Hier : Bodenuntersuchungen auf Verunreinigungen zur Gefährdungsabschätzung. Verteiler: Stadt Remscheid, Fachdienst Bauen, Vermessung, Kataster 3-fach

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1 FÜLLING Beratende Geologen GmbH Birker Weg Remscheid Stadt Remscheid Der Oberbürgermeister Fachdienst Bauen, Vermessung, Kataster Ludwigstraße Remscheid vorab per sabine.struewe-rosenbaum@remscheid.de Birker Weg Remscheid Postfach Remscheid Tel: / Fax: / fuelling@geologen.de Gutachter: Blümchen Projektleiter: Fischer Bearbeiter: Borchers / me Betr.: Bebauungsplan Nr. 166, 1. Änderung, Gesundheitshaus Hastener Straße 22, Remscheid Hier : Bodenuntersuchungen auf Verunreinigungen zur Gefährdungsabschätzung U N T E R S U C H U N G S B E R I C H T =========================== Verteiler: Stadt Remscheid, Fachdienst Bauen, Vermessung, Kataster 3-fach Geschäftsführer: Dipl.-Geol. Lars Blümchen Dipl.-Geol. R.-Jörg Eichler Dipl.-Geol. Thomas Jahnke Kauffrau Cornelia Jandausch-Rasche Sitz Remscheid Commerzbank Wuppertal Amtsgericht Wuppertal IBAN: DE HRB Nr BIC: COBADEFF330 USt.-Id Nr.: DE Steuernummer: 126/5735/0809

2 Blatt 2 zum Schreiben vom an Stadt Remscheid (170433) 1. Veranlassung/Allgemeines ======================== Die Stadt Remscheid erarbeitet für die Flurstücke 106, 107, 32, 123 sowie teilweise für die Flurstücke 31,126 und 214 (Flur 45, Gemarkung Remscheid) einen Bebauungsplan für ein Mischgebiet. Im westlichen Teil des Plangebiets sollen 10 bis 13 Reihenhäuser sowie die für diese Nutzung erforderlichen Garagen und Stellplätze geplant werden. Im östlichen Teil soll eine gewerbliche Nutzung festgesetzt werden. Alternativ kommt hier auch die Errichtung einer Kindertagesstätte in Frage. Bisher wurden die o. g. Flächen als Kfz-Stellplatz für die auf der gegenüberliegenden Straßenseite ehemals ansässige Fa. Honsberg-Lamb genutzt. Sie ist zum Großteil mit Schwarzdecke (Asphalt) befestigt. Ca. 400 m² werden von einer Grünfläche eingenommen. Die Fläche lässt sich in einen größeren westlichen, oberhalb einer Böschung (= Grünfläche) gelegenen und einen kleineren östlichen Bereich unterteilen (s. Anl. 4.1). Der Geländeversatz beträgt ca. 1,55-2,5 m. Zur Überprüfung, ob auf dem Grundstück Bodenverunreinigungen vorhanden sind, die einer geplanten Nutzung entgegenstehen, wurden die Unterzeichner mit Vertrag vom von der Stadt Remscheid beauftragt, Bodenuntersuchungen durchzuführen. Dazu wurden am sechs Rammkernsondierungen bis in unterschiedliche Tiefen gebohrt und daraus Bodenproben entnommen. Diese wurden zu Mischproben zusammengestellt und chemisch untersucht. Aus dem Asphalt der Oberflächenbefestigung und dem Unterbau (soweit vorhanden) wurden Mischproben entnommen und darin der PAK(EPA)-Gehalt bestimmt. Aus der Anschüttung unter dem Asphalt/dem Unterbau des westlichen und des östlichen Grundstücksteils sowie aus dem natürlich gelagerten Boden darunter wurde jeweils eine Mischprobe entnommen und gemäß dem Parameterumfang der LAGA-Richtlinie (2004) untersucht.

