gesundheit versorgung kommunikation
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- Lilli Bäcker
- vor 8 Jahren
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1 gesundheit versorgung kommunikation gesundheit ǀ versorgung ǀ kommunikation Liebe Leserin, lieber Leser, wir begrüßen Sie zu unserer ersten Ausgabe von gesundheit ǀ versorgung ǀ kommunikation, dem gevko Newsletter, mit dem wir Sie von nun an regelmäßig über Neuigkeiten rund um die S3C-Schnittstelle informieren möchten. In der Rubrik Gesundheit stehen aktuelle Projekte und Projektvorhaben im Vordergrund. In unserer ersten Ausgabe lesen Sie u.a. einen Beitrag zur Arzneimittelinitiative in Sachsen und Thüringen, die von der gevko tatkräftig unterstützt wird. Unter der Überschrift Versorgung informieren wir Sie über Neuerungen aus unserer Produktschmiede sowie deren Anwendungsmöglichkeiten und vorteile in der Praxis. Im Mittelpunkt der ersten Ausgabe steht dabei das Thema Heil- und Hilfsmittel. Vielleicht finden Sie hier auch die eine oder andere Anregung für die Weiterentwicklung oder den Neuabschluss Ihrer Versorgungsverträge. Im Abschnitt Kommunikation berichten wir über vergangene und anstehende Veranstaltungen sowie aktuelle Trends und Themen im Gesundheitswesen, in der Softwareindustrie und in der Politik. In dieser Ausgabe: Gesundheit - Arzneimittelinitiative - Innovationsfonds - Elsevier & gevko - ASV Versorgung - Zertifizierung - Heil- und Hilfsmittelmanagement - S3C goes mobile Kommunikation - Kundenbefragung - Termine - Veranstaltungen - Zu guter Letzt Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen sowie informative, kurzweilige Unterhaltung. Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen, Anregungen und Kommentare unter newsletter@gevko.de. Ihr Guido Noelle 1
2 Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen +++ Am startete die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen als Modellvorhaben gemäß 63 SGB V ( Das Projekt, das manch einem Insider noch unter dem Begriff ABDA-KBV-Modell bekannt ist, soll die Qualität der Arzneimittelversorgung der rund 2,7 Mio. Versicherten der AOK Plus nachhaltig verbessern. Es beinhaltet, dass die teilnehmenden Hausärzte ab für wesentliche Indikationsgebiete vorrangig Wirkstoffe verordnen, so dass der Apotheker die Auswahl des für den Patienten geeigneten Fertigarzneimittels vornehmen kann. Bei der Verordnung wird der Hausarzt durch evidenz-gesicherte Wirkstoffe des KBV-Medikationskataloges in zunächst acht Indikationsbereichen unterstützt. Der Katalog wird im nächsten Jahr um drei weitere Indikationsgebiete ergänzt. Ab dem Jahr 2015 wird für Patienten mit bestehender Polypharmazie (Einnahme von mindestens 5 Wirkstoffen mit systemischer Indikation über mindestens 6 Monate) auf freiwilliger Basis ein elektronischer Medikationsplan zur Verfügung stehen, der zwischen Ärzten und Apotheken ausgetauscht werden kann und die Grundlage für individuelle Beratungsangebote und AMTS- Prüfungen darstellt. Er umfasst auch die Selbstmedikation. Zusammenarbeit mit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) elektronisch abgebildet und umfassend pilotiert. Erste große Softwarehersteller im Arzt- und Apothekensektor arbeiten bereits an der Umsetzung. Die gevko stellt für die Praxisverwaltungssysteme dabei die notwendigen S3C- Schnittstellenkonzepte und Kataloge bereit, die nach erfolgreicher Zertifizierung Grundlage für die Teilnahme an dem Modellvorhaben sind. Die AOK Plus erwartet im Rahmen des Projektes eine steigende Lebensqualität der betroffenen Patienten, eine Verbesserung der Therapietreue und Arzneimitteltherapiesicherheit. Mit Spannung darf man daher im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung auf erste Ergebnisse in den nächsten Jahren warten. +++ Dabei wird der Medikationsplan des Aktionsbündnisses Arzneimitteltherapiesicherheit des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in 2
