eueco ist Partner im Bereich Dienstleistungen rund um Bürgerbeteiligung und Bürgerfinanzierung für erneuerbare Energien
|
|
- Mathias Dresdner
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Digitale Praxislösung für eine erfolgreiche Organisation Warnemünde, 08. November
2 Vorstellung ist Partner im Bereich Dienstleistungen rund um Bürgerbeteiligung und Bürgerfinanzierung für erneuerbare Energien Lösungen rund um standardisierte Bürgerfinanzierung. Services rund um Strukturierung, Umsetzung, Vermarktung und automatisierte Abwicklung von Bürgerfinanzierungen. Kunden aus den Bereichen Energieversorger, Stadtwerke, Projektierer, Bürgerwindparks, Genossenschaften und Regionen. Unser Produkt regiocap ist die in Deutschland erfolgreichste White-Label Plattform für Direktbeteiligungen. Für unsere Kunden realisieren wir Bürgerbeteiligungen in allen gängigen Modellvarianten, insbesondere in Form von Genossenschaften, KG-Beteiligungen, Nachrangdarlehen und Crowdfunding/-investing. 2
3 Agenda Grundlagen Bürgerbeteiligung und Bürgerbeteiligung Mecklenburg-Vorpommern Umsetzungsalternativen Digitalisierungslösung in der Praxis Prozesse Direktbeteiligung und Sparprodukt 3
4 Grundlagen Bürgerbeteiligung Freiwillige Bürgerbeteiligung - Beteiligung Bürger an Energieprojekten Bürgerbeteiligung Entscheidungsbeteiligung Partizipation an Planungs- und Entscheidungsprozessen Leistungsbeteiligung Finanzielle Beteiligung Formelle Beteiligung Informelle Beteiligung Indirekt passiv Bürger als Geldgeber direkt aktiv Bürger als Geldgeber und Eigentümer Erwartungshaltung/ Zusagen finanzielle Bürgerbeteiligung Bürgerbeteiligung über Bankprodukte 4
5 Grundlagen Bürgerbeteiligung Bürgerbeteiligung nach BüGembeteilG M-V Bürgerbeteiligung Entscheidungsbeteiligung Partizipation an Planungs- und Entscheidungsprozessen Leistungsbeteiligung Finanzielle Beteiligung Formelle Beteiligung Informelle Beteiligung Indirekt passiv Bürger als Geldgeber direkt aktiv Bürger als Geldgeber und Eigentümer Festlegung Beteiligungsalternative i.w. durch Vorhabensträger Bürgerbeteiligung über Bankprodukte 5
6 Grundlagen Bürgerbeteiligung Zulässige Beteiligungsformen für Bürger nach BüGembeteilG M-V Modell Finanzierung/Verwaltung Mitbestimmung/Versteuerung GmbH & Co. KG Geldgeber & Eigentümer Beteiligung ab 500 EUR Rendite abhängig vom Jahresergebnis Prospektpflicht (ab 20 Anteile) Mitunternehmer Informationspflichten Mitspracherechte Einkünfte aus Gewerbebetrieb Sparprodukt Kapitalanleger Beteiligung ab 500 EUR Organisation durch Vorhabensträger Laufende Abwicklung durch Kreditinstitut Keine Prospektpflicht Keine Mitspracherechte Einkünfte aus Kapitalvermögen 6
7 Agenda Grundlagen Bürgerbeteiligung und Bürgerbeteiligung Mecklenburg-Vorpommern Umsetzungsalternativen Digitalisierungslösung in der Praxis Prozesse Direktbeteiligung und Sparprodukt 7
8 BüGembeteilG M-V zwei Wege Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern Weg A (Originäre Regelung) Weg B (Alternative für direkte Beteiligung) Beteiligung an Gesellschaft Freiwillige Lösung Ausgleichsabgabe Sparprodukt Berechtigte Bürger und Gemeinden können Anteile im Gesamtwert von mindestens 20% der zu gründenden Gesellschaft erwerben Freiwillige, vor Ort verhandelte und maßgeschneiderte Lösungen bleiben möglich (z.b. verbilligter Stromtarif) Ausgleichsabgabe an die Gemeinden Angebot eines Sparprodukts für die Bürgerinnen und Bürger 8
9 BüGembeteilG M-V Beteiligung an Gesellschaft Standardverfahren Ablauf 1. Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und Gewinn Ausschreibung 2. Unverzügliche Information aller Kaufberechtigten über Offerte zur gesellschaftsrechtlichen Beteiligung 3. Öffentliche Informationsveranstaltung 4. Binnen 5 Monaten: kaufberechtigte Bürgerinnen und Bürger und Gemeinde(n) entschieden über Annahme des Angebotes einschließlich Beschluss der Gemeinde(n) und Genehmigung durch die Kommunalaufsicht bei Kreditaufnahme 5. Zeichnung der Anteile: Kaufpreis max. 500 pro Anteil Kaufberechtigte können einen oder mehrere Artikel erwerben Für den Fall, dass mehr Anteile nachgefragt werden, als zur Verfügung stehen, bekommt zunächst die Gemeine die Hälfte aller offerierten Anteile zugeteilt. Die andere Hälfte wird unter den kaufberechtigten natürlichen Personen verteilt. Hier erhält zunächst jeder jeweils einen Anteil. Diejenigen die mindestens einen weiteren Anteil gezeichnet haben, bekommen einen weiteren Anteil 9
