SICHERHEIT Das Jahr der Inbetriebnahmen. Sicherheit für Anschlussbahnen. BOGU plus ZUERST. 3/12 Seite. Seite.
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1 SZ_3_12:SZ_2_05.qxd :54 Seite 1 SICHERHEIT ZUERST 3/ Das Jahr der Inbetriebnahmen Seite 3 Sicherheit für Anschlussbahnen Seite 5 BOGU plus Seite Mitteilungsblatt des Unfallverhütungsdienstes der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau 8
2 Vorwort Bauphasen für die Gesundheit Während in der Prävention das Bonmot herumschwirrt mit vorausschauenden Maßnahmen am eigenen Gesundheitshaus zu arbeiten, baut die VAEB derzeit ebenfalls an Ihren Gesundheitshäusern. Direktor Werner BOGENDORFER In Zeiten, in denen andere Sozialversicherungsträger eigene Einrichtungen nach extern verlagern, legt die VAEB Wert darauf, die Gesundheit und das wieder gesund werden ihrer Versicherten weiter auch aus eigener Hand zu betreuen und ihre Gesundheit zu stärken. Immerhin haben wir, wenn unsere Versicherten sich in unseren Gesundheitseinrichtungen aufhalten, die Möglichkeit sie drei ganze Wochen mit Wissen über Gesundheit zu stärken. Seit 1999 setzen wir in der VAEB ein sogenanntes Rekonstruierungskonzept um. Das bedeutet, dass wir uns seitdem von damals insgesamt neun eigenen Gesundheitseinrichtungen auf vier zurückgezogen haben: l GE HOHE TAUERN BAD HOFGASTEIN l GE BAD SCHALLERBACH l GE BREITENSTEIN / SEMMERING l GE JOSEFHOF GRAZ Unsere neue Philosophie lautet, in die vorhandenen Gesundheitseinrichtungen zu investieren und die Standorte auf die modernen Anforderungen von Gesundheit vorzubereiten. Genau deshalb arbeiten wir auch seit langem schon daran, das Angebot von Kur auf Prävention und Gesundheitsförderung auszubauen. In Bad Schallerbach entsteht im Moment unsere modernste Gesundheitseinrichtung. Es handelt sich dabei um das größte Projekt der VAEB. Während die Versorgung unserer Gäste vorübergehend über die Bahngleise in eine andere Unterkunft gewandert ist, wird von zahlreichen Handwerkern an einer zukunftsweisenden Gesundheitsimmobilie, einer optimalen, modernen VAEB Gesundheitseinrichtung Bad Schallerbach, gewerkt. Das in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1968 stammende Kurheim, war vor 21 Jahren einmal saniert und um eine Therapieabteilung erweitert worden. Sowohl was die Raumkapazitäten als auch die Ausstattung betrifft, ist man seit geraumer Zeit an die Grenzen gestoßen. Um die hohe Qualität, die unsere Versicherten zu Recht von den eigenen Gesundheitseinrichtungen erwarten, auch in der Zukunft erbringen zu können, hat man sich für die Umbaumaßnahmen entschieden. Die Eckpunkte der Umbauplanung umfassen eine Erhöhung der Bettenanzahl um mehr als ein Drittel, verbunden mit einer großzügigen Erweiterung des Therapiebereichs. Weiters wird die neue Gesundheitsimmobilie behindertengerecht ausgestattet, der Bestand saniert (auch im Hinblick auf Thermik und Energieeffizienz) und das Gebäude erweitert. Innerhalb des nächsten Jahres soll der Umbau abgeschlossen werden und im Frühjahr 2013 bereits der erste Turnus in unserer neuen Gesundheitseinrichtung in Bad Schallerbach stattfinden. Auch in einer zweiten unserer Gesundheitseinrichtungen hat es Neuerungen gegeben. Im September diesen Jahres eröffnen wir in unserer Gesundheitseinrichtung Bad Hofgastein, nach Umbau und Sanierung, das neue Therapie- und Trainingszentrum in der denkmalgeschützten Villa Pyrker. Im Zuge dieses Umbaus wurden die drei Häuser der Gesundheitseinrichtung, das Haus Hohe Tauern, das Haus Hanusch und die Villa Pyrker unterirdisch und barrierefrei miteinander verbunden. Nach dem Umbau steht auch hier nun eine geeignete Infrastruktur, zur Umsetzung der Ziele des Behandlungs- und Präventionskonzeptes, in Hinblick auf die rehabilitativen und präventiven Inhalte und zur Behandlung unserer Versicherten zur Verfügung. 2 Direktor Werner Bogendorfer
