Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/ Wahlperiode

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1 Landtag Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/ Wahlperiode Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend 51. Sitzung (öffentlich) 5. Februar 2015 Düsseldorf Haus des Landtags 14:00 Uhr bis 17:20 Uhr Vorsitz: Margret Voßeler (CDU) Amtierender Vorsitz: Walter Kern (CDU) Protokoll: Birgit Raddatz Verhandlungspunkt: Kinderschutz geht alle an Prävention stärken, Zusammenarbeit von Jugend- und Gesundheitshilfe ausbauen Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/7146 Öffentliche Anhörung von Sachverständigen Hierzu werden die in der folgenden Tabelle aufgeführten Sachverständigen angehört.

2 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/822 Organisationen/Verbände Sachverständige Stellungnahmen Seiten Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände NRW Bianca Weber, Städtetag Dr. Matthias Menzel, Städte- und Gemeindebund 16/2569 6, 21 22, 54 Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen Helga Siemens-Weibring 16/2567 7, 22, 48 Landschaftsverband Rheinland und Landschaftsverband Westfalen-Lippe Dr. Monika Weber 16/2573 8, 38, 49 Kinder- und Jugendrat Nordrhein-Westfalen Chantal Schalla Lucas Thieme 16/2562 8, 51 9, 51 Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v Prof. Dr. Gabi Flösser Friedhelm Güthoff 16/2565 9, 23, 50 Nationales Zentrum Frühe Hilfen Dr. Heidrun Thaiss Mechthild Paul 16/ , 55, 56 24, 55 RISKID e.v., Duisburg Heinz Sprenger Michael Reichelt 16/ , 28, netzwerkb e.v., Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.v Norbert Denef 16/ , 54 Institut für Soziale Arbeit e.v. Prof. Dr. Hans-Jürgen Schimke 16/ , 26, 49 Ärztekammer Nordrhein und Ärztekammer Westfalen- Lippe Ulrich Langenberg 16/ , 30, 57 Zartbitter Köln e.v, Kontakt- Ursula Enders 16/ , 52

3 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/822 Organisationen/Verbände Sachverständige Stellungnahmen Seiten und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen ISDSG Institut für Sicherheit und Datenschutz im Gesundheitswesen Simon Hacks Magnus Welz 16/ Landesverband der Hebammen Nordrhein-Westfalen e.v. Renate Egelkraut 16/ , 41 Berufsverband der Kinderund Jugendärzte e.v., Landesverband Nordrhein Dr. Thomas Fischbach Christiane Thiele 16/ , 31, Dr. Volker Soditt, Chefarzt der Klinik für Kinder und Jugendliche, Städtisches Klinikum Solingen 16/ , 40, 56 Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.v. Britt Beckmann 16/ , 27 Universität Bielefeld, Fakultät für Erziehungswissenschaften Prof. Dr. Holger Ziegler 16/ , 34 Start gemeinnützige Beratungsgesellschaft mbh Jenny Troalic Michael Bock 16/ , 37, 57 Weitere Stellungnahmen Landesjugendring Nordrhein-Westfalen e.v. 16/2581 * * *

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5 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/822 Vorsitzende Margret Voßeler: Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 51. Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugendliche. Ich begrüße herzlich die Ausschussmitglieder, die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, Zuhörerinnen und Zuhörer sowie sehr herzlich die Sachverständigen, die der Einladung zu der heutigen Veranstaltung nachgekommen sind. Die Einladung zur heutigen Sitzung mit der Nummer E 16/1023, Neudruck, ist Ihnen zugegangen. Änderungs- und Ergänzungswünsche zur Tagesordnung liegen nicht vor. Daher rufe ich jetzt unseren einzigen Tagesordnungspunkt auf: Kinderschutz geht alle an Prävention stärken, Zusammenarbeit von Jugend- und Gesundheitshilfe ausbauen Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/7146 Öffentliche Anhörung von Sachverständigen Der Antrag ist vom Plenum in seiner 71. Sitzung am 6. November 2014 nach Beratung an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend federführend sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Mitberatung überwiesen worden. Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend hat sich in seiner Sitzung am 20. November 2014 erstmals mit dem Antrag befasst und beschlossen, eine Anhörung von Sachverständigen durchzuführen. Der mitberatende Ausschuss beteiligt sich hieran nachrichtlich. Mit Schreiben der Landtagspräsidentin vom 18. Dezember 2014 wurden die Sachverständigen zur Anhörung geladen. Die anwesenden Sachverständigen begrüße ich noch einmal sehr herzlich und freue mich, dass Sie den Mitgliedern des Ausschusses heute für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen. Hinweisen möchte ich auf die vorab eingegangenen Stellungnahmen. Für diese möchte ich mich ausdrücklich im Namen des Ausschusses bedanken. Überstücke der Stellungnahmen und des Tableaus finden Sie am Eingang ausgelegt. Zum weiteren Ablauf gebe ich folgende Hinweise: Ich möchte den Sachverständigen aber wirklich nur bei Bedarf Gelegenheit zu einem kurzen Eingangsstatement von zwei Minuten geben. Gehen Sie dabei davon aus, dass die Abgeordneten Ihre schriftlichen Stellungnahmen gelesen haben. Ich betone das so ausdrücklich, weil eine große Anzahl von Sachverständigen angehört wird. Wenn jeder wortreich seine Stellungnahme darbringt, vergeht bereits viel Zeit. Im Anschluss folgen die Fragen der Abgeordneten.

6 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/822 Ich erinnere an unsere Vereinbarung im Kreis der Obleute, wonach in der ersten Fragerunde jede Fraktion einmal Gelegenheit haben soll, Fragen zu stellen. Ich darf die Kolleginnen und Kollegen bitten, sich pro Fragerunde auf zwei bis drei Fragen zu beschränken, damit es nicht zu unübersichtlich wird. Benennen Sie auch bitte immer den Sachverständigen, an den Sie eine Frage richten. Wegen der großen Anzahl der Sachverständigen bitte ich darum, nicht alle Sachverständigen anzusprechen, denn dann werden wir der Lage schlecht Herr. Ich gehe davon aus, dass die Anhörung bis circa 17 Uhr dauern wird. Wir können mit den Eingangsstatements beginnen. Ich gehe der Reihenfolge des Tableaus nach und frage, ob Sie ein Eingangsstatement abgeben möchten. Sie sind aber, wie gesagt, nicht gezwungen, ein Statement abzugeben. Zuerst rufe ich die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände auf. Frau Weber, Sie haben das Wort, wenn Sie wünschen. Bianca Weber (Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, Städtetag Nordrhein-Westfalen Stellungnahme 16/2569): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir bedanken uns für die Einladung zur Anhörung zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit dem die Landesregierung zur Umsetzung eines wichtigen Inhalts des Koalitionsvertrages zur Erarbeitung eines Gesetzes für Frühe Hilfen und präventiven Kinderschutz aufgefordert wird. Der Kinderschutzthematik und der angestrebten Stärkung der Präventionsangebote sowie der Ausbau bzw. die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe kommen eine wichtige Bedeutung zu, die aus fachpolitischer Sicht sinnvoll und begrüßenswert sind. In den vergangenen Jahren wurden hierzu, nicht zuletzt auch durch die Entwicklungen auf der Bundesebene, deutliche Verbesserungen angestoßen und auf kommunaler Ebene gemeinsam mit den Freien Trägern entsprechende Angebote der Frühen Hilfen aufgebaut sowie Netzwerke etabliert und weiterentwickelt. Für uns bleibt nach Lektüre des Antrags unklar, mit welchen Ressourcen das Land die Stärkung des präventiven Kinderschutzes unterstützen möchte und was sich die Fraktionen vorstellen. Der Antrag bleibt hier noch deutlich vager, als der Koalitionsvertrag. Für uns ist von Bedeutung, dass das Land für die angestrebten Maßnahmen die erforderlichen finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellt, denn nur dann können die Kommunen die gewünschten Aufgaben erfüllen. Hinweisen möchten wir auf den Gedanken der Konnexität, den es zu beachten gilt und der nicht mit Standardsetzungen im Rahmen von Empfehlungen indirekt unterlaufen werden darf. Auch wenn dies leider regelmäßig Gegenstand von Anhörungen ist und wir uns an dieser Stelle wiederholen müssen, muss der Gedanke, wer bestellt, der zahlt, beachtet werden.

