MARKT PÖTTMES PLANZEICHNUNG, SATZUNGSTEXT, BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 6 ZIEGELFELD IN SCHNELLMANNSKREUTH
|
|
- Nele Engel
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BEBAUUNGSPLAN NR. 6 ZIEGELFELD IN SCHNELLMANNSKREUTH FLUR-NRN: 84 (TF), 85, 86, 87, 105 (TF) Gmkg. Schnellmannskreuth Übersicht maßstabslos PLANZEICHNUNG, SATZUNGSTEXT, BEGRÜNDUNG ENTWURF VOM FASSUNG VOM Pöttmes, den Franz Schindele, Erster Bürgermeister
2 1 TEIL B SATZUNGSTEXT Der Markt Pöttmes erlässt aufgrund des 2 Abs. 1 Satz 1, des 10 Baugesetzbuch BauGB in der Fassung vom (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert am (BGBI. I S 1548), des Art. 81 der Bayer. Bauordnung BayBO (GVBl. 2007, S. 588 / 2013, S. 174), des Art. 23 der Gemeindeordnung GO für den Freistaat Bayern (BayRS l) und des 14 des Bundesnaturschutzgesetzes - BNatSchG - folgenden Bebauungsplan Nr. 6 "Ziegelfeld" in Schnellmannskreuth
3 2 1 INHALT DES BEBAUUNGSPLANES Für das Gebiet Fl.-Nrn. 84 (TF), 85, 86, 87 und 105 (TF) Gmkg. Schnellmannskreuth gilt die von Landschaftsarchitekt, Stadtplaner Dipl. Ing. Hans Brugger Deuringerstr. 5 a, Aichach Tel. ( ) , Fax ( ) info@brugger-landschaftsarchitekten.de ausgearbeitete Bebauungsplanzeichnung in der Fassung vom , die zusammen mit den im Folgenden aufgeführten Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht den Bebauungsplan bildet. 2 FESTSETZUNGEN 2.1 Art der baulichen Nutzung Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegenden Bauflächen werden nach 9 BauGB i.v. mit 4 BauNVO in der geltenden Fassung - als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Die in 4 Abs. 3 BauNVO aufgeführten Ausnahmen sind nicht zulässig. 2.2 Maß der baulichen Nutzung / Überbaubare Fläche Die Baugrenze in der Planzeichnung setzt die Lage der Gebäude fest. Garagen sind außerhalb der Baugrenzen nicht erlaubt. Der Stauraum zwischen Garagen und Erschließungsstraße muss mindestens 6 m betragen. Die max. zulässige Grundfläche GR beträgt in der Summe aller baulichen Anlagen 300 m². 19 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1 BauNVO kommt nicht zur Anwendung. 2.3 Bauweise, Anzahl an Wohnungen in Wohngebäuden, Grenzabstände Es sind nur Einzelhäuser zulässig. Es gilt die offene Bauweise. Die Anzahl an Wohnungen in Wohngebäuden wird auf zwei begrenzt. Bei der Berechnung der Abstandsflächen sind Art. 6 Abs. 5 Satz 3 und Art. 6 Abs. 7 Bay- BO nicht anzuwenden, im Übrigen gilt Art. 6 BayBO. 2.4 Gestaltung der Gebäude Die maximal zulässige Wandhöhe der Hauptgebäude beträgt 6,50 m, die maximal zulässige Firsthöhe der Hauptgebäude 9,50 m. Als zulässige Dachform wird für die Hauptgebäude ein Satteldach festgesetzt. Bei Garagen beträgt die maximal zulässige Wandhöhe 3,0 m und die zulässige Firsthöhe 6,0 m. Dächer der Garagen sind entweder als Flachdach, Satteldach oder Pultdach zu errichten. Die Wandhöhe wird gemessen von Oberkante Erdgeschoss-Rohfußbodenhöhe bis zum Schnittpunkt Außenwand-Dachhaut, die Firsthöhe von Oberkante Erdgeschoss- Rohfußbodenhöhe bis zum höchsten Punkt des Daches. Abweichend von der BayBO gilt diese Regelung auch für Garagen. Als max. Erdgeschoss-Rohfußbodenhöhe wird jeweils die Höhe der Erschließungsstraße um 0,5 m erhöht festgesetzt, für Garagen 0,3 m. Sie wird gemessen von der Mitte der Gebäude senkrecht zur Erschließungsstraße. Dachgauben bis zu einer max. Breite von 1,60 m dürfen auf den Hauptgebäuden errichtet werden. Zwerchgiebel sind unzulässig.
