Überarbeitete Version Kurzbeschreibung Windprojekt Büchenbronner Höhe auf der Gemarkung der Stadt Pforzheim.
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1 Überarbeitete Version Kurzbeschreibung Windprojekt Büchenbronner Höhe auf der Gemarkung der Stadt Pforzheim Die juwi Energieprojekte GmbH beabsichtigt auf dem Gebiet des Stadtkreis Pforzheim die Errichtung von zwei Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V126 mit einem Rotordurchmesser von 126 m, einer Nabenhöhe von 137 m und einer Gesamthöhe von 200 m über Geländeoberkante. Die Nennleistung je WEA beträgt Kilowatt (kw) bzw. 3,30 Megawatt (MW). Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2016 geplant. Die Fläche für diese zwei WEA ist im aktuellen Entwurf der Fortschreibung des Teilregionalplan Windenergie des Regionalverbands Nordschwarzwald enthalten. Der Entwurf der Fortschreibung des Teilflächennutzungsplans Windenergie des Nachbarschaftsverbands Pforzheim enthält ebenfalls die Fläche der geplanten WEA-Standorte. Eigentümer der für den Bau und Betrieb der WEA benötigten Flächen sind das Land Baden- Württemberg/Landesbetrieb ForstBW (Flst 2959/22) und die Stadt Pforzheim (Flst 2961). Gestattungsverträge zur Nutzung der benötigten Grundstücke wurden bereits geschlossen. Die Anlagenstandorte sind in den nachfolgenden topographischen Karten zu erkennen. Die Standorte befinden sich auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen in einem Abstand von mehr als m nordnordwestlich der nächstgelegenen Wohnbebauung der Gemeinde Engelsbrand, Landkreis Enzkreis, und mehr als m Abstand zur Wohnbebauung des Stadtteils Büchenbronn, Stadt Pforzheim. Somit haben die Anlagenstandorte eine deutlich größere Entfernung als der im Windenergieerlass des Landes Baden-Württemberg empfohlene Mindestabstand von 700 m zu Wohnbebauungen. Die Abstände sind ebenfalls in einer der nachfolgenden Karten dargestellt. Im direkten Umfeld der geplanten Anlagen befinden sich keine bereits errichteten Windenergieanlagen. Naturschutzbelange werden zusammengefasst durch den landespflegerischen Begleitplan (LBP), welcher u.a. eine Natura 2000 Vorprüfung, eine artenschutzrechtliche Vorprüfung, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, einen Befreiungsantrag für das Landschaftsschutz-gebiet sowie eine Landschaftsbildbewertung und Landschaftsbildeingriffsbewertung beinhaltet. Weitere Restriktionen und Naturschutzbelange werden im ornithologischen Fachgutachten und dem Fledermausgutachten behandelt, welche ebenfalls im LBP Berücksichtigung finden. Aufgrund der geringen Anzahl von Windkraftanlagen im Umfeld ist keine Kumulationswirkung zu erwarten, welche eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen würde. HINWEIS: Die in den beiliegenden Plänen dargestellte Infrastruktur (Kabeltrasse und Zuwegung) außerhalb der Anlagen-Flurstücke der WEA sind Teil eines gesonderten Antragsverfahrens und sind hier nur informatorisch dargestellt. Der derzeit erwartete zeitliche Bauablauf sieht vor, dass die notwendigen Rodungsarbeiten im Winter 2015/2016 durchgeführt werden. Im Frühjahr 2016 sind erste Bauarbeiten wie Kabelverlegung und Wegebau, sowie Erstellung der Kranstell-, Montage- und Lagerflächen geplant. Im Frühsommer soll der Fundamentbau beginnen. Der Anlagenbau selbst und die Inbetriebnahme sind im direkten Anschluss bis Ende 2016 geplant. Im Zeitraum von Frühjahr bis Ende 2016 wird es voraussichtlich mehrere Wochen geben, in denen keine Bautätigkeit erfolgt. Dieser indikative Zeitplan ist nur informatorisch gedacht und ist nicht bindend. Seite 1 von 3
