Begründung zum Antrag auf Entlassung aus dem Altlastenkataster für die Altablagerung W32
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- Frieder Holst
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1 Altablagerung W32, Willich Begründung zum Antrag auf Entlassung aus dem Altlastenkataster für die Altablagerung W32 Anlage zum Antrag der Stadt Willich Auftraggeber: Gemeinschaftsbetriebe Willich GBW Ansprechpartner: Herr Kuhlen Auftragnehmer: GEOBIT Ingenieur-Gesellschaft mbh Projekt-Nr. A13034 Gutachten: Dipl. Geol. Bernd Bremerich-Ranft Aachen,
2 GEOBIT INGENIEUR-GESELLSCHAFT MBH Seite 2 Inhalt 1 Veranlassung Lage der Altablagerung W Vorangegangene Nutzung, Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen Vornutzung Untersuchung und Bewertung Sanierung durch Bodenaushub Flurstück Bereich der Altablagerung W Dokumentation des Zustandes im April Boden 0 bis 60 cm unter zukünftiger Geländeoberkante (GOK) Boden 60 bis 120 cm unter zukünftiger Geländeoberkante (GOK) Ungesättigte Bodenzone unterhalb von 120 cm Gesättigte Bodenzone Seitlich gelagerter Aushub Bewertung des jetzigen Zustands auf Grundlage der BBodSchV Begründung zum Antrag auf Entlassung... 11
3 GEOBIT INGENIEUR-GESELLSCHAFT MBH Seite 3 Literatur: Lit1.: Orientierende Untersuchung, Ehemaliger Bauhof der Stadt Willich, Alperheide, Altablagerung W 32 Alperheide. GEOBIT Ingenieur-Gesellschaft mbh, Aachen, Lit2.: Ergänzung zur Orientierenden Untersuchung Ehemaliger Bauhof der Stadt Willich, Alperheide, Altablagerung W32 Alperheide. GEOBIT Ingenieur-Gesellschaft mbh, Aachen, Lit3.: Ehemaliger Bauhof der Stadt Willich, Alperheide, Bodenaushub im Bereich der Altablagerung W32, Kurzbericht. GEOBIT Ingenieur-Gesellschaft mbh, Aachen, Lit4.: Ehemaliger Bauhof der Stadt Willich, Alperheide, Bodenaushub 0 bis 60 cm unter Gehwegoberkante, Prüfvermerk. GEOBIT Ingenieur-Gesellschaft mbh, Aachen,
4 GEOBIT INGENIEUR-GESELLSCHAFT MBH Seite 4 1 Veranlassung Das Grundstück der Stadt Willich, Gemarkung Willich, Flur 17, Flurstück 1253 wurde bis zum Jahr 2011 als Betriebsgelände des Bauhofes Willich durch die Gemeinschaftsbetriebe Willich GBW genutzt. Das Grundstück soll einer neuen Nutzung als Wohngebiet zugeführt werden. Aufgrund der Vornutzung und der Altablagerung wurde das Grundstück im Rahmen einer Orientierenden Untersuchung gemäß 2 Absatz 3 der Bundes-Bodenschutzverordnung untersucht (Lit.1, Lit.2). Die Betriebsgebäude und die Verkehrsflächen des Bauhofes wurden zwischenzeitlich vollständig rückgebaut. Im Zuge des Rückbaus wurden umfangreiche Altfundamente und eine großflächig mit Bauschutt durchsetzte Bodenauffüllung freigelegt. Die Auffüllung wurde im Zuge der Baureifmachung auf dem gesamten Flurstück bis in eine Tiefe von 60 cm unterhalb der zukünftigen Geländeoberfläche (Gehwegoberkante vorhandener Gehweg Kochstraße) ausgehoben und entsorgt (Lit.3, Lit.4). Auf dem Grundstück befindet sich eine Altablagerung, die unter der Nummer W32 bei der Kreisverwaltung Viersen registriert ist. Die Gemeinschaftsbetriebe Willich GBW beantragen für die Altablagerung W32 auf dem Flurstück 1253 die Entlassung aus dem Altlastenkataster und haben die GEOBIT Ingenieur- Gesellschaft mit einer aktuellen Bewertung der Altlastensituation beauftragt. 1.1 Lage der Altablagerung W32 Die Altablagerung W32 liegt auf dem Flurstück 1253 an der Kreuzung Kochstraße/Alperheide in Willich. Das Grundstück gehört zur Gemeinde Willich, Gemarkung Willich und zur Flur 17. Die nachfolgende Abbildung 1 zeigt eine Übersichtskarte und eine Detailansicht des Grundstückes. Die Lage der Altablagerung W32 innerhalb des Grundstückes ist in der Detailansicht gelb markiert.
