Landesbetrieb Forst Brandenburg Verbissmonitoring im Landeswald

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1 Verbissmonitoring im Landeswald Darstellung des Verfahrens und Erläuterung der Ergebnisse in Hinblick auf die weitere Vorgehensweise

2 Entwicklung der Jagdstrecken in BB

3 Entwicklung der Jagdstrecken in BB

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5 Vergleich der Anteile der Flächen mit Verjüngung

6 vor 1990 nach 1990 Landesbetrieb Forst Brandenburg

7 Anzahl der Jungwüchse je ha auf der Fläche Britz 178 (1995)

8 Anteile des Verbisses auf der Fläche Britz 178 (1995)

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12 Entscheidungsbäume für die Bewertung des Verbissmonitorings Entscheidungskreis wirtschaftlicher Schaden Landesbetrieb Forst Brandenburg Aufnahme der Hauptbaumart (GKI, RBU, TEI bzw. SEI, + ggf. 1 freie Baumart) Entscheidungskreis Störung des biologischen Gleichgewichts Aufnahme der Nebenbaumart (Baumart nach Vorgabekatalog**) Mindestpflanzenzahl erreicht* Mindestpflanzenzahl nicht erreicht* nicht vorhanden flächig P.serotina vorhanden Prüfung Anteil verbissener Pflanzen Prüfung Anteil verbissener Pflanzen Prüfung Anteil verbissener Pflanzen Höhe bis Anteil in % Höhen bis Anteil in % 20cm 19 40cm 34 20cm 14 40cm % verbissen < 100% verbissen 60cm 47 60cm 35 80cm 57 80cm cm cm 52 unter Wert über Wert über Wert unter Wert keine Maßnahme Feststellung erhöhter Wildschäden nach 31 BbgJagdG bzw. 4 BbgJagdDV waldbauliche Prüfung Feststellung der Störung des biologischen Gleichgewichts nach 31 BbgJagdG waldbauliche Prüfung * nächste Seite, ** übernächste Seite

13 Kurzvorstellung Verbissmonitoring 2.0 Landesbetrieb Forst Brandenburg Definition des Verbisses im Sinne des Verfahrens: Verbiss wird im Verfahren nur binär erfasst (verbissen und unverbissen), als verbissen gilt eine Pflanze wenn ihr Leittrieb mindestens einmal in ihrem leben verbissen wurde Aufnahmezyklus: alle drei Jahre Flächenauswahl: um jeden Rasterpunkt des LWI - Rasters werden die jeweils vier nächsten Bestände ausgewählt die folgende Anforderungen erfüllen: Baumart Mindestalter max. Bestockungsgrad GKI 80 Jahre 0,8 SEI, TEI, RBU 100 Jahre 0,7 RER, GBI 50 Jahre 0,8 Die Fläche erhalten untereinander eine Rangfolge nach der Nähe zum Punkt. Kann die erste Fläche auf Grund von Störungen (DSW Angabe nicht korrekt, keine Verjüngung auf Grund von Bodenvegetation möglich) nicht aufgenommen werden, so ist dies zu begründen und die in der Rangfolge nächste Fläche ist aufzunehmen. Aufnahme der Hauptbaumarten (Entscheidungskreis wirtschaftlicher Schaden): Die Erfassung des Verbisses erfolgt nach der bisherigen Aufnahmeanleitung, mit vier Änderungen: Verbiss ist jetzt anders definiert (nicht mehr Leittrieb des Vorjahres) Es werden pro Punkt max. zwei Hauptbaumarten aufgenommen. Die Hauptbaumart mit der höchsten Deckung in der Verjüngung und die verbisssentivste in der Verjüngung (TEI und SEI vor BAH und SAH vor GES vor RBU vor GKI vor GBI vor RER). Erfolgt in einem der beiden oder in beiden Fälle die Bewertung Feststellung wirtschaftlicher Schaden gilt er für die Fläche gesamt. Es werden nur Verjüngungen bis zu einer Höhe von 1m aufgenommen. Keimlinge werden nicht erfasst. Aufnahme der Nebenbaumarten (Entscheidungskreis Störung ökologisches Gleichgewicht): Die Erfassung erfolgt am Aufnahmepunkt in einem Kreis mit dem Radius von 5m. Die möglichen Nebenbaumarten sind standortsabhängig (STO Gruppe TA-TM; STO Gruppe TK-TR; STO Gruppe Ü,W,O,N Trophie A-Z; STO Gruppe Ü,W,O,N Trophie M-R) festgelegt.

