Universität Stuttgart - Ihr neuer Arbeitsplatz

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1 Universität Stuttgart Universität Stuttgart - Ein Wegweiser der Verwaltung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

2 Impressum: Universität Stuttgart - Wegweiser der Verwaltung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Herausgegeben im Auftrag der Kanzlerin durch die Zentrale Verwaltung, Dezernat Personal. Redaktion: Birgit Schneider, Katrin Böhm. Adresse: Universität Stuttgart, Zentrale Verwaltung, Dezernat Personal, Keplerstraße 7, Stuttgart, Tel.: , weiterbildung@verwaltung.uni-stuttgart.de, Internet: Druck: Pfitzer GmbH & Co.KG Fotos: Pressestelle der Universität Stuttgart, soweit nichts anderes vermerkt. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, sowie Vervielfältigungen o. ä. nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers.

3 Vorwort der Kanzlerin Foto: Eppler Liebe Mitarbeiterin, Lieber Mitarbeiter, im Namen des Rektorats, der Personalvertretung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Verwaltung heiße ich Sie an Ihrer neuen Arbeitsstätte, der Universität Stuttgart, herzlich willkommen. Die Universität Stuttgart gehört mit über Beschäftigten, 260 Professorinnen und Professoren, studentischen und 450 wissenschaftlichen Hilfskräften sowie rund 100 Auszubildenden zu den bedeutenden Arbeitgebern in der Landeshauptstadt und in der Region Stuttgart. Den Studierenden an der Universität Stuttgart stehen über 60 Studiengänge offen. Zum besonderen Profil unserer forschungsintensiven Universität gehört die Vernetzung der ingenieur- und naturwissenschaftlichen Fachrichtungen mit den Geistes- und Sozialwissenschaften. Das breite Fächerspektrum macht sie zu einer international anerkannten und zukunftsorientierten Stätte von Wissenschaft und Forschung. Ihre herausragende Stellung spiegelt sich unter anderem in dem in der Exzellenzinitiative des Bundes eingeworbenen Exzellenzcluster Simulation Technology und der Graduiertenschulung Advanced Manufacturing Engineering sowie in zahlreichen Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs. Sicher sind Sie gespannt, was Sie an unserer Universität, Ihrem neuen Arbeitsplatz, erwarten wird. Mit diesem Leitfaden geben wir Ihnen einen Wegweiser an die Hand, der Ihnen den Einstieg erleichtern soll. Er gibt einen Überblick über geschichtliche Hintergründe, Wissenswertes zur Regelung Ihrer persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Universität und enthält erste Informationen zu Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, als auch zur künstlerischen und sportlichen Betätigung. Ausführlichere Informationen können Sie unter den Quellenangaben der einzelnen Beiträge finden, außerdem stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Verwaltung für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit mit Ihnen und wünschen Ihnen einen guten Start. Wir hoffen, dass die Universität Stuttgart bald zu Ihrer beruflichen Heimat wird und Sie sich an Ihrem neuen Arbeitsort wohlfühlen. Dr. Bettina Buhlmann Kanzlerin

4 Foto: Eppler Foto: Koelnmesse International Foto: Koelnmesse International Foto: NASA/DLR Foto: Eppler Inhaltsverzeichnis 1. Zeitreise - Die Universität gestern & heute Organisatorischer Aufbau Das Rektorat... 4 Der Rektor... 4 Die Prorektoren... 4 Die Kanzlerin Der Senat Der Universitätsrat (Hochschulrat) Fakultäten Struktur der Universität Stuttgart Struktur der Universitätseinrichtungen Organigramm der Zentralen Verwaltung Rechtliche Grundlagen Beschäftigte Beamtinnen und Beamte Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Abgrenzung Beamtenverhältnis - Arbeitsverhältnis Wissenswertes von A-Z Alumni, Freunde, Förderer Arbeitsplatzausstattung Arbeitsversäumnis, Krankheit Arbeitszeit Behördenticket Betriebliches Vorschlagswesen Bibliothek der Universität Dienstreisen Adresse I

