Rotteprozess eingesetzt werden können, muss dieses aus dem ehemaligen Kondensatbehälter bzw. dem ehemaligen Bioreaktorbehälter in Tanklastwagen abgepumpt und als Abwasser in eine Kläranlage abgefahren werden Betriebseinheit 6: Grünschnittaufbereitung, -kompostierung und Erdenherstellung Die Flächen für Grünabfallanlieferung, -aufbereitung und -lagerung entsprechen im Wesentlichen den bisher genehmigten Flächen. Die einzelnen Bereiche für Grünabfallanlieferung, -Aufbereitung (Zerkleinerung auf ca. 100mm und Absiebung auf ca. 30mm) sowie Lagerung der Fraktionen >30mm sowie >15 30mm aus der Absiebung der auf Mieten in der Nachrotte- und Lagerhalle kompostierten 0 30mm Fraktion sind dem Lageplan (siehe Kapitel 5, unter 5.4) zu entnehmen. Das Lager für frischen Grünabfall wird als Tafelmiete mit einer Höhe von 3,00 4,00m aufgeschüttet. Die anderthalb Mieten für die Fraktion >30mm sowie die halbe Miete für die Fraktion >15 30mm werden als Tafelmiete ca. 3m hoch geschüttet. Die dargestellte Aufteilung der Mieten auf die genannten Fraktionen ist beispielhaft zu sehen. Hier können sich Änderungen im Betrieb ergeben. Als Input für die Grünschnittkompostierung und die Ersatzbrennstoffherstellung darf nur frischer Grünschnitt bestehend aus Ast- und Strauchwerk mit Laubanteil verwandt werden. Hierzu ist eine Sichtkontrolle bei der Anlieferung durchzuführen. Überlagertes, schon in Rotte befindliches Material, z. B. auch mit Grasanteilen, sowie übermäßig feuchtes Material ist zurückzuweisen oder im Bereich der Bioabfallanlieferung anzunehmen und anschließend der Intensivrotte in den Boxen zuzuführen. Die im Außenbereich befindliche Grünabfallanlieferung und -aufbereitung wird per Radlader und Teleskoplader bewirtschaftet. Sowohl die privaten als auch die gewerblichen Anlieferungen werden KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 21

22 nach der Verwiegung auf der entsprechenden Anlieferfläche entladen. Ein Radlader schiebt das Material bei Bedarf zusammen. Liegt die Anlieferfläche weitestgehend mit Grünabfall voll, kommt ein externer Zerkleinerer zum Einsatz. Der Teleskoplader gibt den Grünabfall auf den Zerkleinerer auf. Das zerkleinerte Material wird anschließend auf 100mm und anschließend auf 30mm abgesiebt. Die Fraktion >100mm wird nochmals auf den Zerkleinerer gegeben. Die Fraktion <30mm wird in der Nachrotte-/Lagerhalle auf Mieten zur Rotte aufgesetzt und das grobe Material >30 100mm im Außenbereich auf Mieten (siehe Lageplan Nr. 5.4) bis zur Vermarktung als Biomasse zwischengelagert. Die beiden Siebe werden vor der nachfolgenden Umplatzierung in die Anlieferungs- und Aufbereitungshalle gründlich gereinigt (Luftdruckanlage, Waschplatz). Für die Grünschnittfraktion 0 30mm gibt es keine konkreten Vorgaben hinsichtlich des Rottegrades Dieses Material wird im hinteren Bereich der Nachrotte- und Lagerhalle auf Miete aufgesetzt (Höhe ca. 2,4m) und nach ca. 3 Wochen Rotte (inkl. der Hygienisierung, Nachweis nach BioAbfV durch akkreditiertes Prüflabor) und einem zwischenzeitlichen Umsetzen anschließend in der Halle auf 15mm abgesiebt. Das Material <15mm wird im Wesentlichen zur Erstellung von Erdenmischungen verwendet, das Material >15 30mm als Mulchmaterial abgegeben. Die Erdenmischungen lagern unter einer seitlich offenen Überdachung auf Miete, genauso wie die als Zuschlagstoffe verwendete Erde (steinfreier, unbelasteter Mutterboden) und Brechsand, die Grobfraktion >15 30mm auf der halben Fläche einer der beiden großen Mieten im Freien KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 22

23 3.2 Grundfließbild Das überarbeitete Grundfließbild mit Darstellung aller Verfahrensschritte und aller Stoffströme ist nachfolgend eingefügt KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 23

24 3.2.1 Mengen und Stoffströme zum Grundfließbild Da die Zusammensetzung des Inputmaterials größeren Schwankungen unterworfen ist, werden hier berechnete Werte auf der Grundlage langjähriger Erfahrungen angegeben. Stoffstrom Durchsatz Nr. Bezeichnung Mg/a m 3 /a m 3 /h P1.1 Mutterboden (Erde) ,13 P1.2 Brechsand RA1.1 Bioabfälle ,85 RA1.2 Grünabfall (Verarbeitung von max. 573 t/d) ,34 W1 Abwasser aus Sedimentationsanlage in Teich Av4 Schlamm Sedimentationsanlage 0 10 Av2.1 Fehlchargen / Störstoffe H2.1 Abluft aus Absaugung der Verladehalle H2.2 Abluft 1 aus Absaugung des Anlieferungsbunkers H2.3 Abluft 2 aus Absaugung des Anlieferungsbunkers H2.4 Abluft aus Absaugung des Abwurfbereichs des Zerkleinerers H2.5 Abluft aus Absaugung des Bereichs 1 (Summe) H2.6 Abluft aus Absaugung des Trommelsiebes 2, oberhalb der Trommel mit Haube - alternativ / im Wechsel zu H2.8 H2.7 Abluft aus Absaugung der Halle im Bereich Sieb 2 H2.8 Abluft aus Absaugung der Halle im Bereich Sieb 2 - alternativ / im Wechsel zu H2.6 H2.9 Abluft aus Absaugung des Abwurfbunkers für den Siebüberlauf >100mm von Sieb 1 H2.10 Abluft aus Absaugung des Trommelsiebes 1, oberhalb der Trommel mit Haube H2.11 Abluft aus Absaugung der Halle im Bereich des Trommelsiebes 1 T= N=0 T= N=ø T= N=ø5.000 T= N=ø5.000 T= N=ø T= N=0 T= N=0 T= N=0 T= N=0 T= N=0 T=5.000 N= KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 24

25 Fortsetzung Stoffstrom Durchsatz Nr. Bezeichnung Mg/a m 3 /a m 3 /h H2.12 Abluft aus Absaugung des Bereichs 2 (Summe) H2.13 Abluft aus Absaugung der Bereiche 1+2 (nach Sammelkolonne 1) H2.14 Zuluft für bestehende Boxen 1-5 (Teil der Abluft aus Absaugung) H2.15 Abluft aus Absaugung der Halle, im Bereich der neuen Boxen (Einzelabsaugung je Box ø7.500) H2.16 Zuluft für neue Boxen 6-9 (je Box ø7.500) T= N=0 T= N= ø T/N= ø T/N= ø T/N= ø NP2.1 Fe-Schrott an Altmetallverwertung 0 30 W2 Häusliches Abwasser und Abwasser vom Waschplatz Z2.1 Bioabfallanlieferung im Flachbunker des neuen Anlieferungsbereichs Z2.2 Bioabfälle, vorzerkleinert abzüglich Fehlchargen Z2.3 Bioabfälle, nach Fe-Abscheidung Z2.4 Kompostrohstoffe, vorzerkleinert und homogenisiert zum 1. Boxeneintrag in bestehende Boxen 1-5 Z2.5 Frischkompost, nach 1. Rottedurchgang (ohne Option 3, gilt auch für weitere Mengenangaben) Z2.6 Frischkompost, nach 1. RDG, nachzerkleinert Z2.7 Frischkompost nach 1. RDG, nachzerkleinert und Feabgeschieden Z2.8 Frischkompost vor 2. RDG inkl. Nachbefeuchtung und Homogenisierung durch Nachzerkleinerung Z2.9 Frischkompost, nach 2. Rottedurchgang in den neuen Boxen Z2.10 Siebdurchgang <100mm, aus Frischkompost nach 2. RDG, gesiebt mit Trommelsieb Z2.11 Z2.12 Siebfraktion >100 mm aus Trommelsieb 1 in Nachrotte-/Lagerhalle Siebfraktion >15-100mm, aus Frischkompost nach 2. RDG, gesiebt mit Trommelsieb 2, für Nachrotte- /Lagerhalle ohne Berücksicht. von Option 2 oder KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 25