7 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/822 Positiv hervorzuheben ist aus unserer Sicht die Forderung, sich für eine stärkere anteilige finanzielle und gesetzliche Beteiligung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen im Bereich des Kinderschutzes im erzieherischen Kontext einzusetzen. Auch die stärkere Einbindung der Ärzteschaft und anderer Gesundheitsberufe in die Netzwerke Früher Hilfen wird als besonders bedeutsam gewertet. Die Erfahrung, dass der Zugang über die Gesundheitshilfe deutlich niedrigschwelliger ist, kann aus kommunaler Sicht bestätigt werden. Kritisch möchten wir anmerken, dass der Antrag leider nicht die an vielen Stellen deutlich von uns geäußerte Kritik an der UTeilnahmeDatVO im Meldeverfahren aufgegriffen hat. Wir hatten schon in der Vergangenheit deutliche Hinweise dazu abgegeben es gab deutliche Hinweise auch von den Landschaftsverbänden und im Gutachten von DIJuF, dass dies in jedem Fall keine Verbesserung des Kinderschutzes bewirkt. Das Verfahren ist deutlich aufwendig. Der Aufwand bei den Jugendämtern wurde nicht ausgeglichen. Wir hätten uns eine Berücksichtigung dieser Erkenntnisse und der auch von uns vorgetragenen Positionen gewünscht. Vielen Dank. Helga Siemens-Weibring (Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen Stellungnahme 16/2567): Frau Vorsitzende! Auch unsere Stellungnahme liegt vor. Deshalb nur einige kurze Bemerkungen. Wir halten es nach wie vor für dringend und notwendig, die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes durch ein Gesetz zum präventiven Kinderschutz und zu den Frühen Hilfen in NRW zu begleiten und abzusichern. Eine Qualifizierung des Kinderschutzes vom interventiven zum präventiven Handeln wird dabei ausdrücklich begrüßt. In den letzten Jahren haben viele unserer Träger aus diesem Verständnis heraus bereits zahlreiche Angebote der sogenannten Frühen Hilfen entwickelt. Allerdings haben die fehlende verlässliche Rechtssicherheit und die fehlende Finanzierungssicherheit für bewährte Angebote und Arbeitsstrukturen dazu geführt, dass gute Ideen nicht weitergeführt und keineswegs flächendeckend und verlässlich etabliert werden konnten. Hier erhoffen wir uns von einem Landespräventionsgesetz die nötige Klarstellung und Unterstützung. Das Thema der flächendeckenden Prävention von drei bis 27 Jahren, wie sie im Koalitionsvertrag angekündigt war und in Modellprojekten, wie Kein Kind zurücklassen erprobt wird, erscheint uns in Verbindung mit dem Bundeskinderschutzgesetz und der Bundesinitiative Frühe Hilfen der richtige Weg, der nun aber endlich in eine Gesetzesvorlage für NRW gegossen werden soll. Wir begrüßen ausdrücklich, dass im Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Zusammenhang zwischen Prävention und Kinderschutz und Kinderrechten und Jugendlichenrechten hergestellt wird. Ein Landespräventionsgesetz sollte verdeutlichen, dass die Partizipation junger Menschen wesentlich zum gelingenden Aufwachsen beiträgt. Daher ist es sehr schön, Sie hier zu sehen.

8 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/822 Hierzu gehört auch die Schaffung landesweit qualifizierter Beschwerdeinstrumente und -strukturen, wie einer unabhängigen landesweiten Ombudschaft. Ein Gesetz muss unserer Meinung nach auch einen grundlegenden Beitrag zur strukturellen und vor allem zur finanziellen Absicherung der Frühen Hilfen und der frühzeitigen Hilfen von 0 bis 27 Jahren leisten. Dazu brauchen Kommunen und die Jugendhilfe vor Ort eine gute Infrastruktur und finanzielle Rahmenbedingungen sowie Regelstrukturen, die es ermöglichen, die fachlichen Leistungen, die sich bereits jetzt in deren Weiterentwicklung zu einer präventiven Jugend- und Gesundheitshilfe befinden, zu unterstützen. Dr. Monika Weber (Landschaftsverband Rheinland und Landschaftsverband Westfalen-Lippe Stellungnahme 16/2573): Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Herzlichen Dank für die Einladung. Auch unsere Stellungnahme liegt vor. Daher möchte ich nur fünf Punkte herausgreifen, die aus Sicht der beiden Landschaftsverbände, speziell der Landesjugendämter, von besonderer Bedeutung sind. Zum einen unterstützen wir nachdrücklich das Gesetzesvorhaben, weil es aus unserer Sicht einen konsequenten Schritt der Weiterentwicklung der Frühen Hilfen mit einer kommunalen Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien ist und zur strukturellen Absicherung notwendig ist. In der Praxis können wir beobachten, dass sich Kommunen seit 2005 vielerorts aufgemacht haben, die Netzwerke Frühe Hilfen aufzubauen, dass sie aber diese Aufgabe langfristig nicht allein schultern können. Sie tragen aber im Moment den Hauptanteil daran, wenn man sieht, dass 45 % der Netzwerke-Koordinierungsstellen durch die Kommunen nach wie vor in Eigenanteil getragen werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass die kommunalen Jugendämter für diesen Prozess wichtige strategische Partner sind. Der 14. Kinder- und Jugendbericht weist sehr deutlich darauf hin, dass für die Schaffung einer übergreifenden Infrastruktur alle Handlungsfelder gemeinsam an einem Strang ziehen müssen und dass es dafür einen starken koordinierenden Part gibt. Er bezeichnet die Jugendämter zukünftig als die strategischen Zentren des Aufwachsens. Dafür brauchen sie auch eine gute Ausstattung und der Unterstützung auf allen politischen Ebenen. Weiter ist uns wichtig für das Gesetz das zieht sich durch die Stellungnahmen durch, die Begriffe Frühe Hilfen und Kinderschutz sehr stark zu präzisieren und sie nicht zu vermischen. Zum Schluss der Hinweis: Die Erfahrungen zeigen, dass der Aufbau von Präventionsketten nicht an der Altersgrenze von drei Jahren zu Ende sein kann, sondern perspektivisch darüber hinaus führen muss. Vielen Dank. Chantal Schalla (Kinder- und Jugendrat Nordrhein-Westfalen Stellungnahme 16/2562): Lucas Thieme und ich teilen uns die Stellungnahme auf. Wir bedanken uns eingangs dafür, dass wir als Kinder- und Jugendrat die Möglichkeit erhalten, zu dem Thema Stellung zu nehmen. Wir können natürlich weniger Auskunft geben über rechtliche Rahmenbedingungen oder Berichte aus der Praxis, sondern mehr darüber,