2 Überarbeitete Version Technische Details: Der geplante Windenergieanlagentyp schaltet sich ab einer Windgeschwindigkeit von ca. 3 m/s ein und wird mittels eines Mikroprozessorsystems an die jeweilige Windgeschwindigkeit angepasst. Die Sicherheit wird unter anderem durch ein aerodynamisches Bremssystem, ein Blitzschutzsystem sowie ein Sensorsystem gewährleistet, welches die Anlage bei Störungen sofort abschaltet. Die Windkraftanlage besitzt ein Netzanbindungssystem, welches den vom Generator erzeugten Strom entsprechend den Vorgaben der Elektrizitätsversorger in einspeisefähigen Wechselstrom umwandelt. Der Trafo ist in den Turm integriert. Der erzeugte Strom soll auf der Mittelspannungsebene über Erdkabel in das Versorgungsnetz der EnBW eingespeist und auf Basis des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien- Gesetz, EEG) vergütet werden. Der von der EnBW bestätigte Netzverknüpfungspunkt liegt nördlich der geplanten Anlagen im Enztal. Für die Realisierung der Kabeltrasse wurde die technische Machbarkeit geprüft. Für die Querung der Enz gibt es nach eingehender Prüfung diverse technische Möglichkeiten (Querung in offener Bauweise, Spülbohrung und Querung entlang der Brücke). Die detaillierte Planung und Festlegung des exakten Trassenverlaufs ist Teil eines getrennten Genehmigungsverfahrens. Der Trassenverlauf sowie die Zuwegung außerhalb der Anlagengrundstücke ist in diesem Genehmigungsantrag nur informatorisch dargestellt, ist nicht Teil des Antrags und nicht bindend. Die interne Zuwegung zum Standort erfolgt von Osten ab der L562 kurz nach Büchenbronn. Die Zuwegung auf den Anlagengrundstücken ist Bestandteil des vorliegenden Antrags auf Genehmigung nach BImSchG. Externe Zuwegung: Die technische Machbarkeit für die Ortsdurchfahrt Büchenbronn sowie die notwendige Tragfähigkeit der Brücken in Pforzheim wurden von den zuständigen Behörden bereits geprüft und freigegeben. Auch hier erfolgt eine separate Genehmigung für die Umsetzung, die Route ist hier nur informatorisch dargestellt. Zum Nachweis der Einhaltung der zulässigen schallschutztechnischen Richtwerte nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) an der nächstgelegenen Wohnbebauung und anderen Einrichtungen wie Pflegeheimen, wurde eine schalltechnische Prognose durch einen Sachverständigen für Schalltechnik erstellt. Diese liegt diesem Antrag bei. Die Berechnungen zeigen, dass aus schalltechnischer Sicht die Errichtung der Windenergieanlagen im Sinne der TA Lärm ohne Abschaltungen oder Reduzierung des Betriebs umsetzbar ist. Bezüglich der Schlagschattenwirkung an Wohn- und Büroräumen wurde eine Prognose erstellt. Diese liegt diesem Antrag bei. Demnach werden die empfohlenen Richtwerte von 30 Stunden Schattenwurf im Jahr bzw. 30 Minuten pro Tag bei weitem unterschritten. Beitrag zum Klimaschutz: Die Windenergie gehört zu den regenerativen und umweltfreundlichen Energiequellen. Angesichts der stattfindenden Klimaveränderung ist der Schadstoffausstoß wesentlich zu verringern. Durch die Nutzung der Windenergie wird die notwendige Vermeidung von CO 2 vorangetrieben. Die geplanten Windenergieanlagen können gegenüber der Stromerzeugung mit fossilen Energieträgern jährlich einen Ausstoß von rund Tonnen CO 2 (gerechnet in Bezug auf den bundesdeutschen Strommix) vermeiden. Seite 2 von 3