10 BüGembeteilG M-V Freiwillige Lösung Ablauf Selbst vor Ort verhandelte und maßgeschneiderte Lösungen sollen möglich bleiben Neben der Offerte durch den Vorhabenträger kann den Kaufberechtigten eine alternative Möglichkeit wirtschaftlicher Teilhabe angeboten werden (z.b. verbilligter Stromtarif) Wer sich dafür entscheidet, kann die gesetzliche Offerte nicht (mehr) annehmen Keine Nachweispflicht wirtschaftlicher Gleichwertigkeit 10
11 BüGembeteilG M-V Ausgleichsabgabe Alternative Teil 1 Ablauf 1. Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und Gewinn Ausschreibung 2. Unterbreitung einer Offerte zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe an die Gemeinde(n) 3. Entscheidung der Gemeinde zur Ausgleichsabgabe 4. Öffentliche Informationsveranstaltung 5. Beschluss der Gemeinde(n) 11
12 BüGembeteilG M-V Sparprodukt Alternative Teil 2 Ablauf 1. Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und Gewinn Ausschreibung 2. Unverzügliche Information aller Kaufberechtigten über Angebot eines Sparproduktes 3. Öffentliche Informationsveranstaltung 4. Binnen 2 Monaten: berechtigte Bürgerinnen und Bürger entscheiden über Beteiligung am Sparprodukt 5. Vertragsschluss mit Bank Anforderungen Sparbrief in der Praxis bewährte Anlageform Vorteile gegenüber der Offerte: Einlagensicherung, damit kein Verlustrisiko für den Bürger Kürzerer Anlagezeitraum Fixer Zinssatz Einkünfte aus Kapitalvermögen 12
13 Agenda Grundlagen Bürgerbeteiligung und Bürgerbeteiligung Mecklenburg-Vorpommern Umsetzungsalternativen Digitalisierungslösung in der Praxis Prozesse Direktbeteiligung und Sparprodukt 13
14 Möglichkeiten Digitalisierung Ablauf Direktbeteiligung Gesellschaftsanteile*) *)Quelle: Umsetzungshandbuch zum Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, März
15 Möglichkeiten Digitalisierung Ablauf Sparprodukt*) *)Quelle: Umsetzungshandbuch zum Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, März
16 Digitalisierungslösung Vorbereitende Aktivitäten Bestimmung der Zeichnungsberechtigten Bürger und Gemeinden im Umkreis von 5 Kilometern (Geodaten / Einwohner- Meldeämter) Bekanntmachung Tageszeitung Internetauftritt Vorhabensträger Internetseite Planungsverband Bekanntmachung Gemeinde Erstellung Liste Berechtigte und Hinterlegung auf Plattform Information der Zeichnungsberechtigten Erstellung Verkaufsprospekt (bei Direktbeteiligung) 16
17 Digitalisierungslösung für Vorhabensträger Login und Registrierung für Bürger und Backoffice 17
18 Login Accounts Login für Bürger 18
19 Agenda Grundlagen Bürgerbeteiligung und Bürgerbeteiligung Mecklenburg-Vorpommern Umsetzungsalternativen Digitalisierungslösung in der Praxis Prozesse Direktbeteiligung und Sparprodukt 19
20 Prozesse Direktbeteiligung Bürger Prozess 1.Registrierung Einstieg über Projektseite Akzeptanz AGB Verifizierung Vergabe Passwort 2. Kundendaten Erfassung Name und Adresse Bankverbindung für Ausschüttung Beteiligungsspezifische Kundendaten 3. Zeichnung Offerte Übersicht Emissionsparameter Übersicht Kundendaten Angemessenheitsprüfung Zeichnungsbetrag Bestätigungen 4. Annahme Zuteilung Zuteilung gemäß Gesetz Versand Bestätigung und Beitrittserklärung zur Gesellschaft sowie HR-Vollmacht Annahme Zahlungsaufforderung 5. Zahlungen Zahlungseingang Konto Kontoauszug einlesen Versand Bestätigung Zahlungseingang System Aufwand Vorhabensträger Format ggf. Sichtkontrolle und Annahme Web Web Web Web Upload Kontoauszug Web MT940 CAMT
21 Prozesse Sparprodukt Bürger Prozess 1.Registrierung Einstieg über Projektseite Akzeptanz AGB Verifizierung Vergabe Passwort 2. Kundendaten Erfassung Name und Adresse Bankverbindung für Ausschüttung Beteiligungsspezifische Kundendaten 3. Zeichnung Offerte Übersicht Emissionsparameter Übersicht Kundendaten Zeichnungsbetrag Bestätigungen 4. Annahme Zuteilung Zuteilung gemäß Gesetz Versand Kontounterlagen und Vertrag Übergabe an Kreditinsitut Annahme durch Kreditinstitut 5. Zahlungen Zahlungseingang Konto System Bank Aufwand Vorhabensträger Format ggf. Sichtkontrolle und Annahme Web Web Web Web 21