9 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/822 wie wir als Kinder und Jugendliche an das Thema Kinderschutz herangehen. Wir haben ein paar Punkte definiert, was für uns wichtig ist. Erstens müsste der Zugang zu den Hilfeleistungen verbessert werden. Familien, Eltern, Kinder wissen über Maßnahmen und Möglichkeiten Bescheid, wohin sie gehen können, wenn es eine Notsituation gibt. Das Problem ist eher, dass eine gewisse hohe Hemmschwelle vorhanden ist. Wenn man über den Begriff Jugendamt nachdenkt, ist in der Gesellschaft sehr verankert, dass es die Eingriffsbehörde ist und weniger zu Prävention beiträgt. Für junge Menschen besteht eine Hemmschwelle aufgrund des Images des Jugendamtes, dorthin zu gehen. Dieses Imageproblem müsste abgebaut werden. Zweitens ist uns wichtig, dass in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe genug Personal vorhanden ist. Was helfen die schönsten Reformen in dem Bereich, wenn nicht genügend Personen da sind, die diese auch umsetzen? Für uns ist auch wichtig, dass Personen da sind, die auch Zeit für uns haben und uns nicht auf irgendeinen Zettel schreiben und unser Anliegen in drei Wochen bearbeiten. Drittens ist es für uns sinnvoll, dass es verschiedene Formen der Beratung für uns gibt. Für den einen ist der persönliche Kontakt zu einem Schulpsychologen vor Ort oder zum Pädagogen in der Kinder- und Jugendeinrichtung wichtig. Für jemand anderen ist die anonyme Art der Beratung wichtig. Es gibt die Nummer gegen Kummer. Es gibt Websites. Sie werden nicht genug kommuniziert und sind bei uns nicht bekannt genug, als dass wir darauf zugreifen könnten. Es wäre wichtig, dass an den Orten, an denen wir uns aufhalten, solche Beratungsmöglichkeiten besser kommuniziert werden. Den zweiten Teil trägt Lucas vor. Lucas Thieme (Kinder- und Jugendrat Nordrhein-Westfalen): Wie Chantal bereits gesagt hat, können wir die ärztliche Schweigepflicht nicht so gut beurteilen, wie die Zugänge, die Jugendliche nutzen. Allerdings möchten wir herausstellen, dass Kinderärzte sicherlich ein sehr wichtiger Partner beim Kinderschutz sind, da sie durch den direkten Patientenkontakt zum Kind sehr wichtige Hinweise bei möglicher Kindeswohlgefährdung geben können. Inter- und intrakollegialer Austausch könnte helfen, Sicherheit bei der Aufklärung des Falles zu bekommen. Entgegen steht die ärztliche Schweigepflicht, wonach das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nicht gestört werden darf. So sollte bei jeder Regelung, die eventuell zur Durchbrechung der Schweigepflicht getroffen wird, zwischen Nutzen und Risiken abgewogen werden. Prof. Dr. Gabi Flösser (Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v. Stellungnahme 16/2565): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Vielen Dank für die Einladung. Auch wir begrüßen den Antrag, der uns vorliegt, nachdrücklich. Vor allen Dingen begrüßen wir die Intentionen, die in diesem Antrag deutlich werden, öffentliche Verantwortung für Kinder und Jugendliche und ihr Aufwachsen zu übernehmen. Wichtig scheint uns hierbei die Ausweitung auf den Personenkreis der Jugendlichen, die intendiert ist.

10 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/822 Wir haben zunächst einige kritische Anfragen zu dem Begriff der Prävention. So, wie er in dem Antrag formuliert ist, ist uns nicht ganz deutlich geworden, ob es ein zielgruppenorientierter Ansatz ist, der von bestehenden Problemen aus agieren will, o- der ob der Antrag auf einen Beitrag zur allgemeinen Daseinsvorsorge im Sinne einer kommunalen Infrastruktur abzielt. Hier fänden wir es hilfreich, wenn die Begriffe differenziert betrachtet werden würden. Auch wir teilen die Intention des Antrags, in der zum Ausdruck kommt, dass es um eine gemeinsame Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen geht. Wir würden jede Form von monodisziplinärer Zuständigkeit abwehren wollen: Das ist nur zu stemmen, wenn sich alle gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte gemeinsam darum bemühen. Singuläre Lösungen für einzelne Berufsgruppen halten wir demgegenüber für nicht förderlich. Danke schön. Dr. Heidrun Thaiss (Nationales Zentrum Frühe Hilfen Stellungnahme 16/2571): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Auch wir bedanken uns für die Einladung. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen, dessen eine der Trägerinstitutionen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist, hat eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Darauf möchten wir verweisen und würden deshalb auf das Eingangsstatement verzichten. Wir beide stehen Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung als die Leiterin des Nationalen Zentrums Frau Paul und in meiner Person auch als Kinder- und Jugendärztin. Heinz Sprenger (RISKID e.v. Stellungnahme 16/2558): Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Herzlichen Dank für die Einladung. Auch RISKID begrüßt diese Initiative, die im letzten Jahr bereits ihren Anfang gefunden hat. Wir haben eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Daraus haben Sie ersehen können, dass einige Punkte von uns kritischer gesehen werden, als im Entwurf. Ich möchte kurz darauf aufmerksam machen, worüber wir uns hier unterhalten. Es geht darum, dass alle Professionen interdisziplinär vernünftig zusammenarbeiten, genau das, was im Entwurf der Landesregierung steht. Ich möchte daran erinnern: Wir haben im Jahr getötete Kinder gehabt, 78 Kinder, die Opfer einer versuchten Tötung geworden sind, Zigtausende Kinder, die misshandelt wurden. Wir haben im Moment das konnten Sie in den letzten Wochen in den Zeitungen nachverfolgen zahlreiche Verfahren, die gegen Mitarbeiter von Jugendämtern wegen Tötung durch Unterlassen laufen. Das reicht von Freiburg bis nach Hamburg und zieht sich durch die gesamte Republik. Man muss endlich begreifen, dass wir nicht jahrelang nur über den Kinderschutz diskutieren können, sondern endlich Beschlüsse fassen müssen, die zum Teil, wenn ich an RISKID denke, relativ kostenneutral sind. Den Rest können Sie unserer Stellungnahme entnehmen. Die anderen Aspekte werde ich im Rahmen von Fragen antworten. Danke. Norbert Denef (netzwerkb e.v., Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.v. Stellungnahme 16/2543): Frau Vorsitzende! Vielen Dank für die Einladung. Ich bin gefragt worden, was ich von diesem System RISKID halte. Ich bedanke mich