26 Fortsetzung Stoffstrom Durchsatz Nr. Bezeichnung Mg/a m 3 /a m 3 /h Z2.13 Siebdurchgang <15 mm aus Absiebung < 100 mm nach 2. RDG, gesiebt mit Trommelsieb 2, Übergabe in Nachrotte- und Lagerhalle Z2.14 Siebfraktion > mm zur Nachrotte in Nachrotte- und Lagerhalle (Option 1) Z2.15 Fraktion > mm aus Bioabfallkompost (RG 3) zur erneuten Zerkleinerung (Option 2) Z2.16 Fraktion > mm nach Zerkleinerung vor Fe- Abscheider (Option 2) Z2.17 Fraktion > mm nach Zerkleinerung und Fe- Abscheidung in Abwurfbunker (Option 2) Z2.18 Fraktion > mm nach Zerkleinerung und Fe in Abwurfbunker zur Siebung Trommelsieb 2 (Option 2) Z2.19 Fraktion > mm aus Bioabfallkompost zur erneuten Intensivrotte in Boxen 1 5 (Option 3) Z2.20 Umluft Boxen Z2.21 Z2.22 Kondensat von Ventilatoren und Verrohrung der Lüftungstechnik der Boxen 1-5 in Behälter 2 in der Kondensatgrube Sickerwasser von Boxen 1-5, zur direkten Rückverregnung aus jeweiligem Sickerwasserschacht in die Boxen 1-5, im Bedarfsfall ist Nachspeisung von Wasser zur Rückverregnung möglich (hier nicht berücksichtigt) Z2.23 Umluft Boxen Z2.24 Sickerwasser und Kondensat vom vorderen Bereich der neuen Boxen 6-9, in Sickerwasserschacht 1 (innen) Z2.25 Sickerwasser vom hinteren Bereich der neuen Boxen 6-9, in Sickerwasserschacht 2 (außen) Av3.1 Biomasse >15-100mm aus Bioabfall, Siebüberlauf aus Trommelsieb 2 an Biomasseheizkraftwerke A V 3.2 Siebfraktion >100mm aus Bioabfall, Siebüberlauf aus Trommelsieb 1 an MVA oder Biomasseheizkraftwerk H3.1 Frischwasser zur Mietenbefeuchtung, bei Bedarf P3.1 Kompost <15mm aus Bioabfall, abgesiebt nach dem 2. Boxendurchgang P3.2 Kompost <15mm aus Bioabfall, abgesiebt aus der nachgerotteten Fraktion > (Option 1) nach dem 2. Boxendurchgang KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 26

27 Fortsetzung Stoffstrom Durchsatz Nr. Bezeichnung Mg/a m 3 /a m 3 /h Z3.1 Kompost >15-100mm nach der Nachrotte zur Absiebung im Trommelsieb Z3.2 Kompost <15mm aus >15-100mm nach Trommelsieb E4.1 Abluft, gereinigt aus Biofilter E4.2 Wasserdampf, von Biofilter ,86 E4.3 Abluft, gereinigt aus Biofilter E4.4 Wasserdampf, von Biofilter ,86 H4.1 Wasser (Frischwasserqualität) zur Nachspeisung für die Luftbefeuchter H4.2 Frischwasser zur Biofilterbefeuchtung Z4.1 Abluft von den bestehenden Boxen 1-5 in Sammelkolonne Z4.2 Abluft, von den neuen Boxen 6-9 in Sammelkolonne Z4.3 Abluft, aus Hallenabsaugung (Einzelabsaugung, Sammelkolonne 1) in Sammelkolonne Z4.4 Abluft, aus Sammelkolonne 2 in Luftbefeuchter Z4.5 Abluft, aus Sammelkolonne 2 in Luftbefeuchter Z4.6 Kondensat aus Sammelkolonne 1+2 (in BE 5) ,23 Z4.7 Abschlämmwasser aus Luftbefeuchter 1+2 (in BE 5) ,29 Z4.8 Frischwasser für Luftbefeuchter 1 und ,70 Z4.9 Wasser im Kreislauf für Luftbefeuchter 1 und Z4.10 Abluftmenge befeuchtet aus Luftbefeuchter 1 auf Biofilter 1 Z4.11 Abluftmenge befeuchtet aus Luftbefeuchter 2 auf Biofilter Z4.12 Sickerwasser und Kondensat aus Biofilter in Behälter 1 der Kondensatgrube KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 27

28 Fortsetzung: Stoffstrom Durchsatz Nr. Bezeichnung Mg/a m 3 /a m 3 /h W5.1 Kondensat, Überschuss aus Kondensatbehälter, in Ausnahmefällen an Kläranlage W5.2 Z5.1 Abschlämmwasser, Überschuss aus Abschlämmwasserbehälter, in Ausnahmefällen an Kläranlage Sickerwasser, aus den neuen Boxen 6-9, gesammelt über Sickerwasserschacht 1+2 zum Bogensieb auf dem Sickerwasserbehälter Z5.2 Sickerwasser, gereinigt durch Bogensieb (auf dem Sickerwassersbehälter) Z5.3 Schlamm, abgeschieden im Bogensieb, in Abwurfbereich (in BE 2) 0 10 Z5.4 Sickerwasser, aus Sickerwasserbehälter zum Doppelfilter Z5.5 Kondensat, gesammelt in Behälter 1+2 in der Kondensatgrube zum Kondensatbehälter Z5.6 Kondensat, gesammelt in Kondensatbehälter zum Doppelfilter Z5.7 Abschlämmwasser, aus Abschlämmwasserbehälter zum Doppelfilter Z5.8 Z5.9 Abschlämmwasser, aus Abschlämmwasserbehälter zur Befeuchtung im Abwurfbereich Zerkleinerer (in BE 2) Wasser zum Rückverregnen (= Sickerwasser, Kondensat und Abschlämmwasser) auf Doppelfilter zur Abscheidung von Kleinstpartikeln Z5.10 Wasser zum Rückverregnen, gereinigt im Doppelfilter, in die beiden Vorlagebehälter Z5.11 Wasser zum Rückverregnen aus Vorlagebehälter, Rückverregnung in den bestehenden Boxen 1-5, bei Bedarf Z5.12 Wasser zum Rückverregnen aus Vorlagebehälter, Rückverregnung in den neuen Boxen KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 28

29 Fortsetzung: Stoffstrom Durchsatz Nr. Bezeichnung Mg/a m 3 /a m 3 /h Av6.1 P6.1 P6.2 P6.3 Biomasse, Siebüberlauf >30mm aus Grünschnitt, gesiebt mit Trommelsieb (1. Siebschnitt), Ersatzbrennstoff an Biomasseheizkraftwerk Kompost <15mm, aus Grünabfall nach Rotte gesiebt mit Trommelsieb 2, von insgesamt bis zu t/a Grünabfallkompost (siehe Z6.7), Vermarktung an Landwirtschaft, GaLaBau und Privatkunden Mulchmaterial >15-30mm aus Grünschnitt gesiebt mit Trommelsieb (2. Siebschnitt), an GaLaBau und Privatkunden Erdenmischung, Gemisch aus Mutterboden, Brechsand und Fertigkompost <15mm, anteilig t/a Grünabfallkompost, an GaLaBau und Privatkunden Z6.1 Grünabfälle, gelagert im Flachbunker im Außenbereich Z6.2 Grünabfälle, vorzerkleinert Z6.3 Z6.4 Z6.5 Grünabfall, Siebdurchgang <30mm, gesiebt mit Trommelsieb (1. Siebschnitt) auf Außenfläche, zur Kompostierung in Nachrotte- und Lagerhalle Grünabfall, Siebüberlauf >30mm, gesiebt mit Trommelsieb (1. Siebschnitt) auf Außenfläche als Strukturmaterial in Abwurfbereich (in BE 2) Biomasse, Ersatzbrennstoff aus Grünabfall, Siebüberlauf >30mm, gesiebt mit Trommelsieb (1. Siebschnitt) auf Außenfläche, Lagerung im Außenbereich Z6.6 Kompost <30mm, aus Grünabfallkompostierung (3-4 Wo) in Nachrotte-/Lagerhalle zur Absiebung Z6.7 Kompost <15mm, aus Grünabfallkompostierung gesiebt mit Trommelsieb (2. Siebschnitt), Z6.8 Z6.9 Z6.10 Kompost <15mm, aus Grünabfallkompostierung gesiebt mit Trommelsieb (2. Siebschnitt) als einer von drei Mischpartnern für Erdenmischung Kompost <15mm, aus Grünabfallkompostierung gesiebt mit Trommelsieb (2. Siebschnitt), Lagerung bis zur Vermarktung Mulchmaterial >15-30mm, aus Grünabfallkompostierung, gesiebt mit Trommelsieb (2. Siebschnitt) in NR-L-Halle Z6.11 Mutterboden (Erde) als Zuschlagstoff für Erdenmischungen Z6.12 Brechsand als Zuschlagstoff für Erdenmischungen KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 29

