Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Wasserversorgung

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1 BERUFSINFORMATION ZUR NACHQUALIFIKATION Eektrofachkraft für festgeegte Tätigkeiten in der Wasserversorgung

2 Impressum Herausgeber DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.v. Technisch-wissenschafticher Verein Josef-Wirmer-Straße Bonn Teefon: Teefax: Fotos DVGW (Fotograf Mitarbeiterfotos: Christoph Papsch, Bonn; Titefoto: Frank Behrend) Das Titefoto wurde für den Fotografen gestet und dient ausschießich iustrativen Zwecken. Es bidet nicht in jedem Fa eine reaistische Arbeitssituation unter Einhatung aer einschägigen Vorschriften ab. Hinweis Ae genannten Funktions- und Berufsbezeichnungen geten für beide Geschechter. Satz media fire GmbH, Chemnitz Stand Dezember 2013.

3 Vorwort In die am 17. Juni 2002 verabschiedete Ausbidungsverordnung für die Fachkraft für Wasserversorgungstechnik wurden eektrotechnische Ausbidungsinhate aufgenommen. Damit soen die auf den Betriebsanagen vom Persona bisher ohne eine eektrotechnische Ausbidung durchgeführten, keineren Instandsetzungsarbeiten an eektrischen Betriebsmitten durch eine entsprechende Ausbidung zukünftig fach- und sachgerecht durchgeführt werden können. Die so Ausgebideten haben dann Kenntnis von den zu beachtenden Bestimmungen, können die ihnen übertragenen, festgeegten eektrotechnischen Arbeiten beurteien und mögiche Gefahren erkennen. Die neue Aufstiegsfortbidung zum Geprüften Wassermeister, die zum 1. März 2005 verordnet wurde, hat den neuen Ausbidungsberuf Fachkraft für Wasserversorgungstechnik zur Grundage. Da die eektrotechnische Befähigung in den Ausbidungsberuf Fachkraft für Wasserversorgungstechnik aufgenommen wurde, wird der angehende Wassermeister gemäß der neuen Prüfungsverordnung auch in der Eektrotechnik geprüft. Aufgrund dieser Prüfung und der bei der Durchführung von eektrotechnischen Arbeiten gewonnenen Berufspraxis ist er befähigt, die Auszubidenden auch in der Eektrotechnik zu quaifizieren. Im Beruf stehende Wassermeister, aber auch andere Fachkräfte in der Wasserversorgung können sich as Eektrofachkraft in Sinne der Ausbidungsverordnung nachquaifizieren assen. Nach erfogreich abgeegter Abschussprüfung erhaten sie den Status einer Eektrofachkraft für festgeegte Tätigkeiten, wie sie in den getenden Unfaverhütungsvorschriften Eektrische Anagen und Betriebsmitte verankert ist. Diese Berufsinformation so die Interessenten über die Neuregeungen zur eektrotechnischen Befähigung bei der Facharbeiterausbidung, der Meisterfortbidung und der Nachquaifikation unterrichten. Die Fachquaifikation Eektrofachkraft für festgeegte Tätigkeiten" ist in der Niveaustufe B2 im Quaifikationsrahmen für den Erwerb von technischer Handungskompetenz bei Fachund Führungskräften (QRT) in der Strom-, Gas- und Wasserversorgung eingeordnet. Reinhod Krumnack DVGW-Bereichseiter Berufsbidung und Kommunikation

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5 1 Eektrotechnische Ausbidung (Nachquaifikation) Seite 7 2 Nachquaifikation zur Eektrofachkraft für festgeegte Tätigkeiten Seite 10 Anhang Seite 15 Anmedung, Ansprechpartner und weitere Informationen Seite 18 Inhat