4 2.5 Stellplätze und private Zufahrten Zur Berechnung des Stellplatzbedarfs gilt die Stellplatzsatzung des Markt Pöttmes in der gültigen Fassung. Stellplätze sowie private Grundstückszufahrten sind in wasserdurchlässiger Form zu errichten. 2.6 Verkehrsfläche Die Pfarrer-Kapfhammer-Straße im Geltungsbereich sowie die innere Erschließung des Baugebietes "Ziegelfeld" werden als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Die nicht für den Verkehr und die Erschließung benötigten Flächen sind als Rasen-, Stauden oder Gehölzflächen anzulegen. 2.7 Geländegestaltung Die bestehenden Geländehöhen an den Grenzen des Geltungsbereiches und zu den Nachbargrundstücken sind einzuhalten. 2.8 Einfriedungen Einfriedungen von privaten Grundstücksflächen sind bis zu einer Höhe von 1,50 m zulässig. 3 3 GRÜNORDNUNG 3.1 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind zu 30 % mit Heistern und Sträuchern der nachfolgenden Liste sowie mit den in der Planzeichnung dargestellten Bäumen zu bepflanzen. Pflege- und Schnittarbeiten sowie die Sicherung des Verkehrs mit der Entnahme einzelner Gehölze sind möglich. Ziergehölze sind auf dieser Fläche unzulässig. Die Flächen sind spätestens ein Jahr nach Errichtung der jeweiligen Hochbauten herzustellen, zu pflegen und bei Ausfall zu ersetzen. Untergeordnete Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO sind auf dieser Fläche nicht gestattet. In der Fläche darf nicht schädlich verschmutztes Niederschlagswasser versickert werden. 3.2 Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft Der Teilbereich 2 des Bebauungsplanes umfasst Teilflächen des Flurstücks 105 im direkten Anschluss an den Brandbühlbach. Diese werden als Fläche zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Der bisherigen ackerbaulichen Nutzung am Gewässer folgt künftig extensives Grünland. Damit können die teils vorhandenen Pufferstreifen entlang des Gewässers vervollständigt werden. 3.3 Private Grundstücke Die nicht überbaute Fläche ist gärtnerisch anzulegen und zu pflegen. Innerhalb dieser Flächen sind pro angefangener 300 m² Fläche ein Baum der 1. Pflanzklasse aus nachfolgender Liste zu pflanzen. 3.4 Private Grünflächen Die privaten Grünflächen sind als Wiese anzulegen und je angefangener 250 m² ein Obstbaum zu pflanzen. Die Nutzung als Gemüsegarten ist möglich. Anlagen für die Tierhaltung im Sinne des 14 Abs. 1 BauNVO sind gestattet. Sonstige baulichen Anlagen - mit Ausnahme von Gewächshäusern mit einer max. Grundfläche von 12 m² - sind unzulässig.
5 4 3.5 Durchführung der grünordnerischen Maßnahmen Allgemeines a) Die festgesetzten Gehölzpflanzungen sind spätestens ein Jahr nach Errichtung der Hauptgebäude durchzuführen. Sie sind zu pflegen und bei Ausfall zu ersetzen. Die in der Planzeichnung dargestellten Einzelbäume können in ihrer Lage geringfügig verschoben werden. b) Standraum von Gehölzen Die offene oder mit einem dauerhaft luft- und wasserdurchlässigen Belag versehene Fläche muss mindestens 6 m² umfassen. Der durchwurzelbare Raum muss bei einer Mindestbreite von 2,0 m mindestens 16 m² betragen und eine Tiefe von 1,0 m betragen. c) Pflanzdichte und Zusammensetzung in geschlossenen Gehölzpflanzungen: Der Anteil von Sträuchern liegt in zusammenhängenden Gehölzflächen bei max. 90 %, der Anteil der Heister bei mind. 10 %. Der Pflanzabstand in geschlossenen Pflanzungen beträgt max. 1,5 m. d) Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind ausschließlich Gehölze mit Herkunftsnachweis (autochthone Gehölze) zu verwenden. Gehölzarten und Qualitäten (1) Bäume 1. Pflanzklasse Mindestqualität: 3 x v., STU cm, bzw. Sol. H cm, B cm Acer campestre Feld-Ahorn Acer platanoides Spitz-Ahorn Carpinus betulus Hainbuche Prunus avium Vogel-Kirsche Quercus robur Stiel-Eiche Tilia cordata Winter-Linde, auch in geeigneten Sorten Tilia platyphyllos Sommer-Linde, auch in geeigneten Sorten Obstbäume als Hochstämme (2) Heister Mindestqualität: Heister, 2 x v., cm Acer campestre Feld-Ahorn Betula pendula Birke Carpinus betulus Hainbuche Prunus avium Vogel-Kirsche Quercus robur Stiel-Eiche Tilia cordata Winter-Linde Obstbäume als Hochstämme (3) Sträucher Mindestqualität: Str., verpflanzt, H cm Cornus mas Kornelkirsche Cornus sanguinea Hartriegel Corylus avellana Hasel Cydonia oblonga Quitte Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Ligustrum vulgare Liguster Rosa arvensis Kriech-Rose Sambucus nigra Schwarzer Holunder Viburnum lantana Gemeiner Schneeball Viburnum opulus Wasser-Schneeball Beerensträucher
