Kurzbeschreibung gemäß 4 Abs.3 der 9.BImschV
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- Frank Schmitt
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1 Kurzbeschreibung gemäß 4 Abs.3 der 9.BImschV Errichtung von zwei Windenergieanlagen im Windpark Heek 2 Die PLAN 8 GmbH projektiert am Standort der Gemeinde Heek, im Kreis Borken, in Nordrhein- Westfalen, zwei Windenergieanlagen und stellt einen Antrag auf Errichtung und Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes i. V. m. 10 BImSchG Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde des Kreises Borken. Die geplanten WEA des Typs Vestas V117 liegen gemäß Standortkonzept für Windenergieanlagen und Flächennutzungsplan-Entwurf der Gemeinde Heek innerhalb der geplanten Konzentrationszone 5 Donseler Feld (siehe Abb. 1). Abb. 1: Ausschnitt aus dem FNP-Entwurf Der geplante Windpark mit zwei WEA befindet sich etwa 5,3 km südlich von Espe und 3,4 km westlichlich von Heek, sowie 1,5 km nödlich von Ahle und 2,7 km östlich von Graes. Seite 1 von 5
2 Abb. 2: Lage WEA Vestas V117 In der Konzentrationszone 5 wurden keine weiteren Windenergieanlagen genehmigt. Es befinden sich jedoch in einem Umkreis von 2 bis 3 km mehrere Windenergieanlagen unterschiedlichen Typs, welche in den Fachgutachten als Vorbelastung Berücksichtigung finden. In der im FNP-Entwurf der Gemeinde Heek dargestellten Konzentrationszone 5 sollen nun zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V117 mit einer Nennleistung von je 3,45 MW und einer Gesamthöhe von 175,0 m errichtet werden. Technische Daten Standort: WP Heek 2 Anzahl: Typ: Nennleistung: Nabenhöhe: Rotordurchmesser: Gesamthöhe: 2 WEA Vestas V kw 116,5 m 117,0 m 175,0 m Abb. 3: Vestas V117 Vestas Seite 2 von 5
3 Die zu errichtenden Windenergieanlagen sind der Bauart nach dreiblättrige Luvläufer mit einem Rotordurchmesser von 117,0 m und einer Nabenhöhe von 116,5 m. Die Anlagen erhalten ein Stahlbetonfundament auf dem ein Stahlrohrturm errichtet wird. Dieser trägt das Maschinenhaus (Gondel) mit dem Triebstrang, an welchem der Rotor angeflanscht ist. Über ein Getriebe und einen Generator wird die Energie des Rotors hier in elektrische Energie umgewandelt. Über einen im Maschinenhaus integrierten Transformator (Drei-Phasen Trockengießharz- Transformator) wird die elektrische Energie in das Mittelspannungsnetz des örtlichen Energieversorgers (hier Westnetz GmbH) eingespeist. Mit der neu installierten Nennleistung von insgesamt kw und einer prognostizierten Jahresproduktion von über MWh entspricht dies dem jährlichen Verbrauch von ungefähr durchschnittlichen 4-Personen-Haushalten. Durch diese umweltfreundliche Erzeugung von Elektroenergie könnten jährlich rund t CO2-Emissionen gegenüber konventioneller Stromerzeugung vermieden werden. Zur Errichtung dieses Windparks ist die Genehmigung nach dem geltenden Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einzuholen. Gegenstand des vorliegenden Genehmigungsantrages beim Landkreis Borken ist der Antrag auf Errichtung und Betrieb von zwei genehmigungsbedürftigen Anlagen. Emissionen Die von einer Windenergieanlage ausgehenden Beeinflussungen der Anwohner beschränken sich im Wesentlichen auf die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Schallemissionen und den periodischen Schattenwurf der Rotorblätter. So emittieren Windenergieanlagen, insbesondere die Spitzen der drehenden Rotoren, bei Betrieb Geräusche, die zu einer Belastung an den umliegenden Wohnhäusern führen. In der einschlägigen Norm TA Lärm werden die zulässigen Schallpegel der hinzukommenden Windenergieanlagen geregelt und festgelegt. Dass die an der umliegenden Wohnbebauung zulässigen Richtwerte eingehalten werden, ist in einer separaten Schallausbreitungsprognose, die Bestandteil dieses Genehmigungsantrages ist, nachzuweisen. Ebenso erzeugen die drehenden Rotorblätter bei Sonnenschein einen bewegten Schatten, der bei niedrigem Sonnenstand bis an die umliegende Wohnbebauung reichen kann. Durch eine vollautomatische Steuerung wird sichergestellt, dass dieser Schattenwurf die zulässigen Zeiten von 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr nicht übersteigt. Sollten die genannten Zeitkontingente an einem umliegenden Wohnhaus erschöpft sein, wird die den Schattenwurf verursachende Windenergieanlage vollautomatisch abgeschaltet. Seite 3 von 5