5 Familie Kinderbetreuung und weitere Angebote Schulen Forschung, Drittmittelforschung Fort- und Weiterbildung Freizeitgestaltung an der Universität Akademischer Chor und Akademisches Orchester Arbeitskreis Photographie Jazz- und Rockensemble Kammerorchester der Universität Stuttgart KunstKreisRektoramt Philharmonisches Orchesterchen S Chörle - der Pop- und Jazzchor der Universität Stuttgart Sport Gesundheit Höchstleistungsrechenzentrum Internationale Angelegenheiten IT-Sicherheit Kindergeld Lehre und Prüfungen Marketing Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld und weitere Ansprüche Nebentätigkeit/ Nebenamt/ Nebenbeschäftigung Regelungen für Beamtinnen und Beamte Regelungen für Beschäftigte Notrufe, Notfälle, Brand und Unfall, Alarmpläne Parkplätze für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Hochschulkommunikation Rechenzentrum Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Arbeitsmedizinischer Dienst (AMD) (Dienst-)Unfall/Berufskrankheiten/Sachschäden Sicherheitswesen Stör- und Schadensmeldungen Technologie Transfer Initiative (TTI) und Gründungsbeauftragte Telefon Umzugskosten und Trennungsgeld Urlaub Erholungsurlaub Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung Arbeitsfreier Tag für Beamtinnen und Beamte Verpflegung II

6 Vertretungs- und Beratungsstellen Beauftragte für Chancengleichheit Gleichstellung Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Personalrat Psychologische Beratungsstelle Schwerbehindertenvertretung Wohnen Stuttgart und die Region Schlusswort Lagepläne Lageplan Universität Stuttgart-Stadtmitte Lageplan Universität Stuttgart-Vaihingen S-Bahnplan Liniennetz Wo finde ich was? III

7 1. Zeitreise - Die Universität gestern & heute Mit der Gründung der Vereinigten Real- und Gewerbeschule im Jahr 1829 durch König Wilhelm I. von Württemberg wurde der erste Grundstein für die Universität Stuttgart gelegt und der Beginn des industriellen Zeitalters in Württemberg markiert. Vierzig Jahre später bildeten die vier Fachschulen für Architektur, Ingenieurwesen, Maschinenbau und Chemische Technik den Grundstock der späteren Hochschule. Die sich stetig weiterentwickelnde Polytechnische Schule machte Neu- und Anbauten sowie neue Lehr- und Forschungseinrichtungen notwendig. Nicht zuletzt zog sie damit auch angesehene Gelehrte wie Paul Zech (Physik), Wilhelm Ahles (Botanik), Wilhelm Lübke (Kunstgeschichte), Friedrich Theodor Wilhelm Lübke Vischer (Deutsche Literatur und Ästhetik) und Karl Julius von Bach (Maschinenbau) an, die der Einrichtung einen hohen gesellschaftlichen und wirtschaftspolitischen Stellenwert verschafften. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahr 1933 griff das Führerprinzip um sich und führte zu Entlassungen jüdischer Professoren und zum Rückgang der Studierendenzahlen. Die Konzentration der Institute wurde auf die Aufgaben in der Kriegs- und Rüstungsindustrie gerichtet. Mit dem Wiederaufbau und der erneuten Aufnahme des Lehrbetriebs in den Jahren 1945 und 1946 wuchs die Technische Hochschule rasch an. Am 4. Juli 1967 wurde sie auf ihren Antrag hin schließlich in "Universität Stuttgart" umbenannt. Seit Mitte der 50er Jahre ist die Hochschule mit zwei Standorten (Stadtmitte und Stuttgart-Vaihingen) aufgestellt. Seit 2003 zählt sie 10 Fakultäten. Auf dem Vaihinger Campus sind zwei Drittel aller Institute untergebracht sowie - unmittelbar benachbart - die Institute der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer- Gesellschaft und des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt. Seit ihrem mehr als 175-jährigen Bestehen hat sich die Universität Stuttgart zu einer modernen und leistungsorientierten Hochschule mit einem umfassenden Fächerkanon entwickelt Universität Stuttgart-Stadtmitte und gilt als Forschungsuniversität mit internationalem Rang. Davon zeugt auch der überdurchschnittlich hohe Anteil an ausländischen Studierenden von 20%. Auch bei Förderorganisationen rund um den Globus und in der Wirtschaft ist die Universität Stuttgart ein gesuchter Partner. 1