6 5 4 HINWEISE 4.1 Ver- und Entsorgung Die Gebäude sind an die öffentliche Wasserver- und -entsorgung anzuschließen. Die Versorgung des Gebietes mit Trinkwasser sowie die Entsorgung von Abwasser erfolgt durch die entsprechenden Einrichtungen des Markt Pöttmes bzw. des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Magnusgruppe. Der Anschluss zur Stromversorgung wird mit Erdkabeln erstellt. Soweit notwendig, werden Kabel- und Verteilerschränke in den Grundstücken aufgestellt. Die Kabelverlegung erfolgt im Rahmen der Erschließung in Abstimmung mit den weiteren Sparten. 4.2 Entwässerung Abfließendes unverschmutztes Niederschlagswasser ist in Versickerungsanlagen flächenhaft über geeignete, bewachsene Oberbodenschichten in das Grundwasser einzuleiten bzw. über technische Anlagen zu versickern. Die Herstellung von Mulden bzw. technischen Einrichtungen ist in der Fläche zum Anpflanzen und den privaten Grünflächen zulässig. Aufgrund der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) kann von der Forderung der wasserrechtlichen Erlaubnis abgesehen werden. Bei ungeeigneten Bodenverhältnissen kann das Wasser der Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt werden. 4.3 Regenwassernutzung Die Nutzung von Regenwasseranlagen ist dem Markt Pöttmes und dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Sollte das Niederschlagswasser in Zisternen für Brauchwasserzwecke (Toilettenspülung, Gartenbewässerung usw.) gesammelt und verwendet werden, ist Folgendes zu beachten: Alle Zapfstellen, die mit Regenwasser gespeist werden, sind gem. DIN 1988 mit einem Schild kein Trinkwasser zu kennzeichnen. Gem. Trinkwasserverordnung 17 Abs. 2 sind Leitungen unterschiedlicher Versorgungssysteme, farblich unterschiedlich zu kennzeichnen. Am Trinkwasser-Hausanschluss sollte für zukünftige Installationsarbeiten ein Hinweisschild mit folgender Aufschrift angebracht werden: Achtung! In diesem Gebäude ist eine Regenwassernutzungsanlage installiert. Querverbindungen anschließen! Eine Verbindung zwischen der zentralen Trinkwasserleitung und einer Regenwassernutzungsanlage ist nicht zulässig. 4.4 Grundwasser Gem. der Bodenkarte ist von grundwasserfernen Böden auszugehen. Erforderliche Grundwasserabsenkungen zur Bauwasserhaltung bedürfen der wasserrechtlichen Erlaubnis. Anträge dazu sind bei der Kreisverwaltungsbehörde rechtzeitig vor Baubeginn einzureichen. Grundsätzlich ist eine Versickerung des geförderten Grundwassers vorzusehen. Eine Grundwasserabsenkung über den Bauzustand hinaus ist nicht zulässig. Bei der Errichtung von Hausdrainagen ist darauf zu achten, dass diese nicht an den Schmutz-/Mischwasserkanal angeschlossen werden. 4.5 Kommunale Abfallwirtschaft Müllbehälter sind zur Entleerung an der Erschließungsstraße bereitzustellen.
7 6 4.6 Landwirtschaftliche Immissionen Von den umliegenden landwirtschaftlich genutzten Flächen und Hofstellen können, auch bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung, Lärm-, Geruchs- und Staubemissionen ausgehen. Dies kann auch vor 6.00 Uhr morgens bzw. nach Uhr und an Sonn- und Feiertagen während landwirtschaftlicher Saisonarbeiten der Fall sein. 4.7 Regenerative Energien Beim Bau der Wohngebäude sind Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen. Auch sollen verstärkt regenerative Energien zum Einsatz kommen. Dachformen sollten so angelegt und ausgerichtet werden, dass die Nutzung von solarer Strahlungsenergie möglich ist. 4.8 Denkmalschutz Bodendenkmäler, die bei der Verwirklichung von Bauvorhaben zutage kommen, unterliegen der Meldepflicht nach Art. 8 DSchG (Denkmalschutzgesetz). Sie sind dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (Dienststelle Oberbayern, Unterer Graben 37, Ingolstadt, Tel. 0841/1638) anzuzeigen. Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Art. 8 Abs. 1 DSchG: Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichten sich auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks, sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. Art. 8 Abs. 2 DSchG: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Zu verständigen ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, Klosterberg 8, Thierhaupten, Tel , Fax , hanns.dietrich@blfd.bayern.de oder die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde. 4.9 Schädliche Bodenverunreinigungen und Altlasten Bestehen konkrete Anhaltspunkte bezüglich einer schädlichen Bodenveränderung (z.b. auffällige Verfärbungen, auffälliger Geruch) oder einer Altlast (z.b. künstliche Auffüllungen mit Abfällen) sind diese dem Landratsamt Aichach-Friedberg, Sachgebiet 60, Tel / unverzüglich anzuzeigen Dingliche Sicherung der ausgleichsflächen Die für die Eingriffe in Natur und Landschaft benötigte Ausgleichsfläche von m² auf Fl-Nr. 105 TF der Gmkg. Schnellmannskreuth befindet sich in Privateigentum und wird durch eine Grunddienstbarkeit nach 1090 BGB zu Gunsten des Freistaates Bayern, vertreten durch die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Aichach-Friedberg, für die Entwicklung von Natur und Landschaft dauerhaft gesichert. Spätestens zum Zeitpunkt des sbeschlusses muss die dauerhafte Funktion der Fläche für den Ausgleichszweck gesichert sein.