30 Legende der verwendeten Kennbuchstaben Abfälle zur Verwertung AV Emissionen E Hilfsstoffe H Nebenprodukte NP Produkte P Rohstoffe Abfälle RA Abwasser W Zwischenprodukte Z KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 30

31 3.3 Emissionsprognose Geruch Um die Auswirkungen der Kompostierungsanlage Beselich bezüglich Geruch auf die Umwelt beurteilen zu können, wurde eine Emissionsberechnung der ima Richter & Röckle GmbH & Co. KG, Freiburg durchgeführt. Das komplette Gutachten Prognose der Geruchs- und Staubemissionen und -immissionen sowie Stellungnahme zu den Bioaerosolen im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Änderung der Kompostierungsanlage der Herhof-Kompostierung Beselich GmbH & Co. KG mit der Projektnummer FR der IMA vom ist in Kapitel 8 unter Punkt 8.4 dem vorliegenden Antrag beigefügt. Aus der Zusammenfassung des Gutachtens ist ersichtlich, dass aufgrund der im vorliegenden Antrag geplanten baulich/technischen Erweiterungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen, insbesondere auch der kompletten Einhausung der gesamten Nachrotte- und Lagerhalle, von der Anlage keine erheblichen Geruchsbelastungen ausgehen sowie keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten sind. Bei den Immissionswerten handelt es sich um relative Häufigkeiten der Geruchsstunden (0,10 entspricht 10 % Häufigkeit der Jahresstunden). Bei der Beurteilung sind Gerüche aus dem Kfz-Verkehr, dem Hausbrandbereich, der Vegetation, landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen oder Ähnlichem nicht berücksichtigt, jedoch die Vorbelastungen durch zwei am Ortsrand befindliche landwirtschaftliche Betriebe (Hof Sommerwind und Hof Blankenhausen). Die Immissionswerte der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) gelten für die Summe aller Geruchsimmissionen aus definierten Anlagen. Abweichend zu den in früheren Gutachten für den Standort der Kompostierungsanlage Beselich genutzten Wetterdaten der Wetterstation Gießen konnten für das vorliegende Gutachten Wetterdaten der dem Anlagenstandort gegenüberliegenden Wetterstation auf der Deponie Beselich verwendet werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der räumlichen Nähe der Wetterstation das Wetter und hier insbesondere die Windverteilung (Hauptwindrichtung) für Heckholzhausen maximal gut abgebildet werden konnte. Für die Ausbreitung der Gerüche können jedoch auch lokale Windsysteme, insbesondere Kaltluftabflüsse, von besonderer Bedeutung sein. In diesem Zusammenhang wurde für den Anlagenstandort die Möglichkeit von Kaltluftabflüssen in Richtung Heckholzhausen diskutiert. Da es sich bei Kaltluftabflüssen immer um ein örtliches Phänomen handelt und die vertikale Erstreckung begrenzt ist, sind Kaltluftabflüsse in den meteorologischen Daten von Wetterstationen, hier der Wetter-Station der Deponie Beselich, nicht enthalten. Daher wurden Sonderuntersuchungen durchgeführt. Insbesondere war zu klären, ob die Kaltluftabflüsse Gerüche von der Anlage in den nordöstlichen, also kompostanlagenfernen Ortsteil von Heckholzhausen transportieren können. Im ersten Schritt wurden hierzu Simulationen mit dem Kaltluftabfluss-Modell GAK ( Geruchsausbreitung in Kaltluftabflüssen ) durchgeführt, das von der IMA für das Land Hessen erstellt wurde (Röckle & Richter, 1998; Röckle & Richter, 2000; Röckle et al., 2012). Wesentliche Eingangsparameter sind das Geländerelief und die Nutzungsstruktur. Diese Größen steuern die aerodynamische Rauigkeit und die Kaltluftproduktion. Die nachfolgenden Abbildungsnummern entsprechen den Nummern in dem Gutachten der ima KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 31

32 Die nachfolgende Abbildung 9-4 zeigt beispielhaft das Simulationsergebnis zum Zeitpunkt 1 Stunde nach Sonnenuntergang. Hieraus geht hervor, dass die Kaltluftströmung im Nahbereich des Betriebs zunächst in südöstliche, östliche und nordöstliche Richtungen fließt. Weiter talabwärts in Richtung Heckholzhausen verstärkt sich der Kaltluftabfluss, fließt jedoch in östliche Richtungen weiter und somit südlich am eigentlichen Ort Heckholzhausen vorbei. Abbildung 9-4: Simulationsergebnisse mit dem Kaltluftabflussmodell GAK, 1h nach Sonnenuntergang. Beobachtungen der Bevölkerung ließen jedoch vermuten, dass Gerüche bei Kaltluftabfluss- Situationen auch in den Ort gelangen. Um dies zu prüfen, wurden Rauchpatronenversuche, Ballonversuche und Tracergasmessungen durchgeführt. Die Messungen fanden in zwei Nächten vom statt KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 32

33 Die Ergebnisse der Messungen sind zusammenfassend in der nachfolgenden Abbildung 9-6 dargestellt. Die blauen Pfeile kennzeichnen die Strömungsrichtung, die anhand der Messungen an unterschiedlichen Orten ermittelt wurden. Die Länge der Windpfeile ist proportional zur Windgeschwindigkeit. Abbildung 9-6: Kaltluftmessung mit Hilfe von Luftballonen (blaue Pfeile) und Rauchgas (graue Wolke). Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich am Standort des Betriebes bei wolkenarmen Wetterlagen ein Kaltluftabfluss ausbildet, der in östliche und südöstliche Richtungen fließt. Insgesamt ergaben die Kaltluftmessungen eine gute Übereinstimmung mit den Modellergebnissen. Das Modell zur Berechnung der Geruchsemissionen und -immissionen konnte somit für die weiteren Berechnungen in der üblichen Form verwendet werden KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 33

34 Für die im Ort Heckholzhausen von der Kompostierungsanlage zu erwartenden Geruchsimmissionen werden im meteorologischen Berechnungsmodell grundsätzlich zwei Zustände betrachtet, nämlich mit und ohne Vorbelastung durch bestehende Emissionsverursacher. Die Immissionsbelastungen ausschließlich durch die Kompostierungsanlage ergeben nach dem Gutachten der IMA eine maximale zusätzliche Immissionsbelastung in Prozent der Jahresstunden in den am südwestlichen Rand des Ortsteiles Heckholzhausen liegenden Wohngebieten von 3% bzw. 5%, liegen aber für den weitaus größten Teil von Heckholzhausen bei 2% und sind für diese Bereiche des Ortes somit als irrelevant anzusehen (genaue Werte siehe nachfolgende Abbildung A1-1). Abbildung A1-1: Geruchs-Immissionsbeitrag der Anlage nach Durchführung der Änderungen. Relative Häufigkeit der Geruchsstunden in Prozent, ausgewiesen auf quadratischen Flächen mit einer Kantenlänge von 250m. Kartengrundlage: WebAtlas KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 34

35 Für den Ortsteil Heckholzhausen wurden die Vorbelastungen der vorstehend benannten, auf der westlichen und südlichen Seite von Heckholzhausen liegenden landwirtschaftlichen Betriebe mit Tierhaltung ermittelt. Um die Geruchsemissionen zu ermitteln, wurde in der Immissionsprognose auf Emissionsfaktoren zurückgegriffen, die in der VDI-Richtlinie 3894, Blatt 1 veröffentlicht sind. Die nachfolgende Abbildung 6-1 zeigt u.a. die Lage der beiden relevanten landwirtschaftlichen Betriebe. Abbildung 6-1: Lage der beiden landwirtschaftlichen Betriebe KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 35

