AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 04. September 2012 Nr.: 32 Seite 2

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2 AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 04. September 2012 Nr.: 32 Seite 2 Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Ludwigsfelde Auf der Grundlage des 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgK- Verf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/ 07, [Nr. 19], S.286) in der jeweils geltenden Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde in ihrer Sitzung am folgende Aufhebungssatzung beschlossen: 1 Die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Ludwigsfelde vom 19. November 2001, bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde am , wird aufgehoben. Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2 Ludwigsfelde, Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz zur Durchführung der Nacht für Neugierige 2012 in Ludwigsfelde Aufgrund der 10 Abs. 4 und 11 Abs. 4 des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImschG) vom (GVBl. Bbg. Teil I Nr. 17 S. 386), in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl.I/99 S.386), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GVBl.I/10, [Nr. 28]), i. V. m. 26 Abs. 1 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl.I/96 S.266), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom (GVBl.I/04, [Nr. 09], S.186, 195), in der zur Zeit geltenden Fassung, wird von der Stadt Ludwigsfelde als örtliche Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: 1 Sachlicher Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für die Veranstaltung "Nacht für Neugierige" 2012 in Ludwigsfelde am Ausnahmen (1) Für die an der Nacht für Neugierige teilnehmenden Unternehmen und Einrichtungen werden folgende allgemeine Ausnahmen zugelassen: a) eine allgemeine Ausnahme von dem Verbot von Betätigungen, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind ( 10 Abs. 1 LImschG), in der Nacht von Samstag, dem auf Sonntag, den bis 1.00 Uhr, Seite 2 von 13

3 AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 04. September 2012 Nr.: 32 Seite 3 b) eine allgemeine Ausnahme von dem Verbot der Benutzung von Geräten, die der Erzeugung oder Wiedergabe von Schall oder Schallzeichen dienen ( 11 Abs. 1 LImschG) von Samstag, dem um Uhr bis Sonntag, den um 1.00 Uhr. 3 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 23 Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 8 Landes-Immissionsschutzgesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen den Bestimmungen dieser Verordnung 1. Betätigungen ausübt, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören, 2. Geräte, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen, in solcher Lautstärke benutzt, dass unbeteiligte Personen erheblich belästigt werden. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden. 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft. Ludwigsfelde, Bekanntmachung der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde vom Beschluss Nr / Mietspiegel 2012 der Stadt Ludwigsfelde Inhaltsübersicht Vorbemerkungen zum Mietspiegel Erläuterungen zum Mietspiegel Rechtliche Grundlagen Geltungsbereich dieses Mietspiegels Die Netto-Kaltmiete der Mietenbegriff im Mietspiegel Die Gliederung des Ludwigsfelder Mietspiegels Erläuterung der Vergleichsmerkmale Gültigkeit des Mietspiegels Ludwigsfelder Mietspiegeltabelle Seite 3 von 13