3 Blatt 3 zum Schreiben vom an Stadt Remscheid (170433) Zur Überprüfung, ob gemäß der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) schädliche Bodenveränderungen im Bereich der Grünfläche vorliegen, wurde, angelehnt an die BBodSchV, eine Mischprobe des Oberbodens aus 0-10 cm Tiefe entnommen und auf den Parameterumfang für den Wirkungspfad Boden Mensch untersucht. Die Sondieransatzpunkte wurden lage- und höhenmäßig eingemessen. Als Höhenbezugspunkt diente ein Kanaldeckel in der von der Hastener Straße abzweigenden Stichstraße (s. Anl. 4.1). 2. Bodenaufbau ============ Unter einer Oberflächenbefestigung aus Asphalt mit einer Tragschicht (im westlichen Grundstücksteil, oberhalb der Böschung) bzw. im östlichen Grundstücksteil unmittelbar unter dem Asphalt befindet sich eine Anschüttung aus Steinen und stark steinigem, stellenweise schluffigem Sand, die mit unterschiedlichen, z. T. deutlichen Anteilen an Fremdmaterialien (Bauschuttreste wie Beton, Ziegel, Fliesen, und Schlacke usw.) vermischt ist. Die Anschüttung reicht bis 1,4 bis 2,2 m unter Gelände. In Sondierung So 2 konnte die Anschüttung wegen eines Bohrhindernisses in 1,7 m Tiefe nicht durchbohrt werden. Darunter folgt Hanglehm, der zwischen 1,6 m und mehr als 3 m Tiefe in den verwitterten Fels (Ton-, Schluff- und Sandsteine des Gedinne, Unterdevon) übergeht. Einzelheiten zum Bodenaufbau können den Bodenprofilen in den Anlagen 3.1 und 3.2 entnommen werden.

4 Blatt 4 zum Schreiben vom an Stadt Remscheid (170433) 3. Grundwasser ============ Vernässungszonen wurden nur in der Anschüttung in Sondierung So 2 in 1-1,4 m Tiefe angetroffen (s. Anl. 3.2). Hierbei handelt es sich um witterungsbedingt lokal auftretende Staunässe innerhalb der Anschüttung. Das Grundwasser zirkuliert im festen Fels, in größerer Tiefe. 4. Chemische Untersuchungen ========================= Abgesehen von den Fremdbestandteilen in der Anschüttung waren die Böden überall frei von organoleptisch wahrnehmbaren Verunreinigungen, wie auffälligen Gerüchen oder Verfärbungen. 4.1 Untersuchungen gemäß BBodSchV Aus dem Oberboden der Grünfläche wurde aus ca. 15 Einzelproben (0,0-0,1 m) die Mischprobe MP Oberboden gebildet (s. Anl. 4.1) und entsprechend der BBodSchV (Wirkungspfad Boden Mensch) untersucht. Die darin gemessenen Konzentrationen der untersuchten Stoffe unterschreiten fast alle die Prüfwerte der BBodSchV für Kinderspielflächen. Lediglich die Bleikonzentration überschreitet mit 214 mg/kg den Prüfwert für Kinderspielflächen (200 mg/kg) geringfügig. Sie hält den Prüfwert für Wohngebiete ein (s. Anl. 1.2, 2.1 und 8.1).

5 Blatt 5 zum Schreiben vom an Stadt Remscheid (170433) 4.2 Abfallrechtliche Untersuchungen der Anschüttung Aus den aus der Anschüttung der Sondierungen So 1 bis So 4 (alle im westlichen Grundstücksteil) entnommenen Bodenproben wurde die Mischprobe MP Anschüttung 1 gebildet (s. Anl. 4.1) und auf den Parameterumfang der LAGA-Richtlinie (2004) untersucht. Verglichen mit den entsprechenden Zuordnungswerten halten fast alle gemessenen Werte und Konzentrationen die Zuordnungswerte Z 0 der LAGA-Richtlinie für die hier anzusetzende Bodenart Lehm/Schluff ein. Nur der Blei-Gehalt im Feststoff überschreitet den Zuordnungswert Z 0 etwas und entspricht dem Z 0*-Wert (s. Anl. 1.1, 2.1 und 8.2). Der TOC- Gehalt liegt mit 1,6 mg/kg etwas oberhalb des Z 1-Werts. Aufgrund dessen müsste dieser Boden gemäß der LAGA-Richtlinie in die Einbauklasse Z 2 eingestuft werden (s. Anl. 1.1 und 8.2). Da der TOC-(Total Organic Carbon) Gehalt den organischen Anteil am Boden repräsentiert und im engeren Sinne keinen Schadstoff darstellt, spricht aus gutachterlicher Sicht nichts gegen eine Verwertung dieses Boden auch in günstigeren Einbauklassen, soweit die zuständige Behörde und die Verwertungsstelle dem zustimmt. Aus den aus der Anschüttung der Sondierungen So 5 und So 6 (im tiefer liegenden östlichen Grundstücksteil) entnommenen Einzelbodenproben wurde die Mischprobe MP Anschüttung 2 gebildet (s. Anl. 4.1) und ebenfalls entsprechend der LAGA-Richtlinie (2004) untersucht. Aufgrund der darin gemessenen Konzentrationen an PAK(EPA) (105 mg/kg) und Benz(a)pyren (5 mg/kg) ist die Anschüttung im östlichen Grundstücksteil einer Zuordnungsklasse >Z 2 zuzuordnen (s. Anl. 1.1, 2.1 und 8.2). Dieser Boden kann nicht auf dem Grundstück wiederverwendet, sondern muss abgefahren und einer geeigneten Verwertung zugeführt werden (s. Anl. 8.2). Aus den aus dem natürlich gelagerten Boden der Sondierungen So 1 bis So 6, d. h. aus beiden Teilflächen, entnommenen Bodenproben wurde die Mischprobe MP natürlich gelagerter Boden gebildet (s. Anl. 4.1) und entsprechend der LAGA-Richtlinie (2004) untersucht. Von den untersuchten Stoffen überschreitet