11 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/822 ganz herzlich für diesen Hoffnungsschimmer, so möchte ich das bezeichnen einen Hoffnungsschimmer für die Opfer, die ein Leben lang leiden und die durch diese kleine Maßnahme vielleicht eher Hilfe erhalten. Wir sind das Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt. Wir vertreten bundesweit Opfer. Uns liegen über Leserbriefe vor. Wir haben eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, in der auch einige Beispiele vorkommen. Ich möchte an die vielen Kinder anknüpfen, die dabei umkommen. Angesichts der Zahlen von drei Kindern pro Woche, ca. 150 im Jahr, stelle ich mir die Leichenberge vor. Ich stelle mir auch die Hoffnungslosigkeit vor, dass man nichts tut und dass man das vielleicht wieder auf den Bund verschieben will: Die Bundesregierung soll es machen. Daraus wird nichts, kann ich Ihnen sagen! Wir haben in den letzten fünf Jahren die Erfahrung gesammelt, dass unter dem Strich nichts herausgekommen ist. Wir würden uns wünschen, dass Sie hier in Nordrhein-Westfalen versuchen, etwas gegen den Täterschutz zu tun, den wir überall noch ganz stark haben. Diese Botschaft möchte ich gern mit der Hoffnung abgeben: SPD und Grüne mögen sich parteiübergreifend mit der CDU zusammentun, mit dem Hin und Her der Parteien aufhören und jetzt etwas tun, indem sie sagen: Wir entscheiden uns für diesen kleinen Hoffnungsschimmer. Mehr ist es doch nicht: Da wollen Ärzte miteinander reden. Sie wollen sich austauschen. Und da kommen die und sagen: Das geht aus den und den Gründen warum auch immer nicht. Bitten hören Sie damit auf! Machen Sie es möglich! Setzen Sie sich zusammen und sagen: okay, Datenschutzgründe. Daran müssen wir etwas ändern. Aber wir wollen das jetzt hier in Nordrhein-Westfalen machen. Vielen herzlichen Dank. Prof. Dr. Hans-Jürgen Schimke (Institut für Soziale Arbeit e.v. Stellungnahme 16/2563): Guten Tag! Herzlichen Dank für die Einladung. Ich habe zwar ein Statement, die beiden Äußerungen eben geben mir jedoch Anlass, konkret darauf einzugehen. Ich bin sehr froh über Ihr Engagement sowie über das, was Sie tun und wie Sie sich für die Kinder in Deutschland verantwortlich fühlen. Gerade die Opfervertretung hat gute Gründe dafür. Dennoch bin ich der festen Überzeugung: Das ist nicht der richtige Weg. Auch wenn es nur ein kleiner Schritt ist, ist es ein kleiner Schritt in die falsche Richtung. Denn das, was wir brauchen, ist das tatsächliche Handeln vor Ort in einem guten Verständnis von Kooperation und Verantwortungsgemeinschaft. Da gehören die Ärzte hinein. Da gehört die Jugendhilfe hinein. Da gehört auch die Schule hinein. Ich habe drei Jahre lang in einem Modellprojekt Kooperativer Kinderschutz gearbeitet, in dem wir Kinderärzte und Ärzte zu Kinderschutzfachkräften ausgebildet und allen die Gelegenheit gegeben haben, sich untereinander zum Schutz der betroffenen Kinder auszutauschen. Wir brauchen dafür nicht einen solchen kleinen Schritt und ein solches System. Wir brauchen den Willen und das Bewusstsein der Menschen vor Ort, im Sinne der Kinder zusammenzuarbeiten. Das können wir viel besser erreichen, wenn wir diese Kooperation stärken, wenn wir die Beratungsqualitäten stärken und wenn wir im Gesundheitssystem eines verstehen:

12 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/822 Die Ärzte müssen nicht sicher sein, ob ein Kind misshandelt ist, um zu handeln. Wenn sich ein Mensch Sorgen um ein Kind macht Arzt, Lehrer, wer auch immer, dann hat er heute auf der Basis des Bundeskinderschutzgesetzes und der anderen Regelungen die Möglichkeit, diese Sorgen angemessen zu behandeln. Das Wichtigste, was wir sagen können, ist: Es gibt keine Rechtsschutzlücke in diesem Bereich, sondern das geltende Recht deckt ihre Anliegen völlig ab. Sie können über interkollegiale Kooperation vor Ort nachdenken, die Menschen die Kinder und ihre Eltern dürfen jedoch nicht aus dem Blick kommen, sondern müssen als Partner des Kinderschutzes ernst genommen werden. Herzlichen Dank. Ulrich Langenberg (Ärztekammer Nordrhein und Ärztekammer Westfalen- Lippe Stellungnahme 16/2579): Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich schließe an dieser Stelle gleich an und möchte sagen: Wir alle wissen, wir müssen die interprofessionelle Zusammenarbeit stärken. Es ist sehr gut, dass das in diesem Antrag einen sehr großen Raum einnimmt. Wir brauchen viel Kreativität, gute Ideen, das, was gerade geschildert worden ist. Es gibt viele Dinge, die mit der Kultur der Zusammenarbeit zu tun haben. Wenn ein Gesetz geplant ist, sollte es das weiterhin fördern. Der Vertreter der Kinderärzte wird gleich mehr aus der Perspektive dessen sagen, was für Kinderärztinnen und Kinderärzte besonders wichtig ist. Wenn wir interprofessionelle Zusammenarbeit fördern, ist die intraprofessionelle Kommunikation, der Austausch innerhalb einer Berufsgruppe, normalerweise eine Selbstverständlichkeit, über die man gar nicht reden muss, weil das einfach ist. Für die Kinderärztinnen und Kinderärzte oder andere Ärzte, die im niedergelassenen Bereich Kinder behandeln, gibt es aber ein kleines Problem. Das ist das, worüber wir hier auch reden. Das ist ein Baustein in einem größeren Kontext. Da geht es nicht darum, die ärztliche Schweigepflicht außer Kraft zu setzen, sondern zu wissen: Kinderärzte sind ein ganz niederschwelliger Ansatzpunkt. Da besteht ein ganz hohes Vertrauen. Manchmal kann es sein, dass der Kinderarzt eine Situation vorfindet, die möglicherweise ganz harmlos zu erklären sein könnte, in der er aber den Eindruck hat, es könnte auch anders sein. Dann hat er das muss ich einmal sagen nach dem Bundeskinderschutzgesetz keine Möglichkeit, das Jugendamt unter namentlicher Nennung einzuschalten, weil das Bundeskinderschutzgesetz aus gutem Grund die Schwelle dafür höher legt. Wenn er mit dem Jugendamt zum Beispiel eine anonymisierte Form der Beratung annimmt, was gedacht ist, und er deswegen das Kind mit den Eltern wieder einbestellt, das Kind aber nicht wiederkommt, dann geht es nur darum, den Kollegen in seinem Umfeld zu signalisieren: Ich habe hier ein Kind gesehen. Es war kein Verdacht, der eine namentliche Nennung direkt an das Jugendamt gerechtfertigt hätte, ich habe mir aber Gedanken gemacht. Wenn dieses Kind zu einem anderen Kollegen kommt und die Situation völlig harmlos ist Schnupfen, alles prima, wird der Kollege gar nicht in diese Datenbank blicken müssen. Wenn er aber auch dieses Gefühl hat, hier ist eine Situation, die für sich genommen vielleicht anders erklärbar ist, die aber, wenn sie in einem größeren Zusammenhang steht, Anlass geben könnte, weitere Schritte zu ergreifen, dann ermöglicht es einen Austausch zwischen diesen