36 Aus nachstehender Abbildung A1-2 sind die Gesamtbelastungen (Immissionsstunden in Prozent) dargestellt. Hierzu erfolgte die Addition der ermittelten Vorbelastungen der landwirtschaftlichen Betriebe und der Immissionsbelastungen der Kompostierungsanlage Beselich. Die beiden Abbildungen A1-1 und A1-2 zeigen deutlich, dass die Vorbelastungen aus Landwirtschaft in den Bewertungsquadraten den deutlich größeren Anteil der Immissionen ausmachen. Abbildung A1-2: Geruchs-Gesamtbelastung. Die Vorbelastung durch die nordöstlich gelegene Rinderund Pferdehaltung und die Schweine- und Rinderhaltung südlich von Heckholzhausen ist berücksichtigt. Relative Häufigkeit der Geruchsstunden in Prozent, ausgewiesen auf quadratischen Flächen mit einer Kantenlänge von 250 m. Kartengrundlage: WebAtlas Zur Ermittlung der Geruchsimmissionen wurde die Gesamtbelastung (siehe Abbildung A1-2 oben), die sich aus den Beiträgen der geplanten Kompostierungsanlage und der beiden landwirtschaftlichen Betriebe (Hof Sommerwind, Hof Blankenhausen) ergibt, berechnet. Die maximale Geruchsstundenhäufigkeit im Wohngebiet von Heckholzhausen beträgt 7 %. Die Immissionswerte der Geruchsimmissions-Richtlinie (10% in Wohngebieten, 15% in Dorfgebieten) werden eingehalten KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 36

37 3.4 Emissionsprognose Staub Um die Auswirkungen der Kompostierungsanlage Beselich auf die Umwelt hinsichtlich Staub beurteilen zu können, wurde auch hierzu eine Emissionsberechnung durch die IMA, Freiburg, im Rahmen des Gutachtens Prognose der Geruchs- und Staubemissionen und -immissionen sowie Stellungnahme zu den Bioaerosolen im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Änderung der Kompostierungsanlage der Herhof-Kompostierung Beselich GmbH & Co. KG erstellt. Das Gutachten mit der Projektnummer FR vom ist unter Punkt 8.4 im Kapitel 8 dem Antrag beigefügt. Aus der Zusammenfassung des Gutachtens wird ersichtlich, dass von der Kompostierungsanlage Beselich keine erheblichen Belästigungen sowie keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten sind. Der Staub-Immissionsbeitrag der Kompostierungsanlage an den festgelegten Immissionsorten (siehe ima-gutachten in Kapitel 8 unter 8.4) ist in nachfolgender Tabelle 10-4 aufgeführt. Tabelle 10-4: Immissionsbeitrag der Kompostierungsanlage (Jahresmittelwerte). In Klammern: Prozentualer Anteil am Immissionswert. Immissionsort Feinstaub (PM 10 ) in µg/m³ Feinstaub (PM 2,5 ) in µg/m³ Staubniederschlag in mg/(m² d) AP 1 (Wohnhaus Hof Sommerwind) AP 2 (Wohngebiet Heckholzhausen) AP 3 (Wohngebiet Heckholzhausen) AP 4 (Wohngebiet Heckholzhausen) AP 5 (Pforte des Abfall- Wirtschafts-Betriebs) AP 6 (Wohnhaus Hof Vogelsang) 0,20 (0,5%) 0,10 (0,4%) 0,86 (0,3%) 0,14 (0,4%) 0,07 (0,3%) 0,60 (0,2%) 0,13 (0,3%) 0,07 (0,3%) 0,53 (0,2%) 0,1 (0,3%) 0,06 (0,2%) 0,56 (0,2%) 0,09 (0,2%) 0,04 (0,2%) 0,57 (0,2%) 0,05 (0,1%) 0,03 (0,1%) 0,19 (0.1%) Irrelevanzschwelle 1,2 (3,0 %) 0,75 (3,0 %) 10,5 (3,0 %) Immissionswert 40 (100 %) 25 (100 %) 350 (100 %) Die modellbedingte statistische Unsicherheit des Ausbreitungsmodells ist geringer als die in Abschnitt 9, Anhang 3 der TA Luft geforderte maximale statistische Unsicherheit von 3 % des Immissionswerts. Die in vorstehender Tabelle 10-4 dargestellten Werte wurden um den Betrag der statistischen Unsicherheit erhöht. Die Prognose zeigt, dass der Immissionsbeitrag der Kompostierungsanlage bzgl. PM10, PM2,5 und Staubniederschlag an den Immissionsorten die Irrelevanzschwelle unterschreitet. Gemäß TA Luft kann somit davon ausgegangen werden, dass die Staubimmissionen zu keinen schädlichen Umwelteinwirkungen führen und die Gesamtbelastung nicht ausgewiesen werden muss KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 37

38 Bioaerosole Um zu prüfen, ob eine Sonderfallprüfung nach TA Luft zur Bewertung der Bioaerosole durchzuführen ist, wurde eine Untersuchung anhand des Leitfadens zur Ermittlung und Bewertung von Bioaerosol-Immissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) durchgeführt. Für geschlossene Kompostierungsanlagen ist nach diesem Leitfaden ab einem Abstand von 200m üblicherweise mit keinen schädlichen Umwelteinwirkungen mehr zu rechnen. Dennoch wurde nach Stufe 2 des Leitfadens verfahren, d.h., es wurde geprüft, ob die Jahresmittelwerte der PM 10 - Konzentration die Irrelevanzschwelle von 1,2µg/m³ einhalten. Die Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung zeigen, dass die PM 10 -Immissionen im Bereich der nächstgelegenen Wohnnutzung die o.g. Irrelevanzschwelle nach TA Luft um mehr als den Faktor 5 unterschreiten. Zusätzlich wurde der Biofilter als Emissionsquelle von Aspergillus fumigatus berücksichtigt, der als Leitkomponente von Bioaerosolen aus Kompostierungsanlagen herangezogen werden kann. Zur Abschätzung der Aspergillus fumigatus-emission wird auf Messungen im Reingas von Biofiltern zurückgegriffen, die in einer Schriftenreihe des HLUG veröffentlicht sind (2003). Die Aspergillus fumigatus-konzentrationen schwanken laut HLUG von 10 2 bis etwa 10 4 KBE/m³. Zur Abschätzung der Emission wurden konservativ 10 4 KBE/m³ angenommen. Mit dem Volumenstrom von m³/h errechnet sich ein KBE-Strom von 1,2 x 10 9 KBE/h bzw. 3,3 x 10 5 KBE/s. Diese Emission wird kontinuierlich freigesetzt. Als Näherungsbetrachtung sind zunächst die Immissionen an Feinstaub (PM 10 ) zu ermitteln. Ist die Irrelevanzschwelle nach TA Luft für PM 10 eingehalten, was vorliegend der Fall ist, kann auf eine Sonderfallprüfung bzgl. Bioaerosolen verzichtet werden KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 38