3 Innovationsfonds +++ Der Innovationsfonds ist einer der seit Ende 2013 meistdiskutierten Punkte der Koalitionsvereinbarungen für den Bereich Gesundheit. Jährlich sollen bis zu 300 Mio. Euro in innovative, sektorenübergreifende Versorgungsprojekte und die Versorgungsforschung fließen. Das weckt verständlicherweise Begehrlichkeiten an vielen Stellen, nicht nur innerhalb der (Pharma- und Software-) Industrie. Andererseits kennen wir alle einige so genannte Leuchtturmprojekte, die erfolgreich verliefen, bis der letzte Euro öffentlicher Förderung aufgebraucht war. Welche (einheitlichen) Rahmenbedingungen brauchen Projekte, um Innovationen zu Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit auf die Regelversorgung zu verhelfen? Ein Gesetzentwurf zur konkreten Ausgestaltung des Innovationsfonds soll nach der Sommerpause vorliegen. Gefördert werden sollen nach Auffassung von Lauterbach und Spahn u.a. Projekte zur besseren Versorgung in unterversorgten Gebieten und zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten mit Polymedikation. Aus Sicht der Krankenkassen soll die Förderung insbesondere auf sektorübergreifende Innovationsfelder wie die Entwicklung von Behandlungspfaden, Qualitätssicherung, Kommunikation, Netzwerkorganisation sowie eine qualitäts- und nutzenorientierte Vergütung im Rahmen von Selektivverträgen abzielen. Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll dazu eigens einen Unterausschuss Innovation und Versorgungsforschung einrichten, um auf Basis der noch festzulegenden Rahmenrichtlinien über die Mittelvergabe zu entscheiden. Idealerweise wird sich dabei zumindest ein größerer Teil der 75 Mio. Euro, die jährlich in Förderung der Versorgungsforschung fließen sollen, unmittelbar auf die Evaluation der Projekte selbst konzentrieren. Die Krankenkassen, die als jeweils Projektbeteiligte unabdingbar sind, sollten hierbei einheitliche IT-Standards vertraglich vereinbaren, um einerseits die Kosten innerhalb der einzelnen Projekte überschaubar zu halten und andererseits die Grundlagen einer projektübergreifenden Evaluation zu ermöglichen. Dabei müssen die Projekt- und Evaluationsziele bereits im Vorfeld festgelegt werden. Da die Projekte im Wesentlichen außerhalb der Regelversorgung stattfinden, kann nach heutigem Stand nur die S3C-Schnittstelle Grundlage einer übergreifenden IT- Unterstützung sein. Sie bietet bereits heute alle erforderlichen Bestandteile eines ITgestützten Versorgungsmanagements und für die Evaluation
4 Elsevier und gevko vereinbaren Kooperation +++ Das Unternehmen Elsevier, das vielen als weltweit agierender wissenschaftlicher Verlag mit Zeitschriften wie u.a. dem Lancet bekannt ist, operiert in Deutschland zunehmend auch digital. Unter dem Namen Elsevier Health Analytics hat sich die Unternehmenstochter auf das Gebiet Predictive Analytics & Data Mining spezialisiert, um auf Basis von Routinedaten Hochrisikopatienten zu identifizieren. Sie ist führend auf dem Gebiet Predictive Analytics & Data Mining auf anonymisierten deutschen Gesundheitsdaten. Das Geschäftsmodell besteht aus der engen Zusammenarbeit von Analytikern, Medizinern, Statistikern, Informatikern und Gesundheitsökonomen mit dem Ziel, die Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten trotz der finanziellen Beschränkungen zu optimieren. Die in den Analysen gewonnenen Erkenntnisse sollen in konkrete, leitlinienbasierte Handlungsempfehlungen umgesetzt werden. Spätestens hier stellt sich die Frage, wie diese mundgerecht zum behandelnden Arzt und im Einzelfall betroffenen Patienten finden. Aus diesem Grund vereinbarten Elsevier und gevko eine Kooperation mit dem Ziel, Krankenkassen und Ärzten künftig gezielt Angebote im Rahmen von Versorgungsprogrammen und verträgen machen zu können, die eine Leitlinienunterstützung bei der Behandlung multimorbider Hochrisikopatienten IT-gestützt am point of care ermöglichen. Erste gemeinsame Pilotvorhaben werden derzeit evaluiert. +++ S3C außerhalb von Selektivverträgen: Ambulant Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) +++ Seit dem steht für Patienten, die an schweren oder seltenen Erkrankungen leiden, ein neues Behandlungsangebot im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) zur Verfügung. Aktuell richtet sich das Angebot an Patienten mit TBC. Ab Juli 2014 steht dieses Angebot auch Versicherten mit gastrointestinalen Tumoren zur Verfügung. Veröffentlichungen für weitere Indikationen zur ASV werden künftig quartalsweise durch den G-BA erfolgen. Im Rahmen der ASV erfolgt die Behandlung durch hochspezialisierte, interdisziplinäre Behandlungsteams, die in der Regel sowohl aus dem ambulanten als auch dem stationären Bereich stammen. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen kann entweder direkt über die Leistungserbringer oder über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erfolgen. Es steht zu vermuten, dass sich zeitnah Managementgesellschaften positionieren, um den Abrechnungsprozess im Rahmen der ASV zu übernehmen. Aufgrund der komplexen und vielschichtigen Prozesse ist eine IT- Unterstützung sinnvoll. Die gevko hat bereits ein Konzept erstellt, welches mittels der S3C-Schnittstelle die Abbildung der ASV von der Einschreibung bis zur Abrechnung unterstützt. Zu dessen Umsetzung finden aktuell Kooperationsgespräche zwischen gevko und Berufsverbänden, potentiellen Abrechnungsdienstleistern und Managementgesellschaften statt
5 S3C ready +++ Die Vielfalt von Versorgungsverträgen im Praxisalltag ist heute nur noch mit adäquater IT-Unterstützung umzusetzen. Der Einsatz der S3C-Schnittstelle reduziert die Komplexität und den Aufwand für die Abbildung der unterschiedlichen Selektivverträge und darüber hinaus für die Softwarehäuser erheblich. Die Schnittstelle ist dabei wie ein Baukasten aufgebaut, aus dem sich die Softwarehäuser bedienen können. In der Regel sind die einzelnen Bausteine (Module) vertragsübergreifend einsetzbar. Der Aufwand für die Programmierung kann somit erheblich reduziert werden. Die korrekte Umsetzung der S3C-Schnittstelle wird seit 2012 durch die gevko überprüft. Dazu durchläuft die jeweilige Software ein transparentes Zertifizierungsverfahren, das auf dem Baukastensystem aufsetzt und den individuellen Anforderungen der Softwarehäuser gerecht wird. Die Bausteinlösung der gevko trägt auch dazu bei, dass neue Verträge schnell durch Arztinformationssysteme unterstützt werden können. So wurde eine Reihe von Softwarelösungen bereits für das Modul Kodierunterstützung zertifiziert; andere stehen kurz davor. Daneben laufen aktuell Prüfungsverfahren mit dem Ziel, die am 1. April gestartete Arzneimittelinitiative ARMIN in Sachsen und Thüringen durch Softwaresysteme mit S3C-Zertifikat zu unterstützen. Für bereits testierte Systeme müssen hierfür zusätzlich die S3C-Bausteine Wirkstoffverordnung und Medikationsplan umgesetzt und zertifiziert werden. Wenig Aufwand mit großer Wirkung, denn diese Bausteine ermöglichen den Systemhäusern weitere Einsatzmöglichkeiten, z.b. zur Unterstützung des Bremer Arzneimittelregisters. +++ Die Implementierung und Zertifizierung jedes weiteren Bausteins sind in der Regel mit geringem Aufwand möglich, was durch die Systemhäuser in zunehmendem Maße genutzt wird. Zum jetzigen Zeitpunkt sind bereits zwölf Systeme zertifiziert. Darunter befinden sich sieben der nach KBV Anbieterstatistik zehn führenden, unter anderem die Softwarelösungen der Marktführer medatixx und Compugroup. Weitere Systeme befinden sich aktuell in der Zertifizierungsvorbereitung, so dass wir erwarten, noch im Jahr 2014 über 80% der niedergelassenen Ärzte erreichen zu können. 5
