Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung

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1 Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung Friedemann Schmidt, ABDA Dr. med. Carl-Heinz Müller, KBV Deutscher tag 2011 AK 1. Düsseldorf, 07. Oktober 2011 Problemfelder in der Arzneimittelversorgung NON-COMPLIANCE 1) POLYPHARMAZIE 2) 50 % der Medikamente werden nicht eingenommen Therapieversagen Krankenhausaufenthalte Ambulante Zusatzkosten bedeutender Risikofaktor für unerwünschte Arzneimittelereignisse (UAE) 1) Nicht verordnungsgemäße Einnahme von Arzneimitteln 2) Hier: Dauermedikation mit mindestens 5 Arzneimitteln 2 1

2 Non-Compliance in der Arzneimitteltherapie "Wenn Patienten behaupten, ihre Arzneimittel regelmäßig eingenommen zu haben, sagen sie oft nicht die Wahrheit." Hippokrates (ca v. Chr.), griechischer Philosoph und Arzt Einnahmetreue bei Langzeittherapien liegt bei lediglich 50 % Non-Compliance führt zur Verdreifachung des Abstoßungsrisikos nach Nierentransplantation und ist Ursache von 50 % der sogenannten Therapieversager bei Hypertonie verursacht jährlich mehrere Milliarden Euro direkte Kosten u.a. aufgrund von Krankenhauseinweisungen In Deutschland werden jährlich Arzneimittel im Wert von über einer Milliarde Euro entsorgt Verunsicherung der Patienten entsteht auch durch Namensunterschiede zwischen verordnetem und abgegebenem Präparat Quellen: Bierwirth/Paust 2004; Sonnenmoser 2002; Buschmann 1998; Heier 2006; WHO-Report 2003; Stephenson 1999; Vlaminck Risikofaktor Polypharmazie Polypharmazie Morbidität 26 % der GKV-Patienten 5 Wirkstoffe Patienten > 70 Jahre Ø 6 Arzneimittel Selbstmedikation Über 40 % der abgegebenen Arzneimittel OTC 22 % der OTC-AM für Patienten > 65 Jahre Unerwünschte Arzneimittelereignisse (UAE) 5 % der Krankenhausaufnahmen aufgrund von UAE Quellen: Thürmann 2007; ABDA 2009; DAPI

3 Gemeinsames Konzept von ABDA und KBV MEDIKATIONSMANAGEMENT Erfassung und Prüfung der Gesamtmedikation, Vermeidung von UAE und Förderung der Compliance WIRKSTOFF- VERORDNUNG Verordnung von Wirkstoffen anstelle von spezifischen Präparaten MEDIKATIONS- KATALOG Festlegung von Mitteln der Wahl sowie Reservewirkstoffen für versorgungsrelevante Indikationen (keine Positivliste ) 5 Ziele - Medikationsmanagement ECKPUNKTE Freiwillige Teilnahme von Patienten mit mindestens 5 systemischen Arzneimitteln in der Dauermedikation Ansprache des Patienten durch Arzt, oder GKV 1) (Gutschein Medikationsmanagement) Kontinuierliche i Betreuung und enge Abstimmung zwischen einem Arzt und einem Geteilte Honorierung von 360 EUR pro Patient pro Jahr ERGEBNISSE/FOLGEN/ZIELE Stärkere, aktive Rolle der Ärzte und im Versorgungsmanagement Steigerung der Compliance Erstellung und Aktualisierung vollständiger Medikationspläne inklusive der Selbstmedikation Reduktion von Arzneimittelrisiken u.a. durch Prüfung von Arzneimittelinteraktionen sowie Vermeidung von Doppelverordnungen 1) 14-tägiges Widerspruchsrecht der GKV bei begründeten Zweifeln 6 3

4 Ablaufschema Medikationsmanagement (1) 3, 4) Arzt 1) Mindestens 5 systemische Arzneimittel in der Dauermedikation Patient mit Polypharmazie 1) 3, 4) GKV 2) Freiwillige Teilnahme, Auswahl von 1 Arzt + 1 2) Gutschein Medikationsmanagement oder 3) Ansprache durch Arzt oder 4) Information über Aufnahme des Patienten in Medikationsmanagement an GKV (14- tägiges Widerspruchsrecht) 7 Ablaufschema Medikationsmanagement (2) durch Arzt ODER Erfassung Gesamtmedikation AMTS- Prüfung 5,6) Erstellung Medikationsliste Datenabgleich Arzt - 5) AMTS = Arzneimitteltherapiesicherheit 6) Im Falle der Prüfung durch Apotheke: Bei akuten Risiken direkter Arztkontakt 8 4