13 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/822 beiden Kollegen unter dem Dach der ärztlichen Schweigepflicht, die damit weiterhin für beide Beteiligte gilt. Wir müssen auch über das reden neben vielem anderen, was wichtig ist und was geschehen muss, um das zu tun. Wenn es Erkenntnisgewinn und Erkenntnisbedarf gibt, freuen wir uns, dass in dem Antrag Ansätze enthalten sind zu sagen: Wir werden das noch einmal rechtlich und fachlich evaluieren. Ich glaube, dass RISKID dafür offen ist. Danke. Ursula Enders (Zartbitter Köln e.v., Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen Stellungnahme 16/2574): Frau Vorsitzende! Vielen Dank für die Einladung. Unsere Stellungnahme liegt vor. Wir sind in unserer Stellungnahme gar nicht so sehr auf den Antrag eingegangen bezogen auf frühzeitige Hilfe und die Kooperation zwischen Gesundheitswesen, Jugendhilfe und Schule wie eben gesagt, gehört sie auch meines Erachtens dazu, weil bei dem Thema sexualisierte Gewalt noch andere Aspekte berücksichtigt werden müssen. Wir haben relativ wenig Kooperation mit dem Gesundheitswesen, nicht weil die Kooperation nicht läuft an uns melden sich Ärzte, und wir nehmen auch Kontakt auf, sondern weil das Thema sexualisierte Gewalt oft gar nicht im Gesundheitswesen bekannt wird und auch keine körperlichen Spuren da sind. Ich habe die Gelegenheit genutzt, Ihnen einige Zahlen aufzulisten, um deutlich zu machen, dass die Betroffenen von sexualisierter Gewalt zu einem Drittel älter als zwölf Jahre alt sind. Dieser Begriff der frühzeitigen Hilfen ich begrüße sehr, dass da viel gelaufen ist greift unser Thema aber nicht ganz. Wir müssen gesondert hingucken. Wir haben seit 2010 eine breite öffentliche Diskussion. Jedoch haben wir keine weitere Qualifizierung in der Praxis. Wir haben ein breites Allgemeinwissen, das oftmals getragen ist von dem Wissen, was in den Medien ist. Wir haben aber früher häufig mehr spezialisierte Kräfte gehabt, die drin waren. Dieses Allgemeinwissen ist teilweise sehr oberflächlich. Es werden die Ansätze von körperlicher Misshandlung und Vernachlässigung, die ich sehr richtig finde, einfach, aber unreflektiert auf sexualisierte Gewalt übertragen. Dadurch entstehen neue Problematiken. Das sprengt diese Anhörung. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass das unser Problem ist. Ebenso ist für uns das Problem, eine eklatante Unterversorgung an spezialisierten Beratungsangeboten zu haben. Der Runde Tisch hat aufgelistet: Das Land NRW bildet leider ein Schlusslicht in der Versorgungslage von Opfern sexualisierter Gewalt. Ich behaupte und kann mit unserer Erfahrungen sagen, dass wir in den 90er Jahren besser vom Land gefördert waren, als heute. Das ist nach 2010 kaum nachvollziehen. Mein letzter Punkt in dem ersten Statement ist: Wir haben zwar institutionelle Schutzkonzepte nach dem Bundeskinderschutzgesetz. Diese entsprechen aber oft nicht den fachlichen Standards. Einer schreibt vom anderen ab. Der Kinderschutzbund NRW hat auch eine sehr gute Vorlage gemacht. Es gibt einige Arbeitsmaterialien. Es ist aber intensiv zu gucken, damit das was jetzt auf dem Markt ist, ist auf dem Markt, weil es von einem zum anderen abgeschrieben wurde nicht einfach

14 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/822 Alibimaßnahmen sind, um den Schutz und die Verantwortung der Institutionen abzusichern: Vielmehr haben sie sich an den Rechten von Mädchen und Jungen zu orientieren. Es sind Partizipation und andere Dinge weiterhin gefordert. Danke schön. Simon Hacks (ISDSG Institut für Sicherheit und Datenschutz im Gesundheitswesen Stellungnahme 16/2568): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Anwesende! Vielen Dank für die Einladung. Im Wesentlichen möchte ich auf unsere Stellungnahme verweisen, in der wir viele Detailfragen angegangen sind. Was das Thema RISKID angeht, sehen wir das Problem, wenn wir das auf die Bundesebene beziehen und noch weitere Personen einbeziehen, dass dies auf einer definierten gesetzlichen Basis zu passieren hat und die Zugangsberechtigungen klar definiert sein müssen, um einen Missbrauch zu verhindern. Vielen Dank. Renate Egelkraut (Landesverband der Hebammen Nordrhein-Westfalen e.v. Stellungnahme 16/2536): Frau Vorsitzende! Auch ich möchte mich für die Einladung bedanken. Wir haben eine Stellungnahme vorgelegt, auf die wir verweisen möchten. Wir freuen uns auf Fragen, die daraus entstanden sind, und verzichten auf eine mündliche Stellungnahme. Danke. Dr. Thomas Fischbach (Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.v., Landesverband Nordrhein Stellungnahme 16/2488): Sehr verehrte Frau Vorsitzende! Sehr verehrte Abgeordnete und Abgeordnetinnen! Sehr verehrte Damen und Herren! Wir haben eine umfangreiche Stellungnahme vorgelegt. Das hat hier wieder etwas Familiäres. Wir treffen uns nicht zum ersten Mal zu diesem Thema. Ich würde mir wünschen, wenn wir aus dieser Familienzusammenführung heraus zu einem Ergebnis kämen. Dass jetzt ein Gesetzentwurf erarbeitet und vorgelegt werden soll, begrüßen wir ausdrücklich. Darauf haben wir verwiesen. Ich möchte allerdings kritisch anmerken, dass für uns Kinder- und Jugendärzte die dort bisher ersichtlichen Rahmenbedingungen weitgehend nebulös sind und über weite Strecken nicht unseren Bedürfnissen entsprechen. Ich möchte gar nicht allein von praxistauglichen Themen sprechen, zu welchen Zeiten wir wie und wo eingebunden werden können. Ich möchte auch nicht davon sprechen, dass das Geld kostet, weil unsere Arbeitszeit in der Praxis unter Umständen nicht zur Verfügung steht. Ich möchte über etwas anderes sprechen: Wir haben nach wie vor den Eindruck das Nationale Zentrum hat auch die Kritik geübt, Frau Paul, dass es zu wenig Einbindung von Ärztinnen und Ärzten in solche Systeme gibt. Das stimmt. Das können und wollen wir nicht bestreiten. Wenn man das aber feststellt, muss man sich fragen: Warum ist das so? Liegt das daran, dass Kinder- und Jugendärzte kein Interesse am Wohlergehen der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen haben? Wohl kaum. Oder liegt es vielleicht an Bedingungen, die einfach unzureichend sind? Wir drehen und immer wieder im Kreis. Als ich die Einladung erhalten habe, war mein erster Gedanke: ach du Schreck! Schon wieder. Ich wünsche mir ganz ehrlich, dass es hier wirklich konstruktiv wird. Es müssen Rahmenbedingungen für uns geschaffen werden, die auch den Informationsaustausch anbelangen. RISKID ist ein Teil dieses Themas. Das geht für uns viel weiter. Wir haben das Gefühl, wir sitzen nach wie vor