4 AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 04. September 2012 Nr.: 32 Seite 4 Vorbemerkungen zum Mietspiegel Der Mietspiegel stellt eine der gesetzlichen Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach 558 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Der Ludwigsfelder Mietspiegel 2012 ist ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des 558 BGB. Ein qualifizierter Mietspiegel ist im Gegensatz zum einfachen Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zu erstellen und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anzuerkennen. Das trifft auf den vorliegenden Mietspiegel zu. Bei einem qualifizierten Mietspiegel wird unterstellt, dass die bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben ( 558 d BGB). Hierbei handelt es sich um eine widerlegliche (der Beweis des Gegenteils ist zulässig) Vermutung i. S. des 292 ZPO. Sie gibt dem qualifizierten Mietspiegel im Mietprozess eine höhere Beweiskraft. Der vorliegende Mietspiegel wurde durch den Arbeitskreis Mietspiegel der Stadt Ludwigsfelde erstellt. Unter Federführung der Stadtverwaltung Ludwigsfelde haben in einem Arbeitskreis von April 2012 bis Juli 2012 der Deutsche Mieterbund hier regional zuständig die Vereinigung der Mieter, Nutzer und selbstnutzenden Eigentümer "Der Teltow e. V., die Wohnungsgesellschaft Ludwigsfelde mbh "Märkische Heimat", die Ludwigsfelder Wohnungsgenossenschaft e. G., die SWS Immobilien Service GmbH und die GAGFAH Immobilien-Management GmbH - sowie beratend das IfS - Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH als beauftragtes fachkompetentes Institut an der Erstellung des Mietspiegels mitgewirkt. Der vorliegende Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet und durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde als Auftraggeberin (Beschluss Nr / vom ) anerkannt. Für die Erstellung des Mietspiegels wurden insgesamt über von Vermietern bereitgestellte und bei Mietern erhobene Nettokaltmieten als Rohdaten herangezogen. Davon waren in der Auswertung Mietwerte für den qualifizierten Mietspiegel 2012 relevant. Erläuterungen zum Mietspiegel Der Mietspiegel findet seine rechtliche Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Er stellt eine Übersicht über die im Erhebungszeitraum im Gemeindegebiet Ludwigsfelde gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Beschaffenheit und Alter dar. Nach den gesetzlichen Vorschriften wurden nur solche Mieten einbezogen, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart (Neuverträge) oder, von Erhöhungen nach 560 BGB (Veränderungen von Betriebskosten) abgesehen, geändert worden sind (Mieterhöhungen). Die ausgewiesenen Mieten werden kurz ortsübliche Vergleichsmiete genannt. Der Mietspiegel bietet den Mietvertragsparteien bei bestehenden Mietverhältnissen die Möglichkeit, in eigener Verantwortung die ortsübliche Vergleichsmiete nach 558 BGB zu ermitteln, ohne selbst Vergleichsobjekte benennen oder erhebliche Kosten und Zeit für Gutachten aufwenden zu müssen. Auch beim Neuabschluss von Mietverträgen kann der Mietspiegel als Orientierungshilfe herangezogen werden. Der Gesetzgeber bestimmt, dass Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen sind. Mit dem Mietspiegel 2012 liegt nunmehr der dritte qualifizierte Mietspiegel für die Stadt Ludwigsfelde vor. Der Mietspiegel ist für Mieter ein geeignetes Instrument zur Prüfung von Mieterhöhungsbegehren und zur Gewinnung einer Preisübersicht bei der Anmietung von Wohnungen. Er erzeugt Transparenz am Wohnungsmarkt und wirkt streitmindernd. Seite 4 von 13

5 AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 04. September 2012 Nr.: 32 Seite 5 Rechtliche Grundlagen Der Vermieter kann nach 558 BGB 1) verlangen, dass der Mieter einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zustimmt, wenn die bisherige Miete der Wohnung seit fünfzehn Monaten unverändert ist (von Erhöhungen der Miete aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen, Betriebs- und Kapitalkostenerhöhungen abgesehen; BGB) und die Miete sich innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren, wiederum von Erhöhungen nach den BGB abgesehen, nicht um mehr als 20 % erhöht (Kappungsgrenze nach 558 Abs. 3 BGB). Das Recht auf eine Mieterhöhung steht dem Vermieter nicht zu, soweit und solange eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen ist oder der Ausschluss sich aus anderen Umständen ergibt, insbesondere wenn das Mietverhältnis auf bestimmte Zeit mit fester Miete vereinbart ist. Für Staffelmietverträge gelten besondere Regelungen. Mieterhöhungsverfahren: Der Vermieter muss das Mieterhöhungsverlangen dem Mieter gegenüber in Textform geltend machen und begründen. Dazu kann der Vermieter folgende Begründungsmittel heranziehen: den Mietspiegel, die Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein begründetes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder die Mieten von mindestens drei Vergleichswohnungen. Dem Mieter steht eine Überlegungsfrist von zwei Kalendermonaten zu. Diese Frist beginnt mit dem Monat nach Erhalt des Erhöhungsverlangens. Stimmt der Mieter der geforderten Erhöhung innerhalb dieser Frist zu, muss er die erhöhte Miete vom Beginn des dritten Monats an zahlen, der auf den Zugang des Erhöhungsverlangens folgt. Stimmt der Mieter der Erhöhung nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten den Mieter auf Zustimmung verklagen. Geltungsbereich dieses Mietspiegels Dieser Mietspiegel ist eine Übersicht über die in der Kernstadt von Ludwigsfelde und im Ortsteil Genshagen am üblicherweise für Wohnraum gezahlten Mieten. In die Datenerhebung sind nur die rechtlich zulässigen Vertragsabschlüsse/-änderungen für den Zeitraum vom bis eingegangen (4-Jahres-Zeitraum gemäß 558 Abs. 2 BGB). Er gilt nicht für: Ein- und Zweifamilienhäuser, vom Eigentümer selbstgenutzte Wohnungen, öffentlich geförderte Wohnungen, die noch einer Mietpreisbindung unterliegen, Bungalows, Wohnraum, der Teil eines Wohnheims ist, Wohnungen in Altenpflegeheimen oder sonstigen Heimen, bei denen die Mietzahlung zusätzliche Leistungen (z. B. Betreuung und Verpflegung) abdeckt, möblierte oder teilmöblierte Wohnungen, Untermietverhältnisse sowie für die Ortsteile Ahrensdorf, Siethen, Gröben, Jütchendorf, Schiaß, Mietgendorf, Wietstock, Löwenbruch, Groß Schulzendorf und Kerzendorf, da hier kein bzw. kein nennenswerter Geschossmietwohnungsbau vorhanden ist ) in der jeweils gültigen Fassung Seite 5 von 13