4 Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird - notfalls durch konkrete Nebenbestimmungen zur Genehmigung - sichergestellt, dass bestehende Vorschriften zum Lärmschutz und zur Belästigung durch Schattenwurf eingehalten werden. Kennzeichnung Ab einer Gesamthöhe über 100 m ist eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis erforderlich. Im vorliegenden Antrag beträgt die Gesamthöhe 175 m, aus der sich folgende Kennzeichnungspflichten ergeben: 1) Tageskennzeichung 1.1) rot markierte Rotorblattspitzen in Verbindung mit weiß blitzendem Feuer auf der Gondel mit einer Lichtstärke von cd (Blinkfrequenz: Mal/Minute) alternativ und für die beantragten WEA vorgesehen 1.2) drei Farbstreifen von je 6 m Länge (Rot Grau Rot) auf jeder Rotorblattspitze sowie ein roter Streifen in 2m Breite, beidseitig an der Gondel 2) Nachtkennzeichnung Feuer W, rot mit einer Betriebsstärke von 100 cd und vorgegebenen Blinkfolge (1s an 0,5s aus 1s an 1,5s aus); neben anderen Kennzeichnungsmöglichkeiten hat sich dies für WEA durchgesetzt Um die Lichtemissionen so gering wie möglich zu halten, wird zusätzlich ein Sichtweitenmessgerät im Windpark installiert, mit dessen Hilfe die Leuchtstärke bei guter Sicht auf bis zu 10% reduziert werden kann. Schutzmaßnahmen Nachdem es nach Blitzschlägen vereinzelt zu Bränden an Windenergieanlagen gekommen ist, wurden die Blitzschutzvorrichtungen an den Anlagen, insbesondere die Blitzrezeptoren in den Flügelspitzen in den vergangenen Jahren wesentlich verbessert. Durch das Blitzschutzkonzept des Anlagenherstellers wird sichergestellt, dass Blitze mittlerweile eine zu vernachlässigende Gefahr für die Windenergieanlagen und ihre Umgebung darstellen. Auftreffende Blitze werden durch groß dimensionierte Ableitungen in den Erdboden unter das Fundament abgeleitet. Zum Betrieb der Anlagen notwendige Schmiermittel wie Öle und Fette in verschiedenen Getrieben, im Transformator und in diversen Lagern werden durch konstruktive Maßnahmen oder spezielle Auffangbehälter gegen ein Austreten in die Umwelt gesichert. So bildet beispielsweise der Maschinenträger eine vollständig abgedichtete Ölwanne mit entsprechend dimensioniertem Auffangvermögen. Der Auffangbehälter wird in regelmäßigen Abständen bei den Wartungen kontrolliert, ggf. geleert und der Inhalt der fachgerechten Entsorgung zugeführt. Seite 4 von 5
5 Nicht zu vermeidende Abfälle wie Putzlappen, Filtermaterialien, Fettreste, Altöle oder Metallreste fallen insbesondere bei der Errichtung der Windenergieanlagen und bei Servicearbeiten im Rahmen von Wartungen und Reparaturen an. Sie werden durch die Herstellerfirma oder das Wartungsunternehmen abtransportiert und der fachgerechten Entsorgung zugeführt. Alle kritischen Betriebsfunktionen der Windenergieanlagen werden redundant kontrolliert. Darüber hinaus erfolgt ein Notstopp über eine separat verdrahtete Sicherheitsschleife parallel zum Betriebsrechner. So kann auch bei Ausfall des Rechners die Anlage immer in einen sicheren Zustand gebracht werden. Die weiter oben beschriebene sicherheitsrelevante Kennzeichnung als Luftfahrthindernis (Tagund Nachtbefeuerung) der Anlagen wird bei einem Netzausfall durch eine automatische Umschaltung auf Akkubetrieb für die Dauer von mehreren Stunden aufrechterhalten. Zum Schutz vor Eisabwurf ist die Steuerung der Windenergieanlagen so ausgelegt, dass durch Eisansatz hervorgerufene Schwingungen der Rotorblätter im Betrieb der WEA erkannt werden und die Anlage automatisch abgeschaltet wird. Erst nach Überprüfung wird die Anlage wieder in Betrieb gesetzt. Kompensation und Betriebseinstellung Der Standort der geplanten Windenergieanlagen liegt innerhalb ackerbaulich genutzter Flächen, die weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können. Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Umwelt wie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder die Inanspruchnahme von Boden durch Fundamente, Zuwegungen und Leitungsgräben werden durch umfangreiche Kompensationszahlung ausgeglichen. Nach Einstellung des Betriebs werden die Windenergieanlagen vollständig zurückgebaut, das jeweilige Fundament entfernt und die Erschließungswege zurückgebaut. Die Versiegelung der genutzten Flächen wird aufgehoben. Zur Sicherstellung der finanziellen Mittel für die Arbeiten wird eine Bürgschaft bei einem renommierten Geldinstitut hinterlegt. Zuwegung: Für die Zuwegung werden Privatwege, Gemeinde- und Landesstraßen benutzt. Die Zustimmung der Eigentümer wird derzeit eingeholt. Seite 5 von 5
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