8 7 5 INKRAFTTRETEN Die vorstehende tritt mit der Bekanntmachung gemäß 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Markt Pöttmes Pöttmes, den Franz Schindele Erster Bürgermeister
9 8 Verfahrensvermerke 1. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde vom Marktgemeinderat Pöttmes am gefasst und am ortsüblich bekannt gemacht ( 2 Abs. 1 BauGB). 2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom hat in der Zeit vom bis stattgefunden ( 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB). 3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom bis stattgefunden. 4. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom bis stattgefunden. 5. Der sbeschluss zum Bebauungsplan in der Fassung vom wurde vom Marktgemeinderat Pöttmes am gefasst. Der Beschluss des Bebauungsplanes in der Fassung vom wurde am... gemäß 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Seit diesem Zeitpunkt wird der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über dessen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. In der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Auch wurde auf die Rechtsfolgen des 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB sowie des 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. Pöttmes, den Franz Schindele, Erster Bürgermeister
MARKT Kühbach PLANZEICHNUNG, SATZUNGSTEXT, BEGRÜNDUNG FASSUNG VOM BEBAUUNGSPLAN NR. 39 AN DER SCHILDBREITE II IN KÜHBACH
MARKT Kühbach BEBAUUNGSPLAN NR. 39 AN DER SCHILDBREITE II IN KÜHBACH Übersicht maßstabslos PLANZEICHNUNG, SATZUNGSTEXT, BEGRÜNDUNG FASSUNG VOM 07.07.2015 Kühbach, den...... Hans Lotterschmid Erster Bürgermeister
MehrBebauungsplan Nr. 4. Gemeinde Petersdorf LANDKREIS AICHACH-FRIEDBERG MIT GRÜNORDNUNGSPLAN BAUGEBIET: EHEMALIGE SCHULE
Bebauungsplan Nr. 4 MIT GRÜNORDNUNGSPLAN BAUGEBIET: EHEMALIGE SCHULE TEIL A: PLANZEICHNUNG TEIL B: TEXTLICHE FESTSETZUNGEN TEIL C: HINWEISE, INKRAFTTRETEN, VERFAHRENSVERMERKE TEIL D: BEGRÜNDUNG Gemeinde
MehrGemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth
Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
MehrMarkt Burtenbach Landkreis Günzburg
Markt Burtenbach, Bebauungsplan In der Steige 2.Änderung Textteil (Teil B) 1 Markt Burtenbach Landkreis Günzburg - Teil B - Bebauungsplan Änderung - In der Steige TEXTTEIL vom 23.10.2017 Büro für Bauplanung
MehrErgänzungssatzung Am Hundsweg
Ergänzungssatzung Am Hundsweg Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Baugesetzbuch(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) gültig ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des
MehrSTADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD
STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BIOGASANLAGE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN GRÜNORDUNG 20.10.2017 2
MehrB E B A U U N G S P L A N
GEMEINDE SYRGENSTEIN B E B A U U N G S P L A N mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften Hofäcker I 3. Änderung Es gelten folgende Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
MehrBebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan
ENTWURF Gemeinde Marzling Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan Teil C - Textliche Festsetzungen Fassung vom 14.12.2017 Verfasser: In ständiger Zusammenarbeit mit: Martin Gebhardt Architekt
Mehr1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit
1 FESTSETZUNGEN NACH BAUGESETZBUCH 1.1 Im allgemeinen Wohngebiet (WA) sind die nach 4 Abs. 3 Nr. 1, 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen
MehrBebauungsplan Nr. 108 An der Kirche Zeilhofen
Stadt Dorfen Landkreis Erding Bebauungsplan Nr. 108 An der Kirche Zeilhofen Fassung 05.11.2015 Endfassung: 21.01.2015 Verfasser: Dipl. Ing. (FH) Bauingenieur Florian Wimmer Urtlfing 8 84405 Dorfen Telefon:
MehrGEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)
GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von
MehrB E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau
B E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau 3. Änderung Gemarkung Bachhagel Gemeinde Bachhagel Landkreis Dillingen Gemeinde Bachhagel Bearbeitung: Plandatum: 01.09.2009 Ulrich Mäck Dipl.-Ing. (FH) Projektleitung
MehrGemeinde Ried. Bebauungsplan Nr. 16 Am Manndlacker 1.Änderung
Gemeinde Ried Bebauungsplan Nr. 16 Am Manndlacker 1.Änderung TEILBEREICH 1 TEILBEREICH 2 Übersicht ca. 1 : 50 000 Entwurf vom: 22.11.2007 LANDSCHAFTS- UND Planzeichnung in der Fassung vom: 01.04.2008 Satzungstext
MehrBebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung
Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Stand 13.03.2012 (für 10 BauGB) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (TF) 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG Im allgemeinen Wohngebiet sind gemäß 4 (2) BauNVO zulässig: -
MehrDer Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth
Dieser Bebauungsplan ist auf dem derzeitig aktuellen Stand, in die sämtliche Änderungen eingearbeitet wurden. Er beinhaltet weder Aussagen über das Inkrafttreten noch ist er unterzeichnet, da es sich in
MehrFestsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen
Festsetzungen durch Planzeichen Festsetzungen durch Text Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Maß der baulichen Nutzung 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen
MehrEntwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom
www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und
MehrSTADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 "WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE" 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB
STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 "WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE" 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB 8 7 08 205 6 2055 146 Stadt Bad Aibling Bebauungsplan Nr. 87 Westlich
MehrNeubiberg Lkr. München
Gemeinde Neubiberg Lkr. München Bebauungsplan 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 Nachverdichtung südlich der Hauptstraße, Anzengruber- und Waldschmidtstraße Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
MehrMarktplatz. Erdinger Straße. Dorfener Straße
9/ 0/ 9/ / 0 / / 0/ 0/ 6 / 6 9 0/ / 69/ / 69 / 9 6 Erdinger Straße / Marktplatz 90/ HsNr. / 90/ 9 0,60,00 Dorfener Straße /,0 / a / / 6/ / 6/ / / / /6 / 6/ 6/ 6 / 6/ Gemeinde Taufkirchen (Vils) Bebauungsplan
MehrGemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck
Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck Satzung zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Malching WEST VORENTWURF Datum: 22.09.2016 Planverfasser: Frank Bernhard REIMANN Dipl.-Ing. Univ.
