Rundschreiben 2/2011 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen

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1 Rundschreiben 2/2011 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Editorial Ihre Fachinformationen Abrechnung/Honorarverteilung EBM-Änderungen zum Hinweise zur quartalsweisen Abrechnungsannahme 1 Überweisungen aus Vorquartalen behalten ihre Gültigkeit 1 Hinweise zur korrekten Diagnoseverschlüsselung 2 Kennzeichnung der Lokalisation der GOP seit Abrechnung probatorischer Sitzungen mit Bezugsperson des Patienten nach GOP 35150B 2 Veranlassung von Leistungen der indikationsbezogenen molekulargenetischen Stufendiagnostik 2 Verordnung und Wirtschaftlichkeit Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie 3 Genehmigungsverzicht bei Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls 6 Qualitätssicherung Regelmäßige Fortbildungsnachweise für alle onkologisch verantwortlichen Ärzte 6 Interdisziplinäre Schmerzkonferenzen 7 Verträge Änderung Vordruckmuster 80 zum Alles was Recht ist Gemeinschaftspraxen Abgrenzung der Tätigkeit in freier Praxis vom verdeckten Anstellungsverhältnis 7 Fragen und Antworten aus der Rechtsabteilung 8 Gesundheitstelematik in der Arztpraxis Abrechnungsannahme ab Basisrollout der elektronischen Gesundheitskarte 10 Informationen Hinweise auf einen Patienten mit Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch im Landkreis Erfurt und Weimar 11 Eintrag ins Bonusheft 11 Terminkalender Termine zur Abrechnungsannahme für das I. Quartal Thüringer Krebskongress am 12./ in Weimar 12 Präventionsinitiative der KVen und der KBV 13 Fortbildungsveranstaltungen der KV Thüringen Geraer Symposium Ambulante Chirurgie am Veranstaltungen der Landesärztekammer Thüringen

2 Anlagen Anlage 1 Anlage II zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie Anlage 2 Genehmigungsverzicht bei Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalles Anlage 3 Interdisziplinäre Schmerzkonferenzen in Thüringen Anlage 4 Anmeldeformular für die Präventionsinitiative der KVen und der KBV Verordnungstipps Hilfsmittel bei Tracheostoma (Produktgruppe 12) Beilagen Interessante Fortbildungsveranstaltungen einschl. Anmeldeformular (gelbes Blatt) Programm ärztewoche thüringen 2011 Impressum Herausgeber: Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Zum Hospitalgraben Weimar Sven Auerswald Babette Landmann verantwortlich: Redaktion: Telefon: Telefax: Internet: info@kvt.de Druck: Druck Repro und Verlag OHG Erfurt KV Thüringen RS 2/2011

3 Editorial Weimar, Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Frage der zukünftigen Finanzierung ärztlicher Leistungen in Thüringen stellt sich nach dem Inkrafttreten des GKV-Finanzierungsgesetzes vor dem Hintergrund der laufenden Gesamthonorarverhandlungen mit den Thüringer Verhandlungspartnern aktuell wieder. Seit der öffentlichen Vorstellung des Rechtsgutachtens der KV Thüringen ist klar, dass die Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesänderung des 87d SGB V in Frage gestellt wird. Geht es nach dem Willen des Gesetzgebers, werden in den Jahren 2011 und 2012 die dringend benötigten Finanzmittel zur Versorgung der Bevölkerung nicht in vollem Umfang zur Verfügung gestellt und die Berücksichtigung der thüringenspezifischen Demografie und Morbidität erneut ausgesetzt. Ebenso wird die Begrenzung der Finanzmittel für ambulante Operationen, Strahlentherapie und Onkologie sowohl Patienten als auch Ärzte vor eine schier unlösbare Aufgabe stellen. Im Gegensatz dazu erhalten die Krankenkassen auf der Basis der thüringenspezifischen Morbidität über den Morbi-RSA alle notwendigen Finanzmittel, müssen diese aber nicht vollumfänglich im ambulanten Bereich zur Versorgung der Patienten einsetzen. Diese Diskrepanz können und wollen wir nicht akzeptieren, sondern wir kämpfen für die Berücksichtigung unserer deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegenden Morbidität. Am wurden die Gesamthonorarverhandlungen für das Jahr 2011 in Thüringen für gescheitert erklärt, nachdem die KV Thüringen die Weitergabe der Finanzmittel aus dem Morbi-RSA an die ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten auf der Basis der tatsächlichen Morbidität gefordert hat. Dies bedeutet eine 17 %ige Steigerung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und die Ablehnung jeglicher Begrenzung der extrabudgetären Gesamtvergütung (EGV). Das Schiedsamt wird am über unsere Forderungen entscheiden. Unser Vorhaben, die berechtigten Forderungen der KV Thüringen für unsere Mitglieder und die Patienten vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) klären zu lassen, werden wir unbeirrt verfolgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Zusammenhang möchte ich Sie bitten, die neuen Kodierrichtlinien zeitnah umzusetzen. Nur mit einer konsequenten Kodierung unserer ambulanten Diagnosen können wir unsere Forderungen nach höheren Finanzmitteln unterstützen. Jede Verschiebung der verpflichtenden Umsetzung der Kodierung schadet uns, da die Politik genau denen folgt, die keinesfalls eine Verteilung der Finanzmittel nach Morbidität möchten. Die Nichteinführung der Ambulanten Kodierrichtlinien unterstützt die Fortführung der jetzigen ungerechten Verteilung der Finanzmittel auf der Bundesebene. Die KV Thüringen wird weiterhin alle Maßnahmen zur Unterstützung der Praxen ergreifen und praxistaugliche Versionen der Ambulanten Kodierrichtlinien einfordern. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Dipl.-Med. Regina Feldmann 1. Vorsitzende KV Thüringen RS 2/2011