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7 1 Eektrotechnische Ausbidung (Nachquaifikation) Der Begriff befähigte Person ist im Arbeitsschutzgesetz verankert. Können Arbeiten nur bei Beachtung bestimmter Schutzmaßnahmen ohne gesundheitiche Beeinträchtigungen verrichtet werden, gehört die Eignung der betreffenden Arbeitnehmer für die Durchführung dieser Tätigkeit zu den Arbeitsschutzanforderungen bei einer sochen Arbeit. Das Gesetz verpfichtet daher den Arbeitgeber, bei der Übertragung von Arbeiten darauf zu achten, dass die Beschäftigten körperich und geistig in der Lage sind, die für die Arbeiten maßgebichen Schutzvorrichtungen und angeordneten Schutzmaßnahmen zu erfassen und durchzuführen. Aus dieser Formuierung ist abzueiten, dass für das Arbeiten an eektrischen Anagen und Betriebsmitten bestimmte Fähigkeiten unbedingt erforderich sind. As befähigte Person für diese Tätigkeiten git die Eektrofachkraft. 1.1 Eektrofachkraft 1 Definition Verantwortiche Eektrofachkraft 2 ist, wer as Eektrofachkraft die Fach- und Arbeitsverantwortung übernimmt und vom Arbeitgeber dafür beauftragt ist. Eektrofachkraft 3 ist, wer aufgrund seiner fachichen Ausbidung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteien und mögiche Gefahren erkennen kann. Um as Eektrofachkraft angesehen zu werden, bedarf es einer besonderen fachichen Quaifikation. Diese wird im Regefa durch eine Ingenieur-, Techniker-, Meister- oder Facharbeiterprüfung (Geseenprüfung) in einem eektrotechnischen Ausbidungsberuf nachgewiesen. Es ist stets dabei zu berücksichtigen, dass immer nur ein begrenzter Tei der Eektrotechnik abgedeckt wird. Eine Ausbidung ist dann ausreichend, wenn die Kenntnisse und Fertigkeiten vermittet werden, die für die übertragenen Aufgaben benötigt werden. Das heißt aber auch, dass die Ausbidung eventue ergänzt werden muss, wenn andere Arbeiten übertragen werden. Eine, wenn auch mehrjährige, boße Ausübung von Tätigkeiten führt nicht zur Quaifikation einer Eektrofachkraft. 1.2 Eektrofachkraft für festgeegte Tätigkeiten 3 Definition Eektrofachkraft für festgeegte Tätigkeiten 3 ist, wer aufgrund seiner fachichen Ausbidung in Theorie und Praxis, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteien und mögiche Gefahren erkennen kann. Festgeegte Tätigkeiten 3 sind geichartige, sich wiederhoende eektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitten, die vom Arbeitgeber in einer Arbeitsanweisung festgeegt sind. In die Durchführungsanweisung zu 2 BGV A3 wurde der Begriff Eektrofachkraft für festgeegte Tätigkeiten in das Vorschriftenwerk aufgenommen. Der Tätigkeitsbereich einer Eektrofachkraft für festgeegte Tätigkeiten ist stark eingeschränkt. So sind Arbeiten an eektrischen Anagen, wie z. B. Versorgungsnetzen oder Anagen in Gebäuden, ausgeschossen. Die Tätigkeiten sind viemehr auf soche beschränkt, die in engem Zusammenhang mit der eigentichen handwerkichen Tätigkeit stehen. 1 Auszüge aus Schutz gegen eektrische Gefährdungen, Die BGV A3 in der Praxis, Egyptien / Schiephacke, BGFE 2 Definition gemäß VDE Auszüge aus dem Kommentar zur BGV A3 Eektrische Anagen und Betriebsmitte, Gothsch, BGFE 7

8 Eine weitere Einschränkung wurde auch mit fogendem Satz getroffen: Diese festgeegten Tätigkeiten dürfen nur in Anagen mit Nennspannungen bis 1000 V AC bzw V DC und grundsätzich nur im freigeschateten Zustand durchgeführt werden. Unter Spannung sind die Fehersuche und das Feststeen der Spannungsfreiheit eraubt. Aber auch diese festgeegten Tätigkeiten steen hohe Anforderungen an die Personen, die diese eigenständig durchführen soen. Es git daher vorgenannte Definition, die sich nur hinsichtich des eraubten Tätigkeitsumfanges von der für die Eektrofachkraft unterscheidet. In der Definition wird einerseits deutich ausgedrückt, dass die erforderiche Quaifikation durch die eraubten Tätigkeiten bestimmt wird. Andererseits darf nicht unbeachtet beiben, dass die erforderiche Ausbidung dazu befähigen muss, die übertragenen Arbeiten zu beurteien. Die so eektrotechnisch ausgebidete Fachkraft kann nach ihrer Besteung durch den Arbeitgeber die Befugnis erhaten, as Eektrofachkraft für festgeegte Tätigkeiten geichartige, sich wiederhoende eektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitten, die vom Arbeitgeber in einer Betriebsanweisung festgeegt sind, eigenständig durchzuführen. Es ist jedoch dabei zu beachten, dass eine verantwortiche Eektrofachkraft die Fachverantwortung wahrnimmt. Die Randbedingungen für die eektrotechnischen Arbeiten sind mit den Berufsgenossenschaften abgestimmt worden. Dies sind im Einzenen: 4 Randbedingungen für die eektrotechnischen Arbeiten der Eektrofachkraft für festgeegte Tätigkeiten 4 1. Der Unternehmer hat zu prüfen, ob die vom Beschäftigten erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für festgeegte Tätigkeiten ausreichend sind. 2. Die durchzuführenden Tätigkeiten müssen in Arbeitsanweisungen festgeegt werden. Besteung zur EFK für festgeegte Tätigkeiten durch den Arbeitgeber (schriftich) und Bekanntmachung der Besteung im Betrieb. Während und nach der Ausbidung nimmt die verantwortiche Eektrofachkraft die Fachverantwortung wahr. Sie beaufsichtigt die örtiche Einweisung. 3. Es müssen die erforderichen Vorschriften verfügbar sein. (Anmerkung: Dies kann auch zentra z. B. in der Gemeinde oder im Bauhof sein.) 4. Die notwendigen Prüfgeräte müssen vor Ort frei verfügbar sein. (Anmerkung: Es so nicht die Gefahr entstehen, dass notwendige Prüfungen vor Inbetriebnahme nicht durchgeführt werden, wei eine Reparatur beispiesweise am Wochenende durchgeführt wird und das Prüfgerät dann nicht zur Verfügung steht.) 5. Die Arbeiten dürfen nur an unmittebar spannungsfrei schatbaren Betriebsmitten durchgeführt werden, sofern sicher gestet ist, dass keine Rückspannungen auftreten können. Bei Austausch von eektrischen Betriebsmitten sind systemgeiche Bauteie (d. h. mit geichen eektrischen Kenndaten) zu verwenden. 6. Erweiterungen und Neuinstaation von eektrischen Anagen sind nicht zuässig. 7. Beim Austauschen von Aggregaten, die durch besondere technische Einrichtungen abgesichert sind (zusätziche Beüftung, Abschatung der Stromversorgung über Gaswarneinrichtungen), sind bei den Arbeiten zusätziche Schutzmaßnahmen zu beachten. 4 Protoko der Sitzung der Fachvertreter von DVGW, DWA, Bayerischer Verwatungsschue und GUVV Bayern vom