6 Heil- und Hilfsmittelmanagement +++ Heil- und Hilfsmittelverordnungen unterliegen nicht abschließend bundeseinheitlichen Normen. Zudem existiert eine Vielzahl krankenkassenspezifischer Richtlinien, die im Verordnungsalltag des Arztes zu beachten sind. Während es spätestens seit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) aus dem Jahre 2006 seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) einheitliche Vorgaben für die Hersteller von Pra- xisverwaltungs- Systemen im Rahmen der Verordnung von Arzneimitteln gibt, existieren solche Vorgaben für die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln nicht. So ist es den Softwareherstellern freigestellt, ob sie etwa einen amtlichen Katalog oder ein Verzeichnis ausliefern, oder ob sie die Eingaben auf dem Verordnungsformular plausibilisieren und fehlende und falsche Angaben bei der Verordnung mit entsprechenden Fehlermeldungen und Hinweistexten quittieren. Dies führt in der Praxis zu einer Vielzahl von Problemen beim Verordner, beim Leistungserbringer und bei der Krankenkasse und geht nicht zuletzt zu Lasten des Patienten. Eine Arztpraxis verbringt pro Woche mehrere Stunden mit der Kommunikation mit Krankenkassen, Sanitätshäusern, Physiotherapeuten und den Patienten, die auf problematische Verordnungen zurückzuführen sind. Bei aller berechtigter Diskussion um Themen wie Dunkelverarbeitung und elektronische Genehmigungsverfahren sollte das Augenmerk auf der Fehlervermeidung am Anfang der Prozesskette, also beim verordnenden Arzt, liegen. Die gevko hält hierfür S3C- Schnittstellenmodule vor, die auch aktuelle elektronische Versionen der jeweiligen Kataloge und Verzeichnisse beinhalten, und pflegt diese regelmäßig im Rahmen redaktioneller Änderungen. Im Zuge laufender Bemühungen zur Entbürokratisierung im Gesundheitswesen würden wir uns freuen, wenn die S3C-Module für Heil- und Hilfsmittelmanagement künftig Einzug in alle Praxisverwaltungssysteme finden würden und das nicht nur im Selektiv-, sondern gerade auch im Kollektivvertrag. Die gevko führt dazu vorbereitend Gespräche mit einigen KVen und AOKs. In einer weiteren Ausbaustufe kann dann ein elektronischer Verordnungsdatensatz aus der Praxis bereitgestellt werden, der für Prüf- und Genehmigungsprozesse seitens der Krankenkassen zur Verfügung steht
7 S3C goes mobile +++ Für die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung in ländlichen Gebieten kommen zunehmend Modelle wie Schwester AGnES und VERAH zum Tragen. Dieser Trend dürfte aus demographischen Aspekten heraus in den nächsten Jahren in vielen Teilen Deutschlands zunehmen. Für die Unterstützung des AGnES-Projektes in Brandenburg unter Beteiligung der AOK Nord- Ost, der BarmerGEK und der Kassenärztlichen Vereinigung hat die TU Berlin (DAI-Labor) eine App entwickelt, die eine mobile Patientenakte für die AGnES-Schwester auf einem Tablet-PC darstellt. Sie enthält alle von ihr im häuslichen Umfeld behandelten Patienten sowie deren medizinische Daten wie Stammdaten, Diagnosen, Medikation und Behandlungsplan. Im Rahmen der ersten Pilotierung erwies es sich als aufwendig, dass die Schwestern die im Tablet-PC beim Patienten erfolgte Dokumentation abends in der Arztpraxis nicht automatisch mit dem Praxisverwaltungssystem synchronisieren können, sondern alle am Tag im Tablet erhobenen Daten manuell nochmal im Praxisverwaltungssystem erfasst werden müssen. Die heute verfügbaren Standardschnittstellen wie GDT und BDT bieten hier nicht die ausreichende Unterstützung. Der zusätzliche tägliche Dokumentationsaufwand liegt bei über einer Stunde. Entwickler der gevko arbeiten mit der TU Berlin daran, hier Abhilfe zu schaffen. Dabei soll das S3C-Formularmodul eine wesentliche Rolle spielen. Wird diese von der AGnES-App und dem Praxisverwaltungsprogramm gleichermaßen unterstützt, lassen sich einmal erstellte Dokumentationsbögen in beiden Systemen gleichermaßen abbilden. Der Austausch der Daten erfolgt über das sichere Netz der KVen bzw. KV Connect in beide Richtungen. So kann z.b. zukünftig aus der Arztpraxis heraus die AGnES-App mit neu zu behandelnden Patienten, neuen Diagnosen oder Medikationen bestückt werden, während die Behandlungsdokumentation beim Patienten direkt mit den Daten in der Praxis synchronisiert werden kann, ohne dass die Schwester hierzu abends noch einmal die Praxis persönlich aufsuchen muss