3 Das Jahr der Inbetriebnahmen! Von Reinhard Lackner ArbeitnehmerInnenschutzbegleitung - Großer Projektnutzen. Neu- und Ausbauvorhaben der ÖBB Infrastruktur AG bereits ab Projektdefinition laufend und über sämtliche Planungsprozesse auf alle Aspekte der Sicherheit zu überprüfen, schafft Mehrwert und Arbeitssicherheit. Allgemeines Die Attraktivierung und der Ausbau der Schieneninfrastruktur sind wichtiger denn je. Aus der Bevölkerung war zu hören, entscheidend sei nicht die Technik, sondern der Faktor Mensch. Konkret würde dies bedeuten, dass bei den Fachleuten vermehrt an Instandsetzen und an Sanieren der Schieneninfrastruktur zu denken sei. Nur wenn die Menschen positiv und umfassend informiert seien und wüssten, mit welchen Maßnahmen welche Wirkung erzielt werden könne, würden sie auch mitmachen. Schließlich nutzen immer mehr Menschen das Verkehrsmittel Bahn. Außerdem stellen Schieneninfrastrukturprojekte der ÖBB, wie das Gesamtprojekt Hauptbahnhof Wien, die Neubaustrecke Wien - St.Pölten oder Unterinntal und der Lainzer Tunnel, eine zusätzliche Belebung der Wirtschaft dar. Umsteigen und optimale Anbindungen sowie Barrierefreiheit gemäß den sichersten Standards. Zunehmende Integration Eine der herausragenden Veränderungen in der Planung und der Realisierung moderner Infrastruktur ist die zunehmende Vernetzung. Der neue Hauptbahnhof wird auf dem Gelände zwischen dem ehemaligen Süd- und Ostbahnhof und dem Südtiroler Platz errichtet. Lifte und Rolltreppen werden die Bahnkunden zu den insgesamt fünf Bahnsteigen bringen. Eine Garage für mehr als 600 Autos und drei Fahrradgaragen mit rund Stellplätzen werden unterhalb der Bahnhoffläche gebaut. Zahlreiche Gastronomiebetriebe und rund 100 Geschäfte werden auf einer Fläche von m² zum Verweilen einladen. 100 Kilometer neue Schienen, 300 modernste Weichen sowie unzählige Signale werden den stemen und Mikrotechnik zur Vernetzung der verschiedenen Disziplinen aus. Im Wesentlichen unterstützen die Betriebsführungssysteme (BFS Systeme): Fahrdienstleiterprozesse BFZ Systeme Systeme/Anlagen und Außenanlagen Durch die umfassende Vernetzung des Alltags sowie den Einsatz des Fahrplanes, welcher die Bedürfnisse der Bahnkunden/innen kennt, können die BFS Systeme Entscheidungen unterstützen und sich selbst steuern. Das Gebäude selbst wird hochmodern gestaltet. Durch die optimierte Mess-, Steuer-, und Regelungstechnik von Heizungs-, Lüftungsund Klimaanlagen wird Behaglichkeit am Arbeitsplatz erzeugt und die Energieeffizienz Die Ausschreibung von Preisen, für die besten Modernisierungen weckte den Ehrgeiz zusätzlich und kurbelte den Wettbewerb unter den ArchitektenInnen an. Entsteht doch mit dem bedeutenden Infrastrukturprojekt, Hauptbahnhof Wien mit seinen 109 Hektar Größe, ein neues Stadtviertel, dass Mobilität der heutigen Zeit entsprechend bietet. Gleichzeitig wird Lebensraum in zentraler Lage und einem Stück Natur vor der Haustür geschaffen. Reiseziele in Österreich, in Europa und der ganzen Welt sind schneller erreichbar. Für die Bahn kun - den/innen bedeutet dies schnellere Zugverbindungen, höheren Reisekomfort durch einfaches hochleistungsfähigen Verkehrsknoten und Bahnhof, mitten in Wien und inmitten Europas, ausmachen. Die Gleisanlagen erstrecken sich auf rund 50 Hektar. Neun Brückentragwerke, auf den Zulaufstrecken innerhalb des Projektes, werden umfangreich saniert, erweitert oder komplett erneuert. Im neu errichteten Stellwerk Süd wird die innovative Sicherungstechnik für den eigentlichen Bahnbetrieb liegen. Im Gebäude werden hunderte Kilometer Kabel verlegt und Terminals