5 Ablaufschema Medikationsmanagement (3) Gespräch Arzt-Patient ggf. Anpassung MEDIKATIONSPLAN Gespräch -Patient ggf. Anpassung Kontinuierliche Betreuung, Kommunikation bei Änderung der Medikation oder neu auftretenden Problemen in der Arzneimitteltherapie. Ggf. Abstimmung mit anderen Ärzten. 9 Ablaufschema Medikationsmanagement PATIENT MIT POLY- PHARMAZIE 1) Arzt 3) GKV 2) 3) Freiwillige Teilnahme, Auswahl von 1 Arzt + 1 4) Erfassung Gesamtmedikation AMTS- Prüfung 5) Erfassung Gesamtmedikation AMTS- Prüfung 5,6) Erstellung Medikationsliste Erstellung Medikationsliste Daten- abgleich 1) Mindestens 5 systemische Arzneimittel in der Dauermedikation 2) Gutschein Medikationsmanagement 3) Information über Aufnahme des Patienten in Medikationsmanagement an GKV; 14-tägiges Widerspruchsrecht 4) Erstellung der Medikationsliste durch Arzt ODER, Auswahl erfolgt durch Patienten 5) AMTS = Arzneimitteltherapiesicherheit 6) Bei akuten Risiken direkter Arztkontakt Kontinuierliche Betreuung, Kommunikation bei Änderung der Medikation oder neu auftretenden Problemen in der Arzneimitteltherapie. Ggf. Abstimmung mit anderen Ärzten Gespräch Arzt-Patient ggf. Anpassung MEDIKATIONSPLAN ggf. Anpassung Gespräch - Patient 10 5

6 Medikationsmanagement: Zusammenarbeit zwischen Arzt und übernehmen keine Aufgaben im Zusammenhang mit Indikationsstellung (Ausnahme: OTC) Kontraindikationen informiert Arzt, z.b. über: Doppelverordnungen / -einnahmen (z.b. bei Inanspruchnahme mehrerer Ärzte) Verdacht auf Arzneimittelviel(miss-)gebrauch Interaktionen etc. Auffälligkeiten bezüglich Therapietreue / Compliance Arzt und informieren den Patienten über die praktische Arzneimittelanwendung und fördern die Therapietreue informiert Patienten über Lagerung von Arzneimitteln 11 Medikationskatalog BEISPIEL HERZINSUFFIZIENZ Candesartan ECKPUNKTE Bundesweit einheitliche, kassenübergreifende, leitliniengerechte Versorgung Für versorgungsrelevante Indikationen => Mittel der Wahl und Reservewirkstoffe (keine Positivliste!) Steuerung von ca. 2/3 des GKV-Arzneimittelumsatzes Kostendämpfungspotenzial: Substitution von Analogarzneimitteln und Verordnung von Standardwirkstoffen Statt Richtgrößenregelung => Versorgungsziele Eskalationsmechanismen zur Erreichung der Versorgungsziele (vorranging Beratung & Fortbildung) 12 6

7 Wirkstoffverordnung BEISPIELE HEUTE KÜNFTIG ECKPUNKTE Arzt verordnet Wirkstoff, Stärke, Menge, Darreichungsform Apotheke wählt Fertigarzneimittel unter Berücksichtigung von Rabattverträgen aus Wirkstoffname auf Arzneimittelpackung auch für Ältere deutlich lesbar Verordnung konkreter Präparate in medizinisch begründeten Fällen möglich Leichtere Erstellung eines Medikationsplans (=AMTS) Keine Verunsicherung der Patienten durch Namensunterschiede zwischen abgegebenem und rezeptiertem Präparat: Steigerung der Akzeptanz und damit Compliance 13 Wirkstoffverordnung erleichtert Erstellung Medikationsplan und fördert damit Arzneimitteltherapiesicherheit Aktuell Durch Rabattverträge kann es zu Änderungen des vom Arzt erstellten Medikationsplan in der Apotheke kommen. Mit Wirkstoffverordnung Plan des Arztes bleibt bestehen Unsicherheiten aufgrund von Differenzen zwischen verordnetem und abgegebenem Medikament werden verringert. Präparat Stärke 8:00 12:00 18:00 Metobeta 50mg Delix 5mg 1/2 0 0 Wirkstoff Stärke 8:00 12:00 18:00 Metoprolol 50mg Ramipril il 5mg 1/2 0 0 Simvastatin 20mg Zocor 20mg