8 Geschichtliche Eckdaten Bild: Universitätsarchiv 1829 Gründung als Vereinigte Real- und Gewerbeschule durch König Wilhelm I. von Württemberg auf Betreiben der heimischen Industrie 1840 Polytechnische Schule 1876 Polytechnikum 1890 Technische Hochschule 1900 Promotionsrecht in den Ingenieur- und Naturwissenschaften 1905 Erste Studentin 1944 Zerstörung fast aller Gebäude Wiederaufbau durch Dozenten und Studierende, Wiedereröffnung der Technischen Hochschule 1953 Promotionsrecht in den Geisteswissenschaften 1957 Baubeginn Erweiterungsgelände Stuttgart-Vaihingen seit 1967 Universität Stuttgart 1969 Grundordnung 1973/74 Zahl der Studierenden erstmals über jähriges Bestehen; Promotionsrecht für die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 1983 Einführung der internationalen englischsprachigen Master-Studiengänge 1988 Erstmals über Studierende 1999 Erstmals über internationale Studierende 2000 Einführung Universitätsrat aufgrund des Landeshochschulgesetzes 2003/04 Etablierung Bachelor of Arts in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern Jahre Universität Stuttgart 2007 Erfolg bei der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder 2008 Neustrukturierung der Fakultäten Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge in den Ingenieur- und Naturwissenschaften 2

9 Bedeutende Persönlichkeiten an der Universität Stuttgart Bauwissenschaften Theodor Fischer lehrte 1901 bis 1906 an der Technischen Hochschule Stuttgart und gilt als der Begründer der Stuttgarter Architektenschule. Fritz Leonhardt studierte und lehrte an der Technischen Hochschule Stuttgart. Zwei Jahre lang war er auch deren Rektor. Er wurde für die Entwicklung neuer Bauverfahren für zahlreiche Brücken, Hochhäuser und Fernsehtürme bekannt. Der Stuttgarter Fernsehturm ist bis heute weltweites Vorbild für den Bau von Fernsehtürmen in Stahlbetonbauweise. Ingenieurwissenschaften Carl J. v. Bach wurde 1878 als Professor an die Technische Hochschule Stuttgart berufen und leitete diese von 1885 bis 1888 als erster Rektor seit der dortigen Einführung der Rektoratsverfassung. Er gilt als Pionier der Materialforschung und gründete in diesem Zuge die Staatliche Materialprüfungsanstalt und das Ingenieurlaboratorium aus dem acht Institute der heutigen Universität Stuttgart hervorgingen John Agyris war Mitbegründer der Finite-Elemente-Methode (FEM) und leistete wertvolle Arbeit auf dem Gebiet der Luft- und Raumfahrttechnik gründete er an der damaligen Technischen Hochschule Stuttgart das Institut für Statik und Dynamik der Luft- und Raumfahrtkonstruktionen. Naturwissenschaften Hermann C. Fehling, dessen Fehlingsche Lösung zur Zuckerbestimmung bis heute zum Repertoire der Medizin, Pharmazie und Chemie gehört, machte die Chemie in Stuttgart zum Paradepferd und Publikumsmagneten. Er untersuchte Arzneimittel und Hochofenschlacken, Wasser und Brot. Trotz seiner gesundheitlichen Probleme schuf er neue Institute. Wilhelm M. Kutta war ein deutscher Mathematiker, der das Runge- Kutta-Verfahren zur Lösung von Differentialgleichungen und die Kutta- Joukowskische-Formel entwickelte. Kulturwissenschaften Käte Hamburger schlug eine Brücke zwischen Philosophie und Literaturwissenschaften. Durch ihre zahlreichen Werke zu Literaturtheorie und Ästhetik prägte sie die Lehre an der heutigen Universität Stuttgart entscheidend mit. Ihre Habilitation legte sie als 60- Jährige zum Thema Logik der Dichtung ab. Max Bense hinterließ in 41 Jahren Stuttgart viele Spuren. Als Professor für Wissenschaftstheorie schuf er seine numerisch begründete Ästhetik und begründete das Studium Generale sowie die Studiengalerie der damaligen Technischen Hochschule. 3