15 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/822 am Katzentisch. Man möchte von uns Informationen haben. Wir erhalten aber nie etwas zurück. Wenn wir die Jugendhilfe über irgendwelche Dinge informieren, erhalten wir in der Regel keine Rückmeldung, was passiert ist. Ist überhaupt etwas passiert? Was sollten wir vielleicht wissen, auch über die Familie? Das alles müssen wir uns mühsam erarbeiten und das Ganze unter dem Deckmäntelchen von Datenschutz. Wir Kinder- und Jugendärzte haben eine ganz klare Definition, wo der Datenschutz steht und wo das Kinderrecht steht. Wir haben sie seit vielen Jahren und werden sie auch nicht verlassen. Vielen Dank. Dr. Volker Soditt (Chefarzt der Klinik für Kinder und Jugendliche, Städtisches Klinikum Solingen Stellungnahme 16/2570): Sehr geehrte Vorsitzende! Vielen Dank für die Einladung. Meine Damen und Herren! Als in der Klinik tätiger Arzt habe ich relativ viel mit den Folgen von Misshandlungen zu tun. Das war auch die Motivation, sich in einem Projekt der Primärprävention zu engagieren. Diese Primärprävention beruht auf dem Gedanken, dass viele Gefährdungs- und Risikofaktoren schon bei der Geburt vorhanden sind. 70 % bis 80 % der Familien sind bereits bei der Geburt in irgendeiner Weise auffällig. Wenn man es schafft, Kontakt zu ihnen aufzunehmen und bestimmte Unterstützungsangebote zu vermitteln, ist es möglich, eine Primärprävention von Vernachlässigung und Misshandlung zu betreiben. Dieses Projekt ist bekannt geworden als Modellprojekt Kinderzukunft NRW und sieht erstmals die Einbindung des Gesundheitswesens in dieses System vor. Mit dem zusätzlich eingerichteten Gesprächszirkel zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe hat es eine Kommunikation gegeben, die es in der Form bisher nicht gegeben hat. Ich bin davon überzeugt, dass diese Form ein Modell ist, das auch auf andere Kommunen ausgedehnt werden kann. Im Weiteren gibt es in meiner Stellungnahme Details. Danke schön. Britt Beckmann (Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.v.): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Abgeordnete! Vielen Dank für die Einladung. Ich spreche als Vorstandsmitglied der Kinderschutz-Zentren. Im Alltag bin ich Familientherapeutin im Kinderschutz-Zentrum der Arbeiterwohlfahrt in Gütersloh. Wir arbeiten in den Kinderschutz-Zentren täglich mit gewaltbelasteten Familien und mit von Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung betroffenen und traumatisierten Kindern und Jugendlichen. Erfolge in unserer Arbeit wären überhaupt nicht vorstellbar ohne eine belastbare multiprofessionelle Kooperation. Dazu sind in den letzten Jahren viele und wichtige rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen worden. Doch in der Praxis gibt es immer noch Lücken. Kinderschutz, wie er bei uns rechtsstaatlich verankert ist, basiert auf der Idee, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung die Eltern zur Annahme von Hilfen und Unterstützung zu bewegen. Die betroffenen Familien ins Boot zu holen, funktioniert nur im Kontakt mit ihnen. Es gelingt über die Fähigkeit, den Kontakt zu Eltern auch im Konflikt und bei Dissens zu halten, und über die Bereitschaft, mit Eltern, Kindern, Jugendlichen gemeinsam und auf Augenhöhe Wege und Lösungen zu finden.

16 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/822 Dies gelingt jedoch nicht über weitere Verfahrensregelungen, die es gibt, oder durch die Absenkung von Datenschutzschwellen. Vielmehr brauchen wir in der Praxis angemessene Rahmenbedingungen, Zeit und Zeit ist manchmal auch Geld und eine interdisziplinäre Fachlichkeit, in der alle Berufsgruppen kooperieren. In der Umsetzung eines Landespräventionsgesetzes bedarf es aus unserer Sicht auch im Feld der Frühen Hilfen einer Stärkung der interdisziplinären Kooperation. Denn wir sehen, dass sich der Anspruch an die Wirksamkeit von Frühen Hilfen in der Praxis noch lange nicht erfüllt. Ein Beispiel: NRW fördert den Ausbau von Netzwerken im Rahmen der Frühen Hilfen. Im Arbeitskreis Netzwerk Frühe Hilfen der Stadt Gütersloh treffen sich viermal jährlich und zwar mittwochnachmittags um 17 Uhr, um auch den Kinderärzten eine Möglichkeit zu geben, daran teilzunehmen ungefähr 30 Personen, davon zwei Drittel Fachkräfte der Jugendhilfe. Von den neun in Gütersloh ansässigen Kinderärzten haben zwei ihr grundsätzliches Interesse bekundet, nehmen aber nicht an den Treffen teil. Familienhebammen Frau Egelkraut wird gut erklären können, woran das liegt fehlen gänzlich. Das heißt: Die Vernetzung in den Frühen Hilfen gelingt nicht ausreichend. Kooperation funktioniert noch nicht. Wir sollten es aber erst einmal versuchen, bevor wir die Flinte ins Korn werfen. Wir haben es noch nicht hinbekommen, dass es funktioniert. Wir brauchen das Gesundheitswesen und laden seitens der Jugendhilfe sehr zur Zusammenarbeit ein. Last but not least: Bedenken Sie bitte in dem Zusammenhang die Gefahr von Risiken und Nebenwirkungen, wenn die Angebote der Frühen Hilfen nicht klar von kontrollierenden und eingreifenden Maßnahmen im Kinderschutz getrennt werden. Der präventive Ansatz der Frühen Hilfen kann nur gelingen, wenn er sich deutlich von Kontrollinteressen absetzt. Sonst wird es zu einem Vertrauensverlust gerade bei denjenigen jungen Eltern kommen, deren Babys und Kleinkinder von diesen präventiven Hilfen am meisten profitieren können. Vielen Dank. Prof. Dr. Holger Ziegler (Universität Bielefeld, Fakultät für Erziehungswissenschaften Stellungnahme 16/2578): Auch ich bedanke mich ganz herzlich für die Einladung. Ich teile das Anliegen des Antrags und möchte auf zwei, drei Punkte eingehen, die auffällig sind. Der erste Punkt: Nach Daten der Bundesstatistik zur Gefährdungseinschätzung nach 8a, die mittlerweile vorliegen, muss man sagen: Quantitativ und qualitativ sind die Pädiater weniger die Central Player in dem Feld, als der Entwurf nahe legt. Es ist wichtig, die Behauptung zu überdenken, alles, was in Parallelsystemen nach vorn treibt, sei effektiv für den Kinderschutz schädlich. Es kommt nicht darauf an, dass die Diagnosen von einem innerprofessionellen Austausch irgendwie ausgebufft sind, sondern dass die Verdachtsmomente für die zuständigen Stellen ersichtlich sind, insbesondere dann, wenn, wie im Fall der Pädiater, aus der Diagnose keine direkte Intervention folgt, weil für die Interventionen und für die Hilfeentscheidungen andere Institutionen zuständig sind, die entsprechend ihrer Diagnose die Interventionen machen.