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5 Ihre Fachinformationen Abrechnung/Honorarverteilung EBM-Änderungen zum Im Deutschen Ärzteblatt, Heft 3 vom wurden EBM-Änderungen veröffentlicht. Bei den Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um Folgendes: Wegfall der Befristung der Berechnungsfähigkeit der GOP Die Bewertungen der GOP werden zum abgesenkt, da der darin enthaltene Aufschlag für die sogenannten Overheadkosten des Mammographie-Screening-Programms abgesenkt wurde. Zum erfolgt die Überführung der Sachkostenpauschalen für die Erst- und Folgeverordnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) aus dem Kap in das Kap 1.4 des EBM. Das bedeutet: Die GOP ersetzt die GOP und die GOP ersetzt die GOP Weitere Änderungen wurden im Deutschen Ärzteblatt, Heft 6 vom veröffentlicht. Gegenstand dieser Beschlüsse waren u. a. die Höherbewertungen der Hausbesuche nach der GOP und GOP Hinweise zur quartalsweisen Abrechnungsannahme Folgendes ist im Zusammenhang mit der quartalsweisen Abrechnungsannahme zu beachten: Die Abgabetermine sind wie bisher für sämtliche Abrechnungen verbindlich und einzuhalten (siehe Seite 12 in diesem Rundschreiben). Zu jeder Quartalsabrechnung muss die Abrechnungssammelerklärung ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Zusätzlich wird die Fallstatistik vom KBV-Prüfmodul eingereicht. Es ist darauf zu achten, dass eingereichte Unterlagen mit dem Arztstempel zu versehen sind, damit diese immer der Praxis zugeordnet werden können. Einzureichende Unterlagen können persönlich bei der KV abgegeben oder aber per Post bzw. Kurierdienst der KV zugesandt werden. Per Onlineübertragung eingereichte Abrechnungsdatei bitte nur einmal übertragen und auch nicht zusätzlich per Datenträger an die KV senden. Überweisungen aus Vorquartalen behalten ihre Gültigkeit Verstärkt werden Überweisungsscheine aus Vorquartalen abgewiesen, obwohl diese bei Quartalswechsel ihre Gültigkeit behalten und somit anzuerkennen sind. Beginnt der auf Überweisung tätig werdende Arzt seine Behandlung erst im Folgequartal, kann die ausgestellte Überweisung verwendet werden, sofern das Datum nicht überschritten wurde, bis zu dem die Krankenversicherungskarte gültig ist. Trotz Gültigkeit befreien diese quartalsübergreifenden Überweisungsscheine aber nicht von der Zahlung der Praxisgebühr. Ausnahme: Diese Regelung zur Zahlung der Praxisgebühr gilt nicht für Auftragsleistungen, die ohne Arzt-Patienten-Kontakt durchgeführt werden (z. B. Probeneinsendungen zur Laboratoriumsuntersuchung, Zytologie, Histologie, Langzeit-EKG-Auswertung etc.). Hier bewirkt der Quartalswechsel keine Zahlung der Praxisgebühr. KV Thüringen RS 2/2011 1

6 Ihre Fachinformationen Hinweise zur korrekten Diagnoseverschlüsselung Die Bundesmantelverträge regeln, dass der überweisende Arzt neben seinem geforderten Auftrag grundsätzlich auch die Diagnose, Verdachtsdiagnose oder Befunde dem auftragsannehmenden Arzt mitteilt. Hier empfehlen bzw. bitten wir aus Gründen der Kollegialität, dass Diagnosen generell auch als ICD-Kode übermittelt werden. Kennzeichnung der Lokalisation der GOP seit Nochmals möchten wir darauf hinweisen, dass zum eine zusätzliche Kennung bei der Abrechnung der Körperakupunktur eingeführt wurde. Bitte beachten Sie, dass nur noch die beiden folgenden GOP für die Abrechnung der Körperakupunktur zu verwenden sind: GOP 30791L Indikation chronischer Lendenwirbelsäulenschmerz GOP 30791G Indikation chronischer Schmerz durch Gonarthrose Abrechnung probatorischer Sitzungen mit Bezugsperson des Patienten nach GOP 35150B Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat beschlossen, dass probatorische Sitzungen mit Bezugsperson(en) des Patienten analog den Regelungen nach 14 Abs. 4 und 5 der Psychotherapie- Vereinbarung abgerechnet werden können. Analog dieser Vorgabe sind nunmehr probatorische Sitzungen nach der GOP im Falle der Einbeziehung der Bezugsperson(en) hinter der GOP mit einem B zu kennzeichnen. Hinweise der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen: Die KBV hat diese Regelung im Januar d. J. getroffen, so dass diese ab dem Quartal I/2011 gilt. Die GOP 35150B wird ggf. im GO-Stamm der Praxis-EDV fehlen und muss bei Bedarf im EDV-System angelegt werden. Die GOP 35150B ist ebenfalls genehmigungspflichtig und entspricht in allen Regelungen, Inhalten und in der Bewertung der GOP Die Möglichkeit der Abrechnung der GOP 35150B hat keinen Einfluss auf die Abrechnungshäufigkeit der probatorischen Sitzungen insgesamt. D. h.: Die Höchstgrenzen bleiben bestehen, unabhängig mit wem die probatorische Sitzung abgehalten wurde. Die Abrechnung erfolgt über den sogenannten Indexpatienten, nicht über die Versicherung der Bezugsperson. Veranlassung von Leistungen der indikationsbezogenen molekulargenetischen Stufendiagnostik Im Rundschreiben Nr. 11/2010 auf Seite 1 haben wir Hinweise zum neuen Abschnitt 11.4 EBM (Leistungen der indikationsbezogenen molekulargenetischen Stufendiagnostik) gegeben. Bitte beachten Sie, dass dem Leistungserbringer vor Durchführung der Leistungen die Indikationsvoraussetzungen bekannt sein müssen, d. h., er ist auf eine ausreichende Information durch den Überweiser angewiesen. Ärzte, die Leistungen aus dem Abschnitt 11.4 des EBM erbringen, bitten wir in diesem Zusammenhang nochmals um Beachtung unserer abrechnungstechnischen Hinweise aus dem Rundschreiben Nr. 11/ KV Thüringen RS 2/2011

