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1 UHH Stabsstelle Berufungen Mittelweg 177 D Hamburg Informationen für Neuberufene Stand: Mit diesen Informationen möchten wir einen ersten Überblick über das Ernennungsverfahren von Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren geben. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, werden Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus der Personalabteilung gerne weitere Auskünfte geben. Inhalt: I. Wie funktioniert das Ernennungsverfahren? Allgemeines Verfahren Ernennung von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Probe Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Lebenszeit Gesundheitliche Eignung Krankenversicherung Sonderarbeitsvertrag Ihre zuständigen Ansprechpartnerinnen/ Ansprechpartner II. Besondere Hinweise Besoldung Vordienstzeiten Weiterbildungsprogramm Neuberufenen-Service Gästehaus Universität Hamburg Mittelweg Hamburg

2 2 Wie funktioniert das Ernennungsverfahren? Allgemeines Verfahren Mit Ihrer Rufannahme leitet das Referat 64 (Personalservice Beamte- und Sonderverträge) das Ernennungsverfahren ein. Dazu werden Sie um Übersendung der notwendigen Unterlagen gebeten. Sobald die gesundheitliche Eignung durch ein amtsärztliches Gutachten nachgewiesen ist, wird der Ernennungsvorschlag mit Ihren vollständigen Unterlagen an das Personalamt der FHH übermittelt. Der Senat entscheidet in seinen monatlichen Sitzungen über die Ernennungsvorschläge. Ihre vom Ersten Bürgermeister unterschriebene Ernennungsurkunde erhalten Sie vom Präsidenten der Universität. Sie sind damit zur Professorin bzw. zum Professor an der Universität Hamburg ernannt. Das Ernennungsverfahren dauert etwa 3 Monate. Sofern Sie bereits bei einem anderen Dienstherrn ernannt sind, wird mit Aushändigung der Urkunde Ihr jetziger Dienstherr über Ihre Ernennung informiert; das dortige Beamtenverhältnis erlischt dann kraft Gesetzes. Ernennung von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren Die Ernennung zur Juniorprofessorin bzw. zum Juniorprofessor erfolgt in einem Beamtenverhältnis auf Zeit für zunächst 3 Jahre. Nach einer erfolgreichen Zwischenevaluation wird das Dienstverhältnis um weitere 3 Jahre verlängert. Für die Dauer des Dienstverhältnisses darf die akademische Bezeichnung Professorin bzw. Professor geführt werden. Neben diesem Beamtenverhältnis auf Zeit kann ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei demselben Dienstherrn weiterbestehen. Dieses ist z.b. dann der Fall, wenn ein vorher bestehendes Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach dem Beamtenverhältnis auf Zeit wiederaufleben soll. Die Spezialvorschrift des 118 Abs. 3 Hamburgisches Beamtengesetz (HmbBG) schützt bei einer Berufung zur Juniorprofessorin/zum Juniorprofessor auf Zeit vor einer Entlassung gem. 22 Abs. 3 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) aus einem anderen Beamtenverhältnis bei demselben Dienstherrn. Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Probe In der Regel erfolgt die Ernennung in einem Beamtenverhältnis auf Probe. Die Probezeit beträgt ein Jahr ab Aushändigung der Ernennungsurkunde (Zeiten eines Sonderarbeitsvertrages können nicht berücksichtigt werden). In diesem Zeitraum soll sich die Beamtin/der Beamte gem. 19 Abs. 1 des Hamburgischen Beamtengesetzes (HmbBG) als Hochschullehrerin/Hochschullehrer bewähren. Die fachliche Eignung für die Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wird durch eine angeforderte Beurteilung/Laudatio durch den Vorgesetzten (Fachbereichssprecher/in und Dekan/in) nachgewiesen; eine Mitwirkung Ihrerseits ist nicht erforderlich. Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Lebenszeit Sofern Sie bereits