MehrGEMEINDE BURKHARDTSDORF
GEÄNDERT DATUM ART DER ÄNDERUNG GEMEINDE BURKHARDTSDORF ERZGEBIRGSKREIS VORZEITIGER BEBAUUNGSPLAN WOHNGEBIET STAMMGUT MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BEARBEITUNGSSTAND : 04 / 2011 DIESER BEBAUUNGSPLAN
MehrS ATZ U N G GRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGS BEREICHS A RT DER NUT Z U N G M ASS DER BAU L ICH E N NUT ZU N G
Die Gemeinde Kranzberg, Landkreis Freising erläßt aufgrund des 2 Abs. I, der *~ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGb), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayem (GO), des Art. 91 Abs. 3 i.v.
MehrGemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan "Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung"
Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan "Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung" PLANZEICHEN Art der baulichen Nutzung Gemarkung Gorxheim, Flur 3, Flurstücke 12/13, 12/14 und 12/39 9 Abs. 1 Nr.
Mehr"Zweckverband Interkommunaler Gewerbepark im Wittelsbacher-Land"
Stadt Aichach Gemeinde Dasing "Zweckverband Interkommunaler Gewerbepark im Wittelsbacher-Land" Bebauungsplan Nr. 1 mit Grünordnungsplan Interkommunaler Gewerbepark im Wittelsbacher-Land Übersicht maßstabslos
MehrINTERNETFASSUNG - TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1978 der Landeshauptstadt München Regattaanlage (westlich), Stadtgrenze (südlich), Regattaweg (nördlich und südlich) - Siedlung am Regattaweg
MehrHinweise zum Bebauungsplan
Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 131 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Kinderzentrum Maulbronn Vom 07.11.2012 In Kraft getreten am 15.11.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter
MehrStadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung
Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten
Mehr1.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
Bebauungsplan Schulgelände zwischen Martinsweg und Nikolausstraße für die Grundstücke der Christian Morgenstern Volksschule, Fl. Nr. : 615/5, 616, 616/2, 616/4, 616/6, 623, 618/1, 619/2, 622/1, 624/6 westlich
MehrLeitenfeld / Schwabenberg
G e m e i n d e Landkreis Fürstenfeldbruck E m m e r i n g Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung Nr. 1137 Leitenfeld / Schwabenberg 1. Änderung 1137-1 Planverfasser werkraum architekten + stadtplaner
MehrGemeinde Pfronten. Fünfte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Kienbergstraße. Landkreis Ostallgäu. gemäß 13a BauGB
Gemeinde Pfronten Fünfte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Kienbergstraße gemäß 13a BauGB In der Fassung vom 24.09.2015 Gemeinde Pfronten Fünfte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Kienbergstraße (nach
MehrMarkt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB
Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 7 "Gewerbegebiet" 9. T E I L Ä N D E R U N G (vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB)
GEMEINDE PRUTTING LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 7 "Gewerbegebiet" 9. T E I L Ä N D E R U N G (vereinfachtes Verfahren gem. 3 BauGB) PLANUNG: ARCHITEKTURBÜRO JOSEF SOMMERER DIPL.-ING (FH) LANGHAUSENER
MehrAschaffenburg, STADT ASCHAFFENBURG. gez. Klaus Herzog ... Klaus Herzog Oberbürgermeister. WR II 2 WOE o GRZ 0,4 GFZ 0,5 SD DN 15-44
Lageplan M 1: 1000 - Gebietsausschnitt / Grundstückssituation Aufgrund 2 Abs. 1 Satz 1 und 4, 9 und 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, berichtigt
Mehr1. Änderung der Außenbereichssatzung Gnadenberg Stadt Immenstadt i. Allgäu
ANLAGE 2 02.08.2018 1 1. Änderung der Außenbereichssatzung Gnadenberg Übersichtskarte Stadtbauamt Immenstadt - Kirchplatz 7 87509 Immenstadt i. Allgäu STADT I M M E N S T A D T I. ALLGÄU 2 1. ÄNDERUNG
MehrI N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G
GEMEINDE HASSBERGEN SAMTGEMEINDE Heemsen LANDKREIS NIENBURG / WESER I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G Nr. 4 ZIEGELEISTRASSE Satzung gem. 34 Abs.4 Nr.3 BauGB D a t u m Januar 2016 V e r f a h r e
Mehr" # % " & '()*& !" - &" - & - /
!"#$#%&'()&!""# $ %"& '()*& +,!"-!. &"-&-/ *" 2 Am Wiesengrund 4 1 6 8 10 I 11 Die Gemeinde Pürgen erlässt, aufgrund des 1 bis 4 sowie 8 ff Baugesetzbuch (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeverordnung für
MehrDießen am Ammersee Lkr. Landsberg am Lech
Gemeinde 909 911 Dießen am Ammersee Lkr. Landsberg am Lech Außenbereichssatzung Lachen-Gassenacker 910 909/1 Planfertiger 924/3 923/1 910/1 Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft
MehrMARKT MERING SATZUNG 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2. ENTWURF Fassung vom
MARKT MERING 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2 SATZUNG Fassung vom 04.05.2017 VERFASSER: BÜRO OPLA SCHAEZLERSTRASSE 38 86152 AUGSBURG Tel: +0049-821-1598750 Mail: info@opla-augsburg.de
Mehr"Zweckverband Interkommunaler Gewerbepark im Wittelsbacher-Land"