7 Ihre Fachinformationen Ihre Ansprechpartner für alle Themen der Leistungsabrechnung: Frau Barthel Frau Richter Frau Böhme Frau Bose Frau Schöler Frau Kokot App. 480 App. 456 App. 454 App. 451 App. 437 App. 441 Frau Rudolph Frau Grimmer Frau Gimbel Frau Reimann Frau Stöpel Frau Kölbel App. 494 App. 492 App. 430 App. 452 App. 438 App. 444 Kinderärzte Internisten Allgemeinmediziner Praktiker ehem. Abrechnungsbereich Pneumologen Kinderärzte Internisten Allgemeinmediziner Praktiker ehem. Abrechnungsbereich 90.../91... Gynäkologen Orthopäden Physikal. Med. Urologen Neurologen Nervenärzte Psychotherap. HNO-Ärzte Augenärzte Hautärzte Einrichtungen Notfälle/ Einrichtungen MVZ ermächtigte Ärzte Fachchemiker Humangenetik Laborärzte Laborgemeinschaften Pathologen Belegärzte Chirurgen Radiologen Nuklearmed. Dialyseärzte Dialyse-Einr. MKG Neurochirurgen Anästhesisten Die Kontaktaufnahme ist auch per möglich. Verordnung und Wirtschaftlichkeit Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die nachfolgenden Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) beschlossen. Alkoholhaltige Arzneimittel zur oralen Anwendung In der Arzneimittel-Richtlinie wurde eine klarstellende Änderung der Formulierung zu alkoholhaltigen Arzneimitteln zur oralen Anwendung vorgenommen. Da die toxische Wirkung des Alkohols für Leberkranke, Alkoholkranke, Epileptiker, Hirngeschädigte, Schwangere und Kinder von grundsätzlicher Relevanz ist, sollte durch den verordnenden Arzt nach Alternativen für alkoholhaltige Arzneimittel gesucht werden. Die bisherigen Einschränkungen in Bezug auf alkoholhaltige Arzneimittel in der Anlage III Nr. 3 der AM-RL wurden durch folgende Formulierung im 8 Absatz 3 der AM-RL ersetzt: Vor der Verordnung von Arzneimitteln ist zu prüfen, ob bei alkoholhaltigen Arzneimitteln zur oralen Anwendung insbesondere bei Kindern sowie bei Personen mit Lebererkrankungen, mit Alkoholkrankheit, mit Epilepsie, mit Hirnschädigung oder Schwangeren alkoholfreie Arzneimittel zur Verfügung stehen, die zur Behandlung geeignet sind. Der Beschluss trat zum in Kraft. Alle genannten Beschlüsse, die tragenden Gründe und die Äußerungen des Bundesministeriums für Gesundheit können Sie auf den Internetseiten des G-BA unter sowie über den Arzneimittelinfoservice unter einsehen. Life-style-Arzneimittel AM-RL Anlage II Hier wurden zahlreiche Änderungen und Ergänzungen vorgenommen. Die vollständige Liste der Life-style- Arzneimittel finden Sie in Anlage 1 dieses Rundschreibens. KV Thüringen RS 2/2011 3

8 Ihre Fachinformationen Änderungen der Verordnungseinschränkung von Clopidogrel AM-RL Anlage III Nr. 21 Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird die Anlage III (Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse) der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Nummer 21 Clopidogrel in zwei Punkten geändert bzw. ergänzt. Arzneimittel Rechtliche Grundlagen und Hinweise 21. Clopidogrel als Monotherapie zur Prävention Verordnungseinschränkung verschreibungspflichtiger atherothrombotischer Ereignisse bei Patienten Arzneimittel nach dieser Richtlinie. [4] mit Herzinfarkt, mit ischämischem Schlaganfall oder mit nachgewiesener peripherer arterieller Verschlusskrankheit. Dies gilt nicht für Patienten mit pavk-bedingter Amputation oder Gefäßintervention oder diagnostisch eindeutig gesicherter typischer Claudicatio intermittens mit Schmerzrückbildung in < 10 min bei Ruhe oder Acetylsalicylsäure-Unverträglichkeit, soweit wirtschaftliche Alternativen nicht eingesetzt werden können. 21a. Clopidogrel in Kombination mit Acetylsalicylsäure bei akutem Koronarsyndrom zur Prävention atherothrombotischer Ereignisse ausgenommen bei Patienten mit akutem Koronarsyndrom ohne ST-Strecken-Hebung während eines Behandlungszeitraumes von bis zu 12 Monaten, ausgenommen bei Patienten mit Myokardinfarkt mit ST-Strecken-Hebung, für die eine Thrombolyse in Frage kommt, während eines Behandlungszeitraumes von bis zu 28 Tagen. Verordnungseinschränkung verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie.[4] Die Behandlung mit Clopidogrel plus ASS bei akutem Koronarsyndrom bei Patienten mit ST-Strecken- Hebungs-Infarkt, denen bei einer perkutanen Koronarintervention ein Stent implantiert wurde, ist nicht Gegenstand dieser Regelung. [4] Verordnungseinschränkung nach dieser Richtlinie ( 92 Abs.1 Satz 1 Halbsatz 3 SGB V in Verbindung mit 16 Abs. 1 und 2 AM-RL). Der Gemeinsame Bundesausschuss kann gemäß 92 Abs. 1 SGB V die Verordnung von Arzneimitteln einschränken oder ausschließen, wenn die Unzweckmäßigkeit erwiesen oder eine andere, wirtschaftlichere Behandlungsmöglichkeit mit vergleichbarem diagnostischen oder therapeutischen Nutzen verfügbar ist. Der G-BA folgt damit bei Clopidogrel der Zulassung gemäß Fachinformation. Dieser Beschluss trat am in Kraft. Änderungen der Medizinproduktliste Arzneimittel-Richtlinie Anlage V Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat folgende Änderungen/Neuaufnahmen von Medizinprodukten in der Anlage V beschlossen bzw. ergänzt: Produktbezeichnung Amvisc TM Amvisc PLUS TM Bausch & Lomb Balanced Salt Solution Befristung der Verordnungsfähigkeit Medizinisch notwendige Fälle Zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen am vorderen Augenabschnitt Zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen am vorderen Augenabschnitt Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer und intraokulärer Eingriffe KV Thüringen RS 2/2011

9 Ihre Fachinformationen Produktbezeichnung Dk-line Macrogol 1 A Pharma Medizinisch notwendige Fälle Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie zur mechanischen Netzhautentfaltung nach Netzhautablösungen/PVR/ PDR, Riesenrissen, okularen Traumata sowie zur vereinfachten Entfernung subluxierte Linsen und Fremdkörper aus dem Glaskörperraum. Für Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei posphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Befristung der Verordnungsfähigkeit Macrogol Hexal Macrogol Sandoz OcuCoat Okta-line TM Oxane 1300 Oxane 5700 Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation. Für Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei posphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation. Für Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei posphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation. Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen Augenabschnittes. Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie zur mechanischen Netzhautentfaltung nach Netzhautablösungen/PVR/ PDR, Riesenrissen, okularen Traumata sowie zur vereinfachten Entfernung subluxierte Linsen und Fremdkörper aus dem Glaskörperraum Zur intraokulären Tamponade bei schweren Formen der Netzhautablösung sowie allen Netzhautablösungen, die mit anderen Therapieformen nicht behandelt werden können. Ausgenommen ist die Anwendung bei zentralen Foramina mit Ablösung und bei schweren diabetischen Retinopathien. Zur intraokulären Tamponade bei schweren Formen der Netzhautablösung sowie allen Netzhautablösungen, die mit anderen Therapieformen nicht behandelt werden können. Ausgenommen ist die Anwendung bei zentralen Foramina mit Ablösung und bei schweren diabetischen Retinopathien Die Kassenärztliche Bundesvereinigung weist auch darauf hin, dass die Anlage V noch erweitert wird. Viele Anträge der Hersteller auf Aufnahme in diese Liste entsprachen nicht den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses. Dementsprechend konnten für diese Produkte noch keine Beschlüsse gefasst werden. KV Thüringen RS 2/2011 5