22 Funktionalitäten interner Bereich 22
23 Zeichnungsübersicht Offerte Sparbrief 23
24 Zeichnungsübersicht Zuteilung Offerte 24
25 Kontakt Josef Baur GmbH Corneliusstr. 12 D München Telefon: Fax: Mobil:
Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Kombinationsmodell Beteiligungspflicht über ein Kombinationsmodell 1. Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V Gesetzliche Pflicht
MehrDas Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Grundlagen 1. Grundgesetz: - die Raumordnung befindet sich in der konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern (nach Wegfall
MehrFachkonferenz Zukunft der Windenergie. Der Ausbau der Windenergie zwischen Wunsch und Wirklichkeit - finanzielle Teilhabe von Gemeinden und Bürgern -
Fachkonferenz Zukunft der Windenergie Der Ausbau der Windenergie zwischen Wunsch und Wirklichkeit - finanzielle Teilhabe von Gemeinden und Bürgern - Lothar Säwert, Abteilungsleiter Landesentwicklung Berlin,
Mehreueco ist führend im Bereich Dienstleistungen rund um Bürgerbeteiligung und Bürgerfinanzierung für erneuerbare Energien
Bürgerbeteiligungen über Schwarmfinanzierung prospektfrei realisieren Praxis-Erfahrungen nach einem Jahr Kleinanlegerschutzgesetz Potsdam, 09.11.2016 1 www.eueco.de eueco Vorstellung eueco ist führend
MehrKochbuch Bürgerbeteiligung. Erfolgsrezepte aus der Praxis. Windenergietage 2015 - Linstow. eueco
Kochbuch Bürgerbeteiligung Erfolgsrezepte aus der Praxis Windenergietage 2015 - Linstow 1 Agenda Begriffe Bürgerbeteiligung Köche Initiatoren von Bürgerbeteiligungen und Motivationen Gäste Bürger und Stakeholder
MehrDas Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Grundlagen 1. Grundgesetz: - die Raumordnung befindet sich in der konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern (nach Wegfall
MehrBeteiligungsmodelle aus Sicht der Wissenschaft Ein Vergleich zwischen Thüringen und Mecklenburg- Vorpommern
Institute for Advanced Sustainability Studies IASS in Potsdam Beteiligungsmodelle aus Sicht der Wissenschaft Ein Vergleich zwischen Thüringen und Mecklenburg- Vorpommern ThEGA-Forum, 18.04.2016 Boris Gotchev,
MehrKommunale Wertschöpfung durch Teilhabe
Kommunale Wertschöpfung durch Teilhabe Ziele der Teilhabe Mehr Akzeptanz für Erneuerbare Energien; insbesondere für Windparks vor der Haustür : Wer betroffen ist, muss auch etwas davon haben Mehr regionale
MehrAspekte zur Bürgerenergie und Bürgerbeteiligung bei Windenergieprojekten
Bildnachweis: Bundesverband Windenergie www.wind-energie.de Quelle: Eigene Aufnahme Aspekte zur Bürgerenergie und Bürgerbeteiligung bei Windenergieprojekten Windenergie und Repowering aktuelle Situation
MehrAnhörung des Energieausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Entwurf eines BüGembeteilG M-V (Drucksache 6/4568)
Anhörung des Energieausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Entwurf eines BüGembeteilG M-V (Drucksache 6/4568) Schwerin, 20. Januar 2016 www.bdew-norddeutschland.de Kurzvorstellung BDEW-Landesgruppe
MehrEnergiewende als gesellschaftlicher Prozess
Energiewende als gesellschaftlicher Prozess Bürgerbeteiligung an der Energiewende 1 Bürgerbeteiligung an der Energiewende Demokratisierung der Energiewirtschaft? Vorstellung Win Energie GmbH 2 Bürgerbeteiligung
MehrBürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Rechtsanwalt Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Rechtsanwalt Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gliederung 1. Einführung 2. Einzelfragen 3. Fazit Rechtsanwalt Janko Geßner Bürger-
MehrFinanzielle Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgern an EE-Anlagen Ein Überblick
Vertikale Position des Bildes: 1,55 cm von der oberen linken Ecke Höhe des Bildes: 10,46 cm Vertikale Position der Doppelscala: 11,52 cm von der oberen linken Ecke Höhe der Doppelscala: 0,95 cm Finanzielle
Mehr27.6.2012, Hagen, Dr. Katrin Gehles, EnergieAgentur.NRW
Vertikale Position des Bildes: 1,55 cm von der oberen linken Ecke Höhe des Bildes: 10,46 cm Vertikale Position der Doppelscala: 11,52 cm von der oberen linken Ecke Höhe der Doppelscala: 0,95 cm Bürgerenergieanlagen
MehrWem gehört der Wind?