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16 Kurzvorstellung Verbissmonitoring 2.0 Landesbetrieb Forst Brandenburg Definition des Verbisses im Sinne des Verfahrens: Verbiss wird im Verfahren nur binär erfasst (verbissen und unverbissen), als verbissen gilt eine Pflanze wenn ihr Leittrieb mindestens einmal in ihrem leben verbissen wurde Aufnahmezyklus: alle drei Jahre Flächenauswahl: um jeden Rasterpunkt des LWI - Rasters werden die jeweils vier nächsten Bestände ausgewählt die folgende Anforderungen erfüllen: Baumart Mindestalter max. Bestockungsgrad GKI 80 Jahre 0,8 SEI, TEI, RBU 100 Jahre 0,7 RER, GBI 50 Jahre 0,8 Die Fläche erhalten untereinander eine Rangfolge nach der Nähe zum Punkt. Kann die erste Fläche auf Grund von Störungen (DSW Angabe nicht korrekt, keine Verjüngung auf Grund von Bodenvegetation möglich) nicht aufgenommen werden, so ist dies zu begründen und die in der Rangfolge nächste Fläche ist aufzunehmen. Aufnahme der Hauptbaumarten (Entscheidungskreis wirtschaftlicher Schaden): Die Erfassung des Verbisses erfolgt nach der bisherigen Aufnahmeanleitung, mit vier Änderungen: Verbiss ist jetzt anders definiert (nicht mehr Leittrieb des Vorjahres) Es werden pro Punkt max. zwei Hauptbaumarten aufgenommen. Die Hauptbaumart mit der höchsten Deckung in der Verjüngung und die verbisssentivste in der Verjüngung (TEI und SEI vor BAH und SAH vor GES vor RBU vor GKI vor GBI vor RER). Erfolgt in einem der beiden oder in beiden Fälle die Bewertung Feststellung wirtschaftlicher Schaden gilt er für die Fläche gesamt. Es werden nur Verjüngungen bis zu einer Höhe von 1m aufgenommen. Keimlinge werden nicht erfasst. Aufnahme der Nebenbaumarten (Entscheidungskreis Störung ökologisches Gleichgewicht): Die Erfassung erfolgt am Aufnahmepunkt in einem Kreis mit dem Radius von 5m. Die möglichen Nebenbaumarten sind standortsabhängig (STO Gruppe TA-TM; STO Gruppe TK-TR; STO Gruppe Ü,W,O,N Trophie A-Z; STO Gruppe Ü,W,O,N Trophie M-R) festgelegt.

17 Entscheidungsbäume für die Bewertung des Verbissmonitorings Entscheidungskreis wirtschaftlicher Schaden Landesbetrieb Forst Brandenburg Aufnahme der Hauptbaumart (GKI, RBU, TEI bzw. SEI, + ggf. 1 freie Baumart) Entscheidungskreis Störung des biologischen Gleichgewichts Aufnahme der Nebenbaumart (Baumart nach Vorgabekatalog**) Mindestpflanzenzahl erreicht* Mindestpflanzenzahl nicht erreicht* nicht vorhanden flächig P.serotina vorhanden Prüfung Anteil verbissener Pflanzen Prüfung Anteil verbissener Pflanzen Prüfung Anteil verbissener Pflanzen Höhe bis Anteil in % Höhen bis Anteil in % 20cm 19 40cm 34 20cm 14 40cm % verbissen < 100% verbissen 60cm 47 60cm 35 80cm 57 80cm cm cm 52 unter Wert über Wert über Wert unter Wert keine Maßnahme Feststellung erhöhter Wildschäden nach 31 BbgJagdG bzw. 4 BbgJagdDV waldbauliche Prüfung Feststellung der Störung des biologischen Gleichgewichts nach 31 BbgJagdG waldbauliche Prüfung * nächste Seite, ** übernächste Seite