10 Ihre Fachinformationen Die derzeit zu Lasten der GKV bei bestimmten Indikationen verordnungsfähigen Medizinprodukte finden Sie im Internet unter oder auf den Internetseiten der KV Thüringen unter Medizinprodukte mit arzneimittelähnlichem Charakter sind nur noch dann zu Lasten der GKV verordnungsfähig, wenn sie in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie gelistet sind. Das gilt auch für Verordnungen im Sprechstundenbedarf. Aufhebung des Abschnittes N Verordnung besonderer Arzneimittel Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der Gesetzlichen Krankenversicherung zum ist 73d SGB V aufgehoben worden. Damit ist die Rechtsgrundlage für die Regelungen in den 44 bis 49 AM-RL einschließlich der Anlage XI entfallen. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Zweitmeinungsverfahren bei der medikamentösen Behandlung der pulmonalen arteriellen Hypertonie. In Kenntnis dieser Änderung war in Thüringen die Einführung dieses Verfahrens ausgesetzt worden. Ihre Ansprechpartnerinnen: Dr. Anke Möckel, Telefon Bettina Pfeiffer, Telefon Genehmigungsverzicht bei Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls Gemäß Ziffer 11.5 der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses können die Krankenkassen auf die Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalls verzichten. In Anlage 2 erhalten Sie eine aktualisierte Übersicht der Krankenkassen, die den Genehmigungsvorbehalt ausgesetzt haben. Bitte beachten Sie, dass die AOK Hessen, die AOK PLUS für den Freistaat Sachsen und die BKK Schott-Zeiss nur bei einigen Indikationen auf die Genehmigung verzichten. Mit diesem Genehmigungsverzicht sind die verordnenden Ärzte nicht vom Gebot der Wirtschaftlichkeit entbunden. Die Ziffern 13 ff. der Heilmittel-Richtlinie sind zu beachten. Auf eine nachträgliche Überprüfung der Wirtschaftlichkeit bzw. medizinischen Notwendigkeit wird seitens der Krankenkassen nicht verzichtet. Bei allen Verordnungen außerhalb des Regelfalls ist zwingend eine medizinische Begründung auf dem Formular anzugeben, auch wenn die Krankenkasse auf den Genehmigungsvorbehalt verzichtet. Bei fehlender Begründung werden die Therapeuten künftig um entsprechende Ergänzung bitten, da kassenseitig die Vergütung der unvollständigen Verordnungen zukünftig teilweise abgelehnt werden könnte. Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Anke Möckel, Telefon Qualitätssicherung Regelmäßige Fortbildungsnachweise für alle onkologisch verantwortlichen Ärzte Nach den Regelungen des 9 der Vereinbarung über die besonders qualifizierte ambulante onkologische Versorgung (Onkologie-Vereinbarung) müssen alle onkologisch verantwortlichen Ärzte sowie deren nichtärztliches onkologisches die kontinuierliche Fortbildung durch die regelmäßige Teilnahme an zertifizierten onkologischen Fortbildungsveranstaltungen nachweisen. Wir möchten alle onkologisch verantwortlichen Ärzte daran erinnern, die Fortbildungsnachweise für das Kalenderjahr 2010 spätestens bis zum vorzulegen. Ihre Ansprechpartnerin: Claudia Wündsch, Telefon KV Thüringen RS 2/2011

11 Ihre Fachinformationen Interdisziplinäre Schmerzkonferenzen Die Veranstalter interdisziplinärer Schmerzkonferenzen haben uns die Termine für das Jahr 2011 übermittelt. Wir möchten Sie über die anerkannten Schmerzkonferenzen informieren. Eine Übersicht finden Sie in Anlage 3. Für die Teilnahme an Schmerzkonferenzen können Fortbildungspunkte vergeben werden. Bitte erfragen Sie diese jedoch direkt beim Veranstalter. Ihre Ansprechpartnerin: Birgit Kühne, Telefon Verträge Änderung Vordruckmuster 80 zum Im Rundschreiben Nr. 1/2011 berichteten wir über den Umgang mit den Mustern 80 und 81 bei im Ausland Versicherten. Im Nachgang informierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung darüber, dass inhaltlich das Vordruckmuster 80 geändert wurde. Die Änderung zum bezieht sich auf die Angabe des Geschlechtes der betreffenden Person. Die Vordrucke Muster 80 Dokumentation des Behandlungsanspruchs von im Ausland Versicherten Muster 81 Erklärung der im EU-Ausland oder der Schweiz versicherten Patienten, die eine Europäische Krankenversichertenkarte oder eine Ersatzbescheinigung vorlegen, die für im Ausland gesetzlich Krankenversicherte zu verwenden sind, erhalten Sie auf Anforderung weiterhin von der KVT. Vorhandene (alte) Vordruckmuster 80 können aufgebraucht werden. Ihre Ansprechpartnerin: Carmen Schellhardt, Telefon Alles was Recht ist Gemeinschaftspraxen Abgrenzung der Tätigkeit in freier Praxis vom verdeckten Anstellungsverhältnis Im Ärzteblatt Thüringen Heft 1/2011 erfolgte eine Auseinandersetzung mit einem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 23. Juni 2010, Az: B 6 KA 7/09 R sowie nähere Erläuterungen. Dieses Urteil stellt klare Anforderungen an die ärztliche Tätigkeit in freier Praxis im Rahmen einer Gemeinschaftspraxis und grenzt diese deutlich von einem Anstellungsverhältnis ab. Wir möchten an dieser Stelle alle Gemeinschaftspraxen bitten, ihre bestehenden Verträge auf diese neuen Anforderungen des BSG hin zu überprüfen und ggf. anzupassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass tatsächlich eine ärztliche Tätigkeit in freier Praxis im Rahmen einer Gemeinschaftspraxis vorliegt und kein verdecktes Anstellungsverhältnis. Im Falle eines verdeckten Anstellungsverhältnisses wäre die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen berechtigt, nach Vorlage der Verträge Honorarbescheide sachlich rechnerisch zu korrigieren. Wir bitten deshalb um Beachtung. Ihre Ansprechpartnerinnen: Ass. jur. Barbara Klawonn, Telefon Ass. jur. Nicole Frank, Telefon KV Thüringen RS 2/2011 7

