Freistaat Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Kultus

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1 Freistaat Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Kultus Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung an der Fachschule Fachbereich Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik Erzieher/Erzieherin Klassenstufen 1 bis 3 August 2009

2 Die Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung sind ab dem 1. August 2009 freigegeben. I m p r e s s u m Die Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung basieren auf den Lehrplänen für die Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik Erzieher/Erzieherin vom August 2008, der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 15. Mai 2009 und der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002). Die Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung wurden unter Leitung des Sächsischen Bildungsinstituts Dresdner Straße 78 c Radebeul erarbeitet. HERAUSGEBER Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz Dresden VERTRIEB

3 Fachschule Erzieher/Erzieherin Klassenstufen 1 bis 3 Inhaltsverzeichnis Seite Kurzcharakteristik 4 Organisatorische Aspekte 6 Inhaltliche Gestaltung 10 Dokumentation und Bewertung 16 3

4 Klassenstufen 1 bis 3 Erzieher/Erzieherin Fachschule Kurzcharakteristik Die Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung sollen sowohl den Lehrkräften der Fachschule als auch den Fachkräften der Einrichtungen (Praxisanleiterin/Praxisanleiter), in denen die Fachschülerinnen und Fachschüler ihre berufspraktische Ausbildung absolvieren, einen Orientierungsrahmen geben. Sie sind die Grundlage für die Erarbeitung individueller Ausbildungspläne in Abstimmung zwischen Fachschülerin/Fachschüler, Praxiseinrichtung und Fachschule. Grundlage der berufspraktischen Ausbildung sind die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule FSO) in ihrer jeweils geltenden Fassung, die Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2003) sowie die im Lehrplan verankerten Ziele und Inhalte der Lernfelder. Das Ziel der Ausbildung an der Fachschule besteht im Erwerb der für die Tätigkeit einer Erzieherin/eines Erziehers erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um den vielfältigen Anforderungen des komplexen sozialpädagogischen Handlungsfeldes gerecht zu werden. Die Verzahnung von Theorie und Praxis und der unterschiedlichen Lernorte ist durchgängiges Prinzip der gesamten Ausbildung. In der berufspraktischen Ausbildung erleben die Fachschülerinnen und Fachschüler die Notwendigkeit, berufliches Handeln immer wieder theoretisch zu begründen und zu reflektieren. Das Ziel der berufspraktischen Ausbildung ist es, den Fachschülerinnen und Fachschülern eine Vielfalt praktischer Erfahrungen und Möglichkeiten zur Kompetenzerweiterung in der Arbeit mit Einzelnen und Gruppen sowie mit unterschiedlichen Altersgruppen und in verschiedenen Tätigkeitsfeldern zu ermöglichen. Die berufspraktische Ausbildung trägt dazu bei, dass folgende sozialpädagogische Kernkompetenzen entwickelt werden: - Beobachtungs- und Analysefähigkeit - Fähigkeit zur pädagogischen Beziehungsgestaltung - Fähigkeit zur Planung, Durchführung und Evaluation pädagogischer Prozesse - Fähigkeit zur kritischen Reflexion der eigenen Person und der zu Grunde liegenden Werthaltungen und Menschenbilder - Fähigkeit zur Kooperation im Team sowie mit Eltern und anderen an der Erziehung Beteiligten - Fähigkeit konzeptionell zu arbeiten - Fähigkeit zur Gestaltung betriebswirtschaftlicher Abläufe in sozialpädagogischen Einrichtungen 4

5 Fachschule Erzieher/Erzieherin Klassenstufen 1 bis 3 Im Rahmen ihrer berufspraktischen Tätigkeit haben die Fachschülerinnen und Fachschüler die Möglichkeit, Einblicke in die sich ändernden Anforderungen an berufliche Handlungsabläufe zu gewinnen. Sie erleben die Wirksamkeit eigenen beruflichen Handelns und die Erweiterung von Kompetenz. Sie reflektieren die eigenen Bildungsprozesse und die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Sichtweise auf den Menschen. Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in Sachsen erreicht über die Integration der Lernorte Schule und Praxis eine neue Qualität. Die berufspraktische Ausbildung gliedert sich in ein Orientierungspraktikum und drei Blockpraktika. Jedes Blockpraktikum wird in nur einem Tätigkeitsfeld absolviert. Dadurch haben die Praktikantinnen und Praktikanten die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum sozialpädagogisches Handel zu planen, durchzuführen und zu reflektieren, Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen aufzubauen und zu gestalten sowie vertiefte Einblicke in komplexe Handlungsabläufe zu gewinnen. Die berufspraktische Ausbildung wird abgeschlossen mit einer praktischen Prüfung. 5