montiert, die Signale steuern, Fahrstraßen freigeben und sperren. Damit die Züge am richtigen Bahnsteig einfahren, wird am Arbeitsplatz des Fahrdienstleiters, in der Betriebsführungszentrale (BFZ), ein Gesamtsystem errichtet. Dieses zeichnet sich durch den Einsatz von verteilter Intelligenz in Bussy- des Gebäudes gesteigert. Moderne Dacharchitektur - Nachhaltiges Instandhaltungskonzept Das gefaltete, rautenförmige Dach wird visueller Blickfang des neuen Bahnhofs. Diese rund m² große, lichtdurchlässige Konstruktion wird für eine freundliche helle Atmosphäre sorgen. Alle gebäudetechnischen Konstruktionen werden dem Prinzip eines Primär- und Sekundärsystems entsprechen (Gebäudehülle und Statik bzw. Gebäudetechnik und Innenwände). Dies bedeutet, dass alle Elemente leicht zugänglich sein müssen und nicht in das Primärsystem eingreifen dürfen. Zudem werden auch die Technikzentralen und Hauptsteigzonen problemlos erreichbar sein. Damit 3
4 4 wird eine allfällige spätere Nachrüstung oder Anpassung auf einfache Art möglich. Selbst die Rauten des Daches (Inspektion, Brandschutz) werden, in das vorhandene nachhaltige Instandhaltungskonzept integriert. Übersichtliche Leitsysteme werden nicht nur den Bahnkunden/innen helfen, sich zu orientieren. Positive Zwischenbilanz Im Zeitraum März bis September 2012 wurden Mess- und Abnahmefahrten mit bis zu 250 km/h durchgeführt. Die Fahrten haben die Bestätigung erbracht, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Regelbetriebes gegeben sind. Das spezifisch durchgeführte Messprogramm der ÖBB weist gesicherte Ergebnisse, rund um das Leistungsspektrum der nach den TSI und Hochleistungsrichtlinien erstellten Infrastruktur und der entsprechenden Fahrzeugkategorien, nach. Zudem ließ sich feststellen, dass sich das planerische Grundkonzept bestens bewährt hat. Durch optimiertes Zusammenspiel der vielen Einzelteile wurde bei hohem Nutzwert, mit den vorgeschlagenen Maßnahmen eine hohe Arbeitssicherheit erreicht. Sicheres Bauen Sicheres Bauen ist keine akribische Fragenbeantwortung aus dem Arbeitnehmerschutz, sondern eine Grundhaltung mit dem Ziel der Gesamtoptimierung des Projektes. Sicheres Bauen versteht sich als eine ganzheitliche Sichtweise des Infrastrukturprojektes unter gleichberechtigter Berücksichtigung arbeitnehmerschutzrechtlicher, eisenbahnrechtlicher und gesellschaftlicher Aspekte. Konventionelle, eher statische, Planungsprozesse und - werkzeuge treten zunehmend in den Hintergrund. Neue Denk- und Handlungsmethoden sind gefragt! Einen Arbeitsschwerpunkt bildet, neben der inhaltlichen Unterstützung, basierend auf dem Arbeitnehmerschutz, die übergeordnete Moderation des Teamprozesses Sicherheit. Umfassende Sicherheitsbegleitung geht ansonsten oftmals aufgrund der Komplexität, der Überlastung und der fachspezifischen Aufsplittung im Tagesgeschäft unter. Sicherheitsbegleitung bringt Zusatznutzen Der direkte Nutzen, der Sicherheitsbegleitung, liegt in abgestimmten Projekt- und Zielvorgaben, innovativen Lösungsansätzen sowie in klar definierten interdisziplinären Konzepten. Damit lassen sich spätere, kostenaufwändige Korrekturmaßnahmen im Bauprozess minimieren. Der Mehraufwand, für die Sicherheitsbegleitung und den teamorientierten Planungsansatz, wird mit der Kosteneinsparung im Bau und im Betrieb der Eisenbahninfrastrukturanlage mehr als aufgewogen. Teamorientiertes Planen gefordert Komplexe zukunftsfähige Bahnprojekte können nicht mehr durch Einzelaufgaben erfolgreich realisiert werden. Gefordert ist ein teamorientiertes Planen, das weit über den eigentlichen Umfang einer konventionellen FachplanerInnen- und Koordinationssitzung hinausgeht. Projektarbeit im Team verlangt nicht nur einen intensiven und über die Grenzen