Wem gehört der Wind? Informationen zum Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Inhaltsverzeichnis Wem gehört der Wind? Teilhabe von Bürgern und Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern...6 1 2
Mehrwww.eueco.de Bürgerfinanzierung für Erneuerbare Energien -standardisiert, kosteneffizient, transparent- YOURLOGO eueco
www..de Bürgerfinanzierung für Erneuerbare Energien -standardisiert, kosteneffizient, transparent- 1 beteiligt. Bürger. nachhaltig Was bietet? bietet professionelle Services und eine hochmoderne Software-Plattform,
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Beauftragungen von Rechtsanwaltskanzleien durch die Landesregierung
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/521 7. Wahlperiode 18.05.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Beauftragungen von Rechtsanwaltskanzleien durch die Landesregierung
MehrArtikel 1. Änderung des Landesplanungsgesetzes
Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Gesetze Vom Der Landtag hat das folgende Gesetz
MehrBürgerenergieanlagen Modelle der finanziellen Bürgerbeteiligung
Vertikale Position des Bildes: 1,55 cm von der oberen linken Ecke Höhe des Bildes: 10,46 cm Vertikale Position der Doppelscala: 11,52 cm von der oberen linken Ecke Höhe der Doppelscala: 0,95 cm Bürgerenergieanlagen
MehrBürgerfinanzierung von Windkraftanlagen in der Praxis
Bürgerfinanzierung von Windkraftanlagen in der Praxis Standardisierung und Regionalisierung als Erfolgsfaktor Josef Baur - GmbH - 12.11.2014 1 Agenda 1 2 3 4 5 6 7 Grundlagen zur Bürgerbeteiligung und
MehrBürger- und Kommunalbeteiligung, Stadtwerke und Energiewende Wie passt das zusammen?
Bürger- und Kommunalbeteiligung, Stadtwerke und Energiewende Wie passt das zusammen? Boris Gotchev 9. Dialogveranstaltung Ausbau der Erneuerbaren Energien in Sachsen-Anhalt 11.05.2017 1 Agenda 1. Was ist
MehrMöglichkeiten und Grenzen der Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen für Energieeffizienz-Genossenschaften Josef Baur eueco GmbH
Möglichkeiten und Grenzen der Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen für Energieeffizienz-Genossenschaften Josef Baur GmbH 06.10.2015 1 Agenda 1 2 3 4 5 Ausgangssituation Überblick Möglichkeiten und Herausforderungen
MehrMinisterium für Energie, Infrastrukturund Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Energie, Infrastrukturund Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern Der Minister Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern, 19048 Schwerin Herrn
MehrBürgerbeteiligungsgesetz MV und EEG 2017 Einschätzungen aus Sicht der Energiegenossenschaften
Bürgerbeteiligungsgesetz MV und EEG 2017 Einschätzungen aus Sicht der Energiegenossenschaften RA René Groß, LL.M. (Leuven) Referent für Energierecht und Energiepolitik Rostock, 12. August 2016 Bundesgeschäftsstelle
MehrAusprägung unterschiedlicher Beteiligungsformen in der Projektfinanzierung von Bürger-Windparks
Ausprägung unterschiedlicher Beteiligungsformen in der Projektfinanzierung von Bürger-Windparks BWE Branchentag Niedersachsen 20. November 2014 Was unterscheidet einen Bürgerwindpark finanzwirtschaftlich
MehrFinanzielle Bürgerbeteiligung bei Projekten der Erneuerbaren Energien
Bildnachweis: Bundesverband Windenergie www.wind-energie.de Quelle: Eigene Aufnahme Finanzielle Bürgerbeteiligung bei Projekten der Erneuerbaren Energien Veranstaltung Mehr Akzeptanz der Erneuerbaren Energien
MehrDas Umsetzungshandbuch zum Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V)
Das Umsetzungshandbuch zum Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V) Das Umsetzungshandbuch zum Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG
MehrNäheres unter
Näheres unter www.wind-sh.de Info Bürgerwindpark Osterstedt: Machen Sie mit! Im April 2011 haben wir Ihnen die Ziele unseres Osterstedter Bürgerwindparks vorgestellt. Nun ist es soweit, gemeinsam müssen
MehrStrukturierte Bürgerfinanzierung von Energieanlagen
www.eueco.de Strukturierte Bürgerfinanzierung von Energieanlagen 1 Bürgerbeteiligung und -finanzierung Bürgerfinanzierung als eine wesentliche Maßnahme im Rahmen von Bürgerbeteiligungen Beteiligung eines
Mehrdena-praxishilfe Bürgerfinanzierung für Energieeffizienz in Nichtwohngebäuden
dena-praxishilfe Bürgerfinanzierung für Energieeffizienz in Nichtwohngebäuden Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen Bürger beteiligung im Kontext der Energiewende... 3 2. Bürgerfinanzierung und Energieeffizienzprojekte...