6 Klassenstufen 1 bis 3 Erzieher/Erzieherin Fachschule Organisatorische Aspekte Die berufspraktische Ausbildung umfasst laut Stundentafel 1560 Stunden. Darin enthalten sind fachpraktische Inhalte bis zu einem Umfang von 120 Stunden. Diese können im praxisbegleitenden Unterricht sowohl in der Schule wie auch an anderen Lernorten vermittelt werden. Die Fachschülerinnen und Fachschüler sind für die Teilnahme am praxisbegleitenden Unterricht von ihrer Tätigkeit in der Einrichtung freizustellen. Es wird empfohlen den praxisbegleitenden Unterricht in Tagesveranstaltungen durchzuführen. Schwerpunkte sollten dabei die Reflexion des Erlebten, die gemeinsame Bearbeitung daraus resultierender Fragestellungen sowie die Auseinandersetzung mit Aufgaben der berufspraktischen Ausbildung sein. In der Ausbildung finden folgende vier Praxiseinsätze statt: 1. Ausbildungsjahr: Orientierungspraktikum 1. Ausbildungsjahr: Blockpraktikum im Tätigkeitsfeld Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe oder Kindergarten oder Hort) 2. Ausbildungsjahr: Blockpraktikum in einem Tätigkeitsfeld von Erzieherinnen und Erziehern mit Ausnahme der Kindertageseinrichtungen 3. Ausbildungsjahr: Blockpraktikum in einem Tätigkeitsfeld nach Wahl Die Organisation und Planung der Einsätze liegt in der Verantwortung der Schule. Das Orientierungspraktikum sollte bis zum Ende der ersten vier Monate des 1. Ausbildungsjahres absolviert sein. Die Auswahl der Einrichtungen richtet sich nach den festgelegten Ausbildungszielen und erfolgt in Absprache zwischen Fachschülerin/Fachschüler, Schule und Praxiseinrichtung. Es sind gemäß 51 Abs. (5) FSO Einrichtungen auszuwählen, in denen die Fachschülerinnen und Fachschüler von ausgebildeten Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern begleitet und angeleitet werden. Während der Ausbildung sind Praxiseinsätze in einer Kindertageseinrichtung und mindestens einem weiteren sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld zu absolvieren. Die Wahl des Tätigkeitsfeldes im 3. Blockpraktikum obliegt der Fachschülerin/dem Fachschüler. Die Entscheidung über die Eignung einer Praxiseinrichtung trifft entsprechend 52 FSO die Schule. Die Arbeitszeit für die Fachschülerinnen und Fachschüler entspricht der tariflichen Wochenarbeitszeit, der Einsatz richtet sich nach den Möglichkeiten und Erfordernissen der Einrichtung. Innerhalb dieser Arbeitszeit sollen den Fachschülerinnen und Fachschülern wöchentlich mindestens fünf Stunden zur Vor- und Nachbereitung innerhalb der Einrichtung zur Verfügung stehen. Kann die tarifliche Arbeitszeit nicht vollständig in der Einrichtung abgeleistet werden, so sollten den Fachschülerinnen und Fachschülern Aufgaben übertragen werden, die eine Anwesenheit in der Einrichtung nicht voraussetzen. Dazu gehören insbesondere Vorund Nachbereitungen sowie konzeptionelle Aufgaben. Die berufspraktische Ausbildung kann auch an Wochenenden, an Feiertagen und in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. In besonderen Fällen kann mit Zustimmung des Schulleiters die tarifliche Regelarbeitszeit bis maximal zur Hälfte unterschritten werden. Die Gesamtdauer der berufspraktischen Ausbildung von 1560 Stunden gilt dennoch. Es wird empfohlen, die geleistete Arbeitszeit in der berufspraktischen Ausbildung schriftlich zu dokumentieren. Hierfür bietet sich ein von der Praxisanleiterin/dem Praxisanleiter gegenzuzeichnender Nachweis an. 6

7 Fachschule Erzieher/Erzieherin Klassenstufen 1 bis 3 Für die fachliche Begleitung der Fachschülerinnen und Fachschüler während ihrer Praktika wird seitens der jeweiligen Praxiseinrichtung eine entsprechend 51 Abs. (5) FSO qualifizierte Praxisanleiterin/Praxisanleiter benannt. Im Prozess der berufspraktischen Ausbildung soll sich die Praxisanleiterin/der Praxisanleiter als Berater, Moderator und Identifikationsfigur verstehen und folgende Aufgaben übernehmen: - Hineinversetzen in die Perspektive der Fachschülerin/des Fachschülers - Heranführen an die Abläufe der Einrichtung und Ermöglichen der Partizipation - Motivation der Fachschülerin/des Fachschülers - Unterstützung bei der Erstellung des individuellen Ausbildungsplanes - Ableiten und Übertragen von zunehmend selbstständig zu lösenden Aufgaben entsprechend der Zielstellung des jeweiligen Praktikums - mindestens wöchentliches Durchführen von Anleitungs- und Reflexionsgesprächen - Reflexion, Bewertung und Dokumentation von Leistungen nach zwischen Fachschülerin/Fachschüler, Fachschule und Praxiseinrichtung abgestimmten und transparenten Kriterien Den drei Blockpraktika wird gemäß 51 Abs. (4) FSO jeweils ein individueller Ausbildungsplan zu Grunde gelegt. Dieser sollte am Ende der 1. Praxiswoche in der Schule vorliegen. Der individuelle Ausbildungsplan wird von der Praktikantin/dem Praktikanten in Zusammenarbeit mit der Praxisanleiterin/dem Praxisanleiter erarbeitet und unter Beteiligung der Praxisbetreuerin/des Praxisbetreuers der Fachschule fortgeschrieben. Der Prozesscharakter des individuellen Ausbildungsplans entspricht dem individualisierten Lernprozess der einzelnen Fachschülerin/des einzelnen Fachschülers. Ergänzend zum individuellen Ausbildungsplan sollte von den Fachschülerinnen und Fachschülern ein Nachweis über die geleisteten Praxiszeiten geführt werden. Das Erstellen des individuellen Ausbildungsplanes, insbesondere das Formulieren von Zielen, sollte vor Beginn des 1. Blockpraktikums in der Schule erprobt werden. In die Erarbeitung des individuellen Ausbildungsplanes fließen ein: - das Konzept der Praxiseinrichtung - die Praxisaufgaben der Schule - die Kompetenzen und Wünsche der Praktikantin/des Praktikanten - die Erwartungen und Erfahrungen der Praxisanleiterin/des Praxisanleiters Für die Erstellung des individuellen Ausbildungsplanes wird folgendes Schema empfohlen: 7