der einzelnen Fachgebiete hinausgehenden Informationsaustausch, sondern auch offene Kommunikation und hohe Datentransparenz. Diese gesamtheitlichen Überlegungen gehören zu den neuen Aufgaben des Planungsteams. Dies bedeutet, dass die einzelnen Fachspezialisten/Innen auch mehr Verantwortung für den Gesamterfolg zu tragen haben. Die Gesamtsicht anstelle von vielen Einzelbetrachtungen Aus der Sicherheitsbegleitung resultiert bereits in frühen Phasen eine erste Gesamtübersicht über das Bahnprojekt. Die Sicherheitsbegleitung hat das Potential, anstelle der üblichen Planungsreserven der Einzelsysteme eine Gesamtbetrachtung zu liefern. Durch einfache und robuste Gesamtsysteme lässt sich zudem etliches an Betriebseinschränkungen und Instandhaltungskosten sparen. Zusammenfassung Eine Sicherheitsbegleitung ist insbesondere bei größeren und komplexen Bahnbauvorhaben sinnvoll, wobei die Aufgabenschwerpunkte je nach Projekt variieren können. So umfassen die Leistungen die Auswertung von Simulationen, eine Begleitung der strategischen Planungen und Gesamtkonzeption, die Berücksichtigung von Zukunftsszenarien, die Abstimmung mit Behörden, die Lancierung von innovativen Bautechniken etc.. Bei all diesen Aufgaben wird die Betrachtung der Investitionskosten mit Überlegungen zu den Betriebs- und Lebenszykluskosten, zur Instandhaltungsstrategie und Betriebsführung ergänzt. Überlegungen zu gesellschaftlichen Einflussfaktoren und Kritiken wie Ästhetik und Architektur, Lärmexposition, Nutzungssplit und Durchmischung, Sicherheit oder Attraktivität fließen ebenfalls mit ein. Der Einbezug dieser Aspekte ermöglicht ein sicheres und zukunftsfähiges Bahnbauprojekt, welches weit über den Bau hinaus einen Mehrwert an Qualität, Flexibilität und Nutzungsfreude bringt. Zeitplan Hauptbahnhof Wien 2007 l Start Umweltverträglichkeitsprüfungen für das Bahn-Infrastrukturprojekt und das Städtebauvorhaben l Baustart Modernisierung Verkehrsstation Südtiroler Platz 2008 l Start Umweltverträglichkeitsprüfung für das Straßenprojekt l UVP Bescheiderteilung für Bahn-Infrastruktur, Städtebau, Straßenbau l Architekturwettbewerb fü Investorenprojekt 2009 l Erste Freimachung im Entwicklungsgebiet l Architekturwettbewerb Konzernzentrale l Dezember Sperre Süd- und Ostbahn 2010 l Baubeginn Bahn-Infrastrukturprojekt: Verkehrsstation, Anlage Ost, Anlage Süd l Abtrag Südbahnhof l Dezember: Inbetriebnahme gesamte Verkehrsstation Südtiroler Platz 2011 l Baubeginn erste Bürogebäude, ÖBB Konzernzentrale 2012 l Baustart von Wohnbauten l Dezember: Teilinbetriebnahme des neuen Hauptbahnhofs 2013/2014 l Schrittweise Inbetriebnahme der Verkehrstation l Fertigstellung erster Wohnbauten und eines Parkteils 2015 l Fertigstellung des gesamten Gleisprojektes, Vollbetrieb 2019 l Fertigstellung Wohnbauten und Park
5 Sicherheitsvorschriften für Anschlussbahnen Von Dr. Reinhart Kuntner Etwa zwei Drittel des Güterumschlags auf die Schiene erfolgen in Österreich über Anschluss - bahnen. Diese stellen daher ein wesentliches Standbein für den österreichischen Schienengüterverkehr und einen bestimmenden Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrsträgers Schiene gegenüber den anderen Verkehrsträgern dar. Die wichtigsten Sicherheitsvorschriften für Anschlussbahnen aus der Sicht des Arbeitnehmerschutzes werden in Informationsbroschüren für alle Beteiligten zusammengefasst. I. ALLGEMEINES Anschlussbahnen sind nicht-öffentliche Eisenbahnen im Sinne des Eisenbahngesetzes ( 1 Z 2 sowie 3 EisbG). Im Gegensatz zu Haupt- und Nebenbahnen (Eisenbahn- Bau- und Betriebsverordnung, Eisenbahnverordnung) oder Straßenbahnen (Straßenbahnverordnung) gibt das Eisenbahnrecht jedoch für die etwa Anschlussbahnen keine eindeutigen und