3 3 eine einjährige Tätigkeit als Professorin/Professor oder eine volle sechsjährige wissenschaftliche Assistentur C 1 oder eine volle sechsjährige Tätigkeit als Juniorprofessorin/ Juniorprofessor hauptberuflich im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes geleistet haben, wird mit Ernennung zum Professor direkt das Ernennungsverfahren auf Lebenszeit eingeleitet. Gesundheitliche Eignung Grundsätzlich ist für ein Ernennungsverfahren die gesundheitliche Eignung erforderlich; dies wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt. Die amtsärztliche Untersuchung kann in Hamburg beim Personalärztlichen Dienst (PÄD), Alter Steinweg 4 in Hamburg, durchgeführt werden, wobei die Anmeldung durch das Personalreferat erfolgt. Sollten Sie nicht die Gelegenheit haben, zum PÄD nach Hamburg zur Untersuchung zu kommen, können Sie innerhalb Deutschlands auch einen Termin beim Gesundheitsamt an Ihrem Wohnort vereinbaren. Krankenversicherung Die Krankenversicherung erfolgt regelhaft über eine private Krankenversicherung. Sie haben über die Freie und Hansestadt Hamburg als Dienstherrn einen Beihilfeanspruch von mindestens 50 % der Aufwendungen im Krankheitsfall. Bei Fragen zur Beihilfe wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Personaldienste (ZPD) unter: beihilfe@zpd.hamburg.de. Sonderarbeitsvertrag Sollte zu Dienstbeginn das Ernennungsverfahren noch nicht abgeschlossen sein, erhalten Sie einen befristeten Sonderarbeitsvertrag. Dieser stellt Sie in Bezug auf Ihre Besoldung, Krankenversicherung, Beihilfe und Versorgung einer Beamtin/einem Beamten gleich. Für ein bereits bestehendes Beamtenverhältnis empfehlen wir, bei Ihrem jetzigen Dienstherrn Sonderurlaub unter Fortfall der Bezüge zu beantragen, damit das Beamtenverhältnis zeitlich nicht unterbrochen werden muss. Ihre zuständigen Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner in Personalfragen finden Sie unter:

4 4 Besondere Hinweise Besoldung In Hamburg beträgt die Höhe der Besoldung ab dem : Besoldungsgruppe W1 W2 W3 Grundgehalt 4.072, , ,40 Sollten Sie eine Berufung nach W2 oder W3 erhalten, werden zusätzlich zum Grundgehalt unbefristete Grundleistungsbezüge in Höhe von 623,57 EUR gewährt. Daneben können Berufungs- Leistungsbezüge gewährt werden. Bei der Entscheidung über die Höhe der Leistungsbezüge berücksichtigen wir das bisherige Gehalt, die Anzahl der Rufe, die Höhe anderer Angebote, das Gehaltsgefüge an der Universität Hamburg und insbesondere die zu erwartenden Leistungen in Forschung und Lehre. Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten Sie einen sogenannten Familienzuschlag in gesetzlicher Höhe. Dieser ist von Ihrem familiären Status abhängig. Vordienstzeiten Bei der Berechnung der Höhe der Versorgungsleistung werden die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten nach dem Hamburgischen Beamtenversorgungsgesetz (HmbBeamtVG) zugrunde gelegt. In gewissem Umfang können auch Ausbildungs- und sog. Vordienstzeiten berücksichtigt werden. Dazu zählen beispielsweise Zeiten für das Studium ( 12 Abs. 1 Nr. 1 HmbBeamtVG), die Promotion ( 78 Abs. 2 S. 2 HmbBeamtVG) oder Tätigkeiten im wissenschaftlichen Bereich ( 78 Abs. 2 S. 1 und 4 HmbBeamtVG) Grundsätzlich wird eine Entscheidung über die verbindliche Anerkennung von Vordienstzeiten erst bei Eintritt des Ruhestandes getroffen. Wir empfehlen, durch eine sogenannte Vorabentscheidung zu klären, welche Vordienstzeiten ruhegehaltfähig wären ( 60 Abs. 2 Satz 3 und 4 HmbBeamtVG). Ein diesbezüglicher Antrag kann nach der Ernennung zur Beamtin/zum Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg beim Zentrum für Personaldienste (ZPD) gestellt werden. Weiterbildungsprogramm BASIS-Qualifikation ist ein Weiterbildungsprogramm des Zentrums für Hochschul- und Weiterbildung (ZHW) der Universität Hamburg. Das Angebot richtet sich an die Lehrenden der Universität Hamburg und bietet kostenlos die Möglichkeit, mit Seminaren zum Seminaraufbau, zur Rhetorik und vielem mehr die Lehre der Universität zu verbessern. Informationen finden Sie unter:

5 5 Neuberufenen-Service Wir möchten Ihnen ebenfalls unseren Service für Neuberufene und internationale Wissenschaftler/-innen anbieten. Frau Kerstin Bartling wird Sie gerne bei der Suche nach der Wohnung, dem passenden Kita-/Schulplatz und zum Thema Dual Career beraten und unterstützen: Gästehaus Als vorübergehende Unterkunft können wir Ihnen die Unterbringung im Gästehaus der Universität (Rothenbaumchaussee 34, Hamburg) anbieten. Informationen finden Sie unter:

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