12 Ihre Fachinformationen Antworten der Rechtsabteilung auf Ihre Fragen aus dem Praxisalltag Frage 1: Muss im Falle einer Abwesenheit eines Vertragsarztes (Urlaub, Fortbildung, Krankheit etc.) diese gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) angezeigt werden? Antwort: Ja, wenn die Abwesenheit eines Vertragsarztes länger als eine Woche dauert. Frage 2: Muss im Falle einer Abwesenheit eines Vertragsarztes für eine Vertretung gesorgt werden? Antwort: Ja, es muss in jedem Fall für eine Vertretung gesorgt werden, auch wenn diese weniger als eine Woche dauert. Die Vertretung muss mit dem Vertreter abgesprochen sein. Der Vertreter muss den Patienten namentlich bekannt sein. Frage 3: Müssen die Sprechzeiten bzw. Änderungen von Sprechzeiten gegenüber der KVT angezeigt werden? Antwort: Ja, dies ist der KVT mitzuteilen. Bitte informieren Sie in den o. g. Fällen das Arztregister der KVT schriftlich per oder per Telefax Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an oder senden Ihre Fragen per an das Justitiariat. Ihre Ansprechpartnerin: Ass. jur. Bettina Jäger-Siemon, Telefon Gesundheitstelematik in der Arztpraxis Abrechnungsannahme ab Die Online-Abrechnung wird für Ihre Abrechnungsdaten die ab dem in der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) eingereicht werden zur Pflicht. Dieses Verfahren hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung am beschlossen (s. a. Deutsches Ärzteblatt 2009, Heft 33, Seite A1634). Ausführlich informierten wir Sie dazu in unserem Rundschreiben 9, 10 und 12/2010. Ihre Abrechnungsunterlagen können Sie auch zukünftig in der KVT abgeben. Dazu stehen Ihnen Online- Übertragungsplätze in der KVT zur Verfügung und zwar zu folgenden Zeiten: Freitag :00 17:00 Uhr sowie Montag bis Freitag bis :00 17:00 Uhr Worauf sollten Sie unbedingt achten? Anwenderregistrierung beim KVT Online Portal (KVTOP) muss bis spätestens abgeschlossen sein bitte 10 Tage Bearbeitungszeit beachten. Zugangswege über KV-SafeNet beim Versorger bzw. Provider beantragen und einrichten lassen. Auch hier sollten Sie die Bearbeitungszeit des beauftragten Versorgers beachten. Alternativ ist noch bis die Erreichbarkeit unseres Portals über das Internet gewährleistet. Neugestaltetes Layout des KVT Online Portals: Bereits registrierte Nutzer sollten beachten, dass das bekannte Portallayout geändert wurde und sowohl funktionell als auch optisch neu gestaltet wurde. Die nachfolgenden Bilder geben einen Einblick über die einzelnen Menüs und das neue Layout: 8 KV Thüringen RS 2/2011

13 Ihre Fachinformationen Ihre Anmeldung ins KVTOP Willkommen im geschützten Mitgliederbereich KVTOP Sie haben sich erfolgreich eingeloggt. Hier können Sie Ihre ungelesenen Nachrichten und aktuellen Dokumente einsehen. Datenübermittlung Ihre Abrechnungsdatei für das entsprechende Abrechnungsquartal kann übermittelt werden. KV Thüringen RS 2/2011 9

14 Ihre Fachinformationen Posteingang Hier werden Sie über den Bearbeitungsstand Ihrer Abrechnungsdaten im aktuellen Quartal informiert. Sammelerklärung, Fallzahlnachweis etc. Die Onlineeinreichung der Abrechnungsunterlagen beschränkt sich momentan ausschließlich auf die Abrechnungsdatei und die Dokumentationsdateien, welche durch Ihr PVS-System erstellt wird. Unterlagen, die nur mit Unterschrift einen rechtsgültigen Status haben (z. B. Sammelerklärung, Fallnachweis etc.) müssen nach wie vor als Originaldokument (Postversand bzw. Kurierdienste) eingereicht werden. Ihr Ansprechpartner: Sven Dickert, Telefon Basisrollout der elektronischen Gesundheitskarte Mit dem seit geltenden GKV-Finanzierungsgesetz hat der Gesetzgeber die Krankenkassen verpflichtet, im Laufe des Jahres 2011 mindestens 10 % ihrer Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte (egk) auszustatten, das soll am beginnen. Damit geht die Verpflichtung der Arztpraxen einher, sich mit Kartenterminals auszustatten, die die egk einlesen können. Auf der Bundesebene gibt es zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband entsprechende Vereinbarungen, wie alles vonstatten gehen soll. Konsequenz aus dem o. g. Termin ist, dass Sie in Ihren Praxen im Zeitraum vom bis spätestens die neuen Lesegeräte in Ihre EDV eingebunden haben müssen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wollen Anfang Oktober nicht nur Thüringer Patienten unter Vorlage der egk Leistungen in Anspruch nehmen, sondern möglicherweise auch Patienten aus anderen Bundesländern. Die Krankenkassen finanzieren den Austausch der Lesegeräte. Das gilt auch für jene Geräte, die schon vor dem vereinbarten Ausstattungsbeginn erworben wurden. Bezahlt werden Pauschalen für stationäre und mobile Lesegeräte sowie die Installation. Die KV Thüringen stellt Ihnen rechtzeitig zum Ausstattungsbeginn bis zum ein Antragsformular zur Verfügung, auf dem Sie Ihren Anspruch auf die Pauschalen geltend machen können. Die Höhe der einzelnen Pauschalen sind bundesweit einheitlich festgelegt: 1. stationäre e-health-bcs Kartenterminals 355 Euro 2. mobile Lesegeräte der Generation 2: 280 Euro 3. installationsbedingte Aufwendungen: 215 Euro Die KV Thüringen und die KZV Thüringen haben gemeinsam mit den Thüringer Krankenkassen Verhandlungen zur Vereinbarung über die Ausstattung der Praxen mit den neuen Kartenterminals geführt. Sobald 10 KV Thüringen RS 2/2011