10 2. Organisatorischer Aufbau Die zentralen Organe einer Universität sind der Vorstand, der Senat und der Aufsichtsrat. Bei der Universität Stuttgart führt der Vorstand die Bezeichnung Rektorat mit den jeweils entsprechenden Bezeichnungen für dessen Mitglieder. Das für den Bereich der Wirtschaftsund Personalverwaltung zuständige Mitglied des Vorstands führt die Amtsbezeichnung Kanzler/in. Der Aufsichtsrat führt die hochschulspezifische Bezeichnung Universitätsrat (Hochschulrat) Das Rektorat Das Rektorat leitet die Hochschule und ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben, den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung als auch für die Regelung der inneren Organisation verantwortlich. Ihm gehören hauptamtlich der Rektor als auch die Kanzlerin für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung an. Weiter zählen sich drei nebenamtliche Rektoratsmitglieder zum Rektorat der Universität Stuttgart. Der Rektor Der Rektor Prof. Dr.-Ing. Wolfram Ressel vertritt die Universität. Er ist Vorsitzender des Rektorats, des Senats und seiner Ausschüsse. Foto: Eppler Foto: Eppler Der Rektor wird vom Universitätsrat nach öffentlicher Ausschreibung mit Stimmenmehrheit gewählt. Der Wahlvorschlag bedarf des Einvernehmens des Wissenschaftsministeriums, die Wahl der Bestätigung durch den Senat. Seine Amtszeit beträgt sechs bis acht Jahre; die Entscheidung darüber trifft der Universitätsrat. Die Prorektoren Die drei Prorektoren sind aus dem Kreis der an der Universität hauptamtlich tätigen Professorinnen und Professoren vom Senat zu wählen. Sie vertreten den Rektor und sind mit Zuständigkeiten in den Bereichen Struktur, Lehre und Weiterbildung sowie Forschung und Technologie befasst. Ihre Amtszeit beträgt drei bis vier Jahre, endet jedoch stets mit der Amtszeit des Rektors. Über deren Dauer entscheidet der Senat. Die Prorektoren sind unter aufgeführt. Die Kanzlerin Die Kanzlerin Dr. Bettina Buhlmann ist als hauptamtliches Mitglied des Rektorats für den Bereich Wirtschafts- und Personalverwaltung zuständig. Sie ist Beauftragte für den Haushalt nach 9 der Landeshaushaltsordnung und Leiterin der Zentralen Verwaltung. Die Kanzlerin wird vom Universitätsrat nach öffentlicher Ausschreibung mit Stimmenmehrheit gewählt. Der Wahlvorschlag bedarf des Einvernehmens des Wissenschaftsministeriums, die Wahl der Bestätigung durch den Senat. Ihre Amtsdauer beträgt sechs bis acht Jahre; die Entscheidung darüber trifft der Universitätsrat. 4

11 2.2. Der Senat Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre, Studium und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ oder den Fakultäten zugewiesen sind. Dem Senat gehören kraft Amtes die Mitglieder des Rektorats, die Dekane der 10 Fakultäten sowie die Gleichstellungsbeauftragte an. Aufgrund von Wahlen zählen sich weitere sechs Vertreterinnen und Vertreter der Professorinnen und Professoren, drei Vertreterinnen und Vertreter des wissenschaftlichen Dienstes, sieben Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden sowie drei Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bereich Verwaltung und Technik zum Senat. Die Amtszeit der studentischen Wahlmitglieder beträgt ein Jahr, die der übrigen Wahlmitglieder vier Jahre. Die Mitglieder des Senats sind unter aufgeführt Der Universitätsrat (Hochschulrat) Der Universitätsrat zeichnet für die Entwicklung der Universität verantwortlich und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Er beaufsichtigt zudem die Geschäftsführung des Rektorats. Dem Universitätsrat gehören derzeit sechs externe und fünf interne Mitglieder an, die vom Senat gewählt und vom Wissenschaftsminister bestellt werden. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre. Die Mitglieder des Universitätsrates sind unter aufgelistet. 3. Fakultäten Die Universität Stuttgart gliedert sich derzeit in 10 Fakultäten, die wiederum aus 140 Instituten bestehen. Als organisatorische Grundeinheiten erfüllen sie in ihrem Bereich die Aufgaben der Universität und tragen dafür Sorge, dass ihre Angehörigen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinrichtungen die ihnen obliegenden Aufgaben erfüllen können. Geleitet werden die Fakultäten von deren Vorständen, welchen der Dekan, die Prodekane und der Studiendekan angehören. Fakultät Fakultät 1: Architektur und Stadtplanung Stadtmitte, Keplerstraße 11, Tel.: , Fax: , Fakultät 2: Bau- und Umweltingenieurwissenschaften Vaihingen, Pfaffenwaldring 7, Tel.: , Fax: , Fakultät 3: Chemie Vaihingen, Pfaffenwaldring 55, Tel.: /85, Fax: , 5

