Modellvorhaben nach 63 SGB V zur Optimierung der Arzneimittelversorgung (ARMIN ARzneiMittelINitiative Sachsen-Thüringen) Leipzig,
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- Philipp Schumacher
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1 Modellvorhaben nach 63 SGB V zur Optimierung der Arzneimittelversorgung (ARMIN ARzneiMittelINitiative Sachsen-Thüringen) Leipzig,
2 Hintergrund und Ziele
3 Ausgangslage - Defizite in der Arzneimittelversorgung Polypharmazie Trend zur Selbstmedikation Mögliche Auswirkungen für den Patienten höheres Risiko für gefährliche Wechselwirkungen hohe Diskrepanz zwischen verordneten und tatsächlich eingenommenen Medikamenten auch durch sinkende Therapietreue des Patienten zunehmende funktionelle Defizite und Einschränkung der funktionellen Kapazität der Organe Gesundheitsstörungen, wie z. B. Verwirrtheitszustände, Depression, Stürze, Kollapsneigung, Verstopfung, Harninkontinenz, Parkinsonismus mit Bewegungsstörungen steigende Krankenhauseinweisungen verminderte Lebensqualität häufige Arztbesuche, Gefahr der Doppelverordnung
4 Kernziele des Modellvorhabens Qualität Das Modellvorhaben soll die Qualität der Arzneimittelversorgung insbesondere die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Therapietreue des Versicherten verbessern. Qualität Praktikabilität Bedarfsgerechtigkeit Die bedarfsgerechte Arzneimitteltherapie nach aktuellem Stand der Wissenschaft sichern. Wirtschaftlichkeit Bedarfsgerechtigkeit Wirtschaftlichkeit Der Vertrag muss dem Gebot der Wirtschaftlichkeit nach 12 SGB V entsprechen. Praktikabilität Die Ziele und Anforderungen des Vertrages müssensowohl für die Ärzte, Apotheker und die Vertragspartner umsetzbar sein.
5 Stufen des Modellvorhabens Medikationsmanagement Erfassung und Prüfung der Gesamtmedikation Förderung der Therapietreue Vermeidung von unerwünschten Arzneimittelereignissen Wirkstoffverordnung Verordnung von Wirkstoffen anstelle von spezifischen Präparaten Medikationskatalog Festlegung von Wirkstoffe der ersten Wahl oder Reservewirkstoffen für versorgungsrelevante Indikationen
6 Überblick - Inhalte des Modellvorhaben Modul Inhalt Umsetzung Ziel Zeitplan 1 Wirkstoffverordnung Verordnung von Wirkstoffen anstelle von spezifischen Präparaten Sicherheit für die Patienten im Umgang mit ihren Arzneimitteln seit Medikationskatalog Festlegung von Mitteln der Wahl sowie Reservewirkstoffe für versorgungsrelevante Indikationen Wirtschaftlichkeitder Arzneimittelauswahl seit Medikationsmanagement mit Einschreibungdes Patienten Erfassung und Prüfung der Gesamtmedikation Elektronischer Medikationsplan Schutz der Patienten vor Neben-und Wechselwirkungen Förderung der Therapietreue abschließend verhandelt, abhängig von der IT-Umsetzung, 1. Quartal 2015
7 Überblick IT Stufe 3 IT-Unterstützung Schaffung einer zentralen arzt- und apothekenübergreifenden IT-Lösung für einen einheitlichen Medikationsplan mit Online-Anbindung Zusätzlich Umsetzung der Ergebnisse des Aktionsbündnisses Arzneimitteltherapiesicherheit des BMG in die tägliche Praxis Datenschutzzertifiziert * * Datenschutzgütesiegel des ULD wird beantragt und muss als Voraussetzung für den Start der Stufe III erteilt werden
8 Überblick: Vergütung und Abrechnung Modul Ärzte Apotheken ---- Strukturpauschale(degressiv) Strukturpauschale(degressiv) Vergütung für die Belieferung einer Wirkstoffverordnung gemäß der Vorgaben im Modell 2 Beteiligung an den Einsparungen aus der Umsetzung des Medikationskataloges Vergütungspauschalen für die Leistungen des Medikationsmanagements: ARMIN-Startintervention: 94,50 (einmalig zu Beginn) ARMIN-Folgeinterventionen: 21,00 (pro weiterem Quartal) ARMIN-Akutintervention: 42,00 (bei wesentlicher Änderung der AM-Therapie) ARMIN-Übernahmepauschale: 42,00 (bei Arztwechsel) ARMIN-Startintervention: 94,50 (einmalig zu Beginn) ARMIN-Folgeinterventionen: 21,00 (pro weiterem Quartal) ARMIN-Akutintervention: 42,00 (bei wesentlicher Änderung der AM-Therapie) ARMIN-Übernahmepauschale: 42,00 (bei Apothekenwechsel)
9 Überblick: Chancen des Modellvorhabens steigende Lebensqualität für die betroffenen Patienten Verbesserung von Therapietreue und Arzneimittelsicherheit. Für die Versicherten der AOK PLUS mit Multimedikation kommt es zu einer umfassenden Qualitätsverbesserung in der Arzneimittelversorgung. Förderung der Online-Anbindung der Praxen Erstes länderübergreifendes Vertragswerk für Thüringen und Sachsen.