39 3.5 Vorgesehene Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm siehe auch Kapitel 6 des Antrags siehe auch Kapitel 13 des Antrags Um die Auswirkungen der Kompostierungsanlage Beselich bezüglich Lärmimmissionen beurteilen zu können, wurde der TÜV Hessen mit der Erstellung eines Lärmgutachtens beauftragt. Das komplette Gutachten mit der Nr. L zu den Lärmimmissionen im Einwirkbereich der Kompostierungsanlage der Herhof-Kompostierung Beselich GmbH & Co.KG in Beselich vom Juli 2017 ist in Kapitel 13 unter Punkt dem vorliegenden Antrag beigefügt. Im Zuge der Vorprüfung durch die Genehmigungsbehörde wurde eine Überarbeitung des Gutachtens insbesondere im Hinblick auf Fahrzeugbewegungen gefordert. Aufgrund von Personalengpässen beim TÜV Hessen war eine Überarbeitung des Gutachtens durch diesen nicht möglich, so dass am eine ergänzende Stellungnahme vom TÜV-Süd vorgelegt wurde. Diese ist im Kapitel 13 unter Punkt beigefügt. Im Rahmen einer vereinfachten Worst-Case-Betrachtung des TÜV Süd über alle Teilquellen ergeben sich durch geänderte Ausgangsdaten Erhöhungen für die Beurteilungspegel von 1,76 db(a) bzw. gerundet 2 db(a) gegenüber dem Lärmgutachten Nr. L des TÜV Hessen. Der damit aktualisierte Richtwertvergleich zeigt, dass die Beurteilungspegel tagsüber die zulässigen Immissionsrichtwerte um mindestens 15 db(a) und nachts um mindestens 16 db(a) unterschreiten. Für eine hinreichende Berücksichtigung einer möglichen gewerblichen Vorbelastung würde es ggf. ausreichend sein (Irrelevanz), wenn die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 db(a) unterschritten werden. Nach den Ausführungen im Lärmgutachten liegt im vorliegenden Fall jedoch keine relevante gewerbliche Lärmvorbelastung vor. Die nachstehenden Ausführungen zum Thema Lärm (Kap. 3.5) basieren daher auf den Daten und Angaben des Gutachtens des TÜV Hessen. Die im Rahmen der Ertüchtigung der Kompostierungsanlage Beselich geplante Anlagentechnik wird entsprechend dem Stand der Technik zur Lärmminderung im Sinne der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ausgeführt. Der auf die Lärmminderung bezogene Stand der Technik nach 3 Abs. 6 BImSchG schließt sowohl Maßnahmen an der Schallquelle als auch solche auf dem Ausbreitungsweg ein, soweit diese in engem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit der Schallquelle stehen. Seine Anwendung dient dem Zweck, Geräuschimmissionen zu mindern. Für die Beurteilung der Geräuschimmissionen maßgeblicher Immissionsaufpunkt ist nach TA Lärm der Ort im Einwirkungsbereich der Anlage, an dem eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte durch die Gesamtbelastung (d.h. ggfs. unter Berücksichtigung der Vorbelastung) am ehesten zu erwarten ist. Die Gesamtbelastung stellt dabei die Summe der Lärmeinwirkungen aus der Vorbelastung durch sonstige genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, für die die TA Lärm gilt, und der Zusatzbelastung durch die zu beurteilende Anlage dar. Verkehrsgeräusche von öffentlichen Straßen gelten in diesem Sinne nicht als gewerbliche Vorbelastung. Im vorliegenden Fall ist für die nächstgelegene Wohnbebauung in Heckholzhausen von keiner KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 39

40 Vorbelastung durch Gewerbebetriebe auszugehen. Für den Standort Heckholzhausen wird empfohlen, die Immissionsgrenzwerte um mindestens 6dB(A) zu unterschreiten. Als kritischste Immissionsorte sind die nächstgelegenen Wohngebäude in Heckholzhausen zu betrachten. Die Ausbreitungsberechnungen ergeben hier die höchsten Immissionen an den folgenden Gebäuden, die somit als kritischste Immissionsorte eingestuft werden: IP1: Wohnhaus Hof Sommerwind auf Flurstück 107/01, Flur 1 der Gemarkung Heckholzhausen IP2: Wohnhaus Schießberg 14 auf Flurstück 20/1, Flur 5 der Gemarkung Heckholzhausen am südwestlichen Siedlungsrand von Heckholzhausen Die Gebietsausweisung ergibt sich jeweils aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Beselich. Es ergeben sich die Beurteilungspegel der beiden folgenden Tabellen (entnommen aus dem Gutachten zu den Lärmimmissionen im Einwirkbereich der Kompostierungsanlage... unter Punkt in Kapitel 13). Tabelle 3: Beurteilungspegel L r,tags durch die immissionsrelevanten Geräuschvorgänge auf dem Gelände des Kompostwerkes in Beselich Geräuschvorgang L r,tags in db(a) am Immissionsort IP1 IP2 Zerkleinern und Sieben von Grünschnitt einschl. Aufgabe mit Teleskoplader für 8h, Verladung von 40,1 37,1 Erdmischung etc. 2 Stunden Radladereinsatz im Außenbereich im Bereich Erden und Grünschnitt 16,2 18,2 An- und Abfahrt von Lkw >= 7,5 t in einer Maximalbetrachtung mit der An- und Abfahrt von 17 Müllsammelfahrzeugen, 9 Lkw mit Grünschnitt, 19,4 16,6 9 Lkw (Abholer Fertigkompost) in der Halle 3 Lkw (Abholder Erdenmischung) draußen Gebäudeabstrahlung Anlieferbereich für Bio- Abfall mit 14 h Betrieb von 2 Radladern, eines 29,1 27,0 Zerkleinerers sowie zweier Siebtrommel Gebäudeabstrahlung aus dem separaten Aufstellungsbereich der Rotteboxen mit 24,6 23,7 durchgängigen Betrieb der Ventilatoren Summe der relevanten Geräuschvorgänge Immissionsrichtwert tagsüber Es werden an den Immissionsorten keine Geräuschspitzen verursacht, welche die zulässigen Immissionsrichtwerte tagsüber kurzzeitig um mehr als 30 db(a) überschreiten KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 40

41 Tabelle 4: Beurteilungspegel L r,nachts durch die immissionsrelevanten Geräuschvorgänge auf dem Gelände des Kompostwerkes in Beselich Geräuschvorgang L r,nachts in db(a) am Immissionsort IP1 IP2 Gebäudeabstrahlung aus dem separaten Aufstellungsbereich der Rotteboxen mit 24,6 21,8 durchgängigen Betrieb der Ventilatoren Summe der relevanten Geräuschvorgänge Immissionsrichtwert nachts Es werden an den Immissionsorten durch den gleichmäßigen Ventilatorenbetrieb keine Geräuschspitzen verursacht, welche die zulässigen Immissionsrichtwerte nachts kurzzeitig um mehr als 20 db(a) überschreiten. Die Berechnungen des TÜV Hessen im Lärmimmissionsgutachten (Kapitel 13) zeigen für die Gesamtanlage für die genannten Immissionsorte eine deutliche Unterschreitung der Richtwerte der TA Lärm sowohl am Tag als auch in der Nacht von ca. 20dB(A). Somit wird durch die Summe der Anlagen das Irrelevanzkriterium der TA Lärm (Ziffer 3.2.1, Satz 2) erfüllt, das besagt, dass die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden [dürfe], wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte um mindestens 6dB(A) unterschreitet KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 41

42 3.6 Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen, Gerüchen u.ä. Erschütterungen Die in der Kompostierungsanlage Beselich eingesetzten Maschinen und Aggregate erzeugen keine Erschütterungen, die zu Beeinträchtigungen von Personen oder Gebäuden führen. Licht Beeinträchtigungen durch Licht sind nicht zu erwarten, da die Beleuchtung der Anlage nur zu den Betriebszeiten eingeschaltet wird. Wärme Die Wärmeversorgung des Betriebsgebäudes wird aus der Abwärme der Rotteboxen (Wärmetauscher) gewonnen und sichergestellt. Dies führt zu keinen Beeinträchtigungen von Personen und Gebäuden. Strahlen In der Kompostierungsanlage Beselich wird kein radioaktives oder anderweitig strahlendes Material verarbeitet. Von daher ist eine Beeinträchtigung der Umwelt durch Strahlen absolut ausgeschlossen. Gerüche Siehe Kapitel 8, Geruchsgutachten. 3.7 Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verwertung von Abfällen In der Kompostierungsanlage Beselich entstehen durch die Kompostierung von bis zu Mg/a Bioabfällen und Mg/a Grünabfall auch Abfälle zur Verwertung: Nämlich die Fraktionen A V 3.1 Biomasse >15-100mm sowie A V 3.2 Siebfraktion >100mm aus Bioabfall und A V 6.1 Biomasse >30mm aus Grünabfall. Lediglich die Fraktion AB2.1 Fehlchargen/Störstoffe ebenfalls aus Bioabfall fällt zur Beseitigung an. Darüber hinaus fallen Hilfsstoffe wie Filter, Schmiermittel, und Öle für Radlader, Shredder, Trommelsiebanlagen, Ventilatoren etc. als Abfälle zur Verwertung an. Sämtliche Abfälle werden ordnungsgemäß verwertet bzw. entsorgt KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 42