8 8 Erfahrungsfelder Beziehungs- und Gruppenarbeit Bildungs- und Erziehungsarbeit Erziehungspartnerschaft Teamarbeit Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation Konzeptionsarbeit, Verwaltung und Organisation Entwicklung beruflicher Identität I. Phase der Orientierung (Teilziele und Aufgaben) II. Phase der Erprobung, Vertiefung (Teilziele und Aufgaben) III. Phase der autonomen Handlungskompetenz (Teilziele und Aufgaben) Ziele der Praktikantin/ des Praktikanten (Ende des Praktikums) Klassenstufen 1 bis 3 Erzieher/Erzieherin Fachschule

9 Klassenstufen 1 bis 3 Erzieher/Erzieherin Fachschule Die Fachschülerin/der Fachschülerin wird entsprechend 51 Abs. (6) FSO während jedes Praktikums von einer Lehrkraft der Fachschule begleitet. Der zeitliche Umfang ist in 51 Abs. (6) FSO geregelt. Während der Blockpraktika sollten die Fachschülerinnen und Fachschüler jeweils zweimal in der Praxiseineinrichtung von der Lehrkraft beraten und begleitet werden. Die Praxisbesuche beinhalten: - die Beobachtung der Tätigkeit der Fachschülerin/des Fachschülers - reflektierende und beratende Gespräche - Unterstützung bei der Fortschreibung des individuellen Ausbildungsplanes - Einsichtnahme in Vor- und Nachbereitungsunterlagen und Dokumentationen Neben den Besuchen in der Praxis sollte die begleitende Lehrkraft der Fachschule den praxisbegleitenden Unterricht durchführen. Dieser durchzieht die gesamte berufspraktische Ausbildung und sollte sich hinsichtlich der Organisation und Inhalte an den jeweiligen Zielen der Blockpraktika orientieren. Für die berufspraktische Ausbildung sollte zwischen der Fachschülerin/dem Fachschüler, der Fachschule und der Praxiseinrichtung sowie ggf. dem Träger der Einrichtung eine schriftliche Praxisvereinbarung abgeschlossen werden. Diese kann Aussagen zu Pflichten der Praxiseinrichtung und der Fachschülerin/des Fachschülers enthalten. 9

10 Klassenstufen 1 bis 3 Erzieher/Erzieherin Fachschule Inhaltliche Gestaltung Orientierungspraktikum Das Orientierungspraktikum sollte in zwei zusammenhängenden Wochen in den ersten vier Monaten des 1. Ausbildungsjahres durchgeführt werden. Es kann in allen sozialpädagogischen Handlungsfeldern stattfinden. Für Fachschülerinnen und Fachschüler, die nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung oder einer anderen Tätigkeit bereits über praktische Erfahrungen in einem sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld verfügen, empfiehlt sich die Wahl einer Einrichtung in einem anderen Tätigkeitsfeld. Das Praktikum dient der Überprüfung persönlicher Berufswahlmotive, es unterstützt einen praxisorientierten Ausbildungseinstieg und ermöglicht das Kennen lernen verschiedener beruflicher Handlungssituationen. Die Fachschülerinnen und Fachschüler gewinnen einen Einblick in die Arbeitsprozesse der ausgewählten sozialpädagogischen Einrichtung. Sie erleben und beobachten das pädagogische Handeln der Fachkräfte. Sie beteiligen sich an der Gestaltung des Tagesablaufes in der Einrichtung und unterstützen dabei die Fachkräfte in ihrem Handeln. Die Fachschülerinnen und Fachschüler beschreiben die erlebten Situationen. Sie erkennen die Notwendigkeit der Beziehungsgestaltung für die sozialpädagogische Arbeit und reflektieren die erlebten und beobachteten Beziehungen in der Einrichtung. Die Fachschülerinnen und Fachschüler formulieren Fragestellungen, denen sie in der weiteren Ausbildung nachgehen wollen. Sie erweitern ihr Wissen über den Beruf und erlangen Bestätigung in ihrer Berufswahl. Daraus ergeben sich für das Orientierungspraktikum folgende Rahmenaufgaben: - Studium der Konzeption bzw. vergleichbarer Unterlagen zum bewussten Erleben der sozialpädagogischen Aufgabenstellung der jeweiligen Einrichtung, ihrer rechtlichen Grundlagen, ihrer Trägerschaft und Finanzierung - Beschreiben der Funktionsräume der Einrichtung und Erkennen der Bedeutung des gestalteten Raumes für die Kinder und Jugendlichen - Beobachten und Beschreiben von Gruppensituationen - Erkennen und Zusammenstellen der Erwartungen an Einstellungen und Verhalten von Erzieherinnen und Erziehern seitens der Kinder/Jugendlichen, der Eltern und des Trägers sowie der Gesellschaft einschließlich möglicher Widersprüche - Auseinandersetzung mit dem Tagesablauf der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung sowie mit den bestehenden Regeln und Normen - Mithilfe bei der Gestaltung ausgewählter inhaltlicher und organisatorischer Aufgaben (z. B. Begrüßungsrituale, Spiel, Ausgestaltung von Räumen, Mahlzeiten, Aufenthalt im Freien) - Üben von Interaktion und Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen sowie angeleitete Reflexion der eigenen sprachlichen Vorbildwirkung 10