6 AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 04. September 2012 Nr.: 32 Seite 6 Die Netto-Kaltmiete der Mietenbegriff im Mietspiegel Bei den im Mietspiegel ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die monatliche Netto-Kaltmiete je Quadratmeter Wohnfläche. Das ist die Miete ohne alle Betriebskosten im Sinne des 556 BGB (Betriebskostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung), also die Miete ohne Kosten für Sammelheizung und Warmwasserversorgung und ohne die so genannten "kalten" Betriebskosten und ohne etwaige Möblierungs-, Untermiet-, Stellplatz-, Garagen- und Gewerbezuschläge. Die Gliederung des Ludwigsfelder Mietspiegels Der Ludwigsfelder Mietspiegel beinhaltet Vergleichsmieten für Wohnungen jeweils vergleichbarer Art, Größe, Beschaffenheit (Sanierungsstand) und Alter. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird als Spanne und zusätzlich als Mittelwert ausgewiesen. Für die Festlegung der Mietpreisspannen wurden zwei Drittel der ermittelten Mietwerte zu Grunde gelegt. Die mathematisch-statistische Berechnung sah dabei vor, dass jeweils ein Sechstel der oberen und unteren Werte ausscheiden. Der Mittelwert ist als Median ausgewiesen. Das ist der Wert, der in der Mitte der nach der Höhe geordneten Mietwerte steht. Soweit Mietwerte vergleichbarer Wohnungen aus bestehenden Mietverträgen sich außerhalb der im Mietspiegel ausgewiesenen Spannen bewegen, werden sie durch diesen Mietspiegel nicht unzulässig (Bindungswirkung von Verträgen). Bei Überschreitung der ortsüblichen Miete um mehr als 20 % (so genannte Wesentlichkeitsgrenze) kann jedoch eine ordnungswidrig überhöhte Miete vorliegen. Erläuterung der Vergleichsmerkmale Art Das Merkmal Art bezieht sich auf die Gebäudeart. Unter Gebäudeart lassen sich die Ein- und Zweifamilienhäuser von den Mehrfamilienhäusern unterscheiden. Ein- und Zweifamilienhäuser wurden bei der Mietspiegelerstellung ausgeklammert, da sie als Mietwohnungen zahlenmäßig kaum ins Gewicht fallen und aufgrund sehr differenzierter Ausstattung schwer vergleichbar sind. Größe Mit dem Merkmal Größe wird die Quadratmeterzahl der Wohnungen beschrieben. Für die Ermittlung der Wohnfläche in Quadratmetern bleiben Zusatzräume außerhalb der Wohnung (wie z. B. Keller, Waschküche, Garage) außer Betracht. Beschaffenheit - Ausstattung Der Mietspiegel bezieht sich ausschließlich auf Wohnungen mit Sammelheizung (Fern-/Zentral-/Etagenheizung). Wohnungen ohne Sammelheizung sind in Ludwigsfelde sehr selten, sodass Mieten für diese Wohnungen im Mietspiegel nicht ausgewiesen sind. - Sanierungsstand Das Merkmal Beschaffenheit bezieht sich auf den Sanierungsstand der Wohnung bzw. des Wohngebäudes. Der Ludwigsfelder Mietspiegel unterscheidet dabei 3 Modernisierungs-/Sanierungsstufen: teilsaniert, überwiegend saniert und vollsaniert. Seite 6 von 13