verbindlichen Sicherheitsvorschriften in einer Verordnung vor, beispielsweise über die Gestaltung von Anschlussbahnanlagen, über die Ausbildung von Anschlussbahnbetriebsleitern oder über die Mindestinhalte von Anschlussbahnbetriebsvorschriften. Ein Entwurf für eine Anschluss - bahnverordnung, in der die wesentlichen Sicherheitsfragen für Anschlussbahnen geregelt hätten werden sollen, wurde immer wieder diskutiert und ebenso immer wieder (zuletzt 2003) zurückgestellt. Das Fehlen einer Anschlussbahnverordnung bedeutet aber auch, dass sich grundsätzliche Sicherheitsstandards für Anschlussbahnen im Wesentlichen aus den Arbeitnehmerschutzvorschriften, insbesondere aus der Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV), ergeben. Im Jahr 2002 wurde die Behördenzuständigkeit für Anschlussbahnen im Eisenbahngesetz (Genehmigung, Baugenehmigung, Betriebsbewilligung, Betriebsleiter, Betriebsvorschrift usw.) auf die Bezirksverwaltungsbehörden übertragen. Eine österreichweit einheitliche Regelung für Anschlussbahnen (Anschluss - bahnverordnung) wurde jedoch entgegen diesbezüglicher Zusagen vom Verkehrsministerium (Oberste Eisenbahnbehörde) im Anschluss daran nicht mehr erlassen. Dass Verkehrs-Arbeitsinspektorat hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit allen Beteiligten (Verband der Anschlussbahnunternehmen, Ämter der Landesregierung, Österreichische Bundesbahnen u.a.) und mit Unterstützung der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau zusammenfassende Informationsbroschüren über wichtige Sicherheitsvorschriften für Anschlussbahnen erstellt. In den nächsten Wochen werden zwei neue Informationsbroschüren zur Verfügung stehen: l Die Musterbetriebsvorschrift für Anschlussbahnen (Richtlinie R 7) wird in den nächsten Wochen in aktualisierter Fassung (Stand: 1. Juli 2012) zur Verfügung stehen. l Die wichtigsten Sicherheitsvorschriften für Anschlussbahnen werden in den nächsten Wochen in einer eigenen Informationsbroschüre (Richtlinie R 14) zusammengefasst werden. Diese Informationsbroschüren sollen einerseits die Anschlussbahnunternehmen (Arbeitgeber) bei der Umsetzung und Einhaltung der Sicherheitsvorschriften unterstützen und andererseits auch eine einheitliche und abgestimmte Vorgangsweise zwischen allen Beteiligten (Behörden, Unternehmen, Planer, Sachverständige) erleichtern. II. MUSTERBETRIEBSVOR- SCHRIFT FÜR ANSCHLUSS - BAHNEN Gemäß 21a EisbG haben Anschlussbahnunternehmen mit Eigenbetrieb das Verhalten und die Ausbildung jener Eisenbahnbediensteten, die sicherheitsrelevante Aufgaben ausführen, nach den Vorgaben des Eisenbahnrechts durch allgemeine Anordnungen zu regeln (Betriebsvorschriften). Bei Anschluss - bahnen mit Eigenbetrieb mittels Triebfahrzeugen oder Zweiwegefahrzeugen müssen diese Betriebsvorschriften darüber hinaus von der Eisenbahnbehörde (Bezirksverwaltungsbehörde) genehmigt werden. Darüber hinaus sind Anschlussbahnunternehmen als Arbeitgeber auch verpflichtet, insbesondere für Tätigkeiten von Arbeitnehmern im Gefahrenraum der Gleise nach den Vorgaben des Arbeitnehmerschutzrechts schriftliche Betriebsanweisungen zu erstellen ( 14 Abs. 5 ASchG, 13 und 25 EisbAV). Sinnvollerweise werden in den Betriebsvorschriften für Anschlussbahnen regelmäßig sowohl die eisenbahnrechtlichen als auch die arbeitnehmerschutzrechtlichen Sicherheitsvorschriften aufeinander abgestimmt und gemeinsam umgesetzt. In der Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr (AVO Verkehr) wird ergänzend dazu festgelegt, in welcher Weise die Belange des Arbeitnehmerschutzes bei der Genehmigung von Betriebsvorschriften zu berücksichtigen sind (vgl. auch Sicherheit Zuerst 4/2011 Arbeitnehmerschutz in Eisenbahn-Dienstvorschriften ). 5