MehrBüGemBeteilG M-V und die Auswirkungen
Neubrandenburg, 18. Mai 2016 BüGemBeteilG M-V und die Auswirkungen Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verwaltungsrecht Übersicht Ausgangslage & Ziele / Stand Verfahren Änderungen am Entwurf Bürgerbeteiligungsgesetz
MehrPeter Ramharter WICON Engineering GmbH
Bürgerbeteiligungsmodelle ll Peter Ramharter WICON Engineering GmbH WICON Engineering g GmbH / Peter Ramharter Projektentwicklung Windkraftanlagen PV-Projekt Erneuerbare Energie Beteiligungsmöglichkeiten
MehrBürgerbeteiligung/Energiegenossenschaften. Matthias Wangelin
Bürgerbeteiligung/Energiegenossenschaften Matthias Wangelin wangelin@keea.de KEEA - MUT Modellregionen & Projekte Kommunale/Regionale Energie- und Klimaschutzkonzepte Energetische Quartierskonzepte Forschungsprojekte
MehrErwerbsangebot (Barangebot)
Erwerbsangebot (Barangebot) der Arnold Kuthe Beteiligungs- GmbH Brunsbütteler Damm 120 130, D-13581 Berlin an die Aktionäre der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft Kantstr. 17, D-10623 Berlin
MehrBürgerwindparks in der kommunalen Praxis Informationsveranstaltung Gemeinde Nottuln 18. Juni 2013
Bürgerwindparks in der kommunalen Praxis Informationsveranstaltung Gemeinde Nottuln 18. Juni 2013 EnergieDialog.NRW Informations- und Beratungsplattform für erneuerbare Energien Gesprächsangebot für Politik,
MehrBESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5335 6. Wahlperiode 12.04.2016 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf
MehrSonne, Wind & Co. als Anlagemöglichkeit für Bürger
Sonne, Wind & Co. als Anlagemöglichkeit für Bürger Thomas Pfister, Verbraucherzentrale NRW Faktencheck Windenergie in Hessen Große Räder, kleine Erträge? Gießen, 21.07.2015 Agenda Aktueller Stand und Entwicklungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlineshop der Privatbrauerei Herrenhausen GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlineshop der Privatbrauerei Herrenhausen GmbH 1 Geltungsbereich Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche
MehrDie Zukunft gestalten. Erfolgreiche Bürgerbeteiligungsmodelle in der Energiewirtschaft. Bürgerbeteiligung. Einfach gemacht.
Die Zukunft gestalten Erfolgreiche Bürgerbeteiligungsmodelle in der Energiewirtschaft Finanzierung & Wirtschaftlichkeit Recht & Beratung Vermarktung & Kommunikation Technologische Abwicklung Der Weg zu
MehrEnergiegenossenschaft Haiger eg
Energiegenossenschaft Haiger eg Hüttenstrasse 18, 35708 Haiger Beitrittserklärung/Beteiligungserklärung ( 15, 15 a und 15 b GenG) Mitglieds-Nr. Geschäftsguthabenkonto-Nr. Angaben des Beitretenden/Mitglieds
Mehr(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Onlineshop
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Haushaltsfabrik.de 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen
MehrBürgerbeteiligung mit der Deutschen Kreditbank AG DKB-Bürgersparen
Bürgerbeteiligung mit der Deutschen Kreditbank AG DKB-Bürgersparen Die Deutsche Kreditbank AG Im Profil 1990 gegründet 100 %ige Tochter der BayernLB > 3 Mio. Kunden Kommunen, Unternehmen, Privatkunden
MehrBürgerenergie mit PROKON. Beteiligung an Windprojekten vor Ort
Bürgerenergie mit PROKON Beteiligung an Windprojekten vor Ort BÜRGERBETEILIGUNG MIT PROKON Beteiligung vor Ort Die Beteiligung der Bürger vor Ort ist für PROKON als Genossenschaft ein zentrales Element
MehrKurzvorstellung der EGMB. Praxisforum Energie- und Ressourceneffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen"
Kurzvorstellung der EGMB 2 Inhalt Gegenstand des Unternehmens Struktur der Genossenschaft Ziele Projekte Mögliche Beteiligungs- bzw. Finanzierungsformen 3 Gegenstand des Unternehmens die Planung, Finanzierung,
MehrBürgerwindpark Klein Woltersdorf Windenergie in Klein Woltersdorf
Bürgerwindpark Klein Woltersdorf Windenergie in Klein Woltersdorf Klein Woltersdorf, 23.06.2016 Firmenvorstellung Das Geschäftsmodell der nawes sind die Entwicklung, Planung, Finanzierung, Umsetzung und
MehrBürgerenergieanlagen Modelle zur Einbindung von Bürgern in Regenerativprojekte
Vertikale Position des Bildes: 1,55 cm von der oberen linken Ecke Höhe des Bildes: 10,46 cm Vertikale Position der Doppelscala: 11,52 cm von der oberen linken Ecke Höhe der Doppelscala: 0,95 cm Bürgerenergieanlagen
MehrInformationsveranstaltung der Stadt Lichtenau. Mittwoch, 19. August 2015 im Technologiezentrum Lichtenau
Informationsveranstaltung der Stadt Lichtenau Mittwoch, 19. August 2015 im Technologiezentrum Lichtenau Veranstaltungsablauf 1. Begrüßung durch Vorstandsmitglied Catharina Hoff 2. Vorstellung der BürgerWIND