12 Fakultät 4: Energie-, Verfahrens- und Biotechnik Vaihingen, Pfaffenwaldring 9, Tel.: /73, Fax: , Fakultät 5: Informatik, Elektrotechnik und Informationstechnik Vaihingen, Pfaffenwaldring 47, Tel.: /34, Fax: , Fakultät 6: Luft- und Raumfahrttechnik und Geodäsie Vaihingen, Pfaffenwaldring 27, Tel.: , Fax: , Fakultät 7: Konstruktions-, Produktions- und Fahrzeugtechnik Vaihingen, Pfaffenwaldring 9, Tel.: /76, Fax: , Fakultät 8: Mathematik und Physik Vaihingen, Pfaffenwaldring 57, Tel.: , Fax: , Fakultät 9: Philosophisch-Historische Fakultät Stadtmitte, Keplerstraße 17, Tel.: , Fax: , Fakultät 10: Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Stadtmitte, Keplerstraße 17 (KII), Tel.: , Fax: , 6

13 Foto: Sven Cichowicz Foto: Eppler Foto: Günther-Schad/PIXELIO 4. Struktur der Universität Stuttgart Universität Stuttgart 10 Fakultäten Zentrale Organisation ca. 140 Institute Rektorat Zentrale Verwaltung Interdisziplinäre Zentren Senat Zentrale Einrichtungen Sonderforschungsbereiche Universitätsrat Exzellenzcluster SimTech 5. Struktur der Universitätseinrichtungen Universität Stuttgart Fakultäten Rektorat Fakultät 1 Fakultät Fakultät 10 Zentrale Einrichtung Direktor/in Mitarbeiter/in Institut 1 Institut Professor/in Mitarbeiter/in Lehrstuhl 1 Professor/in Mitarbeiter/in Lehrstuhl 2 Professor/in Mitarbeiter/in 7

14 Universität Stuttgart Rainer-Sturm/PIXELIO 6. Organigramm der Zentralen Verwaltung 8 S.Hainz/PIXELIO

15 Fotos: Stephanie-Hofschlaeger/PIXELIO Thorben-Wengert/PIXELIO Stephanie-Hofschlaeger/PIXELIO Hanspeter-Bolliger/PIXELIO Auf den nächsten Seiten finden Sie Wissenswertes zur Regelung Ihrer persönlichen Angelegenheiten im Rahmen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses. Beginnend mit den rechtlichen Grundlagen haben wir weitere Themen aufgegriffen, mit denen Sie an Ihrem Arbeitsplatz konfrontiert sind wie beispielsweise Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen. Sie finden des Weiteren Informationen zu Fort- und Weiterbildungsangeboten und den universitären Einrichtungen. 7. Rechtliche Grundlagen Nachstehend haben wir für Sie die wichtigsten Regelungen in aller Kürze zusammengestellt Beschäftigte Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich im Wesentlichen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder 1. Für die Beschäftigten gelten die nachstehenden Rechte und Pflichten: Wichtige Rechte Die Beschäftigten erhalten monatlich ein Entgelt ( 15 TV-L). Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten schriftlich geltend gemacht werden ( 37 TV-L). Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts ( 26 TV-L, siehe hierzu auch 8. Wissenswertes von A-Z, Unterpunkt Urlaub des Wegweisers). Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben die Beschäftigten Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit. Aus triftigen Gründen kann auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangt werden ( 35 TV-L). Die Beschäftigten haben ein Recht auf Einsicht in ihre vollständigen Personalakten ( 3 Abs. 6 TV-L). Wichtige Pflichten Die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung ist gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen ( 3 Abs. 1 TV-L). Über Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder vom Arbeitgeber angeordnet ist, ist Verschwiegenheit zu wahren ( 3 Abs. 2 TV-L). Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen von Dritten mit Bezug auf Ihre Tätigkeit dürfen nicht angenommen werden ( 3 Abs. 3 TV-L). Nebentätigkeiten gegen Entgelt sind dem Arbeitgeber vorher schriftlich anzuzeigen ( 3 Abs. 4 TV-L, siehe hierzu auch 8. Wissenswertes von A-Z, Unterpunkt Nebentätigkeit des Wegweisers). 1 TV-L 9