11 Fachschule Erzieher/Erzieherin Klassenstufen 1 bis 3 Blockpraktikum in einer Kindertageseinrichtung Dieses Blockpraktikum wird im ersten Jahr der Ausbildung durchgeführt und umfasst 11 Wochen. Zur Auswahl stehen entsprechend SäKitaG alle Kinderkrippen, Kindergärten, Horte sowie Integrationskindertageseinrichtungen. Das 1. Blockpraktikum dient der Auseinandersetzung mit den Handlungsabläufen und Aufgaben einer Erzieherin/eines Erziehers in einer Kindertageseinrichtung. Es unterstützt durch die Verzahnung der Lernorte die Arbeit mit beruflichen Handlungssituationen, insbesondere in den Lernfeldern Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln, Die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen analysieren, strukturieren und mitgestalten, Bildungs- und Entwicklungsprozesse anregen und unterstützen, Kulturell-kreative Kompetenzen weiterentwickeln und gezielt mit Medien arbeiten sowie Eltern und Familien an der sozialpädagogischen Arbeit beteiligen. Zentraler Gegenstand des Blockpraktikums sind die Beobachtungsfähigkeit, die Unterstützung von Selbstbildungsprozessen bei Kindern unter Beachtung des Sächsischen Bildungsplanes sowie die pädagogische Arbeit mit Gruppen und die Gestaltung von Erziehungspartnerschaften. Die Fachschülerinnen und Fachschüler erkennen ihre Verantwortung in der Gestaltung von Beziehungen und verstehen Kinder in ihrer Lebenswelt, erkennen deren Interessen, Bedürfnisse und Wünsche und berücksichtigen diese in der Beziehungsgestaltung. Sie beobachten gezielt die verschiedenen Interaktions- und Kommunikationsprozesse in der Einrichtung und leiten daraus Erkenntnisse über die individuellen Bildungsprozesse der Kinder ab. Sie beschreiben und dokumentieren ihre Beobachtungen und Schlussfolgerungen. Durch bewusstes Gestalten von Räumen und Tagesabläufen schaffen sie eine bildungsförderliche Umgebung, stellen dabei vielfältige Materialien und Bildungsanreize zur Verfügung und unterbreiten Bildungsangebote. Sie erproben und nutzen die verschiedenen Ausdrucksformen und Medien und erschließen die vielfältigen Potenzen kulturell-kreativer Tätigkeiten für die Entwicklung von Kindern. Sie beobachten und erproben Formen der Zusammenarbeit mit Eltern, entwickeln eigene Ideen zur partnerschaftlichen Gestaltung von Bildungs- und Erziehungsprozessen, erproben und reflektieren diese. Daraus ergeben sich für das Blockpraktikum Kindertageseinrichtung folgende Rahmenaufgaben: - Erstellung des individuellen Ausbildungsplans, Formulieren von Zielen für das eigene professionelle Handeln - Auseinandersetzung mit den Aussagen der Konzeption der Einrichtung zum Bild vom Kind, zur Gestaltung von Bildungsprozessen und zur Rolle der Erzieherin - Analyse und Beschreibung der zeitlichen, räumlichen, materiellen und personellen Strukturelemente (z. B. Tagesablauf, Raumaufteilung, Kostensätze, Qualifizierungen) - Erfassen von Bildungsthemen der Kinder, Gestaltung einer anregenden Umgebung und Bereitstellen von Materialien und Bildungsangeboten (Aufnehmen eines Themas, Analyse der Situation, Entwickeln und Umsetzen vielfältiger Ideen zur Unterstützung der Kinder in ihrer Entwicklung, Reflexion und Dokumentation des Prozesses und des eigenen Handelns) 11

12 Klassenstufen 1 bis 3 Erzieher/Erzieherin Fachschule - Üben und Erproben verschiedener Ausdrucksformen und Anwenden von Medien (z. B. Musizieren mit Kindern, Spiele, Arbeit mit Geschichten, Reimen, experimentelle Papiergestaltung) - Gestalten von Bewegungsräumen und Ermöglichen von Bewegungserfahrungen - Einblick nehmen in die Dokumentation von Entwicklungsprozessen - bei der Dokumentation von Entwicklungsprozessen unterstützen - Gestaltung von Erziehungspartnerschaft mit Eltern einschließlich Teilnahme an Entwicklungsgesprächen - Teilnahme an Teamberatungen, Teamsitzungen - Beteiligung an Gesprächen und Diskussionen im Team: Vorbereitung auf Teamberatungen, Einbringen von eigenen Vorschlägen - schriftliche Dokumentation der Reflexionsgespräche mit der Praxisanleiterin/dem Praxisanleiter und Ableiten von Zielen für die eigene Entwicklung, Fortschreiben des individuellen Ausbildungsplans - Erkunden und Beschreiben der rechtlichen Rahmenbedingungen der Abläufe in der Einrichtung, insbesondere Aufsichtspflicht, Hygienevorschriften incl. Infektionsschutzgesetz sowie Unfallverhütung Blockpraktikum in Einrichtungen der Tätigkeitsfelder von Erzieherinnen und Erziehern mit Ausnahme der Kindertageseinrichtungen Dieses Blockpraktikum wird im zweiten Jahr der Ausbildung durchgeführt und umfasst 12 Wochen. Zur Auswahl stehen u. a. Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, Einrichtungen und Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Wohnheime und Internate sowie Kureinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Das 2. Blockpraktikum dient der Auseinandersetzung mit den Handlungsabläufen und Aufgaben einer Erzieherin/eines Erziehers in Einrichtungen der Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder und Jugendliche neben Kindertageseinrichtungen, Schule und Ausbildung. Es unterstützt durch die Verzahnung der Lernorte die Arbeit mit beruflichen Handlungssituationen, insbesondere in den Lernfeldern Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln, Die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen analysieren, strukturieren und mitgestalten, Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung besonderer Lebenssituationen unterstützen, Kulturell-kreative Kompetenzen weiterentwickeln und gezielt mit Medien arbeiten, Eltern und Familien an der sozialpädagogischen Arbeit beteiligen sowie Im Team zusammenarbeiten, die Kooperation im Berufsfeld gestalten und an der Unternehmensführung mitwirken. Zentrale Gegenstände des Blockpraktikums sind die individuelle Unterstützung von Entwicklungsprozessen bei Kindern und Jugendlichen, die Zusammenarbeit im Team und mit anderen Diensten sowie die institutionellen und rechtlichen Bedingungen sozialpädagogischen Handelns. 12