7 AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 04. September 2012 Nr.: 32 Seite 7 Vorgegeben sind 6 Kategorien der von den Vermietern seit 1990 grundlegend durchgeführten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen und zwar: 1. Fassade 2. Dach 3. Fenster 4. Sammelheizung 5. Bad 6. Elektro-Wohnung Eine Wohnung gilt als teilsaniert, wenn mindestens 1 jedoch maximal nur 2 der insgesamt 6 möglichen Modernisierungs-/Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, überwiegend saniert, wenn mindestens 3 - jedoch maximal nur 4 der insgesamt 6 möglichen Modernisierungs-/Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, vollsaniert, wenn mindestens 5 der insgesamt 6 möglichen Modernisierungs-/ Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Alter Das Alter einer Wohnung wird im Mietspiegel durch das Baualter des Gebäudes bestimmt. In Ludwigsfelde werden 5 Baualtersklassen unterschieden: 1. bis ab 1990 Lage Bei der Baualtersklasse ab 1990 wird im Mietspiegel 2012 erstmals eine Unterscheidung zwischen der Kernstadt und dem Ortsteil Genshagen vorgenommen. Veränderungen bei den Mietspiegelfeldern 2012 Aufgrund veränderter Mietenstrukturen waren bei den Mietspiegelfeldern 2012 Veränderungen gegenüber dem Mietsspiegel 2010 notwendig. Die Veränderungen beziehen sich auf folgende Mietspiegelfelder 2012: Bei den Baujahren 1961 bis 1969 wird bei teilsanierten und überwiegend sanierten Wohnungen jeweils zwischen drei Wohnflächenklassen (Felder C1 bis C3 und C4 bis C6) unterschieden (2010 gab es keine Unterscheidung nach der Wohnfläche). Bei den Baujahren ab 1990 wird zwischen Wohnungen in der Kernstadt (Felder E1 bis E3) und Wohnungen in Genshagen (Feld E4; 40 bis unter 80 m² Wohnfläche) unterschieden (2010 gab es keine Unterscheidung zwischen Kernstadt und Genshagen). Gültigkeit des Mietspiegels Der qualifizierte Mietspiegel 2012 für die Stadt Ludwigsfelde tritt am in Kraft und besitzt eine Gültigkeit bis zum Der Gesetzgeber bestimmt, dass ein qualifizierter Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen und nach 4 Jahren neu zu erstellen ist ( 558 d Absatz 2 BGB). Seite 7 von 13

8 AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 04. September 2012 Nr.: 32 Seite 8 Ludwigsfelder Mietspiegeltabelle 2012 Baujahr Sanierungsstand Wohnfläche Feld-Nr. Spanne Mittelwert bis bis 1960 unter 65 m² A1 6,00-6,44 6,26 65 m² und mehr A2 6,05-6,32 6,05 unter 65 m² B1 4,54-5,39 4,95 65 m² und mehr B2 4,15-4,79 4,60 unter 65 m² B3 5,11-5,90 5,60 65 m² und mehr B4 5,16-5,68 5,26 unter 45 m² C1 4,50-5,44 5,00 teilsaniert 45 bis unter 65 m² C2 4,00-4,55 4,50 65 m² und mehr C3 3,92-4,50 4,06 unter 45 m² C4 5,08-6,01 5, bis 1969 überwiegend saniert 45 bis unter 65 m² C5 4,88-5,90 5,25 65 m² und mehr C6 4,65-5,58 4,95 unter 45 m² C7 5,22-5,81 5,33 vollsaniert 45 bis unter 65 m² C8 5,21-6,00 5,49 65 m² und mehr C9 5,03-5,57 5,21 unter 45 m² D1 3,51-4,30 4,20 teilsaniert 45 bis unter 65 m² D2 3,45-3,85 3,54 65 m² und mehr D3 3,43-3,85 3,60 unter 45 m² D4 4,55-5,35 4, bis 1989 überwiegend saniert 45 bis unter 65 m² D5 3,87-5,36 4,60 ab 1990 Kernstadt ab 1990 Genshagen vollsaniert überwiegend saniert vollsaniert Nettokaltmiete in pro m² Wohnfläche und Monat 65 m² und mehr D6 3,70-4,79 4,00 unter 45 m² D7 4,80-6,24 4,98 vollsaniert 45 bis unter 65 m² D8 4,63-6,25 5,43 65 m² und mehr D9 4,54-5,60 5,13 unter 40 m² E1 7,02-7,42 7,26 insgesamt 40 bis unter 80 m² E2 5,68-6,69 6,14 80 m² und mehr E3 5,67-6,33 6,00 insgesamt 40 bis unter 80 m² E4 6,13-7,46 6,56 Für nicht in der Mietspiegeltabelle aufgeführte Kombinationen der Wohnwertmerkmale (Baujahr, Sanierungsstand, Wohnfläche) liegen keine Mieten bzw. keine ausreichenden Fallzahlen für eine Ausweisung von verlässlichen Mietwerten vor. Seite 8 von 13