6 Seit dem Jahr 2005 steht zur Erstellung der Betriebsvorschrift für Anschlussbahnen mit Eigenbetrieb die Musterbetriebsvorschrift für Anschlussbahnen (Richtlinie R 7) zur Verfügung, die in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Vertretern der Ämter der Landesregierung, des Verbands der Anschlussbahnunternehmen, der Österreichischen Bundesbahnen und des Verkehrs-Arbeitsinspektorates erarbeitet wurde. Die Musterbetriebsvorschrift für Anschlussbahnen ist nach einem Modulsystem aufgebaut, um deren Anpassung an die konkreten Anlage- und Betriebsverhältnisse der jeweiligen Anschlussbahn zu erleichtern. Mit der Musterbetriebsvorschrift für Anschluss - bahnen sollen insbesondere folgende Ziele umgesetzt werden: l Zusammenführung und Abstimmung eisenbahnrechtlicher und arbeitnehmerschutzrechtlicher Sicherheitsvorschriften in einer gemeinsamen und damit übersichtlichen Regelung für die Arbeitnehmer auf Anschlussbahnen. l Österreichweite Harmonisierung der Sicherheitsvorschriften für Anschlussbahnen. l Harmonisierung der Sicherheitsvorschriften von einerseits Anschluss gebenden öffentlichen Eisenbahnunternehmen (Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Eisenbahnverkehrsunternehmen) und andererseits nicht-öffentlichen Eisenbahnunternehmen (Anschlussbahnen). Die Harmonisierung der Sicherheitsvorschriften (Betriebsvorschriften) bei den Eisenbahnunternehmen ( Gleiche Spielregeln für alle ) hat in den letzten Jahren durch die Liberalisierung des Eisenbahnsektors und den damit verbundenen regelmäßigen Einsatz von Arbeitnehmern (z.b. Triebfahrzeugführer, Verschubpersonal) und Eisenbahnfahrzeugen eines Eisenbahnunternehmens auf der Eisenbahninfrastruktur anderer Eisenbahnunternehmen wesentlich an Bedeutung gewonnen. Die Musterbetriebsvorschrift für Anschluss - bahnen wurde regelmäßig an aktuelle Entwicklungen angepasst. In der nun vorbereiteten Neuauflage (Stand: Juli 2012) sollen folgende Entwicklungen berücksichtigt werden: l Neuregelungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichung im Gefahrenraum der Gleise nach den Bestimmungen der EisbAV-Novelle 2011 ( 37a EisbAV, vgl. auch Sicherheit Zuerst 2/2011 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung im Gefahrenraum der Gleise ). l Neuregelungen in der Dienstvorschrift V 3 ( Betriebsvorschrift ) der Österreichischen Bundesbahnen. l Neuregelungen in der Schriftlichen Betriebsanweisung Arbeitnehmerschutz (ÖBB 40) der Österreichischen Bundesbahnen (vgl. auch Sicherheit Zuerst 3/2011 Neufassung der ÖBB 40 ). l Technische Entwicklungen (Verschubrobot, Slip-Kupplungen, Tätigkeiten im Bereich der Oberleitung). III. SICHERHEITSVORSCHRIF- TEN FÜR ANSCHLUSSBAHNEN Im Herbst 2011 haben der Verband der Anschlussbahnunternehmen und das Verkehrs- Arbeitsinspektorat vereinbart, eine Sammlung von Sicherheitsvorschriften für Anschluss - bahnen (Richtlinie R 14) zusammenzustellen und damit einen kurzen Überblick über die wichtigsten eisenbahnrechtlichen und arbeitnehmerschutzrechtlichen Sicherheitsvorschriften für Anschlussbahnen anzubieten. Diese Zusammenstellung wurde jetzt fertig gestellt und soll in Kürze zur Verfügung stehen. Die Sammlung Sicherheitsvorschriften für Anschlussbahnen ist inhaltlich nach drei Schwerpunkten (Themenbereichen) aufgebaut: l Konzession von Anschlussbahnen (Genehmigung, Werksverkehr, beschränkt-öffentlicher Verkehr). l Organisatorische Vorschriften für Anschlussbahnen (Betriebsleiter, Betriebsvorschrift). l Technische Vorschriften für Anschluss - bahnen (Eisenbahnfahrzeuge, Eisenbahnanlagen). Darüber hinaus ist die Sammlung Sicherheitsvorschriften für Anschlussbahnen, abhängig von den jeweiligen Regelungs- und Informationsquellen, innerhalb der einzelnen Themenbereiche jeweils