3 Überarbeitete Version Tabelle 1: Übersicht der technischen Daten und Standortdaten der neu geplanten WEA WEA 1 WEA 2 Anlagentyp Vestas V126 Vestas V126 Rotordurchmesser 126 m 126 m Nabenhöhe 137 m 137 m Gesamthöhe 200 m 200 m Nennleistung kw kw Blattanzahl 3 3 Turmtyp Stahlrohrturm Stahlrohrturm Gemarkung Büchenbronn, Stadt Pforzheim Büchenbronn, Stadt Pforzheim Flurstücksnummern 2959/ UTM Zone 32N, Rechtswert X UTM Zone 32N, Hochwert Y Geographisch, Rechtswert X 8 37' 54,84'' 8 38' 2,93'' Geographisch, Hochwert Y 48 50' 59,41'' 48 50' 46,82'' Gauß-Krüger Zone 3, Rechtswert X Gauß-Krüger Zone 3, Hochwert Y Fundamenthöhe ü. NN* 565m 575m Bauwerksspitze ü. NN* 765m 775m *Alle im Genehmigungsantrag verwendeten Höhen basieren auf einem Höhenmodell DGM 5, eine gewisse Abweichung im Rahmen der Modellungenauigkeit ist daher möglich. Seite 3 von 3
4 Büchenbronner Höhe WEA Standorte Übersichtsplan WEA juwi Planung Abstandskreis Fundament Rotorradius Landkreise Gemeinden fwo Maßstab bei unverzerrtem Ausdruck auf A3: 1: m 800 juwi Energieprojekte GmbH Energie-Allee 1, Wörrstadt
5 Büchenbronner Höhe WEA Standorte Übersichtsplan WEA juwi Planung Abstandskreis Fundament Rotorradius Landkreise Gemeinden fwo Maßstab bei unverzerrtem Ausdruck auf A3: 1: m 400 juwi Energieprojekte GmbH Energie-Allee 1, Wörrstadt
6 Engelsbrand / Pforzheim Restriktionen WEA juwi Planung juwi WMM in Betrieb Bundesländer Gemeindeverbände Biotope punktförmig Biotope linienförmig Biotope flächenhaft FFH-Fledermaus-Geb. FFH-Gebiete LSG Naturparks Kernzone Naturparks Pflegezone Naturparks Stillezone Naturparks Entwicklungszone Naturparks Gesamt Zone I Zone II Zone III Zone IV Zone unklassifiziert fwo Maßstab bei unverzerrtem Ausdruck auf A3: 1: m 800 juwi Energieprojekte GmbH Energie-Allee 1, Wörrstadt Esri, HERE, DeLorme, MapmyIndia, OpenStreetMap contributors, and the GIS user community
7 Engelsbrand / Pforzheim Restriktionen WEA juwi Planung juwi WMM in Betrieb WMM Abspannung Bundesländer Gemeindeverbände Biotope punktförmig Biotope linienförmig Biotope flächenhaft FFH-Fledermaus-Geb. FFH-Gebiete LSG Naturparks Kernzone Naturparks Pflegezone Naturparks Stillezone Naturparks Entwicklungszone Naturparks Gesamt Zone I Zone II Zone III Zone IV Zone unklassifiziert fwo Maßstab bei unverzerrtem Ausdruck auf A3: 1: m 400 juwi Energieprojekte GmbH Energie-Allee 1, Wörrstadt Esri, HERE, DeLorme, MapmyIndia, OpenStreetMap contributors, and the GIS user community
8 Beiblatt Eigentumsverhältnisse und Siedlungsabstände Nachfolgend sind die Eigentumsverhältnisse sowie die Abstände der Anlagenstandorte zu Siedlungen im Planungsgebiet dargestellt. Die Standorte befinden sich auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen der Stadt Pforzheim sowie des Landes Baden-Württemberg in einem Abstand von mehr als m nordnordwestlich der nächstgelegenen Wohnbebauung der Gemeinde Engelsbrand, Landkreis Enzkreis, und mehr als m Abstand zur Wohnbebauung des Stadtteils Büchenbronn, Stadt Pforzheim. Somit haben die Anlagenstandorte eine deutlich größere Entfernung als der im Windenergieerlass des Landes Baden-Württemberg empfohlene Mindestabstand von 700 m zu Wohnbebauungen. Für die Darstellung der Abstände von 700 m wurden die vorhandenen Siedlungen mit einem Geoinformationssystem manuell digitalisiert und dann mit einem Puffer von 700 Metern versehen. Die Darstellung kann nicht als exakt betrachtet werden, da die Digitalisierung einer gewissen Ungenauigkeit unterliegt. Ausschlaggebend sind die Maßangaben an den roten Pfeilen. Seite 1 von 1
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10 Büchenbronner Höhe Abstandspuffer Siedlungen: Die Abstände (700m) unterliegen einer gewissen Ungenauigkeit WEA juwi Beantragt Windenergie FNP (Offenlage) Bundesländer Gemeinden Puffer Geschlossene Siedlung 700m ca. 1600m ca. 1500m ca. 1300m ca. 1100m fwo Maßstab bei unverzerrtem Ausdruck auf A3: 1: m 400 juwi Energieprojekte GmbH Energie-Allee 1, Wörrstadt
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