9 AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 04. September 2012 Nr.: 32 Seite 9 2. Protokollbeschluss Nr / Abberufung einer sachkundigen Einwohnerin des Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschusses Frau Franziska Lüder wird als sachkundige Einwohnerin des Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschusses abberufen. 3. Beschluss Nr / Bebauungsplan Nr. 20 "Wohnen an der alten B 101 der Stadt Ludwigsfelde, Ortsteil Löwenbruch - Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsprotokoll) - Satzungsbeschluss 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden folgende Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20 Wohnen an der alten B 101 der Stadt Ludwigsfelde, Ortsteil Löwenbruch, (Stand: ), ganz oder teilweise berücksichtigt: Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände, Kreisverwaltung Teltow-Fläming, Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH, Bürger Den übrigen abgegebenen Stellungnahmen wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander nicht entsprochen. 3. Das dargelegte Abwägungsergebnis wird im Einzelnen und in seiner Gesamtheit bestätigt. 4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden und Bürger, die Anregungen geäußert haben, sind von dem Ergebnis der Prüfung in Kenntnis zu setzen. 5. Der Bebauungsplan Nr. 20 Wohnen an der alten B 101 der Stadt Ludwigsfelde, OT Löwenbruch, in der Fassung vom wird gemäß 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. 6. Die Begründung des Bebauungsplans Nr. 20 Wohnen an der alten B 101 in der Fassung vom , wird gebilligt. 4. Beschluss Nr / Bebauungsplan Nr. 24 "Einkaufszeile Potsdamer Straße der Stadt Ludwigsfelde - Billigung des Entwurfes - Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 Einkaufszeile Potsdamer Straße der Stadt Ludwigsfelde in der Fassung vom , bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung einschließlich Umweltbericht (siehe Anlage), wird gebilligt und gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur öffentlichen Auslegung bestimmt. 2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß 4 BauGB zu beteiligen. Seite 9 von 13

10 AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 04. September 2012 Nr.: 32 Seite 10 Bekanntmachung der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde vom Beschluss Nr / Stundung der Gewerbesteuernachzahlung für das Jahr 2011 Dem Stundungsantrag auf Ratenzahlung für die Gewerbesteuernachzahlung 2011 in Höhe von ,00 wird stattgegeben. 2. Beschluss Nr / Umwandlung der befristeten Niederschlagung der Gewerbesteuerforderung und der Zinsen zur Gewerbesteuer für die Jahre 1999 und 2004 in eine unbefristete Niederschlagung Die befristete Niederschlagung der Gewerbesteuer für das Jahr 1999 in Höhe von ,96 und der Zinsen zur Gewerbesteuer für das Jahr 1999 in Höhe von 7.254,00 sowie der Gewerbesteuer für das Jahr 2004 in Höhe von 1.225,88 und der Zinsen zur Gewerbesteuer für das Jahr 2004 in Höhe von 18,00 wird in eine unbefristete Niederschlagung umgewandelt. 3. Beschluss Nr / Ankauf des Grundstücks Potsdamer Straße 78/80 in Ludwigsfelde, Flurstücke 81 und 82 der Flur 3 der Gemarkung Ludwigsfelde Der wird beauftragt, das Grundstück Potsdamer Straße 78/80 in Ludwigsfelde, Flurstücke 81 und 82 der Flur 3 der Gemarkung Ludwigsfelde mit m², von der TLG Immobilien GmbH mit Sitz Hausvogteiplatz 12 in Berlin, zu kaufen. 4. Beschluss Nr / Vergabe von Bauleistungen: Erneuerung der Dorfmitte Groß Schulzendorf - Los 12 - Schlosserarbeiten Der wird beauftragt, die Bauleistungen (Los 12 - Schlosserarbeiten) für die Erneuerung der Dorfmitte Groß Schulzendorf (Umbau und Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses) an die Firma Henk Metallbau GmbH, Im Winkel 6-10, Ludwigsfelde, zu vergeben. Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 24 Einkaufszeile Potsdamer Straße Die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde hat am in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 Einkaufszeile Potsdamer Straße der Stadt Ludwigsfelde gebilligt und beschlossen, diesen nach 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Seite 10 von 13