6 Blatt 6 zum Schreiben vom an Stadt Remscheid (170433) lediglich der Arsen-Gehalt im Feststoff (16 mg/kg) den Zuordnungswert Z 0 der LAGA-Richtlinie für die Bodenart Lehm/Schluff bzw. Z 0* (jeweils 15 mg/kg) geringfügig (s. Anl. 1.1, 2.1 und 8.2). Der Gehalt ist geogen bedingt. Alle anderen gemessenen Werte und Konzentrationen halten die Zuordnungswerte Z 0 (Bodenart Lehm/Schluff) der LAGA-Richtlinie (2004) ein. Der Boden ist aufgrund des Arsen-Gehalts in die Einbauklasse Z 1 (Z 1.1) der LAGA-Richtlinie (2004) einzustufen (s. Anl. 1.1 und 8.2). Das Material kann gemäß LAGA-Richtlinie offen in technischen Bauwerken (Straßen-, Wegebau, Lagerplätze, Unterbau von Gebäuden und Sportanlagen, unterhalb der durchwurzelbaren Schicht von Erdbaumaßnahmen wie Lärmschutzwällen etc.) wiederverwendet werden (s. Anl. 8.2). 4.3 Untersuchungen des Asphalts und der Tragschicht An den Sondieransatzstellen der Sondierungen So 1 bis So 6 wurden Proben aus dem Asphalt und, falls vorhanden, aus der Tragschicht darunter entnommen. Die Proben MP Asphalt 1 und MP Unterbau 1 wurden aus den Proben aus dem westlichen Geländeteil (So 1 - So 4) gebildet (s. Anl. 4.1). Darin waren PAK(EPA) nicht nachweisbar (s. Anl. 2.1). Der Asphalt und dessen Tragschicht im westlichen Grundstücksteil, oberhalb der Böschung, können daher als "teerfrei" eingestuft werden (s. Anl. 8.3). In der Probe MP Asphalt 2, die im östlichen Grundstücksteil aus dem Asphalt der Sondierungen So 5 und So 6 gebildet wurde (s. Anl. 4.1) eine Tragschicht war hier nicht vorhanden wurden PAK(EPA) mit 95,9 mg/kg festgestellt (s. Anl. 2.1). Der Asphalt im östlichen Grundstücksteil ist daher als "teerhaltig zu betrachten (s. Anl. 8.3).

7 Blatt 7 zum Schreiben vom an Stadt Remscheid (170433) 5. Zusammenfassung/Bewertung/Weitere Maßnahmen ============================================== Abgesehen von den z. T. in deutlichem Umfang vorhandenen Beimengungen von Bauschuttresten und Schlacken in der Anschüttung waren an keiner Stelle optisch und geruchlich erkennbare Bodenverunreinigungen vorhanden. Westlicher Grundstücksteil Der Asphalt und die Tragschicht im westlichen Grundstücksteil sind als "teerfrei zu betrachten. Die Anschüttung darunter muss nur aufgrund des TOC-Gehalts im Feststoff in die Einbauklasse Z 2 eingestuft werden. Aufgrund aller anderen gemessenen Stoffgehalte der LAGA-Richtlinie (2004) wäre aus gutachterlicher Sicht eine Verwertung des Materials analog der Zuordnungsklasse Z 0* möglich. Dies muss aber mit der zuständigen Behörde und der Verwertungsstelle abgestimmt werden. Grünfläche Fast alle Prüfwerte der BBodSchV für Kinderspielflächen bleiben im Oberboden der Grünflächen unterschritten. Nur die gemessene Bleikonzentration liegt geringfügig über dem für Kinderspielflächen zulässigen Wert, bleibt aber deutlich unterhalb des Prüfwerts für Wohngebiete. Eine Nutzung dieser Fläche für eine Wohnbebauung ist daher gemäß BBodSchV möglich. Für eine Nutzung als Kindertagesstätte wären hier weitere Untersuchungen (z. B. die Resorptionsverfügbarkeit des Bleis) oder Maßnahmen wie Abdeckung, Bodenaustausch o. Ä. erforderlich. Östlicher Grundstücksteil Der Asphalt des östlichen Grundstücksteils ist "teerhaltig. Eine Tragschicht wurde hier nicht gefunden. Die Anschüttung unter dem Asphalt ist deutlich mit PAK(EPA) verunreinigt, sodass dieses Material, nach einem Aushub, nicht wieder auf dem Grundstück verwendet werden kann. Es müsste stattdessen abgefahren und einer geeigneten Verwer