16 7.2. Beamtinnen und Beamte Maßgebliche Rechtsvorschriften der Beamtinnen und Beamte finden sich im Beamtenstatusgesetz 2 und im Landesbeamtengesetz 3. Hieraus ergeben sich die nachstehenden Rechte und Pflichten: Wichtige Rechte Recht auf Fürsorge und Schutz: Das in 45 BeamtStG aufgeführte grundlegende, aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn abzuleitende Recht umfasst die Sorge für das Wohl der Beamtin/des Beamten und ihrer/seiner Familie. Die Beamtin/Der Beamte hat ein Recht auf eine dem statusrechtlichen Amt entsprechende Tätigkeit ( 24 (2) LBG, 25 (2) LBG. Die Beamtin/Der Beamte hat das Recht innerhalb und außerhalb des Dienstes die mit ihrem/seinem Amt verbundene Amtsbezeichnung zu führen ( 56 (2) (3) LBG. Gemäß 44 BeamtStG hat die Beamtin/der Beamte für jedes Jahr Anspruch auf Erholungsurlaub (siehe hierzu auch 8. Wissenswertes von A-Z, Unterpunkt Urlaub des Wegweisers). Die Beamtin/Der Beamte hat ein Recht auf Einsicht in ihre/seine vollständige Personalakte ( 87 (1) (3) LBG. Gemäß 51 (1) (2) LBG sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtin/des Beamten in regelmäßigen Zeitabständen zu beurteilen. Die Beamtin/Der Beamte ist grundsätzlich berechtigt, ihre/seine Arbeitskraft auch außerhalb ihres/seines Beamtenberufs zu verwerten. Hierzu bedarf sie/er jedoch der vorherigen Genehmigung des Dienstherrn ( LBG), Landesnebentätigkeitsverordnung; siehe hierzu auch 8. Wissenswertes von A-Z, Unterpunkt Nebentätigkeit. Die Beamtin/Der Beamte hat ein Recht auf amtsangemessene Besoldung und Versorgung unter Berücksichtigung ihres/seines Familienstandes. Wichtige Pflichten Die Grundpflicht der Beamtinnen und Beamten ist die Treuepflicht. Wichtige Ausprägungen sind unparteiische und gerechte Aufgabenerfüllung, Gemeinwohlorientierung, Verfassungstreuepflicht, Pflicht zu vollem persönlichen Einsatz sowie die Pflicht zu achtenswürdigem Verhalten (, 3 (1), 33 BeamtStG. Dazu zählt auch das Verbot der Annahme von Geschenken und Belohnungen durch Dritte. Die Beamtin/Der Beamte darf sich für jedes allgemein- bzw. parteipolitische Ziel nur einsetzen, soweit dies mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Einklang steht (Mäßigung bei politischer Betätigung, 33 Abs. 2 BeamtStG). Die Beamtinnen und Beamten haben ihr Verhalten so einzurichten, dass sie innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert ( 34 Satz 3 BeamtStG). Die Beamtin/Der Beamte stellt zur Erfüllung ihrer/seiner amtlichen Pflichten dem Dienstherrn ihre/seine volle Arbeitskraft zur Verfügung ( 34 Satz 1 BeamtStG). Hieraus folgt das Streikverbot. Die Beamtin/Der Beamte ist verpflichtet, ihre/seine Vorgesetzen zu beraten und zu unterstützen. Sie/Er hat deren dienstliche Anordnungen und allgemeine Richtlinien zu befolgen ( 35 BeamtStG). Die Beamtin/Der Beamte ist, auch nach Beendigung ihres/seines Dienstverhältnisses, zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet ( 37 BeamtStG). Die Beamtin/Der Beamte hat ihre/seine Wohnung so zu wählen, dass sie/er in der ordnungsmäßigen Wahrung ihrer/seiner Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird ( 54 (1) (2) (4) LBG). 2 BeamtStG 3 LBG 10