13 Fachschule Erzieher/Erzieherin Klassenstufen 1 bis 3 Die Fachschülerinnen und Fachschüler nehmen die subjektive Wirklichkeit jedes Kindes und Jugendlichen wahr, erkennen seine Kräfte und Möglichkeiten und fordern diese heraus. Sie deuten Entwicklungsprozesse und gestalten die Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung der Biografien und unter ganzheitlicher Sichtweise. Sie dokumentieren die individuellen Entwicklungsprozesse. Innerhalb der jeweiligen Teams kennen sie ihre Rolle als Erzieherin/Erzieher und leiten daraus Aufgaben ab. Ihre Beobachtungen und Deutungen bringen sie in Teamentscheidungen ein. Sie arbeiten kooperativ mit anderen Diensten zusammen. Die Fachschülerinnen und Fachschüler ordnen ihr Handeln in die Rahmenbedingungen des Tätigkeitsfeldes und der Institution ein und können es professionell begründen. Sie erweitern ihre Kompetenzen in der Gestaltung von Erziehungspartnerschaften mit Eltern und anderen Sorgeberechtigten. Daraus ergeben sich für das Blockpraktikum in Einrichtungen der Tätigkeitsfelder von Erzieherinnen und Erziehern mit Ausnahme der Kindertageseinrichtungen folgende Rahmenaufgaben: - Erstellung des individuellen Ausbildungsplans - Analyse der institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für das pädagogische Handeln in der Einrichtung - Analyse der individuellen Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen, deren Bewältigungshandeln und Auseinandersetzen mit professionellen Unterstützungsangeboten - lang- und kurzfristiges Planen der Unterstützung für Entwicklungsprozesse unter Berücksichtigung der Biografie von Kindern und Jugendlichen sowie der aktuellen Lebenslage, Beteiligung an Hilfeplanprozessen - gruppen- und einzelfallbezogene Dokumentation pädagogischer Prozesse - Erweitern des Repertoires an Ausdrucksmöglichkeiten für die Arbeit mit älteren Kindern und Jugendlichen - Erproben des Einsatzes von unterschiedlichen Medien in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Integration von Anregungen zu gesundheitsbewusster Lebensweise in den Alltag der Einrichtung - Beteiligung an Gesprächen und Diskussionen im Team: Einbringen eigener Analysen und Deutungen, Ableiten von Arbeitsaufgaben - Teilnahme an Supervisionen und kollegialen Fallberatungen - Erproben der dialogischen Arbeit mit Eltern und anderen Sorgeberechtigten - Auseinandersetzung mit den Vernetzungen der Einrichtung mit anderen Diensten und dem Gemeinwesen sowie deren Formen der Öffentlichkeitsarbeit - schriftliche Dokumentation der Reflexionsgespräche mit der Praxisanleiterin/dem Praxisanleiter und Ableiten von Zielen für die eigene Entwicklung 13