8 Blatt 8 zum Schreiben vom an Stadt Remscheid (170433) tung zugeführt werden. Hierfür muss im Fall von Baumaßnahmen mit Mehrkosten gerechnet werden. Generell wird bei einem Verbleib der verunreinigten Anschüttung auf der Fläche eine Versiegelung der Fläche empfohlen, um ein Durchdringen von Niederschlagswasser und evtl. Abwehungen zu vermeiden. Natürlich gelagerter Boden Der natürlich gelagerte Boden unterhalb der Anschüttung auf dem gesamten Grundstück kann im Wesentlichen als unbelastet betrachtet werden. In der Probe aus dem natürlich gelagerten Boden war nur ein geogen bedingter, geringfügig über dem Z 0-Wert liegender Arsen-Gehalt im Feststoff messbar. Der natürlich gelagerte Boden kann aus Sicht der Unterzeichner, soweit er bei späteren Baumaßnahmen ausgehoben werden muss, auf dem Grundstück wiederverwendet werden. Der Wiedereinbau muss aber mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden. FÜLLING Beratende Geologen GmbH Büro für Umweltgeologie

9 Blatt 9 zum Schreiben vom an Stadt Remscheid (170433) Anlage 1.1: Untersuchungen gem. der LAGA-Richtlinie (2004) Anlage 1.2: Tabelle der Prüfwerte, Wirkungspfad Boden Mensch Anlagen 2.1: Analysenbericht Anlagen : Bodenprofile Anlage 3.3: Zeichenerklärung Anlage 4.1: Lageplan Anlage 8.1: Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), Anhang 2: Maßnahmen-, Prüf- und Vorsorgewerte aus "Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 36", Bonn, 16. Juli 1999 Anlage 8.2: Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden), Stand: Auszüge aus "Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20" Anlage 8.3: RuVA-StB 01 Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, Auszug