17 7.3. Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Beamtinnen und Beamte oder Beschäftigte, denen insbesondere in Wissenschaft, Forschung, Lehre und Weiterbildung wissenschaftliche Dienstleistungen obliegen ( 52 Landeshochschulgesetz 4 ). Diese Aufgaben erfüllen sie nach Maßgabe ihrer Dienstaufgabenbeschreibung, die unter anderem auch die Tätigkeiten in Forschung und Lehre, aber auch den Umfang der Lehrverpflichtung festlegt. Ihr Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis bestimmt sich im Wesentlichen nach den beamtenrechtlichen Regelungen oder dem TV-L, sowie nach dem LHG. Damit gelten die Pflichten der Beschäftigten bzw. der Beamtinnen und Beamten entsprechend. Einstellungsvoraussetzung für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Vorgesetzte bzw. Vorgesetzter der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Leiterin bzw. der Leiter der Hochschuleinrichtung. Bei ausschließlicher Zuordnung zu einer Fakultät ist der Vorgesetze der Dekan. Dienstvorgesetzter der Beamtinnen und Beamten ist der Rektor. Die Vorgesetzten der Beschäftigten bestimmen sich nach dem Organisations- und Dienstpostenplan Abgrenzung Beamtenverhältnis - Arbeitsverhältnis Rechtsnatur Anzuwendende Rechtsvorschriften Beamtenverhältnis Öffentlich- rechtliches Dienst- und Treueverhältnis (Art. 33 Grundgesetz 5, 3 (1) BeamtStG Öffentliches Recht: Beamtengesetze Arbeitsverhältnis Privatrechtliches Arbeitsverhältnis ( 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch 6 ) Privatrecht, arbeitsrechtliche Gesetze Begründung durch Ernennung ( 8 BeamtStG) Vertrag Beendigung durch Entlassung, Einritt in den Ruhestand, usw. ( 21 BeamtStG) ggf. Ablauf der Befristung, Kündigung, Tod, Auflösungsvertrag, Erreichen der Altersgrenze ( 33, 34 TV-L) Rechtsweg Verwaltungsgericht ( 54 BeamtStG) Arbeitsgericht 4 LHG 5 GG 6 BGB 11

18 Fotos: Christian-Seidel/PIXELIO, Stephanie-Hofschlaeger/PIXELIO, Daniela-Baack/PIXELIO 8. Wissenswertes von A-Z Nachstehend finden Sie eine alphabetische Auflistung aller Themen rund um Ihren Arbeitsplatz und die Universität Stuttgart. Alumni, Freunde, Förderer Das Alumni-Netzwerk almunius ist das Kommunikations- und Servicenetzwerk der Universität Stuttgart. Damit wird nicht nur ein reger Austausch sondern auch die weltweite Vernetzung zwischen Studierenden und Absolventinnen und Absolventen, Universitätsangehörigen sowie Gönnern und Partnern der Hochschule gefördert und unterstützt. Es bietet einen Informations- und Wissenstransfer zwischen der Universität Stuttgart und Unternehmen, Organisationen und Institutionen aus Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Wissenschaft. Veranstaltungen, vielfältige Informationen rund um die Themen Beruf und Karriere sowie Beratungsangebote runden das Angebot ab. Informationen erhalten Sie unter oder unter Tel.: Die Vereinigung von Freunden der Universität Stuttgart e.v. kooperiert nicht nur mit dem Almuni-Netzwerk der Universität Stuttgart, sondern unterstützt die Universität in Belangen von Forschung, Lehre und Bildung auf unbürokratische Weise. Arbeitsplatzausstattung Neben Ihrer zukünftigen Fakultät bzw. Ihrem zukünftigen Institut sind folgende Stellen der Zentralen Verwaltung für die Ausstattung Ihres Arbeitsbereichs zuständig: Bei Fragen zu Ihren Arbeitsräumen, der Raumzuweisung und eventuell erforderlichen baulichen und bautechnischen Maßnahmen unterstützt Sie das Dezernat Technik und Bauten, Abteilung Bau- und Flächenmanagement, Tel.: oder , Bei Angelegenheiten in Bezug auf Möblierung der Arbeitsräume und Beschaffungen von EDV sowie technischwissenschaftlichen Geräten ab 5.000,- EUR berät Sie das Dezernat Finanzen, Zentrale Beschaffung, Tel.: , Bei Fragen zu Sach- und Investitionsmitteln informiert Sie das Dezernat Finanzen, Abteilung Haushalt, Tel.: , 12