14 Klassenstufen 1 bis 3 Erzieher/Erzieherin Fachschule Blockpraktikum in einem Tätigkeitsfeld nach Wahl Das Wahlpflichtpraktikum umfasst 14 Wochen und wird im dritten Jahr der Ausbildung absolviert. Gegen Ende dieses Blockpraktikums, frühestens aber nachdem 80 % der berufspraktischen Ausbildung absolviert wurden, wird eine praktische Prüfung durchgeführt, die Bestandteil der Abschlussprüfung ist und sich aus einer berufspraktischen Aufgabe einschließlich deren schriftlichen Vorbereitung und einem Fachgespräch zusammensetzt. Zur Auswahl stehen alle für die Erzieherin/den Erzieher relevanten sozialpädagogischen Tätigkeitsfelder, in denen der Prüfungsteilnehmer während der berufspraktischen Ausbildung eingesetzt war. Die Wahl der Einrichtungen sollte den Fachschülerinnen und Fachschülern freigestellt werden. Die Schule stimmt zu, wenn die Einrichtung den in der FSO definierten Anforderungen entspricht. Das Blockpraktikum dient der vertiefenden Auseinandersetzung mit den Handlungsabläufen und Aufgaben einer Erzieherin/eines Erziehers in den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern. Es baut auf der Verzahnung der Lernorte auf und bildet einen Rahmen für die eigene Reflexion erworbener Kompetenzen. Das Praktikum dient in besonderem Maße der Erweiterung personaler Kompetenzen, der Festigung des eigenen Handelns in der Berufsrolle und damit dem Ankommen im Beruf. Die Fachschülerinnen und Fachschüler richten ihr Handeln konsequent an subjektiven Bedürfnissen und Ressourcen von Kindern und Jugendlichen aus. Aufbauend auf systematischen Beobachtungen gestalten sie den Alltag in der jeweiligen Einrichtung zielgerichtet mit entwicklungsfördernden Angeboten (u. a. in Form von Projekten) und Herausforderungen. Sie beherrschen ein eigenes Instrumentarium zur Dokumentation und entwickeln dieses in Kooperation mit dem Team weiter. Die Fachschülerinnen und Fachschüler gestalten die Kommunikation mit unterschiedlichen Partnern sicher. Sie erarbeiten aufbauend auf der konzeptionellen Arbeit ihrer Einrichtung Vorstellungen für Kooperation, suchen Partner und erweitern die Zusammenarbeit mit anderen Diensten. Sie beteiligen sich an der Integration ihrer Einrichtung in das Gemeinwesen und nutzen dessen Ressourcen für die Gestaltung der pädagogischen Prozesse. Die Fachschülerinnen und Fachschüler verstehen sich als Vertreter ihrer Einrichtung in der Öffentlichkeit. Sie nutzen verschiedene Gelegenheiten, um die Arbeit zu präsentieren und nach außen transparent zu machen. Sie richten ihr Handeln an den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen aus und bemühen sich um eine Integration der Interessen von Kindern und Jugendlichen, Eltern und Träger. Die Fachschülerinnen und Fachschüler wählen geeignete Formen von Elternarbeit und entwickeln darauf aufbauend Handlungskonzepte für die Gestaltung von Erziehungspartnerschaften in ihrer Einrichtung. Sie verstehen sich als Initiatoren einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten. 14

15 Fachschule Erzieher/Erzieherin Klassenstufen 1 bis 3 Daraus ergeben sich für das Wahlpflichtpraktikum folgende Rahmenaufgaben: - Erstellung des individuellen Ausbildungsplans - aufbauend auf der Analyse der Konzeption Entwicklung eines Leitfadens für Beobachtung und eines Instrumentariums für Dokumentation - Analyse der Gruppe und Deutung von Gruppenprozessen - Planung und Gestaltung der pädagogischen Arbeit mit Kinder und Jugendlichen im Alltag, Ableiten und Begründen, Durchführen und reflektieren geeigneter Angebote - Erarbeiten und Durchführen eines eigenen Projektes ausgehend von den Themen und Bedürfnissen der Kinder sowie den Rahmenbedingungen der Einrichtung - regelmäßiges, routiniertes Gestalten von Kommunikation mit anderen Diensten sowie mit Eltern - Entwickeln von Ideen für Kooperation mit dem Gemeinwesen - Kostenplanung für eine konkrete Gruppen- oder Einrichtungsaktivität; Überlegungen zur Beschaffung finanzieller Ressourcen - Auseinandersetzung mit den praktizierten Formen der Elternarbeit in der Einrichtung, Beteiligung an deren Gestaltung und Entwickeln neuer Ideen - Beherrschen der komplexen Anforderungen an eine Erzieherin im Alltag - Erkunden und Reflektieren der Möglichkeiten zur individuellen Gesundheitsvorsorge und Psychohygiene 15

16 Klassenstufen 1 bis 3 Erzieher/Erzieherin Fachschule Dokumentation und Bewertung Im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung fertigt jede Fachschülerin/jeder Fachschüler eine schriftliche Situationsanalyse und eine schriftliche Reflexion an. Diese schriftlichen Arbeiten werden jeweils benotet. Es ist möglich diese schriftlichen Arbeiten aufbauend aufeinander innerhalb eines Blockpraktikums anzufertigen. Werden im Laufe der Praktika mehrere schriftliche Situationsanalysen und schriftliche Reflexionen angefertigt, so ist vor Beginn der berufspraktischen Ausbildung festzulegen, welche benotet wird. Daneben erhält jede Fachschülerin/jeder Fachschüler für jedes Tätigkeitsfeld eine Jahresnote gemäß 10 Abs. (3) Satz 1 FSO. Die Benotung der Praxiseinsätze erfolgt durch die begleitende Lehrkraft unter Berücksichtigung der Einschätzung der Praxiseinrichtung. Die praktische Prüfung sowie die Notenbildung in der berufspraktischen Ausbildung regelt die Schulordnung Fachschule. Es wird empfohlen, dass jede Fachschülerin/jeder Fachschüler im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung ein Portfolio (ersatzweise eine Praxismappe/einen Praxishefter) führt. Schriftliche Situationsanalyse Die schriftliche Situationsanalyse sollte höchstens zehn Seiten umfassen. Gegenstand der schriftlichen Situationsanalyse ist die Beschreibung der Einrichtung und die Darstellung der Gruppensituation sowie der eigenen Arbeitssituation einschließlich der übertragenen Aufgaben. Daraus leiten sich drei inhaltliche Schwerpunkte für die schriftliche Situationsanalyse ab, die folgendermaßen gegliedert sein können: (1) Beschreibung der Einrichtung und Darlegung der pädagogischen Konzeption der Einrichtung - wesentliche Punkte der Konzeption sollen mit eigenen Worten dargestellt werden (Sicht auf Lernprozesse, Bild vom Kind, Rolle des Erziehers) - Darlegung der räumlichen, zeitlichen, personellen und materiellen Strukturierungselemente des Alltages in der Einrichtung - Darstellung des soziokulturellen Umfeldes, Gemeinwesen - Benennen des Trägers der Einrichtung - Einordnung der Qualifikation der Mitarbeiter - Darstellung der Kooperation im Team - Darstellung der Gestaltung von Erziehungspartnerschaften sowie der Möglichkeiten und Grenzen der Partizipation von Eltern (2) Gruppenanalyse - Analyse der Gruppensituation inklusive des Entwicklungsstandes ausgewählter Kinder bzw. Jugendlicher - Benennen aktueller Bildungsthemen der Kinder bzw. Jugendlichen 16