10 Bebauungsplan Nr. 166, 1. Änderung, Hastener Straße, Remscheid Untersuchungen gemäß der LAGA-Richtlinie (Boden) vom Anlage 1.1 Feststoff Zuordnungswerte für die Verwendung in bodenähnlichen Anwendungen Zuordnungswerte für den eingeschränkten Einbau in technischen Bauwerken MP Anschüttung 1 MP Anschüttung 2 MP natürlich gelagerter Boden Parameter Einheit Z 0 Z 0 Z 0 Z 0* 1) Z 1 Z 2 (Sand) (Lehm/Schluff) (Ton) Lehm/Schluff Lehm/Schluff Lehm/Schluff Arsen mg/kg ) ,7 5,5 16 Blei mg/kg * Cadmium mg/kg 0,4 1 1,5 1 3) ,3 0,3 < 0,2 Chrom (gesamt) mg/kg Kupfer mg/kg Nickel mg/kg Thallium mg/kg 0,4 0,7 1 0,7 4) 2,1 7 < 0,2 < 0,2 < 0,2 Quecksilber mg/kg 0,1 0, ,5 5 0,12 < 0,07 < 0,07 Zink mg/kg Cyanide (gesamt) mg/kg 3 10 < 0,5 < 0,5 < 0,5 TOC Masse-% 0,5 (1,0) 5) 0,5 (1,0) 5) 0,5 (1,0) 5) 0,5 (1,0) 5) 1,5 5 1,6 1,3 0,1 EOX mg/kg ) 3 6) 10 < 1 < 1 < 1 Kohlenwasserstoffe mg/kg (400) 7) 300 (600) 7) (2.000) 7) < 40 (160) 77 (220) < 40 BTX mg/kg n. b. n. b. n. b. LHKW mg/kg n. b. n. b. n. b. PCB 6 mg/kg 0,05 0,05 0,05 0,1 0,15 0,5 n. b. n. b. n. b. PAK 16 mg/kg (9) 8) 30 2, n. b. Benzo(a)pyren mg/kg 0,3 0,3 0,3 0,6 0,9 3 0,24 5,3 < 0,05 Parameter Einheit Z 0/Z 0* Z 1.1 Z 1.2 Z 2 Eluat ph-wert 6,5-9,5 6,5-9, ,5-12 8,4 9,5 7,5 Leitfähigkeit µs/cm Chlorid mg/l ) 1 < 1 4,7 Sulfat mg/l , Cyanide (gesamt) µg/l < 5 7 < 5 Arsen µg/l ) 2 3 < 1 Blei µg/l < 1 < 1 < 1 Cadmium µg/l 1,5 1,5 3 6 < 0,3 < 0,3 < 0,3 Chrom (gesamt) µg/l 12,5 12, < 1 < 1 < 1 Kupfer µg/l < 5 < 5 < 5 Nickel µg/l < 1 < 1 < 1 Quecksilber µg/l <0,5 <0,5 1 2 < 0,2 < 0,2 < 0,2 Zink µg/l < 10 < 10 < 10 Phenolindex µg/l < 10 < 10 < 10 Einbauklasse/Bemerkungen: 1) maximale Feststoffgehalte für die Verfüllung von Abgrabungen unter Einhaltung bestimmter Randbedingungen (siehe "Ausnahmen von der Regel" für die Verfüllung von Abgrabungen in Nr. II ) 2) Der Wert 15 mg/kg gilt für Bodenmaterial der Bodenarten Sand und Lehm/Schluff. Für Bodenmaterial der Bodenart Ton gilt der Wert 20 mg/kg 3) Der Wert 1 mg/kg gilt für Bodenmaterial der Bodenarten Sand und Lehm/Schluff. Für Bodenmaterial der Bodenart Ton gilt der Wert 1,5 mg/kg. 4) Der Wert 0,7 mg/kg gilt für Bodenmaterial der Bodenarten Sand und Lehm/Schluff. Für Bodenmaterial der Bodenart Ton gilt der Wert 1,0 mg/kg. 5) Bei einem C:N-Verhältnis >25 beträgt der Zuordnungswert 1 Masse-% 6) Bei Überschreitung ist die Ursache zu prüfen 7) Die angegebenen Zuordnungswerte gelten für Kohlenwasserstoffverbindungen mit einer Kettenlänge von C 10 bis C 22. Der Gesamtgehalt, bestimmt nach E DIN EN (C 10 bis C 40 ) darf insgesamt den in den Klammern genannten Wert nicht überschreiten. 8) Bodenmaterial mit Zuordnungswerten > 3 mg/kg und 9 mg/kg darf nur in Gebieten mit hydrogeologisch günstigen Deckschichten eingebaut werden. 9) bei natürlichen Böden in Ausnahmefällen bis 300 mg/l 10) Ausnahmefällen bis 120 Z 2 > Z 2 Z 1.1 n. b. nicht berechenbar, da die Gehalte der Einzelparameter unterhalb der Bestimmungsgrenze liegen O:\2017\170433\Tabellen,Diagramme\2018_04_18 LAGA TR Boden Anl. 1.1.xlsx

11 Bebauungsplan Nr. 166, 1. Änderung, Hastener Straße, Remscheid Tabelle der Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden Mensch (direkter Kontakt) Stoff Prüfwerte [mg/kg] Kinderspielflächen Wohngebiete Park- und Freizeitanlagen Industrie- und Gewerbegrundstücke MP Oberboden Arsen ,5 Blei Cadmium 10 1) 20 1) ,9 Cyanide ,9 Chrom Nickel Quecksilber ,28 Aldrin Benzo(a)pyren ,61 DDT n. b. Hexachlorbenzol < 0,4 Hexachlorcyclohexan (HCH-Gemisch oder Beta-HCH) n. b. Pentachlorphenol < 0,05 Polychlorierte Biphenyle (PCB 6 ) 2) 0,4 0, ,07 Anlage 1.2 Blatt 1 1) In Haus- und Kleingärten, die sowohl als Aufenthaltsbereiche für Kinder als auch für den Anbau von Nahrungspflanzen genutzt werden, ist für Cadmium der Wert von 2,0 mg/kg TM als Prüfwert anzuwenden. 2) Soweit PCB-Gesamtgehalte bestimmt werden, sind die ermittelten Messwerte durch den Faktor 5 zu dividieren. O:\2017\170433\Tabellen,Diagramme\2018_04_18 Wirkungspfad Boden Mensch Anl. 1.2.xlsx