17 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/822 Ein weiterer Punkt ist mir wichtig: Es wird etwas zu viel Wert auf den Zugang zu Diagnosen gelegt und relativ wenig Wert auf den Zugang zu effektiven Hilfen und effektiven Unterstützungsmöglichkeiten. Das sind zwei Dinge. Das Kardinalproblem ist weniger, ob die Diagnose stimmt, sondern, ob die Hilfen angemessen und wirksam sind. Dazu ist zu wenig gesagt. Ein vorletzter Punkt zu dem sehr starken Fokus auf Netzwerke und Kooperationen. Selbstverständlich sind sie notwendig und wichtig. Es liegen allerdings zurzeit keine Wirkungsstudien vor, die besagen, dass Kooperationen automatisch zu effektiveren Hilfen führen. Es muss stärker Wert auf die Frage gelegt werden, ob die Kooperationen dazu führen, das System effektiver zu machen, und weniger darauf, ob die Kooperationen aus der Perspektive der Kooperationsteilnehmer funktionieren. Wenn jeder Kooperationsteilnehmer meint, sich auf Augenhöhe zu begegnen und die Definitionsgewalt zu haben und man mit jedem Kooperationsteilnehmer intensiv diskutiert, führt das nach Erfahrungen internationaler Studien eher zu einem Hemmnis bei der Effektivität der tatsächlichen Hilfeleistungen. Ein letzter Punkt: In dem Antrag wird zu viel Wert auf die Verfahren und Standardisierung von Verfahren gelegt. Standards und Verfahren sind notwendig. Ich empfehle einen Blick auf den sogenannten Munro-Report in England. Der Report weist darauf hin, dass eine sehr starke Standardisierung von Verfahren dazu geführt hat, dass eine fallangemessene, zielgenaue Hilfe zum Teil unterbleibt. Es gibt die Gefahr, dass man sich in einer Regulierungswut, Partikularinteressen unter einen Hut zu bringen und zu standardisieren, auf den englischen Weg begibt. Das ist ein effektiver Beitrag zur Kindeswohlgefährdung. Jenny Troalic (Start gemeinnützige Beratungsgesellschaft mbh Stellungnahme 16/2535): Auch von uns herzlichen Dank für die Einladung. Die Start ggmbh hat vor dem Hintergrund der Arbeit als Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg und des Bündnisses Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Mein Kollege Herr Bock wird ein kurzes Statement dazu abgeben. Michael Bock (Start gemeinnützige Beratungsgesellschaft mbh): Die wichtigsten Informationen können Sie der Stellungnahme entnehmen. Wir begrüßen verschiedene Aspekte Ihres Antrags. Ich möchte aber betonen, dass auch wir dem erleichterten interkollegialen Austausch der Kinderärzte bzw. der Lockerung der Schweigepflicht eher kritisch gegenüberstehen. Die bestehenden Gesetze und Handlungsgrundlagen bieten aus unserer Sicht genügend Handlungsspielraum. Sinnvoll halten wir eher, Fachkräfte zu qualifizieren, dass es vor Ort zu einem Austausch der Akteure kommt, gegenseitig die Handlungslogiken, aber auch die Erwartung abzuklären und vor Ort individuelle Verfahren zu entwickeln. Vielen Dank. Vorsitzende Margret Voßeler: Danke schön, Herr Bock. Jetzt treten wir in die erste Fragerunde ein. Es beginnt Frau Hack von der SPD-Fraktion.

18 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/822 Ingrid Hack (SPD): Herzlichen Dank, Frau Vorsitzende! Seitens der SPD-Fraktion möchte ich Ihnen allen, sehr geehrte Damen und Herren Sachverständige, für Ihre ausführlichen Stellungnahmen, Ihr Interesse und auch die kritischen Worte sehr herzlich danken. Ich möchte meine erste Frage richten wir sind von der Vorsitzenden zur Disziplin aufgerufen, die ich gern versuchen will einzuhalten an die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, an die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrt, an den Kinderschutzbund, an das Nationale Zentrum Frühe Hilfen, an das ISA und an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren. Ich möchte gern Näheres erfahren über die Definitionsschwierigkeiten, die wir möglicherweise haben in einigen Stellungnahmen ist davon die Rede bei den Begriffen Frühe Hilfen und Kinderschutz. Es ist teilweise davon die Rede, ich drücke das etwas salopp aus sehen Sie es mir bitte nach, dass wir die Begriffe im Antrag nicht ausreichend trennscharf niedergeschrieben haben. Mir wäre sehr daran gelegen und ich bitte Sie darum, von Ihnen als Expertinnen und Experten eine saubere und separate Definition der Begriffe Frühe Hilfen und Kinderschutz zu hören. In den Stellungnahmen drang zum Teil durch, dass wir auf jeden Fall auch über Kinder und Jugendliche, die älter als drei Jahre sind, sprechen. Das ist klar. Meine zweite Frage richtet sich an dieselben Adressaten. Wir haben in den Stellungnahmen wahrnehmen können, insbesondere in der Stellungnahme des NZFH, dass es in den bisher ausgearbeiteten und tätigen Netzwerken vor Ort recht unterschiedliche Qualitäten der Arbeit gibt. Das hängt sicherlich mit ganz unterschiedlichen Faktoren zusammen. Wenn wir deutlichere Qualitätsanforderungen herstellen wollen, wüsste ich sehr gern von Ihnen allen, die ich vorhin angesprochen habe: Woraus könnten sie bestehen? Auf welche Arbeitselemente müssten sie sich beziehen, sodass wir möglicherweise landesweit zu einheitlicherer Qualität in der Arbeit dieser Netzwerke kommen könnten? Das sind meine ersten beiden Fragen. Vielen Dank. Ina Scharrenbach (CDU): Auch von unserer Seite aus herzlichen Dank für die eingegangenen Stellungnahmen und die mündlichen Zuträge. In der Tat Herr Dr. Fischbach hat es angedeutet sitzen wir heute bereits das dritte Mal zu dem Thema interkollegialer Ärzteaustausch zusammen. Aber alle guten Dinge sind drei. Vielleicht kommen wir nach der Anhörung in diesem Jahr 2015 weiter. Wir haben insgesamt drei Fragen. Die erste Frage geht an die Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege. Sie bezieht sich auf die erste Anhörung 2013, in deren Rahmen Sie bereits geschrieben haben: Die LAG öffentliche und freie Wohlfahrtspflege hat dem Land Nordrhein- Westfalen und dem Fachausschuss des Landtages einen Anforderungskatalog zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes in einem Landesgesetz zum präventiven Kinderschutz benannt. Das Familienministerium ist darauf eingegangen. Am 5. November 2013 soll ein Beirat gegründet werden, um die Fragen zu bearbeiten.