10 Modul 1 Die Wirkstoffverordnung
11 Modul 1: Wirkstoffverordnung Zusammenfassung Regressfrei & Verwechslungssicher! Regressfrei: Alle AOK-Rabattarzneimittel (für alle AOK-Fälle einer Praxis, egal ob der Patient ins Medikationsmanagement eingeschrieben ist oder nicht) werden aus dem Richtgrößenvolumen herausgerechnet! Verwechslungssicher: Ramihexal, Ramilichund Delix sind keine verschiedenen Präparate! Berichte über Patienten, die Präparate bei Rabattvertrags-bzw. Namenswechsel ggf. doppelt einnehmen bzw. neuen Präparaten misstrauen sollten der Vergangenheit angehören.
12 Wirkstoffverordnung - Modul 1 Start: 1. Juli 2014 Ziele der Fokussierung auf Wirkstoffnamen: Förderung von Therapietreue Beförderung bestehender Rabattverträge (Finanzierungselement) Rahmenbedingungen für den Arzt: Keine Umstellung der Praxisroutine nötig Therapiehoheit bleibt erhalten, im Einzelfall Präparateverordnung mit aut idem-kreuz möglich Herausrechnung verordneter Rabattarzneimittel aus dem Richtgrößenvolumen Ausnahme bei Nichtlieferbarkeit des Rabattpräparates: Abweichung vom Rahmenvertrag Auswahl bis Festbetrag Voraussetzung: Einsatz eines Praxisverwaltungssystems (PVS) mit IT- Vertragsschnittstelle (= S3C-VD, S3C-AM)
13 Wirkstoffverordnung - Modul 1 Gilt zum Start für ca. 171 Wirkstoffe bzw. 17 Wirkstoffkombinationen Von der Wirkstoffverordnung sind bspw. folgende Darreichungsformen ausgeschlossen: Dermatika Inhalativa Ophtalmika Injectabilia Otologika transdermale Systeme Wirkstoffverordnung in der Arztpraxis PVS prüft: Arzt entscheidet: Arzt wählt Fertigpräparat aus AOK-PLUS- Versicherter? Wirkstoffverordnung möglich? PVS bereitet Wirkstoffverordnung vor Wirkstoffverordnung oder Präparateverordnung mit aut idem-kreuz
14 Wirkstoffverordnung - Modul 1 Wirkstoffverordnung wird durch das PVS des Arztes unterstützt Sechsstelliger Wirkstoff- Code ( WG14-Nummer ) Wirkstoffbezeichnung (festgelegter Druckname) Stärke mit Einheit und ggf. Bezug Darreichungsform Menge mit Einheit Normgröße (sofern vorhanden) Anzahl OP =Originalpackungen #100568# Amlodipin 5 mg TAB 30 ST N1#1OP#
15 Modul 2 Der Medikationskatalog
16 Modul 2: Medikationskatalog Zusammenfassung Evidenzbasiert & bonifiziert! Evidenzbasiert: Klare Handlungsempfehlungen zur Arzneimittelauswahl je Indikation nach aktuellem Stand der Wissenschaft und synchron mit den sozialrechtlichen Regelungen. Dies bedeutet (neben der Wirkstoffverordnung) einen weiteren Regressschutz! Bonifiziert: Einsparungen aus der Berücksichtigung des Medikationskataloges werden zu 50 % an die teilnehmenden Ärzte ausgeschüttet. Damit wird der ärztliche Umstellungsaufwand anerkannt.