12 Anlage 2.1 zum Untersuchungsbericht

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43 Anlage 8.3, Blatt 1 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Arbeitsgruppe Asphaltstraßen Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau RuVA-StB 01 Ausgabe 2001 Fassung 2005 Auszüge Anhang Unterscheidung von Asphalt und von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen; Begründung für die Festlegung des Grenzwertes von 25 mg/kg PAK nach EPA Durch Pyrolyse (Zersetzung durch Wärme) von organischem Material entstehen immer Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Teere sind Pyrolyseprodukte. Sie enthalten daher große Mengen an PAK. Darin sind alle Verbindungen dieser Art in mehr oder weniger hohen Anteilen enthalten. Einige PAK gelten als krebserzeugend. Für das krebserzeugende Potenzial PAK-haltiger Stoffgemische wird das Benzo(a)pyren (B(a)P) als Bezugssubstanz angenommen, und nur hierfür wurden Grenzwerte in den TRGS 900 und TRGS 905 festgelegt, die als technische Richtkonzentration (TRK-Werte) definiert sind. Danach gilt für B(a)P als Inhaltsstoff - bei weniger als 50 mg/kg: nicht kennzeichnungspflichtig - bei 50 bis mg/kg: krebserzeugend - bei über l 000 mg/kg: stark krebserzeugend.

44 Anlage 8.3, Blatt 2 Bitumen enthält weniger als 50 mg/kg B(a)P und ist daher gemäß Gefahrstoffverordnung nicht kennzeichnungspflichtig. Liegen PAK-haltige Stoffgemische vor, so wird ihr PAK-Gehalt nur auf l 6 PAK gemäß der Liste der US Environmental Protection Agency (PAK nach EPA) bezogen. B(a)P gehört dazu. Der Anteil an B(a)P im PAK-Gemisch nach EPA im Straßenteer/ pech beträgt i.d.r. 5 bis 8 M.-%, ist aber nie größer als 10 M.-% und abhängig von der Entstehung der PAK. Dies hat eine Auswertung von Untersuchungen an ca. 300 Proben ergeben. '-' Bei max. 10 M.-% B(a)P im PAK-Gemisch nach EPA ergeben sich hieraus max. 500 mg/kg PAK nach EPA für ein kennzeichnungsfreies Bindemittel. Hieraus lassen sich die maximal zulässigen Konzentrationen von PAK nach EPA im Asphalt unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Voraussetzungen ermitteln: 1. DIN EN Asphalt ist ein Gemisch aus Bitumen und Mineralstoffen. 2. Gefahrstoff-Verordnung Straßenbaubitumen im Anlieferungszustand enthält weniger als 5 mg/kg B(a)P. Im Asphalt, der unter Zugabe von Ausbauasphalt hergestellt wurde, muss sichergestellt sein, dass 50 mg/kg B(a)P im extrahierten Bindemittel nicht überschritten werden. 3. Maximaler Gehalt an PAK nach EPA Der B(a)P-Anteil in der Gesamtmenge der PAK nach EPA beträgt max. 10 M.-%. Das bedeutet, dass der Gehalt an PAK nach EPA im extrahierten Bindemittel maximal 500 mg/kg betragen darf. Der höchst zulässige Gehalt an PAK nach EPA im Ausbauasphalt ergibt sich damit aus folgender Berechnung: P'AK h Ep'A A b h l B max PAK nach EPA im Bindemittel 100 max. nac 1m us auasp a t = Bei Annahme eines durchschnittlichen Bindemittelgehaltes B im Ausbauasphalt von 5 M.-% ergibt sich: max. P'AK nach EPA 1111 Ausbauasphalt= mg/kg. Damit beträgt der höchst zulässige PAK-Gehalt für Ausbaustoffe, die ein mit Sicherheit kennzeichnungsfreies Bindemittel enthalten 25 mg/kg PAK nach EPA. Ein solcher Ausbaustoff entspricht dann begrifflich einem Asphalt gemäß DIN EN

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