19 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/822 Deshalb würden wir gern wissen, wie weit der Sachstand in der Erarbeitung eines Landeskinderschutzgesetzes gediehen ist. Eine zweite Frage richtet sich an die Vertreter des Vereins RISKID. Könnten Sie uns schildern, welche Erfahrungen Sie seit der Implementierung von RISKID haben? 2005 wurde angefangen, es einzuführen. Seit 2007 ist es bei Ihnen im Regelbetrieb. Vielleicht hilft das für die weiteren Beratungen. Eine dritte Frage geht an die Vertreter der Ärztekammer, an den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und an RISKID: Wir haben in den Stellungnahmen vielfach lesen können, dass im Zusammenhang mit dem interkollegialen Ärzteaustausch immer wieder auf die INSOFAs die Insoweit erfahrenen Fachkräfte abgehoben wurde. Können Sie uns aus Ihrer Sicht darlegen, wie diese INSOFAs ausgebildet werden und welche Erfahrungen Sie mit ihnen gemacht haben? Vielen Dank. Marcel Hafke (FDP): Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Vielen Dank auch im Namen der FDP-Fraktion, dass Sie sich Zeit genommen haben. Wir sitzen heute zum dritten Mal zusammen, weil der Gesetzentwurf von CDU, PIRATEN und FDP zum interkollegialen Austausch bei Ärzten keine Mehrheit in dem Haus gefunden hat und nun SPD und Grüne das etwas umfangreicher noch einmal diskutieren wollen. Deswegen möchte ich auf diesen Punkt eingehen und insbesondere den Vertreter von RISKID, Herrn Sprenger, fragen, ob ein befürchteter Rückgang von Arztbesuchen eingetreten ist. SPD und Grüne haben das Argument angeführt, dass betroffene Eltern nicht mehr zu Ärzten gehen würden. Können Sie das darlegen? Meine zweite Frage geht an ISDSG zum Thema Datenschutz. Hier interessiert mich Folgendes: Wenn wir den Gesetzentwurf, der vorgelegen hat, als gesetzliche Grundlage hätten, hätten Sie dagegen grundsätzliche Bedenken aus Sicht des Datenschutzes gehabt? Meine dritte Frage richtet sich an Herrn Prof. Dr. Schimke. Ich habe Ihnen sehr gut zugehört. Sie haben Ihre Stellungnahme sehr emotional ausgeführt. Ich kann viel von dem unterschreiben, was Sie als einleitende Argumente gesagt haben, auch wie das aussehen sollte. Ein Argument hat sich mir nicht erschlossen. Können Sie mir einmal erläutern, was dagegen sprechen sollte, dass sich Ärzte in Verdachtsmomenten austauschen? Sie haben viel erläutert, was richtig ist, was ich auch unterschreiben kann. Meines Erachtens war aber kein Argument dabei, das gegen einen Austausch sprechen würde, wenn man dort eine gesetzliche Regelung einführt und die Ärzte eine vernünftige Rechtssicherheit haben, um diesen Schritt zu gehen. Meine vierte und letzte Frage geht an die Ärztekammer und den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. Weil es in dem Antrag auch noch um andere Maßnahmen geht, interessiert mich: Können Sie einen finanziellen Mehraufwand beziffern, den die Krankenkassen bzw. die öffentliche Hand leisten müssten, um der Forderung nach besseren Netzwerken auf einem vernünftigen Niveau nachzukommen? Ich möchte die Frage beantwortet wissen, damit man harte Fakten dazu erhält und weiß,

20 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/822 über welche Größenordnungen man diskutiert. Man kann viel dazu sagen, was man sich wünscht. Man muss es aber auch bezahlen können. Daniel Düngel (PIRATEN): Meine Damen und Herren! Auch im Namen meiner Fraktion herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit für die ausführlichen Stellungnahmen und dafür genommen haben, dass Sie heute hier sind und bereit sind, einige Antworten auf unsere Fragen zu geben. Meine beiden Vorredner haben es schon gesagt. Wir sitzen zum Thema RISKID das dritte Mal hier. Ich beschränke mich. Da aus meiner Sicht die meisten Fragen schon geklärt sind, gehe ich in meiner ersten Fragerunde auf drei andere Gesichtspunkte ein. Die erste Frage geht an Herrn Prof. Dr. Ziegler, an die Vertreter von Start, an den Deutschen Kinderschutzbund und an Frau Beckmann von den Kinderschutz-Zentren. Ich möchte eine These aus der Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Ziegler zur Diskussion stellen: Das derzeit kardinale Problem im Kontext des Kinderschutzes ist weniger die Frage nach der Diagnose, sondern die Frage der angemessenen Intervention und Unterstützung. Herr Prof. Dr. Ziegler hatte das gerade in seiner Eingangsstellungnahme ganz kurz erwähnt. Ich bitte Sie zu sagen, ob Sie dieser These soweit folgen können, falls ja, welche Konsequenzen das aus Ihrer Sicht hat. Eine zweite Frage geht an die Vertreter von Start. Sie haben im Land Brandenburg ein eigenes Konzept zum Kinderschutz entwickelt. Ich bitte Sie, in den Grundzügen zu erläutern, welche Maßnahmen und Schritte für den Kinderschutz unerlässlich sind, und kurz von den Erfolgen oder Misserfolgen und Schwierigkeiten in Ihrem Bundesland zu berichten. Ein dritter Komplex bezieht sich auf die Stellungnahme von Herrn Leitner. Er spricht in seiner Stellungnahme verbindliche Meldeverfahren für Ärzte und Ärztinnen an, wenn in einem Verdachtsfall ein Kind nicht mehr einem Arzt vorgestellt wird. Die Frage lautet: Sollte ein solches Meldeverfahren in Nordrhein-Westfalen verbindlich gesetzlich geregelt werden oder gegebenenfalls über Ausführungsbestimmungen? Welche Maßnahmen sind möglich? Diese Frage richtet sich sowohl an die Vertreter von Start als auch an den Deutschen Kinderschutzbund und an die Landesjugendämter. Die Meinung von Herrn Prof. Dr. Ziegler würde mich auch interessieren. Vielen Dank. Andrea Asch (GRÜNE): Herzlichen Dank auch von meiner Seite für Ihre instruktiven Stellungnahmen. Wir stehen vor der Herausforderung, in relativ kurzer Zeit eine sehr komplexe Problemstellung miteinander zu diskutieren. Ich möchte mich zunächst auf das beziehen, was die meisten von Ihnen hervorgehoben haben und was auch unseren Antrag in allen Teilen durchzieht, nämlich auf die Notwendigkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit und der Netzwerkbildung. Darauf möchte ich fokussieren.

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