MehrLangfristig eigener grüner Strom für die Mitglieder - die Energiegenossenschaft als Direktvermarkter von Ökostrom
Langfristig eigener grüner Strom für die Mitglieder - die Energiegenossenschaft als Direktvermarkter von Ökostrom Michael Klein Vorstandsvorsitzender EGBB Energiegenossenschaft Berlin-Brandenburg eg Gründer
Mehr(nachfolgend: Rhön-Hessen-Forstconsulting GbR) an Verbraucher ( 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Informationen) 1. Geltungsbereich 2. Vertragspartner 3. Angebot und Schritte zum Vertragsschluss 4. Widerrufsrecht 5. Preise und Versandkosten 6. Lieferung
MehrAbschlußbericht Projekt Label Energiestadt in Lörrach
Abschlußbericht Projekt Label Energiestadt in Lörrach Die Stadt Lörrach ist die erste deutsche Kommune, die mit dem schweizerischen Label Energiestadt ausgezeichnet wurde. Basierend auf den bisherigen
MehrEnergiewende in Mecklenburg-Vorpommern Kommunen und Erneuerbare Energien
Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern Kommunen und Erneuerbare Energien Kommunen als Akteure Grundlage ist 68 Abs.3 Nr.4 KV Die Erzeugung von Energie, insbesondere erneuerbarer, ist eine privilegierte
Mehr(Januar 2016) 1.2. Welche Auswirkungen wird der Gesetzentwurf auf die Wirtschaftlichkeit von Windenergieprojekten in Mecklenburg-Vorpommern haben?
Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks an Land in Mecklenburg- Vorpommern und zur Änderung weiterer Gesetze Antworten des Genossenschaftsverbandes
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Prof. Ludwig Armbruster Imkerschule. 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Weingut Schäfer GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Weingut Schäfer GbR 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen
MehrWindparks mit Bürger- und Kommunalbeteiligung. geht das? Rainer Land Dr. Rainer Land, Thünen-Institut und BED - (Bio)EnergieDörfer eg
Windparks mit Bürger- und Kommunalbeteiligung geht das? Rainer Land 09.11.2015 Dr. Rainer Land, Thünen-Institut und BED - (Bio)EnergieDörfer eg Erträge der Windparks Klimawandel erfordert mehr Effizienz
MehrBevor Ihr Euch für einen Termin anmelden könnt, müsst Ihr Euch im MPS System registrieren und einen Account anlegen.
1. Registrierung Bevor Ihr Euch für einen Termin anmelden könnt, müsst Ihr Euch im MPS System registrieren und einen Account anlegen. Dazu folgt Ihr dem folgenden Link: http://www.spectaculum.de/teilnehmer/markthaendler/
MehrFragebogen (kreditfinanzierte) Genossenschaftsbeteiligung
Fragebogen (kreditfinanzierte) Genossenschaftsbeteiligung Füllen Sie den Fragebogen möglichst vollständig aus! Bitte beschränken Sie sich nicht auf Verweise auf die beigefügten Anlagen! Wichtig: Anlagen
Mehr2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Reinhold Schmitz 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen
MehrTagung Wirtschaftliche Beteiligung von Bürgern und öffentlicher Hand an Onshore-Windprojekten: Effizienz, Akzeptanz und Umsetzbarkeit
Tagung Wirtschaftliche Beteiligung von Bürgern und öffentlicher Hand an Onshore-Windprojekten: Effizienz, Akzeptanz und Umsetzbarkeit Internationale und nationale Beispiele hinsichtlich der Zuordnung von
Mehr15. Brandenburger Energietag
15. Brandenburger Energietag Möglichkeiten und Grenzen regionaler Bürgerbeteiligungsmodelle Dr. Ulrich Keunecke Cottbus, den 5. September 2013 Erneuerbare Energien 1 Bürgerbeteiligungsmodelle Umsetzbarkeit
MehrBürgerenergieanlagen als Treiber für die Energiewende in NRW
Vertikale Position des Bildes: 1,55 cm von der oberen linken Ecke Höhe des Bildes: 10,46 cm Vertikale Position der Doppelscala: 11,52 cm von der oberen linken Ecke Höhe der Doppelscala: 0,95 cm Bürgerenergieanlagen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Messingschmiede
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Messingschmiede Stand vom 01. März 2012 1 Vertragsprache Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung. 2 Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen
MehrIch möchte den Stromtarif medlstrompur abschließen.
Ich möchte den Stromtarif medlstrompur abschließen. A Kundendaten/Lieferstelle Exemplar zum Verbleib bei medl Die vollständigen Angaben sind erforderlich, damit die medl GmbH die Neuanmeldung in Ihrem
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Snookertraining
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Snookertraining 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen
MehrIhre Rendite: Jetzt mitmachen und proitieren!