5 GEOBIT INGENIEUR-GESELLSCHAFT MBH Seite 5 Abbildung 1: Übersichtsplan und Detailansicht
6 GEOBIT INGENIEUR-GESELLSCHAFT MBH Seite 6 2 Vorangegangene Nutzung, Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen Zum Zeitpunkt der orientierenden Untersuchung (Lit.1, Lit2.) im Jahr 2012 war das Grundstück durch die Bebauung und die Verkehrsflächen nahezu vollständig versiegelt. Lediglich östlich der Büro- und Sozialräume befand sich eine kleine Grünfläche entlang der Kochstraße. Die Altablagerung W32 lag zu diesem Zeitpunkt zum Teil unterhalb des Verwaltungsgebäudes und zum Teil unter der Grünfläche. Die Bestandgebäude im Bereich der Altablagerung wurden durch die Gemeinschaftsbetriebe Willich als Büro- und Sozialräume und als Garage zur Unterbringung von Dienstfahrzeugen genutzt. Die ungestörte geologische Schichtfolge beginnt im Umfeld der Altablagerung mit quartären Kiesen und Sanden. Diese werden ab einer Tiefe von ca. 30 m unter Geländeoberkante von schluffigen Feinsanden tertiären Ursprungs unterlagert. Die gut durchlässigen quartären Sedimente bilden einen bis zu 30 m mächtigen Grundwasserleiter, dessen Leiterbasis durch die geringdurchlässigen tertiären Feinsande gebildet wird. Die ungespannte Grundwasseroberfläche des oberen Grundwasserleiters schwankt um ca. 3 bis 5 m unter der Geländeoberfläche. Im Folgenden (Kapitel 2.1 und 2.2) werden die wesentlichen Aussagen zur Vornutzung und den Ergebnissen der orientierenden Untersuchung noch einmal kurz zusammengefasst. Im Jahr 2014 wurde die vorhandene Auffüllung auf dem gesamten Flurstück mindestens bis zu einer Tiefe von 0,6 m unter zukünftiger Geländeoberkante ausgehoben. Im Bereich der Altablagerung W32 wurden danach weitere 60 cm Auffüllung ausgehoben und seitlich gelagert. Die Aushubtiefe im Bereich der Altablagerung liegt damit derzeit bei 1,2 m unter zukünftiger Geländeoberkante. Die Aushubmaßnahmen werden in Kapitel 2.3 dokumentiert. 2.1 Vornutzung Folgende Vornutzungen für das Flurstück 1253 sind bekannt: Die Bestandgebäude im Norden und Osten des Grundstücks wurden durch die Gemeinschaftsbetriebe Willich GBW als Fahrzeughalle, Schreinerei, Garagen, Schlosserei mit Kfz-Grube, Heizungsraum und als Büro- und Sozialräume genutzt. Im Südwesten des Grundstücks befindet sich ein weiteres Gebäude in dem eine Malerwerkstätte und ein Materiallager untergebracht waren. An der Westseite des Grundstückes befindet sich ein Außenlager, welches unter anderem zur Lagerung von Batterien und Altöl genutzt wurde.
