Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nurse & Care Agency GmbH für freiberufliche Pflegefachkräfte im pflegerischen und medizinischen Bereich.

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1 Nurse and Care Agency GmbH Exam. Krankenpflegefachkraft und Pharmareferentin Berliner Allee 19,30175 Hannover Tel.: +49(0) Fax: +49(0) Mail: Web: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nurse & Care Agency GmbH für freiberufliche Pflegefachkräfte im pflegerischen und medizinischen Bereich. 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich Die Nurse & Care Agency GmbH (Nurse & Care Agency) betreibt die Vermittlung gemäß 652 BGB von freiberuflichen Auftragnehmern im pflegerischen und medizinischen Bereich als Honorarkräfte. Es handelt sich um eine befristete Übernahme pflegerischer Tätigkeiten der Auftragnehmer in Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder sonstigen Einrichtungen im medizinischen und pflegerischen Bereich. Auftragnehmer sind im Sinne dieser AGB, freiberuflich tätige Pflegefachkräfte. Auftraggeber und Einrichtungen sind im Sinne dieser AGB, Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder sonstige Einrichtungen im medizinischen und pflegerischen Bereich. 2 Leistungsumfang Die Pflegefachkraft registriert sich bei der Nurse & Care Agency. Die freiberufliche Pflegefachkraft füllt hierzu ein Kontaktformular wahrheitsgemäß aus und übermittelt der Nurse & Care Agency alle erforderlichen Formulare. Zu den Formularen gehört insbesondere eine Kopie der Examensurkunde, Kopie von einsatzrelevanten Weiterbildungen, Kopie Personalausweis, Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, Nachweis einer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Versicherung und der Lebenslauf. Die Nurse & Care Agency prüft nach eigenem Ermessen alle potenziellen freiberuflichen Pflegefachkräfte, ob die Pflegefachkraft nach ihren eigenen Angaben den Anforderungen einer medizinisch pflegerischen Einrichtung entsprechen. Die Nurse & Care Agency darf ein Angebotsprofil und evtl. verfügbare Einsatzzeiten der freiberuflichen Pflegefachkraft, die bei der Nurse & Care Agency registriert ist, einer medizinisch pflegerischen Einrichtung zukommen lassen. Die Nurse & Care Agency übernimmt keine Gewähr über die Angaben der freiberuflichen Pflegefachkraft. Die Nurse & Care Agency schreibt selbst keine eigenen Angebote aus und wird selbst nicht Vertragspartner zwischen den Mitgliedern der Nurse & Care Agency geschlossenen Dienstleistungsverträge. Mitglied im Sinne dieser AGB sind freiberuflich tätige Pflegefachkräfte, sowie Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder sonstige Einrichtungen im medizinischen und pflegerischen Bereich.

2 Auf Wunsch koordiniert und organisiert die Nurse & Care Agency die Verhandlungen, den Vertragsabschluss und die Durchführung der Honorarvertretung. Der Auftragnehmer ist als freier Mitarbeiter tätig. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung von Dienstleistungen gemäß dem Berufsbild einer examinierten Pflegefachkraft entsprechend dem Krankenpflegegesetz in seiner jeweiligen gültigen Fassung. Die Dienstleistungen bestehen bei Pflegefachkräften in der eigenständigen und eigenverantwortlichen Planung, Durchführung, Dokumentation und Überprüfung von Krankenpflege und/ oder Altenpflege in Absprache und Zusammenarbeit mit den zu pflegenden Patienten, mit dem angestellten Personal und Ärzten des Auftraggebers und niedergelassenen, für den Patienten zuständigen Arzt. 3 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer verpflichtet sich das Angaben zu seiner Person der Wahrheit entsprechen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, fach- und sachgerecht unter Beachtung der beim jeweiligen Auftraggeber angewendeten Pflegeund Therapiestandards nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. In allen Fällen der Nichterbringung von Leistungen - gleich aus welchem Grund (Krankheit oder sonstige Abwesenheit) -, wird die freiberufliche Pflegefachkraft den Auftraggeber und die Nurse & Care Agency unverzüglich, wenn möglich schriftlich informieren. Es besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die freiberufliche Pflegefachkraft hat es zu unterlassen, Mitarbeiter einer Einrichtung abzuwerben. Die freiberufliche Pflegefachkraft verpflichtet sich, bei einer Vermittlung durch die Nurse & Care Agency, Dienstleistungsverträge zwischen ihr und der Einrichtung ausschließlich über die Nurse & Care Agency zu schließen. Diese Regelung gilt für einen Zeitraum von einem Jahr, gerechnet ab dem ersten Einsatztag. Diese Regelung bleibt auch nach einem evtl. Widerruf gegen diese AGB bestehen. Sollte die freiberufliche Pflegefachkraft gegen diese Regelung verstoßen, hat die Nurse & Care Agency Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des dadurch entstandenen Provisionsausfall. 4 Vermittlungs- und Dienstleistungsvertrag Die Pflegefachkraft erhält bei Abschluss einer erfolgreichen Vermittlung einen Vermittlungsvertrag von der Nurse & Care Agency, welcher unterschrieben und vor Beginn des Einsatzes an die Nurse & Care Agency zurück gesandt wird. Bei Abschluss einer erfolgreichen Vermittlung wird zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer ein schriftlicher Dienstleistungsvertrag geschlossen. Die Nurse & Care Agency stellt der freiberuflichen Pflegefachkraft einen Musterdienstleistungsvertrag kostenlos zur Verfügung. Sollte die freiberufliche Pflegefachkraft einen eigenen Dienstleistungsvertrag nehmen, ist dieser vorher der Nurse & Care Agency zur Einsicht zuzusenden.