15 Ihre Fachinformationen die Vereinbarung unterschrieben ist, werden wir Sie rechtzeitig und konkret zur Ausstattung der Arztpraxen mit den neuen Kartenterminals in einem Sonderrundschreiben informieren und Ihnen alle weiteren Informationen zukommen lassen. Aufgrund der Vielzahl der zugelassenen ehealth-bcs-terminals und des Einsatzes unterschiedlichster Softwareprogramme in Thüringen bitten wir um Verständnis, dass die KV Thüringen für die Einbindung/Integration der neuen Lesegeräte in den Praxen leider keine Hilfestellung anbieten kann. Bitte achten Sie darauf, dass sich das Kartenterminal mit Ihrer bestehenden Praxis-EDV verbinden und betreiben lässt. Eine aktuelle Liste der für die egk zertifizierten Lesegeräte finden Sie unter Ihr Ansprechpartner: Sven Dickert, Telefon Informationen Hinweise auf einen Patienten mit Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch im Landkreis Erfurt und Weimar Bei einem 26-jährigen Patienten, versichert bei der BKK 24, besteht der Verdacht eines Arzneimittelmissbrauchs. Der Patient erklärte, er arbeite im Schichtdienst und leide deshalb an Schlafstörungen. Er gab an, sein Hausarzt sei im Urlaub und er habe deshalb diese Praxis aufgesucht. Der Patient wünschte die Verordnung eines Schlafmittels mit dem Wirkstoff Flunitrazepam. Die Nachfrage bei dem angegebenen Hausarzt ergab, dass die Angaben des Patienten nicht der Wahrheit entsprachen und er auf diese Weise die Verordnung eines Schlafmittels erreichen wollte. Wir bitten Sie um erhöhte Aufmerksamkeit und möchten Sie auffordern, in Zweifelsfällen die Angaben der Patienten durch Rückfrage beim Hausarzt zu prüfen. Eintrag ins Bonusheft Die Tagespresse thematisierte in letzter Zeit das Bonussystem der Krankenkassen. Immer wieder erhalten wir Anfragen unserer Mitglieder, wie Einträge in Bonushefte abzurechnen sind. Das veranlasst uns, dieses Thema erneut aufzugreifen. Ärztliche Eintragungen in Bonushefte sind nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Diese Dokumentation stellt eine zusätzliche Leistung dar, welche vom Vertragsarzt erwartet wird, wofür aber keine gesonderte Vergütung vereinbart ist. Aus diesem Grund empfehlen wir die Liquidation als privatärztliche Leistung nach GOÄ-Ziffer 70 zum Einfachsatz. Daraus ergibt sich ein Betrag für den zusätzlichen Aufwand in Höhe von 2,33. Diesen Standpunkt vertritt auch die Landesärztekammer Thüringen, nachzulesen unter Da es sich nicht um eine vertragsärztliche Leistung handelt, ist vorab das Einvernehmen mit dem Patienten herzustellen (formalrechtlich ist die Schriftform erforderlich). Nach gültiger Rechtsprechung und nach Berufsordnung hat der Patient alternativ die Möglichkeit, sich vom Arzt eine Kopie der betreffenden Behandlungsunterlagen gegen Kostenerstattung (maximal 50 Cent pro DIN A4-Seite) aushändigen zu lassen und den Eintrag ins Bonusheft bei der Krankenkasse vornehmen zu lassen. Zur Information für Ihre Patienten haben wir einen Flyer Bonusprogramm der Gesetzlichen Krankenkassen Eintrag in das Bonusheft zum Auslegen in Ihrer Praxis erstellt, den Sie im Internet unter herunterladen oder über die Formularausgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen unter der Telefonnummer bestellen können. KV Thüringen RS 2/

16 Terminkalender Termine zur Abrechnungsannahme für das I. Quartal 2011 Für die Onlineübertragung der Abrechnungsdateien gelten folgende Termine: Freitag, bis Sonntag, Ihre Ansprechpartner zum KVT Onlineportal (KVTOP): Sven Dickert, Telefon Mandy Seitz, Telefon Die nachfolgenden Termine beziehen sich auf die Annahme der Abrechnungsunterlagen und den Zugang zu den Online-Übertragungsplätzen in der KV Thüringen: Freitag :00 17:00 Uhr sowie Montag bis Freitag bis :00 17:00 Uhr Die Annahme der Abrechnungsunterlagen erfolgt ab sofort innerhalb der Geschäftszeiten der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT), d. h. im benannten Zeitraum wochentags bis 17:00 Uhr. Eine Verlängerung der Abgabefrist auch bei Onlineeinreichung bedarf der Genehmigung durch die KVT und kann nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt werden. Ihre Ansprechpartnerin bei Verlängerung der Abgabefrist: Katrin Kießling, Telefon: Telefax: Thüringer Krebskongress am 12./ in Weimar Ort: Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, Zum Hospitalgraben 8, Weimar Schirmherrschaft: Heike Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit in Thüringen Kongresspräsident: Prof. Dr. med. Andreas Hochhaus, UniversitätsTumorCentrum Jena Wissenschaftliches Programm am Samstag, :30 12:30 Uhr Neue Therapiemöglichkeiten von Tumorerkrankungen im Spannungsfeld von Leitlinien und Individualisierung 13:30 15:10 Uhr Individualisierte Tumortherapie auf der Basis genetischer Marker 15:40 18:00 Uhr Kooperative Therapie von Tumorerkrankungen in Thüringen Patientenforum Tag für Patienten, Angehörige und die interessierte Bevölkerung am Sonntag, in den Konferenzsälen 1 und 2 09:45 Uhr 11:15 Uhr: Besucher fragen Experten 11:45 Uhr 12:45 Uhr Parallele Diskussionsforen nach Krankheitsgruppen I: Brustkrebs, Eierstock- und Gebärmutterkrebs Tumoren der Verdauungsorgane Hautkrebs Kopf-, Halstumoren 13:00 Uhr 14:00 Uhr Parallele Diskussionsforen nach Krankheitsgruppen II: Lungenkrebs Leukämien und Lymphome Nieren-, Prostata- und Harnblasenkrebs 12 KV Thüringen RS 2/2011

17 Terminkalender Diese Veranstaltung wird bei der Landesärztekammer Thüringen als Fortbildungsveranstaltung mit 9 Punkten der Kategorie A anerkannt. Seitens der Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie (AIO) wurden insgesamt 11 AIO-Fortbildungspunkte vergeben (am = 7 Punkte und am = 4 Punkte). Präventionsinitiative der KVen und der KBV Integration von Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen in den Praxisalltag Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen werden von den Versicherten nach wie vor zu wenig in Anspruch genommen. Den Vertragsärzten kommt bei der Motivation ihrer Patienten eine wichtige Rolle zu. Die KBV und die KVen haben daher eine Präventionsinitiative gestartet, bei der auch Schulungen von Ärzten und medizinischen Fachangestellten vorgesehen sind. Dabei werden den Teilnehmern Wege und Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie Früherkennungsuntersuchungen in den Praxisalltag einbauen und ihre Patienten gezielt darauf ansprechen können. Termin: Samstag, , 09:00 Uhr 15:00 Uhr Ort: Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, Zum Hospitalgraben 8, Weimar Zielgruppe: Vertragsärzte, Die Veranstaltung wird mit 7 Punkten der Kategorie A im Rahmen des Fortbildungszertifikats der Landesärztekammer Thüringen anerkannt. Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung das Anmeldeformular in der Anlage 4. Ihre Ansprechpartnerinnen Allgemeines: Susann Binnemann, Telefon Anmeldung: Silke Jensen, Telefon Fortbildungsveranstaltungen der KV Thüringen Datum/ Uhrzeit ab 16:00 Uhr Thema/ Zertifizierung Veranstaltung ist ausgebucht! Informationsveranstaltung zur Einführung der ambulanten Kodierrichtlinien Referent(en) Dr. med. Stephan Dittrich, Kauschwitz Zielgruppe/ Gebühr/ Buchungsnr. Vertragsärzte Kostenfrei :0018:00 Uhr :0019:00 Uhr :0019:00 Uhr 4 Punkte Kategorie A Veranstaltung ist ausgebucht! Einstiegsseminar zur Leistungsabrechnung für Ärzte (Neueinsteiger) 4 Punkte Kategorie A Gedächtnistraining für Veranstaltung ist ausgebucht! Sag nicht Ja, wenn Du Nein denkst Petra Werner, Mitarbeiterin der HA Abrechnung der KVT, Weimar Dipl.-Psych. Silvia Mulik, Trainerin, Beraterin, Coach, Mediatorin, Teamleiterin, Ziola GmbH, Eisenach Dipl.-Theol. Torsten Klatt- Braxein, Coach, Supervisor, Paartherapeut; Programm Salus Medici, Praxisentwicklung, Berlin Vertragsärzte, Psychotherap. Kostenfrei KV Thüringen RS 2/