nach drei Regelungsebenen aufgebaut: l Eisenbahnrechtliche und arbeitnehmerschutzrechtliche Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen). l Weitergehende Regelungen (z.b. Normen, ÖBB 40, Dienstvorschriften). l Sonstige Informationsmaterialien (z.b. Musterbetriebsvorschrift, Schwerpunktkonzepte für Eisenbahnfahrzeuge und Eisenbahnanlagen). Für bestimmte Regelungsbereiche und für bestimmte Pflichten des Anschlussbahnunternehmens (Arbeitgeber) bestehen bereits Informationsmaterialien. Um den Leitfaden schlank und übersichtlich zu halten, werden diese Informationsmaterialien im Leitfaden 6
7 nicht wiederholt, sondern es erfolgen entsprechende Verweise über den Inhalt und Zugang zu diesen Informationsmaterialien. Die Sammlung Sicherheitsvorschriften für Anschlussbahnen soll nicht nur für Anschluss - bahnunternehmen alleine, sondern auch für Behörden, Personen mit Sicherheitsaufgaben im Anschlussbahnunternehmen (Betriebsleiter, Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner, Sicherheitsvertrauenspersonen), Planer, Sachverständige und Betriebsräte eine Unterstützung anbieten. IV. SCHLUSSBEMERKUNG Die aktualisierte Auflage der Musterbetriebsvorschrift für Anschlussbahnen (Richtlinie R 7) sowie die Erstauflage der Sicherheitsvorschriften für Anschlussbahnen (Richtlinie R 14) werden in den nächsten Wochen fertig gestellt und anschließend den Anwendern zur Verfügung stehen. So wie bisher werden beide Informationsbroschüren sowohl in Papierform (Broschüren der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau) als auch in elektronischer Form (auf der neuen Homepage des Verkehrs-Arbeitsinspektorates: zu Verfügung stehen. Die aktualisierte Musterbetriebsvorschrift für Anschlussbahnen (Richtlinie R 7) wird darüber hinaus auf der Homepage auch weiterhin zusätzlich als (bearbeitbare) Word-Version zur Verfügung stehen. Nähere Auskünfte über die beiden Informationsbroschüren erhalten Sie auch unter reinhart.kuntner@bmask.gv.at sowie unter der Telefonnummer oder Außergewöhnliche Belastungen und Arbeitszeit reduzieren Von Ernst Friedl Altersgerechtes Arbeiten als Herausforderung der Zukunft. Die Gehalts- und KV-Abschlüsse für die österreichischen Eisenbahnbediensteten brachten heuer erfreuliche Einkommensanpassungen in einer Bandbreite von 2,7 bis 3,9 Prozent. Zusätzlich konnte wegen des erhöhten Pensionsantrittsalters und den damit verbundenen zunehmenden Belastungen im Schichtdienst eine Höherbewertung der Nachtarbeit erzielt werden. Damit können mehr Erholungsphasen zwischen den einzelnen Schichtfolgen sichergestellt werden. Vorrang haben zukünftig der Zeitausgleich und die damit verbundene zusätzliche Erholung. Durch den Entfall der Frühpensionierungen wird das Durchschnittsalter der Belegschaft in den nächsten Jahren stark ansteigen. Deshalb müssen Lösungen gefunden werden, wie man die Arbeitsplätze altersgerechter gestalten kann. Mitarbeiter die im körperlich anstrengenden Gleisbau oder ausführenden Betriebsdienst tätig sind, müssen im Alter die Möglichkeit zur Umschulung, auf weniger belastende Arbeiten, haben. Wir bemühen uns, gemeinsam mit dem ÖBB- Management, auch altersgerechte Arbeitszeitmodelle zu entwickeln. Das ist eine der großen Aufgaben, die wir in den kommenden Jahren bewältigen müssen. Mit Arbeitszeitmodellen und verstärkter beruflicher Gesundheitsförderung sowie gezielter Verhaltens- und Verhältnisprävention können körperliche Gebrechen aber auch Unfälle vermehrt vermieden werden. Sind die Arbeitsplätze altersgerechter und sicherer, können die Mitarbeiter länger gesund im Arbeitsprozess bleiben. Dazu muss der Arbeitgeber seinen Beitrag leisten - das kann nicht nur zu Lasten der KollegInnen gehen. In diesem Zusammenhang kam