19 Arbeitsversäumnis, Krankheit Sollten Sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert sein rechtzeitig zum Dienst zu kommen, so teilen Sie dies unverzüglich Ihrem/Ihrer unmittelbaren Vorgesetzen telefonisch mit. Dauert eine durch Erkrankung oder Unfall verursachte Dienst-/ Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss dem unmittelbaren Vorgesetzten spätestens am vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung über den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Dienst-/Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden. Ein Anschlussattest ist vorzulegen, wenn die Dienst- bzw. Arbeitsunfähigkeit über den in der ärztlichen Bescheinigung angegebenen Zeitpunkt hinaus fortbesteht. Auch in diesem Falle ist vorab umgehend eine telefonische Mitteilung an Ihre unmittelbare Vorgesetzte bzw. Ihren unmittelbaren Vorgesetzten zu veranlassen. Nach Wiederherstellung der Dienst- oder Arbeitsfähigkeit ist den Vorgesetzten der Dienst- bzw. Arbeitsantritt unverzüglich anzuzeigen. Selbstverständlich müssen die zuständigen Stellen des Fachbereiches (Vorgesetzte, Geschäftsführung des Faches, Dekan) zusätzlich darüber informiert werden, welche Lehrveranstaltungen infolge der Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit ausfallen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Mitteilungspflicht auch dann besteht, wenn Lehrveranstaltungen aus anderen, vom Lehrenden nicht zu vertretenden Gründen (z. B. keine oder zu wenig Hörer) ausfallen. Den Beamtinnen und Beamten wird zu Aufwendungen in Krankheitsfällen sowie zur Gesundheitsvorsorge Beihilfe gewährt, solange ihnen laufende Besoldungsbezüge zustehen. Entsprechende Vordrucke zur Einreichung beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) und Informationen erhalten Sie unter: Arbeitszeit Für die Beschäftigten sowie für die akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis der Universität Stuttgart gelten die Regelungen des TV-L. Dieser sieht eine wöchentliche Arbeitszeit von 39,5 Stunden vor. Beschäftigte, die Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten, haben eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden. 13

20 Für Beamtinnen und Beamte sowie für akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Beamtenverhältnis gilt die wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden. Details können der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO) entnommen werden. Im Allgemeinen gilt die feststehende Arbeitszeit. Dabei gelten folgende Regelungen: Bei 41 Stunden montags bis donnerstags Uhr freitags Uhr Bei 39,5 Stunden montags bis donnerstags Uhr freitags Uhr Einzelne Universitätseinrichtungen haben die gleitende Arbeitszeit eingeführt. In diesen Fällen können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Arbeitsunterbrechungen selbst bestimmen. Dabei ist zu beachten, dass der Dienstbeginn derzeit nicht auf einen späteren Zeitpunkt als Uhr und das Dienstende nicht auf einen früheren Zeitpunkt als Uhr (freitags Uhr) festgelegt werden darf. In den Arbeitszeiten enthalten ist eine Mittagspause von 30 Minuten (Mindestdauer). Sie wird der Arbeitszeit nicht angerechnet. Die Mittagspause kann in der Zeit zwischen Uhr und Uhr genommen werden. Am 24. und 31. Dezember sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganztägig von der Arbeit freigestellt. Die Ausgleichsregelungen von Zeitguthaben und weitere Informationen zur Arbeitszeit finden Sie unter Fragen Sie auch Ihre Vorgesetzte bzw. Ihren Vorgesetzten nach der für Sie maßgeblichen Arbeitszeitregelung. Behördenticket Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes können ein VVS- Firmenticket oder ein DB Job-Ticket erwerben. Die Gültigkeit beträgt jeweils 12 Monate. Die Bestellung ist nur online über das Kundenportal des Landesamtes für Besoldung und Versorgung möglich ( Die Anmeldung erfolgt über Ihre Personalnummer und ein Passwort, welches Sie auf Ihrer ersten Gehaltsmitteilung finden. 14

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