9 1.3 Besteung zur Eektrofachkraft für festgeegte Tätigkeiten Für die förmiche Übertragung der Arbeiten wird das Muster einer Besteung abgedruckt. Die aufgeführten Tätigkeiten entsprechen den Inhaten der staatichen Ausbidungsverordnung für die Fachkraft für Wasserversorgungstechnik. Besteung zur Eektrofachkraft für festgeegte Tätigkeiten BESTELLUNG FÜR HERRN MANFRED MUSTERMANN zur Eektrofachkraft für festgeegte Tätigkeiten mit der Befugnis, eektrische Arbeiten für das im Fogenden beschriebene und begrenzte Aufgabengebiet durchzuführen. Dieses Aufgabengebiet bezieht sich auf die in der Anage aufgeführten eektrischen Betriebsanagen des Wasserwerks XXXXXXXX Herr Mustermann ist im Rahmen dieses Aufgabengebietes befähigt zur sebstständigen Ausführung fogender Tätigkeiten: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gefahren durch Strom ergreifen und veranassen bei Unfäen durch eektrischen Strom erste Hifsmaßnahmen eineiten Messgeräte und Arbeitsmitte auswähen und handhaben Sicherungen, Sensoren, Messeinrichtungen, Beeuchtungsmitte und Signaampen prüfen und austauschen Betriebsstörungen beurteien, Anagenteie, insbesondere Pumpen und Motoren, austauschen und wieder in Betrieb nehmen unmittebar freischatbare eektrische Bauteie außerhab von Schatschränken austauschen Ersatzstromerzeuger einsetzen und bedienen Batterieanagen einsetzen, prüfen und warten Die Betriebsanagen, an denen er festgeegte Tätigkeiten ausführen darf, sind in der Anage aufgeführt. Arbeiten unter Spannung sind nicht eraubt. Herr Mustermann wurde für sein Aufgabengebiet ausgebidet und hinsichtich der Abgrenzung unterwiesen. Er hat die Prüfung am xx.xx.xxxx mit Erfog bestanden. Ort, Datum Geschäftsführer Verantwortiche Eektrofachkraft 9