17 Medikationskatalog - Modul 2 Start: 1. Juli 2014 Ziele: Stärkung des Einsatzes evidenzgesicherter Wirkstoffe für versorgungsrelevante Indikationen auf Basis des KBV-Medikationskataloges und mit Hilfe softwaregestützter Verordnungsempfehlungen Rahmenbedingungen für den Arzt: Einteilung der Wirkstoffe in Standard, Reserve und Nachrangig Festlegung einer Zielquote für vorrangige und Reservewirkstoffe (Durchschnittlicher Anteil an Standard- und Reservewirkstoffen in DDD aller sächsischen und Thüringer Ärzte im Jahr 2013) Bewertung aller Wirkstoffe innerhalb einer Indikation Beteiligung an den Einsparungen
18 Medikationskatalog - Modul 2 Basis: Leitlinien und Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) Abschlussberichte des Instituts für Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Empfehlungen aus den Disease Management Programmen (DMP) Therapiehinweise des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), G- BA-Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung, Arzneimittelrichtlinie Einstufung der Wirkstoffe als Standard, als Reserve oder als Nachrangig anhand der Evidenzbewertungen Verordnungen sollten entsprechend den Empfehlungen aus dem Medikationskatalog getätigt und dabei Standard- und Reservewirkstoffe bevorzugt werden.
19 KBV-Medikationskatalog Umsetzung durch Medatixx Herzinsuffizienz Fettstoffwechselstörung Osteoporose Alzheimer-Demenz Depression
20 Modul 3 Das Medikationsmanagement
21 Modul 3: Medikationsmanagement Transparenz, Therapietreue und weniger Polypharmazie! immer aktueller Medikationsplan Transparenz über alle Verordnungen und die Selbstmedikation Ihrer Patienten, egal von welchem Arzt ausgestellt und in welcher Apotheke eingelöst Datenschutzgeprüft! Förderung der Therapietreue Der Patient kennt seine Erkrankungen und Medikation, seine Therapietreue steigt und er arbeitet an seiner Therapie mit. Kampf gegen die Polymedikation Die DEGAM-Leitlinie Multimedikation rückt die Bedürfnisse des Patienten in den Mittelpunkt! Klare Handlungsempfehlungen und Arbeitshilfen für den Umgang mit Multimedikation!
22 Medikationsmanagement - Modul 3 Einschreibemodell Versicherte erst für Modul 3 Versicherte legen in einer Teilnahmeerklärung ihre Einwilligung zur Teilnahme nieder Festlegung auf einen an diesem Vertrag teilnehmenden Arzt (vorzugsweise hausärztliche Versorgung) und eine teilnehmende Apotheke Versicherter unterliegt einer gleichzeitigen Arzneimitteltherapie mit mindestens 5 Wirkstoffen in der Dauermedikation Die AOK PLUS schlägt auf Basis der Teilnahmevoraussetzungen den Ärzten und Apotheken Versicherte für die Einschreibung in das Modellvorhaben vor. AIS mit implementiertem S3C-MP und KVSafeNet-Zugang erforderlich
23 Medikationsmanagement - Schema Apotheker Ersterfassung der Gesamtmedikation, pharmazeutische Prüfung und Bewertung Prüfung auf arzneimittelbezogeneprobleme, Ergänzen und Aushändigen des Medikationsplans; strukt. Patientengespräch Patienteneinschreibung Informationsaustausch Arzt Medizinische Prüfung und Bewertung der Medikation einschl. Priorisierung gemäß Leitlinie mit ggf. notwendiger FA-Konsultation Erläuterung der neuen Medikation, Erläuterung und Abgabe von Informationsmaterial und Patiententagebuch Medikationsplan Pharmazeutische Prüfung und Pflege des Medikationsplans Medizinische Prüfung und Pflege des Medikationsplans
24 Medikationsmanagement - Schema
25 Kosten der S3C-Schnittstelle Unterstützung durch die AOK PLUS! Bei sofortiger Teilnahme keine zusätzliche Kosten -Anschubfinanzierung von EUR deckt die Kosten der Schnittstelle bis zu 2 Jahren. Die S3C ist die Plattform für alle Verträge der AOKen eine Investition für die Zukunft der Praxis. Kompensation der Kosten für den KV-SafeNet-Zugang durch geringere Verwaltungskostenumlage der KV bei SafeNet-Abrechnung.
26 Danke.
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