43 3.8 Art und Menge der Abwässer siehe auch Kapitel 10 des Antrags In der Kompostierungsanlage Beselich fallen prozessbedingt keine Abwasserströme an, die zwingend einer Kläranlage zugeführt werden müssen und daher nicht wiederverwendet werden dürfen. Trotzdem kann es zu Überschusswasser kommen, welches entsorgt werden muss. In welcher Menge dieses Schmutzwasser anfallen wird, lässt sich im Rahmen des Änderungsantrages nicht sicher sagen. Dies ist im Wesentlichen abhängig davon, wieviel Überschusswasser vor dem und im zweiten Boxendurchgang zur Befeuchtung des Frischkompostes wiederverwendet werden kann. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass hier keine Überschussmengen an Prozessabwasser entstehen, da für die zeitliche Dauer der Intensivrotte von 21 Tagen aufgrund einer intensiven Belüftung verstärkt Feuchtigkeit ausgetragen wird. Ohne dies bereits mit Abgabe des Genehmigungsantrages sicher vorhersagen zu können, wird eine Abwassermenge von bis zu 3.000m³/a zur Entsorgung in eine Kläranlage beantragt. Der Abtransport erfolgt über Saugfahrzeuge, die das Abwasser aus dem Behälter für Kondensat entnehmen können. Im Bereich des Betriebsgebäudes fällt häusliches Abwasser aus den Sanitärbereichen in einer Größenordnung von bis zu 0,5m³ pro Tag an. Dieses und das, über den Koaleszenzabscheider, abgereinigte Abwasser des Waschplatzes werden bei entsprechendem Füllstand der Schmutzwasserzisterne in eine Kläranlage abgefahren. 3.9 Maßnahmen zur sparsamen und effizienten Verwendung von Energie siehe auch Kapitel 12 des Antrags Grundsätzlich bestehen in der Kompostierungsanlage auch nach der Ertüchtigung nur wenige Möglichkeiten zur Einsparung von Energie. Dies sind im Einzelnen: - die Minimierung der Fahrwege für die Radlader u.a. durch das Einbauen mehrerer Tore mit Torluftschleieranlage, - die Verwendung von Wärmeenergie aus dem Intensivrotteprozess der Boxen für die Beheizung des Betriebsgebäudes und - die Reduzierung der Hallenabsaugung nachts und an Wochenenden auf den Bedarf der Rotteboxen. Alle sonstigen Energieverbraucher entsprechen dem Stand der Technik und sind damit auf heutigem Niveau als energieeffizient anzusehen KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 43

44 3.10 Maßnahmen zur Arbeitssicherheit siehe auch Kapitel 14 des Antrags siehe auch Kapitel 15 des Antrags Übersicht über Maßnahmen zur Arbeitssicherheit Organisatorische Maßnahmen Die Wartungen von sicherheitstechnischen Einrichtungen werden durch geeignetes Fachpersonal (intern oder extern) vorgenommen. Die Prüfintervalle sind in einer Betriebsanleitung seitens des Herstellers für den Betreiber festgehalten. Die Organisationsstruktur, die Verantwortungen und Befugnisse sowie Vorgaben zur Qualifikation, Schulung und Fortbildung des Personals werden in den Betriebsanleitungen beschrieben. Maßnahmen gegen Bedienungsfehler und Fehlhandlungen - Es gelten die Betriebsanweisungen. - Alle Bedienungsanleitungen und Herstellerdokumentationen sind dem Bedienpersonal jeder Zeit zugänglich. Maßnahmen gegen Brand - Soweit erforderlich werden Hinweisschilder auf Gefahren in der Anlage angebracht - Es herrscht Rauchverbot - Die Anforderungen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes werden für die Gebäude eingehalten - Rettungswege und Feuerwehrstellflächen werden freigehalten - Die Zufahrten für die Einsatzkräfte werden gewährleistet - Es stehen Feuerlöscher nach den Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie zur Verfügung - Die Löschwasserversorgung ist über einen Löschwasserteich und das öffentliche Frischwassernetz (Hydrante) sichergestellt. - Eine Brandschutzordnung mit Festlegung der verantwortlichen Personen und dem Brandschutzbeauftragten wird für die Anlage erstellt. Feuerlöscher In der gesamten Anlage werden Feuerlöschanlagen (Feuerlöscher vorzugsweise als Schaumlöscher) installiert, deren Anzahl entsprechend der Berechnung des Bedarfs nach ASR A2.2 festgelegt wird. Im Brandfall sind diese leicht zu erreichen. Die Feuerlöschanlagen sind betriebsbereit zu halten KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 44

45 Feuerwehrplan, Alarm- und Einsatzplan Zur Inbetriebnahme wird durch den Betreiber ein mit der regional und fachlich zuständigen Feuerwehrstelle abgestimmter Feuerwehrplan nach DIN Feuerwehrpläne sowie eine Brandschutzordnung nach DIN vorgelegt. Löschwasserversorgung Die erforderliche Löschwasserversorgung von 192m³/h über zwei Stunden (insgesamt 384m³/h) ist im Bedarfsfall über das Regenrückhaltebecken (192m³/h) und zwei Hydranten (41 und 58m³/h), einer im Bereich der Anlage und ein zweiter im Bereich der B49, gewährleistet. Da der anlageneigene Hydrant aufgrund einer zu geringen Durchflussmenge nur ca. 80% der erforderlichen ca. 41m³/h erbringt, wird eine zusätzliche Zisterne mit einem Nutzvolumen von ca. 28m³ vorgesehen, so dass die zweistündige Löschwasserversorgung sichergestellt werden kann (siehe hierzu auch das Brandschutzgutachten in Kapitel 16). Die Zisterne wird durch den Hydranten über zwei Stunden parallel zur Wasserentnahme mit Wasser gespeist. Die Lage der beiden Hydranten ist im Katasterplan (siehe Kapitel 5 unter Punkt 5.3) eingezeichnet KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 45

46 Technische Maßnahmen Maßnahmen zur Vermeidung von Leckagen: - Die Behälter der ehemaligen Wasseraufbereitung sowie neu zu errichtende Behälter und Schächte werden grundsätzlich mindestens in wasserundurchlässigem Ortbeton ausgeführt und vor dem Befüllen einer Dichtheitsprüfung unterzogen. - Die neuen Schächte für Sickerwasser und Kondensat erhalten eine Drainage-Ringleitung und einen Drainageschacht zur Sichtkontrolle (Abpumpen). - Neue wasserführende Leitungen werden soweit wie möglich oberirdisch verlegt. Alle unterirdischen Leitungen, die wassergefährdende Flüssigkeiten führen, werden doppelwandig ausgeführt. - Sämtliche Zu- und Ablaufleitungen werden frostsicher verlegt und nach der Verlegung einer Druckprüfung unterzogen. Jede Rohrleitung wird durch Schieber gesichert. - Rohrleitungen mit Behälteranschlüssen unterhalb des maximalen Behälterfüllstandes sind zur sicheren Absperrung mit zwei Schiebern versehen. - Die benötigten Betriebsmittel (Öle, Fette) in handelsüblichen Kleingebinden werden in einer Menge von insgesamt max. 300 l bzw. kg im Werkstattgebäude vorgehalten. Maßnahmen gegen unzulässige Füllstände: - Die Abwasserspeicherbehälter erhalten jeweils eine Füllstandüberwachung Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft Allgemeine Gefahren Die in der Kompostierungsanlage verbaute Technik bzw. die geplanten Betriebsabläufe lassen keine Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft erwarten. Über die Visualisierung können die hierfür erforderlichen Parameter (Luftmengen, Temperaturverläufe etc.) kontrolliert und gesteuert werden. Sämtliche Gefahren und Risiken werden in den zu Betriebsbeginn zu erstellenden Betriebsanweisungen mit zugehörigen Maßnahmen dargestellt Betriebsstörungen Die Inbetriebnahme der neu installierten Anlagenteile erfolgt auf der Grundlage von entsprechenden Betriebsanleitungen, die für die verschiedenen Betriebszustände der Anlage erstellt werden KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 46