10 2 Nachquaifikation zur Eektrofachkraft für festgeegte Tätigkeiten 2.1 Ziegruppe für die Nachquaifikation 5 Die Aufstiegsfortbidung zum Geprüften Wassermeister, die zum 1. März 2005 neu verordnet wurde, hat den neuen Ausbidungsberuf Fachkraft für Wasserversorgungstechnik zur Grundage. Da die Vermittung von eektrotechnischen Inhaten wie oben beschrieben in die Ausbidung der Fachkraft aufgenommen wurde, muss der Wassermeister nach der neuen Prüfungsverordnung befähigt werden, diese eektrotechnischen Inhate zu vermitten. In den Zuassungsvoraussetzungen für die neue Wassermeisterprüfung wird der Nachweis der eektrotechnischen Quaifikation im Sinne der Fachkraft für Wasserversorgungstechnik und danach eine mehrjährige Berufspraxis gefordert. Diese Berufspraxis bezieht sich neben den wasserversorgungstechnischen Tätigkeiten auch auf die Berufspraxis bei der Durchführung von eektrotechnischen Arbeiten. Für die Zuassung einer Fachkraft für Wasserversorgungstechnik zur Meisterprüfung werden zwei Jahre Berufspraxis gefordert. Während der Ver- und Entsorger ebenfas zwei Jahre Berufspraxis nachweisen muss, beträgt die Zeit der Berufspraxis bei den sonstigen technischen Ausbidungsberufen drei Jahre und bei den anderen Personengruppen sechs Jahre, davon drei Jahre eektrotechnische Berufspraxis (siehe nachfogende Tabee). Die nachfogende Darsteung veranschauicht den Weg der Quaifizierung. Ae Personengruppen ohne eektrotechnische Befähigung müssen über eine Nachquaifizierung den Nachweis der eektrotechnischen Quaifikation im Sinne der Fachkraft für Wasserversorgungstechnik erbringen, erst danach können sie die erforderiche Berufspraxis in der Eektrotechnik erwerben. Randbedingungen für die eektrotechnischen Arbeiten der Eektrofachkraft für festgeegte Tätigkeiten 4 Geprüfter Wassermeister Prüfung auch in der Eektrotechnik Berufiche Tätigkeit as Facharbeiter und as Eektrofachkraft für festgeegte Tätigkeiten Ausbidungsbefähigung auch in der Eektrotechnik Facharbeiter mit eektrotechnischer Befähigung Berufspraxis in der Eektrotechnik Nachquaifizierung in der Eektrotechnik Ausbidung in der Eektrotechnik Fachkraft für Wasserversorgungstechnik Ver- und Entsorger (vor 2002) Sonstige Ausbidungsberufe Ohne Ausbidungsberuf Mitarbeiter aus den Versorgungs- und Diensteistungsunternehmen, die eine Fortbidung zum Wassermeister panen, sind darüber zu informieren, dass mit der neuen Prüfungsordnung ab 2005 die Berufspraxis auch die Erfahrungen mit eektrotechnischen Arbeiten beinhatet. Damit die geforderten Praxiszeiten eingehaten werden können, ist die umgehende Teinahme an einer Nachquaifizierung zur Eektrotechnisch befähigten Person erforderich. 4 Protoko der Sitzung der Fachvertreter von DVGW, DWA, Bayerischer Verwatungsschue und GUVV Bayern vom DVGW-Berufsinformation Geprüfter Wassermeister / Geprüfte Wassermeisterin 10