7 GEOBIT INGENIEUR-GESELLSCHAFT MBH Seite 7 Das Gebäude im Bereich der Altablagerung W32 wurden als Garage zur Unterbringung von Dienstfahrzeugen und als Büro- und Sozialraum genutzt. 2.2 Untersuchung und Bewertung Die Orientierende Untersuchung der GEOBIT Ingenieur-Gesellschaft vom April 2012 kommt zu folgenden Ergebnissen: Sichtbare Verunreinigungen oder Auffälligkeiten wurden im Rahmen der Bodenprobennahme auf dem untersuchten Grundstück nicht festgestellt. Spuren von Stoffen mit denen auf dem Grundstück in der Vergangenheit potentiell umgegangen wurde in Form vom mineralölbürtigen Kohlenwasserstoffen, leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen, leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen und polychlorierten Biphenylen wurden im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen auch analytisch nicht festgestellt. Nachgewiesen wurden polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in 4 Proben. Der Prüfwert von 0,2 µg/l für 15 der 16 EPA-Pak (ohne Naphthalin) wurde in 3 der 4 Proben überschritten. Zwei der drei betroffenen Proben stammen aus dem Bereich der Altablagerung W32 (RKS 7 und 9) eine aus dem Bereich des Außengeländes (RKS 2). Der Prüfwert der Bundes-Bodenschutzverordnung von 2 µg/l für den Einzelparameter Naphthalin wurde in keiner der Proben überschritten. Die nachgewiesenen Schwermetalle liegen alle unterhalb der Prüfwerte der BBodSchV. In einer Probe wird der Prüfwert für Arsen mit 10 µg/l erreicht. In einer Probe aus dem Bereich der Altablagerung W32 wurde Phenol in einer Konzentration von 15 µg/l (Phenolindex im Eluat) nachgewiesen. Der Prüfwert der BBodSchV von 20 µg/l wird in dieser Probe unterschritten. Aufgrund der Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen ist festzustellen, dass der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung durch die Vornutzung als ehemaliges Betriebsgelände des Bauhofes der Stadt Willich nicht besteht. Die insgesamt drei festgestellten Prüfwertüberschreitungen beschränken sich auf den Parameter PAK. Mit zwei der drei Überschreitungen konzentrieren sie sich im Wesentlichen auf den Bereich der Altablagerung W32. Die Orientierende Untersuchung der GEOBIT Ingenieur-Gesellschaft vom April 2012 führte zu folgender Gefährdungsabschätzung Ort der Probennahme für alle untersuchten Proben ist im vorliegenden Fall der Bereich der ungesättigten Bodenzone. Die Prüfwerte der BBodSchV, die hier zur Beurteilung herangezogen werden gelten für den Übergangsbereich von der ungesättigten in die gesättigte Zone. Beim Durchgang durch die ungesättigte Bodenzone wäre auf dem untersuchten Grundstück eine weitere Abnahme der Schadstoffkonzentrationen zu
8 GEOBIT INGENIEUR-GESELLSCHAFT MBH Seite 8 erwarten. Eine Elution von Schadstoffen über das Niederschlagswasser ist durch die bestehende Bebauung und Versiegelung zudem nahezu ausgeschlossen. Eine Gefährdung für den Bewertungs-Pfad Boden Grundwasser ist deshalb nicht festzustellen. Bewertungen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden Nutzpflanze gemäß BBodSchV sind derzeit nicht möglich. Diese können erst nach erfolgtem Rückbau und erfolgter Neuplanung erfolgen. Die Orte der Probennahme bzw. Beurteilung für diese Wirkungspfade sind abhängig vom Geländeniveau nach dem Rückbau und der Mächtigkeit der aufzubringenden neuen Auffüllung zur Erreichung des zukünftigen Geländeniveaus. Die Orientierende Untersuchung (Lit.1, Lit.2) der GEOBIT Ingenieur-Gesellschaft aus dem Jahr 2012 kommt zu folgender Empfehlung. Im Rahmen der durchgeführten