Stadt Aichach Gemeinde Dasing "Zweckverband Interkommunaler Gewerbepark im Wittelsbacher-Land" Bebauungsplan Nr. 1 mit Grünordnungsplan "Interkommunaler Gewerbepark im Wittelsbacher-Land" 1. Änderung Übersicht
MehrFestsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB
B BAUPLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Allgemeine
MehrS a t z u n g. vom
6 Bauwesen S a t z u n g der Stadt Kaiserslautern über örtliche Bauvorschriften gestalterischer Art im Bereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet Mannheimer Straße 234-236", Ka 0/126, nach 86 Absatz 1 der
MehrBebauungsplan. Alte Mühle
Bebauungsplan Alte Mühle ORT GEMEINDE LANDKREIS REGIERUNGSBEZIRK SALCHING SALCHING STRAUBING-BOGEN NIEDERBAYERN Planfassung vom Bekannt gemacht am 13.07.1998 30.11.1998 Inhaltsverzeichnis: 1. Übersichtsplan
MehrVorhaben- und Erschließungsplan Eigenheimsiedlung II an der Himmelsfürster Straße in Brand-Erbisdorf
Vorhaben- und Erschließungsplan Eigenheimsiedlung II an der Himmelsfürster Straße in Brand-Erbisdorf Teil A) Bauplanungsrechtliche Festlegungen Planrechtliche Festsetzungen gemäß Baugesetzbuch 9 in der
MehrFEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften FEUERWEHRHAUS Vorentwurf vom 04.05.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage der Örtlichen Bauvorschriften 3 Anhang zum
MehrSTADT BAD AIBLING. 0 m 50 m 100 m
STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 42 "BRECHSTUBENWEG" 0 m 50 m 100 m Norden Maßstab 1:1000 Eberhard von Angerer Dipl. Ing. Architekt Regierungsbaumeister Lohensteinstr. 22 81241 München T.:089-561602
MehrI. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB
Stadt Reinfeld - Bebauungsplan Nr. 35 Neuer Garten/ Schuhwiese 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Zahl der Wohneinheiten ( 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) Je Wohngebäude bzw. Doppelhaushälfte ist nur eine
MehrStadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas
Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas Textliche Festsetzungen Vorentwurf vom 05.02.2018 Vorhabenträger: Verfasser: NEW Neue Energien West eg Pechhofer Straße
MehrGemäß 9 (1) 1 BauGB i. V. m. 4, 6 BauNVO sowie 1 (5), (6) und (7) BauNVO sind in dem Baugebiet nur die folgenden aufgeführten Nutzungen zulässig.
1 A - PLANUNGSRECHTLICHE TEXTFESTSETZUNGEN gemäß 9 BauGB und Verordnung zu 2 (5) BauGB über die bauliche Nutzung der Grundstücke - BauNVO - in der Fassung vom 27.01.1990 [BGBl. S. 127]) zum Bebauungsplan
MehrGEMEINDE BAHRENBORSTEL
1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren
MehrBEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000
BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 Gelände Kleintier. ',. zuchtanlage 481,60 ÜBERSICHTSPLAN M. 1 : 5000 GELÄNDESCHNITT M. 1 : 200 Rechtliche Grundlage BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 und daraus ergangene Rechtsordnung.
MehrStand: Februar I:\Amt 3 Bau\Baugebiete\Festsetzungen\26 - Am Maierfeld.docx
Stand: Februar 2013 Seite 1 Seite 2 Seite 3 Stand: 18.02.2013 Bebauungsplan Nr. 26 Am Maierfeld Präambel: Die Gemeinde Hitzhofen erlässt aufgrund 2 Abs. 1, 9 und 10 Baugesetzbuch (BauGB), des Art. 23 der
MehrMarkt Titting. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg. Satzung
Markt Titting 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg Satzung Ausfertigung i. d. F. vom 26.02.2015 2. Änderung des B-Plans Tittinger Berg Satzung Markt Titting
MehrGemeinde Alsbach-Hähnlein
Gemeinde Alsbach-Hähnlein Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß 12 BauGB i.v.m. 13a BauGB Hindenburgstraße 8a Textliche Festsetzungen, Hinweise und Empfehlungen - E n t w u r f - Stand: 21. Februar 2018
MehrBauleitplanung der Gemeinde Bomlitz
Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Landkreis Soltau/ Fallingbostel - Regierungsbezirk Lüneburg 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 24 "Am großen Busch" OT Benefeld einschl. örtlicher Bauvorschriften
MehrGauting Lkr. Starnberg
/0 / / Gemeinde / Bebauungsplan Zweigstraße a / / Gauting Lkr. Starnberg Mitterweg HsNr. / Nr. 0- / Stockdorf für den Baierplatz / Flur Nr., Gemarkung Gauting A / / / / 0 0 / / / / / / Planfertiger / Planungsverband
MehrA n d e r B i e s e l h e i d e
Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO
1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen
MehrIM BEREICH DER GRUNDSTÜCKE 133/1, 134, 135, 135/1,135/2, 150/4T VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAU GB
IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKE 133/1, 134, 135, 135/1,135/2, 150/4T VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAU GB SIEMENSSTRASSE 16 b 84478 WALDKRAIBURG TEL: 08638 / 8863-0 FAX: 08638 / 8863-10 e: buero@lr-architekten.de
MehrGemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: ANLAGE 2 S. 1 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 WR - Reine Wohngeblete Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO
MehrTEIL A: PLANZEICHNUNG IM M : 1.000, FESTSETZUNGEN UND 498/3 903/9 497/3 903/8. Jahnstraße 488/3 486/6 /16. 55c 488/20 488/23.