11 Tabee: Zuassung zur Prüfung "Geprüfter Wassermeister / Geprüfte Wassermeisterin" Vorhandener Abschuss 1. Prüfungstei Grundegende Quaifikationen 2. Prüfungstei Handungsspezifische Quaifikationen Praxiszeiten insgesamt Fachkraft für Wasserversorgungstechnik* 1-jährige Berufspraxis Abegen Prüfungstei Grundegende Quaifikationen und 1 weiteres Jahr Berufspraxis 2 Jahre Ver- und Entsorger Nachweis der eektrotechnischen Quaifikation und danach eine 1-jährige Berufspraxis Abegen Prüfungstei Grundegende Quaifikationen und 1 weiteres Jahr Berufspraxis 2 Jahre mit eektrotechnischer Quaifikation Sonstige anerkannte Ausbidungsberufe Nachweis der eektrotechnischen Quaifikation und danach eine 2-jährige Berufspraxis Abegen Prüfungstei Grundegende Quaifikationen und 1 weiteres Jahr Berufspraxis 3 Jahre mit eektrotechnischer Quaifikation ohne Berufsabschuss 3-jährige Berufspraxis, Nachweis der eektrotechnischen Quaifikation und danach eine weitere 2-jährige Berufspraxis Abegen Prüfungstei Grundegende Quaifikationen und 1 weiteres Jahr Berufspraxis 6 Jahre, davon 3 Jahre mit eektrotechnischer Quaifikation * Die Fachkraft für Wasserversorgungstechnik hat bereits eine eektrotechnische Quaifikation während der Ausbidung erworben. Daher ist ein zusätzicher Nachweis nicht erforderich. 2.2 Grundegende Anforderungen an die Ausbidung zur Eektrofachkraft für festgeegte Tätigkeiten Voraussetzung für die Ausbidung zur Eektrofachkraft für festgeegte Tätigkeiten ist eine abgeschossene Berufsausbidung oder eine geichwertige berufiche Tätigkeit. Diese Ausbidung bzw. Tätigkeit muss für die festgeegten Tätigkeiten durch eine zusätziche Ausbidung im eektrotechnischen Bereich ergänzbar sein. Die Dauer der theoretischen Ausbidung ist ausreichend zu bemessen. Die praktische Ausbidung muss an den in Frage kommenden Betriebsmitten durchgeführt werden und diejenigen Fertigkeiten vermitten, mit denen die in der theoretischen Ausbidung erworbenen Kenntnisse für die festgeegten Tätigkeiten sicher angewendet werden können. Die Ausbidung ist mit einer Prüfung abzuschießen, in der der Teinehmer die erforderichen Kenntnisse in Theorie und Praxis nachweisen muss. Nach erfogreicher Prüfung wird ein Zertifikat ausgestet, in dem bescheinigt wird, mit wechen Tätigkeiten der Teinehmer künftig vom Unternehmer beauftragt werden darf. Die Ausbidung muss durch fachich quaifizierte Personen (z. B. Meister in einem eektrotechnischen Beruf) durchgeführt werden. Einschägige Erfahrung in der Berufsausbidung ist wünschenswert. Der Erwerb und der Nachweis der eektrotechnischen Befähigung erfogt in drei Schritten. Der erste Schritt umfasst eine mehrwöchige Unterweisung in einem anerkannten Ausbidungsbetrieb der Wasserversorgung durch Ausbidungsmeister der Eektrotechnik. Im zweiten Schritt ist eektrotechnische Fachpraxis in dem Wasserversorgungsunternehmen zu erwerben, in dem die Fachkraft tätig ist. Darüber ist ein Berichtsheft zu führen. As dritter Schritt ist ein Befähigungsnachweis in Form einer Prüfung zu erbringen. Durch die Prüfung ist festzusteen, ob der Prüfungsteinehmer/die Prüfungsteinehmerin die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen hat, die für das sichere und fachgerechte Durchführen der festgeegten Tätigkeiten an eektrischen Anagen, Maschinen und Betriebsmitten erforderich sind. 11

12 2.3 Vorbereitungsehrgang für die Prüfung zur Eektrofachkraft für festgeegte Tätigkeiten Der Vorbereitungsehrgang für die Prüfung zur Eektrofachkraft für festgeegte Tätigkeiten besteht gemäß den Vorgaben der Verbände DVGW und DWA aus einem 3-wöchigen fachtheoretischen Tei, schrifticher Prüfung und aus Fachpraxis (Pfichtenheft) Vermittung fachtheoretischer Kenntnisse Die vermitteten fachtheoretischen Kenntnisse sind entsprechend der eektrotechnischen Erstausbidung: Eektrotechnische Grundgrößen und deren Zusammenhänge Gefahren des eektrischen Stroms an festen und wechsenden Arbeitspätzen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gefahren durch eektrischen Strom Verhatensweisen bei Unfäen durch eektrischen Strom und Erste Hife-Maßnahmen Messgeräte und Arbeitsmitte Betriebsspezifische Schatpäne Sicherungen, Sensoren, Messeinrichtungen, Beeuchtungsmitte und Signaampen Beurteiung von Betriebsstörungen; Austausch und Wiederinbetriebnahme von Pumpen und Motoren Bauteie außerhab von Schatschränken Ersatzstromerzeuger Batterieanagen Erwerb eektrotechnischer Fachpraxis Aufbauend auf den durch die Unterweisung vermitteten Kenntnissen und Fertigkeiten ist anschießend eektrotechnische Fachpraxis zu erwerben. Dies geschieht über die Durchführung von eektrischen Arbeiten im konkret beschriebenen und eindeutig festgeegten, begrenzten Umfang unter Aufsicht einer Eektrofachkraft im Versorgungsunternehmen. Die praktische Ausbidung muss an den in Frage kommenden eektrischen Betriebsmitten durchgeführt werden und die Fertigkeiten vermitten, mit denen die in der theoretischen Unterweisung erworbenen Kenntnisse für die festgeegten Tätigkeiten sicher angewendet werden können. Die Dauer des Erwerbs von eektrotechnischer Fachpraxis so mindestens sechs Monate betragen. In nachfogender Abbidung ist das Pfichtenheft für die praktische Ausbidung in der Eektrotechnik aufgeführt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Freischatungen sich nur auf Aggregate beziehen, die einen Nennstrom haben, der einer Absicherung von keiner/geich 63 Ampere entspricht. Beim Austausch sind systemgeiche Bauteie zu verwenden. Neuinstaationen und erstmaige Inbetriebnahme von Aggregaten, Mess-, Steuer- und Regeeinrichtungen sowie eektrisch betriebene Absperreinrichtungen sind ausgeschossen. 12