Rammkernsondierungen wurden keine Hinweise auf Verunreinigungen durch die Vornutzung festgestellt. Die nutzungsorientierte Untersuchung auf potentielle Schadstoffe und Schadstoffgruppen brachte im Wesentlichen ebenfalls keine Hinweise auf das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung durch die Vornutzung. Prüfwertüberschreitungen für den Parameter PAK wurden an einer Stelle auf dem Außengelände und an zwei Stellen im Bereich der Altablagerung W32 festgestellt. Die betroffenen Stellen sollten nach Ansicht des Unterzeichners nach dem Rückbau der Gebäude bzw. der Versiegelung unter gutachterlicher Begleitung ausgehoben und die entnommene Auffüllung separiert und analysiert werden. Weitere Untersuchungen oder Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind nach den Ergebnissen der durchgeführten Untersuchungen auf dem Grundstück nicht erforderlich. 2.3 Sanierung durch Bodenaushub Flurstück 1253 In der Folge der im Auftrag der Gemeinschaftsbetriebe Willich GBW erfolgten Rückbaumaßnahmen wurde die Auffüllung auf dem gesamten Grundstück bis in eine Tiefe von 60 cm unterhalb der zukünftigen Geländeoberkante (Gehweg Kochstraße) ausgehoben. Der Aushub erfolgte, da die Auffüllung weder als Baugrund für die geplante Bebauung mit Einfamilienhäusern noch als kulturfähiger Oberboden im Bereich der zukünftigen Gärten verwertbar war. 260 t Boden wurden im März 2013 im Auftrag der Gemeinschaftsbetriebe Willich GBW durch die Firma Prangenberg und Zaum Viersen ausgehoben und entsorgt. Der übrige Aushub war
9 GEOBIT INGENIEUR-GESELLSCHAFT MBH Seite 9 bereits in 2013 im Zuge der Rückbaumaßnahme und des Rückbaus der Altfundamente erfolgt. Die Wiederverfüllung mit tragfähigem bzw. kulturfähigem Oberboden soll durch die zukünftigen Eigentümer erfolgen Bereich der Altablagerung W32 Im Bereich der Altablagerung W32 wurden im Zuge der vorangegangenen Untersuchungen Fremdbestandteile in der Auffüllung angetroffen. Die analytisch festgestellten Verunreinigungen waren an die Fremdbestandteile gebunden. Die mit Fremdbestandteilen durchsetzte Auffüllung beschränkte sich dabei auf Tiefen zwischen 0,4 und 1,2 m unter Geländeoberkante. Im gesamten Bereich der Altablagerung W32 wurden deshalb weitere 60 cm der vorhandenen Auffüllung im Auftrag der Gemeinschaftsbetriebe Willich GBW ausgehoben, um die gesamte mit Fremdbestandteilen durchmischte Auffüllung in diesem Bereich zu entfernen. Das Material wurde seitlich gelagert und befindet sich derzeit noch auf dem Grundstück. Die Baugrubensohle liegt in 1,2 m unter Geländeoberkante. Die Wiederverfüllung mit tragfähigem Bodenmaterial soll durch die zukünftigen Eigentümer erfolgen. 3 Dokumentation des Zustandes im April Boden 0 bis 60 cm unter zukünftiger Geländeoberkante (GOK) Auf dem gesamten Flurstück 1253 wurde der Bereich 0 bis 60 cm unterhalb der zukünftigen Geländeoberkante im März im Auftrag der Gemeinschaftsbetriebe Willich GBW vollständig ausgehoben und entsorgt. Die Auffüllung bis auf das endgültige Geländeniveau soll durch die zukünftigen Bauherren erfolgen. 3.2 Boden 60 bis 120 cm unter zukünftiger Geländeoberkante (GOK) Beschränkt auf den Bereich der Altablagerung W32 wurde auch der Boden von 60 bis 120 cm unterhalb der zukünftigen Geländeoberkante ausgehoben. Die Entsorgung dieses Aushubmaterials steht derzeit noch aus. Der Aushub wurde März 2014 im Auftrag der Gemeinschaftsbetriebe Willich GBW durch die Prangenberg und Zaum GmbH durchgeführt. Die Auffüllung bis auf das endgültige Geländeniveau soll durch die zukünftigen Bauherren erfolgen.