905 905/4 9/ 6 4 909/ 495/ 903 903/7 905/6 9 903/9 909 903/ 903/ 3 903/9 9/4 903/6 50 5 903/ 54 9/ 56 903/3 903/3 903/ 4 /6 903/9 9/6 903/0 5 37 60 36 903/ 6 903/33 903/ 64 39 3 495 40 903/3 494 909/3
MehrBEBAUUNGSPLAN NR "AM WIESENGRUND" FÜR DAS GEBIET ZWISCHEN WEILHEIMER STRAßE, WALDSPIELPLATZ UND PRINZENEICHE, GEMARKUNG SÖCKING
905 905/ 9/ 8 909/ 95/ 3 903 903/7 905/ 9 903/9 909 903/8 903/8 3 903/9 9/ 903/ 50 5 903/ 5 9/8 5 903/3 8 903/3 903/8 / 903/9 9/ 903/0 58 37 0 3 903/ 903/33 903/ 39 38 95 0 903/3 9 909/3 8 903/ 97 3 93
MehrBaugebiet in Heidmühle
Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten 27 Grundstücke zwischen ca. 600 m² und 810 m² - landschaftlich schön eingebunden - Hoher Wohn- und
MehrDer räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet, welches im Sinne der Ziffer 13.6 der Planzeichenverordnung
Bebauungsplan Erbendorf Naabhöhe Bebauungsvorschriften Textliche Festsetzungen A) Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet, welches im Sinne der Ziffer
MehrGemeinde Schneizlreuth 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Fronau Vorentwurf. Vorentwurf
Gemeinde Schneizlreuth Landkreis Berchtesgadener Land 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Teilbaugebiet Fronau für das Grundstück Fl.Nr. 310 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 312/12, 312/15
MehrStadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf
Bebauungsplan Gerstel V Vorentwurf Textliche Festsetzungen Hinweise Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Telefon: 06391 / 911-0 Telefax: 06391 / 911-150 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsrechtliche Festsetzungen...
MehrMarkt Dachsbach. Nordwestlicher Dorfbereich von Oberhöchstädt. Einbeziehungssatzung gemäß 34 Abs. Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim
2015 1 Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim Einbeziehungssatzung gemäß 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Nordwestlicher Dorfbereich von Oberhöchstädt Bauamt VG Uehlfeld 21.01.2015 2 Landkreis Neustadt a.d.
MehrSTADT DORFEN. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 An der Leiten II
STADT DORFEN 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 An der Leiten II Planverfasser: Dipl.-Ing. Heike Hauser 14.07.2009 Architektin 08.12.2009 Thalkirchner Straße 62 14.03.2018 80337 München 25.07.2018
MehrBebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette
Bürgermeisteramt der Gemeinde Forchheim Bebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette A. Planungsrechtliche Festsetzungen: 1 Art der baulichen Nutzung 1. Der gesamte räumliche
MehrMoosinning 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 40 Östlich Untere Point
Moosinning 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 40 Östlich Untere Point A1 Bebauungsplan B1 Festsetzungen durch Zeichen B2 Festsetzungen durch Text C1 Hinweise durch Zeichen C2 Hinweise durch Text Begründung
MehrWohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau
Wohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau Allgemeine Informationen Noch unbebaut 30 Bauplätze, davon noch 19 private Bauplätze frei Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 700m Entfernung zum Bahnhof:
MehrQuelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016)
Goslar Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Northeim (2016) Übersichtsplan mit Darstellung der Lage im Stadtgebiet
MehrStadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung
Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870
MehrGemeinde Ruderatshofen
Gemeinde Ruderatshofen Landkreis Ostallgäu Zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 Gewerbepark Am Fürgen In der Fassung vom 16.06.2015 Gemeinde Ruderatshofen Landkreis Ostallgäu Zweite Änderung des Bebauungsplanes
MehrBebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Sondergebiet Solarpark
Stand: 27.11.2013 Anlage Nr. 2 Fassung: Satzung Ortenaukreis Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Sondergebiet Solarpark Rechtsgrundlagen 1. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrGEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG
KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:
MehrNr. 25 Teil B FESTSETZUNGEN UND HINWEISE
1.vereinfachte Änderung zum BEBAUUNGSPLAN Nr. 25 Teil B Heldenstein Kühamer Straße Nord GEMEINDE HELDENSTEIN LANDKREIS MÜHLDORF M = 1 : 1000 FESTSETZUNGEN UND HINWEISE Buchbach, den 04.04.2017 Heldenstein,
MehrGemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II
Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II Aufgrund 74 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO) und 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-
MehrAmtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung
Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom 25.03.2009 Seite 1 01 Satzung über die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Erweiterung Bahnhofstraße vom 18. März 2009 Gemäß den 10 und 13
Mehr3 B. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Die beiliegende Bebauungsplanzeichnung unter A. ist Bestandteil dieses Bebauungsplanes. 2. Geltungsbereich / Abgrenzungen Der Geltungsbereich ist durch Planzeichen, 15.13
MehrORS Südlich der Axtstraße, Fl.-Nrn. 130/2 und Teilfläche 129 Gemarkung Willprechtszell, in Axtbrunn, Gemeinde Petersdorf,