18 Terminkalender Datum/ Uhrzeit :0019:00 Uhr Freitag, :0019:00 Uhr Samstag, :0015:00 Uhr :0018:00 Uhr Thema/ Zertifizierung Peripherie des Computers Konflikt- und Beschwerdemanagement (Grundkurs) Die Praxismitarbeiterin als Erfolgsgarantin im Qualitätsmanagement Veranstaltung ist ausgebucht! EBM für Neueinsteiger hausärztlicher Versorgungsbereich Referent(en) Dipl.-Ing. Peter Grasshoff, Mitarbeiter und Lehrausbilder der IT-Abteilung der KVT, Weimar Karin Diehl, Arztfachhelferin, Trainerin, Frankfurt/Main Karin Diehl, Arztfachhelferin, Trainerin, Frankfurt/Main Steffen Göhring, Leiter der Abteilung Leistungsabrechnung der KVT, Weimar Zielgruppe/ Gebühr/ Buchungsnr. Vertragsärzte, Psychotherap., , , Hausärzte Kostenfrei :0018:00 Uhr 3 Punkte Kategorie A Leitliniengerechte Therapie des Typ- 2-Diabetes Welche Anforderungen bestehen für 2011? Hon.-Prof. Dr. med. habil. Harald Schmechel, Erfurt Vertragsärzte :0019:00 Uhr Je Montag, , , , , , , , , , , , , , , :0020:30 Uhr Je , , , , , , , , , , , , , , :0020:30 Uhr 4 Punkte Kategorie A Seminar zum Beratungsprogramm des s Großmutters altbewährte Hausmittel neu entdeckt (Workshop), Teil 1 Englisch für Ärzte Englisch für Birgit Maria Lotze, Naturheilkundliche Ernährungsberaterin, Kneipp-Beraterin, Friedrichroda Dipl.-Päd. Ralf-Ingo Biering, Englisch/Deutsch, Jena Dipl.-Päd. Ralf-Ingo Biering, Englisch/Deutsch, Jena zzgl. 5,00 Materialkosten Vertragsärzte, Psychotherap. 95,00 für alle Termine ,50 für alle Termine KV Thüringen RS 2/2011

19 Terminkalender Datum/ Uhrzeit :0018:00 Uhr :0019:00 Uhr :0019:00 Uhr Freitag, :0019:00 Uhr :0018:30 Uhr :0018:00 Uhr :0018:00 Uhr :0018:00 Uhr :0018:00 Uhr Thema/ Zertifizierung EBM für Fortgeschrittene Schwerpunkt Psychotherapie (Workshop-Charakter) 5 Punkte Kategorie C Autogenes Training nach Schultz und Progressive Muskelentspannung nach Jacobson (Schnupperkurs) Management der Emotionen 5 Punkte Kategorie A Veranstaltung ist ausgebucht! Excel (Grundkurs) Für Praxen, die bereits mit QM arbeiten! QM-Beauftragte in der Praxis Tägliche Fragen aus der Arztpraxis 3 Punkte Kategorie A Privatabrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) EBM für Fortgeschrittene hausärztlicher Versorgungsbereich 3 Punkte Kategorie A Heilmittelregressprophylaxe 4 Punkte Kategorie A Referent(en) Steffen Göhring, Leiter der Abteilung Leistungsabrechnung der KVT, Weimar Denise Pfeufer, Gesundheitsund Entspannungspädagogin, Breitenbach Dipl.-Psych. Silvia Mulik, Trainerin, Beraterin, Coach, Mediatorin, Teamleiterin, Ziola GmbH, Eisenach Dipl.-Math. oec. Frank Iffland, Mitarbeiter der IT-Abteilung der KVT, Weimar Dr. med. Christa Glückert, lizensierte QEP-Trainerin, Nürnberg Ass. jur. Matthias Zenker, Leiter der Stabsstelle Politik und Sicherstellung der KVT, Weimar Ernst Diel, Leiter Grundsatzfragen, Ärztliche Verrechnungsstelle Büdingen GmbH Steffen Göhring, Leiter der Abteilung Leistungsabrechnung der KVT, Weimar Dr. med. habil. Editha Kniepert, Leiterin der Hauptabteilung Verordnungs- und Wirtschaftlichkeitsberatung der KVT, Weimar Zielgruppe/ Gebühr/ Buchungsnr. Psychotherap. Kostenfrei Vertragsärzte, Psychotherap., Ärzte und Praxismitarbeiter mit Personalverantwortung Vertragsärzte, Psychotherap., Vertragsärzte, Psychotherap. Kostenfrei Vertragsärzte, Psychotherap., Hausärzte Kostenfrei Vertragsärzte Kostenfrei Freitag, :0019:00 Uhr Freitag, :0019:00 Uhr Freitag, :0019:00 Uhr Samstag, :0015:00 Uhr Rhetoriktraining Der Ton macht die Musik und Der Körper sagt immer die Wahrheit Zeitmanagement in vier Stunden oder Die Uhr tickt... Textverarbeitung MS Word (Aufbaukurs) Integration von Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen in den Praxisalltag (Eine Präventionsinitiative der KVen und der KBV) Karin Diehl, Arztfachhelferin, Trainerin, Frankfurt/Main Dipl.-Psych. Silvia Mulik, Trainerin, Beraterin, Coach, Mediatorin, Teamleiterin, Ziola GmbH, Eisenach Dipl.-Math. oec. Frank Iffland, Mitarbeiter der IT-Abteilung der KVT, Weimar Karin Diehl, Arztfachhelferin, Trainerin, Frankfurt/Main 80, Vertragsärzte, Psychotherap., Vertragsärzte, 80, Punkte Kategorie A KV Thüringen RS 2/