47 Die wesentlichen Betriebszustände sind: - Inbetriebnahme - Betrieb im Normalzustand - Betrieb bei Störungen Im Betriebsgebäude wird eine vollständige Betriebsanleitung vorgehalten. In den verfahrenstechnisch relevanten Bereichen werden darüber hinaus ein Fließbild und ein R&I- Schema ausgehängt. Es wird ein Betriebstagebuch geführt, in dem alle täglichen Messungen sowie alle Kontroll- und Wartungsarbeiten bzw. Störungen festgehalten werden Brandschutz Ziel aller Brandschutzmaßnahmen ist der Schutz von Mensch, Tier und soweit möglich von Sachgütern vor Schäden aus Bränden in der Kompostierungsanlage. Dazu sind vorbeugende Maßnahmen der Brandverhütung und der Brandbekämpfung zu berücksichtigen. Art, Ausmaß und Umfang des baulichen Brandschutzes werden durch den allgemein anerkannten Stand der Brandschutztechnik, den Stand der Bautechnik und durch die einschlägigen Vorschriften definiert. Die Installation einer selbsttätigen Brandmeldeanlage mit Rauch-Ansaug-System (RAS) ist im Betriebsgebäude vorgesehen. Sie wird auf die Leitstelle der Feuerwehr aufgeschaltet. Zusätzlich werden an allen Notausgangstüren Handfeuermelder installiert. Alle weiteren Details zum Brandschutz sind dem Brandschutzkonzept in Kapitel 16 zu entnehmen Baulicher Brandschutz Rauch und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Tore - Im bisher geschlossenen Hallenbereich sind bereits RWA s vorhanden. - In dem zukünftig zu schließenden Bereich der Nachrotte und Lagerung von Kompost und Siebüberlauf sind neue RWA s einzubauen. - Insgesamt können fünf Rolltore (vier auf der süd- und eines auf der Westseite) im Brandfall als Zufahrtstore aber auch zur Sicherstellung einer ausreichenden Zuluftversorgung für die über die RWA s abgehende Luft geöffnet werden, so dass Frischluft in die geschlossene Halle nachströmen kann. Baumaterialien Als Baumaterialien für die Kompostierungsanlage werden Baustoffe gemäß den Vorschriften der DIN 4102 verwendet KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 47

48 Zufahrten / Umfahrungen Die Zufahrt zur Kompostierungsanlage bleibt wie bisher bestehen. Eine Umfahrung der Hallen ist gewährleistet und auch im Brandschutzkonzept gefordert. Jedoch ist die nördliche Umfahrung zum Teil und die östliche Umfahrung der Anlage ausschließlich geschottert. Elektrische Einrichtungen Die elektrischen Einrichtungen der Anlage werden ausschließlich durch Fachbetriebe unter Beachtung der VDE-Vorschriften ausgeführt Explosionsschutz siehe auch Kapitel 14 des Antrags Aufgrund der prozessbedingt erforderlichen Feuchte bei der Kompostierung bestehen gegen eine zonenfreie Einstufung der Kompostanlage keine Bedenken. Das Auftreten explosionsfähiger Gemische ist aufgrund der Stoffeigenschaften des Abfalls nicht möglich. Siehe hierzu auch das überarbeitete Gutachten G-Redwave Kompost 02 (Sicherheitstechnisches Gutachten zur Explosionsgefahr bei der Kompostierung) der EBSS vom (Kapitel 14) Maßnahmen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers Die Anlage wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik umgebaut bzw. baulich/technisch erweitert. Dabei werden die einschlägigen Verordnungen, Normen etc. eingehalten, z. B. die Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder die DIN 1045 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton. Erweitert werden soll die Anlage um einen Waschplatz mit den Abmessungen von 6m x 10m. Der Waschplatz soll aus einer überdachten Fläche aus WU-Beton und einem Hochdruckreiniger zum Waschen der Fahrzeuge bestehen. Da die Kompostierungsanlage über keinen Schmutzwasseranschluss verfügt, muss das anfallende Schmutzwasser im vorhandenen unterirdischen Schmutzwasserbecken für häusliches Abwasser (ca. 10m³ Fassungsvolumen) erfasst werden. Grundsätzlich werden auf der Kompostierungsanlage nur betriebseigene Fahrzeuge gewaschen, so dass von nur wenigen Waschvorgängen pro Woche (4 Radlader plus Siebe nach Bedarf, sprich nach Beendigung eines Absiebvorganges von nicht hygienisiertem Material) auszugehen ist. Bei einem Wasserverbrauch des Hochdruckreinigers von 500Liter/h und einer Reinigungszeit von ca. 45 Minuten pro Fahrzeug/Maschine ergibt sich ein Wasserverbrauch pro Woche von ca Liter und damit ein Schmutzwasseranfall in gleicher Höhe. Vor der Einleitung des Schmutzwassers in das Schmutzwasserbecken wird dieses über einen Schlammfang und einem Koaleszenzabscheider geführt. Der anfallende Schlamm aus dem KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 48

49 Schlammfang kann kompostiert werden, die im Koaleszenzabscheider erfassten kohlenwasserstoffhaltigen Bestandteile (Öl, Diesel etc.) werden entsorgt. Das im Schmutzwasserbehälter erfasste Abwasser wird bei einem Füllstand des Behälters von ca. 75% durch einen Entsorgungsbetrieb in eine Kläranlage abgefahren. Die Fläche für die beiden Biofilter wird aus wasserundurchlässigem Beton erstellt und durch Randeinfassungen von den angrenzenden Schotterflächen (Umfahrung) abgetrennt. Zur Erfassung von ungeplantem Sickerwasser aus den beiden Biofiltern erhält die Fläche ein Gefälle nach innen und einen Abwasseranschluss mit Anbindung an die Kondensatableitung der beiden Biofilter, so dass sämtliches auf der Fläche anfallendes Wasser erfasst und letztlich im Kondensatbehälter gespeichert wird. Sonstige Änderungs- und/oder Erweiterungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 49

50 3.13 Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Die Bestandsaufnahme und naturschutzfachliche Bewertung der Schutzgüter des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Eingriffs-Ausgleichplan ergab, dass herausragend bedeutsame Funktionen oder Ausprägungen von Naturgütern fehlen. So ist der Boden nur von untergeordneter Bedeutung und Empfindlichkeit, da allein anthropogene Auftragsböden des ehemaligen Tongrubengeländes bestehen. Gleichermaßen weist der Wasserhaushalt keine bedeutsamen Ausprägungen - etwa hohe Grundwasserstände - auf. Zu berücksichtigen sind hier aber die benachbarten Gewässer. Die Ausarbeitungen zum Schutzgut Klima uns Luft wurden im Wesentlichen von ima RICHTER & RÖCKLE (2017) (siehe Kapitel 8, unter 8.4) übernommen. Hier konnten Funktionsbeziehungen in Form von Kaltluftströmen in östlicher und nordöstlicher Richtung von der Kompostierungsanlage nachgewiesen werden. Das Naturgut Biotoptypen / Flora weist einzig in Form der einst als Ausgleichsmaßnahme angelegten Streuobstwiese eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung und Empfindlichkeit auf. Dies gilt, obgleich die Streuobstwiese aktuell als deutlich degradiert anzusprechen ist. Weitere bemerkenswerte Biotope - etwa solche, die dem Schutz des 30 BNatSchG unterliegen - sind durch das geplante Vorhaben nicht betroffen. Unter den Tierarten sind letztlich allein die Vögel und - in noch geringerem Maße - die Fledermäuse beachtlich. Bei den Vögeln bestehen auch Fortpflanzungsstätten in den Umbaubereichen, bei den Fledermäusen mit hinreichender Sicherheit nur Nahrungssuchbeziehungen. Die Konfliktanalyse zeigt auf Basis der umzusetzenden Vermeidungsmaßnahmen, die hier auch die Verbesserungen zugunsten der lufthygienischen Situation umfassen, dass funktional wirksame Maßnahmen allein für den Ersatz der Streuobstwiese erforderlich werden. Darüber hinaus sind alle Beeinträchtigungen auf Basis des schutzgutübergreifenden Ansatzes der Kompensationsverordnung (KV) planerisch zu bewältigen. Nach Umsetzung der Vermeidungs-, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen verbleiben für keines der Schutzgüter relevante Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung sowie des Artenschutzrechts KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 50