13 Tabeen A: Pfichtenheft für die praktische Ausbidung in der Eektrotechnik 4 Pfichtenheft für die praktische Ausbidung in der Eektrotechnik (verabschiedet durch die Fachvertreter von DWA, DVGW, Bayerischer Verwatungsschue und GUVV Bayern mit Stand vom ) A Freischatung von Aggregaten, die einen Nennstrom haben, der keiner/geich einer Absicherung von 63 Ampere entspricht Nr. Auszuführende Arbeiten 1. K Eektromotoren im Wasserwerk oder in der Wasserverteiung ausbauen und wieder in Betrieb setzen Eräuterung: Die Außer- und Inbetriebnahme sowie der Ausbau und das Ab- und Ankemmen des Motors so in diesem Punkt unter Berücksichtigung der Sicherheitsregen durchgeführt und beschrieben werden. 2. K Antriebsmotor an einem Schieberantrieb auswechsen Eräuterung: siehe Punkt 1; zusätzich so auf Besonderheiten bei Absperrarmaturen eingegangen werden. 3. K Notschater wechsen Eräuterung: siehe Punkt 1; zusätzich so die Bedeutung von Notschatern as Bestandtei des Steuerstromkreises beschrieben werden. 4. K Anfertigung eines Verdrahtungspanes oder Stromaufpanes für eine Pumpenschatung: Hauptstromkreis Steuerstromkreis Übersichtsschatpan einer Niederspannungsanage Eräuterung: Der Stromaufpan so die eindeutige Zuordnung von Haupt- und Steuerstromkreis darsteen. Auf normgerechte Darsteung und Bezeichnung ist zu achten. Der Übersichtspan so die Anordnung der eektrotechnischen Einrichtung wiedergeben. Anmerkung: Die o. g. Päne soen im Rahmen der betriebichen Einweisung praktisch gezeichnet werden, damit die erforderichen Kenntnisse im Lesen und interpretieren der Päne vertieft werden. Es gehört nicht zu den späteren Tätigkeiten der EFK für festgeegte Tätigkeiten, Päne für Neubau oder Erweiterungsmaßnahmen eektrischer Anagen anzufertigen. 5. K Sicherungen bis 63 A / 400 V AC wechsen (Dia-Z, Neo-Z, NH-Sicherungen) Eräuterung: Dokumentation der Ausführung, zusätzich die Unterschiede der Sicherungen beschreiben. 6. K Leuchtmitte und Signaampen tauschen und auswechsen Eräuterung: Dokumentation der Ausführung 7. K / W Notstromerzeuger (steckbar) in Betrieb setzen und bedienen, z. B. mit Pumpe; evt. Erdungsmessung notwendig Eräuterung: Dokumentation der Ausführung 8. K Dokumentation einer Fehersuche Eräuterung: detaiierte Dokumentation der Ausführung 9. W Beschreibung der Exschutzzonen (0,1,2) und deren praktische Bedeutung bei eektrotechnischen Arbeiten im eigenen Arbeitsbereich Eräuterung: Dokumentation und zusätzich auf Besonderheiten von Motoren in diesen Bereichen, siehe auch Randbedingung Nr. 7, eingehen 10. K Austausch von Endschatern an eektrotechnischen Anagen Eräuterung: Dokumentation der Ausführung 11. K Stecker / Kuppungen an Drehstromverängerungen austauschen (16, 32, 63 Ampere), Stecker / Kuppungen an Wechsestromkaben austauschen Eräuterung: Dokumentation der Ausführung 12. K Leistungsschütz (eektromagnetischer Schater), dessen Absicherung 63 Ampere nicht übersteigt, in einem Stromkreis austauschen Eräuterung: Dokumentation der Ausführung Hinweis: Die Arbeiten dürfen nur an unmittebar spannungsfrei schatbaren Betriebsmitten durchgeführt werden, sofern sichergestet ist, dass keine Rückspannungen auftreten können. Bei Austausch von eektrischen Betriebsmitten sind systemgeiche Bauteie (d. h. mit geichen eektrischen Kenndaten) zu verwenden. 13. K Steuerschütz (eektromagnetischer Schater) in einem Steuerstromkreis austauschen Eräuterung: Dokumentation der Ausführung Hinweis: Die Arbeiten dürfen nur an unmittebar spannungsfrei schatbaren Betriebsmitten durchgeführt werden, sofern sichergestet ist, dass keine Rückspannungen auftreten können. Bei Austausch von eektrischen Betriebsmitten sind systemgeiche Bauteie (d. h. mit geichen eektrischen Kenndaten) zu verwenden. 14. K Fehersuche an ortsveränderichen eektrischen Betriebsmitten (z. B. Bohrmaschine) durchführen Eräuterung: Dokumentation der Ausführung Legende: K Können, praktische Ausführung erforderich; W Wissen, theoretische Vermittung 13