ORS Südlich der Axtstraße, Fl.-Nrn. 130/2 und Teilfläche 129 Gemarkung Willprechtszell, in Axtbrunn, Gemeinde Petersdorf, 16.07.2013, Blatt 2 P R Ä A M B E L Die Gemeinde Petersdorf erlässt auf Grund des
MehrG e m e i n d e H o h e n r o t h. folgende. Satzung über Die Herstellung und Gestaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen
Auf Grund der Art. 52, 91 Abs. 1 Nr. 3 und 89 Abs. 1 Nr. 17 der Bayerischen Bauordnung (Bay- BO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.08.1997 (GVBl S. 433, BayRS 2132-1-I), in Verbindung mit Art. 23
MehrSatzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20
Übersichtsplan ohne Maßstab Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Für das Grundstück 'Am Museum 2', südwestlich der Straßenkreuzung
Mehrbestehend aus Planzeichnung und Textfestsetzungen einschließlich der Begründung in der Fassung vom als 1 Inhalt des Bebauungsplanes
Gemeinde Mauerstetten LANDKREIS OSTALLGÄU Die Gemeinde Mauerstetten erläßt aufgrund des 2 Abs. 1 und des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 der Baunutzungsverordnung
MehrGemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker
Gemeinde Prutting Landkreis Rosenheim 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch BEGRÜNDUNG Fassung: 09.08.2017 INHALTSVERZEICHNIS 1
MehrGEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem.
GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF gem. 35 Abs. 6 BauGB - vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB - BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Entwurf: 16.03.2018 Entwurfsverfasser:
MehrA) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO
A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO 1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS.1 NR.1 BAUGB) 1.1 Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO Nicht zulässig gemäß 1 Abs. 6 BauNVO folgende
MehrStadt Kerpen, Bebauungsplan HO 183/1.Änderung "Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem. Textliche Festsetzungen (Ergänzung) Aufstellung: S.
Aufstellung: S. 1 A RECHTSGRUNDLAGEN Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Artikel 21G vom 21.06.2005 (BGBL. I S. 1818)
MehrKLARSTELLUNGS- UND EINBEZIEHUNGSSATZUNG UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "STEINSTRAßE
Ortsteil Mutschelbach KLARSTELLUNGS- UND EINBEZIEHUNGSSATZUNG UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "STEINSTRAßE Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 28.11.2007 aufgrund von 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 u. 3
MehrOrtsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen
Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag
MehrIm räumlichen Geltungsbereich wird ein WA - Allgemeines Wohngebiet nach 4 BauNVO festgesetzt.
Festsetzungen für den Bebauungsplan Brand" Resterschließung 2. + 3. BA 1. Qualifiziertes Planänderungsverfahren Planfassung vom 29.06.2016 in Kraft getreten am TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Ergänzend zur Planzeictinung
MehrDonaublick BEBAUUNGSPLAN
BEBAUUNGSPLAN Donaublick Ein außergewöhnlich interessantes Bebauungsgebiet in Bad Abbach. Wie der Name schon sagt, hat man hier den Blick auf das Donautal. Es gibt so gut wie keine Bauplätze in Bad Abbach,
MehrBebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West. Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde:
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde: Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f.v. 23.09.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011
Mehr- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58).
SCHRIFTLICHER TEIL (TEIL B) 1.Änderung Anbindung Lindenstraße Seite 1/5 1. BEBAUUNGSPLAN 1. ÄNDERUNG ANBINDUNG LINDENSTRASSE" Die Bebauungsplanänderung besteht aus der Planzeichnung (Teil A) vom 20.09.2011
MehrSchriftlicher Teil in der Fassung vom unter Punkt 8 Pflanzgebote (Pfg), Pflanzbindungen (Pfb), 9 (1) 25 a und b BauGB
1. Änderung Schelmenwasen Seite 1/3 1. Bebauungsplan 11.05.2016 Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Pfronstetten, Landkreis Reutlingen 2-0827 Schriftlicher Teil (Teil B) 1. Bebauungsplan 1. Änderung Schelmenwasen
MehrPlanungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen Rechts Geschäftsstelle Arnulfstr. 60, München
Gemeinde Herrsching am Ammersee Lkr. Starnberg Bebauungsplan Bebauungsplan Nr. Sportgelände. Änderung Fischbach 70/ Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen
MehrAnlage 2 Bebauungsplan Fitnesszentrum am Schwimmbad Stand: Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5
Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften. Rechtsgrundlagen - Baugesetzbuch (BauGB)
MehrNr. II/10. 1 Geltungs- und Anwendungsbereich
Lindau (B) Nr. II/10. Satzung der Stadt Lindau (Bodensee) über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke über die Begrünung baulicher Anlagen und den Schutz von Bäumen
Mehr1. Planungsrechtliche Festsetzungen
Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137),, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006
MehrTextliche Festsetzungen Zum Bebauungsplan Südlich Schlimmstraße 1. Änderung und Erweiterung
Gemeinde Hünfelden, Ortsteil Mensfelden Textliche Festsetzungen Zum Bebauungsplan Südlich Schlimmstraße 1. Änderung und Erweiterung Vorentwurf Planstand: 30.07.2018 Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Mehr