11 AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 04. September 2012 Nr.: 32 Seite 11 Geltungsbereich Der Planbereich ist begrenzt: im Nordosten: im Osten: durch den Dachsweg, weiter über die Straße der Jugend hinweg entlang der Erich- Klausener-Straße bis zur östlichen Grenze des Flurstückes 328 der Flur 3 der Gemarkung Ludwigsfelde; durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 328 und 329/3 der Flur 3 der Gemarkung Ludwigsfelde; im Südosten: durch die BAB 10; im Südwesten: im Nordwesten: durch die südwestliche Grenze des Straßenflurstückes der Potsdamer Straße; durch den Iltisweg. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden Kartenausschnitt vom dargestellt (ohne Maßstab): Ziel und Zweck der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Funktionsstärkung der Innenstadt geschaffen werden. Die Notwendigkeit ergibt sich dabei insbesondere aus der erforderlichen räumlichen Fassung der Potsdamer Straße, um eine städtebauliche Qualität und Dichte zu gewährleisten, die der zentralen Lage und Bedeutung der Straße als Haupteinkaufsstraße der Stadt Ludwigsfelde entspricht. Darüber hinaus gilt es, den zentralen Versorgungsbereich der Stadt im Bereich zwischen Autobahn, Potsdamer Straße, Iltisweg, Dachsweg bis hin zur östlichen Flurstücksgrenze des Polizeistandortes städtebaulich zu ordnen, um die Funktionalität des zentralen Versorgungsbereiches im Gesamtkontext zu gewährleisten. Seite 11 von 13

12 AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 04. September 2012 Nr.: 32 Seite 12 Die Flächen haben für die Zentrumsbildung eine immense Bedeutung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen deshalb weitere Fehlentwicklungen dieser innerstädtischen Flächen verhindert und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie die Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches rund um die Potsdamer Straße sicher gestellt werden. Auslegung Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung einschließlich Umweltbericht liegen für die Dauer eines Monats im Rathaus der Stadt Ludwigsfelde öffentlich aus. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung Der von der Aufstellung betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird während dieses Zeitraumes Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen und sich innerhalb der Frist (Auslegungszeitraum) zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der angegebenen Stelle (Auslegungsort) äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die Abwägung von öffentlichen und privaten Belangen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde in einer öffentlichen Sitzung. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Umweltbezogene Informationen Als Arten umweltbezogener Informationen sind Angaben zu Art und Menge der zu erwartenden Emissionen, zum Artenschutz verfügbar. Weitere umweltbezogene Informationen liegen mit dem Umweltbericht in der Begründung vor. Auslegungsort Rathaus der Stadt Ludwigsfelde Ludwigsfelde, Rathausstraße 3 Sachgebiet Bauleitplanung und Liegenschaften II. Obergeschoss Auslegungszeitraum vom bis Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr Die Planunterlagen können nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nr. (03378) auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden. Ludwigsfelde, Seite 12 von 13

13 AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 04. September 2012 Nr.: 32 Seite 13 Bekanntmachung Am findet um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Jütchendorf, Lindenstraße 24, die Sitzung des Ortsbeirates Jütchendorf statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung: 1.0. Auswertung Sommerfest Beratung von Vorlagen 2.1. Vorlage Nr Stellungnahme der Stadt Ludwigsfelde zum Entwurf des Regionalplanes Havelland-Fläming Beratung zum Haushaltsplan 2013 der Stadt Ludwigsfelde 4.0. Informationen des Ortsvorstehers 5.0. Einwohnerfragestunde An der öffentlichen Sitzung kann jedermann teilnehmen. Bekanntmachung Am findet um Uhr im Gemeindehaus Siethen, Trebbiner Chaussee 5, die Sitzung des Ortsbeirates Siethen statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung: 1.0. Bericht des Revierförsters Ludwigsfelde/Siethen 2.0. Beratung von Vorlagen 2.1. Vorlage Nr Stellungnahme der Stadt Ludwigsfelde zum Entwurf des Regionalplanes Havelland-Fläming Auswertung des Dorffestes 4.0. Einwohnerfragestunde 5.0. Informationen des Ortsvorstehers An der öffentlichen Sitzung kann jedermann teilnehmen. Herausgeber: Stadt Ludwigsfelde, Rathausstraße 3, Ludwigsfelde Das Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde erscheint nach Bedarf und ist kostenlos im Rathaus der Stadt Ludwigsfelde, Rathausstraße 3, Bürgerservice, Ludwigsfelde zu den Sprechzeiten erhältlich, bei Postzustellung gegen Erstattung der Portokosten. Seite 13 von 13

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