8 Umfrage zur Kundenzufriedenheit +++ Wir wollen ständig besser werden. Das schreibt sich die gevko für 2014 und darüber hinaus auf die Fahnen. Aus diesem Grund werden wir eine online-kundenbefragung zum Thema Kundenzufriedenheit durchführen. Zunächst stehen die Krankenkassen im Fokus der Befragung, bevor in einem zweiten Schritt die AIS-Industrie befragt werden soll. Dabei werden die Verbesserungspotenziale auf den Gebieten Beratung und Support ebenso abgefragt wie die Einsatzmöglichkeiten der S3C- Schnittstelle jetzt und in der Zukunft. An vielen Stellen im Fragebogen gibt es Freitextmöglichkeiten, um den Kunden auf Fach- und auf Leitungsebene möglichst viel Raum für Anregungen und Kritik zu geben. Die Ergebnisse werden den Teilnehmern der Umfrage zur Verfügung gestellt und sollen die Basis für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess sein, so gevko-geschäftsführer Prof. Dr. Guido Noelle. Der Fragebogen ist ab dem vier Wochen lang unter abrufbar. Alle persönlichen Angaben sind hierbei freiwillig und dienen lediglich für Rückfragen zu konkreten Verbesserungsvorschlägen. Wir freuen uns über Ihre rege Teilnahme! +++ Termine & Veranstaltungen Rückblick conhit 2014 und KBV Versorgermesse Auch in diesem Jahr nutzten zahlreiche Anwender und Interessenten der S3C- Schnittstelle wieder die sehr erfolgreichen Veranstaltungen KBV Versorgermesse und conhit zur Kontaktaufnahme und zum intensiven Erfahrungsaustausch mit den Mitarbeitern der gevko. Insbesondere die IT-seitige Unterstützung des direkt zur KBV Versorgermesse angelaufenen ARMIN-Projektes in Sachsen und Thüringen förderte intensive und ergiebige Gespräche mit den Standbesuchern beider Veranstaltungen. 8
9 Vorschau +++ save the date +++ save the date +++ save the date +++ save the date +++ save the date +++ gesundheit versorgung kommunikation das gevko symposium 2014 Unter dem Motto Praktische IT-Unterstützung in der selektivvertraglichen Versorgung. Quo vadis IT-Standard? startet die gevko am in Berlin mit einer ganztägigen Veranstaltung ihre Workshopreihe. Den Rahmen der Auftaktveranstaltung bilden in diesem Jahr Erfahrungsberichte von und aus der Praxis zu AGnES, ARMIN und Arzneimittelsteuerung. Ebenso auf der Tagesordnung stehen ein Blick über den Tellerrand des Selektivvertrages hinaus auf die Einsatzmöglichkeiten der S3C-Technologie sowie einige praktische IT-seitige Umsetzungsbeispiele, jeweils präsentiert durch die Hersteller der Systeme. +++ save the date +++ save the date +++ save the date +++ save the date +++ save the date +++ Zu guter Letzt Wussten Sie eigentlich schon, dass Mitarbeiter der gevko in den ersten Monaten 2014 bei über 100 Terminen Rede und Antwort zum Thema S3C und ITgestütztes Versorgungsmanagement gestanden haben? mittlerweile alle führenden Praxisverwaltungssysteme die S3C-Schnittstelle unterstützen? in jedem weiteren Quartal durchschnittlich zwei AIS-Systeme zur Zertifizierung bei der gevko angemeldet werden? die theoretische Reichweite der S3C-Schnittstelle bei 80 % der niedergelassenen Ärzte beträgt? 9
10 Impressum gevko Gesundheit Versorgung Kommunikation Redaktion: Isabel Bröhl Redaktionelle Mitarbeit an dieser Ausgabe: Ernesto Aparicio-Rodriguez (Consultant) ǀ Michael Diederen ǀ Michael Külschbach ǀ Dr. Ulf Maywald (AOK Plus) ǀ Guido Noelle ǀ Stefan Schäfer ǀ Kathrin Scheele ǀ Frank Schmalfuß ǀ Gunter Sperzel (AOK- Bundesverband) ǀ Dr. Peter Walther (Elsevier) Bilder & Grafiken: pico fotolia.com ǀ Arzneimittelinitiative Sachsen- Thüringen ǀ weerapat1003 fotolia.com ǀ Oleksiy Mark fotolia.com ǀ Dasha Petrenko fotolia.com ǀ Alexander Rath fotolia.com ǀ fotomek fotolia.com ǀ Les Cunliffe fotolia.com ǀ Africa Studio fotolia.com ǀ gevko GmbH Kortrijker Straße Bonn Tel Fax info@gevko.de Geschäftsführer: Prof. Dr. med. Guido Noelle (V.i.S.d.P) Handelsregister: Bonn HRB Französische Straße Berlin 10
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