20 Terminkalender Veranstaltungen im Rahmen der ärztewoche thüringen 2011 Ort: Anmeldung: congress centrum neue weimarhalle, UNESCO-Platz 1, Weimar Landesärztekammer Thüringen Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Stefan Heller Telefon: Telefax: Datum/ Uhrzeit Freitag, :4513:30 Uhr Thema/ Zertifizierung Arzneimittelregressprophylaxe nicht verordnungsfähige Medikamente unter besonderer Berücksichtigung der Arzneimittel-Richtlinie 5 Punkte Kategorie A Referent(en) Dr. med. habil. Editha Kniepert, Leiterin der Hauptabteilung Verordnungs- und Wirtschaftlichkeitsberatung der KVT, Weimar Zielgruppe/ Gebühr/ Buchungsnr. Vertragsärzte Kostenfrei Freitag, :0012:00 Uhr Freitag, :0017:00 Uhr Samstag, :0013:00 Uhr Schweigepflicht, Datenschutz und digitale Archivierung in der Arztpraxis 3 Punkte Kategorie A Einstiegsseminar zur Leistungsabrechnung für (Neueinsteiger) Hygienemanagement in der Arztpraxis Ass. jur. Matthias Zenker, Leiter der Stabsstelle Politik und Sicherstellung der KVT, Weimar Petra Werner, Mitarbeiterin der HA Abrechnung der KVT, Weimar Frank Cebulla, Jena Veranstalter: Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Thüringen in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Vertragsärzte, Psychotherapeuten, Kostenfrei 40,00 Für die Anmeldung Ihrer Seminare haben wir ein Formular erstellt. Sie finden dieses stets auf der Rückseite der Beilage Interessante Fortbildungsveranstaltungen. Kinderbetreuungsangebot Sie haben die Möglichkeit, Ihre Kinder während eines Seminars von erfahrenem Fachpersonal betreuen zu lassen. Bei Interesse teilen Sie uns dies bitte telefonisch oder über das Anmeldeformular mit. Ihre Ansprechpartnerinnen Allgemeines: Susann Binnemann, Telefon Anmeldung: Silke Jensen, Telefon Erreichbar sind wir außerdem über Telefax: Internet: 6. Geraer Symposium Ambulante Chirurgie Themen: Verletzungen und Erkrankungen der Wirbelsäule Stressbewältigung im Praxisalltag Chirurgische Infektionen Termin: Ort: Kommunikationszentrum der Sparkasse Gera-Greiz, Schloßstraße 24, Gera Leitung: Dr. med. Matthias Hager 16 KV Thüringen RS 2/2011

21 Terminkalender Auskunft/ Anmeldung: Telefon Telefax Veranstalter: Verein zur Förderung der Ambulanten Chirurgie e. V. Die Zertifizierung wurde bei der Landesärztekammer Thüringen beantragt. Veranstaltungen der Landesärztekammer Thüringen Für nachfolgende Veranstaltungen wenden Sie sich bitte bei Anmeldungen und Auskünften an die Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Thüringen Anmeldung/Auskunft: Postfach , Jena Telefon: , -143, -145; Telefax: Medizinisch-Juristisches-Seminar: Ärztliche Aufklärungspflicht und Einwilligung Themen: Aufklärung und Einwilligung des Patienten als Grundlage des ärztlichen Handelns Voraussetzungen der richtigen Aufklärung Besonderheiten bei der Behandlung von Minderjährigen und Betreuten Delegation der Aufklärung Folgen mangelhafter Aufklärung Grenzen der Aufklärungspflicht/Aufklärungsverzicht Aktuelle Rechtsentwicklungen Falldarstellung Termin: Uhr bis Uhr Gebühr: gebührenfrei Ort: Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, Jena Referenten: RA Dr. Karsten Fehn, Köln; Ass. jur. Kristin Memm, Jena Leitung: Ass. jur. Kristin Memm, Jena Zertifizierung: 4 Punkte, Kategorie A Medizin in der Literatur Doktor Schiwago Roman von Boris Pasternak Termin: bis Uhr Gebühr: gebührenfrei Ort: Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Prof. Dr. phil. Dietrich v. Engelhardt, Lübeck Seminarreihe Praxisrelevantes für den Hausarzt Hypertoniebehandlung was gibt es Neues Themen: Kardiologische Gesichtspunkte Referent: PD Dr. med. Ralf Surber, Jena Diabetologische Gesichtspunkte Referent: Prof. Dr. med. Reinhard Fünfstück, Weimar Nephrologische Gesichtspunkte Referent: PD Dr. med. Martin Busch, Jena Behandlung alter Patienten Referent: Prof Dr. med. Günter Stein, Jena Termin: :00 Uhr bis 19:00 Uhr KV Thüringen RS 2/

22 Terminkalender Gebühr: gebührenfrei Ort: Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Prof. Dr. med. Günter Stein, Jena Zertifizierung: 3 Punkte, Kategorie A Langzeit-EKG-Kurs (nach der Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V) Termin: :00 Uhr bis :00 Uhr Ort: Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Dr. med. Martin Stula, Weimar Gebühr: 180 Euro Zertifizierung: 23 Punkte, Kategorie C Intensivkurs für Medizinische Fachangestellte Themen am 11./ : Hilfsmittelverordnung Rechtliche Fragen Notfälle in der Praxis Wundversorgung Herz-Kreislauferkrankungen Abrechnung: EBM und GOÄ, Heilmittel Themen am 08./ : Impfen Diabetes Medikamentöse Therapie des Diabetes mellitus Präanalytik Praxisorganisation Hygienemanagement EKG-Auffrischungskurs Organspende, Typisierung Termine: :00 Uhr bis :45 Uhr (Teil 1) :00 Uhr bis :45 Uhr (Teil 2) Ort: Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Doreen Stedry, Greiz Gebühr: 320 Euro Notfallseminar für Themen: Grundlagen Kontrolle vitaler Funktionen Erste Maßnahmen beim Ausfall vitaler Funktionen Praktische Übungen Notfalltipps Termin: :00 bis 20:00 Uhr Ort: St. Georg-Klinikum Eisenach, Mühlhäuser Str. 94, Eisenach Leitung: Dr. med. Eberhard Müller, Eisenach Gebühr: 40 Euro 18 KV Thüringen RS 2/2011

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