10 GEOBIT INGENIEUR-GESELLSCHAFT MBH Seite Ungesättigte Bodenzone unterhalb von 120 cm Im Februar 2012 (Lit.1) wurden Untersuchungen der ungesättigten Bodenzone im Bereich der Altablagerung durchgeführt. Organoleptische Auffälligkeiten wurden bei den durchgeführten Rammkernsondierungen nicht festgestellt. Die Mächtigkeit der Auffüllung lag im Bereich zwischen 1,0 und 2,7 m. Im oberen Bereich bis 1,2 m war die Auffüllung untergeordnet mit Fremdbestandteilen durchmischt. Ansonsten besteht die in den Sondierungen angetroffene Auffüllung aus umgelagerten Schluffen, Sanden und Kiesen. Der gewachsene kiesig sandige Boden unterhalb der Auffüllungen zeigt in allen durchgeführten Untersuchungen keine Auffälligkeiten. Zuletzt wurden im April 2014 aus insgesamt 10 Einzelproben aus der Baugrubensohle (Tiefe 1,2 m bis maximal 1,8 m unter Geländeoberkante) eine Mischprobe gebildet und auf die Standardparameter der BBodSchV für den Gefährdungspfad Boden-Grundwasser untersucht. Dabei wurden keine Prüfwertüberschreitungen festgestellt. 3.4 Gesättigte Bodenzone Untersuchungen der gesättigten Bodenzone wurden nicht durchgeführt. 3.5 Seitlich gelagerter Aushub Der derzeit auf dem Grundstück gelagerte Aushub aus dem Bereich 0,6 m bis 1,2 m unter Geländeoberkante der Altablagerung W32 wurde im April 2014 ebenfalls durch die GEOBIT Ingenieur-Gesellschaft mbh beprobt. Die Mischprobe wurde auf die Parameter der Deponieverordnung DepVO Tabelle 2 untersucht. Die Probe erfüllt die Zuordnungswerte der Deponieklasse 0. 4 Bewertung des jetzigen Zustands auf Grundlage der BBodSchV Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) unterscheidet bei der Gefahrenbeurteilung hinsichtlich der Auswirkungen der Bodenbeschaffenheit hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Nutzpflanze und Grundwasser. Die für den Wirkungspfad Boden-Mensch relevanten Bodenhorizonte sind in Anhang 1 der BBodSchV auf die Kontaktbereiche für die orale, inhalative und dermale Schadstoffaufnahme und auf die maximal von Kindern erreichbare Tiefe festgelegt. Der zu bewertende Bereich beschränkt sich auf den Bereich 0 bis 35 cm unterhalb der Geländeoberkante. Für den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze wird der zu bewertende Tiefenbereich aufgrund des Haupt-
11 GEOBIT INGENIEUR-GESELLSCHAFT MBH Seite 11 wurzelbereiches und des Bearbeitungshorizontes im Nutzgarten auf den Bereich bis 60 cm unterhalb der Geländeoberkante erweitert. Auf dem Flurstück 1253 wurde der Bereich 0 bis 60 cm unter zukünftiger Geländeoberkante vollständig ausgehoben. Die Auffüllung soll mit unbelastetem Boden erfolgen. Eine Gefährdung der Schutzgüter Mensch und Nutzpflanze ist somit ausgeschlossen. Für die Beurteilung des Wirkungspfades Boden-Grundwasser sieht die BBodSchV die Erstellung einer Sickerwasserprognose vor. Im vorliegenden Fall wurde jedoch die Auffüllung bis in eine Tiefe von 1,2 m entfernt und die darunter liegende Auffüllung sowie der gewachsene Boden sind nach Maßgabe der vorliegenden Untersuchungsergebnisse unauffällig. Eine Gefährdung über den Pfad Boden-Grundwasser ist insofern aus Sicht des Unterzeichners nicht zu besorgen und eine Sickerwasserprognose daher nicht erforderlich. 5 Begründung zum Antrag auf Entlassung Die Auffüllung im Bereich der gesamten Altablagerung W32 wurde bis zu einer Tiefe von 120 cm unter Geländeoberkante entfernt. Eine Gefährdung über den Wirkungspfad Boden-Mensch oder den Wirkungspfad Boden- Nutzpflanze ist aufgrund der Entfernung der in Frage kommenden Oberbodenschichten ausgeschlossen. Für die übrige ungesättigte Bodenzone wurde kein Prüf- bzw. Handlungsbedarf festgestellt. Eine Gefährdung des Grundwassers ist aufgrund der entfernten Auffüllung und des unauffälligen gewachsenen Bodens nicht zu besorgen. Wir empfehlen daher, die Altablagerung W32 aus dem Altlastenkataster zu entlassen. Dipl. Geol. Bernd Bremerich Ranft GEOBIT Ingenieur-Gesellschaft mbh
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