Ihre Rendite: p.a. % 0 8, 2 u z bis Jetzt mitmachen und proitieren! Auf in die nächste Runde! Nach der erfolgreichen ersten Bürgerbeteiligung gibt es für Bürgerinnen und Bürger aus Haßfurt und Region die
MehrBDO ARBICON AGENDA TOP
BÜRGERWIND, PROSPEKTPFLICHT UND DIE BAFIN Rahmenbedingungen und praktische Erfahrungen Sonja Hannöver - AGENDA! TOP 1 Rahmenbedingungen Bürgerbeteiligungen! TOP 2 BaFin Billigungsverfahren! TOP 3 Pflichten
MehrWindkraft Thüringen GmbH & Co. KG
Chancen bei der Wertschöpfung durch Windenergie Windkraft Thüringen GmbH & Co. KG Gotha, den 8. Mai 2017 Ein Gemeinschaftsunternehmen der Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH, Energieversorgung Apolda
MehrStart Anleitung / Einstieg Bitclub Network. Seite mit oben angeführten Link aufrufen, auf der Startseite auf Anmelden klicken
Start Anleitung / Einstieg Bitclub Network >>> Folgende Seite aufrufen
MehrBürgerbeteiligungskonzept der Städtische Werke AG, Kassel Kaya Kinkel Wiesbaden
Bürgerbeteiligungskonzept der Städtische Werke AG, Kassel Kaya Kinkel Wiesbaden 18.05.2016 27.04.2016 Seite 1 Agenda 1. Die Städtische Werke AG und die SUN im Überblick 2. Bürgerbeteiligungsmodell der
MehrDarlehensvertrag Projekt: Repoweringprojekt Streumen NEOS Wind 1
Darlehensvertrag Projekt: Repoweringprojekt Streumen NEOS Wind 1 1 Vertragspartner Der vorliegende Darlehensvertrag wird geschlossen zwischen der Energiegenossenschaft Neue Energien Ostsachsen eg, Schützengasse
Mehr1. Herrn / Frau. 2. der Kleider machen Bräute UG (haftungsbeschränkt) - nachstehend Optionsberechtigte genannt
1 Optionsvereinbarung / Bindendes Verkaufsangebot Zwischen 1. Herrn / Frau und (Name, Anschrift, gewählter Kommunikationskanal) - nachstehend Anbietende genannt - 2. der Kleider machen Bräute UG (haftungsbeschränkt)
MehrInformationsveranstaltung Ortsvorsteher Waldhausen, Unterriffingen, Aufhausen und Hülen. Ideen und Bearbeitungsstand Windkraftprojekt
Informationsveranstaltung Ortsvorsteher Waldhausen, Unterriffingen, Aufhausen und Hülen 14. November 2012, Aalen - Waldhausen Ideen und Bearbeitungsstand Windkraftprojekt a.) Perfekte Überplanung Gesamtgebiet
MehrAuftrag zur Vertragsübernahme congstar Prepaid
zu übernehmender Prepaid-Vertrag Kundennummer Mobilfunkrufnummer Vertragsnummer Kundendaten (bisheriger Vertragsinhaber) Name, Vorname Geburtsdatum.. Mit der Übernahme des Vertrages durch Herrn/Frau bin
MehrBürgerversammlung zur Energiegenossenschaft Mengerskirchen e.g. 8. Oktober 2015 BGH Schloss, Mengerskirchen Projektbeurteilung o Einstieg in einen funktionierenden Windpark o geplante Herstellungskosten
MehrWindenergie und regionale Wertschöpfung. Harald Mild - Projektentwicklung
1 Windenergie und regionale Wertschöpfung Harald Mild - Projektentwicklung 2 Wie alles begann: - Windpark Creußen Neuhof - Learning by Doing - Positives übertragen - Bürger begeistern - unabhängige Strukturen
MehrÖffentliches Recht Newsletter 05/2016
Öffentliches Recht Newsletter 05/2016 Informationen zur 10. EUROSOLAR-Konferenz Windenergie und Öffentliches Recht Aktuell in Mecklenburg-Vorpommern von Dr. Sebastian Helmes und Rebekka Klöcker Rechtsanwälte
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Widerrufsrecht 4. Preise und Zahlungsbedingungen 5. Liefer- und Versandbedingungen 6.
MehrLow-Budget-Paket 290,-
Low-Budget-Paket 290,- 1 Auftragskonditionen Stand: November 2015 Eine Abtretung der Ansprüche des Auftraggebers ist nicht zulässig. Annahme und Ablehnung von Anzeigen Einträgen: Der Tourismusverband behält
MehrAntrag zur Mitgliedschaft im KUNSTVEREIN FULDA e.v.