14 Tabeen B: Pfichtenheft für die praktische Ausbidung in der Eektrotechnik 4 B Nr. Pfichtenheft für die praktische Ausbidung in der Eektrotechnik (verabschiedet durch die Fachvertreter von DWA, DVGW, Bayerischer Verwatungsschue und GUVV Bayern mit Stand vom ) Mess-, Steuer- und Regeeinrichtungen Auszuführende Arbeiten 1. K Messsensoren auswechsen Eräuterung: Dokumentation der Ausführung 2. K Darsteung eines Rege- oder Steuerschemas Eräuterung: Dokumentation 3. K / W Praktischer Umgang mit verfahrenstechnischen Messgeräten (z. B. ph-, Leitfähigkeit-, Sauerstoff-Messgeräte; MID) prüfen, kaibrieren und parametrieren Eräuterung: detaiierte Dokumentation der Ausführung einer vorhandenen Messeinrichtung (nicht gemeint sind eektrotechnische Messgeräte!) 4. K Schwimmerschater einer Pumpensteuerung nach erfogter Fehersuche auswechsen Eräuterung: Dokumentation der Ausführung 5. K Aggregate im Exschutzbereich austauschen Eräuterung: Dokumentation der Ausführung 6. W Beschreibung der Exschutzzonen (0, 1, 2) und deren praktische Bedeutung bei eektrotechnischen Arbeiten im eigenen Arbeitsbereich Eräuterung: Dokumentation und zusätzich auf Besonderheiten von MSRN-Einrichtungen (Mess-, Steuer-, Regeungs- und nachrichtentechnischen Einrichtungen) in diesen Bereichen, siehe auch Randbedingung Nr. 7, eingehen 7. K Dokumentation einer Fehersuche Eräuterung: detaiierte Dokumentation der Ausführung Legende: K Können, praktische Ausführung erforderich; W Wissen, theoretische Vermittung 2.4 Führen eines Berichtsheftes zum Nachweis der Fachpraxis Zum Nachweis der eektrotechnischen Fachpraxis muss ein Berichtsheft geführt werden. Darin sind ae ausgeführten Tätigkeiten des Aufgabenkataogs und die Betriebsmitte zu dokumentieren und von der Eektrofachkraft abzuzeichnen. Die Dauer der einzenen Tätigkeiten ist mit der Eektrofachkraft zu vereinbaren. Die Gesamtdauer beträgt mindestens 6 Monate und iegt in Verantwortung des Unternehmens. Muster des Berichtsheftes Datum von bis gemäß Nr. A 1 A 2 A3 bis A 14 B 1 B 2 B 3 bis B 7 Bestätigung der oben genannten Arbeiten: Ausgeführte Arbeiten (stichwortartig) Ort, Datum Unternehmer Verantwortiche Eektrofachkraft 14

