Grundseminar. Konfliktlösung Paritätische Kommission AE 6

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1 Grundseminar onfliktlösung Paritätische ommission AE 6

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3 Grundseminar ERA-TV AE 6 Jan. 04 Die Paritätische ommission Die onfliktlösung (Ausgangslage) Der Der Paritätischen ommission obliegt: die die Einstufung bestehender, aber aber nicht nicht bewerteter Arbeitsaufgaben die die Einstufung neu neu entstehender oder oder veränderter Arbeitaufgaben die die Erstellung von von betrieblichen Ergänzungsbeispielen Der Der Paritätischen ommission obliegt: die die Bearbeitung von von Reklamationen die die Überprüfung bestehender Einstufungen von von Fall Fall zu zu Fall Fall Gute Erfahrung mit dem Losentscheid und deshalb Beibehaltung des Losentscheids oder adäquate Lösung. Auf jeden Fall eine Entscheidung auf der betrieblichen Ebene. SWM Schlechte Erfahrungen mit dem Losentscheid - z.t. Entscheidungen willkürlich - z.t. großes Auseinanderklaffen von Bewertungen von Betrieb zu Betrieb und deshalb Tarifliche Schlichtungsstelle auf Tarifgebietsebene (wie in anderen Tarifgebieten auch) um ein zuverlässiges Maß für die Einstufung von Arbeitsaufgaben zu bekommen. Der Vorsitzende sollte über einen längeren Zeitraum bestellt werden. onfliktlösungsverfahren (Verhandlungsergebnis) onfliktlösungsverfahren Standardlösung Alternativen Paritätische ommission Erweiterte Paritätische ommission Schiedsstelle mit mit Vorsitzendem (Ermittlung des Vorsitzenden durch (Ermittlung des Vorsitzenden durch Losentscheid aus dem Pool) Losentscheid aus dem Pool) (Vermittlungsversuch) Schiedsstelle und und Spruch (Merkmalsstufen (Merkmalsstufen bzw. bzw. Entgeltgruppe Entgeltgruppe im im Rahmen Rahmen der der Anträge Anträge der der Parteien) Parteien) Über Über Geschäftsordnung der der Pao Pao kann kann einvernehmlicvernehmlich ein ein Vermittlungsversuch AG AG --BR BR ein- zwischengeschaltet werden. werden. Losentscheid Losentscheid Über Über Geschäftsordnung der der Pao Pao kann kann einvernehmlicnehmlichder der Losentscheid Losentscheid festgelegt festgelegt werden. werden. einver- Der Der Arbeitgeber Arbeitgeber kann kann den den Losentscheid Losentscheid einseititigfestlegen (für (für 2 Jahre). Jahre). In In der der Periode Periode einsei- kann kann nur nur einvernehmlich einvernehmlich zur zur Standardlösung Standardlösung zurückgekehrt zurückgekehrt werden. werden Mit der Entscheidung der Paritätischen ommission nach 7.3.1, der erweiterten Paritätischen ommission nach 7.3.3, der Schiedsstelle nach oder der erweiterten Paritätischen ommission nach ist das Einstufungsverfahren abgeschlossen. Die Entscheidung ist damit verbindlich, sofern nicht - binnen einer Frist von zwei Wochen nach der Entscheidung bzw. dem Vorliegen der Begründung - Arbeitgeber oder Betriebsrat beim Arbeitsgericht die Feststellung beantragen, dass die Entscheidung unverbindlich ist, weil ein Verfahrensfehler vorliegt oder die Bewertung unter grober Verkennung der Grundsätze in 4-6 vorgenommen worden ist Wird die Entscheidung aufgehoben, ist die Arbeitsaufgabe durch die Paritätische ommission unter Beachtung der gerichtlichen Begründung erneut zu bewerten. Geschäftsordnung der Paritätischen ommission Zustandekommen des Pools Arbeitgeber // Pao-Mitglieder Mögliche Inhalte: Einvernehmen Betriebsrat // Pao-Mitglieder Zusätzlicher Einigungsversuch zwischen AG - BR Abweichende Zahl der Pao-Mitglieder (nicht weniger als 2) Losentscheid statt Schiedsstelle Regelung der Verfahrensfristen Geltungsdauer der Geschäftsordnung Abweichendes Verfahren zur Festlegung des Vorsitzenden Formalien (z.b. Einladung, Protokoll...) SWM Benennen jeweils 15 Personen und stimmen diese untereinander ab Personen max % Beschäftigte der der Verbände Eine abweichende Zahl ist einvernehmlich zwischen den Verbänden möglich. 1