Antrag zur Mitgliedschaft im KUNSTVEREIN FULDA e.v. Name: Vorname: Straße: Postleitzahl / Wohnort:... Telefon Mobiltelefon E-Mail: Eigene Website:... Eintrittsjahr: Geburtsjahr: Jahresbeitrag 60 / Rentner
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mediale Beratung & Spirituelles Coaching
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Shop Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mediale Beratung & Spirituelles Coaching 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss/Vertragssprache 3. Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen 4. Liefer- und Versandbedingungen
MehrDAS SERVICEKONTO.NRW IST DA
DAS SERVICEKONTO.NRW IST DA KDN-Dachverband kommunaler IT-Dienstleister Geschäftsführung: Prof. Dr. Andreas Engel Karl-Josef Konopka Mühlenstr. 51 53721 Siegburg Telefon: 02241 999-1171 geschaeftsstelle@kdn.de
MehrBürgerwindparks - Projektbeispiele
Vertikale Position des Bildes: 1,55 cm von der oberen linken Ecke Höhe des Bildes: 10,46 cm Bildmotiv alternativ Farbfläche Vertikale Position der Doppelscala: 11,52 cm von der oberen linken Ecke Höhe
MehrBürgerWind Gaishecke Windpark Bad Hersfeld KG
Herzlich Willkommen zur 2. Informationsveranstaltung zu den Windpark- Projekten Roteberg und Gaishecke Friedewald am 13.02.2014 13.02.2014 Windpark Projekt Roteberg- Gaishecke 1 Heute Abend: Vorstellung
MehrDie Genossenschaft als Rechtsform für Bürgerwindparks Nico Storz
Die Genossenschaft als Rechtsform für Bürgerwindparks Nico Storz Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 1 Genossenschaftsgesetz (1) Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl,
MehrVereinbarung. zwischen. IndexRennen GmbH, Unterreut 6, Karlsruhe. und. über die Berechnung von. (Anzahl zu berechnende Darlehen)
Vereinbarung zwischen, Unterreut 6, 76135 Karlsruhe und über die Berechnung von (Anzahl zu berechnende Darlehen) Darlehensrückabwicklungen. Der Auftraggeber hat bzgl. eines Darlehensvertrages den Widerruf
Mehrpaydirekt die Anmeldung im ebanking
Für das neue Bezahlsystem paydirekt ist die Anmeldung denkbar einfach. In den folgenden Schritten führen wir Sie durch den Registrierungsprozess. Wo finden Sie die Anmeldung für paydirekt: Das neue Bezahlverfahren
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Buhli s Heimtierbedarf Onlineshop
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Buhli s Heimtierbedarf Onlineshop Shopbetreiber: Volker Buhl, nicht eingetragener Einzelkaufmann Hauptstraße 53, DE 67806 Bisterschied E-Mail: info.buhlis.heimtierbedarf@gmail.com
MehrKommunale Beteiligungen und Besonderheiten aus dem anhängigen Privatrecht in der Praxis
Kommunale Beteiligungen und Besonderheiten aus dem anhängigen Privatrecht in der Praxis 9. Kommunal-Börse, 29.04.2014 Prof. Dr. Holger Kröninger Fachanwalt für Verwaltungsrecht Agenda I. Einführung II.
MehrDie Digitale Agenda der BA Potentiale und Perspektiven
ITP Ingo Engelhardt Die Digitale Agenda der BA Potentiale und Perspektiven Digitalisierung der Arbeitsförderung wo stehen wir? Die Handlungsbereiche der Digitalen Agenda BA STRATEGIE DIGITALE AGENDA DER
MehrBÜRGERBETEILIGUNG FÜR STADTWERKE. Wie kommunale EVU Bürgerbeteiligung erfolgreich umsetzen
Alles Wissenswerte zu Modellen, Rechtsrahmen und Umsetzung BÜRGERBETEILIGUNG FÜR STADTWERKE Wie kommunale EVU Bürgerbeteiligung erfolgreich umsetzen Ihre Termine: 13. Dezember 2016 in Leipzig 18. Januar
MehrNeOn Voltigieren - Multiplikatoren Schulung -
NeOn Voltigieren - Multiplikatoren Schulung - 03. März 2012 Warendorf International Management WWU Münster Global Carrier Manager / nicos AG Turnierservice: EM Voltigieren Schweden 2009 Junior EM Voltigieren
MehrAllgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen
Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen...1 Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung...1 Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde...2 Recht auf Datenübertragbarkeit...2
MehrBitcoins erwerben. Erstellen wir auf Bitcoin.de ein kostenloses Konto: >>> Folgende Seite aufrufen <<<
Bitcoins erwerben Erstellen wir auf Bitcoin.de ein kostenloses Konto: >>> Folgende Seite aufrufen
MehrMediadaten und Preisstruktur für das Branchenbuch auf
Mediadaten und Preisstruktur für das Branchenbuch auf www.kulturdorf-neubeuern.de a) Eintrag in das Branchenbuch pro Jahr 65,00 Euro Der Eintrag beinhaltet: - Upload von 6 Bildern / Grafiken (600x450 px)
Mehr2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem
MehrBETREIBERMODELLE BÜRGER, KOMMUNEN UND INVESTOREN ANGEMESSEN AN DER WINDKRAFT BETEILIGEN Markus Jenne, Sterr-Kölln & Partner
BETREIBERMODELLE BÜRGER, KOMMUNEN UND INVESTOREN ANGEMESSEN AN DER WINDKRAFT BETEILIGEN Markus Jenne, Sterr-Kölln & Partner BERATERGRUPPE ERNEUERBARE ENERGIEN im Jahr 1979 in Freiburg gegründet Büros in
Mehr