15 Anhang Besondere Rechtsvorschrift für die Prüfung Zusatzquaifikation Eektrofachkraft für festgeegte Tätigkeiten industrie-technischer Berufe (Beispie: Rechtsvorschrift der Industrie- und Handeskammer Karsruhe) Kein offiziees Layout! 1 Zie der Prüfung Durch die Prüfung ist festzusteen. ob der Prüfungsteinehmer/die Prüfungsteinehmerin die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen hat, die für das sichere und fachgerechte Durchführen der festgeegten Tätigkeiten, bei der Inbetriebnahme und Instandhatung von eektrischen Anagen, Maschinen und Betriebsmitten erforderich sind. 2 Zuassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung ist zuzuassen, wer 1. eine Erfog abgeschossene Ausbidung in einem anerkannten industrie-technischen Beruf nachweist und den Nachweis erbringt, dass er/sie während der Berufsausbidung eine einschägige betriebiche Unterweisung im Bereich der Eektrotechnik, der Messund Steuerungstechnik sowie über Schutzmaßnahmen und fachbezogene Vorschriften erhaten hat oder 2. eine mit Erfog abgeschossene Ausbidung in einem anerkannten industrietechnischen Ausbidungsberuf nachweist und den Nachweis erbringt, dass er/sie an der berufichen Bidungsmaßnahme Zusatzquaifikation Eektrofachkraft für festgeegte Tätigkeiten teigenommen hat. (2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugeassen werden, wer durch Vorage von Zeugnissen oder auf andere Weise gaubhaft macht, dass er/sie aufgrund mehrjähriger Berufspraxis entsprechende eektrotechnische Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat und an der berufichen Bidungsmaßnahme Zusatzquaifikation Eektrofachkraft für festgeegte Tätigkeiten teigenommen hat. 3 Giederung und Inhat der Prüfung (1) Die Prüfung giedert sich in fogende Prüfungsfächer: 1. Grundagen dem Eektrotechnik 2. Grundagen der Mess- und Steuerungstechnik 3. Schutzmaßnahmen und fachbezogene Vorschriften 4. Arbeitsproben der Festgeegten Tätigkeiten. (2) Die Prüfung wird schriftich und praktisch durchgeführt. (3) Die Prüfung bezieht sich auf die jeweis betriebich festgeegten Tätigkeiten, orientiert sich an der Unfaverhütungsvorschrift BGV A 3 und muss grundsätzich an den in Frage kommenden eektrischen Anagen und Betriebsmitten (Gegenstände zum Erzeugen, Forteiten, Verteien, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen eektrischer Energie oder dem Obertragen, Verteien und Verarbeiten von Informationen) durchgeführt werden. 4 Schriftiche Prüfung (1) In den in 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Prüfungsfächern ist schriftich zu prüfen. (2) Die schriftiche Prüfung besteht je Prüfungsfach aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit. Die Bearbeitungszeiten betragen im Prüfungsfach: 1. Grundagen der Eektrotechnik 90 Minuten 2. Grundagen der Mess- und Steuerungstechnik 90 Minuten 3. Schutzmaßnahmen und fachbezogene Vorschriften 60 Minuten (3) Die in Absatz 2 genannte Prüfungsdauer kann insbesondere dann unterschritten werden, wenn die schriftiche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird. 5 Praktische Prüfung In dem in 3 Abs. 1 Nr. 4 genannten Prüfungsfach werden praktische Aufgaben gestet, deren Lösung mit einem Prüfungsgespräch verbunden wird. Die praktische Prüfung so in der Rege nicht änger as 2 Stunden dauern und muss grundsätzich an den in Frage kommenden eektrischen Anagen und Betriebsmitten durchgeführt werden. 6 Prüfungsgegenstand Die Prüfung erstreckt sich auf nachstehende Kenntnisse und Fertigkeiten: (1) Im Prüfungsfach Grundagen der Eektrotechnik so der Prüfungsteinehmer/die Prüfungsteinehmerin nachweisen, dass er/sie mathematische und naturwissenschaftiche Kenntnisse zur Lösung eektrotechnischer Aufgabensteungen anwenden kann. (2) Im Prüfungsfach Grundagen der Mess- und Steuerungstechnik so der Prüfungsteinehmer/die Prüfungsteinehmerin nachweisen dass er/sie Schatungen der Eektrotechnik und Mess- und Steuerungstechnik sowie die Funktion von Baueementen und Grundschatungen kennt und Störungen und Feher eingrenzen kann. (3) Im Prüfungsfach Schutzmaßnahmen und fachbezogene Vorschriften so der Prüfungsteinehmer/die Prüfungsteinehmerin nach- 15

16 weisen dass er/sie Unfagefahren und gesundheitsgefährdende Vorgänge erkennt und die entsprechenden Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Unfaverhütungsvorschriften und -regen beherrscht. (4) Im Prüfungsfach Arbeitsproben der festgeegten Tätigkeiten so der Prüfungsteinehmer/die Prüfungsteinehmerin nachweisen, dass er/ sie fachpraktische Aufgaben an den in Frage kommenden eektrischen Anagen und Betriebsmitten ösen kann. Dabei so nachgewiesen werden, dass die einschägigen VDE-Bestimmungen und die Vorschriften zum Arbeitsschutz beachtet werden. 7 Bewertung und Bestehen der Prüfung Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteinehmer/die Prüfungsteinehmerin in aen Fächern gem. 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 wenigstens ausreichende Leistungen erbracht hat. 8 In-Kraft-Treten, Genehmigung Diese Rechtsvorschrift tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Industrie- und Handeskammer Karsruhe 16

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18 Ihre Ansprechpartner Bei Rücksprache stehen wir gerne zur Verfügung. Petra Saz Center West Teefon: Teefax: Eisabeth Imieski Center Nord Teefon: Teefax: Antje Strodtkötter Center Ost Teefon: Teefax: Christina Driefer Center Süd Teefon: Teefax: Josef-Wirmer-Straße Bonn Normannenweg Hamburg Schützenpatz Dresden Schwanthaer Straße München 18

19 Weiterführende Informationen Infos rund um die Uhr im Internet. Auf der DVGW-Homepage Speziee Informationen für Facharbeiter Speziee Informationen für Meister

20 DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.v. Technisch-wissenschafticher Verein Josef-Wirmer-Straße Bonn

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