4 Grundseminar ERA-TV AE 6 Jan. 04 Vereinfachtes Einstufungsverfahren (Betriebsgrößenregelung) Vereinfachtes Einstufungsverfahren (Reklamation) In In Betrieben mit mit bis bis zu zu Beschäftigten* *Für konzernabhängige Betriebe mit bis zu 300 Beschäftigten eine eine ständige Paritätische ommission (d.h. (d.h. keine keine Fall-zu-Fall-Überprüfung) BR BR nimmt nimmt das das Einstufungsergebnis des des Arbeitgebers entgegen Reklamation der der Entgeltgruppe Freiwillige BV: - Einrichtung einer ständigen Pao - Festlegung von je 3 Pao-Mitgliedern Bildung einer einer Paritätischen ommission (je (je 2 Vertreter) Aufgaben, Rechte und und onfliktlösung ansonsten identisch Grundentgeltanspruch der Beschäftigten 9 Anwendung des nwertzahlverfahrens - Reklamation - Anspruch entsprechend der der Einstufung der der ausgeführten Arbeitsaufgabe auch dann wenn wenn ununterbrochen bis bis zu zu 6 Monaten Arbeiten einer einer niedrigeregeren oder oder höheren Entgeltgruppe ausgeführt wird niedri- wird aber Anspruch auf auf Zulage von von Anfang an, an, wenn wenn ununterbrochen mindestens6 Wochen eine eine höherwertige Arbeitsaufgabe ausgeführt wird tens wird Die Die Zulage ist ist ein ein zeitabhängiger, variabler Bestandteil bei bei Entgeltfortzahlung, Sonderzahlung und und Urlaubsvergütung BV: - Für Teilbereiche können kürzere Zeiträume vereinbart werden - Am bestehende Betriebsvereinbarungen bleiben unberührt Wissen u. önnen Erfahrung Denken Verantw./Handlungsspielr. ommunikation MA - Führung AG 1 AG 2 AG 3 AG 4 A/B A/B A/B A/B E E E E D D D D H H H H F F F F Anwendung des nwertzahlverfahrens - Reklamation - Anwendung des nwertzahlverfahrens - Reklamation - Wissen u. önnen Erfahrung Denken Verantw./Handlungsspielr. ommunikation MA - Führung AG 1 AG 2 AG 3 AG 4 A/B A/B A/B A/B E E E E D D D D H H H H F F F F Wissen u. önnen Erfahrung Denken Verantw./Handlungsspielr. ommunikation MA - Führung AG 1 AG 2 AG 3 AG 4 A/B A/B A/B A/B E E E E D D D D H H H H F F F F 2

5 Arbeitsgruppenaufgaben 5. Übungsphase Reklamationen

6 Anlage 1 AE 6 Übungsphase Reklamation einer Einstufung Die Arbeitsaufgaben sind beschrieben und vom Arbeitgeber bewertet. Im vereinfachten Einstufungsverfahren muss der Betriebsrat reklamieren, wenn er der Auffassung ist, dass die Bewertung nicht stimmt. In der Arbeitsgruppe sind Reklamationsgründe zu erarbeiten, die eine höhere Bewertung rechtfertigen. 1. Beispiele durchlesen Einzelarbeit 15 Min. Vergleichsbeispiel aussuchen n festlegen Stichworte Begründung 2. Festlegung der gem. Vergleichsbeispiele (kurz u. bündig) Sammeln der Stichworte für die Begründung und Festlegung der n in den Gruppen 15 Min. 3. Gemeinsame Bewertungsbegründung 20 Min. Hilfsmittel: nwertzahlverfahren 30 Ankerbeispiele Beruf aktuell Achtung: Zeitwächter bestimmen! Moderator festlegen Präsentation auf Wandzeitung! Festlegung: Wer trägt im Plenum vor.

7 Anlage 2 AE 6 Wandzeitung (Arbeitsgruppenmitglieder) Beispiel Nr. 10 Vergleichsbeispiel: Arbeitsgruppenmitglieder AG.. A W + B E D H / V MA-F... = EG...

8 Anlage 3 AE 6 Wandzeitung (Arbeitsgruppenergebnis) Beispiel Nr. 10 Vergleichsbeispiel: Arbeitsgruppe... Bewertungsbegründung A W + B E D H / V MA-F... = EG...

9 Anlage 4 AE 6 Wandzeitung (Arbeitsgruppenmitglieder) Beispiel Nr. 11 Vergleichsbeispiel: Arbeitsgruppenmitglieder AG.. A W + B E D H / V MA-F... = EG...

10 Anlage 5 AE 6 Wandzeitung (Arbeitsgruppenergebnis) Beispiel Nr. 11 Vergleichsbeispiel: Arbeitsgruppe... Bewertungsbegründung A W + B E D H / V MA-F... = EG...

11 Anlage 6 AE 6 Wandzeitung (Arbeitsgruppenmitglieder) Beispiel Nr. 12 Vergleichsbeispiel: Arbeitsgruppenmitglieder AG.. A W + B E D H / V MA-F... = EG...

12 Anlage 7 AE 6 Wandzeitung (Arbeitsgruppenergebnis) Beispiel Nr. 12 Vergleichsbeispiel: Arbeitsgruppe... Bewertungsbegründung A W + B E D H / V MA-F... = EG...

Die Konfliktlösung (Ausgangslage)

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