17 Fachschule Erzieher/Erzieherin Klassenstufen 1 bis 3 (3) Darstellung der eigenen pädagogischen Arbeit - Benennen der individuellen Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit im Tätigkeitsfeld - Schilderung der eigenen Ziele für die Arbeit - Ableiten einer methodischen Vorgehensweise für die eigene pädagogische Arbeit Schriftliche Reflexion Die schriftliche Reflexion sollte höchstens acht Seiten umfassen. Gegenstand der schriftlichen Reflexion ist die Auseinandersetzung mit den im Praktikum ausgeführten beruflichen Handlungen. Der Schwerpunkt soll dabei auf der Reflexion der Gestaltung von Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen und Kolleginnen und Kollegen, der Reflexion des eigenen pädagogischen Handelns im Prozess der Unterstützung von Bildungsprozessen sowie der eigenen Deutung des Handelns von Kindern und Jugendlichen liegen. In der schriftlichen Reflexion bewerten die Fachschülerinnen und Fachschüler ihre eigenen Einstellungen, ihr eigenes Erleben, ihre Erfahrungen und ihr eigenes Handeln. Sie beziehen Stellung und leiten Konsequenzen für ihre weitere Entwicklung sowie Ziele für ihren eigenen weiteren Bildungsprozess ab. Daraus leiten sich folgende Schwerpunkte für die schriftliche Reflexion ab: (1) Darstellung der Veränderungen in der Einrichtung (wenn aufbauend auf schriftliche Situationsanalyse) (2) Darstellung der aktuellen Gruppensituation - Darstellung von Veränderungen in der Gruppe - Darstellung der Entwicklung ausgewählter Kinder bzw. Jugendlicher - Analyse der Ursachen (3) Schwerpunkte der Reflexion - Reflexion des eigenen Bildungsprozesses (Biografie) - Reflexion der individuellen Ziele - Reflexion der eigenen Wirksamkeit im Gruppengeschehen - Reflexion der eigenen methodischen Vorgehensweise, insbesondere bei der Unterstützung des Bildungsprozesses ausgewählter Kinder bzw. Jugendlicher - Reflexion der Gestaltung von Erziehungspartnerschaften - Reflexion der eigenen Mitarbeit im Team - Reflexion des eigenen Einflusses auf räumliche und organisatorische Gegebenheiten - Reflexion von Konfliktssituationen 17

18 Klassen stufen 1 bis 3 Erzieher/Erzieherin Fachschule Die Erstellung der Facharbeit im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung entfällt. Diese wurde im Lernfeld 10 Facharbeit erstellen in der Ausbildung verankert. Jedoch sollte die berufspraktische Ausbildung auch der Themenfindung für die Facharbeit dienen, da die enge Verzahnung der beiden Lernorte Theorie und Praxis durchgängiges Prinzip der handlungsorientierten Arbeit in der Ausbildung ist. Die Facharbeit ist in der letzten Klassenstufe anzufertigen ( 11 Abs. (1) FSO). Bewertung der Praktika Für jedes Praktikum der Fachschülerinnen und Fachschüler erfolgt eine schriftliche Beurteilung durch die Praxisanleiterin/den Praxisanleiter (vgl. FSO 53 Abs. (2)). Die begleitende Lehrkraft der Schule erteilt auf der Grundlage dieser Beurteilung eine Note für jedes Praktikum. Die Beurteilung und Bewertung sollte entlang einvernehmlich festgelegter Kriterien erfolgen. Die Kriterien zur Bewertung leiten sich aus den Zielen für die berufspraktische Ausbildung ab. Es wird empfohlen, dass die Schule in Abstimmung mit der Praxiseinrichtung ein Bewertungsraster erarbeitet. Entsprechend des individuellen Ausbildungsplanes der Fachschülerin/des Fachschülers ist eine individualisierte, an den individuellen Zielen ausgerichtete Bewertung zwingend erforderlich. Insbesondere ist bei der Bewertung zu beachten, zu welchem Zeitpunkt im Praktikum, mithin in welcher Phase diese erfolgt. Nachstehendes Raster kann hierfür zur Orientierung herangezogen werden: 18