3 Der unterschriebene Vermittlungsvertrag und der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer sind verbindlich. Jegliche Nebenabreden und Vereinbarungen die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande gekommen sind, sind schriftlich zu fixieren und unverzüglich der Nurse & Care Agency in Kopie zuzukommen zu lassen. Die freiberufliche Pflegekraft verpflichtet sich, vor Beginn der Tätigkeit, wenn es von der medizinischen und pflegerischen Einrichtung gewünscht ist, ihre Originalurkunden vorzulegen. (Examensurkunde, Zeugnis, Urkunden über zusätzliche Qualifikationen etc.) 5 Abrechnung/ Rechnungsstellung und Provision Die freiberufliche Pflegefachkraft hat einen Stundenzettel zu führen und die geleisteten Arbeitzeiten durch einen angestellten Mitarbeiter des Auftraggebers überprüfen und unterzeichnen zu lassen. Der ausgefüllte Stundenzettel ist wöchentlich an die Nurse & Care Agency zu übersenden und wird bei Rechnungslegung an den Auftraggeber beigefügt. Die Nurse & Care Agency rechnet, die erbrachten Leistungen mit dem Auftraggeber im Namen der freiberuflichen Pflegefachkraft ab. Die freiberufliche Pflegefachkraft erhält eine Kopie der von der Nurse & Care Agency im Auftrag des Auftragnehmers erstellten Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt wöchentlich. Der Rechnungsbetrag wird ohne Abzüge binnen 10 Tagen von dem Auftraggeber direkt auf das Konto der freiberuflichen Pflegefachkraft überwiesen. Die Rechnungsstellung durch die Nurse & Care Agency ist für die freiberufliche Pflegefachkraft kostenlos. Bei einer durch den Auftraggeber verursachten Zahlungsverspätung übernimmt die Nurse & Care Agency keine Haftung. Die Nurse & Care Agency wird den Auftraggeber nach zwei Wochen anmahnen und sich um die Bezahlung des Rechnungsbetrags für die freiberufliche Pflegefachkraft einsetzen. Die Nurse & Care Agency übernimmt nicht das Insolvenzrisiko des Auftraggebers. Die Nurse & Care Agency erhält unabhängig von dem vereinbarten Honorar für die freiberufliche Pflegefachkraft eine Provision von dem Auftraggeber. Die von der Nurse & Care Agency zustande gekommenen Vermittlungsaufträge sind für die freiberufliche Pflegefachkraft kostenlos.

4 6 Haftung Die Nurse & Care Agency haftet gegenüber der freiberuflichen Pflegefachkraft nur nach den gesetzlichen Bestimmungen aus dem Vermittlungsvertrag, sofern die freiberufliche Pflegefachkraft Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich der Vertreter oder Erfüllungshilfen beruhen. Die freiberufliche Pflegefachkraft sollte zur Deckung derartiger Schäden eine Versicherung abschließen. Des Weiteren versichert sich die freiberufliche Pflegefachkraft freiwillig bei ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft registriert zu sein. Die Nurse &Care Agency weist den Freiberufler daraufhin, dass Er selbst oder der Auftraggeber (Klinik, Pflegeeinrichtung etc.) sowohl beide Parteien für jeden gebuchten Einsatz bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Statuserhebung innerhalb der ersten 4 Wochen durchführen lassen sollte um eine mögliche Scheinselbständigkeit zu wiederlegen. Diese sichert beide Parteien bei gesetzlich fraglichen Beschäftigungsverhältnissen. Die Nurse & Care Agency haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine freiberufliche Pflegefachkraft bleibt davon unberührt. Auch ein Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt dabei unberührt. 7 Widerruf und Kündigung Die Nurse & Care Agency ist berechtigt, freiberufliche Mitarbeiter und Mitglieder bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte, zu sperren. Insbesondere bei folgenden aufgeführten Fällen ist eine Sperrung zulässig, wenn die Pflegefachkraft - falsche Angaben zu Ihrer Person gemacht hat, - ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, - gegen diese AGB verstößt, - oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Die freiberufliche Pflegefachkraft, die von der Nurse and Care Agency vermittelt wurde, kann diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 8 Schweigepflicht Der Auftragnehmer hat über vertrauliche Informationen, die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung durch die Nurse & Care Agency bekannt geworden sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren.

5 9 Datenschutzerklärung Die Nurse & Care Agency richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmung zum Datenschutz. Personenbezogene Daten sind Informationen zu ihrer Identität. Darunter fallen vollständiger Name, Geburtsdatum, Postanschrift und Telefonnummer. Die Nurse & Care Agency verwendet die personenbezogenen Daten nur innerhalb des Vermittlungsvertrages. Die Daten werden nur im Rahmen, wie folgt aufgeführt, verwendet: - bei einer Buchungsanfrage, - bei Buchung eines Termins, - bei Abgabe eines Angebots für einen Termin, - bei Kontaktaufnahme mittels eines Kontaktformular. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass ausdrücklich dazu Einverständnis abgegeben wurde oder gesetzliche Bestimmungen dies von uns verlangen. Die Nurse & Care Agency schützt die Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen vor unberechtigtem Zugriff, Verlust oder Beschädigung. 10 Schlußbestimmung Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB sind unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ausschließlich der Schriftform. Kündigung, Änderung und Aufhebung dieses Vertrags einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. Über Änderungen der AGB wird die freiberufliche Pflegefachkraft umgehend informiert. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB und dem Mitglied unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regeln des Vertrags oder der AGB. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame zur ersetzen, die dem von beiden Parteien wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt. Stand:

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