es bei den Gehalts- und KV-Verhandlungen 2012 auch zu einer Einigung wonach, mit Wirksamkeit 1. Juli 2013, die wöchentliche Normalarbeitszeit um 1,5 Stunden auf 38,5 Stunden verkürzt werden soll. Das entspricht dem Trend in der österreichischen Arbeitswelt. In über 50 Prozent der Betriebe wird bereits unter 40 Wochenstunden gearbeitet, allen voran in den großen Industriebetrieben, wie etwa in der VOEST Alpine und im Handel. Da für die Arbeitszeitverkürzung eine Änderung des Arbeitszeit-Kollektivvertrages (KV) notwendig ist, sind noch Verhandlungen mit dem KV- und Sozialpartner Wirtschaftkammer (WKÖ) erforderlich. Es ist das erklärte Ziel der Belegschaftsvertretung und der Gewerkschaft vida, bis zum Jahresende den Branchen-KV für EisenbahnerInnen mit dem Fachverband Schienenbahnen in der WKÖ in Arbeitsgruppen weiterzuentwickeln, um so Verbesserungen für die Beschäftigten zu erreichen. Dabei ist die außergewöhnliche Belastung in den Berufsbildern der Branche genauso ein Thema wie auch die Verkürzung der Wochenarbeitszeit. IMPRESSUM: Sicherheit Zuerst Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB); Internet: direktion@vaeb.at Redaktion: Direktor Werner Bogendorfer; alle: 1060 Wien, Linke Wienzeile 48-52; Druck: SVD Büromanagement GmbH 7
8 Die BerufsOrientierte GesundenUntersuchung: BOGU+ Seit zwei Jahren gibt es die BOGU+ österreichweit in allen Zentren der Wellcon. Eine Teilnahme an dieser Vorsorgeuntersuchung ist ab dem 19. Lebensjahr für aktiv Versicherte der VAEB möglich. Der Ablauf der BOGU+ noch einmal kurz zusammengefasst: l Anmeldung bei der VAEB l Online-Erfassung der allgemeinen Krankengeschichte (Anamnese) l ärztliches Gespräch zur Erfassung der individuellen berufsbedingten Belastungen (Berufsanamnese) l allgemeine sowie spezifische Untersuchung basierend auf den berufsanamnestischen Daten l Abschlussgespräch l Empfehlungen für weiterführende Programme der VAEB, die den individuellen Gefährdungsfaktoren angepasste sind. Seit Kurzem gibt es ein weiteres Plus: BOGU+ Online Die Anmeldung zur BOGU+ erfolgt wie bisher über die VAEB: - per Telefon: per BASA: (880) per FAX: (mit Anmeldeformular) - per BASA FAX: (880) per boguonline@vaeb.at Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie ein Schreiben mit PIN & Passwort zu Ihrem Online-Fragebogen. Mit Hilfe dieses Fragebogens wird vorab Ihr persönlicher Gesundheitszustand erhoben. Sie können diesen in aller Ruhe ausfüllen, zu jeder Zeit und an jedem Ort. Alle Ergebnisse der BOGU+ werden in das Online-Tool eingetragen. So steht Ihnen auch noch nach der Untersuchung der Abschlussbericht (mit PIN und Passwort geschützt) zur Verfügung. BOGU+ Online merkt sich Ihre Angaben: Wenn Sie regelmäßig an einer BOGU+ teilnehmen, bleiben Ihre eingegebenen Daten gespeichert und Sie brauchen nur jene erneuern, die sich verändert haben. WICHTIG: Alle erhobenen Daten unterliegen der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht sowie dem Datenschutzgesetz 2000-DSG ACHTUNG: Die Verwendung des Online-Tools ist freiwillig! Bei Bedarf wird Ihnen der Fragebogen auch gerne in Papierform zugesandt. MIR G HÖRT S! Meine Gesundheit, meine Daten. Ich & Online. Ganz wichtig: + die Anmeldung bleibt wie gehabt + die Teilnahme ist freiwillig + meine Online erhobenen Daten unterliegen der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht, sowie dem Datenschutzgesetz 2000-DSG 2000.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Verkehrs-Arbeitsinspektorat
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Verkehrs-Arbeitsinspektorat Telefon: 1-711 62 65-4500 oder 4506 Fax VAI: 1-711 62 65-4499 E-Mail: reinhart.kuntner@sozialministerium.at Homepage
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