19 19 Erfahrungsfelder Kriterien Indikatoren (Ausprägung) anhand der der Ziele des 1. Blockpraktikums Beziehungs- und Gruppenarbeit Bildungs- und Erziehungsarbeit Erziehungspartnerschaft - Wahrnehmen von Bedürfnissen und aktuellen Befindlichkeiten - Erkennen von Ursachen für Verhalten - Erfassen von Gruppenstrukturen, Bildungsthemen und Entwicklungsmöglichkeiten - Kontaktfähigkeit - Flexibilität und Konsequenz - pädagogische Grundhaltungen - Themen der Kinder/Jugendlichen erkennen und weiterführen - Themen zumuten - gezielte Bildungsangebote unterbreiten - Ziele formulieren - situationsorientiert Handeln - Methodenwahl - Reflexion des pädagogischen Prozesses - Anwenden von Beobachtungsund Dokumentationsinstrumenten - Bildungsprozesse dokumentieren - partnerschaftliche und dialogische Kommunikation mit Eltern - Ideen zur methodischen Gestaltung - sichere Gesprächsführung in verschiedenen Situationen - Planung, Durchführung und Reflexion von Entwicklungsgesprächen z. B. - beherrscht Regeln des Gruppenalltags - beherrscht situationsangemessene und adressatenorientierte Kommunikation mit Kindern z. B. - erprobt und reflektiert Beobachtung anhand eines in der Einrichtung anwendbaren Beobachtungsinstrumentes - leitet aus eigenen Beobachtungen Themen der Kinder ab - erprobt eigenständige Planung und Durchführung ausgewählter Bildungsangebote (mit einem Teil der Gruppe) Indikatoren (Ausprägung) anhand der Ziele des 2. Blockpraktikums Indikatoren (Ausprägung) anhand der Ziele des Wahlblockpraktikums z. B. - beherrscht den Einsatz verschiedener Beobachtungsinstrumente und zieht Schlussfolgerungen über deren Nutzen im konkreten pädagogischen Kontext Fachschule Erzieher/Erzieherin Klassenstufen 1 bis 3

20 20 Erfahrungsfelder Kriterien Indikatoren (Ausprägung) anhand der der Ziele des 1. Blockpraktikums Teamarbeit Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation Konzeptionsarbeit, Verwaltung und Organisation Entwicklung beruflicher Identität - Aufgeschlossenheit und Initiative - Umgang mit Konflikten - Vertreten eigener Positionen - Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen im Gemeinwesen - Kennen der Aufgaben und Ziele von Kooperationspartnern - Gestaltung öffentlichkeitswirksamer Aktionen und Veranstaltungen - Umgang mit vorhandenen Mitteln - Vorstellungen zur Beschaffung materieller Ressourcen - Lernbereitschaft - Belastbarkeit - Kritikfähigkeit - Kooperationsbereitschaft - Verantwortungsbewusstsein - Reflexion des eigenen Erziehungsverständnisses und der zu Grunde liegenden Werthaltungen und Menschenbilder - kritische Reflexion der eigenen Biographie Indikatoren (Ausprägung) anhand der Ziele des 2. Blockpraktikums Indikatoren (Ausprägung) anhand der Ziele des Wahlblockpraktikums Durch die Fachschule sollte eine Präzisierung zu den oben genannten Zielen und Kriterien in Form von Indikatoren erfolgen Klassenstufen 1 bis 3 Erzieher/Erzieherin Fachschule

21 Fachschule Erzieher/Erzieherin Klassenstufen 1 bis 3 Praktische Prüfung Die praktische Prüfung umfasst eine berufspraktische Aufgabe einschließlich der schriftlichen Vorbereitung sowie ein Fachgespräch ( 56 und 76 FSO). Für die Durchführung wird folgendes Vorgehen empfohlen: In einem von der Fachschule festzulegenden Zeitraum, in der Regel drei Werktage vor dem Stattfinden der praktischen Prüfung, sollte die Fachschülerin/der Fachschüler eine schriftliche Planung für die Gestaltung eines Tagesablaufes mit daraus abgeleiteten Aktivitäten einreichen. Es wird empfohlen, dass die Aktivitäten in einen von der Fachschülerin/dem Fachschüler längerfristig, eigenständig initiierten Projekt integriert sind. Dieses muss an den Themen der Kinder bzw. Jugendlichen anknüpfen und an den Rahmenbedingungen der Praxiseinrichtung ausgerichtet sein. Folgender Prüfungsablauf wird empfohlen: (1) Am Tag der praktischen Prüfung sollten der Fachschülerin/dem Fachschüler 15 Minuten der Gesamtzeit zur Aktualisierung seiner Planung sowie zur Kurzvorstellung des Projekts zur Verfügung stehen. Am Prüfungstag müssen folgende Unterlagen vorliegen: Planungsunterlagen, ggf. Projektplanung. (2) Die Gestaltung des Tagesabschnitts entsprechend der Planung schließt sich im zeitlichen Rahmen mindestens 90 Minuten an. Im Kern werden von der Prüfungskommission berufliche Handlungen, eingebettet in die Alltagsmodalitäten der Gruppe bzw. der Einrichtung, beobachtet. Wird die Aktivität im Rahmen eines Projektes durchgeführt, so muss der Projektkontext erkennbar sein. (3) Es wird empfohlen, der Fachschülerin/dem Fachschüler im Anschluss an das praktische Handeln 10 bis 15 Minuten zur eigenen Reflexion zur Verfügung zu stellen. Die Fachschülerin/der Fachschüler sollte schriftlich unter Einbeziehung der eigenen Planung das berufliche Handeln reflektieren. Das Reflexionsgespräch zu den ausgeführten beruflichen Handlungen schließt sich an und beendet den ersten Teil der praktischen Prüfung. (4) Das darauf folgende Fachgespräch umfasst in der Regel 30 Minuten. Schwerpunkt des Fachgesprächs sind didaktisch-methodische Inhalte aus den Lernfeldern der Stundentafel. Gegenstand sind alle tätigkeitsfeld- bzw. handlungssituationsbezogenen Inhalte der Lernfelder des sächsischen Lehrplans. Besonders im Fokus sind die dem Wahlblockpraktikum zu Grunde gelegten Ausbildungsschwerpunkte und der individuelle Ausbildungsplan. Die Bewertung der praktischen Prüfung erfolgt wie in der FSO 56 festgelegt. 21

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