8 Arzneimittelversorgung - Qualitätssteigerung & Kostendämpfung Bestandteile Ergebnisse Qualitätssteigerung Reduktion von Arzneimittelrisiken Steigerung der Compliance Reduktion von Krankenhauseinweisungen Reduktion Arzneimittelausgaben Medikationsmanagement Medikationskatalog Substitution von Analogarzneimitteln und Verordnung von Standardwirkstoffen SSigni Leitliniengerechte Arzneimitteltherapie Kostendämpfung Erstellung korrekter Medikationspläne Steigerung der Compliance 15 Folgen des Zukunftskonzeptes für die Arzneimittelverordnung Was bleibt bestehen? Umsetzung der Rabattverträge Aut-idem Kreuz in begründeten Fällen Was verändert sich? Möglichkeit, dem Patienten einen Medikationsplan mitzugeben (= Förderung der AMTS) Fokussierung auf den Wirkstoffnamen Medi katal Wirtschaftliche Verantwortung (indikationsgerechte Auswahl von Wirkstoff und Verordnungsmenge) Maßnahmen bei festgestellten Unwirtschaftlichkeiten Ablösung der Richtgrößenprüfung als Regelprüfart Eskalationsmodell : Beratung Fortbildung finanzielle i Maßnahmen Direkte Umstellung auf Generika nach Patentablauf Wirkstoffverordnung Wirkstoffverordnung ikationslog Medikationsmanagement Kompetenzfelder von Arzt und Praxisabläufe Programm für Patienten mit Polymedikation Stärkere Kooperation Arzt / Keine Übernahme Medikationsmanagement durch Dritte 16 8

9 Aktueller Stand (Oktober 2011) Ziel ist nach wie vor die gesetzliche Verankerung des Leistungsanspruchs von GKV-Versicherten im SGB V. Vorschläge zur gesetzlichen Verankerung wurden gemacht. Zahlreiche Hintergrundgespräche wurden geführt. Das Konzept ist (noch) nicht im GKV-Versorgungsstrukturgesetz berücksichtigt. Aktuell erscheint eine regionale Erprobung zum Sammeln von Erfahrungen mit begleitender Evaluation am wahrscheinlichsten (Änderungsantrag zum Versorgungsstrukturgesetz). Am 19. Oktober 2011 findet die Anhörung im Gesundheitsausschuss zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz statt. 17 Anhang 9

10 Wirkstoffverordnung in Europa In 22 der 27 EU Länder werden Ärzte zur Wirkstoffverordnung angehalten In vier Ländern (Estland, Litauen, Portugal und Rumänien) ist die Wirkstoffverordnung verpflichtend In 21 Ländern gibt es aut idem ähnliche Regelungen, durch die Generika abgegeben werden können obligatorisch ist dies jedoch nur in sechs Ländern In einigen europäischen Ländern (z.b. Großbritannien) ist die Wirkstoffverordnung trotz freiwilliger Basis stark verbreitet 19 Gesundheitsausgaben der GKV 2014 [Mrd. EUR] 194,0 1,8 Medikationskatalog Gesundheitsausgabemanagement Medikations- GKV ) 2,1 Mrd. EUR 0,7 Wirkstoffverordnung 03 0,3 0,7 Honorierung Ärzte/ 191,9 Wirkstoffverordnung fördert direkte Umstellung auf Generika nach Patentauslauf Geteilte Honorierung für das Medikationsmanagements, insgesamt 360 EUR/ Patient/Jahr Gesundheitsausgaben GKV 2014 ERLÄUTERUNG Medikationsmanagement ca. 2 Mio. Teilnehmer 2), Steigerung der Compliance und Reduktion der Arzneimittelrisiken Medikationskatalog steuert 2/3 des GKV-Arzneimittelumsatzes, Einsparungen durch Substitution von Analogarzneimitteln und Verordnung von Standardwirkstoffen 1) Ausgehend von 175 Mrd. EUR 2010 (BMG-Daten) unter Fortführung des Wachstums der letzten zehn Jahre von 2,7 % p.a. (CAGR ) 2) Bei einer Teilnamequote von 30 %, Einschlusskriterien: mindestens 5 systemische Arzneimittel in der Dauermedikation 20 10

11 Bei Inkrafttreten des neuen Versorgungsgesetzes zum sind sämtliche Konzeptbestandteile bis 2014 umgesetzt MEDIKATIONSMANAGEMENT Einführung Medikationsmanagement Jan 13 MEDIKATIONSKATALOG 1. STUFE: Umsetzung weiterer Versorgungsziele Jan STUFE: Flächendeckende Umsetzung Pilotliste Jan STUFE: Flächendeckende Umsetzung Gesamtkatalog Jan 14 WIRKSTOFFVERORDNUNG Einführung Wirkstoffverordnung Anpassung des Packungslayouts, 12-monatige Übergangsphase Jun 12 Jun 12 Jun

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