18 Auswertung 2/3 (muss letztlich jeder Waldbesitzer für seinen Betrieb festlegen) nach Stähr (2005) Höhenklasse [cm] Baumart HKL 1 < 20 cm HKL cm HKL cm HKL cm HKL cm Gemeine Kiefer Rotbuche Eiche Douglasie Erle Linde Ahorn Hainbuche sonst. Lbh sonst. Ndh (GFI, KTA, LÄ) Orientierungswerte gibt es auch im Grünen Ordner (2004) und in der Waldbaurahmenrichtlinie (1998). Seite 8/11 Verbissmonitoring

19 Entscheidungsbäume für die Bewertung des Verbissmonitorings Entscheidungskreis wirtschaftlicher Schaden Landesbetrieb Forst Brandenburg Aufnahme der Hauptbaumart (GKI, RBU, TEI bzw. SEI, + ggf. 1 freie Baumart) Entscheidungskreis Störung des biologischen Gleichgewichts Aufnahme der Nebenbaumart (Baumart nach Vorgabekatalog**) Mindestpflanzenzahl erreicht* Mindestpflanzenzahl nicht erreicht* nicht vorhanden flächig P.serotina vorhanden Prüfung Anteil verbissener Pflanzen Prüfung Anteil verbissener Pflanzen Prüfung Anteil verbissener Pflanzen Höhe bis Anteil in % Höhen bis Anteil in % 20cm 19 40cm 34 20cm 14 40cm % verbissen < 100% verbissen 60cm 47 60cm 35 80cm 57 80cm cm cm 52 unter Wert über Wert über Wert unter Wert keine Maßnahme Feststellung erhöhter Wildschäden nach 31 BbgJagdG bzw. 4 BbgJagdDV waldbauliche Prüfung Feststellung der Störung des biologischen Gleichgewichts nach 31 BbgJagdG waldbauliche Prüfung * nächste Seite, ** übernächste Seite

20 Verfahrensbeschreibung 2/4 Seite 4/11 Verbissmonitoring

21 Verfahrensbeschreibung 3/4 Probekreise Probestreifen Abstand vom Probepunkt zur am weitesten entfernten Verjüngungspflanze Abstand zwischen der ersten und der letzten Verjüngungspflanze in einem Probestreifen unverbissene Pflanze verbissene Pflanze unverbissene Pflanze verbissene Pflanze Seite 5/11 Verbissmonitoring

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23 Verfahrensüberblick 1/2 in zusammenhängenden Waldkomplexen ab 500 ha (je 200 ha ein Bestand) Waldflächen mit dem Ziel Waldverjüngung bzw. Erhöhung der Baumartenvielfalt keine Kunstverjüngung repräsentative Verhältnisse (Bestandesmindestgröße von 1ha, keine Spezialsituationen) erst in ca. 20 Jahren Nutzung/Generationenwechsel (Bestandesalter mindestens RER/GBI 30 Jahre, GKI 60 Jahre und EI/RBU 90 Jahre) Aufnahmezeitraum Mai Juli (alle 3 Jahre) die Flächen des Vergleichsflächenpaares (12 x 12 m) in einem Abstand (Rand zu Rand) von ca. 20 m anlegen Eine Fläche wilddicht einzäunen. die Mittelpunkte beider Flächen und die Eckpunkte der ungezäunten Fläche dauerhaft markieren Aufnahme erfolgt auf einer Kreisfläche von 100m² (r=5,64m) Seite 10/11 Kontrollzaunverfahren

24 N =

25 Verfahrensüberblick 2/2 Seite 11/11 Kontrollzaunverfahren

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