51 Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen im Eingriffs-Ausgleichsplan vorgesehen: Vermeidungsmaßnahmen Naturschutz und Landschaftspflege: Code Bezeichnung Beschreibung AV 1 / EV 1 AV 2 Bauzeitenregelung Artenschutzrechtliche Baubegleitung Fällungen und Rodungen von Bäumen und Gehölzen erfolgen in der Zeit vom 1. September bis zum 28. Februar. Beim Abriss oder Umbau von (halboffenen) Gebäuden ist eine Baubegleitung sicherzustellen, im Rahmen derer wider Erwarten nach doch vorhandenen Quartierstandorte von Fledermäusen zu suchen ist. Sofern die Arbeiten auf die Brut- und Aufzuchtphase der Vögel (1.3. bis 30.9.) fallen, ist die Baubegleitung entsprechend auszudehnen. Sofern geschützte Lebensstätten gefunden werden, ist das weitere Vorgehen mit der zuständigen Naturschutzbehörde abzustimmen. EV 2 Weitgehender Erhalt bestehender Gehölze Insbesondere im Bereich der bestehenden Streuobstwiese sind die Gehölze zu erhalten, die durch den Umbau nicht unmittelbar in Anspruch genommen werden müssen. Erläuterungen: AV = Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme, EV = Vermeidungsmaßnahme aus der Eingriffsregelung. Vermeidungsmaßnahmen Umweltschutz (nach RICHTER & RÖCKLE 2017): Code Bezeichnung Beschreibung UV 1 UV 2 Hallen sind geschlossen und werden abgesaugt Abgesaugte Luft wird Biofiltern zugeführt Die Rottehalle wird geschlossen ausgeführt und abgesaugt. Der abgesaugte Volumenstrom beträgt etwa m³/h, was einem mindestens 2-fachen Luftwechsel pro Stunde entspricht. Die abgesaugte Luft wird zwei Flächenbiofiltern zugeführt, die sich an der Nordwest-Seite der Boxenhalle befinden. UV 3 Torluftschleieranlagen Das Sektionaltor zur Anlieferung des Bioabfalls wird mit einer Torluftschleieranlage ausgestattet. Nachdem der anliefernde LKW die Halle verlassen hat, wird es geschlossen. Die Produkte aus der Rottehalle werden entweder im Bereich der geschlossenen Verladehalle (zwei Sektionaltore, jeweils mit Luftschleieranlage, abgeholt oder über ein weiteres Hallentor auf die Freifläche transportiert (ausschließlich Grünabfallkompost, welcher auch als Frischmaterial über dieses Tor eingetragen wird). Die vier Tore sind mit einer Torluftschleieranlage ausgestattet KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 51

52 Code Bezeichnung Beschreibung UV 4 Umlagerung aus umbauten Raum bei nur kurzzeitig geöffneten Toren Die Tore zur Verladehalle sind nur kurzzeitig zur Ein- und Ausfahrt der LKW bzw. Radlader geöffnet. Sie sind gegenseitig so verriegelt, dass eine gleichzeitige Öffnung aller Tore nicht möglich ist. UV 5 Säubern und Befeuchten der Fahrwege Die Fahrwege auf dem Betriebsgelände werden mit einer Kehrmaschine sauber gehalten. Bei Trockenheit erfolgt zusätzlich eine Befeuchtung. Maßnahmenübersicht zu Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen: Nr. Bezeichnung der Maßnahme AV 1 / EV 1 Bauzeitenregelung hinsichtlich der Fällung und Rodung von Bäumen und Gehölzen AV 2 EV 2 EK 1 Ökologische Baubegleitung Möglichst weitgehender Erhalt bestehender Gehölze Noch zu bestimmende Maßnahme zur Kompensation des Eingriffs in Höhe von mindestens WP sowie zur Neubegründung / Aufwertung einer Streuobstwiese Erläuterungen: AV = Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme, EV = Vermeidungsmaßnahme aus der Eingriffsregelung, EK = Ausgleichs-/Kompensationsmaßnahme aus der Eingriffsregelung, C = Artenschutzrechtliche CEF- Maßnahme Zusammenfassung der Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Nach 3a UVPG besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP-Vorprüfung auf Grund des Einzelfalls, wenn das Vorhaben in Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG aufgeführt ist und die mit dem Buchstaben S oder A gekennzeichneten Größen- oder Leistungswerte erreicht oder überschritten werden können ( 3c UVPG). Dies ist im vorliegenden Projekt der Fall. Die Betrachtung der Merkmale der Schutzgüter des Umweltrechts und des Standorts ergibt im Einzelnen Folgendes: Allgemein: Das Vorhaben überschreitet nicht 60% der Größe und Leistung für ein Vorhaben, für das eine Pflicht UVP vorzusehen ist. Wasser: Das Vorhaben umfasst keine Abwasserbehandlungsanlage, keine Grundwasserentnahmen oder Tiefbohrungen; grundwasserführende Schichten oder KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 52

53 Oberflächengewässer werden nicht in Anspruch genommen; das Plangebiet liegt in einem Wasserschutzgebiet der Zone III B; Boden: Das Vorhaben führt zu keinem relevanten Schadstoffeintrag und dient nicht der Gewinnung von Bodenbestandteilen; es werden ausschließlich anthropogene Auftragsböden in Anspruch genommen; Natur und Landschaft: Das Vorhaben führt nicht zu einer Rodung von Wald oder zu einer beachtenswerten Beeinträchtigung des Landschaftsbildes; hochwertige Lebensräume der Fauna sind nicht betroffen; einzig bedeutungsvoller Lebensraum ist eine degradierte Streuobstwiese; Schutzgebiete des Naturschutzrechts sind nicht betroffen; Luft: Ggf. relevante Emissionen bestehen nur in Bezug auf die Freisetzung geruchsintensive Stoffe, die aber durch das Vorhaben gezielt vermindert werden sollen; Lärm: Die Grenzwerte der TA Lärm werden eingehalten; Unfallrisiko: Es besteht keine besonderen Unfallrisiken, die einer gesonderten Betrachtung nach Umweltrecht bedürften. Alles in allem ist festzuhalten, dass die Planung nur einen geringen zusätzlichen Flächenbedarf aufweist. Im Wesentlichen wird eine Fläche von ca m² neu versiegelt oder bebaut. Bedeutsam aus naturschutzfachlicher Sicht ist im Wesentlichen der teilweise Verlust einer Streuobstwiese. Das Vorhaben dient der Verbesserung der Umweltsituation und führt insbesondere zu einer Verringerung der Emissionen in Form von Gerüchen und Lärm Emissionsüberwachung Zur Überwachung der Emissionen sind keine speziellen Vorrichtungen vorgesehen. Grundsätzlich sind die Emissionen von Geruch, Staub und Lärm durch einen genehmigungskonformen Betrieb zu garantieren, z.b. das Geschlossen-Halten der Tore oder auch das Überprüfen der Biofilterfunktionen über die Steuerung/Visualisierung KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 53

54 3.16 Maßnahmen nach Betriebseinstellung siehe auch Kapitel 21 Bei einer beabsichtigten Einstellung des Betriebes der Anlage erfolgt eine umgehende Mitteilung an die zuständigen Genehmigungsbehörden. In diesem Fall sind keine schädlichen Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft zu erwarten. Für den Rückbau der Anlage ist die nachfolgend beschriebene Vorgehensweise realistisch: Sämtliche in der Anlage noch vorhandenen Stoffe (Abfälle, Komposte, Siebüberläufe, Hilfsstoffe) werden ordnungsgemäß verwertet oder entsorgt. Dies erfolgt im Wesentlichen über die Vertragspartner der Anlage. Soweit als möglich erfolgt parallel dazu oder im Anschluss an die Verwertung/Entsorgung der vorhandenen Stoffe die Demontage der Maschinen- und Anlagentechnik. Hier wird ein Verkauf angestrebt, ansonsten ist die demontierte Technik über Fachfirmen zu entsorgen. Nach Abschluss der Demontage von Maschinen- und Anlagentechnik erfolgt die Demontage der Gebäude inkl. Außenanlagen sowie der Ver- und Entsorgungstechnik. Soweit als möglich wird auch hier ein Verkauf werthaltiger Bauteile (Hallen, Trafos etc.) angestrebt. Sämtliche nicht vermarktungsfähigen Bauteile werden fachgerecht entsorgt KAPITEL 3 - KURZBESCHREIBUNG Seite 54

55

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